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    Deutscher Bundestag 31. Sitzung Bonn, den 17. März 1966 Inhalt: Gutachten der Sachverständigen-Kommission für die Deutsche Bundespost vom 6. November 1965 sowie Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksachen V/203, zu V/203) Stücklen, Bundesminister 1393 B, 1421 B Dr. Besold (CDU/CSU) . . . . 1399 B Gscheidle (SPD) 1404 C Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 1411 D Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 1414 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 1418 D Moersch (FDP) 1419 B Schulhoff (CDU/CSU) 1419 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 1420 D Berichte des Ausschusses für Wahlprülung, Immunität und Geschäftsordnung — Wahlprüfungsangelegenheiten — über Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965: über den Wahleinspruch des Gottfried Winkler, Minden (Drucksache V/420) . . . . . . . 1424 B Wahleinspruch des Winfried Traub, Würzburg (Drucksache V/421) 1424 C Wahleinspruch des Werner Hille, Leer (Ostfriesland) (Drucksache V/422) . . . 1424 C Wahleinspruch des Hans Spranger, Nürnberg (Drucksache V/423) 1424 D Wahleinspruch des Herbert Schulz, Bergisch Gladbach (Drucksache V/424) . . . 1424 D Wahleinspruch des Dr. Arthur Gierke, Waldmichelbach (Drucksache V/425) . . 1425 A Fragestunde (Drucksache V/426) Fragen der Abg. Frau Meermann: Sozialklausel im Mietrecht — Schutz vor Kündigung des Mietverhältnisses Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 1425 B Jacobi (Köln) (SPD) 1425 D Fragen der Abg. Frau Dr .Elsner: Umschulung selbständiger Landwirte Kattenstroth, Staatssekretär . . . 1426 D Frau Dr. Elsner (SPD) 1427 C Dr. Rinderspacher (SPD) 1427 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . 1428 B Fragen des Abg. Josten: Offiziersnachwuchs aus den Reihen der Unteroffiziere Gumbel, Staatssekretär 1428 C Brück (Köln) (CDU/CSU) 1429 A Dröscher (SPD) . . . . . . . 1429 B Sänger (SPD) 1430 A Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher: Rhein-Main-Pressedienst Gumbel, Staatssekretär 1430 B Dr. Rinderspacher (SPD) 1430 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 Fragen des Abg. Richter: Umgehungsstraße zur B 292 im Bereich der Gemeinde Obrigheim — Verbreiterung der Neckarbrücke der B 292 . . 1431 A Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Eisenbahngrenzübergang Bayerisch Eisenstein Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1431 B Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1431 B Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Zustand der B 388 Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1431 C Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1431 C Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Bundesbahnstrecke Erlau—Obernzell bei Passau Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1432 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1432 A Fragen des Abg. Dr. Wörner: Verkehrsverhältnisse am Bahnübergang Eislingen (Fils) . . . . . . 1432 B Fragen des Abg. Müller (Ravensburg) : Vorschlag des Internationalen Bodensee-Verkehrs-Vereins 1432 D Frage des Abg. Dröscher: Verbilligung des Taxi- und Mietwagenverkehrs zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1433 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 1433 B Fragen des Abg. Schonhofen: Stillegung von Bundesbahnstrecken — Finanzhilfe für Ausbau anderer Verkehrswege Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1433 C Schonhofen (SPD) . . . . . . . 1433 D Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 1434 C Unertl (CDU/CSU) 1434 C Fragen des Abg. Zerbe: Sonderregelung für das Zonenrandgebiet bei Einführung von K-Zuschlägen im Stückgutverkehr Schoettle, Vizepräsident 1434 D Fellermaier (SPD) 1434 D Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1434 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 1435 B Dr. Kreutzmann (SPD-Gast) . . . . 1435 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1435 D Frage des Abg. Dr. Tamblé: Führerschein für Motorbootfahrer Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Abnahme der Motorboot-Führerscheinprüfung Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 A Frage des Abg. Dr. Tamblé: Zahl der durch Motorbootfahrer verursachten Unfälle Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1436 B Dr. Tamblé (SPD) 1436 B Dr. Mommer (SPD) 1436 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Flugverkehr auf dem Militärflughafen Rhein-Main Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1437 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 1437 A Picard (CDU/CSU) 1437 C Fragen des Abg. Strohmayr: „Huckepack-Verkehr" — Förderung des Ferntransports von Lastzügen mit der Bundesbahn Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1437 D Strohmayr (SPD) 1438 B Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 1438 C Dr. Barzel (CDU/CSU) 1440 C Erler (SPD) 1443 B Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 1446 B Dr. Zimmermann (CDU/CSU) . . 1448 B Majonica (CDU/CSU) 1451 B Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 1452 D Genscher (FDP) 1458 A Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 1459 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 1461 D Borm (FDP) 1464 C Wehner (SPD) 1466 C Nächste Sitzung 1472 D Anlagen 1473 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 1393 31. Sitzung Bonn, den 17. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Arndt (Berlin/Köln) 19. 3. Bading *) 18. 3. Baier 17. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Bauer (Wasserburg) 26. 3. Blachstein 1.8. 3. Frau Blohm 31. 3. Blumenfeld 27. 3. Burger 10. 4. Cramer 18. 3. Dr. Dittrich *) 18. 3. Felder 22. 3. Figgen 8. 4. Flämig 18. 3. Frieler 31. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Dr. Furler 19. 3. Frau Geisendörfer 18. 3. Haar (Stuttgart) 18. 3. Hamacher 31. 3. Dr. Dr. Heinemann 18. 3. Herberts 7. 4. Hirsch 25. 3. Dr. Hofmann (Mainz) 18. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Kaffka 19. 3. Frau Krappe 31. 3. Kriedemann*) 18. 3. Leber 17. 3. Lemmer 18. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Lohmar 18. 3. Dr. Martin 18. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 18. 3. Metzger 18. 3. Missbach 22. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 18. 3. Müller (Aachen-Land) *) 18. 3. Richarts*) 18. 3. Riedel (Frankfurt) 19. 3. Dr. Schäfer 25. 3. Dr. Schiller 26. 3. Frau Schimschok 18. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 17. 3. Stahlberg 31. 3. Frau Stommel 18. 3. • Frau Strobel *) 17. 3. Teriete 26. 3. Dr. Wilhelmi 17. 3. Zerbe 18. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 14. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (Drucksache V/386, Frage XV/4, XV/5 und XV/6) : Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, die in . der Praxis nach dem allgemeinen Bewilligungsstopp für die Mittel zur Förderung von Aufstockungen und Aussiedlungen landwirtschaftlicher Betriebe aufgetreten sind? Hat die Bundesregierung bereits einen Überblick über das Ausmaß der Härtefälle, die durch den Bewilligungsstopp für die Mittel in Kapitel 10 02 Titel 573 des Bundeshaushaltsplans aufgetreten sind? Ist die Bundesregierung bereit, eine Überbrückungsregelung zu treffen für schon genehmigte, in der Bearbeitung weit vorangeschrittene oder bereits angefangene Aussiedlungs- und Althofsanierungsverfahren sowie für solche Verfahren, für die der Bewilligungsstopp eine außerordentliche Härte - so etwa in Brandfällen - bedeutet? Zu 1: Die in der Frage genannten Schwierigkeiten sind mir bekannt. Zu 2: Die Zahl der Härtefälle ist in den letzten Tagen genau ermittelt worden. Danach sind ca. 1 000 Vorhaben wegen unabwendbarer Ereignisse (z. B. Brand, Einsturzgefahr bei Gebäuden) besonders dringend und ca. 1 000 Vorhaben wegen eingegangener vertraglicher Verpflichtungen (z. B. Abnahme von Fertigbauteilen, Räumung des Wohnhauses). in den Fällen werden ca. 150 Mill. DM Förderungsmittel des Bundes erbeten. Zu 3: Wie ich bereits in der Fragestunde am 18. 2. 1966 ausgeführt habe, ist Vorsorge getroffen, daß die beantragten Bundesmittel in besonders dringenden Fällen, soweit diese bei den beiden zentralen Kreditinstituten vorliegen, bewilligt werden können. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 14. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Prassler (Drucksache V/386, Frage XV/7) : Ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1967 und folgende entsprechend den Ausführungen des Bundesernährungsministers vom 18. Februar und 2. März 1966 nach dem Beispiel der Vierjahrespläne für die Verkehrsgesetzgebung die Finanzierung der Agrarstrukturpolitik sicherstellt? Ich werde mich für die Aufstellung eines Mehrjahresprogramms zur Finanzierung der Agrarstrukturmaßnahmen einsetzen. Als Vorbild könnte der Fünfjahresplan für die Eingliederung der Heimatvertriebenen dienen. Eine solche langfristige Regelung müßte jedoch vorweg in ihren Einzelheiten noch mit den beteiligten Bundesressorts abgestimmt werden. 1474 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Hüttebräuker vom 16. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sander (Drucksache V/386 Frage XV/8) : Entspricht es den Tatsachen, wenn in der landwirtschaftlichen Fachpresse (z. B. „Deutsche Landwirtschaftliche Presse" Nr. 9 vom 26. Februar 1966) behauptet wird, daß im Etat des Bundesernährungsministeriums für 1965 Ausgabenreste in einer Höhe von 370 Millionen DM entstanden seien? Die Summe der Ausgabereste, die im Einzelplan 10 aus dem Haushaltsjahr 1965 in das Haushaltsjahr 1966 übernommen worden sind, beträgt — nach Ausschaltung der nur durchlaufenden Posten — rund 325,8 Mill. DM. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Verminderung um rd. 40,8 Mill. DM. In dieser Höhe sind also Reste abgebaut worden. Im Einzelplan 10 muß stets mit beträchtlichen Ausgaberesten gerechnet werden. Das erklärt sich dadurch, daß viele der aus übertragbaren Mitteln geförderten Maßnahmen im Bereiche der Land- und Ernährungswirtschaft sich von der Bewilligung bis zur Auszahlung über einen größeren Zeitraum erstrecken. Einerseits sind im laufenden Rechnungsjahr hohe Bewilligungen aus Vorjahren durch Zahlungen zu erfüllen, und andererseits werden Bewilligungen in ähnlicher Höhe neu ausgesprochen, die sich erst in den folgenden Rechnungsjahren in Form von Zahlungen niederschlagen. Zum größten Teil entfallen die Ausgabereste auf die bei Kapitel 10 02 Titel 573 veranschlagten Maßnahmen der Aussiedlung, Aufstockung usw. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 15. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Geiger (Drucksache V/386 Fragen XV/9, XV/10 und XV/11) : Ist die Bundesregierung bereit, Sonderbestimmungen zum Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Weinwirtschaft und zu den entsprechenden Verordnungen in der Weise zu erlassen, daß Gemeinden, in denen ein Rebflurbereinigungsverfahren läuft oder im Anlaufen ist, erst nach der Flurbereinigung das endgültige Weinbaukataster anlegen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es in Gemeinden mit nicht abgeschlossenen Rebumlegungsverfahren zunächst genügt, wenn die Bürgermeisterämter die vorhandenen Weinanbauflächen erfassen und den Statistischen Landesämtern mitteilen? ist die Bundesregierung der Ansicht, daß es eine Gesetzesverletzung darstellt, wenn Gemeinden von sich aus die Anlage des Weinbaukatasters bis zur Beendigung der Flurbereinigung zurückstellen und sich auf die in Frage XV/10 genannte Maßnahme beschränken wollen? Das Weinbaukataster war gemäß der Verordnung 92/63 des Rates der EWG nach dem Stand des Jahres 1964 einzurichten und bis zum 31. Dezember 1964 abzuschließen. Die Rechtsvorschrift ist inzwischen für etwa 95% der einzubeziehenden Rebfläche erfüllt worden. Es liegen bereits Zusammenstellungen von Ergebnissen vom Statistischen Bundesamt vor; zur Zeit werden schon weitere Überlegungen für eine Fortschreibung und Ergänzung des Katasters getroffen. Bei der Beurteilung des Vorgehens bei anstehenden Flurbereinigungsverfahren ist der Grundsatz der Rechtsvorschrift maßgebend, daß die bepflanzten Rebflächen nach dem Stand von 1964 zu melden sind, ohne Berücksichtigung einer zukünftigen Entwicklung; diese würde im Laufe späterer Fortschreibungen und Ergänzungen zu erfassen sein. In allen Weinbau treibenden Ländern der Bundesrepublik ist entsprechend verfahren worden. Eine Sonderregelung für Flurbereinigungsverfahren ist nicht in Erwägung gezogen worden und erübrigt sich auch zukünftig, da die Einrichtung des Weinbaukatasters praktisch abgeschlossen ist. Wesentlich ist jedoch, daß nunmehr auch die säumigen Betriebe schnellstmöglich die vorgeschriebenen Meldungen abgeben. Diese Auffassung kann von der Bundesregierung nicht geteilt werden. Die aus der Gemeindesumme zu erstellenden Unterlagen reichen nicht aus, um den erforderlichen Überblick über die Verhältnisse im Weinbau zu bekommen; dazu werden betriebsweise Gliederungen benötigt. Auch für die an die EWG nach den Rechtsvorschriften zu erstattenden Meldungen sind als Grundlage betriebsweise Unterlagen erforderlich. Die Meldungen liegen im Interesse der Winzer. Nach § 4 der zweiten Verordnung zur Durchführung des Weinwirtschaftsgesetzes handelt ordnungswidrig im Sinne des § 17 Absatz 2 des Weinwirtschaftgesetzes, wer vorsätzlich oder fahrlässig Erklärungen über den Rebbaubetrieb nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgibt. Es sollte berücksichtigt werden, daß eine einheitliche Bestandsaufnahme auf dem Gebiete des Weinbaues, insbesondere als Unterlage für wirtschaftspolitische Maßnahmen, dringend erforderlich ist. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 14. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Wienand (Drucksache V/387 Fragen II/1 und 11/2): Wird die Bundesregierung vor der Neubesetzung der Stellen der Befehlshaber der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik rechtzeitig konsultiert, oder wird sie erst unterrichtet, wenn personelle Entscheidungen bereits gefallen sind, oder erfährt sie nur die bereits erfolgte Neubesetzung solcher Stellen? Hat die Bundesregierung vor der Neubesetzung der Stellen der Befehlshaber der Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik ein Einspruchsrecht? Nach den die Stationierung der alliierten Streitkräfte im Bundesgebiet regelnden Verträgen besteht kein Einspruchsrecht gegen die Ernennung eines Oberbefehlshabers dieser Streitkräfte. Die Bundesregierung wird von der Neubesetzung des Postens eines Oberbefehlshabers alliierter Streitkräfte allerdings dann vorher unterrichtet, wenn dieser gleichzeitig eine Funktion als NATO-Befehlshaber ausübt, wie z. B. die Oberbefehlshaber der amerikanischen 7. Armee und der britischen Rheinarmee, die zugleich Befehlshaber der integrierten NATO-Kommandos „Central Army Group" bzw. „Northern Army Group" sind. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 1475 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom. 16. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Seuffert (Drucksache V/387 Fragen III/3, 11I/4 und III/5): Hält es der Bundesverteidigungsminister für tragbar, daß auf dem Flugplatz Oberschleißheim, also in unmittelbarer Nähe stark bevölkerter Siedlungsgebiete der Stadt München und anderer Gemeinden, ab März 1966 eine Hubschrauberschule der amerikanischen Streitkräfte stationiert werden soll, durch deren intensives Schulungsprogramm der ohnehin kaum erträgliche Hubschrauberlärm in diesen Siedlungsgebieten bis zur Unerträglichkeit gesteigert werden wird? Ist der Bundesverteidigungsminister bereit, sich den von der Stadt München gegen die Einrichtung der unter 11I/3 genannten Hubschrauberschule erhobenen Vorstellungen mit Nachdruck anzuschließen? Was hat das Bundesverteidigungsministerium in letzter Zeit getan, um die seit Jahren erstrebte, wegen der geplanten Entlastungssiedlung Oberschleißheim unerläßliche Verlegung des Flugplatzes Schleißheim in die Wege zu leiten? Zu l: Der Bundesminister der Verteidigung wurde erst im Februar 1966 — und zwar durch die Bayerische Staatskanzlei — über die Absicht der US-Army unterrichtet, zu Ausbildungszwecken vorübergehend auf dem von ihr betriebenen Flugplatz Oberschleißheim die Zahl ihrer Hubschrauber zu erhöhen und dort vom 21. 3. bis 22. 12. 1966 Lehrgänge durchzuführen, die der Umschulung von Piloten auf Grund der Erfahrungen des Süd-Ost-Asien-Krieges dienen. Die 7. US-Army hat sich in dieser Angelegenheit unmittelbar mit der zuständigen Bayerischen Staatskanzlei in Verbindung gesetzt, die ihrerseits eine Besprechung unter Beteiligung von Vertretern der Stadt München veranlaßt hat. Das Bundesverteidigungsministerium wäre nur einzuschalten gewesen, wenn eine längerfristige Änderung der militärischen Nutzung gefordert und daher ein Raumordnungsverfahren notwendig geworden wäre. Zu 2: Nach den mir vorliegenden Mitteilungen haben die Amerikaner zugesagt, im Rahmen des Ausbildungsauftrages alles zu tun, um die Belästigung der Zivilbevölkerung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Sollten sich diese Bemühungen als unzureichend erweisen, so bin ich bereit, mich mit den zuständigen Stellen der US-Army in Verbindung zu setzen. Zu 3: Das Bundesministerium der Verteidigung und die US-Streitkräfte waren und sind grundsätzlich bereit, geeignete Ersatzvorschläge zu akzeptieren. Die Bayerische Staatskanzlei hatte es in einer Kabinettbesprechung am. 13. 3. 1961 in München übernommen, Ersatzvorschläge für die Verlegung der US-Heeresflieger zu machen. Bisher konnten geeignete Ersatzliegenschaften jedoch nicht benannt werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 16. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/426 Frage VIII/5): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung nunmehr hinsichtlich der Verbesserung der Besoldung der Lehrkräfte im Fachschuldienst des Bundes (Bundeswehr und Bundesgrenzschutz) in dem angekündigten Besoldungsänderungsgesetz (vgl. Fragestunde in der 10. Sitzung am 2. Dezember 1965)? Die Bundsregierung hat am 16. Februar d. J. auf eine entsprechende Kabinettvorlage des Bundesinnenministers diesen beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Beamtenbesoldung zur Einbringung im Deutschen Bundestag vorzulegen. Hierzu gehören Verbesserungen der Besoldung für die Lehrkräfte im Fachschuldienst des Bundes. Diese sollen so gestaltet werden, daß in Berücksichtigung der allgemeinen Entwicklung ein Anreiz geschaffen wird, sich für den Fachschuldienst des Bundes zu entscheiden. Der Entwurf wird in seinen Grundzügen auf dem Konzept des früheren Regierungsentwurfs eines Vierten Beamtenrechts- und Besoldungsänderungsgesetzes beruhen. Danach sollen die Fachschuloberlehrer aus der Besoldungsgruppe A 11 nach A 12 höhergestuft werden und auf herausgehobenen Dienstposten in dieser Gruppe eine Zulage erhalten. Im ganzen soll mit den Vorschlägen erreicht werden, daß den Bundesbeamten die gleichen Beförderungschancen wie in den Ländern geboten werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herwart Miessner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Minister für das Post- und Fernmeldewesen hat zu Beginn der heutigen Sitzung eine umfassende Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gutachten der Sachver- ständigen vom 6. Dezember 1965 abgegeben und zunächst den Mitgliedern der Kommission für ihre Arbeit gedankt. Auch ich möchte damit beginnen, in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Postausschusses des Bundestages allen Mitgliedern der Sachverständigen-Kommission für ihr umfassendes, sachliches und gründliches Gutachten im Namen aller Mitglieder des Postausschusses zu danken.
    Das Gutachten hat die aktuellen Probleme der Bundespost mit aller Deutlichkeit aufgezeigt. Man hat sich dabei auch nicht gescheut, den politischen Instanzen — also damit auch dem Bundestag — wegen mancherlei Versäumnisse in der Vergangenheit den Spiegel vorzuhalten. Auch das Personal der Bundespost beobachtet seit Jahren mit Sorge den fortschreitenden finanziellen Verfall der einst so gesunden Deutschen Bundespost. Es ist gewiß für die Mitarbeiter der Post eine wenig erfreuliche Situation, einem defizitären Betrieb anzugehören, obwohl das von der Sache her im Grunde gar nicht so zu sein brauchte.
    Namens der FDP-Fraktion nehme ich nun zu dem Gutachten wie folgt Stellung. Die gegenwärtige schlechte finanzielle Lage der Deutschen Bundespost wird im besonderen Maße von drei Fakten geprägt, nämlich der zu geringen Höhe des Eigenkapitals,



    Dr. Miessner
    den nicht kostengerechten Gebühren und den betriebsfremden Lasten.
    Zunächst zur Kapitalstruktur. Unter dem Zwang der Verhältnisse mußte die Deutsche Bundespost seit dem Jahre 1949 die betriebsbedingte Expansion fast völlig durch Inanspruchnahme fremder Mittel finanzieren. Dies führte dazu, daß das Vermögen der Deutschen Bundespost nunmehr zu 12,1 % aus Eigenkapital und zu 87,9% aus Fremdkapital besteht. Das bedeutet, daß die Bundespost bei einem Gesamtkapital von 13,2 Milliarden DM nur über ein Eigenkapital von 1,6 Milliarden DM verfügt.
    Der Rückgang des Eigenkapitals ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Zunächst mußten die in den Jahren 1952, 1953, 1957 und 1958 sowie 1961 bis 1964 aufgetretenen Verluste der Deutschen Bundespost zwangsläufig das Eigenkapital mindern, weil seitens des Bundes, der der Eigentümer der Post ist, kein Ausgleich erfolgte. Die Gesamtsumme aller Verluste in den angegebenen Jahren betrug immerhin über 1,3 Milliarden DM.
    Angesichts der seit langem viel zu gering gehaltenen Postgebühren wurde die Post auf vielen Gebieten zu Leistungen weit unter Selbstkosten gezwungen. Damit war es der Deutschen Bundespost naturgemäß nur sehr begrenzt möglich, die notwendigen Investitionen aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Die Kommission hat auch dies mit aller Deutlichkeit hervorgehoben.
    Schließlich wurde die Post durch eine viel zu hohe Ablieferungsquote an den Bund in zusätzlichem Maße belastet. Seit 1948 sind 4,9 Milliarden DM aus der Postkasse in den Bundessäckel geflossen. Auch das muß an dieser Stelle einmal gesagt werden. Das ist eine ungeheure Belastung, der die Deutsche Bundespost ausgesetzt war, und das in einer Zeit, in der der Bund als Eigentümer bei vernünftiger wirtschaftlicher Überlegung in seinen sich ständig vergrößernden Betrieb eigentlich Mittel zur Stärkung des Eigenkapitals hätte hineinstecken müssen. Welche Folgen die Vernachlässigung der Kapitalstruktur für die Deutsche Bundespost hat, geht schon allein daraus hervor, daß für die Verzinsung des Fremdkapitals im Jahre 1966, wie ja heute in der Diskussion auch schon gesagt worden ist, rund 550 Millionen DM aufgebracht werden müssen.
    Für die Schuldentilgung sind darüber hinaus in der Zukunft jährlich rund 1,3 Milliarden DM zu erbringen. Daß eine solche Last sehr bald zum finanziellen Ruin führen muß, braucht man im einzelnen wohl gar nicht zu erläutern.
    Die Kommission hat deshalb auch zu Recht mit Nachdruck darauf verwiesen, daß das Investitionsprogramm der Post sehr eingeschränkt werden müßte, wenn die Kapitalstruktur der Post nicht wesentlich umgestaltet würde. Die Folgen für die gesamte deutsche Volkswirtschaft, aber auch für jeden einzelnen Staatsbürger wären sehr weittragend. Man denke beispielsweise nur an die Zahl derjenigen, die auf die Einrichtung eines Fernsprechanschlusses warten. Anfang 1966 lagen über 294 000
    Anträge vor. Auch darauf ist in der Debatte bereits mehrfach hingewiesen worden.
    Eine solche retardierende Entwicklung wäre aber nicht nur für die Volkswirtschaft, sondern auch für die Bundespost sehr nachteilig. Denn in der Vergangenheit hat sich gezeigt, daß gerade ein hoher Kapitaleinsatz, insbesondere auf dem kapitalintensiven Fernmeldesektor, die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Deutschen Bundespost am ehesten gewährleistet.
    Die zweite große Ursache für die augenblicklichen Schwierigkeiten bei der Deutschen Bundespost ist das in den letzten 15 Jahren leider immer wieder verfolgte Prinzip, die Postgebühren als politische Preise zu betrachten. In dieser Hinsicht haben die Sachverständigen ein erfreulich offenes Wort gesprochen. Wir sollten ihnen dafür besonders dankbar sein.
    Ich halte es für angebracht, dazu die sehr harten Sätze aus dem Gutachten hier einmal vor aller Öffentlichkeit zu zitieren:
    Es läuft auf Kurieren an Symptomen und auf ökonomisch nutzlose Augenwischerei hinaus, wenn einzelne Preise von politischen Instanzen entgegen den wirtschaftlichen Realitäten am Steigen gehindert werden. ... Verhindert die . Regierung oder das Parlament, daß die Kunden der Post den vollen Gegenwert für die von ihnen in Anspruch genommenen Leistungen bezahlen, dann werden die nicht gedeckten Kosten früher oder später von anderen Schichten der Bevölkerung übernommen werden müssen.
    Mit dem Hinweis auf „andere Schichten" kann natürlich nur der Steuerzahler generell gemeint sein. Das sollte man bei allen politischen Preisen der öffentlichen Hand stets bedenken!
    Es gehört nach meiner Meinung zu einer verantwortungsvollen Finanzgebarung der öffentlichen Hand, daß man Waren und Leistungen aus eigenen Wirtschaftsbetrieben grundsätzlich nicht unter Wert entnimmt oder abgibt. Wenn sich das ein privater Kaufmann leistet, dann geht er unweigerlich in Konkurs. Was aber in diesem Punkt in wirtschaftlicher Hinsicht für einen privaten Kaufmann gilt, sollte entsprechend auch für die öffentliche Hand gelten.
    Wir halten es daher für 'absolut notwendig, daß die Post- und Fernmeldegebühren die volle Kostendeckung einschließlich einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals und eines Beitrags zur Investitionsfinanzierung gewährleisten.
    Was das Sonderproblem des Kostenausgleichs innerhalb der einzelnen Dienstzweige der Deutschen Bundespost 'betrifft, so sind wir der Meinung, daß grundsätzlich jeder einzelne Dienstzweig die von ihm verursachten Kosten selbst decken sollte. Auch damit 'befinde ich mich in Übereinstimmung mit den Ausführungen meiner Vorredner. Nur in ganz besonderen Fällen sollte, wie auch die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme ausführt, eine Kostenunterdeckung zugelassen werden.
    In diesem Zusammenhang sei mir gestattet, rückblickend kurz noch einmal etwas zu dem Telefon-



    Dr. Miessner
    gebührenstreit vor zwei Jahren zu bemerken. Vor zwei Jahren sind reichlich einseitig nur die Kosten im Dienstzweig Fernmeldewesen in Ordnung gebracht worden, nicht dagegen auch im Postdienst, in dem die Kostenunterdeckung inzwischen fast die Milliardengrenze erreicht hat. Was damals ganz offensichtlich unter dem von der Freien Demokratischen Partei stark kritisierten Gedanken eines globalen Kostenaustausches zwischen den einzelnen Dienstzweigen Fernmeldewesen einerseits und Postwesen andererseits geregelt wurde, konnte in dieser Einseitigkeit nicht lange Bestand haben. Jetzt müssen die Konsequenzen für den Dienstzweig Postwesen gezogen werden. Vor diesem Problem stehen wir heute.
    Noch ein Wort zu einem Teilproblem, nämlich zur Kostenunterdeckung bei den Gebühren im Postzeitungsdienst. Das Sachverständigengutachten weist darauf hin, daß die über eine Verbilligung des Bezugs von Zeitungen verfolgten staatspolitischen Ziele der Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Lasten der Finanzen des Posthaushalts gehen sollten. Um welche Summen es dabei geht, wird deutlich, wenn man die für das Jahr 1965 auf rund 220 Millionen DM geschätzte Kostenunterdeckung betrachtet. Im Postzeitungsdienst vollbringt damit die Deutsche Bundespost in der Tat eine so beachtliche staatspolitische Leistung, daß dies hier einmal vor aller Öffentlichkeit festgestellt werden muß.
    Die Kommission nimmt zu der Frage der Gebühren im Postzeitungsdienst einen sehr harten Standpunkt ein und verlangt, daß die Bundesregierung die entsprechenden Mittel, die für die Verbilligung des Zeitungsbezugs erforderlich sind, der Post gesondert erstattet. Wenn man das kaufmännische Prinzip der vollen Kostendeckung auch für den Postzeitungsdienst konsequent durchführen würde, so wäre in der Tat entweder nur eine Verteuerung des Postzeitungsdienstes oder eine entsprechende Abgeltung durch den Bund möglich.
    Wir sind jedoch der Meinung, daß im Postzeitungsdienst historisch gewachsene Sonderverhältnisse vorliegen. Wir billigen deshalb die Stellungnahme der Bundesregierung zum Postzeitungsdienst, wonach die Lösung dieser Frage in Form einer stufenweisen Angleichung behutsam angefaßt werden soll. Dabei sollte auch bedacht werden, daß eine Verteuerung die Heimatzeitungen, die ihre Zeitungspakete oft in viele kleine Orte versenden müssen, besonders hart treffen würde.
    Die Öffentlichkeit muß sich bei der Betrachtung der Postgebühren unter dem Gesichtspunkt der Kostendeckung auch darüber im klaren sein, daß bei einem so lohnintensiven Dienstzweig wie dem Postwesen höhere Lohn- und Gehaltskosten nur in begrenztem Umfang durch Rationalisierung und Automatisierung aufgefangen werden können. Auch das wurde ja von meinen Vorrednern bereits gesagt. Es sind dem Dienstzweig Postwesen natürliche Grenzen hinsichtlich des Ersatzes der menschlichen Arbeitskraft durch Maschinen gesetzt. Es wurde bereits ausgeführt, daß hier die Grenze im wesentlichen erreicht worden ist. Denken wir beispielsweise an den Briefträger, der auch heute noch nicht durch eine Maschine ersetzt werden kann. Soweit mir bekannt ist, hat der Bundespostminister zur Zeit auch noch nicht vorgesehen, die Briefe über eine eigene Rohrpostanlage in jeden Haushalt zu schießen. Da andererseits die wahrlich nicht zu den Spitzenverdienern unserer Gesellschaft zählenden Postbediensteten auch einen berechtigten Anspruch auf Lohn- und Gehaltserhöhungen im Rahmen des Zuwachses des Sozialprodukts haben, wird man auch in Zukunft steigende Personalkosten bei der Bundespost in Rechnung stellen müssen. Da sich diese, wie gesagt, nur sehr begrenzt auffangen lassen, wird die Deutsche Bundespost beim Postdienst immer wieder vor die Gebührenfrage gestellt sein. Der Dienstzweig Postwesen wird wohl niemals — das muß hier einmal mit aller Nüchternheit gesagt werden — in der Lage sein, in ähnlichem Maß wie der andere Dienstzweig, Fernsprechwesen, Personalkostensteigerungen durch technische Maßnahmen voll aufzufangen.
    Ich komme nun zu dem dritten eingangs erwähnten Problemkreis. Neben der Kapitalausstattung und der Preisgestaltung spielen die betriebsfremden Lasten eine für die Wirtschafts- und Finanzstruktur der Post bedeutsame Rolle. Mit den betriebsfremden Lasten wird die Post zur Zeit in Höhe von rund 550 Millionen DM belastet, mit dem Zeitungsdienst — je nachdem wie man rechnet — entsprechend höher. Seit der Währungsreform wurden ihr damit rund 5,4 Milliarden DM an zusätzlichen Lasten, die nichts mit dem Betrieb zu tun haben, aufgebürdet.
    Für die Freien Demokraten stellt sich nun im Grundsatz nicht die Frage, in welcher Höhe die Post an diesen betriebsfremden Lasten künftig beteiligt sein soll. Wir meinen vielmehr, daß die Post logischerweise damit überhaupt nicht belastet werden darf, und streben damit die völlige Beseitigung dieser Lasten oder die Übertragung dieser . Lasten auf den Bundeshaushalt an.
    Zu den hauptsächlichen betriebsfremden oder politischen Lasten der Post zählen das Auszahlen der Renten — 1965 voraussichtliche Kostenunterdekkung in Höhe von 45 Millionen DM —, die Vergünstigungen im Omnibusverkehr für Schüler -
    1965 voraussichtliche Unterdeckung in Höhe von 23 Millionen DM — sowie die Zahlung von Versorgungsbezügen an Kriegsopfer — 1965 voraussichtliche Unterdeckung in Höhe von 61,1 Millionen DM —; nicht zu vergessen sind hier auch die Versorgungslasten für die vertriebenen Beamten in Höhe von 117 Millionen DM jährlich. Ich möchte mich hier nicht im einzelnen mit diesen betriebsfremden Lasten befassen, möchte aber meinen, daß es vielleicht zweckmäßig wäre, wenn sich eine interministerielle Kommission mit dem Abbau der betriebsfremden Lasten bei der Deutschen Bundespost näher befaßte.
    Meine Damen und Herren, ich habe mich damit, wie auch meine Vorredner, bewußt auf die drei wesentlichsten Punkte beschränkt, die für die finanzielle Sanierung der Deutschen Bundespost von Bedeutung sind. Wir müssen uns aber darüber im klaren sein, daß auch das Postverwaltungsgesetz vom 24, Juli 1953, das vielleicht schon im Jahre 1953 der



    Dr. Miessner
    damals voraussehbaren Entwicklung des deutschen Post- und Fernmeldewesens nicht ganz entsprach, heute naturgemäß stark reformbedürftig ist. Ohne auf Einzelheiten einzugehen, möchte ich deshalb die Bundesregierung bitten, dem Bundestag baldigst den Entwurf einer Novelle zum Postverwaltungsgesetz vorzulegen.
    Ich möchte nun noch eine Einzelfrage herausgreifen, die in der Öffentlichkeit erörtert worden ist. Gelegentlich wird der Deutschen Bundespost der Vorwurf gemacht, sie habe in den vergangenen Jahren zu schnell und zu viel automatisiert; insbesondere habe sie ihr Fernsprechnetz zu schnell ausgebaut. Das sei in erster Linie der Grund dafür gewesen, daß sie sich so stark verschuldet habe.
    Dieser Kritik möchte ich entgegenhalten, daß gerade durch den massierten Ausbau der Fernmeldeeinrichtungen, insbesondere in den Ballungszentren der Bundesrepublik, ein höchstmöglicher Grad an Wirtschaftlichkeit auf diesem Sektor erzielt werden konnte. Das gilt sogar unter dem Gesichtspunkt, daß hierfür ein außerordentlich hoher Kapitalaufwand erforderlich war. Unter den großen Industrieländern der Welt ist das Nachrichtenwesen der Deutschen Bundespost mit das fortschrittlichste. Mit großer Freude habe ich vernommen, daß der Fernsprechverkehr, der heute schon zu über 96 % voll automatisiert ist, im Jahre 1970 seinen 100%igen Ausbau erreicht haben wird. Wir halten die Leistungen der Deutschen Bundespost sowohl für unsere gesamte Volkswirtschaft als auch im Hinblick auf das weitere Zusammenwachsen der Völker für eminent wichtig. Denken Sie nur an die in der Nähe von München errichtete Erdefunkstelle Raisting, die es uns ermöglichte, über Satelliten einen direkten weltweiten Nachrichtenverkehr durchzuführen. Die erst kürzlich erfolgte Fernseh-Life-Übertragung, die von mehreren hundert Millionen Zuschauern gesehen werden konnte und bei der verschiedene Gesprächspartner in Europa und in Amerika zu gleicher Zeit miteinander diskutierten, verdeutlicht den hohen Rang unseres Nachrichtenwesens.
    Lassen Sie mich noch kurz auf mein Zeitungsinterview eingehen, das von meinem Vorredner, Herrn Gscheidle, sinngemäß völlig richtig wiedergegeben worden ist. Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten darf ich jetzt vielleicht einmal die Stelle, die gemeint war, wörtlich zitieren. Vor vier Wochen habe ich dort in dem Interview zum Schluß gesagt:
    Das Schlimmste, was der Post passieren könnte, wären jetzt unvollkommene Teilmaßnahmen, z. B. etwa nur eine Gebührenerhöhung ohne Kapitalauffüllung und ohne Beseitigung der betriebsfremden Lasten. Mit aller Schärfe möchte ich daher zum Schluß sagen: nur alle drei Maßnahmen zusammen können die Post sanieren; alles andere würde nur eine kurze Verschiebung der Krise bedeuten.
    Mit diesem Interview habe ich im Grunde — nur vielleicht in besonders pointierter Weise — nichts anderes gesagt als das, was Herr Besold und Herr Gscheidle ebenfalls ausgeführt haben. Alle diejenigen, die sich mit den Fragen-der Post befassen und
    insbesondere auch das Gutachten der Sachverständigen studiert haben, müssen sich darüber klar geworden sein, daß mit einer Maßnahme allein hier im Augenblick nicht mehr weiterzukommen ist.
    Herr Gscheidle, selbstverständlich wäre es sehr schön, wenn der Bund jetzt der Deutschen Bundespost in einer Summe etwa 4 Milliarden DM auf den Tisch legen und damit etwa ein Drittel ihres Gesamtkapitals als Eigenkapital zur Verfügung stellen könnte. Jeder von uns weiß aber, daß das in dieser Form bei der angespannten Haushaltslage im Augenblick natürlich nicht möglich ist. Die Lösung eines solchen Finanzproblems kann daher naturgemäß gar nicht anders erfolgen als eben in einem irgendwie gearteten Stufenplan. Aber ich möchte das, was der Sprecher der Opposition gesagt hat, insofern unterstützen. Die Dinge müssen schon jetzt sichtbar und eingeleitet werden. Es geht nicht an, etwa die Maßnahmen der Kapitalsanierung nur mit einem allgemeinen unverbindlichen Hinweis anzudeuten. Sie müssen vielmehr in diesem Zeitpunkt mitbehandelt werden und klargestellt werden, da sonst die Sanierung mit einer oder mit zwei der erforderlichen Maßnahmen allein nicht erfolgreich ausgehen würde.
    Wir begrüßen es daher gerade mit Rücksicht auf die hier so pointiert herausgestellte Notwendigkeit der Verbesserung der Kapitalstruktur der Post sehr, daß sich der Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen dahin verständigt haben, die Kapitalsanierung nunmehr schrittweise — n e b en der Gebührenerhöhung — einzuleiten. So wird die Bundesregierung von der Bundespost vom 1. Januar 1967 an nur noch eine Ablieferung verlangen, die einer 7%igen Verzinsung des Eigenkapitals entspricht, und den Rest zur Ansammlung von Eigenkapital zur Verfügung stellen. Des weiteren hat der Bund zugesagt, für je 300 Millionen DM in den Jahren 1965 und 1966 aufgenommenes bzw. aufzunehmendes Fremdkapital den Kapitaldienst zu übernehmen.
    Darüber hinaus ist der Bund bereit, vom 1. Januar 1967 an jährlich für 500 Millionen DM neu aufzunehmendes Fremdkapital die Verzinsung und auch die Amortisation so lange zu tragen, bis der vorgesehene Eigenkapitalanteil von einem Drittel des Gesamtkapitals erreicht ist. Gesamtkapital 12 bis 13 Milliarden DM, ein Drittel zur Zeit also etwa 4 Milliarden DM.
    Wir stellen zu diesen soeben genannten Einzelheiten mit Befriedigung fest, daß sie ein erfreuliches Zeichen einer guten Zusammenarbeit zwischen dem Ressortminister und dem Finanzminister sind.
    Wir beantragen Überweisung des Gutachtens an den Postausschuß unter Mitberatung des Haushaltsausschusses.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Conring.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Conring


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bisher haben nur Abgeordnete
    Deutscher Bundestag = 5. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. März 1966 1415
    Dr. Conring
    gesprochen, die zugleich auch dem Postverwaltungsrat angehören. Von allen Parteien wurden heute Redner auf die Tribüne gesandt, die dem Postverwaltungsrat angehören, nachdem der Postminister seinerseits gesprochen hatte. Es ist für den, der diesem Gremium nicht angehört, etwas schwierig, sich mit diesen Postverwaltungsräten auseinanderzusetzen. Ein Teil dieser Angelegenheit gehört ja ohnehin in den Postverwaltungsrat selbst, der morgen tagen wird.
    Deshalb will ich mich auf einige wenige allgemeine Bemerkungen beschränken. Ich meine, wir sollten, nachdem hier so viel Zusammenklingendes und auch Gegensätzliches gesagt ist, uns nicht mehr damit beschäftigen, Dinge zu wiederholen, die schon hinreichend gesagt sind; damit wird der Sache selbst, glaube ich, nicht gedient; es ist etwas zu zeitraubend.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, natürlich muß jeder Redner damit beginnen, daß er anerkennt, daß die Sachverständigen gute Arbeit geleistet haben. Das muß ich ebenfalls tun. Es ist mir auch ein wirkliches Bedürfnis, das zu tun; denn ich habe das Gutachten genau gelesen und bin zu der Überzeugung gekommen, daß es mit großer Sachkunde, mit ebenso großer Gewissenhaftigkeit und mit großer Gründlichkeit angefertigt ist, so daß in der Tat der Postverwaltungsrat und das Postministerium daraus viel Gutes entnehmen können.
    Ich bin auch — entgegen der Meinung des Herrn
    Gscheidle — der Auffassung, daß die Regierung rasch reagiert hat, indem sie zu dem Gutachten ohne Zeitverlust ihre Stellungnahme mitgeteilt hat und indem der Postminister ebenso rasch dem Postverwaltungsrat die Maßnahmen vorgeschlagen hat, die hoffentlich morgen beschlossen werden.
    Vom Grundsätzlichen her scheint mir wichtig zu sein, daß die Sachverständigen deutlich herausgestellt, unterstrichen und dies selbst als einen der wichtigsten Punkte ihrer Ausführungen bezeichnet haben, daß die Post ein großes wirtschaftliches Dienstunternehmen ist. Es scheint so, als wenn das hier und da in der Vergangenheit etwas in den Hintergrund getreten ist. Ein großes Dienstunternehmen muß natürlich darauf achten, daß die Preise für seine Dienstleistungen auch die Kosten decken. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein, auch bei einem öffentlich betriebenen Dienstunternehmen. Und der Kunde muß sich darüber klar sein, daß er in den Preisen (Gebühren) die Kosten bezahlen muß, wenn er Dienste in Anspruch nimmt. Das muß er in allen Bereichen der Wirtschaft, das muß er auch in dem Bereich eines öffentlichen Dienstunternehmens tun. Würde man sich von dieser Auffassung entfernen, dann würde man damit gleichzeitig sagen, irgendein anderer muß die Dienstleistungen teilweise bezahlen. Und wer sollte dann der andere sein? Der Steuerzahler? Er wäre schließlich „der andere". Wenn man aber die Frage so stellt: soll ein Teil etwa z. B. der Paketgebühren oder der Postüberweisungsgebühren vom Steuerzahler getragen werden, oder muß nicht derjenige, der die Post benutzt, diese Dienstleistung bezahlen?, dann wird
    man doch wahrscheinlich zu dem Ergebnis kommen: der Benutzer bezahlt die Dienstleistungen, die er in Anspruch nimmt. Das ist, glaube ich, ein gesunder Grundsatz, an dem man festhalten muß. Ich freue mich, daß die Sachverständigen das deutlich gesagt haben, und wir sollten nicht dazu beitragen, diesen Gesichtspunkt wieder in den Hintergrund treten zu lassen. Es sollte auch einmal im Postverwaltungsrat — hier würde das wohl etwas zu weit führen — genau präzisiert werden, worin eigentlich der gemeinnützige Charakter der Post besteht und wie weit die Gemeinnützigkeit praktisch in. den Einzelbereichen der Post zu gehen hat. Sie kann jedenfalls nicht so weit gehen, daß die Dienstleistungen teilweise vom Steuerzahler bezahlt werden, wie das in der Vergangenheit leider hier und da der Fall gewesen ist. Auch diejenigen, die von dieser sicher unpopulären Maßnahme der Postgebührenerhöhung betroffen werden, werden auf die Dauer einsehen, daß ein Dienstleistungsunternehmen nicht anders handeln kann. Das ist hier ja von allen Seiten so deutlich gesagt worden, daß ich es nicht zu wiederholen brauche.
    Wenn man die Frage prüft, wie die Post gesund erhalten werden kann, dann prüft man natürlich zunächst: Können die Ausgaben vermindert werden? Auf diesem Gebiet ist hier bereits das Nötige über die Rationalisierung deutlich gesagt worden; ich brauche es nicht zu wiederholen. Aber es ist doch auch angeklungen, daß bei den Bemühungen, die Ausgaben zu senken, der Bund nicht genug tue. Meine Damen und Herren, es muß einmal deutlich werden — es ist auch in der Rede von Herrn Miessner schon angeklungen —: der Bund tut in diesem Zusammenhang für das Jahr 1966, für das Jahr 1967 und das Jahr 1968 sehr viel!
    Die Größenordnungen sind etwa folgende: Die Postgebührenerhöhungen sollen etwa 500 Millionen DM bringen. Der Bund leistet für 1966 praeter propter 450 Millionen DM dazu, indem er in der Hauptsache auf die Ablieferung der Post verzichtet. Wenn Sie sich nun das eben Gesagte in die Erinnerung zurückrufen — der Postbenutzer oder der Steuerzahler soll bezahlen —, werden Sie, unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, einmal 500 Millionen DM mit 450 Millionen DM vergleichen müssen. Ich weiß wohl, das kann man nicht ohne weiteres für sich allein betrachten. Aber man muß doch auch in diesem Zusammenhang sehen, daß der Bund, sprich der Steuerzahler, erhebliche Leistungen erbringt.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Es ist hier, meine ich, auch etwas zuwenig über die Ablieferungspflicht der Post gesagt worden. Es ist so getan worden, als wenn es unvernünftig sei, so etwas zu verlangen, und als wenn es ungerechtfertigt sei, daß z. B. aus dem Posthaushalt im Jahre 1964 über 500 Millionen DM in den Bundeshaushalt hätten gezahlt werden müssen.

    (Zurufe von der SPD.)

    Meine Damen und Herren, nach meinem Dafürhalten ist es nötig, hier ein kurzes Wort darüber zu sagen — damit es in der Erinnerung nicht so ganz



    Dr. Conring
    verschwindet —, warum denn eigentlich diese Ablieferungspflicht besteht.

    (Sehr .gut! bei der CDU/CSU.)

    Ob sie sich herleitet aus dem alten Postregal — Thurn und Taxis —, oder ob man etwa sagen wollte: der Bund verlangt die Verzinsung seines Eigenkapitals, oder ob man auch einmal deutlich werden läßt, daß die Post so gut wie von allen wesentlichen Steuern befreit ist, vor allem aber von der Umsatzsteuer, und daß die Ablieferung an den Bundeshaushalt dafür eine Abzahlung ist. Ob Sie den Akzent mehr auf das Regal oder auf die Verzinsung des Eigenkapitals oder auf die Steuerbefreiung legen, — in jedem Fall werden Sie nicht um die Tatsache herumkommen, daß berechtigte Gründe dafür vorliegen, daß die Post als ein Monopolbetrieb — in der Hauptsache — eine Abgabe an den Bund zu leisten hat und daß, wenn der Bund darauf verzichtet, dies ein Entgegenkommen des Bundes und der Steuerzahler ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das sollten wir sehen und auch einmal klar sagen. Wir sollten nicht so tun, als wenn das gar nichts wäre. Wir sollten auch die Postkunden, die sich durch die Postgebührenerhöhung bedrängt fühlen, darauf aufmerksam machen, daß der Bund allerdings das Seinige tut, um eine Gesundung der Post herbeizuführen.
    Aber darauf beschränkt sich der Bund nicht. Es ist darauf hingewiesen, daß der Bund die Verzinsung und die Tilgung von großen Anleihebeträgen zugunsten der Post übernimmt — im Jahre 1965 300 Millionen, im Jahre 1966 300 Millionen, ab 1967 jährlich 500 Millionen DM — bis zu dem Zeitpunkt, wo das Eigenkapital ein Drittel des Gesamtkapitals ausmacht. In all den Jahren wird der Bund die Zins- und Tilgungsbeträge zu zahlen haben. Man kann sich leicht ausrechnen, wieviel das ist. In diesem Zusammenhang werden vielleicht im Postverwaltungsrat auch einmal kritische Überlegungen über die Bedeutung des Eigenkapitals in einem öffentlichen Unternehmen angestellt werden mils-sen. Die Bedeutung des Eigenkapitals in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen ist eine Sache für sich, und die Bedeutung des Eigenkapitals in einem öffentlichen Unternehmen ist eine andere, wenn hinter der öffentlichen Unternehmung der Bund, wie Sie hier sehen, als Zahler steht, der nicht nur einen Konkurs verhindert, sondern der seinerseits Anleihen für seine Unternehmungen aufnimmt, verzinst und tilgt und weitere Zuschüsse leistet.
    Zu dieser Gruppe des Verzichts auf Ablieferungen und der anderen Gruppe der finanziellen Zuwendungen tritt noch eine weitere Gruppe hinzu. Das sine die sogenannten politischen Lasten, die natürlich im Prinzip und theoretisch mit der Post nichts zu tun haben. Aber die Herren vom Postverwaltungsrat, die hier gesprochen haben, sind natürlich leicht in der Gefahr, dies Haushaltsvolumen der Post für sich zu sehen, das andere Volumen, das des Bundeshaushalts, aber nicht in gleicher Weise zu betrachten. Sie könnten geneigt sein, vom Postvermögen Lasten in den Bundeshaushalt herüberzubringen, ohne sich
    zugleich darüber Gedanken zu machen, wie der Bundeshaushalt diese ihm zugeschobenen Leistungen eigentlich verkraften soll. Das ist in der Vergangenheit so gewesen, das wird auch in der Zukunft so sein. Deshalb ist es vielleicht nötig, hier klarzustellen, daß die stufenweise Entlastung von den politischen Lasten, jetzt beginnend mit 22 Millionen DM, bei 'den Ausgleichsforderungen ab 1967 weitere 40 Millionen DM, also dann jährlich zusammen 60 Millionen DM und alsdann ab 1968 zusätzlich weitere 100 Millionen DM jährlich beträgt. Das sind zusammengenommen keine geringen Leistungen, wie Sie vor allem dann erkennen, wenn Sie die prekäre Lage des Bundeshaushalts gerade in den Jahren 1967 und 1968 'betrachten. Ich meine, ich als Nichtmitglied 'des Postverwaltungsrates könnte berufen sein, Ihnen das doch auch einmal zu sagen. Stellen Sie sich einmal vor, daß gerade in den so schwierigen Jahren wie 1966, 1967 und 1968 der Bundeshaushalt auf Einnahmen in Höhe von jährlich mindestens 400 Millionen DM, auf die er Anspruch hat, verzichtet und jährliche Leistungen übernimmt, die zunächst 20 Millionen bis 50 Millionen DM betragen, und später dazu Jahresleistungen von 100 Millionen DM übernimmt! Ich will damit nicht sagen, daß es unrichtig wäre, das zu tun. Es ist im Interesse der Post richtig, hier Fortschritte zu erzielen. Aber ich lege doch Wert darauf, daß Sie eben auch sehen, daß der Bund viel zur Entlastung der Post tut.