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    Deutscher Bundestag 34. Sitzung Bonn, den 25. März 1966 Inhalt: Erklärung der Bundesregierung Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . . 1607 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 1609 A Wehner (SPD) 1609 C Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 1611 A Fragestunde (Drucksachen V/454, V/457) Fragen des Abg. Dr. Wörner: Sonderurlaub für Soldaten zur Ausbildung und Betätigung als Jugendgruppenleiter Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1611 D Dr. Wörner (CDU/CSU) . 1612 A, 1612 C Brück (Holz) (SPD) 1612 B Westphal (SPD) 1613 A Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Personalgutachterausschuß für die Streitkräfte Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1613 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 1613 C Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Waffenlieferung an arabische Länder Gumbel, Staatssekretär 1613 D Jahn (Marburg) (SPD) 1613 D Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Regierungskontrolle von Waffenverkäufen privater Firmen Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1613 D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 1614 A Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Zustimmung von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zum Verkauf nicht mehr benötigten militärischen Materials aus staatlichen Beständen ins Ausland Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1614 B Fragen des Abg. Seuffert: Stationierung einer amerikanischen Hubschrauberschule in Oberschleißheim Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1614 C Dr. Müller (München) (SPD) 1614 D, 1615 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 1615 B Frage des Abg. Sänger: Angebliche Tätigkeit des früheren Leiters der Staatsanwaltschaft in Flensburg, Bruno Bourwieg, als Lehrer an einer Schule der Bundeswehr Gumbel, Staatssekretär 1615 D Sänger (SPD) 1616 A Berkhan (SPD) 1616 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. März 1966 Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Erhebung von Flugplatzgebühren Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1616 C Börner (SPD) 1616 D Brück (Köln) (CDU/CSU) 1617 B Dr. Mommer (SPD) 1617 C Burgemeister (CDU/CSU) . . . 1618 A Schwabe (SPD) 1618 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 1619 A Frage des Abg. Dr. Apel: Seehafentarife Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1619 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 1619 B Fragen des Abg. Richter: Stillegung der Bahnlinie Bieberehren— Creglingen 1619 C Fragen des Abg. Marx (München) : Generalverkehrspläne Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1619 D Strohmayr (SPD) 1620 B Brück (Holz) (SPD) 1620 C Fragen des Abg. Faller: Sperrung des Verkehrs auf der B 317 zwischen Weil-Friedlingen und Weil- Leopoldshöhe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1620 D, 1621 A Faller (SPD) . . . . . . . . . 1621 C Frage ,des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Lenkradschlösser Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1622 A Frage des Abg. Brück (Holz) : Schutz der Saar gegen Verunreinigung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1622 A Brück (Holz) (SPD) 1622 C Hussong (SPD) 1622 C Frage des Abg. Dr. Klepsch: Fahrpreiserhöhungen für Geschwisterkarten Dr.-Ing. Seebohm, .Bundesminister . 1623 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) 1623 B Dr. Miessner (FDP) 1623 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 1624 A Josten (CDU/CSU) 1624 B Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 1624 C Nächste Sitzung 1624 D Anlagen 1625 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. März 1966 1607 34. Sitzung Bonn, den 25. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) 25. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 25. 3. Dr. Arnold 25. 3. Bading *) 25. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Bals 25. 3. Bäuerle 25. 3. Bauer (Wasserburg) 26. 3. Bergmann *) 25. 3. Dr. Birrenbach 25. 3. Blachstein **) 25. 3. Frau Blohm 31. 3. Blumenfeld 27. 3. Burger 10. 4. Busse 25. 3. Frau Brauksiepe 25. 3. Deringer 25. 3. Dichgans *) 25. 3. Dr. Dittrich*) 25. 3. Dr. Effertz 25. 3. Eisenmann 25. 3. Frau Dr. Elsner *) 25. 3. Enk 25. 3. Erler 25. 3. Figgen 8. 4. Flämig **) 25. 3. Dr. Frede 25. 3. Frau Funcke 25. 3. Frieler 31. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Dr. Giulini 25. 3. Graaff 25. 3. Haage (München) 25. 3. Hahn (Bielefeld) *) 25. 3. Hamacher 31. 3. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 25. 3. Hanz (Dahlen) 25. 3. Herberts 7. 4. Hirsch 25. 3. Hörmann (Freiburg) 25. 3. Illerhaus *) 25. 3. Frau Jacobi (Marl) 25. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Klinker *) 25. 3. Dr. Koch 25. 3. Dr. Kopf **) 25. 3. Frau Krappe 31. 3. Kriedemann*) 25. 3. Kühn (Hildesheim) 25. 3. Leber 25. 3. Lemmer 25. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Lenz (Brühl) *) 25. 3. Lenz (Trossingen) 25. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Lohmar 26. 3. Lücker (München) *) 25. 3. Majonica 25. 3. Marx (München) 25. 3. Mattick 25. 3. Mauk *) 25. 3. Frau Dr. Maxsein 25. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 25. 3. Dr. von Merkatz 25. 3. Merten 25. 3. Metzger *) 25. 3. Michels 25. 3. Missbach 25. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 25. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Müller (Aachen-Land) *) 25. 3. Neumann (Berlin) 25. 3. Peters (Poppenbüll) 25. 3. Frau Pitz-Savelsberg 25. 3. Dr. Preiß 25. 3. Raffert 25. 3. Reichmann 25. 3. Richarts *) 25. 3. Riedel (Frankfurt) 25. 3. Riegel (Göppingen) 16. 4. Frau Rudoll 16. 4. Dr. Rutschke **) 25. 3. Dr. Schäfer 25. 3. Dr. Schiller 26. 3. Frau Schimschock 25. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 25. 3. Schmidt (Hamburg) 25. 3. Schulhoff 25. 3. Frau Schroeder (Detmold) 25. 3. Dr. Schwörer 25. 3. Seither 23. 4. Dr. Serres 25. 3. Seuffert *) 25. 3. Stahlberg 31. 3. Dr. Staratzke 25. 3. Dr. Starke 25. 3. Stein 25. 3. Stiller 18. 4. Struve 25. 3. Teriete 31. 3. Dr. Vogel 26. 3. Wächter 25. 3. Dr. Wahl 25. 3. Dr. Wilhelmi 25. 3. Wolf 25. 3. Frau Dr. Wolf 25. 3. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten 1626 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. März 1966 Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/454 Frage IX/13): Hat die Bundesregierung nunmehr die Frage geprüft, in welchem Umfange an den durch wildreiche Gebiete führenden Straßen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Schutzzäune angebracht werden sollen? Die Prüfung dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen, weil das Ergebnis der im Jahre 1965 eingeleiteten Versuche abgewartet werden muß. Ich darf mich dazu auch auf die Beantwortung der Fragen beziehen, die Herr Kollege Dr. Hein zur Fragestunde am 14. Januar 1966 gestellt hat. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 24. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Maxsein (Drucksache V/454 Fragen XI/1, XI/2 und XI/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß wohl die Europäische Organisation für die Entwicklung von Raumfahrzeugträgem (ELDO), jedoch nicht die Europäische Weltraumforschungsorganisation (ESRO) dem Europarat einen Jahresbericht vorlegt? Wie ist die unter XI/1 aufgezeigte unterschiedliche veitragliche Regelung zu erklären? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf die Vertragspartner von ESRO mit dem Ziel einzuwirken, daß auch diese Organisation dem Europarat einen Jahresbericht vorlegt? Nicht nur ELDO, sondern auch ESRO ist verpflichtet, dem Europarat einen Jahresbericht vorzulegen. Für ESRO ergibt sich diese Verpflichtung aus Art. X Abs. 4 i des ESRO-Übereinkommens in Verbindung mit dem Beschluß des ESRO-Rates vom 23. 3. 1964, der auf einer Empfehlung der Regierungskonferenz vom 14. 6. 1962 beruht (vgl. Entschließung Nr. X — BT-Drucks. IV/1582 S. 33 —). Der erste Jahresbericht der ESRO, der die Zeit von 1964 bis Ende 1965 umfassen wird, muß noch vom Rat der ESRO gebilligt werden. Der Rat tritt am 24./25. März 1966 zusammen. Es ist zu erwarten, daß der Jahresbericht in dieser Sitzung verabschiedet und dann unverzüglich dem Europarat zugeleitet wird. Der Generaldirektor der ESRO hat den Generalsekretär des Europarates mit Schreiben vom 7. 1. 1966 entsprechend unterrichtet. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 23. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Deringer (Drucksache V/454 Fragen V/7, V/8 und V/9) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, in wie vielen Fällen Bausparer die ihnen gewährte Bausparprämie zurückerstatten mußten, weil sie infolge Nichterfüllung seitens Dritter (z. B. Konkurs der Baufirma, Betrug durch den Verkäufer) den Einsatz aus einem Bausparvertrag innerhalb der Sperrfrist ausgezahlter Beträge verloren haben? Hält die Bundesregierung das Verlangen der Finanzämter auf Rückzahlung der Bausparprämie nach dem WoPG für geboten und gerechtfertigt, wenn der Bausparer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den angestrebten Zweck nicht verwirklichen kann? Betrachtet die Bundesregierung eine analoge Anwendung des § 131 AO in den aus Fragen V/7 und V/8 hervorgehenden Härtefällen trotz des wolligen Ineinandergreifens von § 2 Abs. 1 Ziff. 1 WoPG einerseits und § 10 Abs. 1 Ziff. 3 EStG andererseits als unzulässig? Zu Frage 1: Die Bundesregierung kann hierüber keine Auskunft geben. Nach ihrer Kenntnis werden von den Finanzämtern keine Aufzeichnungen darüber geführt, ob die nichtvertragsmäßige Verwendung von Bausparmitteln und Bausparprämien auf ein Verhalten des Bausparers oder eines Dritten zurückzuführen ist. Zu Frage 2: Nach § 5 Abs. 2 WoPG ist die Wohnungsbauprämie an das Finanzamt zurückzuzahlen, wenn die Bausparbeiträge nicht zu dem vertragsmäßigen Zweck verwendet worden sind. Die Vorschrift ist zwingendes Recht und daher von den Finanzämtern ohne Rücksicht darauf zu beachten, ob der Bausparer die nichtvertragsmäßige Verwendung der Bausparmittel zu vertreten hat oder nicht. Billigkeitsmaßnahmen nach § 131 AO sind nicht zulässig, weil die Vorschriften der Reichsabgabenordnung nach § 3 AO grundsätzlich nur für die öffentlich-rechtlichen Abgaben gelten, die der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und die durch Bundesfinanzbehörden und durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Für Prämien nach den Prämiengesetzen gilt § 131 AO nur, soweit das in den Prämiengesetzen ausdrücklich vorgesehen ist. Da das Wohnungsbau-Prämiengesetz keine Verweisung auf § 131 AO enthält, kann die Vorschrift — in Übereinstimmung mit der Auffassung der obersten Finanzbehörden der Länder — innerhalb dieses Gesetzes nicht angewendet werden. Zu Frage 3: Die Frage eines Verzichts auf die Ansprüche auf Rückforderung der Wohnungsbauprämie aus Billigkeitsgründen nach § 54 der Reichshaushaltsordnung, § 66 Reichswirtschaftsbestimmungen bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften bedarf einer eingehenden Prüfung. Da die Länder das Wohnungsbau-Prämiengesetz als eigene Angelegenheit ausführen und deshalb im Einzelfall auch über einen evtl. Verzicht auf die Rückforderung einer Wohnungsbauprämie zu entscheiden haben, wird es erforderlich sein, daß diese Frage zunächst mit den Ländern erörtert wird. Sobald ein Ergebnis erzielt worden ist, werde ich Sie davon unverzüglich unterrichten. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. März 1966 1627 Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/457 Frage II/1): Sieht der Bundesverkehrsminister in der Berechnung des Sonderzuschlages für Fracht- und Stückgut auf kleineren Bahnstationen nicht eine zusätzliche Erschwerung für die Verhältnisse der Wirtschaftsbetriebe in kleineren Gemeinden, und zwar zugunsten der Großstädte? Der sogenannte ,,K-Zuschlag" in Höhe von 1,— DM je Stückgutsendung wird von allen Güterabfertigungen mit einem täglichen Stückgutaufkommen von weniger als 8 t erhoben, und zwar unabhängig davon, ob die betreffende Güterabfertigung sich in einer kleineren Gemeinde oder in einer Großstadt befindet. Es läßt sich nicht bestreiten, daß die Wirtschaftsbetriebe in kleineren Gemeinden stärker von dieser Tarifmaßnahme betroffen sind als die verladende Wirtschaft in den Großstädten; jedoch dürften die Benachteiligungen, die dadurch entstehen, nicht unzumutbar sein, um so weniger, wenn bei der Beurteilung der Frage berücksichtigt wird, daß die Deutsche Bundesbahn gesetzlich verpflichtet ist, ihren gesamten Betrieb wie ein Wirtschaftsunternehmen zu führen. Sie mußte daher bei den Tariferhöhungen zum 15. März 1966 den Stückgutverkehr von und nach den kleineren Güterabfertigungen stärker belasten, weil hier die Kosten von den Erträgen besonders stark abweichen. Auch bei Erhebung des K-Zuschlages wird bei weitem keine Kostendeckung erzielt. Ich darf mich zugleich auf die Beantwortung der Fragen beziehen, die Herr Kollege Zerbe in der Fragestunde vom 17. März 1966 gestellt hat. Anlage 6 ' Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/457 Fragen II/2, II/3 und 11/4): Werden von der Bundesregierung bisher Forschungsarbeiten finanziell unterstützt, die sich mit der Entwicklung von abgasfreien, elektrisch oder mit Brennstoffzellen betriebenen Kraftfahrzeugen für den Stadt- und Nahverkehr befassen? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Maßnahmen zur Verminderung schädlicher Abgase in dicht besiedelten Gebieten entsprechende Forschungsarbeiten zu fördern, etwa die wissenschaftliche Forschung an Brennstoffzellen, wie sie z. B. in den USA bereits in großem Umfange betrieben werden? Ist die Bundesregierung über den Stand der internationalen Forschung auf den in den Fragen II/2 und II/3 genannten Gebieten unterrichtet? Forschungsaufträge, die sich speziell mit der Entwicklung von elektrisch betriebenen oder mit Brennstoffzellen ausgerüsteten Kraftfahrzeugen befaßten, wurden bisher nicht vergeben, doch wurden Forschungsvorhaben, die allgemein auf eine Verbesserung der Akkumulatoren hinzielten, durch Hergabe von Forschungsmitteln gefördert. Die Bundesregierung beobachtet aufmerksam die nationale und internationale Entwicklung, und wird sich auch künftig der Förderung deutscher Forschungsarbeiten auf diesen Gebieten im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel annehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Freiherr Knut von Kühlmann-Stumm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Bundestagsfraktion der Freien Demokratischen Partei begrüßt die Initiative der Bundesregierung, mit der sie die Grundzüge ihrer Politik zur Abrüstung, zur Rüstungskontrolle und zu den Fragen der europäischen Sicherheit darlegt. Das ist der Beginn einer Offensive des Vertrauens, die die Bundesregierung als die frei gewählte Vertretung des deutschen Volkes im Interesse der Erhaltung des Friedens in Europa und in der Welt eröffnet.
    Die Note erhält ihre besondere Bedeutung durch die Tatsache, daß sie nicht nur an die Länder gerichtet ist, mit denen wir diplomatische Beziehungen unterhalten, sondern daß sie auch an die arabischen Staaten geht, mit denen wir vorübergehend solche Beziehungen nicht haben, und daß sie darüber hinaus den Regierungen der Staaten Osteuropas zugeleitet wird. Ihnen ist unser Wille zur Verständigung und zum Frieden in der Note mit besonderer Sorgfalt und mit besonderer Nachhaltigkeit deutlich gemacht worden.
    Wir unterstreichen mit allem Nachdruck die Feststellung, daß die Bundesregierung weder eine revanchistische noch eine restaurative Politik verfolgt. Mit dieser Feststellung kann sich die Bundesregierung auf die vorbehaltlose Unterstützung des ganzen deutschen Volkes in der Bundesrepublik und jenseits von Stacheldraht und Mauer berufen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Dieser übereinstimmende Wille zu Frieden und Achtung der Rechte anderer Völker sollte in der ganzen Welt anerkannt werden. Er ist ein Teil der moralischen Legitimation für den Wunsch des deutschen Volkes in seinen getrennten Teilen, wieder seine staatliche Einheit zu erhalten.
    Wir unterstützen mit Nachdruck die Absage der Bundesregierung an jede Form des atomaren Ehrgeizes, weil wir wissen, daß der Weg zur deutschen Einheit nur in einer Atmosphäre des Vertrauens mit allen unseren Nachbarn im Westen wie im Osten geebnet werden kann. Vielfältige Beziehungen zu den Ländern Osteuropas auf wirtschaftlichem, kulturellem und menschlichem Gebiet sollen diese Atmosphäre des Vertrauens herbeiführen.
    Der von der Bundesregierung vorgeschlagene Austausch förmlicher Erklärungen über den Verzicht auf die Anwendung von Gewalt mit den Ländern Osteuropas sollte von den Adressaten dieser Note als das gewertet werden, was es ist: als das aufrichtige Bekenntnis des deutschen Volkes zu Frieden und Selbstbestimmung für alle Völker dieser Welt. Die Atmosphäre des Vertrauens kann wirksam durch die Verstärkung des Wissens übereinander und voneinander gefördert werden. Der Austausch militärischer Beobachter scheint ein sinnvoller Schritt in dieser Richtung zu sein.
    Die Bundesregierung hat ihre Bereitschaft erklärt, an umfassenden Sicherheitsplänen mitzuarbeiten. Wir werden mit ihr konstruktive Vorschläge für die Lösung des Problems der europäischen Sicherheit entwickeln. Hand in Hand mit der Entwicklung dieser Pläne muß die Beseitigung der Spannungsursachen in Europa gehen. Tiefste Ursache aller Spannungen ist die ungelöste deutsche Frage. Sie zu lösen ist eine Friedensaufgabe nicht nur im Interesse des deutschen Volkes, sondern der ganzen Welt.
    Europa befindet sich in einer Zeit relativer Ruhe. Aber niemand sollte übersehen, daß auch in Europa geschossen wird: auf der einen Seite von Mauer und Stacheldraht. Daß diese Schüsse verstummen, sollte das Ziel aller friedliebenden Menschen sein, unabhängig davon, zu welcher politischen oder gesellschaftlichen Ordnung sie sich bekennen. Die Note der Bundesregierung, ihr maßvoller Ton und Inhalt, drückt die Bereitschaft aus, den Frieden ohne Bedingungen zu fördern und die Freundschaft mit allen zu finden, die bereit sind, dem deutschen Volke die Mindestrechte jeden anderen Volkes zu gewähren.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich schließe die Aussprache über die Regierungserklärung zur Außenpolitik.
Wir kommen damit zur
Fragestunde — Drucksachen V/454, V/457 —
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf, zunächst die Frage VIII/1 des Herrn Abgeordneten Dr. Wörner:
Ist die Bundesregierung bereit, in Abänderung des Erlasses des Bundesverteidigungsministeriums vom 2. November 1965 Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit Sonderurlaub zur Ausbildung und Betätigung als Jugendgruppenleiter in gleicher Weise zu gewähren wie den anderen Bundesbediensteten?
Bitte, Herr Staatssekretär!

(Unruhe.)

— Darf ich bitten, Gespräche hier im Raum zu unterlassen, weil wir sonst in der Verhandlung nicht fortfahren können. Ich darf bitten, Platz zu nehmen. Bitte, Herr Staatssekretär!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Herr Abgeordneter, kann unter den gleichen Voraussetzungen und im gleichen Umfang wie den anderen Bundesbediensteten Sonderurlaub zur Ausbildung und Betätigung als Jugendgruppenleiter gewährt werden. Dies ergibt sich aus der von Ihnen erwähnten Mitteilung vom 2. November 1965. Das bedeutet, daß in besonders begründeten Fällen Sonderurlaub unter Fortzahlung der Geld- und Sachbezüge bis zur Dauer von drei Tagen, bei mehreren Veranstaltungen bis zur Dauer von sechs Tagen im Kalenderjahr gewährt werden kann für die Teilnahme an Lehrgängen, die der Ausbildung zum Jugendgruppenleiter dienen und von Jugendwohlfahrtsverbänden oder amtlich anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt werden, und für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Gruppenleiter bei Veranstaltungen, die im Rahmen des Bundesjugendplans oder eines Landesjugendplans gefördert werden.



    Staatssekretär Gumbel
    Diese Regelung, Herr Abgeordneter, entspricht den Vorschriften, die für die anderen Bundesbediensteten gelten, nämlich den §§ 7 Nr. 4 und 8 der Sonderurlaubsverordnung für Beamte und Richter im Bundesdienst vom 18. August 1965.