Deutscher Bundestag
31. Sitzung
Bonn, den 17. März 1966
Inhalt:
Gutachten der Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost vom 6. November 1965 sowie Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen V/203, zu V/203)
Stücklen, Bundesminister 1393 B, 1421 B
Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . 1399 B
Gscheidle (SPD) 1404 C
Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 1411 D
Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 1414 D
Dr. Häfele (CDU/CSU) 1418 D
Moersch (FDP) 1419 B
Schulhoff (CDU/CSU) 1419 C
Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 1420 D
Berichte des Ausschusses für Wahlprülung, Immunität und Geschäftsordnung — Wahlprüfungsangelegenheiten — über Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965: über den
Wahleinspruch des Gottfried Winkler, Minden (Drucksache V/420) . . . . . . . 1424 B
Wahleinspruch des Winfried Traub, Würzburg (Drucksache V/421) 1424 C
Wahleinspruch des Werner Hille, Leer (Ostfriesland) (Drucksache V/422) . . . 1424 C
Wahleinspruch des Hans Spranger, Nürnberg (Drucksache V/423) 1424 D
Wahleinspruch des Herbert Schulz, Bergisch Gladbach (Drucksache V/424) . . . 1424 D
Wahleinspruch des Dr. Arthur Gierke, Waldmichelbach (Drucksache V/425) . . 1425 A
Fragestunde (Drucksache V/426) Fragen der Abg. Frau Meermann:
Sozialklausel im Mietrecht — Schutz
vor Kündigung des Mietverhältnisses
Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 1425 B
Jacobi (Köln) (SPD) 1425 D
Fragen der Abg. Frau Dr .Elsner:
Umschulung selbständiger Landwirte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 1426 D
Frau Dr. Elsner (SPD) 1427 C
Dr. Rinderspacher (SPD) 1427 D
Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 1428 B
Fragen des Abg. Josten:
Offiziersnachwuchs aus den Reihen der Unteroffiziere
Gumbel, Staatssekretär 1428 C
Brück (Köln) (CDU/CSU) 1429 A
Dröscher (SPD) . . . . . . . 1429 B
Sänger (SPD) 1430 A
Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Rhein-Main-Pressedienst
Gumbel, Staatssekretär 1430 B
Dr. Rinderspacher (SPD) 1430 C
II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966
Fragen des Abg. Richter:
Umgehungsstraße zur B 292 im Bereich der Gemeinde Obrigheim — Verbreiterung der Neckarbrücke der B 292 . . 1431 A
Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) :
Eisenbahngrenzübergang Bayerisch Eisenstein
Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1431 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1431 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) :
Zustand der B 388
Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1431 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1431 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) :
Bundesbahnstrecke Erlau—Obernzell bei Passau
Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1432 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1432 A Fragen des Abg. Dr. Wörner:
Verkehrsverhältnisse am Bahnübergang Eislingen (Fils) . . . . . . 1432 B
Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) :
Vorschlag des Internationalen Bodensee-Verkehrs-Vereins 1432 D
Frage des Abg. Dröscher:
Verbilligung des Taxi- und Mietwagenverkehrs zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs
Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1433 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 1433 B Fragen des Abg. Schonhofen:
Stillegung von Bundesbahnstrecken — Finanzhilfe für Ausbau anderer Verkehrswege
Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1433 C
Schonhofen (SPD) . . . . . . . 1433 D
Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 1434 C
Unertl (CDU/CSU) 1434 C
Fragen des Abg. Zerbe:
Sonderregelung für das Zonenrandgebiet bei Einführung von K-Zuschlägen im Stückgutverkehr
Schoettle, Vizepräsident 1434 D
Fellermaier (SPD) 1434 D
Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1434 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1435 B
Dr. Kreutzmann (SPD-Gast) . . . . 1435 C
Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1435 D
Frage des Abg. Dr. Tamblé:
Führerschein für Motorbootfahrer
Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 A Frage des Abg. Dr. Tamblé:
Abnahme der Motorboot-Führerscheinprüfung
Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 A Frage des Abg. Dr. Tamblé:
Zahl der durch Motorbootfahrer verursachten Unfälle
Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 B
Dr. Tamblé (SPD) 1436 B
Dr. Mommer (SPD) 1436 D
Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen:
Flugverkehr auf dem Militärflughafen Rhein-Main
Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1437 A
Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1437 A
Picard (CDU/CSU) 1437 C
Fragen des Abg. Strohmayr:
„Huckepack-Verkehr" — Förderung des Ferntransports von Lastzügen mit der Bundesbahn
Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1437 D
Strohmayr (SPD) 1438 B
Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen
Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1438 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 1440 C Erler (SPD) 1443 B Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 1446 B
Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 1448 B
Majonica (CDU/CSU) 1451 B
Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 1452 D
Genscher (FDP) 1458 A
Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 1459 D
Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 1461 D
Borm (FDP) 1464 C
Wehner (SPD) 1466 C
Nächste Sitzung 1472 D
Anlagen 1473
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 1393
31. Sitzung
Bonn, den 17. März 1966
Stenographischer Bericht
Beginn: 9.02 Uhr
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Arndt (Berlin/Köln) 19. 3.
Bading *) 18. 3.
Baier 17. 3.
Dr.-Ing. Balke 26. 3.
Bauer (Wasserburg) 26. 3.
Blachstein 1.8. 3.
Frau Blohm 31. 3.
Blumenfeld 27. 3.
Burger 10. 4.
Cramer 18. 3.
Dr. Dittrich *) 18. 3.
Felder 22. 3.
Figgen 8. 4.
Flämig 18. 3.
Frieler 31. 3.
Fritz (Wiesbaden) 31. 3.
Dr. Furler 19. 3.
Frau Geisendörfer 18. 3.
Haar (Stuttgart) 18. 3.
Hamacher 31. 3.
Dr. Dr. Heinemann 18. 3.
Herberts 7. 4.
Hirsch 25. 3.
Dr. Hofmann (Mainz) 18. 3.
Dr. Jungmann 31. 3.
Kaffka 19. 3.
Frau Krappe 31. 3.
Kriedemann*) 18. 3.
Leber 17. 3.
Lemmer 18. 3.
Liedtke 15. 4.
Dr. Lohmar 18. 3.
Dr. Martin 18. 3.
Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 3.
Metzger 18. 3.
Missbach 22. 3.
Dr. Morgenstern 25. 3.
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 3.
Müller (Aachen-Land) *) 18. 3.
Richarts*) 18. 3.
Riedel (Frankfurt) 19. 3.
Dr. Schäfer 25. 3.
Dr. Schiller 26. 3.
Frau Schimschok 18. 3.
Schultz (Gau-Bischofsheim) 17. 3.
Stahlberg 31. 3.
Frau Stommel 18. 3. •
Frau Strobel *) 17. 3.
Teriete 26. 3.
Dr. Wilhelmi 17. 3.
Zerbe 18. 3.
*) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 2
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Höcherl vom 14. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/386, Frage XV/4, XV/5 und XV/6) :
Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, die in . der Praxis nach dem allgemeinen Bewilligungsstopp für die Mittel zur Förderung von Aufstockungen und Aussiedlungen landwirtschaftlicher Betriebe aufgetreten sind?
Hat die Bundesregierung bereits einen Überblick über das Ausmaß der Härtefälle, die durch den Bewilligungsstopp für die Mittel in Kapitel 10 02 Titel 573 des Bundeshaushaltsplans aufgetreten sind?
Ist die Bundesregierung bereit, eine Überbrückungsregelung zu treffen für schon genehmigte, in der Bearbeitung weit vorangeschrittene oder bereits angefangene Aussiedlungs- und Althofsanierungsverfahren sowie für solche Verfahren, für die der Bewilligungsstopp eine außerordentliche Härte - so etwa in Brandfällen - bedeutet?
Zu 1:
Die in der Frage genannten Schwierigkeiten sind mir bekannt.
Zu 2:
Die Zahl der Härtefälle ist in den letzten Tagen genau ermittelt worden. Danach sind ca. 1 000 Vorhaben wegen unabwendbarer Ereignisse (z. B. Brand, Einsturzgefahr bei Gebäuden) besonders dringend und ca. 1 000 Vorhaben wegen eingegangener vertraglicher Verpflichtungen (z. B. Abnahme von Fertigbauteilen, Räumung des Wohnhauses). in den Fällen werden ca. 150 Mill. DM Förderungsmittel des Bundes erbeten.
Zu 3:
Wie ich bereits in der Fragestunde am 18. 2. 1966 ausgeführt habe, ist Vorsorge getroffen, daß die beantragten Bundesmittel in besonders dringenden Fällen, soweit diese bei den beiden zentralen Kreditinstituten vorliegen, bewilligt werden können.
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Höcherl vom 14. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Prassler (Drucksache V/386, Frage XV/7) :
Ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1967 und folgende entsprechend den Ausführungen des Bundesernährungsministers vom 18. Februar und 2. März 1966 nach dem Beispiel der Vierjahrespläne für die Verkehrsgesetzgebung die Finanzierung der Agrarstrukturpolitik sicherstellt?
Ich werde mich für die Aufstellung eines Mehrjahresprogramms zur Finanzierung der Agrarstrukturmaßnahmen einsetzen. Als Vorbild könnte der Fünfjahresplan für die Eingliederung der Heimatvertriebenen dienen. Eine solche langfristige Regelung müßte jedoch vorweg in ihren Einzelheiten noch mit den beteiligten Bundesressorts abgestimmt werden.
1474 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 16. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sander (Drucksache V/386 Frage XV/8) :
Entspricht es den Tatsachen, wenn in der landwirtschaftlichen Fachpresse (z. B. „Deutsche Landwirtschaftliche Presse" Nr. 9 vom 26. Februar 1966) behauptet wird, daß im Etat des Bundesernährungsministeriums für 1965 Ausgabenreste in einer Höhe von 370 Millionen DM entstanden seien?
Die Summe der Ausgabereste, die im Einzelplan 10 aus dem Haushaltsjahr 1965 in das Haushaltsjahr 1966 übernommen worden sind, beträgt — nach Ausschaltung der nur durchlaufenden Posten — rund 325,8 Mill. DM. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Verminderung um rd. 40,8 Mill. DM. In dieser Höhe sind also Reste abgebaut worden.
Im Einzelplan 10 muß stets mit beträchtlichen Ausgaberesten gerechnet werden. Das erklärt sich dadurch, daß viele der aus übertragbaren Mitteln geförderten Maßnahmen im Bereiche der Land- und Ernährungswirtschaft sich von der Bewilligung bis zur Auszahlung über einen größeren Zeitraum erstrecken. Einerseits sind im laufenden Rechnungsjahr hohe Bewilligungen aus Vorjahren durch Zahlungen zu erfüllen, und andererseits werden Bewilligungen in ähnlicher Höhe neu ausgesprochen, die sich erst in den folgenden Rechnungsjahren in Form von Zahlungen niederschlagen. Zum größten Teil entfallen die Ausgabereste auf die bei Kapitel 10 02 Titel 573 veranschlagten Maßnahmen der Aussiedlung, Aufstockung usw.
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Höcherl vom 15. März 1966 auf
die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geiger
(Drucksache V/386 Fragen XV/9, XV/10 und XV/11) :
Ist die Bundesregierung bereit, Sonderbestimmungen zum Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft und zu den entsprechenden Verordnungen in der Weise zu erlassen, daß Gemeinden, in denen ein Rebflurbereinigungsverfahren läuft oder im Anlaufen ist, erst nach der Flurbereinigung das endgültige Weinbaukataster anlegen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es in Gemeinden mit nicht abgeschlossenen Rebumlegungsverfahren zunächst genügt, wenn die Bürgermeisterämter die vorhandenen Weinanbauflächen erfassen und den Statistischen Landesämtern mitteilen?
ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es eine Gesetzesverletzung darstellt, wenn Gemeinden von sich aus die Anlage des Weinbaukatasters bis zur Beendigung der Flurbereinigung zurückstellen und sich auf die in Frage XV/10 genannte Maßnahme beschränken wollen?
Das Weinbaukataster war gemäß der Verordnung 92/63 des Rates der EWG nach dem Stand des Jahres 1964 einzurichten und bis zum 31. Dezember 1964 abzuschließen. Die Rechtsvorschrift ist inzwischen für etwa 95% der einzubeziehenden Rebfläche erfüllt worden. Es liegen bereits Zusammenstellungen von Ergebnissen vom Statistischen Bundesamt vor; zur Zeit werden schon weitere Überlegungen für eine Fortschreibung und Ergänzung des Katasters getroffen. Bei der Beurteilung des Vorgehens bei anstehenden Flurbereinigungsverfahren ist der Grundsatz der Rechtsvorschrift maßgebend, daß die bepflanzten Rebflächen nach dem Stand von 1964 zu melden sind, ohne Berücksichtigung einer zukünftigen Entwicklung; diese würde im Laufe späterer Fortschreibungen und Ergänzungen zu erfassen sein. In allen Weinbau treibenden Ländern der Bundesrepublik ist entsprechend verfahren worden. Eine Sonderregelung für Flurbereinigungsverfahren ist nicht in Erwägung gezogen worden und erübrigt sich auch zukünftig, da die Einrichtung des Weinbaukatasters praktisch abgeschlossen ist. Wesentlich ist jedoch, daß nunmehr auch die säumigen Betriebe schnellstmöglich die vorgeschriebenen Meldungen abgeben.
Diese Auffassung kann von der Bundesregierung nicht geteilt werden. Die aus der Gemeindesumme zu erstellenden Unterlagen reichen nicht aus, um den erforderlichen Überblick über die Verhältnisse im Weinbau zu bekommen; dazu werden betriebsweise Gliederungen benötigt. Auch für die an die EWG nach den Rechtsvorschriften zu erstattenden Meldungen sind als Grundlage betriebsweise Unterlagen erforderlich. Die Meldungen liegen im Interesse der Winzer.
Nach § 4 der zweiten Verordnung zur Durchführung des Weinwirtschaftsgesetzes handelt ordnungswidrig im Sinne des § 17 Absatz 2 des Weinwirtschaftgesetzes, wer vorsätzlich oder fahrlässig Erklärungen über den Rebbaubetrieb nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt.
Es sollte berücksichtigt werden, daß eine einheitliche Bestandsaufnahme auf dem Gebiete des Weinbaues, insbesondere als Unterlage für wirtschaftspolitische Maßnahmen, dringend erforderlich ist.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 14. März 1966
auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten
Wienand (Drucksache V/387 Fragen II/1 und 11/2):
Wird die Bundesregierung vor der Neubesetzung der Stellen der Befehlshaber der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik rechtzeitig konsultiert, oder wird sie erst unterrichtet, wenn personelle Entscheidungen bereits gefallen sind, oder erfährt sie nur die bereits erfolgte Neubesetzung solcher Stellen?
Hat die Bundesregierung vor der Neubesetzung der Stellen der Befehlshaber der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik ein Einspruchsrecht?
Nach den die Stationierung der alliierten Streitkräfte im Bundesgebiet regelnden Verträgen besteht kein Einspruchsrecht gegen die Ernennung eines Oberbefehlshabers dieser Streitkräfte.
Die Bundesregierung wird von der Neubesetzung des Postens eines Oberbefehlshabers alliierter Streitkräfte allerdings dann vorher unterrichtet, wenn dieser gleichzeitig eine Funktion als NATO-Befehlshaber ausübt, wie z. B. die Oberbefehlshaber der amerikanischen 7. Armee und der britischen Rheinarmee, die zugleich Befehlshaber der integrierten NATO-Kommandos „Central Army Group" bzw. „Northern Army Group" sind.
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 1475
Anlage 7
Schriftliche Antwort
des Bundesministers von Hassel vom. 16. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seuffert (Drucksache V/387 Fragen III/3, 11I/4 und III/5):
Hält es der Bundesverteidigungsminister für tragbar, daß auf dem Flugplatz Oberschleißheim, also in unmittelbarer Nähe stark bevölkerter Siedlungsgebiete der Stadt München und anderer Gemeinden, ab März 1966 eine Hubschrauberschule der amerikanischen Streitkräfte stationiert werden soll, durch deren intensives Schulungsprogramm der ohnehin kaum erträgliche Hubschrauberlärm in diesen Siedlungsgebieten bis zur Unerträglichkeit gesteigert werden wird?
Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, sich den von der Stadt München gegen die Einrichtung der unter 11I/3 genannten Hubschrauberschule erhobenen Vorstellungen mit Nachdruck anzuschließen?
Was hat das Bundesverteidigungsministerium in letzter Zeit getan, um die seit Jahren erstrebte, wegen der geplanten Entlastungssiedlung Oberschleißheim unerläßliche Verlegung des Flugplatzes Schleißheim in die Wege zu leiten?
Zu l:
Der Bundesminister der Verteidigung wurde erst im Februar 1966 — und zwar durch die Bayerische Staatskanzlei — über die Absicht der US-Army unterrichtet, zu Ausbildungszwecken vorübergehend auf dem von ihr betriebenen Flugplatz Oberschleißheim die Zahl ihrer Hubschrauber zu erhöhen und dort vom 21. 3. bis 22. 12. 1966 Lehrgänge durchzuführen, die der Umschulung von Piloten auf Grund der Erfahrungen des Süd-Ost-Asien-Krieges dienen. Die 7. US-Army hat sich in dieser Angelegenheit unmittelbar mit der zuständigen Bayerischen Staatskanzlei in Verbindung gesetzt, die ihrerseits eine Besprechung unter Beteiligung von Vertretern der Stadt München veranlaßt hat. Das Bundesverteidigungsministerium wäre nur einzuschalten gewesen, wenn eine längerfristige Änderung der militärischen Nutzung gefordert und daher ein Raumordnungsverfahren notwendig geworden wäre.
Zu 2:
Nach den mir vorliegenden Mitteilungen haben die Amerikaner zugesagt, im Rahmen des Ausbildungsauftrages alles zu tun, um die Belästigung der Zivilbevölkerung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Sollten sich diese Bemühungen als unzureichend erweisen, so bin ich bereit, mich mit den zuständigen Stellen der US-Army in Verbindung zu setzen.
Zu 3:
Das Bundesministerium der Verteidigung und die US-Streitkräfte waren und sind grundsätzlich bereit, geeignete Ersatzvorschläge zu akzeptieren. Die Bayerische Staatskanzlei hatte es in einer Kabinettbesprechung am. 13. 3. 1961 in München übernommen, Ersatzvorschläge für die Verlegung der US-Heeresflieger zu machen. Bisher konnten geeignete Ersatzliegenschaften jedoch nicht benannt werden.
Anlage 8
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 16. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/426 Frage VIII/5):
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung nunmehr hinsichtlich der Verbesserung der Besoldung der Lehrkräfte im Fachschuldienst des Bundes (Bundeswehr und Bundesgrenzschutz) in dem angekündigten Besoldungsänderungsgesetz (vgl. Fragestunde in der 10. Sitzung am 2. Dezember 1965)?
Die Bundsregierung hat am 16. Februar d. J. auf eine entsprechende Kabinettvorlage des Bundesinnenministers diesen beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Beamtenbesoldung zur Einbringung im Deutschen Bundestag vorzulegen. Hierzu gehören Verbesserungen der Besoldung für die Lehrkräfte im Fachschuldienst des Bundes. Diese sollen so gestaltet werden, daß in Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung ein Anreiz geschaffen wird, sich für den Fachschuldienst des Bundes zu entscheiden. Der Entwurf wird in seinen Grundzügen auf dem Konzept des früheren Regierungsentwurfs eines Vierten Beamtenrechts- und Besoldungsänderungsgesetzes beruhen. Danach sollen die Fachschuloberlehrer aus der Besoldungsgruppe A 11 nach A 12 höhergestuft werden und auf herausgehobenen Dienstposten in dieser Gruppe eine Zulage erhalten. Im ganzen soll mit den Vorschlägen erreicht werden, daß den Bundesbeamten die gleichen Beförderungschancen wie in den Ländern geboten werden.