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    Deutscher Bundestag 37. Sitzung Bonn, den 22. April 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1689 C Überweisung von Vorlagen . . 1681 A, 1689 D Fragestunde (Drucksachen V/520, V/523) Frage des Abg. Lautenschlager: Lehrbetrieb an den Bundeswehrfachschulen Gumbel, Staatssekretär 1681 B Frage des Abg. Lautenschlager: Lehrkräfte an den Bundeswehrfachschulen — Besoldung und Amtsbezeichnung Gumbel, Staatssekretär 1681 C Lautenschlager (SPD) 1681 D Fragen des Abg. Felder: Ärztliche Überwachung der StarfighterPiloten Gumbel, Staatssekretär 1682 A, 1682 C Felder (SPD) 1682 B, 1682 C Frage des Abg. Felder: Jährlicher Ausfall von StarfighterPiloten Gumbel, Staatssekretär . . . . 1682 D Felder (SPD) 1683 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Entwicklung von Raketen-Abwehrsystemen zum Schutz von Bevölkerung und Industrieanlagen Gumbel, Staatssekretär 1683 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 1683 D Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Möglichkeit der Abwehr ballistischer Flugkörper Gumbel, Staatssekretär 1684 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 1684 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Raketenabwehr für das Gebiet der Bundesrepublik Gumbel, Staatssekretär 1684 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 1684 D Frage des Abg. Cramer: Drittes Neuordnungsgesetz BVG — Hinterbliebenenrente für Witwen Katzer, Bundesminister 1685 B Cramer (SPD) 1685 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 1685 C Fragen des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Schlechtwetterregelung 1685 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. April 1966 Fragen des Abg. Kohlberger: Arbeitsleistung deutscher und ausländischer Arbeitskräfte — Angebliche Äußerung von Staatssekretär Kattenstroth Katzer, Bundesminister . . . . 1686 B Kohlberger (SPD) 1686 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Verletzende Fragen betr. Vorliegen einer Schwangerschaft an Frauen und Mädchen bei Bewerbungen Katzer, Bundesminister 1686 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 1687 A Frau Rudoll (SPD) 1687 C Matthöfer (SPD) 1687 D Fragen des Abg. Jahn (Marburg) : Berechnung des Kapitalwertes bei Abfindung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung Katzer, Bundesminister 1688 B Jahn (Marburg) (SPD) 1688 C Fragen des Abg. Biechele: In der Schweiz arbeitende deutsche Grenzgänger 1688 C Fragen des Abg. Hilbert: Heranziehung deutscher, nicht naturalisierter Einwanderer in Australien zum Waffendienst Dr. Carstens, Staatssekretär . . 1689 A Moersch (FDP) 1689 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Angleichung der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Sortierung von Rohholz (Drucksachen V/292, V/540) 1689 C Schriftlicher Bericht des -Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Verlängerung einzelner Fristen für die Gewährung von Zuschüssen aus den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abt. Ausrichtung, für das Jahr 1965 (Drucksachen V/487, V/541) 1689 C Nächste Sitzung 1690 Anlagen 1691 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. April 1966 1681 37. Sitzung Bonn, den 22. April 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 30. 4. Adorno 22. 4. Frau Albertz 22.4. Dr. Apel 22. 4. Arendt (Wattenscheid) 22.4. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 22. 4. Dr. Artzinger 22. 4. Bading *) 22. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. Balke 22. 4. Dr. Barzel 22. 4. Bauer (Wasserburg) 22. 4. Prinz von Bayern 22. 4. Benda 22. 4. Blachstein 22. 4. Frau Blohm 14. 5. Blumenfeld 22. 4. Börner 22. 4. Frau Brauksiepe 30. 4. Brese 22. 4. Burgemeister 22. 4. Burger 15. 5. van Delden 22. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 27. 4. Frau Dr. Elsner 22. 4. Enk 22. 4. Faller *) 22. 4. Fellermaier 22. 4. Dr. Freiwald 22. 4. Frieler 2. 7. Dr. Furler 6. 5. Dr. Geißler 22. 4. Dr. Götz 24. 4. Graaff 22. 4. Gscheidle 22. 4. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 4. Haage (München) 22.4. Haar (Stuttgart) 22. 4. Hahn (Bielefeld) *) 22. 4. Dr. Hellige 22. 4. Herold 23. 4. Hirsch 4. 5. Höhne 22. 4. Horten 22. 4. Frau Dr. Hubert 27.4. Dr. Jahn (Braunschweig) 22.4. Dr. Jungmann 30. 4. Frau Kalinke 29. 4. Dr. Kempfler 22. 4. Dr. Klepsch 27. 4. Klinker *) 22. 4. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 22.4. Frau Krappe 30. 4. Kriedemann *) 22. 4. Leber 22. 4. Lemmer 22. 4. Lenz (Trossingen) 22. 4. Leukert 22. 4. Liedtke 10. 5. Dr. Löhr 22. 4. Lücker (München) *) 28. 4. Dr. Martin 22. 4. Mattick 22. 4. Mauk *) 22. 4. Frau Meermann 27. 4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 22. 4. Dr. von Merkatz 30. 4. Merten *) 22. 4. Metzger 22. 4. Missbach 22. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) *) 22.4. Picard 22. 4. Pöhler 22. 4. Dr. Pohle 22. 4. Frau Dr. Probst 22. 4. Rainer 22. 4. Rehs 22. 4. Rollmann 22. 4. Sänger 22. 4. Frau Schanzenbach 22.4. Dr. Schiller 22. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 22.4. Schmidt (Hamburg) 28. 4. Schmitt (Lockweiler) 22. 4. Dr. Schwörer 22.4. Seifriz *) 22. 4. Seuffert *) 22.4. Spitzmüller 22. 4. Stahlberg 6. 5. Dr. Staratzke 22. 4. Stein (Honrath) 23. 4. Strauß 6. 5. Tallert 22.4. Teriete 14. 5. Unertl 22. 4. Vogt 30. 4. Wächter 22. 4. Welke 22. 4. Frau Wessel 22. 4. Dr. Wilhelmi 22.4. Wolf 22. 4. • Wurbs 22. 4. Wuwer 29.4. Dr. Zimmermann 22.4. b) Urlaubsanträge Rasner 6. 5. 1692 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. April 1966 Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 20. April 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ahrens (Salzgitter) (Drucksache V/520, Fragen IX/1, IX/2 und IX/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß unter den schwierigen Verhältnissen der Nachkriegszeit vor allem Vertriebene und Flüchtlinge in großer Zahl in das außereuropäische Ausland ausgewandert sind und die Auswanderung in vielen Fällen durch Werbeaktionen der Einwanderungsländer gefördert wurde, wobei die Darstellung der Lebensbedingungen in diesen Ländern nicht in jedem Falle im richtigen Verhältnis zur Wirklichkeit stand? Ist der Bundesregierung bekannt, daß viele der in Frage IX/1 bezeichneten Auswanderer seit Jahren versuchen, in die Bundesrepublik Deutschland zurückzukehren, daß diese Versuche aber meist an den fehlenden Passagekosten scheitern? Ist die Bundesregierung bereit anzuerkennen, daß es sich bei den in Frage IX/1 bezeichneten Auswanderern um Hilfsbedürftige handelt, die nach wie vor ein Anrecht auf Schutz und Fürsorge durch die Bundesregierung haben, um ihnen, über die bereits jetzt angewandten Routinemaßnahmen hinaus, in besonderen Fällen die Rückwanderung zu ermöglichen, wenn sich die Hilfsmaßnahmen unter Abwägung aller Interessen — auch derjenigen der Auswanderungsländer — rechtfertigen lassen? Zu 1: Der Bundesregierung ist bekannt, daß unter den schwierigen Verhältnissen der Nachkriegszeit vor allem Vertriebene und Flüchtlinge in großer Zahl in das außereuropäische Ausland ausgewandert sind. Soweit offizielle ausländische Stellen die Auswanderung in ihre Länder anregten, stand wohl weniger die Darstellung der Lebensbedingungen in diesen Ländern, sondern vielmehr die Vorstellung der Auswanderungswilligen von den Lebensverhältnissen im Ausland nicht im richtigen Verhältnis zur Wirklichkeit. Die Wirklichkeit eines Landes stellt sich für den Einwanderer naturgemäß anders dar als für den Einheimischen. Um Auswanderungswilligen ein möglichst reales Bild von den Verhältnissen zu vermitteln, die sie im Ausland zu erwarten haben, bestehen im Bundesgebiet nahezu 80 Auswandererberatungsstellen, deren Tätigkeit von der Bundesrepublik im Hinblick auf die ihr obliegende Fürsorge für Auswanderer gefördert wird. Zu 2: Es ist bekannt, daß manche Auswanderer im Ausland nicht das gefunden haben, was sie sich vorstellten. Auch kann nicht bestritten werden, daß gelegentlich der Aufbau einer Existenz mißlungen ist. Derartige Mißerfolge treten aus den unterschiedlichsten Gründen überall, auch im Heimatland, auf. Bisher ist nicht bekanntgeworden, daß eine nennenswerte Zahl von Auswanderern in die Bundesrepublik zurückkehren will und daran durch die Höhe der Passagekosten gehindert ist. Zu 3: Hilfsbedürftige deutsche Staatsangehörige haben auch im Ausland ein Anrecht auf Schutz und Fürsorge. Deutsche Auswanderer, die im Ausland hilfsbedürftig werden, können Hilfe nach § 119 des Bundessozialhilfegesetzes oder, wenn es sich um eine augenblickliche Notlage handelt, nach dem Konsulargesetz erhalten. Darüber hinaus bestimmt § 26 Konsulargesetz, daß die Konsuln der Bundesrepublik Deutschland hilfsbedürftigen Deutschen die Mittel zur Rückkehr in die Heimat, sofern Heimführung geboten ist, zu gewähren haben. Im übrigen bemühen sich die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, rückkehrwilligen Auswanderern einen geeigneten Arbeitsplatz in der Bundesrepublik zu vermitteln. Für weitergehende Maßnahmen sieht die Bundesregierung bei der derzeitigen Rechtslage keine Möglichkeit. Insbesondere ist sie nicht der Meinung, daß in den Fällen, in denen die Voraussetzungen des § 26 des Konsulargesetzes nicht vorliegen, die Heimkehr mit öffentlichen Mitteln, d. h. mit Steuergeldern, finanziert werden sollte. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 20. April 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache V/520 Frage X/1) : Kann der Bundesfinanzminister Auskunft geben, wann die Deutsche Bundesbahn — im Zuge des von der Bundesregierung angekündigten Sonderinvestitionsprogramms — in die Lage versetzt werden wird, eine ihrer am stärksten belasteten Strecken, nämlich die von Osnabrück über Bremen nach Hamburg, in die Elektrifizierung einzubeziehen? Investitionen der Bundesbahn sind wegen ihrer Größenordnung in besonderem Maße von der Lage des Kapitalmarktes abhängig. Wann auf dem Kapitalmarkt eine Entspannung eintritt, läßt sich im Augenblick nicht mit Genauigkeit vorhersehen. Für die Investitionen zur Elekrifizierung der Strecke Osnabrück—Bremen—Hamburg gilt insoweit nichts Besonderes. Auch hier ist die Lage des Kapitalmarktes von entscheidener Bedeutung. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 20. April 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Blohm (Drucksache V/520 Fragen X/2, X/3 und X/4) : Hat die Bundesregierung inzwischen der anläßlich der Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 1965 vom Bundestag am 25. März 1965 und gleichlautend vom Bundesrat am 9. April 1965 gefaßten Entschließung entsprochen, wonach die Frage einer weitergehenden Körperschaftsteuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufsgruppen nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 KStG überprüft werden sollte? Ist die Bundesregierung bereit, die in den beiden vorstehend genannten Entschließungen enthaltenen Anliegen zu berücksichtigen, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen von der Körperschaftsteuer freizustellen, auch wenn die Beiträge den Höchstbeitrag in der Angestelltenversicherung überschreiten? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. April 1966 1693 Wann wird die Bundesregierung — bei- Bejahung der Frage X/3 — dem Bundestag eine entsprechende Gesetzesvorlage zuleiten? Für die Prüfung der Frage, ob und inwieweit die bestehenden Befreiungsvorschriften bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für die berufsständischen Versorgungseinrichtungen verbessert werden können, war es zunächst erforderlich festzustellen, wie die einzelnen Versorgungswerke satzungsmäßig organisiert sind, nach welchen Grundsätzen sie Versicherungsschutz gewähren, insbesondere wie hoch die Beiträge und Versicherungsleistungen sind, welche Möglichkeiten zu einer freiwilligen Versicherung bestehen und nach welchem Finanzierungssystem die einzelnen Einrichtungen arbeiten. Die obersten Finanzbehörden der Länder mußten diese Unterlagen erst beschaffen. Das Material liegt seit Anfang des Jahres vor. Es wird zur Zeit im Benehmen mit dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geprüft. Wegen des Umfangs des Materials und der Schwierigkeit der Materie konnte die Prüfung noch nicht abgeschlossen werden. Ich darf aber darauf hinweisen, daß dadurch den berufsständischen Versorgungseinrichtungen keinerlei steuerliche Nachteile entstehen können; denn die Steuerreferenten der obersten Finanzbehörden der Länder haben sich gerade im Hinblick darauf, daß die Untersuchungen nicht von heute auf .morgen abgeschlossen werden können, damit einverstanden erklärt, daß keine Veranlagungen durchgeführt werden, bis die Untersuchungen abgeschlossen sind. Im Laufe der weiteren Untersuchungen wird zu prüfen sein, ob anstatt der Beitragsaufwendungen etwa die Höhe der Versicherungsleistung als Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Versorgungseinrichtung gewählt werden kann. Sodann sollen die Ergebnisse der Prüfung im Rahmen einer das Steuerrecht betreffenden Gesetzesvorlage berücksichtigt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 21. April 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/520 Frage X/7) : Warum werden Beiträge zum Deutschen Alpenverein und zum Touristenverein „Die Naturfreunde" nicht mehr als besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke wie früher anerkannt, so daß die bei der Einkommen- oder Lohnsteuer zu berücksichtigenden Sonderausgaben entsprechend niedriger sind? Zuwendungen an den Deutschen Alpenverein werden steuerlich begünstigt, ohne daß es darauf ankommt, daß auch der einzelne Zweck, zu dem sie nachweislich verwandt wurden, als besonders förderungswürdig im Sinne des § 48 Abs. 2 EStDV anerkannt ist. Es war lediglich zweifelhaft geworden, ob auch Zuwendungen, die nicht unmittelbar dem Deutschen Alpenverein als Spitzenorganisation, sondern seinen einzelnen Sektionen gemacht werden, steuerbegünstigt sind. Dies wurde von den Steuerreferenten der Finanzminister (Finanzsenatoren) der Länder abgelehnt. Demgemäß wird auch seit 1965 von den Finanzämtern verfahren. Gegen diese Sachbehandlung wendet sich der Deutsche Alpenverein. Es haben bereits mehrere Besprechungen mit Vertretern seines Vorstandes in dieser Angelegenheit stattgefunden. Dabei wurde vereinbart, daß der Deutsche Alpenverein seine Auffassung nochmals in einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme zusammengefaßt und daß nach deren Eingang die Angelegenheit mit den Steuerreferenten der Finanzminister (Finanzsenatoren) der Länder erneut erörtert wird. Im Gegensatz zu den Zuwendungen an den Deutschen Alpenverein werden die Zuwendungen an den Touristenverein „Die Naturfreunde" steuerlich nicht begünstigt. Grund für diese unterschiedliche Sachbehandlung ist die Tatsache, daß der Touristenverein „Die Naturfreunde" nach seiner Satzung neben anerkannt gemeinnützigen Zwecken auch politische Ziele verfolgt. Politische Ziele sind aber nicht gemeinnützig im Sinne des § 17 des Steueranpassungsgesetzes, so daß die nach dieser Vorschrift geforderte Voraussetzung der Ausschließlichkeit hinsichtlich der gemeinnützigen Zwecke bei ihm nicht erfüllt ist. Aus diesem Grund ist auch ein Antrag des Touristenvereins „Die Naturfreunde" auf Erlaß einer Verwaltungsanordnung, durch die Zuwendungen an ihn als steuerbegünstigt anerkannt werden sollten, von den Herren Finanzministern (Finanzsenatoren) der Länder abgelehnt worden. Eine dem Verein nahegelegte entsprechende Satzungsänderung wurde von seinem Vorsitzenden zurückgewiesen. Damit sehe ich zunächst zwar keine Möglichkeit, wie Zuwendungen an den Touristenverein „Die Naturfreunde" steuerlich begünstigt werden könnten. Ich werde jedoch eine in diesen Tagen hier eingegangene Entschließung des Bundeskongresses dieses Vereins zur Rechtslage nochmals den Steuerreferenten der Finanzminister (Finanzsenatoren) der Länder vorlegen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Fritsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Minister, ist beabsichtigt, in die Neuordnung eine derartige Bestimmung mit aufzunehmen, die diejenigen Witwen mit einbezieht, die infolge ihrer Verehelichung unmittelbar nach 1945 oder einige Jahre später bisher keine Abfindung erhalten haben?


Rede von Hans Katzer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wir sind mitten in der Vorbereitung des Gesetzentwurfs, und ich kann jetzt darüber noch keine Auskunft erteilen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Dann rufe ich die Fragen XIII/2 bis XIII/4 des Abgeordneten Schmidt (Würgendorf) auf:
    Ist der Bundesregierung bekannt, daß die jetzige Schlechtwetterregelung nach §§ 143 a bis n des AVAVG bis zum 31. März des jeweiligen Jahres unbefriedigend ist?
    Kann damit gerechnet werden, daß für die Mittelgebirgs- und Höhengebiete der Bundesrepublik, in denen die Schlechtwetterperiode über den genannten Termin hinausgeht, eine differenzierte Regelung eingeführt wird?
    Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Empfehlung eines Arbeitsamtes, nach Ablauf der Schlechtwetterperiode die Arbeitskräfte zu entlassen, den Interessen des Mittelstandes Rechnung trägt?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Katzer vom 20. April 1966 lautet:
    1. Die Bundesregierung hält die Regelung, nach der das Schlechtwettergeld nur für die Zeit bis zum 31. März gewährt werden kann, nicht für unbefriedigend. Sie hat bei der Festlegung der Schlechtwetterzeit durch § 1 der Achten Verordnung zur Durchführung des AVAVG im Jahre 1959 eingehend geprüft, ob — wie von mehreren Seiten gewünscht — eine kürzere oder eine längere Dauer der Schlechtwetterzeit angebracht wäre. Für die Begrenzung auf den 31. März hat sie sich dann im Einvernehmen mit den Sozialpartnern entschieden. In ihrem Bericht über die Auswirkungen der Vorschriften zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (Bundestagsdrucksache IV/643 S. 22) hat die Bundesregierung dargelegt, daß sie nach den bisherigen Erfahrungen diese Begrenzung für angemessen hält. Die Bundesregierung hat sich bei der von ihr getroffenen Regelung im wesentlichen von folgenden Überlegungen leiten lassen:
    a) Daß die Schlechtwetterzeit am 31. März endet, entspricht der im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe getroffenen Festsetzung der Zeit, in der aus witterungsbedingten Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann.
    b) Eine Aufstellung der Frosttage in den letzten 50 Jahren zeigt, daß im Durchschnitt des Monats April nur an wenigen Tagen und dann auch nur leichter Frost erwartet werden kann. So lag z. B. die Mindesttemperatur im Durchschnitt der letzten 50 Jahre im April in Schleswig-Holstein nur an 5 Tagen, im klimatisch so verschiedenen Bayern nur an 6 Tagen unter 0 Grad. Es handelt sich dabei um Frosttage, nicht etwa um Eistage, bei welchen die Temperatur den ganzen Tag unter dem Gefrierpunkt liegt. Arbeitsausfall an diesen wenigen Frosttagen ist selten zu erwarten. Wenn er dennoch eintritt, so können



    Vizepräsident Dr. Dehler
    Arbeitsausfälle in aller Regel durch Nacharbeit im Sinne der Vorschriften des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe ausgeglichen werden.
    2. Es kann nicht damit gerechnet werden, daß die Dauer der Schlechtwetterzeit regional unterschiedlich festgelegt und etwa für die von Ihnen genannten Mittelgebirgs- und Höhengebiete verlängert wird. Die Bundesregierung hat die Frage, ob eine solche Regelung angebracht wäre, bereits vor Erlaß der genannten Verordnung, aber auch späterhin mehrfach eingehend geprüft, sie aber aus folgenden Gründen verneint:
    Eine regional unterschiedliche Regelung der Schlechtwetterzeit würde voraussetzen, daß in aller Regel in einzelnen Gebieten zu bestimmten Zeiten aus witterungsbedingten Gründen nicht gebaut werden kann, während in anderen Bezirken zur gleichen Zeit das Bauen möglich ist. Dies trifft jedoch — von ungewöhnlichen Höhenlagen, die für den Baumarkt keine Bedeutung haben, abgesehen — für die Bundesrepublik nicht zu. Die Witterungsverhältnisse verlaufen vielmehr in der Bundesrepublik von Jahr zu Jahr sehr ungleichmäßig, auch was die Relationen zwischen den verschiedenen Gebieten anlangt. Im vergangenen Februar z. B. fiel im Norden Schnee, während im Süden — im Unterschied zu sonstigen Jahren — Vorfrühling herrschte; dort war das Bauen unmöglich, hier bestanden keine Hinderungsgründe. Auch im April können die klimatischen Verhältnisse unter Umständen im Mittelgebirge die Bauarbeiten gestatten, während sie im Küstengebiet an einzelnen Tagen eingestellt werden müssen. Wie die Bundesregierung bereits in dem erwähnten Bericht (Bundestagsdrucksache IV/643 S. 22) ausgeführt hat, würden daher regional verschiedene Schlechtwetterzeiträume in der Praxis zu erheblichen Unzuträglichkeiten führen.
    3. Die Frage, ob Arbeitnehmer nach Ablauf der Schlechtwetterzeit entlassen werden sollen, haben die Unternehmers des Baugewerbes in eigener Verantwortung zu entscheiden. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Arbeitsamtes, eine Empfehlung in diesem Sinne zu geben. Das Arbeitsamt hat lediglich Auskunft über die Rechtslage zu erteilen. Wenn Sie mir nähere Unterlagen zuleiten, aus denen hervorgeht, daß ein Arbeitsamt gegen diese Grundsätze verstoßen hat, bin ich gern bereit, die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung um einen Bericht zu bitten.
    Dann rufe ich die Frage XIII/5 des Herrn Abgeordneten Kohlberger auf:
    Teilt die Bundesregierung die Meinung des Staatssekretärs Kattenstroth, der laut Zeitungsbericht vom 30. März 1966 gesagt hat, daß deutsche Arbeitnehmer ihre Aufgaben in den Betrieben weniger verantwortungsbewußt als ausländische Arbeitskräfte erfüllen?