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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 31. Sitzung Bonn, den 17. März 1966 Inhalt: Gutachten der Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost vom 6. November 1965 sowie Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen V/203, zu V/203) Stücklen, Bundesminister 1393 B, 1421 B Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . 1399 B Gscheidle (SPD) 1404 C Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 1411 D Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 1414 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 1418 D Moersch (FDP) 1419 B Schulhoff (CDU/CSU) 1419 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 1420 D Berichte des Ausschusses für Wahlprülung, Immunität und Geschäftsordnung — Wahlprüfungsangelegenheiten — über Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965: über den Wahleinspruch des Gottfried Winkler, Minden (Drucksache V/420) . . . . . . . 1424 B Wahleinspruch des Winfried Traub, Würzburg (Drucksache V/421) 1424 C Wahleinspruch des Werner Hille, Leer (Ostfriesland) (Drucksache V/422) . . . 1424 C Wahleinspruch des Hans Spranger, Nürnberg (Drucksache V/423) 1424 D Wahleinspruch des Herbert Schulz, Bergisch Gladbach (Drucksache V/424) . . . 1424 D Wahleinspruch des Dr. Arthur Gierke, Waldmichelbach (Drucksache V/425) . . 1425 A Fragestunde (Drucksache V/426) Fragen der Abg. Frau Meermann: Sozialklausel im Mietrecht — Schutz vor Kündigung des Mietverhältnisses Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 1425 B Jacobi (Köln) (SPD) 1425 D Fragen der Abg. Frau Dr .Elsner: Umschulung selbständiger Landwirte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 1426 D Frau Dr. Elsner (SPD) 1427 C Dr. Rinderspacher (SPD) 1427 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 1428 B Fragen des Abg. Josten: Offiziersnachwuchs aus den Reihen der Unteroffiziere Gumbel, Staatssekretär 1428 C Brück (Köln) (CDU/CSU) 1429 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 1429 B Sänger (SPD) 1430 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Rhein-Main-Pressedienst Gumbel, Staatssekretär 1430 B Dr. Rinderspacher (SPD) 1430 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 Fragen des Abg. Richter: Umgehungsstraße zur B 292 im Bereich der Gemeinde Obrigheim — Verbreiterung der Neckarbrücke der B 292 . . 1431 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Eisenbahngrenzübergang Bayerisch Eisenstein Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1431 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1431 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Zustand der B 388 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1431 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1431 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Bundesbahnstrecke Erlau—Obernzell bei Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1432 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1432 A Fragen des Abg. Dr. Wörner: Verkehrsverhältnisse am Bahnübergang Eislingen (Fils) . . . . . . 1432 B Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) : Vorschlag des Internationalen Bodensee-Verkehrs-Vereins 1432 D Frage des Abg. Dröscher: Verbilligung des Taxi- und Mietwagenverkehrs zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1433 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 1433 B Fragen des Abg. Schonhofen: Stillegung von Bundesbahnstrecken — Finanzhilfe für Ausbau anderer Verkehrswege Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1433 C Schonhofen (SPD) . . . . . . . 1433 D Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 1434 C Unertl (CDU/CSU) 1434 C Fragen des Abg. Zerbe: Sonderregelung für das Zonenrandgebiet bei Einführung von K-Zuschlägen im Stückgutverkehr Schoettle, Vizepräsident 1434 D Fellermaier (SPD) 1434 D Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1434 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1435 B Dr. Kreutzmann (SPD-Gast) . . . . 1435 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1435 D Frage des Abg. Dr. Tamblé: Führerschein für Motorbootfahrer Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Abnahme der Motorboot-Führerscheinprüfung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Zahl der durch Motorbootfahrer verursachten Unfälle Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 B Dr. Tamblé (SPD) 1436 B Dr. Mommer (SPD) 1436 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Flugverkehr auf dem Militärflughafen Rhein-Main Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1437 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1437 A Picard (CDU/CSU) 1437 C Fragen des Abg. Strohmayr: „Huckepack-Verkehr" — Förderung des Ferntransports von Lastzügen mit der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1437 D Strohmayr (SPD) 1438 B Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1438 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 1440 C Erler (SPD) 1443 B Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 1446 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 1448 B Majonica (CDU/CSU) 1451 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 1452 D Genscher (FDP) 1458 A Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 1459 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 1461 D Borm (FDP) 1464 C Wehner (SPD) 1466 C Nächste Sitzung 1472 D Anlagen 1473 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 1393 31. Sitzung Bonn, den 17. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt (Berlin/Köln) 19. 3. Bading *) 18. 3. Baier 17. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Bauer (Wasserburg) 26. 3. Blachstein 1.8. 3. Frau Blohm 31. 3. Blumenfeld 27. 3. Burger 10. 4. Cramer 18. 3. Dr. Dittrich *) 18. 3. Felder 22. 3. Figgen 8. 4. Flämig 18. 3. Frieler 31. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Dr. Furler 19. 3. Frau Geisendörfer 18. 3. Haar (Stuttgart) 18. 3. Hamacher 31. 3. Dr. Dr. Heinemann 18. 3. Herberts 7. 4. Hirsch 25. 3. Dr. Hofmann (Mainz) 18. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Kaffka 19. 3. Frau Krappe 31. 3. Kriedemann*) 18. 3. Leber 17. 3. Lemmer 18. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Lohmar 18. 3. Dr. Martin 18. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 3. Metzger 18. 3. Missbach 22. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 3. Müller (Aachen-Land) *) 18. 3. Richarts*) 18. 3. Riedel (Frankfurt) 19. 3. Dr. Schäfer 25. 3. Dr. Schiller 26. 3. Frau Schimschok 18. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 17. 3. Stahlberg 31. 3. Frau Stommel 18. 3. • Frau Strobel *) 17. 3. Teriete 26. 3. Dr. Wilhelmi 17. 3. Zerbe 18. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 14. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/386, Frage XV/4, XV/5 und XV/6) : Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, die in . der Praxis nach dem allgemeinen Bewilligungsstopp für die Mittel zur Förderung von Aufstockungen und Aussiedlungen landwirtschaftlicher Betriebe aufgetreten sind? Hat die Bundesregierung bereits einen Überblick über das Ausmaß der Härtefälle, die durch den Bewilligungsstopp für die Mittel in Kapitel 10 02 Titel 573 des Bundeshaushaltsplans aufgetreten sind? Ist die Bundesregierung bereit, eine Überbrückungsregelung zu treffen für schon genehmigte, in der Bearbeitung weit vorangeschrittene oder bereits angefangene Aussiedlungs- und Althofsanierungsverfahren sowie für solche Verfahren, für die der Bewilligungsstopp eine außerordentliche Härte - so etwa in Brandfällen - bedeutet? Zu 1: Die in der Frage genannten Schwierigkeiten sind mir bekannt. Zu 2: Die Zahl der Härtefälle ist in den letzten Tagen genau ermittelt worden. Danach sind ca. 1 000 Vorhaben wegen unabwendbarer Ereignisse (z. B. Brand, Einsturzgefahr bei Gebäuden) besonders dringend und ca. 1 000 Vorhaben wegen eingegangener vertraglicher Verpflichtungen (z. B. Abnahme von Fertigbauteilen, Räumung des Wohnhauses). in den Fällen werden ca. 150 Mill. DM Förderungsmittel des Bundes erbeten. Zu 3: Wie ich bereits in der Fragestunde am 18. 2. 1966 ausgeführt habe, ist Vorsorge getroffen, daß die beantragten Bundesmittel in besonders dringenden Fällen, soweit diese bei den beiden zentralen Kreditinstituten vorliegen, bewilligt werden können. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 14. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Prassler (Drucksache V/386, Frage XV/7) : Ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1967 und folgende entsprechend den Ausführungen des Bundesernährungsministers vom 18. Februar und 2. März 1966 nach dem Beispiel der Vierjahrespläne für die Verkehrsgesetzgebung die Finanzierung der Agrarstrukturpolitik sicherstellt? Ich werde mich für die Aufstellung eines Mehrjahresprogramms zur Finanzierung der Agrarstrukturmaßnahmen einsetzen. Als Vorbild könnte der Fünfjahresplan für die Eingliederung der Heimatvertriebenen dienen. Eine solche langfristige Regelung müßte jedoch vorweg in ihren Einzelheiten noch mit den beteiligten Bundesressorts abgestimmt werden. 1474 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 16. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sander (Drucksache V/386 Frage XV/8) : Entspricht es den Tatsachen, wenn in der landwirtschaftlichen Fachpresse (z. B. „Deutsche Landwirtschaftliche Presse" Nr. 9 vom 26. Februar 1966) behauptet wird, daß im Etat des Bundesernährungsministeriums für 1965 Ausgabenreste in einer Höhe von 370 Millionen DM entstanden seien? Die Summe der Ausgabereste, die im Einzelplan 10 aus dem Haushaltsjahr 1965 in das Haushaltsjahr 1966 übernommen worden sind, beträgt — nach Ausschaltung der nur durchlaufenden Posten — rund 325,8 Mill. DM. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Verminderung um rd. 40,8 Mill. DM. In dieser Höhe sind also Reste abgebaut worden. Im Einzelplan 10 muß stets mit beträchtlichen Ausgaberesten gerechnet werden. Das erklärt sich dadurch, daß viele der aus übertragbaren Mitteln geförderten Maßnahmen im Bereiche der Land- und Ernährungswirtschaft sich von der Bewilligung bis zur Auszahlung über einen größeren Zeitraum erstrecken. Einerseits sind im laufenden Rechnungsjahr hohe Bewilligungen aus Vorjahren durch Zahlungen zu erfüllen, und andererseits werden Bewilligungen in ähnlicher Höhe neu ausgesprochen, die sich erst in den folgenden Rechnungsjahren in Form von Zahlungen niederschlagen. Zum größten Teil entfallen die Ausgabereste auf die bei Kapitel 10 02 Titel 573 veranschlagten Maßnahmen der Aussiedlung, Aufstockung usw. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 15. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geiger (Drucksache V/386 Fragen XV/9, XV/10 und XV/11) : Ist die Bundesregierung bereit, Sonderbestimmungen zum Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft und zu den entsprechenden Verordnungen in der Weise zu erlassen, daß Gemeinden, in denen ein Rebflurbereinigungsverfahren läuft oder im Anlaufen ist, erst nach der Flurbereinigung das endgültige Weinbaukataster anlegen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es in Gemeinden mit nicht abgeschlossenen Rebumlegungsverfahren zunächst genügt, wenn die Bürgermeisterämter die vorhandenen Weinanbauflächen erfassen und den Statistischen Landesämtern mitteilen? ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es eine Gesetzesverletzung darstellt, wenn Gemeinden von sich aus die Anlage des Weinbaukatasters bis zur Beendigung der Flurbereinigung zurückstellen und sich auf die in Frage XV/10 genannte Maßnahme beschränken wollen? Das Weinbaukataster war gemäß der Verordnung 92/63 des Rates der EWG nach dem Stand des Jahres 1964 einzurichten und bis zum 31. Dezember 1964 abzuschließen. Die Rechtsvorschrift ist inzwischen für etwa 95% der einzubeziehenden Rebfläche erfüllt worden. Es liegen bereits Zusammenstellungen von Ergebnissen vom Statistischen Bundesamt vor; zur Zeit werden schon weitere Überlegungen für eine Fortschreibung und Ergänzung des Katasters getroffen. Bei der Beurteilung des Vorgehens bei anstehenden Flurbereinigungsverfahren ist der Grundsatz der Rechtsvorschrift maßgebend, daß die bepflanzten Rebflächen nach dem Stand von 1964 zu melden sind, ohne Berücksichtigung einer zukünftigen Entwicklung; diese würde im Laufe späterer Fortschreibungen und Ergänzungen zu erfassen sein. In allen Weinbau treibenden Ländern der Bundesrepublik ist entsprechend verfahren worden. Eine Sonderregelung für Flurbereinigungsverfahren ist nicht in Erwägung gezogen worden und erübrigt sich auch zukünftig, da die Einrichtung des Weinbaukatasters praktisch abgeschlossen ist. Wesentlich ist jedoch, daß nunmehr auch die säumigen Betriebe schnellstmöglich die vorgeschriebenen Meldungen abgeben. Diese Auffassung kann von der Bundesregierung nicht geteilt werden. Die aus der Gemeindesumme zu erstellenden Unterlagen reichen nicht aus, um den erforderlichen Überblick über die Verhältnisse im Weinbau zu bekommen; dazu werden betriebsweise Gliederungen benötigt. Auch für die an die EWG nach den Rechtsvorschriften zu erstattenden Meldungen sind als Grundlage betriebsweise Unterlagen erforderlich. Die Meldungen liegen im Interesse der Winzer. Nach § 4 der zweiten Verordnung zur Durchführung des Weinwirtschaftsgesetzes handelt ordnungswidrig im Sinne des § 17 Absatz 2 des Weinwirtschaftgesetzes, wer vorsätzlich oder fahrlässig Erklärungen über den Rebbaubetrieb nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt. Es sollte berücksichtigt werden, daß eine einheitliche Bestandsaufnahme auf dem Gebiete des Weinbaues, insbesondere als Unterlage für wirtschaftspolitische Maßnahmen, dringend erforderlich ist. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 14. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wienand (Drucksache V/387 Fragen II/1 und 11/2): Wird die Bundesregierung vor der Neubesetzung der Stellen der Befehlshaber der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik rechtzeitig konsultiert, oder wird sie erst unterrichtet, wenn personelle Entscheidungen bereits gefallen sind, oder erfährt sie nur die bereits erfolgte Neubesetzung solcher Stellen? Hat die Bundesregierung vor der Neubesetzung der Stellen der Befehlshaber der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik ein Einspruchsrecht? Nach den die Stationierung der alliierten Streitkräfte im Bundesgebiet regelnden Verträgen besteht kein Einspruchsrecht gegen die Ernennung eines Oberbefehlshabers dieser Streitkräfte. Die Bundesregierung wird von der Neubesetzung des Postens eines Oberbefehlshabers alliierter Streitkräfte allerdings dann vorher unterrichtet, wenn dieser gleichzeitig eine Funktion als NATO-Befehlshaber ausübt, wie z. B. die Oberbefehlshaber der amerikanischen 7. Armee und der britischen Rheinarmee, die zugleich Befehlshaber der integrierten NATO-Kommandos „Central Army Group" bzw. „Northern Army Group" sind. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 1475 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom. 16. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seuffert (Drucksache V/387 Fragen III/3, 11I/4 und III/5): Hält es der Bundesverteidigungsminister für tragbar, daß auf dem Flugplatz Oberschleißheim, also in unmittelbarer Nähe stark bevölkerter Siedlungsgebiete der Stadt München und anderer Gemeinden, ab März 1966 eine Hubschrauberschule der amerikanischen Streitkräfte stationiert werden soll, durch deren intensives Schulungsprogramm der ohnehin kaum erträgliche Hubschrauberlärm in diesen Siedlungsgebieten bis zur Unerträglichkeit gesteigert werden wird? Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, sich den von der Stadt München gegen die Einrichtung der unter 11I/3 genannten Hubschrauberschule erhobenen Vorstellungen mit Nachdruck anzuschließen? Was hat das Bundesverteidigungsministerium in letzter Zeit getan, um die seit Jahren erstrebte, wegen der geplanten Entlastungssiedlung Oberschleißheim unerläßliche Verlegung des Flugplatzes Schleißheim in die Wege zu leiten? Zu l: Der Bundesminister der Verteidigung wurde erst im Februar 1966 — und zwar durch die Bayerische Staatskanzlei — über die Absicht der US-Army unterrichtet, zu Ausbildungszwecken vorübergehend auf dem von ihr betriebenen Flugplatz Oberschleißheim die Zahl ihrer Hubschrauber zu erhöhen und dort vom 21. 3. bis 22. 12. 1966 Lehrgänge durchzuführen, die der Umschulung von Piloten auf Grund der Erfahrungen des Süd-Ost-Asien-Krieges dienen. Die 7. US-Army hat sich in dieser Angelegenheit unmittelbar mit der zuständigen Bayerischen Staatskanzlei in Verbindung gesetzt, die ihrerseits eine Besprechung unter Beteiligung von Vertretern der Stadt München veranlaßt hat. Das Bundesverteidigungsministerium wäre nur einzuschalten gewesen, wenn eine längerfristige Änderung der militärischen Nutzung gefordert und daher ein Raumordnungsverfahren notwendig geworden wäre. Zu 2: Nach den mir vorliegenden Mitteilungen haben die Amerikaner zugesagt, im Rahmen des Ausbildungsauftrages alles zu tun, um die Belästigung der Zivilbevölkerung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Sollten sich diese Bemühungen als unzureichend erweisen, so bin ich bereit, mich mit den zuständigen Stellen der US-Army in Verbindung zu setzen. Zu 3: Das Bundesministerium der Verteidigung und die US-Streitkräfte waren und sind grundsätzlich bereit, geeignete Ersatzvorschläge zu akzeptieren. Die Bayerische Staatskanzlei hatte es in einer Kabinettbesprechung am. 13. 3. 1961 in München übernommen, Ersatzvorschläge für die Verlegung der US-Heeresflieger zu machen. Bisher konnten geeignete Ersatzliegenschaften jedoch nicht benannt werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 16. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/426 Frage VIII/5): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung nunmehr hinsichtlich der Verbesserung der Besoldung der Lehrkräfte im Fachschuldienst des Bundes (Bundeswehr und Bundesgrenzschutz) in dem angekündigten Besoldungsänderungsgesetz (vgl. Fragestunde in der 10. Sitzung am 2. Dezember 1965)? Die Bundsregierung hat am 16. Februar d. J. auf eine entsprechende Kabinettvorlage des Bundesinnenministers diesen beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Beamtenbesoldung zur Einbringung im Deutschen Bundestag vorzulegen. Hierzu gehören Verbesserungen der Besoldung für die Lehrkräfte im Fachschuldienst des Bundes. Diese sollen so gestaltet werden, daß in Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung ein Anreiz geschaffen wird, sich für den Fachschuldienst des Bundes zu entscheiden. Der Entwurf wird in seinen Grundzügen auf dem Konzept des früheren Regierungsentwurfs eines Vierten Beamtenrechts- und Besoldungsänderungsgesetzes beruhen. Danach sollen die Fachschuloberlehrer aus der Besoldungsgruppe A 11 nach A 12 höhergestuft werden und auf herausgehobenen Dienstposten in dieser Gruppe eine Zulage erhalten. Im ganzen soll mit den Vorschlägen erreicht werden, daß den Bundesbeamten die gleichen Beförderungschancen wie in den Ländern geboten werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Conring.


Rede von Dr. Hermann Conring
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bisher haben nur Abgeordnete
Deutscher Bundestag = 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 1415
Dr. Conring
gesprochen, die zugleich auch dem Postverwaltungsrat angehören. Von allen Parteien wurden heute Redner auf die Tribüne gesandt, die dem Postverwaltungsrat angehören, nachdem der Postminister seinerseits gesprochen hatte. Es ist für den, der diesem Gremium nicht angehört, etwas schwierig, sich mit diesen Postverwaltungsräten auseinanderzusetzen. Ein Teil dieser Angelegenheit gehört ja ohnehin in den Postverwaltungsrat selbst, der morgen tagen wird.
Deshalb will ich mich auf einige wenige allgemeine Bemerkungen beschränken. Ich meine, wir sollten, nachdem hier so viel Zusammenklingendes und auch Gegensätzliches gesagt ist, uns nicht mehr damit beschäftigen, Dinge zu wiederholen, die schon hinreichend gesagt sind; damit wird der Sache selbst, glaube ich, nicht gedient; es ist etwas zu zeitraubend.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, natürlich muß jeder Redner damit beginnen, daß er anerkennt, daß die Sachverständigen gute Arbeit geleistet haben. Das muß ich ebenfalls tun. Es ist mir auch ein wirkliches Bedürfnis, das zu tun; denn ich habe das Gutachten genau gelesen und bin zu der Überzeugung gekommen, daß es mit großer Sachkunde, mit ebenso großer Gewissenhaftigkeit und mit großer Gründlichkeit angefertigt ist, so daß in der Tat der Postverwaltungsrat und das Postministerium daraus viel Gutes entnehmen können.
Ich bin auch — entgegen der Meinung des Herrn
Gscheidle — der Auffassung, daß die Regierung rasch reagiert hat, indem sie zu dem Gutachten ohne Zeitverlust ihre Stellungnahme mitgeteilt hat und indem der Postminister ebenso rasch dem Postverwaltungsrat die Maßnahmen vorgeschlagen hat, die hoffentlich morgen beschlossen werden.
Vom Grundsätzlichen her scheint mir wichtig zu sein, daß die Sachverständigen deutlich herausgestellt, unterstrichen und dies selbst als einen der wichtigsten Punkte ihrer Ausführungen bezeichnet haben, daß die Post ein großes wirtschaftliches Dienstunternehmen ist. Es scheint so, als wenn das hier und da in der Vergangenheit etwas in den Hintergrund getreten ist. Ein großes Dienstunternehmen muß natürlich darauf achten, daß die Preise für seine Dienstleistungen auch die Kosten decken. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, auch bei einem öffentlich betriebenen Dienstunternehmen. Und der Kunde muß sich darüber klar sein, daß er in den Preisen (Gebühren) die Kosten bezahlen muß, wenn er Dienste in Anspruch nimmt. Das muß er in allen Bereichen der Wirtschaft, das muß er auch in dem Bereich eines öffentlichen Dienstunternehmens tun. Würde man sich von dieser Auffassung entfernen, dann würde man damit gleichzeitig sagen, irgendein anderer muß die Dienstleistungen teilweise bezahlen. Und wer sollte dann der andere sein? Der Steuerzahler? Er wäre schließlich „der andere". Wenn man aber die Frage so stellt: soll ein Teil etwa z. B. der Paketgebühren oder der Postüberweisungsgebühren vom Steuerzahler getragen werden, oder muß nicht derjenige, der die Post benutzt, diese Dienstleistung bezahlen?, dann wird
man doch wahrscheinlich zu dem Ergebnis kommen: der Benutzer bezahlt die Dienstleistungen, die er in Anspruch nimmt. Das ist, glaube ich, ein gesunder Grundsatz, an dem man festhalten muß. Ich freue mich, daß die Sachverständigen das deutlich gesagt haben, und wir sollten nicht dazu beitragen, diesen Gesichtspunkt wieder in den Hintergrund treten zu lassen. Es sollte auch einmal im Postverwaltungsrat — hier würde das wohl etwas zu weit führen — genau präzisiert werden, worin eigentlich der gemeinnützige Charakter der Post besteht und wie weit die Gemeinnützigkeit praktisch in. den Einzelbereichen der Post zu gehen hat. Sie kann jedenfalls nicht so weit gehen, daß die Dienstleistungen teilweise vom Steuerzahler bezahlt werden, wie das in der Vergangenheit leider hier und da der Fall gewesen ist. Auch diejenigen, die von dieser sicher unpopulären Maßnahme der Postgebührenerhöhung betroffen werden, werden auf die Dauer einsehen, daß ein Dienstleistungsunternehmen nicht anders handeln kann. Das ist hier ja von allen Seiten so deutlich gesagt worden, daß ich es nicht zu wiederholen brauche.
Wenn man die Frage prüft, wie die Post gesund erhalten werden kann, dann prüft man natürlich zunächst: Können die Ausgaben vermindert werden? Auf diesem Gebiet ist hier bereits das Nötige über die Rationalisierung deutlich gesagt worden; ich brauche es nicht zu wiederholen. Aber es ist doch auch angeklungen, daß bei den Bemühungen, die Ausgaben zu senken, der Bund nicht genug tue. Meine Damen und Herren, es muß einmal deutlich werden — es ist auch in der Rede von Herrn Miessner schon angeklungen —: der Bund tut in diesem Zusammenhang für das Jahr 1966, für das Jahr 1967 und das Jahr 1968 sehr viel!
Die Größenordnungen sind etwa folgende: Die Postgebührenerhöhungen sollen etwa 500 Millionen DM bringen. Der Bund leistet für 1966 praeter propter 450 Millionen DM dazu, indem er in der Hauptsache auf die Ablieferung der Post verzichtet. Wenn Sie sich nun das eben Gesagte in die Erinnerung zurückrufen — der Postbenutzer oder der Steuerzahler soll bezahlen —, werden Sie, unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, einmal 500 Millionen DM mit 450 Millionen DM vergleichen müssen. Ich weiß wohl, das kann man nicht ohne weiteres für sich allein betrachten. Aber man muß doch auch in diesem Zusammenhang sehen, daß der Bund, sprich der Steuerzahler, erhebliche Leistungen erbringt.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Es ist hier, meine ich, auch etwas zuwenig über die Ablieferungspflicht der Post gesagt worden. Es ist so getan worden, als wenn es unvernünftig sei, so etwas zu verlangen, und als wenn es ungerechtfertigt sei, daß z. B. aus dem Posthaushalt im Jahre 1964 über 500 Millionen DM in den Bundeshaushalt hätten gezahlt werden müssen.

(Zurufe von der SPD.)

Meine Damen und Herren, nach meinem Dafürhalten ist es nötig, hier ein kurzes Wort darüber zu sagen — damit es in der Erinnerung nicht so ganz



Dr. Conring
verschwindet —, warum denn eigentlich diese Ablieferungspflicht besteht.

(Sehr .gut! bei der CDU/CSU.)

Ob sie sich herleitet aus dem alten Postregal — Thurn und Taxis —, oder ob man etwa sagen wollte: der Bund verlangt die Verzinsung seines Eigenkapitals, oder ob man auch einmal deutlich werden läßt, daß die Post so gut wie von allen wesentlichen Steuern befreit ist, vor allem aber von der Umsatzsteuer, und daß die Ablieferung an den Bundeshaushalt dafür eine Abzahlung ist. Ob Sie den Akzent mehr auf das Regal oder auf die Verzinsung des Eigenkapitals oder auf die Steuerbefreiung legen, — in jedem Fall werden Sie nicht um die Tatsache herumkommen, daß berechtigte Gründe dafür vorliegen, daß die Post als ein Monopolbetrieb — in der Hauptsache — eine Abgabe an den Bund zu leisten hat und daß, wenn der Bund darauf verzichtet, dies ein Entgegenkommen des Bundes und der Steuerzahler ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das sollten wir sehen und auch einmal klar sagen. Wir sollten nicht so tun, als wenn das gar nichts wäre. Wir sollten auch die Postkunden, die sich durch die Postgebührenerhöhung bedrängt fühlen, darauf aufmerksam machen, daß der Bund allerdings das Seinige tut, um eine Gesundung der Post herbeizuführen.
Aber darauf beschränkt sich der Bund nicht. Es ist darauf hingewiesen, daß der Bund die Verzinsung und die Tilgung von großen Anleihebeträgen zugunsten der Post übernimmt — im Jahre 1965 300 Millionen, im Jahre 1966 300 Millionen, ab 1967 jährlich 500 Millionen DM — bis zu dem Zeitpunkt, wo das Eigenkapital ein Drittel des Gesamtkapitals ausmacht. In all den Jahren wird der Bund die Zins- und Tilgungsbeträge zu zahlen haben. Man kann sich leicht ausrechnen, wieviel das ist. In diesem Zusammenhang werden vielleicht im Postverwaltungsrat auch einmal kritische Überlegungen über die Bedeutung des Eigenkapitals in einem öffentlichen Unternehmen angestellt werden mils-sen. Die Bedeutung des Eigenkapitals in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen ist eine Sache für sich, und die Bedeutung des Eigenkapitals in einem öffentlichen Unternehmen ist eine andere, wenn hinter der öffentlichen Unternehmung der Bund, wie Sie hier sehen, als Zahler steht, der nicht nur einen Konkurs verhindert, sondern der seinerseits Anleihen für seine Unternehmungen aufnimmt, verzinst und tilgt und weitere Zuschüsse leistet.
Zu dieser Gruppe des Verzichts auf Ablieferungen und der anderen Gruppe der finanziellen Zuwendungen tritt noch eine weitere Gruppe hinzu. Das sine die sogenannten politischen Lasten, die natürlich im Prinzip und theoretisch mit der Post nichts zu tun haben. Aber die Herren vom Postverwaltungsrat, die hier gesprochen haben, sind natürlich leicht in der Gefahr, dies Haushaltsvolumen der Post für sich zu sehen, das andere Volumen, das des Bundeshaushalts, aber nicht in gleicher Weise zu betrachten. Sie könnten geneigt sein, vom Postvermögen Lasten in den Bundeshaushalt herüberzubringen, ohne sich
zugleich darüber Gedanken zu machen, wie der Bundeshaushalt diese ihm zugeschobenen Leistungen eigentlich verkraften soll. Das ist in der Vergangenheit so gewesen, das wird auch in der Zukunft so sein. Deshalb ist es vielleicht nötig, hier klarzustellen, daß die stufenweise Entlastung von den politischen Lasten, jetzt beginnend mit 22 Millionen DM, bei 'den Ausgleichsforderungen ab 1967 weitere 40 Millionen DM, also dann jährlich zusammen 60 Millionen DM und alsdann ab 1968 zusätzlich weitere 100 Millionen DM jährlich beträgt. Das sind zusammengenommen keine geringen Leistungen, wie Sie vor allem dann erkennen, wenn Sie die prekäre Lage des Bundeshaushalts gerade in den Jahren 1967 und 1968 'betrachten. Ich meine, ich als Nichtmitglied 'des Postverwaltungsrates könnte berufen sein, Ihnen das doch auch einmal zu sagen. Stellen Sie sich einmal vor, daß gerade in den so schwierigen Jahren wie 1966, 1967 und 1968 der Bundeshaushalt auf Einnahmen in Höhe von jährlich mindestens 400 Millionen DM, auf die er Anspruch hat, verzichtet und jährliche Leistungen übernimmt, die zunächst 20 Millionen bis 50 Millionen DM betragen, und später dazu Jahresleistungen von 100 Millionen DM übernimmt! Ich will damit nicht sagen, daß es unrichtig wäre, das zu tun. Es ist im Interesse der Post richtig, hier Fortschritte zu erzielen. Aber ich lege doch Wert darauf, daß Sie eben auch sehen, daß der Bund viel zur Entlastung der Post tut.

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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

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