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ID0502513800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 25. Sitzung Bonn, den 3. März 1966 Inhalt: Begrüßung des Generalsekretärs der IPU, Herrn de Blonay 1125 C Fragestunde (Drucksachen V/339, V/340) Fragen des Abg. Reichmann: Beseitigung der ehemaligen Westwallanlagen Dr. Dollinger, Bundesminister . . 1117 B Reichmann (FDP) 1117C Josten (CDU/CSU) 1118 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Aktion zur Linderung der Hungersnot in Indien Dr. Vialon, Staatssekretär . . . . 1118 C Kahn-Ackermann (SPD) 1118D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Fluglärmgutachten vom Mai 1965 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1119 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1119 B Cramer (SPD) 1119 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1119 C Frage des Abg. Büttner: Neuregelung der Rechtsverhältnisse der nebenberuflich tätigen Fleischbeschauer Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1120 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 1120 A Fragen des Abg. Büttner: Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom 15. März 1960 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 1120 B Büttner (SPD) 1120 C Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Angabe von Zusatzstoffen bei Lebensmitteln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1121 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1121 B Frau Dr. Hubert (SPD) 1121 C Dr. Rinderspacher (SPD) 1121 D Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Schädlingsbekämpfungsmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1122 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1122 A Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Gehalt der Luft und Nutzungspflanzen an Blei und krebserregenden Stoffen in der Nähe verkehrsreicher Straßen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1122 B Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1122 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 Fragen des Abg. Geiger: Neufassung der Bundespflegesatzverordnung 1122 D Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Krebsforschung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1123 A Dr. Tamblé (SPD) 1123 B Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): Berufsstand der Hebamme, Besoldung und Nachwuchsfrage Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 1123 C, 1124 C Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 1123 D, 1124 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 1124 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 1125 B Fragen des Abg. Seibert: Absetzung der Mineralöl- und der Kfz-Steuer bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1125 C Fragen des Abg. Ott: Arbeitsrückstände für Sparprämien bei den Finanzämtern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1126 B Frage des Abg. Ott: Wirtschaftliche Verluste der Wehrpflichtigen durch Ableistung ihrer Wehrpflicht Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1126 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 1127 B Fragen der Abg. Ruf und Dr. Mommer: Errichtung eines Bürohauses des Deutschen Bundestages Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1127 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 1128 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/250), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1966 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966) (Drucksache V/305) — Fortsetzung der ersten Beratung — Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 1128 D Leicht (CDU/CSU) 1132 D Schoettle (SPD) 1140 B Dr. Heck, Bundesminister . . . 1149 B Dr. Emde (FDP) 1149 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 1157 B von Hassel, Bundesminister . . 1164 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 1165 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 1174 A Windelen (CDU/CSU) 1175 D Dorn (FDP) 1181 C Brese (CDU/CSU) 1182 A Dichgans (CDU/CSU) 1185 C Hermsdorf (SPD) 1188 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1191 A Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung von Rüböl aus inländischem Raps und Rübsen (Drucksache V/320) — Erste Beratung — 1193 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. November 1965 mit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel über die Rückzahlung der Reichsmarkanlagen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Deutschland (Drucksache V/330) — Erste Beratung — 1193 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. September 1965 mit der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und -vom Vermögen (Drucksache V/331) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Februar 1964 mit der Republik Korea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/332) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache V/329) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Architektengesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache V/306) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (FDP) (Drucksache V/307) — Erste Beratung — 1194 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 III Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Neunte, Zwölfte, Siebente und Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/243, V/315; V/259, V/316; V/261, V/260, V/317) . . . 1194 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur unentgeltlichen Abtretung von Geschäftsanteilen an willschaftlichen Unternehmungen, hier: Beteiligungen an Flughafengesellschaften (Drucksachen V/202, V/321), betr. Grundstückstausch mit dem Land Berlin (Drucksachen V/25, V/322) und betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zur Überlassung junger Aktien der Deutschen Lufthansa AG an private Zeichner (Drucksachen V/209, V/323) 1194 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes auf der Karthause in Koblenz (Drucksache V/336) . . . . 1195 C Antrag betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/126) 1195 C Nächste Sitzung 1195 D Anlagen 1197 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 1117 25. Sitzung Bonn, den 3. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung: Es ist zu lesen: 24. Sitzung, Seite 1048 B, vorletzte Zeile statt Scholven-Dokument: Schollwer-Dokument. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adorno 4. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 4. 3. Bading 7. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Behrendt 3. 3. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Beuster 3. 3. Frau Blohm 4. 3. Blumenfeld 27. 3. Burger 10. 4. Damm 4. 3. Deringer 4. 3. Dr. Dittrich.*) 4. 3. Eisenmann 13. 3. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 5. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Frau Funcke 4. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 3. Haage (München) 4. 3. Hahn (Bielefeld) *) 4. 3. Hamacher 31. 3. Hirsch 4. 3. Horstmeier 4. 3. Illerhaus *) 3. 3. Jacobi (Köln) 4. 3. Dr. h. c. Jaksch 3. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Klein 18. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 5. 3. Klinker *) 4. 3. Frau Krappe 31. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Löhr 4. 3. Mattick 4. 3. Mertes 12. 3. Metzger *) 4. 3. Dr. Miessner 12. 3. Mischnick 4. 3. Missbach 22. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Porten 3. 3. Riegel (Göppingen) 4. 3. Rösing 4. 3. Schonhofen 4. 3. Frau Schroeder (Detmold) 4. 3. Schulhoff 4. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 3. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seifriz*) 4. 3. Dr. Starke 3. 3. Stephan . 3. 3. Teriete 4. 3. Dr. Verbeek 8. 3. Dr. Vogel 4. 3. Wächter 4. 3. Dr. Wilhelmi 4. 3. Baron von Wrangel 4. 3. Dr. Wuermeling 3. 3. Zerbe 5. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 25. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wuermeling (Drucksache V/251 Frage XV/4) : Ist aus der Nichtbeantwortung von drei verschiedenen von Mitgliedern des Hauses dem Bundeskanzler schriftlich und mündlich vorgetragenen Bitten um Klärung seiner gegensätzlichen Äußerungen über Einkommensgrenzen beim Kindergeld zu schließen, daß der bei den Ausbildungszulagen, beim Mutterschaftsgeld und bei den Schülertarifen begonnene Abbau unseres Familienausgleichs durch Einführung international allgemein abgelehnter Einkommensgrenzen im Kindergeldgesetz fortgesetzt werden soll? In der Regierungserklärung, die der Herr Bundeskanzler am 10. November 1965 vor dem Bundestag abgegeben hat, heißt es: „Es gehört zu den Aufgaben der kommenden Jahre, die Familienpolitik fortzuentwickeln. Dies gilt auch für den Familienlastenausgleich." Unter Fortentwicklung verstehe ich eine Entwicklung des Familienlastenausgleichs nach den bisherigen Grundsätzen. Es besteht daher kein Anlaß anzunehmen, daß die Bundesregierung beim Familienlastenausgleich eine Einkommensgrenze einführen wird. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 2. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/303 Fragen III/4 und III/5): Ist der Bundesregierung bekannt, daß § 44 Abs. 4 der Allgemeinen Zollordnung zum Nachteil der Fischer von der Oberfinanzdirektion Kiel enger ausgelegt wird als vom Bundesfinanzministerium, daß die Besatzungen also auch dann vom ab; gabenfreien Schiffsbedarf ausgenommen sind, wenn sie nicht in den Heimathafen, wohl aber ins Zollgebiet zurückkehren? Billigt die Bundesregierung das in Frage III/4 geschilderte Verfahren der Oberfinanzdirektion Kiel, das grundsätzlich alle von kürzeren Fangreisen in das Zollgebiet zurückkehrenden Fischer von der möglichen Abgabenbefreiung ausnimmt? 1198 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 Die Praxis der Oberfinanzdirektion Kiel entspricht der Rechtslage. Mund- und Schiffsvorrat auf Fischereifahrzeugen ist nicht zollfrei, wenn die Schiffe nach den üblichen kurzen Fangreisen ins Zollgebiet zurückkehren (vgl. § 44 Abs. 4 der Allgemeinen Zollordnung). Dabei ist es gleichgültig, ob bei der Rückkehr der Heimathafen des Schiffes oder ein anderer Hafen angelaufen wird. Der Grund für diese Regelung liegt darin, daß die Besatzungen die Fischereifahrzeuge nach ihrer Rückkahr ins Zollgebiet in aller Regel verlassen, und zwar meist auch dann, wenn ein anderer als der Heimathafen angelaufen wird; es besteht daher kein Anlaß, Mund-und Schiffsvorrat an Bord der Schiffe zollfrei zu lassen. Diese Regelung besteht schon seit Jahrzehnten. Sie wird in der angegebenen Weise von: allen Oberfinanzdirektionen an der Küste praktiziert. Anders lautende Weisungen meines Hauses sind nicht ergangen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Albert Leicht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Erstens habe ich mich nicht so ausgedrückt, wie Sie sagen, und zweitens, Herr Hermsdorf, habe ich bewußt gesagt: „Auf die Gründe, warum es einzelnen Ländern bekanntermaßen und anerkanntermaßen schlecht geht, will ich nicht eingehen. Es wäre viel dazu zu sagen."

    (Abg. Hermsdorf: Dann soll man aber auch nicht gegen die Länder polemisieren!)

    - Ich polemisiere gar nicht!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich habe wörtlich gesagt — im Blick auf den Haushalt 1966 und den Vorschlag des Bundesrates, und wenn Sie es nochmals gehört haben, dann überlegen Sie sich diesen Gedankengang, ob Sie dann noch von „Polemisieren" sprechen können —: Meiner Meinung nach kann der Vorschlag nur als der Versuch bezeichnet werden — wohlgemerkt: unter dem Aspekt Haushalt 1966 —, aus der disziplinierten Haushaltsgebarung des Bundes Nutzen zu ziehen, ohne daß die Voraussetzungen für solche Ergänzungszuweisungen vorliegen.
    Das wird deutlich — und jetzt hören Sie zu! —, wenn man in der Stellungnahme des Bundesrates liest, es könne dem Bund zugemutet werden, mit jenen 200 Millionen DM, die für die teilweise Abdeckung des Defizits aus 1965 vorgesehen sind, den Ländern unter die Arme zu greifen. Dabei ist völlig außer acht gelassen, daß dieser Betrag ausdrücklich — und wie ich anmerken möchte, zu Lasten der Versorgungsempfänger — im Haushaltsjahr 1966 frei gemacht worden ist, um jetzt einen Teil des Defizits aus 1965 auszugleichen, damit die Versorgungsempfänger wenigstens schon 1967 und nicht



    Leicht
    erst, wie ursprünglich vorgesehen, im Jahre 1968
    in den vollen Genuß der gesetzlich festgelegten Leistungsverbesserungen kommen. Über diesen Zusammenhang, Herr Kollege Hermsdorf, hätte man sich Klarheit verschaffen können, bevor man einfach die Hand nach diesen 200 Millionen DM ausstreckte. Man hätte sich nämlich von diesem Zusammenhang in der Bundestags-Drucksache zu Drucksache V/84 überzeugen können. Ich lese Ihnen wörtlich vor.

    (Zuruf von der SPD: Sie haben ja bisher nur vorgelesen!)

    — Vielleicht machen Sie es besser, Herr Tamblé.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist der Cicero Tamblé!)

    Ich will Ihnen nicht noch mehr sagen. — In diesem Schriftlichen Bericht, der von diesem Hause ja dann angenommen worden ist — ich selber war Berichterstatter anläßlich des Haushaltssicherungsgesetzes —, steht:
    Die im Jahre 1966 gegenüber der Regierungsvorlage eintretende zusätzliche Einsparung für den Bund ... von rund 227 Millionen DM
    — nicht nur 200 Millionen —
    soll zur Deckung eines Teils des für 1965 zu
    erwartenden Kassendefizits verwendet werden,
    um damit die durch die Neufassung gegenüber
    dem Regierungsentwurf entstehenden Mehrkosten im Jahre 1967 in etwa auszugleichen.
    Nichts anderes ist hier gemacht worden, als was der
    Bundestag selber als seine Meinung gesagt hat.
    Diese notwendigen kritischen Bemerkungen, meine Damen und Herren, sollen aber keineswegs den positiven Gesamteindruck verdecken, den wir im ganzen gerade von diesem Haushalt haben müssen. Der Ausblick auf das Jahr 1966 ist, soweit die Haushaltsgestaltung des Bundes in Frage steht, durchaus befriedigend. Nach dem Haushaltssicherungsgesetz wird dieser Haushalt ein zweiter Schritt, ein weiteres Glied in der Kette der Maßnahmen sein, die die Regierungsparteien ergreifen, um die ökonomische Grundlage für eine sich in Frieden und Freiheit festigende Gesellschaft sicherzustellen.
    Dieser Etat ist, wie wir meinen, solide. Er ist ausgeglichen, er ist gut finanziert, nämlich nur mit ordentlichen Einnahmen und einem sehr „angemessenen" — im Verhältnis' gesehen — Kreditbedarf. Dieser Haushalt wirkt unserer Meinung nach auch antizyklisch und dieser Etat wirkt daher inflationären Tendenzen entgegen, aber nur dann — das muß uns klar sein und ist uns auch klar —, wenn er so durchgeführt wird, wie er, hoffentlich bald, dieses Hohe Haus verläßt. Daß das möglich ist, beweist uns der Etat 1964, in dem der Ausgaberahmen mit dem Einnahmerahmen auch am Schluß des Rechnungsjahres noch übereingestimmt hat.
    Aus dem Finanzbericht ergibt sich für 1967 ein voraussichtlicher Ausgabenbedarf von rund 77 Milliarden DM. Diesem Ausgabenbedarf von geschätzten 77 Milliarden stehen ordentliche Einnahmen nur in einer Größenordnung von rund 71,4 Milliarden DM gegenüber. Gelingt es, die verbleibende
    Deckungslücke zu etwa einem Drittel durch Inanspruchnahme des Kapitalmarkts zu schließen, so verbleibt dennoch ein ungedeckter Fehlbetrag von etwa 4 Milliarden DM im Jahre 1967. Für die kommenden Jahre bis 1970 ergibt sich kein günstigeres Bild. Unterstellt man, daß auch in diesen Jahren eine Deckung der Finanzierungslücke auf dem Anleiheweg zu etwa einem Drittel möglich sein wird, so verbleiben weiterhin Deckungslücken von durchschnittlich 4 Milliarden DM. Zu berücksichtigen ist dabei — und das sollte man nicht aus den Augen verlieren —, daß der geschätzte Ausgabenbedarf zu 90 % auf Ausgaben entfällt, die auf gesetzlicher, vertraglicher oder internationaler Bindung beruhen.
    Die Schwierigkeiten der künftigen Jahre werden noch offensichtlicher, wenn wir zur Kenntnis nehmen müssen, daß beim vorgeschätzten Bedarf für die Jahre bis 1970 keine Aufwendungen für neue Maßnahmen aufgenommen sind. Daß solche kommen, wissen wir. Für uns ist es z. B. klar, daß in der Kriegsopferversorgung etwas geschehen muß. Entsprechendes gilt für andere Probleme. Es ist also klar, daß diese neuen Ausgaben kommen.
    Ich möchte mich nicht mit dem Zahlenwerk auseinandersetzen, das in diesem Finanzbericht dargelegt worden ist — vielleicht tut es mein Kollege Dr. Althammer —, und zwar deshalb, weil die Größenordnungen des vorausgeschätzten Defizits von vielen unwägbaren Faktoren abhängen, worüber wir uns sicherlich alle klar sind. Aber eines ist jedenfalls offensichtlich: daß im Aufzeigen einer solchen Entwicklung für Regierung und Parlament eine Herausforderung liegt, auf die wir einfach eine Antwort zu geben haben. Die Antwort kann nur darin bestehen, daß die Bundesregierung in erster Linie die verschiedenen Staatszwecke nach Prioritäten neu ordnet und uns spätestens beim Haushalt 1967 entsprechende Vorschläge unterbreitet. Das wird zwar harte Entscheidungen fordern, aber ich hoffe, daß das, was der Herr Bundeskanzler heute morgen gesagt hat, schon andeutet, daß die Regierung gewillt ist, hier etwas zu tun.
    Wenn wir der sich abzeichnenden Entwicklung Herr werden und den Haushaltsausgleich in den kommenden Jahren zu einem wesentlichen Teil durch Ausgabekürzungen erzwingen wollen, ergeben sich nur folgende Möglichkeiten: 1. einschneidende Eingriffe in die beeinflußbaren Ausgaben, insbesondere im Bereich der Subventionen, 2. neue gesetzliche Maßnahmen — dabei ist an die Durchforstung insbesondere der Steuer- und Prämienvergünstigungen mit dem Ziel ihrer Harmonisierung und wohl auch ihres teilweisen Abbaues zu denken —, 3. Kürzung von rechtlich gebundenen Ausgaben, 4. Entlastung des Bundeshaushalts durch Reorganisation der Bundesbahn und Konsolidierung der Bundespost und 5. Zurückhaltung bei neuen Ausgaben. Nur eine gleichzeitige und alsbaldige Inangriffnahme der verschiedenen Maßnahmen läßt einen durchgreifenden Erfolg erhoffen. Wir erwarten daher von der Bundesregierung in diesem Rahmen unverzüglich Vorschläge.
    Daneben halten wir es für dringend notwendig, durch eine Änderung des Grundgesetzes den



    Leicht
    Art. 113 zu einem praktisch brauchbaren Instrument zur Sicherung der Bundesfinanzen zu machen und zugleich eine Änderung des § 96 der Geschäftsordnung dieses Hauses zu beschließen. Ein Vorschlag meiner Fraktion hierzu liegt dem Haus bereits vor. Wir wären dankbar, wenn er demnächst oder ziemlich schnell hier behandelt werden könnte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, auch die Opposition muß jetzt Farbe bekennen. Ich nehme an, daß Herr Schoettle das gleich tun wird.

    (Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Sie haben doch noch keine Farbe bekannt!)

    Sie muß klarstellen, ob sie wenigstens grundsätzlich bereit ist, auf dem vorgezeichneten Wege mitzumachen, oder ob sie auch künftig auf dem Gebiet der Haushaltspolitik weiter in untätiger Kritik verharren will.
    Es ist der Zeitpunkt gekommen — und damit möchte ich schließen —, wo es nicht mehr genügt, in Finanzfragen nur den Mund zu spitzen, wie Sie es, Herr Kollege Schoettle, einmal so schön gesagt haben,

    (Abg. Schoettle: Ich werde es Ihnen wieder sagen!)

    sondern es muß endlich gepfiffen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Denn — und nun spreche ich mit einem ehemaligen Kollegen, wenn man so sagen darf — um mit dem Bankier und ehemaligen Abgeordneten David Hansemann zu sprechen — es war in einer Sitzung des Vereinigten Landtags am 8. Juni 1847 —: Bei Geldsachen — bei Geldsachen, so heißt das wörtliche Zitat — hört die Gemütlichkeit auf. Auch für Sie, auch für uns, für alle!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Schoettle.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir scheinen bei den Haushaltsberatungen einen neuen Stil zu entwickeln; wenigstens scheint es mir so, wenn ich einen Vergleich mit früheren Gepflogenheiten ziehe. Betrachten Sie diese Bemerkung bitte nicht als einen Ausfluß persönlichen Gekränktseins. Immerhin ist es eine Neuerung gegenüber früher, daß, nachdem der Bundesfinanzminister einen langen Teil der Beratung mit der Begründung seines Haushalts in Anspruch genommen hat, dann auch der Herr Bundeskanzler in die Arena reitet und dann die stärkste Regierungsfraktion noch die Spitze der Diskussion nimmt. Das erweckt doch stark den Eindruck, als ob man das Wort der Opposition möglichst weit in den Hintergrund drängen oder gar durch die Wucht eines massiven Aufmarsches überdecken wollte.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das ist aber schließlich eine Geschmacksfrage. Und wenn es Ihr Geschmack ist, wir können ihn nicht ändern.

    (Abg. Killat: Das ist die chloroformierte Gesellschaft! — Heiterkeit bei der SPD.)

    So viel zum Stil.
    Nun zur Sache, meine Damen und Herren. Die gestrige Rede des Herrn Bundesfinanzministers könnte man als die Eröffnungsbilanz für die 5. Legislaturperiode des Bundestages bezeichnen. Denn was der Herr Bundesminister über den Inhalt des Haushalts des Jahres 1966 hinaus gesagt hat, was er für die nächsten Jahre in Aussicht gestellt hat und was durch die statistischen Daten des Finanzberichts 1966 an Einzelheiten beigesteuert worden ist — und das ist nicht wenig —, hat ein Bild abgerundet, das man nur als düster bezeichnen kann. Das Ergebnis kurz susammengefaßt — Herr Kollege Leicht hat schon einige Daten dazu genannt —: Die Bundeshaushalte bis 1970 werden unter den gegebenen Voraussetzungen — keine Aufwendungen für neue Maßnahmen auf der Ausgabenseite, kein Ansatz für außerordentliche Deckungsmittel auf der Einnahmenseite, keine Defizite ab 1966 — genauso beengt sein wie der Haushalt, den uns der Herr Bundesfinanzminister gestern unterbreitet hat.
    Bei einem Gesamtausgabenbedarf, der nach dem Finanzbericht — ich verkürze hier die Perspektive etwas — von 1967 mit 76,5 Milliarden DM auf 1970 mit 86,1 Milliarden steigen soll, wird sich die Finanzierungslücke immer um Beträge zwischen 5 und 7 Milliarden DM herum bewegen. Der Finanzbericht, den man wohl als eine Verbesserung gegenüber früher bezeichnen darf, ist zwar noch immer unzulänglich als Instrument einer längerfristigen finanzpolitischen Vorausschau, aber er ist immerhin nützlich als eine Orientierung über eine ganze Reihe von Daten.
    Jedenfalls muß man sich die Bedeutung der Erkenntnisse, die auf Seite 97 des Finanzberichts 1966 niedergelegt sind, für die kommende Finanz- und Haushaltspolitik gründlich zu Gemüte führen. Da wird in aller Nüchternheit folgendes festgestellt:
    Vorausschauen läßt sich, daß selbst bei einer Besserung der Kapitalmarktlage voraussichtlich die Finanzierungslücken kaum zu mehr als einem Drittel durch Kreditmarktmittel geschlossen werden können. Danach ergibt sich, daß in den Jahren bis 1970 eine Finanzierungslücke von durchschnittlich 4 Milliarden jährlich verbleibt. Diese permanente Finanzierungslücke
    — ich zitiere immer noch den Finanzbericht —
    ist darauf zurückzuführen, daß durch die automatische Steigerung der Ausgaben auf Grund der einigen Gesetzen innewohnenden Dynamisierung der jährliche Einnahmezuwachs mehr als aufgezehrt wird. Hieraus wird deutlich, daß es sich bei den wiederkehrenden Finanzierungslücken um einen strukturell bedingten defizitären Ausgabeüberhang handelt. . . . Wenn Steuererhöhungen vermieden werden sollen, müssen auf der Ausgabeseite tiefgreifende



    Schoettle
    Umstellungen vorgenommen werden. Von den gegenwärtig im Bundeshaushalt vorhandenen Schwerpunkten können nur wenige bestehenbleiben.
    Das, was der Herr Bundeskanzler heute vormittag gesagt hat, deutet darauf hin, daß man hier auf dem Weg der längerfristigen Finanzplanung den Versuch machen will, die Klippen, die in einer solchen Prognose zweifellos sichtbar werden, zu bewältigen, ohne die Konsequenzen zu ziehen, die hier auch im Finanzbericht als eine Alternative angedeutet sind, nämlich Steuererhöhungen, durch die vermieden werden könnte, daß tatsächlich tiefgreifende Umstellungen auf der Ausgabeseite des Bundeshaushalts vorgenommen werden müßten.
    Diese düstere Prognose ist, wie gesagt, dem Finanzbericht entnommen. Wenn man sich die Konsequenzen für die Finanz- und Haushaltspolitik der Bundesregierung für die nächsten Jahre einmal vorstellt, dann kann man nur zu dem Schluß kommen, daß die offenkundige Ausweglosigkeit dazu führen muß, eine Reihe von Ausgabegesetzen erneut zu ändern, und zwar mit der Absicht, die Ausgaben herabzusetzen, mit anderen Worten: eine Neuauflage des Haushaltssicherungsgesetzes. Man kann nur die Frage stellen: Oder was denn sonst?
    Der Herr Bundesfinanzminister hätte übrigens — das sei hier mit aller Deutlichkeit gesagt — das, was ich die Eröffnungsbilanz für die Legislaturperiode genannt habe, schon weit früher und mit gar nicht sehr verschiedenen Daten dem Parlament vorlegen können, ja vorlegen müssen,

    (Beifall bei der SPD)

    nämlich spätestens im Frühjahr 1965, als sich das Parlament anschickte, jene großen finanzwirksamen Gesetze zu beschließen, die in allen entscheidenden Punkten aus dem Schoße der Regierung oder der Regierungskoalition hervorgegangen sind und die dann schließlich zu dem geführt haben, was man mit Recht den Finanzschock des Jahres 1965 genannt hat. Er wirkt heute noch — ich möchte sagen, glücklicherweise — auf allen Seiten dieses Hauses und auch in der Öffentlichkeit nach. Die Regierung hat sich aber damals darauf beschränkt, zu protestieren, nachdem das Parlament bereits auseinandergegangen war, und hat lediglich dem neu zu wählenden Bundestag mit dem Knüppel eines Haushaltssicherungsgesetzes gewinkt, das damals in Ansätzen schon offenbar vorbereitet wurde und dann auch dem Hause vorgelegt worden isst.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Vor der Wahl! — Also doch!)

    — Was heißt „Also doch"? Ich sage: die Bundesregierung hat das Parlament erst nach Hause gehen lassen, ehe sie wirklich — scheinbar — tätig geworden ist. Sie hat aber die Verantwortung für das, was zu tun war, dem neuen Bundestag überlassen.
    Der Bundesfinanzminister hat gestern in seiner Rede wieder einmal davon gesprochen — auch Herr Kollege Leicht hat das heute gesagt —, daß sich die Opposition diesem Haushaltssicherungsgesetz versagt habe. Er sollte nicht vergessen, daß wir unsere Haltung in erster Linie darauf gestützt haben, daß damit Änderungen an einem Haushalt beschlossen werden sollten, der noch nicht einmal in Umrissen für das Parlament sichtbar war.

    (Beifall bei der SPD.)

    Auf den Gesamtvorgang, meine Damen und Herren, ist nicht zu Unrecht das Wort geprägt worden, daß man vor der Wahl mit der Gießkanne querfeldein gegangen sei, um nach der Wahl die ausgestreuten Gaben mit dem Staubsauger wieder einzusammeln. Wir können das bis heute noch nicht als eine ordentliche und vernünftige Finanzpolitik betrachten.
    Herr Minister Dahlgrün hat übrigens in seinem Rückblick auf den Bundeshaushalt 1965 einige Ansichten bestätigt, die wir Sozialdemokraten bereits früher dazu geäußert haben. Ich will nicht alle Bedenken wiederholen, die wir während der Beratungen des letztjährigen Haushalts vorgebracht haben. Ich will nicht noch einmal die Kunstgriffe hier dartun, mit denen die Deckungslücke in Höhe von 2,4 Milliarden DM geschlossen worden ist. Es bleibt nur festzustellen, daß folgende Tatsachen durch den Finanzminister, wenn auch nicht verbal, so doch dem Sinne nach bestätigt worden sind. Der Bundeshaushalt 1965 war nicht solide bilanziert und verstieß in einer Reihe von Punkten gegen die Etatwahrheit und -klarheit. Wieweit es der gegenwärtige Entwurf tut, wird zu untersuchen sein. Der Haushalt 1965 war zwar formal, aber nicht tatsächlich in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Außerhalb des Haushalts sind eine ganze Reihe von Aufwendungen vorgenommen worden, die eigentlich in den Haushalt gehört hätten, Dadurch, daß sie außerhalb des Haushalts stattfanden, haben sie das Etatvolumen künstlich niedergehalten. Das Etatvolumen lag höher, als der Soll-Ansatz von 63,9 Milliarden DM vorgab. Es lag über dem Zuwachs des Sozialprodukts und um rund 2 Milliarden DM über dem Soll.
    Der Vergleich zwischen Ist und Soll und der Streit darüber, ob das eine zulässige Vergleichsmethode sei, brauchen hier nicht weitergeführt zu werden; man kann das so oder so beurteilen. Wenn man von dem Haushalts-Soll 1965 ausgeht, dann bleibt jedenfalls festzustellen, daß das Ist, d. h. der vollzogene Haushalt, um rund 2 Milliarden DM darüberlag. Das Defizit von rund 700 Millionen DM wird die Haushaltswirtschaft der Jahre 1966 und 1967 zusätzlich belasten. So gesehen ist auch der Haushalt 1965 leider nicht, wie mein Kollege Dr. Schiller gelegentlich zu sagen pflegt, der „Schnee vom vorigen Jahr".
    Vor uns stehen nun der Haushalt 1966 und die mit ihm verbundenen finanzpolitischen und allgemeinpolitischen Fragen. Der Bundesfinanzminister hat in seiner gestrigen Rede eine bemerkenswerte Warnung ausgesprochen. Er sagte nämlich — und darin können wir ihm nur zustimmen —, daß nicht nur von zu hohen, sondern auch von zu niedrigen Staatsausgaben nachteilige Wirkungen für unsere Volkswirtschaft ausgingen; die Staatsaufgaben dürften weder vernachlässigt noch übermäßig vorangetrieben werden. — Das gilt nach unserer Meinung für alle Ebenen der öffentlichen Gewalt. Deshalb ist eine Abstimmung der Haushaltspolitik aller öffent-



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    lichen Hände, wie sie das Gutachten der TroegerKommission vorsieht, durchaus wünschenswert.
    Wir Sozialdemokraten treten keineswegs für überhöhte öffentliche Haushalte ein. Wer uns das andichtet, erzählt Märchen. Was wir wollen, sind sachgerechte Haushalte, die den jeweiligen Trägern der öffentlichen Gewalt die Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglichen. Bei dem Zustand, in den unsere Finanzwirtschaft durch das allzulange Aufschieben der längst notwendigen Reform geraten ist, ist diese Aufgabenerfüllung an vielen Punkten in Frage gestellt. Wir sind uns durchaus darüber klar, daß die Realisierung der Vorschläge der Troeger-Kommission nicht von heute auf morgen möglich ist. Der Bundesfinanzminister hatte vermutlich nur allzu recht, als er gestern meinte, daß diese Aufgabe den 5. Deutschen Bundestag während seiner ganzen Legislaturperiode beschäftigen werde. Es wäre nach unserer Meinung aber ein verhängnisvoller Irrtum, zu glauben, daß die Lösung aller Fragen, die uns die gegenwärtige Lage unserer öffentlichen Finanzwirtschaft auf allen Ebenen stellt, bis zu dem Zeitpunkt verschoben werden könnte, in dem das große Werk der Reform unserer Finanzverfassung glücklich unter Dach und Fach gebracht worden ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich werde auf einige dieser Fragen noch zu sprechen kommen, vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt der Festlegung von Prioritäten oder Rangordnungen oder Schwerpunkten, wie Sie belieben, das zu nennen. Davon ist ja heute mehrfach die Rede gewesen, und es ist geradezu ein beliebtes Stichwort für eine Diskussion dieser Fragen geworden.
    Damit komme ich zum Haushalt selber. Zunächst einige Bemerkungen zum Haushaltsgesetz. Wir werden sehr genau prüfen, ob alle die Ermächtigungen, die der Entwurf vorsieht, mögen sie nun den Bundesfinanzminister oder den Haushaltsausschuß dieses Hauses betreffen, gerechtfertigt sind oder ob sie nicht in einem unzulässigen Umfang das Haushaltsrecht des Parlaments in entscheidenden Punkten einschränken .Das gilt insbesondere für den § 7, auch für den § 13 des Haushaltsgesetzes 1965, ohne daß ich damit unsere Bedenken bereits in vollem Umfang umrissen hätte.
    Unsere Bedenken richten sich aber auch gegen eine Beratungspraxis — Herr Kollege Leicht hat schon davon gesprochen —, die zum Teil durch das Haushaltsgesetz legitimiert, zum Teil durch Übung geheiligt und durch den immer bestehenden Zeitdruck bei den Beratungen des Haushalts gerechtfertigt werden soll. Ich meine damit die Ausklammerung des gesamten Personalhaushalts aus den nun beginnenden Beratungen des Haushaltsausschusses und ihre Verschiebung bis nach der Verabschiedung des Bundeshaushalts durch das Plenum dieses Hauses. Durch diese Methode, die allerdings schon einige Jahre geübt worden ist — das ist richtig —, wird erreicht, daß das Parlament selber einen unvollständigen Haushalt verabschiedet, daß der Bundesrat, der ja ein legitimer Mitträger der Gesetzgebung ist, um einen Teil seiner Gesetzgebungsbefugnis geprellt wird, weil auch ihm für den zweiten
    Durchgang ein unvollständiger Haushalt vorgelegt wird, und daß schließlich der Haushaltsausschuß eine abschließende Gesetzgebungsaufgabe übertragen bekommt, die ihm als einem Organ dieses Hauses gar nicht zusteht.
    Der Haushalt 1966 ist mit reichlicher Verspätung eingebracht worden. Die Gründe wären sehr eingehend zu untersuchen. Ich will heute darauf verzichten, obwohl ich mir durchaus vorstellen könnte, daß man auch in der Bundesrepublik in einem Wahljahr so verfahren könnte wie z. B. in einem skandinavischen Staat, in dem der Abtritt einer Regierung nach einer Wahl keineswegs verhindert hat, daß der von dieser Regierung vorbereitete Haushalt im Parlament noch eingebracht worden ist. Das ist also durchaus möglich, und ich weiß nicht, ob es nicht auch in der Bundesrepublik möglich wäre, anständig festgesetzte Fristen für die Haushaltsgesetzgebung trotz des Wahljahres einzuhalten.

    (Beifall bei der SPD.) Aber das nur nebenbei.

    Bei der reichlich verspäteten Einbringung dieses Haushalts hätte nach meiner Meinung eine um 14 Tage oder drei Wochen verzögerte Verabschiedung des Haushalts bei vollständiger Beratung auch der Personaltitel keine umstürzende Bedeutung mehr bekommen. Die Fortsetzung der leider schon mehrmals geübten Praxis aber führt zu Unsauberkeiten und zu wachsender Unsicherheit auch in der Verwaltung. Dort weiß man schließlich überhaupt nicht mehr, woran man ist.
    Der Herr Minister hat gestern gesagt, daß die Aufstellung des Haushalts 1966 außergewöhnliche Schwierigkeiten bereitet habe. Das ist wohl kaum zu bezweifeln. Eine andere Frage ist es aber, ob sein Inhalt in allen Punkten dem entspricht, was die Situation erfordert. Gewiß, auch wir stellen die schwierige Finanzlage ebenso in Rechnung wie der Bundesfinanzminister. Wir sind aber einigermaßen darüber erstaunt, daß der Herr Minister offensichtlich gar nicht besonders entschieden zu dem von ihm selber dem Hause vorgelegten Entwurf steht. Anders kann man die Bemerkung doch nicht verstehen, die er gestern gemacht hat. Er hat nämlich gesagt, das Haus möge vielleicht die Ausgaben noch weiter kürzen, und die Bundesregierung werde dieses Bemühen im Grundsatz nur begrüßen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Bisher haben wir immer gehört, daß diejenigen„ die einen Entwurf einbringen, und die Beamten, die ihn dann vertreten, zu diesem Entwurf zu stehen hätten. Offenbar wird auch hier inzwischen eine andere Übung eingeführt.
    Wir waren der Meinung — der Herr Finanzminister hat diese Meinung durch seine eigenen Ausführungen gestützt —, daß der Haushalt in der vorgeschlagenen Höhe von 69,15 Milliarden DM unter konjunktur- und finanzpolitischen Erwägungen gründlich geplant worden sei. Wenn das so ist, dann kann die Kürzung von Ausgabeansätzen doch nicht als eine Tugend um ihrer selbst willen angepriesen werden, wenn sie nicht dazu dient, aus ein-



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    zelnen Positionen tatsächlich noch vorhandene Luft herauszulassen. Offenkundig ist auch der Bundesfinanzminister der Meinung — ich übrigens auch —, daß es solche Positionen gebe. Aber der durch solche Kürzungen gewonnene finanzielle Ertrag müßte nach unserer Auffassung dazu benützt werden, wirkliche Schwerpunkte im Haushalt stärker zu betonen und die Manövriermasse zu vergrößern, die dem Parlament sowieso nur in einem außerordentlich begrenzten Umfang zur Verfügung steht.
    Wir Sozialdemokraten stehen — offenbar im Gegensatz zum Bundesfinanzminister — zu dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Haushaltsvolumen. Ich wiederhole, was mein Kollege Professor Schiller in der Debatte zum Gutachten des Sachverständigenrates am 16. Februar auf eine präzise Frage des Bundeswirtschaftsministers, wenn ich mich recht erinnere, antwortete:
    Sie, Herr Minister, — sagte Dr. Schiller —
    haben uns von der Opposition gefragt, wie wir ... es mit dem Haushaltsvolumen für 1966 halten, jenen bekannten 69,15 Milliarden DM. Ich kann Ihnen klipp und klar sagen: Wir sind heute der Meinung, daß vom konjunkturpolitischen Standpunkt aus keine weitere Kürzung der Bundesausgaben notwendig ist, Das schließt nicht aus, daß man im Haushaltsausschuß . . . darauf achtet, daß die Grundsätze ordentlicher öffentlicher Wirtschaft beachtet werden und daß jeder einzelne Titel unter Sparsamkeitsgesichtspunkten geprüft wird.
    Hier, meine Damen und Herren, haben Sie die Auffassung der Sozialdemokraten zum Haushaltsvolumen und ebenso zu dem Verfahren, nach dem die einzelnen Titel des Haushalts in den Beratungen im Haushaltsausschuß unter die Lupe genommen werden sollen.
    Ich möchte diese Gesichtspunkte um eine wesentliche Nuance ergänzen. Wir wollen keine Ausweitung des Haushalts. Aber wir sind überzeugt, daß in den Beratungen im Haushaltsausschuß noch in einigen wenigen Punkten, wie ich ausdrücklich sage, Gewichtsverlagerungen und eine andere Betonung der Rangordnung von Aufgaben möglich, ja notwendig ist. Wir sind auch überzeugt, daß für eine solche andere Gewichtsverteilung, deren materiellen Umfang wir auf etwa 800 Millionen DM beziffern, in einem Haushalt von 69,15 Milliarden DM Raum sein muß, wenn die politische Notwendigkeit dieser Gewichtsverlagerungen eingesehen wird; und ich glaube, daß sie eingesehen werden kann. Wir jedenfalls werden um diese Einsicht kämpfen.
    Wir sprechen zur Zeit alle davon, daß eine Rangordnung der Aufgaben festgesetzt werden müsse, daß man Prioritäten schaffen oder Schwerpunkte bilden müsse. Wir Sozialdemokraten haben ziemlich klare Vorstellungen davon, welche Schwerpunkte in diesem Bundeshaushalt 1966 stärker betont werden müßten, nicht weil wir Lust an größeren Geldausgaben haben, sondern weil wir überzeugt sind, daß die Aufgaben, die wir ins Auge gefaßt haben, vordringlich, ja unaufschiebbar sind und daß keine von ihnen warten kann, bis bessere Zeiten kommen. Ich will diese Aufgaben nennen, ohne in jedem Fall bereits einen konkreten Ansatz vorschlagen zu können; darüber wird man reden müssen.
    Ich nenne an erster Stelle die Aufgabe der Wissenschaftsförderung.

    (Beifall bei der SPD.)

    Sie erinnern sich, meine Damen und Herren, daß dieses Haus eine lange und gründliche Debatte über dieses Thema geführt hat, bei der sich zum Schluß ein Punkt ganz konkret herausgebildet hat, daß nämlich durch die Kürzung der vom Wissenschaftsrat empfohlenen Aufwendungen für den Ausbau und die Weiterentwicklung unserer Hochschulen kaum wiedergutzumachende Schäden entstehen würden. Wir sind überzeugt und werden uns entschieden darum bemühen, daß diese 180 Millionen DM wieder in den Bundeshaushalt eingestellt und die Empfehlungen des Wissenschaftsrates in vollem Umfang berücksichtigt werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Eine andere, unübersehbar auf den Bundeshaushalt zukommende Aufgabe entsteht durch die Lage im Steinkohlenbergbau. Es ist klar, meine Damen und Herren, daß wir bei der Situation, die sich da im Revier herausgebildet hat, nicht in der Lage sind, für die Bewältigung dieser Aufgabe in diesem Augenblick konkrete Summen zu nennen. Aber die Bundesregierung selber muß sich wohl auch darüber klar sein, daß dieser Frage nicht ausgewichen werden kann und daß sich in kurzer Zeit aus den Verhandlungen mit allen Beteiligten auch der materielle Umfang der Bundesleistungen ergeben muß. Für diese materiellen Leistungen des Bundes muß in diesem. Haushalt 1966 Raum geschaffen werden. Das ist unsere feste Überzeugung.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich sollte mich sehr täuschen, wenn nicht auch im
    Lager der Regierungsparteien dieses Problem ähnlich gesehen würde, wie ich es hier dargestellt habe.
    Eine andere, nach unserer politischen Einsich ebenfalls lösbare und trotz der Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers zu dieser Frage dringliche Aufgabe scheint uns die Hilfe für das Land Berlin zu sein. Es handelt sich dabei um eine Deckungslücke von 54 Millionen DM im Haushalt des Landes Berlin, für die das Land in keiner Weise Deckungsmittel aufbringen kann, nachdem es bereits selber einschneidende Sparmaßnahmen getroffen hat und der Forderung des Bundesfinanzministers auf Inanspruchnahme des Kapitalmarkts in Höhe von 200 Millionen DM nachgekommen ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Da die Berlinhilfe, wie der Finanzbericht 1966 so schön sagt, auch nach Auffassung der Bundesregierung der Sicherung unserer Freiheit nach außen dient und deshalb den Verteidigungsaufgaben zuzurechnen ist, scheint uns die Aufbringung dieser 54 Millionen sowohl notwendig wie möglich und politisch auf jeden Fall nach jeder Seite hin gerechtfertigt.



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    Schließlich hat der Herr Bundesfinanzminister in seiner gestrigen Rede sehr entschieden die Forderung des Bundesrates nach einer Ausgleichsleistung des Bundes für die finanzschwachen Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Saarland zurückgewiesen, die zuletzt auf 250 Millionen beziffert worden ist, verteilt auf die bereits erwähnten finanzschwachen Länder. Der Herr Bundesfinanzminister hat diese Länder auf den horizontalen Finanzausgleich verwiesen. Es ist aber dem Herrn Bundesfinanzminister sicher auch nicht unbekannt, daß sich die Finanzlage der Länder insgesamt in den letzten Jahren erheblich verschlechtert hat und daß selbst steuerstarke Länder wie das Land Baden-Württemberg, aus dem ich komme, das zum horizontalen Finanzausgleich einen Betrag von rund 420 Millionen DM leistet, in finanzielle Bedrängnis geraten sind, daß also von der Lage der Länder her die Möglichkeiten, im Wege des horizontalen Finanzausgleichs Leistungen dieser Art zu erbringen, nur gegeben sind, wenn innerhalb der Länder die eigenen Leistungen für die Kommunen wahrscheinlich auf eine geradezu verhängnisvolle Weise gekürzt werden müßten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das kann man aber doch auch nicht wünschen. Auch der Herr Bundesfinanzminister muß schließlich wissen, daß die Steueränderungsgesetze der letzten Jahre — insbesondere die Senkung der Einkommen-und Körperschaftsteuer — die Länder weit stärker getroffen haben als den Bund, und die steuerschwachen Länder besonders hart. Wir glauben daher, daß man diese Frage nicht einfach vom Tisch wischen kann und daß durch eine Beteiligung des Bundes die verfassungsrechtliche Ordnung- nicht gestört oder die fällige Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern um die Aufteilung der Einkommen- und Körperschaftsteuer präjudiziert würde.
    Schließlich glauben wir, meine Damen und Herren, daß im Bereich der Verkehrspolitik die allgemein als vordringlich angesehenen Probleme des kommunalen Verkehrs nicht ausreichend berücksichtig worden sind. Der Bundesregierung liegt schon seit August 1964 der Bericht einer Sachverständigenkommission vor, die Vorschläge für eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden erarbeitet hat. Bisher hat sie aber daraus keine haushaltspolitischen Konsequenzen gezogen. Wir halten es nicht für ein taugliches Mittel, daß jetzt die Kraftfahrer zur Kasse gebeten werden sollen und daß sie die notwendigen Straßenbaumittel für die Gemeinden durch einen erhöhten Treibstoffpreis aufbringen sollen —, ein Vorschlag der in der Diskussion ist.
    Der Bund verwendet für den Straßenbau nur die Hälfte des Mineralölsteueraufkommens. Ob die Gemeinden das Mehraufkommen aus einer Steuererhöhung auch tatsächlich in vollem Umfang bekämen, kann auf Grund der Erfahrungen mit der zweckgebundenen Verwendung eines Teils der Abgaben des Kraftverkehrs füglich bezweifelt werden.

    (Abg. Baier meldet sich zu einer Zwischenfrage.)