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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 38. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1966 Inhalt: Frau Abg. Enseling tritt in den Bundestag ein 1695 A Überweisung des Berichtes des Bundeskartellamtes 1695 B Überweisung von Vorlagen 1695 B Fragestunde (Drucksachen V/561, V/562) Fragen der Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal und Dr. Apel: Verhandlungen zwischen dem amerikanischen Ölkonzern Texaco und der DEA Schmücker, Bundesminister . . . . 1696 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1696 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 1697 C Dr. Pohle (CDU/CSU) 1697 D Westphal (SPD) 1698 A Frage des Abg. Dr. Apel: Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft der unabhängigen deutschen Mineralölunternehmungen Schmücker, Bundesminister . . . . 1698 B Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 1698 D Dr. Schiller (SPD) . . . . . . . 1699 A Dr. Friderichs (FDP) 1699 B Junghans (SPD) . . . . . . . 1699 C Westphal (SPD) 1699 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . 1700 A Frage des Abg. Dröscher: Einflußnahme ausländischer Ölkonzerne auf die Eigentumsverhältnisse in der deutschen Mineralölgesellschaft 1700 B Fragen der Abg. Frau Kurlbaum-Beyer: Zeitschrift des Warentestinstituts Schmücker, Bundesminister . . . . 1700 B Frau Kurlbaum-Beyer (SPD) 1701 A, 1701 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 1701 B Moersch (FDP) 1701 C Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Beaufsichtigung der gewerblichen Altenheime Schmücker, Bundesminister 1702 A, 1702 B Dr. Meinecke (SPD) . . . . . . 1702 B Fragen des Abg. Sanger: Unterlagen über das Schicksal unserer früheren jüdischen Mitbürger Dr. Ernst, Staatssekretär 1702 D Sänger (SPD) 1703 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 Fragen des Abg. Picard: NS-Dokumente im Bundesarchiv . . 1703 C Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Nachwahlen Dr. Ernst, Staatssekretär 1703 D Frage des Abg. Kiep: Erhaltung des Wahlrechts für vorübergehend im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige Dr. Ernst, Staatssekretär 1704 A Kiep (CDU/CSU) 1704 B Frage des Abg. Haase (Kassel) : Regelung des Rundfunkgebührenwesens — Finanzierung des Deutschlandfunks Dr. Ernst, Staatssekretär 1704 B Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 1704 C Frage des Abg. Dr. Vogel (Speyer) : Errichtung einer Fernseh-Universität Dr. Ernst, Staatssekretär 1704 D Frage des Abg. Dr. Stammberger: Gesamtdeutsche Auftragsgespräche Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 1705 B Dr. Stammberger (SPD) . . . . . 1705 B Frage des Abg. Dr. Stammberger: Mißverständliche Erklärungen eines Kabinettsmitglieds über die Friedensbotschaft der Bundesregierung Dr. Carstens, Staatssekretär . . 1705 C Dr. Stammberger (SPD) . . . . . 1705 D Fragen des Abg. Kahn-Ackermann: Deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit — Konsultationsgespräche im Rahmen des Freundschaftsvertrages Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 1706 A Dr. Lohmar (SPD) . . . . . . . 1707 D Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Lieferungen von Waffen aus der SBZ nach Nordvietnam Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 1708 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 1708 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) C 1708 Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Durchführung des RentenversicherungsÄnderungsgesetzes vom 9. Juni 1965 Kattenstroth, Staatssekretär . . . . 1708 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1709 A Fragen des Abg. Varelmann: Vermögensanlage der Träger der Rentenversicherungen Kattenstroth, Staatssekretär . . 1709 C Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 1710 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 1710 C Frage des Abg. Strohmayr: Umkippen von Tankfahrzeugen . . . 1711 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1965 an (Drucksache V/511) — Erste Beratung — Dr. Lemke, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . . 1711 B Kubel, Minister des Landes Niedersachsen 1713 A Dr. Schäfer (SPD), zur GO . . . 1715 D Genscher (FDP) 1716 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . . 1716 B Dr. Mende, Stellvertreter des Bundeskanzlers 1716 C, 1721 D Schoettle (SPD) . . . . . . . 1716 D Lemmer, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 1717 D Windelen (CDU/CSU) 1719 A Peters (FDP) 1720 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 1721 A Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 1722 B, 1723 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer (Drucksache V/507) — Erste Beratung — 1723 C Entwurf eines Gesetzes über Steuerstatistiken (Drucksache V/519) — Erste Beratung — Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 1723 D Frau Funcke (FDP) 1724 A Dr. Schwörer (CDU/CSU) . . . 1724 A Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 III Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus, Busse [Herford], Dorn u. Gen.) (Drucksache V/ 473) — Erste Beratung — Busse (Herford) (FDP) 1724 B Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung Nr. 19 (Getreide) des Rates der EWG (Drucksache V/527) — Erste Beratung — 1725 B Entwurf eines Bundeswaffengesetzes (Drucksache V/528) — Erste Beratung — Genscher (FDP) 1725 C Köppler (CDU/CSU) 1725 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1725 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 (Abg. Strauß, Jacobi [Köln], Ertl u. Gen.) (Drucksache V/544) — Erste Beratung — 1725 D Antrag betr. Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Abg. Dr. Hammans, Dr. Klepsch, Dr. Vogel [Speyer], Winkelheide u. Gen. und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache V/ 546), in Verbindung mit Antrag betr. Tariferhöhungen und Einführung einer Altersgrenze für Schülerfahrkarten bei der Deutschen Bundesbahn (Abg. Börner und Fraktion der SPD) (Drucksache V/563) Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 1726 A Börner (SPD) 1726 D Moersch (FDP) 1727 C Genscher (FDP) 1729 C Ubersicht 4 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/545) 1729 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehemaligen Flakkaserne in Berlin-Lankwitz, Gallwitz-Allee 115 (Drucksache V//550) 1729 D Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Einunddreißigste und Siebenundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/543, V/557, V/504, V/558) . . . 1730 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Regelung viehseuchenrechtlicher und gesundheitlicher Fragen bei der Einführung von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch aus Drittländern und den Entwurf für eine Entscheidung des Rats zur Errichtung eines Veterinärausschusses (Drucksachen V/11, V/560) . . . . 1730 B Nächste Sitzung 1730 D Anlagen 1731 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 1695 38. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.33 Uhr
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    Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 6. 5. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 6. 5. Bading **) 6. 5. Bauer (Würzburg) * 6. 5. Berkhan*) 6. 5. Blachstein *) 6. 5. Blumenfeld*) 6. 5. Frau Blohm 14. 5. Borm 4. 5. Büttner 8. 5. Burger 15. 5. Corterier *) 6. 5. Dr. Dittrich 6. 5. Draeger *) 6. 5. Dröscher **) 5. 5. Eisenmann 6. 5. Frau Dr. Elsner **) 6. 5. Erler 6.5. Faller **) 6. 5. Flämig *) 6. 5. Frieler 2. 7. Gerlach **) 5. 5. Glombig 6. 5. Gscheidle 6. 5. Dr. Hellige *) 6. 5. Frau Herklotz *) 6. 5. Herold *) 6. 5. Hilbert *) 6.5. Hirsch 4. 5. Hösl *) 6. 5. Dr. Hudak 6.5. Illerhaus 4. 5. ' Dr. Jungmann 30. 6. Kahn-Ackermann *) 6. 5. Dr. Kempfler *) 6. 5. Frau Klee *) 6. 5. Dr. Kliesing (Honnef) *) 6. 5. Dr. Kopf *) 6. 5. Kriedemann **) 6. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 6. 5. Kühn (Hildesheim) 4. 5. Lautenschlager 6. 5. Lemmrich *) 6. 5. Lenze (Attendorn) *) 6. 5. Liedtke 10. 5. Mauk **) 4. 5. Frau Dr. Maxsein *) 6. 5. Merten **) 5. 5. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Paul 6. 5. Frau Pitz-Savelsberg *) 6. 5. Pöhler *) 6. 5. Raffert 4. 5. Rasner 6. 5. Dr. Rinderspacher *) 6. 5. Dr. Rutschke *) 6. 5. Frau Schanzenbach 7. 5. Schlee 4. 5. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 6. 5. Schultz (Gau-Bischofsheim) 4. 5. Dr. Schulz (Berlin) *) 6. 5. Seifriz 6. 5. Dr. Serres *) 6. 5. Stahlberg 6. 5. Dr. Starke 4. 5. Strauß 6. 5. Frau Strobel **) 4. 5. Teriete 14.5. Dr. Freiherr von Vittinghoff-Schell *) 6. 5. Vogt 6. 5. Dr. Wahl *) 6. 5. Wehner 7. 5. Wienand *) 6. 5. b) Urlaubsanträge Buchstaller 20. 5. Dr. Furler 29. 5. Leber 13.5. Dr. von Merkatz 31. 5. Zerbe 27. 5. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin) für die Fraktion der SPD zu Punkt 4 der Tagesordung (Drucksache V/519). Kaiser Augustus schätzte Wasserleitungen und Steuerstatistiken (Wir wissen aus der Schule: Als alle Welt geschätzet wurde). Spätere Zeiten hatten andere Präferenzen. Doch im 19. Jahrhundert tauchte beides wieder auf: die Wasserleitung wie die Steuerstatistik. Auch seitdem blieb die Welt nicht stehen. Vieles hat sich verändert, so das Steueraufkommen. Menschlicher Erfindungsgeist bewährte sich, auch im Fiskalischen, bei der Entwicklung der Einnahmen und bei der Entwicklung der Ausnahmen von den Einnahmen. Der Fortschritt in beidem ist gewaltig. Doch es änderte sich nicht alles. Manches blieb - überblieb. So die Technik der Steuerveranlagung. Alljährlich arbeitet sich ein stattliches Heer fleißiger Steuerbeamten und Steuerbeamtinnen durch Erklärungen über Einkommen, Umsatz, Vermögen und Verbrauch, arbeitet sich durch Erklärungen von juristischen Personen und von Normalpersonen; ein 1732 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 Teil dieser Streitmacht ist in die Abwehr von Gegenstößen — sogenannten Einsprüchen — verwikkelt, kleine mobile Einheiten sind unterwegs auf Betriebspatrouille. Zeit und Kraft dieser Armee sind voll genutzt, zumal ihre Ausrüstung weder einheitlich noch gar einheitlich-modern ist: sie bietet dem Betrachter einen Querschnitt durch die Bürotechnik zweier Jahrhunderte; sie gibt das Bild eines lebendigen Zeughauses. Neben einzelnen Großrechenanlagen finden sich — und in etwas größerer Dichte — Tischrechenmaschinen und elektrische Schreibmaschinen. Die Hauptmacht arbeitet jedoch nach wie vor mit Kopf und Federhalter, nur bei einigen Akzessoirs gibt es durchgängig modernes Gerät. Als Beispiel nenne ich das Telephon. Eine durchgängige Ausrüstung der Finanzämter mit Rechenanlagen wird für das nächste Jahrzehnt nicht erwartet. So urteilen jedenfalls die Kommandeure, der Bundesfinanzminister und die Länderfinanzminister. Ihr Urteil findet sich im Schluß der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs, eines wahrscheinlich überflüssigen Gesetzes, wenn die Ausrüstung der Veranlagungsbeamten eine Vollmechanisierung der Verfahren erlauben werden. Im letzten Absatz der Begründung heißt es: „Die Möglichkeiten der maschinellen Veranlagung können zumindest im nächsten Jahrzehnt nur in der Weise genutzt werden, daß die hierbei anfallenden Teilergebnisse in die nach dem bisherigen Verfahren erstellte Statistik übernommen werden. Was verursacht diese pessimistische Einschätzung des Zeitfaktors, diesen Defätismus an höchster Stelle? Fehlt es an Geld? Fehlt es an Einsicht? Und wenn eines oder beides, bei wem? Auf diese Fragen erwartet die SPD-Fraktion Antworten, Antworten von der Regierung. Unsere eigenen Recherchen lassen uns jedenfalls vermuten, daß es in erster Linie an Geld fehlt und erst in zweiter Linie an anderem mangelt. Zum Geld! Wir hoffen, daß die Regierung in der Lage sein wird, bei der Beratung des Gesetzentwurfs im zuständigen Ausschuß zu erklären, wieviel die durchgehende Mechanisierung der Veranlagung kosten würde und zwar a) bei allen Steuern, b) bei den im Steuerstatistischen Gesetz genannten sechs Steuern und der Hauptfeststellung der Einheitswerte. Ich sagte, wir hoffen. Bisher scheint es nämlich eine derartige Addition der Kosten des notwendigen Maschinenparks noch nicht zu geben. Jedenfalls habe ich nichts darüber in Erfahrung bringen können. Könnte der Herr Finanzminister die Zahl sogleich nennen, um so besser. Anderenfalls sollte sie dem beratenden Ausschuß genannt werden. Ohne Kostenschätzungen für ein Gesamtprogramm können Aufwand und Ertrag einer zeitlichen Komprimierung der Einführung nicht gegeneinander abgewogen werden. Es ist schade, daß derartige Informationen der Einbringung dieses Gesetztes nicht zugrunde liegen. Als nächstes käme die Frage, wer dies zu (bezahlen hat. Darauf gibt unsere Finanzverfassung eine eindeutige Antwort. Allerdings ist damit ein derartiges Pragramm noch nicht realisiert. Die Mittel müßten zur Verfügung gestellt werden. Von Bund und Ländern! Das führt uns vom Gebiet der Kosten auf das Gebiet der Einsicht. Welchen Ertrag brächte die maschinelle Veranlagung? Nun, sie (bringt einmal Rationalisierungseffekte. Sie bringt zum zweiten eine aktuelle Information über die Einnahmenentwicklung, also über das, was mit diesem Steuerstatistischen Gesetz nicht zu erreichen ist. Das Steueraufkommen für 1966 wird auf 115 Milliarden DM geschätzt. Davon entfallen auf die im Steuerstatistischen Gesetz genannten Steuern 80 Milliarden DM. Es gibt kein Unternehmen dieser Größe. Es gibt auch keine Gruppe von Unternehmen mit derartigen Umsätzen. Im Vergleich zum Fiskus gibt es nur Mittelbetriebe. Aber diese Mittelbetriebe haben Rechenanlagen. Sie verfügen über den laufenden Strom an Informationen, der für rationales Handeln nun einmal notwendig ist. Mit der Verwendung dieser Geräte in den privaten und öffentlichen Unternehmen ist eigentlich auch die Frage ihrer Rentabilität für den Staat, des Verhältnisses von Aufwand und Ertrag, bereits beantwortet. Für die .Unternehmen gilt: Skudi ist (nur) wert, was Skudi bringt". Kurzum: das, was für das nächste Jahrzehnt von der Regierung nicht für wahrscheinlich gehalten wird, sollte 'in einem Vier- bis Fünf-Jahres-Programm möglich gemacht werden. Dabei wird im Konzert der Gebietskörperschaften der Bund führen müssen. Die SPD-Fraktion wird ihn darin gern unterstützen. Freilich entstehen dem Bundestag in diesem Zusammenhang noch andere Verpflichtungen So wird für den Einzelfall abzuwägen sein, ob, diese oder jene sperrige Steuerpräferenz gewichtig genug ist, um die Kosten der maschinellen Veranlagung in Kauf zu nehmen oder ob sie nicht einer offenen Subvention weichen sollte. Gewichtig wird dabei in der Regel an der Zahl der Fälle zu messen sein. Dies zur Zukunft! Doch zurück zur Gegenwart dieses Gesetzentwurfes, zur Gegenwart einer schlecht ausgerüsteten Steuerverwaltung. Für sie ist jede zusätzliche Arbeitslast im Grunde genommen eine Zumutung. Dies zeigt sich in den bescheidenen Zielsetzungen des statistischen Programms. Die Umsatzsteuerstatistik soll alle zwei Jahre, die Lohnsteuer-, Einkommen- und Körperschaftsteuerstatistik alle drei Jahre durchgeführt werden. Bei dem gegenwärtigen Verfahren heißt dies, daß über die Einnahmen aus Umsatzsteuern von 23 Milliarden DM 1966 erst am Jahresende 1967 Näheres bekannt sein wird, daß die Statistiken der Einkommensteuern für das Jahr 1965 erst 1967 oder gar 1968 zur Verfügung stehen werden. Das heißt, daß sie für die aktuelle Haushaltspolitik weitgehend entwertet sind. Wir begrüßen den Gesetzentwurf, damit wenigstens die Historie zu ihrem Recht kommt und damit für die Diskussion fundamentaler Änderungen im Steuersystem Übungsmaterial zur Verfügung steht. Wir wünschen darüber hinaus eine Beschleunigung der Vorbereitungen für eine Statistik der Einkommensteuererklärungen. Sie würde immerhin rascher als die gegenwärtige Statistik der Steuerbescheide Rückschlüsse über die Entwicklung des Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 38. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1966 1733 Aufkommens erlauben. Vor allem aber will die SPD-Fraktion von der Regierung eine eingehende Information über die Möglichkeiten maschineller Veranlagung in Kürze. Sie wäre dankbar, wenn die Regierung über diese Information hinaus ein Programm für diese Umrüstung vorlegen würde. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 27. April 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/520 Frage IV) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die niedrigen Gebühren für Rechtsanwälte und Rechtsbeistände in Sozialgerichtssachen dazu beitragen, daß es z. B. für einen rechtsuchenden Rentenempfänger schwierig ist, für ein Verfahren vor den Sozialgerichten einen im Sozialversicherungsrecht versierten Rechtsbeistand zu finden? Es ist mir bisher nicht bekanntgeworden, daß Rechtsuchende Schwierigkeiten haben, in Sozialsachen einen geeigneten Rechtsberater zu finden. Die Gebühren der Rechtsanwälte und Rechtsbeistände für Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit sind durch das Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Gesetze vom 30. Juni 1965 (Bundesgesetzblatt I S. 577) mit Wirkung vom 1. Oktober 1965 erhöht worden. Auch nach der Erhöhung sind diese Gebühren jedoch im allgemeinen noch geringer als die Gebühren für andere Rechtsstreitigkeiten. Der Anwaltschaft wird zugemutet, sich in Sozialsachen mit verhältnismäßig geringen Gebühren zu begnügen, weil die Rechtsuchenden regelmäßig den wenig begüterten Kreisen angehören. Die Anwaltschaft ist sich der sozialen Aufgabe, die sich ihr hier stellt, auch bewußt. Entsprechendes gilt für die Rechtsbeistände. Wenn die Sozialsachen nicht zum üblichen Arbeitsgebiet des Rechtsanwalts gehören, so wird dies nicht auf die niedrigen Gebühren, sondern vor allem darauf zurückzuführen sein, daß in den Verfahren vor den Sozialgerichten in weitem Umfange nicht Rechtsanwälte, sondern Mitglieder und Angestellte von Gewerkschaften, Kriegsopferverbänden und anderen sozial- oder berufspolitischen Vereinigungen mit der Vertretung betraut werden. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 25. April 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/523 Frage III) : Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung gediehen, im Ministerrat der EWG eine Verlängerung der Verordnung Nr. 56/65 über die Erstattung für Emmentalerkäse im innergemeinschaftlichen Handel noch einmal über die Verordnungen Nr. 85/65 und 151/65 und damit über den 30. März 1966 hinaus zu erreichen? Die Verordnung Nr. 56/65/ EWG des Rates vom 12. April 1965 über die Erstattung für Emmentaler, Greyerzer und Sbrinz-Käse im innergemeinschaftlichen Handel ist mit der Verordnung Nr. 34/66/ EWG des Rates vom 29. März 1966 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 31. März 1966, Seite 861) bis zum 31. Dezember 1966 verlängert worden. Mit der Bekanntmachung Nr. 122 der Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette vom 12. April 1966 (Bundesanzeiger Nr. 69 vom 13. April 1966) wird die Gewährung von Erstattungen bei Ausfuhren nach Belgien, Luxemburg und Italien fortgesetzt.
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    Rede von Dr. Manfred Abelein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Frage von einer ganz anderen Seite her beleuchten, zumal mir scheint, daß die gegenseitigen Berechnungen — seien sie von seiten des Bundes oder aber von seiten der Länder — dieses Problem ohnehin nicht hinreichend lösen. Es werden sich immer Berechnungsarten finden lassen — auf der Grundlage eines gegenwärtigen Index oder, wenn dieser die Dinge in einem ungünstigen Licht erscheinen läßt, auf der Grundlage einer möglichen zukünftigen Entwicklung —, die dann jeweils den eigenen Standpunkt in dieser Sache unterstreichen. Mir scheint, daß man auch von der verfassungsrechtlichen Seite her einen gewissen Beitrag für die Lösung dieses Problems geben kann.
    Wenn man sich das Grundgesetz ansieht, wird man drei grundsätzliche Regelungen für den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern finden. Man sollte diese Frage schon deswegen beleuchten, weil wir zum erstenmal in einem Entwurf zum Länderfinanzausgleich einen Vorschlag für eine sogenannte Ergänzungszuweisung von seiten des Bundes haben, wenn auch im Zusammenhang mit einer Ergänzungszuweisung für das Saarland Ähnliches schon einmal versucht wurde. Die generelle Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund und Ländern im Rahmen des vertikalen Finanzausgleichs sieht Art. 106 des Grundgesetzes vor.
    Die Möglichkeiten einer finanziellen Störung, die auftreten könnte und die dadurch auch dem Sozialstaatsprinzip, das die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse vorsieht, entgegenstände, wurde heute schon so oft angesprochen, daß ich mir dazu Ausführungen ersparen kann. Um die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse herzustellen, sind in Art. 107 Abs. 2 generelle Zuweisungen im Rahmen des horizontalen Finanzausgleichs vorgesehen. Sie sollten nach der Vorstellung des Grundgesetzes die Regel sein. Auch aus der Formulierung, daß der Länderfinanzausgleich diese Verschiedenheiten auszugleichen hat, ergibt sich, daß das die Regel sein soll, während die Ergänzungszuweisungen, die im letzten Satz von Abs. 2 vorgesehen sind, nach der Vorstellung des Grundgesetzes Ausnahmecharakter haben sollen. Um recht verstanden zu werden, möchte ich sagen, daß meine Freunde und ich nicht gegen diese Regelung sind; aber diese Regelung muß Ausnahmecharakter haben.
    Wenn ich recht informiert bin, haben die finanz-
    schwachen Länder im Bundesrat ursprünglich versucht, diese neue Regelung auszudehnen. Mir scheint, daß der Bundesrat selber gegen eine derartige generelle Regelung Bedenken bekommen hat und ebenfalls- zu der Ansicht gekommen ist, daß es sich hier um eine Ausnahmeregelung handeln muß, was die Auffassung, die ich hier vortragen möchte, noch unterstützt.
    Es gibt in der Vergangenheit einen anderen Vorgang, der ebenfalls dafür spricht, daß eine Ergänzungszuweisung Ausnahmecharakter hat. Als man daranging, für besondere Belastungen des Saarlandes Ergänzungszuweisungen vom Bund zu fordern, lehnte der Bund eine solche Regelung ab. Diese Belastungen wurden dann im Rahmen des allgemeinen Länderfinanzausgleichs ausgeglichen. Das haben die Länder akzeptiert.
    Ich will resümieren. Die Vorschrift einer Ergänzungszuweisung von seiten des Bundes an die Länder, sei es an ein einzelnes finanzschwaches Land oder an alle finanzschwachen Länder, kann nicht die Regel eines Finanzausgleichs sein, sondern muß Ausnahmecharakter haben, schon deswegen, weil auf diese Weise die generelle Regelung eines Länderfinanzausgleichs nur gestört werden könnte.
    Wenn ich richtig gerechnet habe, würde der vom Bundesrat vorgeschlagene Finanzausgleich in dieser Höhe die allgemeine Verteilung von Einkommen- und Körperschaftsteuer um 0,6% verändern. Es liegt sicher nicht im Sinne des Grundgesetzes, daß über diese Möglichkeit der generelle Finanzausgleich verändert wird.
    Lassen Sie mich ganz zum Schluß noch einige persönliche Anmerkungen mehr verfassungspolitischer Art machen. Man sollte in diesem Zusammenhang überlegen, ob man nicht eine gemeinsame Instanz im Rahmen eines kooperativen Föderalismus — wie das moderne Stichwort heißt — damit beauftragen sollte, zu überprüfen, ob diese Zuweisungen auch sinnvoll verwendet werden. Vielleicht könnte sich eine solche Instanz mit gewissen Normierungen im Bauwesen, auf den Gebieten der Wissenschaft, der Forschung und auch der Schulen befassen. Man sollte dann darauf sehen, daß Länder erst dann Anspruch auf solche Finanzzuweisungen haben, wenn sie sich an solche Regeln einer ökonomischeren Bauweise halten.
    Noch ein Vorschlag, den man hier aufgreifen könnte! Die Lösung dieser Frage ist eine Angelegenheit von Bund und Ländern gemeinsam. Ich möchte jetzt gar keine Ausführungen darüber machen, welche Höhe die Ergänzungszuweisungen haben könnten. Sie haben bereits gehört, daß meine Freunde und ich der Ansicht sind, daß man hier etwas leisten sollte. Aber vielleicht könnten ebenso die Länder im Rahmen einer Ergänzungszuweisung — einer, wenn Sie so wollen, vertikalen Aufstockung des allgemeinen horizontalen Finanzausgleichs — bei der geforderten Abdeckung der Lücke bei den finanzschwachen Ländern mithelfen.
    Meine Damen und Herren, das wollte ich dazu in aller Kürze sagen. Ich meine, Bund und Länder könnten eine gute Lösung dieser Frage finden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Herr Vizekanzler Dr. Mende.
Dr. Mende, Stellvertreter des Bundeskanzlers: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedauere, daß es nicht gelungen ist, den Herrn Vertreter des in Brüssel dienstlich anwesenden Bundesfinanzministers Dahlgrün noch rechtzeitig zu 'dieser Plenarsitzung zu bitten. Ich bitte auch um Nachsicht, daß der Bundesminister für Angelegenheiten des



Vizekanzler Dr. Mende
Bundesrates dienstlich von Bonn abwesend ist. Aber ich bitte dafür dann auch um Verständnis, wenn ich gewissermaßen in Verpflichtung der Bundesregierung vor dem Parlament in meiner Eigenschaft als Stellvertreter des Bundeskanzlers einige grundsätzliche Feststellungen zur Haltung der Bundesregierung zu der hier -anstehenden Frage treffe. Die Stellungnahme der Bundesregierung ist ja aus der Drucksache zu entnehmen. Ich darf die wichtigsten Grundsätze noch einmal wiederholen.
Erstens. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß der Ausgleich zwischen leistungsfähigen und leistungsschwachen Ländern gemäß Art. 107 Abs. 2 des Grundgesetzes grundsätzlich aus der Länderfinanzmasse, also aus den Beiträgen der ausgleichspflichtigen Länder, zu finanzieren ist und daß Ergänzungszuweisungen des Bundes nach Art. 107 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes .an leistungsschwache Länder die Ausnahme bilden sollten.
Zweitens. Die Bundesregierung verkennt nicht die finanziellen Schwierigkeiten, die neben dem Bundeshaushalt auch die Haushalte der steuerschwachen Länder treffen. Sie sieht jedoch keine Möglichkeit, für den vom Bundesrat geforderten Betrag eine Deckung im Haushaltsentwurf 1966 aufzuzeigen. Insbesondere ist der Vorschlag des Bundesrates, den Haushaltsansatz zur Deckung kassenmäßiger Mehrausgaben des Vorjahres um 200 Millionen DM zu senken, nicht annehmbar. Es ist heute schon festzustellen, daß die Aufstellung des Haushaltsentwurfs 1967 so große Schwierigkeiten mit sich bringt, daß es nicht zu vertreten wäre, die für 1967 zu erwartende Deckungslücke um weitere 200 Millionen DM zu vergrößern.
Drittens. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn im Zuge der Haushaltsberatung eine Lösung gefunden werden könnte, die das Anliegen des Gesetzentwurfs des Bundesrates wenigstens teilweise erfüllt. Für den Fall, daß die Bemühungen der Bundesregierung im Benehmen mit dem Bundestag zu keinem Erfolg führen sollten, denkt die Bundesregierung an gezielte Einzelmaßnahmen zur Erleichterung der Haushaltslage der steuerschwachen Länder. Diese Einzelmaßnahmen könnten selbstverständlich nur im Einvernehmen mit den beteiligten Ländern durchgeführt werden.
Weitere als diese grundsätzlichen Erklärungen zur Haltung der Bundesregierung zu diesem Gesetzentwurf kann ich in dieser Stunde nicht vortragen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der SPD: Sehr dürftig!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich begrüße zunächst im Plenum den Herrn Bundesschatzminister. Ich darf feststellen, daß der Herr Bundesschatzminister nicht der Vertreter des Herrn Finanzministers ist, sondern der Vertreter des Herrn Landwirtschaftsministers.

    (Heiterkeit.)

    Das Wort hat nunmehr Herr Ministerpräsident Lemke.
    Dr. Lemke, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muß zum Schluß der Debatte noch vier Bemerkungen machen.
    Zunächst einmal appelliere ich auch an Sie als Parlamentarier, dafür Verständnis zu haben, daß unsere Landtage Wert darauf legen, Mittel zu erhalten, über die sie allgemein verfügen können. Einzelzuweisungen in Ehren, aber das ist nicht das Gewollte und nicht das Beabsichtigte. Eine Bemerkung dazu: wir alle vom Bundesrat wären sehr dankbar dafür, wenn die Dotationsauflagen für die finanzschwachen Länder erheblich gemildert würden. Das ist eine Sache, die uns wirklich sehr bedrückt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Dann darf ich folgende zweite Bemerkung machen. Wir haben uns sehr lange überlegt, welche Berechnungsgrundlage die richtige ist. Sehr verehrter Herr Kollege Windelen, ich darf Ihnen sagen: wir meinen, daß die Einnahmenseite doch die richtige Berechnungsgrundlage ist, weil sie nämlich objektiv feststellbar ist und weil aus ihr Konsequenzen gezogen werden können. Wenn Sie den Investitionsbedarf der Länder errechnen wollen, wie wollen Sie es machen, welche objektiven Kriterien sollen da maßgeblich sein? Ob Sie die Ausgabenwirtschaft der Länder, ob Sie die Staatsverschuldung der Länder nehmen: das ist alles gleich fraglich. Wenn Sie auf einen Lastenausgleich hinaus wollen, dann ist die objektivste Regelung tatsächlich die Regelung von der Einnahmenseite her. Im allgemeinen werden die Länder, die die geringsten Einnahmen haben, diejenigen sein, die in der Klemme sitzen und ihre Investitionsaufgaben nicht erfüllen können.
    Und drittens nun eine Bemerkung zum Grundsätzlichen und zum Weg in die Zukunft. Ich habe vorhin schon gesagt: dieses Gesetz ist, wenn es auch auf 1966 beschränkt wird, in Wirklichkeit ein Wegweiser für eine zukünftige bessere und gerechtere Finanzgestaltung. Wenn eines Tages eine Einigung darüber erzielt sein wird, welches die Aufgaben der Länder und welches die Aufgaben des Bundes sind — und ich halte das für möglich —, dann wird man auch die Verteilung der Steuern so vornehmen, daß die Länder ebenso wie der Bund im allgemeinen ihre Aufgaben erfüllen und die Mittel dafür bereitstellen können. Aber ich sage Ihnen mit Bestimmtheit voraus: auch dann wird es noch finanzschwache Länder geben, die dies nicht können, möge die Berechnung noch so gerecht durch Computer durchgeführt sein. Dann muß der vertikale Finanzausgleich, so wie wir ihn hier ideenmäßig angesprochen haben, durchgeführt werden, um zu einem praktischen Ergebnis zu gelangen, einem viel praktischeren Ergebnis, als es beim doppelten Finanzausgleich erreichbar wäre. Ich will das aber nicht vertiefen, sondern nur auf folgendes hinweisen: Hier handelt es sich um die Neuordnung des föderalen Aufbaus und die Bejahung der Lebenskraft eines Bundesstaates. Diesen neuen Weg sollten wir gehen.
    Zum Schluß eine Bitte an die Bundesregierung. . Wir bitten darum, rechtzeitig mit den, Ländern über das Gutachten zu verhandeln, damit die Auf-



    Ministerpräsident Dr. Lemke
    gaben für das Jahr 1967 — soeben ist das schon angeklungen — rechtzeitig in Angriff genommen werden können. Wir sind ein bißchen spät dran. Lassen Sie mich einmal offen aussprechen: ich habe mich seit drei Jahren laufend darum bemüht, daß ein solches Gespräch, wie wir es heute hier geführt haben, endlich einmal zustande kommt.

    (Beifall in der Mitte.)