Protokoll:
5037

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 5

  • date_rangeSitzungsnummer: 37

  • date_rangeDatum: 22. April 1966

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:03 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 09:37 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 37. Sitzung Bonn, den 22. April 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1689 C Überweisung von Vorlagen . . 1681 A, 1689 D Fragestunde (Drucksachen V/520, V/523) Frage des Abg. Lautenschlager: Lehrbetrieb an den Bundeswehrfachschulen Gumbel, Staatssekretär 1681 B Frage des Abg. Lautenschlager: Lehrkräfte an den Bundeswehrfachschulen — Besoldung und Amtsbezeichnung Gumbel, Staatssekretär 1681 C Lautenschlager (SPD) 1681 D Fragen des Abg. Felder: Ärztliche Überwachung der StarfighterPiloten Gumbel, Staatssekretär 1682 A, 1682 C Felder (SPD) 1682 B, 1682 C Frage des Abg. Felder: Jährlicher Ausfall von StarfighterPiloten Gumbel, Staatssekretär . . . . 1682 D Felder (SPD) 1683 A Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Entwicklung von Raketen-Abwehrsystemen zum Schutz von Bevölkerung und Industrieanlagen Gumbel, Staatssekretär 1683 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 1683 D Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Möglichkeit der Abwehr ballistischer Flugkörper Gumbel, Staatssekretär 1684 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 1684 B Frage des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Raketenabwehr für das Gebiet der Bundesrepublik Gumbel, Staatssekretär 1684 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 1684 D Frage des Abg. Cramer: Drittes Neuordnungsgesetz BVG — Hinterbliebenenrente für Witwen Katzer, Bundesminister 1685 B Cramer (SPD) 1685 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 1685 C Fragen des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Schlechtwetterregelung 1685 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. April 1966 Fragen des Abg. Kohlberger: Arbeitsleistung deutscher und ausländischer Arbeitskräfte — Angebliche Äußerung von Staatssekretär Kattenstroth Katzer, Bundesminister . . . . 1686 B Kohlberger (SPD) 1686 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Verletzende Fragen betr. Vorliegen einer Schwangerschaft an Frauen und Mädchen bei Bewerbungen Katzer, Bundesminister 1686 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 1687 A Frau Rudoll (SPD) 1687 C Matthöfer (SPD) 1687 D Fragen des Abg. Jahn (Marburg) : Berechnung des Kapitalwertes bei Abfindung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung Katzer, Bundesminister 1688 B Jahn (Marburg) (SPD) 1688 C Fragen des Abg. Biechele: In der Schweiz arbeitende deutsche Grenzgänger 1688 C Fragen des Abg. Hilbert: Heranziehung deutscher, nicht naturalisierter Einwanderer in Australien zum Waffendienst Dr. Carstens, Staatssekretär . . 1689 A Moersch (FDP) 1689 B Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Angleichung der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Sortierung von Rohholz (Drucksachen V/292, V/540) 1689 C Schriftlicher Bericht des -Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Verlängerung einzelner Fristen für die Gewährung von Zuschüssen aus den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abt. Ausrichtung, für das Jahr 1965 (Drucksachen V/487, V/541) 1689 C Nächste Sitzung 1690 Anlagen 1691 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. April 1966 1681 37. Sitzung Bonn, den 22. April 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 30. 4. Adorno 22. 4. Frau Albertz 22.4. Dr. Apel 22. 4. Arendt (Wattenscheid) 22.4. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 22. 4. Dr. Artzinger 22. 4. Bading *) 22. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. Balke 22. 4. Dr. Barzel 22. 4. Bauer (Wasserburg) 22. 4. Prinz von Bayern 22. 4. Benda 22. 4. Blachstein 22. 4. Frau Blohm 14. 5. Blumenfeld 22. 4. Börner 22. 4. Frau Brauksiepe 30. 4. Brese 22. 4. Burgemeister 22. 4. Burger 15. 5. van Delden 22. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 27. 4. Frau Dr. Elsner 22. 4. Enk 22. 4. Faller *) 22. 4. Fellermaier 22. 4. Dr. Freiwald 22. 4. Frieler 2. 7. Dr. Furler 6. 5. Dr. Geißler 22. 4. Dr. Götz 24. 4. Graaff 22. 4. Gscheidle 22. 4. Freiherr von und zu Guttenberg 22. 4. Haage (München) 22.4. Haar (Stuttgart) 22. 4. Hahn (Bielefeld) *) 22. 4. Dr. Hellige 22. 4. Herold 23. 4. Hirsch 4. 5. Höhne 22. 4. Horten 22. 4. Frau Dr. Hubert 27.4. Dr. Jahn (Braunschweig) 22.4. Dr. Jungmann 30. 4. Frau Kalinke 29. 4. Dr. Kempfler 22. 4. Dr. Klepsch 27. 4. Klinker *) 22. 4. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 22.4. Frau Krappe 30. 4. Kriedemann *) 22. 4. Leber 22. 4. Lemmer 22. 4. Lenz (Trossingen) 22. 4. Leukert 22. 4. Liedtke 10. 5. Dr. Löhr 22. 4. Lücker (München) *) 28. 4. Dr. Martin 22. 4. Mattick 22. 4. Mauk *) 22. 4. Frau Meermann 27. 4. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 22. 4. Dr. von Merkatz 30. 4. Merten *) 22. 4. Metzger 22. 4. Missbach 22. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 30. 6. Dr. Morgenstern 30. 6. Müller (Aachen-Land) *) 22.4. Picard 22. 4. Pöhler 22. 4. Dr. Pohle 22. 4. Frau Dr. Probst 22. 4. Rainer 22. 4. Rehs 22. 4. Rollmann 22. 4. Sänger 22. 4. Frau Schanzenbach 22.4. Dr. Schiller 22. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 22.4. Schmidt (Hamburg) 28. 4. Schmitt (Lockweiler) 22. 4. Dr. Schwörer 22.4. Seifriz *) 22. 4. Seuffert *) 22.4. Spitzmüller 22. 4. Stahlberg 6. 5. Dr. Staratzke 22. 4. Stein (Honrath) 23. 4. Strauß 6. 5. Tallert 22.4. Teriete 14. 5. Unertl 22. 4. Vogt 30. 4. Wächter 22. 4. Welke 22. 4. Frau Wessel 22. 4. Dr. Wilhelmi 22.4. Wolf 22. 4. • Wurbs 22. 4. Wuwer 29.4. Dr. Zimmermann 22.4. b) Urlaubsanträge Rasner 6. 5. 1692 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. April 1966 Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Lücke vom 20. April 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Ahrens (Salzgitter) (Drucksache V/520, Fragen IX/1, IX/2 und IX/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß unter den schwierigen Verhältnissen der Nachkriegszeit vor allem Vertriebene und Flüchtlinge in großer Zahl in das außereuropäische Ausland ausgewandert sind und die Auswanderung in vielen Fällen durch Werbeaktionen der Einwanderungsländer gefördert wurde, wobei die Darstellung der Lebensbedingungen in diesen Ländern nicht in jedem Falle im richtigen Verhältnis zur Wirklichkeit stand? Ist der Bundesregierung bekannt, daß viele der in Frage IX/1 bezeichneten Auswanderer seit Jahren versuchen, in die Bundesrepublik Deutschland zurückzukehren, daß diese Versuche aber meist an den fehlenden Passagekosten scheitern? Ist die Bundesregierung bereit anzuerkennen, daß es sich bei den in Frage IX/1 bezeichneten Auswanderern um Hilfsbedürftige handelt, die nach wie vor ein Anrecht auf Schutz und Fürsorge durch die Bundesregierung haben, um ihnen, über die bereits jetzt angewandten Routinemaßnahmen hinaus, in besonderen Fällen die Rückwanderung zu ermöglichen, wenn sich die Hilfsmaßnahmen unter Abwägung aller Interessen — auch derjenigen der Auswanderungsländer — rechtfertigen lassen? Zu 1: Der Bundesregierung ist bekannt, daß unter den schwierigen Verhältnissen der Nachkriegszeit vor allem Vertriebene und Flüchtlinge in großer Zahl in das außereuropäische Ausland ausgewandert sind. Soweit offizielle ausländische Stellen die Auswanderung in ihre Länder anregten, stand wohl weniger die Darstellung der Lebensbedingungen in diesen Ländern, sondern vielmehr die Vorstellung der Auswanderungswilligen von den Lebensverhältnissen im Ausland nicht im richtigen Verhältnis zur Wirklichkeit. Die Wirklichkeit eines Landes stellt sich für den Einwanderer naturgemäß anders dar als für den Einheimischen. Um Auswanderungswilligen ein möglichst reales Bild von den Verhältnissen zu vermitteln, die sie im Ausland zu erwarten haben, bestehen im Bundesgebiet nahezu 80 Auswandererberatungsstellen, deren Tätigkeit von der Bundesrepublik im Hinblick auf die ihr obliegende Fürsorge für Auswanderer gefördert wird. Zu 2: Es ist bekannt, daß manche Auswanderer im Ausland nicht das gefunden haben, was sie sich vorstellten. Auch kann nicht bestritten werden, daß gelegentlich der Aufbau einer Existenz mißlungen ist. Derartige Mißerfolge treten aus den unterschiedlichsten Gründen überall, auch im Heimatland, auf. Bisher ist nicht bekanntgeworden, daß eine nennenswerte Zahl von Auswanderern in die Bundesrepublik zurückkehren will und daran durch die Höhe der Passagekosten gehindert ist. Zu 3: Hilfsbedürftige deutsche Staatsangehörige haben auch im Ausland ein Anrecht auf Schutz und Fürsorge. Deutsche Auswanderer, die im Ausland hilfsbedürftig werden, können Hilfe nach § 119 des Bundessozialhilfegesetzes oder, wenn es sich um eine augenblickliche Notlage handelt, nach dem Konsulargesetz erhalten. Darüber hinaus bestimmt § 26 Konsulargesetz, daß die Konsuln der Bundesrepublik Deutschland hilfsbedürftigen Deutschen die Mittel zur Rückkehr in die Heimat, sofern Heimführung geboten ist, zu gewähren haben. Im übrigen bemühen sich die Dienststellen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, rückkehrwilligen Auswanderern einen geeigneten Arbeitsplatz in der Bundesrepublik zu vermitteln. Für weitergehende Maßnahmen sieht die Bundesregierung bei der derzeitigen Rechtslage keine Möglichkeit. Insbesondere ist sie nicht der Meinung, daß in den Fällen, in denen die Voraussetzungen des § 26 des Konsulargesetzes nicht vorliegen, die Heimkehr mit öffentlichen Mitteln, d. h. mit Steuergeldern, finanziert werden sollte. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 20. April 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (Drucksache V/520 Frage X/1) : Kann der Bundesfinanzminister Auskunft geben, wann die Deutsche Bundesbahn — im Zuge des von der Bundesregierung angekündigten Sonderinvestitionsprogramms — in die Lage versetzt werden wird, eine ihrer am stärksten belasteten Strecken, nämlich die von Osnabrück über Bremen nach Hamburg, in die Elektrifizierung einzubeziehen? Investitionen der Bundesbahn sind wegen ihrer Größenordnung in besonderem Maße von der Lage des Kapitalmarktes abhängig. Wann auf dem Kapitalmarkt eine Entspannung eintritt, läßt sich im Augenblick nicht mit Genauigkeit vorhersehen. Für die Investitionen zur Elekrifizierung der Strecke Osnabrück—Bremen—Hamburg gilt insoweit nichts Besonderes. Auch hier ist die Lage des Kapitalmarktes von entscheidener Bedeutung. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 20. April 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Blohm (Drucksache V/520 Fragen X/2, X/3 und X/4) : Hat die Bundesregierung inzwischen der anläßlich der Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 1965 vom Bundestag am 25. März 1965 und gleichlautend vom Bundesrat am 9. April 1965 gefaßten Entschließung entsprochen, wonach die Frage einer weitergehenden Körperschaftsteuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen von Berufsgruppen nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 KStG überprüft werden sollte? Ist die Bundesregierung bereit, die in den beiden vorstehend genannten Entschließungen enthaltenen Anliegen zu berücksichtigen, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen von der Körperschaftsteuer freizustellen, auch wenn die Beiträge den Höchstbeitrag in der Angestelltenversicherung überschreiten? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 37. Sitzung. Bonn, Freitag, den 22. April 1966 1693 Wann wird die Bundesregierung — bei- Bejahung der Frage X/3 — dem Bundestag eine entsprechende Gesetzesvorlage zuleiten? Für die Prüfung der Frage, ob und inwieweit die bestehenden Befreiungsvorschriften bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für die berufsständischen Versorgungseinrichtungen verbessert werden können, war es zunächst erforderlich festzustellen, wie die einzelnen Versorgungswerke satzungsmäßig organisiert sind, nach welchen Grundsätzen sie Versicherungsschutz gewähren, insbesondere wie hoch die Beiträge und Versicherungsleistungen sind, welche Möglichkeiten zu einer freiwilligen Versicherung bestehen und nach welchem Finanzierungssystem die einzelnen Einrichtungen arbeiten. Die obersten Finanzbehörden der Länder mußten diese Unterlagen erst beschaffen. Das Material liegt seit Anfang des Jahres vor. Es wird zur Zeit im Benehmen mit dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geprüft. Wegen des Umfangs des Materials und der Schwierigkeit der Materie konnte die Prüfung noch nicht abgeschlossen werden. Ich darf aber darauf hinweisen, daß dadurch den berufsständischen Versorgungseinrichtungen keinerlei steuerliche Nachteile entstehen können; denn die Steuerreferenten der obersten Finanzbehörden der Länder haben sich gerade im Hinblick darauf, daß die Untersuchungen nicht von heute auf .morgen abgeschlossen werden können, damit einverstanden erklärt, daß keine Veranlagungen durchgeführt werden, bis die Untersuchungen abgeschlossen sind. Im Laufe der weiteren Untersuchungen wird zu prüfen sein, ob anstatt der Beitragsaufwendungen etwa die Höhe der Versicherungsleistung als Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Versorgungseinrichtung gewählt werden kann. Sodann sollen die Ergebnisse der Prüfung im Rahmen einer das Steuerrecht betreffenden Gesetzesvorlage berücksichtigt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 21. April 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Folger (Drucksache V/520 Frage X/7) : Warum werden Beiträge zum Deutschen Alpenverein und zum Touristenverein „Die Naturfreunde" nicht mehr als besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke wie früher anerkannt, so daß die bei der Einkommen- oder Lohnsteuer zu berücksichtigenden Sonderausgaben entsprechend niedriger sind? Zuwendungen an den Deutschen Alpenverein werden steuerlich begünstigt, ohne daß es darauf ankommt, daß auch der einzelne Zweck, zu dem sie nachweislich verwandt wurden, als besonders förderungswürdig im Sinne des § 48 Abs. 2 EStDV anerkannt ist. Es war lediglich zweifelhaft geworden, ob auch Zuwendungen, die nicht unmittelbar dem Deutschen Alpenverein als Spitzenorganisation, sondern seinen einzelnen Sektionen gemacht werden, steuerbegünstigt sind. Dies wurde von den Steuerreferenten der Finanzminister (Finanzsenatoren) der Länder abgelehnt. Demgemäß wird auch seit 1965 von den Finanzämtern verfahren. Gegen diese Sachbehandlung wendet sich der Deutsche Alpenverein. Es haben bereits mehrere Besprechungen mit Vertretern seines Vorstandes in dieser Angelegenheit stattgefunden. Dabei wurde vereinbart, daß der Deutsche Alpenverein seine Auffassung nochmals in einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme zusammengefaßt und daß nach deren Eingang die Angelegenheit mit den Steuerreferenten der Finanzminister (Finanzsenatoren) der Länder erneut erörtert wird. Im Gegensatz zu den Zuwendungen an den Deutschen Alpenverein werden die Zuwendungen an den Touristenverein „Die Naturfreunde" steuerlich nicht begünstigt. Grund für diese unterschiedliche Sachbehandlung ist die Tatsache, daß der Touristenverein „Die Naturfreunde" nach seiner Satzung neben anerkannt gemeinnützigen Zwecken auch politische Ziele verfolgt. Politische Ziele sind aber nicht gemeinnützig im Sinne des § 17 des Steueranpassungsgesetzes, so daß die nach dieser Vorschrift geforderte Voraussetzung der Ausschließlichkeit hinsichtlich der gemeinnützigen Zwecke bei ihm nicht erfüllt ist. Aus diesem Grund ist auch ein Antrag des Touristenvereins „Die Naturfreunde" auf Erlaß einer Verwaltungsanordnung, durch die Zuwendungen an ihn als steuerbegünstigt anerkannt werden sollten, von den Herren Finanzministern (Finanzsenatoren) der Länder abgelehnt worden. Eine dem Verein nahegelegte entsprechende Satzungsänderung wurde von seinem Vorsitzenden zurückgewiesen. Damit sehe ich zunächst zwar keine Möglichkeit, wie Zuwendungen an den Touristenverein „Die Naturfreunde" steuerlich begünstigt werden könnten. Ich werde jedoch eine in diesen Tagen hier eingegangene Entschließung des Bundeskongresses dieses Vereins zur Rechtslage nochmals den Steuerreferenten der Finanzminister (Finanzsenatoren) der Länder vorlegen.
Gesamtes Protokol
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503700000
Die Sitzung ist eröffnet.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Präsident des Bundestages hat gemäß § 96 a der Geschäftsordnung die von der Bundesregierung als dringlich bezeichnete
Einunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Erweiterung des Zollkontingents für Zeitungsdruckpapier) — Drucksache V/543 —
an den Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen mit der Bitte um fristgemäße Behandlung überwiesen.
Der Bundesminister der Finanzen hat am 18. April 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stingl, Dr. Seume, Borm und Genossen betr. Auswirkungen der Artikel 21 und 22 des Haushaltssicherungsgesetzes vom 20. Dezember 1965 in Berlin — Drucksache V/500 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/542 verteilt.
Der Bundesminister für Gesundheitswesen hat am 18. April 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schmidt (Wuppertal), Bading, Dr. Hamm (Kaiserslautern) und Genossen betr. wassergefährdende Tankwagenunfälle — Drucksache V/465 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/549 verteilt.
Die Tagesordnung beschränkt sich auf die Fragestunde
— Drucksachen V/520, V/523 —
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf.
Frage XIV/12 des Herrn Abgeordneten Lautenschlager:
Beabsichtigt das Bundesverteidigungsministerium, den Lehrbetrieb an den Bundeswehrfachschulen einzuschränken bzw. diese Schulen ganz aufzulösen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503700100
Bei den Bundeswehrfachschulen, Herr Abgeordneter, sind organisatorische Änderungen auf Grund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 6. August 1964 erforderlich geworden, wodurch der Kreis der länger dienenden Soldaten, die Anspruch auf Besuch der Bundeswehrfachschule haben, eingeschränkt wurde. Während vorher alle Soldaten mit vier- und mehrjähriger Verpflichtungsdauer die Bundeswehrfachschule besuchen konnten, sind jetzt nur noch die Soldaten mit acht- und mehrjähriger Verpflichtungszeit anspruchsberechtigt. Diese Begrenzung führte bisher zur Auflösung von elf Bundeswehrfachschulen. Die Endplanung sieht die Auflösung einer weiteren Schule und die Weiterführung des Lehrbetriebes an 34 Bundeswehrfachschulen vor.
Vizepräsident Dr. Dehler; Keine Zusatzfrage? — Frage XIV/13 des Herrn Abgeordneten Lautenschlager:
Bis wann werden die Lehrkräfte an den Bundeswehrfachschulen besoldungsmäßig und im Hinblick auf die Amtsbezeichnung ihren Kollegen in den Ländern angeglichen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503700200
Die Bundesregierung bereitet, wie bekannt ist, ein Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vor, das u. a. die Besoldung der Lehrer im Fachschuldienst des Bundes den inzwischen eingetretenen Besoldungsverbesserungen in den Ländern angleichen soll. Die Vorlage soll alsbald vom Kabinett verabschiedet worden. Änderungen der Amtsbezeichnungen sind nicht vorgesehen. Sie sind bisher von keiner Seite angeregt worden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503700300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lautenschlager.

Hans Lautenschlager (SPD):
Rede ID: ID0503700400
Herr Staatssekretär, wenn jetzt so viele Fachlehrer bei der Bundeswehr ausscheiden und die Amtsbezeichnungen nicht angeglichen werden, glauben Sie nicht, daß diese ausscheidenden Fachlehrer, die in anderen Schulen Anstellung suchen, benachteiligt sind?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503700500
Ich habe auf Grund der bisherigen Erfahrungen diesen Eindruck nicht gewonnen. Soweit ich weiß, gibt es abweichende Amtsbezeichnungen nur in Baden-Württemberg und in Bayern.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503700600
Eine weitere Frage.

Hans Lautenschlager (SPD):
Rede ID: ID0503700700
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, in dieser Richtung einmal Nachprüfungen vorzunehmen und mir darüber zu berichten?




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503700800
Dazu bin ich jederzeit bereit, Herr Abgeordneter.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503700900
Frage XIV/14 des Herrn Abgeordneten Felder:
Hält das Bundesverteidigungsministerium die bisherige ärztliche Überwachung der Starfighter-Piloten für ausreichend?
Herr Staatssekretär, bitte!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503701000
Herr Abgeordneter, das Bundesverteidigungsministerium hält die ärztliche Überwachung der Starfighter-Piloten für ausreichend. Die ärztliche Überwachung der Starfighter-Piloten richtet sich wie die aller Flugzeugführer nach den „Bestimmungen für die Untersuchung auf Wehrfliegerverwendungsfähigkeit" und der „Sanitätsanweisung für Fliegerärzte".
Die Untersuchungen auf Wehrfliegerverwendungsfähigkeit werden am Flugmedizinischen Institut der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck, die laufenden Kontrollen durch Fliegerärzte durchgeführt, die sich bei jedem fliegenden Verband befinden. Die Fliegerärzte sind infolge ihres engen Kontaktes mit den Piloten in der Lage, frühzeitig Anzeichen einer Leistungsminderung zu erkennen und alle Maßnahmen zu ihrer Behebung zu treffen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503701100
Eine Zusatzfrage?

Josef Felder (SPD):
Rede ID: ID0503701200
Herr Staatssekretär, darf ich auf Grund dieser Ausführungen annehmen, daß die Einrichtung eines von vielen Ärzten für notwendig gehaltenen Regenerationszentrums für Bewegungstherapie nicht geplant ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503701300
Doch, darauf komme ich bei einer späteren Frage noch zu sprechen, Herr Abgeordneter. Zunächst habe ich nur die Frage beantwortet, ob die bisherige ärztliche Überwachung als ausreichen angesehen wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503701400
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Felder.

Josef Felder (SPD):
Rede ID: ID0503701500
Stehen der Bundeswehr für diesen besonderen Zweck dann wirklich die geeignetsten Ärzte und das nötige Hilfspersonal zur Verfügung, so daß der Regenerationserfolg gesichert erscheint?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503701600
Diese Kurse und Kuren sollen ja erst eingerichtet werden. Ich darf darauf vielleicht nachher eingehen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503701700
Ich rufe die Frage XIV/15 des Abgeordneten Felder auf:
Was geschieht, um die einer besonders hohen Beanspruchung ausgesetzten Starfighter-Piloten vor vorzeitigen physischen Verschleißerscheinungen und psychischen Belastungen durch ärztlich empfohlene Regenerationsmaßnahmen zu schützen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503701800
Dem Schutz der Starfighter-Piloten vor vorzeitigen physischen Verschleißerscheinungen und psychischen Belastungen dienen in erster Linie die Untersuchungen und Kontrollen, die ich soeben geschildert habe. Sobald der Fliegerarzt es für erforderlich hält, werden dem einzelnen Flugzeugführer individuelle Kuren verordnet, die zur Stärkung der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit wirksam werden sollen. Außerdem ist geplant — und nun komme ich auf das zurück, was Sie eben angesprochen haben —, für diesen Personenkreis auch ohne besonderen Anlaß in Kürze Kurse einzuführen, in denen durch eine unter ärztlicher Leitung stehende Bewegungstherapie die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft erhalten werden sollen.

Josef Felder (SPD):
Rede ID: ID0503701900
Es wird sich also in diesen Zentren nicht nur um Erholung durch Freizeit, sondern um eine intensive Behandlung handeln?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503702000
Ja, um eine intensive Behandlung. Das ist also nicht nur eine Individualkur, sondern hier werden auch ohne besonderen Anlaß im Einzelfall die Piloten von Zeit zu Zeit zusammengefaßt, ärztlich besonders überwacht und durch eine Bewegungstherapie in ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit erhalten und gestärkt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503702100
Eine weitere Frage.

Josef Felder (SPD):
Rede ID: ID0503702200
Haben Sie, Herr Staatssekretär, erfahren, wie sich solche präventiv-medizinischen Maßnahmen bei den anderen NATO-Partnern auswirken?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503702300
Ich kann Ihnen diese Frage im Augenblick nicht beantworten, Herr Abgeordneter, werde mich aber erkundigen und sie Ihnen schriftlich beantworten, wenn Sie einverstanden sind.

Josef Felder (SPD):
Rede ID: ID0503702400
Danke schön!

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503702500
Ich rufe die Frage XIV/16 des Abgeordneten Felder auf:
Wie hoch ist der Prozentsatz der Starfighter-Piloten, die jährlich infolge physischer oder psychischer Abnutzung ausfallen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503702600
Ich nehme an, Herr Abgeordneter Felder, daß Sie wissen wollen, wieviel Prozent der Starfighter-Piloten jährlich infolge physischer und psychischer Abnutzung vorzeitig ihre Pilotentätigkeit beenden müssen. Die Frage kann ich nicht exakt beantworten, weil der Fliegerarzt versuchen wird, jeder Überschreitung der physischen und psychischen Belastungsfähigkeit des Piloten sofort Rechnung zu tragen. Das drückt sich in der Praxis etwa darin aus, daß der Fliegerarzt dem Piloten beispielsweise befristete Pausen im Fliegen allgemein oder für bestimmte Flugarten, z. B. Nachtflug oder Instrumentenflug, auferlegt. Es wird also nicht so lange



Staatssekretär Gumbel
gewartet, bis ein Starfighter-Pilot wegen physischer und psychischer Abnutzung gänzlich ausfällt. Im Gegenteil, durch diese erwähnten befristeten Einschränkungen des Fliegens wird versucht, ihn möglichst rasch wieder in den vollen Besitz seiner körperlichen und geistigen Kräfte zu bringen, damit er wieder uneingeschränkt zum Fliegen zugelassen werden kann. Durch dieses Verfahren ist es bisher zu keinen Ausfällen gekommen, von denen gesagt werden müßte, daß sie allein auf die besonders hohe Beanspruchung des Fliegens zurückzuführen sind.

Josef Felder (SPD):
Rede ID: ID0503702700
Diese Ausfälle stehen also in keiner Beziehung zu dem angeblichen Pilotenmangel?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503702800
Nein, Herr Abgeordneter.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503702900
Noch eine Frage? — Bitte!

Josef Felder (SPD):
Rede ID: ID0503703000
In diesem Zusammenhang darf ich die Frage stellen: Was ist an der in der Presse veröffentlichten Behauptung eines Piloten richtig, die in den USA ausgebildeten Starfighter-Piloten würden bis zu vier Monaten herumsitzen, ehe sie zum Flugtraining nach unseren Wetterbedingungen kämen, wodurch bei ihnen ein Gefühl der Unsicherheit entstehe?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503703100
Herr Abgeordneter, diese Äußerung ist mir nicht bekanntgeworden. Es hat eine kleine Verzögerung bei der Umstellung der Ausbildung von den Zentren in Deutschland auf die amerikanischen Zentren gegeben. Dabei ist durch die Überführung zunächst einmal ein gewisser Stau von Flugzeugführeranwärtern entstanden. In der Zwischenzeit hat sich aber das ganze Verfahren eingespielt, und mir ist nicht bekannt, daß irgendwelche Verzögerungen auftreten.
Außerdem meine ich, daß diese Frage nicht im Zusammenhang mit den Fragen steht, die Sie hier aufgeworfen haben, nämlich der ärztlichen Betreuung. Bei den Piloten, die in Amerika ausgebildet werden, liegt die gesamte Ausbildung einschließlich der ärztlichen Betreuung bei den Amerikanern.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503703200
Ich rufe die Frage XIV/17 des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Anstrengungen der beiden Weltmächte, zum Schutz ihrer Bevölkerungen und ihrer Industrieanlagen Raketenabwehrsysteme zu entwickeln?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503703300
In Ihrer Frage sprechen Sie von der Entwicklung von Raketenabwehrsystemen der beiden Weltmächte. Sie meinen damit — so verstehe ich Sie wenigstens — die USA und die Sowjetunion und die in diesen beiden Ländern unternommenen Anstrengungen zur Entwicklung von Raketenabwehrsystemen gegen interkontinentale ballistische Flugkörper.
Die Bundesregierung ist nur begrenzt in der Lage, zu Ihrer Frage Stellung zu nehmen. Sie kann insbesondere nicht eine Beurteilung der Anstrengungen der USA abgeben. Im Rahmen einer Fragestunde ist es zudem kaum möglich, in eine gründliche Behandlung der außerordentlich komplizierten Materie einzutreten.
Allgemein ist zu den Anstrengungen der beiden Weltmächte zu sagen, daß Nationen, die Offensivwaffen — wie interkontinentale ballistische Raketen — entwickeln, bis zu einem gewissen Grade auch gezwungen sind, entsprechende Abwehrwaffen zu entwickeln. Diese Abwehrwaffen dienen einmal dem Schutz der Bevölkerung und der Industrieanlagen, zum anderen aber dazu, die Wirkung der eigenen Offensivwaffen an den entsprechenden Defensivwaffen zu untersuchen. Es ist also nur natürlich, wenn beide Weltmächte Raketenabwehrsysteme entwickeln.
Mir ist bekannt, daß in den USA jährlich erhebliche Beträge — man spricht von 200 bis 300 Millionen Dollar — für die Entwicklung von Raketenabwehrsystemen auf der Grundlage des Radarprinzips ausgegeben werden. Diese Systeme sind technisch außerordentlich kompliziert und aufwendig. Die Probleme, die dabei bewältigt werden müssen, sind noch nicht voll gelöst. Es scheint theoretisch möglich zu sein, eine Punktverteidigung mit großem materiellem Aufwand aufzubauen. Der lückenlose Schutz einer ganzen Nation mit ihren gesamten Hilfsquellen dagegen ist zur Zeit nicht möglich. Sobald ein solches Abwehrsystem auf beiden Seiten wirksam entwickelt ist, wird es ohne Zweifel dazu beitragen, das nukleare Patt zwischen den Weltmächten aufrechtzuerhalten und die Abschreckung gegen andere Atommächte, die über solche Systeme nicht oder noch nicht verfügen, zu erhöhen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503703400
Eine Zusatzfrage? — Bitte!

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0503703500
Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht trotz Ihrer einleitenden Feststellungen für zweckmäßig, daß, nachdem bisher eine Diskussion über diese ungeheuer wichtigen und folgereichen Entwicklungen im Bundestag noch nicht stattgefunden hat — auch im Verteidigungsausschuß nicht —, diese Dinge hier wenigstens einmal kurz angesprochen werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503703600
Ich habe versucht, auf die Fragen in Kürze einzugehen, Herr Abgeordneter. Ich muß aber sagen, daß die gesamte Materie selber so außerordentlich viele Schwierigkeiten in sich birgt, daß man sie nicht in aller Extensität und erschöpfend behandeln kann.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0503703700
Ganz sicher.
Herr Staatssekretär, Sie sprachen eben davon, daß das atomare Patt zwischen den beiden Welt-



Dr. Schulze-Vorberg
machten, wenn solche Systeme ausgebaut wären, noch verstärkt wäre. Welche Konsequenzen ergeben sich nach Ihrer Meinung und nach den Erkenntnissen der Bundesregierung daraus für Gebiete, die nicht unter diesen Schutzglocken liegen werden? Dazu dürfte nach dem augenblicklichen Stand Westeuropa gehören.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503703800
Herr Abgeordneter, da zur Zeit ein gewisses Patt zwischen den USA und der Sowjetunion im Hinblick auf die dort vorhandenen Kapazitäten besteht, würde sich im Prinzip an diesem Verhältnis nichts ändern. Ich meine, das hätte die gleichen Auswirkungen dann auch für die Gebiete, die Sie im Auge haben.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503703900
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage XIV/18 des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg auf:
Ist es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit möglich, ballistische Flugkörper bei einem Angriff auf Westeuropa abzuwehren?
Bitte sehr!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503704000
Ihre Frage, Herr Abgeordneter, beantworte ich dahin, daß in größerer Zahl gegen westeuropäische Gebiete abgefeuerte ballistische Flugkörper derzeit nicht abgewehrt werden können.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503704100
Eine Zusatzfrage, bitte!

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0503704200
Ist es also so, Herr Staatssekretär, daß die Abwehrsysteme nur gegen interkontinentale Raketen aufgebaut werden, nicht aber gegen die Mittelstreckenraketen, die von der Sowjetunion aus Westeuropa bedrohen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503704300
Es verhält sich so, Herr Abgeordneter, daß die Abwehr interkontinentaler Raketen andere technische Voraussetzungen hat als die von Flugkörpern, die etwa im europäischen Raum verwendet werden, und zwar deswegen, weil die Bekämpfung ballistischer Flugkörper im europäischen Raum wegen der relativ flachen Flugbahn ganz andere Voraussetzungen an die Radarerfassung stellt, als das bei den Raketen der Fall ist, die interkontinental, d. h. mit sehr hohen Flugbahnen, geschossen werden. Es sind ganz andere technische Bedingungen, und es sind im Einzelfall andere Untersuchungen notwendig.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503704400
Eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0503704500
Hält es die Bundesregierung angesichts der bekannten Bedrohung gerade durch diese Mittelstreckenraketen aus der Sowjetunion gegen Westeuropa für geboten,
mit den westeuropäischen Partnern über Abwehrmaßnahmen zu sprechen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503704600
Ich komme in Beantwortung der dritten Frage, die Sie gestellt haben, auf diesen Punkt zurück.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503704700
Ich rufe die Frage XIV/19 des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg auf:
Bestehen Pläne der NATO — oder werden sie von der Bundesregierung erwartet —, das Gebiet der Bundesrepublik mit einer Raketenabwehr zu schützen, entsprechend den amerikanischen Entwicklungen?
Bitte, Herr Staatssekretär, zur Beantwortung!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503704800
Ihre dritte Frage, Herr Abgeordneter, beantworte ich dahin, daß der technische Entwicklungsstand einen Raumschutz gegen feindliche Raketen für das Gebiet der Bundesrepublik in der nächsten Waffengeneration etwa bis 1980 nicht erwarten läßt. Die Übernahme etwaiger zum Schutz des amerikanischen Kontinents entwickelten Abwehrsysteme für den mitteleuropäischen Raum ist, wie ich eben in der Antwort auf Ihre Zusatzfrage schon ausgeführt habe, aus technischen Gründen nicht möglich, weil die amerikanischen Systeme für die Bekämpfung von Raketen ausgelegt sind, die in großer Höhe ankommen und eine ganz erhebliche Einfallgeschwindigkeit — etwa 16 Mach — haben.
Wenn sich auch im Augenblick noch keine realisierbare Lösung abzeichnet, so laufen die Planungen der NATO und der Bundesrepublik zur Modernisierung des Luftverteidigungssystems gleichwohl darauf hinaus, die Fähigkeit zur Abwehr auch ballistischer Flugkörper anzuheben. Solche Waffensysteme würden dann beispielsweise auch durch die in der Bundesrepublik stationierten USA-Truppen benötigt werden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503704900
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0503705000
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß die Interessenidentität, wie sie zwischen Amerika und Westeuropa bisher eindeutig bestand, insoweit nicht mehr besteht, als Westeuropa durch diese Raketen verwundbar bleibt, während für Amerika ein gewisser Schutz möglich werden dürfte?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503705100
Eine Interessenidentität besteht insoweit, Herr Abgeordneter, als natürlich alle Nationen, die durch Raketen bedroht sind, danach trachten werden, sich Abwehrwaffen zu schaffen. Ich habe in meiner Antwort aber deutlich zu machen versucht, daß das ein technisch außerordentlich schwieriges Problem ist, das in den Vereinigten Staaten anders gelagert ist als hier in Mitteleuropa, und ich muß hinzufügen, daß die Kosten, die dafür aufgewandt werden müssen, ganz exorbitant hoch sind.




Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503705200
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Schulze-Vorberg.

Dr. Max Schulze-Vorberg (CSU):
Rede ID: ID0503705300
Wenn es das gemeinsame Bestreben der westeuropäischen Staaten ist, die Raketenbedrohung aus der Sowjetunion nach der von Ihnen gegebenen Darlegung abzubauen, wenn die Abrüstung also unser gemeinsamer Wunsch ist, was kann dann Westeuropa Ihrer Meinung nach gemeinsam tun, um dieser Bedrohung zu begegnen, nachdem immer wieder von der Raketenlücke gerade im Mittelstreckenbereich gesprochen worden ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503705400
Sie wissen, daß die Politik der NATO insgesamt darauf hinausläuft, dieser Bedrohung durch eine entsprechende Abschreckung zu begegnen. Diese Abschreckung besteht natürlich auch aus dem amerikanischen interkontinentalen Potential auf nuklearem Gebiet. Darüber hinaus sind laufend Bemühungen und Bestrebungen zu verzeichnen, die Abwehrwaffen und die bestehende Abwehr gegenüber einfliegenden Raketen zu verstärken und die Abwehr zu verbessern.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503705500
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf, zunächst die Frage XIII/1 des Herrn Abgeordneten Cramer:
Ist die Bundesregierung bereit, bei Vorlage des Dritten Neuordnungsgesetzes zum Bundesversorgungsgesetz auch für diejenigen Witwen aus dem zweiten Weltkrieg, die vor Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes am 1. Oktober 1950 wieder geheiratet haben und deren Ehen wieder aufgelöst wurden, unter Aufrechnung der Heiratsabfindung die Hinterbliebenenrente wieder zu gewähren?
Bitte, Herr Minister!

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503705600
Das von Ihnen angesprochene Problem, Herr Kollege, ist bereits im geltenden Recht gelöst. Ich weise auf § 44 Abs. 6 des Bundesversorgungsgesetzes hin. Hiernach lebt der Anspruch auf Witwenrente auch dann wieder auf, wenn eine Witwe keine Witwenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bezogen hat, sofern sie ohne die Wiederverheiratung einen Anspruch auf Versorgung hätte. Diese Regelung knüpft übrigens an die schon vor Inkrafttreten des ersten Neuordnungsgesetzes vom 1. Juli 1960 geltende Vorschrift des § 44 Abs. 8 BVG an.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503705700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Cramer.

Johann Cramer (SPD):
Rede ID: ID0503705800
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, daß zwischen den Witwen aus der Zeit vor dem 1. April 1950 und nachher kein Unterschied mehr gemacht wird?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503705900
Jawohl.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503706000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fritsch.

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0503706100
Herr Minister, ist damit kundgetan, daß die Witwen, die infolge ihrer Verehelichung vor Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes keine Abfindung erhalten haben, nunmehr bei der Neuordnung in Form des Dritten Neuordnungsgesetzes mit einbezogen werden sollen?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503706200
Nein, Herr Kollege, die Frage der Abfindung ist darin nicht enthalten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503706300
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Fritsch.

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0503706400
Herr Minister, ist beabsichtigt, in die Neuordnung eine derartige Bestimmung mit aufzunehmen, die diejenigen Witwen mit einbezieht, die infolge ihrer Verehelichung unmittelbar nach 1945 oder einige Jahre später bisher keine Abfindung erhalten haben?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503706500
Wir sind mitten in der Vorbereitung des Gesetzentwurfs, und ich kann jetzt darüber noch keine Auskunft erteilen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503706600
Dann rufe ich die Fragen XIII/2 bis XIII/4 des Abgeordneten Schmidt (Würgendorf) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die jetzige Schlechtwetterregelung nach §§ 143 a bis n des AVAVG bis zum 31. März des jeweiligen Jahres unbefriedigend ist?
Kann damit gerechnet werden, daß für die Mittelgebirgs- und Höhengebiete der Bundesrepublik, in denen die Schlechtwetterperiode über den genannten Termin hinausgeht, eine differenzierte Regelung eingeführt wird?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Empfehlung eines Arbeitsamtes, nach Ablauf der Schlechtwetterperiode die Arbeitskräfte zu entlassen, den Interessen des Mittelstandes Rechnung trägt?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Katzer vom 20. April 1966 lautet:
1. Die Bundesregierung hält die Regelung, nach der das Schlechtwettergeld nur für die Zeit bis zum 31. März gewährt werden kann, nicht für unbefriedigend. Sie hat bei der Festlegung der Schlechtwetterzeit durch § 1 der Achten Verordnung zur Durchführung des AVAVG im Jahre 1959 eingehend geprüft, ob — wie von mehreren Seiten gewünscht — eine kürzere oder eine längere Dauer der Schlechtwetterzeit angebracht wäre. Für die Begrenzung auf den 31. März hat sie sich dann im Einvernehmen mit den Sozialpartnern entschieden. In ihrem Bericht über die Auswirkungen der Vorschriften zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (Bundestagsdrucksache IV/643 S. 22) hat die Bundesregierung dargelegt, daß sie nach den bisherigen Erfahrungen diese Begrenzung für angemessen hält. Die Bundesregierung hat sich bei der von ihr getroffenen Regelung im wesentlichen von folgenden Überlegungen leiten lassen:
a) Daß die Schlechtwetterzeit am 31. März endet, entspricht der im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe getroffenen Festsetzung der Zeit, in der aus witterungsbedingten Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann.
b) Eine Aufstellung der Frosttage in den letzten 50 Jahren zeigt, daß im Durchschnitt des Monats April nur an wenigen Tagen und dann auch nur leichter Frost erwartet werden kann. So lag z. B. die Mindesttemperatur im Durchschnitt der letzten 50 Jahre im April in Schleswig-Holstein nur an 5 Tagen, im klimatisch so verschiedenen Bayern nur an 6 Tagen unter 0 Grad. Es handelt sich dabei um Frosttage, nicht etwa um Eistage, bei welchen die Temperatur den ganzen Tag unter dem Gefrierpunkt liegt. Arbeitsausfall an diesen wenigen Frosttagen ist selten zu erwarten. Wenn er dennoch eintritt, so können



Vizepräsident Dr. Dehler
Arbeitsausfälle in aller Regel durch Nacharbeit im Sinne der Vorschriften des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe ausgeglichen werden.
2. Es kann nicht damit gerechnet werden, daß die Dauer der Schlechtwetterzeit regional unterschiedlich festgelegt und etwa für die von Ihnen genannten Mittelgebirgs- und Höhengebiete verlängert wird. Die Bundesregierung hat die Frage, ob eine solche Regelung angebracht wäre, bereits vor Erlaß der genannten Verordnung, aber auch späterhin mehrfach eingehend geprüft, sie aber aus folgenden Gründen verneint:
Eine regional unterschiedliche Regelung der Schlechtwetterzeit würde voraussetzen, daß in aller Regel in einzelnen Gebieten zu bestimmten Zeiten aus witterungsbedingten Gründen nicht gebaut werden kann, während in anderen Bezirken zur gleichen Zeit das Bauen möglich ist. Dies trifft jedoch — von ungewöhnlichen Höhenlagen, die für den Baumarkt keine Bedeutung haben, abgesehen — für die Bundesrepublik nicht zu. Die Witterungsverhältnisse verlaufen vielmehr in der Bundesrepublik von Jahr zu Jahr sehr ungleichmäßig, auch was die Relationen zwischen den verschiedenen Gebieten anlangt. Im vergangenen Februar z. B. fiel im Norden Schnee, während im Süden — im Unterschied zu sonstigen Jahren — Vorfrühling herrschte; dort war das Bauen unmöglich, hier bestanden keine Hinderungsgründe. Auch im April können die klimatischen Verhältnisse unter Umständen im Mittelgebirge die Bauarbeiten gestatten, während sie im Küstengebiet an einzelnen Tagen eingestellt werden müssen. Wie die Bundesregierung bereits in dem erwähnten Bericht (Bundestagsdrucksache IV/643 S. 22) ausgeführt hat, würden daher regional verschiedene Schlechtwetterzeiträume in der Praxis zu erheblichen Unzuträglichkeiten führen.
3. Die Frage, ob Arbeitnehmer nach Ablauf der Schlechtwetterzeit entlassen werden sollen, haben die Unternehmers des Baugewerbes in eigener Verantwortung zu entscheiden. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Arbeitsamtes, eine Empfehlung in diesem Sinne zu geben. Das Arbeitsamt hat lediglich Auskunft über die Rechtslage zu erteilen. Wenn Sie mir nähere Unterlagen zuleiten, aus denen hervorgeht, daß ein Arbeitsamt gegen diese Grundsätze verstoßen hat, bin ich gern bereit, die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung um einen Bericht zu bitten.
Dann rufe ich die Frage XIII/5 des Herrn Abgeordneten Kohlberger auf:
Teilt die Bundesregierung die Meinung des Staatssekretärs Kattenstroth, der laut Zeitungsbericht vom 30. März 1966 gesagt hat, daß deutsche Arbeitnehmer ihre Aufgaben in den Betrieben weniger verantwortungsbewußt als ausländische Arbeitskräfte erfüllen?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503706700
Herr Präsident, darf ich die drei Fragen des Herrn Kollegen Kohlberger zusammenfassend beantworten?

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503706800
Ja. Dann rufe ich noch die Fragen XIII/6 und XIII/7 des Herrn Abgeordneten Kohlberger auf:
Hat die Bundesregierung die gleiche Auffassung wie Staatssekretär Kattenstroth, daß deutsche Arbeitnehmer im Vergleich mit Ausländern häufiger krank sind?
Ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung, daß Auslassungen wie die des Staatssekretärs Kattenstroth in Bad Godesberg vom 30. März 1966 die -deutschen Arbeitnehmer kränken können, mit deren Arbeitskraft die Wirtschaft wiederaufgebaut wurde?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503706900
Zur ersten Frage. Mir ist ein Zeitungsbericht, Herr Kollege, vom 30. März 1966, nach dem Herr Staatssekretär Kattenstroth gesagt haben soll, daß deutsche Arbeitnehmer ihre Aufgaben in den Betrieben weniger verantwortungsbewußt als ausländische Arbeitnehmer erfüllen, nicht bekannt. Ein solcher Pressebericht wäre auch völlig unzutreffend, denn Herr Staatssekretär Kattenstroth hat in seinen Ausführungen über Probleme der Ausländerbeschäftigung bei der Informationstagung des Bundesverbandes deutscher Arbeitgeberverbände - die Rede liegt mir im vollen Wortlaut vor — diese oder ähnliche Feststellungen nicht getroffen.
Zur zweiten Frage. Herr Staatssekretär Kattenstroth ist in seiner Rede vom 30. März 1966 in Bad Godesberg auf den Krankenstand der Arbeitnehmer überhaupt nicht eingegangen, hat also auch nicht den Krankenstand deutscher und ausländischer Arbeitnehmer verglichen. Presseberichte zu dieser Frage beziehen sich auf Ausführungen anderer Teilnehmer an dieser Tagung.
Zur dritten Frage, Herr Kollege Kohlberger. Da Ihre ersten beiden Fragen, wie ich soeben dargelegt habe, auf offensichtlich unrichtigen Presseberichten basieren, möchte ich annehmen, daß Ihre dritte Frage dadurch gegenstandslos geworden ist. Falls Sie an dem vollen Wortlaut der Rede von Herrn Staatssekretär Kattenstroth interessiert sind, bin ich gerne bereit, Ihnen diese sofort zur Verfügung zu stellen. Ich bin sicher, daß Sie nach der Lektüre der Rede mit mir der Auffassung sind, daß in dieser Rede keinerlei Behauptung enthalten ist, die geeignet wäre, die deutschen Arbeitnehmer zu kränken.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503707000
Herr Abgeordneter Kohlberger, eine Zusatzfrage.

Richard Kohlberger (SPD):
Rede ID: ID0503707100
Stimmt es Herr Minister, daß die Presse — nicht am 30., aber am 31. -
den Namen des Herrn Staatssekretärs genannt und berichtet hat, der Herr Staatssekretär habe erklärt, daß deutsche Arbeiter häufiger krank seien als ausländische?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503707200
Ich sagte Ihnen schon, Herr Kollege, daß das möglicherweise in einigen Presseberichten gestanden hat, daß das aber nicht mit dem Inhalt der Rede übereinstimmt, die der Herr Staatssekretär tatsächlich gehalten hat. Ich habe mich bereiterklärt, Ihnen den vollen Wortlaut der Rede sofort zur Verfügung zu stellen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503707300
Eine weitere Frage.

Richard Kohlberger (SPD):
Rede ID: ID0503707400
Herr Minister, diese Zeitungsmeldung hat Anlaß dazu gegeben, daß Tausende von Menschen ihre Arbeit niederlegten. Wäre es nicht richtig gewesen, eine Berichtigung dieser Pressemeldung zu verlangen?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503707500
Ich persönlich habe am gleichen Tage in einem großen Publikationsorgan eine Berichtigung gegeben, und ich glaube, daß sie auch sehr beruhigend gewirkt hat.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503707600
Ich rufe die Frage XIII/8 des Herrn Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß Frauen und Mädchen, die sich bei Betrieben um eine Einstellung bewerben, vielfach in einer Weise über das Vorliegen einer Schwangerschaft befragt werden, die den Schutz der Intimsphäre mißachtet?
Bitte, Herr Minister!

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503707700
Herr Kollege Fritsch, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Befragungen von Frauen und Mädchen, die den Schutz der Intimsphäre miß-



Bundesminister Katzer
achten, unzulässig sind. Nicht jede Frage nach dem Bestehen einer Schwangerschaft bedeutet jedoch einen unzulässigen Eingriff in diese Sphäre. Es kommt, wie die Bundesregierung glaubt, vielmehr darauf an, in welcher Form eine solche Frage gestellt wird. Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Ich darf auf das Urteil vom 22. September 1961 hinweisen. Hier hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß der Arbeitgeber das Recht hat, eine Stellenbewerberin nach dem Bestehen einer Schwangerschaft zu fragen. Eine solche Frage ist allerdings nach diesem Urteil nur dann gestattet, wenn sie in angemessener Form gestellt wird. Eine angemessene Form sieht das Bundesarbeitsgericht in der Vorlage eines Fragebogens oder in einer zu unterschreibenden Erklärung. Dieser Stellungnahme möchte ich mich vollinhaltlich anschließen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503707800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fritsch.

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0503707900
Herr Minister, sehen Sie, nachdem nicht in Abrede gestellt werden kann, daß in der Praxis diese von dem Bundesarbeitsgericht vorgesehene Form der Befragung nicht gewahrt wird, Möglichkeiten der Durchsetzung dieses Grundsatzes in den Betrieben, da doch, wie Sie zugegeben haben, hier die Intimsphäre und damit grundgesetzliche Rechte des Bürgers in Frage gestellt werden?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503708000
Herr Kollege, es ist natürlich, wie Sie sicher zugestehen werden, sehr schwierig, hier mit gesetzesmäßigen Mitteln einzugreifen; denn es ist eben doch eine Frage der persönlichen Haltung und der Persönlichkeit. Ich kann also von mir aus eigentlich nur darauf hinweisen, daß man auch in der Öffentlichkeit dafür Verständnis haben soll. Ich glaube, mehr bleibt uns in diesem Hohen Hause zu dieser Frage nicht zu tun.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503708100
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Fritsch.

Walter Fritsch (SPD):
Rede ID: ID0503708200
Herr Minister, würden Sie es nicht trotzdem für sinnvoll halten, sich mit den beteiligten Tarifpartnern, Gewerkschaften usw., zusammenzusetzen, um diese Frage doch noch einmal zu besprechen und darauf hinzuweisen, daß hier größte Zurückhaltung zu üben ist, und vielleicht auch die Frage zu prüfen, inwieweit keine Folgen für die Befragte eintreten, wenn sie es ablehnt, diese Frage zu beantworten?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503708300
Herr Kollege, ich bin im laufenden Gespräch sowohl mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände als auch mit den Gewerkschaften. Ich bin selbstverständlich gern bereit, über diesen Weg — das deutete ich vorhin schon
an — alles zu tun, um die Intimsphäre zu wahren und die entsprechende Aufklärung zu geben.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503708400
Frau Kollegin Rudoll zu einer Zusatzfrage.

Margarete Rudoll (SPD):
Rede ID: ID0503708500
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß diese Fragen zum Teil in schriftlicher Form im sogenannten Einstellungsfragebogen niedergelegt sind, und sehen Sie keine Möglichkeit, auf die Gestaltung dieser Fragebogen Einfluß zu nehmen, damit die Mißachtung daraus entfernt wird?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503708600
Frau Kollegin, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir einen Fragebogen zuleiteten, von dem Sie annehmen, daß ein Eingriff in die Intimsphäre vorliegt. Mir ist ein solcher bisher nicht bekannt geworden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir entsprechendes Material zuleiteten. Ich wäre dann selbstverständlich gern bereit, entsprechende Schritte zu unternehmen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503708700
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Rudoll.

Margarete Rudoll (SPD):
Rede ID: ID0503708800
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß bei einer Firma die Einstellungsuntersuchung einmal auf eine Untersuchung durch eine Vertragsärztin, die Gynäkologin war, ausgedehnt wurde und daß es sich dabei um ein 15jähriges Mädchen handelte? Halten Sie solche Maßnahmen für richtig?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503708900
Der Fall ist mir bisher nicht zur Kenntnis gebracht worden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Unterlagen zusenden könnten, damit ich mir ein Bild über diesen Einzelfall machen kann.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503709000
Herr Abgeordneter Matthöfer!

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0503709100
Herr Minister, da man dieses Problem im Zusammenhang mit anderen Tendenzen in unseren Betrieben sehen muß, die zum Zwecke haben, in den Innenraum des Menschen, der zu seiner menschlichen Würde gehört, einzugreifen, möchte ich Sie fragen, ob in Ihrem Ministerium die Absicht besteht zu überlegen, welche Tendenzen in den deutschen Betrieben bestehen, die in den menschlichen Innenraum einzugreifen geeignet sind, und welche Maßnahmen man unter Umständen dagegen ergreifen könnte?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503709200
Herr Kollege, ich muß Ihnen ehrlich gestehen: Das ist so allgemein gehalten, daß ich nicht wüßte, was ich in meinem Hause anstellen sollte, um solchen Dingen zu begegnen. Es ist — ich wäre dankbar, wenn das Hohe Haus das so sähe — eine Frage der Persönlichkeit. Es ist eine Frage des Menschen. Das ist vom Gesetzgeber nicht zu erzwingen.



Bundesminister Katzer
Ich bin der Meinung, es gehört eine wache öffentliche Meinung und eine selbstbewußte Arbeitnehmerschaft dazu. Wir haben schließlich nicht nur eine Vollbeschäftigung, sondern eine Überbeschäftigung, so daß auch die Position des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt an sich doch relativ stark ist, wenn er sich solchen Dingen widersetzt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503709300
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Matthöfer.

Hans Matthöfer (SPD):
Rede ID: ID0503709400
Herr Minister, da nach unserem Grundgesetz die Würde des Menschen unantastbar ist und die Gewährleistung eines Innenraums, in den niemand eindringen darf, zum Schutz der Würde des Menschen gehört, sind Sie nicht auch mit mir der Meinung, daß es sehr wohl Aufgabe dieses Hauses ist, unter Umständen durch gesetzgeberische Maßnahmen dafür zu sorgen, daß die Würde des Menschen auch in den Betrieben geachtet wird?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503709500
Ich bin mit Ihnen dieser Meinung — ich habe das vorhin schon dargestellt —, nur glaube ich, daß es sehr schwierig ist, dieses Problem gesetzgeberisch zu lösen. Ich glaube vielmehr, daß es nur in einem Appell an die Verantwortung aller Beteiligten gelöst werden kann.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503709600
Ich rufe nun die Fragen des Herrn Abgeordneten Jahn (Marburg) aus der Drucksache V/523 auf. Zunächst die Frage IV/1:
Wann wurde mit der Fertigung des Entwurfs der Verordnung über die Berechnung des Kapitalwertes bei Abfindung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach den §§ 604 und 616 der Reichsversicherungsordnung vom 17. August 1965 (BGBl. I S. 894) begonnen?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503709700
Herr Präsident, darf ich die beiden Fragen zusammen beantworten?

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503709800
Einverstanden. Ich rufe also noch die Frage IV/2 auf:
Wann wurde der in Frage IV/1 genannte Verordnungsentwurf erstmals mit dem Spitzenverband der Unfallversicherungsträger beraten?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503709900
Herr Kollege Jahn, mit der Fertigung des ersten Entwurfs der Verordnung über die Berechnung des Kapitalwertes bei Abfindung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wurde Mitte des Jahres 1963 begonnen. Vorarbeiten dazu, insbesondere die Sammlung von Materialien, wurden bereits zu Anfang des Jahres 1962 aufgenommen.
Zur zweiten Frage lautet die Antwort: Der Entwurf der Abfindungsverordnung wurde im Januar 1964 den Spitzenverbänden der Träger der Unfallversicherung zur Stellungnahme übersandt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden am 4. August 1964 mit den Spitzenverbänden der Träger der Unfallversicherung besprochen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503710000
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Jahn.

Gerhard Jahn (SPD):
Rede ID: ID0503710100
Herr Minister, bedeutet das, daß der von Ihnen genannte Zeitpunkt der früheste war, zu dem die Versicherungsträger von der Vorbereitung dieser Verordnung Kenntnis erhielten?

Hans Katzer (CDU):
Rede ID: ID0503710200
Ja, das dürfte der früheste Zeitpunkt gewesen sein, Herr Kollege Jahn.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503710300
Ich rufe dann aus der Drucksache V/520 die Fragen XIII/9 bis XIII/11 des Herrn Abgeordneten Biechele auf:
Sind Informationen zutreffend, nach denen die Zahl der deutschen Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, in den letzten Jahren beträchtlich zurückgegangen ist, während die Zahl der Schweizer Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, erheblich zugenommen hat (vgl. „Südkurier" Nr. 69 vom 24. März 1966) ?
Liegen die Gründe für die unter XIII/9 geschilderte Entwicklung — wenn die o. a. Informationen zutreffen — nicht nur in der Lohnentwicklung in Deutschland und in der Schweiz, sondern auch in der besseren sozialen Sicherung, die den in Deutschland arbeitenden Menschen zugute kommt?
Erwägt die Bundesregierung, für die in der Schweiz arbeitenden deutschen Grenzgänger einen gerechten Ausgleich im Bereich der sozialen Sicherung (Kindergeld, Sozialversicherung) zu anwährleisten?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des
Bundesministers Katzer vom 21. April 1966 lautet:
1. Nach den statistischen Erhebungen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Nürnberg ist die Zahl der deutschen Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, vom 30. September 1960 bis 30. September 1965 von 16 915 auf 13 921 gesunken, während die Zahl der schweizerischen Grenzgänger, die in der Bundesrepublik arbeiten, in demselben Zeitraum von 306 auf 488 gestiegen ist.
2. Mir liegen keine Unterlagen darüber vor, ob die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende, gegenüber der schweizerischen Regelung vielfach weitergehende soziale Sicherung, die freilich auch höhere Beiträge der Versicherten verlangt, die angesprochene Entwicklung beeinflußt.
3. Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zur Schweiz den berechtigten Anliegen der Grenzgänger in angemessener Weise Rechnung zu tragen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf das deutsch-schweizerische Abkommen über Soziale Sicherheit vom 25. Februar 1964, das am 1. Mai d. J. in Kraft tritt. Nach diesem Abkommen — ähnlich wie nach den übrigen für die Bundesrepublik Deutschland wirksamen zwei- und mehrseitigen Abkommen über Soziale Sicherheit und nach der Verordnung des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer — ist für die soziale Sicherung der deutschen Grenzgänger und der anderen deutschen Staatsangehörigen, die im Gebiet der Schweiz beschäftigt sind, Schweizer Recht maßgebend und umgekehrt. Dabei sind die Staatsangehörigen beider Vertragsstaaten in ihren Rechten und Pflichten in bezug auf die Soziale Sicherheit des Staates, in dem sie arbeiten, grundsätzlich dessen Staatsangehörigen gleichgestellt.
Nach Artikel 18 Abs. 3 und Artikel 19 Abs. 1 des Abkommens erhalten darüber hinaus deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz beschäftigt sind, Eingliederungsmaßnahmen und ordentliche Renten der schweizerischen Invalidenversicherung unter erleichterten Voraussetzungen hinsichtlich der Dauer der vorherigen Entrichtung von Beiträgen zu dieser Versicherung.
Die den deutschen Grenzgängern in der Schweiz gewährten Familienzulagen betragen zur Zeit 15 bis 30 sfr. je Kind. Da die schweizerischen Familienzulagen allgemein auch für das erste und das zweite Kind gezahlt werden, erhalten deutsche Grenzgänger mit einem oder zwei Kindern meist höhere Leistungen, als ihnen nach deutschem Recht zustehen würden. Für Grenzgänger mit drei Kindern ist der Gesamtbetrag der schweizerischen Familienzulagen in den meisten Kantonen annähernd so hoch wie das Kindergeld. Für Grenzgänger, die vier oder mehr Kinder haben, ist er dagegen im allgemeinen erheblich niedriger als das Kindergeld. Das bedeutet für kinderreiche Grenzgänger eine Härte. Die Bundesregierung hat daher durch § 3 der Zweiten Durchführungsverordnung zum Bundeskindergeldgesetz vom



Vizepräsident Dr. Dehler
21. März 1966 (Bundesgesetzblatt I S. 185 — in Kraft getreten mit Wirkung vom 1. Januar 1966) bestimmt, daß diesen Grenzgängern das Kindergeld für das vierte und jedes weitere Kind zur Hälfte gewährt wird, sofern die schweizerischen Familienzulagen für das betreffende Kind nicht höher sind als die Hälfte des Kindergeldes. Einen vollen Ausgleich, d. h. die Zahlung des jeweiligen Unterschiedes zwischen den Familienzulagen, die der Grenzgänger in der Schweiz erhält, und dem für ihn in Betracht kommenden deutschen Kindergeld, hält die Bundesregierung im Hinblick auf die Höhe des allgemeinen Lohnniveaus in der Schweiz sozialpolitisch nicht für notwendig.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich rufe dann die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes auf, nämlich die Fragen auf Drucksache V/523, zunächst die Frage I/1 des Herrn Abgeordneten Hilbert:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die australische Regierung beabsichtigt, wehrpflichtige Einwanderer zum Waffendienst einzuberufen, auch wenn diese nicht die Staatsangehörigkeit dieses Landes erworben haben?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503710400
Herr Präsident, darf ich die Fragen des Herrn Abgeordneten im Zusammenhang beantworten?

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503710500
Einverstanden. Ich rufe dann noch die Fragen I/2 und I/3 des Herrn Abgeordneten Hilbert auf:
Treffen Pressemeldungen zu, daß die australische Regierung die wehrpflichtigen Einwanderer nach erfolgter Ausbildung im Waffendienst vornehmlich in Südvietnam einzusetzen gedenkt?
Falls die Fragen I/1 und 2 bejaht werden: Kann die Bundesregierung gegen die Heranziehung deutscher, nicht naturalisierter Einwanderer geeignete Schritte bei der australischen Regierung unternehmen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503710600
Dauereinwanderer in Australien waren schon bisher vor ihrer Einbürgerung wehrpflichtig, wurden jedoch faktisch kaum einberufen. Unsere Botschaft ist um Bericht gebeten worden, ob sich diese Praxis neuerdings geändert hat. Ich möchte vorschlagen, daß ich Ihnen, Herr Abgeordneter, den Bericht schriftlich übermitteln lasse, sobald er eingeht.
Auch die von Ihnen erwähnten Pressemeldungen werden von unserer Botschaft in Canberra überprüft werden.
Wegen der Einberufung von Deutschen zum Grundwehrdienst könnte, wenn diese Praxis in Australien tatsächlich aufgenommen werden sollte, die deutsche Regierung gegenüber der australischen Regierung keine Einwendungen erheben, da diese Praxis in vielen Einwanderungsländern seit langem geübt wird und nicht völkerrechtswidrig ist. Auch das deutsche Wehrpflichtgesetz in der Fassung vom 14. Mai 1965 sieht vor, daß bei uns Ausländer, deren Heimatstaaten Deutsche gesetzlich zum Wehrdienst verpflichten, unter gleichen Voraussetzungen der Wehrpflicht unterworfen werden können.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503710700
Eine Zusatzfrage? — Bitte, Herr Abgeordneter Moersch!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0503710800
Herr Staatssekretär, würde das also bedeuten, daß Australier, die in Deutschland arbeiten, ebenfalls zum Wehrdienst eingezogen werden könnten, wenn die Praxis umgekehrt wäre?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0503710900
Diese Möglichkeit würde bestehen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0503711000
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir sind damit am Ende der Fragestunde.
Die heutige Tagesordnung soll noch um die in der vorliegenden Liste aufgeführten Vorlagen ergänzt werden. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Wir können die Vorlagen sofort behandeln. Es handelt sich um folgende Berichte des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über die Angleichung der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Sortierung von Rohholz
— Drucksachen V/292, V/540 — Berichterstatter: Abgeordneter Bewerunge
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (17. Ausschuß) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Verlängerung einzelner Fristen für die Gewährung von Zuschüssen aus den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1965
— Drucksachen V/487, V/541 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Rinderspacher
Der Ausschuß empfiehlt Kenntnisnahme der Vorschläge und darüber hinaus Annahme von Entschließungen. — Die Herren Berichterstatter wünschen nicht das Wort.
Das Haus ist, wie ich annehme, damit einverstanden, daß wir der Einfachheit halber über die Vorlagen gemeinsam abstimmen. — Ich höre keinen Widerspruch. Ich komme also zur Abstimmung über die Ausschußanträge auf den Drucksachen V/540 und V/541. Wer zustimmen will, gebe das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Ausschußanträge sind angenommen.
Weiter liegt Ihnen eine Liste auf Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung, die keiner Beschlußfassung bedürfen, an die zuständigen Ausschüsse. nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung vor:
1. Vorlage des Präsidenten der NATO-Parlamentarier-Konferenz
Betr.: Entschließungen und Empfehlungen der elften Jahreskonferenz vom 4. bis 8. Oktober 1965
— Drucksache V/479 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß



Vizepräsident Dr. Dehler
2. Vorlage des Bundesministers des Innern
Betr.: Erfahrungen mit dem Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 31. August 1965
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 1. Juli 1965
— Drucksache V/488 —zustandig: Innenausschuß
3. Vorlage des Bundesministers für Verkehr
Betr.: Bericht über den Stand der zivilen Flugsicherung
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 1. Februar 1966
— Drucksache V/493 —zuständig: Verkehrsausschuß
4. Vorlage des Bundesministers des Innern
Betr.: Internationale Polizeikonvention
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 12. Mai 1965
— Drucksache V/496 —zuständig: Innenausschuß (federführend), Auswärtiger Ausschuß
5. Vorlage des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen
Betr.: Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten der EWG für Postgebühren
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 23. Juni 1965
— Drucksache V/497 —zuständig: Postausschuß
6. Vorlage des Bundesministers für Verkehr
Betr.: Huckepackverkehr
Bezug: Beschluß des Bundestages vom 30. April 1964
— Drucksache V/522 —
zuständig: Finanzausschuß (federführend), Verkehrsausschuß
Erhebt sich gegen die Überweisung Widerspruch? — Das ist nicht der Fall.
Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung. Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, dem 4. Mai 1966, statt. Die genaue Uhrzeit wird noch bekanntgegeben.
Ich schließe die Sitzung.