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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 25. Sitzung Bonn, den 3. März 1966 Inhalt: Begrüßung des Generalsekretärs der IPU, Herrn de Blonay 1125 C Fragestunde (Drucksachen V/339, V/340) Fragen des Abg. Reichmann: Beseitigung der ehemaligen Westwallanlagen Dr. Dollinger, Bundesminister . . 1117 B Reichmann (FDP) 1117C Josten (CDU/CSU) 1118 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Aktion zur Linderung der Hungersnot in Indien Dr. Vialon, Staatssekretär . . . . 1118 C Kahn-Ackermann (SPD) 1118D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Fluglärmgutachten vom Mai 1965 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1119 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1119 B Cramer (SPD) 1119 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1119 C Frage des Abg. Büttner: Neuregelung der Rechtsverhältnisse der nebenberuflich tätigen Fleischbeschauer Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1120 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 1120 A Fragen des Abg. Büttner: Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom 15. März 1960 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 1120 B Büttner (SPD) 1120 C Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Angabe von Zusatzstoffen bei Lebensmitteln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1121 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1121 B Frau Dr. Hubert (SPD) 1121 C Dr. Rinderspacher (SPD) 1121 D Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Schädlingsbekämpfungsmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1122 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1122 A Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Gehalt der Luft und Nutzungspflanzen an Blei und krebserregenden Stoffen in der Nähe verkehrsreicher Straßen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1122 B Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1122 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 Fragen des Abg. Geiger: Neufassung der Bundespflegesatzverordnung 1122 D Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Krebsforschung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1123 A Dr. Tamblé (SPD) 1123 B Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): Berufsstand der Hebamme, Besoldung und Nachwuchsfrage Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 1123 C, 1124 C Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 1123 D, 1124 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 1124 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 1125 B Fragen des Abg. Seibert: Absetzung der Mineralöl- und der Kfz-Steuer bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1125 C Fragen des Abg. Ott: Arbeitsrückstände für Sparprämien bei den Finanzämtern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1126 B Frage des Abg. Ott: Wirtschaftliche Verluste der Wehrpflichtigen durch Ableistung ihrer Wehrpflicht Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1126 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 1127 B Fragen der Abg. Ruf und Dr. Mommer: Errichtung eines Bürohauses des Deutschen Bundestages Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1127 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 1128 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/250), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1966 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966) (Drucksache V/305) — Fortsetzung der ersten Beratung — Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 1128 D Leicht (CDU/CSU) 1132 D Schoettle (SPD) 1140 B Dr. Heck, Bundesminister . . . 1149 B Dr. Emde (FDP) 1149 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 1157 B von Hassel, Bundesminister . . 1164 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 1165 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 1174 A Windelen (CDU/CSU) 1175 D Dorn (FDP) 1181 C Brese (CDU/CSU) 1182 A Dichgans (CDU/CSU) 1185 C Hermsdorf (SPD) 1188 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1191 A Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung von Rüböl aus inländischem Raps und Rübsen (Drucksache V/320) — Erste Beratung — 1193 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. November 1965 mit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel über die Rückzahlung der Reichsmarkanlagen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Deutschland (Drucksache V/330) — Erste Beratung — 1193 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. September 1965 mit der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und -vom Vermögen (Drucksache V/331) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Februar 1964 mit der Republik Korea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/332) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache V/329) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Architektengesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache V/306) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (FDP) (Drucksache V/307) — Erste Beratung — 1194 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 III Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Neunte, Zwölfte, Siebente und Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/243, V/315; V/259, V/316; V/261, V/260, V/317) . . . 1194 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur unentgeltlichen Abtretung von Geschäftsanteilen an willschaftlichen Unternehmungen, hier: Beteiligungen an Flughafengesellschaften (Drucksachen V/202, V/321), betr. Grundstückstausch mit dem Land Berlin (Drucksachen V/25, V/322) und betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zur Überlassung junger Aktien der Deutschen Lufthansa AG an private Zeichner (Drucksachen V/209, V/323) 1194 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes auf der Karthause in Koblenz (Drucksache V/336) . . . . 1195 C Antrag betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/126) 1195 C Nächste Sitzung 1195 D Anlagen 1197 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 1117 25. Sitzung Bonn, den 3. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung: Es ist zu lesen: 24. Sitzung, Seite 1048 B, vorletzte Zeile statt Scholven-Dokument: Schollwer-Dokument. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adorno 4. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 4. 3. Bading 7. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Behrendt 3. 3. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Beuster 3. 3. Frau Blohm 4. 3. Blumenfeld 27. 3. Burger 10. 4. Damm 4. 3. Deringer 4. 3. Dr. Dittrich.*) 4. 3. Eisenmann 13. 3. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 5. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Frau Funcke 4. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 3. Haage (München) 4. 3. Hahn (Bielefeld) *) 4. 3. Hamacher 31. 3. Hirsch 4. 3. Horstmeier 4. 3. Illerhaus *) 3. 3. Jacobi (Köln) 4. 3. Dr. h. c. Jaksch 3. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Klein 18. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 5. 3. Klinker *) 4. 3. Frau Krappe 31. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Löhr 4. 3. Mattick 4. 3. Mertes 12. 3. Metzger *) 4. 3. Dr. Miessner 12. 3. Mischnick 4. 3. Missbach 22. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Porten 3. 3. Riegel (Göppingen) 4. 3. Rösing 4. 3. Schonhofen 4. 3. Frau Schroeder (Detmold) 4. 3. Schulhoff 4. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 3. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seifriz*) 4. 3. Dr. Starke 3. 3. Stephan . 3. 3. Teriete 4. 3. Dr. Verbeek 8. 3. Dr. Vogel 4. 3. Wächter 4. 3. Dr. Wilhelmi 4. 3. Baron von Wrangel 4. 3. Dr. Wuermeling 3. 3. Zerbe 5. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 25. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wuermeling (Drucksache V/251 Frage XV/4) : Ist aus der Nichtbeantwortung von drei verschiedenen von Mitgliedern des Hauses dem Bundeskanzler schriftlich und mündlich vorgetragenen Bitten um Klärung seiner gegensätzlichen Äußerungen über Einkommensgrenzen beim Kindergeld zu schließen, daß der bei den Ausbildungszulagen, beim Mutterschaftsgeld und bei den Schülertarifen begonnene Abbau unseres Familienausgleichs durch Einführung international allgemein abgelehnter Einkommensgrenzen im Kindergeldgesetz fortgesetzt werden soll? In der Regierungserklärung, die der Herr Bundeskanzler am 10. November 1965 vor dem Bundestag abgegeben hat, heißt es: „Es gehört zu den Aufgaben der kommenden Jahre, die Familienpolitik fortzuentwickeln. Dies gilt auch für den Familienlastenausgleich." Unter Fortentwicklung verstehe ich eine Entwicklung des Familienlastenausgleichs nach den bisherigen Grundsätzen. Es besteht daher kein Anlaß anzunehmen, daß die Bundesregierung beim Familienlastenausgleich eine Einkommensgrenze einführen wird. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 2. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/303 Fragen III/4 und III/5): Ist der Bundesregierung bekannt, daß § 44 Abs. 4 der Allgemeinen Zollordnung zum Nachteil der Fischer von der Oberfinanzdirektion Kiel enger ausgelegt wird als vom Bundesfinanzministerium, daß die Besatzungen also auch dann vom ab; gabenfreien Schiffsbedarf ausgenommen sind, wenn sie nicht in den Heimathafen, wohl aber ins Zollgebiet zurückkehren? Billigt die Bundesregierung das in Frage III/4 geschilderte Verfahren der Oberfinanzdirektion Kiel, das grundsätzlich alle von kürzeren Fangreisen in das Zollgebiet zurückkehrenden Fischer von der möglichen Abgabenbefreiung ausnimmt? 1198 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 Die Praxis der Oberfinanzdirektion Kiel entspricht der Rechtslage. Mund- und Schiffsvorrat auf Fischereifahrzeugen ist nicht zollfrei, wenn die Schiffe nach den üblichen kurzen Fangreisen ins Zollgebiet zurückkehren (vgl. § 44 Abs. 4 der Allgemeinen Zollordnung). Dabei ist es gleichgültig, ob bei der Rückkehr der Heimathafen des Schiffes oder ein anderer Hafen angelaufen wird. Der Grund für diese Regelung liegt darin, daß die Besatzungen die Fischereifahrzeuge nach ihrer Rückkahr ins Zollgebiet in aller Regel verlassen, und zwar meist auch dann, wenn ein anderer als der Heimathafen angelaufen wird; es besteht daher kein Anlaß, Mund-und Schiffsvorrat an Bord der Schiffe zollfrei zu lassen. Diese Regelung besteht schon seit Jahrzehnten. Sie wird in der angegebenen Weise von: allen Oberfinanzdirektionen an der Küste praktiziert. Anders lautende Weisungen meines Hauses sind nicht ergangen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Hermsdorf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    (bis 1970. Das ist wohl ein bißchen ides Guten zuviel verlangt! (Zuruf von der CDU/CSU: Wo haben Sie sie gemacht?)



Rede von Dr. Walter Althammer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Kollege Hermsdorf, darf ich noch einmal in Ihr Gedächtnis rufen, daß ich das ausdrücklich betont habe. Ich habe das sehr begrüßt, und ich werde gleich von dem eventuell sich abzeichnenden neuen Stil der Opposition sprechen. Aber Sie können nicht darüber hinweggehen, daß es dann absolut zweckmäßig und notwendig ist, diese Methode auch für weitergehende Wünsche anzuwenden. Denn was hilft es uns, dieses geringe Volumen in dieser Form zu behandeln — der Kollege Schoettle hat ja von einem Maximum von 500 Millionen gesprochen —, aber Milliardensummen, die z. B. in der Neuregelung der Kriegs-



Dr. Althammer
opferversorgung stecken, hinsichtlich der Deckungsseite nicht zu behandeln?

(Zurufe von der SPD.)

Ich darf noch einmal betonen: diese Ausführungen sollen nicht bedeuten, daß wir es etwa für unmöglich halten, in nächster Zeit solche Probleme anzugehen.

(Zurufe von der SPD: Aha!)

Wir sind uns völlig klar darüber, daß z. B. die Kriegsopferversorgung jetzt sofort angepackt werden muß.

(Zuruf von der SPD: Na, also!)

Vielleicht — ja, ich werde noch darauf zu sprechen kommen, wie die Kosten dann gedeckt werden sollen —, vielleicht ist der Aufmerksamkeit der Kollegen von der Opposition entgangen, daß unser Bundesarbeitsminister Katzer seit seinem Amtsantritt diese Novellierung sehr intensiv vorbereitet und laufend mit den Kriegsopferverbänden über diese Probleme verhandelt.
Wenn sich aber — ich habe das eben schon angedeutet — hier etwa ein neuer Stil der SPD in der finanziellen Mitverantwortung abzeichnen sollte, dann hätte meines Erachtens — vielleicht kann das noch nachgeholt werden — die SPD auch zu der Frage Stellung nehmen sollen, wie wir uns aus der Zwangsläufigkeit befreien, daß längst beschlossene Gesetze den Einnahmezuwachs der künftigen Jahre so ziemlich aufzehren. Der Kollege Leicht und auch der Kollege Emde haben gerade zu diesem Punkte sehr konkrete Ausführungen gemacht. Auch der Herr Bundeskanzler hat erklärt, daß wir jetzt sehr schnell an die Korrektur dei bestehenden Gesetze herangehen müßten, um eine Finanzmasse für künftige Maßnahmen freizubekommen. Hier, meine sehr verehrten Damen und Herren, erwarten wir Ihre tätige Mitarbeit. Wir sind auf Ihre Vorschläge in dieser Richtung sehr gespannt.
Ich darf noch ein kurzes Wort zur Abwicklung des Haushalts 1965 sagen, weil auch dies vom Kollegen Schoettle sehr gerügt worden ist. Sie werden sich erinnern, daß im Verlauf des Haushaltsjahres 1965 neue und unabweisbare Finanzierungsnotwendigkeiten von 2,4 Milliarden DM auf den Bundeshaushalt zugekommen sind. Wenn das Defizit trotzdem nur 725 Millionen DM beträgt, dann zeigt das schon, in welcher harten und rigorosen Form die Bundesregierung den Haushalt im letzten Halbjahr 1965 abgewickelt hat. Wer das nicht glaubt, möge im Januarbericht der Bundesbank nachlesen; dort sind diese Dinge sehr genau dargestellt.
Wir dürfen dazu noch folgendes erwähnen. Wenn die Kreditermächtigung im Haushalt 1965 voll ausgeschöpft worden wäre, betrüge das Defizit lediglich 50 Millionen DM. Daraus, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht hervor, daß das Haushaltsergebnis des Jahres 1965 das höchste Lob verdient.
Nun zu den Einzelpunkten. Kollege Schoettle hat vor allem den Verkehrssektor erwähnt. Er hat leider nicht gesagt, was auf diesem Gebiet bereits alles geschieht. Was geschieht, ist im Bulletin der Bundesregierung im Rahmen der Erläuterung des Haushalts 1966 sehr ausführlich dargestellt worden. Ich darf es stichwortartig wiederholen.
Im Straßenbau haben wir den zweiten Vierjahresplan erfolgreich abgeschlossen und die riesige Finanzmasse bis auf einen kleinen Betrag von 100 Millionen DM, was 0,8 % der gesamten Masse ausmacht, eingesetzt. Wir sind daran, den dritten Vierjahresplan mit einem Gesamtvolumen von 18 Milliarden DM anzugehen.
Im Wasserstraßenbau ist neben den laufenden Leistungen jetzt von der Bundesregierung ein Abkommen mit vier norddeutschen Landesregierungen über ein Volumen von 3 Milliarden DM abgeschlossen worden, in dem sich diese Landesregierungen verpflichtet haben, an der Erhaltung und dem Ausbau der bestehenden Kanäle mitzuarbeiten. In Süddeutschland wird Nürnberg planmäßig im Jahre 1970 im Zuge des Baues des Rhein-Main-Donau-Kanals erreicht werden. Auch dort ist die Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet worden.
Gestatten Sie mir als bayerischem Abgeordneten hier die Anmerkung, daß sich der Bund in der Finanzierung des Rhein-Main-Donau-Kanals in ähnlicher Weise etwas kräftiger engagieren könnte, wie es im norddeutschen Bereich der Fall ist.

(Zustimmung bei der CSU.)

Wir werden auf jeden Fall mit allen Kräften darauf hinarbeiten, daß jetzt sehr schnell über den Vollausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals entschieden wird und auch die letzte Trasse noch finanziert werden kann.
Bezüglich der Bundesbahn befinden wir uns seit Jahren in der Diskussion. Es liegen Gutachten und Untersuchungen aller Art vor. Es ist nicht so, daß dieses Problem erst jetzt angegangen worden ist. Ich erinnere mich sehr genau, daß Herr Präsident Oeftering vor einigen Jahren in München mit großer Genugtuung verkündet hatte, die Bundesbahn „fahre jetzt aus dem Defizit". Es ist anders gekommen, meine Damen und Herren. Wir werden uns auf Grund der Initiativen unserer Fraktion ausführlich darüber unterhalten können, weshalb das so war und wie hier nun endgültig etwas getan werden kann.
Kollege Schoettle hat auch die Fragen der Besoldungsordnung angeschnitten. Ich darf daran erinnern, daß es die SPD war, die zu unserer großen Enttäuschung die Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes abgelehnt und damit die Harmonisierungsbestrebungen zunichte gemacht hat. Vielleicht können sich einige Bundesländer hinsichtlich ihrer angespannten Finanzlage auch bei der SPD dafür bedanken, daß das damals nicht geschehen ist.
Der Bevölkerungsschutz ist vom Kollegen Schoettle ebenfalls angeschnitten worden. Da besteht eine ganz ähnliche Situation. Wir haben die Gesetze damals in der Erwartung verabschiedet, daß die Grundgesetzänderung als Basis einer vernünftigen Notstandsverfassung ebenfalls akzeptiert wird. Wiederum erhielten wir ein Nein der SPD. Die SPD hat es abgelehnt, die Notstandsverfassung insgesamt zu bejahen. Damit ist für uns die Frage gestellt, was nun in der nächsten Zeit geschehen soll.



Dr. Althammer
Bundesinnenminister Lücke wird zu beiden Punkten — in der Frage der Besoldung und in der Frage der Notstandsgesetzgebung — in allernächster Zeit Gesetzentwürfe der Bundesregierung vorlegen. Auch dabei wird die Opposition wieder gefragt werden, wie sie es mit der Verantwortung für das ganze Volk, von der sie gesprochen hat, halten wird.
Schließlich möchte ich noch dankbar vermerken, daß uns zum Problem der Ausgabebewilligungen durch das Parlament für die Zukunft von der SPD eine Gesetzesinitiative angekündigt worden ist. Ich habe nur die Bitte, daß diese Gesetzesinitiative der SPD sehr rasch ergriffen wird, damit wir dann unsere Vorschläge mit denen der Opposition vergleichen können, um in einem edlen Wettstreit die beste Lösung für eine — das wird es ja wohl sein — gewisse Selbstbindung des Parlaments zu erreichen.
Der Herr Bundeskanzler und auch meine Vorredner haben schon das Gutachten zur Finanzreform erwähnt. Gestatten Sie mir, daß ich auf dieses jetzt vorliegende Gutachten — im Wortlaut ist es mir allerdings noch nicht bekannt, wohl aber nach den Verlautbarungen, die überall zu finden waren — kurz eingehe. Zunächst einmal möchte ich den fünf Sachverständigen recht herzlich dafür danken, daß sie uns in zwei Jahren ein so umfassendes Gutachten vorgelegt haben. Damit ist aber den Verfassungsorganen für die nächsten drei Jahre eine sehr, sehr große Aufgabe gestellt. Sie wird nur gelöst werden können, wenn die Verfassungsorgane konzentriert und konstruktiv zusammenarbeiten. Wir freuen uns darüber, daß verschiedene Sprecher der SPD grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt haben, an diesem Werk der Finanzreform positiv mitzuarbeiten.

(Beifall in der Mitte.)

Das wird um so notwendiger sein, als rund zehn Grundgesetzänderungen in diesem Gesamtwerk enthalten sind. Ich glaube auch gar nicht, daß etwa der Verdacht entstehen könnte, die SPD wolle die Notwendigkeit der Mitwirkung bei den Grundgesetzänderungen dazu benützen, die Koalition aufzubrechen und in die Regierung einzutreten.

(Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Dazu haben wir doch schon Stellung genommen! — Abg. Hermsdorf: Haben Sie eigentlich so große Angst davor?)

— Ich wiederhole und möchte hier ganz klipp und klar erklären: ich persönlich glaube das nicht; aber es wird darauf ankommen, daß dann in den Detailfragen der Wille zur Einigung besteht.

(Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Bei Ihnen!)

Denn man kann es natürlich auch so machen, daß man zuerst grundsätzlich erklärt: Wir sind selbstverständlich bereit, an einer Grundgesetzänderung mitzuwirken, und daß man dann in einer Detailfrage sein Nein zu begründen versucht. Es kann eine Situation entstehen, wo eben keine Einigung möglich ist. Aber es wird entscheidend darauf ankommen, daß hier auf allen Seiten ein möglichst starker und konstruktiver Wille zur Zusammenarbeit besteht.
Der zweite entscheidende Partner bei der Durchführung der Finanzreform ist die Gemeinschaft der Länder. Auch die Länder müssen zu einer sachlichen und konstruktiven Mitarbeit bereit sein. In diesem Zusammenhang möchte ich ein deutliches Wort sagen. Es würde nicht weiterführen, wenn wir jede kritische und einschränkende Äußerung von seiten der Länder sofort als Obstruktion und Sabotage bezeichnen wollten. Wir sollten uns vielmehr ganz generell angewöhnen, davon auszugehen, daß die Ministerpräsidenten und die Minister der Länder bestimmte Aufgaben haben und daß sie in diesen Funktionen in einen Gegensatz sachlicher Natur zu den Vertretern der Bundeszentrale kommen könnten. Für den Fall, daß einmal ein Repräsentant der Länder in einer Sachfrage anderer Meinung sein sollte, als wir sie hier vertreten, und daß es sich dabei zudem um einen Vertreter der CDU/CSU handeln sollte, bitte ich schon jetzt darum, daraus nicht sofort einen parteiinternen Hader konstruieren zu wollen, sondern davon auszugehen, daß es ein Ausdruck des naturgegebenen Spannungsverhältnisses zwischen Bund und Ländern sein kann.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Ich stimme dem Herrn Bundesfinanzminister darin zu, daß diese Finanzreform nicht in einem Akt, sondern sicherlich in mehreren Abschnitten zu bewältigen sein wird. Wir werden aber gut daran tun, von vornherein dieses Werk nicht mit radikalen, zu weittragenden Forderungen zu belasten. So halte ich z. B. nichts von Bemühungen, etwa eine Neugliederung der Bundesländer in diese Finanzreform miteinzubeziehen,

(Hört! Hört! bei der SPD)

wie es von einem Vertreter der Länder schon einmal angesprochen worden ist. Ich glaube auch nicht, daß es der Sache dient, wenn man die pauschale Forderung erhebt, die Länderfinanzverwaltungen völlig zu beseitigen und nur noch eine Bundesfinanzverwaltung bestehen zu lassen.

(Zuruf von der SPD: Wird nicht erhoben!)

Ich meine sogar, daß wir vielleicht einige Punkte, die im Gutachten selbst angeschnitten sind, notfalls werden ausklammern müssen, z. B. das Problem der Gebietsreform. Wer mit diesen Dingen praktische Erfahrungen hat, der weiß, wie hochexplosiv solche Dinge sein können.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.).

Deshalb betone ich noch einmal, wir sollten alle zusätzlichen Belastungsmöglichkeiten von diesem Werk fernhalten. Wenn wir uns also daran machen, in Etappen vorzugehen, dann wird es im besten Falle möglich sein, bis zum Jahre 1970 ein Endergebnis zu haben. Aber auch dann müssen wir uns unverzüglich an die Arbeit machen und sofort mit den Vorarbeiten beginnen.
Einiges ist bereits geschehen. Wir haben z. B. das Bewertungsgesetz noch im 4. Bundestag verabschiedet, und ich bin sehr froh, daß wir jetzt im 5. Bundestag auf Initiative der CDU/CSU auch die Umsatzsteuerreform sofort wieder eingebracht haben, weil diese Dinge in einem sehr engen organischen Zu-



Dr. Althammer
sammenhang mit der Finanzreform stehen. Wir werden nicht daran vorbeigehen können, daß dieser Teil der Finanzreform mit der Steuerharmonisierung im EWG-Bereich zusammenhängt. Deshalb werden alle Fragen der Steuerneuverteilung nicht in den nächsten ein oder zwei Jahren endgültig gelöst werden können. Auch z. B. das Problem der Gewerbesteuer hängt mit den Fragen der Wettbewerbsgleichheit im EWG-Bereich zusammen.
Es bleibt also die Frage, ob nicht, wenn eine Gesamtlösung, die wahrscheinlich zugunsten der Gemeinden wird ausfallen müssen, nicht sehr schnell möglich ist, Zwischenlösungen zur Verbesserung der Finanzsituation der Gemeinden ergriffen werden müssen. Auch hier ist bereits einiges begonnen: das Städtebauförderungsgesetz, der Vorschlag unseres Kollegen Müller-Hermann zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden; von Länderseite ist ein Vorschlag gemacht worden, zunächst einmal eine Globalzuweisung von 2,4 Milliarden DM im Zeitraum von vier Jahren, zwischen Bund und Länder aufgeteilt, an die Gemeinden zu geben, wonach den Bund im Jahr 350 Millionen treffen würden, mit einem Verteilerschlüssel von 10 DM pro Kopf der Gemeindebevölkerung. Alle diese Punkte werden uns in der nächsten Zeit zu beschäftigen haben.
Wir sind damit aber bereits am neuralgischsten Punkt der Finanzreform angelangt, nämlich an der Frage der zur Verfügung stehenden Finanzmasse. Die Vorschläge der Kommission bedeuten nach den mir bekannten Äußerungen einen Einnahmeausfall für Bund und Länder in Höhe von 5,5 Milliarden DM. Gleichzeitig hört man von allen Seiten, daß Steuererhöhungen in diesem Zusammenhang natürlich nicht in Frage kämen. Wenn Sie die Finanzvorausschau dazunehmen, von der wir vorher gesprochen haben, dann wird jedem offenkundig, wie schwierig dieses finanzpolitische Problem ist.
Der Bund hat für das Jahr 1966 einen sehr guten und realistischen Haushalt vorgelegt. Die Länder haben gleichzeitig die Forderung erhoben, ihnen eine Ergänzungszuweisung in Höhe von 250 Millionen DM für das Haushaltsjahr 1966 zuzugestehen. Schon daraus ergibt sich die sehr prekäre Finanzsituation auch der Länder. Wir werden das bei der Neuverteilung oder der Beibehaltung der Anteile. des Bundes und der Länder an der Einkommen- und der Körperschaftsteuer für das Haushaltsjahr 1967 und die folgenden Jahre noch sehr intensiv erleben.
Es ist nun heute vormittag schon wiederholt in diesem Zusammenhang — nämlich bei der Frage: woher das Geld nehmen? — von der Streichung von Subventionen die Rede gewesen. Es ist eine sehr populäre Forderung, wenn man erklärt, die Subventionen müßten endlich einmal gründlich durchforstet und auf ein Minimum eingeschränkt werden. Ich möchte hier einen etwas weniger populären Standpunkt beziehen. Wer sich nämlich die Mühe macht, diesen Bereich der Subventionen in den Einzelheiten zu durchleuchten, wird sehr schnell sehen, wie begrenzt in diesem Rahmen die Spar- und Streichungsmöglichkeiten sind. Es ist ja nicht so, daß die Subventionen etwa verborgen und verhüllt seien, sondern in zweijährigem Turnus wird in den Finanzberichten der Bundesregierung immer eine ganz. umfassende Übersicht über die direkten und indirekten Subventionen gegeben. So finden wir im Finanzbericht des Jahres 1966 auf den Seiten 178 bis 201 eine ganz detaillierte Aufzählung all dieser Subventionen.
Vorgestern hat ein Kollege von der CDU mit einem Stoßseufzer erklärt, er habe sich alle Einzelpositionen dieser Zusammenstellung sehr gründlich angesehen und sei zu dem Ergebnis gekommen, daß keine einzige Streichungsmöglichkeit von großem Ausmaß gegeben sei. Das war ein sehr interessierter, sorgfältig arbeitender Kollege aus dem Finanzausschuß, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wenn wir uns nun diese Subventionen näher ansehen, zeigt sich sofort — und das ist heute vormittag ja schon von verschiedenen Seiten festgestellt worden —, daß ein Betrag von etwa 25 Milliarden DM natürlich eine Phantasiesumme ist. Wir müssen auch, glaube ich, große Komplexe, die da und dort gern unter Subventionen gefaßt werden, ausklammern. Das sind z. B. die Aufwendungen für Verkehrsmaßnahmen, für den Wohnungsbau und ähnliche Dinge.
Was dann an direkten Zuwendungen bleibt, sind Leistungen an den wirtschaftlichen Bereich, also z. B. unsere Leistungen an die deutsche Landwirtschaft, unsere Leistungen an den Kohlenbergbau, unsere Leistungen an die Erdölindustrie und an mittelständische Berufsgruppen, um nur die wesentlichsten zu nennen. Daß hier keine Milliardenbeträge zu streichen sind, ist jedem klar, der die Dinge im einzelnen verfolgt.
Ich möchte eine grundsätzliche Bemerkung zu dieser Frage der Subventionen machen. Die von Professor Erhard durchgesetzte Marktwirtschaft nennt sich ja auch deshalb „sozial", weil sie im Gegensatz zu der überholten liberalistischen Marktvorstellung davon ausgeht, daß der Staat die Verpflichtung — nicht nur das Recht, sondern die Verpflichtung — habe, unverschuldet in Strukturkrisen geratenen Wirschaftszweigen zu helfen.

(Beifall in der Mitte.)

Wir werden bei der Debatte über die Situation des Kohlenbergbaus ein sehr illustratives Beispiel einer solchen Situation vor Augen haben. Deshalb glaube ich, daß man den Kohlenbergbau bei der Frage nach Streichungsmöglichkeiten völlig ausklammern muß. Ich bin aber der Überzeugung, daß man auch den gesamten Sektor der Landwirtschaft wird ausklammern müssen.
Man kann sich fragen, wie man Subventionen noch günstiger, noch zinswirksamer einsetzen kann. Aber ich halte es für verfehlt, zu glauben, man könne wesentliche Kürzungen vornehmen, etwa pauschal 10 % abstreichen oder so etwas.
Wenn wir alle diese Dinge ausnehmen, verbleibt nach dem Finanzbericht 1965 ein Betrag von 423,7 Millionen DM an Subventionen. Darin stecken allein 335,2 Millionen DM, die an die deutsche Erdölindustrie gehen. Und hier bin ich vom Grundsätzlichen her allerdings der Meinung, daß die deutsche



Dr. Althammer
inländische Erdölindustrie in ihrem harten Konkurrenzkampf gegen die übermächtigen ausländischen Konzerne von uns aus wirtschaftlichen Gründen unterstützt werden sollte.

(Abg. Leicht: Dos sind keine Subventionen in dem Sinne!)

Wenn wir auch das ausklammern, bleibt ein Rest von 88,5 Millionen DM, und in diesen 88,5 Millionen DM stecken nun die Förderungsbeträge für eine Reihe von mittelständischen Anliegen und Bereichen.
Ich glaube, mit dieser Darlegung ist in etwa doch die Mystifikation angeblich riesiger Subveritionen einigermaßen zerstört. Es bleibt natürlich daneben noch der große Bereich der indirekten Zuwendungen, d. h. Steuervergünstigungen. Hier müssen wir uns darüber im klaren sein, daß jede Beseitigung solcher Steuervergünstigungen natürlich eine Ausweitung des Etats bedeutet. Trotzdem möchte ich nachdrücklich betonen, daß gerade in diesem Bereich sicher eine sehr gründliche Durchforstung notwendig ist.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Soviel zu den Fragen der Subventionen.
Ich komme zurück zu dem Problem der Neuordnung unseres Steuerwesens. Ein wesentlicher Teil dieses Reformprogramms ist die Neuordnung des Haushaltsrechts. Herr Kollege Schoettle hat heute vormittag beanstandet, daß man seit Jahren von diesen Bemühungen spricht, daß aber seit eh und je keine Ergebnisse zu, verzeichnen sind. Auch der Finanzbericht 1966 stellt fest, daß eine Neuordnung — ich zitiere jetzt wörtlich — „noch eine beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen wird". Dagegen hat der Herr Bundesfinanzminister in seiner Haushaltsrede angekündigt, daß dem Hohen Hause demnächst der Entwurf einer neuen Haushaltsordnung vorgelegt werden soll. Ich begrüße diese Ankündigung außerordentlich. Wie mir bekannt ist, sind bereits ganz entscheidende Vorarbeiten in dieser Kommission, die sich aus Sachverständigen des Bundes und der Länder zusammensetzt, geleistet worden. So sind z. B. die entscheidenden Kapitel einer neuen Bundeshaushaltsordnung bereits konzipiert, als da sind die Aufstellung des Haushaltsplans, die Ausführung des Haushaltsplans. Diese Kapitel — so habe ich in Erfahrung bringen können — befinden sich bereits im Stadium des Referentenentwurfs. Andere Abschnitte über Kassen und Buchführung, über Rechnungslegung, über Rechnungsprüfung sind in Arbeit. Hierzu werden noch die sachverständigen Äußerungen des Bundesrechnungshofs erwartet.
Ich möchte betonen, daß die Ländervertreter bei dieser gemeinsamen Neuregelung für Bund und Länder konstruktiv mitgearbeitet haben und damit Aussicht besteht, daß dieses neue Gesetzeswerk für Bund und Länder gleichzeitig in Kraft treten kann. Ein wesentlicher Punkt dieses, wie ich hoffe, jetzt sehr rasch zu behandelnden Gesetzeswerks ist der Übergang zum Zweijahreshaushalt. Damit ist die Frage beantwortet, die Kollege Schoettle auch wieder gestellt hat, nämlich nach dem Grund dieser
jährlichen Zeitbedrängnis, in der sich der Haushaltsausschuß und das Parlament befinden. Wenn diese Aufteilung in Verwaltungshaushalt und Investitionshaushalt durchgeführt sein wird und in jedem Jahr ein Teilbereich beraten wird, dann werden wir aus dieser Klemme heraus sein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Gestatten Sie eine Frage, Herr Abgeordneter?