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ID0503123300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 31. Sitzung Bonn, den 17. März 1966 Inhalt: Gutachten der Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost vom 6. November 1965 sowie Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen V/203, zu V/203) Stücklen, Bundesminister 1393 B, 1421 B Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . 1399 B Gscheidle (SPD) 1404 C Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 1411 D Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 1414 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 1418 D Moersch (FDP) 1419 B Schulhoff (CDU/CSU) 1419 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 1420 D Berichte des Ausschusses für Wahlprülung, Immunität und Geschäftsordnung — Wahlprüfungsangelegenheiten — über Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965: über den Wahleinspruch des Gottfried Winkler, Minden (Drucksache V/420) . . . . . . . 1424 B Wahleinspruch des Winfried Traub, Würzburg (Drucksache V/421) 1424 C Wahleinspruch des Werner Hille, Leer (Ostfriesland) (Drucksache V/422) . . . 1424 C Wahleinspruch des Hans Spranger, Nürnberg (Drucksache V/423) 1424 D Wahleinspruch des Herbert Schulz, Bergisch Gladbach (Drucksache V/424) . . . 1424 D Wahleinspruch des Dr. Arthur Gierke, Waldmichelbach (Drucksache V/425) . . 1425 A Fragestunde (Drucksache V/426) Fragen der Abg. Frau Meermann: Sozialklausel im Mietrecht — Schutz vor Kündigung des Mietverhältnisses Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 1425 B Jacobi (Köln) (SPD) 1425 D Fragen der Abg. Frau Dr .Elsner: Umschulung selbständiger Landwirte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 1426 D Frau Dr. Elsner (SPD) 1427 C Dr. Rinderspacher (SPD) 1427 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 1428 B Fragen des Abg. Josten: Offiziersnachwuchs aus den Reihen der Unteroffiziere Gumbel, Staatssekretär 1428 C Brück (Köln) (CDU/CSU) 1429 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 1429 B Sänger (SPD) 1430 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Rhein-Main-Pressedienst Gumbel, Staatssekretär 1430 B Dr. Rinderspacher (SPD) 1430 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 Fragen des Abg. Richter: Umgehungsstraße zur B 292 im Bereich der Gemeinde Obrigheim — Verbreiterung der Neckarbrücke der B 292 . . 1431 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Eisenbahngrenzübergang Bayerisch Eisenstein Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1431 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1431 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Zustand der B 388 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1431 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1431 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Bundesbahnstrecke Erlau—Obernzell bei Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1432 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1432 A Fragen des Abg. Dr. Wörner: Verkehrsverhältnisse am Bahnübergang Eislingen (Fils) . . . . . . 1432 B Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) : Vorschlag des Internationalen Bodensee-Verkehrs-Vereins 1432 D Frage des Abg. Dröscher: Verbilligung des Taxi- und Mietwagenverkehrs zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1433 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 1433 B Fragen des Abg. Schonhofen: Stillegung von Bundesbahnstrecken — Finanzhilfe für Ausbau anderer Verkehrswege Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1433 C Schonhofen (SPD) . . . . . . . 1433 D Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 1434 C Unertl (CDU/CSU) 1434 C Fragen des Abg. Zerbe: Sonderregelung für das Zonenrandgebiet bei Einführung von K-Zuschlägen im Stückgutverkehr Schoettle, Vizepräsident 1434 D Fellermaier (SPD) 1434 D Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1434 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1435 B Dr. Kreutzmann (SPD-Gast) . . . . 1435 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1435 D Frage des Abg. Dr. Tamblé: Führerschein für Motorbootfahrer Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Abnahme der Motorboot-Führerscheinprüfung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Zahl der durch Motorbootfahrer verursachten Unfälle Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 B Dr. Tamblé (SPD) 1436 B Dr. Mommer (SPD) 1436 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Flugverkehr auf dem Militärflughafen Rhein-Main Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1437 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1437 A Picard (CDU/CSU) 1437 C Fragen des Abg. Strohmayr: „Huckepack-Verkehr" — Förderung des Ferntransports von Lastzügen mit der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1437 D Strohmayr (SPD) 1438 B Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1438 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 1440 C Erler (SPD) 1443 B Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 1446 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 1448 B Majonica (CDU/CSU) 1451 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 1452 D Genscher (FDP) 1458 A Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 1459 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 1461 D Borm (FDP) 1464 C Wehner (SPD) 1466 C Nächste Sitzung 1472 D Anlagen 1473 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 1393 31. Sitzung Bonn, den 17. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt (Berlin/Köln) 19. 3. Bading *) 18. 3. Baier 17. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Bauer (Wasserburg) 26. 3. Blachstein 1.8. 3. Frau Blohm 31. 3. Blumenfeld 27. 3. Burger 10. 4. Cramer 18. 3. Dr. Dittrich *) 18. 3. Felder 22. 3. Figgen 8. 4. Flämig 18. 3. Frieler 31. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Dr. Furler 19. 3. Frau Geisendörfer 18. 3. Haar (Stuttgart) 18. 3. Hamacher 31. 3. Dr. Dr. Heinemann 18. 3. Herberts 7. 4. Hirsch 25. 3. Dr. Hofmann (Mainz) 18. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Kaffka 19. 3. Frau Krappe 31. 3. Kriedemann*) 18. 3. Leber 17. 3. Lemmer 18. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Lohmar 18. 3. Dr. Martin 18. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 3. Metzger 18. 3. Missbach 22. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 3. Müller (Aachen-Land) *) 18. 3. Richarts*) 18. 3. Riedel (Frankfurt) 19. 3. Dr. Schäfer 25. 3. Dr. Schiller 26. 3. Frau Schimschok 18. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 17. 3. Stahlberg 31. 3. Frau Stommel 18. 3. • Frau Strobel *) 17. 3. Teriete 26. 3. Dr. Wilhelmi 17. 3. Zerbe 18. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 14. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/386, Frage XV/4, XV/5 und XV/6) : Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, die in . der Praxis nach dem allgemeinen Bewilligungsstopp für die Mittel zur Förderung von Aufstockungen und Aussiedlungen landwirtschaftlicher Betriebe aufgetreten sind? Hat die Bundesregierung bereits einen Überblick über das Ausmaß der Härtefälle, die durch den Bewilligungsstopp für die Mittel in Kapitel 10 02 Titel 573 des Bundeshaushaltsplans aufgetreten sind? Ist die Bundesregierung bereit, eine Überbrückungsregelung zu treffen für schon genehmigte, in der Bearbeitung weit vorangeschrittene oder bereits angefangene Aussiedlungs- und Althofsanierungsverfahren sowie für solche Verfahren, für die der Bewilligungsstopp eine außerordentliche Härte - so etwa in Brandfällen - bedeutet? Zu 1: Die in der Frage genannten Schwierigkeiten sind mir bekannt. Zu 2: Die Zahl der Härtefälle ist in den letzten Tagen genau ermittelt worden. Danach sind ca. 1 000 Vorhaben wegen unabwendbarer Ereignisse (z. B. Brand, Einsturzgefahr bei Gebäuden) besonders dringend und ca. 1 000 Vorhaben wegen eingegangener vertraglicher Verpflichtungen (z. B. Abnahme von Fertigbauteilen, Räumung des Wohnhauses). in den Fällen werden ca. 150 Mill. DM Förderungsmittel des Bundes erbeten. Zu 3: Wie ich bereits in der Fragestunde am 18. 2. 1966 ausgeführt habe, ist Vorsorge getroffen, daß die beantragten Bundesmittel in besonders dringenden Fällen, soweit diese bei den beiden zentralen Kreditinstituten vorliegen, bewilligt werden können. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 14. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Prassler (Drucksache V/386, Frage XV/7) : Ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1967 und folgende entsprechend den Ausführungen des Bundesernährungsministers vom 18. Februar und 2. März 1966 nach dem Beispiel der Vierjahrespläne für die Verkehrsgesetzgebung die Finanzierung der Agrarstrukturpolitik sicherstellt? Ich werde mich für die Aufstellung eines Mehrjahresprogramms zur Finanzierung der Agrarstrukturmaßnahmen einsetzen. Als Vorbild könnte der Fünfjahresplan für die Eingliederung der Heimatvertriebenen dienen. Eine solche langfristige Regelung müßte jedoch vorweg in ihren Einzelheiten noch mit den beteiligten Bundesressorts abgestimmt werden. 1474 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 16. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sander (Drucksache V/386 Frage XV/8) : Entspricht es den Tatsachen, wenn in der landwirtschaftlichen Fachpresse (z. B. „Deutsche Landwirtschaftliche Presse" Nr. 9 vom 26. Februar 1966) behauptet wird, daß im Etat des Bundesernährungsministeriums für 1965 Ausgabenreste in einer Höhe von 370 Millionen DM entstanden seien? Die Summe der Ausgabereste, die im Einzelplan 10 aus dem Haushaltsjahr 1965 in das Haushaltsjahr 1966 übernommen worden sind, beträgt — nach Ausschaltung der nur durchlaufenden Posten — rund 325,8 Mill. DM. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Verminderung um rd. 40,8 Mill. DM. In dieser Höhe sind also Reste abgebaut worden. Im Einzelplan 10 muß stets mit beträchtlichen Ausgaberesten gerechnet werden. Das erklärt sich dadurch, daß viele der aus übertragbaren Mitteln geförderten Maßnahmen im Bereiche der Land- und Ernährungswirtschaft sich von der Bewilligung bis zur Auszahlung über einen größeren Zeitraum erstrecken. Einerseits sind im laufenden Rechnungsjahr hohe Bewilligungen aus Vorjahren durch Zahlungen zu erfüllen, und andererseits werden Bewilligungen in ähnlicher Höhe neu ausgesprochen, die sich erst in den folgenden Rechnungsjahren in Form von Zahlungen niederschlagen. Zum größten Teil entfallen die Ausgabereste auf die bei Kapitel 10 02 Titel 573 veranschlagten Maßnahmen der Aussiedlung, Aufstockung usw. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 15. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geiger (Drucksache V/386 Fragen XV/9, XV/10 und XV/11) : Ist die Bundesregierung bereit, Sonderbestimmungen zum Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft und zu den entsprechenden Verordnungen in der Weise zu erlassen, daß Gemeinden, in denen ein Rebflurbereinigungsverfahren läuft oder im Anlaufen ist, erst nach der Flurbereinigung das endgültige Weinbaukataster anlegen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es in Gemeinden mit nicht abgeschlossenen Rebumlegungsverfahren zunächst genügt, wenn die Bürgermeisterämter die vorhandenen Weinanbauflächen erfassen und den Statistischen Landesämtern mitteilen? ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es eine Gesetzesverletzung darstellt, wenn Gemeinden von sich aus die Anlage des Weinbaukatasters bis zur Beendigung der Flurbereinigung zurückstellen und sich auf die in Frage XV/10 genannte Maßnahme beschränken wollen? Das Weinbaukataster war gemäß der Verordnung 92/63 des Rates der EWG nach dem Stand des Jahres 1964 einzurichten und bis zum 31. Dezember 1964 abzuschließen. Die Rechtsvorschrift ist inzwischen für etwa 95% der einzubeziehenden Rebfläche erfüllt worden. Es liegen bereits Zusammenstellungen von Ergebnissen vom Statistischen Bundesamt vor; zur Zeit werden schon weitere Überlegungen für eine Fortschreibung und Ergänzung des Katasters getroffen. Bei der Beurteilung des Vorgehens bei anstehenden Flurbereinigungsverfahren ist der Grundsatz der Rechtsvorschrift maßgebend, daß die bepflanzten Rebflächen nach dem Stand von 1964 zu melden sind, ohne Berücksichtigung einer zukünftigen Entwicklung; diese würde im Laufe späterer Fortschreibungen und Ergänzungen zu erfassen sein. In allen Weinbau treibenden Ländern der Bundesrepublik ist entsprechend verfahren worden. Eine Sonderregelung für Flurbereinigungsverfahren ist nicht in Erwägung gezogen worden und erübrigt sich auch zukünftig, da die Einrichtung des Weinbaukatasters praktisch abgeschlossen ist. Wesentlich ist jedoch, daß nunmehr auch die säumigen Betriebe schnellstmöglich die vorgeschriebenen Meldungen abgeben. Diese Auffassung kann von der Bundesregierung nicht geteilt werden. Die aus der Gemeindesumme zu erstellenden Unterlagen reichen nicht aus, um den erforderlichen Überblick über die Verhältnisse im Weinbau zu bekommen; dazu werden betriebsweise Gliederungen benötigt. Auch für die an die EWG nach den Rechtsvorschriften zu erstattenden Meldungen sind als Grundlage betriebsweise Unterlagen erforderlich. Die Meldungen liegen im Interesse der Winzer. Nach § 4 der zweiten Verordnung zur Durchführung des Weinwirtschaftsgesetzes handelt ordnungswidrig im Sinne des § 17 Absatz 2 des Weinwirtschaftgesetzes, wer vorsätzlich oder fahrlässig Erklärungen über den Rebbaubetrieb nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt. Es sollte berücksichtigt werden, daß eine einheitliche Bestandsaufnahme auf dem Gebiete des Weinbaues, insbesondere als Unterlage für wirtschaftspolitische Maßnahmen, dringend erforderlich ist. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 14. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wienand (Drucksache V/387 Fragen II/1 und 11/2): Wird die Bundesregierung vor der Neubesetzung der Stellen der Befehlshaber der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik rechtzeitig konsultiert, oder wird sie erst unterrichtet, wenn personelle Entscheidungen bereits gefallen sind, oder erfährt sie nur die bereits erfolgte Neubesetzung solcher Stellen? Hat die Bundesregierung vor der Neubesetzung der Stellen der Befehlshaber der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik ein Einspruchsrecht? Nach den die Stationierung der alliierten Streitkräfte im Bundesgebiet regelnden Verträgen besteht kein Einspruchsrecht gegen die Ernennung eines Oberbefehlshabers dieser Streitkräfte. Die Bundesregierung wird von der Neubesetzung des Postens eines Oberbefehlshabers alliierter Streitkräfte allerdings dann vorher unterrichtet, wenn dieser gleichzeitig eine Funktion als NATO-Befehlshaber ausübt, wie z. B. die Oberbefehlshaber der amerikanischen 7. Armee und der britischen Rheinarmee, die zugleich Befehlshaber der integrierten NATO-Kommandos „Central Army Group" bzw. „Northern Army Group" sind. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 1475 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom. 16. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seuffert (Drucksache V/387 Fragen III/3, 11I/4 und III/5): Hält es der Bundesverteidigungsminister für tragbar, daß auf dem Flugplatz Oberschleißheim, also in unmittelbarer Nähe stark bevölkerter Siedlungsgebiete der Stadt München und anderer Gemeinden, ab März 1966 eine Hubschrauberschule der amerikanischen Streitkräfte stationiert werden soll, durch deren intensives Schulungsprogramm der ohnehin kaum erträgliche Hubschrauberlärm in diesen Siedlungsgebieten bis zur Unerträglichkeit gesteigert werden wird? Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, sich den von der Stadt München gegen die Einrichtung der unter 11I/3 genannten Hubschrauberschule erhobenen Vorstellungen mit Nachdruck anzuschließen? Was hat das Bundesverteidigungsministerium in letzter Zeit getan, um die seit Jahren erstrebte, wegen der geplanten Entlastungssiedlung Oberschleißheim unerläßliche Verlegung des Flugplatzes Schleißheim in die Wege zu leiten? Zu l: Der Bundesminister der Verteidigung wurde erst im Februar 1966 — und zwar durch die Bayerische Staatskanzlei — über die Absicht der US-Army unterrichtet, zu Ausbildungszwecken vorübergehend auf dem von ihr betriebenen Flugplatz Oberschleißheim die Zahl ihrer Hubschrauber zu erhöhen und dort vom 21. 3. bis 22. 12. 1966 Lehrgänge durchzuführen, die der Umschulung von Piloten auf Grund der Erfahrungen des Süd-Ost-Asien-Krieges dienen. Die 7. US-Army hat sich in dieser Angelegenheit unmittelbar mit der zuständigen Bayerischen Staatskanzlei in Verbindung gesetzt, die ihrerseits eine Besprechung unter Beteiligung von Vertretern der Stadt München veranlaßt hat. Das Bundesverteidigungsministerium wäre nur einzuschalten gewesen, wenn eine längerfristige Änderung der militärischen Nutzung gefordert und daher ein Raumordnungsverfahren notwendig geworden wäre. Zu 2: Nach den mir vorliegenden Mitteilungen haben die Amerikaner zugesagt, im Rahmen des Ausbildungsauftrages alles zu tun, um die Belästigung der Zivilbevölkerung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Sollten sich diese Bemühungen als unzureichend erweisen, so bin ich bereit, mich mit den zuständigen Stellen der US-Army in Verbindung zu setzen. Zu 3: Das Bundesministerium der Verteidigung und die US-Streitkräfte waren und sind grundsätzlich bereit, geeignete Ersatzvorschläge zu akzeptieren. Die Bayerische Staatskanzlei hatte es in einer Kabinettbesprechung am. 13. 3. 1961 in München übernommen, Ersatzvorschläge für die Verlegung der US-Heeresflieger zu machen. Bisher konnten geeignete Ersatzliegenschaften jedoch nicht benannt werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 16. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/426 Frage VIII/5): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung nunmehr hinsichtlich der Verbesserung der Besoldung der Lehrkräfte im Fachschuldienst des Bundes (Bundeswehr und Bundesgrenzschutz) in dem angekündigten Besoldungsänderungsgesetz (vgl. Fragestunde in der 10. Sitzung am 2. Dezember 1965)? Die Bundsregierung hat am 16. Februar d. J. auf eine entsprechende Kabinettvorlage des Bundesinnenministers diesen beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Beamtenbesoldung zur Einbringung im Deutschen Bundestag vorzulegen. Hierzu gehören Verbesserungen der Besoldung für die Lehrkräfte im Fachschuldienst des Bundes. Diese sollen so gestaltet werden, daß in Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung ein Anreiz geschaffen wird, sich für den Fachschuldienst des Bundes zu entscheiden. Der Entwurf wird in seinen Grundzügen auf dem Konzept des früheren Regierungsentwurfs eines Vierten Beamtenrechts- und Besoldungsänderungsgesetzes beruhen. Danach sollen die Fachschuloberlehrer aus der Besoldungsgruppe A 11 nach A 12 höhergestuft werden und auf herausgehobenen Dienstposten in dieser Gruppe eine Zulage erhalten. Im ganzen soll mit den Vorschlägen erreicht werden, daß den Bundesbeamten die gleichen Beförderungschancen wie in den Ländern geboten werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter Dr. Zimmermann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Schmidt?


Rede von Helmut Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege, könnten Sie so liebenswürdig sein, dem Hause in Erinnerung zu rufen, wer es denn gewesen ist, der den von Ihnen beanstandeten Satz sprach, eine NATO ohne Frankreich sei besser als gar keine?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Zimmermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Schmidt, ich schätze Ihr Gedächtnis viel zu hoch ein, als daß ich Ihre Frage beantworten müßte.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD.)

    Die französische Regierung hat nunmehr ihre Beschlüsse über die NATO in zwei Stufen bekanntgegeben. Die zweite Stufe, das französische Memorandum, das auf die persönlichen Schreiben des Staatspräsidenten folgte, sagt, daß sich die Natur der Drohungen geändert habe, die aus dem Osten für Europa bestünden. Fraglos gibt es über die Absichten der Sowjetunion seit einiger Zeit verschiedene Meinungen. Auch andere im Westen glauben, daß die aggressiven Absichten Moskaus der Vergangenheit angehören. Hier besteht eine keineswegs nur französische permanente Quelle der Gefahr für die Zusammenarbeit in der NATO.
    In unseren Augen besteht die Bedrohung durch die Sowjetunion weiter. Deshalb ist die atlantische Allianz für die Bundesrepublik weiter lebensnotwendig. Darüber gibt es keinen Zweifel. Insbesondere zeigt doch die sowjetische Deutschlandpolitik das Fortbestehen von Moskaus bedrohlichen Absichten deutlich. Im übrigen müssen sich die westlichen Verteidigungsanstrengungen an der objektiven Stärke des potentiellen Gegners, nicht aber an subjektiven Auffassungen über dessen gegenwärtige Absichten orientieren.
    In dem Memorandum unterstreicht die französische Regierung weiter, daß sie seit Jahren bei zahlreichen Gelegenheiten sowohl öffentlich als auch in Unterredungen mit den verbündeten Regierungen ihre Auffassung dargelegt habe, daß die Organisation des Atlantikpaktes den heutigen Verhältnissen in der Welt nicht mehr entspreche, die



    Dr. Zimmermann
    von den Verhältnissen des Jahres 1949 und der darauf folgenden Jahre grundlegend verschieden seien. Die französische Regierung betont, daß sie diese Entwicklung keineswegs veranlasse, den am 4. April 1949 in Washington unterzeichneten Vertrag in Frage zu stellen. Das heißt, die französische Regierung gedenkt nicht, sich auf Art. 13 des Vertrages zu berufen, und vertritt die Ansicht, daß das Bündnis so lange bestehen bleiben soll, wie dies erforderlich erscheint. Sie fährt aber fort, daß sich das Problem der Organisation des Bündnisses stelle, d. h. der Revision aller Abkommen, Vereinbarungen und Beschlüsse, die nach der Unterzeichnung des Vertrages in multilateraler oder bilateraler Form hinzugekommen sind.
    Die französische Regierung erinnert daran, daß sie bereits in den vergangenen Jahren in bezug auf ihre der NATO unterstellten Seestreitkräfte im Mittelmeer und im Atlantik Maßnahmen in diesem Sinne getroffen habe. Nun gehe es um die Land-und Luftstreitkräfte, die in Deutschland stationiert und dem NATO-Kommando in Europa unterstellt seien. Endlich kündigt die französische Regierung an, daß Frankreich sich aus den beiden integrierten Kommandos, denen diese Streitkräfte unterstellt seien und an denen Frankreich im. Rahmen der NATO beteiligt sei, zurückziehen werde. Sie betont ausdrücklich, daß sie bereit sei, die Probleme, die durch diese Schritte aufgeworfen würden, mit ihren Verbündeten zu erörtern.
    Abgesehen von diesen, die Organisation des atlantischen Bündnisses betreffenden Fragen stellen sich jedoch zwischen den Vereinigten Staaten und Frankreich rein bilaterale Probleme. So bestehen bilaterale Abkommen zwischen den USA und Frankreich über Lager in Déols-La Martinerie, über Flugplätze und Anlagen, die den amerikanischen Streitkräften zur Verfügung gestellt wurden, über das amerikanische Hauptquartier in Saint-Germain und über eine amerikanische Ölleitung. Die französische Regierung hat sich bereit erklärt, die sich hieraus ergebenden Fragen in Verhandlungen mit der amerikanischen Regierung zu prüfen. Sie hat sich ebenfalls bereit erklärt, mit der deutschen Regierung die sich im Verhältnis zwischen den beiden Staaten ergebenden bilateralen Probleme in Verhandlungen zu erörtern.
    Die gaullistische Zeitung „La Nation" hat in der vergangenen Woche zu den von de Gaulle angekündigten Maßnahmen zur Änderung der Organisation der atlantischen Allianz geschrieben:
    Worum geht es? Im ganzen gesehen darum, denselben Status wie Großbritannien zu bekommen.
    Nun, das stimmt nicht ganz. Andererseits wäre es durchaus verständlich, wenn die Vereinigten Staaten, die in Frankreich etwa 26 000 Mann stationiert haben und 40 Materialdepots und über ein Dutzend Flugplätze unterhalten, Verhandlungen führen würden mit dem Ziel, die Bedürfnisse Frankreichs in bezug auf die Wahrung seiner Hoheitsrechte zu befriedigen. Die Vereinbarungen der USA mit anderen Regierungen, wie z. B. mit Großbritannien und
    Spanien, über den Status ihrer militärischen Installationen kommen den Wünschen dieser Partner weiter entgegen als die bisherigen amerikanisch-französischen Abmachungen. Über den Stützpunkten der Vereinigten Staaten in Spanien weht die spanische Flagge, und auf den Basen der Vereinigten Staaten in Großbritannien sind englische Offiziere an der Kontrolle aller militärischen Vorgänge beteiligt. Gegenwärtig bestehen zwischen Frankreich und den Vereinigten Staaten drei nicht geheime Abkommen über den Status amerikanischer Streitkräfte in Frankreich und fünf teilweise geheime Abkommen über die Luftstützpunkte, die Materiallager, die Erdölleitung vom Atlantik nach Huttenheim und über das amerikanische Oberkommando in Europa. Den Rahmen für diese Abmachungen bildet das Bidault-Dillon-Geheimabkommen von 1954.
    Die Vereinigten Staaten müssen jedoch nicht nur wegen der Infrastruktur eine Regelung mit Frankreich finden. Sie sind hierzu auch deswegen gehalten, weil die wachsende französische Atomstreitmacht nicht mehr ignoriert werden kann. Gegenwärtig werden in Südfrankreich Stützpunkte für strategische Atomraketen errichtet. Dem Vernehmen nach sollen 25 unverwundbare Raketensilos gebaut werden, die in wenigen Jahren einsatzbereit sein sollen. Bereits im vergangenen Monat fand der erste Versuch einer französischen Mittelstreckenrakete im Atlantik statt. Damit wird die zweite Generation der französischen Kernwaffen heranwachsen. Auch die dritte Generation wird um 1970 einsatzfähig werden: atomgetriebene Unterseeboote mit jeweils 16 der Polarisrakete entsprechenden Ge schossen. Der Bau des ersten Unterseebootes ist bereits abgeschlossen. Die ersten Versuchsabschüsse vom getauchten Boot sollen Ende dieses Jahres stattfinden. Eine französisch-amerikanische Kooperation auf nuklearem Gebiet, die zumindest in ,gewissen Absprachen bestehen wird und die sich bereits Ende 1964 angebahnt hat, wird daher unvermeidlich sein. Außerdem ist Frankreich geographisch das einzige Verbindungsstück im nordatlantischen Bündnis zwischen dem mittleren und südlichen Abschnitt der europäischen Verteidigung. Wenn Frankreich völlig ausfallen sollte, würde dies bedeuten, daß NATO-Transporte etwa von Triest nach Berchtesgaden durch die Straße von Gibraltar geleitet werden müßten. Frankreich bildet daher — was jedermann weiß — schon aus geographischen Gründen das Herzstück und den Kern der europäischen Verteidigung.
    Für die gaullistische Politik ist auch das jetzige Vorgehen typisch: Das Memorandum stellt Maximalforderungen auf. Aber in einer manchmal etwas orakelhaften Redeweise bleiben, so meine ich, doch viele Tore offen. Der Spielraum für Verhandlungen ist nicht unerheblich. Das Memorandum muß sicherlich auch als der Aufbau einer Verhandlungsposition für Frankreich angesehen werden. Das Beispiel der EWG-Krise zeigt — es ist schon einmal gesagt worden —, daß nicht immer alles was Paris ankündigt, so heiß gegessen werden muß, wie es gekocht worden —, daß nicht immer alles, was Paris ankünkäme die NATO, wenn jeder der Fünfzehn so han-



    Dr. Zimmermann
    dein wollte? Allerdings muß auch zugegeben werden, daß es unter den NATO-Partnern einige Beispiele für nicht-französische Vorläufer eines eigenwilligen und mit den Partnern nicht konsultierten Vorgehens gibt.
    Aber, meine verehrten Damen und Herren, nicht alles an den französischen Vorschlägen ist „gaullistisch". Vieles daran ist französisch. So insbesondere die Erkenntnis, daß nicht alle amerikanischen Interessen mit europäischen Interessen identisch sind. Diese Erkenntnis findet sich bei beinahe allen französischen demokratischen Politikern wie auch bei anderen NATO-Partnern in Europa. Auch de Gaulles Folgerung aus der Erkenntnis, daß ein einiges und starkes Europa innerhalb der atlantischen Allianz geschaffen werden müsse, wird von vielen Europäern geteilt. Insbesondere haben Lecanuet und Mitterand dies erst vor kurzem wieder stark betont. Hier liegt jedoch nach meiner Meinung der innere Widerspruch der gaullistischen Politik. Prinzipielle Abneigung gegen die Integration oder, positiv gesagt, das prinzipielle Beharren auf absoluter und uneingeschränkter nationaler Souveränität stehen auf vielen Gebieten dem Fortgang der .europäischen Einigung entgegen.
    Es wäre jedoch zu einseitig, wollte man lediglich Frankreich vorwerfen, daß es nationalen Interessen den Vorrang vor multilateralen Interessen gegeben habe. Derartige Beispiele gibt es auch bei anderen NATO-Partnern.
    Es muß zugegeben werden, daß manche Fragen der europäischen Zusammenarbeit sehr behutsam angepackt werden müssen und auf dem Wege über Konsultation und Kooperation zunächst nur einer Konföderation unterstellt werden können. Für solche Fragen gilt das Stichwort der „pragmatischen Zusammenarbeit", die nach französischen Vorstellungen die Integration in der NATO ersetzen soll. Aber innerhalb dieser pragmatischen Zusammenarbeit müßte es doch Raum für die Erkenntnis geben, daß eine schlagkräftige Verteidigung Europas gegen einen Angriff aus dem Osten bestimmte Formen der Integration auf militärischem Gebiet zwingend nötig macht.
    Für die Bundesrepublik gilt auch in der gegenwärtigen Situation der Satz, daß Frankreich ein unverzichtbarer Partner bleibt. Auf keinen Fall darf Frankreichs Schritt jetzt mit einer deutschen Politik beantwortet werden, die sich praktisch von Frankreich abwenden und sich fortan einseitig auf den atlantischen Partner stützen wollte. Deshalb ist der deutsch-französische Vertrag als Instrument zu einer weiteren politischen Zusammenarbeit der europäischen Staaten heute genauso nötig und aktuell wie an dem Tage, an dem er abgeschlossen wurde.
    Für uns Deutsche gibt es noch zwingendere Gründe als für die Vereinigten Staaten, für eine Regelung der anstehenden Fragen mit Frankreich zu sorgen. Eine Verteidigung Deutschlands ohne das französische Hinterland ist nicht möglich, und eine Verteidigung Frankreichs ohne Deutschland — General Beaufre sagte einmal: „die vorgeschobene Stellung Frankreichs gegenüber dem Osten" — ist
    für Frankreich ebensowenig denkbar. Es besteht daher für alle Zeiten schon aus rein geographischen Gründen eine unauflösbare deutsch-französische Interessengemeinschaft. Die uns gestellte Aufgabe lautet daher nicht etwa, eine Wahl zwischen Amerika und Frankreich zu treffen, sondern unsere Sicherheitspolitik mit Frankreich abzustimmen, ohne unser Einvernehmen mit den Vereinigten Staaten zu beeinträchtigen.
    Die Bundesregierung wird daher im Ernstfalle auch nicht in der Lage sein, sich etwa auf einen allgemeinen NATO-Standpunkt, der allen Partnern Frankreichs im atlantischen Bündnis gemeinsam sein könnte, zurückzuziehen, da durch die geographische Anrainerlage Deutschlands und Frankreichs für uns eben andere Probleme gegeben sind, als sie etwa für Norwegen, die Türkei, Italien, Portugal oder Island bestehen. Die Bundesregierung wird daher so bald wie möglich im Interesse unser aller Sicherheit in Verhandlungen mit Frankreich eintreten müssen, und sie wird hierbei auch den Standpunkt wahren müssen, daß eine Integration, die sich etwa nur auf das Gebiet der Bundesrepublik beschränkt, die also praktisch einer Fortsetzung des Besatzungsregimes gleichkäme, für Deutschland unannehmbar ist.
    Anfang dieses Monats hat der Kollege Helmut Schmidt in Düsseldorf vor der Steuben-Schurz-Gesellschaft über die Probleme der NATO-Reform gesprochen. Wenn ich recht informiert bin, hat er dabei erklärt, die Bundesrepublik solle den NATO-Reformplänen durch eine immer engere politische, wirtschaftliche und rüstungstechnische Zusammenarbeit mit Paris entgegenwirken. Er hat, wenn ich richtig informiert bin, erklärt, wir brauchten eine „enge Verzahnung mit den Franzosen bis zur Untrennbarkeit". Diesen Ausführungen von Herrn Kollegen Schmidt kann ich nur beipflichten.
    Die sich für Deutschland und Europa ergebenden Probleme können nur mit einer engen politischen europäischen Zusammenarbeit gemeistert werden. Zusammenarbeit bedeutet hier nicht Konsultationen, sondern bedeutet auch gemeinsame Sicherheitspolitik. Ich bedaure daher ganz besonders, daß sich Premierminister Wilson vor wenigen Tagen in Edinburgh erneut gegen den Anschluß Großbritanniens an ein westeuropäisches Verteidigungsbündnis ausgesprochen hat. Der britische Premierminister begründete die Ablehnung einer europäischen Atommacht u. a. damit, daß sich Großbritannien hierdurch allen Einflusses außerhalb Europas begeben würde.
    Ich bedaure diese Äußerung genauso wie die von Verteidigungsminister Denis Healey vorigen Monat in Australien, der sagte, England sei nicht bereit, nach Europa hineinzuschrumpfen. Man kann nur hoffen, daß sich die britische Meinung in Zukunft ändern wird. Ich glaube aber nicht, daß Europa bis dahin warten kann, um die Fragen seiner Sicherheit den notwendigen neuen Gegebenheiten anzupassen.
    Wenn der französische Staatspräsident eine Integration im Rahmen der NATO in ihrer gegenwärtigen Form für gleichbedeutend mit einer Unterordnung Europas unter Amerika erachtet, so sollte



    Dr. Zimmermann
    unser Ziel einer reformierten atlantischen Allianz eine europäische Integration sein, damit dieser integrierte europäische Partner auf der Grundlage der Gleichberechtigung eine Partnerschaft mit Amerika begründen kann, wie Präsident Kennedy dies in seiner Rede in der Paulskirche gefordert hat.
    Ich glaube, wir sollten in den notwendigen bevorstehenden Verhandlungen mit Frankreich den französischen Staatspräsidenten an das Wort erinnern, das vorhin Herr Kollege Barzel zitiert hat.
    Neben der notwendigen und im Rahmen der NATO durchzuführenden Regelung und Lösung der aufgeworfenen militärtechnischen Probleme sollte aber auch das Gespräch mit Frankreich über militärische Fragen beginnen, sollte das im deutschfranzösischen Vertrag vorgesehene gemischte Gremium für strategische Fragen gebildet werden. Dieses Gremium könnte dazu dienen, einige Fragen im. deutschfranzösischen Gespräch zu erörtern, Fragen z. B. wie die folgenden: Was hat de Gaulle mit seinem Vorschlag der „Organisation einer europäischen Verteidigung" in seiner Straßburger Rede konkret im Sinn gehabt? Wieviel Integration wäre Frankreich bereit einer europäischen Verteidigungsgemeinschaft zuzugestehen? Welche Stellung hätten die Truppen der Vereinigten Staaten in Europa gegenüber einer derartigen europäischen Verteidigungsgemeinschaft? Welche Mitspracheregelung wäre Frankreich bereit, seinen europäischen Partnern hinsichtlich der französischen Force de frappe einzuräumen?
    Ich glaube, es liegt im deutschen Interesse, daß
    diese Fragen in deutsch-französischen Konsultationen, wie sie der Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit vom 22. Januar 1963 zwingend vorschreibt, so bald als möglich geklärt werden. Das wäre ein praktischer Ansatzpunkt für eine Politik, die sich nicht in Bedauern erschöpfen darf, sondern nach vorne sieht und damit auch Frankreich auf die Probe stellt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)