Rede von
Dr.
Maria
Probst
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Damit sind wir am Ende dieses Komplexes.
Ich rufe jetzt die Frage IX/4 des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert auf, die ursprünglich an den Bundesminister der Finanzen gerichtet war und die nunmehr schriftlich von dem Herrn Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau beantwortet wird, da sich der Fragesteller mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt hat:
Sind bei der Einkommensermittlung gemäß § 21 Abs. 1 Wohngeldgesetz zum Zwecke der Berechnung von Mietzuschuß von den Einkünften aus einem teilweise eigengenutzten Mehrfamilienhaus Werbungskosten absetzbar, soweit sie auf Zinsen für das
zum Zwecke des Eigentumserwerbs aufgenommene Fremdkapital beruhen und zu Verlusten aus der Vermietung führen?
Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich danke dem Herrn Bundesminister.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Ich rufe die Frage VII/1 des Herrn Abgeordneten Dr. Martin auf:
Hat die Bundesregierung die dpa-Meldung 73 vom 28. April 1966 aus Lagos überprüft, wonach die Nigerianische Ärztekammer nur noch die medizinischen Examina von acht deutschen Universitäten anerkennen will und beispielsweise die Universitäten Marburg, Gießen und Göttingen ausschließt?
Herr Dr. Martin ist im Raum. Ich bitte den Herrn Bundesminister um Beantwortung.