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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 25. Sitzung Bonn, den 3. März 1966 Inhalt: Begrüßung des Generalsekretärs der IPU, Herrn de Blonay 1125 C Fragestunde (Drucksachen V/339, V/340) Fragen des Abg. Reichmann: Beseitigung der ehemaligen Westwallanlagen Dr. Dollinger, Bundesminister . . 1117 B Reichmann (FDP) 1117C Josten (CDU/CSU) 1118 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Aktion zur Linderung der Hungersnot in Indien Dr. Vialon, Staatssekretär . . . . 1118 C Kahn-Ackermann (SPD) 1118D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Fluglärmgutachten vom Mai 1965 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1119 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1119 B Cramer (SPD) 1119 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1119 C Frage des Abg. Büttner: Neuregelung der Rechtsverhältnisse der nebenberuflich tätigen Fleischbeschauer Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1120 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 1120 A Fragen des Abg. Büttner: Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom 15. März 1960 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 1120 B Büttner (SPD) 1120 C Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Angabe von Zusatzstoffen bei Lebensmitteln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1121 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1121 B Frau Dr. Hubert (SPD) 1121 C Dr. Rinderspacher (SPD) 1121 D Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Schädlingsbekämpfungsmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1122 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1122 A Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Gehalt der Luft und Nutzungspflanzen an Blei und krebserregenden Stoffen in der Nähe verkehrsreicher Straßen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1122 B Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1122 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 Fragen des Abg. Geiger: Neufassung der Bundespflegesatzverordnung 1122 D Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Krebsforschung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1123 A Dr. Tamblé (SPD) 1123 B Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): Berufsstand der Hebamme, Besoldung und Nachwuchsfrage Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 1123 C, 1124 C Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 1123 D, 1124 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 1124 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 1125 B Fragen des Abg. Seibert: Absetzung der Mineralöl- und der Kfz-Steuer bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1125 C Fragen des Abg. Ott: Arbeitsrückstände für Sparprämien bei den Finanzämtern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1126 B Frage des Abg. Ott: Wirtschaftliche Verluste der Wehrpflichtigen durch Ableistung ihrer Wehrpflicht Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1126 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 1127 B Fragen der Abg. Ruf und Dr. Mommer: Errichtung eines Bürohauses des Deutschen Bundestages Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1127 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 1128 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/250), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1966 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966) (Drucksache V/305) — Fortsetzung der ersten Beratung — Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 1128 D Leicht (CDU/CSU) 1132 D Schoettle (SPD) 1140 B Dr. Heck, Bundesminister . . . 1149 B Dr. Emde (FDP) 1149 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 1157 B von Hassel, Bundesminister . . 1164 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 1165 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 1174 A Windelen (CDU/CSU) 1175 D Dorn (FDP) 1181 C Brese (CDU/CSU) 1182 A Dichgans (CDU/CSU) 1185 C Hermsdorf (SPD) 1188 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1191 A Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung von Rüböl aus inländischem Raps und Rübsen (Drucksache V/320) — Erste Beratung — 1193 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. November 1965 mit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel über die Rückzahlung der Reichsmarkanlagen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Deutschland (Drucksache V/330) — Erste Beratung — 1193 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. September 1965 mit der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und -vom Vermögen (Drucksache V/331) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Februar 1964 mit der Republik Korea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/332) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache V/329) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Architektengesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache V/306) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (FDP) (Drucksache V/307) — Erste Beratung — 1194 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 III Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Neunte, Zwölfte, Siebente und Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/243, V/315; V/259, V/316; V/261, V/260, V/317) . . . 1194 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur unentgeltlichen Abtretung von Geschäftsanteilen an willschaftlichen Unternehmungen, hier: Beteiligungen an Flughafengesellschaften (Drucksachen V/202, V/321), betr. Grundstückstausch mit dem Land Berlin (Drucksachen V/25, V/322) und betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zur Überlassung junger Aktien der Deutschen Lufthansa AG an private Zeichner (Drucksachen V/209, V/323) 1194 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes auf der Karthause in Koblenz (Drucksache V/336) . . . . 1195 C Antrag betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/126) 1195 C Nächste Sitzung 1195 D Anlagen 1197 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 1117 25. Sitzung Bonn, den 3. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung: Es ist zu lesen: 24. Sitzung, Seite 1048 B, vorletzte Zeile statt Scholven-Dokument: Schollwer-Dokument. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adorno 4. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 4. 3. Bading 7. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Behrendt 3. 3. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Beuster 3. 3. Frau Blohm 4. 3. Blumenfeld 27. 3. Burger 10. 4. Damm 4. 3. Deringer 4. 3. Dr. Dittrich.*) 4. 3. Eisenmann 13. 3. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 5. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Frau Funcke 4. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 3. Haage (München) 4. 3. Hahn (Bielefeld) *) 4. 3. Hamacher 31. 3. Hirsch 4. 3. Horstmeier 4. 3. Illerhaus *) 3. 3. Jacobi (Köln) 4. 3. Dr. h. c. Jaksch 3. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Klein 18. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 5. 3. Klinker *) 4. 3. Frau Krappe 31. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Löhr 4. 3. Mattick 4. 3. Mertes 12. 3. Metzger *) 4. 3. Dr. Miessner 12. 3. Mischnick 4. 3. Missbach 22. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Porten 3. 3. Riegel (Göppingen) 4. 3. Rösing 4. 3. Schonhofen 4. 3. Frau Schroeder (Detmold) 4. 3. Schulhoff 4. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 3. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seifriz*) 4. 3. Dr. Starke 3. 3. Stephan . 3. 3. Teriete 4. 3. Dr. Verbeek 8. 3. Dr. Vogel 4. 3. Wächter 4. 3. Dr. Wilhelmi 4. 3. Baron von Wrangel 4. 3. Dr. Wuermeling 3. 3. Zerbe 5. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 25. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wuermeling (Drucksache V/251 Frage XV/4) : Ist aus der Nichtbeantwortung von drei verschiedenen von Mitgliedern des Hauses dem Bundeskanzler schriftlich und mündlich vorgetragenen Bitten um Klärung seiner gegensätzlichen Äußerungen über Einkommensgrenzen beim Kindergeld zu schließen, daß der bei den Ausbildungszulagen, beim Mutterschaftsgeld und bei den Schülertarifen begonnene Abbau unseres Familienausgleichs durch Einführung international allgemein abgelehnter Einkommensgrenzen im Kindergeldgesetz fortgesetzt werden soll? In der Regierungserklärung, die der Herr Bundeskanzler am 10. November 1965 vor dem Bundestag abgegeben hat, heißt es: „Es gehört zu den Aufgaben der kommenden Jahre, die Familienpolitik fortzuentwickeln. Dies gilt auch für den Familienlastenausgleich." Unter Fortentwicklung verstehe ich eine Entwicklung des Familienlastenausgleichs nach den bisherigen Grundsätzen. Es besteht daher kein Anlaß anzunehmen, daß die Bundesregierung beim Familienlastenausgleich eine Einkommensgrenze einführen wird. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 2. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/303 Fragen III/4 und III/5): Ist der Bundesregierung bekannt, daß § 44 Abs. 4 der Allgemeinen Zollordnung zum Nachteil der Fischer von der Oberfinanzdirektion Kiel enger ausgelegt wird als vom Bundesfinanzministerium, daß die Besatzungen also auch dann vom ab; gabenfreien Schiffsbedarf ausgenommen sind, wenn sie nicht in den Heimathafen, wohl aber ins Zollgebiet zurückkehren? Billigt die Bundesregierung das in Frage III/4 geschilderte Verfahren der Oberfinanzdirektion Kiel, das grundsätzlich alle von kürzeren Fangreisen in das Zollgebiet zurückkehrenden Fischer von der möglichen Abgabenbefreiung ausnimmt? 1198 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 Die Praxis der Oberfinanzdirektion Kiel entspricht der Rechtslage. Mund- und Schiffsvorrat auf Fischereifahrzeugen ist nicht zollfrei, wenn die Schiffe nach den üblichen kurzen Fangreisen ins Zollgebiet zurückkehren (vgl. § 44 Abs. 4 der Allgemeinen Zollordnung). Dabei ist es gleichgültig, ob bei der Rückkehr der Heimathafen des Schiffes oder ein anderer Hafen angelaufen wird. Der Grund für diese Regelung liegt darin, daß die Besatzungen die Fischereifahrzeuge nach ihrer Rückkahr ins Zollgebiet in aller Regel verlassen, und zwar meist auch dann, wenn ein anderer als der Heimathafen angelaufen wird; es besteht daher kein Anlaß, Mund-und Schiffsvorrat an Bord der Schiffe zollfrei zu lassen. Diese Regelung besteht schon seit Jahrzehnten. Sie wird in der angegebenen Weise von: allen Oberfinanzdirektionen an der Küste praktiziert. Anders lautende Weisungen meines Hauses sind nicht ergangen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich danke Ihnen, Herr Minister. Die Fragestunde ist beendet.
    Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966)

    — Drucksache V/250 —
    Dieser Punkt wird verbunden mit Punkt 3 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1966 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966)

    — Drucksache V/305 —
    Wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der Etatrede des Bundesfinanzministers, dem ich an dieser Stelle für seine Arbeit besonders danken möchte, halte ich es für richtig, den Haushaltsberatungen des Hohen Hauses einige grundsätzliche Bemerkungen vorauszuschicken.
Ich habe in meiner Regierungserklärung vom November 1965 darauf hingewiesen, daß die haushaltspolitische Stabilisierungsaufgabe dauerhaft nur dann bewältigt werden kann, wenn die jährlichen Haushalte in eine längerfristige Zielsetzung der Stabilitäts- und Wachstumspolitik eingeordnet werden. Die gestern veröffentlichte Vorausschau des



Bundeskanzler Dr. Erhard
Bundesfinanzministeriums über die Einnahme- und Ausgabeentwicklung des Bundeshaushalts bis 1970 unterstreicht diese Notwendigkeit mit der harten Sprache der Zahlen. die haushaltspolitischen Entscheidungen — so sagte ich — müssen von den EinJahres-Zufälligkeiten gelöst und auf der Grundlage mehrjähriger und nach Maßgabe sachlicher und politischer Dringlichkeit geordneter Finanzpläne vollzogen werden. Ich weiß mich in dieser Frage nicht nur einig mit den Koalitionsfraktionen, sondern glaube davon ausgehen zu können, auch bei Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, Verständnis, wenn nicht gar Zustimmung für eine solche Politik zu finden.
Die Haushaltsvorlage, die Sie nunmehr zu beraten haben, konnte dieser Aufgabenstellung noch nicht gerecht werden. Immerhin erforderten die zurückliegenden Monate den Aufwand von viel Kraft, die überhöhten Ansprüche an den Haushalt 1966 auf ein vertretbares Maß zurückzuschrauben. Die Bundesregierung weiß sich diesem Hohen Hause zu Dank dafür verpflichtet, daß das Haushaltssicherungsgesetz in so kurzer Frist verabschiedet werden konnte. Im Ergebnis wurde damit erreicht, daß der bereits so sehr angespannte Soll-Haushalt 1966 nach denkbarer Voraussicht praktisch mit dem Ist-Haushalt gleichzusetzen sein wird. Ich möchte es auch nicht wünschen, daß uns durch erhöhte Steuereinnahmen, die aus Preissteigerungen resultieren, haushaltsmäßige Entlastung zuteil wird. Das setzt voraus, daß Regierung und Parlament sich bei allen künftigen ausgabenwirksamen Initiativen äußerste Beschränkung auferlegen müssen. Die Lage der Bundesfinanzen verlangt in jedem Falle einschneidende haushaltspolitische Maßnahmen.
Aber damit allein ist es nicht getan. Alle Gruppen und Schichten des deutschen Volkes müssen sich in ihren Forderungen nach Einkommenssteigerung bzw. Arbeitszeitverkürzung die notwendige Beschränkung auferlegen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Andererseits warne ich vor dem Mittel der Steuererhöhung, denn dieses sich vordergründig anbietende Mittel kommt zu sehr einer Flucht aus der Wirklichkeit gleich und hilft uns zuletzt auch nicht weiter. Viel wichtiger und richtiger erschiene es mir, vorab zu prüfen, ob nicht Subventionen und überkommene Steuervergünstigungen unter den obwaltenden Verhältnissen abgebaut werden sollten.

(Beifall in der Mitte und bei der SPD.)

Jedenfalls aber kann man die öffentliche Hand nicht anklagen, durch Erhöhung des Haushaltsplafonds über die Produktivitätssteigerungs-Rate hinaus der inflationären Entwicklung Vorschub zu leisten, gleichzeitig aber Steuererhöhungen ins Auge zu fassen. Das eine schließt das andere aus. Das gilt besonders dann, wenn der Bund durch seine Ausgabenpolitik in vorderster Front und beispielhaft Verantwortung tragen soll.
Dabei müssen wir uns darüber klar sein, daß allein die gesetzlichen Ausgabenverpflichtungen des Bundes von Jahr zu Jahr um Milliarden steigen und für sich allein die Zuwachsraten des Sozialprodukts
weitgehend aufzehren. Darüber hinaus erfordert die Erfüllung der großen Gemeinschaftsaufgaben unserer Gesellschaft, über die sich alle Parteien einig sind, die Aufbringung bzw. Bereitstellung von immer erheblicheren Mitteln.
Dieser Tatbestand zwingt uns zu grundsätzlichen Überlegungen in bezug auf die Gestaltung unserer Haushaltspolitik. Inzwischen hat die Sachverständigenkommission für die Finanzreform ihr umfangreiches Gutachten vorgelegt, das im Prinzip mit den Intentionen der Bundesregierung übereinstimmt. Aber auf dem Weg zu einer solchen Reform begegnen wir vielen Schwierigkeiten. Bei noch so intensiver Arbeit des Bundestages wird ihre Durchführung längere Zeit in Anspruch nehmen. Diese Zeit müssen wir nutzen. Die Bundesregierung wird aus diesem Grunde über eine mittelfristige Vorausschau der Einnahmen und Ausgaben hinaus einen mehrjährigen Finanzplan mit Schwerpunkten und Prioritäten vorlegen.

(Abg. Dr. Stammberger: Das wollten Sie früher doch nicht wahrhaben! — Zustimmung bei der SPD.)

Ich hoffe, daß bis dahin die Diskussion um das Gutachten noch eine bessere Klärung und weitere Fortschritte erbracht hat.
Die Bundesregierung wird sich ihrerseits darum bemühen, in den einzelnen Ressorts die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine zügige Weiterbehandlung zu schaffen. Eine interministerielle Arbeitsgruppe ist bereits mit dieser Aufgabe befaßt. Ich meine aber, daß eine solche Reform der Haushaltspolitik im Grundsätzlichen nicht nur eine Aufgabe der Bundesregierung ist, sondern daß sie ebenso sehr im vitalen Interesse des Parlaments selbst liegt. Denn die bisherige Praxis der Ausgabenbewilligung hat in zu großem Umfang Dauerverpflichtungen begründet. Dadurch wurde die disponible Finanzmasse von Jahr zu Jahr geringer, wasgleichbedeutend ist mit einer fortschreitenden Einengung der Handlungsfähigkeit des Bundestages hinsichtlich vieler und entscheidender Probleme der inneren und auch der äußeren Politik. Parlament und Parteien müssen sich endgültig — das liegt in unser aller Interesse — von dem Verdacht eines kurzsichtigen Ausgabenopportunismus befreien.
Vor allem aber liegt mit daran, auf die Schwere der Aufgaben hinzuweisen, die vor uns liegen. Natürlich wird ein auf mehrere Jahre festgelegter Rahmen des Bundeshaushalts ständig neu überprüft werden müssen und neuen Erkenntnissen und Erfordernissen anzupassen sein.
In jedem Falle wird zuerst immer die Frage nach der Deckung langfristig festgelegter Aufgaben zu klären und die Mechanik der möglichen Ausgabensteigerungen zu berücksichtigen sein. Diese fast automatisch anfallenden Ausgabensteigerungen erreichen nach der Vorausschau bis 1970 eine enorme Höhe und drohen den Haushalt immer mehr zu blokkieren. Im Rahmen einer längerfristigen Haushaltspolitik ergibt sich daraus die zwingende Notwendigkeit, die bisherigen Ausgabenverpflichtungen des



Bundeskanzler Dr. Erhard
Bundes schärfer als bisher ohne Rücksicht auf Tabus und sogenannte Ansprüche auf Sicherung des Besitzstandes im Hinblick auf ihre Notwendigkeit für heute und morgen zu überprüfen.
Unser sozialer Leistungsstand wird dadurch nicht beeinträchtigt. Denn bei einem Sozialprodukt von 450 Milliarden DM und einer angenommenen Steigerung von 4 % verfügen wir durchschnittlich in jedem Jahr über ein Mehr von 18 Milliarden DM. Damit müssen die Einkommenserhöhungen, die Steigerung der öffentlichen und privaten Investitionen sowie der Staatsausgaben und die wachsenden Ansprüche an den Staat abgegolten werden. Diese Steigerungsrate ist wahrhaftig nicht gering, aber — das muß mit aller Deutlichkeit gesagt werden — sie ist doch nach Maßgabe unserer gemeinsamen Arbeitsleistung begrenzt. Das Bewußtsein dieses einfachen, aber durch keine Tricks auflösbaren Zusammenhanges geht in einer Wohlstandsgesellschaft offenbar verloren, so daß wir ständig der Gefahr ausgesetzt sind, über unsere Verhältnisse zu leben. Wir haben eben des Guten oft zuviel getan und vergessen, uns in den uns bzw. von uns gesetzten Grenzen zu bewegen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Wehner: Vom Bungalow bis zum Palais!)

- Das ist zu billig! —
Man mag mich ob dieser schon vor Jahren ausgesprochenen Mahnung verunglimpfen wollen, das deutsche Volk weiß und spürt sehr wohl, daß diese Aussage berechtigt war und ist. Es ist und bleibt verdammenswert, den Zuwachs unserer volkswirtschaftlichen Leistung mehr oder minder ausschließlich der Verbesserung unserer privaten Lebensführung zuzuwenden und gleichzeitig mit verlogenem Augenaufschlag zu beklagen, daß die so wert- und sinnvollen Gemeinschaftsaufgaben nicht erfüllt werden können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dieses Problem aber geht nicht allein die öffentliche Hand an, sondern es sind in dieser Frage vornehmlich auch die Gruppen angesprochen, die in Wahrung der Tariffreiheit volkswirtschaftliche Entscheidungen von höchster Tragweite treffen.
Ich wiederhole es darum, daß es mir in unserer konjunkturellen Situation unverantwortlich erscheint, die allgemeine Einkommensverbesserung auf die Dauer über den Produktions- bzw. Produktivitätszuwachs hinaus zu erhöhen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Es kommt bei der Gestaltung der öffentlichen Haushalte darauf an, daß wir uns nicht nur vom allgemeinen Gesichtspunkt der Sparsamkeit leiten lassen. Sparsamkeit sollte selbstverständlich bei allen Ausgaben geübt werden.

(Zurufe von der SPD: Bungalow!)

Aber es ist sehr viel dringender, nach der Rechtfertigung, der Notwendigkeit und der Zielsicherheit der einzelnen Ausgabenpositionen zu fragen.
Inzwischen ist eine Reihe von wichtigen Gutachten und Plänen vorgelegt worden. Neben dem Gutachten zur Finanzreform das der Postkommission und der Plan zur Sanierung der Bundesbahn, die Vorschläge zur Finanzierung des Verkehrsprogramms der Zukunft wie auch der Ausgaben für Bildung und Ausbildung, Wissenschaft und Forschung. Gegen Mitte dieses Jahres dürfen wir das Ergebnis der sozialpolitischen Enquete erwarten. Gleich, welche Konsequenzen wir daraus ziehen: Wir werden handeln und einschneidende Reformen durchzuführen haben.
Wie schon deutlich zum Ausdruck gebracht, geht es gar nicht darum, Gesamtleistungen des Staates abzubauen. Dieser oft gehörten falschen Darstellung ist durch breite Aufklärung zu begegnen. Bund, Länder und Gemeinden werden in jedem Falle — wenn auch in den Grenzen der Produktions- und Produktivitätssteigerung — ihre Ausgaben erhöhen bzw. ihre Leistungen verbessern. Es gilt nur einzusehen, daß wir nicht alles zur gleichen Zeit tun, daß wir nicht mehr allen Wunschvorstellungen Erfüllung gewähren können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir werden in der Zukunft allerdings nicht in zu engen oder gar lokalen Bereichen bzw. Kategorien, sondern in umfassenderen regionalen Räumen zu denken haben.
Ein mehrjähriger Finanzplan setzt aus dieser Sicht die folgenden grundsätzlichen Bedingungen voraus:
Erstens: Mit der Entscheidung über Prioritäten die Programmierung von Reformen hinsichtlich der Ausgabenverpflichtungen des Bundes.

(Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Programmierung?)

Dabei werden wir uns nicht mehr allein auf den disponiblen Teil des Haushalts beschränken dürfen.
Zweitens: Ein solcher Finanzplan muß sich nach ökonomisch-funktionalen Gesichtspunkten gliedern. Das Finanzreformgutachten betont zu Recht, daß eine bloß verwaltungsmäßige Gliederung den Erfordernissen nicht mehr gerecht werden kann.
Drittens muß eine längerfristige Haushaltsplanung die Gesamtheit der politischen Ziele der Bundesregierung erfassen, aus denen sich erst die Entscheidung über Prioritäten rechtfertigen läßt.
Schließlich muß ein solcher Finanzplan die Zusammenhänge zwischen der Tätigkeit der öffentlichen Hand aller Ebenen und der wirtschaftlichen Entwicklung erkennen lassen und gebührend berücksichtigen. Unter diesem Aspekt muß auch die Bewertung einer langfristigen Haushaltsplanung im Hinblick auf die konjunkturpolitischen Notwendigkeiten beachtet werden. Eine antizyklische Haushaltspolitik als wirksames konjunkturpolitisches Instrument ist ohne langfristigen Haushaltsrahmen kaum denkbar.
Diese umfassende Aufgabe schließt außergewöhnliche Schwierigkeiten — sowohl verfassungsrechtlicher wie auch organisatorischer und technischer Art — ein. Es ist nicht in einem Anlauf eine perfekte



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und totale Lösung zu erzielen. Vielmehr wird sich eine so verstandene Haushaltsreform nur stufenweise vollziehen lassen.
Zunächst bedarf es einer Schätzung der voraussichtlichen Einnahmeentwicklung auf der Basis bestimmter Annahmen hinsichtlich der zukünftigen Steigerung des Sozialprodukts. Aus der Gegenüberstellung der Ergebnisse dieser Vorausschätzung mit den bereits feststehenden Vorausbelastungen künftiger Haushalte ergibt sich die in den einzelnen Haushaltsjahren zur Verfügung stehende disponible oder auch fehlende Finanzmasse. Dieser erste Schritt ist bereits getan und hat seinen Niederschlag im Finanzbericht 1966 der Bundesregierurng gefunden. Das vorliegende Zahlenmaterial kann als Basis für die weiteren Schritte zur Realisierurng einer langfristigen Finanzplanung gelten.
Sodann gilt es, Prioritäten für bestimmte Ausgabenkategorien nach ihrer sachlichen und zeitlichen Dringlichkeit festzulegen. Für einige wichtige Aufgabengebiete, wie Wissenschafts-, Verkehrs- und Wirtschaftsförderung, bestehen bereits mehrjährige Entwicklungs- und Finanzpläne, oder sie sind in Vorbereitung. Das impliziert die Festsetzung des Finanzbedarfs und dessen Abstimmung mit den finanziellen Möglichkeiten. Selbstverständlich kann die Prioritätsentscheidung in einem Haushaltsjahr und ihre Konfrontation mit dem Volumen der öffentlichen Einnahmen wie auch den Kreditmöglichkeiten eine Neubewertung bereits festliegender Aufgaben aus früheren Haushaltsjahren bedeuten.
Meine Damen und Herren, ich spreche bei alledem — und das möchte ich unterstrichen wissen — von langfristiger Haushaltspolitik und in gar keiner Weise von Wirtschaftsplanung und Planwirtschaft.

(Lachen bei der SPD.)

Wer das nicht auseinanderzuhalten versteht oder es an meine Adresse bei der billigen allgemeinen Aussage belasten möchte, daß es in unserer modernen Zeit eben nicht ohne „Planung" gehe, der vernebelt nur die politische Landschaft,

(Lachen bei der SPD)

aber er leistet damit keinen Beitrag zur Lösung der
von uns gemeinsam zu bewältigenden Aufgaben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Hier also geht es um die Planmäßigkeit der inneren Politik, um ihre Zielstrebigkeit und -sicherheit, d. h. also vornehmlich um die Lösung der großen Gemeinschaftsaufgaben unseres Volkes.

(Zurufe von der SPD.)

Ihre Meisterung ist, wie ich schon in meiner Rede am 15. Oktober 1964 vor diesem Hohen Hause feststellte, die Voraussetzung für eine bessere Lebensordnung überhaupt. Wo die Prioritäten der Zukunft liegen werden, ergibt sich daher zwangsläufig: nämlich bei den Sozialinvestitionen und nicht mehr bei den konsumtiven Ausgaben des Staates und gewiß nicht bei den Subventionen. In rechtzeitiger Erkenntnis der Notwendigkeit dieser Sozialinvestitionen für die Zukunft unseres Volkes hatte ich im
vorigen Jahr das „Deutsche Gemeinschaftswerk" proklamiert.

(Zurufe von der SPD.)

Ich freue mich, daß die Gutachter für die Vorbereitung der Finanzreform gerade diesem so wichtigen Komplex ihre besondere Aufmerksamkeit geschenkt haben. Ich sehe in ihren Vorstellungen gute Ansatzpunkte für die langfristige, gemeinsam von Bund und Ländern vorzunehmende Programmierung und Finanzierung der Sozialinvestitionen nach sachlicher und zeitlicher Dringlichkeit. Ich bin sicher, daß im Zuge der Beratungen des Finanzreformgutachtens durch die beschlossene gemeinsame Bund-LänderKommission nach dieser Richtung hin wichtige Fortschritte erzielt werden können.
Die Diskussion um Planwirtschaft ist, das hoffe ich, bei uns vorüber. Das ist gar keine Fragestellung, die der Lösung der Probleme, die uns hier beschäftigen, gerecht wird — weder der Probleme der Wirtschaft noch der des Staates, noch der der modernen Gesellschaft.
Aber die Bedeutung der Aufgaben, die ich hier nur in Umrissen zeichnen wollte, ergibt sich nicht allein aus der Reform der Haushalte an sich und den Schwierigkeiten der dabei auftretenden Sachfragen. Wenn wir diese Reform vollziehen, stecken wir die Ziele viel weiter: wir tun einen entscheidenden Schritt hin zu einer Strukturänderung unserer inneren Politik. Das wird heute leider von sehr vielen Kritikern, — von denen, die sich damit begnügen, ihr bloßes Unbehagen auszubreiten, wie aber auch von denen, die sich berechtigte Sorgen machen, nicht immer klar genug gesehen.
Das moderne Leben ist viel differenzierter, als daß es sich etwa in der Katalogisierung: Staatsverbrauch — Investitionen — privater Verbrauch einfangen ließe. Sowenig der Staatsverbrauch in seiner Gänze, vom Schicksal der Bürger gelöst, betrachtet werden kann — man denke dabei nur an die Einkommensumverteilungsfunktion der öffentlichen Hand —, so abwegig wäre es andererseits, der privaten Lebensführung der Bürger nur jeweils das zurechnen zu wollen, was diesen aus unmittelbarem Einkommen und Einkommenssteigerung zufließt. Erhebliche Ausgaben der öffentlichen Hand dienen neben der schon besagten Umverteilung und sozialen Leistungen auch heute schon der Bereicherung des individuellen menschlichen Lebens. Ich denke dabei an all das, was für Wissenschaft und Forschung, Bildung und Ausbildung, für das Gesundheitswesen, für den Sport oder für die Bewältigung der Verkehrsprobleme ausgegeben wird. Das alles erscheint in keiner Lohnabrechnung, in keiner Steuererklärung, aber im ganzen handelt es sich dabei um einen Verbrauch, der ohne unmittelbare eigene Aufwendung der Privaten doch jedem einzelnen zugute kommt.

(Abg. Ruf: Sehr richtig!)

Das voll zu erfassen und auch in die volkswirtschaftliche Rechnung einzubeziehen, erfordert viel Verständnis, Besinnung und Selbstzucht. Der einzelne Staatsbürger weiß sehr wohl, daß Einkommenswohlstand und die staatlich garantierte soziale



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Perfektion allein keine befriedigenden Lebensaufgaben der Zukunft sind. Er spürt genau, daß es darüber hinaus Aufgaben gibt, die sich die Gemeinschaft stellen und die der Staat als Träger dieser Gemeinschaft erfüllen muß. Das sind Aufgaben nicht nur materieller Natur, sondern jene Anliegen, die die geistig-moralische Basis unserer Gemeinschaft festigen und fortentwickeln.
Gerade dann, wenn wir eingesehen haben, daß unsere Gesellschaft höhere Aufwendungen für die Erfüllung von Gemeinschaftsaufgaben im Interesse eines ganzen Volkes erfordert, können wir nur zu dem Ergebnis gelangen, daß - unsere Einkommensverteilung jenen Erfordernissen nicht genügend Rechnung trägt und daß wir zum anderen noch mehr tun müssen, um die Ergiebigkeit unserer Arbeit zu steigern. Vergessen wir es aber nie, daß die Arbeit die Quelle nicht nur unseres Wohlstandes, sondern auch des Fortschritts ist. Ich gebe gern zu, daß in diesen Fragenkreis dann notwendig auch Fragen der Vermögensbildung und Vermögensschichtung einzubeziehen sein werden, aber das alles sollte und darf uns nicht erschrecken, die Probleme entschlossen anzugehen.
Dieses Hohe Haus kann sich ebensowenig wie die Bundesregierung damit zufrieden geben, allein den Ausgleich des Jahres 1966 zu überprüfen und die einzelnen darin aufgeführten Positionen zu überdenken. Wir müssen noch in dieser Legislaturperiode zunehmend und zusätzlich Maßnahmen treffen, um den Haushalt für die Zukunft zu entlasten, — nicht, wie ich schon betont habe, allein aus Gründen der Sparsamkeit, sondern um der Erhaltung einer gesunden, leistungskräftigen wirtschaftlichen und sozialen Ordnung willen.
Wenn ich von der Strukturänderung unserer inneren Politik gesprochen habe, so ist auch aus dem Sachverständigengutachten zur Finanzreform deutlich genug zu ersehen, daß eine Reform des Haushalts auf die Dauer von dem Mit- und Zusammenwirken auch der Länder und -der Gemeinden abhängt. Das Gutachten spricht hier von der Notwendigkeit eines „kooperativen Föderalismus". Man merke sich diese Begriffsbildung, denn sie wird nicht mehr untergehen. Wir werden in der Tat mit der Diskussion des alten Gegensatzpaares Zentralismus und Eigenstaatlichkeit der Länder nicht weiterkommen, sondern müssen alle um bessere Möglichkeiten der Zusammenarbeit bemüht sein. Zu einem modernen föderativen Verfassungssystem, in dem sich Autonomie und kooperative Koordination gegenseitig ergänzen, gehören, wie schon gesagt, notwendig auch die Gemeinden.
Eine längerfristig festgelegte Haushaltspolitik betrifft aber auch die Arbeit des Bundestages selbst. Der Druck einer ständig wachsenden Vielzahl öffentlicher Aufgaben, dann aber auch der Einfluß der organisierten Interessen schwächt die Kraft des Parlamentarismus, die Arbeit der Regierung und die parlamentarische Demokratie überhaupt. Die Notwendigkeit, einen mehrjährigen Finanzplan verbindlich zu beschließen, wird, das hoffe ich, das Parlament mehr als bisher in den Stand setzen, die höheren und umfassenderen Ziele der Politik zu debattieren und die Fragestellungen der Fachausschüsse noch mehr als bisher den politischen Gesamtzielen zu oder auch unterzuordnen: Haushaltspolitik und Gesetzgebungsprogramm werden genauer und verbindlicher aufeinander abgestimmt werden müssen. Das scheint mir ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der parlamentarischen Arbeit zu sein.
Selbstverständlich wird diese Reform auch die Regierung und ihre Verwaltung zu einer intensiveren Koordination zwingen, und zwar sowohl im Sinne einer Modernisierung wie auch einer Straffung. Schließlich werden, sich dann auch die Interessengruppen auf eine derart ausgerichtete Politik einstellen müssen. Mit Recht hat bereits der Jahresbericht dès wirtschaftlichen Sachverständigengremiums eine bessere Konzertierung auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik verlangt.
Ich habe Zweifel geäußert, ob eine theoretische Aussage dieser Art mehr als platonische Bedeutung haben werde. In der Straffung der Haushaltspolitik sehe ich allerdings bedeutsame Ansätze, unverantwortlichen Ausuferungen zu begegnen und der gesamten deutschen Öffentlichkeit unmißverständlich und klar vor Augen zu führen, um was es im letzten geht. Die Gesellschaft ist mehr als eine Addition von Gruppeninteressen; die Bande einer gewachsenen Gesellschaft lösen sich auf, wenn sie nur noch rechenhaft auf Mark und Pfennig reduziert werden. Das deutsche Volk ist reifer als wir mannigfach annehmen!

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das alles, meine Damen und Herren, was ich Ihnen vorgetragen habe, ist die notwendige und unvermeidliche Konsequenz einer Reform der Haushaltspolitik, die zugleich eine Anpassung der parlamentarischen Demokratie an die Bedingungen des sozialen Rechtsstaates ausmacht. Das heißt aber, es handelt sich um die Reform der deutschen Demokratie. Die Gemeinschaftsaufgaben, die Notwendigkeiten eines kooperativen Föderalismus einschließlich der kommunalen Selbstverwaltung, die bessere wirtschaftliche und sozialpolitische Konzertierung, das alles zeigt, wie ich schon in meiner Regierungserklärung betont habe, daß wir dabei sind, den Schritt zu einer sich selbst und ihrer Zukunft bewußten, sinnvoll gegliederten, d. h. zu einer „Formierten Gesellschaft" zu tun.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Lachen bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der
    Abgeordnete Leicht.