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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 28. Sitzung Bonn, den 10. März 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1249 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine, Schweinefleisch und Schweinefleisch enthaltende Erzeugnisse für Einfuhren im zweiten Vierteljahr 1966 (Drucksachen V/333, V/398) 1249 D Schriftliche Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zweiundzwanzigste und Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/347, V/399; V/348, V/400) 1249 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Verordnung über Änderung des Zoll' Kontingents für Seelachs (Drucksachen V/349, V/401) . . . . . . . . . . 1250 A Fragestunde (Drucksache V/386) Fragen des Abg. Seibert: Ausstattung von Otto- und Diesel-Motoren in Pkws mit Filtervorrichtungen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1250 B Seibert (SPD) 1250 C Fellermaier (SPD) . . . . . . . 1251 A Fragen der Abg. Dr. Apel, Dr. Hammans, Regling und Frau Dr. Hubert: Wegfall der Fahrpreisermäßigungen für Studenten über 27 Jahre Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1251 B. 1255 C, 1255 D Fellermaier (SPD) . . . . . . . 1251 D Dr. Kreutzmann (SPD) . . . . . 1252 A Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 1252 B Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . . 1252 C Dr. Rau (SPD) . . . . . . . 1253 A Josten (CDU/CSU) 1253 B Schoettle, Vizepräsident . 1253 C, 1255 B Frau Freyh (SPD) . . . . . . 1253 D Peters (Norden) (SPD) 1254 A Dr. Hellige (FDP) . . . . . . 1254 A Dr. Klepsch (CDU/CSU) 1254 B Regling (SPD) . . . . 1254 C, 1255 D Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1254 D Rawe (CDU/CSU) 1255 B Fragen des Abg. Reichmann: Zustand der B 315 — Einstellung des Personenreiseverkehrs auf der Nebenbahn Kappel—Gutachbrücke-Bonndorf Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1255 D Reichmann (FDP) 1256 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966 Frage des Abg. Josten: Bahnsteigsperren Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1256 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 1256 C Ravens (SPD) 1257 A Frage des Abg. Seidel: Rhein-Main-Donau-Kanal Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1257 B Seidel (SPD) . . . . . . . . 1257 C Lemmrich (CDU/CSU) 1257 D Lautenschlager (SPD) 1258 A Fragen des Abg. Killat: Fahrpreisermäßigungen für Kinder auf den Eisenbahnen in Österreich, der Schweiz und Italien Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1258 B Killat (SPD) . . . . . . 1258 C Brück (Holz) (SPD) . . . . . . . 1259 C Frage des Abg Wendt: Bundesbahnstrecke Schwerte-Warburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1259 D Frage des Abg. Felder: Sehtest für Führerscheininhaber Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1259 D Fellermaier (SPD) . . . . . . . 1260 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 1260 C Hilbert (CDU/CSU) . . . . . . . 1260 C Frage des Abg. Dr. Hellige: Autobahnverbindung vom Zonenrandgebiet am Südharz zum Ruhrgebiet Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1260 D Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 1260 D Raffert (SPD) . . . . . . . . . 1261 A Fragen des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern): Einheitlicher Tarif für die Benutzung von Bundesbahn und Bundesbahnbus Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1261 B, 1261 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 1261 C, 1262 A Sammelübersicht 3 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache V/345) Frau Jacobi (Marl) (CDU/CSU) . . 1262 B Schoettle, Vizepräsident . . . . . 1262 C Berichte des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung — Wahlprüfungsangelegenheiten — über Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965: über den Wahleinspruch des Georg Greiner, Schwäbisch Hall-Steinbach (Drucksache V/367) 1263 A Wahleinspruch des Ludwig Franz, Nordhalben/Heinersberg (Ofr) (Drucksache V/368) 1263 A Wahleinspruch des Rudolf Härer, Emmendingen (Drucksache V/369) 1263 A Wahleinspruch der Adele Krüger, LübeckTravemünde (Drucksache V/370) . . . 1263 B Wahleinspruch des Kurt Pöhn, Wiesbaden (Drucksache V/371) . . . . . . . . 1263 B Wahleinspruch des RA Jürgen Fischer- Dorp, Stuttgart (Drucksache V/372) . . 1263 B Wahleinspruch des Ulrich Schäfer, Kiel (Drucksache V/373) 1263 C Wahleinspruch des Leopold Windisch, Mainz (Drucksache V/374) 1263 C Wahleinspruch des Erich Schreier, Duisburg-Wanheim (Drucksache V/375) . . . 1263 C Wahleinspruch des Josef Wenger, Saarbrücken (Drucksache V/376) . . . . . 1263 D Wahleinspruch des Hermann Schlumbohm, Hamburg (Drucksache V/377) . . . . . 1263 D Wahleinspruch des Klaus Friedrich, Frank- furt (Drucksache V/378) . . . . . . . 1263 D Wahleinspruch des Hans Scheyhing, Ulm (Drucksache V/379) . . . . . . . . 1264 A Wahleinspruch des Reinhold Schölzel, Lüdenscheid (Drucksache V/380) . . . . 1264 A Wahleinspruch des Bernd Weber, Bonn (Drucksache V/381) . . . . . . . . 1264 A Wahleinspruch des Wilhelm Ackermann, Nördlingen (Drucksache /382) . . . . 1264 B Wahleinspruch der Frau Gertrud Otte, Hildesheim (Drucksache V/383) . . . . . 1264 B Wahleinspruch des Alfons Dörner, Lauben- heim (Drucksache V/384) . . . . . . 1264 B Wahleinspruch des Karl Becker, Duisburg (Drucksache V/385) . . . . . . . . 1264 C Schoettle, Vizepräsident . 1262 D, 1265 A Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 1264 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 1266 C Anlagen 1267 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966 1249 28. Sitzung Bonn, den 10. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach *) 11. 3. Dr. Aigner*) 11.3. Dr. Apel *) 11. 3. Arendt (Wattenscheid) *) 11. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 11. 3. Dr. Artzinger *) 11. 3. Bading *) 11.3. Dr.-Ing. Balke 26.3. Bergmann *) 11.3. Berkhan 12. 3. Dr. Birrenbach 11. 3. Frau Blohm 31. 3. Blumenfeld 27. 3. Böhm 11.3. Dr. Brenck 11. 3. Dr. Burgbacher*) 11. 3. Burger 10. 4. Deringer *) 11. 3. Dichgans *) 11.3. Dr. Dittrich *) 11. 3. Dröscher *) 11.3. Eisenmann 13. 3. Frau Dr. Elsner*) 11. 3. Dr. Eppler 12. 3. Faller *) 11.3. Felder 10. 3. Figgen 11.3. Dr. Franz 11.3. Frieler 11.3. Fritsch 11.3. Fritz (Wiesbaden) 31.3. Dr. Furler *) 11. 3. Gerlach *) 11.3. Dr. Gleissner 11. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 11.3. Haage (München) 11.3. Haase (Kellinghusen) 12.3. Hahn (Bielefeld) *) 11. 3. Hamacher 31. 3. Hauffe 11. 3. Dr. Hofmann (Mainz) 11. 3. Hufnagel 12. 3. Illerhaus *) 11. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Kahn-Ackermann 11. 3. Kiep 11.3. Klein 18. 3. Klinker *) 11. 3. Frau Krappe 31. 3. Kriedemann *) 11. 3. Kulawig *) 11.3. Lenz (Brühl) *) • 11. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Löhr *) 11.3. *) Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Lücker (München) *) 11. 3. Mauk *) 11.3. Memmel *) 11.3. Merten *) 11.3. Mertes 12. 3. Metzger *) 11.3. Michels 10. 3. Dr. Miessner 12. 3. Missbach 22. 3. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 11. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Müller (Aachen-Land) *) 11. 3. Dr. Philipp*) 11. 3. Porten 10. 3. Prochazka 11. 3. Frau Renger 11.3. Richarts 11. 3. Riedel (Frankfurt) *) 11. 3. Dr. Schiller 11.3. Dr. Schulz (Berlin) 11.3. Dr. Schulze-Vorberg 11.3. Dr.-Ing. Seebohm 11.3. Seifriz *) 11.3. Seuffert*) 11. 3. Dr. Starke*) 11. 3. Strauß 11.3. Frau Strobel *) 11.3. Teriete 11.3. Unertl 11.3. Baron von Wrangel 11. 3. Zebisch 11. 3. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 4. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (Drucksache V/339 Frage XII/1) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen einschließlich internationaler Verhandlungen, um die Lärmbelästigung der Bevölkerung in der Bundesrepublik durch zivilen Überschallflugverkehr zu vermeiden, die nach amerikanischen amtlichen Untersuchungen eine erhebliche Gesundheitsgefährdung darstellt? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bezüglich schädlicher Lärmauswirkungen bei dem Einsatz von Überschallflugzeugen gesetzliche Maßnahmen notwendig sind. Daher wird sie auch im Bereich der ICAO notwendige Änderungen der internationalen Abkommen zu erreichen versuchen. Im jetzigen Stadium der Entwicklung des Überschallgerätes ist es jedoch noch verfrüht, spezifische Änderungen des Abkommens von Chikago, der Anhänge oder anderer Dokumente zu konkretisieren. Die deutsche Gesetzgebung wird rechtzeitig dem Problem des Überschallverkehrs und seinen schädlichen Auswirkungen gerecht werden. 1268 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretär Dr: Seiermann vom 4. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kreutzmann (Drucksache V/339 Fragen XII/2 und XII/3) : Was gedenkt die Bundesregierung gegen das durch die Stilllegung von Bahnbuslinien im Zonenrandgebiet verursachte erhebliche Ansteigen der Fahrkosten — teilweise auf das Doppelte und Dreifache — zu tun, insbesondere im Hinblick auf den Schriftlichen Bericht des Ausschusses des 4. Bundestages für gesamtdeutsche und Berliner Fragen — Drucksache IV/3668 —, in dem unter II Nr. 6 die Forderung erhoben wird, daß die den Schülern der weiterführenden Schulen entstehenden Fahrkosten von den Ländern übernommen werden? Hat der Beschluß der Bundesregierung vom 16. Dezember 1964, bei den Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn das Zonenrandgebiet auszuklammern, auch für die Bahn- und Postbuslinien Geltung? Der Beschluß des Bundeskabinetts vom 16. Dezember 1964 befaßt sich nur mit der Stillegung von Eisenbahnen und der Punktrationalisierung. Der Omnibusverkehr der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost ist in diesem Beschluß nicht angesprochen, weil ohnedies nach dem Personenbeförderungsgesetz in jedem einzelnen Fall nicht nur bei Einstellung des Betriebs, sondern auch bei Änderungen des Fahrplans, der Haltestellen usw. die Zustimmung der Genehmigungsbehörde des Landes (Regierungspräsident) erforderlich ist. Die Deutsche Bundesbahn hat bisher im Zonenrandgebiet keine Bahnbuslinien stillgelegt. Ihre Anfrage, Herr Abgeordneter, bezieht sich — wie wir inzwischen im gegenseitigen Benehmen klären konnten — auf den Fortfall einzelner Fahrten von bestehenden Linien. Im Bahnbusverkehr kommen einzelne Fahrten nur dann in Fortfall, wenn sie völlig unwirtschaftlich sind und die Zahlung von Zuschüssen, z. B. für besondere Schüleromnibusse, abgelehnt wird. Mir ist allerdings nicht bekannt, daß es bei solchen Maßnahmen zu dem von Ihnen aufgezeigten Ansteigen der Fahrkosten gekommen ist. Es wäre zweckmäßig, wenn Sie dem Bundesverkehrsministerium in Betracht kommende Fälle mitteilen würden. Im übrigen sind die Verhandlungen mit den Ländern wegen Übernahme der Fahrkosten für Schüler noch nicht abgeschlossen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 3. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stammberger (Drucksache V/339 Frage XII/4) : Warum hat die Deutsche Bundesbahn mit dem bereits für das Jahr 1965 angekündigten Wiederaufbau des kriegszerstörten Bahnhofsgebäudes Ebelsbach-Eltmann noch nicht begonnen, obwohl der Bahnhof an einer Hauptstrecke gelegen ist? Bei der bekannten sehr schwierigen Finanzlage der Deutschen Bundesbahn war es bisher nicht möglich, den Wiederaufbau des kriegszerstörten Bahnhofsgebäudes Ebelsbach-Eltmann im Rahmen des Wirtschaftsplanes in das Bauprogramm der Deutschen Bundesbahn aufzunehmen. Auch im Jahr 1966 wird durch die erhebliche Einschränkung des Wirtschaftsplanes der Hochbausektor wieder besonders stark betroffen. Die Deutsche Bundesbahn steht vor der schweren Entscheidung, fast 70 % der bereits seit Jahren laufenden dringendsten Hochbauvorhaben 1966 mindestens vorübergehend wegen fehlender Mittel einzustellen oder erheblich zu strecken. Unter die einzustellenden Hochbauvorhaben fallen auch eine Reihe dringend notwendiger Betriebsbauten und Sozialvorhaben für das Personal. Die Deutsche Bundesbahn sieht sich deshalb nicht in der Lage, das neu zu beginnende Vorhaben Ebelsbach-Eltmann, das mit 525 000 DM veran- schlagt ist, im Bauhaushalt zu berücksichtigen, auch wenn der Bahnhof an einer Hauptstrecke gelegen ist. Wie mir die Deutsche Bundesbahn ergänzend mitteilt, beabsichtigt sie, das Vorhaben für das Jahr 1967 vorzusehen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß sich die Finanz- und Kapitalmarktlage der Deutschen Bundesbahn bis dahin entspannt hat. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 4. März 1966 auf ,die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Maucher (Drucksache V/339 Fragen XII/5, XII/6 und XII/7) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach der vollständige Ausbau der Bundesstraße 30, insbesondere der Strecke WeingartenRavensburg—Friedrichshafen, bis zum Jahre 1971 verschoben werden soll? Aus welchen Gründen wurde — bei Bejahung der Frage XII/5 — der vollständige Ausbau der Bundesstraße 30 aus dem 2. Vierjahresplan gestrichen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß für die Bundesstraße 30 in dem Teil, der den stärksten Verkehr hat, eine unerträgliche Situation sich in kurzer Zeit ergeben wird? Der Ausbau der Bundesstraße 30 zwischen Ulm und Friedrichshafen wind auch im 3. Vierjahresplan — also in den Jahren 1967 bis 1970 — verstärkt fortgeführt. Hierfür werden Haushaltsmittel in ganz beträchtlichem Umfang bereitgestellt. Pressemeldungen, wonach ,der Ausbau bis zum Jahre 1971 zurückgestellt werden soll, treffen deshalb nicht zu. Für den Abschnitt Weingarten — Ravensburg, der die stärkste Verkehrsbelastung der Gesamtstrecke besitzt, ist im Rahmen des 3. Vierjahresplanes ein 4spuriger Ausbau vorgesehen. Nach erfolgtem Ausbau wird die Bundesstraße 30 hier auf jeden Fall , den Verkehrserfordernissen gerecht werden können. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966 1269 Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom. 7. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen ides Abgeordneten Memmel (Drucksache V/339 Fragen XIII/1 und XIII/2) : Ist der Bundesregierung das durch das Landgericht Hildesheim als Berufungsinstanz ergangene rechtskräftige Urteil 1 S 262/64 bekannt? Wird die Bundesregierung prüfen, ob mit Rücksicht auf das in Frage XIII/1 genannte Urteil nicht eine Verlängerung der viel zu kurzen Verjährungsfrist des § 14 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 am Platze ist? Zu 1: Das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 12. Mai 1964 (1 S 262/64) ist bekannt. Zu 2: Es ist beabsichtigt, im neuen Postgesetz für Ansprüche aus nicht ordnungsmäßiger Gutschrift von Zahlkartenbeträgen eine längere Verjährungsfrist vorzusehen. Ich weise nochmals darauf hin, daß berechtigte Ansprüche aus nicht ordnungsgemäß gutgeschriebenen Zahlkarten auch dann noch anerkannt werden, wenn die sechsmonatige Verjährungsfrist nach § 14 des Postgesetzes bereits verstrichen ist; und zwar so lange, wie Feststellungen über den Verbleib der eingezahlten Beträge an Hand der Belege und Einzahlungslisten möglich sind, die ein Jahr lang aufbewahrt werden. In dem vom Landgericht Hildesheim entschiedenen Fall hat der Absender erst 16 Monate nach der Einlieferung der Zahlkarte einen Nachforschungsantrag gestellt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 7. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/339 Fragen XV/3, XV/4 und XV/5) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wann mit der Freigabe der während der Kriegshandlungen zwischen Indien und Pakistan beschlagnahmten sogenannten Konterbande zu rechnen ist? Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein großer Teil der laut Frage XV/3 beschlagnahmten Güter sich noch im Eigentum deutscher Firmen befindet? Ist die Bundesregierung bereit, bei den Regierungen Indiens und Pakistans darauf hinzuweisen, daß die alsbaldige Freigabe der in Frage XV/3 genannten Güter im gemeinsamen Interesse besonders entwiddungspolitischer Maßnahmen liegt? Zu 1) Die Bundesregierung ist nach Bekanntwerden der Beschlagnahme deutscher Warensendungen in Indien und Pakistan bei der indischen und pakistanischen Regierung vorstellig geworden, um eine sofortige Freigabe zu erreichen. Noch während des indisch-pakistanischen Konflikts gelang es, einzelne Beschlagnahmen aufzuheben. Hinsichtlich der Warensendungen, deren Freigabe nicht sofort zu erreichen war, erklärten die indische wie die pakistanische Regierung, daß sie zur Freigabe Zug um Zug bereit seien. Da diese Erklärungen bisher zu keinen befriedigenden Ergebnissen geführt haben, kann auch noch kein bestimmter Zeitpunkt genannt werden, wann mit der Freigabe zu rechnen ist. Die Bundesregierung hat deshalb beschlossen, einen Sonderbeauftragten im Botschafterrang einzusetzen, der die Verhandlungen mit den Regierungen Indiens und Pakistans unverzüglich aufnehmen soll. Zu 2) Die Antwort lautet: Ja. Zu 3) Die Bundesregierung, hat in Noten, die am 24. Dezember in Karachi und am 30. Dezember in NeuDelhi durch die deutschen Botschafter übergeben worden sind, darauf hingewiesen, daß eine Verzögerung der Freigabe sich nachteilig auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den beiden Staaten auswirken könne. Sie ist in ständigem Kontakt mit den beiden Regierungen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 8. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/339 Frage XV/6) : Trifft es zu, daß entgegen den zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der chilenischen Regierung getroffenen Abmachungen über den Expertenstatus deutscher Auslandslehrer diese vor ihrer Ausreise nach Chile eine Verpflichtung unterschreiben müssen, die erhebliche Einschränkungen der nach dem Abkommen vereinbarten Begünstigungen darstellt? Die Antwort lautet: Nein. Am 1. August 1962 hat der Deutsche Botschafter in, Santiago de Chile ein Abkommen zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Republik Chile unterzeichnet, nach welchem die vom Auswärtigen Amt an Schulen in Chile vermittelten Lehrer ab 1. Januar 1963 als Erziehungsexperten im Rahmen des Abkommens über technische Hilfe vom 16. Januar 1960 anerkannt werden. Bestandteil des Abkommens vom 1. August 1962 bildet eine Note der Deutschen Botschaft vom 2. August 1962. In dieser wird festgestellt, daß von einer Begrenzung der 1270 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966 Zollprivilegien der Auslandslehrer insoweit auszugehen ist, daß diesen die abgabenfreie Einfuhr 1. ihres Hausrats im Rahmen einer Gewichtsgrenze bis zu höchstens 2000 kg und 2. eines Kraftfahrzeugs bis 1000 kg Bruttogewicht unter der Voraussetzung der Wiederausfuhr nach Vertragsablauf zugebilligt wird, sofern vorher nicht ein Verkauf an einen gleichprivilegierten Lehrer erfolgen sollte. Um in den Genuß der Zollbefreiungen zu gelangen, haben die Lehrer vor ihrer Ausreise im Bundesverwaltungsamt in Köln eine an das chilenische Außenministerium weiterzuleitende Erklärung zu unterzeichnen, in der sie ihre Kenntnis der Bestimmungen bestätigen und sich zu deren Beachtung verpflichten. Die Begrenzung der Zollbefreiungen stellt eine von vornherein vom chilenischen Außenministerium verlangte Bedingung für den Abschluß des Abkommens vom 1. August 1962 dar. Die die Begrenzung enthaltende Note vom folgenden Tag wurde daher von chilenischer Seite seit Bestehen des Abkommens als dessen notwendiger Bestandteil behandelt und die vorgenannte Erklärung der Lehrer von Anfang an verlangt. Der Botschaft ist nur in einem Einzelfall bekannt geworden, daß das chilenische Außenministerium den freien Verkauf eines Kraftwagens genehmigt hat. Daß sich an der Rechtslage nichts geändert hat, ergibt eine vor wenigen Tagen in einem anderen Fall ergangene Verbalnote des chilenischen Außenministeriums an die Deutsche Botschaft. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Carstens vom 7. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache V/339 Frage XV/8) : Bestätigt das Auswärtige Amt eine Meldung der Fachzeitschrift „Nachrichten aus Chemie und Technik", wonach die türkische Regierung bereit gewesen wäre, ihre Universitäten für zwei oder drei Generationen mit deutschen Hochschullehrern zu besetzen, diesem Wunsch aber nur deshalb nicht entsprochen werden konnte, weil es unmöglich war, neue deutsche Professoren zu langfristigen Verträgen für die Ausscheidenden zu bekommen, da die deutsche Regierung die Altersversorgung deutscher Auslandshochschullehrer im Gegensatz zur Gepflogenheit der französischen und der englischen Regierung nicht übernimmt? Ein derartiger Wunsch der türkischen Regierung ist ,der Bundesregierung nicht übermittelt worden. Die Bundesregierung wäre angesichts des Mangels an Hochschullehrern auch nicht in der Lage, einen solchen Wunsch zu erfüllen. Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, ,daß sich die Bundesregierung bemüht, diesen Mangel dadurch zu verringern, daß sie in das Ausland abgewanderte Hochschullehrer zur Rückkehr in die Bundesrepublik zu gewinnen sucht. Die Altersversorgung stellt zwar für Wissenschaftler, die nicht unter Beurlaubung durch das zuständige Kultusministerium und auf unbefristete Zeit an Hochschulen ins Ausland gehen, ein Problem dar, nicht jedoch für diejenigen, die durch Vermittlung der Bundesregierung eine vorübergehende Auslandstätigkeit übernehmen. Der Mangel an Hochschullehrern, die bereit .sind, vorübergehend eine Lehrtätigkeit im Ausland anzunehmen, steht daher in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Frage der Altersversorgung. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 4. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen (Drucksache V/339 Frage XVI/4) : Trifft es zu, daß heute noch Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der am 29. Juni 1961 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten 3. Novelle zum G 131, insbesondere zu den §§ 42 und 72, fehlen? Die Durchführung der Dritten Novelle zum G 131 ist nicht durch Verwaltungsvorschriften, sondern durch Rundschreiben des Bundesministers des Innern geregelt worden. Bereits am 3. Oktober 1961 erging ein umfangreiches Rundschreiben zum wichtigsten Teil der Dritten Novelle, nämlich zum Abschluß der Unterbringung. Es ist im Gemeinsamen Ministerialblatt 1961 S. 736 veröffentlicht worden. Am 12. Februar 1962 wurde das Rundschreiben über . die Zahlung von Entlassungsgeld erlassen (GMBl. S. 64). Die Ausführungsbestimmungen zu § 56 Abs. 1, 2 G 131 (Gewährung von Beihilfen und Unterstützungen) vom 15. Juni 1963 sind im GMBl. S. 231 veröffentlicht worden. Von der Aufzählung der nicht veröffentlichten Rundschreiben, auch zu § 42 G 131, darf ich absehen. Verwaltungsvorschriften zu den Änderungen der §§ 42 und 72 G 131, die auch die Vierte Novelle zum G 131 berücksichtigen, sind vorbereitet. Sie werden bis zum 1. Januar 1967 erlassen werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 4. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Drucksache V/339 Frage XVI/5) : Wann ist mit einer Entscheidung des Bundesinnenministeriums über die von der Gemeinde Stein bei Nürnberg beantragte Einreihung in die Ortsklasse S zu rechnen? Für eine Einreihung der Gemeinden in die Ortsklasse S ist der Erlaß einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung nach § 13 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes erforderlich, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. In der schriftlichen Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dröscher zur Fragestunde am 2. Dezember 1965 ist Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966 1271 bereits darauf hingewiesen worden, daß die Mittel für eine Höherstufung der vorgeschlagenen 514 Orte im Rechnungsjahr 1966 nicht verfügbar seien und daß deshalb geprüft werde, ob vorerst eine enger begrenzte Zahl von Orten höhergestuft werden solle. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 4. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wörner (Drucksache V/339 Frage XVI/6): Ist die Bundesregierung bereit, von ihrer seitherigen Auslegung des § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung abzugehen, wonach wehrpflichtige Bundesbeamte bei Ableistung der Wehrdienstzeit verminderte Sonderzuwendungen erhalten und dadurch ungerechtfertigt schlechter gestellt werden als Bundesbeamte, die keinen Wehrdienst abzuleisten haben? Ihre Frage spricht von der „seitherigen Auslegung" des § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung. Hierzu darf ich auf folgendes aufmerksam machen: Nach dem genannten Paragraphen vermindert sich der Grundbetrag der Sonderzuwendung um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, für den dem Berechtigten keine Bezüge zugestanden haben. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Dienstbezüge oder Unterhaltszuschüsse während der Ableistung des Grundwehrdienstes oder einer Wehrübung zustehen, beantwortet sich nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz. Werden hiernach Bezüge weitergezahlt, tritt auch keine Kürzung des Grundbetrages der Sonderzuwendung ein. Wird ein Beamter vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres zum Grundwehrdienst oder vor Ableistung eines Wehrdienstes von zwölf Monaten zu einer Wehrübung einberufen, ist er nach § 9 Abs. 1 des Arbeitsplatzschutzgesetzes ohne Dienstbezüge oder Unterhaltszuschuß beurlaubt. Er erhält dann Leistungen nach Maßgabe des Wehrsoldgesetzes, die nicht zu den Bezügen gehören, die in § 6 des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung abschließend aufgezählt sind und daher der Berechnung des Grundbetrages der Sonderzuwendung zugrunde gelegt werden müssen. Es handelt sich hier also nicht, wie Sie anzunehmen scheinen, um eine Frage der Gesetzesauslegung durch die Bundesregierung, sondern um eine automatische Rechtsfolge, die sich für die Sonderzuwendung aus der Rechtslage ergibt, die durch das Arbeitsplatzschutzgesetz begründet ist. Diese Rechtsfolge ist vom Gesetzgeber bei der Verabschiedung des Gesetzes über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung für vertretbar gehalten worden. Es handelte sich übrigens um ein Initiativgesetz. Eine Änderung der Rechtslage ist nur durch Gesetzesänderung möglich. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 9. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wörner (Drucksache V/386, Frage V/4, V/5 und V/6) : Wird dafür gesorgt, daß die Pläne zur Stillegung von Bundesbahnstrecken im Zuge der Rationalisierung der Deutschen Bundesbahn laufend mit den sonstigen Verkehrsplanungen des Bundes und der Länder abgestimmt werden? Wird die Bundesregierung sicherstellen, daß bei der Auswahl von stillzulegenden Bundesbahnstrecken nicht nur Gesichtspunkte der Rentabilität, sondern vor allem auch die sonstige Verkehrslage des betroffenen Gebiets berücksichtigt werden? Ist die Bundesregierung bereit, bei ihren Straßenbauprogrammen die von der Stillegung von Bundesbahnstrecken betroffenen Gebiete künftig vorrangig zu berücksichtigen, um die im Interesse einer vernünftigen Raumordnung unerläßliche Gleichmäßigkeit der Verkehrsbedienung aller Räume zu sichern? Die Stillegung, wie auch die Teilstillegung, von Nebenbahnen der Deutschen Bundesbahn sind Maßnahmen, die eingehende Erhebungen über die wirtschaftliche Bedeutung und die Entwicklung des betroffenen Gebietes voraussetzen. Selbstverständlich werden die Gesichtspunkte der Raumplanung sorgfältig geprüft, ebenso wie die Konsequenzen, auch die straßenbaulichen Notwendigkeiten, die sich aus einer Ablösung oder Ergänzung des Leistungsangebotes der Schiene durch andere Verkehrsmittel ergeben. Die Rückwirkung geplanter Maßnahmen auf die Verkehrslage des betroffenen Gebietes wird nicht zuletzt durch rechtzeitiges Einschalten der obersten Landesverkehrsbehörden gewährleistet. Damit wird sichergestellt, daß neben den Interessen der Deutschen Bundesbahn auch die jeweiligen örtlichen Belange eingehend gewürdigt werden, um eine optimale Verkehrsbedienung sicherzustellen. Die Bundesregierung hat sich in dem von ihr am 26. Januar 1966 verabschiedeten Verkehrspolitischen Programm eingehend mit der Anpassung des Leistungsangebotes der einzelnen Verkehrsträger an die veränderte Nachfrage befaßt. Im Sinne einer volkswirtschaftlich optimalen Bedienung des Flächenverkehrs soll die Verkehrsbedienung möglichst verbessert werden. Dies gilt besonders für die wirtschaftlich schwachen und verkehrsungünstig gelegenen Gebiete. Im Rahmen der Weiterführung aufeinander abgestimmter Programme für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur werden diese Gedanken Berücksichtigung finden.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Die Monatskarte wird, wie Sie wissen, seit einigen Jahren allgemein, d. h. ohne Prüfung der Voraussetzungen, gewährt. Der Preis beträgt jetzt 4,5 Pf je Kilometer bei einem Selbstkostenpreis der Bundesbahn zwischen 13 und 14 Pf.


Rede von Erwin Schoettle
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Noch eine Frage der Abgeordneten Frau Freyh.

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    Rede von Brigitte Freyh


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    Darf ich Sie bitten, meine Frage ausführlicher zu beantworten. Denn ich habe erfahren wollen, wie sich der Preis einer normalen Monatskarte von dem einer Studentenmonatskarte unterscheidet.