Protokoll:
5029

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 5

  • date_rangeSitzungsnummer: 29

  • date_rangeDatum: 11. März 1966

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:03 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 10:04 Uhr

  • account_circleMdBs dieser Rede
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 29. Sitzung Bonn, den 11. März 1966 Inhalt: Begrüßung von Abgeordneten der Französischen Nationalversammlung . . . . 1279 A Fragestunde (Drucksachen V/386, V/387) Fragen des Abg. Strohmayr: Beschädigung von Wagen in Sammelgaragen oder auf Privatparkplätzen — Unfallflucht — Dr. Jaeger, Bundesminister . . . . 1273 D Strohmayr (SPD) . . . . . . . 1274 A Fragen des Abg. Dorn: Mikro-Abhöranlagen Dr. Jaeger, Bundesminister 1274 C, 1276 A Dorn (FDP) . . . . . . . . . 1274 D Dr. Müller-Emmert (SPD) 1275 A, 1276 D Jahn (Marburg) (SPD) . . 1275 B, 1276 B Bornemann, Staatssekretär . . . 1275 B Cramer (SPD) 1276 C Fragen der Abg. Strohmayr und Josten: Portofreiheit für wehrpflichtige Soldaten Bornemann, Staatssekretär . . . . 1277 A Strohmayr (SPD) . . . . . . . 1277 B Josten (CDU/CSU) . . . .. . . . 1277 C Frage des Abg. Cramer: Einschaltung des Bescheiddienstes bei Übertragung von Fernsprechanlagen auf Mietnachfolger Bornemann, Staatssekretär . . . 1278 A Cramer (SPD) 1278 B Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Autobriefkästen Bornemann, Staatssekretär . . . . 1278 C Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . 1278 D Frage des Abg. Baier: Akzentverschiebung im Wohnungsbau Dr. Bucher, Bundesminister . . . 1279 B Baier (CDU/CSU) 1279 B Frau Meermann (SPD) 1279 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 1279 D Fragen des Abg. Maucher: Wohngeld für Schwerbeschädigte bei kapitalisierter Grundrente Dr. Bucher, Bundesminister 1280 B, 1281 A Baier (CDU/CSU) 1280 B Maucher (CDU/CSU) 1281 A Frau Meermann (SPD) 1281 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1966 Fragen der Abg. Frau Freyh: Wohnraummiete in Altbauten Dr. Bucher, Bundesminister 1281 D, 1282 B Frau Freyh (SPD) . . . 1281 D, 1282 B Folger (SPD) 1282 D Dr. Müller (München) (SPD) . . 1282 D Fragen des Abg. Gottesleben: Ausschluß der Studenten der Philosophisch-Theologischen Hochschulen von den Vergünstigungen des Deutsch-Französischen Jugendwerks — Gleichstellung von kirchlichen und staatlichen Hochschulen Dr. Barth, Staatssekretär 1283 B Gottesleben (CDU/CSU) 1283 C Frage des Abg. Dr. Bardens: Verbot des Zusatzes von Gluconsäuredelta-lacton zu Wurst Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1284 A Dr. Bardens (SPD) 1284 B Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Frühdiagnose von Krebs — Heilungsquote Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1284 B Dr. Müller (München) (SPD) . . . 1284 C Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Mangel an medizinisch-technischen Assistentinnen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1285 A Dr. Müller (München) (SPD) . . 1285 B Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Neue Bestallungsordnung für Ärzte Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1285 B Frage des Abg. Felder: Aufklärungsaktion über die Zweckmäßigkeit frühzeitiger Untersuchungen auf Krebsverdacht Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1285 C Frage der Abg. Frau Freyh: Orthopädische Hilfsmittel für die Bevölkerung Vietnams Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 1285 D Frau Freyh (SPD) 1285 D Frage des Abg. Biechele: Ausbau der Bundesfernstraßen . . . 1286 C, 1291 A Fragen des Abg. Sanger: Autobahnzubringer zur BAB Hamburg—Lübeck in Höhe des Kilometersteins 22/223 1291 C Nächste Sitzung 1286 C Anlagen 1287 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1966 1273 29. Sitzung Bonn, den 11. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung. Es ist zu lesen: 27. Sitzung, Seite III, rechte Spalte, dritte Zeile von unten statt (Drucksache V/365 neu) : (Drucksache V/356 neu) Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach *) 11. 3. Dr. Aigner *) 11.3. Dr. Abel *) 11.3. Arendt (Wattenscheid) *) 11. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 11. 3. Dr. Artzinger *) 11. 3. Bading *) 11.3. Dr.-Ing. Balke 26.3. Bauer (Wasserburg) 11. 3. Prinz von Bayern 11.3. Bergmann *) 11.3. Berkhan 12. 3. Dr. Besold 11. 3. Dr. Birrenbach 11. 3. Frau Blohm 31. 3. Blumenfeld 27. 3. Böhm 11.3. Frau Brauksiepe 11. 3. Dr. Brenck 11. 3. Dr. Burgbacher *) 11.3. Burger 10. 4. van Delden 11.3. Deringer *) 11. 3. Dichgans *) 11.3. Dr. Dittrich *) 11. 3. Dröscher *) 11. 3. Dr. Eckhardt 11. 3. Dr. Effertz 11.3. Ehnes 11.3. Eisenmann 13. 3. Dr. Elbrächter 11. 3. Frau Dr. Elsner *) 11.3. Enk 11.3. Dr. Eppler 12. 3. Faller *) 11. 3. Figgen 11.3. Dr. Franz 11. 3. Frieler 11. 3. Fritsch 11.3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Dr. Furler *) 11.3. Gerlach *) - 11.3. Gierenstein 11. 3. Dr. Gleissner 11.3. Dr. Giulini 11.3. Graaff 11.3. Freiherr von und zu Guttenberg 11.3. Haage (München) 11.3. Haase (Kellinghusen) 12.3. Hahn (Bielefeld) *) 11.3. Hamacher 31. 3. Hauffe 11.3. Herold 1,1. 3. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Hofmann (Mainz) 11.3. Hofmann (Kronach) 11.3. Hufnagel 12. 3. Illerhaus *) 11.3. Dr. Jungmann 31. 3. Kahn-Ackermann 11. 3. Dr. Kempfler 11. 3. Kiep 11.3. Frau Klee 11.3. Klein 18. 3. Klinker *) 11. 3. Kohlberger 11. 3. Frau Krappe 31.3. Kriedemann *) 11. 3. Krug 11.3. Kulawig *) 11. 3. Leber 11.3. Lemmer 11.3. Lemmrich 11.3. Lenz (Brühl) *) 11. 3. Liedtke 15.4. Dr. Löhr*) 11.3. Dr. Lohmar 11. 3. • Lücker (München) *) 11.3. Mauk *) 11.3. Dr. Meinecke 11.3. Memmel *) 11.3. Mengelkamp 11. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 11. 3. Dr. von Merkatz **) 11. 3. Merten 11. 3. Mertes 12. 3. Metzger *) 11.3. Dr. Miessner 12. 3. Missbach 22. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 11. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Müller (Aachen-Land) *) 11. 3. Ott 11. 3. Dr. Philipp *) 11.3. Dr. Pohle 11.3. Frau Dr. Probst 11. 3. Prochazka 11. 3. Ramms 11.3. Frau Renger 11.3. Richarts *) 11.3. Riedel (Frankfurt) *) 11. 3. Röhner 11.3. Dr. Rutschke **) 11.3. Dr. Schiller 11.3. Schlager 11. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr. Schulze-Vorberg 11. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11.3. Seifriz *) 11. 3. Dr. Serres 11. 3. Seuffert *) 11. 3. Stahlberg 11. 3. **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats 1288 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1966 Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke *) 11.3. Dr. Steinmetz 11.3. Strauß 11.3. Frau Strobel*) 11.3. Struve 11.3. Dr. Tamblé 11.3. Teriete 11.3. Unertl 11.3. Wagner 11.3. Dr. Wahl **) 11. 3. Walter 11.3. Wendelborn 11.3. Dr. Wilhelmi 11. 3. Baron von Wrangel 11.3. Wurbs 11.3. Zebisch 11.3. Zoglmann 11.3. b) Urlaubsanträge Felder 22.3. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Der Bundesminister des Innern IA5 - 121 117 — 1/1 Bonn, den 8. März 1966 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Sehr geehrter Herr Präsident! Der Herr Bundespräsident hat nach § 3 des Bundeswahlgesetzes mit Urkunde vom 24. Februar 1966 zu Mitgliedern der Wahlkreiskommission ernannt: den Präsidenten des Statistischen Bundesamtes Patrick Schmidt für die Dauer seines Hauptamts, den Direktor des Instituts für Raumforschung in der Bundesanstalt für Landeskunde und Raumforschung Dr. Erich Dittrich, den Präsidenten des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs Prof. Dr. Hermann Feneberg, den Staatssekretär im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Klaus von der Groeben, den Bundesrichter beim Bundesverwaltungsgericht Eugen Hering, den Ministerialdirigenten im Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Fritz Rietdorf, den Regierungspräsidenten a. D. Dr. Hans-Georg Suermann für die Dauer der Wahlperiode des Fünften Deutschen Bundestags. Ich beehre mich, hiervon Kenntnis zu geben. Mit vorzüglicher Hochachtung Lücke Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom 10. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (Drucksache V/339 Frage XI/11): Trifft es zu, daß für das neue NADGE-Luftverteidigungssystem insgesamt nur für 95 Millionen DM Aufträge seitens Firmen der Bundesrepublik durchgeführt werden können, obwohl die Bundesrepublik 20 % der Gesamtkosten, d. h. 220 Millionen DM beiträgt und insgesamt 350 Millionen DM auf dem Gebiet der Bundesrepublik investiert werden? Für die Modernisierung der elektronischen Luftverteidigungsboden-Anlagen, den NADGE-Plan, sollen die beteiligten NATO-Staaten 110 Mio £ Sterling aufbringen. Der deutsche Kostenanteil nach Infrastrukturschlüssel beträgt umgerechnet ca. 240 Mio DM. Von den genannten 110 Mio £ sind 10 Mio für Verwaltungskosten, öffentliche Abgaben und Unvorhergesehenes zunächst zurückgestellt worden. Der deutsche Anteil daran beträgt etwa 27,5 Mio DM. Auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland sind Einrichtungen für insgesamt 215 Mio DM vorgesehen. Nach den für das NADGE-Projekt festgelegten Regeln hat jedes Land einen Produktionsanspruch in Höhe seines um den Rückstellungsbetrag verminderten Beitrages. Demgemäß wäre der deutsche Produktionsquotenanteil 212,5 Mio DM. Wegen des besonderen Interesses der BRD an einer zügigen Errichtung des NADGE-Systems habe ich mich mit folgender Sonderregelung einverstanden erklärt: In der Türkei und Griechenland müssen mehr Infrastrukturanlagen errichtet werden, als es dem Kostenanteil der genannten Länder entspricht. Diese Bauten müssen daher aus dem Beitrag anderer Länder mitfinanziert werden, was zu Schwierigkeiten hinsichtlich des Quotenausgleichs führt. Um zur Überbrückung dieser Schwierigkeiten beizutragen, habe ich dem Konsortium aus dem deutschen Quotenanspruch einen Wert von 36 Mio DM als Ausgleichsmasse zur Verfügung gestellt. Es werden demnach nach Deutschland Aufträge im Werte von reichlich 176 Mio DM vergeben werden können. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1966 1289 Ich beabsichtige, die Vergabe dieser Aufträge so zu steuern, daß daraus Unteraufträge im Werte von ca. 30 Mio DM an die italienische Elektronikindustrie gehen, die im F-104-Gemeinschafts-Produktions-Programm gegenüber der deutschen Elektronikindustrie benachteiligt war. Diesen Nachteil möchte ich ausgleichen. Was ich Ihnen, Herr Abgeordneter, hier dargelegt habe, sind Absichten und Planungszahlen. Eine genaue Übersicht wird erst möglich sein, wenn das internationale Ausschreibungsverfahren abgeschlossen ist. Das soll am 30. 5. 1966 der Fall sein. An dem Ausschreibungsverfahren beteiligen sich drei Firmenkonsortien, denen jeweils auch deutsche Firmen angehören. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 8. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dröscher (Drucksache V/386, Frage XII/6) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Grenzbeamte den amtlichen Mitgliedsausweis des EWG-Parlaments nicht als gültiges Dokument anerkennen, mit dem der deutsche Inhaber in die Bundesrepublik einreisen kann, wahrend das z. B. bei der Einreise in andere EWG-Länder geschieht? Mit Ihrer Frage meinen Sie wohl den „Ausweis für Mitglieder der Europäischen Parlamentarischen Versammlung" ; denn den Mitgliedern des Europäischen Parlaments wird seit dem Jahre 1958 nur noch dieser Ausweis ausgestellt. Er wird seit dem 26. Oktober 1958 — Tag des Inkrafttretens der Verordnung Nr. 2 des Rats der EWG vom 1. Juli 1958 und der Verordnung Nr. 2 des Rats der EAG vom 31. Juli 1958 — von der Bundesrepublik Deutschland als gültiges Grenzübertrittspapier anerkannt. Die mit der Paßnachschau beauftragten Behörden sind mit Erlaß vom 11. Oktober 1958 entsprechend angewiesen worden. Sollten dennoch Schwierigkeiten entstanden sein, so hätte sich der betreffende Beamte in einem Irrtum befunden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ort und Zeit des Grenzübertritts mitteilen würden, bei dem Schwierigkeiten entstanden sind, damit die dort eingesetzten Beamten belehrt werden können. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 11. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hirsch (Drucksache V/386 Fragen XIV/1, XIV/2, XIV/3) : Wann gedenkt die Bundesregierung den zur Einführung des Bundesrückerstattungsgesetzes im Saarland erforderlichen Gesetzentwurf vorzulegen? Wann gedenkt die Bundesregierung wieder einen Entwurf für ein Reparationsschädengesetz vorzulegen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den zwischen 1933 und 1945 Zwangssterilisierten endlich zu einer Rehabilitierung und sinnvollen Entschädigung für die ihnen widerrechtlich zugefügten Schäden zu verhelfen? Zu Frage 1: Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Bundesrückerstattungsgesetzes im Saarland ist am 8. Februar 1966 mit den beteiligten Ressorts erörtert worden. Nachdem vor kurzem auch die Zustimmung der französischen, britischen und amerikanischen Regierung zu der Einsetzung des 1. Senats des Obersten Rückerstattungsgerichts in Rastatt als Revisionsinstanz erteilt worden ist, kann der Entwurf in Kürze dem Bundeskabinett zur Verabschiedung vorgelegt werden. Zu Frage 2: Der Gesetzentwurf, der dem 4. Deutschen Bundestag vorgelegen hat, ist inzwischen in meinem Hause überarbeitet worden, vor allem, um ihn den Beschlüssen anzupassen, die in der 4. Legislaturperiode vom federführenden Ausschuß dieses Hohen Hauses gefaßt worden sind. Die Ressortbesprechungen darüber stehen unmittelbar vor dem Abschluß. Voraussichtlich wird der neue Gesetzentwurf nach Ostern im Bundeskabinett erörtert und dann vorgelegt werden. Zu Frage 3: Die Sach- und Rechtslage, die für die Beurteilung einer Entschädigung oder Rehabilitierung der in der Zeit von 1933 bis 1945 Sterilisierten von Bedeutung ist, ist Ihnen, Herr Kollege Hirsch, als 'bisherigem Ausschußvorsitzenden aus dem umfangreichen Bericht des BMF an den Wiedergutmachungsausschuß aus dem Jahre 1961, aus mehreren eingehenden Beratungen und aus einem ausführlichen Bericht eines Vertreters meines Hauses im Januar 1965 in diesem Ausschuß bekannt. Sind Personen aus Verfolgungsgründen sterilisiert worden, so stehen ihnen Ansprüche für Schäden nach Maßgabe der §§ 28 ff. BEG bzw. Härteausgleichsleistungen nach § 171 Abs. 1 BEG zu. Personen, die nicht aus Verfolgungsgründen, alber aufgrund des Beschlusses eines Erbgesundheitsgerichts sterilisiert worden sind, erhalten nach geltendem Recht eine Entschädigung für eingetretene Schäden, wenn eine Amtspflichtsverletzung des Gerichts oder des Arztes vorliegt oder wenn durch die Sterilisation dem Betroffenen ein Sonderopfer im Sinne des Aufopferungsrechts auferlegt worden ist. Diese Ansprüche richten sich bei Sterilisationen, die im Reichsgebiet durchgeführt worden sind, das heute zum Bundesgebiet gehört, gegen die Länder, im übrigen gegen den Bund. Die Länder haben in einigen Fällen bereits Entschädigung geleistet. Die Bundesregierung sieht zu weitergehenden bundesgesetzlichen Maßnahmen, die über das geltende Recht hinausgehen, keine Möglichkeit. Sie 1290 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1966 ist insbesondere der Ansicht, daß eine allgemeine Entschädigungsregelung, durch die allen Sterilisierten darüber hinaus neue Entschädigungsansprüche gewährt werden würden, nicht in Betracht kommt. Verfolgten wird für körperliche und seelische Schmerzen schon aus finanziellen Gründen kein Schmerzensgeld gewährt. Personen, die wegen einer Erbkrankheit sterilisiert worden sind, also Nichtverfolgten, kann deshalb eine solche Entschädigung auch nicht gewährt werden. Eine solche Maßnahme wäre auch finanziell nicht zu verantworten. Da im Bundesgebiet etwa 175 000. bis 200 000 Sterilisierte leben, würde sich eine finanzielle Belastung bis zu 1 Mrd. DM ergeben, wenn man jedem der Betroffenen auch nur eine Entschädigung von einigen tausend Mark gewähren würde. Auch Ihre Frage nach der Rehaibilitierung ist eingehend überlegt worden. Im Gebiet der ehemaligen britischen Zone sind Wiederaufnahmeverfahren in Erbgesundheitssachen zulässig. Von einer Ausdehnung auf das Bundesgebiet ist m. E. schon deshalb abzuraten, weil dabei praktisch das ErbGesGes immer wieder angewendet werden müßte. Im .übrigen warnen ärztliche Sachverständige eindringlich davor, die Sterilisierten mit neuen Verfahren zu belasten, denen sie wegen ihrer Krankheit nicht gewachsen wären; hierdurch käme nur Unruhe und neues schweres Leid über sie. Eine befriedigende Lösung für eine Rehabilitierung hat sich nicht finden lassen. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 9. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (Drucksache V/386 Fragen XIV/4, XIV/5 und XIV/6) : Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, bei dem angeblich von der Bundesvermögensstelle Bad Kissingen geforderten Walderwerb „Am Brönnhof" der Stadt Schweinfurt im Austausch stadtnahen Wald als Erholungsgebiet zur Verfügung zu stellen? Treffen Behauptungen zu, daß auf dem Schießplatz „An der Haardt" von den dort übenden Verbänden der Verbündeten die Grenzen nicht beachtet werden und bei den Übungen stadteigener Wald benutzt wird? Ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls um die Beachtung der Grenzen des unter XIV/5 genannten Schießplatzes zu bitten? Zu Frage 1: Zur Erweiterung des Schieß- und Übungsplatzes Brönnhof (Gesamtgröße rd. 2500 ha) wurden von den US-Streitkräften Grundstücke der Stadt Schweinfurt in Größe von 494,8308 ha in Anspruch genommen. Dieses Gelände muß für Verteidigungszwecke wegen des Dauerbedarfs sichergestellt werden. Von den 494,8308 ha der Stadt Schweinfurt sollen lediglich 15,1559 ha vom Bund angekauft werden. Das restliche Gelände soll durch Abschluß eines Nutzungsvertrages sichergestellt werden und ver- bleibt somit im Eigentum der Stadt. Die Grundstücke sind etwa 7 km von der Stadtmitte Schweinfurt entfernt. Es ist der Stadt Schweinfurt bekannt, daß dem Bund Waldgelände nur in sehr beschränktem Umfange zur Verfügung steht. In der Nähe dieser Stadt käme hierfür nur das bundeseigene Gelände „Riedholz" in Größe von 46,4 ha in Betracht. Den Ankauf dieser Fläche hat die Stadt Schweinfurt jedoch bisher abgelehnt. Zu Frage 2: Weder der Bayerischen Staatskanzlei noch der Oberfinanzdirektion Nürnberg sind Beschwerden darüber bekanntgeworden, daß übende Verbände der amerikanischen Streitkräfte die Grenzen des Schieß- und Übungsplatzes Haardtwald nicht beachtet hätten. Gerade die Bayerische Staatskanzlei, die das Verhalten der amerikanischen Streitkräfte dort und auf dem Übungsplatz Brönnhof aufmerksam beobachtet, wäre darüber unterrichtet worden, wenn bei den Übungen stadteigener Wald außerhalb der Grenzen der in Anspruch genommenen Grundstücke benutzt worden wäre. Zu Frage 3: Selbstverständlich ist die Bundesregierung, falls dies notwendig werden sollte, bereit, die amerikanischen Streitkräfte um die Beachtung der Grenzen des Schießplatzes zu ersuchen. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 11. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walter (Drucksache V/386 Frage XIV/7) : Ist die Bundesregierung bereit, die nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 16. September 1965 (BStBl. III S. 706) betr. Abzugsfähigkeit von Altenteilsleistungen als Betriebsausgaben notwendige Ergänzung des Einkommensteuergesetzes herbeizuführen, damit die nach dieser Entscheidung entstandene Unklarheit alsbald beseitigt wird? Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16. September 1965 (BStBl III S. 706) sind Altenteilsleistungen in der Landwirtschaft nicht mehr, wie bisher nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs, in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sie können vielmehr ebenso wie entsprechende Versorgungsleistungen außerhalb der Landwirtschaft nur noch als Sonderausgaben abgezogen werden, soweit nicht die Abzugsfähigkeit nach § 12 Ziff. 2 des Einkommensteuergesetzes bei Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen überhaupt entfällt. Die Rechtslage ist nach dem Urteil eindeutig. Auch nach der Systematik des Einkommensteuerrechts ist das Ergebnis zutreffend, weil die außerbetrieblichen Versorgungsleistungen im gewerblichen und im landwirtschaftlichen Bereich gleich behandelt werden sollten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. März 1966 1291 Zur Vermeidung von Härten, die sich aus der Änderung der Rechtsprechung ergeben können, soll das Urteil erst vom Beginn des Wirtschaftsjahrs 1966/67 angewandt werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 10. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Biechele .(Drucksache V/387, Frage Ill) : Sind Pressemeldungen zutreffend, nach denen nach Mitteilungen eines Sprechers des Bundesverkehrsministeriums weitere Autobahnprojekte in den dritten Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen aufgenommen werden sollen, so auch die Strecke München-Murnau—Lindau—Basel? Es ist zutreffend, daß über die zur Zeit im Bau oder in der Bauvorbereitung befindlichen Bundesautobahn-Neubaustrecken hinaus weitere Autobahnstrecken in den 3. Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen aufgenommen werden. Schon in der vor der Bundesfachabteilung Straßenbau im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie am 12. November 1965 gehaltenen Rede hat Herr Bundesminister für Verkehr über die Erweiterung des Bundesautobahnnetzes im Rahmen des 3. Vierjahresplanes nähere Ausführungen gemacht. Zu der vorgesehenen Netzergänzung gehört auch die geplante Bundesautobahnstrecke München—Murnau—Lindau—Basel. Hiervon ist die Teilstrecke München—Wangen bereits dem Verkehr übergeben. Die Teilstrecke Wangen—Murnau gehört, wie in der obengenannten Rede ausgeführt, zum 3. Vierjahresplan und soll im wesentlichen bis 1970 fertiggestellt werden. Der Weiterbau der Strecke in Richtung Lindau—Basel soll sodann in den darauffolgenden Jahren geschehen. Als Abgeordneter des Wahlkreises Konstanz wird es Sie interessieren, daß auch die geplante Bundesautobahnstrecke Stuttgart—Singen, wie ebenfalls in der erwähnten Rede ausgeführt, im 3. Vierjahresplan in Angriff genommen werden soll. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 11. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Sänger (Drucksache V/387, Fragen I/2 und 1/3): Wann wird die Bundesregierung die Prüfung des Antrages der Stadt Arensburg (Holstein) auf Bau eines Autobahnzubringers zur Bundesautobahn Hamburg—Lübeck in Höhe des Kilometersteins 22/223 abgeschlossen haben, der für die industrielle Entwicklung Südwest-Stormarns von entscheidender Bedeutung ist und die Anwohnerschaft weitgehend vor Belästigungen durch schwere Lastwagen bewahrt? Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich auf dem dafür aufgeschlossenen Industriegelände der Stadt Arensburg u. a. die größte europäische Tiefdruckerei niedergelassen hat, die durch die Verzögerung des Baues eines Autobahnzubringers in echte Schwierigkeiten bei der Bewältigung der mit dem Betrieb verbundenen Transportleistungen geraten ist? Zu Frage I/2: Die Frage, ob der von der Stadt Ahrensburg für eine neue Zufahrtsstraße vom Gewerbegebiet beabsichtigte Bau einer neuen Anschlußstelle etwa bei km 23 der Bundesautobahn Hamburg—Lübeck zugelassen werden kann, wird voraussichtlich bis Ende März 1966 nach Klärung einiger noch offener Fragen entschieden werden. Zu Frage I/3: Es ist bekannt, daß im Nordosten von Ahrensburg eine große Druckerei des A. Springer-Verlages entsteht, die im März 1966 die Produktion teilweise aufgenommen hat, und daß infolge des intensiven Verkehrs zur Baustelle dieser Druckerei in Ahrens-burg zeitweise Verkehrsschwierigkeiten entstanden sind, deren Regelung Aufgabe der örtlichen Verkehrsbehörden ist. Von Schwierigkeiten bei der Bewältigung der mit dem Druckereibetrieb verbundenen Transportleistungen ist bisher nichts bekannt.
Gesamtes Protokol
Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502900000
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister der Finanzen hat am 7. März 1966 seine Antwort vom 24. Februar 1966 — Drucksache V/341 — auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wächter, Reichmann, Ertl, Logemann, Walter und Genossen betr. Verwendung von Heizöl und verbilligtem Gasöl in der Landwirtschaft — Drucksache V/290 — berichtigt. Sein Schreiben wird als zu Drucksache V/341 verteilt.
Der Herr Bundesminister des Innern hat unter dem 8. März 1966 die vom Herrn Bundespräsidenten für die Dauer der 5. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ernannten Mitglieder der Wahlkreiskommission mitgeteilt. Sein Schreiben wird dem Sitzungsprotokoll als Anlage beigefügt.*)
Zu den in der Fragestunde der 26. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. März 1966 gestellten Fragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher, Drucksache V/339 Nr. XI/3, XI/4 und XI/5, ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers von Hassel vom 10. März 1966 eingegangen. Sie lautet:
Die Gewährung einer Bundesfinanzhilfe ist grundsätzlich dann ausgeschlossen, wenn mit einer Baumaßnahme begonnen wurde, bevor ein gültiger Finanzhilfeantrag gestellt worden ist. Nach diesem Grundsatz verfahren alle Bundesministerien, die fremde Bauvorhaben mitfinanzieren.
Der formelle Finanzhilfeantrag der Stadt Herbolzheim wurde nicht zeitgerecht, also vor Beginn der Baumaßnahme vorgelegt.
Wenn ich eine wohlwollende Prüfung in Aussicht gestellt habe, so bedeutet dies weder eine Zusage noch gar eine Weisung, ohne sachliche und rechtliche Prüfung zugunsten eines Petenten zu entscheiden. Der Bescheid vom 4. 1. 1966 entsprach den von mir erteilten grundsätzlichen Weisungen für derartige Finanzhilfen. Der Vorwurf unzulässiger Amtsanmaßung ist in jeder Hinsicht ungerechtfertigt.
Da aber bereits zu Beginn der Planungsberatungen der Stadt seitens des Standortältesten ein Interesse der Bundeswehr an der Errichtung eines Freibades bekundet wurde, ohne gleichzeitig auf die formellen Erfordernisse hinzuweisen, und der Bescheid der Wehrbereichsverwaltung vom 6. 6. 1963 keine grundsätzlich ablehnende Stellungnahme enthielt, bin ich ausnahmsweise bereit, wegen dieses Umstandes die Genehmigung für einen Zuschuß zu erteilen.
Die Wehrbereichsverwaltung V in Stuttgart wird entsprechend angewiesen werden.
Zu der in der Fragestunde der 27. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. März 1966 gestellten Frage des Abgeordneten Dröscher, Drucksache V/386 Nr. II/2, ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers Schmücker vom 10. März 1966 eingegangen. Sie lautet:
Das European Exchange System (EES) ist eine Organisation zur Versorgung der Mitglieder der amerikanischen Truppen und ihrer Angehörigen mit Waren und Dienstleistungen. Durch das
*) Siehe Anlage 2
Unterzeichnungsprotokoll zum NATO-Truppenstatut ist sie als Bestandteil der amerikanischen Truppen anerkannt. Sie genießt gewisse Vorteile, insbesondere hinsichtlich Steuern und Zöllen, die den amerikanischen Truppen durch das NATO-Truppenstatut und das Zusatzabkommen eingeräumt wurden. Im übrigen sind in diesen Abkommen über die Tätigkeit der EES in Deutschland keine Vereinbarungen getroffen worden.
Den deutschen Gewerbetreibenden steht es frei, mit der EES in Wettbewerb zu treten. Die Behörden der amerikanischen Truppen können den wirtschaftlichen Wettbewerb in Deutschland zugunsten der EES grundsätzlich nicht einschränken. Es steht jedoch allein in ihrem Ermessen, ob, in welchem Umfang und wem sie die gewerbliche Betätigung innerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften und Einrichtungen gestatten.
Warum die amerikanischen Militärbehörden nach der Bekanntmachung im Bulletin Nr. 4 der Baumholder Military Community der dort genannten Firma die Berechtigung zur Tätigkeit innerhalb des Baumholder Sub District entzogen haben, ob es sich um eine deutsche Firma handelt und ob dadurch die EES begünstigt werden sollte, ist mir nicht bekannt.
Als einzigen Punkt der Tagesordnung haben wir die
Fragestunde.
Zunächst die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz, Frage XIII/2 des Herrn Abgeordneten Strohmayr:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach der derzeitigen Rechtslage Kraftfahrer, die in Sammelgaragen oder auf Privatparkplätzen andere Fahrzeuge beschädigen und sich der Unfallfeststellung entziehen, nicht wegen Unfallflucht belangt werden können, weil keine Teilnahme am öffentlichen Verkehr vorliegt?

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0502900100
Herr Präsident, ich bitte zunächst, beide Fragen wegen ihres engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten zu dürfen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502900200
Einverstanden. Dann rufe ich die Frage XIII/3 ebenfalls auf.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die unter XIII/2 aufgezeigte Gesetzeslücke geschlossen werden sollte?

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0502900300
Der Bundesregierung ist bekannt, daß eine Bestrafung wegen Verkehrsflucht nach § 142 StGB grundsätzlich nur dann erfolgt, wenn sich der Unfall „im öffentlichen Verkehr" ereignet hat. Fälle der von Ihnen, Herr Kollege, erwähnten Art einer straflosen Verkehrsflucht sind mithin theoretisch denkbar; in der Praxis dürften sie indessen seltene Auspahmeerscheinungen sein.
Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat nämlich einerseits den Begriff der „Öffentlichkeit" eines Verkehrsraumes äußerst extensiv angewandt. Danach liegt „öffentlicher Straßenverkehr" stets dann vor, wenn der Verkehr — auch auf. privaten Wegen oder Plätzen — der Allgemeinheit ohne Beschränkung auf bestimmte Personenkreise offensteht. Andererseits hat der Bundesgerichtshof den Ausschluß der Öffentlichkeit nur unter der engen Voraus-



Bundesminister Dr. Jaeger
setzung zugelassen, daß der Verfügungsberechtigte den Zutritt ausdrücklich oder erkennbar nur solchen Personen gestatten will, die in so engen persönlichen Beziehungen zu ihm stehen, die es ihm gestatten, sie jederzeit ihrer Persönlichkeit nach zu ermitteln. Ob und wann diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, beurteilt sich zwar stets auf Grund der jeweiligen Umstände. Eine fühlbare Gesetzeslücke, für deren Ausfüllung etwa ein unabweisbares Bedürfnis bestünde, hat sich auf Grund dieser Rechtsprechung jedenfalls bislang nicht gezeigt; zumindest kann die Angelegenheit bis zur Verabschiedung des neuen Strafgesetzbuches ruhen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502900400
Herr Kollege Strohmayr, eine Zusatzfrage.

Alois Strohmayr (SPD):
Rede ID: ID0502900500
Herr Bundesminister, sind Sie der Auffassung, daß Sammelgaragen so kontrolliert sind, daß die Persönlichkeit des einzelnen festgestellt werden kann?

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0502900600
Auch hier ist es rechtlich jedenfalls kompliziert. Diese Frage kann nicht generell, sondern nur unter Würdigung der Einzelumstände beantwortet werden. Ich möchte aber daran erinnern, daß z. B. der Bundesgerichtshof einen Platz als „öffentlichen Platz" angesehen hat, den ein Gastwirt seinen Gästen zwar ausdrücklich durch ein entsprechendes Schild, nicht aber unter Einschränkung auf einzelne bestimmte von ihnen zum Parken bereitgestellt hatte. Unter diesen Umständen wird er wahrscheinlich die Sammelgarage als dem „öffentlichen Verkehr" entsprechend ansehen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502900700
Eine weitere Frage Herr Abgeordneter Strohmayr.

Alois Strohmayr (SPD):
Rede ID: ID0502900800
Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß Anzeigen dieser Art, also Beschädigung von Wagen beim- Parken in Sammelgaragen, gänzlich unabhängig immer mit der Begründung eingestellt werden, daß es sich bei solchen Beschädigungen nur um eine fahrlässige Sachbeschädigung handelt?

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0502900900
Das ist mir im einzelnen deshalb nicht bekannt, weil die Staatsanwaltschaften nicht dem Bundesministerium der Justiz unterstehen. Aber ich kann nicht annehmen, daß es sich um häufige Fälle handelt. Daß es sich um Einzelfälle handelt, ist möglich. Ich wiederhole, die Frage soll im Rahmen der Reform des Strafgesetzbuches, die in dieser Wahlperiode in diesem Hause vorgenommen wird, erneut geprüft werden. Vorab braucht sie nicht behandelt zu werden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502901000
Eine -weitere Frage Herr Abgeordneter Strohmayr.

Alois Strohmayr (SPD):
Rede ID: ID0502901100
Herr Bundesminister, sind Sie der Auffassung, daß es richtig ist, daß derjenige, der seinen Wagen am Straßenrand abstellt und parkt
und damit den fließenden Verkehr stört, mehr Rechtsschutz genießt als derjenige, der sein Fahrzeug ordnungsgemäß auf einem Sammelplatz, auf einem öffentlichen Parkplatz, in einer Sammelgarage oder auf einem Parkplatz eines Betriebes abstellt?

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0502901200
Moralisch würde ich das nicht richtig finden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502901300
Ich rufe die Frage des Herrn Abgeordneten Dorn auf:
Durch welche gesetzliche Regelung könnte nach Ansicht der Bundesregierung der Verkauf von Mikro-Abhöranlagen unterbunden und damit der vom Grundgesetz garantierte Persönlichkeitsschutz, dem das Gesetz über Fernmeldeanlagen vom 14. Januar 1928 nicht gerecht werden kann, in vollem Umfang sichergestellt werden?
Bitte, Herr Minister!

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0502901400
Herr Kollege, ich spreche de lege ferenda über ein mögliches künftiges Gesetz; zu der jetzigen Situation wird sich das Bundespostministerium äußern.
Es könnte in Erwägung gezogen werden, nicht nur den Verkauf, sondern auch andere Arten des Inverkehrbringens sowie den Erwerb von Mikro-Abhöranlagen durch eine gesetzliche Vorschrift zu verbieten. Ob ein ausnahmsloses Verbot jedoch angezeigt und durchführbar ist, müßte noch eingehend geprüft werden. Ebenso ist es fraglich, ob nur Mikro-Geräte erfaßt werden sollten, zumal die Abgrenzung dieses Begriffes nicht leicht sein dürfte. Zu der erforderlichen Prüfung war die Bundesregierung, die dazu auch mit anderen Stellen, wahrscheinlich vor allem mit den Ländern in Verbindung treten müßte, noch nicht in der Lage. Jedenfalls sollte angestrebt werden, den Erwerb von Abhörgeräten mindestens genehmigungspflichtig zu machen.
Wie bereits in dem von Herrn Staatssekretär Bornemann unterzeichneten Schreiben des Bundespostministeriums vom 11. Februar 1966 bemerkt worden war, würde der Schutz der Persönlichkeit auch durch eine Strafvorschrift des Inhalts gewährleistet, wie sie § 183, namentlich dessen zweiter Absatz, des Entwurfs eines neuen Strafgesetzbuches vorsieht. Diese Bestimmung lautet:
Ebenso wird bestraft, wer das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen ohne dessen Einwilligung mit einem Abhörgerät abhört.
Ich darf darauf aufmerksam machen, Herr Kollege: auch an dieser Bestimmung ist wieder zu sehen, wie modern der Entwurf des Strafgesetzbuches ist, der diesem Hohen Hause vorliegt.

(Lachen bei der SPD.)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502901500
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dorn.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0502901600
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß im Lande Niedersachsen ein Landesgesetz besteht und daß auf Grund seiner Bestimmungen der Innenminister des Landes Niedersachsen bereits bestimmte Maßnahmen unternommen hat? Hat die



Dorn
Bundesregierung nicht mit den Innenministern der anderen Länder bereits darüber diskutiert, welche Möglichkeiten vorgesehen werden können, damit nicht bis zum Erlaß dieser „modernen" Gesetzesvorlage inzwischen andere Dinge passieren, die dem Sinn dieser Gesetzesvorlage widersprechen würden?

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0502901700
Die Bundesregierung ist mit dem Problem erst vor gar nicht allzu langer Zeit konfrontiert worden, als der Bundespostminister ein solches Gerät in die Kabinettsitzung mitgebracht und dort vorgezeigt hat. Da erging an den Bundesjustizminister, der an sich für technische Neuerscheinungen nicht zuständig ist, der Auftrag, diese Frage zu prüfen. Wenn ich mich recht erinnere, ist das erst 14 Tage oder drei Wochen her.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502901800
Als Dienstvorgesetzter des Deutschen Patentamtes ist der Bundesjustizminister für technische Neuerungen durchaus zuständig.

(Heiterkeit.)

Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. MüllerEmmert.

Dr. Adolf Müller-Emmert (SPD):
Rede ID: ID0502901900
Herr Minister, könnte die Angelegenheit nicht so bereinigt werden, daß der § 183 des Entwurfs schon jetzt im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform beraten, also vorgezogen wird?

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0502902000
Ich bin nicht in der Lage, dem Sonderausschuß für die Strafrechtsreform, dem Sie, Herr Kollege, angehören, vorzugreifen. Wenn er glaubt, in einem ersten Bericht diese Angelegenheit, weil sie so dringlich sei, vorweg verabschieden zu müssen, werde ich ihn daran nicht hindern. Die Bundesregierung könnte einen eigenen Gesetzentwurf erst einbringen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das geht nicht, ohne daß ich, wie Kollege Dorn mit Recht gesagt hat, mit den Justizministern der Länder über dieses Problem gesprochen habe.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502902100
Eine weitere Frage.

Dr. Adolf Müller-Emmert (SPD):
Rede ID: ID0502902200
Herr Minister, würden Sie vielleicht eine solche Initiative des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform unterstützen?

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0502902300
Ich würde sie unterstützen, aber ich möchte doch, daß im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform nicht abschließend beraten wird, solange wir nicht die Meinung der Landesjustizminister zu diesem Problem gehört haben.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502902400
Herr Abgeordneter Jahn!

Gerhard Jahn (SPD):
Rede ID: ID0502902500
Herr Minister, erkennen Sie an, daß die Lösung dieses Problems wegen der
damit verbundenen Gefährdung einer ganzen Anzahl von Grundrechten einer unbestimmt großen Zahl von Bürgern unseres Landes besonders dringlich ist?

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0502902600
Ich erkenne das voll und ganz an. Es geht ja insbesondere, wenn auch nicht nur, um die Bürger, die wie Sie und ich im öffentlichen Leben stehen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502902700
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Jahn.

Gerhard Jahn (SPD):
Rede ID: ID0502902800
Sind Sie bereit, Herr Minister, daraus die Konsequenz zú ziehen und sich um eine möglichst vollständige Lösung dieses Problems — soweit das gesetzgeberisch möglich ist — durch Einbringen einer entsprechenden Vorlage, die nicht nur Strafvorschriften enthält, zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu bemühen?

Dr. Richard Jaeger (CSU):
Rede ID: ID0502902900
Ich bin gern bereit, mich darum zu bemühen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502903000
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen. Ich rufe die Fragen VI/1 und VI/2 des Abgeordneten Dorn auf:
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um Verstöße gegen das Fernmeldeanlagen-Gesetz, das die Benutzung von Mikro-Abhöranlagen ohne Genehmigung der Deutschen Bundespost verbietet, festzustellen und zu ahnden?
Welche Maßnahmen im Sinne der Frage VI/1 gedenkt die Bundesregierung künftig zu unternehmen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502903100
Die Öffentlichkeit wurde Ende Januar dieses Jahres durch eine Presseveröffenlichung des Bundespostministeriums darüber unterrichtet, daß es sich bei den Mikro-Abhöranlagen um Fernmeldeanlagen handelt, deren Betrieb von der Deutschen Bundespost nicht genehmigt werden kann, da sie dazu bestimmt sind, in die Intimsphäre fremder Personen einzudringen. Personen, die ungeachtet dessen Anlagen dieser Art ohne Genehmigung errichten und betreiben, können gemäß § 15 des Fernmeldeanlagengesetzes mit Gefängnis oder mit Geldstrafe bestraft werden, wobei bereits der Versuch strafbar ist. Händler, die derartige Geräte vertreiben, müssen damit rechnen, wegen Anstiftung oder Beihilfe zu einem Vergehen gemäß § 15 des Fernmeldeanlagengesetzes strafrechtlich belangt werden. Darüber hinaus sind diejenigen Händler, deren Anschriften aus Anzeigen in der Presse ermittelt werden konnten, noch unmittelbar angeschrieben und über die Rechtsfolgen informiert worden.
Ferner hat das Bundespostministerium die Oberpostdirektionen Ende Februar angewiesen, gegen die Inhaber von Firmen, die sich mit der Herstellung der dem Vertrieb von Mikro-Abhörgeräten befassen, Maßnahmen zur Strafverfolgung einzuleiten,



Staatssekretär Bornemann
1 wenn mit Hilfe der Funkmeßdienste der Tatbestand eines Verstoßes gegen § 15 des Fernmeldeanlagengesetzes eindeutig ermittelt werden kann und Beweismaterial verfügbar ist.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502903200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dorn.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0502903300
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß z. B. einige Firmen zum Zwecke der Werbung für Mikro-Abhöranlagen dazu übergegangen sind, vor allen Dingen Dedektivbüros und andere Einrichtungen ähnlicher Art anzusprechen, und diesen einen Katalog unterbreitet haben? Aus dem Katalog soll ersichtlich sein, daß bestimmte Abhörmaßnahmen, z. B. für Ehescheidungsprozesse, für geschäftsschädigende Maßnahmen oder ähnliche Dinge, erlaubt sein sollen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502903400
Nein, ein solcher Katalog ist uns noch nicht zu Augen gekommen; ich weiß auch nicht, daß von solchen Firmen derartige Kataloge verbreitet worden sind. Jedenfalls wären die darin enthaltenen Angaben, nach denen der Betrieb derartiger Fernmeldeanlagen zu irdenwelchen Zwecken ohne Genehmigung der Deutschen Bundespost zugelassen sei, falsch.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502903500
Eine weitere Frage.

Wolfram Dorn (FDP):
Rede ID: ID0502903600
Wäre das Postministerium bereit, Herr Staatssekretär, wenn Ihnen diese Unterlagen zugestellt würden, diese Firmen gleich mit in die Aktion einzubeziehen, die Sie vorhin geschildert haben?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502903700
Wir sind selbstverständlich dazu bereit. Ich muß aber noch einmal darauf hinweisen, daß das Fernmeldeanlagengesetz nur die Errichtung und den Betrieb sowie gegebenenfalls die Anstiftung und die Beihilfe dazu unter Strafe stellt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502903800
Bitte, Herr- Abgeordneter Jahn!

Gerhard Jahn (SPD):
Rede ID: ID0502903900
Ist das Bundespostministerium der Auffassung, daß die gegenwärtige Rechtslage auf diesem Gebiet befriedigend ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502904000
Die Meinung der Bundesregierung ist hier bereits durch den Herrn Bundesjustizminister vorgetragen worden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502904100
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Jahn.

Gerhard Jahn (SPD):
Rede ID: ID0502904200
Darf ich diese Antwort dahin verstehen, daß das Postministerium bereit sein wird, den Herrn Bundesjustizminister bei seinen
angekündigten Bemühungen kräftig zu unterstützen, geeignete Rechtsgrundlagen für die Zukunft zu schaffen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502904300
Es ist selbstverständlich, daß die Bundesregierung in solchen Fragen zwischen den Ressorts eng zusammenarbeitet und daß dementsprechend auch das Bundespostministerium, soweit es in seine Zuständigkeit fällt, an der Lösung der Frage mitarbeiten und dem Herrn Bundesjustizminister zuarbeiten wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502904400
Herr Abgeordneter Cramer zu einer Zusatzfrage.

Johann Cramer (SPD):
Rede ID: ID0502904500
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Firmen, die solche Geräte vertreiben, Handzettel verteilen lassen, auf denen zu lesen steht, daß der Vertrieb ins Ausland gestattet ist?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502904600
Die Reklamemethoden der Firmen sind mir nicht im einzelnen bekannt. Ich habe also bisher von solchen Handzetteln keine Kenntnis erhalten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502904700
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Cramer.

Johann Cramer (SPD):
Rede ID: ID0502904800
Herr Staatssekretär, legen Sie Wert darauf, einen solchen Handzettel zu bekommen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502904900
Es ist selbstverständlich von Wert, wenn wir alles Material bekommen, das bei der möglichen Verfolgung dieser Vorgänge von Nutzen sein kann. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie alle Unterlagen, die Sie darüber haben, je nachdem dem Herrn Bundesjustizminister oder dem Bundespostministerium zugänglich machten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502905000
Herr Abgeordneter Dr. Müller-Emmert zu einer Zusatzfrage.

Dr. Adolf Müller-Emmert (SPD):
Rede ID: ID0502905100
Herr Staatssekretär, würden Sie veranlassen, daß der Funkmeßdienst der Bundespost sein besonderes Augenmerk auf die Ermittlung solcher geschilderten Verstöße richtet, damit schon in der Öffentlichkeit besonders klar wird, daß diese Verstöße unbedingt und sogar auch hart bestraft werden müssen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502905200
Wir haben bereits die Oberpostdirektionen auf diese Fälle aufmerksam gemacht und sie angewiesen, in den betreffenden Fällen einzugreifen. Es ist natürlich recht schwierig, den Betrieb von solchen Anlagen nachzuweisen; aber der Funkmeßdienst wird da, wo sich die Möglichkeit bietet, einen Täter zu überführen,



Staatssekretär Bornemann
selbstverständlich mit dem gewohnten Eifer eingreifen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502905300
Dann rufe ich die Frage VI/3 des Herrn Abgeordneten Strohmayr auf:
Ist die Bundesregierung bereit, den wehrpflichtigen Soldaten in der Bundesrepublik Portofreiheit zu gewähren?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502905400
Herr Präsident, darf ich die Fragen VI/3 und VI/4 zusammen beantworten, weil sie genau denselben Gegenstand haben?

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502905500
Ich rufe dann noch die Frage VI/4 des Herrn Abgeordneten Josten auf:
Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu treffen, damit unsere Wehrpflichtigen während ihrer Dienstzeit kein Briefporto zahlen müssen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502905600
Bei den Dienststellen der Deutschen Bundespost gehen laufend Anträge ein auf Gewährung von Gebührenfreiheit zugunsten bestimmter Bevölkerungskreise und gewisser Sondermaßnahmen, z. B. der Heimatvertriebenen, Flüchtlinge, Kriegshinterbliebenen, Rentner, Kriegsbeschädigten, Rücksiedler, für Spendensendungen an Hilfswerke, Liebesgabensendungen an notleidende Menschen in fremden Ländern, Spenden bei Naturkatastrophen usw. Wenn all diesen Anträgen, für deren Rechtfertigung in jedem Fall triftige Gründe vorgebracht werden können, entsprochen würde, wären erhebliche Einnahmeausfälle die unausbleibliche Folge.
Um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkomken zu können, kann jedoch die Deutsche Bundespost derartige Einnahmeausfälle nicht verantworten.
Eine auf die wehrpflichtigen Soldaten beschränkte Ausnahmeregelung würde im übrigen auch gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
Ich möchte auch noch erwähnen, daß in Friedenszeiten die Postsendungen, die von Soldaten aufgeliefert werden, stets gebührenpflichtig waren. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung und keine Notwendigkeit, den Wehrpflichtigen Postgebührenfreiheit zu gewähren.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502905700
Herr Abgeordneter Strohmayr zu einer Zusatzfrage.

Alois Strohmayr (SPD):
Rede ID: ID0502905800
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß vor dem ersten Weltkrieg Soldatenpost gebührenfrei war?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502905900
Bis 1920 war, soweit ich unterrichtet bin, die Post an Soldaten bis zum Feldwebel aufwärts bei einfachen Brief-und Postkartensendungen gebührenfrei mit der Aufschrift: „Eigene Angelegenheit des Empfängers". Es handelt sich aber hierbei um die Sendungen a n Soldaten und nicht v o n Soldaten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502906000
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Strohmayr.

Alois Strohmayr (SPD):
Rede ID: ID0502906100
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Auffassung, daß das, was damals möglich gewesen ist, auch heute noch möglich ist?

(Heiterkeit.)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502906200
Nach meiner Auffassung kann man die damaligen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse kaum in Parallele zu den heutigen bringen. Ich glaube, daß die Situation derjenigen Bevölkerungskreise, die damals mehr oder weniger auf die Portofreiheit angewiesen waren, um Privatbriefe an ihre Soldaten als ihre Angehörigen zu schreiben, doch nicht mit der Situation vergleichbar ist, vor der wir heute stehen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502906300
Herr Abgeordneter Josten zu einer Zusatzfrage.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0502906400
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung in der Möglichkeit, unseren wehrpflichtigen Soldaten Portofreiheit zu gewähren, nicht die Erleichterung, die gerade den Angehörigen eines jeden Jahrgangs zugute kommt, die ihren 18monatigen Wehrdienst ableisten, und ist bei dieser Gruppe nicht doch ein wesentlicher Unterschied gegenüber all den Gruppen zu machen, die Sie vorhin genannt haben?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502906500
Es lassen sich natürlich jeweils zwischen verschiedenen Gruppen Unterschiede herausheben. Aber ich sehe keinen Grund dafür, daß in diesem Fall von seiten der Bundesregierung eine besondere Maßnahme getroffen wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502906600
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0502906700
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, solange das Problem nicht anders geregelt ist, darauf hinzuwirken, daß die Beschaffung von Freimarken für die Soldaten in vielen Kasernen und besonders auf Truppenübungsplätzen erleichtert wird, eventuell durch Aufhängen auch von Freimarkenautomaten, da heute gerade für die Soldaten selbst die Beschaffung große Schwierigkeiten bereitet?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502906800
Ich glaube, die Erledigung der Frage in diesem Sinne fällt zum guten Teil in den Bereich des Bundesministers der Verteidigung. Selbstverständlich werden sowohl der Herr Bundesminister der Verteidigung wie auch das Bundespostministerium in dem Sinne wirken, daß den Soldaten die Postwertzeichen leicht zugänglich sind.




Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502906900
Dann rufe ich die
Frage VI/5 des Herrn Abgeordneten Cramer auf:
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß bei Übertragung von Fernsehsprechanlagen auf Mietnachfolger, die vorübergehend noch nicht eingezogen sind, die Einschaltung des Bescheiddienstes verweigert wird, wie dies im Falle „VorwärtsVerlag" Bad Godesberg geschehen ist?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502907000
Jeder Anschlußinhaber kann die zeitweilige Sperre seines Anschlusses verlangen. Hierbei wird der Anschluß auf den Hinweisdienst geschaltet. Die Anrufer erhalten dann je nach den technischen Gegebenheiten entweder eine fernmündliche Auskunft, eine automatische Ansage oder einen Hinweiston. Diese Möglichkeit besteht auch bei der Übertragung von Anschlüssen, wobei die Anträge selbstverständlich nur von denjenigen gestellt werden können, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Anschlußinhaber sind. Im Falle des Neuen Vorwärts-Verlages bestanden anfänglich Schwierigkeiten, weil der Neue Vorwärts-Verlag eine Änderung des Hinweistextes wünschte, nachdem die früher ihm gehörenden Anschlüsse bereits übertragen waren. Eigentlich hätte der Änderungsantrag von dem neuen Anschlußinhaber kommen müssen. Die Schwierigkeiten wurden durch Einschaltung des Bundespostministeriums ausgeräumt, und dem Wunsch des früheren Anschlußinhabers wurde noch am selben Tage stattgegeben.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502907100
Abgeordneter Cramer, eine Zusatzfrage.

Johann Cramer (SPD):
Rede ID: ID0502907200
Herr Staatssekretär, hätte das örtliche Amt diese Regelung, die Sie oder Ihre Herren nachher getroffen haben, nicht auch treffen können, nachdem der Verlag sich doch an das Amt gewandt hatte?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502907300
Ich sagte schon, daß formell gesehen nur der neue Anschlußinhaber darüber bestimmen kann, welche Auskünfte über seinen Anschluß gegeben werden. Wie in der Praxis verfahren wird, um dem täglichen Leben und den Anforderungen der Teilnehmer insgesamt Rechnung zu tragen, ist natürlich eine andere Frage. Aber man kann einem Amt nicht einen Vorwurf machen, wenn es sich, da es sich ja um einen Massenbetrieb handelt, speziell an diese Vorschrift hält, daß nur der Anschlußinhaber berechtigt ist, über seinen Anschluß und damit auch über die zugehörigen Ansagen im Bescheiddienst zu verfügen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502907400
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Cramer.

Johann Cramer (SPD):
Rede ID: ID0502907500
Herr Staatssekretär, halten Sie es dann für richtig, daß die Störungsstelle nach den ersten Reklamationen des Verlages an die Anrufenden durchgab, der Teilnehmer habe den Wunsch,
nicht angerufen zu werden, oder der Teilnehmer möchte nicht gestört werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502907600
Wenn das bei der gewünschten Sperre, die zunächst von dem alten Teilnehmer beantragt war, nicht anders angeordnet oder verlangt worden ist, so ist das die normale Auskunft. Diese Auskunft wurde, soweit ich unterrichtet bin, so lange gegeben, bis der Anschluß auf den neuen Inhaber übertragen wurde.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502907700
Dann rufe ich die Frage VI/6 des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Emmert auf:
Ist der Bundespostminister bereit, im Interesse der Beschleunigung des Verkehrsflusses während der Hauptverkehrszeiten und wegen der Parkraumnot in größeren Städten anzuordnen, daß an den Staßenrändern vor Postgebäuden Briefkästen aufgestellt werden, wodurch es den Autofahrern ermöglicht würde, Post einzuwerfen, ohne den Wagen parken zu müssen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502907800
Die Deutsche Bundespost hat den Gedanken des Autobriefkastens bereits seit 12 Jahren aufgegriffen. In der Angelegenheit ist die Stellungnahme der Länder über den Herrn Bundesminister des Innern unter Verständigung des Herrn Bundesministers für Verkehr eingeholt worden. Hierbei haben sich unterschiedliche Auffassungen — z. B. über den Briefkastenabstand vom Fahrbahnrand — ergeben, die sich auf die praktischen Möglichkeiten bei Aufstellung der Briefkästen ausgewirkt haben und eine allgemeine Einführung von Autobriefkästen in größeren Städten ausschlossen. Um aber praktische Erfahrungen zu sammeln, wurden in mehreren Städten — z. B. in Braunschweig, Bremen, Hannover, Lübeck und Stade und zuletzt im Januar 1966 vor dean Postamt 1 in Essen — derartige Briefkästen versuchsweise aufgestellt.
Die praktischen Ergebnisse in diesen Städten haben jedoch gezeigt, daß es sehr schwierig ist, im Benehmen mit den örtlichen Straßenverkehrsbehörden an den Straßenrändern vor Postgebäuden in größeren Städten geeignete Plätze zum Aufstellen von Autobriefkästen zu finden, weil dort der Verkehr meistens so stark ist, daß durch die am Autobriefkasten haltenden Kraftfahrzeuge Verkehrsstockungen verursacht werden.
Als Ergebnis läßt sich feststellen, daß Autobriefkästen nach den Erfahrungen nicht ohne weiteres in ein bestehendes Verkehrsgefüge hineingestellt werden können; ihr Standort müßte vielmehr bereits beim Straßenbau oder -umbau durch eingeplante Ausschernischen etwa wie bei Bushaltestellen, Verkehrsinseln usw. berücksichtigt werden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502907900
Herr Abgeordneter Dr. Müller-Emmert zu einer Zwischenfrage.

Dr. Adolf Müller-Emmert (SPD):
Rede ID: ID0502908000
Herr Staatssekretär, würden 'Sie veranlassen, daß wenigstens für die Zukunft die von Ihnen vorgeschlagenen Maßregeln ge-



Dr. Müller-Emmert
troffen werden, d. h. bei Neubauten entsprechende Ausschernischen gebaut oder andere Maßnahmen in dieser Richtung durchgeführt werden?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502908100
Die Deutsche Bundespost widmet selbstverständlich dem modernen Verkehr und damit auch dem modernen Autoverkehr in den Städten die nötige Aufgeschlossenheit, um diese Möglichkeiten zu prüfen. Aber es ist, wie ich schon sagte, bei den Verhandlungen mit den Stadtverwaltungen äußerst schwer, einen Platz ausfindig zu machen, der allen Bedürfnissen entspricht, ohne daß gleichzeitig eine ernste Verkehrsstörung oder gar Gefährdung auftritt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502908200
Eine weitere Frage? — Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Meine Damen und Herren, es ist mir eine Ehre, sechs Abgeordnete der französischen Nationalversammlung begrüßen zu können.

(Beifall.)

Die Abgeordneten behandeln mit den Kollegen des Hauses Probleme der Wasserreinhaltung. Ich hoffe, daß sie guten Erfolg haben.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau auf. Frage VII/1 des Herrn Abgeordneten Baier:
Welche„ planerischen Erkenntnisse" (Mitteilung des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau Nr. 2/66) machen
1) nach Ansicht des Bundeswohnungsbauministers in Zukunft eine Akzentverschiebung im Wohnungsbau erforderlich?
Bitte, Herr Minister!

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502908300
Die Mitteilung meines Hauses, auf die sich Ihre Frage bezieht, knüpft an eine Besprechung zwischen Wissenschaftlern und Praktikern des Städtebaus und mir und Herren meines Hauses an. Die planerischen Erkenntnisse, die dabei vorgetragen wurden, bestehen, in einem Satz gesagt, in folgendem. Wenn wir von den lichtlosen und ungesunden Bauquartieren der Gründerzeit wegkommen wollen, müssen wir dabei die Gefahr sehen, daß wir nicht in das andere Extrem verfallen, nämlich eine Ausuferung der Städte, die einerseits zu einer Verteuerung des Grund und Bodens und andererseits auch zu Verkehrsschwierigkeiten führt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502908400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Baier.

Fritz Baier (CDU):
Rede ID: ID0502908500
Herr Minister, ich darf doch aus Ihren Ausführungen auch schließen, daß Sie trotzdem die gesellschaftspolitische Bedeutung des Familienheims, die übrigens auch im Finanzbericht 1964 der Bundesregierung zum Ausdruck kam, wo es wörtlich heißt: „Die dem Familienheim im Zweiten Wohnungsbaugesetz eingeräumte Vorrangstellung hat sich als ein sehr wirksames Mittel für die Schaffung von Einzeleigentum erwiesen", nach wie vor anerkennen?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502908600
Selbstverständlich, Herr Abgeordneter. Wenn ich das nicht täte, würde ich gegen den Wortlaut und den Sinn des Gesetzes verstoßen. Ich darf nur darauf hinweisen, daß die Akzentverschiebung, von der hier in der Mitteilung und in Ihrer Frage die Rede ist, auf das Gesetz zurückgeht. Denn das Zweite Wohnungsbaugesetz enthält heute beinahe eine Gleichstellung der Eigentumswohnung mit dem Familienheim. Es bestimmt z. B., daß Familienzusatzdarlehen auch für die Eigentumswohnung gegeben werden. Aber selbstverständlich bleibt der Vorrang, den das Gesetz dem Eigenheim immer noch zuerkennt, bestehen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502908700
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Baier.

Fritz Baier (CDU):
Rede ID: ID0502908800
Herr Minister, ich darf also aus Ihren Ausführungen schließen, daß hinsichtlich der Akzentverschiebung gefolgert werden kann, daß diese im Rahmen der Rangfolgebestimmungen für die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus, die in dem im Vorjahr verabschiedeten Wohnungsbauänderungsgesetz insbesondere in § 26 enthalten sind, bleibt?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502908900
Jawohl.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502909000
Frau Abgeordnete Meermann zu einer Zusatzfrage.

Hedwig Meermann (SPD):
Rede ID: ID0502909100
Herr Minister, ist es nicht so, daß neben den planerischen Erkenntnissen vor allem auch die Tatsache zu einer bevorzugten Förderung der Eigentumswohnungen geführt hat, daß vielen Menschen, zumal den kleinen Bausparern, Baulandpreise und Baupreise so weggelaufen sind, daß sie statt des ersehnten Eigenheims gerade noch eine Eigentumswohnung finanzieren können?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502909200
Ich hatte auch diesen Gesichtspunkt kurz erwähnt. Aber Sie haben recht: er geht über das Planerische weit hinaus, und er trifft ebenfalls zu.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502909300
Abgeordneter Dr. Czaja zu einer Zusatzfrage.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0502909400
Wieviel Prozent der öffentlichen Mittel sind bisher für Eigentumswohnungen benutzt worden, und können diese Prozentsätze in erheblichem Maße gesteigert werden?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502909500
Ich habe die Prozentzahl jetzt nicht im Kopf; ich glaube, daß sie zwischen 5 und 10 v. H. liegt, bitte mich jedoch nicht festzulegen. Ich weiß aber, daß in städtischen Gebieten — neulich wurde dies aus München berichtet — bei Anfragen eine erheblich größere Prozentzahl von Interessenten sich für die Eigentumswohnungen interessiert haben, während es in ländlichen Gebieten naturgemäß an-



Bundesminister Dr. Bucher
ders ist. Deshalb glaube ich, daß durchaus Möglichkeiten bestehen, diese Prozentzahl zu steigern. Ich betrachte es als meine Aufgabe, auf die hier gegebenen Möglichkeiten hinzuweisen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502909600
Abgeordneter Dr. Czaja zu einer weiteren Frage.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0502909700
Würden Sie die planerischen Erkenntnisse, von denen die Rede war und die wohl von einem verhältnismäßig kleinen Gremium der sehr zahlreichen Architekten und Stadtplaner in Deutschland stammten, nach dem Gesichtspunkt der Verdichtung — der ja anscheinend bei allen diesen Akzentverschiebungen die Hauptrolle spielt — noch einmal gründlich untersuchen lassen, und zwar auch dahin gehend untersuchen lassen, daß für die Erschließung einer jeden Wohnung, gleichgültig, ob sie in mehrgeschossigen oder in niedriggeschossigen Häusern errichtet ist, ein gewisser Umfang an Erschließungs- und Zufahrtmöglichkeiten gegeben sein muß?

(Abg. Dr. Schäfer: Eine schöne Frage!)


Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502909800
Ich bin gern bereit, eine solche Untersuchung auf möglichst umfassender Grundlage durchführen zu lassen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502909900
Es sind doch jedenfalls sehr sachkundige Fragen, muß man feststellen.

(Bundesminister Dr. Bucher: Ja!)

Frage VII/2 des Herrn Abgeordneten Maucher:
Ist dem Bundeswohnungsbauminister bekannt, daß bei der Berechnung des Wohngeldes für die Schwerbeschädigten, die ihre Grundrente kapitalisiert haben, zum Teil erhebliche Nachteile entstehen gegenüber den Beschädigten, die die Kapitalisierung nicht in Anspruch genommen haben?
Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Baier übernommen.

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502910000
Ich bin nicht der Ansicht, daß ein Schwerbeschädigter, der seine Grundrente kapitalisiert hat, dadurch in Beziehung auf das Wohngeld Nachteile erleidet. wenn er ein Eigenheim baut. Denn bei der Einkommensberechnung macht es bekanntlich keinen Unterschied; da wird die Schwerbeschädigtenrente, ob kapitalisiert oder nicht, nicht berücksichtigt. Und bei der Lastenberechnung macht es ebenfalls keinen Unterschied, ob die Rente kapitalisiert ist oder nicht; sie wird auch hier nicht berücksichtigt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502910100
Herr Abgeordneter Baier zu einer Zusatzfrage.

Fritz Baier (CDU):
Rede ID: ID0502910200
Herr Minister, war die Frage meines Kollegen Maucher, die ich zu vertreten habe, nicht so gemeint, daß durch die Kapitalisierung der Rente zinsgünstige Mittel in die Finanzierung des Wohnungsbaues geflossen sind und dadurch natürlich die Gesamtbelastung niedriger ist, der Betreffende aber dadurch der eigentlichen Rente verlustig geht?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502910300
Das wird man nicht sagen können; denn das Wohngeld ist ja eine Miet- und Lastenbeihilfe. Wenn jemand eine kapitalisierte Rente zur Verfügung hat, so entstehen ihm daraus keine Lasten; ich kann also schon vom Begriff her dafür natürlich kein Wohngeld gewähren. Der Schwerbeschädigte, der baut, kann natürlich sagen: Wenn ich meine Rente nicht kapitalisiert hätte, dann hätte ich öffentliche Mittel oder Kapitalmarktmittel in dem Umfange in Anspruch genommen und müßte dafür Zins zahlen, würde also auch eine Lastenbeihilfe bekommen. Aber er riskiert ja andererseits, wenn er zuviel Kapitalmarktmittel oder überhaupt Fremdmittel in Anspruch nimmt, daß er über die Belastungsgrenze hinauskommt. Die Kapitalisierung seiner Schwerbeschädigtenrente verhilft ihm dazu, daß er mehr Eigenkapital hat.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502910400
Herr Abgeordneter Maucher zu einer Zusatzfrage.

Eugen Maucher (CDU):
Rede ID: ID0502910500
Herr Bundesminister, ist Ihnen nicht bekannt, daß das Problem in folgendem liegt: Es geht nicht darum, ob die Belastungsgrenze überschritten wird, sondern darum, daß der Schwerbeschädigte, der die Kapitalabfindung in Anspruch nimmt, das Einkommen der Grundrente nicht mehr hat — gegenüber dem anderen, der Kapitalmarktmittel in gleicher Höhe in Anspruch nimmt, ohne daß er die Belastungsgrenze überschreitet. Die Grundrente wird ja nicht als Einkommen angerechnet; um diesen Betrag ist sein Gesamteinkommen also geringer. Ist Ihnen bekannt, daß draußen in der Praxis bei den verschiedenen Ämtern diese Klagen wiederholt vorgetragen und von den Fachbearbeitern diese Tatsachen festgestellt werden?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502910600
Solche Fälle kann es natürlich auch geben, daß die Belastungsgrenze nicht überschritten wird. Dann kann ein gewisser vorübergehender Nachteil entstehen. Aber ich meine, in einem solchen Falle muß sich eben der betreffende Schwerbeschädigte, bevor er sich an einen Hausbau macht, entsprechend beraten lassen, und dann wird er ja selber entscheiden können, was für ihn günstiger ist, zu kapitalisieren oder nicht zu kapitalisieren. Jedenfalls sehe ich keine Möglichkeit, unter dem Begriff Miet- und Lastenbeihilfe eine Beihilfe für einen Betrag zu geben, aus dem keine Last entsteht.

(Abg. Maucher meldete sich zu einer weiteren Zusatzfrage.)


Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502910700
Ihre Fragemöglichkeiten sind erschöpft, Herr Kollege Maucher.

(Abg. Maucher: Ich habe doch zwei Fragen!)

— Nein, Herr Kollege Baier hat an Ihrer Statt die erste Frage gestellt.



Vizepräsident Dr. Dehler
Ich rufe jetzt die Frage VII/3 des Abgeordneten Maucher auf:
Ist die Bundesregierung bereit, von der Ermächtigung gemäß § 42 Abs. 1 des Wohnungsbaugesetzes Gebrauch zu machen und die Vorschriften für die Berechnung des Wohngeldes so zu gestalten, daß Nachteile für Schwerbeschädigte, die ihre Rente kapitalisieren lassen, beseitigt werden?
Bitte, Herr Minister!

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502910800
Aus der Antwort, die ich auf die vorige Frage gegeben habe, ergibt sich ja, daß die Bundesregierung eine Notwendigkeit entsprechend dieser Frage nicht sieht.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502910900
Jetzt, Herr Abgeordneter Maucher, können Sie eine Zusatzfrage stellen.

Eugen Maucher (CDU):
Rede ID: ID0502911000
Herr Bundesminister,, ist es nicht generell notwendig, daß diese Verordnung endlich erlassen wird? Ist Ihnen bekannt, daß gerade das Fehlen dieser Verordnung — die seinerzeit ja nicht für das Wohngeld erlassen wurde; damals bestand es noch nicht — verhindert, daß die Dinge auf die jetzigen Verhältnisse abgestimmt geordnet werden?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502911100
Diese Verordnung muß selbstverständlich erlassen werden. Eine andere Frage ist, ob das von Ihnen angeschnittene Problem dabei behandelt werden soll. Ich bin gern bereit, mich mit Ihnen nochmals darüber zu unterhalten. Aber ich kann bis jetzt die Notwendigkeit nicht einsehen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502911200
Herr Abgeordneter Maucher zu einer weiteren Zusatzfrage.

Eugen Maucher (CDU):
Rede ID: ID0502911300
Herr Bundesminister, wären Sie dann bereit, in dieser Verordnung wenigstens vorzusehen, daß, wenn einer die Kapitalabfindung in Anspruch nimmt, die Belastung bei der Berechnung des Wohngeldes ebenso berücksichtigt wird, wie wenn er andere Fremdmittel aufgenommen hätte, um dadurch Nachteile zu vermeiden?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502911400
Sie sagen „wenigstens". Aber das ist ja genau das, was Sie zunächst mit Ihrem Petitum verfolgt haben.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502911500
Frau Abgeordnete Meermann zu einer Zusatzfrage.

Hedwig Meermann (SPD):
Rede ID: ID0502911600
Herr Minister, da wir auch in anderen Fällen feststellen mußten, daß das Wohngeld denen, die es am nötigsten haben, z. B. den Empfängern von Sozialhilfe oder dem Kreis, den Kollege Maucher erwähnte, die geringste Hilfe gewährt, möchte ich fragen, ob diese Richtlinien nicht überhaupt so einheitlich für alle Staatsbürger gestaltet werden können, daß z. B. auch der Fall gleichzeitig mit ausgeräumt wird, daß der Empfänger von
Sozialhilfe unter Umständen genötigt sein kann, das empfangene Wohngeld später zurückzuzahlen, während der Bürger mit normalem Einkommen das nicht zu tun braucht?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502911700
Die Sozialhilfe ist natürlich ein noch umfassenderes Problem als das hier angeschnittene. Ich sehe mich nicht in der Lage, hier eine so allgemeine Erklärung abzugeben. Ich meine, daß die Sozialhilfe in sich ja auch eine Beihilfe für die Wohnung umfaßt. Das ist ja das Problem, das bei der Schaffung des Wohngeldgesetzes durchaus gesehen worden ist.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502911800
Frau Abgeordnete Meermann zu einer zweiten Zusatzfrage.

Hedwig Meermann (SPD):
Rede ID: ID0502911900
Herr Präsident, ich weiß, daß meine Frage die ursprüngliche Frage ausweitet; aber ich möchte doch bitten, den Herrn Minister fragen zu dürfen, ob ihm nicht bewußt ist, daß bei dem Beispiel des Wohngeldes für den Sozialhilfeempfänger gerade der ärmste unserer Mitbürger gezwungen ist, das Wohngeld dann, wenn es ihm besser geht, zurückzuzahlen, während alle anderen das nicht zu tun brauchen. Das ist doch das Problem.

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502912000
Ja, aber der Sozialhilfeempfänger bekommt ja das Wohngeld in Form der Sozialhilfe.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502912100
Dann die Frage VII/4 der Frau Abgeordneten Freyh:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut Urteil eines Frankfurter Gerichts eine Miete von 6,50 DM pro qm Wohnraum in einem dürftigen Altbau als „nicht unangemessen" bezeichnet wurde?
Bitte, Herr Minister!

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502912200
Der Bundesregierung ist der Tenor des Urteils des Frankfurter Amtsgerichts bekannt. Da dieses Urteil aber, wie wir gehört haben, angefochten ist und das Oberlandesgericht Frankfurt nochmals über den Fall zu entscheiden haben wird, habe ich mich bis jetzt bewußt nicht um Einzelheiten bemüht. Das rechtskräftige Urteil wird abzuwarten sein.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502912300
Frau Abgeordnete Freyh zu einer Zusatzfrage.

Brigitte Freyh (SPD):
Rede ID: ID0502912400
Herr Minister, sind Sie nicht der Auffassung, daß die Bundesregierung trotzdem aus einem solchen Urteil Konsequenzen ziehen müßte? Offensichtlich wird doch eine solche Feststellung der Angemessenheit von Mietpreisen Auswirkungen auf weitere Festsetzungen haben.

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502912500
Verehrte Frau Kollegin, ich glaube nicht, daß man aus einem nicht rechtskräftigen Urteil solche Folgerungen ziehen kann, zumal da uns be-



Bundesminister Dr. Bucher
kannt ist, daß sehr viele Fälle von Mietüberschreitungen schon im vorgerichtlichen Verfahren geregelt und erledigt werden, sei es im Unterwerfungsverfahren, sei es dadurch, daß man mit den Beteiligten spricht, wobei dann oft sogar von den Behörden Mietsenkungen erreicht werden. Ich glaube also nicht, daß ein einzelnes noch nicht rechtskräftiges Urteil schon Veranlassung geben könnte, derartige Folgerungen zu ziehen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502912600
Frau Abgeordnete Freyh zu einer weiteren Zusatzfrage.

Brigitte Freyh (SPD):
Rede ID: ID0502912700
Herr Minister, sieht denn die Bundesregierung nicht, daß in der Frage der Festsetzung von Mietpreisen eine Unsicherheit der Behörden entsteht, die nicht wissen, wann sie überhaupt noch in solchen Fällen eingreifen können?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502912800
Gerade die Behandlung dieses Falles durch ein höheres Gericht wird dazu beitragen, die Unsicherheit zu beseitigen. Naturgemäß ist immer dann eine gewisse Unsicherheit gegeben, wenn das Gesetz mit allgemeinen Begriffen arbeitet und einen Spielraum läßt. Anders wird man es aber bei einer solchen Bestimmung nicht machen können. Immerhin gibt es den § 2 a des Wirtschaftsstrafgesetzes, der doch schon wesentlich weiter geht als die sehr engen Wuchervorschriften. Dieser § 2 a, der ja nur auf das Unangemessene des Entgelts abstellt, kann durchaus ein gutes Instrument zu dem. Zweck sein, unangemessenen Forderungen — um die scheint es sich ja hier auf den ersten Blick zu handeln — einen Riegel vorzuschieben.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502912900
Ist damit die Frage VII/5 der Abgeordneten Frau Freyh ebenfalls beantwortet? Sie lautet:
Hält die Bundesregierung die gesetzlichen Vorschriften für ausreichend, die den Bürger vor unangemessen hohen Mieten schützen sollen?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502913000
Ich glaube, daß sie implicite beantwortet ist.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502913100
Eine weitere Frage.

Brigitte Freyh (SPD):
Rede ID: ID0502913200
Ihrer Antwort entnehme ich, daß Sie offensichtlich nicht die Absicht haben, die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz vor Wuchermieten irgendwie zu ändern. Habe ich Sie so richtig verstanden?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502913300
Bis jetzt habe ich diese Absicht nicht; aber ich verfolge selbstverständlich die Entwicklung sehr genau. Wenn etwa das endgültige Urteil auch so aussähe und wenn sich solche Fälle häuften, müßte man natürlich den Fall genauer untersuchen. Es kommt ja immer wieder auf den Einzelfall an. Ich sagte schon, auf den ersten Blick sieht eine Forderung von mehr als 6 DM Miete pro Quadratmeter für eine offenbar sehr einfache Wohnung, wo die Toilette von mehreren Parteien benutzt wird, überhöht aus. Wir erleben aber sehr oft, daß sich etwas anderes ergibt, wenn man sich den Fall genauer ansieht, z. B. daß irgendwelche Nebenleistungen, Möblierung oder sonstige Dinge, damit verbunden sind. Man muß also die Frage sehr genau prüfen, bevor man ein endgültiges Urteil fällt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502913400
Eine weitere Frage.

Brigitte Freyh (SPD):
Rede ID: ID0502913500
Trotz der Häufung solcher Fälle in den letzten Monaten und Jahren sind Sie also der Auffassung, daß die gesetzlichen Vorschriften ausreichen?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502913600
Ich muß leider Ihre Prämisse bestreiten, nämlich die Häufung solcher Fälle. Ich darf dazu ein Beispiel erwähnen. Durch einen Bericht der Generalstaatsanwälte ist bekanntgeworden, daß die Preisbehörden des Landes Schleswig-Holstein, die mit 177 Fällen von Mietpreisüberhöhungen befaßt waren, 110 dieser Fälle durch Verhandlungen erledigt haben. Die übrigen Fälle sind entschieden worden, sie sind aber nicht vor Gericht gekommen. Sie sehen also aus diesem Beispiel, daß die Preisbehörden durchaus mit den Dingen fertig werden. Ich glaube nicht, daß eine Häufung von Fällen vorliegt, wo man unangemessene Mietpreisforderungen unbeanstandet passieren läßt.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502913700
Herr Abgeordneter Folger, eine Zusatzfrage!

Erwin Folger (SPD):
Rede ID: ID0502913800
Herr Bundesminister, befürchten nicht auch Sie die Gefahr, daß bei der gegenwärtigen Entwicklung in fernerer Zukunft ein großer Teil der deutschen Bevölkerung in Slums wird wohnen müssen, weil er sich bei einem Normaleinkommen keine zivilisierte Wohnung mehr wird leisten können,

(Oho-Rufe bei der CDU/CSU)

und daß das auch mit den Miet- und Wohnbeihilfen nicht gesteuert werden kann?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502913900
Diese Ihre Frage, Herr Kollege, geht nach meiner Meinung weit über den Anlaß, nämlich das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt, hinaus. Es ist eine sehr allgemeine Frage, die man wohl in einer allgemeineren Aussprache in diesem Hohen Hause behandeln müßte. Ich möchte sie verneinen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502914000
Herr Abgeordneter Müller (München) zu einer Zusatzfrage!

Dr. Günther Müller (CSU):
Rede ID: ID0502914100
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß z. B. in München bereits heute Wohnungen gekündigt werden, weil Vermieter Firmenangebote mit Quadratmeterpreisen in Höhe von 10 DM haben?




Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502914200
Auch das ist eine Frage, die keine Beziehung zu dem Thema hat, mit dem wir es hier zu tun haben, nämlich ob die Strafbestimmungen gegen überhöhte Mietforderungen ausreichend sind. Ich kann also darauf nicht antworten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502914300
Wir wollen nicht engherzig sein. Bitte, eine letzte Frage!

Dr. Günther Müller (CSU):
Rede ID: ID0502914400
Herr Minister, meinen Sie nicht, daß bei der rapiden Entwicklung der Preise auf dem Wohnungsmarkt auch die Frage der Angemessenheit genügend überlegt werden muß?

Dr. Ewald Bucher (FDP):
Rede ID: ID0502914500
Sicher hängt die Frage der Angemessenheit mit der Entwicklung der Preise zusammen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502914600
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Familie und Jugend auf, die Fragen VIII/1 bis 3 des Herrn Abgeordneten Gottesleben:
Trifft es zu, daß die Studenten der Philosophisch-Theologischen Hochschulen (z. B. St. Augustin) von den Vergünstigungen, die der deutsch-französische Freundschaftsvertrag für Studenten vorsieht (Frankreichfahrten u. a.), ausgeschlossen sind, weil diese Hochschulen nur die kirchliche Anerkennung besitzen und der Deutsche Akademische Austauschdienst nur Studenten der staatlich anerkannten Hochschulen berücksichtigen darf?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Studenten der Philosophisch-Theologischen Hochschulen in den Gymnasien der Missionshäuser vor staatlichen Prüfungsorganen staatlich anerkannte Reifeprüfungen — mit Französisch als Hauptfach — abgelegt haben?
Ist die Bundesregierung bereit, die Studenten der kirchlichen Hochschulen grundsätzlich denen der staatlichen Hochschulen gleichzustellen, zumal diese Studenten in ihrem späteren Berufsleben als Missionare draußen in aller Welt Hervorragendes für den Frieden in der Welt und das Ansehen Deutschlands leisten?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502914700
Herr Abgeordneter, ich darf Ihre Fragen wie folgt beantworten. Es trifft nicht zu, daß die Studenten der Philosophisch-Theologischen Hochschulen von den Vergünstigungen des Deutsch-Französischen Jugendwerks ausgeschlossen sind. Die Studenten dieser Philosophisch-Theologischen Hochschulen können ebenso wie alle anderen an allen Maßnahmen teilnehmen, die vom Deutsch-Französischen Jugendwerk durchgeführt werden.
Eine andere Sache ist freilich die Vergabe von Stipendien. Sie wissen, daß das Deutsch-Französische Jugendwerk auch Stipendien vergibt. Die Vergabe dieser Stipendien erfolgt in enger Anlehnung an den Deutschen Akademischen Austauschdienst. Das Deutsch-Französische Jugendwerk vergibt also seine Stipendien nach den gleichen Merkmalen, die auch für den Deutschen Akademischen Austauschdienst maßgeblich sind. Der Deutsche Akademische Austauschdienst setzt für die Vergabe von Stipendien den Besuch einer staatlich anerkannten Hochschule, einer wissenschaftlichen Hochschule oder Universität voraus. Es ist allerdings — das möchte ich hinzufügen, Herr Abgeordneter — so, daß auch Studenten von Philosophisch-Theologischen Hochschulen bisher bei der Vergabe von Stipendien berücksichtigt worden sind.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502914800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gottesleben!

Leo Gottesleben (CDU):
Rede ID: ID0502914900
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort so werten, daß auch Sie für eine Gleichstellung und Gleichbehandlung der Studenten der Philosophisch-Theologischen Hochschulen mit den Studenten der staatlichen Hochschulen sind? Wie sieht es aber nun mit der Studienförderung nach dem Honnefer Modell aus?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502915000
Zur Studienförderung nach dem Honnefer Modell darf ich folgendes sagen. Bundesmittel zur Studienförderung werden nur für Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen zur Verfügung gestellt. Unter den geförderten Studenten dieser wissenschaftlichen Hochschulen befinden sich selbstverständlich auch ordensangehörige Studenten.
Welche Hochschulen als wissenschaftliche Hochschulen anerkannt werden, richtet sich aber nach Landesrecht. Darauf hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Es muß den Ordenshochschulen überlassen bleiben, Anträge auf staatliche Anerkennung zu stellen. Dann stehen der Einbeziehung von Studenten an Philosophisch-Theologischen Hochschulen keine Hinderungsgründe mehr entgegen.
In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, daß Mittel zur Studienförderung nach dem Honnefer Modell an folgende Philosophisch-Theologische bzw. Kirchliche Hochschulen zur Verfügung gestellt werden: Augsburg, Bamberg, Dillingen, Freising, Passau, Regensburg, St. Georgen in Frankfurt, Fulda, Königstein, Paderborn; ferner die Bischöflich Philosophisch-Theologische Hochschule Eichstätt, die Theologische Hochschule Trier, die Augustana-Hochschule Neuendettelsau, die Kirchliche Hochschule Berlin-Zehlendorf, die Kirchliche Hochschule Wuppertal-Barmen, die Theologische Hochschule Bethel bei Bielefeld und die Lutherische Theologische Hochschule Oberursel.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502915100
Zu einer weiteren Frage Herr Abgeordneter Gottesleben.

Leo Gottesleben (CDU):
Rede ID: ID0502915200
Herr Staatssekretär, damit haben Sie die drei Fragen zusammen beantwortet. Ich möchte dennoch die Frage stellen: Dürfen nun die betroffenen und bisher bei den Vergünstigungen im Rahmen des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages gemäß dem ersten Teil meiner Frage benachteiligten Studenten dieser theologischen Hochschulen damit rechnen, daß ihre Anträge, die sie künftig stellen, mit besonderem Wohlwollen behandelt werden?




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0502915300
Wir werden diese Frage noch einmal mit dem Deutsch-Französischen Jugendwerk und mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst besprechen. Ich darf Ihnen versichern, daß wir auf eine großzügige Handhabung hinwirken werden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502915400
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Die Fragen des Abgeordneten Schmidt (Würgendorf) an den Schatzminister sind zurückgezogen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen. Ich rufe die Frage X/1 des Herrn Abgeordneten Dr. Bardens auf:
Ist der „chemische Stoff", der nach Angabe des Rheinland-Pfälzischen Innenministeriums zum Schnellhärten Würsten zugesetzt wird und bei dem nach Auffassung des Ministeriums „nicht mit Sicherheit auszuschließen" ist, „daß er gesundheitsschädigend wirkt", nach § 4 a Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes zugelassen?
Bitte, Frau Minister!

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0502915500
Ich nehme an, daß der chemische Stoff, von dem in der Frage die Rede ist, das Gluconsäure-delta-lacton ist. Dieser Stoff ist bisher nach § 5 a Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes nicht zugelassen worden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502915600
Zu einer Zusatzfrage Dr. Bardens.

Dr. Hans Bardens (SPD):
Rede ID: ID0502915700
Frau Ministerin, stimmen Sie nicht mit mir darin überein, daß, wenn der Stoff nicht zugelassen ist, eine Warnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung an die Bevölkerung, Wurst, die diesen Stoff enthält, nicht zu kaufen, nicht ausreicht?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0502915800
Es liegt eine Untersuchung des Bundesgesundheitsamts vor. Außerdem läuft ja in dieser Frage ein Prozeß. Die Gesundheitsschädlichkeit dieses Stoffes ist noch umstritten. Eine Zulassung liegt nicht vor.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502915900
Keine weitere Frage.
Dann die Frage X/2 des Abgeordneten Dr. Müller (München) :
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Feststellung des Krebskongresses in München zu ziehen, daß in der Bundesrepublik die Frühdiagnose von Krebs, die eine Heilungsquote bis zu 95 Prozent ermöglicht, durch fehlende Beratungsstellen erschwert ist?
Bitte, Frau Minister!

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0502916000
Ich muß zu Ihrer Frage eine gewisse Aufklärung geben. Die von Ihnen zitierte Heilungsquote von 95 % der Krebsfälle bezieht sich nicht auf den Krebs schlechthin, sondern nur auf die durch Frühdiagnose festgestellten Fälle von Gebärmutterkrebs. Es bedarf hier keiner Beratungsstellen,
sondern jeder Arzt kann die erforderliche Untersuchung und die notwendige Entnahme von Untersuchungsmaterial vornehmen. Woran es wirklich fehlt, sind Laboratorien, in denen die erforderlichen cytologischen Untersuchungen durchgeführt werden.
Von seiten der Bundesregierung kann zweierlei getan werden. Erstens hat die Bundesregierung durch ihren Entwurf für ein KrankenversicherungsNeuregelungsgesetz zum Ausdruck gebracht, daß ihrer Ansicht nach Vorsorgeuntersuchungen gerade auf diesem Gebiet zu den Pflichtleistungen der Krankenversicherung gehören sollten. Zweitens ist die Bundesregierung der Meinung, daß eine umfassende Aufklärung der Bevölkerung, eine Information durch Bund und Länder erforderlich ist.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502916100
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Müller (München).

Dr. Günther Müller (CSU):
Rede ID: ID0502916200
Frau Ministerin, ist Ihnen die auf dem Krebskongreß in München gemachte Äußerung bekannt, daß, wenn sich die Bevölkerung auf Grund einer Aufklärung tatsächlich in großem Umfang einer solchen Untersuchung unterziehen wollte, es gar nicht möglich wäre, diese Untersuchungen vorzunehmen, und zwar nicht nur wegen eines Mangels an Laboratorien, sondern auch deshalb, weil die Ärzte gar nicht in der Lage wären, diesen Ansturm zu bewältigen, und ist Ihnen bekannt, daß man deswegen auf diesem Kongreß den Gedanken erörtert hat, eventuell besondere Beratungsstellen einzurichten?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0502916300
Ich meine, wenn das Verfahren so modernisiert wird, wie das nach dem gegenwärtigen Stande der Medizin möglich ist, so wären die Ärzte dem, was Sie Ansturm nennen, gewachsen. Die Schwierigkeit liegt in dem Mangel an Laboratorien. Die Handhabung einer modernen Methode braucht aber eine gewisse Anlaufzeit. Es wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, bis die notwendigen Einrichtungen, die ja durch die Länder und Gemeinden zu schaffen wären, vorhanden sind. Alle Länder sind sich bewußt, wie notwendig diese Laboratorien sind, und alle arbeiten daran, sie in so großer Zahl, so modern und so praktisch wie möglich einzurichten.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502916400
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Dr. Müller.

Dr. Günther Müller (CSU):
Rede ID: ID0502916500
Frau Minister, unterstützt die Bundesregierung oder Ihr Ministerium beratend Versuche in bezug auf moderne Methoden, die bis in den Bereich des Einsatzes von Elektronenrechnern gehen, um diese Untersuchungen zu beschleunigen? Unterstützt Ihr Ministerium Versuche, das Ganze etwas zu rationalisieren?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0502916600
Herr Kollege, wir haben einige Forschungsaufträge auch auf dem Gebiet der Krebsforschung veranlaßt. Ich würde sehr gern sehr viel



Bundesminister Frau Dr. Schwarzhaupt
mehr Geld gerade in diese Untersuchungen und die Weiterentwicklung solcher Geräte stecken, wenn ich es hätte.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502916700
Ich rufe die Frage
X/3 des Abgeordneten Dr. Müller (München) auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dem Mangel an medizinisch-technischen Assistentinnen abzuhelfen?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0502916800
Der Mangel an medizinisch-technischen Assistentinnen beruht vor allem auf vier Tatsachen. Erstens ist der Bedarf durch die Fortschritte der Medizin ständig gewachsen; zweitens hat sich die Arbeitszeit verkürzt; drittens reichen die vorhandenen Lehranstalten nicht aus, um die große Zahl der Bewerberinnen, an denen es gar nicht fehlt, aufzunehmen; und viertens wird gerade dieser Beruf im Durchschnitt nur etwa drei Jahre hindurch ausgeübt, weil die medizinisch-technischen Assistentinnen dann — verhältnismäßig früh — heiraten und ihren Beruf aufgeben. Auf diese Tatsachen hat die Bundesregierung nur einen sehr beschränkten Einfluß. In dem von uns vorbereiteten Entwurf für eine Neuregelung des Berufes der medizinisch-technischen Assistentin ist vorgesehen, die Ausbildung und das Berufsbild zu teilen, nämlich in die Laborassistentin und die Röntgenassistentin, und zwar nach einer gewissen gemeinsamen Ausbildung. Wir versprechen uns davon eine rationellere Ausnutzung der vorhandenen Mittel; wir versprechen uns davon auch die Errichtung von mehr Ausbildungsstätten, weil dies durch diese Spezialisierung erleichtert wird.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502916900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Müller.

Dr. Günther Müller (CSU):
Rede ID: ID0502917000
Hat die Bundesregierung eine Möglichkeit, für verheiratete medizinisch-technische Assistentinnen die Halbtagsarbeit besonders zu fördern?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0502917100
Diese Möglichkeit hat die Bundesregierung nicht. Ich empfehle die Einführung von Teilzeitarbeit für Frauen, wo ich das kann; aber die praktische Durchführung liegt bei den Arbeitgebern der medizinisch-technischen Assistentinnen, und das ist die Bundesregierung nicht.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502917200
Ich rufe die Frage
X/4 des Abgeordneten Dr. Müller (München) auf:
Wann beabsichtigt die Bundesregierung die Bestallungsordnung für Ärzte in dem Sinne zu ändern, daß die Pflichtfamulatur verlängert wird?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0502917300
Eine neue Bestallungsordnung für Ärzte soll noch in diesem Jahre erlassen werden. Erst vor kurzem ist ein zweiter Entwurf allen sachverständigen Stellen zur Äußerung zugegangen. In ihm ist eine Verlängerung der Famulatur von bisher drei auf sechs Monate vorgesehen.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502917400
Ich rufe die Frage
X/5 des Abgeordneten Felder auf:
Ist das Bundesgesundheitsministerium bereit, allgemein — aber besonders unter den Organisationen der Frauen — eine umfassende Aufklärungsaktion über die Zweckmäßigkeit frühzeitiger Untersuchungen auf Krebsverdacht durchzuführen, und zwar auch unter Hinweis darauf, daß Professor Zinser, Köln, auf dem letzten Krebsforscherkongreß in München erklärt hat, einen Frühfall von Collum-Karzinom zu entdecken und auszuheilen koste etwa 300 DM, während die Heilung eines schon fortgeschrittenen Falles 25 000 DM bis 32 000 DM beanspruche?
Bitte, Frau Minister!

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0502917500
Zahlreiche Institutionen für gesundheitliche Aufklärung, vor allem die im Deutschen Zentralausschuß für Krebsbekämpfung und Krebsforschung zusammengeschlossenen Landesausschüsse für Krebsbekämpfung leisten heute schon Vorbildliches auf dem Gebiet der Aufklärung, wobei auch die von Herrn Professor Zinser in Köln mitgeteilten Erkenntnisse verwertet werden. Die Bundesregierung bleibt bemüht, diese Aufklärung, soweit dies bei der angespannten Haushaltslage möglich ist, durch erhöhte Zuschüsse zu fördern. Diese Aufklärung wird verstärkt werden, sobald die Vorsorgeuntersuchungen zur Pflichtleistung der Krankenkassen geworden sind. Die Frauenverbände spielen allerdings bei der Weitergabe von Informationen auf gesundheitlichem Gebiet, insbesondere natürlich von Informationen, die die Frauen betreffen, eine große Rolle. Der Informationsdienst für Frauenfragen, in dem die Verbände zusammengeschlossen sind, gibt Informationen dieser Art gern mit großer Streuungsbreite weiter.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502917600
Herr Abgeordneter Dr. Rau hat die Frage von Herrn Abgeordneten Felder übernommen.
Ich rufe die Frage X/6 der Frau Abgeordneten Freyh auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, im Rahmen der humanitären Hilfsmaßnahmen für Vietnam orthopädische Hilfsmittel für die Bevölkerung zur Verfügung zu stellen?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0502917700
Die Bundesregierung beabsichtigt, in den nächsten Tagen eine Sachverständigengruppe nach Südvietnam zu entsenden. Ihr gehört auch ein Mitglied meines Hauses an. Ich bin gern bereit, Ihre Frage an Ort und Stelle prüfen zu lassen. Der Bericht dieser Gruppe dürfte etwa Ende des Monats vorgelegt werden.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502917800
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Freyh.

Brigitte Freyh (SPD):
Rede ID: ID0502917900
Auf welche Weise, Frau Ministerin, wollen Sie denn diese Frage anpacken, etwa auch dadurch, daß Sie die Erfahrungen deutscher Firmen in dieser Angelegenheit nützen?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0502918000
Wenn sich ergibt, daß zu den dort notwendigen und fehlenden Dingen auch orthopädische Hilfsmittel gehören, werden wir uns selbstverständlich alle Erfahrungen auf diesem Gebiete, auch die der privaten Wirtschaft, zunutze machen.




Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502918100
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Freyh.

Brigitte Freyh (SPD):
Rede ID: ID0502918200
Glauben Sie, Frau Ministerin, daß die Delegation, die entsandt wird, sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen zuverlässigen Überblick über diese Dinge verschaffen kann?

Dr. Elisabeth Schwarzhaupt (CDU):
Rede ID: ID0502918300
In der Delegation befindet sich ein Arzt aus meinem Hause. Sie hat die Aufgabe, zu prüfen, welche Gegenstände und welche Hilfsmaßnahmen dort notwendig sind. Ich glaube, daß sie das kann.

Dr. Thomas Dehler (FDP):
Rede ID: ID0502918400
Ich danke der Frau Ministerin. Wir sind damit am Ende der Fragestunde.
Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes sind von den Fragestellern zurückgezogen worden. Sie werden in der nächsten Woche neu gestellt werden. Die übrigen nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet werden, soweit sie nicht zurückgezogen sind.
Noch eine amtliche Mitteilung: Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 10. März 1966 vorab das von der Sachverständigenkommission für die Finanzreform bearbeitete Gutachten übersenden lassen. Es wird noch heute in die Fächer der Abgeordneten gelegt werden.
Damit sind wir am Schluß der Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung auf Mittwoch, den 16. März, 9 Uhr, und schließe die heutige Sitzung.