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    Deutscher Bundestag 25. Sitzung Bonn, den 3. März 1966 Inhalt: Begrüßung des Generalsekretärs der IPU, Herrn de Blonay 1125 C Fragestunde (Drucksachen V/339, V/340) Fragen des Abg. Reichmann: Beseitigung der ehemaligen Westwallanlagen Dr. Dollinger, Bundesminister . . 1117 B Reichmann (FDP) 1117C Josten (CDU/CSU) 1118 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Aktion zur Linderung der Hungersnot in Indien Dr. Vialon, Staatssekretär . . . . 1118 C Kahn-Ackermann (SPD) 1118D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Fluglärmgutachten vom Mai 1965 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1119 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1119 B Cramer (SPD) 1119 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1119 C Frage des Abg. Büttner: Neuregelung der Rechtsverhältnisse der nebenberuflich tätigen Fleischbeschauer Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1120 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 1120 A Fragen des Abg. Büttner: Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom 15. März 1960 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 1120 B Büttner (SPD) 1120 C Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Angabe von Zusatzstoffen bei Lebensmitteln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1121 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1121 B Frau Dr. Hubert (SPD) 1121 C Dr. Rinderspacher (SPD) 1121 D Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Schädlingsbekämpfungsmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1122 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1122 A Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Gehalt der Luft und Nutzungspflanzen an Blei und krebserregenden Stoffen in der Nähe verkehrsreicher Straßen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1122 B Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1122 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 Fragen des Abg. Geiger: Neufassung der Bundespflegesatzverordnung 1122 D Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Krebsforschung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1123 A Dr. Tamblé (SPD) 1123 B Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): Berufsstand der Hebamme, Besoldung und Nachwuchsfrage Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 1123 C, 1124 C Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 1123 D, 1124 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 1124 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 1125 B Fragen des Abg. Seibert: Absetzung der Mineralöl- und der Kfz-Steuer bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1125 C Fragen des Abg. Ott: Arbeitsrückstände für Sparprämien bei den Finanzämtern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1126 B Frage des Abg. Ott: Wirtschaftliche Verluste der Wehrpflichtigen durch Ableistung ihrer Wehrpflicht Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1126 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 1127 B Fragen der Abg. Ruf und Dr. Mommer: Errichtung eines Bürohauses des Deutschen Bundestages Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1127 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 1128 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/250), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1966 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966) (Drucksache V/305) — Fortsetzung der ersten Beratung — Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 1128 D Leicht (CDU/CSU) 1132 D Schoettle (SPD) 1140 B Dr. Heck, Bundesminister . . . 1149 B Dr. Emde (FDP) 1149 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 1157 B von Hassel, Bundesminister . . 1164 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 1165 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 1174 A Windelen (CDU/CSU) 1175 D Dorn (FDP) 1181 C Brese (CDU/CSU) 1182 A Dichgans (CDU/CSU) 1185 C Hermsdorf (SPD) 1188 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1191 A Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung von Rüböl aus inländischem Raps und Rübsen (Drucksache V/320) — Erste Beratung — 1193 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. November 1965 mit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel über die Rückzahlung der Reichsmarkanlagen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Deutschland (Drucksache V/330) — Erste Beratung — 1193 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. September 1965 mit der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und -vom Vermögen (Drucksache V/331) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Februar 1964 mit der Republik Korea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/332) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache V/329) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Architektengesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache V/306) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (FDP) (Drucksache V/307) — Erste Beratung — 1194 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 III Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Neunte, Zwölfte, Siebente und Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/243, V/315; V/259, V/316; V/261, V/260, V/317) . . . 1194 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur unentgeltlichen Abtretung von Geschäftsanteilen an willschaftlichen Unternehmungen, hier: Beteiligungen an Flughafengesellschaften (Drucksachen V/202, V/321), betr. Grundstückstausch mit dem Land Berlin (Drucksachen V/25, V/322) und betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zur Überlassung junger Aktien der Deutschen Lufthansa AG an private Zeichner (Drucksachen V/209, V/323) 1194 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes auf der Karthause in Koblenz (Drucksache V/336) . . . . 1195 C Antrag betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/126) 1195 C Nächste Sitzung 1195 D Anlagen 1197 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 1117 25. Sitzung Bonn, den 3. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung: Es ist zu lesen: 24. Sitzung, Seite 1048 B, vorletzte Zeile statt Scholven-Dokument: Schollwer-Dokument. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adorno 4. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 4. 3. Bading 7. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Behrendt 3. 3. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Beuster 3. 3. Frau Blohm 4. 3. Blumenfeld 27. 3. Burger 10. 4. Damm 4. 3. Deringer 4. 3. Dr. Dittrich.*) 4. 3. Eisenmann 13. 3. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 5. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Frau Funcke 4. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 3. Haage (München) 4. 3. Hahn (Bielefeld) *) 4. 3. Hamacher 31. 3. Hirsch 4. 3. Horstmeier 4. 3. Illerhaus *) 3. 3. Jacobi (Köln) 4. 3. Dr. h. c. Jaksch 3. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Klein 18. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 5. 3. Klinker *) 4. 3. Frau Krappe 31. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Löhr 4. 3. Mattick 4. 3. Mertes 12. 3. Metzger *) 4. 3. Dr. Miessner 12. 3. Mischnick 4. 3. Missbach 22. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Porten 3. 3. Riegel (Göppingen) 4. 3. Rösing 4. 3. Schonhofen 4. 3. Frau Schroeder (Detmold) 4. 3. Schulhoff 4. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 3. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seifriz*) 4. 3. Dr. Starke 3. 3. Stephan . 3. 3. Teriete 4. 3. Dr. Verbeek 8. 3. Dr. Vogel 4. 3. Wächter 4. 3. Dr. Wilhelmi 4. 3. Baron von Wrangel 4. 3. Dr. Wuermeling 3. 3. Zerbe 5. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 25. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wuermeling (Drucksache V/251 Frage XV/4) : Ist aus der Nichtbeantwortung von drei verschiedenen von Mitgliedern des Hauses dem Bundeskanzler schriftlich und mündlich vorgetragenen Bitten um Klärung seiner gegensätzlichen Äußerungen über Einkommensgrenzen beim Kindergeld zu schließen, daß der bei den Ausbildungszulagen, beim Mutterschaftsgeld und bei den Schülertarifen begonnene Abbau unseres Familienausgleichs durch Einführung international allgemein abgelehnter Einkommensgrenzen im Kindergeldgesetz fortgesetzt werden soll? In der Regierungserklärung, die der Herr Bundeskanzler am 10. November 1965 vor dem Bundestag abgegeben hat, heißt es: „Es gehört zu den Aufgaben der kommenden Jahre, die Familienpolitik fortzuentwickeln. Dies gilt auch für den Familienlastenausgleich." Unter Fortentwicklung verstehe ich eine Entwicklung des Familienlastenausgleichs nach den bisherigen Grundsätzen. Es besteht daher kein Anlaß anzunehmen, daß die Bundesregierung beim Familienlastenausgleich eine Einkommensgrenze einführen wird. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 2. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/303 Fragen III/4 und III/5): Ist der Bundesregierung bekannt, daß § 44 Abs. 4 der Allgemeinen Zollordnung zum Nachteil der Fischer von der Oberfinanzdirektion Kiel enger ausgelegt wird als vom Bundesfinanzministerium, daß die Besatzungen also auch dann vom ab; gabenfreien Schiffsbedarf ausgenommen sind, wenn sie nicht in den Heimathafen, wohl aber ins Zollgebiet zurückkehren? Billigt die Bundesregierung das in Frage III/4 geschilderte Verfahren der Oberfinanzdirektion Kiel, das grundsätzlich alle von kürzeren Fangreisen in das Zollgebiet zurückkehrenden Fischer von der möglichen Abgabenbefreiung ausnimmt? 1198 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 Die Praxis der Oberfinanzdirektion Kiel entspricht der Rechtslage. Mund- und Schiffsvorrat auf Fischereifahrzeugen ist nicht zollfrei, wenn die Schiffe nach den üblichen kurzen Fangreisen ins Zollgebiet zurückkehren (vgl. § 44 Abs. 4 der Allgemeinen Zollordnung). Dabei ist es gleichgültig, ob bei der Rückkehr der Heimathafen des Schiffes oder ein anderer Hafen angelaufen wird. Der Grund für diese Regelung liegt darin, daß die Besatzungen die Fischereifahrzeuge nach ihrer Rückkahr ins Zollgebiet in aller Regel verlassen, und zwar meist auch dann, wenn ein anderer als der Heimathafen angelaufen wird; es besteht daher kein Anlaß, Mund-und Schiffsvorrat an Bord der Schiffe zollfrei zu lassen. Diese Regelung besteht schon seit Jahrzehnten. Sie wird in der angegebenen Weise von: allen Oberfinanzdirektionen an der Küste praktiziert. Anders lautende Weisungen meines Hauses sind nicht ergangen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir scheinen bei den Haushaltsberatungen einen neuen Stil zu entwickeln; wenigstens scheint es mir so, wenn ich einen Vergleich mit früheren Gepflogenheiten ziehe. Betrachten Sie diese Bemerkung bitte nicht als einen Ausfluß persönlichen Gekränktseins. Immerhin ist es eine Neuerung gegenüber früher, daß, nachdem der Bundesfinanzminister einen langen Teil der Beratung mit der Begründung seines Haushalts in Anspruch genommen hat, dann auch der Herr Bundeskanzler in die Arena reitet und dann die stärkste Regierungsfraktion noch die Spitze der Diskussion nimmt. Das erweckt doch stark den Eindruck, als ob man das Wort der Opposition möglichst weit in den Hintergrund drängen oder gar durch die Wucht eines massiven Aufmarsches überdecken wollte.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das ist aber schließlich eine Geschmacksfrage. Und wenn es Ihr Geschmack ist, wir können ihn nicht ändern.

    (Abg. Killat: Das ist die chloroformierte Gesellschaft! — Heiterkeit bei der SPD.)

    So viel zum Stil.
    Nun zur Sache, meine Damen und Herren. Die gestrige Rede des Herrn Bundesfinanzministers könnte man als die Eröffnungsbilanz für die 5. Legislaturperiode des Bundestages bezeichnen. Denn was der Herr Bundesminister über den Inhalt des Haushalts des Jahres 1966 hinaus gesagt hat, was er für die nächsten Jahre in Aussicht gestellt hat und was durch die statistischen Daten des Finanzberichts 1966 an Einzelheiten beigesteuert worden ist — und das ist nicht wenig —, hat ein Bild abgerundet, das man nur als düster bezeichnen kann. Das Ergebnis kurz susammengefaßt — Herr Kollege Leicht hat schon einige Daten dazu genannt —: Die Bundeshaushalte bis 1970 werden unter den gegebenen Voraussetzungen — keine Aufwendungen für neue Maßnahmen auf der Ausgabenseite, kein Ansatz für außerordentliche Deckungsmittel auf der Einnahmenseite, keine Defizite ab 1966 — genauso beengt sein wie der Haushalt, den uns der Herr Bundesfinanzminister gestern unterbreitet hat.
    Bei einem Gesamtausgabenbedarf, der nach dem Finanzbericht — ich verkürze hier die Perspektive etwas — von 1967 mit 76,5 Milliarden DM auf 1970 mit 86,1 Milliarden steigen soll, wird sich die Finanzierungslücke immer um Beträge zwischen 5 und 7 Milliarden DM herum bewegen. Der Finanzbericht, den man wohl als eine Verbesserung gegenüber früher bezeichnen darf, ist zwar noch immer unzulänglich als Instrument einer längerfristigen finanzpolitischen Vorausschau, aber er ist immerhin nützlich als eine Orientierung über eine ganze Reihe von Daten.
    Jedenfalls muß man sich die Bedeutung der Erkenntnisse, die auf Seite 97 des Finanzberichts 1966 niedergelegt sind, für die kommende Finanz- und Haushaltspolitik gründlich zu Gemüte führen. Da wird in aller Nüchternheit folgendes festgestellt:
    Vorausschauen läßt sich, daß selbst bei einer Besserung der Kapitalmarktlage voraussichtlich die Finanzierungslücken kaum zu mehr als einem Drittel durch Kreditmarktmittel geschlossen werden können. Danach ergibt sich, daß in den Jahren bis 1970 eine Finanzierungslücke von durchschnittlich 4 Milliarden jährlich verbleibt. Diese permanente Finanzierungslücke
    — ich zitiere immer noch den Finanzbericht —
    ist darauf zurückzuführen, daß durch die automatische Steigerung der Ausgaben auf Grund der einigen Gesetzen innewohnenden Dynamisierung der jährliche Einnahmezuwachs mehr als aufgezehrt wird. Hieraus wird deutlich, daß es sich bei den wiederkehrenden Finanzierungslücken um einen strukturell bedingten defizitären Ausgabeüberhang handelt. . . . Wenn Steuererhöhungen vermieden werden sollen, müssen auf der Ausgabeseite tiefgreifende



    Schoettle
    Umstellungen vorgenommen werden. Von den gegenwärtig im Bundeshaushalt vorhandenen Schwerpunkten können nur wenige bestehenbleiben.
    Das, was der Herr Bundeskanzler heute vormittag gesagt hat, deutet darauf hin, daß man hier auf dem Weg der längerfristigen Finanzplanung den Versuch machen will, die Klippen, die in einer solchen Prognose zweifellos sichtbar werden, zu bewältigen, ohne die Konsequenzen zu ziehen, die hier auch im Finanzbericht als eine Alternative angedeutet sind, nämlich Steuererhöhungen, durch die vermieden werden könnte, daß tatsächlich tiefgreifende Umstellungen auf der Ausgabeseite des Bundeshaushalts vorgenommen werden müßten.
    Diese düstere Prognose ist, wie gesagt, dem Finanzbericht entnommen. Wenn man sich die Konsequenzen für die Finanz- und Haushaltspolitik der Bundesregierung für die nächsten Jahre einmal vorstellt, dann kann man nur zu dem Schluß kommen, daß die offenkundige Ausweglosigkeit dazu führen muß, eine Reihe von Ausgabegesetzen erneut zu ändern, und zwar mit der Absicht, die Ausgaben herabzusetzen, mit anderen Worten: eine Neuauflage des Haushaltssicherungsgesetzes. Man kann nur die Frage stellen: Oder was denn sonst?
    Der Herr Bundesfinanzminister hätte übrigens — das sei hier mit aller Deutlichkeit gesagt — das, was ich die Eröffnungsbilanz für die Legislaturperiode genannt habe, schon weit früher und mit gar nicht sehr verschiedenen Daten dem Parlament vorlegen können, ja vorlegen müssen,

    (Beifall bei der SPD)

    nämlich spätestens im Frühjahr 1965, als sich das Parlament anschickte, jene großen finanzwirksamen Gesetze zu beschließen, die in allen entscheidenden Punkten aus dem Schoße der Regierung oder der Regierungskoalition hervorgegangen sind und die dann schließlich zu dem geführt haben, was man mit Recht den Finanzschock des Jahres 1965 genannt hat. Er wirkt heute noch — ich möchte sagen, glücklicherweise — auf allen Seiten dieses Hauses und auch in der Öffentlichkeit nach. Die Regierung hat sich aber damals darauf beschränkt, zu protestieren, nachdem das Parlament bereits auseinandergegangen war, und hat lediglich dem neu zu wählenden Bundestag mit dem Knüppel eines Haushaltssicherungsgesetzes gewinkt, das damals in Ansätzen schon offenbar vorbereitet wurde und dann auch dem Hause vorgelegt worden isst.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Vor der Wahl! — Also doch!)

    — Was heißt „Also doch"? Ich sage: die Bundesregierung hat das Parlament erst nach Hause gehen lassen, ehe sie wirklich — scheinbar — tätig geworden ist. Sie hat aber die Verantwortung für das, was zu tun war, dem neuen Bundestag überlassen.
    Der Bundesfinanzminister hat gestern in seiner Rede wieder einmal davon gesprochen — auch Herr Kollege Leicht hat das heute gesagt —, daß sich die Opposition diesem Haushaltssicherungsgesetz versagt habe. Er sollte nicht vergessen, daß wir unsere Haltung in erster Linie darauf gestützt haben, daß damit Änderungen an einem Haushalt beschlossen werden sollten, der noch nicht einmal in Umrissen für das Parlament sichtbar war.

    (Beifall bei der SPD.)

    Auf den Gesamtvorgang, meine Damen und Herren, ist nicht zu Unrecht das Wort geprägt worden, daß man vor der Wahl mit der Gießkanne querfeldein gegangen sei, um nach der Wahl die ausgestreuten Gaben mit dem Staubsauger wieder einzusammeln. Wir können das bis heute noch nicht als eine ordentliche und vernünftige Finanzpolitik betrachten.
    Herr Minister Dahlgrün hat übrigens in seinem Rückblick auf den Bundeshaushalt 1965 einige Ansichten bestätigt, die wir Sozialdemokraten bereits früher dazu geäußert haben. Ich will nicht alle Bedenken wiederholen, die wir während der Beratungen des letztjährigen Haushalts vorgebracht haben. Ich will nicht noch einmal die Kunstgriffe hier dartun, mit denen die Deckungslücke in Höhe von 2,4 Milliarden DM geschlossen worden ist. Es bleibt nur festzustellen, daß folgende Tatsachen durch den Finanzminister, wenn auch nicht verbal, so doch dem Sinne nach bestätigt worden sind. Der Bundeshaushalt 1965 war nicht solide bilanziert und verstieß in einer Reihe von Punkten gegen die Etatwahrheit und -klarheit. Wieweit es der gegenwärtige Entwurf tut, wird zu untersuchen sein. Der Haushalt 1965 war zwar formal, aber nicht tatsächlich in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Außerhalb des Haushalts sind eine ganze Reihe von Aufwendungen vorgenommen worden, die eigentlich in den Haushalt gehört hätten, Dadurch, daß sie außerhalb des Haushalts stattfanden, haben sie das Etatvolumen künstlich niedergehalten. Das Etatvolumen lag höher, als der Soll-Ansatz von 63,9 Milliarden DM vorgab. Es lag über dem Zuwachs des Sozialprodukts und um rund 2 Milliarden DM über dem Soll.
    Der Vergleich zwischen Ist und Soll und der Streit darüber, ob das eine zulässige Vergleichsmethode sei, brauchen hier nicht weitergeführt zu werden; man kann das so oder so beurteilen. Wenn man von dem Haushalts-Soll 1965 ausgeht, dann bleibt jedenfalls festzustellen, daß das Ist, d. h. der vollzogene Haushalt, um rund 2 Milliarden DM darüberlag. Das Defizit von rund 700 Millionen DM wird die Haushaltswirtschaft der Jahre 1966 und 1967 zusätzlich belasten. So gesehen ist auch der Haushalt 1965 leider nicht, wie mein Kollege Dr. Schiller gelegentlich zu sagen pflegt, der „Schnee vom vorigen Jahr".
    Vor uns stehen nun der Haushalt 1966 und die mit ihm verbundenen finanzpolitischen und allgemeinpolitischen Fragen. Der Bundesfinanzminister hat in seiner gestrigen Rede eine bemerkenswerte Warnung ausgesprochen. Er sagte nämlich — und darin können wir ihm nur zustimmen —, daß nicht nur von zu hohen, sondern auch von zu niedrigen Staatsausgaben nachteilige Wirkungen für unsere Volkswirtschaft ausgingen; die Staatsaufgaben dürften weder vernachlässigt noch übermäßig vorangetrieben werden. — Das gilt nach unserer Meinung für alle Ebenen der öffentlichen Gewalt. Deshalb ist eine Abstimmung der Haushaltspolitik aller öffent-



    Schoettle
    lichen Hände, wie sie das Gutachten der TroegerKommission vorsieht, durchaus wünschenswert.
    Wir Sozialdemokraten treten keineswegs für überhöhte öffentliche Haushalte ein. Wer uns das andichtet, erzählt Märchen. Was wir wollen, sind sachgerechte Haushalte, die den jeweiligen Trägern der öffentlichen Gewalt die Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglichen. Bei dem Zustand, in den unsere Finanzwirtschaft durch das allzulange Aufschieben der längst notwendigen Reform geraten ist, ist diese Aufgabenerfüllung an vielen Punkten in Frage gestellt. Wir sind uns durchaus darüber klar, daß die Realisierung der Vorschläge der Troeger-Kommission nicht von heute auf morgen möglich ist. Der Bundesfinanzminister hatte vermutlich nur allzu recht, als er gestern meinte, daß diese Aufgabe den 5. Deutschen Bundestag während seiner ganzen Legislaturperiode beschäftigen werde. Es wäre nach unserer Meinung aber ein verhängnisvoller Irrtum, zu glauben, daß die Lösung aller Fragen, die uns die gegenwärtige Lage unserer öffentlichen Finanzwirtschaft auf allen Ebenen stellt, bis zu dem Zeitpunkt verschoben werden könnte, in dem das große Werk der Reform unserer Finanzverfassung glücklich unter Dach und Fach gebracht worden ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich werde auf einige dieser Fragen noch zu sprechen kommen, vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt der Festlegung von Prioritäten oder Rangordnungen oder Schwerpunkten, wie Sie belieben, das zu nennen. Davon ist ja heute mehrfach die Rede gewesen, und es ist geradezu ein beliebtes Stichwort für eine Diskussion dieser Fragen geworden.
    Damit komme ich zum Haushalt selber. Zunächst einige Bemerkungen zum Haushaltsgesetz. Wir werden sehr genau prüfen, ob alle die Ermächtigungen, die der Entwurf vorsieht, mögen sie nun den Bundesfinanzminister oder den Haushaltsausschuß dieses Hauses betreffen, gerechtfertigt sind oder ob sie nicht in einem unzulässigen Umfang das Haushaltsrecht des Parlaments in entscheidenden Punkten einschränken .Das gilt insbesondere für den § 7, auch für den § 13 des Haushaltsgesetzes 1965, ohne daß ich damit unsere Bedenken bereits in vollem Umfang umrissen hätte.
    Unsere Bedenken richten sich aber auch gegen eine Beratungspraxis — Herr Kollege Leicht hat schon davon gesprochen —, die zum Teil durch das Haushaltsgesetz legitimiert, zum Teil durch Übung geheiligt und durch den immer bestehenden Zeitdruck bei den Beratungen des Haushalts gerechtfertigt werden soll. Ich meine damit die Ausklammerung des gesamten Personalhaushalts aus den nun beginnenden Beratungen des Haushaltsausschusses und ihre Verschiebung bis nach der Verabschiedung des Bundeshaushalts durch das Plenum dieses Hauses. Durch diese Methode, die allerdings schon einige Jahre geübt worden ist — das ist richtig —, wird erreicht, daß das Parlament selber einen unvollständigen Haushalt verabschiedet, daß der Bundesrat, der ja ein legitimer Mitträger der Gesetzgebung ist, um einen Teil seiner Gesetzgebungsbefugnis geprellt wird, weil auch ihm für den zweiten
    Durchgang ein unvollständiger Haushalt vorgelegt wird, und daß schließlich der Haushaltsausschuß eine abschließende Gesetzgebungsaufgabe übertragen bekommt, die ihm als einem Organ dieses Hauses gar nicht zusteht.
    Der Haushalt 1966 ist mit reichlicher Verspätung eingebracht worden. Die Gründe wären sehr eingehend zu untersuchen. Ich will heute darauf verzichten, obwohl ich mir durchaus vorstellen könnte, daß man auch in der Bundesrepublik in einem Wahljahr so verfahren könnte wie z. B. in einem skandinavischen Staat, in dem der Abtritt einer Regierung nach einer Wahl keineswegs verhindert hat, daß der von dieser Regierung vorbereitete Haushalt im Parlament noch eingebracht worden ist. Das ist also durchaus möglich, und ich weiß nicht, ob es nicht auch in der Bundesrepublik möglich wäre, anständig festgesetzte Fristen für die Haushaltsgesetzgebung trotz des Wahljahres einzuhalten.

    (Beifall bei der SPD.) Aber das nur nebenbei.

    Bei der reichlich verspäteten Einbringung dieses Haushalts hätte nach meiner Meinung eine um 14 Tage oder drei Wochen verzögerte Verabschiedung des Haushalts bei vollständiger Beratung auch der Personaltitel keine umstürzende Bedeutung mehr bekommen. Die Fortsetzung der leider schon mehrmals geübten Praxis aber führt zu Unsauberkeiten und zu wachsender Unsicherheit auch in der Verwaltung. Dort weiß man schließlich überhaupt nicht mehr, woran man ist.
    Der Herr Minister hat gestern gesagt, daß die Aufstellung des Haushalts 1966 außergewöhnliche Schwierigkeiten bereitet habe. Das ist wohl kaum zu bezweifeln. Eine andere Frage ist es aber, ob sein Inhalt in allen Punkten dem entspricht, was die Situation erfordert. Gewiß, auch wir stellen die schwierige Finanzlage ebenso in Rechnung wie der Bundesfinanzminister. Wir sind aber einigermaßen darüber erstaunt, daß der Herr Minister offensichtlich gar nicht besonders entschieden zu dem von ihm selber dem Hause vorgelegten Entwurf steht. Anders kann man die Bemerkung doch nicht verstehen, die er gestern gemacht hat. Er hat nämlich gesagt, das Haus möge vielleicht die Ausgaben noch weiter kürzen, und die Bundesregierung werde dieses Bemühen im Grundsatz nur begrüßen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Bisher haben wir immer gehört, daß diejenigen„ die einen Entwurf einbringen, und die Beamten, die ihn dann vertreten, zu diesem Entwurf zu stehen hätten. Offenbar wird auch hier inzwischen eine andere Übung eingeführt.
    Wir waren der Meinung — der Herr Finanzminister hat diese Meinung durch seine eigenen Ausführungen gestützt —, daß der Haushalt in der vorgeschlagenen Höhe von 69,15 Milliarden DM unter konjunktur- und finanzpolitischen Erwägungen gründlich geplant worden sei. Wenn das so ist, dann kann die Kürzung von Ausgabeansätzen doch nicht als eine Tugend um ihrer selbst willen angepriesen werden, wenn sie nicht dazu dient, aus ein-



    Schoettle
    zelnen Positionen tatsächlich noch vorhandene Luft herauszulassen. Offenkundig ist auch der Bundesfinanzminister der Meinung — ich übrigens auch —, daß es solche Positionen gebe. Aber der durch solche Kürzungen gewonnene finanzielle Ertrag müßte nach unserer Auffassung dazu benützt werden, wirkliche Schwerpunkte im Haushalt stärker zu betonen und die Manövriermasse zu vergrößern, die dem Parlament sowieso nur in einem außerordentlich begrenzten Umfang zur Verfügung steht.
    Wir Sozialdemokraten stehen — offenbar im Gegensatz zum Bundesfinanzminister — zu dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Haushaltsvolumen. Ich wiederhole, was mein Kollege Professor Schiller in der Debatte zum Gutachten des Sachverständigenrates am 16. Februar auf eine präzise Frage des Bundeswirtschaftsministers, wenn ich mich recht erinnere, antwortete:
    Sie, Herr Minister, — sagte Dr. Schiller —
    haben uns von der Opposition gefragt, wie wir ... es mit dem Haushaltsvolumen für 1966 halten, jenen bekannten 69,15 Milliarden DM. Ich kann Ihnen klipp und klar sagen: Wir sind heute der Meinung, daß vom konjunkturpolitischen Standpunkt aus keine weitere Kürzung der Bundesausgaben notwendig ist, Das schließt nicht aus, daß man im Haushaltsausschuß . . . darauf achtet, daß die Grundsätze ordentlicher öffentlicher Wirtschaft beachtet werden und daß jeder einzelne Titel unter Sparsamkeitsgesichtspunkten geprüft wird.
    Hier, meine Damen und Herren, haben Sie die Auffassung der Sozialdemokraten zum Haushaltsvolumen und ebenso zu dem Verfahren, nach dem die einzelnen Titel des Haushalts in den Beratungen im Haushaltsausschuß unter die Lupe genommen werden sollen.
    Ich möchte diese Gesichtspunkte um eine wesentliche Nuance ergänzen. Wir wollen keine Ausweitung des Haushalts. Aber wir sind überzeugt, daß in den Beratungen im Haushaltsausschuß noch in einigen wenigen Punkten, wie ich ausdrücklich sage, Gewichtsverlagerungen und eine andere Betonung der Rangordnung von Aufgaben möglich, ja notwendig ist. Wir sind auch überzeugt, daß für eine solche andere Gewichtsverteilung, deren materiellen Umfang wir auf etwa 800 Millionen DM beziffern, in einem Haushalt von 69,15 Milliarden DM Raum sein muß, wenn die politische Notwendigkeit dieser Gewichtsverlagerungen eingesehen wird; und ich glaube, daß sie eingesehen werden kann. Wir jedenfalls werden um diese Einsicht kämpfen.
    Wir sprechen zur Zeit alle davon, daß eine Rangordnung der Aufgaben festgesetzt werden müsse, daß man Prioritäten schaffen oder Schwerpunkte bilden müsse. Wir Sozialdemokraten haben ziemlich klare Vorstellungen davon, welche Schwerpunkte in diesem Bundeshaushalt 1966 stärker betont werden müßten, nicht weil wir Lust an größeren Geldausgaben haben, sondern weil wir überzeugt sind, daß die Aufgaben, die wir ins Auge gefaßt haben, vordringlich, ja unaufschiebbar sind und daß keine von ihnen warten kann, bis bessere Zeiten kommen. Ich will diese Aufgaben nennen, ohne in jedem Fall bereits einen konkreten Ansatz vorschlagen zu können; darüber wird man reden müssen.
    Ich nenne an erster Stelle die Aufgabe der Wissenschaftsförderung.

    (Beifall bei der SPD.)

    Sie erinnern sich, meine Damen und Herren, daß dieses Haus eine lange und gründliche Debatte über dieses Thema geführt hat, bei der sich zum Schluß ein Punkt ganz konkret herausgebildet hat, daß nämlich durch die Kürzung der vom Wissenschaftsrat empfohlenen Aufwendungen für den Ausbau und die Weiterentwicklung unserer Hochschulen kaum wiedergutzumachende Schäden entstehen würden. Wir sind überzeugt und werden uns entschieden darum bemühen, daß diese 180 Millionen DM wieder in den Bundeshaushalt eingestellt und die Empfehlungen des Wissenschaftsrates in vollem Umfang berücksichtigt werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Eine andere, unübersehbar auf den Bundeshaushalt zukommende Aufgabe entsteht durch die Lage im Steinkohlenbergbau. Es ist klar, meine Damen und Herren, daß wir bei der Situation, die sich da im Revier herausgebildet hat, nicht in der Lage sind, für die Bewältigung dieser Aufgabe in diesem Augenblick konkrete Summen zu nennen. Aber die Bundesregierung selber muß sich wohl auch darüber klar sein, daß dieser Frage nicht ausgewichen werden kann und daß sich in kurzer Zeit aus den Verhandlungen mit allen Beteiligten auch der materielle Umfang der Bundesleistungen ergeben muß. Für diese materiellen Leistungen des Bundes muß in diesem. Haushalt 1966 Raum geschaffen werden. Das ist unsere feste Überzeugung.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich sollte mich sehr täuschen, wenn nicht auch im
    Lager der Regierungsparteien dieses Problem ähnlich gesehen würde, wie ich es hier dargestellt habe.
    Eine andere, nach unserer politischen Einsich ebenfalls lösbare und trotz der Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers zu dieser Frage dringliche Aufgabe scheint uns die Hilfe für das Land Berlin zu sein. Es handelt sich dabei um eine Deckungslücke von 54 Millionen DM im Haushalt des Landes Berlin, für die das Land in keiner Weise Deckungsmittel aufbringen kann, nachdem es bereits selber einschneidende Sparmaßnahmen getroffen hat und der Forderung des Bundesfinanzministers auf Inanspruchnahme des Kapitalmarkts in Höhe von 200 Millionen DM nachgekommen ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Da die Berlinhilfe, wie der Finanzbericht 1966 so schön sagt, auch nach Auffassung der Bundesregierung der Sicherung unserer Freiheit nach außen dient und deshalb den Verteidigungsaufgaben zuzurechnen ist, scheint uns die Aufbringung dieser 54 Millionen sowohl notwendig wie möglich und politisch auf jeden Fall nach jeder Seite hin gerechtfertigt.



    Schoettle
    Schließlich hat der Herr Bundesfinanzminister in seiner gestrigen Rede sehr entschieden die Forderung des Bundesrates nach einer Ausgleichsleistung des Bundes für die finanzschwachen Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Saarland zurückgewiesen, die zuletzt auf 250 Millionen beziffert worden ist, verteilt auf die bereits erwähnten finanzschwachen Länder. Der Herr Bundesfinanzminister hat diese Länder auf den horizontalen Finanzausgleich verwiesen. Es ist aber dem Herrn Bundesfinanzminister sicher auch nicht unbekannt, daß sich die Finanzlage der Länder insgesamt in den letzten Jahren erheblich verschlechtert hat und daß selbst steuerstarke Länder wie das Land Baden-Württemberg, aus dem ich komme, das zum horizontalen Finanzausgleich einen Betrag von rund 420 Millionen DM leistet, in finanzielle Bedrängnis geraten sind, daß also von der Lage der Länder her die Möglichkeiten, im Wege des horizontalen Finanzausgleichs Leistungen dieser Art zu erbringen, nur gegeben sind, wenn innerhalb der Länder die eigenen Leistungen für die Kommunen wahrscheinlich auf eine geradezu verhängnisvolle Weise gekürzt werden müßten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das kann man aber doch auch nicht wünschen. Auch der Herr Bundesfinanzminister muß schließlich wissen, daß die Steueränderungsgesetze der letzten Jahre — insbesondere die Senkung der Einkommen-und Körperschaftsteuer — die Länder weit stärker getroffen haben als den Bund, und die steuerschwachen Länder besonders hart. Wir glauben daher, daß man diese Frage nicht einfach vom Tisch wischen kann und daß durch eine Beteiligung des Bundes die verfassungsrechtliche Ordnung- nicht gestört oder die fällige Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern um die Aufteilung der Einkommen- und Körperschaftsteuer präjudiziert würde.
    Schließlich glauben wir, meine Damen und Herren, daß im Bereich der Verkehrspolitik die allgemein als vordringlich angesehenen Probleme des kommunalen Verkehrs nicht ausreichend berücksichtig worden sind. Der Bundesregierung liegt schon seit August 1964 der Bericht einer Sachverständigenkommission vor, die Vorschläge für eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden erarbeitet hat. Bisher hat sie aber daraus keine haushaltspolitischen Konsequenzen gezogen. Wir halten es nicht für ein taugliches Mittel, daß jetzt die Kraftfahrer zur Kasse gebeten werden sollen und daß sie die notwendigen Straßenbaumittel für die Gemeinden durch einen erhöhten Treibstoffpreis aufbringen sollen —, ein Vorschlag der in der Diskussion ist.
    Der Bund verwendet für den Straßenbau nur die Hälfte des Mineralölsteueraufkommens. Ob die Gemeinden das Mehraufkommen aus einer Steuererhöhung auch tatsächlich in vollem Umfang bekämen, kann auf Grund der Erfahrungen mit der zweckgebundenen Verwendung eines Teils der Abgaben des Kraftverkehrs füglich bezweifelt werden.

    (Abg. Baier meldet sich zu einer Zwischenfrage.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nein, ich bin im Augenblick nicht bereit, Fragen zu beantworten. Nach der Art, wie diese Debatte eingeleitet worden ist, muß ich darauf verzichten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir sind der Meinung, daß für die Gemeinden ein rechtlich fundierter Anspruch geschaffen werden muß, der ihnen 15 % an dem vom Bund für Verkehrsbauten bereitgestellten Mineralölsteueraufkommen sichert. Darüber hinaus fordern wir von der Bundesregierung auf der Grundlage des Gutachtens der Sachverständigenkommission über Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden die rasche Ausarbeitung eines Programms zur Förderung des Nah- und Regionalverkehrs. Die Durchführung dieses Programms sollte ab 1967 einsetzen. Es sollte von Bund und Ländern zu fördernde Verkehrsobjekte enthalten, deren Ausgabe nach Gesichtspunkten der Dringlichkeit und der spezifischen Leistungsfähigkeit bestimmt werden sollte. Dabei wäre auch der experimentellen Einführung neuer, besonders leistungsfähig er Transportmittel auf eigenen Fahrstrecken der Vorrang zu geben.
    Meine Damen und Herren, wir wollen auch der Frage nicht ausweichen, woher die Aufwendungen aus den von mir aufgeführten Gewichtsverlagerungen kommen sollen. Man kann es auch Umschichtungen nennen. Das ist ja ein landläufiger Ausdruck. Diese Umschichtungen vollzieht man sozusagen im Wege des Haushaltsvollzugs in jedem Jahr, manchmal in einer Weise, die weit über das hinausgeht, was das Parlament eigentlich beabsichtigt hat. Wir sind der Überzeugung, daß im Bereich der Subventionen — das Stichwort ist ja heute schon in einem anderen Zusammenhang gefallen, und zwar in einer sehr betonten Weise — nicht unbeträchtliche Möglichkeiten für die Finanzierung solcher Umschichtungen liegen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Welche?)

    — Ja, meine Damen und Herren, welche? Die Frage stellen Sie uns, der sozialdemokratischen Opposition, obwohl die einzige Stelle, die sie beantworten könnte, die Bundesregierung selber ist.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)

    Wobei wir uns darüber klar sind, daß nicht jede Art — —(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist aber billig!)

    —.Nun, meine Damen und Herren, wenn man von „billig" redet, könnten wir bei dem, was Sie gelegentlich der Opposition auf der Suche nach Sündenböcken sagen, auch sagen, daß Sie recht billig sind.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Wehner: Formierte Billigkeit!)

    Wir sind uns darüber klar, meine Damen und Herren, daß nicht jede Art von Subvention zu jedem



    Schoettle
    Zeitpunkt gekürzt oder gar ganz beseitigt werden kann. Das Thema des Abbaus der Subventionen steht aber schon so lange zur Diskussion, daß man endlich damit ernst machen muß. Der Bundesfinanzminister selbst hat gestern angekündigt, daß die Vielzahl der noch immer bestehenden steuerlichen Subventionen auf ihre Berechtigung überprüft werde. Auch heute morgen haben wir solche Töne in der Rede des Herrn Bundeskanzlers gehört. Es scheint uns dazu höchste Zeit zu sein. Das ist ein Punkt, an dem die Bundesregierung selber tätig werden muß. Das ist nur ein Teil der Subventionen. Der Finanzbericht beziffert die sichtbaren Finanzhilfen des Bundes — auf deutsch also: Subventionen, wenn Sie so wollen — in den verschiedenen Bereichen unserer Gesamtwirtschaft im Jahre 1965 auf über 5,5 Milliarden DM. Vorhin ist eine Zahl genannt worden, die ich deshalb für eine Phantasiezahl halte, weil darin alles enthalten ist, was man, wenn man die Dinge sehr weit auslegt, als Subvention bezeichnen kann, auch die gesetzlich verbrieften zuschösse an die Sozialversicherungsträger. Mir scheint, daß das eine unzulässige Ausweitung des Begriffs der Subvention ist.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wir gehen jedenfalls von dem Betrag aus, der im Finanzbericht mit 5,5 Milliarden DM beziffert ist als sichtbare Finanzhilfe auf einer Reihe von Gebieten unserer Gesamtwirtschaft.
    Wenn auch eine lineare Kürzung dieser Subventionen — ausgehend von diesem Betrag von 5,5 Milliarden DM — sicher Schwierigkeiten bereiten und Widerstände auslösen würde — das wird sie übrigens in jedem Falle und wo immer man sie anpackt —, so ist doch die Frage zu prüfen, ob in diesem Bereich nicht, wie in den vergangenen Jahren in vielen anderen Fällen, z. B. bei Investitionsansätzen, lineare Kürzungen möglich wären, etwa in der Größenordnung von 10 %, damit wenigstens einmal ein Anfang gemacht würde.

    (Beifall bei der SPD.)

    Der Herr Bundesfinanzminister hat in seiner gestrigen Rede sicher nicht ohne Absicht einen speziellen Fall einer Subvention verhältnismäßig breit abgehandelt, in dem für ein einziges Produkt — ich zitiere den Herrn Bundesfinanzminister —

    (Zuruf von der CDU/CSU: Herr Struve!)

    Aufwendungen zu Lasten des Bundeshaushalts von rund einer Milliarde aufgebraucht werden müssen. Auch wir sind uns klar darüber, meine Damen und Herren, daß eine solche unter agrarwirtschaftlichen Gesichtspunkten einmal gerechtfertigte Maßnahme nicht einfach beseitigt werden kann, ohne die Konsequenzen zu überdenken. An diesem Fall aber hat der Bundesfinanzminister selber exemplifiziert, wo die Schwächen unseres Subventionssystems liegen. Wir müssen zu dem strikten Grundsatz kommen -das sage ich jetzt ganz allgemein —, daß Subventionen nur für genau beschriebene Zwecke und klar befristet gegeben werden. Es ist leichter, eine Frist zu verlängern, wenn der Zweck noch nicht erreicht ist, als eine unbefristete Subvention zu beseitigen,
    die sich in einen Einkommensanspruch umgewandelt hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Noch einmal: wir sind überzeugt, daß im Bereich der Subventionen Möglichkeiten zur Finanzierung von Umschichtungen bestehen, und wir erwarten von der Bundesregierung, daß sie bei den Beratungen im Haushaltsausschuß die Möglichkeiten offenlegt, die sich auf diesem Gebiet ergeben. Man kann hier nicht immer nur den Mund spitzen und gegen die Subventionen angehen. Man muß auch wirklich einmal pfeifen, Herr Kollege Leicht, — damit Sie auch Ihre Freude haben. Insbesondere glauben wir
    — das füge ich hinzu —, daß bei den Subventionen

    (Zurufe von der CDU/CSU.) — Warten Sie einen Moment!


    (Zuruf von der CDU/CSU: Überall pfeifen, Herr Schoettle!)

    — Wir pfeifen mit, darauf können Sie sich verlassen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Vorpfeifen! — Lachen bei der SPD.)

    — Nein, nein. Für so dumm dürfen Sie die Opposition nun doch nicht halten.
    Ich füge hinzu, meine Damen und Herren, daß wir der festen Überzeugung sind, daß z. B. besonders hei den Subventionen für die Mineralölwirtschaft einbeträchtlicher Spielraum für Kürzungen vorliegt, — damit Sie nicht glauben, daß wir nur in eine Richtung zielen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das war der erste Pfiff!)

    — Gut, wenn Sie so wollen; ich habe nichts dagegen.
    Schließlich schlagen wir vor — und damit komme ich auf etwas zu sprechen, was auch der Kollege Leicht bereits berührt hat —, daß das sogenannte Pennälergehalt beseitigt wird. Wir befinden uns mit diesem Vorschlag in der angenehmen Nachbarschaft mit dem nordrhein-westfälischen Kultusminister Mikat.

    (Zuruf von der SPD: Kiesinger!)


    (bildungspolitische Bedenken vorgebracht. Unsere Bedenken haben sich vollauf bestätigt. Das „Gießkannenprinzip" — — — Was heißt das wieder? Wir haben natürlich dem Gesetz im ganzen zugestimmt, weil wir das Gesetz im ganzen nicht gefährden wollen. Wir konnten es auch nicht ablehnen; das hätte Ihnen so gepaßt, nicht wahr? Schoettle Ich komme darauf zurück, daß wir damals gegen dieses Verfahren die allerschwersten Bedenken vorgebracht haben. Es hat sich eben herausgestellt, daß das „Gießkannenprinzip", das auch hier angewendet worden ist, keine brauchbare Methode der Ausbildungsförderung ist. Nach der Kürzung des Pennälergehalts von 40 auf 30 DM durch das Haushaltssicherungsgesetz ist die Sache noch problematischer geworden. Die öffentliche Diskussion über eine anderweitige Verwendung der dafür eingesetzten Mittel ist deshalb durchaus verständlich. Die Bundesregierung und die Regierungsparteien täten gut daran, einzusehen, daß die bisherige Regelung den Notwendigkeiten einer zeitgemäßen Ausbildungsförderung nicht entspricht. Es kommt darauf an, sie zu einer gezielten Ausbildungsförderung umzugestalten. Und wenn ausreichende Mittel dazu nicht zur Verfügung stehen — die gegenwärtige Situation ist ein Beispiel dafür —, dann muß sich die gezielte Ausbildungsförderung an vernünftigen Einkommensgrenzen orientieren. Schließlich sind wir der Meinung, daß die in den Haushalt eingestellten 200 Millionen DM — Herr Kollege Leicht, auch hier befinde ich mich im Widerspruch zu Ihnen — zur Deckung des Defizits aus dem Haushalt 1965 entsprechend den Vorschriften der Reichshaushaltsordnung in das übernächste Haushaltsjahr, d. h. in den Haushalt 1967, verlegt werden sollten. Auch dadurch wäre unter Aufrechterhaltung des Haushaltsvolumens Spielraum für Umschichtungen gewonnen. Meine Damen und Herren, ich komme nun noch auf einige Fragen zu sprechen, für die im Haushalt 1966 entweder aus Gründen der allgemeinen Finanzlage keine oder noch keine Mittel vorgesehen sind oder deren Problematik sich nach Meinung der Bundesregierung offenbar im Augenblick einer befriedigenden Lösung zu entziehen scheint oder deren Lösung sonstwie vertagt oder verzögert werden kann. Da ist erstens die Frage der Besoldungspolitik und im Zusammenhang damit der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst. Der Herr Bundesfinanzminister hat der Beamtenschaft gestern ein Lob ausgesprochen, und das wird diese sicher freuen. Aber schöne Worte können nicht über die Tatsache hinweghelfen, daß die Bundesregierung zum Thema Besoldungspolitik bisher noch keine Konzeption entwickelt hat. Die Vorschläge, die der Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion in der Debatte vom 18. Februar 1966 dem Deutschen Bundestag vorgelegt hat, weisen einen Weg zu einer vernünftigen Besoldungspolitik. Eine Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes in der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Form ist sicher kein taugliches Mittel und wird die Schwierigkeiten im Hinblick auf Dienstpostenbewertung und Stellenplangestaltung nur vermehren. Wir hoffen, daß unsere Vorschläge so sorgfältig geprüft werden, wie es ihnen der Sache nach zukommt. Was die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst angeht, so ist bekannt, daß darüber Verhandlungen schweben. Daß die Regierung das Ergebnis solcher Verhandlungen nicht durch Veranschlagung zusätzlicher Mittel vorwegnehmen will, ist zu begreifen; das verstehen wir durchaus. Da aber ein Ergebnis sicher zu erwarten ist, müssen wir darauf hinweisen, daß hier eine der dubiosen Stellen im Haushalt ist, die mit Sicherheit noch im Haushaltsjahr 1966 wird geschlossen werden müssen. In der Rede des Bundesministers der Finanzen kehrte auch mit schöner Regelmäßigkeit die Feststellung wieder, daß die Finanzierung des zivilen Bevölkerungsschutzes geprüft und gesichert werde. Wir hören das mit nicht geringer Skepsis. Die Formel des Herrn Ministers kann nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, daß er in dieser wichtigen Frage mit leeren Händen vor das Haus getreten ist. Meine nächste Frage ist eine Frage an die Regierung. Sie betrifft den Verteidigungshaushalt, der ja, wie bekannt, nicht unbeträchtlich reduziert worden ist; ein Vorgang übrigens, der im Lichte früherer Auseinandersetzungen von einigem politischen Interesse ist. Ich will das nicht vertiefen. Seit Anfang dieses Jahres beschäftigt sich der Verteidigungsausschuß bekanntlich auf Grund einer Kleinen Anfrage der sozialdemokratischen Fraktion mit der Flugsicherheit und der Unfallsituation der Starfighter. Die Serie der Abstürze dieses Flugzeugs im Jahre 1965 hat die Öffentlichkeit erheblich beunruhigt. Der Herr Bundesminister der Verteidigung hat sich mehrfach noch während der Behandlung der Angelegenheit im Verteidigungsausschuß hierzu vor der Presse geäußert und die Öffentlichkeit über seine Auffassung unterrichtet. Am 11. Februar 1966 hat der Verteidigungsminister der Presse und etwa gleichzeitig auch dem Verteidigungsausschuß eine umfangreiche Liste von Maßnahmen zur Kenntnis gebracht, die er durchzuführen beabsichtigt, um die Flugsicherheit und den Flugbetrieb bei den Starfighterverbänden zu verbessern. Die vom Minister vorgeschlagenen Maßnahmen werden zum Teil erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, die in dem uns vorgelegten Haushaltsplan noch nicht enthalten sind. So soll z. B. der Bau einer großen Zahl von beheizten Unterstellhallen auf allen Starfighterplätzen bis Winter 1966 — ich wiederhole: bis Winter 1966! — fertiggestellt sein. Zusätzliche Prämien sollen gewährt werden, Stellenanhebungen sollen erfolgen, und zusätzliches Personal soll angeworben werden, um die personelle Lage und damit den Klarstand an Flugzeugen zu verbessern. Die Industrie soll in erheblich größerem Umfange als bisher Wartungsund Instandsetzungsarbeiten übernehmen. Am Flugzeug selbst sollen technische Verbesserungen durchgeführt werden, ebenso ist eine Verbesserung der Ausrüstung und der Bodeneinrichtungen geplant. Schoettle Kein einziges Wort des Einwands gegen diese Maßnahmen, wenn sie sich als zweckmäßig und notwendig erweisen. Das alles aber, meine Damen und Herren, wird erhebliches Geld kosten. Dem Parlament liegen bisher noch keine entsprechenden Vorlagen über die finanziellen Auswirkungen aller dieser Maßnahmen vor. Die Bundesregierung muß deshalb gefragt werden, ob sie bereits eine Vorstellung über die zusätzlichen finanziellen Mittel hat, die hierfür bereitgestellt werden müssen. Sie muß weiter gefragt werden, ob sie sich bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 1966, der ja gar nicht so weit zurückliegt, wie normalerweie Haushalte zurückliegen, im klaren darüber gewesen ist, daß die dringend notwendigen Verbesserungen für den Flugbetrieb und die Flugsicherheit in den Starfighterverbänden solche Aufwendungen erforderlich machen. Hier scheinen uns — gelinde gesagt — kaum verzeihliche Versäumnisse vorzuliegen. Wir möchten heute keine Antwort auf diese Fragen. Aber die Regierung wird sie beantworten müssen, wenn der Bundestag am 24. und 25. März hier im Plenum mit dem ganzen Starfighterkomplex beschäftigt sein wird. Wir halten es aber für notwendig, schon heute bei der ersten Lesung des Haushaltsplans 1966 auf diese Versäumnisse aufmerksam zu machen. In diesem Zusammenhang, obwohl in ein ganz anderes Ressort gehörend, muß die Bundesregierung auch an die Versprechungen erinnert werden, die sie am 12. Mai 1965 den Kriegsopfern gegeben hat, und die Herr Katzer, der jetzige Bundesarbeitsminister, in der Aussprache über die Regierungserklärung am 1. Dezember 1965 ausdrücklich bestätigt hat. Ich zitiere hier wieder den Finanzbericht 1966. Da heißt es: Weitere wesentliche Verbesserungen der Kriegsopferversorgung dürften demnächst zu erwarten sein. Demnächst! Ähnlich wie bei den Sozialrenten und Unfallrenten sollen künftig auch die Kriegsopferrenten laufend der wirtschaftlichen Entwicklung angepaßt werden. Die Bundesregierung hat am 12. Mai 1965 in einem Beschluß ihre Bereitschaft erklärt, im Haushaltsjahr 1966 den gegesetzgebenden Körperschaften ein drittes Neuordnungsgesetz vorzulegen, . . . Wenn das Wort „demnächst" einen Sinn haben soll, muß ja wohl demnächst etwas geschehen. Wir jedenfalls werden die Bundesregierung nicht aus der Verantwortung für die Zusagen entlassen, die sie den Kriegsopfern gegeben hat. Eine Absage hat der Bundesfinanzminister gestern einer Bevölkerungsgruppe erteilt, die wert ist, daß ihr geholfen wird, als er darauf hinwies, daß für eine Entschädigung der in der SBZ erlittenen Vermögensverluste die erforderlichen Mittel in absehbarer Zeit in den Haushalt nicht einzuplanen sind. Damit hat der Bundesfinanzminister erkennen lassen, daß in den nächsten Jahren mit einem Leistungsgesetz, das den Flüchtlingen aus der sowjetisch besetzten Zone die Gleichstellung mit den Vertriebenen bringen soll, nicht zu rechnen ist. Wir bedauern diese Absage an die Flüchtlinge, die offenbar für eine unabsehbare Zeit gedacht ist, um so mehr, als uns bekannt ist, daß die vom Finanzminister angegebene Größenordnung von 10 bis 12 Milliarden DM insgesamt zu hoch angesetzt worden ist und weil außerdem die Abwicklung in Parallele zum Lastenausgleichsgesetz in einem langfristigen Zeitraum stattfinden könnte. Man sollte den Betroffenen nicht alle Hoffnung rauben. Schließlich noch einige Worte zur Verkehrspolitik, die ich bereits im Zusammenhang mit den vordringlichen Fragen des kommunalen Verkehrs gestreift habe. Die deutsche Verkehrswirtschaft befindet sich in einem strukturellen Umstellungsprozeß, aus dem sich Konsequenzen für den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den binnenländischen Verkehrsträgern ergeben. Die Verkehrsgesetze von 1961 haben nicht zu der gewünschten Aufteilung des Verkehrsvolumens nach der volkswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Verkehrsträger und den Bedürfnissen der Verkehrsnutzer geführt. Die deutsche Verkehrswirtschaft ist im europäischen Wettbewerb durch die Wettbewerbsverzerrung im nationalen und grenzüberschreitenden Verkehr benachteiligt. Während die EWG-Partnerstaaten ihren grenzüberschreitenden Verkehr vielfach gezielt fördern, ihre Verkehrswirtschaft modernisieren und für den Gemeinsamen Markt leistungsfähig machen, hat sich die Ertragslage der deutschen Verkehrsträger in den letzten Jahren erheblich verschlechtert. Die Anpassung unserer Verkehrswirtschaft an die Erfordernisse der EWG verlangt eine Gesundung der binnenländischen Verkehrsträger und die Schaffung gleichartiger Wettbewerbsvoraussetzungen, die es unseren Verkehrsträgern ermöglichen, auf der Grundlage der Kostendeckung zu arbeiten. Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Verkehrsträger ist darüber hinaus eine Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und eine Steigerung der Verkehrsinvestitionen notwendig, die sich vom Ausbau der Zuund Ablaufwege zu den Nordseehäfen über die Modernisierung des Fahrzeugparks bis zum Ausbau eines leistungsfähigen Straßenund Binnenstraßennetzes erstrecken. Hier muß auch ein Wort zur Lage der Bundesbahn gesagt werden; das gehört auch in den Komplex der Verkehrspolitik. Nachdem die Bundesregierung entgegen ihren Versicherungen vor der Bundestagswahl eine kräftige Erhöhung der Tarife im Personenund Güterverkehr der Deutschen Bundesbahn beschlossen hatte, sah sie sich angesichts der hohen Fehlbeträge bei der Bundesbahn und der schlechten Ertragslage der binnenländischen Verkehrsträger erstmals genötigt, ein verkehrspolitisches Programm zu erarbeiten. Dieses Programm fordert von der Bundesbahn eine Anzahl negativer Rationalisierungsmaßnahmen, sagt jedoch nichts oder nur sehr wenig über die völlige Befreiung der Bundesbahn von betriebsfremden und betriebsungewöhnlichen Schoettle Lasten, über die dringend notwendige Kapitalausstattung, die Finanzierung des Investitionsprogramms der Bundesbahn, die Regelung der Wegekosten und die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen aus. Auch im Haushaltsjahr 1966 fehlen alle Ansätze für die Verwirklichung des verkehrspolitischen Programms der Bundesregierung. Der Haushaltsplan 1966 sieht für die Bundesbahn die Auflegung einer 400-Millionen-DM-Anleihe vor. Dieser Anleihe steht ein Investitionsmittelbedarf von rund 3 Milliarden DM gegenüber. Der angestrebte Abbau der Bundesleistungen hängt jedoch hauptsächlich davon ab, ob die Bundesbahn durch sofortige und umfassende Investitionen zur Modernisierung und Rationalisierung ihrer Betriebe die Kosten senken kann. Wir müssen deshalb von der Bundesregierung eine klare Aussage über Beginn, Art und Größenordnung der angekündigten Investitionshilfe fordern. Wir fordern außerdem eine offene Deklaration des im Haushaltsplanentwurf ausgewiesenen Liquiditätsdarlehens an die Bundesbahn, damit ersichtlich wird, um welche Ausgleichszahlungen des Bundes es sich hier handelt. Eine Bemerkung zu den Problemen der Binnenwasserstraßen. Auch der Ausbau dieses Verkehrsweges kommt nur schleppend voran. Bereits vorgenommene Investitionen in einzelnen Abschnitten werden oft durch Zurückhaltung in bestimmten Bereichen bereits ausgeworfener Mittel in ihrer Wirksamkeit erheblich beeinträchtigt oder gar wirkungslos gemacht. Neben der Fortsetzung der Kanalbauvorhaben kommt es darauf an, die Vertiefung der Zufahrten zu den deutschen Seehäfen schneller voranzutreiben. Die dafür im Haushalt 1966 vorgesehenen Mittel — 21 Millionen DM für Investitionsvorhaben — erscheinen uns unzureichend. Sie bedeuten einen beträchtlichen Rückgang gegenüber 1965. Wir wollen aber hier keinerlei Forderungen stellen, weil wir der Überzeugung sind, daß die Dinge ihr eigenes Gewicht haben und schließlich im Laufe der Zeit dazu zwingen werden, bestimmte Leistungen zu erbringen, wenn man nicht das, was man schon getan hat, wertlos machen will. Nach diesen Erinnerungsposten — mit diesem Wort soll das Gewicht der angesprochenen Fragen keineswegs vermindert, sondern nur in ein richtiges Verhältnis zum Haushalt 1966 gesetzt werden — gestatten Sie mir noch einige abschließende Worte zu den Problemen des Haushalts im allgemeinen, nicht im Detail. Wir freuen uns immer, wenn der Bundesfinanzminister von der Notwendigkeit einer grundsätzlichen Neuordnung des Haushaltswesens und davon spricht, daß auch das Haushaltsrecht den Erfordernissen der Gegenwart angepaßt werden muß und so weiter und so fort. Diese beiden letzten Worte sind wirklich der Ausdruck der Bekümmernis darüber, daß wir über diese Dinge schon so lange reden, ohne daß etwas geschehen ist. Gehört haben wir es schon des öfteren; aber wir müssen fragen: Wann geschieht es endlich? Die große Perspektive, die heute morgen der Herr Bundeskanzler hier entworfen hat, scheint uns keineswegs eine befriedigende Antwort auf diese Frage zu sein. Soll das alles wirklich erst im Zusammenhang mit der großen Finanzreform passieren, von der wir wissen, daß sie — nach den Worten des Herrn Ministers und leider auch nach unseren eigenen Einsichten in die Schwierigkeiten der Aufgabe — die ganze Legislaturperiode — und hoffentlich nur die — in Anspruch nehmen wird? Wir meinen: Die Reform des Haushaltsrechts und des Haushaltswesens des Bundes ist überfällig. Also her damit! Denn die Vorarbeiten haben lange genug gedauert, und die Entwürfe liegen angeblich schon lange in den Schubladen der Behörden. Der Finanzschock des Wahljahres 1965 hat die Überlegungen neu beflügelt, wie man einer Wiederholung der Ereignisse des Frühjahrs 1965 begegnen könne. Auch in diesem Hause sind Vorschläge gemacht worden; es war schon davon die Rede. Soweit sie darauf ausgehen, durch Geschäftsordnungsbestimmungen die „Ausgabefreudigkeit" des Parlaments im allgemeinen und in Wahljahren im besonderen zu bändigen, halten wir sie schlicht für untauglich. Die Erfahrungen mit dem § 96 der Geschäftsordnung, die dem Haushaltsausschuß schon in der Vergangenheit eine unlösbare und zu unsauberen Behelfslösungen gerade zwingende Aufgabe gestellt haben, sprechen dagegen, die Lösung auf diesem Wege, über die Geschäftsordnung, zu suchen. Wir beabsichtigen, dem Hause einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten. Dabei gehen wir von folgenden Erwägungen aus. Die Gestaltung des Bundeshaushalts im Rahmen einer längerfristigen Finanzplanung soll von den zu erwartenden möglichst wirklichkeitsnah geschätzten Einnahmen ausgehen, nicht umgekehrt von der Ausgabenseite. Die Verantwortung für die Ermittlung des Einnahmerahmens — der mit dem Haushaltsrahmen identisch sein müßte — soll bei der Bundesregierung und (beim Parlament liegen. Das letztere müßte sich durch ein besonderes Gesetz an diesen Rahmen binden. Dabei sind wir uns der Problematik frühzeitiger Einnahmeschätzungen durchaus bewußt. Wir halten es alber für besser, wenn Überschreitungen der Einnahmeschätzungen, die im Laufe des Haushaltsjahres eintreten können — das Gegenteil kann ja auch passieren und schafft dann für den Vollzug des Haushalts eine Zwangslage —, dem Bundesfinanzminister und der Regierung zur Finanzierung notwendig werdender Nachtragshaushalte dienen, für besser jedenfalls, als wenn sie zur Manipulierung des Vollzugs am Parlament vorbei oder gar — in Vorwegnahme der tatsächlichen höheren Eingänge — zur Heraufsetzung der Einnahmeansätze zum Zwecke der Deckung eines papiermäßigen Defizits bei der Haushaltsberatung verwendet werden. Wir sind uns klar darüber, daß eine Lösung, wie wir sie vorzuschlagen gedenken, eine gewisse Beschränkung der finanzpolitischen Bewegungsfähigkeit des Parlaments zugunsten der Regierungsverantwortung bedeuten würde. Etwas AhnSchoettle liches wollte ja auch Art. 113 des Grundgesetzes. Ich sehe noch nicht, wie dieser Artikel vernünftigerweise so geändert werden könnte, daß er den Zweck erfüllt. Aber das müßte vielleicht miteinander abgeglichen werden. Wir sind durchaus bereit, mit uns über unsere Vorschläge ernsthaft reden zu lassen, wenn das Ziel erreicht wird. Denn wir glauben, daß gerade angesichts des 1965er Finanzschocks eine Annäherung an das angelsächsische System der Finanzpolitik nur heilsam sein könnte. Ich spreche nur von einer Annäherung, nicht von einer völligen Angleichung. Wir sollten das Gewicht der menschlichen Natur, von der ja auch die Mitglieder des Parlaments und der Regierung — gerade in Wahlzeiten — bestimmt sind, nicht gering einschätzen. Es würde periodisch zu Erscheinungen führen, wie wir sie im Lichte der Erfahrungen des letzten Jahres alle bedauern, wenn auch der Grad der Verantwortlichkeit für sie verschieden groß ist oder verschieden groß eingeschätzt wird. Deshalb halten wir gesetzliche Bindungen für notwendig, die sich das Parlament selbst auferlegt. Ich komme zum Schluß. Der vorliegende Entwurf eines Haushaltsgesetzes 1966 erscheint uns Sozialdemokraten in einigen wesentlichen Punkten der Verteilung der Akzente nach verbesserungsbedürftig. Ich habe Vorschläge in dieser Richtung angekündigt, die nach unserer Ansicht ohne Erweiterung des Gesamtvolumens verwirklicht werden können. Der Entwurf läßt viele Wünsche offen. Aber das ist ja wohl das Schicksal eines jeden Entwurfs, der durch die politischen Grundvorstellungen derer bestimmt wird, die ihn erarbeiten und vertreten. Wir Sozialdemokraten werden in den nun beginnenden Beratungen von unseren politischen Vorstellungen her an der Verbesserung des Entwurfs mitarbeiten und hoffen dabei auf die Einsicht derjenigen, die der Verantwortung für die praktische Haushaltspolitik näher sind als wir. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Emde. — Verzeihung, Herr Bundesminister Heck hatte sich zu Wort gemeldet. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Kollege Schoettle, Ihre Ausführungen zu den Ausbildungszulagen im Rahmen des Familienlastenausgleichs können von der Seite der Bundesregierung nicht unwidersprochen bleiben. Zunächst möchte ich sagen, daß es ungut ist, wenn man einer Sache einen falschen Namen gibt, damit man sich dann danach leichter damit auseinandersetzen kann. — Wenn ein volkstümlicher Name ein falscher Name ist, dann eignet er sich nicht zur Verwendung bei einer Debatte hier im Hause. Herr Kollege Schoettle, Sie wissen so gut wie ich, daß es sich bei dieser Ausbildungszulage um eine Maßnahme im Rahmen des Familienlastenausgleichs (Sehr richtig! in der Mitte. — Abg. Schoettle: Deren Zweckmäßigkeit allgemein bezweifelt wird!)


    (Zuruf von der CDU/CSU.)


    (Lachen bei der CDU/CSU)


    (Beifall bei der SPD.)





    (Beifall bei der SPD.)


    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)


    (Beifall bei der SPD.)


    (Erneuter Beifall bei der SPD.)


    (Beifall bei der SPD.)


    (Beifall bei der SPD.)





    (Beifall bei der SPD.)


    (Zustimmung bei der SPD.)





    (Beifall bei der SPD.)





    (Anhaltender Beifall bei der SPD.)