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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 42. Sitzung Bonn, den 18. Mai 1966 Inhalt: Überweisung von Vorlagen 1883 A Wahl des Abg. Springorum als Mitglied des Europäischen Parlaments . . . . 1883 B Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache V/571) . . . . . . . . . . . 1883 B Fragestunde (Drucksachen V/614, zu V/614) Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Erforschung von körperlichen Spätschäden nach Kriegsgefangenschaftszeiten Katzer, Bundesminister . . . . . 1883 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1884 A Fragen des Abg. Geiger: Finanzierung der Rentnerkrankenversicherung Katzer, Bundesminister . . . . . 1884 B Geiger (SPD) . . . . . . . . . 1884 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Steuerausfälle durch das Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer Katzer, Bundesminister . . . . 1884 D Mertes (FDP) 1884 D Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Begleichung der durch die Änderung des Reichsknappschaftsgesetzes entstehenden Kosten Katzer, Bundesminister 1885 A Mertes (FDP) 1885 B Stingl (CDU/CSU) 1885 C Fragen des Abg. Felder: Vereinbarung mit der Zigarettenindustrie über Werbebeschränkungen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1885 D Felder (SPD) 1885 D Fragen der Abg. Frau Meermann: Pflanzenschutzmittelrückstände in holländischem Kopfsalat Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1886 B Frau Meermann (SPD) 1886 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1886 D Dr. Schäfer (SPD) 1887 C Haar (Stuttgart) (SPD) 1887 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 1888 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 Frage des Abg. Dr. Lohmar: Auswirkungen der Kapitalerhöhung des Volkswagenwerkes auf die VW- Stiftung zur Förderung der Wissenschaft Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 1888 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Neuordnung des Medizinstudiums Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 1888 D Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 1889 A Dr. Meinecke (SPD) 1889 B Fragen des Abg. Welslau: Siedlungskredite für den Neubau von Nebenerwerbsstellen Höcherl, Bundesminister . . . . . 1889 D Welslau (SPD) . . . . . . . . 1890 A Fragen des Abg. Dr. Giulini: Schaffung von Nationalparks oder großen Naturschutzgebieten . . . . . 1890 A Frage des Abg. Röhner: Neue Richtlinien für die Förderungsmaßnahmen des Grünen Planes und der Anpassungshilfe 1966 Höcherl, Bundesminister 1890 B Frage des Abg. Röhner: Neue Richtlinien für das Bäuerinnenprogramm Höcherl, Bundesminister 1890 B Ertl (FDP) 1890 C Fragen des Abg. Röhner: Ablehnung von Anträgen auf Althofsanierung und Aussiedlung Höcherl, Bundesminister 1890 C Röhner (CDU/CSU) 1891 A Ertl (FDP) 1891 B Peters (Popenbüll) (FDP) 1891 C Fragen des Abg. Wächter: Umsätze der Seefischmärkte Bremerhaven, Cuxhaven, Hamburg und Kiel 1891 D Fragen des Abg. Rehs: Finanzierungsrahmen des Siedlungstitels für 1966 — Sicherstellung der Auszahlung von Siedlungsmitteln Höcherl, Bundesminister . . . . . 1891 D Fragen der Abg. Berkhan und Wienand: Zuschüsse des Bundesverteidigungsministeriums für eine Militärzeitschrift von Hassel, Bundesminister . 1892 A Dr. Schäfer (SPD) 1892 C Felder (SPD) . . . . . . . . 1892 C Wienand (SPD) . . . . . . . 1893 A Berkhan (SPD) 1893 B Frage des Abg. Felder: Entsendung von Bundeswehrdelegationen zu Gedenkfeiern des „Stahlhelms" von Hassel, Bundesminister . . 1893 C Felder (SPD) 1893 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Ausbau der Anschlußstelle Egelsbach im Nordabschnitt des Main-NeckarSchnellweges . . . . . . . . . 1893 D Frage des Abg. Müller (Mülheim) : Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Wassersportler Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1894 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 1894 B Frage des Abg. Müller (Mülheim) : Kennzeichnungspflicht für Motorboote Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1894 C Fragen des Abg. Baron von Wrangel: Beseitigung der Frostschäden im Zonenrandgebiet von Schleswig-Holstein Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1894 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 1895 A Fragen des Abg. Dorn: Bonner Südbrücke — Fahrspur für den öffentlichen Nahverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1895 B Frage des Abg. Strohmayr: Beförderungspreise für Autoreisezüge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1895 C Strohmayr (SPD) . . . . . . . 1895 C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Niederländisches Gesetz betr. Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer für LkwUnternehmer Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1896 A Mertes (FDP) 1896 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 III Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/250) — Fortsetzung der zweiten Beratung Einzelplan 08 Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksachen V/577, zu V/577) in Verbindung mit Einzelplan 09 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft (Drucksache V/578) Westphal (SPD) 1896 D Gewandt (CDU/CSU) . ... . . 1901 C Dr. Friderichs (FDP) 1904 C Dr. Schiller (SPD) 1905 C Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 1914 C Schmücker, Bundesminister . . . 1917 B Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . 1923 A, 1944 A Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) . 1927 B Frau Dr. Krips (SPD) 1930 C Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . . 1934 B Dr. Staratzke (FDP) . . . . . 1938 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) . . . . 1940 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . 1942 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1944 B Einzelplan 03 Bundesrat (Drucksache V/572) 1946 B Einzelplan 25 Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau (Drucksache V/589) Seidel (SPD) . . . . . . . . . 1946 C Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache V/576) Dr. Haas (FDP) 1946 D Einzelplan 10 Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen V/579, zu V/579, Nachtrag zu V/579) ; dazu: Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag betr. Verbleib der Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach (Abg. Herold, Seidel, Freiherr von und zu Guttenberg, Röhner, Dr. Starke [Franken], Geldner und Gen.) (Drucksachen V/262, V/568) Saxowski (SPD) 1948 C Röhner (CDU/CSU) 1950 A Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 1952 B Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen V/580, zu V/580) Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 1954 B Dr. Götz (CDU/CSU) . 1955 A Einzelplan 29 Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend (Drucksache V/593) Westphal (SPD) 1955 D Baier (CDU/CSU) . . . . . . 1956 B Einzelplan 31 Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung (Drucksachen V/595, zu V/595) Dr. Rau (SPD) . . . . . . . . 1957 B Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . . 1959 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister . . 1961 B Moersch (FDP) . . . . . . . . 1964 A Hermsdorf (SPD) . . . . . . . 1965 D Dichgans (CDU/CSU) . . . . . 1966 A Einzelplan 13 Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache V/582) . . . 1967 C Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/585) 1967 D Einzelplan 20 Bundesrechnungshof (Drucksache V/586) 1967 D Einzelplan 24 Geschäftsbereich des Bundesschatzministers (Drucksache V/ 588) . 1968 A Einzelplan 26 Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksache V/590) 1968 A Einzelplan 30 Geschäftsbereich des Bundesministers für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates (Drucksache V/594) 1968 B Einzelplan 33 Versorgung (Drucksache V/597) 1968 C Einzelplan 35 Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte (Drucksache V/598) 1968 C Nächste Sitzung 1968 D Anlagen 1969 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 1883 42. Sitzung Bonn, den 18. Mai 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
    2. folderAnlagen
      Berichtigung Es ist zu lesen: 41. Sitzung, Seite 1868 D, Zeite 22 von unten statt 246 Abgeordneten-Arbeitszimmern, 446 Abgeordneten-Arbeitszimmern. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Frau Albertz 18. 5. Dr. Arndt (Berlin /Köln) 18. 5. Bading *) 18. 5. Dr. Barzel 31. 5. Prinz von Bayern 21. 5. Berger 18. 5. Borm 18. 5. Brünen 27. 5. Burgemeister 18. 5. van Delden 18. 5. Diekmann 18. 5. .Dr. Dittrich *) 18. 5. Frieler 2. 7. Frau Funcke 18. 5. Dr. Furler 29. 5. Geldner 18. 5. Gerlach *) 18. 5. Gibbert 27. 5. Frau Griesinger 18. 5. Hahn (Bielefeld) 27. 5. Dr. Hammans 18. 5. Frau Jacobi (Marl) 27. 5. Dr. h. c. Jaksch 13. 6. Dr. Jungmann 30. 6. Frau Kalinke 18. 5. Dr. Kempfler 18. 5. Klinker *) 18. 5. Mauk *) 18. 5. Dr. von Merkatz 31.5. Metzger *) 18. 5. Michels 18. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) *) 18. 5. Dr. Müller (München) 18. 5. Dr. Prassler 18. 5. Schmidhuber 28. 5. Dr. Schober 18. 5. Schwabe 22. 5. Seither 31. 5. Seuffert 28. 5. Stahlberg 31. 6. Stein (Mainz) 18. 5. Teriete 2. 7. Tobaben 18. 5. Unertl 18. 5. Dr. Wilhelmi 18. 5. Zerbe 27. 5. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 49 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 09 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft - (Drucksachen V/250 Anlage, V/578). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 09 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In Tit. 966 - Energiepolitische Maßnahmen, die dem Kohleabsatz dienen - wird folgender Buchstabe c angefügt: c) Einmalige Ausgabe für energiepolitische Maßnahmen, die dem Kokskohleeinsatz in der eisenschaffenden Industrie dienen 100 000 000 DM. Zu Tit. 966 c) wird eine Erläuterung folgenden Inhalts aufgenommen: „Zu Tit. 966 c) Im Zuge der energiepolitischen Maßnahmen zur Sicherung des Absatzes von Gemeinschaftskohle erhalten Unternehmen der eisenschaffenden Industrie für die Verwendung von Hüttenkoks, der aus Gemeinschafts-Kokskohle erzeugt wird, ab 1. Juli 1966 je Tonne verbrauchter Kokskohle 8 DM als laufende Beihilfe. Die Beihilfe dient dem Ausgleich der sich für die Unternehmen der eisenschaffenden Industrie bei der Verwendung von Hüttenkoks, der aus GemeinschaftsKokskohle erzeugt wird, ergebenden Nachteile. Das Nähere ist bis zum Erlaß der gesetzlichen Regelung durch Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums zu regeln." 2. In Tit. 968 b) - Darlehen für die Aufsuchung oder Ausbeutung von außerhalb des Bundesgebietes gelegenen Erdöl- oder Erdgaslagerstätten - wird der Ansatz um 62 500 000 DM auf 57 500 000 DM gekürzt. Im Haushaltsvermerk wird Absatz 2 gestrichen. 3. Tit. 969 - Darlehen für Unternehmen des Steinkohlenbergbaus für die Aussuchung und Ausbeutung von Erdgaslagerstätten - (Drucksache V/578 S. 4) wird gestrichen. 4. Tit. 972 - Leistungen des Bundes zur dezentralen Einlagerung von Kohlen 30 000 000 DM - wird gestrichen. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion 1970 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 Anlage 3 Umdruck 60 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 25 -- Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau — (Drucksachen V/250 Anlage, V/589). Der Bundestag wolle beschließen: Bei Kap. 25 02 Tit. 585 wird in den Erläuterungen hinter dem bisherigen Absatz 1 ein neuer Absatz 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Von der Bindungsermächtigung entfallen auf Wohnungsbaumaßnahmen für Facharbeiter und Schlüsselkräfte im Zonenrandgebiet 14 000 00.0 DM." Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. Bonn, den 17. Mai 1966 Dr. Barzel und Fraktion Erler und Fraktion Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 4 Umdruck 42 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — (Drucksachen V/250 Anlage, V/579). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Kap. 10 02 — Allgemeine Bewilligungen —wird in Tit. 959 — Investitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe (Anpassungshilfe 1966) — (Drucksache V/579 S. 5) der Ansatz um 40 000 000 DM auf 37 600 000 DM gekürzt. 2. In Kap. 10 03 — Marktordnung wird in Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstelle für Zucker — (Drucksachen V/579 S. 6, V/250 Anlage S. 69) der Ansatz um 55 000 000 DM auf 310 479 800 DM gekürzt. Bonn, den 16. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 50 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen V/250 Anlage, V/580). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung — In Tit. 602 — Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung — wird der Ansatz von 2 240 000 000 DM um 56 000 000 DM auf 2 296 000 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird in Absatz 2 a) in Nr. 1 — Rentenleistungen — der Ansatz von 3 152 000 000 DM um 35 000 000 DM auf 3 187 000 000 DM, b) in Nr. 6 — Knappschaftsausgleichsleistung — der Ansatz von 16 000 000 DM um 21 000 000 DM auf 37 000 000 DM erhöht. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 6 Umdruck 53 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 29 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend — (Drucksachen V/250 Anlage, V/593). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 29 02 — Allgemeine Bewilligung — wird in Tit. 571 — Bundesjugendplan a) Allgemeiner Bundesjugendplan (ausgenommen Baumaßnahmen) — (Drucksache V/593 S. 3) der Ansatz um 940 000 DM auf 44 730 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Tit. 571 a (Drucksache V/250 Anlage) wird damit der Ansatz des Regierungsentwurfs bei folgenden Positionen wie folgt wiederhergestellt: A. I. Politische Bildung der Jugend 6 520 000 DM B. I. bis III. Internationale Jugendarbeit 9 200 000 DM E. II. Victor-Gollancz-Stif- tung einschließlich Aka- demie-Lehrgänge 1 250 000 DM. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 7 Umdruck 54 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 31 — Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung — (Drucksachen V/250 Anlage, V/595). Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42, Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 1971 Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 31 02 — Bewilligungen für die allgemeine Wissenschaftsforschung — wird in Tit. 600 — Förderung des Ausbaus bestehender Hochschulen und sonstiger Wissenschaftseinrichtungen — (Drucksachen V/595 S. 3) der Ansatz um 101 295 100 DM auf 530 000 000 DM erhöht. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Seidel für die Fraktion der SPD zu Punkt III/ 6 der Tagesordnung (Drucksache V/589). Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sieht sich nicht in der Lage, dem Einzelplan für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnungswesen und Städtebau zuzustimmen. Der Grund für diese Haltung liegt in der Wohnungspolitik der Bundesregierung, die den Erfordernissen des Alltags nicht Rechnung trägt. In Stichworten sei das kurz begründet: 1. ,der Rückgang der Förderung des sozialen Wohnungsbaus, 2. die noch weitgehende Unterversorgung breiter Volksschichten, vor allem kinderreicher Familien, alter und alleinstehender Menschen und der jungen Familien. Das sind die Punkte, die uns zur Kritik an der Wohnungspolitik der Bundesregierung Veranlassung geben. In allernächster Zeit besteht die Möglichkeit, aus Anlaß der ersten Lesung des sozialdemokratischen Gesetzentwurfes zur Behebung sozialer Notstände auf dem Gebiete des Mietrechts den umfangreichen Komplex der Wohnungspolitik ohne Zeitdruck zu erörtern. Wir können nicht auf den Hinweis verzichten, daß die Erklärung der Bundesregierung aus dem Herbst des vergangenen Jahres, der soziale Wohnungsbau werde unvermindert fortgesetzt, mit den Tatsachen in Widerspruch steht. Auf Grund des Haushaltssicherungsgesetzes sind dem sozialen Wohnungsbau im Haushalt 1965 insgesamt 70 Millionen DM und im Haushalt 1966 sogar 202 Millionen DM entzogen worden. Diese großen Millionenbeträge können die Länder aus eigenen Mitteln zugunsten des sozialen Wohnungsbaus nicht ausgleichen. Diese Minderung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus läßt sich auch durch die Bindungsermächtigungen im Bundeshaushalt in Höhe von 210 Millionen DM als Vorgriff auf das Haushaltsjahr 1967 keineswegs ungeschehen machen. Als bedenklichste haushaltspolitische Manipulation muß die Inanspruchnahme der Rückflußmittel aus den Darlehen für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 62 Millionen DM zur Abdeckung des Bundeshaushaltes angesehen werden. Wir verlangen, daß in Zukunft die Rückflußmittel aus dem Wohnungsbaudarlehen ausschließlich der Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung stehen, wie es im Zweiten Wohnungsbaugesetz vorgesehen ist. Das sind nur einige 'der Gründe, die die sozialdemokratische Bundestagsfraktion veranlassen, ihre Zustimmung zu dem Haushalt Wohnungswesen und Städtebau zu versagen. Die Fraktion wird deshalb Stimmenthaltung üben. Anlage 9 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Götz für die Fraktion der CDU/CSU zu Punkt III/ 11 der Tagesordnung (Drucksache V/580, zu V/580). Dem Hohen Haus liegt ein Schriftlicher Bericht zum Einzelplan 11 vor. Wenn ich trotzdem als Berichterstatter um das Wort zu einem kurzen mündlichen Bericht gebeten habe, so deshalb, weil ich es bei der Bedeutung des Sozialhaushalts innerhalb des Gesamthaushalts des Bundes für angebracht und zweckmäßig halte, zu den Allgemeinen Bemerkungen des „Schriftlichen Berichts" noch einige ergänzende Erläuterungen zu geben. Das dringendste Problem, vor das sich der Haushaltsausschuß gestellt sah, war die Festigung der Finanz- und Haushaltslage des Bundes im Interesse der Stabilität der Währung. Unter diesem Gesichtspunkt mußte der Haushaltsausschuß auch den Sozialhaushalt und seine Positionen prüfen und beraten, von der allgemein anerkannten Erkenntnis ausgehend, daß die Erhaltung der Geldwertstabilität die Grundvoraussetzung für eine fortschrittliche Sozialpolitik ist. Der Entwurf der Bundesregierung zum Einzelplan 11 hat diesen Gesichtspunkten bereits weitgehend entsprochen. So wurden z. B. in Auswirkung des Hauhaltssicherungsgesetzes im Haushaltsplan 1966 berücksichtigt: die Verlagerung von Lasten nach dem Mutterschutzgesetz in Höhe von 260 Millionen DM und das zeitliche Hinausschieben der Nachzahlung von Zuschüssen zur Familienwochenhilfe an die Träger der Krankenversicherung in Höhe von 264 Millionen DM. Außerdem wurde auch in diesem Jahr eine Minderausgabe von 750 Millionen DM durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen an die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten ausgebracht. Darüber hinaus hat die Bundesregierung in Verhandlungen mit der Bergbauberufsgenossenschaft erreicht, daß die Erstattungszahlungen in Höhe von 100 Millionen DM unter Übernahme des Zinsendienstes bis zum Jahre 1968 ausgesetzt werden. Damit wurde auch im Sozialhaushalt ein Beitrag zur Stabilerhaltung der Währung geleistet, ohne dadurch das bestehende Leistungssystem zu verschlechtern. Auch beim Mutterschutz sind durch 1972 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 eine vorübergehende Umlastung der Finanzierung die sozial- und gesundheitspolitischen Fortschritte wirksam geworden. Der Haushaltsausschuß hat bei der Beratung des Einzelplans 11 das im Regierungsentwurf vorgesehene Ausgabenvolumen von rund 13,3 Milliarden DM um rund 5,75 Millionen DM gekürzt. Aber auch durch diese Einsparungen tritt keine Kürzung der gesetzlichen Sozialleistungen ein. Der Hauptanteil der vorgenommenen Einsparungen entfällt auf das Gebiet der Arbeitslosenhilfe. Dort war auf Grund der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung eine Kürzung um 4,9 Millionen DM möglich, ohne die Leistungsempfänger zu benachteiligen. Es muß aber dazu bemerkt werden, daß eine weitere Verminderung dieses immer noch beachtlichen Ansatzes von 42,5 Millionen DM ohne Änderung des Gesetzes über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nicht möglich ist. Es ist festzustellen, daß trotz der Auswirkungen des Haushaltssicherungsgesetzes und der vom Haushaltsausschuß vorgenommenen Kürzungen die im Einzelplan 11 veranschlagten Ausgaben um 264 Millionen DM höher sind als im Vorjahr. Das ist ein Anstieg um rund 2 %. Der Haushaltsausschuß war bei seinen Beratungen bemüht, den sozial- und konjunkturpolitischen Erfordernissen gerecht zu werden. Bei dem mit 13,3 Milliarden DM veranschlagten Ausgabevolumen handelt es sich nur um die im Einzelplan 11 ausgewiesenen Sozialleistungen. Berücksichtigt man alle Sozialleistungen des Bundes, so ergibt dies für das Jahr 1966 einen Mehraufwand von rund 0,5 Milliarden DM auf 18,2 Milliarden DM. Damit beträgt der Anteil der gesetzlichen Sozialleistungen an den Gesamtausgaben des Bundes rund 27,2 %. Aber auch diese Summe bezieht sich nur auf einen Teil des Gesamtkomplexes unseres Sozialleistungssystems. Die Nettoaufwendungen für alle öffentlichen Sozialleistungen in der Bundesrepublik werden sich im Jahre 1966 voraussichtlich auf 68 bis 70 Milliarden DM belaufen. Eine genaue Zahl läßt sich zur Zeit noch nicht feststellen. 1965 beliefen sich alle öffentlichen Sozialleistungen auf 62,6 Milliarden DM. Sie lagen damit um 13 % über den Aufwendungen des Jahres 1964. Die Steigerungsrate von 1965 auf 1966 dürfte sich im ähnlichen Rahmen bewegen. Der finanzielle Schwerpunkt des Einzelplans 11 liegt bei den Bundeszuschüssen zur Sozialversicherung. Sie betragen für das Haushaltsjahr 1966 8,6 Milliarden DM, das ist gegenüber dem Jahre 1965 ein Mehrbedarf von rund 617 Millionen DM. Davon entfallen 470,7 Millionen DM auf die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten und 146,0 Millionen DM auf die knappschaftliche Rentenversicherung. Wenn man die Höhe der Bundeszuschüsse im Vergleich zu der Zahl der Rentner setzt, dann kommt man zu der Feststellung, daß die Zahl der Rentner bei den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten wesentlich höher liegt als bei der knappschaftlichen Rentenversicherung. Sie beträgt im ersten Fall bei einem Bundeszuschuß von 6,3 Milliarden DM 8 Millionen Rentner und bei der knappschaftlichen Rentenversicherung bei einem Zuschuß von 2,4 Milliarden DM nur 0,7 Millionen Leistungsempfänger. Es ist verständlich, daß die beachtliche Höhe der Bundeszuschüsse die Blicke kritischer Betrachter auf sich zieht und die Frage auftaucht, ob das so sein muß. Es wird aber dabei zu wenig oder gar nicht beachtet, daß die Rentenversicherungen durch die Folgen zweier Weltkriege in doppelter Hinsicht belastet sind. Einerseits sind ihr durch die Anrechnung der Zeiten des Wehrdienstes, des Kriegsdienstes und der Kriegsgefangenschaft auf die Renten zusätzliche Verpflichtungen erwachsen; andererseits hat sie durch den kriegsbedingten Verlust an Beitragszahlern und wegen der geburtenschwachen Jahrgänge erhebliche Einbußen auf der Einnahmeseite erlitten. Erörterungen über die Möglichkeit einer Kürzung der Bundeszuschüsse an die Sozialversicherung sind im Haushaltsausschuß nicht angestellt worden. Eine Kürzung erscheint auch nicht vertretbar. Die Zuschüsse zur Sozialversicherung sind zwar von Jahr zu Jahr absolut mit den Löhnen gestiegen, sie stehen aber in keinem direkten Verhältnis zu der zunehmenden Alterslast. Würde man auch diese berücksichtigen, ergäbe sich eine degressive Entwicklung der Zuschußleistung des Bundes. Keinesfalls kann man bei den Bundeszuschüssen von Subventionen sprechen. Sie kommen nicht einem bestimmten Wirtschaftsbereich, sondern fast der gesamten Bevölkerung zugute. Es handelt sich nicht um die Gewährung von Sondervorteilen an einzelne, sondern um eine Verteilung staatlicher Mittel von der erwerbstätigen Bevölkerung an die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Rentner. Die Bundeszuschüsse sind auch nicht zum Ausgleich eines vorübergehenden wirtschaftlichen Mißerfolges bestimmt, sondern eine auf Dauer gerichtete finanz- und sozialpolitische Maßnahme. Als Finanzhilfen im weitesten Sinne rechtfertigen sie sich sowohl als Ausgleich von Kriegsfolgen als auch durch die Beteiligung der Betroffenen an der Mehrung des Sozialprodukts und stellen die Solidarität der schaffenden Generation mit der Vorgeneration her. Im Zusammenhang mit der auch im Haushalt 1966 ausgebrachten Minderausgabe durch Zuteilung von Schuldbuchforderungen an die Träger der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten steht das Problem der Rücklagen. Sie haben die beachtliche Höhe von über 26 Milliarden erreicht. Es besteht allgemeines Einvernehmen darüber, daß sie in Zukunft nicht weiter ansteigen sollen. Das bedeutet aber bei dem ungünstigen Altersaufbau unserer Bevölkerung, daß die nicht mehr anwachsende Rücklage einen ständig geringer werdenden Anteil der Rentenausgaben deckt. Daher muß auf alle Fälle dafür Sorge getragen werden, daß die Liquidität der Rentenversicherungen auch in Zukunft gesichert bleibt. In den nicht nur absolut, sondern auch relativ steigenden Bundeszuschüssen zur knappschaftlichen Rentenversicherung spiegelt sich die energiepolitische Entwicklung wieder. Im Zuge dieser Entwicklung wurde eine Reihe von Lasten auf diesen Versicherungszweig übertragen, die nicht im Zusam- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 1973 menhang mit den eigentlichen Aufgaben der Knappschaften stehen. Es muß damit gerechnet werden, daß bei dieser Situation auch in Zukunft eine Steigerung der Bundeszuschüsse unvermeidlich ist. Neben den Sozialleistungen im klassischen Sinne nehmen die Kriegsfolgelasten im Sozialhaushalt einen beachtlichen Raum ein. An erster Stelle steht hier die Kriegsopferversorgung, die auch in ihrer Größenordnung unmittelbar auf die Leistungen des Bundes an die Sozialversicherung folgt. Die Verminderung der Versorgungsleistungen des Bundes für Kriegsopfer um 353,2 Millionen DM im Haushalt 1966 hat ihre Ursache nicht in Leistungsverkürzungen, sondern lediglich in dem Rückgang der Zahl der Leistungsberechtigten und in einer Verminderung der Nachzahlungen, die durch die Umrechnungsschwierigkeiten des Zweiten Neuordnungsgesetzes bedingt sind. Ein wirklichkeitsnahes Bild über die Entwicklung der Kriegsopferversorgung entsteht, wenn man berücksichtigt, daß sich der Durchschnittsbetrag für den Leistungsempfänger inzwischen verdreifacht hat. Der Haushaltsausschuß hat wegen der angespannten Haushaltslage den für die Kapitalabfindungen vorgesehenen Betrag nicht noch weiter erhöhen können; dafür aber eine Bindungsermächtigung in Höhe von 15 Millionen DM vorgesehen. Damit ist sichergestellt, daß die zu erwartenden Anträge auf Kapitalabfindungen befriedigt werden können. Eine erhebliche Erhöhung hat u. a. der Ansatz für die Kosten der Heilbehandlung erfahren. Der Haushaltsentwurf sieht keinen Ansatz für ein drittes Neuordnungsgesetz vor, weil über die Ausgestaltung und die Höhe der Leistungsverbesserungen noch Verhandlungen im Gange sind. Es wird erwartet, daß die Bundesregierung in absehbarer Zeit einen Gesetzentwurf dazu vorlegt. Neben den auf gesetzlichen Verpflichtungen beruhenden Sozialleistungen des Bundes, von denen ich nur diejenigen erwähnt habe, die den größten Finanzbedarf des Bundes erfordern, verdienen einige freiwillige Sozialleistungen wegen ihrer großen Bedeutung für das Arbeitsleben noch besonders hervorgehoben zu werden. Hier muß in erster Linie die Förderung der beruflichen Fortbildung genannt werden, ein Programm, das, 1959 mit der institutionellen Förderung begonnen und 1962 um die individuelle Förderung erweitert, unter den aufstiegswilligen Berufstätigen eine außerordentlich gute Resonanz gefunden hat. Die bis zum 31. 7. 1965 gewährten Beihilfen mit einer Gesamtsumme von rund 82 Millionen DM haben dazu beigetragen, etwa 44 000 Arbeitnehmern, insbesondere in technischen Berufen, den Aufstieg in eine mittlere oder gehobene Berufstätigkeit zu ermöglichen. Für das Rechnungsjahr 1966 mußte auf Grund der vorliegenden Anträge der zunächst vorgesehene Jahresansatz von 36,1 Millionen DM um 6,4 Millionen DM erhöht werden. Trotz der inzwischen enger gefaßten Richtlinien für die Gewährung der individuellen Beihilfen, durch die- einer unvertretbaren Ausweitung des Programms vorgebeugt werden soll, läßt das starke Interesse an diesen Berufsförderungshilfen erwarten, daß in diesem Jahr noch weitere Bundesmittel benötigt werden. Zu den wichtigsten freiwilligen Sozialleistungen ist außerdem die arbeitsmarktpolitisch bedeutsame Errichtung überregionaler Rehabilitationszentren für die Spezialbehandlung bestimmter Verletzten- und Krankengruppen zu rechnen. In den vergangenen Jahren wurde auf diesem Gebiet mit finanzieller Unterstützung des Bundes bereits Vorbildliches geleistet. Erwähnt sei hier nur das StöckerWerk in Heidelberg. Um auch hier dem weiteren Bedarf an ,derartigen Einrichtungen wenigstens einigermaßen gerecht werden zu können, wurde der Ansatz des Vorjahres um 300 000 DM auf 4,3 Millionen DM erhöht. Neben den vielfachen, für die Arbeitnehmerschaft bestimmten Maßnahmen darf auch die Hilfe für die freien Berufe nicht unerwähnt bleiben. Hier wurde in der Vergangenheit durch die Zinsverbilligungsaktion des Bundes manchem jungen Akademiker der Weg zu einer selbständigen freiberuflichen Existenzgeebnet. Der Haushaltsausschuß hat die Berechtigung und Notwendigkeit dieses Programms anerkannt. Wegen der angespannten Haushaltslage sah er sich aber leider nicht in der Lage, den Vorjahresansatz zu erhöhen. Es sollte jedoch angestrebt werden, in Zukunft die Mittel wieder in der Höhe des notwendigen Bedarfs zur Verfügung zu stellen. Im Haushalt 1966 wurden erstmals Mittel für den Bau von Familienwohnungen für ausländische Arbeitnehmer vorgesehen. Bei der inzwischen erreichten Zahl von 1,2 Millionen ausländischen. Arbeitnehmern in der Bundesrepublik ist es unausbleiblich, daß sich eine Reihe von zum Teil recht schwierigen Problemen ergeben. Nicht alle lassen sich durch die private Initiative der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der kirchlich-karitativen Organisationen oder der Verbände der freien Wohlfahrtspflege lösen. Durch sie geschieht auf dem Gebiet der Ausländerbetreuung sehr viel, und man sollte ihnen dafür danken. Der Haushaltsausschuß hat sich nur mit einer der vielen Fragen der Ausländerbetreuung beschäftigt, nämlich mit der Frage der sich aus der Familienzusammenführung notwendigerweise ergebenden Förderung .des Familienwohnungsbaues. Die bei uns beschäftigten Ausländer haben nach EWG-Bestimmungen oder auf Grund von Vereinbarungen mit den „Entsendeländern" einen Anspruch darauf, ihre Familien nachkommen zu lassen. Nach der EWG- Verordnung Nr. 38/64 ist den in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten ausländischen Arbeitnehmern bei der Beschaffung ausreichenden Wohnraumes zu helfen. Nach Teilerhebungen, die vor einiger Zeit in den Schwerpunktgebieten der Ausländerbeschäftigung vorgenommen wurden, haben etwa 15 % der Gastarbeiter zumindest ihre Ehefrauen nachkommen lassen. Die Förderung der Familienzusammenführung und .des Familienwohnungsbaues liegt aber nicht nur im Interesse der ausländischen Arbeiter, sondern auch im Interesse der Betriebe und nicht zuletzt der Be- 1974 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Mai 1966 völkerung. Ich glaube, es ist unsere moralische und. soziale Pflicht, den ausländischen Arbeitskräften, auf die wir zur Erhaltung des Wirtschaftswachstums und zur Förderung des allgemeinen Wohlstandes angewiesen sind, auch ein menschenwürdiges Zuhause zu geben, in dem sie sich wohlfühlen können und weniger der Gefahr ausgesetzt werden, mit den Strafgesetzen in .Konflikt zu kommen. Die Bundesanstalt in Nürnberg hat dankenswerter Weise für die Förderung des Wohnungsbaues für ausländische Arbeitskräfte Darlehensmittel in Höhe von 50 Millionen DM bereitgestellt. Trotzdem konnte das damit angestrebte Ziel noch nicht erreicht werden, weil die Mittel zur Spitzenfinanzierung oder zur Tilgungsstreckung fehlten. Diese Lücke in der Finanzierung soll nunmehr durch die bei Tit. 950 veranschlagten Bundesmittel in Höhe von 3 Millionen DM und die Erteilung einer Bindungsermächtigung in Höhe von 7 Millionen DM geschlossen werden. Bei der vielseitigen Problematik der Ausländerbetreuung hat der Haushaltsausschuß angeregt, den Versuch einer Koordinierung aller Betreuungsmaßnahmen zu machen und eine Zusammenfassung der dafür vorgesehenen Mittel beim federführenden Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung herbeizuführen. Mit diesen meinen Schriftlichen Bericht in seinem Allgemeinen Teil noch ergänzenden und kommentierenden Bemerkungen kann ich meinen Mündlichen Bericht beenden. Im Haushaltsausschuß wurden alle Titel des Einzelplans 11 in der Ihnen vorliegenden Fassung einstimmig beschlossen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 16. Mai 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/614 Frage 1/2): Ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 61 Konkursordnung dahin gehend vorzulegen, daß die rückständigen Forderungen aus Lohn, Kostgeld oder anderen Dienstbezügen den rückständigen Forderungen aus der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung, der Berufsgenossenschaften und Familienausgleichskassen im Range vorgehen, wodurch eine Benachteiligung der Arbeitnehmer beseitigt würde, die darin liegt, daß die rückständigen Forderungen aus Sozialabgaben erfahrungsgemäß erheblich höher sind als die rückständigen Lohn- und Gehaltsforderungen, so daß die Arbeitnehmer als die sozial Schwächeren durchschnittlich nur geringe Restbeträge ausbezahlt erhalten? Im Konkurs über das Vermögen eines Arbeitgebers werden bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern wegen der für das letzte Jahr vor der Eröffnung des Konkursverfahrens rückständigen Lohnforderungen nach § 61 Nr. 1 KO vorzugsweise befriedigt. Ebenso genießen das Vorrecht des § 61 Nr. 1 KO nach § 28 Abs. 3 RVO und entsprechenden Bestimmungen anderer Versicherungsgesetze wegen rückständiger Beitragsforderungen auch die Sozialversicherungsträger. Soweit es sich um die Forderungen der Krankenkassen und der Versicherungsanstalten handelt, ist der Grund für die Gleichbehandlung die Erwägung, daß die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge rechtlich oder doch wenigstens wirtschaftlich einen Teil des vom Arbeitnehmer verdienten Lohnes darstellen und der Arbeitnehmer sich bei der Lohnzahlung Beitragsteile vom Lohn abziehen lassen muß (RGZ 102, 72 ff.; Jaeger-Lent, Konkursordnung § 61 Anm. 18). Die Forderungen der Berufsgenossenschaften sind den Forderungen der Krankenkassen und der Versicherungsanstalten gleichgestellt, um eine einheitliche Behandlung aller Arten von Versicherungsträgern zu erreichen (RG 102, 74) . Dem Bundesjustizministerium liegt kein Material vor, aus dem sich ergibt, daß in Konkursen Rückstände von Sozialversicherungsbeiträgen vielfach wesentlich höher sind als rückständige Lohnforderungen. Es ist mir bislang auch nicht bekanntgeworden, daß die gesetzliche Regelung zu einer erheblichen Benachteiligung der Arbeitnehmer geführt hat. Ein zu starkes Anwachsen der Vorrechtsforderungen von Sozialversicherungsträgern dürfte schon deswegen ausgeschlossen sein, weil nur die im letzten Jahr vor der Eröffnung des Konkurses entstandenen Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger unter das Vorrecht des § 61 Nr. 1 KO fallen (BGHZ 34, 294 ff.). Zur Zeit sehe ich daher keinen dringlichen Anlaß, die geltende Regelung zu ändern. Die Bundesregierung beabsichtigt aber, das Erste Buch der Reichsversicherungsordnung (Gemeinsame Vorschriften) neu zu gestalten. Bei dieser Gelegenheit wird auch geprüft werden, ob die Bestimmung des § 28 Abs. 3 RVO mit dem bisherigen Inhalt beibehalten werden kann. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 10. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Giulini (Drucksache V/614 Fragen X/3 und X/4) : Gedenkt die Bundesregierung Nationalparks oder große zusammenhängende Naturschutzgebiete in Deutschland zu schaffen, in welchen alle deutschen Wildtiere geschützt sind und welche zur Erholung und Freude der Bevölkerung dienen, so wie das in fast allen anderen Kulturstaaten geschehen ist? Gedenkt die Bundesregierung dem Deutschen Naturschutzring, dem Dachverband aller Organisationen und Vereine, die mit der Erhaltung der Natur zu tun haben, ähnlich wie anderen Verbänden Geldmittel zur Verfügung zu stellen? Da dem Bund auf den Gebieten des Naturschutzes und der Jagd nur die Rahmengesetzgebung zusteht, ist er nicht in der Lage, selbst bestimmte Erholungsgebiete oder Wildreservate zu schaffen. Die Bundesregierung unterstützt jedoch seit 10 Jahren das in den meisten Ländern der Bundesrepublik durchgeführte Naturpark-Programm zum Schutz großräumiger, durch natürliche Schönheit und Eigenart ausgezeichneter Landschaften von übergebietlicher Bedeutung, in denen durch geeignete Maßnahmen die Natur vor Schädigungen bewahrt und den Menschen Erholung geboten wird. Was den Wildschutz angeht, genießen bei uns heimische, nicht jagdbare wildlebende Tiere den Schutz des in allen Ländern fortgeltenden Reichsnaturschutzgesetzes von 1935 und treffen für die jagdbaren Tiere die Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes zu. Die Bundesregierung ist aus folgenden Gründen nicht in der Lage, dem Deutschen Naturschutzring einen laufenden Zuschuß zu gewähren: 1. Die vom Deutschen Naturschutzring wahrzunehmenden Aufgaben sind überwiegend Länderangelegenheit. 2. Verschiedene, dem Deutschen Naturschutzring als Dachverband angehörende Vereine erhalten bereits Zuschüsse des Bundes, die mehrere 100 000 DM betragen. Es ist daher aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich, auch dem Dachverband selbst noch Zuwendungen aus Bundesmitteln zukommen zu lassen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 16. Mai 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wächter (Drucksache V/614 Fragen X/10 und X/11): Wie hoch waren in den Jahren 1962 bis 1965 die Umsätze der vier großen Seefischmärkte Bremerhaven, Cuxhaven, Hamburg und Kiel mengen- und wertmäßig? Wieviel Prozent der Menge und des Wertes entfallen auf die einzelnen in Frage X/10 genannten Häfen? Mengen- und wertmäßige Umsätze der vier Seefischmärkte 1962 1963 Menge Wert in Menge Wert in i. t. % 1000 DM % i. t. % 1000 DM % Bremerhaven Cuxhaven Hamburg 173 672 131 089 33 771 31 411 46,95 35,43 9,13 8,49 103 384 45,22 35,28 9,85 8,65 151 768 43,96 39,25 8,34 8,45 . 88 799 43,45 38,63 9,35 8,57 Kiel 78 931 135 482 78 948 22 025 28 799 19 104 19 353 29 156 17 502 Zusammen: 369 943 100 1 223 693 100 345 205 100 204 353 100 1964 1965 Menge Wert in Menge Wert in i. t. % 1000 DM % i. t. % 1000 DM % Bremerhaven Cuxhaven Hamburg 127 311 125 067 25 506 29 023 41,48 40,75 8,31 9,46 84 530 41,33 38,96 9,54 10,17 123 481 121 723 26 535 28 704 41,10 40;52 8,83 9,55 88 676 41,04 38,63 10,48 9,85 Kiel 79 665 83 471 19 512 22 647 20 793 21 299 Zusammen: 306 907 100 204 500 100 300 443 100 216 093 100
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


      (bekanntlich für wünschenswert, das auf den Aktienanteil des Bundes von 20 % entfallende Bezugsrecht im Interesse des Stiftungszwecks, der Förderung von Wissenschaft und Technik, unentgeltlich auf die Stiftung Volkswagenwerk zu übertragen. Eine abschließende Stellungnahme des Kabinetts soll in Kürze erfolgen. Die Stiftung Volkswagenwerk würde, wenn dieses Ergebnis erreicht wird, in ,die Lage versetzt, die Bezugsrechte im eigenen Namen aus ihren Mitteln auszuüben und sich damit auch die Dividende auf diese Aktien zu sichern. Ich glaube, daß hierdurch den Interessen der Stiftung und ihrer weiteren Tätigkeit gedient würde. Die Stiftung müßte für die Ausübung des Bezugsrechts 67,5 Millionen DM aufwenden. Sie verfügt über gewisse Rückstellungen für langfristige Forschungsvorhaben und über Rücklagen. Nach Mitteilung der Stiftung kann sie die jungen Aktien daher ohne Beeinträchtigung ihrer Förderungstätigkeit erwerben. Ich rufe jetzt die Frage V/2 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt Teilt die Bundesregierung die in der Offentlichkeit bekanntgewordenen Überlegungen aus Kreisen des Wissenschaftsrats, den Studiengang für Mediziner in drei verschiedene Fachrichtungen mit verschiedenen Titeln und Berufsbezeichnungen zu unterteilen? Bitte, Herr Minister! Der Wissenschaftsrat hat am 14. Mai Empfehlungen zur Neuordnung des Studiums an den wissenschaftlichen Hochschulen verabschiedet, darunter auch Empfehlungen zur Neuordnung des Medizinstudiums. Die "Empfehlungen bedürfen noch der endgültigen Überarbeitung und sind noch nicht publiziert worden. Die Veröffentlichung ist vorgesehen, wenn die Empfehlungen am 10. Juni dem Herrn Bundespräsidenten überreicht worden sind. Bei dieser Sachlage bitte ich Sie um Verständnis, daß ich in eine Erörterung dieser Frage und in eine Würdigung dieser Empfehlungen erst nach der Übergabe an den Herrn Bundespräsidenten eintreten möchte. Eine Zusatzfrage. Herr Minister, sind Sie bereit, dann dem Bundestag eine Auskunft über die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem bedeutenden Fragenkomplex zu geben? Sobald diese Empfehlungen dem Herrn Bundespräsidenten überreicht wurden und veröffentlicht sind, bin ich sicher, daß eine eingehende Erörterung dieser bedeutenden Fragen im Deutschen Bundestag oder in seinen Ausschüssen notwendig ist. Eine weitere Zusatzfrage. Ist dann auch sichergestellt, daß die Stellungnahme Ihres Ministeriums mit dem Gesundheitsministerium, das ja für die Bestallungsordnung zuständig ist, abgestimmt wird? Da es sich um eine Verfahrensfrage handelt, kann ich gern dazu Stellung nehmen. Es ist grundsätzlich sichergestellt, daß die Stellungnahmen der Bundesregierung im Wissenschaftsrat zwischen den beteiligten Ressorts, in der Regel im sogenannten interministeriellen Ausschuß oder bei besonders bedeutenden Fragen auch im Kabinettsausschuß für wissenschaftliche Forschung, vorher abgesprochen werden. Das ist auch in diesem 1 Falle geschehen. Eine Zusatzfrage? Bitte, Herr Abgeordneter Meinecke! Herr Bundesminister, darf ich zusammenfassend Ihre Antworten so verstehen und danach fragen, ob es in Anbetracht der Tatsache, daß bereits der erste Referentenentwurf der Bestallungsordnung allen modernen hochschulpolitischen Tendenzen widersprach und es bei dem zweiten Referentenentwurf nicht möglich war, die jetzt geäußerten Vorschläge zu berücksichtigen, bei der Bearbeitung eines möglichen dritten Referentenentwurfs nun einmal möglich sein wird, durch sinnvolle Koordinierung alle diese Gesichtspunkte wie auch den Standpunkt der Ärzteschaft zu berücksichtigen und Nägel mit Köpfen zu machen? Ich darf feststellen, Herr Kollege, daß ich nicht zu der Frage der Bestallungsordnung Stellung genommen habe, 'sondern lediglich zu der mir gestellten Frage, wie die Bundesregierung im Rahmen der Beratungen des Wissenschaftsrates zur Neuordnung des Studiums, der Ausbildung der Mediziner Stellung genommen hat. Insofern glaube ich, daß Ihre Frage einen weiteren Komplex berührt, der mit der ersten Frage nicht unmittelbar — wohl mittelbar — zusammenhängt. Ich bitte nochmals um Verständnis, daß ich in Anbetracht der Tatsache, daß diese Vorschläge dem Herrn Bundespräsidenten noch nicht überreicht worden sind, die Diskussion für den Zeitpunkt nach der Überreichung der Vorschläge an den Herrn Bundespräsidenten verschieben möchte. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Meinecke. Herr Minister, unter der Voraussetzung, daß wir dieses Verständnis für Ihre Stellungnahme aufbringen, teilen Sie unsere Auffassung, daß Studienordnung, Prüfungsordnung und Bestallungsordnung ein unteilbares Ganzes sind? Ich glaube, daß ein Zusammenhang zwischen ihnen besteht. Aber ich glaube doch, daß die Frage der Bestallungsordnung, wenn ich sie vorbereitet und richtig beantworten sollte, besonders gestellt werden muß. Ich bin darauf, offen gesagt, nicht vorbereitet. Ich möchte feststellen, daß diese Frage auch in die klare Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheitswesen fällt, während die Frage der Stellungnahme im Wissenschaftsrat in die Zuständigkeit meines Ministeriums fällt. Insofern bitte ich Sie um Verständnis, daß ich nicht die 'sachliche Kompetenz habe, Ihre neue Frage zu beantworten. Ich danke Ihnen, Herr Minister. Wir kommen nun zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich rufe die Frage X/1 des Herrn Abgeordneten Welslau auf. Ist der Bundesregierung bekannt, daß Auszahlungsanträge auf bewilligte Siedlungskredite für den Neubau von Nebenerwerbsstellen gegenwärtig nicht bedient werden? Bitte, Herr Minister! Ich darf die Frage folgendermaßen beantworten. Wenn es bisher Klagen gegeben haben sollte, dann wäre der Grund beseitigt, weil durch Erlaß vom 25. April den Ländern die erforderlichen Mittel in der Höhe von 417,5 Millionen DM zugewiesen worden sind. Darf ich gleich die Antwort auf die zweite Frage anschließen? Einverstanden. Ich rufe dann die Frage X/2 des Abgeordneten Welslau auf: Trifft es zu, daß die Siedler die Zinslasten für die erforderliche Zwischenfinanzierung tragen müssen? Die Siedlungsstellen werden durch öffentliche Mittel voll finanziert, so daß eine Zwischenfinanzierung an und für sich nicht notwendig ist. Wenn sie aus besonderen Umständen in Anspruch genommen wird, ist es natürlich Sache des Betreffenden, der sich um diese Kredite bemüht. Eine Entlastung von diesen Zinsverpflichtungen wäre nicht möglich. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordeter Welslau. Wieviel einzelne Bauvorhaben sind hierdurch betroffen gewesen, Herr Minister? Diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich werde sie prüfen und Sie schriftlich verständigen. Keine weitere Frage. Die Fragen X/3 und X/4 des Abgeordneten Dr. Giulini werden mit seinem Einverständnis schriftlich beantwortet. Gedenkt die Bundesregierung Nationalparks oder große zusammenhängende Naturschutzgebiete in Deutschland zu schaffen, in welchen alle deutschen Wildtiere geschützt sind und welche zur Erholung und Freude der Bevölkerung dienen, so wie das in fast allen anderen Kulturstaaten geschehen ist? Gedenkt die Bundesregierung dem Deutschen Naturschutzring, dem Dachverband aller Organisationen und Vereine, die mit der Erhaltung der Natur zu tun haben, ähnlich wie anderen Verbänden Geldmittel zur Verfügung zu stellen? Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt. Ich rufe dann die Frage X/5 des Abgeordneten Röhner auf: Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß nach Verabschiedung des Bundeshaushaltes die für die einzelnen Förderungsmaßnahmen des Grünen Planes und der Anpassungshilfe 1966 notwendigerweise zu erlassenden neuen Richtlinien in diesem Jahr so rechtzeitig fertiggestellt werden, daß die vorgesehenen Maßnahmen unverzüglich anlaufen und die dafür bereitgestellten Mittel im laufenden Haushaltsjahr den Antragstellern tatsächlich zukommen können? Ich darf die Frage X/5 wie folgt beantworten. Für alle Maßnahmen, die im Haushaltsjahr 1966 noch zur Ausführung kommen, gelten die alten Richtlinien mit einigen Änderungen, z. B. Änderungen über den Umfang und das Ausmaß von Erschließungskosten, die begrenzt werden mußten. Aber für alle anderen Vorhaben werden neue Richtlinien erstellt, und zwar Richtlinien, die am 1. Juli dieses Jahres bereits in Kraft treten und die für die Vorhaben des nächsten Jahres angewendet werden. Darf ich die nächste Frage gleich beantworten? Ich rufe dann die Frage X/6 des Abgeordneten Röhner auf: Wird die Bundesregierung insbesondere Vorsorge treffen, daß die neuen Richtlinien für die Verbesserung der arbeitswirtschaftlichen und hygienischen Bedingungen in den Wohnhäusern landwirtschaftlicher Betriebe unmittelbar nach Verabschiedung des Haushaltes 1966 veröffentlicht werden, damit diese für die Arbeitsentlastung der Bäuerinnen besonders wichtige Förderung ohne Zeitverlust wirksam werden kann? Höcherl, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Diese Frage darf ich dahin gehend beantworten, daß die Richtlinien für das Bäuerinnenprogramm, das der Bundestag wieder aufgenommen hat, bereits durch einen Vorbescheid den Ländern mitgeteilt sind, so daß keine Verzögerung eintreten kann. Vizepräsident, Dr. Dehler: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ertl. Herr Minister, werden Sie hinsichtlich jener Maßnahmen, die nach den Richtlinien erst im nächsten Jahr in Kraft treten sollen, dem Ernährungsausschuß rechtzeitig die Möglichkeit zur Diskussion dieser Richtlinien geben? Wie bisher. Ich rufe dann die Frage X/7 des Abgeordneten Röhner auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Landwirtschaftliche Rentenbank in Frankfurt Herr Kollege Röhner, ich darf vielleicht auf folgende Zusammenhänge hinweisen. Es gibt einen Bundesausschuß für die Verbesserung der Agrarstruktur, der aus den Siedlungsgesellschaften und Siedlungsträgern, aus Mitgliedern des Bundestages und aus dem Bereich der Siedlungsbanken zusammengesetzt ist. Dieser Bundesausschuß hat Richtlinien und Leitsätze erarbeitet, die von den Ländern in eine solche — wie Sie in Ihrer Frage schreiben — Betriebsgrößen-Listensammlung aufgenommen worden sind. Es ist richtig, daß an Hand dieser von den Ländern auf Grund dieser Leitsätze ausgearbeiteten Sammlung und Rahmenbestimmungen Anträge zurückgewiesen worden sind. Das ist auch der Bundesregierung bekannt. Darf ich gleich die Beantwortung der nächsten Frage anschließen? Ich rufe dann die Fragen X/8 und X/9 des Abgeordneten Röhner auf: Steht nach Auffassung der Bundesregierung das in Frage X/7 aufgezeigte Verfahren in Einklang mit den geltenden „Richtlinien für die Förderung von Aussiedlungen, baulichen Maßnahmen in Altgehöften und Aufstockungen aus Mitteln des Grünen Planes" und mit den darin angeführten Leitbildern für bäuerliche Familienbetriebe"? Ist die Bundesregierung bereit, nachhaltig darauf hinzuwirken, daß entsprechend ihren bisherigen agrarpolitischen Grundsätzen auch weiterhin alle bäuerlichen Familienbetriebe im Bedarfsfall in den Genuß der in Frage X/8 erwähnten Förderungsmaßnahmen kommen, ohne daß die mit der Durchführung der Förderung betrauten Verwaltungsstellen ihre Entscheidungen von starren und zu eng gefaßten Betriebsgrößen-Vorstellungen abhängig machen und damit weite Teile des kleinund mittelbäuerlichen Bereichs von dieser Förderung ausschließen? Es kann nicht bestritten werden, daß diese Handhabung mit den bisherigen Richtlinien in Einklang steht Die Bundesregierung wird sich bemühen, bis zum 1. .Juli dieses Jahres neue Richtlinien vorzulegen, die sich nicht mehr so eng an die Größenvorstellungen, sondern an mehrere Komponenten halten. Denn entscheidend ist ja nicht allein die Größe der Fläche, sondern es sind die innere Struktur und viele andere Komponenten, die zusammengefaßt werden. Die Richtlinien werden von der Bundesregierung bis zum 1. Juli vorgelegt Bundesminister Höcherl werden. Die Handhabung wird den obersten Landesbehörden übertragen und nicht mehr den Banken. Bitte, Herr Abgeordneter Röhner! — Sie sind ja sehr bevorzugt worden, Herr Abgeordneter Röhner. An sich darf ein Abgeordneter nur drei Fragen stellen, aber man hat Ihnen gleich fünf zugebilligt. Herr Präsident, vielleicht darf ich darauf hinweisen, daß es die Fragen von zwei Wochen sind, die wegen Abwesenheit des Herrn Ministers zusammengefaßt werden mußten. Darf ich mir eine Zusatzfrage erlauben: Herr Minister, sind Ihnen Fälle bekannt — ich denke an einen ganz konkreten, mir vorgelegten Fall.—, wonach die Landwirtschaftliche Rentenbank eine solche Antragstellung eines Betriebsinhabers, der über 13 ha landwirtschaftliche Nutzfläche zuzüglich 2 ha Pachtfläche verfügt, mit dem Hinweis abgelehnt hat, daß dieser Betriebsinhaber auf Grund der vorliegenden Listensammlungen, die nun mit herangezogen werden, die für diesen Landkreis erforderliche Betriebsgröße nicht habe? Ich kann eine solche Möglichkeit nicht ausschließen. Ich kenne den Fall nicht. Ich wäre dankbar für die Mitteilung, damit ich ihn überprüfen könnte. Er scheint mir überprüfungsbedürftig zu sein. Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Röhner. Herr Minister, darf ich Ihre Antwort so auslegen, daß Sie dafür sind, daß bei der Gewährung der landwirtschaftlichen Förderungsmittel in diesem Gebiet auch in Zukunft die Betriebsgröße nur e i n Bestimmungsgrund bei der Berechnung des Arbeitseinkommens ist, daß neben diesem einen Bestimmungsgrund mindestens gleichwertig auch die anderen Bestimmungsgründe — wie das von Ihnen erwähnte Betriebssystem, die natürlichen Ertragsvoraussetzungen, die Qualität des Betriebsinhabers — in gleichem Ausmaß mit berücksichtigt werden? Ich stimme Ihrer Verdeutlichung zu. Herr Abgeordneter Ertl, eine Zusatzfrage. Herr Minister, darf ich Ihre Antwort auf eine Zusatzfrage des Kollegen Röhner so deuten, daß Sie bereit sind, generell alle Fälle überprüfen zu lassen, die wegen der Flächengrenze abgelehnt worden sind? Die mir benannt sind! Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Ertl. Darf ich weiterhin Ihre Auskunft dahin gehend verstehen, daß Sie eine flächenmäßige Begrenzung der Förderung von Betrieben grundsätzlich ablehnen, weil das Ihren Intentionen bezüglich der Förderung von Kleinbauern widerspricht? Ich möchte so sagen: die Fläche allein ist kein Anhaltspunkt, sondern alle Betriebskomponenten müssen zusammen gesehen werden. Es dürfte aber sogar auch Fälle geben, in denen gewisse Flächenvoraussetzungen vielleicht auch einen Ablehnungsgrund darstellen. Aber das soll nicht die Regel sein, sondern wir wollen eine Gesamtbetrachtung haben. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Peters. Herr Minister, sind Sie bereit, das, was Sie hier eben ausgeführt haben, in den neuen Richtlinien zu verdeutlichen, damit es Allgemeingut der landwirtschaftlichen Verwaltung wird? Ja. Keine weitere Frage. Die Fragen des Herrn Abgeordneten Wächter werden mit seinem Einverständnis schriftlich beantwortet: Wie hoch waren in den Jahren 1962 bis 1965 die Umsätze der vier großen Seefischmärkte Bremerhaven, Cuxhaven, Hamburg und Kiel mengenund wertmäßig? Wieviel Prozent der Menge und des Wertes entfallen auf die einzelnen in Frage X/10 genannten Häfen? Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt. Ich rufe die Fragen X/12 und X/13 des Herrn Abgeordneten Rehs auf: Wie hoch ist die Differenz zwischen dem im Zweiten Fünfjahresplan zur weiteren Eingliederung vertriebener und geflüchteter Bauern festgelegten Finanzierungsvolumen und dem im Siedlungstitel Welche Schritte werden von der Bundesregierung unternommen, um zu erreichen, daß die für das Haushaltsjahr 1966 verplanten Siedlungsmittel Bitte, Herr Minister! Herr Kollege Rehs, ich darf auf Ihre erste Frage antworten, daß nach der derzeitigen Lage der Haushaltsberatung der Differenzbetrag 62 bis 65 Millionen DM zum Soll nach dem zweiten Fünf-Jahres-Plan betragen wird. Das ist ein Ergebnis der bisherigen Beratungen. Das Endergebnis muß abgewartet werden. Bundesminister Höcherl Ihre zweite Frage möchte ich dahin gehend beantworten: es ist nicht notwendig, besondere Schritte für die Auszahlung zu unternehmen, sondern der bewilligte Betrag steht voll zur Barauszahlung zur Verfügung. Keine weitere Frage. — Ich danke Ihnen, Herr Minister. Dann die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung, zunächst die Frage XII/ 1 des Herrn Abgeordneten Berkhan: Ist es zutreffend, daß im Haushalt des Bundesverteidigungsministeriums Zuschüsse für eine Militärzeitschrift eingeplant sind? Bitte, Herr Minister! Herr Präsident! Ich möchte anregen, die Fragen der Herren Albgeordneten Berkhan und Wienand gemeinsam zu behandeln und mir zu gestatten, wegen des sachlichen Zusammenhangs zunächst die Fragen des Herrn Abgeordneten Wienand zu beantworten, weil sich die Fragen des Herrn Abgeordneten Berkhan anschließen. Sind alle Beteiligten einverstanden? — Das ist der Fall. Dann rufe ich ferner die Frage XII/ 2 des Herrn Abgeordneten Berkhan sowie die Fragen XII/ 3, XII/ 4 und XII/ 5 des Herrn Abgeordneten Wienand auf: Trifft es zu, daß die Verhandlungen über eine neue Militärzeitschrift mit dem Ziel geführt werden, den Verlegern einen Mindestabsatz zuzusichern? Sind Meldungen zutreffend, nach denen das Bundesverteidigungsministerium beabsichtigt, mit zwei Verlagen zusammen eine neue Militärzeitschrift herauszubringen? Trifft es zu, daß die in Frage XII/ 3 erwähnte Militärzeitschrift in Illustriertenform aus dem Verteidigungshaushalt subventioniert werden soll? Trifft es zu, daß durch die in Frage XII/4 erwähnten Subventionen Einfluß auf den redaktionellen Teil genommen werden soll? von Hassel, Bundesminister der Verteidigung: Die erste Frage des Herrn Abgeordneten Wienand darf ich wie folgt beantworten. Dem Bundesverteidigungsministerium ist bekanntgeworden, daß ein Verlag beabsichtigt, eine Wehrillustrierte herauszubringen. Der für das militärische Zeitschriftenwesen zuständige Referent hat sich über dieses Vorhaben informiert. Mehr als Informationsgespräche sind nicht geführt worden. Zur zweiten Frage: Da nur Informationsgespräche geführt worden sind, konnten auch keine Erklärungen über Subventionen aus dem Verteidigungshaushalt gegeben werden. Zur dritten Frage: Da keine Erklärungen über Subventionen aus dem Verteidigungshaushalt abgegeben wurden, erübrigt sich auch eine Antwort auf diese Frage. Ich komme zu den beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Berkhan. Im Haushalt des Verteidigungsministeriums sind keine Zuschüsse für eine neue Militärzeitschrift eingeplant. Da keine Verhandlungen geführt wurden, wie ich soeben schon ausgeführt habe, konnte auch keine Zusicherung für einen Mindestabsatz gegeben werden. Herr Abgeordneter Dr. Schäfer zu einer Zusatzfrage. Herr Minister, können Sie dem Hause sagen, wie hoch insgesamt die Zuschüsse waren, die für die frühere Zeitschrift Visier vom Ministerium geleistet wurden? Die Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten, ich bin aber bereit, Ihnen schriftlich Auskunft zu geben. Herr Abgeordneter Felder zu einer Zusatzfrage. Herr Minister, gilt nach den Erklärungen, die Sie soeben auf die Fragen der Kollegen Wienand und Berkhan abgegeben haben, noch genau das, was Sie mir am 29. Juni 1965 geschrieben haben? Es heißt dort: Die eigene verlegerische Tätigkeit des Verteidigungsministeriums beschränkt sich auf solche Publikationen, die besondere Verhältnisse bei der Truppe berücksichtigen, die z. B. auf die Lehrpläne abgestimmt sein müssen. Eine Erweiterung der eigenen verlegerischen Tätigkeit des Ministeriums über das unbedingt notwendige Maß hinaus ist nicht beabsichtigt. Das trifft zu. Gilt das auch heute. noch? Das gilt heute noch genauso. Eine zweite Zusatzfrage. Herr Minister, in dem zitierten Schreiben steht ferner: Die Referate des Bundesverteidigungsministeriums, die mit Verlagen in Verbindung stehen, deren Publikationen für die Bundeswehr von Bedeutung sind, sind angewiesen, allen Verlagen gleiche Wettbewerbsbedingungen einzuräumen und, soweit sich die Leistung hierzu eignet, Ausschreibungen zu veranlassen. Darf ich im Zusammenhang mit dieser Ihrer Stellungnahme fragen, warum bis heute die Petition Muth, die wir schon im Januar 1964 im Verteidigungsausschuß behandelt haben, noch keine zufriedenstellende Regelung gefunden hat. Ich darf unterstreichen, daß diese Frage im Verteidigungsausschuß behandelt worden ist. Selbst Bundesminister von Hassel nach Abschluß der damals laufenden Gerichtsverfahren sieht das Verteidigungsministerium keinen Anlaß, von der bisherigen Auffassung abzugehen. Ich bin gern bereit, Herr Kollege Felder, dem Verteidigungsausschuß darüber zu berichten, darf aber darauf aufmerksam machen, daß der Herr Kollege Wienand einen Brief an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses geschrieben hat — mit Abschrift an mich — und daß er in den nächsten Tagen von mir eine Sachantwort bekommen wird. Herr Abgeordneter Wienand zu einer Zusatzfrage. Ist es zutreffend, Herr Minister, daß in jüngster Zeit von der Bundesregierung unter Mitwirkung Ihres Hauses ein Erlaß herausgegeben worden ist, mit dem der Versuch unternommen wird, das gesamte Informationswesen der Bundesregierung, speziell aber auch des Bundesverteidigungsministeriums, zu koordinieren und bestimmten Stellen zu unterstellen? Herr Kollege Wienand, ich kann Ihnen nicht sagen, was von der Bundesregierung herausgegeben worden ist. In meinem Hause ist lediglich das Pressereferat zu einem Presseund Informationszentrum umorganisiert worden. Das hat aber wohl mit Ihrer Frage unmittelbar nichts zu tun. I Vizepräsident Dr. Dehler: Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Wienand. Haben Sie, Herr Minister, die vielen Publikationen, die subventioniert werden und bei denen ohne Zweifel eine Überlappung gegeben ist, einmal auf ihre Zweckmäßigkeit und daraufhin überprüfen lassen, ob nicht Einsparungen erzielt werden können und ein größerer Nutzeffekt zu erreichen ist? Sind dazu bereit, falls das bisher noch nicht geschehen ist? Die Frage ist durchaus berechtigt, Herr Kollege Wienand. Ich habe mich persönlich laufend damit beschäftigt, weil ich eine ausreichende Informationsmöglichkeit für alle Angehörigen der Bundeswehr sicherstellen will. Auf der anderen Seite darf keine Doppelarbeit, keine Überlappung erfolgen. Die Gefahr besteht durchaus. Das wird aber von uns aus laufend überprüft. Herr Abgeordneter Berkhan zu einer Zusatzfrage. Herr Minister, sind Sie bereit, bei der Bundesregierung nachzufragen, ob der Erlaß existiert, von dem Herr Wienand soeben gesprochen hat, und wären Sie dann bereit, dem Hause Mitteilung darüber zu machen, was in dem Erlaß steht und was die Meinung Ihres Hauses zu diesem Erlaß ist? Ich bin gern bereit, das zu klären. Ich rufe die Frage XII/ 6 des Abgeordneten Felder auf: Billigt der Bundesverteidigungsminister auch künftig die Entsendung einer Bundeswehrdelegation zu Gedenkfeiern des Stahlhelms, wie dies z. B. im Vorjahre in Hechingen geschehen ist? Bitte, Herr Minister! Herr Präsident! Ich beabsichtigte nicht, die Bundeswehr durch offizielle Delegationen an Veranstaltungen des „Stahlhelms" teilnehmen zu lassen. In der Fragestunde am 11. Februar dieses Jahres sagte ich im Zusammenhang mit dem Vorfall in Bergzabern, man sollte diesen Vorfall nicht dramatisieren. Ich sagte aber auch, daß ich hart reagiere, wenn in der Bundeswehr Rechtsradikalismus oder Linksradikalismus auftaucht. Um auch nur den Verdacht auszuschließen, daß die Bundeswehr Strömungen, wie sie in ,Bergzabern sichtbar wurden, fördern könnte oder mit derartigen Vorstellungen sympathisiere, muß hier hart reagiert werden. Ich meine aber, daß mit Geboten und Verboten, mit Teilnahme oder Nichtteilnahme an derartigen Veranstaltungen das eigentliche Problem im Grunde nur wenig angegangen wird. Ich habe dem Verteidigungsausschuß einen ausführlichen Bericht über den Vorfall in Bergzabern zugeleitet und meine, daß dort, im Verteidigungsausschuß, dieser Komplex und alle damit zusammenhängenden Fragen behandelt werden sollten. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Felder. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß im Vorjahre bei einer Veranstaltung in Hechingen eine Delegation der Bundeswehr erschien, daß sie einen Kranz niederlegte und daß ein Bundeswehrmajor bei dieser Gelegenheit bedauerte, daß es in den Garnisonen noch keine „Stahlhelm"-Ortsgruppen gebe? Ich habe deshalb die Frage gestellt, ob der Bundesverteidigungsminister so etwas auch künftig billige. Sie haben gesagt, es werde nicht mehr geschehen. Damals ist es geschehen. Ich darf noch einmal sagen, Herr Kollege Felder, daß ich derartige Dinge nicht billige. Ich danke Ihnen, Herr Minister. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, zunächst zu der Frage XIII/ 1 des Abgeordneten Dr. Schmidt Aus welchen Gründen versagt die Bundesregierung trotz vorheriger anderer Planung jetzt die Zustimmung zum Ausbau der Anschlußstelle Egelsbach im Nordabschnitt des Main-NeckarSchnellweges, obwohl den bisherigen Erfahrungen nach diesem Plan eine gewisse Verkehrsbedeutung nicht abzusprechen ist? Vizepräsident Dr. Dehler )


    Rede von Dr. Thomas Dehler
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)