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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 25. Sitzung Bonn, den 3. März 1966 Inhalt: Begrüßung des Generalsekretärs der IPU, Herrn de Blonay 1125 C Fragestunde (Drucksachen V/339, V/340) Fragen des Abg. Reichmann: Beseitigung der ehemaligen Westwallanlagen Dr. Dollinger, Bundesminister . . 1117 B Reichmann (FDP) 1117C Josten (CDU/CSU) 1118 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Aktion zur Linderung der Hungersnot in Indien Dr. Vialon, Staatssekretär . . . . 1118 C Kahn-Ackermann (SPD) 1118D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Fluglärmgutachten vom Mai 1965 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1119 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1119 B Cramer (SPD) 1119 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1119 C Frage des Abg. Büttner: Neuregelung der Rechtsverhältnisse der nebenberuflich tätigen Fleischbeschauer Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1120 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 1120 A Fragen des Abg. Büttner: Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom 15. März 1960 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 1120 B Büttner (SPD) 1120 C Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Angabe von Zusatzstoffen bei Lebensmitteln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1121 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1121 B Frau Dr. Hubert (SPD) 1121 C Dr. Rinderspacher (SPD) 1121 D Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Schädlingsbekämpfungsmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1122 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1122 A Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Gehalt der Luft und Nutzungspflanzen an Blei und krebserregenden Stoffen in der Nähe verkehrsreicher Straßen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1122 B Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1122 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 Fragen des Abg. Geiger: Neufassung der Bundespflegesatzverordnung 1122 D Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Krebsforschung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1123 A Dr. Tamblé (SPD) 1123 B Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): Berufsstand der Hebamme, Besoldung und Nachwuchsfrage Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 1123 C, 1124 C Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 1123 D, 1124 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 1124 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 1125 B Fragen des Abg. Seibert: Absetzung der Mineralöl- und der Kfz-Steuer bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1125 C Fragen des Abg. Ott: Arbeitsrückstände für Sparprämien bei den Finanzämtern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1126 B Frage des Abg. Ott: Wirtschaftliche Verluste der Wehrpflichtigen durch Ableistung ihrer Wehrpflicht Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1126 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 1127 B Fragen der Abg. Ruf und Dr. Mommer: Errichtung eines Bürohauses des Deutschen Bundestages Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1127 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 1128 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/250), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1966 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966) (Drucksache V/305) — Fortsetzung der ersten Beratung — Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 1128 D Leicht (CDU/CSU) 1132 D Schoettle (SPD) 1140 B Dr. Heck, Bundesminister . . . 1149 B Dr. Emde (FDP) 1149 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 1157 B von Hassel, Bundesminister . . 1164 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 1165 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 1174 A Windelen (CDU/CSU) 1175 D Dorn (FDP) 1181 C Brese (CDU/CSU) 1182 A Dichgans (CDU/CSU) 1185 C Hermsdorf (SPD) 1188 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1191 A Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung von Rüböl aus inländischem Raps und Rübsen (Drucksache V/320) — Erste Beratung — 1193 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. November 1965 mit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel über die Rückzahlung der Reichsmarkanlagen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Deutschland (Drucksache V/330) — Erste Beratung — 1193 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. September 1965 mit der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und -vom Vermögen (Drucksache V/331) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Februar 1964 mit der Republik Korea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/332) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache V/329) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Architektengesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache V/306) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (FDP) (Drucksache V/307) — Erste Beratung — 1194 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 III Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Neunte, Zwölfte, Siebente und Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/243, V/315; V/259, V/316; V/261, V/260, V/317) . . . 1194 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur unentgeltlichen Abtretung von Geschäftsanteilen an willschaftlichen Unternehmungen, hier: Beteiligungen an Flughafengesellschaften (Drucksachen V/202, V/321), betr. Grundstückstausch mit dem Land Berlin (Drucksachen V/25, V/322) und betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zur Überlassung junger Aktien der Deutschen Lufthansa AG an private Zeichner (Drucksachen V/209, V/323) 1194 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes auf der Karthause in Koblenz (Drucksache V/336) . . . . 1195 C Antrag betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/126) 1195 C Nächste Sitzung 1195 D Anlagen 1197 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 1117 25. Sitzung Bonn, den 3. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung: Es ist zu lesen: 24. Sitzung, Seite 1048 B, vorletzte Zeile statt Scholven-Dokument: Schollwer-Dokument. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adorno 4. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 4. 3. Bading 7. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Behrendt 3. 3. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Beuster 3. 3. Frau Blohm 4. 3. Blumenfeld 27. 3. Burger 10. 4. Damm 4. 3. Deringer 4. 3. Dr. Dittrich.*) 4. 3. Eisenmann 13. 3. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 5. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Frau Funcke 4. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 3. Haage (München) 4. 3. Hahn (Bielefeld) *) 4. 3. Hamacher 31. 3. Hirsch 4. 3. Horstmeier 4. 3. Illerhaus *) 3. 3. Jacobi (Köln) 4. 3. Dr. h. c. Jaksch 3. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Klein 18. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 5. 3. Klinker *) 4. 3. Frau Krappe 31. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Löhr 4. 3. Mattick 4. 3. Mertes 12. 3. Metzger *) 4. 3. Dr. Miessner 12. 3. Mischnick 4. 3. Missbach 22. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Porten 3. 3. Riegel (Göppingen) 4. 3. Rösing 4. 3. Schonhofen 4. 3. Frau Schroeder (Detmold) 4. 3. Schulhoff 4. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 3. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seifriz*) 4. 3. Dr. Starke 3. 3. Stephan . 3. 3. Teriete 4. 3. Dr. Verbeek 8. 3. Dr. Vogel 4. 3. Wächter 4. 3. Dr. Wilhelmi 4. 3. Baron von Wrangel 4. 3. Dr. Wuermeling 3. 3. Zerbe 5. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 25. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wuermeling (Drucksache V/251 Frage XV/4) : Ist aus der Nichtbeantwortung von drei verschiedenen von Mitgliedern des Hauses dem Bundeskanzler schriftlich und mündlich vorgetragenen Bitten um Klärung seiner gegensätzlichen Äußerungen über Einkommensgrenzen beim Kindergeld zu schließen, daß der bei den Ausbildungszulagen, beim Mutterschaftsgeld und bei den Schülertarifen begonnene Abbau unseres Familienausgleichs durch Einführung international allgemein abgelehnter Einkommensgrenzen im Kindergeldgesetz fortgesetzt werden soll? In der Regierungserklärung, die der Herr Bundeskanzler am 10. November 1965 vor dem Bundestag abgegeben hat, heißt es: „Es gehört zu den Aufgaben der kommenden Jahre, die Familienpolitik fortzuentwickeln. Dies gilt auch für den Familienlastenausgleich." Unter Fortentwicklung verstehe ich eine Entwicklung des Familienlastenausgleichs nach den bisherigen Grundsätzen. Es besteht daher kein Anlaß anzunehmen, daß die Bundesregierung beim Familienlastenausgleich eine Einkommensgrenze einführen wird. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 2. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/303 Fragen III/4 und III/5): Ist der Bundesregierung bekannt, daß § 44 Abs. 4 der Allgemeinen Zollordnung zum Nachteil der Fischer von der Oberfinanzdirektion Kiel enger ausgelegt wird als vom Bundesfinanzministerium, daß die Besatzungen also auch dann vom ab; gabenfreien Schiffsbedarf ausgenommen sind, wenn sie nicht in den Heimathafen, wohl aber ins Zollgebiet zurückkehren? Billigt die Bundesregierung das in Frage III/4 geschilderte Verfahren der Oberfinanzdirektion Kiel, das grundsätzlich alle von kürzeren Fangreisen in das Zollgebiet zurückkehrenden Fischer von der möglichen Abgabenbefreiung ausnimmt? 1198 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 Die Praxis der Oberfinanzdirektion Kiel entspricht der Rechtslage. Mund- und Schiffsvorrat auf Fischereifahrzeugen ist nicht zollfrei, wenn die Schiffe nach den üblichen kurzen Fangreisen ins Zollgebiet zurückkehren (vgl. § 44 Abs. 4 der Allgemeinen Zollordnung). Dabei ist es gleichgültig, ob bei der Rückkehr der Heimathafen des Schiffes oder ein anderer Hafen angelaufen wird. Der Grund für diese Regelung liegt darin, daß die Besatzungen die Fischereifahrzeuge nach ihrer Rückkahr ins Zollgebiet in aller Regel verlassen, und zwar meist auch dann, wenn ein anderer als der Heimathafen angelaufen wird; es besteht daher kein Anlaß, Mund-und Schiffsvorrat an Bord der Schiffe zollfrei zu lassen. Diese Regelung besteht schon seit Jahrzehnten. Sie wird in der angegebenen Weise von: allen Oberfinanzdirektionen an der Küste praktiziert. Anders lautende Weisungen meines Hauses sind nicht ergangen.
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    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Gestatten Sie eine Frage, Herr Abgeordneter?


Rede von Hans Hermsdorf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Althammer, ich habe nur eine Frage zur Richtigstellung, weil ich den Zusammenhang zwischen Ihrer Bemerkung und der des Kollegen Leicht nicht ganz verstehe. Sie streben den Zweijahreshaushalt generell an. Habe ich Herrn Kollegen Leicht richtig verstanden, daß er diese Ausweitung nur für die Personaltitel wollte?

(Abg. Leicht: Im Vorgriff zunächst!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Althammer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Kollege Hermsdorf, im Endergebnis ist da kein Unterschied, weil in dem sogenannten Verwaltungshaushalt ja auch die Personaltitel enthalten sein sollen, so daß wir die Möglichkeit haben, roulierend in dem einen Jahr die Verwaltungstitel und im anderen Jahr die Investitionstitel zu behandeln. Dann ist geplant, den außerordentlichen Haushalt wegfallen zu lassen und statt dessen die Kreditausgaben besonders auszuweisen. Eine gesetzliche Verankerung der mehrjährigen Finanzvorschau ist ebenfalls projektiert. Bei der Kassenreform werden insbesondere die I Möglichkeiten der Automation einzuarbeiten sein. Damit soll gleichzeitig ein Instrumentarium für konjunkturpolitische Bedürfnisse geschaffen sein. Der Bundesregierung sind bereits in den Bestimmungen des Haushaltgesetzes 1966 solche Ermächtigungen gegeben, und nun — das ist jetzt das Neue — haben sich die Länder verpflichtet, gleichlautende Bestimmungen, die die Landesregierungen zu Konjunktureingriffen ermächtigen sollen, in ihren Landeshaushaltgesetzen auszubringen. Auch hier sehen Sie wieder den Beginn einer sehr erfolgversprechenden Zusammenarbeit. Die Arbeiten sind so weit fortgeschritten, daß die Empfehlung des Sachverständigengutachtens, eine neue Kommission von Sachverständigen hierfür einzusetzen, nicht mehr aufgegriffen zu werden braucht; denn dieser Entwurf kann schon sehr bald vorgelegt werden. Sie ersehen daraus, daß wir in diesen Dingen bereits sehr weit gekommen sind.
    Nun ist natürlich die Frage, ob die weitergehenden Vorschläge der Sachverständigenkommission zur Finanzreform noch in diesen Entwurf eingearbeitet werden sollen. Meine Meinung dazu ist, wir sollten den Entwurf ohne diese sehr weitgehenden Vorschläge der Sachverständigen dem Hohen Hause vorlegen lassen und sollten diese anderen Vorschläge notfalls in einer zweiten Etappe behandeln. Ich befürchte nämlich, daß die Sache noch auf sehr lange Zeit verzögert wird, wenn diese Vorschläge aus dem Sachverständigengutachten bereits jetzt eingearbeitet werden sollen. Ich befürchte das vor allem deshalb, weil in den Vorschlägen der Sach-



    Dr. Althammer
    verständigen natürlich sehr tiefgreifende Eingriffe in die Finanz- und Haushaltshoheit der Länder vorgesehen sind.
    Ich darf somit feststellen, daß von den Maßnahmen, die der Herr Bundeswirtschaftsminister bei der Debatte über das Sachverständigengutachten hier angekündigt hat, sich bereits ein wesentlicher Teil im Stadium der Verwirklichung befindet. Natürlich — das ist auch zu betonen — ist diese Reform der Haushaltsordnung nur möglich, wenn das Hohe Haus bereit ist, Art. 110 des Grundgesetzes zu ändern, der eine jährliche Haushaltseinbringung und -führung vorschreibt. Ich glaube, das wird einer der ersten Punkte sein, an denen die SPD zeigen kann, wie sehr es ihr in diesen Fragen ernst ist. Ich bin der Meinung, daß das ein Punkt ist, wo man ohne weiteres eine Einigung und damit auch eine Verfassungsänderung in gemeinsamer Absprache sollte erreichen können. Das Einvernehmen zwischen Bund und Ländern ist natürlich von entscheidender Bedeutung.
    Ein sehr schwieriges Problem ist die Erstellung eines Gesamtfinanzierungsplans für Bund, Länder und Gemeinden. Der Herr Bundeskanzler hat heute vormittag diesen Punkt sehr ausführlich behandelt und sehr klare Auskünfte darüber gegeben, wie das geschehen soll. Im Sachverständigengutachten ist vorgesehen, daß die Länder verfassungsrechtlich verpflichtet werden sollen, an einer solchen Festlegung der Gesamtfinanzierung für eine Zeit von vier bis sechs Jahren mitzuarbeiten, daß sie aber nicht un- mittelbar gebunden sein sollen.
    Wenn Sie aber die weiteren Vorschläge hinzunehmen, die dahin gehen, daß die Bundesregierung die Steuereinnahmen durch eine Verordnungsermächtigung sehr rasch soll verändern können, also entweder eine Erhöhung oder eine Senkung der Einnahmen durch Maßnahmen bei der Einkommen-und Körperschaftsteuer soll vornehmen können, und wenn Sie auf der anderen Seite berücksichtigen, daß vorgesehen ist, daß auch die Kreditermächtigungen von Bund, Ländern, Gemeinden und den anderen öffentlichen Interessenten am Kreditmarkt durch Verordnung der Bundesregierung sollen beschränkt werden können, dann ersehen Sie daraus bereits, wie stark die Länder nach diesen Vorstellungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeengt werden sollen. Hier wird es noch sehr gründlicher Besprechungen mit den Ländern bedürfen, um einen vernünftigen Weg zur Lösung zu finden.
    Man wird dabei berücksichtigen müssen, daß die Länder einen Anspruch darauf haben, daß ihnen die Aufgaben, die sie nach unserer Verfassung zu erfüllen haben, im wesentlichen verbleiben. Dies ist der Bereich der inneren Verwaltung und der Bereich der Kulturhoheit. Wenn wir uns hier etwa mit zu rigorosen Vorstellungen an die Länder wenden wollten, brauchten wir uns nicht zu wundern, wenn wir von dieser Seite her eine ablehnende Stellungnahme hörten. Deshalb wird es notwendig sein, die Gedanken, die zu Fragen z. B. der Bundesauftragsverwaltung, aber vor allem auch der Gemeinschaftsaufgaben entwickelt worden sind, in einer sachlich vernünftigen Form mit den Ländern zu besprechen.
    Mir ist bekannt, daß innerhalb der Länder selbst bereits sehr konstruktive Vorstellungen über eine Realisierung solcher Gedanken im Gange sind, wobei die Länder natürlich den Rahmen abstecken, den sie sich in dieser gemeinsamen Bewältigung von Zukunftsaufgaben vorbehalten wollen.
    Ich darf noch eine andere Frage ansprechen; das ist die Situation auf dem Kapitalmarkt. Wenn man in diesen Bereich blickt, ergibt sich besonders deutlich die Notwendigkeit, vor allem das Instrumentarium der Bundesbank, aber auch der Bundesregierung zu verstärken. Ich möchte noch einmal in aller Klarheit herausstellen, daß der Bund in der letzten Zeit die Konsequenzen aus der Lage auf dem Kapitalmarkt gezogen hat. Er hat bereits im Jahre 1965 die Anleiheermächtigungen nicht voll ausgeschöpft und auf Anleihen in einem Volumen von 676 Millionen DM verzichtet. Ich habe bereits davon gesprochen, was das für das Defizit des Bundeshaushalts 1965 bedeutet hat. Für das Jahr 1966, meine sehr verehrten Damen und Herren, erhöht sich die Neuverschuldung des Bundes lediglich um 184 Millionen DM, und zwar dadurch, daß der Anleihebedarf um rund 600 Millionen DM auf 1,332 Milliarden DM im außerordentlichen Haushalt zurückgesetzt wurde. Des weiteren sollen 453 Millionen DM an Schulden getilgt werden, es sollen 503 Millionen DM aus der Nachkriegswirtschaftshilfe zurückgezahlt werden, und insgesamt 232 Millionen DM sollen als Defizitdeckung der Haushaltsjahre 1964/65 ebenfalls dem Kapitalmarkt zugute kommen. Wenn man noch dazunimmt, daß es erstmals im November und jetzt wieder im Januar gelungen ist, die Vertreter der verschiedenen öffentlichen Organisationen an einen Tisch und dazu zu bringen, ihre Wünsche, die sie an den Kreditmarkt haben, nach dem „Gänsemasch-Prinzip" gegeneinander abzustimmen, dann zeigt sich, daß auch hier hoffnungsvolle Ansätze für ein besseres Verhalten in der Zukunft vorhanden sind. Das eine jedenfalls möchte ich betonen: Der Bund und die gesamte öffentliche Hand dürfen sich keinesfalls aus dem Kapitalmarkt verdrängen lassen. Es kann nur darum gehen, eine bestimmte Quote, die gegenwärtig auf rund 18 % beziffert wird — das wären augenblicklich 9 Milliarden DM —, als Volumen der öffentlichen Hand zu halten und den Kapitalmarkt nicht über Gebühr in Anspruch zu nehmen.
    Hier eine kritische Anmerkung zu dem Problem der Zinssubventionen. Eine kleine Gruppe von Sachverständigen der Bundesbank hat sich die Aufgabe gestellt, den Bereich dieser Zinssubventionen auszumessen. Wenn die vorläufigen Ergebnisse, die wir erfahren haben, richtig sind, dann soll es so sein, daß ein Drittel des Jahresbedarfs zu marktwidrigen Zinsen bereitgestellt wird, d. h. z. B. im Jahre 1964 15 Milliarden, davon allein 9 Milliarden über die öffentliche Hand.
    Grundsätzlich ist es sicher berechtigt, durch Zinssubventionen den Kredit auch in Bereiche zu lenken, in denen öffentliche Aufgaben erfüllt werden müssen; ich nenne z. B. Wohnungsbau, Landwirtschaftsförderung, Zonenrandgebiete, Förderung der deutschen Werftindustrie. Aber — und ,das halte ich für



    Dr. Althammer
    entscheidend — diese Zinssubventionen müssen sich in einer bestimmten Relation zu dem gesamten Kreditmarktvolumen bewegen, weil sonst von diesen Zinssubventionen eine entscheidende Störung für den Kreditmarkt ausgeht.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, zusammenfassend kann man sagen, die Finanzreform wird uns in den nächsten Monaten und Jahren sehr eingehend beschäftigen müssen. Wir werden von uns aus die Ergebnisse dieser Sachverständigenkommission sofort aufgreifen müssen, und wir werden uns bemühen müssen, in den einzelnen Etappen — einige Dinge habe ich bereits konkret aufgezeigt — Schritt um Schritt voranzukommen. So sollte es möglich sein, bis zum Jahre 1970 ein neues Gebäude hinzustellen. Wir müssen uns darüber klar sein, daß das ein Vorhaben ist, das für die Finanzverfassung des deutschen Staatswesens wirklich epochale Bedeutung hat.
    Deshalb möchte ich mit dem Aufruf schließen, daß sich alle hier in diesem Hohen Hause diese Sache angelegen sein lassen und daß wir alle zusammenarbeiten, ohne kleinliche Rücksichten und Nebengedanken, um dieses Werk möglichst schnell und tatkräftig in Angriff zu nehmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)