Rede:
ID0502513300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 18
    1. Einen: 1
    2. Augenblick!: 1
    3. Entschuldigen: 1
    4. Sie,: 1
    5. Herr: 1
    6. Kollege!: 1
    7. Darf: 1
    8. ich: 1
    9. bitten,: 1
    10. Privatgespräche: 1
    11. aus: 1
    12. diesem: 1
    13. Rahmen: 1
    14. hinauszuverlegen.\n: 1
    15. Bitte,: 1
    16. fahren: 1
    17. Sie: 1
    18. fort!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 25. Sitzung Bonn, den 3. März 1966 Inhalt: Begrüßung des Generalsekretärs der IPU, Herrn de Blonay 1125 C Fragestunde (Drucksachen V/339, V/340) Fragen des Abg. Reichmann: Beseitigung der ehemaligen Westwallanlagen Dr. Dollinger, Bundesminister . . 1117 B Reichmann (FDP) 1117C Josten (CDU/CSU) 1118 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Aktion zur Linderung der Hungersnot in Indien Dr. Vialon, Staatssekretär . . . . 1118 C Kahn-Ackermann (SPD) 1118D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Fluglärmgutachten vom Mai 1965 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1119 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1119 B Cramer (SPD) 1119 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1119 C Frage des Abg. Büttner: Neuregelung der Rechtsverhältnisse der nebenberuflich tätigen Fleischbeschauer Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1120 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 1120 A Fragen des Abg. Büttner: Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom 15. März 1960 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 1120 B Büttner (SPD) 1120 C Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Angabe von Zusatzstoffen bei Lebensmitteln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1121 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1121 B Frau Dr. Hubert (SPD) 1121 C Dr. Rinderspacher (SPD) 1121 D Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Schädlingsbekämpfungsmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1122 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1122 A Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Gehalt der Luft und Nutzungspflanzen an Blei und krebserregenden Stoffen in der Nähe verkehrsreicher Straßen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1122 B Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1122 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 Fragen des Abg. Geiger: Neufassung der Bundespflegesatzverordnung 1122 D Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Krebsforschung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1123 A Dr. Tamblé (SPD) 1123 B Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): Berufsstand der Hebamme, Besoldung und Nachwuchsfrage Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 1123 C, 1124 C Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 1123 D, 1124 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 1124 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 1125 B Fragen des Abg. Seibert: Absetzung der Mineralöl- und der Kfz-Steuer bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1125 C Fragen des Abg. Ott: Arbeitsrückstände für Sparprämien bei den Finanzämtern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1126 B Frage des Abg. Ott: Wirtschaftliche Verluste der Wehrpflichtigen durch Ableistung ihrer Wehrpflicht Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1126 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 1127 B Fragen der Abg. Ruf und Dr. Mommer: Errichtung eines Bürohauses des Deutschen Bundestages Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1127 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 1128 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/250), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1966 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966) (Drucksache V/305) — Fortsetzung der ersten Beratung — Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 1128 D Leicht (CDU/CSU) 1132 D Schoettle (SPD) 1140 B Dr. Heck, Bundesminister . . . 1149 B Dr. Emde (FDP) 1149 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 1157 B von Hassel, Bundesminister . . 1164 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 1165 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 1174 A Windelen (CDU/CSU) 1175 D Dorn (FDP) 1181 C Brese (CDU/CSU) 1182 A Dichgans (CDU/CSU) 1185 C Hermsdorf (SPD) 1188 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1191 A Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung von Rüböl aus inländischem Raps und Rübsen (Drucksache V/320) — Erste Beratung — 1193 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. November 1965 mit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel über die Rückzahlung der Reichsmarkanlagen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Deutschland (Drucksache V/330) — Erste Beratung — 1193 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. September 1965 mit der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und -vom Vermögen (Drucksache V/331) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Februar 1964 mit der Republik Korea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/332) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache V/329) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Architektengesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache V/306) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (FDP) (Drucksache V/307) — Erste Beratung — 1194 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 III Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Neunte, Zwölfte, Siebente und Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/243, V/315; V/259, V/316; V/261, V/260, V/317) . . . 1194 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur unentgeltlichen Abtretung von Geschäftsanteilen an willschaftlichen Unternehmungen, hier: Beteiligungen an Flughafengesellschaften (Drucksachen V/202, V/321), betr. Grundstückstausch mit dem Land Berlin (Drucksachen V/25, V/322) und betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zur Überlassung junger Aktien der Deutschen Lufthansa AG an private Zeichner (Drucksachen V/209, V/323) 1194 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes auf der Karthause in Koblenz (Drucksache V/336) . . . . 1195 C Antrag betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/126) 1195 C Nächste Sitzung 1195 D Anlagen 1197 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 1117 25. Sitzung Bonn, den 3. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung: Es ist zu lesen: 24. Sitzung, Seite 1048 B, vorletzte Zeile statt Scholven-Dokument: Schollwer-Dokument. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adorno 4. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 4. 3. Bading 7. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Behrendt 3. 3. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Beuster 3. 3. Frau Blohm 4. 3. Blumenfeld 27. 3. Burger 10. 4. Damm 4. 3. Deringer 4. 3. Dr. Dittrich.*) 4. 3. Eisenmann 13. 3. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 5. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Frau Funcke 4. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 3. Haage (München) 4. 3. Hahn (Bielefeld) *) 4. 3. Hamacher 31. 3. Hirsch 4. 3. Horstmeier 4. 3. Illerhaus *) 3. 3. Jacobi (Köln) 4. 3. Dr. h. c. Jaksch 3. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Klein 18. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 5. 3. Klinker *) 4. 3. Frau Krappe 31. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Löhr 4. 3. Mattick 4. 3. Mertes 12. 3. Metzger *) 4. 3. Dr. Miessner 12. 3. Mischnick 4. 3. Missbach 22. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Porten 3. 3. Riegel (Göppingen) 4. 3. Rösing 4. 3. Schonhofen 4. 3. Frau Schroeder (Detmold) 4. 3. Schulhoff 4. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 3. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seifriz*) 4. 3. Dr. Starke 3. 3. Stephan . 3. 3. Teriete 4. 3. Dr. Verbeek 8. 3. Dr. Vogel 4. 3. Wächter 4. 3. Dr. Wilhelmi 4. 3. Baron von Wrangel 4. 3. Dr. Wuermeling 3. 3. Zerbe 5. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 25. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wuermeling (Drucksache V/251 Frage XV/4) : Ist aus der Nichtbeantwortung von drei verschiedenen von Mitgliedern des Hauses dem Bundeskanzler schriftlich und mündlich vorgetragenen Bitten um Klärung seiner gegensätzlichen Äußerungen über Einkommensgrenzen beim Kindergeld zu schließen, daß der bei den Ausbildungszulagen, beim Mutterschaftsgeld und bei den Schülertarifen begonnene Abbau unseres Familienausgleichs durch Einführung international allgemein abgelehnter Einkommensgrenzen im Kindergeldgesetz fortgesetzt werden soll? In der Regierungserklärung, die der Herr Bundeskanzler am 10. November 1965 vor dem Bundestag abgegeben hat, heißt es: „Es gehört zu den Aufgaben der kommenden Jahre, die Familienpolitik fortzuentwickeln. Dies gilt auch für den Familienlastenausgleich." Unter Fortentwicklung verstehe ich eine Entwicklung des Familienlastenausgleichs nach den bisherigen Grundsätzen. Es besteht daher kein Anlaß anzunehmen, daß die Bundesregierung beim Familienlastenausgleich eine Einkommensgrenze einführen wird. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 2. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/303 Fragen III/4 und III/5): Ist der Bundesregierung bekannt, daß § 44 Abs. 4 der Allgemeinen Zollordnung zum Nachteil der Fischer von der Oberfinanzdirektion Kiel enger ausgelegt wird als vom Bundesfinanzministerium, daß die Besatzungen also auch dann vom ab; gabenfreien Schiffsbedarf ausgenommen sind, wenn sie nicht in den Heimathafen, wohl aber ins Zollgebiet zurückkehren? Billigt die Bundesregierung das in Frage III/4 geschilderte Verfahren der Oberfinanzdirektion Kiel, das grundsätzlich alle von kürzeren Fangreisen in das Zollgebiet zurückkehrenden Fischer von der möglichen Abgabenbefreiung ausnimmt? 1198 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 Die Praxis der Oberfinanzdirektion Kiel entspricht der Rechtslage. Mund- und Schiffsvorrat auf Fischereifahrzeugen ist nicht zollfrei, wenn die Schiffe nach den üblichen kurzen Fangreisen ins Zollgebiet zurückkehren (vgl. § 44 Abs. 4 der Allgemeinen Zollordnung). Dabei ist es gleichgültig, ob bei der Rückkehr der Heimathafen des Schiffes oder ein anderer Hafen angelaufen wird. Der Grund für diese Regelung liegt darin, daß die Besatzungen die Fischereifahrzeuge nach ihrer Rückkahr ins Zollgebiet in aller Regel verlassen, und zwar meist auch dann, wenn ein anderer als der Heimathafen angelaufen wird; es besteht daher kein Anlaß, Mund-und Schiffsvorrat an Bord der Schiffe zollfrei zu lassen. Diese Regelung besteht schon seit Jahrzehnten. Sie wird in der angegebenen Weise von: allen Oberfinanzdirektionen an der Küste praktiziert. Anders lautende Weisungen meines Hauses sind nicht ergangen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Albert Leicht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und- Herren! Die Diskussionen der letzten Monate, insbesondere die Diskussion in der vorvergangenen Woche hier in diesem Hause über das Gutachten des Sachverständigenrates zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, haben eines sehr eindringlich klargemacht: neben den Arbeitgebern, neben den Gewerkschaften, neben der Kreditwirtschaft ist auch die öffentliche Hand aufgefordert, zu



    Leicht
    einer ausgeglicheneren wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen. Mit Recht verlangen unsere Staatsbürger von ihren Parlamenten, gerade aber vom Deutschen Bundestag, ein hohes Maß an wirtschaftlicher Disziplin.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    Seit langem, sicherlich schon vor den Wahlen im vergangenen Herbst, ist in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung ein gewisses Unbehagen über die wirtschaftliche Entwicklung spürbar geworden.

    (Anhaltende Unruhe.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Einen Augenblick! Entschuldigen Sie, Herr Kollege! Darf ich bitten, Privatgespräche aus diesem Rahmen hinauszuverlegen.

(Beifall.)

Bitte, fahren Sie fort!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Albert Leicht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Es wurde eine Unbehagen spürbar, weil man erkannt hatte, daß nur stabile Verhältnisse gewährleisten, den durch Fleiß und gute Politik erreichten Standard zu erhalten und auszubauen. Unsere Bürger wissen sehr wohl, daß es kein Rezept gibt für eine ständige hektische Wohlstandssteigerung bei ständig verkürzter Arbeitszeit, ständig höheren Löhnen, allzeitig gleichbleibenden Verbraucher- und Dienstleistungspreisen und immer noch höheren Leistungen des Staates für die Daseinsvor- und -fürsorge.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Stabilität heute, Stabilität aber auch morgen ist den Menschen wichtiger als die übermäßige Steigerung bestimmter Leistungen,

    (Zustimmung in der Mitte)

    auch die übermäßige Steigerung der Leistungen des Staates.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Deshalb halte ich es für gut, gleich beim ersten Haushalt, den dieser Bundestag zu gestalten hat, die Grenzen abzustecken, die von der Finanz- und Haushaltspolitik gesetzt werden müssen, wenn dieses Haus es wirklich ernst meint mit der Erhaltung der Währungsstabilität und der Kaufkraft.
    Die CDU/CSU-Fraktion wird zusammen mit der Bundesregierung unsere — trotz aller Unkenrufe immer noch stabile — D-Mark gegen jede Aufweichung verteidigen. Das bedeutet aber, daß Einzelinteressen zurückzutreten haben. Das bedeutet weiter, daß Forderungen an den Staat zurückgehalten werden müssen. Das bedeutet auch, daß man auf manche liebgewordene Leistung des Staates verzichten muß. Und das bedeutet für uns alle, wenn wenn ich es kurz fassen darf, daß wir Opfer zú bringen haben. Um bessere Voraussetzungen für die Stabilerhaltung von Währung und Kaufkraft sicherzustellen, haben wir am 9. Dezember 1965 als ersten Schritt das Gesetz zur Sicherung des Haushaltsausgleichs verabschiedet. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, haben dieses Gesetz abgelehnt, obwohl Sie allen gesetzlichen Verbesserungen, die Sie als Wahlversprechen bezeichnen, zustimmten. Ja, wenn es nach Ihren damaligen Forderungen gegangen wäre, hätten durch ein Haushaltssicherungsgesetz ganz andere Summen außer Kraft gesetzt werden müssen, als dies nun geschehen mußte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Man sollte ein für allemal feststellen, daß es einfach nicht angeht, daß Sie immer wieder in den Refrain einstimmen — ich wandle nun ein Wort aus der Zeit vom 19. November des vergangenen Jahres ab —: „Wir wissen, daß wir unvernünftig waren und unsere Forderungen maßlos, aber der Erhard, die Regierung und die Koalitionsparteien hätten uns bremsen sollen, sie trugen die Verantwortung." Auch Sie, meine Damen und Herren von der Opposition — und das hat Herr Wehner bei der Aussprache über die Regierungserklärung deutlich gesagt —, tragen Verantwortung. Zeigen Sie endlich diese Verantwortung!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Bei der Aussprache in der vorvergangenen Woche wurde von allen Seiten des Hauses, zwar etwas abgestuft im Gewicht, die Bedeutung einer an der wirtschaftlichen Gesamtlage orientierten, konjunkturgerechten Haushaltspolitik der öffentlichen Hand für unsere Währungsstabilität betont. Ich kann mir deshalb spezielle Ausführungen hierzu ersparen.
    Folgendes muß ich aber feststellen. Im Jahre 1965 haben sich die Gesamtausgaben der öffentlichen Hand auf schätzungsweise 138,2 Milliarden DM belaufen. Soweit man es augenblicklich überblicken kann, wird für 1966 mit einer Zunahme von etwa 6 % zu rechnen sein, wobei die Zunahme beim Bund rund 5 und bei den Ländern und Gemeinden 7 % und mehr betragen wird. Diese Steigerung würde noch in einem vertretbaren Rahmen liegen.
    Wir wissen aber, daß es nicht allein auf die Entwicklung der Gesamtausgaben der öffentlichen Hand ankommt. Dazu sind die von den einzelnen Ausgabearten ausgehenden Impulse auf die Wirtschaftsentwicklung zu unterschiedlich. So spielt die Verteilung der Investitionsausgaben auf Bund, Länder und Gemeinden eine besondere Rolle. Das wird besonders klar bei Gegenüberstellung der Anteile der öffentlichen Hand an den Ausgaben für eigene Investitionen und an der Investitionsfinanzierung. Für 1963 entfallen auf den Bund 17,7, die Länder 31,5 und die Gemeinden 44,8 % der öffentlichen Investitionen, während aus eigenen ordentlichen Einnahmen und Krediten beim Bund 26,5, bei den Ländern 33,3, bei den Gemeinden aber nur 33,9 % aufgebracht wurden. Für 1964 und 1965 dürften sich nur relativ geringfügige Verschiebungen ergeben.
    Die Investitionsausgaben haben in den verschiedenen öffentlichen Haushalten auch ein unterschiedliches Gewicht. Im Jahre 1963 entfielen von den Gesamtausgaben einschließlich Investitionsförderungen auf die Investitionen beim Bund 13, bei den Ländern 27 und bei den Gemeinden 44 %.
    Bereits diese wenigen Angaben lassen erkennen: auch die Länder und die Gemeinden müssen sich dem Bund hinsichtlich einer konjunkturgerechten



    Leicht
    Haushaltsgestaltung anschließen. Noch entscheidender ist, alle drei Ebenen, Bund, Länder und Gemeinden, müssen einen konjunkturgerechten Haushaltsvollzug erstreben.
    Meine Damen und Herren, mit Befriedigung stelle ich namens meiner Fraktion fest, daß der für 1966 vorgelegte Haushaltsentwurf mit einer effektiven Ausgabensteigerung von weniger als 5 % und einer Beschränkung der Anleiheaufnahmen auf knapp 1,4 Milliarden DM den Stabilisierungsbemühungen Rechnung zu tragen sucht.

    (Beifall in der Mitte.)

    Ich stelle aber auch fest, daß wir uns bei den Einzelberatungen bemühen werden, das Volumen des Haushalts weiter einzuschränken.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die im Haushaltsausschuß begonnenen Vorberatungen haben den Glauben an dieses Gelingen gestärkt. Wir behalten uns natürlich vor, wenn möglich und nötig die eine oder andere Aufgabe besser zu dotieren.
    Hier gleich ein Wort zu den Einnahmen. Wir erhoffen uns bei den Einzelberatungen und bei der vor der zweiten Beratung nochmals erfolgenden Steuerschätzung höhere Einnahmeansätze. Wir erklären aber gleichzeitig, daß zu erwartende Steuermehreinnahmen nur dazu Verwendung finden dürfen, den Kreditrahmen zu senken.

    (Sehr richtig! rechts.)

    In seiner ganzen Konzeption scheint mir dieser Entwurf wesentlich stabiler als der Haushalt 1965 zu sein. Dies zeigt sich, wie schon der Finanzminister hervorgehoben hat, vor allem darin, daß die gesamten Mehrausgaben voll aus den Mehreinnahmen des ordentlichen Haushalts gedeckt werden können, und zwar mit entsprechender Einkommens-und Nachfrageminderung im privaten Bereich.
    Anzuerkennen ist auch der niedrige Ansatz des Kreditbedarfs, der eine Rücksichtnahme auf die Kapitalmarktverhältnisse erkennen läßt. Dem Bemühen um eine innere Stabilität des Haushalts dienen auch der Verzicht im Haushaltsgesetz 1966, von vornherein eine globale Minderausgabe vorzusehen, wie es noch 1965 der Fall war, und die Ermächtigung im Haushaltsgesetz an Finanz- und Wirtschaftsminister, zur Sicherung der Preisstabilität geplante Ausgaben zu regulieren.
    Hinweisen muß ich noch auf die Schuldentilgung einschließlich der Abdeckung des Defizits 1964 und des Defizits 1965 mit einem Teilbetrag von 200 Millionen DM.
    Auch darf nicht übersehen werden, daß Milliardenbeträge aus der Bundeskasse ins Ausland fließen, was in gewissem Umfang auch Ableitung kaufkräftiger Nachfrage vom Binnenmarkt bedeutet und stabilisierend wirken wird.
    Schließlich erkennen wir das Bemühen der Bundesregierung um eine freiwillige Vereinbarung mit den Rentenversicherungsträgern an. Sie hat dabei erreicht, daß die Rentenversicherungsträger im Gegensatz zu den Vorjahren nun in einem gewissen
    Umfang Schuldbuchforderungen statt Barzahlungen annehmen.
    Natürlich haben wir auch eine Reihe von kritischen Feststellungen zu treffen, die ich im Laufe meiner Ausführungen im Sachzusammenhang anbringen werde. Lassen Sie mich aber hier schon feststellen: die CDU/CSU ist der Meinung, daß alles in allem dieser Entwurf des Bundeshaushalts eine gute Ausgangsbasis für unsere weiteren Beratungen ist. Er steht auch im Dienst der Stabilitätspolitik, die für uns erste Priorität besitzt. Wir alle wissen um die Schwierigkeiten, die zu überwinden waren, bis diese Vorlage möglich war. Daß wir sie so beraten können, erfordert unseren Dank. Wir danken der Bundesregierung, Ihnen, Herr Finanzminister, insbesondere aber auch allen Ihren Mitarbeitern.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir bedauern, daß die Beratung des Etatentwurfs 1966 in erster Lesung erst heute, am 3. März, möglich ist. Die Gründe hierfür sind so vielfältig, daß es nicht angebracht ist, einen Schuldigen anzuklagen, wenn es überhaupt einen solchen gibt.

    (Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Die Opposition!)

    — Nicht immer ist die Opposition schuld, Herr Möller.

    (Abg. Schoettle: Gott sei Dank!)

    Wir müssen aber erwarten, Herr Finanzminister, daß der nächstjährige Haushaltsentwurf noch vor den Parlamentsferien dem Bundesrat zugeleitet wird. Wir wünschen auch — das richtet sich an das Hohe Haus — zu prüfen, ob die erste Lesung des Etats 1967 nicht schon im September stattfinden kann, was allerdings dann eine Einschränkung unserer Ferien bedeutet.

    (Zustimmung rechts.)

    Leider mußten sich bei den Vorberatungen im Haushaltsausschuß die Koalitionsfraktionen dafür entscheiden, die Personaltitel erst nach der Verabschiedung des Haushalts zu beraten. Das war für uns eine sehr unangenehme Entscheidung, die wir aber treffen mußten, um den Haushalt wenigstens noch zwischen Ostern und Pfingsten in dritter Lesung verabschieden zu können. Herr Kollege Schoettle hat bei der ersten Lesung zum Haushalt 1964 zu diesen Fragen Ausführungen gemacht, die wir im wesentlichen teilten. Er schloß seine Ausführungen mit den Worten — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Wir waren einfach in einer Zwangslage, wenn wir nicht den völligen Bankrott des Budgetrechts dieses Parlaments riskieren wollten.
    Diesmal erfolgt die erste Lesung fast acht Wochen später als damals. Die Lage ist also noch zwingender. Deshalb ist das Geschrei uni diese Entscheidung nicht ganz verständlich.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Wir verlangen allerdings, daß wir in Zukunft nicht mehr in eine solche Zwangslage gebracht werden. Dazu könnte die schon seit Jahren von allen Seiten



    Leicht
    dieses Hauses geforderte Reform des Haushaltswesens beitragen. Wir wissen zwar, daß seit einiger Zeit beim Bundesministerium der Finanzen ein Ausschuß von Beamten des Bundes und der Länder besteht, der sich um gewisse technische Fortschritte bemüht. Teiländerungen und Ergänzungen der Haushaltsordnung werden aber den Anforderungen nicht genügen können, die heute an ein modernes Finanzrecht gestellt werden müssen. Ich denke dabei insbesondere an die Bedeutung der formellen Ordnung der öffentlichen Finanzen und ihrer Rechtsinstitute für die allgemeine Wirtschaftspolitik, insbesondere zur Sicherung von Konjunktur und Wirtschaftswachstum. Wir behalten uns vor, in dieser Frage nach Rücksprache mit allen Fraktionen dieses Hauses im Laufe der Beratungen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Wir fordern allerdings die Bundesregierung auf, im Vorgriff auf die Haushaltsreform möglichst bald auf einen Zwei-JahresPersonalhaushalt überzugehen.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr gut!)

    Bevor ich mich nach diesen mehr grundsätzlichen Ausführungen einigen Schwerpunkten des Haushalts 1966 zuwende, halte ich es für notwendig, wenige Bemerkungen zu Personalfragen des öffentlichen Dienstes zu machen. Im Entwurf des Haushaltsplans sind zahlreiche Stellenhebungen als Harmonisierungsmaßnahmen gegenüber den Stellenverbesserungen bei den Ländern vorgesehen. Selbst mit den für 1967 bisher schon in Aussicht genommenen Stellenhebungen wird aber eine Angleichung der Stellenpläne des Bundes an die der Länder
    lange noch nicht erreicht. Aus Gründen der Gleichbehandlung und der Nachwuchsgewinnung muß angestrebt werden, die Beförderungsverhältnisse beim Bund nicht schlechter zu gestalten als im Mittel bei den Ländern. Dieses Ziel kann jedoch nur dadurch erreicht werden, daß die Länder in der Gestaltung ihrer Stellenpläne an rahmenrechtliche Vorschriften gebunden werden.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Deshalb ist es erneut notwendig, eine Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes anzustreben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Uns scheint dazu im Augenblick der Boden reif zu sein, nachdem auch die Sozialdemokraten — Herr Gscheidle war es, soviel ich weiß — in dieser Frage ihre Bereitschaft gezeigt haben und nachdem die Regierungschefs der Länder in Berlin ein Halt in diesen Fragen angekündigt haben. Vielleicht wäre es für den Herrn Bundesinnenminister ein Weg, den er beschreiten könnte, zusammen mit den Ministerpräsidenten zunächst über eine Ländervereinbarung zur Änderung des Art. 75 zu kommen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Erst durch eine Bindung in der Stellenplangestaltung werden auf die Dauer annähernd gleiche Beförderungsverhältnisse gewährleistet und die innere Gerechtigkeit im Besoldungsgefüge wiederhergestellt werden. Auch hier erwarten meine Freunde eine baldige Initiative der Bundesregierung.
    Doch nun zu einigen Schwerpunkten des Haushalts! Die Bedeutung, die der Wissenschaft und Forschung für die zukünftige Stellung Deutschlands in der Welt zukommt, haben Bundesregierung und alle Fraktionen zunächst in der Debatte am 10. Februar mit Nachdruck betont. Weitere Begründungen sind heute und hier nicht nötig. Die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung wird dadurch so sehr unterstrichen, daß die Bundesregierung in diesem Haushaltsentwurf eine Steigerung des Gesamtansatzes für den Einzelplan 31 um etwa 30 % vorschlägt. Es ist aber auf diesem Gebiet genauso, meine Damen und Herren, wie auf vielen anderen Lebensgebieten. Der Bedarf, isoliert betrachtet, ist größer als die Möglichkeit, ihm Rechnung zu tragen. Deshalb stehen wir vor der Frage der Auswahl, mit anderen Worten, vor ,dem Zwang, Schwerpunkte zu schaffen. Hier ist ein Schwerpunkt unserer Politik. Dies wurde auch deutlich in der Wissenschaftsdebatte, in der meine Freunde — insbesondere auch der Bundeswissenschaftsminister — unsere Vorstellungen eingehend dargelegt haben. Wir freuen uns darüber, daß dieser Entwurf 100 Millionen DM mehr an Zuschüssen für Hochschulen vorsieht, als im Verwaltungsabkommen mit den Ländern vereinbart war.
    Mit Genugtuung stellen wir auch fest, daß in diesem Haushalt Mittel für die Finanzierung von zwei medizinischen Akademien veranschlagt sind. Der große Mangel an medizinischem Nachwuchs ist von der Länderseite bei Abschluß des Länderabkommens über den Neubau wissenschaftlicher Hochschulen nicht berücksichtigt worden. Die Länder haben die Deckung dieses Bedarfs dem Ausbau der alten Hochschulen und den Hochschulneugründungen überlassen, die in 15 Jahren fertiggestellt sein sollen. Wir halten es für richtig, daß die Bundesregierung sich bereit erklärt hat, nach ihren Kräften diesem Mangel zu steuern und auch durch bilaterale Regelungen den Bau medizinischer Akademien zu ermöglichen, solange eine multilaterale Regelung mit oder zwischen den Ländern nicht möglich ist.
    Bei diesen Tatsachen müssen wir beim Meinungsstreit, der in der Öffentlichkeit ausgetragen wird, durch Memoranden, durch Reden, durch Demonstrationen ein weit größeres Maß von Loyalität von allen Seiten verlangen, als das zu beobachten ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Auch Objektivität bei Feststellung der Ursachen für die Schwierigkeiten in der Finanzierung der Betriebskosten bei DESY in Hamburg — eine Sache, die vor kurzem in diesem Hohen Hause Gegenstand der Polemik war — ist notwendig, wenn man ein sachliches Ergebnis erreichen will. Schwierigkeiten sind doch nur deshalb aufgetreten, weil die Länder ihre Zusage eingeschränkt hatten. Mit Befriedigung stellen wir heute fest, daß durch Entgegenkommen der Bundesregierung und des Landes Hamburg eine Lösung gefunden worden ist.
    Ich komme nunmehr zu den Problemen des Verkehrswesens. Straßen, Schienen und Luftverkehrswege sind die Nervenstränge eines hochentwickelten Industriestaates. Ohne ein leistungsfähiges Verkehrsnetz ist unsere Wirtschaft nicht lebensfähig. Ziel der Verkehrspolitik muß daher eine optimale



    Leicht
    Verkehrsbedienung sein. Dabei dürfen öffentliche Mittel jedoch nur eingesetzt werden, soweit dadurch die Erreichung dieses Zieles gefördert werden kann. Reine Gruppeninteressen von Verkehrsnutzern oder einzelner Verkehrsträger haben bei der Betrachtung auszuscheiden. Vor allem die Planung neuer Verkehrswege bedarf besonderer Sorgfalt. Insbesondere muß dabei geprüft werden, welche Auswirkungen durch den Strukturwandel im Verkehrsaufkommen und durch den Abgang von Transportleistungen auf Pipelines zu erwarten sind. Derartige Überlegungen dürfen auch nicht vor bereits lange projektierten Vorhaben halt machen, weil sich die Verhältnisse grundlegend geändert haben können.
    Lassen Sie mich noch auf die Bundesbahn zu sprechen kommen und ein die Bahn und die Post gleichermaßen betreffendes Problem aufgreifen. Ich meine die Frage nach Tarif- bzw. Gebührenerhöhungen. Die Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers zu den Leistungen an die Sondervermögen Bundesbahn und Bundespost haben deutlich gemacht, in welchem Maße der Bundeshaushalt von der Wirtschaftsführung dieser größten Dienstleistungsbetriebe der Bundesrepublik mit immerhin zusammen etwa 900 000 Bediensteten beeinflußt wird.
    Bisher ist die Rücksichtnahme verschiedenster Art, die Anpassung der Dienstleistungsentgelte von Bahn und Post an die veränderten Kosten, wenn überhaupt, dann nur sehr zögernd und verspätet vorgenommen worden. Es wird jedoch niemand die Augen davor verschließen können, daß die nachteiligen volkswirtschaftlichen Wirkungen durch den Verzicht auf eine Tarifkorrektur nicht ausgeschaltet werden können. Im Gegenteil, das Festhalten an nicht kostengerechten Leistungsentgelten führt zu Verzerrungen und zu Fehlleitungen von Produktivitätskräften, ohne zu verhindern, daß die Kostendeckung schließlich doch als Forderung an den Haushalt in Erscheinung tritt, die Haushaltswirtschaft empfindlich stört und die Stabilität gefährdet. Es ist daher dringend geboten, die Leistungsentgelte von Bahn und Post mehr, als bisher nach den Kosten auszurichten und der Kostenentwicklung anzupassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nur auf dieser Grundlage können dann die gezielten Maßnahmen des Bundeshaushalts zugunsten
    von Bahn und Post auch die gewollte Wirkung entfalten.
    Im Zusammenhang mit den finanziellen Problemen der Bundesbahn sollte auch einmal die Betätigung der Bundesbahn in Gesellschaften des Handelsrechts erörtert werden. Ich verkenne nicht, daß es eine Reihe von Gesellschaften gibt, die den Eisenbahnbetrieb der Bundesbahn ergänzen und deshalb notwendig sind. Aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Bundesbahn auch darüber hinaus einen ganz schönen Ehrgeiz entwickelt. So soll sich die Bundesbahn nach Pressenotizen — und ich unterstelle einmal, daß das zumindest im großen stimmt — kürzlich über Tochtergesellschaften an einer Luftverkehrsgesellschaft beteiligt haben. Den Erwerb und den weiteren Ausbau dieser Gesellschaft finanziert die Bundesbahn letztlich, meine
    Damen und Herren, mit Mitteln, die sie aus dem Bundeshaushalt bekommt,

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    und sie tut das, während der Bund gleichzeitig seine Beteiligung an der Lufthansa vermindert. Die Bundesbahn soll sich auch an Hotels beteiligt haben, die noch dazu nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben. Hier sollte die Bundesregierung Vorsorge treffen, daß die Beteiligungspolitik der Bundesbahn in Zukunft schärfer überwacht und mit den Grundsätzen des Bundes abgestimmt wird.
    Wenden wir uns dem Agrarsektor zu. Über die Bedeutung der deutschen Landwirtschaft sind wir alle einig. Das wurde gestern bei der Aussprache über den Grünen Bericht ja deutlich. Jeder von uns weiß auch, daß unsere Landwirtschaft auf eine finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand zur Zeit und sicherlich noch in weite Zukunft hinein noch nicht verzichten kann.

    (Zuruf von rechts: Hoffentlich!)

    Aber gerade deshalb sollten wir der EWG-Agrarfinanzierung besondere Beachtung schenken. Aus kleinen Anfängen heraus entstehen hier für den Bund Dauerausgaben von Hunderten von Millionen jährlich. Die gemeinsame Agrarfinanzierung enthält viele Probleme, von denen ich nur einige wenige in diesem Zusammenhang aufzeigen kann. Für Deutschland ist die EWG-Agrarfinanzierung ein gezieltes Opfer, das wir für den Gemeinsamen Markt bringen. Per Saldo der Einnahmen und Ausgaben ist und bleibt unsere Beteiligung an dem europäischen Agrarfonds ein Verlustgeschäft. Deshalb können wir kein Interesse an einer Ausweitung des Fondsvolumens haben; denn in absoluten Zahlen ausgedrückt wird das Verlustgeschäft für uns immer größer, je mehr die Ausgaben des Agrarfonds steigen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Daraus sollten wir meines Erachtens zwei Lehren ziehen. Wir müssen nämlich dazu beitragen, daß das europäische Agrarpreisniveau nicht übermäßig hoch festgesetzt wird.
    Die andere Lehre ist die: Solange die jetzige Vorregelung gilt, sollten wir möglichst nicht den Weg über den Europäischen Agrarfonds, sondern den der nationalen Ausgaben wählen, wenn wir den deutschen Bauern Geld geben wollen, um ihr Einkommen zu verbessern.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Die zweite Frage ist, wie man über die Agrarfinanzierung in der EWG am zweckmäßigsten verhandelt. Es gibt bei uns manchen, der sagt, der Gemeinsame Markt sei für die deutsche Wirtschaft von so großem Interesse, daß wir ihn uns auch etwas kosten lassen müßten. Das ist wohl richtig. Aber wir haben uns ja bereits ein großes Opfer zugunsten der Gemeinschaft auferlegt, ein Opfer, das uns in der Endphase per Saldo mehr als i Milliarde DM, wenn ich gestern richtig gehört habe, sogar bis zu 2 Milliarden DM jährlich kosten wird.

    (Zuruf rechts: Drei!)




    Leicht
    Bei dieser Sachlage sollten wir, und zwar nicht nur aus haushaltspolitischen Gründen, den Ministern für Wirtschaft, Finanzen und Ernährung das Vertrauen und die Vollmacht geben, in den Verhandlungen über die EWG-Agrarfinanzierung in Brüssel auch weiter einen festen Standpunkt einzunehmen. Daran knüpfen wir die Erwartung, daß der deutsche Steuerzahler nicht noch größeren Belastungen ausgesetzt wird.
    Mit Recht hat der Herr Bundesfinanzminister darauf verwiesen, daß die Sozialleistungen des Bundes, die beinahe ein Drittel des Gesamthaushalts ausmachen, fast ausschließlich nach Grund und Höhe festgelegt sind und fast überhaupt keinen haushaltspolitischen Entscheidungsspielraum mehr lassen. Das ist aber, zumindest rückschauend betrachtet,. heute mehr oder weniger eine Zwangsläufigkeit geworden, und man sollte daran nicht die Schlußfolgerung knüpfen, daß die Sozialleistungen, die wir bisher gewähren, in Zukunft eingeschränkt werden sollten.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Haushaltspolitisch bleibt allerdings die Tatsache besonders schwerwiegend, daß vor allem die allgemeinen Bundeszuschüsse zur Sozialversicherung mit der Lohnentwicklung von Jahr zu Jahr automatisch anwachsen, so daß Milliardenbeträge als Vermögen der Sozialversicherungsträger entstehen, die — zumindest sagen mir das auch meine sozialpolitischen Freunde — nicht in diesem Maße weiter anwachsen dürfen. Vielmehr müssen hier Überlegungen angestellt werden, wie man — die Gelder werden zwar woanders gebraucht, sie entlasten den Haushalt nicht — nun vermeidet, daß dieses Ansteigen weitergeht.
    Lassen Sie mich hier gleich eine Bemerkung zu den gesetzlichen Automatismen machen. Wir haben ja eine ganze Reihe dieser gesetzlichen Automatismen in unserem Haushaltswesen. Was ich jetzt sage, gilt also ganz allgemein, nicht nur im Bereich der Sozialausgaben. Mittels dieser gesetzlich eingebauten Automatismen wird bereits im voraus über einen erheblichen Teil des Zuwachses der Steuereinnahmen für ganz bestimmte Zwecke verfügt. Der Spielraum für eine bewegliche Haushaltspolitik wird entsprechend eingeengt und das jährliche Budgetrecht des Parlaments in doch ziemlich bedenklicher Weise beschränkt, wenn man eben weiß, daß wir praktisch nur noch über 10 oder 8% des gesamten Haushaltsvolumens frei entscheiden können.
    Ich möchte nun nicht — es ist mir ein Anliegen, das besonders zu betonen — den Bundeszuschuß auf dem Gebiete der Sozialversicherung in Frage stellen. Im Gegenteil! Ich möchte aber das Hohe Haus aus den Gründen, die ich ganz kurz nur angedeutet habe, bitten, diese Frage in die Überlegungen zur Neuordnung der Grundlagen und der Rücklagevorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung für den zweiten, 1967 beginnenden Deckungsabschnitt einzubeziehen. Das ist ein Anlaß, wo man so etwas überdenken kann. Gleichzeitig und umgehend müssen alle Subventionen, die sich ja in einer Zahl von rund 28 Milliarden DM, wie wir aus dem Finanzbericht entnehmen konnten, uns darbieten, überprüft werden, um überhaupt wieder eine gewisse Beweglichkeit für echte politische Entscheidungen zu gewinnen.
    Einen Ansatz im Bereich des Sozialhaushalts möchte ich noch kurz streifen. Ich denke an die erst im vergangenen Jahr eingeführte Ausbildungszulage. Es werden Zweifel an dem bildungspolitischen Effekt dieser Maßnahme geäußert, und man verweist darauf, daß zumindest bei den Beziehern höherer Einkommen diese Einkommenshilfe eingespart werden könnte. Außerdem wird es nicht für gerechtfertigt gehalten, daß auch erwachsene Kinder, die ,gar nicht mehr von der Familie unterhalten werden, bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Ausbildungszulage mitgezählt werden. Meine Fraktion ist im Augenblick schon dabei - und wir bitten das Hohe Haus insgesamt, auch die Bundesregierung —, eine Überprüfung anzustellen, weil sie uns unbedingt erforderlich erscheint.

    (Beifall in 'der Mitte.)

    Während die Ausgaben für die soziale Sicherheit im Jahre 1966 gegenüber dem Vorjahr erhöht worden sind, sind im Bundeshaushaltsplan 1966 die Verteidigungsausgaben im engeren Sinne um 0,8 Milliarden auf 18,6 Milliarden DM gesenkt worden; „im engeren Sinne" bedeutet, ohne — was ja aus ganz bestimmten Gründen immer gemacht wird - die Berlin-Leistungen mit einzubeziehen. Die Ausgaben für unsere Streitkräfte liegen um rund 900 Millionen DM niedriger als der Ansatz 1965. Im Hinblick auf die bereits laufenden oder vor der Durchführung stehenden Umrüstungsvorhaben bei den Streitkräften sowie auf die weiter anwachsenden Kosten für Personal und die Materialerhaltung kann eine weitere Kürzung der Verteidigungsausgaben für die Folgejahre nicht in Betracht gezogen werden. Im Gegenteil, als Ausblick für das Jahr 1967 ergibt sich schon jetzt, daß der Plafond des Einzelplans 14 im nächsten Jahr aufgestockt werden muß, schon um unsere internationalen Verpflichtungen zu erfüllen und die Forderung auf Vorwärtsverteidigung aufrechtzuerhalten. Abgesehen davon muß der Verteidigungshaushalt so bemessen werden, daß der Devisenausgleich gegenüber unseren Verbündeten gewährleistet ist. Dies sollte man sich bereits heute vor Augen halten und nicht darauf vertrauen, daß die für 1967 zu erwartende Dekkungslücke etwa durch eine zusätzliche Herabsetzung der Ausgaben für die Bundeswehr geschlossen werden könnte; das wäre unreal. Das bedeutet nicht, daß wir alles so hinnehmen, wie es dieser Entwurf vorsieht. Wir werden bei den Einzelberatungen diesen Etat, wie in den vergangenen Jahren — und wir sind es gewesen, die 1965 fast eine Milliarde gestrichen haben —, sehr kritisch durchleuchten.
    Meine Damen und Herren, die Haushaltslage des Bundes in den kommenden Rechnungsjahren dürfte es ausschließen, daß der Ausgabenzuwachs im Bereich der Entwicklungshilfe ständig, wie im Etat 1966, über dem durchschnittlichen Ausgabenzuwachs des Gesamthaushaltes liegt. Die Höhe der Baransätze ist zwar weitgehend durch die Auszah-



    Leicht
    lungsverpflichtungen bestimmt, die im Rahmen der Bindungsermächtigungen der Vorjahre und durch multilaterale Abkommen begründet worden sind.
    Eine Steuerung der Ausgabenentwicklung auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe ist bei dieser Sachlage nur über die Bindungsermächtigungen und die multilateralen Abkommen möglich. Der Haushaltsentwurf 1966 bringt wiederum eine hohe Steigerung der Bindungsermächtigungen. Es sollen also künftige neue Verpflichtungen in einem solchen Umfange begründet werden — wenn ich mich recht entsinne: 1,6 Milliarden DM —, daß es ausgeschlossen erscheint, den Ausgabenzuwachs bei der Entwicklungshilfe dem durchschnittlichen Ausgabenzuwachs des Gesamthaushaltes anzupassen. Hier erwarten wir von der Bundesregierung eine klarere Zielsetzung. Die Höhen der Bindungsermächtigungen werden im Zuge der Beratungen, soweit wir es vertreten können, herabzusetzen sein.
    Ein Wort der Kritik auch noch zu der Entwicklung der Beiträge an die internationalen Organisationen. Schon seit Jahren beobachten wir mit Sorge — im Haushaltsausschuß spielt das immer eine große Rolle —, daß viele Beiträge in einem unverhältnismäßig stärkeren Maße anwachsen, als es etwa dem Zuwachs der nationalen Haushalte entspräche. Aus den Ansätzen des uns vorliegenden Haushalts 1966 ergibt sich, daß sich diese Entwicklung leider fortsetzt. Gegenüber 1965 ist wieder eine Steigerung um rund 200 Millionen DM auf rund 950 Millionen DM eingetreten; das bedeutet eine Steigerungsquote von etwa 26 %.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Von dem Steigerungsbetrag entfallen über 50 Millionen DM auf Beiträge an die Sonderorganisationen und Sonderfonds der Vereinten Nationen, rund 75 Millionen DM auf Beiträge an die europäischen Gemeinschaften und rund 50 Millionen DM auf Beiträge an europäische Kernforschungs- und Weltraumforschungseinrichtungen. Ich glaube, daß diese Zahlen uns allen zu denken geben müssen, und zwar einfach deshalb, weil wir als Parlament — zumindest so, wie es jetzt aussieht — auf diese Dinge gar keinen Einfluß mehr haben.
    Die mißliche Situation für uns besteht darin, daß wir diese Anforderungen weitgehend als rechtliche Verpflichtungen einfach hinnehmen müssen und bei den Haushaltsberatungen nur geringe Einwirkungsmöglichkeiten haben. Um so mehr müssen wir von der Bundesregierung fordern, daß Sie alle Möglichkeiten nutzt, hier gemeinsam mit den Vertretern anderer Staaten eine vernünftige Regelung zu erzielen. Die sich dabei ergebenden Schwierigkeiten sind uns klar, zumal bei solchen Organisationen, bei denen die Empfängerländer zahlenmäßig ungleich stärker als die Hauptbeitragszahler vertreten sind. Sollten aber keine befriedigenden Ergebnisse zu erzielen sein, wird dieses Parlament auch einmal vor drastischen Maßnahmen nicht zurückschrecken dürfen.
    Im folgenden spreche ich einen Punkt an, der auch mit finanzieller Hilfe, wenn auch natürlich einer ganz anderen Art, zu tun hat. Ich meine die
    Ergänzungsanweisungen gemäß Art. 107 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes. Auf Betreiben der finanzschwachen Länder Bayern ,Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein hat der Bundesrat vorgeschlagen, diesen Ländern Ergänzungszuweisungen in Höhe von nunmehr — nach Vorschlag des Finanzausschusses des Bundesrates —250 Millionen DM zu gewähren. Auf die Ursachen der Schwierigkeiten der Länder will ich gar nicht eingehen; es wäre sicherlich sehr viel dazu zu sagen. Meiner Meinung nach kann. der Vorschlag nur als der Versuch bezeichnet werden, aus der disziplinierten Haushaltsgebarung des Bundes Nutzen zu ziehen, ohne daß die Voraussetzungen für solche Ergänzungszuweisungen vorliegen. Das wird deutlich, wenn man in der Stellungnahme des Bundesrates liest, es könne dem Bund zugemutet werden — —