Lieber Herr Kollege Sanger, ich möchte darauf nur erwidern: Es wäre sachdienlicher gewesen, Sie hätten hier Ihre Vorhaltungen, die Sie zu diesem Titel vorgetragen haben, an Hand einer Reihe von Beispielen, über die Sie wohl verfügen, substantiiert. Das war meine Bitte an Sie.
Nun, meine Damen und Herren, einige allgemeine Bemerkungen. Es ist doch wohl unstrittig, daß es einer Regierung in ,einem demokratischen Staat erlaubt ist, jederzeit ihre Politik mit den geeigneten Mitteln in der Öffentlichkeit zu vertreten. Der Bürger in unserer Gesellschaft erhält eine Vielfalt von Informationen. Nicht nur Parteien, Gruppen, Verbände und eine unabhängige Presse bemühen sich, ihre Standpunkte darzutun und den Bürger gegebenenfalls als Bundesgenossen der eigenen Meinung zu gewinnen. Die vorgetragenen Ansichten sind oft recht kontrovers, das wissen Sie. Die Informationsarbeit der verschiedenen Gruppen, die sich um unsere Bürger bemühen, ist durchaus legitim, ja, sie liegt im Interesse einer möglichst vielfältigen Information, die dem Bürger die Meinungsbildung erleichtert. Nicht nur die Chancengleichheit, sondern auch die notwendige Vollständigkeit der Information des Bürgers erfordert, daß sich auch die Bundesregierung in diesem Chor der Stimmen Gehör verschafft, daß sie ihre Pläne erläutert, ihre Ansichten darlegt und ihre Arbeit verteidigt. Es wäre zutiefst undemokratisch, das, was jeder Gruppe des Volkes zugestanden wird, einzig und allein der Bundesregierung zu verweigern. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung befindet sich bei ihren Bemühungen, ihre Informationspolitik zu gestalten, in guter Gesellschaft. Das Recht wird praktisch auch von allen unseren Länderregierungen in Anspruch genommen, beispielsweise auch von der Regierung meines hessischen Heimatlandes.
Zum Beispiel kann auf eine Erklärung des Ministerpräsidenten Dr. Zinn, die er am 21. September 1962 auf eine Kleine Anfrage der FDP betreffend Haushaltsmittel für den Hessendienst abgegeben hat, hingewiesen werden. Nach einem Bericht über die Dienste und Veröffentlichungen, die von der Hessischen Landesregierung herausgegeben werden, erklärte er folgendes:
Die Vertreter der Bonner Regierungsparteien haben sich stets für das Informationsrecht der Bundesregierung eingesetzt. So betonte der Abgeordnete Ehren in die Bundestagssitzung vom 21. Juni 1955: „Ich bin der Meinung, daß jede von -der Mehrheit des Volkes getragene Regierung nicht nur das Recht, sondern die Pflicht hat, ihre Aufgaben populär zu machen und an das Volk heranzutragen. Ich bin weiter der Meinung: wenn die Regierung der Weimarer Republik es vor 1933 besser und umfassender verstanden hätte, das Volk aufzuklären, vielleicht. wäre uns das furchtbare Erlebnis des Dritten Reiches erspart geblieben." Die Hessische Landesregierung nimmt für sich das gleiche Recht wie die Bundesregierung und alle anderen Regierungen in Anspruch, der Bevölkerung laufend über ihre Arbeit Rechenschaft zu geben.
Meine Damen und Herren, niemand im Hessischen Landtag bestreitet der Hessischen Landesregierung das Recht dazu. Man ist großzügig, weil es einfach heute zur Arbeit einer demokratischen Regierung gehört, und ich glaube, es wäre auch Ihnen zu empfehlen, meine verehrten Damen und Herren von der SPD, sich einmal zu überlegen, ob Sie hier nicht etwas großzügiger werden sollten. Was ich heute von Ihnen an Argumenten gehört habe, deckt sich völlig mit dem, was Sie auch in der Vergangenheit vorgetragen haben. Ich habe mir die Mühe gemacht, nachzulesen, was Sie in den letzten Jahren zu den Ausgaben für Informationszwecke vorgetragen haben? Es war überhaupt nichts Neues, was heute vorgebracht worden ist.