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    Deutscher Bundestag 34. Sitzung Bonn, den 25. März 1966 Inhalt: Erklärung der Bundesregierung Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . . 1607 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 1609 A Wehner (SPD) 1609 C Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 1611 A Fragestunde (Drucksachen V/454, V/457) Fragen des Abg. Dr. Wörner: Sonderurlaub für Soldaten zur Ausbildung und Betätigung als Jugendgruppenleiter Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1611 D Dr. Wörner (CDU/CSU) . 1612 A, 1612 C Brück (Holz) (SPD) 1612 B Westphal (SPD) 1613 A Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Personalgutachterausschuß für die Streitkräfte Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1613 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 1613 C Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Waffenlieferung an arabische Länder Gumbel, Staatssekretär 1613 D Jahn (Marburg) (SPD) 1613 D Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Regierungskontrolle von Waffenverkäufen privater Firmen Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1613 D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 1614 A Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Zustimmung von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zum Verkauf nicht mehr benötigten militärischen Materials aus staatlichen Beständen ins Ausland Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1614 B Fragen des Abg. Seuffert: Stationierung einer amerikanischen Hubschrauberschule in Oberschleißheim Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1614 C Dr. Müller (München) (SPD) 1614 D, 1615 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 1615 B Frage des Abg. Sänger: Angebliche Tätigkeit des früheren Leiters der Staatsanwaltschaft in Flensburg, Bruno Bourwieg, als Lehrer an einer Schule der Bundeswehr Gumbel, Staatssekretär 1615 D Sänger (SPD) 1616 A Berkhan (SPD) 1616 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. März 1966 Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Erhebung von Flugplatzgebühren Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1616 C Börner (SPD) 1616 D Brück (Köln) (CDU/CSU) 1617 B Dr. Mommer (SPD) 1617 C Burgemeister (CDU/CSU) . . . 1618 A Schwabe (SPD) 1618 B Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . 1619 A Frage des Abg. Dr. Apel: Seehafentarife Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1619 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 1619 B Fragen des Abg. Richter: Stillegung der Bahnlinie Bieberehren— Creglingen 1619 C Fragen des Abg. Marx (München) : Generalverkehrspläne Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1619 D Strohmayr (SPD) 1620 B Brück (Holz) (SPD) 1620 C Fragen des Abg. Faller: Sperrung des Verkehrs auf der B 317 zwischen Weil-Friedlingen und Weil- Leopoldshöhe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1620 D, 1621 A Faller (SPD) . . . . . . . . . 1621 C Frage ,des Abg. Schmidt (Braunschweig) : Lenkradschlösser Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1622 A Frage des Abg. Brück (Holz) : Schutz der Saar gegen Verunreinigung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1622 A Brück (Holz) (SPD) 1622 C Hussong (SPD) 1622 C Frage des Abg. Dr. Klepsch: Fahrpreiserhöhungen für Geschwisterkarten Dr.-Ing. Seebohm, .Bundesminister . 1623 B Dr. Klepsch (CDU/CSU) 1623 B Dr. Miessner (FDP) 1623 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 1624 A Josten (CDU/CSU) 1624 B Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 1624 C Nächste Sitzung 1624 D Anlagen 1625 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. März 1966 1607 34. Sitzung Bonn, den 25. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Arendt (Wattenscheid) 25. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 25. 3. Dr. Arnold 25. 3. Bading *) 25. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Bals 25. 3. Bäuerle 25. 3. Bauer (Wasserburg) 26. 3. Bergmann *) 25. 3. Dr. Birrenbach 25. 3. Blachstein **) 25. 3. Frau Blohm 31. 3. Blumenfeld 27. 3. Burger 10. 4. Busse 25. 3. Frau Brauksiepe 25. 3. Deringer 25. 3. Dichgans *) 25. 3. Dr. Dittrich*) 25. 3. Dr. Effertz 25. 3. Eisenmann 25. 3. Frau Dr. Elsner *) 25. 3. Enk 25. 3. Erler 25. 3. Figgen 8. 4. Flämig **) 25. 3. Dr. Frede 25. 3. Frau Funcke 25. 3. Frieler 31. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Dr. Giulini 25. 3. Graaff 25. 3. Haage (München) 25. 3. Hahn (Bielefeld) *) 25. 3. Hamacher 31. 3. Dr. Hamm (Kaiserslautern) 25. 3. Hanz (Dahlen) 25. 3. Herberts 7. 4. Hirsch 25. 3. Hörmann (Freiburg) 25. 3. Illerhaus *) 25. 3. Frau Jacobi (Marl) 25. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Klinker *) 25. 3. Dr. Koch 25. 3. Dr. Kopf **) 25. 3. Frau Krappe 31. 3. Kriedemann*) 25. 3. Kühn (Hildesheim) 25. 3. Leber 25. 3. Lemmer 25. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Lenz (Brühl) *) 25. 3. Lenz (Trossingen) 25. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Lohmar 26. 3. Lücker (München) *) 25. 3. Majonica 25. 3. Marx (München) 25. 3. Mattick 25. 3. Mauk *) 25. 3. Frau Dr. Maxsein 25. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 25. 3. Dr. von Merkatz 25. 3. Merten 25. 3. Metzger *) 25. 3. Michels 25. 3. Missbach 25. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 25. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Müller (Aachen-Land) *) 25. 3. Neumann (Berlin) 25. 3. Peters (Poppenbüll) 25. 3. Frau Pitz-Savelsberg 25. 3. Dr. Preiß 25. 3. Raffert 25. 3. Reichmann 25. 3. Richarts *) 25. 3. Riedel (Frankfurt) 25. 3. Riegel (Göppingen) 16. 4. Frau Rudoll 16. 4. Dr. Rutschke **) 25. 3. Dr. Schäfer 25. 3. Dr. Schiller 26. 3. Frau Schimschock 25. 3. Dr. Schmid (Frankfurt) 25. 3. Schmidt (Hamburg) 25. 3. Schulhoff 25. 3. Frau Schroeder (Detmold) 25. 3. Dr. Schwörer 25. 3. Seither 23. 4. Dr. Serres 25. 3. Seuffert *) 25. 3. Stahlberg 31. 3. Dr. Staratzke 25. 3. Dr. Starke 25. 3. Stein 25. 3. Stiller 18. 4. Struve 25. 3. Teriete 31. 3. Dr. Vogel 26. 3. Wächter 25. 3. Dr. Wahl 25. 3. Dr. Wilhelmi 25. 3. Wolf 25. 3. Frau Dr. Wolf 25. 3. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten 1626 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. März 1966 Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/454 Frage IX/13): Hat die Bundesregierung nunmehr die Frage geprüft, in welchem Umfange an den durch wildreiche Gebiete führenden Straßen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Schutzzäune angebracht werden sollen? Die Prüfung dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen, weil das Ergebnis der im Jahre 1965 eingeleiteten Versuche abgewartet werden muß. Ich darf mich dazu auch auf die Beantwortung der Fragen beziehen, die Herr Kollege Dr. Hein zur Fragestunde am 14. Januar 1966 gestellt hat. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 24. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Maxsein (Drucksache V/454 Fragen XI/1, XI/2 und XI/3) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß wohl die Europäische Organisation für die Entwicklung von Raumfahrzeugträgem (ELDO), jedoch nicht die Europäische Weltraumforschungsorganisation (ESRO) dem Europarat einen Jahresbericht vorlegt? Wie ist die unter XI/1 aufgezeigte unterschiedliche veitragliche Regelung zu erklären? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf die Vertragspartner von ESRO mit dem Ziel einzuwirken, daß auch diese Organisation dem Europarat einen Jahresbericht vorlegt? Nicht nur ELDO, sondern auch ESRO ist verpflichtet, dem Europarat einen Jahresbericht vorzulegen. Für ESRO ergibt sich diese Verpflichtung aus Art. X Abs. 4 i des ESRO-Übereinkommens in Verbindung mit dem Beschluß des ESRO-Rates vom 23. 3. 1964, der auf einer Empfehlung der Regierungskonferenz vom 14. 6. 1962 beruht (vgl. Entschließung Nr. X — BT-Drucks. IV/1582 S. 33 —). Der erste Jahresbericht der ESRO, der die Zeit von 1964 bis Ende 1965 umfassen wird, muß noch vom Rat der ESRO gebilligt werden. Der Rat tritt am 24./25. März 1966 zusammen. Es ist zu erwarten, daß der Jahresbericht in dieser Sitzung verabschiedet und dann unverzüglich dem Europarat zugeleitet wird. Der Generaldirektor der ESRO hat den Generalsekretär des Europarates mit Schreiben vom 7. 1. 1966 entsprechend unterrichtet. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 23. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Deringer (Drucksache V/454 Fragen V/7, V/8 und V/9) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, in wie vielen Fällen Bausparer die ihnen gewährte Bausparprämie zurückerstatten mußten, weil sie infolge Nichterfüllung seitens Dritter (z. B. Konkurs der Baufirma, Betrug durch den Verkäufer) den Einsatz aus einem Bausparvertrag innerhalb der Sperrfrist ausgezahlter Beträge verloren haben? Hält die Bundesregierung das Verlangen der Finanzämter auf Rückzahlung der Bausparprämie nach dem WoPG für geboten und gerechtfertigt, wenn der Bausparer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den angestrebten Zweck nicht verwirklichen kann? Betrachtet die Bundesregierung eine analoge Anwendung des § 131 AO in den aus Fragen V/7 und V/8 hervorgehenden Härtefällen trotz des wolligen Ineinandergreifens von § 2 Abs. 1 Ziff. 1 WoPG einerseits und § 10 Abs. 1 Ziff. 3 EStG andererseits als unzulässig? Zu Frage 1: Die Bundesregierung kann hierüber keine Auskunft geben. Nach ihrer Kenntnis werden von den Finanzämtern keine Aufzeichnungen darüber geführt, ob die nichtvertragsmäßige Verwendung von Bausparmitteln und Bausparprämien auf ein Verhalten des Bausparers oder eines Dritten zurückzuführen ist. Zu Frage 2: Nach § 5 Abs. 2 WoPG ist die Wohnungsbauprämie an das Finanzamt zurückzuzahlen, wenn die Bausparbeiträge nicht zu dem vertragsmäßigen Zweck verwendet worden sind. Die Vorschrift ist zwingendes Recht und daher von den Finanzämtern ohne Rücksicht darauf zu beachten, ob der Bausparer die nichtvertragsmäßige Verwendung der Bausparmittel zu vertreten hat oder nicht. Billigkeitsmaßnahmen nach § 131 AO sind nicht zulässig, weil die Vorschriften der Reichsabgabenordnung nach § 3 AO grundsätzlich nur für die öffentlich-rechtlichen Abgaben gelten, die der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und die durch Bundesfinanzbehörden und durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Für Prämien nach den Prämiengesetzen gilt § 131 AO nur, soweit das in den Prämiengesetzen ausdrücklich vorgesehen ist. Da das Wohnungsbau-Prämiengesetz keine Verweisung auf § 131 AO enthält, kann die Vorschrift — in Übereinstimmung mit der Auffassung der obersten Finanzbehörden der Länder — innerhalb dieses Gesetzes nicht angewendet werden. Zu Frage 3: Die Frage eines Verzichts auf die Ansprüche auf Rückforderung der Wohnungsbauprämie aus Billigkeitsgründen nach § 54 der Reichshaushaltsordnung, § 66 Reichswirtschaftsbestimmungen bzw. der entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften bedarf einer eingehenden Prüfung. Da die Länder das Wohnungsbau-Prämiengesetz als eigene Angelegenheit ausführen und deshalb im Einzelfall auch über einen evtl. Verzicht auf die Rückforderung einer Wohnungsbauprämie zu entscheiden haben, wird es erforderlich sein, daß diese Frage zunächst mit den Ländern erörtert wird. Sobald ein Ergebnis erzielt worden ist, werde ich Sie davon unverzüglich unterrichten. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 34. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. März 1966 1627 Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/457 Frage II/1): Sieht der Bundesverkehrsminister in der Berechnung des Sonderzuschlages für Fracht- und Stückgut auf kleineren Bahnstationen nicht eine zusätzliche Erschwerung für die Verhältnisse der Wirtschaftsbetriebe in kleineren Gemeinden, und zwar zugunsten der Großstädte? Der sogenannte ,,K-Zuschlag" in Höhe von 1,— DM je Stückgutsendung wird von allen Güterabfertigungen mit einem täglichen Stückgutaufkommen von weniger als 8 t erhoben, und zwar unabhängig davon, ob die betreffende Güterabfertigung sich in einer kleineren Gemeinde oder in einer Großstadt befindet. Es läßt sich nicht bestreiten, daß die Wirtschaftsbetriebe in kleineren Gemeinden stärker von dieser Tarifmaßnahme betroffen sind als die verladende Wirtschaft in den Großstädten; jedoch dürften die Benachteiligungen, die dadurch entstehen, nicht unzumutbar sein, um so weniger, wenn bei der Beurteilung der Frage berücksichtigt wird, daß die Deutsche Bundesbahn gesetzlich verpflichtet ist, ihren gesamten Betrieb wie ein Wirtschaftsunternehmen zu führen. Sie mußte daher bei den Tariferhöhungen zum 15. März 1966 den Stückgutverkehr von und nach den kleineren Güterabfertigungen stärker belasten, weil hier die Kosten von den Erträgen besonders stark abweichen. Auch bei Erhebung des K-Zuschlages wird bei weitem keine Kostendeckung erzielt. Ich darf mich zugleich auf die Beantwortung der Fragen beziehen, die Herr Kollege Zerbe in der Fragestunde vom 17. März 1966 gestellt hat. Anlage 6 ' Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 25. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Strohmayr (Drucksache V/457 Fragen II/2, II/3 und 11/4): Werden von der Bundesregierung bisher Forschungsarbeiten finanziell unterstützt, die sich mit der Entwicklung von abgasfreien, elektrisch oder mit Brennstoffzellen betriebenen Kraftfahrzeugen für den Stadt- und Nahverkehr befassen? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Maßnahmen zur Verminderung schädlicher Abgase in dicht besiedelten Gebieten entsprechende Forschungsarbeiten zu fördern, etwa die wissenschaftliche Forschung an Brennstoffzellen, wie sie z. B. in den USA bereits in großem Umfange betrieben werden? Ist die Bundesregierung über den Stand der internationalen Forschung auf den in den Fragen II/2 und II/3 genannten Gebieten unterrichtet? Forschungsaufträge, die sich speziell mit der Entwicklung von elektrisch betriebenen oder mit Brennstoffzellen ausgerüsteten Kraftfahrzeugen befaßten, wurden bisher nicht vergeben, doch wurden Forschungsvorhaben, die allgemein auf eine Verbesserung der Akkumulatoren hinzielten, durch Hergabe von Forschungsmitteln gefördert. Die Bundesregierung beobachtet aufmerksam die nationale und internationale Entwicklung, und wird sich auch künftig der Förderung deutscher Forschungsarbeiten auf diesen Gebieten im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel annehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau hat am 22. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stecker, Erpenbeck, Franke (Osnabrück), Dr. Ritz, Varelmann und Genossen betr. Erbbaurecht für Eigenheimbesitzer — Drucksache V/388 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache Ví467 verteilt.
    Der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern hat am 22. März 1966 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Folger, Marx (München), Dr. Müller (München), Seuffert und Genossen betr. Sonderzuschlag für München Drucksache V/397 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/468 verteilt.
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 den von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine
    Verordnung der Räte zur Änderung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten — Drucksache V/463 —
    dem Innenausschuß überwiesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 23. April 1966.
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die von der Bundesregierung beschlossene
    Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Angleichungszölle für Brot und ähnliche Erzeugnisse)

    — Drucksache V/464 —
    dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen überwiesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. Juni. 1966.
    Die Bundesregierung wünscht, eine
    Erklärung
    abzugeben. Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor der kurzen Unterbrechung Ihrer parlamentarischen Arbeit möchte ich Ihnen von einem Schritt Kenntnis geben, den die Bundesregierung heute unternimmt.
Die Bundesregierung richtet an alle Regierungen der Welt, mit denen sie diplomatische Beziehungen unterhält, eine Note, in der sie Vorschläge zur Abrüstung und Friedenssicherung in Europa unterbreitet sowie Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung von Atomwaffen empfiehlt. Wegen ihrer Bedeutung wird diese Note auch den osteuropäischen und allen arabischen Staaten überreicht.
Die Note zeichnet ein Bild der deutschen Friedenspolitik. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die alte nationalstaatliche Ordnung unseres Erdteils den großen politischen, geistigen und wirtschaftlichen Aufgaben der Zukunft nicht mehr gewachsen sein wird. Diese Aufgaben lassen sich nur gemeinsam lösen. Aus diesem Grunde wird sich die Bundesregierung wie in der Vergangenheit an allen Vorhaben beteiligen, die auf einen europäischen Zusammenschluß gerichtet sind. Diese Arbeit dient dem Frieden. Deutschland und Europa brauchen den Frieden, wenn sie ihr Ziel erreichen wollen.
Die Bundesregierung ist von der Überzeugung erfüllt, daß alle Bemühungen um Sicherheit und Abrüstung nur dann entscheidenden und dauerhaften Erfolg haben können, wenn zugleich auch die Ursachen der Spannungen beseitigt werden. Das heißt, in Europa muß vor allem die Deutschlandfrage in gerechter Weise dadurch gelöst werden, daß dem deutschen Volk das Recht gewährt wird, frei über seine politische und gesellschaftliche Lebensform, d. h. über sein eigenes Schicksal zu bestimmen.
Zum Inhalt der Note möchte ich dem Hohen Haus mitteilen:
1. Die Bundesregierung bekräftigt ihre Entschlossenheit, die Wiedervereinigung Deutschlands nur mit friedlichen Mitteln anzustreben.
2. Der Gedanke an einen neuen Krieg, der ganze Länder, Völker und Erdteile vernichten würde, ist dem deutschen Volk unerträglich. Es will deshalb alles in seinen Kräften Stehende tun, um dazu beizutragen, daß sich eine solche Katastrophe niemals mehr ereignet. In diesem Verlangen weiß es sich mit allen vernünftigen Menschen in aller Welt einig.
3. Die Bundesregierung bekennt sich erneut zu einer weltweiten allgemeinen und kontrollierten Abrüstung.
4. Die Bundesregierung wiederholt mit Nachdruck ihre Auffassung, daß auch die schwierigsten Probleme zwischen den Völkern auf friedliche und gerechte Weise gelöst werden können .



Bundeskanzler Dr. Erhard
5. Deutschland hat sich mit seinen westlichen Nachbarn über alle Fragen verständigt, die nach dem Krieg offengeblieben waren. Es hegt den Wunsch nach versöhnlichen Lösungen auch gegenüber seinen osteuropäischen Nachbarn.
Was unser Verhältnis zu Polen abgeht, so ist die Regelung der Grenzfragen nach den alliierten Vereinbarungen des Jahres 1945 bis zum Abschluß eines Friedensvertrags mit ganz Deutschland aufgeschoben.
Deutschland besteht völkerrechtlich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 fort, solange nicht eine frei gewählte gesamtdeutsche Regierung andere Grenzen anerkennt. Wenn Polen und Deutsche über die strittigen Fragen in dem gleichen Geist zu sprechen bereit wären, der den Ausgleich zwischen Deutschland und seinen westlichen Nachbarn herbeigeführt hat, wäre eine Verständigung wesentlich erleichtert.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Bundesregierung würde es nicht minder begrüßen, wenn sich die Beziehungen zur Tschechoslowakei verbesserten und sich wieder ein freundlicheres Verhältnis zwischen den Völkern beider Länder entwickeln könnte. Sie erhebt keine Gebietssansprüche gegenüber der Tschechoslowakei. Das Münchener Abkommen hat keine territoriale Bedeutung mehr.
Die sowjetische Regierung hat wiederholt erklärt, daß sie keinen Krieg wünsche. Wir wollen darauf vertrauen, aber wir können die Drohungen nicht überhören, die sowjetische Vertreter noch bis in die jüngste Zeit ausgesprochen haben. Diese Tatsache muß uns mit Sorge für unsere Sicherheit erfüllen. Denn die Sowjetunion besitzt die stärksten Landstreitkräfte Europas und verfügt über ein mächtiges Potential von nuklearen Waffen, Trägerraketen, Atombomben und Raketen-U-Booten. Ihre konventionellen und nuklearen Streitkräfte hat sie in ihrem westlichen Machtbereich konzentriert.
Die Bundesrepublik dagegen hat alle ihre Streitkräfte der NATO unterstellt, einem Bündnis, das nur der Verteidigung dient. Sie strebt keinen nationalen Besitz wie auch keine nationale Verfügung über Kernwaffen an. Sie hat in den Pariser Verträgen des Jahres 1954 auf die Herstellung von ABC-Waffen verzichtet und sich insoweit einer internationalen Kontrolle durch die Westeuropäische Union unterworfen. Darüber hinaus hat sie sich nicht nur zu den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen über den Verzicht auf Gewalt bekannt, sondern hat auch noch einen besonderen Gewaltverzicht mit Bezug auf die Wiedervereinigung Deutschlands und die endgültige Regelung der Grenzen ausgesprochen.
Die Bemühungen der Bundesregierung bleiben darauf gerichtet, die Sicherheit in Europa so weit zu erhöhen, daß Drohungen, Pressionen und Ultimaten sowie jede Form von Gewaltanwendung nicht länger Mittel der Politik sein können. Weil es ihr Ziel ist, Spannungen zu beseitigen, tritt sie sowohl für die Lösung der deutschen Frage wie auch für eine konsequente Abrüstungspolitik ein.
Die Bundesregierung unterbreitet daher folgende Vorschläge zur Abrüstung sowie zur Sicherung des Friedens:
1. Die Bundesregierung appelliert an alle Nichtnuklearstaaten, die Militärallianzen in Ost und West angehören, den gleichen Verzicht auf die Produktion von ABC-Waffen auszusprechen, den Deutschland bereits 1954 erklärte, und bereit zu sein, sich in gleicher Weise internationalen Kontrollen zu unterwerfen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

2. Die Bundesregierung regt an, daß die nuklearen Mächte übereinkommen, keine Kernwaffen in die nationale Verfügungsgewalt anderer Länder zu geben.
3. Die Bundesregierung erklärt sich bereit, einem Abkommen zuzustimmen, in dem sich die in Frage kommenden Staaten verpflichten, die Zahl der Atomwaffen in Europa nicht weiter zu erhöhen, sondern stufenweise zu verringern. Für ein solches Abkommen sind einige Voraussetzungen unabdingbar: es muß sich auf ganz Europa erstrecken; das Kräfteverhältnis muß insgesamt gewahrt bleiben; es muß eine wirksame Kontrolle vorsehen, und es muß endlich mit entscheidenden Fortschritten in bezug auf die Lösung der politischen Probleme in Europa verbunden sein.
4. Die Bundesregierung ist bereit, Kontrollen durch die Internationale Atomenergie-Organisation bei Abgabe von spaltbarem Material an Empfängerländer außerhalb des Euratom-Gebiets zur Bedingung zu machen. Sie will dadurch sichergestellt wissen, daß dieses Material nicht zur Herstellung von Kernwaffen verwendet wird. Die Bundesregierung geht davon aus, daß sich andere Lieferländer zu einer gleichen Haltung verpflichten.
5. Die Bundesregierung schlägt vor, ebenso wie mit ihren westlichen Verbündeten auch mit den Regierungen der Sowjetunion, Polens, der Tschechoslowakei und jedes anderen europäischen Staates, der dies wünscht, Gewaltverzichterklärungen auszutauschen.
6. Sie bekundet ihr Interesse an bilateralen Vereinbarungen mit den osteuropäischen Staaten über den Austausch militärischer Beobachter bei Manövern der Streitkräfte.
7. Die Bundesregierung ist bereit, an einer Weltabrüstungskonferenz oder an jeder anderen Abrüstungskonferenz mitzuwirken, soweit diese Erfolg versprechen.
Meine Damen und Herren, das sind die Grundgedanken unserer Note. Die Bundesregierung spricht die Erwartung aus, daß ihre Vorschläge in dem gleichen Geiste beantwortet werden mögen, der sie selbst bei ihrem Entschluß geleitet hat. Die Bundesregierung weiß sich mit dieser Initiative für Frieden, Sicherheit und Freiheit durch Selbstbestimmung in Übereinstimmung mit der von den Fraktionen des Hohen Hauses vertretenen deutschen Politik.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der SPD.)





  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Haus wünscht die Aussprache über die Regierungserklärung. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Barzel.