Deutscher Bundestag
34. Sitzung
Bonn, den 25. März 1966
Inhalt:
Erklärung der Bundesregierung
Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . . 1607 B
Dr. Barzel (CDU/CSU) 1609 A
Wehner (SPD) 1609 C
Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 1611 A Fragestunde (Drucksachen V/454, V/457)
Fragen des Abg. Dr. Wörner:
Sonderurlaub für Soldaten zur Ausbildung und Betätigung als Jugendgruppenleiter
Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1611 D
Dr. Wörner (CDU/CSU) . 1612 A, 1612 C
Brück (Holz) (SPD) 1612 B
Westphal (SPD) 1613 A
Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) :
Personalgutachterausschuß für die Streitkräfte
Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1613 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 1613 C
Frage des Abg. Jahn (Marburg) :
Waffenlieferung an arabische Länder
Gumbel, Staatssekretär 1613 D
Jahn (Marburg) (SPD) 1613 D Frage des Abg. Jahn (Marburg) :
Regierungskontrolle von Waffenverkäufen privater Firmen
Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1613 D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 1614 A
Frage des Abg. Jahn (Marburg) :
Zustimmung von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zum Verkauf nicht mehr benötigten militärischen Materials aus staatlichen Beständen ins Ausland
Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1614 B Fragen des Abg. Seuffert:
Stationierung einer amerikanischen
Hubschrauberschule in Oberschleißheim
Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1614 C
Dr. Müller (München) (SPD) 1614 D, 1615 D
Strohmayr (SPD) . . . . . . . 1615 B
Frage des Abg. Sänger:
Angebliche Tätigkeit des früheren Leiters der Staatsanwaltschaft in Flensburg, Bruno Bourwieg, als Lehrer an einer Schule der Bundeswehr
Gumbel, Staatssekretär 1615 D
Sänger (SPD) 1616 A
Berkhan (SPD) 1616 A
II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. März 1966
Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) :
Erhebung von Flugplatzgebühren
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1616 C
Börner (SPD) 1616 D
Brück (Köln) (CDU/CSU) 1617 B
Dr. Mommer (SPD) 1617 C
Burgemeister (CDU/CSU) . . . 1618 A
Schwabe (SPD) 1618 B
Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 1619 A
Frage des Abg. Dr. Apel: Seehafentarife
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1619 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 1619 B
Fragen des Abg. Richter:
Stillegung der Bahnlinie Bieberehren—
Creglingen 1619 C
Fragen des Abg. Marx (München) :
Generalverkehrspläne
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1619 D
Strohmayr (SPD) 1620 B
Brück (Holz) (SPD) 1620 C Fragen des Abg. Faller:
Sperrung des Verkehrs auf der B 317 zwischen Weil-Friedlingen und Weil-
Leopoldshöhe
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1620 D,
1621 A
Faller (SPD) . . . . . . . . . 1621 C
Frage ,des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Lenkradschlösser
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1622 A Frage des Abg. Brück (Holz) :
Schutz der Saar gegen Verunreinigung
Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1622 A
Brück (Holz) (SPD) 1622 C
Hussong (SPD) 1622 C
Frage des Abg. Dr. Klepsch:
Fahrpreiserhöhungen für Geschwisterkarten
Dr.-Ing. Seebohm, .Bundesminister . 1623 B
Dr. Klepsch (CDU/CSU) 1623 B
Dr. Miessner (FDP) 1623 D
Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 1624 A
Josten (CDU/CSU) 1624 B
Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 1624 C
Nächste Sitzung 1624 D
Anlagen 1625
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. März 1966 1607
34. Sitzung
Bonn, den 25. März 1966
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.02 Uhr
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Beurlaubungen
Arendt (Wattenscheid) 25. 3.
Dr. Arndt (Berlin/Köln) 25. 3.
Dr. Arnold 25. 3.
Bading *) 25. 3.
Dr.-Ing. Balke 26. 3.
Bals 25. 3.
Bäuerle 25. 3.
Bauer (Wasserburg) 26. 3.
Bergmann *) 25. 3.
Dr. Birrenbach 25. 3.
Blachstein **) 25. 3.
Frau Blohm 31. 3.
Blumenfeld 27. 3.
Burger 10. 4.
Busse 25. 3.
Frau Brauksiepe 25. 3.
Deringer 25. 3.
Dichgans *) 25. 3.
Dr. Dittrich*) 25. 3.
Dr. Effertz 25. 3.
Eisenmann 25. 3.
Frau Dr. Elsner *) 25. 3.
Enk 25. 3.
Erler 25. 3.
Figgen 8. 4.
Flämig **) 25. 3.
Dr. Frede 25. 3.
Frau Funcke 25. 3.
Frieler 31. 3.
Fritz (Wiesbaden) 31. 3.
Dr. Giulini 25. 3.
Graaff 25. 3.
Haage (München) 25. 3.
Hahn (Bielefeld) *) 25. 3.
Hamacher 31. 3.
Dr. Hamm (Kaiserslautern) 25. 3.
Hanz (Dahlen) 25. 3.
Herberts 7. 4.
Hirsch 25. 3.
Hörmann (Freiburg) 25. 3.
Illerhaus *) 25. 3.
Frau Jacobi (Marl) 25. 3.
Dr. Jungmann 31. 3.
Klinker *) 25. 3.
Dr. Koch 25. 3.
Dr. Kopf **) 25. 3.
Frau Krappe 31. 3.
Kriedemann*) 25. 3.
Kühn (Hildesheim) 25. 3.
Leber 25. 3.
Lemmer 25. 3.
*) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
**) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich
Lenz (Brühl) *) 25. 3.
Lenz (Trossingen) 25. 3.
Liedtke 15. 4.
Dr. Lohmar 26. 3.
Lücker (München) *) 25. 3.
Majonica 25. 3.
Marx (München) 25. 3.
Mattick 25. 3.
Mauk *) 25. 3.
Frau Dr. Maxsein 25. 3.
Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 25. 3.
Dr. von Merkatz 25. 3.
Merten 25. 3.
Metzger *) 25. 3.
Michels 25. 3.
Missbach 25. 3.
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 25. 3.
Dr. Morgenstern 25. 3.
Müller (Aachen-Land) *) 25. 3.
Neumann (Berlin) 25. 3.
Peters (Poppenbüll) 25. 3.
Frau Pitz-Savelsberg 25. 3.
Dr. Preiß 25. 3.
Raffert 25. 3.
Reichmann 25. 3.
Richarts *) 25. 3.
Riedel (Frankfurt) 25. 3.
Riegel (Göppingen) 16. 4.
Frau Rudoll 16. 4.
Dr. Rutschke **) 25. 3.
Dr. Schäfer 25. 3.
Dr. Schiller 26. 3.
Frau Schimschock 25. 3.
Dr. Schmid (Frankfurt) 25. 3.
Schmidt (Hamburg) 25. 3.
Schulhoff 25. 3.
Frau Schroeder (Detmold) 25. 3.
Dr. Schwörer 25. 3.
Seither 23. 4.
Dr. Serres 25. 3.
Seuffert *) 25. 3.
Stahlberg 31. 3.
Dr. Staratzke 25. 3.
Dr. Starke 25. 3.
Stein 25. 3.
Stiller 18. 4.
Struve 25. 3.
Teriete 31. 3.
Dr. Vogel 26. 3.
Wächter 25. 3.
Dr. Wahl 25. 3.
Dr. Wilhelmi 25. 3.
Wolf 25. 3.
Frau Dr. Wolf 25. 3.
Anlage 2
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März
1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten
1626 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. März 1966
Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/454 Frage IX/13):
Hat die Bundesregierung nunmehr die Frage geprüft, in welchem Umfange an den durch wildreiche Gebiete führenden Straßen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Schutzzäune angebracht werden sollen?
Die Prüfung dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen, weil das Ergebnis der im Jahre 1965 eingeleiteten Versuche abgewartet werden muß. Ich darf mich dazu auch auf die Beantwortung der Fragen beziehen, die Herr Kollege Dr. Hein zur Fragestunde am 14. Januar 1966 gestellt hat.
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 24. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Maxsein (Drucksache V/454 Fragen XI/1, XI/2 und XI/3) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß wohl die Europäische Organisation für die Entwicklung von Raumfahrzeugträgem (ELDO), jedoch nicht die Europäische Weltraumforschungsorganisation (ESRO) dem Europarat einen Jahresbericht vorlegt?
Wie ist die unter XI/1 aufgezeigte unterschiedliche veitragliche Regelung zu erklären?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf die Vertragspartner von ESRO mit dem Ziel einzuwirken, daß auch diese Organisation dem Europarat einen Jahresbericht vorlegt?
Nicht nur ELDO, sondern auch ESRO ist verpflichtet, dem Europarat einen Jahresbericht vorzulegen. Für ESRO ergibt sich diese Verpflichtung aus Art. X Abs. 4 i des ESRO-Übereinkommens in Verbindung mit dem Beschluß des ESRO-Rates vom 23. 3. 1964, der auf einer Empfehlung der Regierungskonferenz vom 14. 6. 1962 beruht (vgl. Entschließung Nr. X — BT-Drucks. IV/1582 S. 33 —).
Der erste Jahresbericht der ESRO, der die Zeit von 1964 bis Ende 1965 umfassen wird, muß noch vom Rat der ESRO gebilligt werden. Der Rat tritt am 24./25. März 1966 zusammen. Es ist zu erwarten, daß der Jahresbericht in dieser Sitzung verabschiedet und dann unverzüglich dem Europarat zugeleitet wird. Der Generaldirektor der ESRO hat den Generalsekretär des Europarates mit Schreiben vom 7. 1. 1966 entsprechend unterrichtet.
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 23. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Deringer (Drucksache V/454 Fragen V/7, V/8 und V/9) :
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, in wie vielen Fällen Bausparer die ihnen gewährte Bausparprämie zurückerstatten mußten, weil sie infolge Nichterfüllung seitens Dritter (z. B. Konkurs der Baufirma, Betrug durch den Verkäufer) den Einsatz aus einem Bausparvertrag innerhalb der Sperrfrist ausgezahlter Beträge verloren haben?
Hält die Bundesregierung das Verlangen der Finanzämter auf Rückzahlung der Bausparprämie nach dem WoPG für geboten und gerechtfertigt, wenn der Bausparer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den angestrebten Zweck nicht verwirklichen kann?
Betrachtet die Bundesregierung eine analoge Anwendung des § 131 AO in den aus Fragen V/7 und V/8 hervorgehenden Härtefällen trotz des wolligen Ineinandergreifens von § 2 Abs. 1 Ziff. 1 WoPG einerseits und § 10 Abs. 1 Ziff. 3 EStG andererseits als unzulässig?
Zu Frage 1:
Die Bundesregierung kann hierüber keine Auskunft geben. Nach ihrer Kenntnis werden von den Finanzämtern keine Aufzeichnungen darüber geführt, ob die nichtvertragsmäßige Verwendung von Bausparmitteln und Bausparprämien auf ein Verhalten des Bausparers oder eines Dritten zurückzuführen ist.
Zu Frage 2:
Nach § 5 Abs. 2 WoPG ist die Wohnungsbauprämie an das Finanzamt zurückzuzahlen, wenn die Bausparbeiträge nicht zu dem vertragsmäßigen Zweck verwendet worden sind. Die Vorschrift ist zwingendes Recht und daher von den Finanzämtern ohne Rücksicht darauf zu beachten, ob der Bausparer die nichtvertragsmäßige Verwendung der Bausparmittel zu vertreten hat oder nicht. Billigkeitsmaßnahmen nach § 131 AO sind nicht zulässig, weil die Vorschriften der Reichsabgabenordnung nach § 3 AO grundsätzlich nur für die öffentlich-rechtlichen Abgaben gelten, die der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und die durch Bundesfinanzbehörden und durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Für Prämien nach den Prämiengesetzen gilt § 131 AO nur, soweit das in den Prämiengesetzen ausdrücklich vorgesehen ist. Da das Wohnungsbau-Prämiengesetz keine Verweisung auf § 131 AO enthält, kann die Vorschrift — in Übereinstimmung mit der Auffassung der obersten Finanzbehörden der Länder — innerhalb dieses Gesetzes nicht angewendet werden.
Zu Frage 3:
Die Frage eines Verzichts auf die Ansprüche auf Rückforderung der Wohnungsbauprämie aus Billigkeitsgründen nach § 54 der Reichshaushaltsordnung, § 66 Reichswirtschaftsbestimmungen bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften bedarf einer eingehenden Prüfung. Da die Länder das Wohnungsbau-Prämiengesetz als eigene Angelegenheit ausführen und deshalb im Einzelfall auch über einen evtl. Verzicht auf die Rückforderung einer Wohnungsbauprämie zu entscheiden haben, wird es erforderlich sein, daß diese Frage zunächst mit den Ländern erörtert wird. Sobald ein Ergebnis erzielt worden ist, werde ich Sie davon unverzüglich unterrichten. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März
1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. März 1966 1627
Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/457 Frage II/1):
Sieht der Bundesverkehrsminister in der Berechnung des Sonderzuschlages für Fracht- und Stückgut auf kleineren Bahnstationen nicht eine zusätzliche Erschwerung für die Verhältnisse der Wirtschaftsbetriebe in kleineren Gemeinden, und zwar zugunsten der Großstädte?
Der sogenannte ,,K-Zuschlag" in Höhe von 1,— DM je Stückgutsendung wird von allen Güterabfertigungen mit einem täglichen Stückgutaufkommen von weniger als 8 t erhoben, und zwar unabhängig davon, ob die betreffende Güterabfertigung sich in einer kleineren Gemeinde oder in einer Großstadt befindet. Es läßt sich nicht bestreiten, daß die Wirtschaftsbetriebe in kleineren Gemeinden stärker von dieser Tarifmaßnahme betroffen sind als die verladende Wirtschaft in den Großstädten; jedoch dürften die Benachteiligungen, die dadurch entstehen, nicht unzumutbar sein, um so weniger, wenn bei der Beurteilung der Frage berücksichtigt wird, daß die Deutsche Bundesbahn gesetzlich verpflichtet ist, ihren gesamten Betrieb wie ein Wirtschaftsunternehmen zu führen. Sie mußte daher bei den Tariferhöhungen zum 15. März 1966 den Stückgutverkehr von und nach den kleineren Güterabfertigungen stärker belasten, weil hier die Kosten von den Erträgen besonders stark abweichen. Auch bei Erhebung des K-Zuschlages wird bei weitem keine Kostendeckung erzielt. Ich darf mich zugleich auf die Beantwortung der Fragen beziehen, die Herr Kollege Zerbe in der Fragestunde vom 17. März 1966 gestellt hat.
Anlage 6 '
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/457 Fragen II/2, II/3 und 11/4):
Werden von der Bundesregierung bisher Forschungsarbeiten finanziell unterstützt, die sich mit der Entwicklung von abgasfreien, elektrisch oder mit Brennstoffzellen betriebenen Kraftfahrzeugen für den Stadt- und Nahverkehr befassen?
Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Maßnahmen zur Verminderung schädlicher Abgase in dicht besiedelten Gebieten entsprechende Forschungsarbeiten zu fördern, etwa die wissenschaftliche Forschung an Brennstoffzellen, wie sie z. B. in den USA bereits in großem Umfange betrieben werden?
Ist die Bundesregierung über den Stand der internationalen Forschung auf den in den Fragen II/2 und II/3 genannten Gebieten unterrichtet?
Forschungsaufträge, die sich speziell mit der Entwicklung von elektrisch betriebenen oder mit Brennstoffzellen ausgerüsteten Kraftfahrzeugen befaßten, wurden bisher nicht vergeben, doch wurden Forschungsvorhaben, die allgemein auf eine Verbesserung der Akkumulatoren hinzielten, durch Hergabe von Forschungsmitteln gefördert.
Die Bundesregierung beobachtet aufmerksam die nationale und internationale Entwicklung, und wird sich auch künftig der Förderung deutscher Forschungsarbeiten auf diesen Gebieten im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel annehmen.