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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 41. Sitzung Bonn, den 17. Mai 1966 Inhalt: Telegrammwechsel zwischen den Präsidenten des Deutschen Bundestages und des Schwedischen Reichstages zu dessen 100. Geburtstag 1777 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der. Abg. Mauk, Dr. Ils und Hahn (Bielefeld) 1777 B Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) legt sein Mandat nieder 1777 B Abg. Jung tritt in den Bundestag ein . 1777 B Überweisung des Entwurfs einer Patentanwaltsordnung an den Haushaltsausschuß gem. § 96 GO 1777 C Fragestunde (Drucksache V/614) Frage des Abg. Müller (Mülheim) : Haftpflichtversicherungszwang für Motorboothalter Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 1778 A Müller (Mülheim) (SPD) 1778 B Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Änderung des § 61 Konkursordnung 1778 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Verbesserung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes 1779 A Fragen des Abg. Dr. Lohmar: „Tele-Kolleg" Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 1779 B Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 1779 C Fragen des Abg. Kulawig: Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf Versorgungs- und Ruhegehaltsbezüge Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 1779 D Frage der Abg. Frau Freyh: Auskunftserteilung betreffend Erklärung der Stadt Frankfurt zum weißen Kreis Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 1780 B Frau Freyh (SPD) . . . . . . . 1780 C Frau Berger-Heise (SPD) . . . . . 1780 D Frau Meermann (SPD) . . . . . 1781 A Hauffe (SPD) . . . . . . . . 1781 B Bartsch (SPD) 1781 D Müller (Mülheim) (SPD) 1781 D Fragen des Abg. Lautenschlager: Fehlbedarf an Wohnungen für Bundesbedienstete Dr. Bucher, Bundesminister . . . . 1782 B Lautenschlager (SPD) . . . . . . 1782 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1782 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 1783 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Mai 1966 Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Absetzbarkeit von Werbungskosten . 1783 B Fragen des Abg. Dr. Martin: Diskriminierung der Examina an deutschen medizinischen Fakultäten durch die Nigerianische Ärztekammer Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1783 C Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 1783 D Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 1784 A Moersch (FDP) 1784 A Fragen des Abg. Matthöfer: Stellungnahme des DGB gegen die Aufnahme Franco-Spaniens in die EWG Dr. Schröder, Bundesminister . . 1784 B Matthöfer (SPD) 1784 C Strohmayr (SPD) 1785 A Fragen des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Wettbewerbsbenachteiligungen für den inländischen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1785 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 1786 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 1786 C Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1786 D Jahn (Marburg) (SPD) 1787 A Frage des Abg. Lautenschlager: Verkehrs- und Abfertigungsverhältnisse beim Zollamt Lindau-Ziegelhaus Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1787 C Lautenschlager (SPD) 1787 D Fragen des Abg. Strohmayr: Finanzierung der Olympischen Spiele 1972 in München — Gedenkmünze Dr. Dahlgrün, Bundesminister . 1788 B Strohmayr (SPD) 1788 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 1788 D Fragen des Abg. Reichmann: Förderung und Entwicklung der Orthopädie-Technik Katzer, Bundesminister . . . . 1789 A Reichmann (FDP) 1789 B Mick (CDU/CSU) 1790 A Frage des Abg. Josten: Erledigung der Anträge auf Anerkennung als Kriegsopfer Katzer, Bundesminister . . . . 1790 C Josten (CDU/CSU) 1790 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache V/527); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache V/607) — Zweite und dritte Beratung — 1791 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/250) — Zweite Beratung — Leicht (CDU/CSU) 1791 B Hermsdorf (SPD) 1796 C Dr. Emde (FDP) 1799 D Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksache V/573) in Verbindung mit Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksache V/574) Erler (SPD) 1804 A D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 1811 D Dr. Schmid, Vizepräsident . . . 1812 A Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 1812 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1817 B Strauß (CDU/CSU) . . . . . . 1818 C Mischnick (FDP) 1827 D. Dr. Mende, Bundesminister . . . 1832 A Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 1835 A Dr. Schröder, Bundesminister . . 1837 C Moersch (FDP) 1841 B Dr. Martin (CDU/CSU) 1843 A Frau Geisendörfer (CDU/CSU) . 1843 D Kahn-Ackermann (SPD) . 1844 A, 1846 D Dr. Conring (CDU/CSU) . 1845 C, 1847 A, 1854 A Sänger (SPD) . . . . . . . . . 1847 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . . 1848 C Wischnewski (SPD) . . . . . . 1853 A Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Drucksache V/570) . . 1855 C Einzelplan 02 Deutscher Bundestag (Drucksache V/571) Dr. Götz (CDU/CSU) . . . . . . 1855 C Dorn (FDP) . . . . . . . 1858 B Frehsee (SPD) 1863 D Brese (CDU/CSU) . . . . . . 1868 D D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 1872 C Dr. Abelein (CDU/CSU) 1874 C Genscher (FDP) 1877 A Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . 1878 C Nächste Sitzung . 1879 C Anlagen 1881 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Mai 1966 1777 41. Sitzung Bonn, den 17. Mai 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Mai 1966 1881 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 17.5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18.5. Dr. Artzinger 17. 5. Bading* 18. 5. Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke 13.5. Prinz von Bayern 21. 5. Berger 18.5. Blachstein 17.5. Borm 18.5. Buchstaller 28.5. Dr. Burgbacher 17.5. Burgemeister 18. 5. Diekmann 18.5. Frieler 2. 7. Dr. Furler 29. 5. Geldner 18.5. Dr. Hammans 18.5. Illerhaus 17.5. Dr. Jungmann 30.6. Frau Kalinke 18. 5. Klinker * 18.5. Kriedemann * 17.5. Lemmer 17.5. Lücker (München) * 17.5. Mauk * 18.5. Dr. von Merkatz 31. 5. Metzger * 18.5. Michels 17. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) * 18.5. Dr. Müller (München) 18. 5. Richarts * 17.5. Schwabe 22.5. Stahlberg 31.6. Frau Strobel * 17.5. Teriete 2. 7. Tobaben 18.5. Dr. Toussaint 17. 5. Unertl 18.5. Zerbe 27. 5. b) Urlaubsanträge Dr. Barzel 31. 5. Brünen 23.5. Gibbert 27. 5. Frau Jacobi (Marl) 27. 5. Dr. h. c. Jaksch 13. 6. Hahn (Bielefeld) 27.5. Seither 31. 5. Seuffert 28.5. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 37 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966, hier: Einzelplan 04 - Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes (Drucksachen V/250 Anlage, V/573). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 04 03 — Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - 1. Im Tit. 300 - Zur Verfügung des Bundeskanzlers für Förderung des Informationswesens -(Drucksache V/250 Anlage S. 28) - wird der Ansatz von 12 500 000 DM um 4 500 000 DM auf 8 000 000 DM gesenkt. Der Haushaltsvermerk erhält folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes. Die Erklärungen des Unterausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung." 2. Tit. 314 - Aufklärung und Unterrichtung der Bevölkerung auf den Gebieten der Sozialinvestitionen — 2 500 000 DM (Drucksache V/573 S. 4) wird gestrichen. Bonn, den 16. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 3 Umdruck 36 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966, hier: Einzelplan 05 - Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts (Drucksachen V/250 Anlage, V/574). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird in Tit. 964 — Ausrüstungshilfe - (Drucksache V/574 S. 4) der Ansatz um 27 000 000 auf 60 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 16. Mai 1966 Erler und Fraktion 1882 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 41. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 17. Mai 1966 Anlage 4 Umdruck 48 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 hier: Einzelplan 05 — Auswärtiges Amt (Drucksachen V/250 Anlage, V/574). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 05 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 676 — Förderung der UNESCO-Arbeit in der Bundesrepublik b) Zuschuß an das UNESCO-Institut für Pädagogik in Hamburg — (Drucksache V/250 Anlage S. 43) wird in den Erläuterungen Absatz 2 gestrichen. Bonn, den 17. Mai 1966 Erler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 38 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1966 1. hier: Einzelplan 02 — Deutscher Bundestag (Drucksachen V/250 Anlage, .V/571). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 02 01 wird der Tit. 710 — Errichtung eines Bürohauses des Deutschen Bundestages (Arbeitszimmer für Abgeordnete und Sitzungsräume für Ausschüsse) — mit einem Ansatz von 3 000 000 DM gestrichen. 2. hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen V/250 Anlage, V/575) . Dementsprechend wird in Kap. 06 02 Tit. 610 — Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen — der Ansatz von 6 180 000 DM um 3 000 000 DM auf 9 180 000 DM erhöht. In den Erläuterungen zu Kap. 06 02 Tit. 610 wird der Nummer 1 folgender Buchstabe c angefügt: „c) Zuschüsse zur Ausrichtung der Olympiade 1972 in München 3 000 000 DM". Bonn, den 16. Mai 1966 Freiherr von Kühlmann-Stumm und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 6. Mai 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cramer (Drucksache V/561 Frage IX/11): Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundesbahn zu veranlassen, für den Transport von Muschelkalk einen dem früheren G-Tarif ähnlichen Sondertarif einzuführen, um der drohenden Existenzvernichtung deutscher Muschelkalkwerke zu begegnen? Nach den Bestimmungen der Verkehrsänderungsgesetze vom 1. August 1961 kann der Bundesminister für Verkehr die Deutsche Bundesbahn nur aus Gründen des allgemeinen Wohls zur Einführung einer Tarifmaßnahme veranlassen. Solche schwerwiegenden Gründe dürften im vorliegenden Falle nicht gegeben sein. Im übrigen würde es sich dabei um einen Unterstützungstarif handeln, der nach dem EWG-Vertrag ohne Genehmigung der Kornmission unzulässig ist. Bei der Genehmigung solcher Maßnahmen legt die Kommission einen sehr strengen Maßstab an. Sie verlangt grundsätzlich zunächst Hilfe durch unmittelbare Unterstützung, wenn diese unerläßlich und mit den Bestimmungen des EWG-Vertrages vereinbar ist. Ihrer Entscheidung über einen Unterstützungstarif muß sie ein multilaterales Konsultationsverfahren vorschalten.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Damit ist dieser Fragenkomplex abgeschlossen. Ich darf dem Herrn Bundesminister für Arbeit danken.
    Wir stehen am Ende der Fragestunde.
    Ich rufe nunmehr Punkt II der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
    — DrucksacheV/527 —
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß)

    — Drucksache V/607 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Ehnes (Erste Beratung 38. Sitzung)

    Der Ausschuß beantragt, den Gesetzentwurf Drucksache V/527 unverändert anzunehmen. Der Ältestenrat empfiehlt Verabschiedung ohne Debatte. — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Wer dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung einschließlich Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, gebe bitte Handzeichen. — Gegenprobe bitte! — Keine Gegenstimmen. — Enthaltungen bitte! — Keine Enthaltungen. — Der Entwurf ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.
    Ich rufe den Gesetzentwurf nunmehr auf zur dritten Beratung.
    Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetz im Ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke sehr. Gegenprobe! — Keine Gegenstimmen. — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. — Der Entwurf ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe Punkt III der Tagesordnung auf:
    Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) — Drucksache V/250 —
    Berichte des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß)

    Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine allgemeine Aussprache gemäß § 80 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung vor. — Das Haus ist damit einverstanden.
    Das Wort in der allgemeinen Aussprache hat Herr Abgeordneter Leicht.


Rede von Albert Leicht
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Die erste Lesung des Bundeshaushalts 1966 hat in diesem Hause am 2. und 3. März stattgefunden. Die Beratungen im Haushaltsausschuß sind am 5. Mai 1966 — also etwa vor 10 Tagen — beendet worden. Die Dauer der Beratungen im. Ausschuß betrug nach Abzug der
Osterpause sechs Wochen. In diesen sechs Wochen mußte der 69,15 Milliarden DM betragende Haushalt für das Jahr 1966 beraten werden. Es ist gelungen, den Zeitplan, den sich der Haushaltsausschuß gestellt hatte — den Haushalt nämlich noch vor Pfingsten, also in dieser Woche und spätestens in der nächsten Woche, in dritter Lesung zu behandeln —, zu erfüllen.
Die Einhaltung dieser Zeitplanung war nur möglich durch die Mitarbeit aller Kollegen im Ausschuß, auch der Opposition, die trotz der verschiedenen Meinungen, die wir hatten und in der Sache auch vertreten haben, uns doch geholfen hat, zügig voranzukommen.
Auch die Mitarbeit der Regierung, insbesondere des Bundesfinanzministeriums und hier insbesondere des Abteilungsleiters Haushalt, des Herrn Korff, und seiner Mitarbeiter, hat uns selbstverständlich geholfen, über manche Hürde hinwegzukommen und schneller voranzukommen. Ich darf im Namen meiner Fraktion den Dank für diese Unterstützung aussprechen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Einhaltung der Zeitplanung war auch möglich durch Zurückstellung der besonders zeitraubenden Einzelberatung der Personaltitel.
Bei der Behandlung der Personalanforderungen sind wir in diesem Jahr einen neuen Weg gegangen. Der Haushaltsausschuß schlägt dem Plenum Globalbewilligung der angeforderten neuen Stellen und Stellenhebungen im wesentlichen entsprechend dem Regierungsentwurf vor; jedoch soll die Bedarfsfrage im einzelnen später im Haushaltsausschuß eingehend geprüft werden. Nur entsprechend dem Ergebnis dieser Prüfung dürfen die neuen und gehobenen Stellen — wenn Sie dem zustimmen — in Anspruch genommen werden.
Insoweit muß ich allerdings eine Meldung, die heute morgen in den Zeitungen zu lesen war, daß wir bereits einige Staatssekretärsteilen bewilligt hätten, als nicht richtig bezeichnen.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Plenums des Bundestages und des Bundesrates werden durch diese neue Regelung gewahrt, weil das mögliche neue Personalstellen-Soll in diesen Gremien voll zur Diskussion gestellt wird. Den Bedenken gegen das frühere Verfahren — wobei wir zunächst die Personaltitel überrollt, d. h. unverändert gegenüber dem Vorjahr übernommen haben, mit gleichzeitiger Ermächtigung des Haushaltsausschusses zur Schaffung neuer und Hebung vorhandener Stellen — ist damit Rechnung getragen.
Wie schon in der ersten Lesung muß ich auch jetzt betonen, daß das ein letztmaliges Verfahren in dieser Richtung sein soll; ich glaube, wir sind uns darin allgemein einig. Das bedeutet aber auch, daß die Regierung sich bemühen muß, den Entwurf des Haushalts 1967 und der folgenden Haushalte so rechtzeitig vorzulegen, daß es dem Ausschuß möglich ist, dann bis Ende des Jahres die Vorlage dem Plenum zu unterbreiten.



Leicht
Ziel der vom Haushaltsausschuß im Grundsatz befürworteten Stellenplanverbesserungen ist die Verbesserung der Beförderungsmöglichkeiten im Bundesdienst zur Angleichung an die für die Beamten günstigere Regelung in den Ländern. Damit wird nicht nur die Wettbewerbsgleichheit zwischen Bund und Ländern hergestellt, d. h. eine attraktivere Gestaltung der Fortkommensmöglichkeiten auch im Bundesdienst gewährleistet, sondern darüber hinaus wird gleichzeitig die materielle Gerechtigkeit im gesamten öffentlichen Dienst verwirklicht.
Aus der Tatsache, daß gehobene Stellen erst nach Beratung durch den Haushaltsausschuß in Anspruch genommen werden können — wie es nunmehr das Haushaltsgesetz vorsieht —, soll, soweit es die Haushaltslage zuläßt, den betroffenen Bundesbeamten kein Nachteil entstehen. Deshalb ist im Rahmen der durch die Ansätze abgegrenzten Möglichkeiten in der Ausschußfassung, des Haushaltsgesetzes allgemein eine Einweisung bereits zum 1. März 1966 unter Abweichung von den entsprechenden Vorschriften der Reichshaushaltsordnung vorgesehen. Es ist mittlerweile gelungen, interfraktionell — Herr Kollege Jürgensen war gerade heute morgen bei mir — zu erreichen, daß wir dieses Datum des 1. März 1966 nach Möglichkeit werden einhalten können.
In den Haushaltsberatungen über die Personaltitel nach der Verabschiedung des Haushalts in dritter Lesung werden meine Freunde — und das sage ich jetzt schon der Opposition, weil wir angekündigt haben, dazu etwas zu sagen — alle die Stellen, die jetzt im Wege der Harmonisierung an Länderregelungen angepaßt werden sollen, ohne sie im einzelnen zu prüfen, genehmigen. Das heißt, unsere Beratungen zu den Personalstellen werden sich beschränken auf die neuen Stellen und auf die Stellen, bei denen die Dienstposten neu bewertet werden.
Wie schon in erster Lesung muß ich auch heute darauf hinweisen, daß die jetzt vorgeschlagene Stellenverbesserung die notwendige Angleichung an die Länderregelungen noch nicht voll verwirklicht, sondern nur ein erster Schritt auf dem Wege zur Herstellung der Besoldungsgleichheit in Bund und Ländern ist. Wir sind der Meinung, daß für die Zukunft die Beibehaltung der Besoldungsgleichheit nur durch die Schaffung einer rahmenrechtlichen Kompetenz des Bundes, also durch Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes, sichergestellt werden kann und auch sichergestellt werden muß. Wir fordern die Regierung auf, sobald wie möglich einen Änderungsvorschlag zu Art. 75 des Grundgesetzes im Bundestag einzubringen. Wir werden dann sehen, ob in diesem Hause und in den anderen Gremien die entsprechende Mehrheit zu erreichen ist, um endlich diesen Schritt zur Besoldungsgleichheit im Bundesgebiet zu tun.
Trotz der Kürze der Zeit hat der Haushaltsausschuß den Haushaltsentwurf einer gründlichen Behandlung unterzogen. Diese gründliche Behandlung ist bis in die kleinsten Einzelposten gegangen. Dahinter stand für uns das Ziel, dem Haushalt 1966 eine Form zu geben, die der konjunkturellen und der
gesamtwirtschaftlichen Lage Rechnung trägt. Zur konjunkturellen Ausgangslage brauche ich nach den Diskussionen der letzten Wochen und Monate in diesem Hause und angesichts der Diskussion, die mit Sicherheit morgen im Rahmen der finanz- und wirtschaftspolitischen Betrachtung bei den Einzelplänen des Finanzministers und des Wirtschaftsministers noch stattfinden wird, nicht allzu viele Worte zu machen.
Trotz einiger Indizien für Entspannungstendenzen — ich meine hier die Abkühlung des inländischen Investitionsklimas — ist das Konjunkturbild immer noch durch ein Übergewicht der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und die sich daraus ergebenden Rückwirkungen auf Kosten und Preise gekennzeichnet. Verdeutlicht wird dies durch die bis in die jüngste Zeit anhaltenden Preissteigerungen. In dieser Situation kann eine konjunkturgerechte Haushaltspolitik nach unserer Meinung nur bedeuten, die Preissteigerungstendenzen zu bekämpfen, soweit das möglich ist, um auf diese Weise auch über den Haushalt zu einer Wiederherstellung des Einklangs zwischen Angebot und Nachfrage beizutragen. Demgemäß hatten wir — die Kollegen der Koalition — uns für die Beratungen dieses Entwurfs 1966 im Haushaltsausschuß folgende Aufgaben gesetzt:
Erstens die Aufgabe, das Ausgabevolumen auf das konjunkturpolitisch gebotene Maß zu beschränken, um nicht den Nachfrageüberhang durch übersteigerte Anforderungen der öffentlichen Hand noch zu verschärfen, das bedeutet — so haben wir es ausgedrückt —, im Volumen des Haushalts unter die 69-Milliarden-Grenze zu kommen.
Und eine zweite Aufgabe: eine geldwertneutrale Finanzierung des Ausgabewachstums nur mit Einnahmen vorzunehmen, die zuvor dem Einkommenskreislauf entzogen worden sind. Das bedeutet auch Schonung des Kapitalmarktes so weit wie möglich.

(war, bei ,den Beratungen im Haushaltsausschuß ergeben. Die Sozialdemokraten hatten nicht vor, das Volumen zu senken, sondern sie wollten bei dem Volumen des von der Regierung vorgeschlagenen Entwurfs bleiben. Sie wollten darüber hinaus in einer Größenordnung von etwa 900 Millionen DM Umschichtungen ,des Haushalts vornehmen und diese 900 Millionen DM durch Streichungsanträge im Bereich des vorhandenen Volumens wieder aufbringen. Das ist zwar nicht ganz gelungen — die Zahlen, die man sich hat zusammenstellen können, beweisen das —, aber immerhin, das Bemühen um diese Regelung und um dieses Vorhaben wird auch von uns anerkannt. Wir erkennen auch an, daß bereits mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Haushaltsentwurf versucht wurde, den Erfordernissen, die ich vorgetragen habe, Rechnung zu tragen. Wir von der CDU haben im Ausschuß — und zwar mit voller Billigung unserer Fraktion — in unseren Bemühungen sogar noch mehr getan: wir sind über die Bemühungen der Regierung hinausgegangen. Die genaue Untersuchung aller Einzelansätze hat zwar Leicht schnell ergeben, ,daß Kürzungsmöglichkeiten in Milliarden-Höhe, wie von den verschiedensten Seiten sowohl in diesem Hause als auch außerhalb dieses Hauses angenommen worden ist, für den Haushalt 1966 allerdings tatsächlich nicht mehr vorhanden waren. Trotzdem ist es gelungen, durch Änderungen in einer Vielzahl von Einzelposten das Haushaltsvon von 69,15 Milliarden DM um rund 250 Millionen DM auf 68,9 Milliarden DM herabzusetzen. Ich glaube, man übertreibt nicht, wenn man sagt, daß der Haushalt in der jetzt vorliegenden Form nicht mehr viel Luft enthält, wenn man berücksichtigt, daß eben die gesetzlichen Bindungen und die internationalen Verpflichtungen das Volumen dieses Haushalts im wesentlichen ausmachen. Gegenüber den Ist-Ergebnissen des Jahres 1965 beträgt die Wachstumsrate für die Bundesausgaben des Jahres 1966 nur noch 4,5 v. H. Damit ist der immer wiederholten Forderung Rechnung getragen, das Wachstum der Bundesausgaben an der erwarteten realen Zunahme des Bruttosozialprodukts zu orientieren. Das Wachstum des Bruttosozialprodukts ist — wir wissen es — für dieses Jahr 1966 auf real 3,8 % geschätzt. Ich muß auch auf die Kürzungen durch 'das Haushaltssicherungsgesetz und die damit zusammenhängenden Maßnahmen hinweisen, weil es erst durch dieses Gesetz und diese Maßnahmen möglich war, den Haushalt 1966 ,überhaupt noch zu gestalten. Immerhin ist durch ,das Haushaltssicherungsgesetz und die damit zusammenhängenden Maßnahmen ein Volumen von über 5 Milliarden DM aus diesem Jahr 1966 verlagert worden. Leider ist es nur verlagert worden, aber es fällt in diesem Jahr 1966 nicht an. Diese Zahl macht meiner Meinung nach deutlich, in welchem Umfang der Bund im Jahre 1966 seine Vorhaben im Hinblick auf die finanziellen Notwendigkeiten eingeschränkt hat. Der Bund gibt, wie ich meine, damit ein Beispiel auch für die Länder und Gemeinden, deren Zuwachsrate mit 7 bis 7,5 v. H. gegenüber den vorläufigen Ist-Ergebnissen des Jahres 1965 weit über der des Bundes liegt. Wir können nur wünschen, daß Länder und Gemeinden diesem beispielhaften Verhalten des Bundes in ihrer Haushaltsgestaltung und Haushaltsgebarung folgen werden. Einige Länder — und auch das sollte man feststellen — mußten, ob .gezwungen, ,das möge dahingestellt bleiben, enorme Einschränkungen in ihren Haushalten vornehmen, und sie liegen mit ihrer Zuwachsrate sogar noch unter der des Bundes. Ich kann als Beispiel Schleswig-Hosltein und — wenn ich es richtig sehe — auch Rheinland-Pfalz heranziehen. Ein weiterer Punkt spielte bei unseren Überlegungen und den zu treffenden Maßnahmen eine große Rolle: die Lage am Kapitalmarkt. Hier ist es durch die weitgehende Zurückhaltung der Anleger zu einem Nachfrageüberhang und zu einer Steigerung, und zwar ständigen Steigerung des Zinsniveaus gekommen. Ich muß auf die nachteiligen Einflüsse hinweisen, die hiervon auf die gesamte Investitionsneigung und Investitionstätigkeit der Wirtschaft allgemein ausgegangen sind. Deshalb scheint es uns und war es für uns eine dringende Aufgabe, der Übernachfrage am Kapitalmarkt entgegenzuwirken und das Vertrauen des Publikums in die Stabilität dieses Marktes wiederherzustellen. Nur so wird es möglich sein, die Spartätigkeit anzuregen und die Sparer wieder in größerem Umfange am Kapitalmarkt zu interessieren. Auch hier, meine ich, war das Vorgehen des Bundes nach den jetzigen Beschlüssen des Ausschusses beispielhaft. Die ordentlichen Einnahmen wurden durch die Steuermehrschätzungen in Höhe von 550 Millionen DM und die Erhöhungen bei den Verwaltungseinnahmen um rund 140 Millionen DM, also um insgesamt 690 Millionen DM, erhöht. Diese Mehreinnahmen sind dann auch noch unter dem Gesichtspunkt der im Saldo vorhandenen Ausgabekürzungen in einer Größenordnung von rund 250 Millionen DM zu sehen, so daß 950 Millionen DM dazu verwendet werden konnten, den Anleihebedarf des Bundes im Jahre 1966 zu verringern. Damit begrenzt sich der außerordentliche Haushalt des Bundes, der ursprünglich 1 372 000 C00 DM betragen sollte, auf 436 Millionen DM. Das bedeutet, meine Damen und Herren, daß der Bund im Jahre 1966 den Kapitalmarkt nicht mehr in Anspruch zu nehmen braucht. Die 1966 fälligen Tilgungen von Inlandskrediten — etwa 450 Millionen DM — sind sogar höher als das Anleihevolumen des Bundes. Effektiv tritt also keine Belastung des Kapitalmarktes durch den Bund im Jahre 1966 ein, da in gleicher Höhe Tilgungsleistungen in den Kapitalkreislauf zurückfließen. Wir können also sagen: keine Nettobeanspruchung des Kapitalmarktes durch den Bund! Wir dürfen erwarten, daß dieses Verhalten des Bundes zu einer wesentlichen Beruhigung am Kapitalmarkt führen wird. Wir haben der Versuchung widerstanden, Mehreinnahmen und die zum Teil in mühseliger Kleinarbeit freigemachten Kürzungsbeträge für neue Ausgaben oder Vorhaben zu verwenden. Auch dies mag Ländern und Kommunen beweisen, wie ernst wir es genommen haben mit unserem Verhalten, auch konjunkturund wirtschaftspolitisch zu denken. Wir schließen daran die Bitte an die Länder und Kommunen, ebenfalls und namentlich die Mehreinnahmen aus den neuen Steuerschätzungen, die sich in der Gesamtheit auch für Länder und Gemeinden ergeben, nicht für Haushaltsnachträge zu verwenden, sondern zur Verringerung des Anleihebedarfs einzusetzen. Bei Würdigung der Arbeit und des Ergebnisses ist auch zu berücksichtigen, daß es gleichzeitig mit derHerabsetzung des Gesamtvolumens notwendig wurde, bei einer Reihe von Einzelposten Erhöhungen vorzusehen. Das Gesamtvolumen der Erhöhungen beträgt rund 540 Millionen DM, wenn man die Umschichtungen innerhalb des Einzelplans 14 mitberücksichtigt. Dieses Gesamtvolumen wurde durch rigorose Kürzungen im Rahmen des geminderten Haushaltsvolumens aufgefangen. Es ist überhaupt interessant, einmal festzustellen, was denn im Laufe der Beratungen alles geschehen Leicht ist. So sind bei den Einnahmen Erhöhungen von rund 733 Millionen DM vorgenommen worden, es sind bei den Einnahmen Kürzungen um rund 45 Millionen DM vorgenommen worden, so daß bei den Einnahmen noch eine Erhöhung von etwa 688 Millionen DM verblieben ist. Auf der Ausgabenseite sieht das Bild folgendermaßen aus. Es wurden Kürzungen in einer Größenordnung von rund 780 Millionen DM, Erhöhungen von rund 533 Millionen DM durchgeführt, so daß noch 247 Millionen DM an Kürzungen geblieben sind. Eine weitere Zahl wird interessant sein: während der Beratungen des Haushaltsausschusses haben wir annähernd 1100 Positionen geändert, also entweder erhöht oder verringert. Die Schwerpunkte der Erhöhungen gegenüber dem Regierungsentwurf lagen auf drei Bereichen: einmal in der Förderung des Ausbaus bestehender Hochschulen und sonstiger wissenschaftlicher Einrichtungen — dort wurden rund 80 Millionen DM gegenüber dem Entwurf zugelegt —, zweitens bei der Bundeshilfe für Berlin — ein Mehr von rund 90 Millionen DM —, drittens bei den Hilfen für -die finanzschwachen Länder in einer Größenordnung von 180 Millionen DM. Schließlich wurden noch in einer Reihe von kleineren Positionen Erhöhungen vorgenommen. Lassen Sie mich zu den drei wesentlichen Erhöhungen kurze Bemerkungen machen. Die Ausgaben im Bereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung betrugen im Ansatz 1965 rund 999 Millionen DM. Der Ansatz 1966 in der Fassung des Haushaltsausschusses beträgt rund 1340 Millionen DM. Das bedeutet eine Volumensteigerung in diesem Bereich gegenüber 1965 von 34 v. H. Diese hohe Steigerungsrate ist der Ausdruck dafür, welche Bedeutung wir den Investitionen der wissenschaftlichen Forschung für die Sicherung unserer kulturellen und wirtschaftlichen Stellung in der Zukunft beimessen. Dabei ist unser Ziel, nicht nur das gegenwärtige Niveau zu halten, sondern auf Gebieten, in denen wir noch nachhinken, Anschluß an andere Nationen zu gewinnen. Künftig erwarten wir noch weitere Steigerungen der finanziellen Anstrengungen. Für uns hat dieser Bereich erste Priorität. Ein besonderer Schwerpunkt in diesem Zusammenhang ist die Sicherung der notwendigen Ausbildungskapazitäten für den wissenschaftlichen Nachwuchs, damit wir der Wirtschaft und dem Staat die gebildeten Mitarbeiter zur Verfügung stellen können, die Voraussetzung für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und der Funktionsfähigkeit des Staates sind. Deshalb ist der Ansatz für die Förderung des Ausbaus bestehender Hochschulen und sonstiger wissenschaftlicher Einrichtungen von 300 Millionen DM in 1965 auf rund 429 Millionen DM in 1966 — das bedeutet eine Steigerung um 43 v. H. — zur Verstärkung der von den Ländern für diesen Zweck bereitgestellten Mittel erhöht worden. Welche Anstrengungen erforderlich waren und welche Verzichte in anderen Bereichen verlangt werden mußten, um die Steigerung gegenüber dem Regierungsentwurf vorzunehmen, kann jeder bezeugen, der bei den Beratungen mitgewirkt oder sie beobachtet hat. Ich verhehle deshalb nicht eine gewisse Enttäuschung über die Veröffentlichung im Organ der Westdeutschen Rektorenkonferenz — Hochschuldienst vom 8. Mai 1966 —, wo abwertend von der Erhöhung um „nur 78,7 Millionen DM" gesprochen wird. Gerade von den Repräsentanten auch der Hochschulen sollte man bessere Einsicht in die begrenzten Möglichkeiten des Bundeshaushalts und eine positivere Beurteilung der Bemühungen der Mehrheit dieses Hauses erwarten, zumal — und das muß man auch feststellen — wir auch die Bindungsermächtigungen in diesem Bereich um 100 Millionen DM auf 200 Millionen DM aufgestockt haben. Wenn der Bund letztlich durch einschneidende Einschränkungen in wichtigen anderen Bereichen die Möglichkeit geschaffen hat, sich mit hohen Beträgen an der Finanzierung der Hochschulausbauten zu beteiligen, dann sollten wir im Interesse der Sache auf rechtzeitiger Mitsprache bei der Planung bestehen. Ein selbstverständlicher Grundsatz ist für uns auch, daß die Mittel mit höchstmöglichem Wirkungsgrad eingesetzt werden. Das gilt einmal für die Baugestaltung, bei der der Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit stärker als bisher im Vordergrund stehen muß. Zum anderen sind die kostspieligen apparativen Ausrüstungen nur schwerpunktmäßig einzusetzen, d. h. nur dort, wo dem Umfange und der Zeitdauer nach eine hinreichende Ausnutzung sichergestellt ist. Ein Wort zur Bundeshilfe Berlin. Die Bundeshilfe Berlin ist ständig im Steigen begriffen. Es ist interessant, einmal eine gewisse Zeitspanne herauszugreifen. 1951 waren es 550 Millionen DM, wobei das Ausgabevolumen Berlins mit 36 % durch den Haushalt des Bundes befriedigt wurde. Im Jahre 1965 waren es 2067 Millionen DM, wobei bereits 40% des Ausgabevolumens Berlins gedeckt wurden. 1966 ist der im Regierungsentwurf vorgesehene Ansatz von 2210 Millionen DM im Haushaltsausschuß um 90 Millionen auf 2300 Millionen DM, das bedeutet 43 0/0 des Ausgabevolumens von Berlin, erhöht worden. Die Steigerung der Bundeshilfe gegenüber 1965 beträgt damit in diesem Bereich 11,2%. Damit den besonderen Problemen Berlins — u. a. die gegenüber anderen Ländern geringere Steuerkraft wegen Steuerpräferenzen zur Förderung der Berliner Wirtschaft, die ungünstige Altersstruktur der Berliner Bevölkerung und selbstverständlich die Insellage — voll Rechnung getragen werden konnte, ist der Betrag von 2210 Millionen DM um 90 Millionen DM erhöht worden. Bei der Bemessung haben wir auch die Mehrausgaben berücksichtigt, die erst in der Zukunft entstehen, wie z. B. die Erhöhung der Dienstbezüge der Angestellten und der Arbeiter. Deshalb müssen wir aber auch die Erwartung aussprechen, daß der Berliner Landeshaushalt mit den jetzt zur Verfügung gestellten Mitteln ausgeglichen abschließt. Berlin Leicht kann und muß sich unserer Meinung nach darauf einrichten, daß eine weitere Erhöhung der Bundeshilfe im Laufe dieses Rechnungsjahres — wie sie in den vergangenen Jahren sehr oft praktiziert worden ist — ausgeschlossen ist. Aus dem in diesem Jahre gezeigten Entgegenkommen kann der Berliner Senat für die kommenden Jahre auch nicht allzu optimistische Schlüsse etwa dahin ziehen, daß die Berlin-Hilfe im gleichen Ausmaß wie bisher steigen werde. Auch Berlin kann nicht alle Wünsche erfüllt bekommen, während der Bund sich in seinem Bereich bis an die Grenzen des noch Vertretbaren einschränkt. Entsprechende Anstrengungen müssen vielmehr auch von der Berliner Haushaltspolitik und Haushaltswirtschaft erwartet werden. In Berlin wird vor allem notwendig sein: — und das wurde auch bereits im Ausschuß deutlich von uns gesagt — einmal eine Einschränkung des Personalhaushalts, der nach .dem Prüfungsbericht des Berliner Rechnungshofs vom 13. April 1965 in einer Vielzahl von Bereichen zu .aufwendig ist. Zweitens werden gewisse Beschränkungen bei den Baumaßnahmen notwendig sein. Es geht unserer Meinung nach nicht an, daß öffentliche Bauten in Berlin ganz wesentlich teurer und aufwendiger erstellt werden als im übrigen Bundesgebiet, wie ebenfalls der Rechnungshof festgestellt hat. Schließlich muß der Ausbau verschiedener Einrichtungen in etwa in Einklang mit der Entwicklung in den übrigen Ländern gehalten werden. Als letztes erwarten wir, daß die Besoldungsneuregelungen nur im Einklang mit Neuregelungen im Bund erfolgen. Bei Berücksichtigung dieser Anregungen wird, ,so meinen wir, auch eine Einschränkung des Wachstums der Bundeshilfe in Zukunft möglich sein. Der dritte Komplex: Ergänzungszuweisungen an die finanzschwachen Länder! Wir kennen die Gründe für die Bedrängnis einiger finanzschwacher Länder und haben uns gerade bei den Ausschußberatungen bemüht, den fünf finanzschwachen Ländern durch eine schnelle Hilfe Rechnung zu tragen, die noch im Haushalt 1966 mit bereitgestellt wird. Mit dem vorliegenden Haushalt ist den Vorstellungen des Bundesrates, ,der 250 Millionen DM — effektiv nun 280 Millionen DM — fordert, zwar nicht voll entsprochen. Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß der Bund seine Mittel für die Hiltsmaßnahmen zugunsten der Länder nur durch Kürzungen im eigenen Bereich freimachen konnte und daß zweitens die Hilfen für die finanzschwachen Länder nicht isoliert betrachtet werden können; wir halben nämlich daneben in der Frage der Dotationsauflagen und der Fälligkeit des Schuldendienstes für gewisse Länderdarlehen ebenfalls ein Entgegenkommen gezeigt. Gerade das letzte bedeutet eine echte Entlastung der in Frage kommenden Länderhaushalte in einer Größenordnung von rund 35 Millionen DM. Zählen Sie das zur Barzuweisung hinzu, dann kommen Sie bereits auf den Betrag von 215 Millionen DM. Nach den revidierten Steuervorausschätzungen — das ist ein dritter Gesichtspunkt, der uns leiten mußte — ist auch für die Länder 1966 eine zusätzliche Einnahme zu erwarten. Nach den Schätzungen für die Länder und Gemeinden beträgt sie insgesamt rund 300 Millionen DM. Wir meinen also, daß die Länder mit dem Vorschlag, der jetzt unterbreitet worden ist, zufrieden sein können. Wir müssen gleichzeitig vor der Vorstellung warnen, die da und dort schon laut geworden ist, als ob hier der „reiche" Bund den „armen" Ländern gegenüberstehe. In finanzieller Hinsicht ist der Bund über die Maßen beengt und gezwungen, selber strengste Maßstäbe bei eigenen Vorhaben anzulegen. Wir haben auf der anderen Seite die Hoffnung, daß die Länder für die jetzige Regelung Verständnis zeigen und nicht mehr an dem Volumen ihres Gesetzentwurfes — 280 Millionen DM — festhalten. Höhere Leistungen an die Länder würden das jetzt vorliegende Volumen des Bundeshaushaltes nicht mehr halten lassen. Ich darf daher im Namen meiner Fraktion die Länder bitten, sich selbst in ihrer Ausgabenpolitik — wie das einige bereits getan haben — Beschränkungen aufzuerlegen, um damit mit dem Bund gleichzuziehen. Für den Bund ist es nicht möglich, ein zweites Mal unter Hintanstellung eigener Interessen die Länder zu unterstützen. Das will der Bundesrat auch nicht, denn er hat in seinem Gesetzentwurf ausschließlich vom Jahre 1966 gesprochen. Zur Verdeutlichung muß ich hier ein Beispiel anfügen. Wir haben uns insbesondere auch im Verteidigungsbereich bemüht, Kürzungen vorzunehmen, um diese 180 Millionen DM für die Länder freimachen zu können. Erneute Kürzungen im Verteidigungsbereich werden in Zukunft nicht mehr möglich sein. In diesem Bereich wird also keine Manövriermasse mehr vorhanden sein. Ich halte es für meine Pflicht — ich bin auch als Berichterstatter für den Verteidigungsetat tätig —, auf diesen Sachverhalt hinzuweisen. Es wäre eine Illusion, anzunehmen, daß aus dem Verteidigungshaushalt noch weitere Beträge zur Deckung anderer Ausgaben herausgenommen werden könnten. Wir sind mit unseren Kürzungsvorschlägen bis an die Grenze des noch Tragbaren herangegangen, und wir meinen, daß angesichts der notwendigen Umrüstungsmaßnahmen und der Verlautbarungen, die wir gerade in den letzten Tagen aus der Presse kennen, ganz erhebliche Bedarfssteigerungen in nächster Zukunft erfolgen werden. Zurück zum Haushalt 1966. Meine Damen und Herren, wir haben uns bemüht, eine konjunkturgerechte Begrenzung des Volumens zu erreichen und auf die Belange des Kapitalmarkts Rücksicht zu nehmen. Dies verhindert weitere wünschenswerte Verbesserungen gegenüber dem Regierungsentwurf über die genannten Bereiche hinaus. Das gilt namentlich für den Straßenbau, den wir ebenso wie andere Seiten dieses Hauses als einen weiteren Schwerpunkt für die Zukunft ansehen. Der Haushaltsansatz für 1966 beträgt 3 400 000 000 DM, dazu Öffa-Mittel, also außerordentliche Mittel, rund 250 000 000, so daß insgesamt 3 650 000 000 zur Verfügung stehen. Auch das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 10 %. Wir Leicht wären gern bereit gewesen, diese Zahlen zu erhöhen; das ist uns leider nicht möglich gewesen. Wir haben durch eine Ergänzung des § 7 Abs. 6 des Haushaltsgesetzes immerhin dafür gesorgt, daß Mehreinnahmen im Bereich der Mineralölsteuer für den Straßenbau, insbesondere zunächst zur Bedienung der außerordentlichen Öffa-Kredite, vom Finanzminister zur Verfügung gestellt werden können. Insgesamt ist dieser Haushalt 1966 in der durch den Haushaltsausschuß noch verbesserten Gestaltung nach unserer Meinung durchaus solide, und er bietet für uns ein durchaus befriedigendes Bild. Dem wichtigsten Bedarf im Rahmen der verfügbaben Einnahmen wurde Rechnung getragen. Zugleich haben wir konjunktur-, währungsund kapitalmarktpolitischen Erfordernissen Rechnung getragen. Besonders wichtig scheint mir die Aufforderung auch an die anderen öffentlichen Hände — wenn ich mich so ausdrücken darf —, auch an die Regierung und an dieses Haus, das Erreichte nicht durch neue Ausgabeninitiativen und Versprechungen zu gefährden. Das ist von besonderer Wichtigkeit im Hinblick auf die weitere Zukunft. Die hier noch zu lösenden Probleme werden uns sehr bald im Zusammenhang mit dem Haushalt 1967 beschäftigen, der nach den Fristen des Grundgesetzes und der Reichshaushaltsordnung noch vor der Sommerpause von uns erwartet wird. Nach der Finanzvorausschau, Stand vom 31. Januar dieses Jahres, beträgt die Finanzierungslücke für das nächste Jahr rund 6 Milliarden DM. Darin sind erhebliche neue Belastungen noch nicht berücksichtigt, wie z. B. die Kriegsopferversorgung, Steinkohle, Nahverkehr im gemeindlichen Bereich, die Frage der Olympischen Spiele und die Auswirkungen der jüngsten EWG-Beschlüsse. Für 1966 war uns das Haushaltssicherungsgesetz eine solide Grundlage. Aber es war eben nur ein erster Schritt. Für die Jahre 1967, 1968 und 1969 — das muß man bei dieser Lesung des Haushalts 1966 einfach ansprechen — wird es unumgänglich sein, neue, wahrscheinlich noch einschneidendere Maßnahmen zu treffen, die fühlbare Verzichte in nahezu allen Bereichen fordern werden. Die Zeiten, so meine ich, der Versprechungen — das gilt für alle Seiten — auf immer neue Vergünstigungen sind endgültig vorbei. Nur eine äußerste Selbstdisziplin und harte Entscheidungen werden weiterhelfen. Meine Fraktion ist bereit, sich diesen Entscheidungen zu stellen und ihre politischen Vorstellungen dem größeren Ziel der Festigung der Bundesfinanzen und der Stabilerhaltung von Wirtschaft und Währung überhaupt unterzuordnen. Wir hoffen nur, ja, wir erwarten, daß auch die anderen am wirtschaftlichen Geschehen in diesem Volk beteiligten Stellen bereit sind, den Bund bei seinem Vorgehen zu unterstützen. Ich spreche damit die Länder an, die Gemeinden, die Tarifpartner und wen sonst, der dazu helfen kann. Dazu rufen wir auf. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Hermsdorf, das Wort zu ergreifen. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 3. März haben in diesem Hohen Hause alle Fraktionen in der Generaldebatte zur ersten Lesung des Haushalts 1966 ihre grundsätzlichen Auffassungen zum Haushalt 1966 dargelegt. Man muß sagen, daß die Debatte damals mit großem Ernst geführt worden ist. Heute haben wir, nachdem der Haushalt im Ausschuß behandelt worden ist, festzustellen, was aus den grundsätzlichen Erwägungen der einzelnen Fraktionen geworden ist, ob die guten Vorsätze durchgeführt wurden oder ob überhaupt der Versuch gemacht wurde, die guten Vorsätze, die hier verkündet wurden, im Ausschuß durchzusetzen. Wir haben bei der Grundsatzaussprache gewisse Ansätze zu Gemeinsamkeiten gehabt; aber es läßt sich nicht leugnen, daß es auch wesentlich unterschiedliche Auffassungen gibt, die bestehen, die nicht vom Tisch zu wischen sind. Eine solche Gemeinsamkeit bestand z. B. darin — ich möchte fast sagen: auch nur zur Hälfte —, daß man der Auffassung war, die von der Regierung gesetzte Höhe des Haushaltsvolumens von 69,1 Milliarden DM sei als konjunkturgerecht anzusehen; und keine Fraktion dieses Hauses war bereit, diese Höhe zu überschreiten. Gegenüber unserer Ansicht bestand in der Koalition die Auffassung, daß man unter diesen 69,1 bleiben wolle, während wir gesagt haben, bei diesen 69,1 könne man bleiben. Wir haben durch unsere Sprecher, meinen Freund Schoettle und Dr. Möller, damals dargelegt, daß wir die Absicht haben, während der Beratungen im Haushaltsausschuß verstärkte Schwerpunkte zu setzen, und zwar in einer Höhe von 800 Millionen DM. Dem wurde — wie konnte es anders sein — sofort von Herrn Althammer widersprochen, der ausführte, es sei nicht möglich, eine Verschiebung von 800 Millionen DM vorzunehmen. Wir haben uns schon in der ersten Lesung und im Haushaltsausschuß — ich werde es hier noch einmal begründen — nicht von unserer Auffassung abbringen lassen. Wir haben im Ausschuß nachgewiesen — ich werde es heute noch einmal nachweisen —, daß diese Verschiebung von 800 Millionen DM absolut möglich ist. Tatbestand ist, daß der Haushaltsausschuß in gemeinsamen Bemühungen aller Fraktionen Ausgabenkürzungen in einer Gesamthöhe von 705 Millionen DM vorgenommen hat. Wenn man allein diese Kürzungen von 705 Millionen DM sieht, muß man sagen, daß sie annähernd — natürlich nur annähernd — den Vorstellungen der Verschiebung nahekommen. Dabei lasse ich nicht außer acht, daß nebenbei noch Erhöhungen erfolgt sind; auf diesen Punkt komme ich noch zurück. Aber allein diese Kürzungen von 705 Millionen DM kommen annähernd an die Vorstellungen heran. Mir kommt es jedoch hier und heute darauf an, in aller Deutlichkeit noch einmal die sozialdemokratischen Vorstellungen zu vertreHermsdorf ten. Deshalb erlaube ich mir, hier folgendes auszuführen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wollte folgende Schwerpunkte verstärkt wissen: 1. Wissenschaft und Forschung. Hierzu schlugen wir vor, dem Vorschlag des Forschungsrates zu folgen, bei Kap. 31 02 Tit. 600 — Ausbau bestehender Hochschulen — den Ansatz von 350 Millionen DM um 180 Millionen DM auf 530 Millionen DM zu erhöhen. 2. Der Krise im Steinkohlenbergbau infolge der Versäumnisse der Regierung in der Energiepolitik muß entgegengetreten werden. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion schlägt vor, 100 Millionen DM für die eisenschaffende Industrie und 56 Millionen DM für soziale Hilfsmaßnahmen — Kohlenbergbausanierung und Zuschuß zur knappschaftlichen Rentenversicherung — einzusetzen. 3. Die Bundeshilfe für Berlin sollte um 90 Millionen DM verstärkt werden. 4. Wir schlagen vor, die Mittel für den Straßenbau, insbesondere für die kommunalen Baulastträger, um 250 Millionen DM zu erhöhen. 5. Den Betrag der Ergänzungszuweisungen an finanzschwache Länder nach Artikel 107 des Grundgesetzes möchten wir auf ca. 200 Millionen DM festgesetzt wissen. Das ist die sozialdemokratische Vorstellung von der Verstärkung der Schwerpunkte im Bundeshaushalt 1966. Wie schon erwähnt, wurde ihr widersprochen. Dank der gemeinsamen Arbeit im Haushaltsausschuß haben aber die Koalitionsfraktionen in der Zwischenzeit schon ein wesentliches Entgegenkommen gezeigt, was hier nicht verschwiegen werden soll. 1. Beim Haushalt Wissenschaft und Forschung ist der Ansatz in Tit. 600 — Hochschulbauten — ,gemeinsam um 77 Millionen DM erhöht worden. Außerdem sind .die Bindungsermächtigungen auf 200 Millionen DM verstärkt worden. 2. Bei der Verstärkung der Bundeshilfe für Berlin sind wir dank der gemeinsamen Bemühungen auf 90 Millionen DM gekommen. Diese Forderung steht also gar nicht mehr zur Diskussion. 3. Bei den Ergänzungszuweisungen für finanzschwache Länder ist den sozialdemokratischen Vorstellungen nicht ganz entsprochen worden. Wir teilen aber die von Herrn Leicht vertretene Auffassung, daß die Höhe des Volumens gerade ausreichen wird, um die finanzschwachen Länder aber die Hürde kommen zu lassen. Allerdings gibt es einen grundsätzlichen Meinungsunterschied. Sie haben nicht von Zuweisungen nach Artikel 107 des Grundgesetzes, sondern von „Hilfe für Strukturmaßnahmen" ,gesprochen. Das bedeutet, daß der Bund sich vorbehält, wann und wofür er gibt. Damit greift er in die Rechte der Länder ein. Wir werden einen entsprechenden Änderungsantrag stellen, um zu erreichen, daß die 180 Millionen DM den Ländern genau nach Artikel 107 des Grundgesetzes als Zuweisung gewährt werden. Hinsichtlich der Hilfe für den Steinkohlenbergbau besteht ebenfalls keine Übereinstimmung. Die Bundesregierung hat dafür im Haushalt ganze 8 Millionen DM angesetzt. Wir werden vorschlagen, in diesem Jahr 156 Millionen DM und weitere 30 Millionen DM für die Stromversorgung zur Verfügung zu stellen, die allerdings nicht in diesem Jahr, sondern erst im Haushalt 1967 zum Tragen kommen sollen. Auch hinsichtlich der Verstärkung der Mittel für den Straßenbau, insbesondere für die kommunalen Baulastträger, konnte keine Übereinstimmung erzielt werden. Es ist uns nicht möglich gewesen, unsere Vorstellungen im Haushaltsausschuß durchzusetzen. Wir werden deshalb, gerade im Hinblick auf die finanzschwachen Gemeinden, heute erneut beantragen, 250 Millionen DM für den Straßenbau bereitzustellen. Ich komme jetzt zu einem Punkt, der schon in der ersten Lesung eine sehr große Rolle gespielt hat. Mit Interesse habe ich die Reden von Herrn Emde und Herrn Peters, aber auch von Herrn Leicht und Herrn Windelen gelesen. Alle gelangen zu der Auffassung, daß man die Kürzung der Subventionen in Angriff nehmen muß. Von Herrn Peters (Zurufe von der CDU/CSU: Wer war denn das?)





(Beifall bei den Regierungsparteien.)





(Beifall bei den Regierungsparteien.)


(Beifall bei der CDU/CSU)








(Beifall bei der CDU/CSU.)


(Beifall bei der CDU/CSU und bei der FDP.)