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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag 27. Sitzung Bonn, den 9. März 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg. Dr. Haas 1217 A Fragestunde (Drucksache V/386) Frage des Abg. Opitz: Bezeichnung aus der Sowjetzone eingeführter Waren als „deutsche Waren" Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 1217 D Opitz (FDP) . . . . . . . . . 1218 A Frage des Abg. Dröscher: Wirtschaftlicher Wettbewerb der US-Stationierungstruppen auf deutschem Boden 1218 B Frage des Abg. Moersch: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Dr. Langer, Staatssekretär . . . . 1218 B Frage des Abg. Dröscher: Straße von Baumholder-Erzweiler nach Kusel 1218 C Frage des Abg. Josten: Verbesserte Uniformen Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1218 C Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 1218 D Frage des Abg. Brück (Holz) : Konsequenzen aus dem Tod des Soldaten Willi Henrichs Gumbel, Staatssekretär . . . . . 1219 A Brück (Holz) (SPD) . . . . . . 1219 B Jahn (Marburg) (SPD) 1219 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Ministerkonferenz der ELDO-Mitgliedstaaten Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 1219 D Kahn-Ackermann (SPD) 1220 A Frau Dr. Maxsein . . . . . . 1220 B Dr. Frede (SPD) 1220 C Flämig (SPD) 1220 D Dr. Müller (München) (SPD) . . 1221 A Frage des Abg. Dr. Hellige: Ausbau der Universität Göttingen Dr. Cartellieri, Staatssekretär . . . 1221 B Dr. Hellige (FDP) . . . . . . . 1221 C Fragen des Abg. Höhmann (Hessisch Lichtenau) : „Schaffnerwagen" auf Personenzugstrecken Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1222 A Höhmann (Hessisch Lichtenau) (SPD) 1222 B Strohmayr (SPD) . . . . . . 1223 A Cramer (SPD) 1223 B Frau Dr. Probst, Vizepräsident . . 1223 B II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1966 Fragen des Abg. Dr. Wörner: Abstimmung der Pläne zur Stillegung von Bundesbahnstrecken mit den sonstigen Verkehrsplanungen 1223 C Fragen des Abg. Richter: Bahnlinie Neckarelz—Obrigheim—Mekkesheim, Bau einer Straßenschnellverbindung 1223 C Frage des Abg. Börner: Stoßstangen an Kraftfahrzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1223 D Börner (SPD) 1224 A Dr. Ritz (CDU/CSU) 1224 D Fellermaier (SPD) 1224 D Jahn (Marburg) (SPD) 1224 D Ott (CDU/CSU) 1225 A Fragen des Abg. Picard: Entwicklung eines neuen Entgiftungsgerätes für Autos Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 1225 B Picard (CDU/CSU) 1225 D Dr. Bardens (SPD) 1226 B Josten (CDU/CSU) 1226 C Fragen der Abg. Frau Dr. Hubert: Zulässige Grenzwerte für luftverunreinigende Stoffe in Abgasen von Kraftfahrzeugen — Vorrichtungen zur Entgiftung der Abgase Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1226 D Frau Dr. Hubert (SPD) 1227 A Dr. Müller (München) (SPD) . . 1227 D Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1228 A Höhmann Hessisch Lichtenau (SPD) 1228 C Dr. Mommer (SPD) 1228 D Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 122.9 A Picard (CDU/CSU) 1229 B Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksache V/267) — Erste Beratung — 1229 B Entwurf einer Patentanwaltsordnung (Abg. Deringer, Busse [Herford] und Fraktionen ,der CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/276) — Erste Beratung — Dr. Reischl (SPD) 1229 C Busse (Herford) (FDP) 1229 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Bundesdisziplinarordnung (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/325) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Antrag der Fraktion der SPD betr. Änderung der Bundesdisziplinarordnung (V/313) 1230 A Antrag der Abg. Büttner, Schwabe, SchmittVockenhausen und Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Tierschutzgesetzes (Drucksache V/182) Büttner (SPD) 1230 B Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 1230 C Dr. Rutschke (FDP) 1231 A Antrag betr. Anpassung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung an den technischen Fortschritt und an die wirtschaftliche Entwicklung (CDU/CSU) (Drucksache .V/222) . . . . 1231 B Schriftliche Erklärungen: Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 1239 D Behrendt (SPD) 1242 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 1243 D Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der landwirtschaftlichen Veredlungswirtschaft (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/353) — Erste Beratung —, in Verbindung mit Antrag betr. Förderung der bäuerlichen Veredlungswirtschaft (FDP) (Drucksache V/296) 1231 C Schriftliche Erklärungen: Marquardt (SPD) 1245 D Dr. Effertz (FDP) 1246 D Antrag betr. Pflegesätze von Krankenhäusern (SPD) (Drucksache V/314), in Verbindung mit Antrag betr. finanzielle Situation der Krankenhäuser (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/389) Rhode (SPD) 1231 D Blank (CDU/CSU) . . . . . . 1233 D Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 1234 C Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1235 D Dr. Bardens (SPD) . . . . . . 1235 D Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1966 III Entwurf eines Gesetzes zu dem t7bereinkommen vom 20. November 1963 zur Revision der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte (Drucksache V/18); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/358) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . 1236 D Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Verlängerung der Geltungsdauer der Methode der Preisfeststellung auf den einzelstaatlichen Märkten für Rindfleisch (Drucksachen V/334, V/361) . 1237 A Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses über den Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnungen Nr. 45, 46, 116, 129/63/EWG und 59/64/EWG des Rats, soweit diese Bruteier von Hausgeflügel und lebendes Hausgeflügel mit einem Gewicht von höchstens 185 Gramm betreffen (Drucksachen V/328, V/365) . . . . . . . . 1237 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes (CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/350) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 1237 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Umgebung von Flughäfen (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Dr. Hamm [Kaiserslautern] u. Gen.) (Drucksache V/355) — Erste Beratung — 1237 C Antrag betr. Lärm an Militärflughäfen (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading und Gen. (Drucksache V/365 [neu]) . . 1237 C Nächste Sitzung 1237 D Anlagen 1239 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1966 1217 27. Sitzung Bonn, den 9. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
    2. folderAnlagen
      Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach *) 11. 3. Dr. Aigner *) 11. 3. Dr. Apel*) 11. 3. Arendt (Wattenscheid) *) 11. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 11.3. Dr. Artzinger *) 11. 3. Bading *) 11.3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Bergmann *) 11. 3. Berkhan 12. 3. Blumenfeld 27. 3. Böhm 11.3. Dr. Brenck 11. 3. Dr. Burgbacher *) 11. 3. Burgemeister 9. 3. Burger 10. 4. Damm 9. 3. Deringer *) 11. 3. Dichgans *) 11.3. Dr. Dittrich *) 11. 3. Dröscher *) 11. 3. Eisenmann 13. 3. Frau Dr. Elsner *) 11. 3. Dr. Eppler 12. 3. Faller *) 11. 3. Figgen 11.3. Frieler 11. 3. Fritsch 11. 3. Fritz (Wiesbaden) 31.3. Dr. Furler *) 11.3. Gerlach *) 11.3. Freiherr von und zu Guttenberg 11. 3. Haage ,(München) 11. 3. Haase (Kellinghusen) 12.3. Hahn (Bielefeld) *) 11. 3. Hamacher 31.3. Hermsdorf 9. 3. Dr. Hofmann (Mainz) 11. 3. Horten 9. 3. Hufnagel 12. 3. Illerhaus *) 11. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Klein 18. 3. Klinker *) 11. 3. Frau Krappe 31.3. Kriedemann *) 11. 3. Frau Dr. Krips 9. 3. Kulawig *) 11. 3. Lenz (Brühl) *) 11. 3. Liedtke 15.4. Dr. Löhr *) 11. 3. Lücker (München) *) 11. 3. Mauk *) 11. 3. 1 Für die Teilnahme an einer Tagung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Memmel *) 11. 3. Merten *) 11. 3. Mertes 12. 3. Metzger *) 11. 3. Dr. Miessner 12. 3. Missbach 22. 3. Dr, h. c. Dr.-Ing. Möller 11.3. Dr. Morgenstern 25. 3. Müller (Aachen-Land) *) 11. 3. Dr. Philipp *) 11.3. Prochazka 11.3. Richarts *) 11.3. Riedel (Frankfurt) *) 11. 3. Dr. Schmid-Burgk 9. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11.3. Seifriz *) 11.3. Seuffert *) 11. 3. Spitzmüller 9. 3. Dr. Starke *) 11. 3. Strauß 11.3. Frau Strobel *) 11. 3. Teriete 11. 3. Unertl 11.3. Dr. Wilhemi 9. 3. Baron von Wrangel 11. 3. b) Urlaubsanträge Frau Blohm 31. 3. Anlage 2 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Müller (Berlin) für die Fraktion der CDU/CSU zu dem Antrag der Fraktion über die Anpassung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) an den technischen Fortschritt und an die wirtschaftliche Entwicklung (Drucksache V/222). Im Grunde genommen soll durch unseren Antrag das erreicht werden, was in folgendem Satz der Regierungserklärung vom 10. November 1965 zum Ausdruck kommt: „Es geht ... darum, die Anpassung an Strukturveränderungen zu erleichtern, um die knappe Arbeitskraft so produktiv wie nur möglich einzusetzen." Ich füge hinzu: unter Vermeidung von Begleitumständen, die sozial- und gesellschaftspolitisch nicht vertretbar sind. Der Antrag fordert eine Novellierung ides Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Die Vorschriften dieses Gesetzes sollen dem technischen Fortschritt und der wirtschaftlichen Entwicklung angepaßt werden. Dabei ist nicht allein an eine Berücksichtigung der Entwicklung gedacht, die seit der großen Novelle des Jahres 1956 - also in den letzten zehn Jahren - eingetreten ist. Es besteht vielmehr die Notwendigkeit, darüber 1240 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1966 hinaus auch Vorsorge für die Zukunft zu treffen. Das Gesetz muß so flexibel ,sein, daß es auch zukünftigen Entwicklungen auf dem Gebiet der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes gerecht wird. Diese Entwicklung läßt sich heute schon berücksichtigen, weil ihr Verlauf der Richtung nach bereits in der Gegenwart erkennbar ist. Der Antrag verlangt unter Ziffer 1 eine Verbesserung des Arbeitslosengeldes. Daß die geltenden Sätze des Arbeitslosengeldes ihrer geringen Höhe nach heute wie ein Anachronismus wirken, dürfte allgemein bekannt sein und hat zwei Gründe. Der eine liegt in der Lohnentwicklung der letzten zehn Jahre. Sie hat dazu geführt, daß die Leistungsbemessungsgrenze, die im Jahre 1956 auf 750 DM festgesetzt worden ist, völlig überholt ist. Auch wenn wir im Zeichen der Vollbeschäftigung und des Arbeitskräftemangels gern und mit Befriedigung feststellen, daß wir keine Arbeitslosigkeit mehr haben, so schließt das doch nicht aus, daß in den meisten trotz allem noch vorkommenden Fällen von Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld sich nicht mehr nach dem tatsächlich verdienten Arbeitsentgelt richtet. Wer z. B. 1000 DM oder gar 1500 DM im Monat verdient, bekommt heute, wenn er arbeitslos wird, kein höheres Arbeitslosengeld als derjenige, der nur 750 DM monatlich verdient. Der Antrag fordert daher eine Heraufsetzung der Leistungsbemessungsgrenze für das Arbeitslosengeld und dementsprechend auch für die Unterstützung aus der Arbeitslosenhilfe. Der Antrag sagt nichts darüber, wie hoch die Grenze festgesetzt werden soll. Es soll vielmehr der Bundesregierung überlassen bleiben, in ihrer Gesetzesvorlage einen ersten Vorschlag zu unterbreiten und diesen zu begründen. Dieser wird in den zuständigen Ausschüssen dieses Hohen Hauses geprüft werden, die dann ihrerseits dem Hohen Hause entsprechende Vorschläge zur Annahme empfehlen werden. Ich möchte an dieser Stelle nur erwähnen, daß auf anderen Gebieten der sozialen Sicherung die notwendige Anpassung an die Lohnentwicklung längst vollzogen ist. So liegt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, die 1957 von 500 auf 660 DM erhöht worden war, jetzt bei 900 DM. Die Beitragsbemessungsgrenze der Angestelltenversicherung, die ursprünglich mit der Leistungsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung übereinstimmte, beträgt gegenwärtig 1300 DM. Die Sätze des Arbeitslosengeldes sind aber nicht nur im Hinblick auf die Lohnentwicklung überholt, sie sind es ebenso im Hinblick auf die sozialpolitische Entwicklung der letzten zehn Jahre. Die sogenannte „große Novelle" zum AVAVG ist im Jahre 1956 vor den übrigen großen sozialpolitischen Reformgesetzen verabschiedet worden. Inzwischen ist in anderen Gesetzen das Verhältnis zwischen dem verdienten Arbeitslohn und den sozialen Lohnersatzleistungen entscheidend verbessert worden. Wir brauchen dabei nur an die Verbesserungen des Krankengeldes zu denken oder an die Neuregelung der Rentenberechnung in den gesetzlichen Rentenversicherungen und der Unfallversicherung. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion fordert daher zwei- tens eine Verbesserung des Verhältnisses des Arbeitslosengeldes zum vorher erzielten Arbeitsentgelt. Auch hier sieht er davon ab, Zahlen zu nennen. Gegenwärtig beträgt das Arbeitslosengeld — ohne Familienzuschläge — etwa 55 v. H. des Nettoarbeitsentgelts eines Ledigen. Durch Verringerung des Abstandes zwischen Arbeitsentgelt und Arbeitslosengeld soll der Schutz des Arbeitnehmers bei Arbeitslosigkeit so verbessert werden, daß er auch nach den veränderten heutigen Maßstäben als ausreichend bezeichnet werden kann. Allerdings muß ein gewisser Abstand zwischen Lohn und Arbeitslosengeld erhalten bleiben. Er muß ausreichend groß sein, um das Interesse des Arbeitslosen an einer baldigen Vermittlung in Arbeit wachzuhalten. Insofern liegen hier die Verhältnisse anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Schwerpunkt unseres Antrages liegt aber in Ziffer 2. Unter Ziffer 2 fordert der Antrag eine grundlegende Umgestaltung der im AVAVG vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung und Beendigung der Arbeitslosigkeit im Sinne einer aktiven Beschäftigungspolitik. Das Instrumentarium muß insbesondere so ausgestaltet werden, daß es den besonderen Anforderungen, die sich aus dem technischen Fortschritt und den wirtschaftlichen Strukturveränderungen ergeben, voll gerecht werden kann. Das AVAVG ist — auch in der Fassung der großen Novelle des Jahres 1956 — noch weitgehend geprägt von den bitteren Erfahrungen einer Zeit, in der die Beseitigung und Verhütung von Arbeitslosigkeit das zentrale und nur schwer lösbare Problem war. Heute, in der Zeit der Vollbeschäftigung, in der in der Bundesrepublik mehr als 1,2 Millionen ausländische Arbeitnehmer beschäftigt werden und in der nach der Bevölkerungsstruktur eine natürliche Zunahme der Beschäftigten für die nächsten Jahre kaum zu erwarten ist, müssen die Aufgaben der Arbeitsverwaltung im Sinne einer aktiven Beschäftigungspolitik neu durchdacht werden. Der Gesetzgeber muß der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ein Instrumentarium in die Hand geben, das sie befähigt, die Probleme der kommenden Jahre bestmöglichst zu meistern. Vor allem der allgemeine technische Fortschritt und die sich vollziehenden Wandlungen in der Struktur der Wirtschaft und der einzelnen Berufe verlangen, daß die geltenden Bestimmungen überprüft und zeitgemäß gefaßt werden. Das zweite Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, das das Hohe Haus in der 21. und 22. Plenarsitzung eingehend behandelt hat, bringt in seinem vierten Kapitel einen dankenswerten und hoch interessanten Beitrag über die Zusammenhänge von Wirtschaftswachstum und Strukturwandel. Es beginnt mit dem höchst beachtlichen Satz: Stetiges Geld erfordert stetiges Wachstum — stetiges Wachstum den Wandel der Strukturen; es betont dann aber an mehreren Stellen die Wichtigkeit der Mobilität der Arbeitskräfte, wenn ein stetiges und angemessenes Wachstum der Wirtschaft erhalten bleiben soll. Das mit dem vorliegenden Antrag verfolgte Ziel deckt sich also weitge- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1966 1241 hend mit den auf diesem Gebiet aufgestellten Forderungen des zweiten Jahresgutachtens. Wenn man vom technischen Fortschritt spricht, so denkt man insbesondere an die Probleme der Automation und ihre Folgen auf die Arbeitnehmer der Unternehmen, die aus wohlerwogenen Gründen der Rationalisierung oder wegen des Konkurrenzdrucks ihre Produktion auf automatische Fertigung umstellen. Daraus kann sich die Notwendigkeit ergeben, Arbeitnehmer zu entlassen oder auf andere Arbeitsplätze umzusetzen. Wandlungen in der wirtschaftlichen Struktur ergeben sich durch die sich immer stärker vollziehende Verflechtung innerhalb der EWG. So werden z. B. auf dem Gebiet der Landwirtschaft die Kleinbetriebe zugunsten rationeller, mit Maschinen arbeitender Großbetriebe zurückgedrängt. Ehemalige selbständige Landwirte oder mithelfende Angehörige werden künftig als Arbeitnehmer tätig sein. Aber auch z. B. die Einführung neuer chemischer Produkte oder die Einfuhr billiger Auslandserzeugnisse können es mit sich bringen, daß trotz Vollbeschäftigung ganze Wirtschaftszweige rückläufig tendieren und hier dadurch Arbeitskräfte frei werden. Schließlich ist uns allen bekannt, daß gerade der technische Fortschritt großen Einfluß auf die einzelnen Berufe hat. Eine Reihe von Berufen ist ausgestorben, andere sind neu entstanden, und wieder andere haben sich ihrem Inhalt nach teilweise oder völlig verändert. Auf all diesen Gebieten stellt sich dem Gesetzgeber die Aufgabe, Vorsorge zu treffen, daß sich dieser Wandel reibungslos vollzieht. Weder der einzelne Arbeitnehmer noch die gesamte Volkswirtschaft dürfen darunter leiden, daß etwa nicht rechtzeitig gesetzgeberische Maßnahmen getroffen worden sind, um möglicherweise auftretende Schwierigkeiten zu beheben. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion basiert darauf, daß bereits jetzt dem zuletzt im Jahre 1956 umfassend novellierten Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eine Reihe von Möglichkeiten gegeben sind, auftretende Schwierigkeiten abzufangen. Diese bestehenden Möglichkeiten müssen jedoch den aufgezeigten veränderten Situationen angepaßt werden. Diese Anpassung ist vorrangig als vorsorgliche Maßnahme für möglicherweise in der Zukunft auftretende Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt anzusehen. Man möge uns nicht entgegenhalten, daß bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage, die ganz und gar unter dem Zeichen der Vollbeschäftigung steht, eine solche Vorsorge nicht notwendig sei. Die Fraktion der CDU/CSU geht auch oder gerade davon aus, daß sich die wirtschaftliche Situation der Bundesrepublik auch künftig nicht grundlegend nachteilig wandeln wird. Trotzdem können sich in dem aufgezeigten Rahmen gewisse regionale und auf bestimmte Wirtschaftszweige beschränkte Schwierigkeiten ergeben. Das verlangt eine verstärkte regionale und insbesondere berufliche Mobilität des Arbeitnehmers. Es muß gewährleistet sein, daß ein Arbeitnehmer der — ganz gleich, aus welchen Gründen — seinen Arbeitsplatz verliert, nicht nur irgendeinen anderen, sondern den richtigen, seinen Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz einnehmen kann. Wenn sich für ihn ein solcher Arbeitsplatz außerhalb seines bisherigen Wohnsitzes bietet, müssen in ausreichendem Maße Beihilfen für die durch die Trennung von der Familie entstehenden Kosten und zu den Umzugskosten gewährt werden. Noch wichtiger ist es jedoch, einem entlassenen Arbeitnehmer oder besser einem von der Arbeitslosigkeit durch technischen Fortschritt bedrohten Arbeitnehmer, der in seinem bisherigen Beruf keinen Arbeitsplatz finden kann, die Möglichkeit zu bieten, in einem anderen Beruf einen gleichwertigen Arbeitsplatz einzunehmen. Das ist nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit. Mit Recht legen die Sachverständigen in ihrem zweiten Jahresgutachten dar, daß in einer vollbeschäftigten Wirtschaft die menschliche Arbeitskraft dort eingesetzt werden soll, wo sie gesamtwirtschaftlich mit dem größten Effekt Verwendung findet. Deswegen müssen berufliche Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt werden, die den einzelnen Arbeitnehmer in die Lage versetzen, auch künftig genauso produktiv und seinem bisherigen sozialen Stand entsprechend tätig zu sein. Das kann oder sollte sogar nicht nur durch die Bundesanstalt, sondern möglichst in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern bzw. mit den vom technischen Fortschritt bedrohten Branchen geschehen. Während derartiger beruflicher Bildungsmaßnahmen muß gewährleistet sein, daß der Lebensunterhalt des Arbeitnehmers und seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen in angemessener Weise sichergestellt ist. Es erscheint meines Erachtens gerechtfertigt, den Teilnehmern an derartigen beruflichen Bildungsmaßnahmen einen höheren Lebensunterhalt zu gewähren, als ihnen zustünde, wenn sie arbeitslos wären. Im Interesse der Volkswirtschaft und im Interesse des einzelnen Arbeitnehmers muß ein Anreiz bestehen, sich einer beruflichen Bildungsmaßnahme zu unterziehen. Die Durchführung beruflicher Bildungsmaßnahmen sollte aber nicht nur auf den Personenkreis der Bezieher von Arbeitslosengeld beschränkt werden. Es liegt im Interesse jedes einzelnen Betroffenen, aber genauso im Interesse der gesamten Volkswirtschaft, die menschliche Arbeitskraft so produktiv und sinnvoll wie möglich einzusetzen. Deswegen muß vermieden werden, daß erst überhaupt der Fall einer Arbeitslosigkeit eintritt. Berufliche Bildungsmaßnahmen müssen also so früh wie möglich einsetzen; unter Umständen bereits dann, wenn sich erst zu einem späteren Zeitpunkt eine mögliche Arbeitslosigkeit bzw. die Gefahr einer Entlassung aus dem alten Arbeitsverhältnis für den einzelnen Arbeitnehmer abzeichnet. Hier müssen also Wege gefunden werden, um gegebenenfalls Umschulungsmaßnahmen bereits während eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses einzuleiten. Diese Forderungen fügen sich voll und ganz in den Rahmen der bisherigen Aufgabenstellung der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ein. Der Bundesanstalt sollen hier 1242 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1966 keine neuen, etwa artfremden Aufgaben übertragen werden. Nach der richtungweisenden Grundbestimmung des § 38 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat die Bundesanstalt im Rahmen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung dahin zu wirken, daß Arbeitslosigkeit und Mangel an Arbeitskräften vermieden oder behoben werden. In diesen Grundgedanken sind auch alle Neuregelungen sinnvoll einzufügen. Voraussetzung dafür, daß rechtzeitig sinnvolle Umschulungsmaßnahmen eingeleitet werden können, die nachher tatsächlich dazu führen, daß der umgeschulte Arbeitnehmer einen angemessenen Arbeitsplatz findet, ist eine vorausschauende Arbeitsmarktbeobachtung. Ebenso wichtig ist es, die Entwicklung der einzelnen Berufe zu kennen und die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Hier ergeben sich wichtige Aufgaben für die Berufsberatung. Sie verlangen eine Neufassung der gesetzlichen Bestimmungen. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den heutigen bildungspolitischen Zielsetzungen. Dabei handelt es sich in erster Linie darum, den Arbeitnehmer schon zu Beginn der Berufsausbildung anpassungsfähig, d. h. beruflich mobil zu machen. Bekanntlich sucht die deutsche Berufsausbildung dieses Ziel auf der Grundlage einer breiteren Grundausbildung, die möglichst jedem Jugendlichen zuteil werden soll, zu erreichen. Erst allmählich soll der Ausbildungsgang zur Fach- und Spezialausbildung fortschreiten, ein Prinzip, das in den derzeitigen Versuchen einer Stufenausbildung eine eigene Ausprägung erfährt. Eine weitere bildungspolitische Erkenntnis, der auch die Berufsberatung Rechnung tragen muß, besteht darin, daß der Arbeitnehmer in der industrialisierten Gesellschaft nicht mehr sein Leben lang mit den in der Jugend erworbenen Berufskenntnissen auskommt, sondern aus der Natur der auf uns zukommenden Verhältnisse heraus zu einem vielleicht mehrfachen Berufswechsel veranlaßt werden kann. Dies zwingt ihn, um eine ständige systematische Fortbildung während seines Arbeitslebens bemüht zu sein. Die Fülle der Berufsmöglichkeiten und die Neuerungen in der Berufs- und Beschäftigungsstruktur können bei dem vor der Berufswahl stehenden Jugendlichen das Gefühl einer sozialen Unsicherheit erwecken. Für die Berufsberatung ergibt sich aus alledem folgendes. Erstens. Die Orientierung des jungen Menschen über die Berufs- und Arbeitswelt muß intensiviert werden; deshalb kommt den auf die Allgemeinheit gerichteten Maßnahmen der Berufsaufklärung eine erhöhte Bedeutung zu. Die Berufsberatung darf sich zweitens künftig nicht mehr mit einem mehr oder weniger einmaligen Ansprechen des Berufsanwärters begnügen und einen Beratungsfall mit der Vermittlung in eine Ausbildungsstelle als abgeschlossen ansehen, sondern muß wiederholt und intensiv in den verschiedenen Etappen der Berufsausbildung mit ihrem fachlichen Rat zur Verfügung stehen. Es wird ferner zu prüfen sein, ob die Vorschriften über die finanzielle Förderung der betriebsgebundenen Ausbildung der Lehrlinge und Anlernlinge aus Mitteln der BAVAV hinsichtlich der Leistungshöhe und der Anspruchsvoraussetzungen in Einklang mit den Förderungsmaßnahmen aus anderen öffentlichen Quellen gebracht werden müssen. Im Zusammenhang mit all den vorgenannten Problemen noch ein Wort zur Frage der Berufsforschung. Sie besagt, daß im Rahmen der Arbeitsmarkt- und Berufsnachwuchspolitik der Bundesregierung der Berufsberatung wegen ihrer vorausschauenden und vorauswirkenden Tätigkeit eine wichtige Rolle zufällt. Deshalb ist es notwendig, die Aufgaben der Bundesanstalt bei der Erforschung des Nachwuchsbedarfs und der Veränderungen der Berufsinhalte gesetzlich zu verankern. Die Bundesanstalt bereitet sich meines Wissens zur Zeit bereits auf diese Aufgabe organisatorisch vor. Es kommt dabei nur darauf an, die künftigen Auswirkungen des technischen Fortschritts auf die beschäftigten Arbeitnehmer, vor allem aber auch auf die erst heute oder demnächst in einen Beruf neu eintretenden Berufsanwärter so weit wie möglich festzustellen. Daß es sich hier um eine öffentliche Aufgabe von hoher Bedeutung handelt, die zunächst der Bundesregierung auf Grund ihrer sozial- und arbeitsmarktpolitischen Verantwortung obliegt, bedarf keines besonderen Hinweises. Die Berufsforschung wird sich im einzelnen — auf der Grundlage einer umfassenden Berufsdokumentation — vor allem mit der Analyse der Berufsmerkmale sowie den beruflichen Erfordernissen in psychologischer und körperlicher Hinsicht, mit den Erfordernissen einer modernen Berufsstatistik und Berufssystematik und schließlich mit einer vorsichtigen Schätzung des quantitativen Nachwuchsbedarfs zu beschäftigen haben. Die Bundesregierung muß die vielfältigen Bemühungen um eine solche Aufhellung der vor uns liegenden Entwicklungen in der Arbeits- und Berufwelt koordinieren. Sie wird dabei auf die tatkräftige Unterstützung der BAVAV angewiesen sein. Um all diesen als notwendig erkannten Forderungen gerecht werden zu können, ist eine Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung notwendig. Ich bitte deshalb, dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU zu entsprechen und die Bundesregierung zu ersuchen, auf dem von mir angesprochenen Gebiet eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Behrendt für die Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU über die Anpassung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenvensicherung (AVAVG) an den technischen Fortschritt und an die wirtschaftliche Entwicklung (Drucksache V/222). Zu dem vorliegenden Antrag der CDU/CSU-Fraktion erkläre ich namens meiner Fraktion, daß es zu Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1966 1243 begrüßen ist, wenn gesetzgeberisch eine Initiative ergriffen werden soll, den sich seit langem abzeichnenden unerwünschten sozialen Folgen der technischen Entwicklung zu begegnen. Anzuerkennen ist auch die Forderung, daß es hierzu neben einer spürbaren Verbesserung der Arbeitslosenversicherung einer wirkungsvollen Beschäftigungs- und Berufspolitik bedarf. Trotz alledem muß bedauert werden, daß die Antragsteller jegliche Konkretisierung ihrer Forderungen vermissen lassen. So enthält z. B. die erste Forderung nicht den geringsten Hinweis auf die Frage des versicherungspflichtigen Personenkreises. Insbeasonder die die fortschreitende Büromechanisierung hat die Frage der sozialen Schutzbedürftigkeit auch der Angestellten aktualisiert, die nach geltendem Recht der Pflicht zur Arbeitslosenversicherung nicht unterliegen. Hinsichtlich der Anpassung der Leistungsbemessungsgrenze an die veränderten Einkommensverhältnisse sowie der Verbesserung des Verhältnisses des Arbeitslosengeldes zum zuvor erzielten Arbeitsentgelt wird nicht einmal in groben Zügen gesagt, welche Leitgedanken für die geforderte Regelung bestimmend sein sollen. Es wäre immerhin eine diskutable Aussage gewesen, wenn die Funktion des Arbeitslosengeldes als Lohnersatz erwähnt worden wäre. Wenn die Antragsteller zur Vermeidung unerwünschter sozialer Folgen, die sich aus dem technischen Fortschritt und den Strukturveränderungen ergeben können, lediglich eine Ausgestaltung des Instrumentarismus nach dem AVAVG fordern, so lassen sie damit erkennen, daß sie mit der Problematik dieses Themenkreises nur unzureichend vertraut sind. Die Vielschichtigkeit dieser Aufgabe wird bereits erkennbar, wenn man berücksichtigt, daß fachlich qualifizierte Institutionen wie die IAO und OECD bereits seit Jahren allein um die theoretische Bewältigung bemüht sind. Solange es noch um die Erforschung der Einzelheiten dieses Projektes geht, solange also nicht einmal mit Sicherheit gesagt werden kann, welche Auswirkung die technische Entwicklung im einzelnen haben wird, ist es absolut verfrüht, die Änderung nur eines bestimmten Gesetzes zu verlangen. Sollten die Antragsteller aber mit der Formulierung des Antrages ,die Absicht ausdrücken wollen, sämtliche Probleme, die sich aus dem technischen Fortschritt und der zunehmenden wirtschaftlichen Integration ergeben, mit den Mitteln eines völlig veralteten AVAVG zu lösen, so lohnt es einfach nicht, diesen Antrag zu diskutieren. Auf welcher Basis eine „gezielte Beschäftigungs- und Berufspolitik" betrieben werden soll, solange es an einer vorausschauenden Arbeitsmarktbeobachtung sowie an der von den Antragstellern erst an letzter Stelle geforderten Berufsforschung fehlt, bleibt demnach unklar. Es wäre wünschenswert, daß die Antragsteller ihre Forderungen konkretisieren und deutlich machen. Eine Regelung, die an die viel zu engen Grenzen des jetzigen AVAVG gebunden sein soll, muß als unzureichend verworfen werden. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schmidt (Kempten) für die Fraktion der FDP zur Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU über die Anpassung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) an den technischen Fortschritt und an die wirtschaftliche Entwicklung (Drucksache V/222). Namens der Bundestagsfraktion der FDP gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll. Von seiten der FDP-Bundestagsfraktion werden Bestrebungen begrüßt und unterstützt, die darauf hinzielen, das AVAVG den sich ändernden wirtschaftsstrukturellen Verhältnissen anzupassen. Die Automation wie sonstige aus dem technischen Fortschritt sich ergebenden Rationalisierungsmaßnahmen bedingen neue und andere Anforderungen an die Arbeitskräfte. ;Eine+ rechtzeitige Berücksichtigung dieser Entwicklungen durch geeignete Förderungsmaßnahmen wird einer möglichen Arbeitslosigkeit der betroffenen Arbeitskräfte entgegenwirken und diese wie ihre Familien vor sozialem Abstieg und finanziellen Schwierigkeiten bewahren. Bedenken bestehen gegen eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze im gegenwärtigen Augenblick wie aus grundsätzlichen Erwägungen. Die gegenwärtige Arbeitsmarktsituation erlaubt weitgehend einen Wechsel auf einen anderen entsprechenden Arbeitsplatz ohne eine längerfristige Arbeitslosigkeit. Eine allgemeine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ohne gleichzeitige Senkung des Beitragssatzes würde das verfügbare Arbeitsentgelt aller durch die Erhöhung Betroffenen weiter einengen und außerdem auf der Arbeitgeberseite die Lohn- und Gehaltskosten erhöhen. In Anbetracht der Problematik der Lohnbezogenheit der sozialen Abgaben können solche Erhöhungen zu weiteren Nachteilen im Wettbewerb für den lohnintensiven Bereich der Wirtschaft führen. Die FDP wird daher darauf hinwirken, daß den gezielten Maßnahmen zur Vermeidung der Arbeitslosigkeit der betroffenen Personen das besondere Augenmerk geschenkt wird. Auf diesen Wegen kann den möglicherweise Betroffenen besser geholfen werden als durch eine generelle Erhöhung der Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenze. Anlage 5 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Dr. Reinhard für die Fraktion der CDU/CSU zu dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der landwirtschaftlichen Veredelungswirtschaft (Drucksache V/353). Der Grüne Bericht und die Debatte über diesen Bericht im Deutschen Bundestag haben gezeigt, wie 1244 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1966 nötig die bisherigen Maßnahmen für die Landwirtschaft sind, daß sie weitergeführt und den neuen veränderten Verhältnissen angepaßt werden müssen. Es wird aber auch darauf ankommen, außerhalb des Grünen Planes Maßnahmen zur Einkommenssicherung zu ergreifen. Dabei sollte es sich unter anderem auch um einen gesetzlichen Schutz vor der Abwanderung wichtiger Produktionszweige der landwirtschaftlichen Veredelung in andere Wirtschaftsbereiche handeln. Vom Gesamtproduktionswert unserer Landwirtschaft entfallen 75,1% auf die Veredelungswirtschaft. Diese Zahl beweist eindeutig, mit der Veredelung steht und fällt unsere Landwirtschaft. Während die Rindfleisch- und Milcherzeugung weitgehend bodengebunden und damit mit der Landwirtschaft eng verbunden sind, ist es bei den weniger bodenabhängigen Zweigen der tierischen Veredelung anders. Bei Schweinefleisch, Eier und Geflügelfleisch machen sich in der letzten Zeit Tendenzen zur Abwanderung in landwirtschaftsfremde Betriebe bemerkbar. Personen oder Firmen der gewerblichen Wirtschaft wollen unter erheblichem Kapitaleinsatz in die Veredelungsproduktion einsteigen. Sie planen dabei in Größenordnungen, wie wir sie bisher nicht kennen. Diese — vorerst nur in Einzelfällen verwirklichte — Entwicklung beinhaltet für die Landwirtschaft große Gefahren. Auch diese nicht direkt bodenabhängige Veredelung hat für sie mit rund 32 % des Gesamtproduktionswertes außerordentliches Gewicht. Im einzelnen entfallen auf die Schweineerzeugung 23,6 %, auf Eier 6,8 % und auf Geflügelfleisch 1,4%. Die Bedeutung der Veredelungsproduktion für unsere Landwirtschaft wird dabei in den nächsten Jahren voraussichtlich noch über die genannten Zahlen hinausgehen. Einmal geht der Trend der Ernährung zum hochwertigen und leichtverdaulichen Nahrungsmittel. Aber auch von der Eigenversorgung her muß man die Bedeutung der Veredelung sehen. Der deutsche Inlandsbedarf wird zur Zeit bei Schweinefleisch zu rund 95 %, bei Eiern zu etwa 85 %, bei Geflügelfleisch aber erst zu rund 40 % aus deutscher Erzeugung gedeckt. Hier ergeben sich Möglichkeiten, die für die Einkommensentwicklung unserer bäuerlichen Betriebe im Sinne einer inneren Aufstockung sehr wesentlich sein werden. Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Möglichkeiten ist allerdings, daß die Veredelungsproduktion in der Landwirtschaft bleibt. Der Einsatz großer Kapitalbeträge ist für den landwirtschaftsfremden Betrieb nur bei Tierbeständen in Größenordnungen, die weit über die Möglichkeiten des landwirtschaftlichen Betriebes hinausgehen, interessant. Der Vorteil dieser Veredelungsfabriken liegt nicht etwa in einer besonders rationellen Erzeugung. Da kann sich die deutsche Landwirtschaft ohne weiteres mit Größtbetrieben messen. Der Vorteil solcher Großbetriebe liegt in der Stellung am Markt. Im Gegensatz zur Landwirtschaft können diese Betriebe den Standort in Verbrauchszentren legen. Das ist ein großer Vorteil. Für den bäuerlichen Familienbetrieb kommt es demgegenüber in erster Linie darauf an, vorhandene, nicht voll ausgelastete Arbeitskräfte in der Veredelungsproduktion lohnend einzusetzen und damit das Betriebs- einkommen aufzubessern. Die Bestandsgröße der Veredelungsproduktion wird dabei zwangsläufig dem Gesamtbetrieb angepaßt. Die obere Grenze dürfte beim Einsatz einer vollen Arbeitskraft liegen. Produktionstechnisch können in solchen Größenordnungen die Möglichkeiten wirklich rationeller Erzeugung voll ausgeschöpft werden. Agrarpolitiker der CDU haben den Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der landwirtschaftlichen Veredelungswirtschaft ausgearbeitet, der von der CDU/ CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Bundestag eingebracht worden ist. Er fußt auf diesen Überlegungen. Er sieht bewußt Höchstgrenzen für die Haltung von Schweinen, Legehennen und Jungmastgeflügel vor, die — zumindest für den heutigen Stand — dem technischen Fortschritt noch weiten Spielraum lassen. Andererseits liegen sie aber unter dem Rahmen, der für die nichtlandwirtschaftliche Veredelungsproduktion interessant wäre. Die Höchstgrenzen werden nur für wenige landwirtschaftliche Betriebe Bedeutung haben, da rationelle Produktion, die auch einen hohen Mechanisierungsgrad zuläßt, bereits bei Tierbeständen gegeben ist, die wesentlich unter den vorgesehenen Höchstbeständen liegen. Die Veredelungsproduktion in nichtlandwirtschaftlichen Großbetrieben spielt bisher in der Bundesrepublik keine ausschlaggebende Rolle. Da aber die Tendenz in Richtung auf solche wenige Großproduktionsstätten unverkennbar ist, muß eine gesetzliche Regelung, wenn sie Wirkung haben soll, schnell kommen. Sind die Großbetriebe erst da, kann die Veredelungswirtschaft auch durch gesetzliche Maßnahmen kaum wieder in die Hand der bäuerlichen Betriebe zurückgeführt werden. Entscheidendes Motiv für die vorgesehene Beschränkung ist die Erhaltung der Existenz einer möglichst großen Anzahl selbständiger bäuerlicher Familienbetriebe und damit des Mittelstandes. Dieser notwendige Schutz rechtfertigt ohne Zweifel die Beschränkung, die sich für einzelne ergibt. Die Agrarpolitik der Bundesrepublik ist ganz eindeutig auf die Erhaltung und Förderung der bäuerlichen Familienbetriebe ausgerichtet. Sie deckt sich hier mit den im Vertrage von Rom festgelegten Grundsätzen. Landwirtschaftsgesetz und EWG-Vertrag würden ausgehöhlt werden, ginge die Veredelungswirtschaft der Landwirtschaft verloren. Der deutsche Markt könnte im heutigen Umfange z. B. von 5000 Betrieben mit einer Jahresproduktion von 5000 Schweinen oder bei Jungmastgeflügel von 100 Betrieben mit einer Jahresproduktion von 600 000 Stück versorgt werden. Die Eierversorgung — ebenfalls im heutigen Umfange — wäre durch 200 Betriebe mit je 250 000 Legehennen zu schaffen. Statt dessen findet die Erzeugung jetzt in über 1 Million Betrieben statt. Die angegebenen Zahlen sind keineswegs utopisch. Konzentration der Veredelung in diesem Maße in wenigen großen Produktionsstätten würde jedoch nicht nur der Landwirtschaft eine entscheidende Einkommensmöglichkeit nehmen, sie hätte vielmehr auch ganz allgemein gesehen gravierende Nachteile. Es darf hier nur an die Seuchengefahr speziell im Schweinemast-Großbetrieb erinnert werden. Die Konzentration der Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1966 1245 Erzeugung an wenigen Stellen und speziell an Stellen großer Bevölkerungsdichte — und derartige Standorte würden für die Großproduktion sicher gewählt — birgt aber auch anderweitige Gefahren für die Sicherstellung der Versorgung. Hier spielt der gesamte Fragenkomplex der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft, der zum Ernährungssicherstellungsgesetz führte, eine Rolle. Ich brauche auf die einzelnen Probleme nicht einzugehen. Die Konzentration der Produktion in wenigen Großunternehmen unterliegt im übrigen auch Einwirkungen auf Grund von rein privatwirtschaftlichen Überlegungen, die für die Versorgung der Bevölkerung ausgesprochen nachteilig sein können. Der landwirtschaftliche Betrieb, der bei aller Spezialisierung stets mehrere Betriebszweige hat und haben wird, kann bei konjunkturellen Schwankungen auf einem Gebiet einen Ausgleich auf anderen Gebieten schaffen. Er gibt damit weitgehend Gewähr für eine kontinuierliche Produktion. Zu einer Einstellung einer zum Betriebszweig ausgebauten Erzeugung kommt es im landwirtschaftlichen Betrieb erfahrungsgemäß erst, wenn sich langfristig Unwirtschaftlichkeit herausgestellt hat. Beim spezialisierten Großbetrieb liegen die Gegebenheiten völlig anders. Hier ist kein Ausgleich zwischen Betriebszweigen möglich. Während einer Aufbauzeit und gegebenenfalls auch während eines Kampfes um den Platz am Markt kann zugesetzt werden. Ist die Marktposition erreicht, muß aber verdient werden. Kommen Störungen, so sucht das Kapital sich eine andere, lohnendere Anlagemöglichkeit. Ist die Produktion auf 100, 150 oder 200 Betriebe konzentriert, so können durch solche privatwirtschaftlich voll verständlichen Entscheidungen auch mitten im normalen Wirtschaftsablauf Marktverknappungen auftreten. Diese können sich preislich für den Verbraucher ungünstig auswirken. In solcher Situation hilft auch nicht der Rückgriff auf Importe, da die Produktion in den Exportländern nicht ad hoc gesteigert werden kann. Sie ist vielmehr auf langfristige Bedienung der Nachfrage eingestellt. Bei einer Verteilung der Inlandserzeugung auf eine Vielzahl landwirtschaftlicher Betriebe erscheint eine solche Entwicklung ausgeschlossen. Die Höchstbestände, die der Gesetzentwurf vorsieht, sollen einheitlich für alle Betriebe gelten. Es wird bewußt — um den Gleichheitsgrundsatz zu wahren — kein Unterschied zwischen landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Betrieben gemacht. Der Entwurf sieht nur zwei Ausnahmen vor. Diese Ausnahmen beinhalten aber keine Sonderrechte für die Landwirtschaft. Die eine Ausnahme bezieht sich auf die Betriebe, die bereits jetzt höhere Tierbestände haben. Aus praktischen und rechtlichen Gründen ist vorgesehen, daß diese Betriebe ihre Produktion zwar nicht weiter ausbauen dürfen, jedoch können sie im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden. Diese Regelung scheint auch im Hinblick auf die vergleichsweise noch kleine Zahl der betroffenen Betriebe, sowohl gewerblichen als auch landwirtschaftlichen Charakters, gerechtfertigt. Die zweite Ausnahme bezieht sich auf Basisgefltigelzuchtbetriebe, die besonderen Voraussetzungen entsprechen. Diesen gleichzusetzen sind auch die Vermehrungsbetriebe, die das Material für die Geflügelmast liefern, da sie praktisch keine Eiermarktleistung haben und die Voraussetzung für eine rationelle Junggeflügelmast sind. Unter diese Ausnahme fällt nur eine ganz geringe Zahl von Betrieben in der Bundesrepublik. Moderne Geflügelleistungszucht kann aus Gründen der Zuchtwahl nur mit wirklich großen Tierbeständen auf die Dauer erfolgreich durchgeführt werden. Da die Leistungsfähigkeit der Landesgeflügelhaltung von der Arbeit der Zuchtbetriebe abhängt, läßt sich diese Ausnahme nicht umgehen. Einbeziehung der Basisgeflügelzuchtbetriebe in die Regelung der Höchstbestände käme einem Rückschritt gleich. Die Gefahr der Abwanderung der Veredelungswirtschaft aus der Landwirtschaft besteht in erster Linie in der Bundesrepublik. Es kommt daher darauf an, in der Bundesrepublik dieser Gefahr zu begegnen. Das eigentliche Ziel wird aber nur erreicht werden können, wenn im ganzen EWG-Raum ähnliche Bestimmungen gelten. Daher sollte die in dem Gesetzentwurf für die Bundesrepublik vorgesehene Ordnung für die Bundesregierung Anlaß sein, darauf hinzuwirken, daß eine gleiche oder ähnliche Regelung auch auf europäischer Ebene durchgeführt wird. Die Frage ist für die Partnerländer im übrigen keineswegs neu. In Frankreich unterliegt bereits die als strukturgerecht angesehene bäuerliche Hühnerhaltung mit 2000 Hennen der Genehmigungspflicht. Das gleiche gilt für die ebenfalls als strukturgerecht angesehene Jahresproduktion von 20 000 Stück Jungmastgeflügel. Ein effektiver Höchstsatz ist noch nicht festgelegt. Die gesetzliche Grundlage für die Festlegung eines Höchstsatzes besteht jedoch bereits. Französische Stellen betonen, daß die Errichtung von Massenhaltungen auf Grund der bestehenden Bestimmungen in Frankreich in jedem Fall abgelehnt würde. Das entspricht also voll unserem Anliegen, Mammutagrarfabriken zu unterbinden. Dem Vernehmen nach hat im übrigen der holländische Landwirtschaftsminister amtlichen deutschen Stellen gegenüber betont, wenn die Bundesrepublik Höchstbestände festlegte, wäre Holland bereit, eine gleiche Regelung durchzuführen bzw. eine entsprechende europäische Regelung zu akzeptieren. Nach Berichten über Besprechungen im Rahmen von COPA tendiert auch Italien in gleicher Richtung. Es kommt nur darauf an, daß die Bundesrepublik als das Land, in dem akuter Anlaß besteht, den ersten Schritt tut. Anlage 6 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Marquardt für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der landwirtschaftlichen Veredlungswirtschaft (Drucksache V/353). 1246 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1966 Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat sich nie dem berechtigten Anliegen verschlossen, der deutschen Landwirtschaft Raum und Möglichkeiten für eine bessere und stärkere Veredlungswirtschaft zu schaffen. Es galt und gilt, den Wettbewerbsvorsprung der EWG-Partnerländer aufzuholen. Wir wissen auch, daß unter den veränderten Verhältnissen für viele Betriebe in einer verbesserten Veredlungswirtschaft überhaupt die einzige Chance lag und liegt, ihre Existenz zu erhalten und die Einkommenslage nachhaltig zu verbessern. In Einklang damit hat das ganze Hohe Haus schon bisher der landwirtschaftlichen Veredlungswirtschaft Präferenzen eingeräumt und finanzielle Hilfen gewährt. Es sind a) steuerliche Vorteile der Landwirtschaft gegenüber der gewerblichen Viehhaltung, b) Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von Stallbauten, Schlachtanlagen usw. aus dem Grünen Plan. Dies hat sicherlich dazu beigetragen, daß die eigene Produktion den einheimischen Verbrauch ständig stärker gedeckt hat. Der Versorgungsgrad betrug schon 1964/65 97% bei Schweinen, 42 % bei Geflügelfleisch, 80 % bei Eiern und Eiprodukten. Fast 40% der Verkaufserlöse der deutschen Landwirtschaft kommen aus den drei genannten Produktgruppen. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll nun versucht werden, erkennbare und unerwünschte Tendenzen abzuwehren, die darin liegen, daß sich die Produktion von Veredlungserzeugnissen auf wenige — finanzstarke — Produktionsstätten verlagert. Die Frage ist, ob der vorliegende Entwurf dafür ein geeignetes Instrument ist. Wir ,sind der Meinung, daß 'die Verabschiedung des von der SPD-Bundestagsfraktion im 4. Deutschen Bundestag eingebrachten Marktstrukturgesetzes der deutschen Landwirtschaft auch auf dem Veredlungssektor mehr Hilfe gebracht hätte, als es durch den jetzt zu behandelnden Gesetzentwurf jemals geschehen kann. Die Frage, ob der vorliegende Gesetzentwurf ein taugliches Mittel ist, ist zwingend. Wir wissen doch — spätestens seit der Beantwortung einer mündlichen Anfrage durch den früheren Bundesminister Schwarz am 3. 8. 1965 —, daß im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Überlegungen hinsichtlich eines Schutzgesetzes für die landwirtschaftliche Veredlungsproduktion angestellt werden. Dem Vernehmen nach liegt sogar ein reifer Entwurf auf dem Tisch des Ministers Höcherl. Aus welchen Gründen hat die Regierung bisher keinen Entwurf vorgelegt? Wir können nur rätseln. Mit einigem Einfühlungsvermögen kann man auf vier Gründe kommen. Erstens: Wollte man den Koalitionsparteien einen besonderen Propagandaeffekt — ein Erstgeburtsrecht — einräumen? Zweitens: Waren sich — wie so oft auf diesem Gebiet — die Fachministerien über den Sachinhalt nicht einig geworden? Drittens: Waren etwa rechtliche Gründe für die Nichtvorlage eines Regierungsentwurfs maßgebend? Viertens: Waren Rücksichten auf die Vorstellungen der Partnerländer oder der EWG-Kommission bestimmend? Vielleicht waren es sogar mehrere der genannten Gründe. Jedenfalls kann man dies aus den Antworten vom 3. 8. 1965 entnehmen. Wir erwarten darauf von der Regierung klare Auskünfte. Wir wollen und können hier und heute keine Detailfachdebatte führen. Das muß und wird im Ausschuß geschehen. Einige Bemerkungen müssen aber doch gemacht werden, damit die Problematik sichtbar wird und die Regierung sich für die Beratung in den Ausschüssen präparieren kann. Erstens: Ist eine Lizenzierung überhaupt möglich? Verstößt sie nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze, z. B. gegen die Gewerbefreiheit. Das ist eine Kardinalfrage; denn mit Sicherheit — es ist ja schon angekündigt — wird der Entwurf, wenn er Gesetz wird, zur Beurteilung vor das Bundesverfassungsgericht kommen. Dort müssen wir mit den Festlegungen bestehen; denn wir wollen ja kein Gesetz zur Selbstberuhigung. Zweitens: Wenn Begrenzungen, sind dann die vorgeschlagenen Größen — auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit — richtig und zweckmäßig gesetzt? Wir werden vorschlagen, dazu Sachverständige zu hören, und werden auch prüfen müssen, ob die Ausnahmetatbestände richtig erfaßt sind. Denken Sie daran, eine Übergangsvorschrift für in Bau befindliche neue Produktionsstätten mit großer Kapazität und entsprechendem finanziellem Einsatz einzubauen? Drittens: Ist eine nationale Regelung überhaupt noch eine sinnvolle Sache? Müßte man nicht statt dessen — wie von der Regierung wohl auch erwogen — eine Lösung für 'den Gesamtbereich der EWG anstreben? Die völlige Freizügigkeit auch im Verkehr mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen kommt automatisch und nach dem Kalender auf uns zu. Wir können deshalb der deutschen landwirtschaftlichen Veredlungswirtschaft nur dann einen gewissen Schutz gewähren, wenn gleiche Bedingungen in der ganzen Wirtschaftsgemeinschaft gegeben sind. Anderenfalls verschlechtern wir unter Umständen sogar die Wettbewerbschancen aus unserer Erzeugung. Schießen wir bei einer nur nationalen Regelung nicht sogar in Selbsttor? Denken Sie daran, daß unter Umständen auf Grund des Gesetzes deutsche Großbetriebe in die Grenznähe, in Nachbarländer abwandern, den deutschen Markt versorgen, die Steuern aber in andere Kassen fließen. Man kann daraus ersehen, daß der Gesetzentwurf kein sogenannter „Selbstgänger" ist, sondern seine Probleme hat. Der Gesetzentwurf erfordert eine sehr gründliche Beratung in den Ausschüssen. Wir werden unseren Beitrag dazu leisten. Anlage 7 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Effertz für die Fraktion der FDP zu dem Antrag auf Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft (Drucksache V/296) Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1966 1247 Mit diesem hier zur ersten Beratung gestellten Gesetzentwurf zur Sicherung der landwirtschaftlichen Veredelungswirtschaft, der gemeinschaftlich von der CDU/CSU und meiner Fraktion eingebracht worden ist, soll dem hier ebenfalls zur ersten Beratung anstehenden Antrag der FDP-Fraktion vom 11. Februar dieses Jahres betreffend Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft entsprochen werden. Die FDP-Fraktion zielte mit ihrem Antrag darauf ab, daß die Bundesregierung alsbald Vorschläge über die Begrenzung der Legehennenhaltungen, Geflügel- und Schweinemastbetriebe vorlegen sollte, die die Erhaltung der Veredelungswirtschaft in bäuerlichen Familienbetrieben in der Bundesrepublik und in der EWG sichern sollten. Die FDP-Fraktion läßt sich bei dieser Aktion zugunsten der bäuerlichen Familienbetriebe von dem Wunsch leiten, daß die Praxis der amtlichen Agrarpolitik im Bereich der Veredelungswirtschaft endlich in Übereinstimmung gebracht wird mit dem, was das Landwirtschaftsgesetz vorschreibt, nämlich die Erhaltung und Förderung der bäuerlichen Familienbetriebe. Wir sind der Meinung, daß in den letzten Jahren darüber genug diskutiert wurde und daß jetzt endlich Taten folgen müssen. Damit dies mit der gebotenen Eile geschehen kann, muß das Hohe Haus die Initiative ergreifen. Schon mit dem Antrag vom 16. April 1964 forderten wir steuerliche Maßnahmen zur Abgrenzung der landwirtschaftlichen und gewerblichen Veredelung, eine obere Grenze für Schweine- und Legehennenhaltung und wirksame Maßnahmen zur Begrenzung dei gewerblichen Verdelungswirtschaft auf das gesamtwirtschaftlich verträgliche Maß. Wir haben damals in diesem Hohen Hause keine ausreichende Unterstützung für unsere Initiative finden können. In der Zwischenzeit hat sich jedoch in der Veredelungswirtschaft einiges vollzogen, was die Notwendigkeit der von uns verlangten Maßnahmen zum Schutze der bäuerlichen Veredelungswirtschaft vollauf bestätigt. Ich kann es mir hier ersparen, im einzelnen darzulegen, in wie großem Umfange die gewerblichen Großbetriebe in die Veredelungswirtschaft eindringen. Mit steuerlichen Maßnahmen allein kann einer gesamtwirtschaftlich schädlichen Entwicklung hier nicht vorgebeugt werden. Eine ganze Reihe von gewerblichen und industriellen Unternehmen ist schon dabei, Veredelungsbetriebe, die Legehennenbestände bis zu 300 000 Tiere haben sollen, zu errichten. Die Verlagerung der tierischen Verdelungsproduktion in den gewerblich-industriellen Sektor und auch die Konzentration in großem Maßstabe auf einige landwirtschaftliche Unternehmen mit sehr großen Tierbeständen bedeutet auch nach der Meinung amtlicher Kreise für die landwirtschaftliche Veredelungsproduktion in ihrer Gesamtheit und ganz besonders für die tierische Veredelungsproduktion in bäuerlichen Betrieben eine erhebliche wirtschaftliche Gefahr. Die Befürchtung ist nicht von der Hand zu weisen, daß insbesondere die Veredelungsbetriebe in der Hand gewerblicher und industrieller Unternehmen auf Grund der für sie besonders günstigen Umstände (Finanzierung der Investitionen aus gewerblichen und industriellen Gewinnen, Verbundbetrieb mit anderen gewerblich-industriellen Betrieben usw.) die bäuerlichen Produzenten aus dem Markt drängen können. Das wäre ungefähr das Gegenteil der Entwicklung, die dem Landwirtschaftsgesetz entsprechen würde, und es wäre praktisch ein Bankrott jener Politik, die die bäuerlichen Betriebe stets auf besondere Entwicklungschancen in der Veredelungswirtschaft hingewiesen hat und den Betrieben zum Ausbau ihrer Veredelungsproduktion staatliche Mittel in erheblichem Umfange zukommen ließ. Die sich anbahnende Entwicklung, die Verlagerung der Veredelungsproduktion von bäuerlichen Betrieben in den gewerblichen Sektor liegt keineswegs im Sinne der staatlichen Agrarpolitik. Bund und Länder wenden Milliardenbeträge auf, um der Landwirtschaft den Umstellungs- und Anpassungsprozeß an die modernen Verhältnisse zu erleichtern. Diese öffentlichen Gelder wären vertan, wenn den landwirtschaftlichen und ganz besonders den bäuerlichen Familienbetrieben die Chancen, die die tierische Veredelungsproduktion tatsächlich zu bieten vermag, genommen wird. Leitbild unserer Agrarpolitik ist der bäuerliche Familienbetrieb. Dieser Betriebsgröße, die nicht nach der Betriebsfläche, sondern nach der erreichbaren Produktivität abgegrenzt werden kann, kann entscheidend geholfen werden durch eine innerbetriebliche Aufstockung, d. h. durch einen marktkonformen Aufbau und Ausbau der Veredelungswirtschaft. Dazu bietet sich vornehmlich die Geflügelwirtschaft und die Schweinemast an. Hier können mit relativ begrenztem Investitionsaufwand ganz besondere Produktivitätssteigerungen erreicht werden. Es muß jedoch in der Gesamtheit der Veredelungswirtschaft rechtzeitig dafür gesorgt werden, daß sich die Veredelungsproduktion in den Grenzen hält, die von der Aufnahmefähigkeit des Marktes bestimmt werden. Wir hatten gehofft, daß die EWG-Kommission auf diesem Gebiet die Initiative ergreifen würde; denn die gesetzlichen Maßnahmen, die z. B. Frankreich zum Schutz der bäuerlichen Veredelungswirtschaft schon vor einigen Jahren in Kraft gesetzt hat, zwingen zu bestimmten Folgerungen für den gesamten EWG-Bereich. Wenn die Kommission dies unterläßt, würden neue Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Oder könnte sich jemand vorstellen, daß die französische Regierung ihre gesetzlichen Maßnahmen wieder aufheben würde, wenn dies von Brüssel aus gewünscht wird? Offenbar ist noch nicht abzusehen, ob und wann die EWG-Kommission hier tätig werden will. Auch darum erscheint es dringend erforderlich, daß die Bundesrepublik durch den hier vorliegenden Entwurf die Initiative ergreift. Ich möchte annehmen, daß die Partnerländer in der EWG uns bei den Bemühungen um eine gemeinsame Regelung dann bereitwilliger unterstützen werden. Gegen den hier vorliegenden Gesetzentwurf sind von nichtlandwirtschaftlicher Seite u. a. auch juristische Bedenken erhoben worden. Darüber wird man bei den Ausschußberatungen sehr sorgfältig zu reden haben. Da es sich hier um eine Grundsatzfrage der modernen Agrarpolitik handelt, und zwar um 1248 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 27. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. März 1966 eine solche von ganz besonderem Gewicht, bin ich überzeugt, daß dieses Anliegen in den Ausschußberatungen mit aller Gründlichkeit, aber auch mit einer wohlwollenden Bereitwilligkeit zu der agrarpolitisch und gesamtwirtschaftlich vorteilhaftesten Lösung beraten wird und daß dem Hohen Haus alsbald Beschlußvorschläge vorgelegt werden. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesminister Dr. Bucher vom 25. Februar 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Baier *) Die kommunalen Spitzenverbände sind in gleicher Weise wie die zuständigen Länderressorts über die Möglichkeiten der Förderung von Studien- und Modellvorhaben im Rahmen der Dorferneuerung laufend unterrichtet worden. Dies wird auch weiterhin geschehen. Auch über den jeweiligen Stand der sich aus der Haushaltslage des Bundes ergebenden Förderungsmöglichkeiten für die Gewährung von Planungszuschüssen für die Ausarbeitung von Bauleitplanungen erhalten die kommunalen Spitzenverbände Kenntnis. *) Siehe 23. Sitzung Seite 992 B Außerdem finden von Zeit zu Zeit Besprechungen mit den Geschäftsführern dieser Verbände in meinem Ministerium statt, die der weiteren Unterrichtung dienen. Es bleibt diesen Verbänden selbstverständlich überlassen, ihren Mitgliedern den Inhalt meiner Rundschreiben in geeigneter Weise bekanntzugeben, wie es erfahrungsgemäß auch geschehen ist. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schäfer vom 7. März 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/339, Frage XVI/1): Treffen Presseberichte zu, die von einer verminderten Aufklärungsquote von Straftaten für das Jahr 1965 sprechen und diese Reduzierung z. T. sogar in Zusammenhang mit der letztjährigen Reform des Strafprozeßrechtes bringen? Die polizeiliche Kriminalistik für 1965 liegt noch nicht vor. Es ist deshalb verfrüht, schon jetzt von einer verminderten Aufklärungsquote der Straftaten für das Jahr 1965 zu sprechen. Sollte tatsächlich die Aufklärungsquote sich vermindert haben, so kann dies nach meinen Erkundigungen beim Bundeskriminalamt nicht in Verbindung mit der Reform des Strafprozeßrechts gebracht werden.

    Rede von Dr. Maria Probst
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)