Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:Zu den in der Fragestunde der 26. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. März 1966 gestellten Fragen des Abgeordneten Hauck, Drucksache V/339 Nr. XI/12, XI/13 und XI/14, ist inzwischen die schriftliche Antwort des Bundesministers von Hasselvom 2. März 1966 eingegangen. Sie lautet:Nach Eingang der Stellungnahme des Landes Niedersachsen habe ich mich grundsätzlich für die Anlage eines Standortübungsplatzes im Wohld-Gebiet des Landkreises Braunschweig entschieden.Zu 350) Es war mir noch nicht möglich, die interessierten Landes-und kommunalen Behörden von dieser Entscheidung zu unterrichten, weil die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesregierung umfangreiche und bedeutsame Auflagen enthält, deren Auswirkungen sowohl in planungsmäßiger als auch haushaltsmäßiger Hinsicht noch geprüft werden müssen.Diese Unterrichtung erfolgt grundsätzlich über den Herrn Niedersächsischen Minister des Innern.Meine Mittelinstanzen sind angewiesen, mir das Ergebnis der Prüfung so schnell wie möglich vorzulegen. Mit seinem Eingang rechne ich in ca. 2 Monaten.Unabhängig hiervon wird der Oberkreisdirektor des Landkreises Braunschweig auf seinen Wunsch hin am 21. März 1966 mit meinem zuständigen Referenten Einzelheiten besprechen können.Zu 351) Es ist der Bundesregierung bekannt, daß im Interesse der für das Wohld-Gebiet eingeleiteten landwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen die Landbeschaffung möglichst kurzfristig eingeleitet werden sollte, um für die Betroffenen klare Verhältnisse zu schaffen. Es ist nicht bekannt, daß die Betroffenen schon finanzielle Verluste erlitten haben.Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, bin ich bereit, die Oberfinanzdirektion Hannover vorab mit der Einleitung der Landbeschaffung zu beauftragen, obwohl ich z. Z. die Auswirkungen der Auflagen der Niedersächsischen Landesregierung noch nicht überschaue.Zu den in der Fragestunde der 27. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. März 1966 gestellten Fragen des Abgeordneten Richter, Drucksache V/386 Nr. V/7 und V/8, ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 9. März 1966 eingegangen. Sie lautet:Zu Frage V/7. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn hat sich an ihrer Einstellung, die Eisenbahnbrücke über den Neckar' zwischen Obrigheim und Neckarelz nicht wieder aufzubauen, nichts geändert. Da die Deutsche Bundesbahn sich auch durch die Aufnahme des durchgehenden Betriebes zwischen Meckesheim und Neckarelz keine Belebung des Verkehrsaufkommens errechnet, wird sie von rein verkehrswirtschaftlichen Überlegungen geleitet, wenn sie eine Verwirklichung dieses Projektes nicht in Betracht zieht.Zu Frage V/8. Die Gemeinden Aglasterhausen, Daudenzell, Asbach und Mörtelstein liegen an der bestehenden Eisenbahnlinie Meckesheim—Obrigheim—Neckarelz. Sie haben alle einebesondere Haltestelle. Die Orte werden auf der Schiene werktags in beiden Richtungen zusammen von 19 Personenzügen der Strecke Medcesheim—Obrigheim bedient. Die Verbindung zwischen Obrigheim und Neckareiz wird durch 20 Bahnbusfahrten hergestellt.Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn sind die Züge nach dem letzten Zählergebnis nur noch schwach besetzt. Zwischen Aglasterhausen und Obrigheim wurden im werktäglichen Durchschnitt, nur noch insgesamt 330 Reisende gezählt.Daneben besteht bereits eine Bahnbuslinie MeckesheimAglasterhausen—Obrigheim—Neckarelz— Mosbach. Auf dieser Linie sind folgende Haltestellen eingerichtet: Aglasterhausen Fa. Bott, Aglasterhausen Rathaus, Abzweig Daudenzell, Daudenzell Ort, Abzweig Mörtelstein, Asbach Schule und Abzweig Asbach.Damit wird eine ortsnähere Bedienung gewährleistet.Die Fahrzeiten zwischen Aglasterhausen und Obrigheim betragen auf Schiene und Straße je 15 Minuten.Die Deutsche Bundesbahn hat mit diesem Angebot an Zug-und Busfahrten dem Verkehrsbedürfnis ausreichend Rechnung getragen.Meine Damen und Herren, die heutige Tagesordnung soll ergänzt werden um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen.Ich schlage vor, diese Zusatzpunkte gleich zu erledigen. — Das Haus ist einverstanden.Dann rufe ich auf:Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats über die Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber dritten Ländern für Schweine, Schweinefleisch und Schweinefleisch enthaltende Erzeugnisse für Einfuhren im zweiten Vierteljahr 1966— Drucksachen V/333, V/398 — Berichterstatter: Abgeordneter SchmidhuberBeratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingent für Zeitungsdruckpapier)— Drucksachen V/347, V/399 —Berichterstatter: Abgeordneter LangeBeratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfra-
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1250 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966
Vizepräsident Schoettlegen über die von der Bundesregierung beschlossene Dreizehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingente 1966 — EGKS-Waren)— Drucksachen V/348, V/400 — Berichterstatter: Abgeordneter LangeBeratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung über Änderung des Zollkontingents für Seelachs— Drucksachen V/349, V/401 —Berichterstatter: Abgeordneter Dr. StaratzkeWünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort zur Begründung der Vorlagen? — Das ist nicht der Fall.Ich lasse über die Vorlagen insgesamt abstimmen. Der Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen schlägt Ihnen im Falle der Vorlage Drucksache V/333 vor, von der Verordnung Kenntnis zu nehmen. In den übrigen Fällen bittet er um Zustimmung. Wer den Empfehlungen des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig beschlossen.Meine Damen und Herren, wir kommen dann zu Punkt 1 der Tagesordnung, zurFragestunde— Drucksachen V/386, V/387 —Ich rufe die Frage V/15 des Herrn Abgeordneten Seibert auf:Wann ist die Bundesregierung bereit — parallel zu den jüngsten amerikanischen Vorschriften, ab 1968 alle Otto-Motoren in Personenkraftwagen mit Filtervorrichtungen auszustatten —, § 47 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Weise zu konkretisieren; daß zum gleichen Zeitpunkt auch für alle in der Bundesrepublik Deutschland produzierten und zugelassenen Personenkraftwagen mit Otto-Motoren analoge Auflagen vorgeschrieben werden?Ist Herr Abgeordneter Seibert anwesend? -Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, ich bitte, die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Seibert gemeinsam beantworten zu dürfen, da sie den gleichen Sachverhalt betreffen.
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage V/16 des Herrn Abgeordneten Seibert auf:
Ist die Bundesregierung bereit, analoge Vorschriften zu den unter V/1S genannten für Dieselmotoren in Personenkraftwagen und Lastkraftwagen zu erlassen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich hoffe, daß noch im Laufe dieses Jahres Bestimmungen in Form von Rechtsverordnungen erlassen werden können, die entsprechend den Vorschriften in den Vereinigten Staaten Grenzwerte für schädliche Bestandteile im Abgas von Otto-Motoren festlegen. Auch für Diesel-Motoren sind entsprechende Vorschriften in Vorbereitung. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens soll im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium und im Benehmen mit den Ländern und der herstellenden Industrie festgelegt werden, möglichst für das Jahr 1968.
Herr Abgeordneter Seibert zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß eine Gefährdung des Exports deutscher Automobile nach den Vereinigten Staaten eintreten kann, wenn der Termin, der 1. Januar 1968, nicht eingehalten wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die Automobilindustrie ist mindestens seit 1958 — seit diesem Jahr habe ich dem Hohen Hause von Zeit zu Zeit Auskunft über den Stand der Vorbereitungen gegeben — mit diesem Problem konfrontiert. Ich glaube, es läßt sich ermöglichen, daß die Industrie sich jetzt endlich und endgültig auf die Notwendigkeit einstellt.
Herr Abgeordneter Seibert zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen die Pressemitteilung bekannt, wonach der amerikanische Innenminister ausgeführt hat, daß nur die Exportmodelle der deutschen Automobilindustrie Abgasentgiftungsanlagen enthalten sollen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Diese Notiz ist mir bekannt, und sie hat mich veranlaßt, sofort mit dem Präsidenten des Verbandes der Deutschen Automobilindustrie Verbindung aufzunehmen. Ich werde diese Frage Anfang nächster Woche, wenn Herr Thomala von einer Auslandsreise zurückkommt, sehr ernst mit ihm besprechen.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Seibert.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß der deutsche Staatsbürger ebenso empfindlich gegen die Abgasgifte ist wie der amerikanische Staatsbürger?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Jawohl, der Meinung bin ich.
Und sind Sie bereit, von Regierungsseite alles Erforderliche zu tun?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Vorbehaltlos ja!
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966 1251
Herr Abgeordneter Fellermaier zu einer weiteren Frage.
Herr Staatssekretär, Sie haben in der gestrigen Fragestunde festgestellt, daß es gerade bei der Automobilindustrie sehr schwierig sei, in kleine Fahrzeuge Abgasvorrichtungen einzubauen, und zwar im Gegensatz zu großen Fahrzeugen in den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika. Würden Sie diese Meinung nach der Feststellung des amerikanischen Innenministers heute immer noch so aufrechterhalten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nein. Ich bin der Auffassung, daß es bei den kleinen Fahrzeugen schwieriger ist als bei den großen. Aber ich bin der Meinung, daß diese Frage auch bei den kleinen Fahrzeugen gelöst werden kann und gelöst werden muß.
Keine weiteren Fragen mehr? —
Dann rufe ich die Frage V/17 des Abgeordneten Dr. Apel auf:
Wie will die Bundesregierung die beträchtlichen Mehrbelastungen an Fahrgeld ausgleichen, die vielen Studenten dadurch entstehen, daß Studenten über 27 Jahre ab 1. März 1966 keine Fahrpreisermäßigungen auf der Bundesbahn mehr erhalten?
Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Fellermaier übernommen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, ich bitte, einverstanden zu sein, daß ich die Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Apel, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen, gemeinsam beantworte, wenn der Herr Abgeordnete einverstanden ist.
Einverstanden! — Herr Abgeordneter Fellermaier, Sie sind auch einverstanden?
— Dann rufe ich auch die Fragen V/18 und V/19 auf:
Wurde bei der Einschränkung der in Frage V/17 genannten Vergünstigung berücksichtigt, daß eine stattliche Anzahl von Studenten vor Aufnahme des Studiums ihrer Wehrpflicht nachkommen muß?
Hält es die Bundesregierung für möglich, den durch die in Frage V/17 erwähnten Einschränkungen betroffenen Studenten wenigstens Arbeitermonatskarten für ihre Fahrten zwischen Universität und Wohnort zu gewähren?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, es ist Sache der Unterrichtsverwaltungen der Länder, denjenigen Studenten, die nach der Anhebung der Tarife der Eisenbahnen zum 1. März dieses Jahres das Fahrgeld für die täglichen Fahrten zwischen Wohnort und Hochschulort nicht mehr aufbringen können, entsprechende Zuschüsse zu gewähren. Das gilt insbesondere auch für die Studenten im Alter von mehr als 27 Jahren, die künftig von den Schülerzeitkarten keinen Gebrauch mehr machen können.
Es ist bekannt, daß zahlreiche Studenten vor Aufnahme des Studiums ihrer Wehrpflicht genügen müssen und daß ein kleinerer Teil dieser Studenten infolgedessen das Studium nicht vor Vollendung des 27. Lebensjahres abschließt. Jedoch kann diese Tatsache in den Tarifen der Eisenbahnen, die im Schülerverkehr auch nach der Tariferhöhung ständig große Verluste erleiden, nicht berücksichtigt werden. Den Studenten im Alter von mehr als 27 Jahren steht die Möglichkeit offen, von den allgemein eingeführten Wochen- und Monatskarten Gebrauch zu machen, deren Lösung nicht an irgendwelche Bedingungen persönlicher Art geknüpft ist.
Ich bitte, einige Worte anfügen zu dürfen, Herr Präsident, weil sich die kommenden Fragen ebenfalls mit diesem Problem befassen und ich Wiederholungen vermeiden möchte.
Ich bitte das Hohe Haus und die Herren Abgeordneten, sich doch dessen bewußt zu sein, daß die Finanzlage der Deutschen Bundesbahn über ein Verkehrsproblem hinaus zu einem Haushaltsproblem geworden ist. Wir haben Milliardenbeträge im Haushalt für die Deutsche Bundesbahn zu leisten, und Sie werden verstehen, daß alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, Ausgaben zu sparen und die Einnahmen zu erhöhen, zumindest aber die Einnahmen im Einzelfall ungefähr den Selbstkosten anzupassen. Tatsächlich ist es so, daß nachgewiesenermaßen — nicht nur nach der Behauptung der Bundesbahn — der Personenkilometer der Bundesbahn sich auf 13 bis 14 Pf stellt. Die Schüler zahlen nach der Erhöhung 2,25 Pf. Sie haben also auch heute noch einen Preisnachlaß von 74 %. Mit anderen Worten, es wird ein Viertel der Kosten durch die Einnahmen aus den Schülertarifen gedeckt, drei Viertel gehen zu Lasten der Bundesbahn, d. h. zu Lasten des Bundeshaushalts.
Eine Zusatzfrage Herr Abgeordneter Fellermaier.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob die Bundesregierung keine Möglichkeit sieht, im Rahmen der allgemeinen Förderung des Zweiten Bildungsweges vielleicht durch einen anderen Etat, z. B. aus dem Bereich des Bundesministeriums für Familie und Jugend, gerade den Studenten entgegenzukommen, die im Zweiten Bildungsweg nach Vollendung des 27. Lebensjahres jetzt besonders stark und hart betroffen werden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, zunächst bin ich der Auffassung, daß diese Förderungsmaßnahmen in den Bereich der Kulturverwaltung gehören, die Aufgabe der Länder ist. Wir haben aber trotzdem alle Möglichkeiten der Bundesressorts, insbesondere auch des Familienministeriums, erkundet und feststellen müssen, daß in keinem der Ressorts irgendwelche Etatmittel für diese Zwecke verfügbar sind.
Noch eine Frage Herr Abgeordneter Fellermaier.
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1252 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966
Herr Staatssekretär, ist Ihnen die Antwort des Familienministeriums in einer Fragestunde des Bundestags bekannt, daß die Ausbildungszulage dann über das 27. Lebensjahr hinaus gewährt wird, wenn vorher durch Ableistung des Wehrdienstes oder des zivilen Ersatzdienstes die Bildungszeit unterbrochen worden ist? Müßte man nicht folgern, daß das, was für die Ausbildungsbeihilfe gilt, auch für die Fahrtkosten .dieser betroffenen Studenten zu gelten hat?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es ist ein ganz großer Unterschied zwischen der Ausbildungsbeihilfe, die Leistungen aus dem Kulturfonds bedeutet, und den Fahrgeldern einer Betriebsverwaltung, 'die durch das Gesetz gezwungen ist, ihre Ausgaben zu decken.
Jetzt Herr Dr. Kreutzmann zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Studenten des Zweiten Bildungsweges, die eine Beihilfe aus dem Honnefer Modell von 200 DM erhalten, allein für die verhältnismäßig kurze Strecke von Wiesbaden nach Frankfurt jetzt 68 DM Fahrtkosten aufbringen müssen? Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, daß die Länder diese Kosten noch zusätzlich tragen können, wenn sie bereits die Kosten der Mittelpunkt- und Zentralschulen aufbringen müssen und im Zonenrandgebiet die Mehrkosten, die durch Umwegfahrten entstehen? Sind Sie nicht der Meinung, daß man im Rahmen des Honnefer Modells hier helfen müßte?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ob im Rahmen des Honnefer Modells geholfen werden kann, will ich gern noch einmal prüfen. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, daß primär die Etats der Länder für solche Maßnahmen zuständig sind.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hammans.
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht — es geht ja hier um die Bummelanten, denen die Schülerfahrkarten entzogen werden sollen, und nicht um diejenigen, die sich auf dem Zweiten Bildungsweg 'befinden —, daß man den Verwaltungen der Universitäten die Entscheidung überlassen müßte, wer ein Bummelant ist und wer es nicht ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich möchte zunächst etwas richtigstellen, Herr Abgeordneter. Es hat sicher nicht in der Absicht der Bundesbahn gelegen, hier in die Hochschulpolitik einzugreifen und die sogenannten Bummelanten zu bestrafen. Die Grenze von 27 Jahren ist auch in der sonstigen Gesetzgebung, sowohl in der Steuergesetzgebung wie in der Sozialgesetzgebung, festgelegt. Irgendeine Grenze muß in einer Verwaltung gesetzt werden. Nach der Statistik sind
nicht ganz 8 % ,der Studenten in einem Lebensalter über 27 Jahre.
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß gerade die Leute des Zweiten Bildungsweges betroffen werden, die man doch ausklammern müßte? Sehen Sie hier eine Möglichkeit?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich würde jede Möglichkeit ergreifen, um den Leuten des Zweiten Bildungsweges zu helfen, wenn ich im Rahmen des Bundeshauhalts eine Möglichkeit sehen würde. Wir stehen seit Jahren mit den Landesregierungen in Verbindung und bitten sie, zu prüfen, inwieweit zusätzliche Maßnahmen zum Ausgleich der notwendigen Tariferhöhungen aus den Kulturfonds bestritten werden können.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Lemmrich.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, wie groß die Aufwendungen sind, die entstehen würden, wenn auch die Studenten, die das 27. Lebensjahr überschritten haben, dieselben Vergünstigungen wie die Studenten unter 27 Jahren erhielten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das kann ich aus dem Handgelenk nicht sagen. Ich habe gesagt, daß rund 8 % der Studenten über 27 Jahre alt sind. Wie groß die Zahl der Studenten insgesamt ist, die die Bundesbahn benützen, ist mir nicht bekannt. Vielleicht ist die Hauptverwaltung der Bundesbahn in der Lage, das festzustellen. Ich werde das veranlassen.
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß es sehr sinnvoll ist, die Studenten in zwei Gruppen zu teilen, wobei man insbesondere die Gruppe derjenigen trifft, die schon dadurch, daß sie als Soldaten dem Vaterland ihren Dienst leisten, gegenüber jenen ins Hintertreffen kommen, die aus unterschiedlichen Gründen diesen Dienst nicht zu leisten haben?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, die Trennung in Gruppen hat immer bestanden. Bis vor kurzem lag im Bahnbusverkehr die Grenze bei 25 Jahren, sie ist dann auch auf 27 Jahre erhöht worden. Ich teile grundsätzlich Ihre Auffassung, daß vor allem dann, wenn ein Fall der Bedürftigkeit gegeben ist, den jungen Leuten geholfen werden sollte. Ich sehe aber im Rahmen des Bundeshaushalts keine Möglichkeit. Jede zusätzliche Tarifermäßigung bei der Bundesbahn — das wissen Sie als Mitglied des
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966 1253
Staatssekretär Dr. SeiermannVerkehrsausschusses ganz genau — macht sich im Bundeshaushalt bemerkbar. Wenn wir der Bundesbahn eine Auflage machten, das zu tun, würde sie das nur nach Maßgabe des § 28 a des Bundesbahngesetzes können, d. h. wenn die entsprechenden Mindereinnahmen aus der Bundeskasse vergütet würden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Rau.
Herr Staatssekretär, verstehe ich Sie richtig, daß die Bundesregierung die Absicht hat, diese neue Regelung bei der Bundesbahn widerspruchslos hinzunehmen, und damit zuläßt, daß ihre vorrangigen politischen Ziele auf dem Gebiete der Überwindung des Bildungsnotstands in unserem Lande durchkreuzt werden? Es ist doch wohl bekannt, daß es nicht möglich ist, allen, die davon betroffen sind, auch wenn sie in finanziell schwieriger Lage sind, durch Stipendien und dergleichen zu helfen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, auch diese Tarifmaßnahme ist vor ihrer Einführung, wie es das Bundesbahngesetz vorschreibt, mit den Landesregierungen besprochen worden. Die Landesregierungen sind Träger der Kulturhoheit. Sie haben gegen diese Maßnahme keinen Einspruch erhoben. Ich weiß, daß die Bundesbahn diese Frage sehr eingehend geprüft hat, daß sie sich aber auch in Kenntnis der Bedenken, die vorgetragen worden sind, nicht entschließen konnte, auf sie zu verzichten.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß sich der Protest dieser Studentengruppen gegen die jetzige Regelung hauptsächlich darauf stützt, daß hier eine ungleiche Behandlung vorliege, durch die sich beispielsweise der Preis einer Monatskarte fast vervierfache?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich glaube, da liegt ein Mißverständnis vor. Eine Vervierfachung der Preise tritt nach meiner Kenntnis der Tarife nur bei Geschwister-Schülerkarten ein, und zwar dort, wo die Geschwisterermäßigung vorübergehend bereits für das erste Kind gegeben wurde. Aber wenn Sie berücksichtigen, daß nach der bisherigen Tariflage für den Personenkilometer 0,65 Pfennig berechnet wurden bei einem Selbstkostenpreis von 13 bis 14 Pfennig, dann werden Sie zugeben, daß es sich bei diesen 0,65 Pfennig je Personenkilometer nur um eine Anerkennungsgebühr und praktisch nicht um einen Tarifpreis gehandelt hat.
Noch eine Frage des Abgeordneten Josten.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, einen Musterfall zu überprüfen, der einen
Studenten aus Andernach betrifft, welcher bisher ein monatliches Fahrgeld von 26,80 DM zahlte und jetzt 92 DM zahlen muß, während sein monatliches Einkommen nach dem Honnefer Modell 250 DM beträgt und er eine Familie mit drei Kindern zu versorgen hat? Ich würde Ihnen gern die Unterlagen zuschicken.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich will das gern überprüfen. Ich will diesen Fall auch gern dem zuständigen Kultusministerium des Landes zur Kenntnis bringen und gleichzeitig auf das Schreiben unseres Herrn Ministers an die Landesregierungen verweisen, worin wir gebeten haben, diese Dinge im Auge zu behalten und entsprechende Maßnahmen zu treffen.
Ich darf eine Zwischenbemerkung machen, meine Damen und Herren. Bei einem so plötzlichen Überfall von Wortmeldungen, wie er sich hier ereignet hat, ist es dem amtierenden Präsidenten nur möglich, das zu notieren, was er sieht, und ich kann nicht alle sehen. — Entschuldigen Sie, Herr Bechert, Sie sind gar nicht dran, Sie sind der letzte von allen. Ich muß eine gewisse Reihenfolge einhalten und außerdem vielleicht sogar auf eine gewisse Dosierung der Fragesteller achten, damit nicht alle Fragen nur von einer Seite kommen.
Jetzt hat Frau Abgeordnete Freyh das Wort.
Herr Staatssekretär, wie unterscheidet sich denn der Kilometerpreis einer Studentenmonatskarte von dem einer normalen Monatskarte?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Monatskarte wird, wie Sie wissen, seit einigen Jahren allgemein, d. h. ohne Prüfung der Voraussetzungen, gewährt. Der Preis beträgt jetzt 4,5 Pf je Kilometer bei einem Selbstkostenpreis der Bundesbahn zwischen 13 und 14 Pf.
Noch eine Frage der Abgeordneten Frau Freyh.
Darf ich Sie bitten, meine Frage ausführlicher zu beantworten. Denn ich habe erfahren wollen, wie sich der Preis einer normalen Monatskarte von dem einer Studentenmonatskarte unterscheidet.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es gibt nur noch normale Monatskarten. Wir batten früher den Unterschied zwischen Schülermonatskarten, Arbeitermonatskarten und sonstigen Monatskarten; im Zuge der Vereinfachung der Verwaltung ist vor einigen Jahren bereits — ich kann jetzt nicht genau das Jahr sagen — die einheitliche Monatskarte mit einem Preis, wie ich eben sagte, von 4,5 Pf je Kilometer — bisher 4 Pf — festgesetzt worden.
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1254 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Peters.
Herr Staatssekretär, aus welchem Grunde erfolgt die Altersbegrenzung auf 27 Jahre und nicht etwa auf 25 oder 30 Jahre?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Weil die Altersgrenze von 27 Jahren — ich habe das bereits erwähnt — in einer Reihe von Steuer- und Sozialgesetzen als obere Grenze festgelegt ist.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Peters.
Herr Staatssekretär, glaubt die Bundesregierung, daß diese Altersbegrenzung mit dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes in Einklang zu bringen ist?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich glaube, ja.
Dann Herr Abgeordneter Dr. Hellige.
Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, daß über Maßnahmen zur Bewältigung des Bildungsnotstandes am Fahrkartenschalter oder an anderer, dafür vielleicht geeigneterer Stelle, entschieden werden sollte?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die geeignete Stelle ist die Kultusverwaltung des Landes. Ich habe das heute bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht.
Jetzt noch eine Frage, Herr Abgeordneter Dr. Klepsch.
Herr Staatssekretär, inwieweit entsprechen diese Maßnahmen den familienpolitischen Vorstellungen und der bisher geübten Politik der Bundesregierung.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wenn familienpolitische Erwägungen eine Änderung dieser Maßnahme erforderlich machen sollten, würde das zuständige Ministerium die Aufgabe haben, die entsprechenden Mittel in seinem Etat zu beantragen.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Dr. Klepsch.
Herr Staatssekretär, ist, bevor diese Maßnahme in Kraft gesetzt wurde, darüber mit den zuständigen Stellen der Länder und den übrigen in Betracht kommenden Stellen in der Bundesregierung beraten worden oder sind diese in Kenntnis gesetzt worden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ja, das ist geschehen.
Herr Abgeordneter Regling.
Herr Staatssekretär, darf ich auf Grund Ihrer Antworten, die dahin gingen, daß Sie alle Maßnahmen befürworten würden, die für Studenten über 27 Jahre Erleichterungen bringen, fragen: Hat sich die Regierung für die Übergangszeit — diese Studenten haben ja nur kurzfristig von der Erhöhung erfahren — keine Gedanken darüber gemacht, welche Hilfe jetzt sofort gegeben werden könnte? Es handelt sich doch immerhin nicht um Einzelfälle, wie hier gesagt wurde, sondern ich könnte Ihnen auch Fälle nennen — —
Sie dürfen fragen, nicht Feststellungen treffen.
Ich frage, ob Ihnen bekannt ist, daß diese Preiserhöhungen, die vom Kollegen Josten schon genannt worden sind und auch auf anderen Linien bekannt sind, zwischen Lübeck und Hamburg einen Mehrpreis von 60 DM, zwischen Lübeck und Kiel einen solchen von 67 DM ausmachen. Was sollen die Studenten jetzt machen, wenn Sie nur sagen, daß Maßnahmen später befürwortet werden sollen? Ich frage also: Hat die Bundesregierung nicht daran gedacht, was jetzt in diesem Moment geschehen soll, da die Studenten vor der Entscheidung stehen, zu zahlen oder mit dem Studium aufzuhören?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich habe bereits zum Ausdruck gebracht, daß die Landesregierungen rechtzeitig über die bevorstehenden Änderungen unterrichtet worden sind. Deren Aufgabe ist es, hier tätig zu werden. Ich kann immer nur wiederholen; wir haben im Bundeshaushalt keinen Titel für solche Maßnahmen.
Jetzt hat noch Herr Abgeordneter Dr. Bechert das Wort zu einer Frage.
Dr. Bechert (SPD) : Herr Staatssekretär, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, wie Herr Regling soeben schon betont hat — —
Nein, Sie dürfen niemand aufmerksam machen, Sie müssen eine Frage stellen.
Dr. Bechert (SPD) : Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß es sich bei diesem neuen Tarif nicht nur ausnahmsweise, wie Herr Josten dargelegt hat, sondern in der Regel um Erhöhungen zwischen dem Drei- und Vierfachen handelt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das stimmt nicht, Herr Abgeordneter. Die durchschnittlichen Erhöhungen habe
Staatssekretär Dr. Seiermann
ich Ihnen mitgeteilt. Wenn, wie bei dieser einen Kategorie der Geschwisterermäßigung, eine Erhöhung auf das Vierfache eintritt, dann vergleichen Sie nicht Preise oder Tarife miteinander, sondern eine bisherige Anerkennungsgebühr mit einem auch heute noch um 75 % reduzierten Tarif.
Eine Zusatzfrage.
Dr. Bechert (SPD) : Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß z. B. für die Strecke München—Augsburg — D-Zug — der alte Preis bei 38,20 DM lag und daß er für die Schüler über 27 Jahre, also auch für Studenten über 27 Jahre, jetzt 110 DM beträgt, daß das für Ulm—Stuttgart — Eilzug — so aussieht: 28,20 DM gegenüber 110 DM, für Ulm—München — D-Zug — 66 DM gegenüber 110 DM, für München—Landshut 7,80 DM gegenüber 25 DM im Eilzug und gegenüber 46 DM im D-Zug? Ich könnte noch mehr Beispiele nennen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich halte das für möglich; ich kann die Zahlen im Augenblick nicht nachprüfen. Aber Sie wenden sich an die falsche Stelle, wenn Sie sich hier an die Bundesregierung wenden. Sie müssen sich an die Stellen wenden, die für die Förderung der kulturellen Einrichtungen für die Schüler und Studenten in erster Linie zuständig sind.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rawe.
Herr Staatssekretär, können Sie uns sagen, wie die Abstimmung zu der Tariferhöhung im Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn ausgesehen hat? Ist Einstimmigkeit erzielt worden, oder hat es nur eine Mehrheitsentscheidung gegeben?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, das kann ich leider nicht sagen. Auch wenn ich es wüßte, wäre ich nicht berechtigt, darüber Auskunft zu geben.
Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist reichlich erörtert worden. Man kann ja der Meinung sein, daß man eine solche Frage in der einen Stunde nicht in allen Einzelheiten klären kann. Ich glaube, wir sind hier an die Grenze dessen gekommen, was in der Fragestunde möglich ist.
Ich rufe die Frage V/20 des Abgeordneten Dr. Hammans auf:
Was gedenkt der Bundesverkehrsminister zu tun, um die ausgesprochene Härte für die Erwachsenen, die über den 2. Bildungsweg zum Hochschulstudium kommen oder gekommen sind, zu mildern, die dadurch entstand, daß es seit dem 1. März 1966 keine Schülerfahrkarten mehr bei der Deutschen Bundesbahn für Schüler und Studenten gibt, die über 27 Jahre alt sind?
Ist diese Frage nicht bereits durch die Behandlung der vorhergehenden Fragen erledigt? Das will mir fast so scheinen. Glauben Sie, daß Sie noch etwas Neues dazu zu sagen haben, Herr Staatssekretär?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich habe nichts Neues dazu zu sagen, Herr Präsident.
Dann wollen wir sie als erledigt betrachten. Das dürfte wohl auch für die Frage V/21 des Abgeordneten Dr. Hammans gelten:
Ist dem Bundesverkehrsminister bekannt, daß gerade die Schüler und Studenten des 2. Bildungsweges oft große Entfernungen zurückzulegen haben, meist verheiratet sind und natürlich häufig in ihren Familien sein möchten?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das gilt auch hier, Herr Präsident.
Dann komme ich zu der Frage V/22 das Abgeordneten Regling:
Ist die Bundesregierung bereit, für die Studierenden, die über den 2. Bildungsweg bis zum Abschluß ihres Studiums in der Regel das 27. Lebensjahr überschreiten, die Einschränkungen der bisherigen Fahrpreisermäßigungen bei der Bundesbahn, insbesondere aber die dabei geschaffene Altersgrenze, die für diesen Personenkreis eine erhebliche Mehrbelastung bedeutet, rückgängig zu machen bzw. eine anderweitige entsprechende Regelung zu treffen, so daß ein Abbruch des Studiums aus diesem Grunde vermieden werden kann?
Ist diese Frage nicht ebenfalls erledigt, Herr Abgeordneter Regling?
Ja.
Nach Ihrer Meinung ja.
Dann rufe ich die Frage V/23 der Abgeordneten Frau Dr. Hubert auf:
Ist sich die Bundesregierung darüber klar, daß durch die neuen Tarifbestimmungen im Personenverkehr, durch die Fahrpreisermäßigung fur Studierende nur bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gewährt werden soll, vor allem Studierende des sogenannten Zweiten Bildungsweges benachteiligt werden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Hier gilt dasselbe, Herr Präsident. Ich kann nichts Neues dazu sagen.
Ich muß also hier den Buchhalter spielen, um festzustellen, was erledigt ist. Die Frage V/24 des Herrn Abgeordneten Reichmann dürfte aber etwas Neues enthalten.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Jawohl.
Ich rufe diese Frage auf:Ist der Bundesregierung bekannt, daß die B 315 in ihrem derzeitigen Zustand nicht in der Lage ist, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen, der durch die Einstellung des Personenreiseverkehrs auf der Nebenbahn Kappel—Gutachbrücke—Bonndorf entstehen würde?Herr Staatssekretär, bitte!
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1256 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, darf ich die Fragen des Herrn Abgeordneten Reichmann zusammen beantworten?
Wenn der Herr Abgeordnete einverstanden ist, dann ja.
Ich bin einverstanden.
Sie sind einverstanden, gut. Ich rufe dann noch die Fragen V/25 und V/26 des Herrn Abgeordneten Reichmann auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die Genehmigung zur Einstellung des Personenreiseverkehrs auf der Nebenbahn KappelGutachbrücke—Bonndorf so lange zu versagen, bis die B 315 derart instandgesetzt ist, daß sie ohne Bedenken und Gefahren auch von zahlreichen Omnisbussen benutzt werden kann?
Könnte bei einer Stillegung des Reisezugverkehrs auf der Nebenstrecke Kappel—Gutachbrücke—Bonndorf wenigstens sichergestellt werden, daß die Touropa-Reisezüge und die Kindererholungs-Sonderzüge weiterhin nach Lenzkirch und Bonndorf geleitet werden können?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Personenverkehr der Nebenbahnlinie Neustadt—Bonndorf wird schon jetzt zum überwiegenden Teil durch Omnibusse auf der Straße abgewickelt, wobei bislang noch keine Schwierigkeiten bekanntgeworden sind, die auf den bestehenden Straßenzustand zurückzuführen wären. Bei einer vollkommenen Einstellung des Schienenpersonenverkehrs zwischen Neustadt und Bonndorf wird der Einsatz von zwei weiteren Omnibuspaaren notwendig. Dieser geringfügigen Mehrbelastung wird die Bundesstraße 315 auf dem betroffenen Straßenabschnitt mit Sicherheit gerecht werden können.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Reichmann.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß die gesamte Strecke, die stillgelegt werden soll, im Fördergebiet liegt und die Stillegung das Gegenteil der Förderungsmaßnahmen, nämlich eine Schwächung des Gebietes, zur Folge hätte?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich weiß, daß die Fragen im Zusammenhang mit der Stilllegung dieser Strecke gegenwärtig von der Deutschen Bundesbahn mit dem Land Baden-Württemberg erörtert werden, wie es nach dem Bundesbahngesetz vorgeschrieben ist. Über das Ergebnis dieser Aussprache ist mir noch nichts bekannt. Die Stellungnahme der Landesregierung wird aber natürlich bei einer etwaigen Entscheidung zu berücksichtigen sein.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann kommen wir zur Frage V/27 des Herrn Abgeordneten Josten:
Wie weit wurde der Plan der Deutschen Bundesbahn, an Bahnhöfen die Bahnsteigsperren aufzuheben, bisher verwirklicht?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Von den rund 6800 Bahnhöfen der Bundesbahn haben 3500, also etwa 51 %, keine Sperreneinrichtungen mehr. Auf 1000 weiteren Bahnhöfen, also etwa 15% der Gesamtzahl, werden nur noch gelegentlich stichprobenweise Kontrollen durchgeführt. Auf den verbleibenden 2300 wichtigeren Bahnhöfen, also etwa 34 % der Gesamtzahl, wird zeitweise auf eine Sperrenbesetzung verzichtet. Vor allem die Ausgangssperren sind auch auf den größeren Bahnhöfen nicht mehr regelmäßig besetzt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer totalen Aufhebung der Bahnsteigsperren der Bundesbahn zu rechnen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Mit einer totalen Aufhebung der Bahnsteigsperren ist wohl nicht zu rechnen, Herr Abgeordneter. Sie wissen, daß auch in den Ländern, in denen die Sperren bereits seit Jahren oder Jahrzehnten aufgehoben sind, wie z. B. in England und in der Schweiz, an bestimmten Tagen, sei es an Feiertagen, sei es aus sonstigen Anlässen, auch dort die Bahnsteigkontrolle durchgeführt wird.
Die Bundesbahn führt, wie ich aus den Unterlagen ersehe, im Augenblick gerade eine Rundfrage bei allen in Betracht kommenden Stellen der Verwaltung durch, um sich ein genaues Bild der Zustände bei ihren, wie ich gesagt habe, rund 6800 Bahnhöfen zu verschaffen. Die Hauptverwaltung erwartet, daß ihr in etwa 14 Tagen vollständige Angaben vorliegen. Bei der Beantwortung der jetzt gestellten Frage ist sie noch von Schätzungen ausgegangen, die im Februar aufgestellt wurden. Sobald das Ergebnis dieser Generalrundfrage vorliegt, will ich Sie gern darüber unterrichten.
Ich bitte zu berücksichtigen, daß bei der Bundesbahn noch eine zwar erfreulicherweise nicht mehr so große, aber immerhin noch eine Anzahl von Schwerbeschädigten beschäftigt ist, die nur in diesem Dienst beschäftigt werden können. Das ist natürlich kein Grund, die Sperren grundsätzlich in größerem Umfang aufrechtzuerhalten. Aber, wie gesagt, zu gewissen Stunden und auf gewissen Bahnhöfen wird man für absehbare Zeit nicht völlig auf die Sperren verzichten können.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, welche Erfahrungen wurden seit dem 1. September vergangenen Jahres gemacht, also seit dem Inkrafttreten verschärfter Bestimmungen bezüglich der Schwarzfahrer?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Zahl der Schwarzfahrten ist bei Einführung der Gebühr von 20 DM zunächst
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966 1257
Staatssekretär Dr. Seiermannschlagartig zurückgegangen. Die letzten der Hauptverwaltung der Bundesbahn vorliegenden Meldungen besagen allerdings, daß die Zahl wieder zunimmt. Allerdings ist nicht ganz geklärt — ich gebe das zu, Herr Abgeordneter —, inwieweit diese Zunahme auf vermehrte Schwarzfahrten und inwieweit sie vielleicht auf verstärkte Kontrollen zurückzuführen ist.
Herr Abgeordneter Ravens, eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist es etwa auf die hohe Zahl von Schwarzfahrern zurückzuführen, daß auf dem Bahnhof Bonn selbst bis in die späten Abendstunden hinein die Ausgangssperren immer noch besetzt sind, wobei die Offenhaltung von zwei Sperren — mehr sind es dort nämlich nicht — bei Einlaufen eines jeden Zuges zu erheblichen Verstopfungen führt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, auch mir persönlich ist aufgefallen, daß die Sperren in Bonn noch verhältnismäßig lange und oft besetzt sind. Ich habe rückgefragt und mir sagen lassen, daß die Bahnsteigsperrenbeamten in Bonn wegen des verhältnismäßig großen Anteils von ankommenden und abfahrenden Ausländern auch sehr stark für Auskunftszwecke in Anspruch genommen werden und daß darauf dieser etwas anomale Zustand zurückzuführen ist. Ich will aber diese Frage gern noch einmal besonders aufgreifen.
Herr Staatssekretär, würden Sie bei diesen Besprechungen unter Umständen darauf hinweisen, daß die Ausgangssperren von der Kontrolle freibleiben sollten, daß man aber, um dem Petitum der Bundesbahn nachzukommen, eine entsprechende Auskunftsstelle einrichten könnte?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ja, die Auskunftsstelle ist natürlich da, aber erfahrungsgemäß gehen die Reisenden zu dem ersten, den sie in Uniform sehen, und das ist meistens der Sperrenbeamte. Aber, wie gesagt, ich will diese Frage für Bonn noch einmal besönders untersuchen lassen.
Keine weiteren Fragen.
Ich rufe die Frage V/28 des Herrn Abgeordneten Seidel auf:
Ist es richtig, daß die Weiterführung des Rhein-Main-Donau-Kanals von Nürnberg nach Regensburg von der Bundesregierung noch nicht entschieden und von den Ergebnissen einer Studie des Bundesverkehrsministeriums abhängig ist?
Der Herr Staatssekretär hat das Wort.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, der MainDonau-Staatsvertrag vom 13. Juni 1921 umfaßt die gesamte Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße. Die Durchführung dieses Vertrages ist daher von
einer weiteren Studie nicht abhängig. Der Baubeschluß für die Teilstrecke Nürnberg—Regensburg ist jedoch noch nicht gefaßt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Seidel.
Herr Staatssekretär, beruht die Ausweisung des Tit. 820 in Einzelplan 12 Kap. 03 als Leertitel auf Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung, oder ist dieser Titel einseitig durch die Bundesregierung geschaffen worden?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen sagen, daß über die Finanzierung bis Nürnberg eine Finanzvereinbarung zwischen Bund und Land im beiderseitigen Einvernehmen zustande gekommen ist.
Noch eine Frage, Herr Abgeordneter Seidel.
Herr Staatssekretär, welchen Anlaß hat aber die Bundesregierung gegeben, der den bayerischen Wirtschaftsminister Dr. Schedl zu der Feststellung veranlaßte, die Bayerische Staatsregierung fühle sich bei der Finanzierung der Großschifffahrtsstraße durch die Bundesregierung unfreundlich behandelt?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, bei allen Finanzierungsverhandlungen werden sich Stadien ergeben, wo ein Teil sich unfreundlich behandelt fühlt. Das schließt nicht aus, daß man sich dann doch verständigt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lemmrich.
Herr Staatssekretär, haben die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern über die Weiterführung des Rhein-Main-Donau-Kanals von Nürnberg nach Regensburg, für die der Deutsche Bundestag der Bundesregierung vor acht Monaten den Auftrag ,gegeben hat, bereits begonnen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, den Regierungsverhandlungen müssen erst Sachbesprechungen der Verwaltungen vorangehen, und diese Besprechungen sind im Gange. Ich hoffe, daß wir im Laufe dieses Jahres zu einer Vereinbarung kommen.
Noch eine Frage.
Herr Staatssekretär, können Sie einen genaueren Zeitpunkt angeben, wann diese Verhandlungen offiziell von der Bundesregierung aufgenommen werden?
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1258 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966
Rede von: Unbekanntinfo_outline
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966 1259
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1260 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966
Rede von: Unbekanntinfo_outline
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Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966 1261
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, ob — wenn es schon nicht möglich ist, eine neue Bundesautobahnverbindung in absehbarer Zeit einzuplanen — die weiteren aus Bundesstraßen bestehenden Verbindungen in dieses Gebiet hinein, also die B 1, B 64, B 241 und die B 7, verbesserungsbedürftig sind?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich nehme an, daß diese Prüfung in die Prüfung des Generalverkehrsplans des Landes mit einbezogen ist.
Keine weiteren Fragen dazu. Ich rufe die Frage V/34 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Benutzung kombinierter Fahrkarten für diejenigen Schichtarbeiter zuzulassen, die z. B. mit der Bundesbahn von ihrem Wohnort zum Arbeitsort und mit einem Bundesbahnbus zurückfahren müssen und seit dem 1. März 1966 gezwungen sind, zwei Fahrkarten zu lösen und damit erhöhte finanzielle Ausgaben haben?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, beim Inkrafttreten der Tariferhöhung am 1. März 1966 sind die Bestimmungen des Bahnbustarifs über die wahlweise Gültigkeit im Bahnbus- und Schienenverkehr nur unwesentlich geändert worden. Nach wie vor können Berufstätige, die gezwungen sind,
Schiene und Bahnbus zu benutzen, wahlfreie Zeit- I karten lösen, sofern auf Grund eines allgemeinen Bedürfnisses diese für bestimmte Verbindungen zugelassen sind.
Im übrigen ist ab 1. März 1966 insofern eine wesentliche Verbesserung eingetreten, als von diesem Zeitpunkt an auf der Schiene und im Bahnbus bei gleicher Entfernung die gleichen Zeitkartenpreise erhoben werden, so daß es keine großen Schwierigkeiten bereiten würde — wenn Sie einen besonderer Ausnahmefall im Auge haben, bei dem noch Schwierigkeiten bestehen —, diesem Petitum Rechnung zu tragen.
Herr Abgeordneter Dr. Marx zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, lassen Sie mich noch einmal fragen: ist es nicht richtig, daß z. B. Schichtarbeiter, die mit dem Zug zum Arbeitsort fahren und eine Monatskarte lösen und mit dem Bus zurückfahren müssen, weil kein Zug mehr fährt, zusätzlich eine halbe Monatskarte lösen müssen, so daß sich der finnazielle Aufwand (bedeutend erhöht?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich glaube nicht, daß das der Fall ist. Ich wiederhole meine Bitte, daß Sie mir den von Ihnen vorgetragenen Fall schriftlich unterbreiten. lch werde ihn gern prüfen und sehen, was sich machen läßt.
Das werde ich gern tun.
Ich rufe die Frage V/35 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx auf:
Kann die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß in jenen Fällen, wo im Berufsverkehr auf der Hinfahrt nur die Benutzung der Bundesbahn und auf der Rückfahrt nur die Benutzung von Bussen der Bundespost möglich ist, den Benutzern ein einheitlicher und nicht überteuerter Tarif eingeräumt wird?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter, Postomnibuslinien verlaufen nur in seltenen Fällen parallel zur Schiene; ein allgemeines Bedürfnis für einen kombinierten Verkehr „Schiene/Postbus" ist daher kaum vorhanden. Ob in Einzelfällen die angeregte Sonderregelung praktiziert werden kann, wird davon abhängen, ob der Erfolg in einem vertretbaren Verhältnis zum Abrechnungsaufwand zwischen den beiden Verwaltungen steht. Ich bin jedenfalls bereit, anzuregen, daß Bahn und Post die Möglichkeit gemeinsamer Zeitkarten für diejenigen Strecken prüfen, auf denen sowohl Bahnbusse als auch Postomnibusse laufen. Tarifarische Schwierigkeiten bestehen auch hier nicht mehr, weil die Tarife seit dem 1. März in gleicher Höhe erhoben werden.
Eine Zusatzfrage.
Metadaten/Kopzeile:
1262 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966
Herr Staatssekretär, darf ich mich auch in diesem Fall mit einer ganzen Reihe von besonderen Fragen direkt an Sie wenden, weil es viele Fahrstrecken gibt, auf denen Bundesbahnomnibusse und Postomnibusse ineinandergefugt verkehren und es dem Inhaber der einen Karte dann einfach nicht möglich ist, mit dem anderen Bus zu fahren. Daraus ergeben sich eine Fülle von Unzuträglichkeiten.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ja, ich bitte, mir diesen Fall mitzuteilen.
Die Frage V/36 des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen wird vom Bundesfinanzminister beantwortet und mit den Fragen aus dessen Geschäftsbereich aufgerufen werden.
Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Beratung der Sammelübersicht 3 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen
— Druckache V/345 —
Dazu hat das Wort die Abgeordnete Frau Jacobi .
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben heute die Sammelübersicht 3 des Petitionsausschusses zu beraten. Ich bitte Sie, diese Sammelübersicht zu akzeptieren. Ich möchte dazu heute keinen langen Vortrag halten, sondern ich möchte Sie nur um Ihre Unterstützung in einer Frage bitten, die die Methoden unserer Arbeit betrifft. Das Büro des Petitionsausschusses leidet wie alle Häuser gelegentlich oder zeitweise unter einem Mangel an Arbeitskräften. Das ist es aber nicht, worum es mir heute geht, sondern es handelt sich um folgendes.
Das Büro des Petitionsausschusses hat seine Arbeit so organisiert, daß wirklich mit größter Gewissenhaftigkeit sorgfältig und umfassend jede Petition hier im Hause bearbeitet wird. An den Petitionsausschuß gelangen meistens verfahrene Angelegenheiten, und — um in dem Bilde zu bleiben — es ist schwierig, den Zug über diverse Geleise wieder rückwärts an den Ausgangspunkt zu führen, um ihn dann auf das richtige Geleis zu schieben. Wir brauchen dazu sehr häufig die Stellungnahme der Sachbearbeiter in den Ministerien, und hier habe ich eine Bitte. Ich meine, wir sind alle auch verpflichtet, die Petenten nicht lange auf Auskünfte warten zu lassen. Wir vom Petitionsausschuß, die ja wahrhaftig auch viel Arbeit mit den einzelnen Angelegenheiten haben — und sie uns auch gerne machen —, haben die Sorge, daß die Stellungnahmen der Ministerien manchmal sehr lange auf sich warten lassen. Wir sind der Auffassung, daß eine Stellungnahme in den Ministerien innerhalb von sechs Wochen im
allgemeinen erledigt sein könnte, daß sie aber in zweimal sechs Wochen erledigt sein müßte. Denn Sorgen unserer Bundesbürger, die diese vielleicht schon über Jahre hinausschieben, sollten nicht noch einmal Jahre im Petitionsausschuß beanspruchen.
Ich habe darum die Bitte — und Sie, meine Damen und Herren, werden mich darin sicherlich unterstützen —, daß die Herren Minister in ihren Häusern darauf aufmerksam machen, daß die Sachbearbeiter gehalten sind, unsere Anfragen möglichst schnell zu bearbeiten und uns eine Stellungnahme zukommen zu lassen. Ich habe den Wunsch — ich bedauere sehr, daß die Regierungsbank leer ist —, Herr Präsident, daß das in irgendeiner Form dem Kabinett zur Kenntnis kommt und dort vielleicht an die Ministerien weitergegeben wird.
Wir alle sind wirklich bestrebt, unsere Bundesbürger nicht so lange warten zu lassen; denn wir alle sind angesprochen. Ich meine, das Parlament sollte in seinem Bemühen um Kontakt zum Bundesbürger, besonders zu denen, die irgendwelche Sorgen haben, auch in entsprechender Weise unterstützt werden.
Ich danke der Frau Abgeordneten Jacobi für ihren kurzen, aber für das Haus sicher bedeutungsvollen Beitrag zur Klärung der Frage, wie wichtig das Petitionsrecht des Bürgers an das Parlament ist.
Ich glaube, das Haus selber muß hinter den Wünschen der Frau Vorsitzenden des Ausschusses für Petitionen stehen und die Regierung darüber unterrichten, daß die Behandlung von Petitionen durch die einzelnen Ressorts in einer Weise erfolgen muß, die dem Recht des Bürgers, an das Parlament zu gelangen, wirklich gerecht wird.
Ich glaube, wir werden auf Grund dieser Vorstellungen der Frau Abgeordneten Jacobi vom Parlament aus an die Regierung heranzutreten haben.
Die Übersicht des Petitionsausschusses ist mit dem Antrag verbunden, der Bundestag wolle die in der Sammelübersicht enthaltenen Anträge annehmen. Wir stimmen darüber ab, ob das Haus dem Vorschlag des Petitionsausschusses zustimmt. Wer das tun will, den bitte ich um ein Handzeichen. -
Danke! — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Vorschläge des Ausschusses sind einstimmig angenommen.
Nun, meine Damen und Herren, kommen wir zu einer Anzahl von Geschäften. Es handelt sich um die Beschlußfassung über 19 Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965. Diese Wahleinsprüche finden Sie in der Tagesordnung als Punkte 3 bis 21. Ich rufe sie gemeinsam auf. Wir werden allerdings über jeden einzelnen Punkt getrennt abstimmen müssen, weil das dem Gewicht dieses Vorganges entspricht.
Vizepräsident Schoettle
Ich rufe also auf:
3. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Georg Greiner, Schwäbisch Hall-Steinbach, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965
- Drucksache V/367 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel
4. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Ludwig Franz, Nordhalben/Heinersberg (Ofr), gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965
- Drucksache V/368 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Klepsch
5. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Rudolf Härer, Emmendingen, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965
- Drucksache V/369 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. MüllerEmmert
6. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch der Adele Krüger, Lübeck-Travemünde, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965
- Drucksache V/370 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Müller-Emmert
7. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Kurt Pöhn, Wiesbaden, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965
- Drucksache V/371 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Dittrich
8. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des RA Jürgen Fischer-Dorp, Stuttgart, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965 im Wahlbezirk Stuttgart III
- Drucksache V/372 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. h. c. Güde
9. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Ulrich Schäfer, Kiel, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965 im Wahlkreis 6 - Kiel -- Drucksache V/373 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel
10. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Leopold Windisch, Mainz, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965
- Drucksache V/374 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel
11. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Erich Schreier, Duisburg-Wanheim, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965
- Drucksache V/375 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Klepsch
12. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Josef Wenger, Saarbrücken, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965
- Drucksache V/376 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Klepsch
13. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Hermann Schlumbohm, Hamburg, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965
- Drucksache V/377 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Müller-Emmert
14. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität _und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Klaus Friedrich, Frankfurt, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965
- Drucksache V/378 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. MüllerEmmert
Vizepräsident Schoettle
15. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Hans Scheyhing, Ulm, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965
- Drucksache V/379 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Klepsch
16. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Reinhold Schölzel, Lüdenscheid, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965 im Wahlkreis 124 Altena/Lüdenscheid
- Drucksache V/380 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. h. c. Güde
17. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Bernd Weber, Bonn, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965
- Drucksache V/381 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Dittrich
18. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Wilhelm Ackermann, Nördlingen, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965 im Land Bayern
- Drucksache V/382 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Dittrich
19. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch der Frau Gertrud Otte, Hildesheim, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965
- Drucksache V/383 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Müller-Emmert
20. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Alfons Dörner, Laubenheim, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965
- Drucksache V/384 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Müller-Emmert
21. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Wahlprüfungsangelegenheiten - über den Wahleinspruch des Karl Becker, Duisburg, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 5. Deutschen Bundestag vom 19. September 1965
- Drucksache V/385 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Müller-Emmert
Zunächst hat der Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Geschäftsordnung und Immunität gebeten, das Wort zu nehmen. Bitte Herr Abgeordneter Dr. Schäfer!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grundlage für die Entscheidungen, die wir nun zu treffen haben, ist Artikel 41 GG, wo gesagt ist:
Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Er entscheidet auch, ob ein Abgeordneter des Bundestages die Mitgliedschaft verloren hat.
Gegen die Entscheidung des Bundestages ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig.
Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Das Bundesgesetz vom 12. März 1951, das Wahlprüfungsgesetz, regelt diese Fragen.Es sind beim Bundestag 40 Wahleinsprüche eingegangen. Die Behandlung der Wahleinsprüche erfolgt nach dem Gesetz durch den Wahlprüfungsausschuß, der in eine Vorprüfung eintritt und der dann dort, wo es von dem Beteiligten gewünscht ist oder wo besondere Voraussetzungen nicht vorliegen, in öffentlicher Verhandlung die Frage prüft und diesem Hause einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten hat. Der § 6 des Wahlprüfungsgesetzes sieht vor, daß von dem Erfordernis einer öffentlichen Verhandlung abgesehen werden kann, wenn der Einspruch nicht fristgerecht eingelegt worden ist, wenn der Einspruch, obwohl eine Frist gesetzt worden ist, nicht begründet worden ist und wenn der Einspruch offensichtlich unbegründet ist.Der Wahlprüfungsausschuß legt Ihnen mit diesen 19 Vorschlägen zur Beschlußfassung nur Vorschläge vor, die sich auf diese Bestimmungen des § 6 des Wahlprüfungsgesetzes beziehen, bei denen also der Einspruch entweder nicht fristgerecht eingelegt und damit unzulässig ist oder die Einsprüche offensichtlich unbegründet sind.Jede vorgeschlagene Entscheidung enthält eine Tatbestandsfeststellung, Entscheidungsgründe und eine Rechtsmittelbelehrung, wobei nicht nur auf § 48 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht verwiesen, sondern die Formulierung des § 48 auch beigefügt wird, damit der Bürger, der diese Entscheidung in die Hand bekommt, weiß, wie er sich gegen diesen Beschluß des Bundestages zu wehren hat.
Metadaten/Kopzeile:
Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966 1265
Dr. SchäferBezüglich der Mehrzahl der übrigen Einsprüche wird vom Wahlprüfungsausschuß bei den Einspruchsführern angefragt werden, ob sie öffentliche Verhandlung wünschen. Diese Verhandlungen werden dann im Laufe der nächsten Monate durchgeführt, und dem Bundestag werden darüber Vorlagen zugeleitet.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten. — Wir kommen nun zur Beratung. Zu jedem einzelnen Punkt liegt ein Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vor.Ich frage die Herren Berichterstatter, ob Sie das Wort zu den einzelnen Berichten wünschen. — Das Haus verzichtet auf die mündliche Ergänzung der Berichterstattung.Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort zu einem der aufgerufenen Punkte wird offenbar nicht gewünscht. Dann kommen wir zur Abstimmung.Punkt 3: Wahleinspruch des Georg Greiner, Schwäbisch Hall-Steinbach, Drucksache V/367 Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer diesem Vorschlag des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Ausschußantrag ist einstimmig angenommen.Punkt 4: Wahleinspruch des Ludwig Franz, Nordhalben/Heinersberg , Drucksache V/368. Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich, ein Handzeichen zu geben. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist im Sinne des Ausschußantrages beschlossen.Punkt 5: Wahleinspruch des Rudolf Härer, Emmendingen, Drucksache V/369. Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.Punkt 6: Wahleinspruch der Adele Krüger, Lübeck-Travemünde, Drucksache V/370. Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.Punkt 7: Wahleinspruch des Kurt Pöhn, Wiesbaden, Drucksache V/371. Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer zustimmen will, der gebe ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.Punkt 8: Wahleinspruch des RA Jürgen FischerDorp, Stuttgart, Drucksache V/372. Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer zustimmen will, der gebe ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.Punkt 9: Wahleinspruch des Ulrich Schäfer, Kiel, Drucksache V/373. Der Auschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer zustimmenwill, der gebe ein Handzeichen. -- Gegenprobe! —1 Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.Punkt 10: Wahleinspruch des Leopold Windisch, Mainz, Drucksache V/374. Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer zustimmen will, der gebe ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.Punkt 11: Wahleinspruch des Erich Schreier, Duisburg-Wanheim, Drucksache V/375. Der Ausschuß schlägt hier vor, den Wahleinspruch als unzulässig zurückzuweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig im Sinne des Ausschußantrages beschlossen.Punkt 12: Wahleinspruch des Josef Wenger, Saarbrücken, Drucksache V/376. Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? - Es ist einstimmig beschlossen.Punkt 13: Wahleinspruch des Hermann Schlumbohm, Hamburg, Drucksache V/377. Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer zustimmen will, der gebe ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.Punkt 14: Wahleinspruch des Klaus Friedrich, Frankfurt, Drucksache V/378. Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig beschlossen.Punkt 15: Wahleinspruch des Hans Scheyhing, Ulm, Drucksache V/379. Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch als unzulässig zurückzuweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.Punkt 16: Wahleinspruch des Reinhold Schölzel, Lüdenscheid, Drucksache V/380. Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer zustimmen will, ,den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.Punkt 17: Wahleinspruch des Bernd Weber, Bonn, Drucksache V/381. Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer zustimmen will, gebe ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.Punkt 18: Wahleinspruch des Wilhelm Ackermann, Nördlingen, Drucksache V/382. Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.Punkt 19: Wahleinspruch der Frau Gertrud Otte, Hildesheim, Drucksache V/383. Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? -Es ist so beschlossen.
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1266 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 28. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. März 1966
Vizepräsident SchoettlePunkt 20: Wahleinspruch des Alfons Dörner, Laubenheim, Drucksache V/384. Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer zustimmen will, gebe ein Handzeichen. — Die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.Punkt 21: Wahleinspruch des Karl Becker, Duisburg, Drucksache V/385. Der Ausschuß schlägt vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.Damit, meine Damen und Herren, haben wir diese Punkte erledigt. Soweit ich sehe, sind damit alle anderen Punkte auf der Tagesordnung ebenfalls behandelt und ist das Pensum für die heutige Plenarsitzung erledigt. Wir sind am Ende der heutigen Sitzung.Ich berufe ,die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Freitag, den 11. März 1966, 9 Uhr ein.Die Sitzung ist geschlossen.