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    Deutscher Bundestag 29. Sitzung Bonn, den 11. März 1966 Inhalt: Begrüßung von Abgeordneten der Französischen Nationalversammlung . . . . 1279 A Fragestunde (Drucksachen V/386, V/387) Fragen des Abg. Strohmayr: Beschädigung von Wagen in Sammelgaragen oder auf Privatparkplätzen — Unfallflucht — Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 1273 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 1274 A Fragen des Abg. Dorn: Mikro-Abhöranlagen Dr. Jaeger, Bundesminister 1274 C, 1276 A Dorn (FDP) . . . . . . . . . 1274 D Dr. Müller-Emmert (SPD) 1275 A, 1276 D Jahn (Marburg) (SPD) . . 1275 B, 1276 B Bornemann, Staatssekretär . . . 1275 B Cramer (SPD) 1276 C Fragen der Abg. Strohmayr und Josten: Portofreiheit für wehrpflichtige Soldaten Bornemann, Staatssekretär . . . . 1277 A Strohmayr (SPD) . . . . . . . 1277 B Josten (CDU/CSU) . . . .. . . . 1277 C Frage des Abg. Cramer: Einschaltung des Bescheiddienstes bei Übertragung von Fernsprechanlagen auf Mietnachfolger Bornemann, Staatssekretär . . . 1278 A Cramer (SPD) 1278 B Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Autobriefkästen Bornemann, Staatssekretär . . . . 1278 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 1278 D Frage des Abg. Baier: Akzentverschiebung im Wohnungsbau Dr. Bucher, Bundesminister . . . 1279 B Baier (CDU/CSU) 1279 B Frau Meermann (SPD) 1279 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 1279 D Fragen des Abg. Maucher: Wohngeld für Schwerbeschädigte bei kapitalisierter Grundrente Dr. Bucher, Bundesminister 1280 B, 1281 A Baier (CDU/CSU) 1280 B Maucher (CDU/CSU) 1281 A Frau Meermann (SPD) 1281 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1966 Fragen der Abg. Frau Freyh: Wohnraummiete in Altbauten Dr. Bucher, Bundesminister 1281 D, 1282 B Frau Freyh (SPD) . . . 1281 D, 1282 B Folger (SPD) 1282 D Dr. Müller (München) (SPD) . . 1282 D Fragen des Abg. Gottesleben: Ausschluß der Studenten der Philosophisch-Theologischen Hochschulen von den Vergünstigungen des Deutsch-Französischen Jugendwerks — Gleichstellung von kirchlichen und staatlichen Hochschulen Dr. Barth, Staatssekretär 1283 B Gottesleben (CDU/CSU) 1283 C Frage des Abg. Dr. Bardens: Verbot des Zusatzes von Gluconsäuredelta-lacton zu Wurst Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1284 A Dr. Bardens (SPD) 1284 B Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Frühdiagnose von Krebs — Heilungsquote Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1284 B Dr. Müller (München) (SPD) . . . 1284 C Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Mangel an medizinisch-technischen Assistentinnen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1285 A Dr. Müller (München) (SPD) . . 1285 B Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Neue Bestallungsordnung für Ärzte Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1285 B Frage des Abg. Felder: Aufklärungsaktion über die Zweckmäßigkeit frühzeitiger Untersuchungen auf Krebsverdacht Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1285 C Frage der Abg. Frau Freyh: Orthopädische Hilfsmittel für die Bevölkerung Vietnams Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 1285 D Frau Freyh (SPD) 1285 D Frage des Abg. Biechele: Ausbau der Bundesfernstraßen . . . 1286 C, 1291 A Fragen des Abg. Sanger: Autobahnzubringer zur BAB Hamburg—Lübeck in Höhe des Kilometersteins 22/223 1291 C Nächste Sitzung 1286 C Anlagen 1287 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1966 1273 29. Sitzung Bonn, den 11. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung. Es ist zu lesen: 27. Sitzung, Seite III, rechte Spalte, dritte Zeile von unten statt (Drucksache V/365 neu) : (Drucksache V/356 neu) Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach *) 11. 3. Dr. Aigner *) 11.3. Dr. Abel *) 11.3. Arendt (Wattenscheid) *) 11. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 11. 3. Dr. Artzinger *) 11. 3. Bading *) 11.3. Dr.-Ing. Balke 26.3. Bauer (Wasserburg) 11. 3. Prinz von Bayern 11.3. Bergmann *) 11.3. Berkhan 12. 3. Dr. Besold 11. 3. Dr. Birrenbach 11. 3. Frau Blohm 31. 3. Blumenfeld 27. 3. Böhm 11.3. Frau Brauksiepe 11. 3. Dr. Brenck 11. 3. Dr. Burgbacher *) 11.3. Burger 10. 4. van Delden 11.3. Deringer *) 11. 3. Dichgans *) 11.3. Dr. Dittrich *) 11. 3. Dröscher *) 11. 3. Dr. Eckhardt 11. 3. Dr. Effertz 11.3. Ehnes 11.3. Eisenmann 13. 3. Dr. Elbrächter 11. 3. Frau Dr. Elsner *) 11.3. Enk 11.3. Dr. Eppler 12. 3. Faller *) 11. 3. Figgen 11.3. Dr. Franz 11. 3. Frieler 11. 3. Fritsch 11.3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Dr. Furler *) 11.3. Gerlach *) - 11.3. Gierenstein 11. 3. Dr. Gleissner 11.3. Dr. Giulini 11.3. Graaff 11.3. Freiherr von und zu Guttenberg 11.3. Haage (München) 11.3. Haase (Kellinghusen) 12.3. Hahn (Bielefeld) *) 11.3. Hamacher 31. 3. Hauffe 11.3. Herold 1,1. 3. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Hofmann (Mainz) 11.3. Hofmann (Kronach) 11.3. Hufnagel 12. 3. Illerhaus *) 11.3. Dr. Jungmann 31. 3. Kahn-Ackermann 11. 3. Dr. Kempfler 11. 3. Kiep 11.3. Frau Klee 11.3. Klein 18. 3. Klinker *) 11. 3. Kohlberger 11. 3. Frau Krappe 31.3. Kriedemann *) 11. 3. Krug 11.3. Kulawig *) 11. 3. Leber 11.3. Lemmer 11.3. Lemmrich 11.3. Lenz (Brühl) *) 11. 3. Liedtke 15.4. Dr. Löhr*) 11.3. Dr. Lohmar 11. 3. • Lücker (München) *) 11.3. Mauk *) 11.3. Dr. Meinecke 11.3. Memmel *) 11.3. Mengelkamp 11. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 11. 3. Dr. von Merkatz **) 11. 3. Merten 11. 3. Mertes 12. 3. Metzger *) 11.3. Dr. Miessner 12. 3. Missbach 22. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 11. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Müller (Aachen-Land) *) 11. 3. Ott 11. 3. Dr. Philipp *) 11.3. Dr. Pohle 11.3. Frau Dr. Probst 11. 3. Prochazka 11. 3. Ramms 11.3. Frau Renger 11.3. Richarts *) 11.3. Riedel (Frankfurt) *) 11. 3. Röhner 11.3. Dr. Rutschke **) 11.3. Dr. Schiller 11.3. Schlager 11. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr. Schulze-Vorberg 11. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11.3. Seifriz *) 11. 3. Dr. Serres 11. 3. Seuffert *) 11. 3. Stahlberg 11. 3. **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats 1288 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1966 Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke *) 11.3. Dr. Steinmetz 11.3. Strauß 11.3. Frau Strobel*) 11.3. Struve 11.3. Dr. Tamblé 11.3. Teriete 11.3. Unertl 11.3. Wagner 11.3. Dr. Wahl **) 11. 3. Walter 11.3. Wendelborn 11.3. Dr. Wilhelmi 11. 3. Baron von Wrangel 11.3. Wurbs 11.3. Zebisch 11.3. Zoglmann 11.3. b) Urlaubsanträge Felder 22.3. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Der Bundesminister des Innern IA5 - 121 117 — 1/1 Bonn, den 8. März 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Sehr geehrter Herr Präsident! Der Herr Bundespräsident hat nach § 3 des Bundeswahlgesetzes mit Urkunde vom 24. Februar 1966 zu Mitgliedern der Wahlkreiskommission ernannt: den Präsidenten des Statistischen Bundesamtes Patrick Schmidt für die Dauer seines Hauptamts, den Direktor des Instituts für Raumforschung in der Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung Dr. Erich Dittrich, den Präsidenten des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs Prof. Dr. Hermann Feneberg, den Staatssekretär im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Klaus von der Groeben, den Bundesrichter beim Bundesverwaltungsgericht Eugen Hering, den Ministerialdirigenten im Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Fritz Rietdorf, den Regierungspräsidenten a. D. Dr. Hans-Georg Suermann für die Dauer der Wahlperiode des Fünften Deutschen Bundestags. Ich beehre mich, hiervon Kenntnis zu geben. Mit vorzüglicher Hochachtung Lücke Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom 10. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/339 Frage XI/11): Trifft es zu, daß für das neue NADGE-Luftverteidigungssystem insgesamt nur für 95 Millionen DM Aufträge seitens Firmen der Bundesrepublik durchgeführt werden können, obwohl die Bundesrepublik 20 % der Gesamtkosten, d. h. 220 Millionen DM beiträgt und insgesamt 350 Millionen DM auf dem Gebiet der Bundesrepublik investiert werden? Für die Modernisierung der elektronischen Luftverteidigungsboden-Anlagen, den NADGE-Plan, sollen die beteiligten NATO-Staaten 110 Mio £ Sterling aufbringen. Der deutsche Kostenanteil nach Infrastrukturschlüssel beträgt umgerechnet ca. 240 Mio DM. Von den genannten 110 Mio £ sind 10 Mio für Verwaltungskosten, öffentliche Abgaben und Unvorhergesehenes zunächst zurückgestellt worden. Der deutsche Anteil daran beträgt etwa 27,5 Mio DM. Auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland sind Einrichtungen für insgesamt 215 Mio DM vorgesehen. Nach den für das NADGE-Projekt festgelegten Regeln hat jedes Land einen Produktionsanspruch in Höhe seines um den Rückstellungsbetrag verminderten Beitrages. Demgemäß wäre der deutsche Produktionsquotenanteil 212,5 Mio DM. Wegen des besonderen Interesses der BRD an einer zügigen Errichtung des NADGE-Systems habe ich mich mit folgender Sonderregelung einverstanden erklärt: In der Türkei und Griechenland müssen mehr Infrastrukturanlagen errichtet werden, als es dem Kostenanteil der genannten Länder entspricht. Diese Bauten müssen daher aus dem Beitrag anderer Länder mitfinanziert werden, was zu Schwierigkeiten hinsichtlich des Quotenausgleichs führt. Um zur Überbrückung dieser Schwierigkeiten beizutragen, habe ich dem Konsortium aus dem deutschen Quotenanspruch einen Wert von 36 Mio DM als Ausgleichsmasse zur Verfügung gestellt. Es werden demnach nach Deutschland Aufträge im Werte von reichlich 176 Mio DM vergeben werden können. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1966 1289 Ich beabsichtige, die Vergabe dieser Aufträge so zu steuern, daß daraus Unteraufträge im Werte von ca. 30 Mio DM an die italienische Elektronikindustrie gehen, die im F-104-Gemeinschafts-Produktions-Programm gegenüber der deutschen Elektronikindustrie benachteiligt war. Diesen Nachteil möchte ich ausgleichen. Was ich Ihnen, Herr Abgeordneter, hier dargelegt habe, sind Absichten und Planungszahlen. Eine genaue Übersicht wird erst möglich sein, wenn das internationale Ausschreibungsverfahren abgeschlossen ist. Das soll am 30. 5. 1966 der Fall sein. An dem Ausschreibungsverfahren beteiligen sich drei Firmenkonsortien, denen jeweils auch deutsche Firmen angehören. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 8. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/386, Frage XII/6) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Grenzbeamte den amtlichen Mitgliedsausweis des EWG-Parlaments nicht als gültiges Dokument anerkennen, mit dem der deutsche Inhaber in die Bundesrepublik einreisen kann, wahrend das z. B. bei der Einreise in andere EWG-Länder geschieht? Mit Ihrer Frage meinen Sie wohl den „Ausweis für Mitglieder der Europäischen Parlamentarischen Versammlung" ; denn den Mitgliedern des Europäischen Parlaments wird seit dem Jahre 1958 nur noch dieser Ausweis ausgestellt. Er wird seit dem 26. Oktober 1958 — Tag des Inkrafttretens der Verordnung Nr. 2 des Rats der EWG vom 1. Juli 1958 und der Verordnung Nr. 2 des Rats der EAG vom 31. Juli 1958 — von der Bundesrepublik Deutschland als gültiges Grenzübertrittspapier anerkannt. Die mit der Paßnachschau beauftragten Behörden sind mit Erlaß vom 11. Oktober 1958 entsprechend angewiesen worden. Sollten dennoch Schwierigkeiten entstanden sein, so hätte sich der betreffende Beamte in einem Irrtum befunden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ort und Zeit des Grenzübertritts mitteilen würden, bei dem Schwierigkeiten entstanden sind, damit die dort eingesetzten Beamten belehrt werden können. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 11. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hirsch (Drucksache V/386 Fragen XIV/1, XIV/2, XIV/3) : Wann gedenkt die Bundesregierung den zur Einführung des Bundesrückerstattungsgesetzes im Saarland erforderlichen Gesetzentwurf vorzulegen? Wann gedenkt die Bundesregierung wieder einen Entwurf für ein Reparationsschädengesetz vorzulegen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den zwischen 1933 und 1945 Zwangssterilisierten endlich zu einer Rehabilitierung und sinnvollen Entschädigung für die ihnen widerrechtlich zugefügten Schäden zu verhelfen? Zu Frage 1: Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Bundesrückerstattungsgesetzes im Saarland ist am 8. Februar 1966 mit den beteiligten Ressorts erörtert worden. Nachdem vor kurzem auch die Zustimmung der französischen, britischen und amerikanischen Regierung zu der Einsetzung des 1. Senats des Obersten Rückerstattungsgerichts in Rastatt als Revisionsinstanz erteilt worden ist, kann der Entwurf in Kürze dem Bundeskabinett zur Verabschiedung vorgelegt werden. Zu Frage 2: Der Gesetzentwurf, der dem 4. Deutschen Bundestag vorgelegen hat, ist inzwischen in meinem Hause überarbeitet worden, vor allem, um ihn den Beschlüssen anzupassen, die in der 4. Legislaturperiode vom federführenden Ausschuß dieses Hohen Hauses gefaßt worden sind. Die Ressortbesprechungen darüber stehen unmittelbar vor dem Abschluß. Voraussichtlich wird der neue Gesetzentwurf nach Ostern im Bundeskabinett erörtert und dann vorgelegt werden. Zu Frage 3: Die Sach- und Rechtslage, die für die Beurteilung einer Entschädigung oder Rehabilitierung der in der Zeit von 1933 bis 1945 Sterilisierten von Bedeutung ist, ist Ihnen, Herr Kollege Hirsch, als 'bisherigem Ausschußvorsitzenden aus dem umfangreichen Bericht des BMF an den Wiedergutmachungsausschuß aus dem Jahre 1961, aus mehreren eingehenden Beratungen und aus einem ausführlichen Bericht eines Vertreters meines Hauses im Januar 1965 in diesem Ausschuß bekannt. Sind Personen aus Verfolgungsgründen sterilisiert worden, so stehen ihnen Ansprüche für Schäden nach Maßgabe der §§ 28 ff. BEG bzw. Härteausgleichsleistungen nach § 171 Abs. 1 BEG zu. Personen, die nicht aus Verfolgungsgründen, alber aufgrund des Beschlusses eines Erbgesundheitsgerichts sterilisiert worden sind, erhalten nach geltendem Recht eine Entschädigung für eingetretene Schäden, wenn eine Amtspflichtsverletzung des Gerichts oder des Arztes vorliegt oder wenn durch die Sterilisation dem Betroffenen ein Sonderopfer im Sinne des Aufopferungsrechts auferlegt worden ist. Diese Ansprüche richten sich bei Sterilisationen, die im Reichsgebiet durchgeführt worden sind, das heute zum Bundesgebiet gehört, gegen die Länder, im übrigen gegen den Bund. Die Länder haben in einigen Fällen bereits Entschädigung geleistet. Die Bundesregierung sieht zu weitergehenden bundesgesetzlichen Maßnahmen, die über das geltende Recht hinausgehen, keine Möglichkeit. Sie 1290 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1966 ist insbesondere der Ansicht, daß eine allgemeine Entschädigungsregelung, durch die allen Sterilisierten darüber hinaus neue Entschädigungsansprüche gewährt werden würden, nicht in Betracht kommt. Verfolgten wird für körperliche und seelische Schmerzen schon aus finanziellen Gründen kein Schmerzensgeld gewährt. Personen, die wegen einer Erbkrankheit sterilisiert worden sind, also Nichtverfolgten, kann deshalb eine solche Entschädigung auch nicht gewährt werden. Eine solche Maßnahme wäre auch finanziell nicht zu verantworten. Da im Bundesgebiet etwa 175 000. bis 200 000 Sterilisierte leben, würde sich eine finanzielle Belastung bis zu 1 Mrd. DM ergeben, wenn man jedem der Betroffenen auch nur eine Entschädigung von einigen tausend Mark gewähren würde. Auch Ihre Frage nach der Rehaibilitierung ist eingehend überlegt worden. Im Gebiet der ehemaligen britischen Zone sind Wiederaufnahmeverfahren in Erbgesundheitssachen zulässig. Von einer Ausdehnung auf das Bundesgebiet ist m. E. schon deshalb abzuraten, weil dabei praktisch das ErbGesGes immer wieder angewendet werden müßte. Im .übrigen warnen ärztliche Sachverständige eindringlich davor, die Sterilisierten mit neuen Verfahren zu belasten, denen sie wegen ihrer Krankheit nicht gewachsen wären; hierdurch käme nur Unruhe und neues schweres Leid über sie. Eine befriedigende Lösung für eine Rehabilitierung hat sich nicht finden lassen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 9. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V/386 Fragen XIV/4, XIV/5 und XIV/6) : Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, bei dem angeblich von der Bundesvermögensstelle Bad Kissingen geforderten Walderwerb „Am Brönnhof" der Stadt Schweinfurt im Austausch stadtnahen Wald als Erholungsgebiet zur Verfügung zu stellen? Treffen Behauptungen zu, daß auf dem Schießplatz „An der Haardt" von den dort übenden Verbänden der Verbündeten die Grenzen nicht beachtet werden und bei den Übungen stadteigener Wald benutzt wird? Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls um die Beachtung der Grenzen des unter XIV/5 genannten Schießplatzes zu bitten? Zu Frage 1: Zur Erweiterung des Schieß- und Übungsplatzes Brönnhof (Gesamtgröße rd. 2500 ha) wurden von den US-Streitkräften Grundstücke der Stadt Schweinfurt in Größe von 494,8308 ha in Anspruch genommen. Dieses Gelände muß für Verteidigungszwecke wegen des Dauerbedarfs sichergestellt werden. Von den 494,8308 ha der Stadt Schweinfurt sollen lediglich 15,1559 ha vom Bund angekauft werden. Das restliche Gelände soll durch Abschluß eines Nutzungsvertrages sichergestellt werden und ver- bleibt somit im Eigentum der Stadt. Die Grundstücke sind etwa 7 km von der Stadtmitte Schweinfurt entfernt. Es ist der Stadt Schweinfurt bekannt, daß dem Bund Waldgelände nur in sehr beschränktem Umfange zur Verfügung steht. In der Nähe dieser Stadt käme hierfür nur das bundeseigene Gelände „Riedholz" in Größe von 46,4 ha in Betracht. Den Ankauf dieser Fläche hat die Stadt Schweinfurt jedoch bisher abgelehnt. Zu Frage 2: Weder der Bayerischen Staatskanzlei noch der Oberfinanzdirektion Nürnberg sind Beschwerden darüber bekanntgeworden, daß übende Verbände der amerikanischen Streitkräfte die Grenzen des Schieß- und Übungsplatzes Haardtwald nicht beachtet hätten. Gerade die Bayerische Staatskanzlei, die das Verhalten der amerikanischen Streitkräfte dort und auf dem Übungsplatz Brönnhof aufmerksam beobachtet, wäre darüber unterrichtet worden, wenn bei den Übungen stadteigener Wald außerhalb der Grenzen der in Anspruch genommenen Grundstücke benutzt worden wäre. Zu Frage 3: Selbstverständlich ist die Bundesregierung, falls dies notwendig werden sollte, bereit, die amerikanischen Streitkräfte um die Beachtung der Grenzen des Schießplatzes zu ersuchen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 11. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walter (Drucksache V/386 Frage XIV/7) : Ist die Bundesregierung bereit, die nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 16. September 1965 (BStBl. III S. 706) betr. Abzugsfähigkeit von Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben notwendige Ergänzung des Einkommensteuergesetzes herbeizuführen, damit die nach dieser Entscheidung entstandene Unklarheit alsbald beseitigt wird? Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16. September 1965 (BStBl III S. 706) sind Altenteilsleistungen in der Landwirtschaft nicht mehr, wie bisher nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs, in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sie können vielmehr ebenso wie entsprechende Versorgungsleistungen außerhalb der Landwirtschaft nur noch als Sonderausgaben abgezogen werden, soweit nicht die Abzugsfähigkeit nach § 12 Ziff. 2 des Einkommensteuergesetzes bei Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen überhaupt entfällt. Die Rechtslage ist nach dem Urteil eindeutig. Auch nach der Systematik des Einkommensteuerrechts ist das Ergebnis zutreffend, weil die außerbetrieblichen Versorgungsleistungen im gewerblichen und im landwirtschaftlichen Bereich gleich behandelt werden sollten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1966 1291 Zur Vermeidung von Härten, die sich aus der Änderung der Rechtsprechung ergeben können, soll das Urteil erst vom Beginn des Wirtschaftsjahrs 1966/67 angewandt werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 10. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Biechele .(Drucksache V/387, Frage Ill) : Sind Pressemeldungen zutreffend, nach denen nach Mitteilungen eines Sprechers des Bundesverkehrsministeriums weitere Autobahnprojekte in den dritten Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen aufgenommen werden sollen, so auch die Strecke München-Murnau—Lindau—Basel? Es ist zutreffend, daß über die zur Zeit im Bau oder in der Bauvorbereitung befindlichen Bundesautobahn-Neubaustrecken hinaus weitere Autobahnstrecken in den 3. Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen aufgenommen werden. Schon in der vor der Bundesfachabteilung Straßenbau im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie am 12. November 1965 gehaltenen Rede hat Herr Bundesminister für Verkehr über die Erweiterung des Bundesautobahnnetzes im Rahmen des 3. Vierjahresplanes nähere Ausführungen gemacht. Zu der vorgesehenen Netzergänzung gehört auch die geplante Bundesautobahnstrecke München—Murnau—Lindau—Basel. Hiervon ist die Teilstrecke München—Wangen bereits dem Verkehr übergeben. Die Teilstrecke Wangen—Murnau gehört, wie in der obengenannten Rede ausgeführt, zum 3. Vierjahresplan und soll im wesentlichen bis 1970 fertiggestellt werden. Der Weiterbau der Strecke in Richtung Lindau—Basel soll sodann in den darauffolgenden Jahren geschehen. Als Abgeordneter des Wahlkreises Konstanz wird es Sie interessieren, daß auch die geplante Bundesautobahnstrecke Stuttgart—Singen, wie ebenfalls in der erwähnten Rede ausgeführt, im 3. Vierjahresplan in Angriff genommen werden soll. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 11. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Sänger (Drucksache V/387, Fragen I/2 und 1/3): Wann wird die Bundesregierung die Prüfung des Antrages der Stadt Arensburg (Holstein) auf Bau eines Autobahnzubringers zur Bundesautobahn Hamburg—Lübeck in Höhe des Kilometersteins 22/223 abgeschlossen haben, der für die industrielle Entwicklung Südwest-Stormarns von entscheidender Bedeutung ist und die Anwohnerschaft weitgehend vor Belästigungen durch schwere Lastwagen bewahrt? Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich auf dem dafür aufgeschlossenen Industriegelände der Stadt Arensburg u. a. die größte europäische Tiefdruckerei niedergelassen hat, die durch die Verzögerung des Baues eines Autobahnzubringers in echte Schwierigkeiten bei der Bewältigung der mit dem Betrieb verbundenen Transportleistungen geraten ist? Zu Frage I/2: Die Frage, ob der von der Stadt Ahrensburg für eine neue Zufahrtsstraße vom Gewerbegebiet beabsichtigte Bau einer neuen Anschlußstelle etwa bei km 23 der Bundesautobahn Hamburg—Lübeck zugelassen werden kann, wird voraussichtlich bis Ende März 1966 nach Klärung einiger noch offener Fragen entschieden werden. Zu Frage I/3: Es ist bekannt, daß im Nordosten von Ahrensburg eine große Druckerei des A. Springer-Verlages entsteht, die im März 1966 die Produktion teilweise aufgenommen hat, und daß infolge des intensiven Verkehrs zur Baustelle dieser Druckerei in Ahrens-burg zeitweise Verkehrsschwierigkeiten entstanden sind, deren Regelung Aufgabe der örtlichen Verkehrsbehörden ist. Von Schwierigkeiten bei der Bewältigung der mit dem Druckereibetrieb verbundenen Transportleistungen ist bisher nichts bekannt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Brigitte Freyh


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Minister, sieht denn die Bundesregierung nicht, daß in der Frage der Festsetzung von Mietpreisen eine Unsicherheit der Behörden entsteht, die nicht wissen, wann sie überhaupt noch in solchen Fällen eingreifen können?


Rede von Dr. Ewald Bucher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Gerade die Behandlung dieses Falles durch ein höheres Gericht wird dazu beitragen, die Unsicherheit zu beseitigen. Naturgemäß ist immer dann eine gewisse Unsicherheit gegeben, wenn das Gesetz mit allgemeinen Begriffen arbeitet und einen Spielraum läßt. Anders wird man es aber bei einer solchen Bestimmung nicht machen können. Immerhin gibt es den § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes, der doch schon wesentlich weiter geht als die sehr engen Wuchervorschriften. Dieser § 2 a, der ja nur auf das Unangemessene des Entgelts abstellt, kann durchaus ein gutes Instrument zu dem. Zweck sein, unangemessenen Forderungen — um die scheint es sich ja hier auf den ersten Blick zu handeln — einen Riegel vorzuschieben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ist damit die Frage VII/5 der Abgeordneten Frau Freyh ebenfalls beantwortet? Sie lautet:
    Hält die Bundesregierung die gesetzlichen Vorschriften für ausreichend, die den Bürger vor unangemessen hohen Mieten schützen sollen?