Rede:
ID0504217700

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 0
    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 42. Sitzung Bonn, den 18. Mai 1966 Inhalt: Überweisung von Vorlagen 1883 A Wahl des Abg. Springorum als Mitglied des Europäischen Parlaments . . . . 1883 B Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache V/571) . . . . . . . . . . . 1883 B Fragestunde (Drucksachen V/614, zu V/614) Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Erforschung von körperlichen Spätschäden nach Kriegsgefangenschaftszeiten Katzer, Bundesminister . . . . . 1883 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1884 A Fragen des Abg. Geiger: Finanzierung der Rentnerkrankenversicherung Katzer, Bundesminister . . . . . 1884 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 1884 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Steuerausfälle durch das Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer Katzer, Bundesminister . . . . 1884 D Mertes (FDP) 1884 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Begleichung der durch die Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes entstehenden Kosten Katzer, Bundesminister 1885 A Mertes (FDP) 1885 B Stingl (CDU/CSU) 1885 C Fragen des Abg. Felder: Vereinbarung mit der Zigarettenindustrie über Werbebeschränkungen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1885 D Felder (SPD) 1885 D Fragen der Abg. Frau Meermann: Pflanzenschutzmittelrückstände in holländischem Kopfsalat Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1886 B Frau Meermann (SPD) 1886 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1886 D Dr. Schäfer (SPD) 1887 C Haar (Stuttgart) (SPD) 1887 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 1888 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 Frage des Abg. Dr. Lohmar: Auswirkungen der Kapitalerhöhung des Volkswagenwerkes auf die VW- Stiftung zur Förderung der Wissenschaft Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 1888 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Neuordnung des Medizinstudiums Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 1888 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 1889 A Dr. Meinecke (SPD) 1889 B Fragen des Abg. Welslau: Siedlungskredite für den Neubau von Nebenerwerbsstellen Höcherl, Bundesminister . . . . . 1889 D Welslau (SPD) . . . . . . . . 1890 A Fragen des Abg. Dr. Giulini: Schaffung von Nationalparks oder großen Naturschutzgebieten . . . . . 1890 A Frage des Abg. Röhner: Neue Richtlinien für die Förderungsmaßnahmen des Grünen Planes und der Anpassungshilfe 1966 Höcherl, Bundesminister 1890 B Frage des Abg. Röhner: Neue Richtlinien für das Bäuerinnenprogramm Höcherl, Bundesminister 1890 B Ertl (FDP) 1890 C Fragen des Abg. Röhner: Ablehnung von Anträgen auf Althofsanierung und Aussiedlung Höcherl, Bundesminister 1890 C Röhner (CDU/CSU) 1891 A Ertl (FDP) 1891 B Peters (Popenbüll) (FDP) 1891 C Fragen des Abg. Wächter: Umsätze der Seefischmärkte Bremerhaven, Cuxhaven, Hamburg und Kiel 1891 D Fragen des Abg. Rehs: Finanzierungsrahmen des Siedlungstitels für 1966 — Sicherstellung der Auszahlung von Siedlungsmitteln Höcherl, Bundesminister . . . . . 1891 D Fragen der Abg. Berkhan und Wienand: Zuschüsse des Bundesverteidigungsministeriums für eine Militärzeitschrift von Hassel, Bundesminister . 1892 A Dr. Schäfer (SPD) 1892 C Felder (SPD) . . . . . . . . 1892 C Wienand (SPD) . . . . . . . 1893 A Berkhan (SPD) 1893 B Frage des Abg. Felder: Entsendung von Bundeswehrdelegationen zu Gedenkfeiern des „Stahlhelms" von Hassel, Bundesminister . . 1893 C Felder (SPD) 1893 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Ausbau der Anschlußstelle Egelsbach im Nordabschnitt des Main-NeckarSchnellweges . . . . . . . . . 1893 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) : Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Wassersportler Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1894 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 1894 B Frage des Abg. Müller (Mülheim) : Kennzeichnungspflicht für Motorboote Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1894 C Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Beseitigung der Frostschäden im Zonenrandgebiet von Schleswig-Holstein Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1894 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 1895 A Fragen des Abg. Dorn: Bonner Südbrücke — Fahrspur für den öffentlichen Nahverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1895 B Frage des Abg. Strohmayr: Beförderungspreise für Autoreisezüge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1895 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 1895 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Niederländisches Gesetz betr. Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer für LkwUnternehmer Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1896 A Mertes (FDP) 1896 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 III Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/250) — Fortsetzung der zweiten Beratung Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksachen V/577, zu V/577) in Verbindung mit Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache V/578) Westphal (SPD) 1896 D Gewandt (CDU/CSU) . ... . . 1901 C Dr. Friderichs (FDP) 1904 C Dr. Schiller (SPD) 1905 C Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 1914 C Schmücker, Bundesminister . . . 1917 B Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . 1923 A, 1944 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . 1927 B Frau Dr. Krips (SPD) 1930 C Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . . 1934 B Dr. Staratzke (FDP) . . . . . 1938 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . 1940 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . 1942 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1944 B Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache V/572) 1946 B Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau (Drucksache V/589) Seidel (SPD) . . . . . . . . . 1946 C Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache V/576) Dr. Haas (FDP) 1946 D Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen V/579, zu V/579, Nachtrag zu V/579) ; dazu: Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag betr. Verbleib der Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach (Abg. Herold, Seidel, Freiherr von und zu Guttenberg, Röhner, Dr. Starke [Franken], Geldner und Gen.) (Drucksachen V/262, V/568) Saxowski (SPD) 1948 C Röhner (CDU/CSU) 1950 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 1952 B Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen V/580, zu V/580) Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 1954 B Dr. Götz (CDU/CSU) . 1955 A Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksache V/593) Westphal (SPD) 1955 D Baier (CDU/CSU) . . . . . . 1956 B Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksachen V/595, zu V/595) Dr. Rau (SPD) . . . . . . . . 1957 B Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 1959 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 1961 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 1964 A Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 1965 D Dichgans (CDU/CSU) . . . . . 1966 A Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache V/582) . . . 1967 C Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/585) 1967 D Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache V/586) 1967 D Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache V/ 588) . 1968 A Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache V/590) 1968 A Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministers für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates (Drucksache V/594) 1968 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache V/597) 1968 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache V/598) 1968 C Nächste Sitzung 1968 D Anlagen 1969 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 1883 42. Sitzung Bonn, den 18. Mai 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
    2. folderAnlagen
      Berichtigung Es ist zu lesen: 41. Sitzung, Seite 1868 D, Zeite 22 von unten statt 246 Abgeordneten-Arbeitszimmern, 446 Abgeordneten-Arbeitszimmern. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 18. 5. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 18. 5. Bading *) 18. 5. Dr. Barzel 31. 5. Prinz von Bayern 21. 5. Berger 18. 5. Borm 18. 5. Brünen 27. 5. Burgemeister 18. 5. van Delden 18. 5. Diekmann 18. 5. .Dr. Dittrich *) 18. 5. Frieler 2. 7. Frau Funcke 18. 5. Dr. Furler 29. 5. Geldner 18. 5. Gerlach *) 18. 5. Gibbert 27. 5. Frau Griesinger 18. 5. Hahn (Bielefeld) 27. 5. Dr. Hammans 18. 5. Frau Jacobi (Marl) 27. 5. Dr. h. c. Jaksch 13. 6. Dr. Jungmann 30. 6. Frau Kalinke 18. 5. Dr. Kempfler 18. 5. Klinker *) 18. 5. Mauk *) 18. 5. Dr. von Merkatz 31.5. Metzger *) 18. 5. Michels 18. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) *) 18. 5. Dr. Müller (München) 18. 5. Dr. Prassler 18. 5. Schmidhuber 28. 5. Dr. Schober 18. 5. Schwabe 22. 5. Seither 31. 5. Seuffert 28. 5. Stahlberg 31. 6. Stein (Mainz) 18. 5. Teriete 2. 7. Tobaben 18. 5. Unertl 18. 5. Dr. Wilhelmi 18. 5. Zerbe 27. 5. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 49 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 09 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft - (Drucksachen V/250 Anlage, V/578). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 966 - Energiepolitische Maßnahmen, die dem Kohleabsatz dienen - wird folgender Buchstabe c angefügt: c) Einmalige Ausgabe für energiepolitische Maßnahmen, die dem Kokskohleeinsatz in der eisenschaffenden Industrie dienen 100 000 000 DM. Zu Tit. 966 c) wird eine Erläuterung folgenden Inhalts aufgenommen: „Zu Tit. 966 c) Im Zuge der energiepolitischen Maßnahmen zur Sicherung des Absatzes von Gemeinschaftskohle erhalten Unternehmen der eisenschaffenden Industrie für die Verwendung von Hüttenkoks, der aus Gemeinschafts-Kokskohle erzeugt wird, ab 1. Juli 1966 je Tonne verbrauchter Kokskohle 8 DM als laufende Beihilfe. Die Beihilfe dient dem Ausgleich der sich für die Unternehmen der eisenschaffenden Industrie bei der Verwendung von Hüttenkoks, der aus GemeinschaftsKokskohle erzeugt wird, ergebenden Nachteile. Das Nähere ist bis zum Erlaß der gesetzlichen Regelung durch Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums zu regeln." 2. In Tit. 968 b) - Darlehen für die Aufsuchung oder Ausbeutung von außerhalb des Bundesgebietes gelegenen Erdöl- oder Erdgaslagerstätten - wird der Ansatz um 62 500 000 DM auf 57 500 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird Absatz 2 gestrichen. 3. Tit. 969 - Darlehen für Unternehmen des Steinkohlenbergbaus für die Aussuchung und Ausbeutung von Erdgaslagerstätten - (Drucksache V/578 S. 4) wird gestrichen. 4. Tit. 972 - Leistungen des Bundes zur dezentralen Einlagerung von Kohlen 30 000 000 DM - wird gestrichen. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion 1970 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 Anlage 3 Umdruck 60 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 25 -- Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau — (Drucksachen V/250 Anlage, V/589). Der Bundestag wolle beschließen: Bei Kap. 25 02 Tit. 585 wird in den Erläuterungen hinter dem bisherigen Absatz 1 ein neuer Absatz 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Von der Bindungsermächtigung entfallen auf Wohnungsbaumaßnahmen für Facharbeiter und Schlüsselkräfte im Zonenrandgebiet 14 000 00.0 DM." Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. Bonn, den 17. Mai 1966 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 42 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — (Drucksachen V/250 Anlage, V/579). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen —wird in Tit. 959 — Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe (Anpassungshilfe 1966) — (Drucksache V/579 S. 5) der Ansatz um 40 000 000 DM auf 37 600 000 DM gekürzt. 2. In Kap. 10 03 — Marktordnung wird in Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstelle für Zucker — (Drucksachen V/579 S. 6, V/250 Anlage S. 69) der Ansatz um 55 000 000 DM auf 310 479 800 DM gekürzt. Bonn, den 16. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 50 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen V/250 Anlage, V/580). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung — In Tit. 602 — Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung — wird der Ansatz von 2 240 000 000 DM um 56 000 000 DM auf 2 296 000 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird in Absatz 2 a) in Nr. 1 — Rentenleistungen — der Ansatz von 3 152 000 000 DM um 35 000 000 DM auf 3 187 000 000 DM, b) in Nr. 6 — Knappschaftsausgleichsleistung — der Ansatz von 16 000 000 DM um 21 000 000 DM auf 37 000 000 DM erhöht. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 53 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 29 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — (Drucksachen V/250 Anlage, V/593). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 02 — Allgemeine Bewilligung — wird in Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan (ausgenommen Baumaßnahmen) — (Drucksache V/593 S. 3) der Ansatz um 940 000 DM auf 44 730 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 571 a (Drucksache V/250 Anlage) wird damit der Ansatz des Regierungsentwurfs bei folgenden Positionen wie folgt wiederhergestellt: A. I. Politische Bildung der Jugend 6 520 000 DM B. I. bis III. Internationale Jugendarbeit 9 200 000 DM E. II. Victor-Gollancz-Stif- tung einschließlich Aka- demie-Lehrgänge 1 250 000 DM. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 54 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung — (Drucksachen V/250 Anlage, V/595). Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 1971 Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 31 02 — Bewilligungen für die allgemeine Wissenschaftsforschung — wird in Tit. 600 — Förderung des Ausbaus bestehender Hochschulen und sonstiger Wissenschaftseinrichtungen — (Drucksachen V/595 S. 3) der Ansatz um 101 295 100 DM auf 530 000 000 DM erhöht. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Seidel für die Fraktion der SPD zu Punkt III/ 6 der Tagesordnung (Drucksache V/589). Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sieht sich nicht in der Lage, dem Einzelplan für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau zuzustimmen. Der Grund für diese Haltung liegt in der Wohnungspolitik der Bundesregierung, die den Erfordernissen des Alltags nicht Rechnung trägt. In Stichworten sei das kurz begründet: 1. ,der Rückgang der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, 2. die noch weitgehende Unterversorgung breiter Volksschichten, vor allem kinderreicher Familien, alter und alleinstehender Menschen und der jungen Familien. Das sind die Punkte, die uns zur Kritik an der Wohnungspolitik der Bundesregierung Veranlassung geben. In allernächster Zeit besteht die Möglichkeit, aus Anlaß der ersten Lesung des sozialdemokratischen Gesetzentwurfes zur Behebung sozialer Notstände auf dem Gebiete des Mietrechts den umfangreichen Komplex der Wohnungspolitik ohne Zeitdruck zu erörtern. Wir können nicht auf den Hinweis verzichten, daß die Erklärung der Bundesregierung aus dem Herbst des vergangenen Jahres, der soziale Wohnungsbau werde unvermindert fortgesetzt, mit den Tatsachen in Widerspruch steht. Auf Grund des Haushaltssicherungsgesetzes sind dem sozialen Wohnungsbau im Haushalt 1965 insgesamt 70 Millionen DM und im Haushalt 1966 sogar 202 Millionen DM entzogen worden. Diese großen Millionenbeträge können die Länder aus eigenen Mitteln zugunsten des sozialen Wohnungsbaus nicht ausgleichen. Diese Minderung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus läßt sich auch durch die Bindungsermächtigungen im Bundeshaushalt in Höhe von 210 Millionen DM als Vorgriff auf das Haushaltsjahr 1967 keineswegs ungeschehen machen. Als bedenklichste haushaltspolitische Manipulation muß die Inanspruchnahme der Rückflußmittel aus den Darlehen für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 62 Millionen DM zur Abdeckung des Bundeshaushaltes angesehen werden. Wir verlangen, daß in Zukunft die Rückflußmittel aus dem Wohnungsbaudarlehen ausschließlich der Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung stehen, wie es im Zweiten Wohnungsbaugesetz vorgesehen ist. Das sind nur einige 'der Gründe, die die sozialdemokratische Bundestagsfraktion veranlassen, ihre Zustimmung zu dem Haushalt Wohnungswesen und Städtebau zu versagen. Die Fraktion wird deshalb Stimmenthaltung üben. Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Götz für die Fraktion der CDU/CSU zu Punkt III/ 11 der Tagesordnung (Drucksache V/580, zu V/580). Dem Hohen Haus liegt ein Schriftlicher Bericht zum Einzelplan 11 vor. Wenn ich trotzdem als Berichterstatter um das Wort zu einem kurzen mündlichen Bericht gebeten habe, so deshalb, weil ich es bei der Bedeutung des Sozialhaushalts innerhalb des Gesamthaushalts des Bundes für angebracht und zweckmäßig halte, zu den Allgemeinen Bemerkungen des „Schriftlichen Berichts" noch einige ergänzende Erläuterungen zu geben. Das dringendste Problem, vor das sich der Haushaltsausschuß gestellt sah, war die Festigung der Finanz- und Haushaltslage des Bundes im Interesse der Stabilität der Währung. Unter diesem Gesichtspunkt mußte der Haushaltsausschuß auch den Sozialhaushalt und seine Positionen prüfen und beraten, von der allgemein anerkannten Erkenntnis ausgehend, daß die Erhaltung der Geldwertstabilität die Grundvoraussetzung für eine fortschrittliche Sozialpolitik ist. Der Entwurf der Bundesregierung zum Einzelplan 11 hat diesen Gesichtspunkten bereits weitgehend entsprochen. So wurden z. B. in Auswirkung des Hauhaltssicherungsgesetzes im Haushaltsplan 1966 berücksichtigt: die Verlagerung von Lasten nach dem Mutterschutzgesetz in Höhe von 260 Millionen DM und das zeitliche Hinausschieben der Nachzahlung von Zuschüssen zur Familienwochenhilfe an die Träger der Krankenversicherung in Höhe von 264 Millionen DM. Außerdem wurde auch in diesem Jahr eine Minderausgabe von 750 Millionen DM durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen an die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten ausgebracht. Darüber hinaus hat die Bundesregierung in Verhandlungen mit der Bergbauberufsgenossenschaft erreicht, daß die Erstattungszahlungen in Höhe von 100 Millionen DM unter Übernahme des Zinsendienstes bis zum Jahre 1968 ausgesetzt werden. Damit wurde auch im Sozialhaushalt ein Beitrag zur Stabilerhaltung der Währung geleistet, ohne dadurch das bestehende Leistungssystem zu verschlechtern. Auch beim Mutterschutz sind durch 1972 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 eine vorübergehende Umlastung der Finanzierung die sozial- und gesundheitspolitischen Fortschritte wirksam geworden. Der Haushaltsausschuß hat bei der Beratung des Einzelplans 11 das im Regierungsentwurf vorgesehene Ausgabenvolumen von rund 13,3 Milliarden DM um rund 5,75 Millionen DM gekürzt. Aber auch durch diese Einsparungen tritt keine Kürzung der gesetzlichen Sozialleistungen ein. Der Hauptanteil der vorgenommenen Einsparungen entfällt auf das Gebiet der Arbeitslosenhilfe. Dort war auf Grund der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung eine Kürzung um 4,9 Millionen DM möglich, ohne die Leistungsempfänger zu benachteiligen. Es muß aber dazu bemerkt werden, daß eine weitere Verminderung dieses immer noch beachtlichen Ansatzes von 42,5 Millionen DM ohne Änderung des Gesetzes über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nicht möglich ist. Es ist festzustellen, daß trotz der Auswirkungen des Haushaltssicherungsgesetzes und der vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Kürzungen die im Einzelplan 11 veranschlagten Ausgaben um 264 Millionen DM höher sind als im Vorjahr. Das ist ein Anstieg um rund 2 %. Der Haushaltsausschuß war bei seinen Beratungen bemüht, den sozial- und konjunkturpolitischen Erfordernissen gerecht zu werden. Bei dem mit 13,3 Milliarden DM veranschlagten Ausgabevolumen handelt es sich nur um die im Einzelplan 11 ausgewiesenen Sozialleistungen. Berücksichtigt man alle Sozialleistungen des Bundes, so ergibt dies für das Jahr 1966 einen Mehraufwand von rund 0,5 Milliarden DM auf 18,2 Milliarden DM. Damit beträgt der Anteil der gesetzlichen Sozialleistungen an den Gesamtausgaben des Bundes rund 27,2 %. Aber auch diese Summe bezieht sich nur auf einen Teil des Gesamtkomplexes unseres Sozialleistungssystems. Die Nettoaufwendungen für alle öffentlichen Sozialleistungen in der Bundesrepublik werden sich im Jahre 1966 voraussichtlich auf 68 bis 70 Milliarden DM belaufen. Eine genaue Zahl läßt sich zur Zeit noch nicht feststellen. 1965 beliefen sich alle öffentlichen Sozialleistungen auf 62,6 Milliarden DM. Sie lagen damit um 13 % über den Aufwendungen des Jahres 1964. Die Steigerungsrate von 1965 auf 1966 dürfte sich im ähnlichen Rahmen bewegen. Der finanzielle Schwerpunkt des Einzelplans 11 liegt bei den Bundeszuschüssen zur Sozialversicherung. Sie betragen für das Haushaltsjahr 1966 8,6 Milliarden DM, das ist gegenüber dem Jahre 1965 ein Mehrbedarf von rund 617 Millionen DM. Davon entfallen 470,7 Millionen DM auf die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und 146,0 Millionen DM auf die knappschaftliche Rentenversicherung. Wenn man die Höhe der Bundeszuschüsse im Vergleich zu der Zahl der Rentner setzt, dann kommt man zu der Feststellung, daß die Zahl der Rentner bei den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten wesentlich höher liegt als bei der knappschaftlichen Rentenversicherung. Sie beträgt im ersten Fall bei einem Bundeszuschuß von 6,3 Milliarden DM 8 Millionen Rentner und bei der knappschaftlichen Rentenversicherung bei einem Zuschuß von 2,4 Milliarden DM nur 0,7 Millionen Leistungsempfänger. Es ist verständlich, daß die beachtliche Höhe der Bundeszuschüsse die Blicke kritischer Betrachter auf sich zieht und die Frage auftaucht, ob das so sein muß. Es wird aber dabei zu wenig oder gar nicht beachtet, daß die Rentenversicherungen durch die Folgen zweier Weltkriege in doppelter Hinsicht belastet sind. Einerseits sind ihr durch die Anrechnung der Zeiten des Wehrdienstes, des Kriegsdienstes und der Kriegsgefangenschaft auf die Renten zusätzliche Verpflichtungen erwachsen; andererseits hat sie durch den kriegsbedingten Verlust an Beitragszahlern und wegen der geburtenschwachen Jahrgänge erhebliche Einbußen auf der Einnahmeseite erlitten. Erörterungen über die Möglichkeit einer Kürzung der Bundeszuschüsse an die Sozialversicherung sind im Haushaltsausschuß nicht angestellt worden. Eine Kürzung erscheint auch nicht vertretbar. Die Zuschüsse zur Sozialversicherung sind zwar von Jahr zu Jahr absolut mit den Löhnen gestiegen, sie stehen aber in keinem direkten Verhältnis zu der zunehmenden Alterslast. Würde man auch diese berücksichtigen, ergäbe sich eine degressive Entwicklung der Zuschußleistung des Bundes. Keinesfalls kann man bei den Bundeszuschüssen von Subventionen sprechen. Sie kommen nicht einem bestimmten Wirtschaftsbereich, sondern fast der gesamten Bevölkerung zugute. Es handelt sich nicht um die Gewährung von Sondervorteilen an einzelne, sondern um eine Verteilung staatlicher Mittel von der erwerbstätigen Bevölkerung an die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Rentner. Die Bundeszuschüsse sind auch nicht zum Ausgleich eines vorübergehenden wirtschaftlichen Mißerfolges bestimmt, sondern eine auf Dauer gerichtete finanz- und sozialpolitische Maßnahme. Als Finanzhilfen im weitesten Sinne rechtfertigen sie sich sowohl als Ausgleich von Kriegsfolgen als auch durch die Beteiligung der Betroffenen an der Mehrung des Sozialprodukts und stellen die Solidarität der schaffenden Generation mit der Vorgeneration her. Im Zusammenhang mit der auch im Haushalt 1966 ausgebrachten Minderausgabe durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen an die Träger der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten steht das Problem der Rücklagen. Sie haben die beachtliche Höhe von über 26 Milliarden erreicht. Es besteht allgemeines Einvernehmen darüber, daß sie in Zukunft nicht weiter ansteigen sollen. Das bedeutet aber bei dem ungünstigen Altersaufbau unserer Bevölkerung, daß die nicht mehr anwachsende Rücklage einen ständig geringer werdenden Anteil der Rentenausgaben deckt. Daher muß auf alle Fälle dafür Sorge getragen werden, daß die Liquidität der Rentenversicherungen auch in Zukunft gesichert bleibt. In den nicht nur absolut, sondern auch relativ steigenden Bundeszuschüssen zur knappschaftlichen Rentenversicherung spiegelt sich die energiepolitische Entwicklung wieder. Im Zuge dieser Entwicklung wurde eine Reihe von Lasten auf diesen Versicherungszweig übertragen, die nicht im Zusam- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 1973 menhang mit den eigentlichen Aufgaben der Knappschaften stehen. Es muß damit gerechnet werden, daß bei dieser Situation auch in Zukunft eine Steigerung der Bundeszuschüsse unvermeidlich ist. Neben den Sozialleistungen im klassischen Sinne nehmen die Kriegsfolgelasten im Sozialhaushalt einen beachtlichen Raum ein. An erster Stelle steht hier die Kriegsopferversorgung, die auch in ihrer Größenordnung unmittelbar auf die Leistungen des Bundes an die Sozialversicherung folgt. Die Verminderung der Versorgungsleistungen des Bundes für Kriegsopfer um 353,2 Millionen DM im Haushalt 1966 hat ihre Ursache nicht in Leistungsverkürzungen, sondern lediglich in dem Rückgang der Zahl der Leistungsberechtigten und in einer Verminderung der Nachzahlungen, die durch die Umrechnungsschwierigkeiten des Zweiten Neuordnungsgesetzes bedingt sind. Ein wirklichkeitsnahes Bild über die Entwicklung der Kriegsopferversorgung entsteht, wenn man berücksichtigt, daß sich der Durchschnittsbetrag für den Leistungsempfänger inzwischen verdreifacht hat. Der Haushaltsausschuß hat wegen der angespannten Haushaltslage den für die Kapitalabfindungen vorgesehenen Betrag nicht noch weiter erhöhen können; dafür aber eine Bindungsermächtigung in Höhe von 15 Millionen DM vorgesehen. Damit ist sichergestellt, daß die zu erwartenden Anträge auf Kapitalabfindungen befriedigt werden können. Eine erhebliche Erhöhung hat u. a. der Ansatz für die Kosten der Heilbehandlung erfahren. Der Haushaltsentwurf sieht keinen Ansatz für ein drittes Neuordnungsgesetz vor, weil über die Ausgestaltung und die Höhe der Leistungsverbesserungen noch Verhandlungen im Gange sind. Es wird erwartet, daß die Bundesregierung in absehbarer Zeit einen Gesetzentwurf dazu vorlegt. Neben den auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhenden Sozialleistungen des Bundes, von denen ich nur diejenigen erwähnt habe, die den größten Finanzbedarf des Bundes erfordern, verdienen einige freiwillige Sozialleistungen wegen ihrer großen Bedeutung für das Arbeitsleben noch besonders hervorgehoben zu werden. Hier muß in erster Linie die Förderung der beruflichen Fortbildung genannt werden, ein Programm, das, 1959 mit der institutionellen Förderung begonnen und 1962 um die individuelle Förderung erweitert, unter den aufstiegswilligen Berufstätigen eine außerordentlich gute Resonanz gefunden hat. Die bis zum 31. 7. 1965 gewährten Beihilfen mit einer Gesamtsumme von rund 82 Millionen DM haben dazu beigetragen, etwa 44 000 Arbeitnehmern, insbesondere in technischen Berufen, den Aufstieg in eine mittlere oder gehobene Berufstätigkeit zu ermöglichen. Für das Rechnungsjahr 1966 mußte auf Grund der vorliegenden Anträge der zunächst vorgesehene Jahresansatz von 36,1 Millionen DM um 6,4 Millionen DM erhöht werden. Trotz der inzwischen enger gefaßten Richtlinien für die Gewährung der individuellen Beihilfen, durch die- einer unvertretbaren Ausweitung des Programms vorgebeugt werden soll, läßt das starke Interesse an diesen Berufsförderungshilfen erwarten, daß in diesem Jahr noch weitere Bundesmittel benötigt werden. Zu den wichtigsten freiwilligen Sozialleistungen ist außerdem die arbeitsmarktpolitisch bedeutsame Errichtung überregionaler Rehabilitationszentren für die Spezialbehandlung bestimmter Verletzten- und Krankengruppen zu rechnen. In den vergangenen Jahren wurde auf diesem Gebiet mit finanzieller Unterstützung des Bundes bereits Vorbildliches geleistet. Erwähnt sei hier nur das StöckerWerk in Heidelberg. Um auch hier dem weiteren Bedarf an ,derartigen Einrichtungen wenigstens einigermaßen gerecht werden zu können, wurde der Ansatz des Vorjahres um 300 000 DM auf 4,3 Millionen DM erhöht. Neben den vielfachen, für die Arbeitnehmerschaft bestimmten Maßnahmen darf auch die Hilfe für die freien Berufe nicht unerwähnt bleiben. Hier wurde in der Vergangenheit durch die Zinsverbilligungsaktion des Bundes manchem jungen Akademiker der Weg zu einer selbständigen freiberuflichen Existenzgeebnet. Der Haushaltsausschuß hat die Berechtigung und Notwendigkeit dieses Programms anerkannt. Wegen der angespannten Haushaltslage sah er sich aber leider nicht in der Lage, den Vorjahresansatz zu erhöhen. Es sollte jedoch angestrebt werden, in Zukunft die Mittel wieder in der Höhe des notwendigen Bedarfs zur Verfügung zu stellen. Im Haushalt 1966 wurden erstmals Mittel für den Bau von Familienwohnungen für ausländische Arbeitnehmer vorgesehen. Bei der inzwischen erreichten Zahl von 1,2 Millionen ausländischen. Arbeitnehmern in der Bundesrepublik ist es unausbleiblich, daß sich eine Reihe von zum Teil recht schwierigen Problemen ergeben. Nicht alle lassen sich durch die private Initiative der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der kirchlich-karitativen Organisationen oder der Verbände der freien Wohlfahrtspflege lösen. Durch sie geschieht auf dem Gebiet der Ausländerbetreuung sehr viel, und man sollte ihnen dafür danken. Der Haushaltsausschuß hat sich nur mit einer der vielen Fragen der Ausländerbetreuung beschäftigt, nämlich mit der Frage der sich aus der Familienzusammenführung notwendigerweise ergebenden Förderung .des Familienwohnungsbaues. Die bei uns beschäftigten Ausländer haben nach EWG-Bestimmungen oder auf Grund von Vereinbarungen mit den „Entsendeländern" einen Anspruch darauf, ihre Familien nachkommen zu lassen. Nach der EWG- Verordnung Nr. 38/64 ist den in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten ausländischen Arbeitnehmern bei der Beschaffung ausreichenden Wohnraumes zu helfen. Nach Teilerhebungen, die vor einiger Zeit in den Schwerpunktgebieten der Ausländerbeschäftigung vorgenommen wurden, haben etwa 15 % der Gastarbeiter zumindest ihre Ehefrauen nachkommen lassen. Die Förderung der Familienzusammenführung und .des Familienwohnungsbaues liegt aber nicht nur im Interesse der ausländischen Arbeiter, sondern auch im Interesse der Betriebe und nicht zuletzt der Be- 1974 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 völkerung. Ich glaube, es ist unsere moralische und. soziale Pflicht, den ausländischen Arbeitskräften, auf die wir zur Erhaltung des Wirtschaftswachstums und zur Förderung des allgemeinen Wohlstandes angewiesen sind, auch ein menschenwürdiges Zuhause zu geben, in dem sie sich wohlfühlen können und weniger der Gefahr ausgesetzt werden, mit den Strafgesetzen in .Konflikt zu kommen. Die Bundesanstalt in Nürnberg hat dankenswerter Weise für die Förderung des Wohnungsbaues für ausländische Arbeitskräfte Darlehensmittel in Höhe von 50 Millionen DM bereitgestellt. Trotzdem konnte das damit angestrebte Ziel noch nicht erreicht werden, weil die Mittel zur Spitzenfinanzierung oder zur Tilgungsstreckung fehlten. Diese Lücke in der Finanzierung soll nunmehr durch die bei Tit. 950 veranschlagten Bundesmittel in Höhe von 3 Millionen DM und die Erteilung einer Bindungsermächtigung in Höhe von 7 Millionen DM geschlossen werden. Bei der vielseitigen Problematik der Ausländerbetreuung hat der Haushaltsausschuß angeregt, den Versuch einer Koordinierung aller Betreuungsmaßnahmen zu machen und eine Zusammenfassung der dafür vorgesehenen Mittel beim federführenden Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herbeizuführen. Mit diesen meinen Schriftlichen Bericht in seinem Allgemeinen Teil noch ergänzenden und kommentierenden Bemerkungen kann ich meinen Mündlichen Bericht beenden. Im Haushaltsausschuß wurden alle Titel des Einzelplans 11 in der Ihnen vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 16. Mai 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/614 Frage 1/2): Ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 61 Konkursordnung dahin gehend vorzulegen, daß die rückständigen Forderungen aus Lohn, Kostgeld oder anderen Dienstbezügen den rückständigen Forderungen aus der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung, der Berufsgenossenschaften und Familienausgleichskassen im Range vorgehen, wodurch eine Benachteiligung der Arbeitnehmer beseitigt würde, die darin liegt, daß die rückständigen Forderungen aus Sozialabgaben erfahrungsgemäß erheblich höher sind als die rückständigen Lohn- und Gehaltsforderungen, so daß die Arbeitnehmer als die sozial Schwächeren durchschnittlich nur geringe Restbeträge ausbezahlt erhalten? Im Konkurs über das Vermögen eines Arbeitgebers werden bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern wegen der für das letzte Jahr vor der Eröffnung des Konkursverfahrens rückständigen Lohnforderungen nach § 61 Nr. 1 KO vorzugsweise befriedigt. Ebenso genießen das Vorrecht des § 61 Nr. 1 KO nach § 28 Abs. 3 RVO und entsprechenden Bestimmungen anderer Versicherungsgesetze wegen rückständiger Beitragsforderungen auch die Sozialversicherungsträger. Soweit es sich um die Forderungen der Krankenkassen und der Versicherungsanstalten handelt, ist der Grund für die Gleichbehandlung die Erwägung, daß die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge rechtlich oder doch wenigstens wirtschaftlich einen Teil des vom Arbeitnehmer verdienten Lohnes darstellen und der Arbeitnehmer sich bei der Lohnzahlung Beitragsteile vom Lohn abziehen lassen muß (RGZ 102, 72 ff.; Jaeger-Lent, Konkursordnung § 61 Anm. 18). Die Forderungen der Berufsgenossenschaften sind den Forderungen der Krankenkassen und der Versicherungsanstalten gleichgestellt, um eine einheitliche Behandlung aller Arten von Versicherungsträgern zu erreichen (RG 102, 74) . Dem Bundesjustizministerium liegt kein Material vor, aus dem sich ergibt, daß in Konkursen Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen vielfach wesentlich höher sind als rückständige Lohnforderungen. Es ist mir bislang auch nicht bekanntgeworden, daß die gesetzliche Regelung zu einer erheblichen Benachteiligung der Arbeitnehmer geführt hat. Ein zu starkes Anwachsen der Vorrechtsforderungen von Sozialversicherungsträgern dürfte schon deswegen ausgeschlossen sein, weil nur die im letzten Jahr vor der Eröffnung des Konkurses entstandenen Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger unter das Vorrecht des § 61 Nr. 1 KO fallen (BGHZ 34, 294 ff.). Zur Zeit sehe ich daher keinen dringlichen Anlaß, die geltende Regelung zu ändern. Die Bundesregierung beabsichtigt aber, das Erste Buch der Reichsversicherungsordnung (Gemeinsame Vorschriften) neu zu gestalten. Bei dieser Gelegenheit wird auch geprüft werden, ob die Bestimmung des § 28 Abs. 3 RVO mit dem bisherigen Inhalt beibehalten werden kann. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 10. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Giulini (Drucksache V/614 Fragen X/3 und X/4) : Gedenkt die Bundesregierung Nationalparks oder große zusammenhängende Naturschutzgebiete in Deutschland zu schaffen, in welchen alle deutschen Wildtiere geschützt sind und welche zur Erholung und Freude der Bevölkerung dienen, so wie das in fast allen anderen Kulturstaaten geschehen ist? Gedenkt die Bundesregierung dem Deutschen Naturschutzring, dem Dachverband aller Organisationen und Vereine, die mit der Erhaltung der Natur zu tun haben, ähnlich wie anderen Verbänden Geldmittel zur Verfügung zu stellen? Da dem Bund auf den Gebieten des Naturschutzes und der Jagd nur die Rahmengesetzgebung zusteht, ist er nicht in der Lage, selbst bestimmte Erholungsgebiete oder Wildreservate zu schaffen. Die Bundesregierung unterstützt jedoch seit 10 Jahren das in den meisten Ländern der Bundesrepublik durchgeführte Naturpark-Programm zum Schutz großräumiger, durch natürliche Schönheit und Eigenart ausgezeichneter Landschaften von übergebietlicher Bedeutung, in denen durch geeignete Maßnahmen die Natur vor Schädigungen bewahrt und den Menschen Erholung geboten wird. Was den Wildschutz angeht, genießen bei uns heimische, nicht jagdbare wildlebende Tiere den Schutz des in allen Ländern fortgeltenden Reichsnaturschutzgesetzes von 1935 und treffen für die jagdbaren Tiere die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes zu. Die Bundesregierung ist aus folgenden Gründen nicht in der Lage, dem Deutschen Naturschutzring einen laufenden Zuschuß zu gewähren: 1. Die vom Deutschen Naturschutzring wahrzunehmenden Aufgaben sind überwiegend Länderangelegenheit. 2. Verschiedene, dem Deutschen Naturschutzring als Dachverband angehörende Vereine erhalten bereits Zuschüsse des Bundes, die mehrere 100 000 DM betragen. Es ist daher aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich, auch dem Dachverband selbst noch Zuwendungen aus Bundesmitteln zukommen zu lassen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 16. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wächter (Drucksache V/614 Fragen X/10 und X/11): Wie hoch waren in den Jahren 1962 bis 1965 die Umsätze der vier großen Seefischmärkte Bremerhaven, Cuxhaven, Hamburg und Kiel mengen- und wertmäßig? Wieviel Prozent der Menge und des Wertes entfallen auf die einzelnen in Frage X/10 genannten Häfen? Mengen- und wertmäßige Umsätze der vier Seefischmärkte 1962 1963 Menge Wert in Menge Wert in i. t. % 1000 DM % i. t. % 1000 DM % Bremerhaven Cuxhaven Hamburg 173 672 131 089 33 771 31 411 46,95 35,43 9,13 8,49 103 384 45,22 35,28 9,85 8,65 151 768 43,96 39,25 8,34 8,45 . 88 799 43,45 38,63 9,35 8,57 Kiel 78 931 135 482 78 948 22 025 28 799 19 104 19 353 29 156 17 502 Zusammen: 369 943 100 1 223 693 100 345 205 100 204 353 100 1964 1965 Menge Wert in Menge Wert in i. t. % 1000 DM % i. t. % 1000 DM % Bremerhaven Cuxhaven Hamburg 127 311 125 067 25 506 29 023 41,48 40,75 8,31 9,46 84 530 41,33 38,96 9,54 10,17 123 481 121 723 26 535 28 704 41,10 40;52 8,83 9,55 88 676 41,04 38,63 10,48 9,85 Kiel 79 665 83 471 19 512 22 647 20 793 21 299 Zusammen: 306 907 100 204 500 100 300 443 100 216 093 100
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Heinz Westphal


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

      Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion legt Ihnen auf dem Umdruck 49 vier verschiedene Anträge vor, die in einem inneren Zusammenhang miteinander stehen. Man muß sagen, daß der Rahmen, der durch diese vier Anträge gesetzt wird, sogar noch weiter gefaßt gesehen werden muß. Praktisch beziehen unsere Anträge alles das ein, was man als die notwendigen Auswirkungen der energiepolitischen Debatte dieses Hohen Hauses vom 16. März 1966 ansehen kann. Damals — das darf ich in Erinnerung rufen — war die Einsicht groß; vieles wurde hier angeregt und vorgeschlagen, was getan werden sollte, um mit unseren energiepolitischen Problemen in der Bundesrepublik fertig zu werden. Das war schon öfter so in diesem Hause. Ich erinnere nur an die große



      Westphal
      vorhergehende energiepolitische Debatte vom November/ Dezember 1964.
      Man sprach im März 1966 von der Verbesserung der Maßnahmen für die soziale Sicherheit der Bergarbeiter, von der Änderung der knappschaftlichen Rentenversicherung. Eine neue Stillegungsprämie wurde angekündigt und damit verbunden auch die Gründung einer Aktionsgemeinschaft, die die Aufgabe haben soll, eine Umstrukturierung in unseren großen Industriegebieten, die bisher von der Kohle her bestimmt waren, einzuleiten. Angekündigt wurde eine „Verbesserung bei der verwaltungsmäßigen Handhabung der Selbstbeschränkung bei der Ausweitung des Heizölabsatzes" — das ist der etwas kaschierende Ausdruck, der im Bundesrat verwendet wurde —, um dem schwierigen Problem der Selbstbeschränkung ein wenig mehr auf die Sprünge zu helfen. Angekündigt wurden eine neue Initiative für eine europäische Lösung des Kohle-problems, ein Rohrleitungsgesetz für Mineralöl und Erdgas, die Beseitigung der Degression und Verlängerung der Heizölsteuer bis zum April des Jahres 1971 und auch die Sicherung des Steinkohleabsatzes in der Elektrizitätswirtschaft.
      Mit Spannung — so könnte man sagen — erwarten wir die Ausführung dieser Pläne. Einige Gesetzentwürfe liegen vor, andere sind im Anrollen. Ich erinnere daran, daß dem Hause ein Entwurf der Regierung zur Änderung der knappschaftlichen Rentenversicherung vorliegt. Es liegt aber auch ein sozialdemokratischer Antrag zu diesem Bereich vor, der weitergeht. Ein Verstromungsgesetz hat gerade den Bundestag passiert. Ein Gesetzentwurf über die Verlängerung der Heizölsteuer wird in den nächsten Wochen zu uns kommen.
      Welches sind nun aber — das ist die Frage, die heute hier im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan gestellt ist — die Auswirkungen der energiepolitischen Überlegungen und Maßnahmen auf den Haushalt, zunächst auf den Haushalt des Jahres 1966? Man hätte erwarten können, daß die Bundesregierung, nachdem sie die Wichtigkeit dieser Maßnahmen in der Beantwortung der damaligen Großen Anfragen so stark unterstrichen hatte, uns nun von sich aus die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen, soweit sie schon dieses Jahr betreffen, hier zu Gesicht gebracht hätte. Man hätte erwarten können, daß diejenigen, die die Anfragen wegen der Entwicklung der Energiepolitik an den Bundeswirtschaftsminister, an die Bundesregierung, gestellt hatten, nun von sich aus durch Anträge, durch neue Vorschläge zum Haushalt für alle Öffentlichkeit deutlich gemacht hätten, welche Änderungen und Ergänzungen sie als Auswirkung der energiepolitischen Debatten für den Haushalt sehen. Ich selbst habe in den Beratungen des Haushaltsausschusses über den Einzelplan 09 — über den wir jetzt hier sprechen — mehr als dreimal danach gefragt, wann nun solche Vorschläge kommen würden.
      Sehen Sie den Haushalt von Anfang bis zu Ende durch — Sie werden weder in dem Einzelplan 11 noch in dem Einzelplan 09 irgendwelche solche Auswirkungen finden. Gewiß sind im Einzelplan 09, der den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft betrifft, noch die Auswirkungen aus den früheren energiepolitischen Debatten zu sehen. Dort sind 50 Millionen DM für die Stillegungsaktion Nr. 1, dort sind 72 Millionen DM für die Frachtenbeihilfen eingesetzt. — Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß wir Mitte März die energiepolitische Debatte hatten und daß Anfang April — 14 Tage später — eine Ankündigung oder sogar Festlegung vorlag, daß die Frachttarife der Bundesbahn erhöht würden. Zu der Frage, ob die Steinkohle etwa von den Frachtkostenerhöhungen ausgenommen würde, haben wir aber keine Äußerung von der Regierungsseite zu hören bekommen. Nun, wir konnten inzwischen feststellen, daß die Frachtenerhöhungen schon bei den Vorbereitungen des Haushalts 1966 eingeplant worden waren, daß also die Regierung offensichtlich wußte, was ihr hier bevorstand. Als eine der Auswirkungen älterer Maßnahmen auf energiepolitischem Gebiet ist auch eine Förderung für Blockheizwerke vorgesehen. Dafür ist ein Ansatz von 6 Millionen DM vorhanden.
      Das einzige Neue im Einzelplan 09 ist diese ominöse Aktion des Transports von 4 Millionen t Steinkohle oder Koks in revierferne Gebiete, etwas, was andere, die sich mit diesem Fragenpreis beschäftigt haben, etwas scherzhaft, aber wohl auch deutlich als das Spazierenfahren der Halden in revierferne Gebiete bezeichnet haben. 30 Millionen DM soll diese Aktion den deutschen Steuerzahler kosten. Mit ihr wird ein Vertrag erfüllt, der im Dezember 1965 mit der Notgemeinschaft Deutscher Steinkohlen-Bergbau geschlossen worden ist. Wir stellen mit Interesse fest, daß für diese Aktion, die bisher nie in diesem Parlament behandelt worden ist und die auch nicht vorher den Haushaltsausschuß berührt hat, schon im Jahre 1965 glatte 14,8 Millionen DM außerplanmäßig ausgegeben worden sind, und zwar bei Tit. 972 des Kap. 09 02. Die Mittel, die für diese Haldentransportunternehmung schon im vergangenen Jahr verwendet wurden und über die in diesem Hause vorher nicht beraten wurde, wurden ausgerechnet aus einem Titel genommen, den man nicht voll ausgebraucht hat und über den ich nachher noch ein paar Worte mehr zu sagen habe, weil er mit unserem Antrag zu tun hat. Sie wurden aus Resten des Tit. 968 b entnommen, wo es um die Darlehen für die Erdölindustrie geht. Diese Mittel, die hier umstritten sind und zu denen wir einen Antrag stellen, sind also bereits im vergangenen Jahr nicht aufgebraucht worden.
      Ich sagte bereits, daß Sie auch in anderen Einzelplänen keinen Hinweis darauf finden, wie sich die energiepolitischen Aussagen finanziell auswirken werden. Es findet sich kein Ansatz für die Knappschaftsausgleichszahlungen, die der Regierungsentwurf ja empfiehlt. Wir haben ein CDU-Papier gesehen — ich weiß nicht, ob es für unsere Augen bestimmt war —, aus dem wir entnehmen konnten, daß dafür kein Ansatz gebraucht werde, ganz einfach deshalb, weil die Beträge in den Zahlungen des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung aufgefangen werden könnten. So klein wird also das Problem offensichtlich behandelt, wenn es
      1898 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai. 1966
      Westphal
      darum geht, den Bergarbeitern unter die Arme zu greifen. Mein Kollege Hörmann wird an der gegebenen Stelle zu diesem Thema weitere Ausführungen machen, um das Ganze klarzulegen.
      Das einzige, was Sie in diesem Bundeshaushalt 1966 als zusätzliche Auswirkung energiepolitischer Überlegungen finden, sind ganze 8 Millionen DM, die in Kap. 60 02 Tit. 955 hinzugefügt worden sind zu den dort schon vorhandenen 8 Millionen DM zum Bundesanteil für die Anpassungsbeihilfen nach dem Montanunionsvertrag, und dann natürlich auch noch den Betrag von 480 000 DM als Verwaltungskostenanteil für die Durchführung dieser Maßnahmen bei der Bundesanstalt in Nürnberg. Das ist alles. Da man hier nicht von Tigern sprechen kann, würde ich sagen: Ein Mäuschen wurde geboren. Kein Ansatz für die Knappschaft! Kein Ansatz für die Stillegungsaktion Nr. 2! Auch die Verstromung, die in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Kosten von 30 Millionen DM für dieses Jahr ausgewiesen ist, findet keinen Ansatz in dem Haushalt, der uns hier zur Beratung vorliegt. Gewiß, man findet den Weg, diese Kosten auf das nächste Jahr zu verlagern, obwohl das im ersten Jahr 30 Millionen DM oder, wenn man von dem ausgeht, was im Bundesrat in der Diskussion zu diesem Thema gesagt worden ist, . sogar 45 Millionen DM kosten wird. Ich will mich zu der Frage der Verstromung und dem dazu vorliegenden Gesetzentwurf nicht äußern und auch keinen Antrag dazu stellen. Die Debatte im Bundesrat hat die Schwierigkeiten gezeigt, die auf diesem Gebiet vorhanden sind. Das Ganze wird ins nächste Jahr kommen. Wir werden den Gesetzentwurf bald vor uns haben. Die Maßnahme ist jedenfalls erforderlich. Einzelheiten können dann hier beredet werden.
      Das alles aber zeigt uns, daß wir mit dem, was vorgelegt worden ist, nicht zufrieden sein können. Die Bundesregierung und der Herr Bundeswirtschaftsminister haben geschwiegen zu dem Problem der Kokskohleabnahme für die eisenschaffende Industrie. Wir Sozialdemokraten dagegen haben dazu bereits am 16. März in der energiepolitischen Debatte gesprochen und Forderungen in einem Antrag eingebracht. Inzwischen haben in Luxemburg Verhandlungen stattgefunden. Erfolge scheinen leider — so muß man wohl sagen — nicht in Sicht zu sein.
      Ich darf hier das Bulletin der Bundesregierung anführen, das uns .gerade jetzt am 17. Mai von der 104. Tagung des Besonderen Ministerrates der Montanunion zu diesem Thema die Ergebnisse brachte, die nun formuliert worden sind. Es geht dort um die Frage, wie in der Gemeinschaft dafür Sorge getragen werden kann, daß die Kohle in dem Bereich einen breiten Absatz gesichert erhält, in dem Eisen geschaffen, in dem Stahl hergestellt wird. Der Ad-hoc-Ausschuß Kohleprobleme hat nach dem 3. Mai, nach den Beratungen, folgende neue Aufträge bekommen:
      1. die in Angriff genommenen Arbeiten über die Frage der langfristigen Koks-Kohle-Versorgung der Gemeinschaft fortzusetzen,
      2. folgendes zu prüfen:
      a) die Verfahren für die Gegenüberstellung der Förderziele und der Absatzmöglichkeiten,
      b) die Möglichkeiten der Koordinierung der Förderziele,
      c) die Zweckmäßigkeit einer Erleichterung des Binnenaustausches von Gemeinschaftskohle und insbesondere die gemeinschaftlichen Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles.
      Diesen. letzten Absatz muß man langsam nochmals lesen, um ihn zu verstehen. Dort wird also deutlich, daß unsere Regierung nun zwar sehr spät den Versuch unternommen hat, etwas zu tun, um den Absatz der Gemeinschaftskohle in den Bereich Stahl hinein sicherzustellen, daß aber Erfolge — und ich möchte erneut hinzufügen: leider — nicht erzielt worden sind. Und dann kommt die Mitteilung: Die Beratungen werden am 12. Juli dieses Jahres fortgesetzt. Wer Ohren hat zu hören, der weiß jetzt, daß zwar die Verschiebung dieser Sitzung sicher auch auf Terminproblemen der verschiedenen Minister beruht und daß es sehr lange Zeit dauern wird, bis wir zu diesem Thema Neues hören. Aber wir werden das Neue eben erst hören, wenn die nordrhein-westfälischen Wahlen vorbei sind. Das, was also dahintersteckt, was uns an Sorgen aufgeladen wird, was in besonderer Weise die arbeitenden Menschen im Ruhrgebiet und auch an der Saar betrifft, was an Lasten entstehen wird, wird vorher nicht zum Thema der öffentlichen Debatte werden, sondern vielleicht danach.

      (bei unseren Haushaltsberatungen mit neuen Ansätzen in diesen Haushalt einbringen, d. h. mit zusätzlichen, erhöhten Schätzungen. Es hat sich gezeigt, daß nur die Körperschaftsteuer den Trend nach oben nicht mitgemacht hat. Das ist ein deutliches Zeichen. Sehen Sie sich das etwas näher an, untersuchen Sie, was dahinter steckt, dann finden Sie, daß der Mangel an zusätzlichen Körperschaftsteuern fast ausschließlich auf nicht eingegangenen Vorauszahlungen für diese Steuer aus dem Bereich der eisenschaffenden Industrie im Lande Nordrhein-Westfalen beruht. Die Finanzämter halben großen Teilen der Stahlindustrie genehmigt, die Vorauszahlung von Körperschaftsteuer für 1966 einzustellen. Wenn das kein deutliches Zeichen ist, dann blicken wir an den eigentlichen Tatsachen vorbei. Wenn wir nichts tun, verlieren wir einen potenten Steuerzahler, gefährden die Aufwärtsentwicklung eines Basiswirtschaftszweiges, bringen das Ruhrgebiet in neue Bedrängnis und haben einen Einnahmeverlust für den Staat. Gewiß, man könnte auch einen Einnahmeverlust Westphal für den Staat als eine seltsame Form der Subvention bezeichnen; aber das ist sicher die schlechteste der Formen. Es gilt, zwei Dinge gleichzeitig zu tun: den Absatz der Kohle sicherzustellen — gemeint ist in diesem besonderen Falle die Kokskohle, aus der der Hüttenkoks für die eisenschaffende Industrie gewonnen wird; das sind immerhin 25 bis vielleicht 28 Millionen Tonnen im Jahr und die Abwanderung der Hüttenwerke an die europäischen Küsten zu vermeiden. Über solche langfristigen Investitionen, die der Neubau von Hüttenwerken erfordert, wird jetzt entschieden. Wenn wir nicht jetzt Maßnahmen treffen, werden wir Entwicklungen sich anbahnen sehen, die wir alle später nicht gewollt haben. Die Investitionen, die erforderlich und wünschenswert sind, sollten hier, bei unserer Kohle, erfolgen. Wir empfehlen deshalb zunächst für dieses Jahr eine einmalige Ausgabe vom 1. Juli 1966 an, und zwar gerichtet an die eisenschaffende Industrie nach Richtlinien, die das Bundeswirtschaftsministerium, sicher in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium, zu entwerfen hätte. Dann fordern wir die Regierung auf — das werden Sie in den Vorlagen für die dritte Lesung des Haushaltes finden —, um diese besondere Hilfeleistung zu regeln, ein Gesetz vorzulegen, das diesen Problemkreis anfaßt. Also: Maßnahmen sofort und direkt mit einem Ansatz, wie Sie aus dem Umdruck ersehen können, von 100 Millionen DM und danach eine Regelung des Gesamtproblems auf Dauer durch ein Gesetz, das vom Januar 1967 an gültig werden soll. Was soll hier geschehen? Es gilt, die Nachteile für die Stahlindustrie, für die eisenschaffende Industrie, zu überwinden. Es gilt, den Vergleich zu sehen, der für diese Industrie in ganz besonderer Weise gilt, daß die aus Amerika zu uns kommende Kohle erheblich billiger ist und sich an den Küsten Europas Standortvorteile ergeben würden, die es zu vermeiden gilt; dabei wollen wir gleichzeitig sicherstellen, daß unsere Kohleindustrie ihren Anteil am Energiemarkt behält. Diese Unterschiede gilt es durch Verbilligung der Kokskohle für den Hüttenkoks aufzuheben. Es gibt unterschiedliche Berechnungen, was dafür sinnvoll wäre. Die Stahlindustrie hat von 15 DM je Tonne gesprochen. Es gibt andere Berechnungen, die wesentlich darunter liegen. Man muß bei den Berechnungen nicht nur auf der Basis der Frachtkosten rechnen, sondern auch andere Dinge berücksichtigen. So gibt es z. B. Zechen, die Hüttenwerken gehören und demgemäß die Kohle billiger an die Hüttenwerke liefern können. Es gibt Standortunterschiede, und es gibt Vorteile, die sich gerade dann, wenn Zechen zu Hüttenwerken gehören, aus den Stillegungsaktionen ergeben; man kann die dort enthaltenen stillen Reserven realisieren, indem man sie auf die Stahlwerke überträgt. Neue Kosten bei der Umstellung würden auch entstehen, wenn man auf andere Kohlearten — z. B. US-Kohle — überginge. Ich erwähne dies alles nur, um deutlich zu machen, daß der Ansatz von 15 DM je Tonne offensichtlich zu hoch ist und daß es notwendig ist, sich auf die Schätzungen von Fachleuten zu verlassen, die zeigen: es geht natürlich auch billiger. Wir schlagen Ihnen vor, bei den Berechnungen von 8 DM pro Tonne auszugehen, und halten das für eine realistische Zahl. Bei, sagen wir, 25 Millionen Tonnen Verbrauch für das Jahr bedeutet das für ein halbes Jahr — wir haben unseren Antrag für ein halbes Jahr gestellt, dann soll die gesetzliche Regelung kommen — etwa 100 Millionen DM; diese Summe steht in unserem Antrag. Nur eine Bemerkung zur Frage des auch in Rede stehenden Themas der Umsatzausgleichsteuer und ihrer Erhöhung. Wir werden zu diesem Thema heute nicht sprechen; wir werden darüber reden müssen, wenn es entsprechende Vorlagen und weitere Überlegungen gibt. Mir scheint nur, eine Lösung des Gesamtproblems, von dem ich hier gesprochen habe, ist das offensichtlich nicht. Es müssen ernst auch alle die Dinge dabei bedacht werden, die unsere Währung und die Preise betreffen. Entsprechend unserer Konzeption war es nun erforderlich, für die Ausgabenerhöhungen, die wir Ihnen aus den eben genannten Gründen vorschlagen, an anderer Stelle einen Ausgleich zu schaffen. Der Ausgleich ergibt sich nicht nur bei den hier von mir im Umdruck vorgelegten anderen Herabsetzungsanträgen, sondern er ist in dem Gesamtplafond zu sehen, von dem mein Kollege Hermsdorf gestern hier gesprochen hat. Ein Teil davon ist eben aber auch aufzubringen durch Nichtbewilligung von Geldern für die — lassen Sie es mich so sagen — unsinnigen oder zwecklosen oder auch unzureichenden Maßnahmen in diesem Bereich. Ich meine damit die Streichung des Tit. 972 in Kap. 09 02 von 30 Millionen DM für dieses „Haldenspazierenfahren"; ich habe Ihnen die Gründe vorhin bereits dargelegt. Der Vertrag, auf Grund dessen die Gelder gezahlt werden sollen, hat bisher nicht dem Parlament vorgelegen, außer in den jetzigen Haushaltsberatungen. Das Geld wird gezahlt seit dem Dezember vergangenen Jahres, ohne daß dieses Haus vorher durch Verhandlungen seine Zustimmung oder Ablehnung hätte deutlich werden lassen können. Zweitens möchten wir die Kürzung des Ansatzes für die Erdöldarlehen in Tit. 968 b, und zwar von den jetzt vorgesehenen 120 Millionen DM um 62,5 Millionen DM auf 57,5 Millionen DM. Außerdem wäre damit verbunden die Streichung der Bindungsermächtigungen für die zukünftige Regelung und gleichzeitig auch die Aufforderung an die Bundesregierung, sich dafür ein Bürgschaftsprogramm zu überlegen und entsprechend die Richtlinien für die Vergabe von Darlehen zu ändern. Warum ist nach unserer Auffassung diese Kürzung möglich? Ich will Ihnen das in ein paar Stichworten deutlich machen. Erstens: Der vorgesehene Ansatz für 1966 bei dem Darlehensprogramm für Erdöl war 190 Millionen DM. Er ist nie in unsere Haushaltsentwürfe hineingekommen. Dort stehen 150 Millionen im Entwurf der Regierung. Die ersten 40 Millionen von diesen Mitteln sind also bereits in der ersten Runde der Kürzungen der Regierung weggenommen worden, bevor sie den Haushaltsplan vorgelegt hat. Es ist also möglich, an diesem Titel zu kürzen. Westphal Zweitens ist die weitere Herabsetzung so, wie Sie sie in Ihrer neuen Vorlage über Einzelplan 09 vorfinden, durch einen Mehrheitsentscheid der Fraktionen der Regierungskoalition von 150 Millionen um 30 Millionen auf 120 Millionen DM erfolgt. An einem Tage unserer Verhandlungen im Haushaltsausschuß war von 20 Millionen Herabsetzung die Rede, am nächsten Tage schon von 30 Millionen DM. Ich will Ihnen an dieser Stelle nur deutlich machen, daß nicht wir es sind, die als die einzigen einen Titel gefunden haben, an dem es aus politischen und haushaltsmäßigen Überlegungen möglich ist, kräftig zugunsten sinnvoller anderer Maßnahmen zu kürzen, sondern ich will Ihnen zeigen, daß auch andere diesen Titel genauso gefunden haben. Denn das, was ich Ihnen deutlich gemacht habe, bedeutet auf der Seite der Regierungskoalition bereits eine Kürzung gegenüber den Vorstellungen für 1966 von 190 Millionen um 70 Millionen auf 120 Millionen DM. Wenn ich Ihnen noch in Erinnerung rufe, daß der Titel voriges Jahr nicht aufgebraucht und für andere energiepolitische Maßnahmen mit in Anspruch genommen wurde, wird Ihnen klar, daß es möglich ist, an diese Stelle ein wenig stärker heranzugehen. Ich will Ihnen die Bindungen, die dort erforderlich sind oder von der Regierung eingegangen wurden, nicht in Einzelheiten darlegen. Wir kommen auf die Summe von 57,5 Millionen DM als aufrechtzuerhaltenden Ansatz aus der Überlegung heraus, daß es vom vorigen Jahr her noch 17,5 Millionen DM zu zahlen gilt — oder sie sind inzwischen im Laufe des Jahres 1966 bereits gezahlt worden — und daß weitere 40 Millionen DM sich aus den Bindungsermächtigungen des vergangenen Jahres ergeben. Die neuen Verpflichtungen werden sowieso geringer; denn die 34 Millionen DM, die der uns so bekannten Erdölgesellschaft DEA zugesagt worden sind, werden ja wohl doch für die Jahre 1966 bis 1968 nicht mehr zugesagt werden können, zumal das mit den Richtlinien, die für die Vergabe der Darlehen aufgestellt worden sind, nicht mehr in Einklang zu bringen ist. Ein Wort, meine Damen und Herren, zur Erdölpolitik auf diesem Gebiet. Herr Staatssekretär Neef und auch andere haben bei den Haushaltsberatungen uns von der Opposition aufgefordert, bei diesem Thema nicht zu resignieren. Vielmehr sollten wir weitersuchen und durch Darlehen anderen bei der Aufsuchung neuer Erdölfelder außerhalb der Bundesrepublik helfen, sei es auf dem Festlandsockel in der Nordsee, sei es in außereuropäischen Gebieten. Wir müßten dabei natürlich auf das Glück hoffen, das für Prospektoren immer erforderlich ist. Die Möglichkeit, bei einer Bohrung fündig zu werden, ist ja nur im Verhältnis 1 : 10 gegeben. Dahinter stand die Vorstellung, daß sich durch die Unterstützung mit Darlehen beim Aufsuchen neuer Felder die deutschen Erdölfirmen zu sogenannten integrierten Gesellschaften entwickeln würden, bei denen sowohl die Urproduktion, das Auffinden und Herausholen des Erdöls, als auch der Transport, die Raffinierung und schließlich auch die Verteilung in einer Zusammenfassung funktionieren. Man hoffte, daß dadurch in Deutschland der 40%ige Marktanteil deutscher Firmen erhalten werden könnte. Gleichzeitig aber stand dahinter die Vorstellung, daß diese deutschen „integrierten" Gesellschaften stark genug werden würden, um neben den großen internationalen Konzernen bestehen zu können. Wir haben das schon immer bezweifelt. Ich darf den Hinweis geben, daß meine politischen Freunde in früheren Beratungen über dieses Thema deutlich gemacht haben, es sei sinnvoller, für eine Zusammenfassung der deutschen Erdölfirmen Sorge zu tragen. In einigen dieser Erdölfirmen gibt es Bundesanteile. Sie hätten aktiviert werden können im Sinne der Integration dieser Firmen zu einer kräftigen Gestalt. Es ist daran zu erinnern, daß im Zuge der Überlegung, was mit der VEBA geschehen sollte, daran gedacht worden ist, sie eventuell als Ansatz zu benutzen für die Schaffung einer solchen starken deutschen Gesellschaft im Energiebereich mit ausreichend großer Eigenkapitalbasis. Durch Darlehen allein ist es doch nicht zu schaffen; vielmehr muß eine solche Gesellschaft auch eine breite eigene Plattform haben. Alles das ist nun eine Politik, die sich an dem Tag für Tag durch unsere Zeitungen gehenden Beispiel der DEA leider als erfolglos gezeigt hat. Es gilt doch, sich auf einen europäischen Markt vorzubereiten. Die anderen Länder der EWG haben sich Instrumente geschaffen, durch die sie in der Erdölpolitik mitreden können. Ich denke an die ENI in Italien, an die CFP und die REAP in Frankreich oder an die große BP in England. Das Klekkern ohne Einflußnahme auf Zusammenfassung ist nun gescheitert. Die Regierung hat, so muß man nun wohl sagen, überhaupt kein Konzept mehr in dieser Frage. Man hätte doch gerade hier neue Vorstellungen entwickeln können, und es ist wohl die Empfehlung, die man für die Zukunft geben muß, den Bundesbesitz neu zu ordnen und sinnvolle Zusammenfassungen zu konstruieren, die uns helfen können, dieses Problem zu lösen. Da sollte es doch wohl besser sein, kein Geld mehr für eine gescheiterte Politik zu bewilligen. Herr Windelen, Kollege aus dem Haushaltsausschuß, war ja schon bereit, eine Überprüfung dieser Politik für das nächste Jahr vorzuschlagen. Aber bis dahin möchte er doch immerhin noch 120 Millionen DM „ins Geschäft stecken". Wir nicht! Das Beispiel DEA zeigt das Zusammenklappen der Erdölpolitik der Bundesregierung. Nicht nur 67,3 Millionen DM Subventionen sind im Jahre 1965 für diese eine der subventionierten Firmen — das war der zweitgrößteAnteil, den es gegeben hat — für Zwecke der Erdölförderung in Deutschland gegeben worden. In den Jahren 1964 und 1965 waren es darüber hinaus Darlehen in Höhe von zusammen 35,4 Millionen DM. Trotzdem hat dieser Konzern die Anlehnung an einen der Großen aus Amerika suchen müssen. Aber der ist so stark, daß er die Mehrheit oder sogar das Ganze aus dem Reingewinn eines Jahres erwerben kann. Nachdem ein freundliches Schicksal unsere Beamten so Westphal klug sein ließ, eine Rückzahlungsklausel in die Darlehensverträge einzubauen, schlagen wir vor, Herr Minister, diese Chance zu nutzen und das Steuergeld zurückzuholen. Es sind immerhin 35,4 Millionen DM, die dort aus unseren Steuermitteln gegeben worden sind und die nun ein Reicher bei der Bezahlung unserer größten Erdölfirma wohl noch aus der Tasche hinzulegen kann. Es bleibt noch — ich bitte Sie um Entschuldigung für diese langen Ausführungen — ein Punkt zu erörtern. Unsere Freunde von der Seite der Regierungskoalition konnten sich zwar trotz ihres Drängens am 16. März bei der großen energiepolitischen Debatte nicht entschließen, Ansätze zur Überwindung der Krise im Steinkohlenbergbau in den Etat einzubringen in dem Sinne, wie ich es vorhin geschildert habe. Aber „aus der la-main", möchte ich sagen, wurde ein neuer Titel geboren: 09 02/969 — so heißt er in Ihrer Unterlage — Darlehen an Zechengesellschaften für Erdölund Erdgassuche. Es ist noch kein Baransatz ausgebracht; aber in den Begründungen wird deutlich, daß 7 oder gar 8 Millionen DM für das Jahr 1967 gebraucht werden. Über später schweigt die Höflichkeit der Zechenbesitzer noch. Der Eindruck, den wir dabei gewonnen haben, ist: wenn die Zechengesellschaften schon keine Tiger sein können, dann möchten sie wenigstens ein Zebra werden. Da aber viele von diesen, die dort auf eine neue Art an Darlehen beteiligt sein möchten, schon Zebras sind, kann es sich doch offensichtlich nur darum handeln, zu einem doppelt gestreiften Zebra zu werden, damit man nun auch noch Erdgas an anderer Stelle und mit Unterstützung durch den deutschen Steuerzahler suchen kann. Ich habe nichts dagegen, daß wir helfend eingreifen, wenn eine Industrie in besonderen Sorgen ist. Darauf zielt ja auch unser Antrag ab. Aber denken Sie daran, daß das Konsortium, das hinter diesem Plan steht und seine Wünsche auf einen solchen neuen Titel geäußert hat, aus der Ruhrgas AG, gekoppelt mit BP aus Großbritannien, besteht. Ein riesiger Konzern ist also beteiligt, dem es sicher nicht schwerfallen würde, außer dem know-how, für das er in das Geschäft eingestiegen ist, auch die 7 Millionen DM, die hier fehlen, mitzubringen und uns damit hier nicht zusätzlich zu belasten. Mir scheint, es ist eine Konsequenz unserer Kritik an der gesamten Erdölpolitik der Regierung, hier zu sagen, daß man nun nicht zusätzlich auf ein neues Gebiet umsteigen kann. Mit dem Hinweis auf die Begründung, die schon fast makaber erscheint, wenn man an die Steinkohle denkt, um die es in besonderer Weise geht, empfehlen wir Ihnen die Ablehnung dieses Titels. Die Erläuterung zu diesem Titel soll nämlich den Satz enthalten: Hierzu — zu den notwendigen energiepolitischen Maßnahmen — gehört auch die Ausdehnung der Tätigkeit der Unternehmen des Steinkohlenbergbaues auf andere aussichtsreiche Zweige der Energiewirtschaft. Mir scheint, wir würden ein Pferd von hinten aufzäumen, wenn wir in dieser Richtung Politik machen wollten. Ich bitte Sie im Namen der sozialdemokratischen Fraktion herzlich, den Anträgen, die wir Ihnen auf dem Umdruck 49 vorgelegt haben, Ihre Zustimmung zu geben. Wir wollen zunächst die Aussprache über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 49 zu Ende führen. Daran soll sich dann die allgemeine Aussprache über die beiden aufgerufenen Einzelpläne des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft anschließen. Zunächst hat das Wort der Abgeordnete Gewandt. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich die Gründe darlegen möchte, die uns dazu bestimmen, den Anträgen, die hier der Kollege Westphal begründet hat, unsere Zustimmung zu versagen, möchte ich mir erlauben, zum Haushalt selbst noch einige Bemerkungen zu machen, nachdem der Herr Hauptberichterstatter darauf verzichtet hat. Ich glaube, es sind eine Reihe positiver Bemerkungen zu diesem Haushalt zu machen. Trotz neuer Maßnahmen, die im Haushalt des Bundeswirtschaftsministers ausgewiesen sind, hat sich das Bundeswirtschaftsministerium konjunkturgerecht verhalten und seinen Ausgabeansatz um über 21 Millionen DM reduziert. Der Haushaltsausschuß hat darüber hinaus Kürzungen in einer Größenordnung von 32 Millionen DM vorgenommen. Obwohl im Vordergrund der Erörterungen, die wir jetzt anzustellen haben, die energiepolitischen Maßnahmen stehen werden, möchte ich doch noch einmal auf eine Reihe von Einzelproblemen hinweisen, die wir in diesem Haushalt zu behandeln hatten. Ich möchte unterstreichen, daß die seit Jahren mit Erfolg durchgeführten Gewerbeförderungsmaßnahmen im Handel, im Handwerk und im Gaststättengewerbe in diesem Jahre nicht nur unverändert fortgesetzt werden können, sondern daß es darüber hinaus möglich war, trotz der angespannten Haushaltslage eine Erhöhung vorzunehmen. Ich möchte weiter darauf hinweisen, daß wir auch in diesem Jahr die Arbeit der Auslandshandelskammern erneut gewürdigt und eine Erhöhung des Ansatzes vorgenommen haben. Es hat vor kurzer Zeit eine Tagung aller deutschen Auslandshandelskammern in Anwesenheit des Herrn Bundespräsidenten stattgefunden. Alle Teilnehmer waren tief 'beeindruckt von der Leistung dieser Auslandshandelskammern, von dem Opfermut ihrer Mitarbeiter im Ausland, die zum Teil mit geringen Gehältern auskommen müssen. Wir freuen uns, daß es möglich ist, durch eine Erhöhung der Ansätze die Pflege Gewandt des deutschen Außenhandels durch die Auslandshandelskammern weiter zu intensivieren. Man sollte aber eine Beratung des Einzelplans 09 nicht vorübergehen lassen, ohne etwas zu den technisch-wissenschaftlichen Anstalten des Bundesministers für Wirtschaft zu sagen. Die für unsere wirtschaftliche Entwicklung bedeutende Arbeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, der Bundesanstalt für Materialprüfung, der Bundesanstalt für Bodenforschung sollte bei uns die gleiche Anerkennung und Würdigung finden, wie sie ihr im Ausland zuteil wird. Sicher ist es richtig, daß wir uns bemühen, die Universitäten zu fördern und auszubauen. Wir sollten aber darüber nicht einen angemessenen Ausbau der Anstalten des Bundes vergessen. Bevor ich zu den Anträgen der sozialdemokratischen Fraktion komme, möchte ich mir noch eine Bemerkung erlauben, weil der Herr Bundeswirtschaftsminister sicher in die Debatte eingreifen wird und ich an Sie, Herr Bundeswirtschaftsminister, eine Frage richten möchte. Bekanntlich haben wir auf dem Kapitalmarkt eine Reihe von Schwierigkeiten. Wir wissen, daß trotz der Erhöhung der Ersparnisbildung der deutsche Kapitalmarkt seit Mitte des vergangenen Jahres überfordert ist. Die Kurse der Rentenpapiere sind seit Mitte des vergangenen Jahres im Schnitt um 10 bis 12 % gesunken, und der Effektivzins ist auf mehr als 8 % gestiegen. Wir wissen, daß der Absatz festverzinslicher Wertpapiere im ersten Quartal dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahr um 55 % zurückgegangen ist. Die Mehranforderungen an den Kapitalmarkt sowohl aus der Wirtschaft als auch der öffentlichen Hand betrugen im vergangenen Jahre 12 Milliarden DM. Die Bundesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die man würdigen sollte. Sie hat zur Schonung des Rentenmarktes durch eine Verringerung der Emissionsgenehmigungen für Realkreditinstitute und durch die Drosselung der Emission von Pfandbriefen und kommunalen Schuldverschreibungen beigetragen. Wir wissen, daß sich die Bundesregierung bemüht, mit den Ländern und den großen Gemeinden zu einer Übereinkunft zu kommen. Ich möchte hier aber die Frage stellen, ob für den Fall, daß diese Einigung nicht erfolgt, die Bundesregierung bereit ist, von einer Anregung Gebrauch zu machen, die die Finanzreform-Kommission vorgeschlagen hat, nämlich das Grundgesetz dahin zu ergänzen, daß in Art. 109 ein Abs. 3 eingefügt wird, der die Bundesregierung ermächtigt, auf dem Verordnungswege für eine bestimmte Zeit die Kreditaufnahme der öffentlichen Haushalte zur Sicherung des wirtschaftlichen Gleichgewichts zu drosseln. Ich sagte bereits, daß im Vordergrund der Erörterung dieses Haushalts die energiepolitischen Maßnahmen der Bundesregierung stehen, die Herr Kollege Westphal hier kritisiert hat, ohne jedoch Alternativen anzubieten. Ich möchte zunächst einmal ganz klar und deutlich herausstellen, daß die Bundesregierung zusätzlich zu den laufenden Maßnahmen Stillegungsmaßnahmen, Zuschüsse zu Sicherungsvorkehrungen gegen Bergschäden und den Steinkohleneinsatz in der Elektrizitätswirtschaft beschlossen hat. Das einzige, was Sie beklagen können, ist, daß in diesem Haushalt diese Maßnahmen noch nicht zu Folgerungen führen. Aber Sie wissen genau, daß es sich hier im Grunde genommen nur um technische Fragen handelt. Bei den alten Titeln, die die Bundesregierung wieder vorgesehen hat, ist zunächst einmal die Bundesleistung zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau zu erwähnen. Zu diesem Zwecke sind 50 Millionen DM veranschlagt. Aus dem Titel werden, wie in der Vergangenheit, der Anteil des Bundes an den Stillegungsprämien und die Ablösung der Lastenausgleichsverpflichtungen geleistet. Zu den alten Titeln gehören weiter die Frachthilfe und die Beihilfe zum Bau von Blockund Fernheizwerken auf Kohlebasis. Diese sehr positive Maßnahme sollte besonders hervorgehoben werden. Zu einem neuen Titel haben nun die von Ihnen, Herr Westphal, kritisierten Maßnahmen des Bundes zur dezentralen Einlagerung von Kohle geführt. Zu den neuen Maßnahmen gehört auch ein neuer Titel, der auf Initiative der Koalitionsfraktionen eingeführt worden ist, nämlich die Beteiligung des Steinkohlenbergbaus an der Ausbeutung von Erdölund Erdgaslagerstätten. Bei der Haldenverlagerung handelt es sich in der Tat um eine Maßnahme, die der kurzfristigen Erleichterung des Kohlenbergbaus dient. Es ist vorgesehen, daß 4 Millionen t von der Notgemeinschaft Deutscher Steinkohlenbergbau GmbH in Essen angekauft, für die Dauer von vier Jahren dezentral gelagert werden und alsdann zum Verkauf kommen. Das bedeutet also eine vorübergehende Erleichterung, die ebenso zu einer vorübergehenden Entspannung beitragen soll wie die außerplanmäßig gezahlten 14,4 Millionen DM zur Begleichung der Feierschichten. Nun haben Sie kritisiert, daß in Erwägung gezogen worden ist, dem Steinkohlenbergbau auch die Möglichkeit zu geben, sein wirtschaftliches Fundament zu verbreitern. Wir haben einen Leertitel eingeführt, der die Beteiligung des deutschen Steinkohlenbergbaus an der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas im Festlandsockel der Nordsee vorsieht. Zur Vorgeschichte muß einiges bemerkt werden. Der deutsche Steinkohlenbergbau hatte sich in Übereinstimmung mit der energiepolitischen Konzeption der Bundesregierung nach Konsultation und auf Anregung des Bundeswirtschaftsministeriums im Jahre 1964 bemüht, eine Konzession im Bereich des deutschen Festlandsockels der Nordsee zu erhalten mit dem Ziel, sich an der Aufsuchung von Erdgas zu beteiligen. Anfang 1965 erhielten 18 Gesellschaften dieses Wirtschaftszweiges an Ruhr, Saar und aus dem Aachener Revier drei Konzessionen, die treuhänderisch von der Ruhrgas AG und einigen anderen Firmen übernommen worden sind. Ich möchte hier einschalten: Herr Kollege Westphal, Sie haben sich zwar in einem anderen Zusammenhang für eine enge europäische Zusammenarbeit eingesetzt, haben aber in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit der BP kritisiert. Sie werGewandt den verstehen, daß ich darin keinen logischen Zusammenhang zu erblicken vermag. Im Konzessionsgebiet wurden umfangreiche geophysikalische Untersuchungen vorgenommen, für die das Konsortium des Steinkohlenbergbaus in Vorlage treten mußte. Die Gesellschaft ist nun verpflichtet, diese Aufschlußarbeiten weiterzuführen. Das Oberbergamt ist sogar in der Lage, auf Anschlußbohrungen zu bestehen. Für die Finanzierung derartiger Arbeiten sind staatliche Darlehen nun einmal unerläßlich; denn wenn es den Ölfirmen, die ja wesentlich potenter sind und auf die wir noch zu sprechen kommen werden, nicht möglich ist, auf dem Kreditwege zu einer Lösung zu kommen, dann sind auch die wesentlich schlechtergestellten Steinkohlenwerke nicht in der Lage, diese Arbeit aus eigener Kraft zu übernehmen. Ich glaube, es ist im Interesse des Steinkohlenbergbaues erwünscht, daß er ein solideres und breiteres Fundament hat. Wenn wir ihm dieses dadurch ermöglichen können, daß er im Erdgasgeschäft Fuß faßt, dann ist das eine durchaus förderungswürdige Maßnahme. Herr Abgeordneter Gewandt, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Westphal? Bitte sehr! Herr Gewandt, können Sie bestätigen, daß der Vorschlag für einen neuen Titel, den Sie soeben erläutert haben, nicht die Zustimmung der Regierung, insbesondere nicht von seiten des Finanzministeriums gefunden hat? Über die Haltung des Finanzministeriums bin ich mir nicht im klaren. Im übrigen entspricht es einem Brauch jenes Hauses, zunächst einmal nein zu sagen. Ich weiß aber, daß das für die Energiepolitik zuständige Ressort diese Maßnahme für richtig hält. (Abg. Leicht: Außerdem können wir doch auch etwas machen, dem die Bundesregierung nicht zugestimmt hat!)











      (Beifall bei der SPD.)


    Rede von Dr. Thomas Dehler
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Heinrich Gewandt


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)





      (Sehr gutl bei der CDU/CSU.)





      (Sehr gut! in der Mitte.)