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ID0503202200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 32. Sitzung Bonn, den 18. März 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1478 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die teilweise Aussetzung des bei der Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch anzuwendenden Satzes des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksachen V/413, V/448) 1478 A Fragestunde (Drucksachen V/426, V/428) Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): Schädigung durch Autoabgase — Festlegung von Grenzwerten für Autoabgase fabrikneuer Fahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1478 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 1478 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 1479 B Fragen des Abg. Picard: Zugverkehr auf der Bahnstrecke Offenbach—Ober-Roden—Dieburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 1479 D Picard (CDU/CSU) 1479 D Fragen des Abg. Maucher: Möglichkeit für Bahnbusfahrer zur Benutzung einer Umleitung im Falle der Sperrung einer fahrplanmäßigen Strecke 1480 A Frage des Abg. Maucher: Absprache zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Straßenbauverwaltung über Straßensperrungen . . 1480 B Fragen des Abg. Ramms: Tarifüberwachung durch die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen . . . . . 1480 B Frage des Abg. Lampersbach: Beseitigung der durch den schienengleichen Übergang der B 233/KölnMindener Bahn bedingten Gefahren Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1480 C Lampersbach (CDU/CSU) . . . 1480 D Brück (Köln) (CDU/CSU) 1481 A Fragen des Abg. Dr. Häfele: Bau der Bundesautobahn Stuttgart—Westlicher Bodensee Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 1481 A Dr. Häfele (CDU/CSU) 1481 C Frage des Abg. Buschfort: Neuausformung von 1965 nicht verkaufter Butter im Jahre 1966 Hüttebräuker, Staatssekretär . . 1482 B Buschfort (SPD) 1482 B Logemann (FDP). . . . . . 1482 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1966 Fragen des Abg. Logemann: Verwendung der amtlichen Viehzählungsergebnisse Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 1482 D Logemann (FDP) . . . . . . . 1482 D Frage des Abg. Logemann: Zählung der Viehbestände in der EWG für Vorhersagen über die Marktentwicklung Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 1483 A, 1483 B Logemann (FDP) . . . 1483 A, 1483 B Frage des Abg. Reichmann: Durchschnittserlös für Zigarrengut 1965 Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 1483 D Frage des Abg. Reichmann: Beihilfe für Tabakerzeuger Hüttebräuker, Staatssekretär . . 1483 D Reichmann (FDP) 1483 D Frage des Abg. Reichmann: Subventionierung der französischen Tabakernte Hüttebräuker, Staatssekretär . . 1484 A Reichmann (FDP) 1484 B Frage des Abg. Sander: Erzeugermindestpreis für Zuckerrüben Hüttebräuker, Staatssekretär . . 1484 C Sander (FDP) 1484 C Ertl (FDP) 1484 D Logemann (FDP) 1485 B Vizepräsident Schoettle 1485 B Frage des Abg. Ertl: Umstellung von der Milchproduktion auf die Rindermast Hüttebräuker, Staatssekretär . . . 1485 C Ertl (FDP) . . . . . . . . . . 1485 C Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 1485 D Sander (FDP) 1486 A Logemann (FDP). . . . . 1486 A Fragen des Abg. Fellermaier: Bekämpfung der Tollwut Hüttebräuker, Staatssekretär 1486 C, 1487 A Fellermaier (SPD) . . . 1486 D, 1487 B Fragen des Abg. Dr. Meinecke: Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Heilpraktiker Bargatzky, Staatssekretär . . . . 1487 B Dr. Meinecke (SPD) 1487 D Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 1488 C Büttner (SPD) 1488 D Fragen des Abg. Dr. Vogel (Speyer) : Kulturpolitischer Beirat des AA . . . 1489 A Frage der Abg. Frau Freyh: Ausbildungsförderung — Ausbildungszulagen Dr. Barth, Staatssekretär. . . . . 1489 B Frau Freyh (SPD) . . . . . . 1489 C Raffert (SPD) 1490 A Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . 1490 B Kühn (Hildesheim) (CDU/CSU) . 1490 B Rollmann (CDU/CSU) 1490 C Dr. Meinecke (SPD) . . . . . 1491 A Nächste Sitzung 1491 C Anlagen 1493 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1966 1477 32. Sitzung Bonn, den 18. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Apel 18. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 19. 3. Dr. Arnold 18. 3. Bading *) 18. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Bauer (Wasserburg) 26. 3. Prinz von Bayern 18. 3. Berger 18. 3. Blachstein 18. 3. Frau Blohm 31. 3. Blumenfeld 27. 3. Böhm 18. 3. Brese 18. 3. Burger 10. 4. Cramer 18. 3. van Delden 18. 3. Diebäcker 18. 3. Dr. Dittrich*) 18. 3. Eisenmann 18. 3. Frau Dr. Elsner 18. 3. Dr. Emde 18. 3. Enk 18. 3. Felder 22. 3. Figgen 8. 4. Flämig 18. 3. Dr. Friderichs 18. 3. Frieler 31. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Dr. Furler 19. 3. Frau Geisendörfer 18. 3. Gewandt 18. 3. Gscheidle 18. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 18. 3. Haage (München) 18. 3. Haar (Stuttgart) 18. 3. Hamacher 31. 3. Dr. Dr. Heinemann 18. 3. Herberts 7. 4. Hirsch 25. 3. Dr. Hofmann (Mainz) 18. 3. Illerhaus *) 18. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Kaffka 19. 3. Klinker *) 18. 3. Dr. Koch 18. 3. Frau Krappe 31. 3. Kriedemann *) 18. 3. Kubitza 18. 3. Lemmer 18. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Lohmar 18. 3. Dr. Martin 18. 3. Dr. Marx (Kaiserslautern) 18. 3. Mauk *) 18. 3. Frau Meermann 18. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 3. Metzger 18. 3. Missbach 22. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Morgenstern 25. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 3. Müller (Aachen-Land) *) 18. 3. Petersen 18. 3. Dr. Pohle 18. 3. Frau Dr. Probst 18. 3. Ramms 18. 3. Ravens 18. 3. Richarts *) 18. 3. Riedel (Frankfurt) 18. 3. Dr. Schäfer 25. 3. Dr. Schiller 26. 3. Frau Schimschok 18. 3. Schmitt (Lockweiler) 18. 3. Dr. Schwörer 18. 3. Dr. Serres 18. 3. Seuffert 18. 3. Spitzmüller 18. 3. Stahlberg 31. 3. Dr. Staratzke 18. 3. Dr. Stein (Honrath) 18. 3. Dr. Steinmetz 18. 3. Frau Stommel 18. 3. Strauß 18. 3. Struve 18. 3. Teriete 26. 3. Wagner 18. 3. Dr. Wilhelmi 18. 3. Wurbs 18. 3. Zerbe 18. 3. Dr. Zimmermann 18. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 17. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Schlüter (Drucksache V/386 Fragen XV/1, XV/2 und XV/3) : Hat, die Bundesregierung Kenntnis von der Höhe der Überschwemmungsschäden im Aller/Leine-Gebiet? Ist der Bundesernährungsminister bereit, sich an Ort und Stelle über die Not der durch Überschwemmungsschäden im Aller/Leine-Gebiet betroffenen Betriebe zu informieren? Welche Möglichkeiten der Hilfeleistung durch den Bund gibt es für die durch Überschwemmungsschäden im Aller/Leine-Gebiet Betroffenen? zu 1: Die Bundesregierung hat Kenntnis von der Höhe der Überschwemmungsschäden im Aller-Oker-LeineGebiet. Sie war bisher stets bemüht, für den AllerOker-Leine-Plan eine stärkere Finanzierungshilfe zu leisten. Ihre Bemühungen sind jedoch immer an der schlechten Haushaltslage des Bundes gescheitert. 1494 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 32. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. März 1966 zu 2: Ja! zu 3: Die Hilfeleistung des Bundes für die Betroffenen sehe ich darin, daß das Land Niedersachsen beim Ausbau der Wasserläufe Aller, Oker, Leine, insbesondere beim Bau von Talsperren und Rückhaltebecken finanziell unterstützt wird, damit die notwendigen Arbeiten schneller ausgeführt werden können und die Überschwemmungen aufhören.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich rufe die beiden weiteren Fragen des Abgeordneten Picard auf:
    Ist die Bundesregierung der Meinung, daß mit einer solchen Maßnahme, wie in der Frage XIV/27 enthalten, eine größere Rentabilität und wesentliche Verbesserung des Personenverkehrs erreicht wird?
    Ist die Bundesregierung wirklich der Auffassung, daß eine weitere Verlagerung des Personenverkehrs von der Schiene auf die Straße, besonders in dem unter XIV/27 genannten Falle, angesichts der Überlastung des Straßennetzes sinnvoll und ohne erhebliche Nachteile für die Reisenden möglich ist?


Rede von Dr. Hans-Christoph Seebohm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, ist ab Sommerfahrplanwechsel 1966 vorgesehen, an



Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm
Werktagen ein schwach besetztes Zugpaar zwischen Offenbach und Ober-Roden und an Sonntagen die bislang noch auf der Strecke Offenbach—Dieburg. verbliebenen, ebenfalls schwach bestzten Reisezüge durch Straßenbusse zu ersetzen. Die Deutsche Bundesbahn würde eine derartige Teilverkraftung nicht in Erwägung ziehen, wenn das Platzangebot in den Zügen besser ausgenutzt würde. Durch diese Rationalisierungsmaßnahme erzielt die Deutsche Bundesbahn einen beachtlichen wirtschaftlichen Erfolg, während gleichzeitig durch die ortsnähere Bedienung mit Straßenbussen eine Verbesserung der
Verkehrsbedienung erreicht wird.
Es handelt sich also um Anpassungsmaßnahmen des Verkehrsangebotes an das Verkehrsaufkommen, wie sie bei jedem Fahrplanwechsel vorgenommen werden. Die Deutsche Bundesbahn handelt hierbei nach dem Gesetz absolut in eigener Zuständigkeit. Da es sich nur um eine geringe Zahl von zusätzlichen Busfahrten — an Werktagen 2 Busse in 24 Stunden —, also um keine nennenswerte Mehrbelastung handelt, ist mit Nachteilen für den Straßenverkehr und die Reisenden kaum zu rechnen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine Zusatzfrage. . Ich rufe die Fragen XIV/30, XIV/31 und XIV/32 des Abgeordneten Maucher auf:
    Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Bahnbusfahrer verpflichtet ist, eine fahrplanmäßige Strecke zu befahren, obwohl diese Strecke gesperrt ist?
    Warum darf der Fahrer keine eigene Initiative ergreifen und im Falle der Sperrung einer fahrplanmäßigen Strecke die beschilderte Umleitung benutzen, um die Fahrgäste dadurch rechtzeitig an die Anschlußzüge bringen zu können, was wiederholt unmöglich war?
    Besteht zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Straßenbauverwaltung keine Absprachepflicht über Straßensperrungen?
    Die Fragen werden im Einverständnis mit dem Fragesteller schriftlich beantwortet.
    Die Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 18. März 1966 lautet:
    Eine gesperrte Straße darf auch von einem Bahnbusfahrer nicht befahren werden, es sei denn, daß hierfür eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
    Der Bahnbusfahrer darf von dem ihm laut Fahrplan vorgeschriebenen Fahrweg andererseits nur abweichen, wenn dieser gesperrt und durch Umleitungsschilder ein anderer Fahrweg vorgezeichnet ist. Eine eigene Initiative des Fahrers kommt nur bei Unfällen und Katastrophenfällen in Betracht.
    Eine Absprachepflicht zwischen der Bundesbahn und der Straßenverwaltung über Straßensperrungen besteht nicht. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat mir mitgeteilt, daß die Deutsche Bundesbahn von der am 4. März 1966 wirksam gewordenen Straßensperrung auf der Strecke Saulgau—Aulendorf seitens der Landesstraßenverwaltung nicht unterrichtet worden ist. Normalerweise werden Straßensperrungen nur durch Verkehrsschilder sowie durch den Rundfunk oder die Zeitung bekannt gegeben.
    Ich rufe die drei Fragen XIV/33, XIV/34 und XIV/35 des Abgeordneten Ramms auf:
    Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, obwohl ihnen nach den Verkehrsnovellen von 1961 die Überwachung der Binnenschiffahrtstarife übertragen worden ist, effektiv nicht in der Lage sind, die Tarifüberwachung durchzuführen, da ihnen nicht die Möglichkeit gegeben ist, Einsicht in die Buchführung der verladenden Wirtschaft zu nehmen?
    Ist der Bundesregierung bekannt, daß z. T. fingierte Kreditrechnungen an holländische Tochtergesellschaften der verladenden Wirtschaft ausgestellt werden, die die Frachten erheblich senken?
    Was gedenkt die Bundesregierung bei Bejahung der Frage XIV/34 zu tun, um den Wasser- und Schiffahrtsdirektionen eine bessere Möglichkeit zur Überwachung für die Einhaltung der Tarife zu verschaffen?
    Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 18. März 1966 lautet:
    Zu Frage XIV/33:
    Der Umfang der Prüfungsberechtigung der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen ist seit dem 1. Oktober 1953 unverändert geblieben. Er ist im Binnenschiffsverkehrsgesetz nicht abgegrenzt, sondern richtet sich daher nach den allgemeinen Rechtsvorschriften.
    Die Rechtsprechung vertritt hierbei den Standpunkt, daß die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen ein Recht auf Einsichtnahme bzw. Nachprüfung nur haben, „falls sie dieses im Hinblick auf bestimmt zu bezeichnende Vorgänge verlangen" (I 36 Gesetz gegen Ordnungswidrigkeiten). Die Wasser- und Schiffahrtsdirektionen haben danach nicht das Recht, ohne hinreichende Anhaltspunkte nach Rechtsverstößen Ausschau zu halten.
    Zu Frage XIV/34:
    Diese Frage ist mit Nein zu beantworten.
    Zu Frage XIV/35:
    Wegen der Beantwortung der vorhergehenden Frage entfällt eine Antwort auf diese Frage.
    Ich rufe die Frage XIV/36 des Abgeordneten Lampersbach auf:
    Welche Maßnahmen sind erwogen, um die Gefahren, die durch den schienengleichen Übergang der B 233/Köln—Mindener Bahn (Kamen, Landkreis Unna) entstehen, zu beseitigen?