Rede:
ID0502508000

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 5025

  • date_rangeDatum: 3. März 1966

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 25. Sitzung Bonn, den 3. März 1966 Inhalt: Begrüßung des Generalsekretärs der IPU, Herrn de Blonay 1125 C Fragestunde (Drucksachen V/339, V/340) Fragen des Abg. Reichmann: Beseitigung der ehemaligen Westwallanlagen Dr. Dollinger, Bundesminister . . 1117 B Reichmann (FDP) 1117C Josten (CDU/CSU) 1118 A Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Aktion zur Linderung der Hungersnot in Indien Dr. Vialon, Staatssekretär . . . . 1118 C Kahn-Ackermann (SPD) 1118D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Offenbach) : Fluglärmgutachten vom Mai 1965 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1119 A Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 1119 B Cramer (SPD) 1119 C Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1119 C Frage des Abg. Büttner: Neuregelung der Rechtsverhältnisse der nebenberuflich tätigen Fleischbeschauer Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1120 A Büttner (SPD) . . . . . . . . 1120 A Fragen des Abg. Büttner: Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom 15. März 1960 Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . 1120 B Büttner (SPD) 1120 C Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Angabe von Zusatzstoffen bei Lebensmitteln Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1121 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1121 B Frau Dr. Hubert (SPD) 1121 C Dr. Rinderspacher (SPD) 1121 D Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Schädlingsbekämpfungsmittel Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . . . . . 1122 A Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1122 A Frage des Abg. Dr. Bechert (Gau-Algesheim) : Gehalt der Luft und Nutzungspflanzen an Blei und krebserregenden Stoffen in der Nähe verkehrsreicher Straßen Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1122 B Dr. Bechert (Gau-Algesheim) (SPD) 1122 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 Fragen des Abg. Geiger: Neufassung der Bundespflegesatzverordnung 1122 D Fragen des Abg. Dr. Tamblé: Krebsforschung Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 1123 A Dr. Tamblé (SPD) 1123 B Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): Berufsstand der Hebamme, Besoldung und Nachwuchsfrage Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister . . . 1123 C, 1124 C Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 1123 D, 1124 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . . 1124 A Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 1125 B Fragen des Abg. Seibert: Absetzung der Mineralöl- und der Kfz-Steuer bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1125 C Fragen des Abg. Ott: Arbeitsrückstände für Sparprämien bei den Finanzämtern Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1126 B Frage des Abg. Ott: Wirtschaftliche Verluste der Wehrpflichtigen durch Ableistung ihrer Wehrpflicht Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1126 D Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 1127 B Fragen der Abg. Ruf und Dr. Mommer: Errichtung eines Bürohauses des Deutschen Bundestages Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1127 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 1128 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/250), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1966 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966) (Drucksache V/305) — Fortsetzung der ersten Beratung — Dr. Erhard, Bundeskanzler . . . 1128 D Leicht (CDU/CSU) 1132 D Schoettle (SPD) 1140 B Dr. Heck, Bundesminister . . . 1149 B Dr. Emde (FDP) 1149 D Dr. Althammer (CDU/CSU) . . . 1157 B von Hassel, Bundesminister . . 1164 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 1165 D Peters (Poppenbüll) (FDP) . . . 1174 A Windelen (CDU/CSU) 1175 D Dorn (FDP) 1181 C Brese (CDU/CSU) 1182 A Dichgans (CDU/CSU) 1185 C Hermsdorf (SPD) 1188 D Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 1191 A Entwurf eines Gesetzes über die Unterbringung von Rüböl aus inländischem Raps und Rübsen (Drucksache V/320) — Erste Beratung — 1193 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 29. November 1965 mit der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel über die Rückzahlung der Reichsmarkanlagen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Deutschland (Drucksache V/330) — Erste Beratung — 1193 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. September 1965 mit der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Schiffahrt- und Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und -vom Vermögen (Drucksache V/331) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Februar 1964 mit der Republik Korea über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/332) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache V/329) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Architektengesetzes (CDU/ CSU) (Drucksache V/306) — Erste Beratung — 1194 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (FDP) (Drucksache V/307) — Erste Beratung — 1194 B Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 III Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Neunte, Zwölfte, Siebente und Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/243, V/315; V/259, V/316; V/261, V/260, V/317) . . . 1194 C Schriftliche Berichte des Ausschusses für das Bundesvermögen über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur unentgeltlichen Abtretung von Geschäftsanteilen an willschaftlichen Unternehmungen, hier: Beteiligungen an Flughafengesellschaften (Drucksachen V/202, V/321), betr. Grundstückstausch mit dem Land Berlin (Drucksachen V/25, V/322) und betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zur Überlassung junger Aktien der Deutschen Lufthansa AG an private Zeichner (Drucksachen V/209, V/323) 1194 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes auf der Karthause in Koblenz (Drucksache V/336) . . . . 1195 C Antrag betr. Einsicht in Gesetzentwürfe durch Abgeordnete (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Mertes u. Gen.) (Drucksache V/126) 1195 C Nächste Sitzung 1195 D Anlagen 1197 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 1117 25. Sitzung Bonn, den 3. März 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung: Es ist zu lesen: 24. Sitzung, Seite 1048 B, vorletzte Zeile statt Scholven-Dokument: Schollwer-Dokument. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Adorno 4. 3. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 4. 3. Bading 7. 3. Dr.-Ing. Balke 26. 3. Behrendt 3. 3. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Beuster 3. 3. Frau Blohm 4. 3. Blumenfeld 27. 3. Burger 10. 4. Damm 4. 3. Deringer 4. 3. Dr. Dittrich.*) 4. 3. Eisenmann 13. 3. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 5. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Frau Funcke 4. 3. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 3. Haage (München) 4. 3. Hahn (Bielefeld) *) 4. 3. Hamacher 31. 3. Hirsch 4. 3. Horstmeier 4. 3. Illerhaus *) 3. 3. Jacobi (Köln) 4. 3. Dr. h. c. Jaksch 3. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Klein 18. 3. Dr. Kliesing (Honnef) 5. 3. Klinker *) 4. 3. Frau Krappe 31. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 5. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Löhr 4. 3. Mattick 4. 3. Mertes 12. 3. Metzger *) 4. 3. Dr. Miessner 12. 3. Mischnick 4. 3. Missbach 22. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Porten 3. 3. Riegel (Göppingen) 4. 3. Rösing 4. 3. Schonhofen 4. 3. Frau Schroeder (Detmold) 4. 3. Schulhoff 4. 3. Schultz (Gau-Bischofsheim) 3. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Seifriz*) 4. 3. Dr. Starke 3. 3. Stephan . 3. 3. Teriete 4. 3. Dr. Verbeek 8. 3. Dr. Vogel 4. 3. Wächter 4. 3. Dr. Wilhelmi 4. 3. Baron von Wrangel 4. 3. Dr. Wuermeling 3. 3. Zerbe 5. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 25. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wuermeling (Drucksache V/251 Frage XV/4) : Ist aus der Nichtbeantwortung von drei verschiedenen von Mitgliedern des Hauses dem Bundeskanzler schriftlich und mündlich vorgetragenen Bitten um Klärung seiner gegensätzlichen Äußerungen über Einkommensgrenzen beim Kindergeld zu schließen, daß der bei den Ausbildungszulagen, beim Mutterschaftsgeld und bei den Schülertarifen begonnene Abbau unseres Familienausgleichs durch Einführung international allgemein abgelehnter Einkommensgrenzen im Kindergeldgesetz fortgesetzt werden soll? In der Regierungserklärung, die der Herr Bundeskanzler am 10. November 1965 vor dem Bundestag abgegeben hat, heißt es: „Es gehört zu den Aufgaben der kommenden Jahre, die Familienpolitik fortzuentwickeln. Dies gilt auch für den Familienlastenausgleich." Unter Fortentwicklung verstehe ich eine Entwicklung des Familienlastenausgleichs nach den bisherigen Grundsätzen. Es besteht daher kein Anlaß anzunehmen, daß die Bundesregierung beim Familienlastenausgleich eine Einkommensgrenze einführen wird. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 2. März 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/303 Fragen III/4 und III/5): Ist der Bundesregierung bekannt, daß § 44 Abs. 4 der Allgemeinen Zollordnung zum Nachteil der Fischer von der Oberfinanzdirektion Kiel enger ausgelegt wird als vom Bundesfinanzministerium, daß die Besatzungen also auch dann vom ab; gabenfreien Schiffsbedarf ausgenommen sind, wenn sie nicht in den Heimathafen, wohl aber ins Zollgebiet zurückkehren? Billigt die Bundesregierung das in Frage III/4 geschilderte Verfahren der Oberfinanzdirektion Kiel, das grundsätzlich alle von kürzeren Fangreisen in das Zollgebiet zurückkehrenden Fischer von der möglichen Abgabenbefreiung ausnimmt? 1198 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 25. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. März 1966 Die Praxis der Oberfinanzdirektion Kiel entspricht der Rechtslage. Mund- und Schiffsvorrat auf Fischereifahrzeugen ist nicht zollfrei, wenn die Schiffe nach den üblichen kurzen Fangreisen ins Zollgebiet zurückkehren (vgl. § 44 Abs. 4 der Allgemeinen Zollordnung). Dabei ist es gleichgültig, ob bei der Rückkehr der Heimathafen des Schiffes oder ein anderer Hafen angelaufen wird. Der Grund für diese Regelung liegt darin, daß die Besatzungen die Fischereifahrzeuge nach ihrer Rückkahr ins Zollgebiet in aller Regel verlassen, und zwar meist auch dann, wenn ein anderer als der Heimathafen angelaufen wird; es besteht daher kein Anlaß, Mund-und Schiffsvorrat an Bord der Schiffe zollfrei zu lassen. Diese Regelung besteht schon seit Jahrzehnten. Sie wird in der angegebenen Weise von: allen Oberfinanzdirektionen an der Küste praktiziert. Anders lautende Weisungen meines Hauses sind nicht ergangen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Tamblé.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Ministerin, es geht mir doch mit meiner Frage vor allen Dingen darum, einmal festzustellen, welche Mittel von seiten des Bundes für die Krebsforschung im Jahre 1966 zur Verfügung gestellt werden, und nicht darum, welche
Mittel in der Vergangenheit zur Verfügung gestellt worden sind und welche Mittel von Länderseite zur Verfügung gestellt werden. Können Sie mir eine konkrete Zahl sagen, welche Bundesmittel für den von mir angeführten Zweck in diesem Rechnungsjahr zur Verfügung gestellt werden?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Elisabeth Schwarzhaupt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    (beschäftigen. Ich kann Ihnen die Gesamtzahl-im Augenblick nicht aus dem Handgelenk nennen. Ich werde sie Ihnen aber gern schriftlich mitteilen. Ich rufe dann noch die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen auf Drucksache V/340 auf, zunächst die Frage IV/1 des Herrn Abgeordneten Dr. Hamm Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung, daß die Zahl der freiberuflichen Hebammen, die seit 1952 um rund 40 % abgenommen hat, allein im Jahre 1965 um 500, das sind mehr als 8 %, zurückgegangen ist? Bitte, Frau Ministerin. Herr Kollege Hamm, die Bundesregierung beobachtet mit größter Aufmerksamkeit, daß die Zahl der freiberuflich tätigen Hebammen in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Auf entsprechende Anfragen meines Hauses, zuletzt im September 1965, an die obersten Landesgesundheitsbehörden, die dieser Frage ja unmittelbar nahestehen, ist bisher erwidert worden, daß die Abnahme der Zahl der freiberuflich tätigen Hebammen durch die Zunahme der Anstaltsentbindungen ausgeglichen werde und daß die Versorgung der Bevölkerung mit Hebammenhilfe nach wie vor als ausreichend zu bezeichnen sei. Ich kann mich hier nur auf die Berichte der Länder berufen. Bitte, Herr Dr. Hamm! Frau Ministerin, trifft es zu, daß bei einer Abnahme von rund 40 % bei den freiberuflichen Hebammen bei einer Ausgangszahl von 10 000 die Zahl der Anstaltshebammen nur um 1800 zugenommen hat, was trotz der rationelleren Entbindungsmöglichkeit im Krankenhaus meinem Dafürhalten nach gravierend ist? Diese Zahl kann stimmen. Eine weitere Frage. Frau Ministerin, wie beurteilen Sie diesen besonders rapiden Rückgang bei den freiberuflichen Hebammen im Jahre 1965? Herr Kollege, Sie wissen, daß wir uns durchaus bemühen, durch eine Verbesserung der Arbeitsund Bezahlungsbedingungen der Hebammen dafür zu sorgen, daß dieser Rückgang nicht zu einer gesundheitspolitisch bedrohlichen Situation führt. Wir meinen auch, daß gerade die Änderung der Reichsversicherungsordnung — der Rechtsanspruch auf Hilfe während der Schwangerschaft — neue Aufgaben für die Hebammen entstehen läßt und daß wir schon aus diesem Grunde den Hebammenstand unterstützen müssen. Herr Dr. Schmidt Frau Ministerin, ich möchte Sie fragen, ob Sie die Feststellung des Vertreters Ihres Ministeriums auf der letzten Hebammentagung im Februar 1966 in Frankfurt am Main teilen, daß in erster Linie die Länder für die Misere dieses Berufsstandes verantwortlich seien, weil sie mit den Mindesteinkommensgrenzen nicht nachzögen. Ich war bei dieser Sitzung nicht dabei und kenne den Wortlaut der Äußerung meines Mitarbeiters nicht. Ich muß aber sagen, daß sicher die Länder eine ganz große Verantwortung dabei haben. Wir haben zwar die einzelnen Gebühren in der Gebührenordnung festzusetzen, aber die Schwierigkeiten in der wirtschaftlichen Lage der Hebammen kommen ja daher, daß in weniger dicht besiedelten Gebieten und mit dem Vordringen der Anstaltsentbindung allein aus den Gebühren für die Einzelleistungen kein hinreichendes Einkommen erwächst, so daß das Mindesteinkommen eine steigende Bedeutung hat. Dies ist allerdings Sache der Länder. Eine weitere Frage. Meinen Sie nicht auch, daß man zunächst einmal die Gebühren, für die der Bund zuständig ist, anheben müßte, weil die heutigen Sätze nicht ausreichend sind, da sie ja nicht nur die Kosten für die Entbindung, sondern auch die zahlreichen Hausbesuche vor und nach der Entbindung beinhalten? Herr Kollege, wir haben bereits, ich glaube, im Jahre 1963 oder 1964, die Gebühren der Hebammen angehoben. Sie werden auch weiter überprüft werden müssen. Es wird in jedem Falle eine Änderung der Gebührenordnung nötig sein im Hinblick auf die Leistungen, die sich jetzt aus der Änderung der Reichsversicherungsordnung ergeben. Im Zusammenhang mit dieser Änderung müssen wir uns wiederum mit dem neuesten Stand der Gebühren beschäftigen. Ich rufe die Frage IV/2 des Herrn Abgeordneten Dr. Hamm Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl freiberuflicher und angestellter Hebammen, die für eine geordnete Mutterschaftshilfe benötigt werden? Bitte, Frau Minister! Ich kann die Frage nicht beantworten, Herr Kollege. Denn es ist nicht vorauszusehen, in welchem Umfang die Frauen, die Kinder erwarten, Hebammenhilfe über das bisherige Maß hinaus, insbesondere Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme; in Anspruch nehmen können. Wir müssen also erst ein wenig Erfahrung in der Auswirkung der Änderung der Bestimmungen haben, ehe wir Ihnen hier eine zahlenmäßige Antwort geben können. Aber Sie haben aus meinen bisherigen Antworten ersehen, daß ich diese Frage für sehr wichtig halte und erwarte, .daß wir uns auf ein Zunehmen der Leistungen der Hebammen einrichten müssen. Eine Zusatzfrage. Frau Ministerin, darf ich Ihre Antwort wenigstens so verstehen, daß Sie den rapiden Rückgang der Zahl der freiberuflichen Hebammen für gesundheitspolitisch bedenklich halten? Durchaus! Ich halte ihn gerade im Hinblick auf die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen und der Leistungen während der Schwangerschaft, die jetzt neu eingeführt worden sind, für eine bedenkliche Erscheinung. Ich rufe die Frage IV/3 des Abgeordneten Dr. Hamm Was hat die Bundesregierung getan, um den Berufsstand der Hebammen im gebotenen Umfang zu erhalten und für ausreichenden Nachwuchs zu sorgen? Die dritte Frage, Herr Kollege, ist wohl eigentlich beantwortet. Ich habe bereits ausgeführt, daß wir im Jahre 1963 die Gebührensätze angehoben haben. Wir haben eine Ausbildungsund Prüfungsordnung für Hebammen erlassen, die eine Verbesserung Ides Ausbildungsstandes der Hebammen mit sich bringt. Wir haben den Ländern empfohlen, bei der Ausbildung, die ja in deren Händen liegt, auf Lehrgangsgebühren zu verzichten und Ausbildungsbeihilfen sowie freie Unterkunft, Verpflegung und Berufskleidung zu gewähren. Wir haben den Ländern auch wiederholt empfohlen, das garantierte Mindesteinkommen zu erhöhen. Diesen Anregungen sind die Länder durchweg gefolgt. Im übrigen sagte ich ja bereits, daß wir die notwendige Anpassung der Gebühren an die Entwicklung des Preisstandes selbstverständlich überprüfen müssen und daß das im Zusammenhang mit der Änderung der Gebührenordnung, die durch die Änderung der Reichsversicherungsordnung erzwungen wird, erfolgen kann, Zu einer Zusatzfrage Herr Dr. Hamm. Frau Ministerin, Sind Sie mit mir der Meinung, daß, nachdem die Vorbildungsanforderungen für die Vollschwestern durch die im Normalfall verlangte mittlere Reife gehoben worden sind, diese Vorbildungsvoraussetzungen in das Hebammengesetz eingefügt werden müssen, um die Hebammen nicht noch weiter abfallen zu lassen? Herr Kollege, die Frage kann ich leider nicht bejahen. Der Schwesternberuf ist auch ein Mangelberuf. Hier konnten wir die Ausbildungsvoraussetzungen heben, indem wir zugleich den Beruf der Pflegehelferin geschaffen haben, zu dem die Volksschülerin Zugang hat. Die Volksschülerin von dem Beruf der Hebamme auszuschließen, würde ich im Augenblick für bedenklich halten. Eine weitere Zusatzfrage. Frau Ministerin, wann werden Sie im Zusammenwirken mit dem Minister für Arbeit und Sozialordnung die Frage der Gebühren der Hebammen klären, damit der Streit um das Mindesteinkommen seitens der Länder endlich etwas entschärft wird? Ich hoffe, daß das im Laufe dieses Jahres geschieht. Herr Dr. Rinderspacher zu einer Zusatzfrage. Frau Ministerin, Sie sagten vorhin, daß Sie im Februar dieses Jahres nicht bei dem Kongreß der Hebammen in Frankfurt waren. Ist Ihnen wie mir bekannt, daß Ihr Nichterscheinen bei den Hebammen großes Befremden erregt hat, und würden Sie an dieser Stelle die sicherlich sehr wichtigen Gründe dafür angeben, damit der Eindruck ausgeräumt wird, Sie persönlich hätten an diesem Berufsstand nicht das Interesse, das er verdient? Herr Kollege, dieser Eindruck ist völlig falsch. Ich stehe in einer so engen Verbindung mit der Leitung des Hebammenverbandes, auch mit Frau Spingborn, daß dieser Eindruck bestimmt nicht begründet ist. Vor nicht sehr langer Zeit waren die Vertreter des Verbandes persönlich bei mir. Nebenbei darf ich bemerken, daß auch meine Mitarbeiter in einer ständigen Verbindung mit der Vertretung der Hebammen stehen. — Ich konnte an diesem Tag nicht, Ich danke Ihnen, Frau Minister. Meine Damen und Herren, wir haben die Ehre, den Generalsekretär der Interparlamentarischen Union, Herrn de Blonay, als Gast in unserem Hause zu sehen. Ich darf ihn herzlich begrüßen. Der Deutsche Bundestag ist mit mehr als 70 anderen nationalen Parlamentariergruppen Mitglied der Interparlamentarischen Union. Wir wünschen Ihnen, Herr Generalsekretär, und Ihrer Organisation für die Erfüllung ihrer wichtigen völkerverbindenden Aufgabe vollen Erfolg. Ich hoffe, daß Sie (bei uns gute Eindrücke haben. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf Drucksache V/339. Zunächst rufe ich die Frage VII/1 des Abgeordneten Seibert auf: Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfange durch die Absetzung der Mineralölund der Kraftfahrzeugsteuer bei der Einkommenund Körperschaftsteuer Mindereinnahmen bei den beiden zuletzt genannten Steuern verursacht werden? Bitte, Herr Minister! Bitte erlauben Sie mir, daß ich die beiden Fragen des Herrn Kollegen Seibert, die in einem Sachzusammenhang stehen, gemeinsam beantworte. Einverstanden. Ich rufe zusätzlich die Frage VII/2 des Herr Abgeordneten Seibert auf: Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die durch das in Frage VII/1 erwähnte Vorgehen bedingte Beeinträchtigung des gesamten Steueraufkommens nicht mit den Wirkungen in Einklang gebracht werden kann, die mit der Zweckbindung der Mineralölsteuer beabsichtigt werden? Ist der Herr Abgeordnete Seibert im Saal? — Die Frage wird von Herrn Albgeordneten Haar Zur Beantwortung der ersten Frage könnte man von den Mineralölund Kraftfahrzeugsteuern ausgehen, die von Lohn-, Einkommenund Körperschaftsteuerpflichtigen direkt — z. B. bei der Kraftfahrzeugsteuer — bzw. indirekt — im Preis für Kraftstoffe und ähnliches bei der Mineralölsteuer — gezahlt und von diesen dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Nach unseren Schätzungen — genauere statistische Angaben darüber liegen nicht vor — dürften im Jahre 1965 von dem Mineralölund Kraftfahrzeugsteueraufkommen entfallen auf Lohnsteuerbelastete für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 360 Millionen DM, auf Einkommenund Körperschaftsteuerbelastete für als Betriebsausgaben abzugsfähige Fahrten 5,2 Milliarden DM, zusammen also rund 5,5 Milliarden DM. Bei einem durchschnittlichen Spitzensteuersatz von 20 % bei der Lohnsteuer, 13 % bei der Gewerbesteuer und 35 bis 40 % bei der Einkommen-und Körperschaftsteuer lassen .sich — ich betone: Bundesminister Dr. Dahlgrün rein rechnerisch — folgende Steuermindereinnahmen ermitteln: bei der Lohnsteuer 70 Millionen DM, bei der Gewerbesteuer 680 Milionen DM und bei der Einkommenund Körperschaftsteuer 1,5 bis 1,8 Milliarden DM. Das macht zusammen 2,3 bis 2,6 Milliarden DM. Die Frage, ob diese Steuermindereinnahmen von 2,3 bis 2,6 Milliarden DM tatsächlich entstehen, läßt sich allerdings nicht ohne weiteres beantworten. Das ist nämlich — bei der Gewerbe-, Einkommenund Körperschaftsteuer — davon abhängig, ob die gezahlte Mineralölund Kraftfahrzeugsteuer von den betroffenen Unternehmen im Preis weitergegeben wird oder nicht. Geht man von der vollen Überwälzung der Mineralölund Kraftfahrzeugsteuer im Preis aus — Wissenschaft und Praxis sind überwiegend dieser Ansicht —, dann wird der Gewinn dieser Unternehmen nicht gemindert, so daß überhaupt keine Mindereinnahmen bei den Gewinnsteuern eintreten, sondern im Gegenteil — wegen der höheren steuerpflichtigen Umsätze — Umsatzsteuermehreinnahmen. Die zweite Frage darf ich dahin gehend beantworten,, daß die Bundesregierung die Auffassung nicht teilt, nach der die durch die Absetzung der Mineralölund Kraftfahrzeugsteuer bedingte Beeinträchtigung des Gesamtsteueraufkommens nicht mit den Wirkungen in Einklang gebracht werden kann, die mit der Zweckbindung der Mineralölsteuer beabsichtigt werden. Ich rufe die Fragen VII/3 und VII/4 des Herrn Abgeordneten Ott — die wohl in einem Zusammenhang stehen — auf: Ist es der Bundesregierung bekannt, daß bei den Finanzämtern erhebliche Arbeitsrückstände für Sparprämien bestehen, so daß diesmal am Jahresanfang etwa 30 % der Prämien überfällig waren? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregieiung einzuleiten, damit die Sparer, welche Sparprämie und Zinsen bei Freiwerden der Sperrfrist in Empfang nehmen können, gleichzeitig auch die dafür gutgeschriebene Prämie ausgezahlt erhalten? Bitte, Herr Minister! Ich bitte, Herr Abgeordneter, damit einverstanden zu sein, daß ich Ihre Fragen zusammen beantworte. Sie decken sich weitgehend mit der Frage des Herrn Abgeordneten Folger, die Herr Staatssekretär Grund bereits in der Fragestunde am 18. Februrar 1966 beantwortet hat. Seine Ausführungen von damals gelten heute noch. Die Bundesregierung hat, worauf Herr Staatssekretär Grund in seiner Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Folger hingewiesen hat, keine Möglichkeit, unmittelbar auf die Durchführung des Spar-Prämiengesetzes Einfluß zu nehmen. Das Spar-Prämiengesetz wird als Bundesgesetz von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Die Bundesregierung ist damit auf den Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, beschränkt. In diesem begrenzten Rahmen hat sie alles getan, um sicherzustellen, daß die Prämien einschließlich der Zinsen und Zinseszinsen den Kreditinstituten rechtzeitig, d. h. beim Ablauf der Festlegungsfrist, zur Verfügung stehen. Diesem Zweck dient insbesondere auch die in Abschnitt 16 Abs. 1 der Richtlinien zum Spar-Prämiengesetz enthaltene Aufforderung an die Kreditinstitute, die vorgenannten Beträge nach Möglichkeit nicht später als drei Monate vor Ablauf der Festlegungsfrist bei den Finanzämtern anzufordern. Dem Bundesfinanzministerium ist erst durch die Frage des Herrn Abgeordneten Folger sowie durch Ihre heutigen Anfragen, Herr Kollege, und durch einige in den letzten Tagen erschienene Pressemeldungen bekanntgeworden, daß es bei den Überweisungen der Sparprämien unliebsame Verzögerungen gegeben haben soll. Ergänzend zu den Ausführungen von Staatssekretär Grund auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Folger darf ich heute noch bemerken, daß ich einige Länder fernmündlich um eine Stellungnahme gebeten habe. Danach ist es keineswegs so, daß allgemein von den zum 1. Januar 1966 freigewordenen Sparprämien 30 % zu diesem Zeitpunkt noch ficht überwiesen waren. Vielmehr waren die Anforderungen der Kreditinstitute, die entsprechend der Empfehlung drei Monate vor Ablauf der Festlegungsfrist bei den Finanzämtern eingegangen waren, auch bis zum 31. Dezember 1965 im wesentlichen abschließend bearbeitet. Nennenswerte Rückstände sollen sich lediglich bei den Finanzämtern einer Großstadt ergeben haben, Rückstände, die offensichtlich auch der Anlaß zu dem Bericht in der „Süddeutschen Zeitung" vom 10. Februar 1966 waren. Soweit allerdings die Kreditinstitute die Sparprämien bei den Finanzämtern später als drei Monate vor Ende des Kalenderjahres angefordert haben, haben sich zwangsläufige Verzögerungen der Überweisung ergeben, da diese Arbeit dann mit dem Geschäft der Eintragung von Freibeträgen auf den Lohnsteuerkarten und der Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs zusammengetroffen ist. Unabhängig davon bin ich jedoch gern bereit, die obersten Finanzbehörden der Länder auf diese Schwierigkeiten aufmerksam zu machen und gemeinsam mit ihnen zu überlegen, wie den von Ihnen, Herr Kollege, vorgebrachten Beanstandungen entgegengewirkt werden kann. Ich rufe die Frage VII/5 des Herrn Abgeordneten Ott auf: Hat die Bundesregierung die Absicht, die wirtschaftlichen Verluste, die Wehrpflichtige durch Ableistung ihrer Wehrpflicht gegenüber denen haben, die aus irgendwelchen Gründen die Wehrpflicht nicht erfüllen, zu mindern durch Gewährung eines steuerfreien Betrages nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst für die gleiche Anzahl von Monaten, wie die Dienstzeit gedauert hat? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht ihren Grundwehrdienst geleistet haben, einen einkommensteuerlichen Freibetrag zu gewähren. Ein derartiger Freibetrag wäre schon aus psychologischen Gründen bedenklich, da er als Prämie für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht aufgefaßt werden könnte. Es müßte befürchtet werden, daß dann auch für die Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten die Gewährung steuerlicher Freibeträge gefordert würde. Der Bundesminister Dr. Dahlgrün Freibetrag ließe sich auch kaum auf Soldaten beschränken, die einen Grundwehrdienst von 18 Monaten geleistet haben. Er müßte vielmehr auch den Personen gewährt werden, die an Stelle des Grundwehrdienstes einen Ersatzdienst geleistet haben, sowie den Soldaten, die auf Grund der jeweils geltenden Vorschriften nur zu einem kürzeren Wehrdienst verpflichtet sind. Ein steuerlicher Freibetrag zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile wäre zudem gegenüber den Kriegsteilnehmern und hierunter insbesondere den Spätheimkehrern und den Kriegsopfern nicht zu vertreten, da auch diese bisher einen Freibetrag für erlittene Einkommenseinbußen nicht erhalten haben. Die Bundesregierung ist überdies der Auffassung, daß steuerliche Freibeträge kein geeignetes Mittel sind, um wirtschaftliche Nachteile auszugleichen. Bei dem progressiven Aufbau des Einkommensteuertarifs würden einkommensstärkere Personen erheblich mehr begünstigt als einkommensschwächere, bei denen sich unter Umständen ein derartiger Freibetrag überhaupt nicht auswirken könnte. Gegen die Einführung eines derartigen einkommensteuerlichen Freibetrags spricht schließlich noch, daß er zwangsläufig mit erheblichen Steuermindereinnahmen verbunden wäre, zumal er ja auch wohl für die Vergangenheit gewährt werden müßte. Die angespannte Lage des Bundeshaushalts läßt derartige Steuermindereinnahmen nicht zu. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ott. Herr Minister, halten Sie die wirtschaftlichen Vorteile der anderen, die die Wehrpflicht nicht erfüllen, für gerechtfertigt? Ist Ihnen bekannt, daß im Einkommensteuergesetz eine Reihe von Freibeträgen enthalten sind, die die gleichen Ursachen haben, wie die von mir zur Diskussion gestellten, die Sie jetzt wegen der unterschiedlichen Besteuerungshöhe ablehnen? Ich würde sagen, Herr Kollege, mindestens ähnliche Ursachen, und ich glaube, daß es an der Zeit ist, alle diese Vergünstigungen im Steuerrecht einmal einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Keine weitere Frage. Dann die Frage VII/6 des Herrn Abgeordneten Ruf: Wann gedenkt der Bundesfinanzminister, die Zustimmung gemäß § 9 des Haushaltsgesetzes zum Beginn der Baumaßnahme Abgeordneten-Bürohaus zu erteilen, nachdem bekanntgeworden ist, daß der Bundeswirtschaftsminister seinerseits seine Zustimmung bereits gegeben hat? Bitte, Herr Minister! Herr Präsident, ich bitte, damit einverstanden zu sein, daß ich die Frage des Herrn Abgeordneten Mommer mit der Frage des Herrn Abgeordneten Ruf zusammen beantworte, da praktisch ein völliger Sachzusammenhang gegeben ist. Einverständnis, Herr Dr. Mommer? Dann rufe ich noch die Frage VII/7 des Herrn Dr. Mommer auf: Wann gedenkt der Bundesfinanzminister den Antrag auf Vorwegbewilligung der für die Errichtung eines Bürohauses des Deutschen Bundestages erforderlichen Mittel dem Haushaltsausschuß des Bundestages vorzulegen? Die bauund planrechtlichen Genehmigungen zum Beginn des Neubaues eines Bürohauses des Deutschen Bundestages sind noch nicht erteilt. Die Anträge sollen, soweit ich weiß, dem Regierungspräsidium vorliegen, das auch über die Fragen des Landschaftsschutzes noch entscheiden muß. Daneben steht das Verfahren nach § 9 des Haushaltsgesetzes. Nach dieser Vorschrift bedarf der Beginn jeder Hochbaumaßnahme des Bundes der Zustimmung des Bundesministers der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft. In diesem Verfahren sind die finanziellen und konjunkturellen Aspekte der Baumaßnahme zu prüfen. Vorher muß gemäß dem Verwaltungsabkommen über die Koordinierung von Hochbaumaßnahmen im Lande Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 1965 der zuständige Interministerielle Baukoordinierungsausschuß beim Land eingeschaltet werden. Dieser Ausschuß hat das Vorhaben in seiner Sitzung vom 9. Februar gebilligt. Der Bundesminister für Wirtschaft hat am 15. Februar daraufhin nach den für seinen Bereich allein maßgebenden bauwirtschaftlichen Gesichtspunkten unter bestimmten Voraussetzungen keine Einwendungen erhoben. Ich bin jedoch der Meinung, daß es nicht allein um den Beginn der Hochbaumaßnahme geht. Das zeigt auch die Frage, die Herr Kollege Dr. Mommer gestellt hat. Im Haushalt des Bundestages für 1965 war für das Projekt ein Betrag von 2 Millionen DM und eine Bindungsermächtigung von 10 Millionen DM ausgebracht. In dem Voranschlag des Einzelplans 02 für 1966, den ich erst vor ca. 14 Tagen erhalten habe, werden 12 Millionen DM und eine Bindungsermächtigung von 34,5 Millionen DM beantragt. Das ergibt die volle Summe von 48,5 Millionen DM. Das bedeutet, meine Herren Kollegen: Wenn die jetzt beantragte Zustimmung erteilt wird, so wird der Bau mit allen finanziellen Konsequenzen zügig durchgeführt. Um den Bau wirtschaftlich zu vergeben, müßten nämlich gleich zu Beginn Verpflichtungen von wenigstens 30 Millionen DM eingegangen werden. Das würde die Entscheidung des Hohen Hauses in den nächsten Wochen bei den Beratungen über den Bundeshaushalt 1966 über die für dieses Projekt angeforderten Mittel vorwegnehmen. Ich halte das nicht für richtig. Zwar hat der Bundestag bei der Beratung über den Bundeshaushalt 1965 im Februar vorigen Jahres Bundesminister Dr. Dahlgrün dem Vorhaben mit Mehrheit grundsätzlich zugestimmt, doch sind, wie Sie wissen, seit jenem Beschluß schwerwiegende Tatsachen eingetreten, die. unsere Haushaltslage entscheidend verändert haben. Sie haben die Verabschiedung des Haushaltssicherungsgesetzes und weitere einschneidende Maßnahmen notwendig gemacht. Außerdem, meine Herren Kollegen, gehen die Gesamtkosten offenbar über die bisher genannte Summe von 48,5 Millionen DM hinaus. Während es in der . Zweckbestimmung bei Kap. 0201 Tit. 710 im Jahre 1965 ausdrücklich heißt „Errichtung eines Bürohauses — ... einschließlich der erforderlichen Ersteinrichtung ...", fehlt dieser Zusatz im Voranschlag 1966, den ich, wie gesagt, erst kürzlich erhalten habe. Die Ersteinrichtung soll damit außerhalb der veranschlagten Mittel aufgebracht werden. Außerdem soll nach einer Auflage der Stadt Bonn neben dem Bürohaus der Bau einer eingeschossigen Tiefgarage für 240 Fahrzeuge geplant sein. Das zusammen bedeutet nach grober Schätzung einen Mehraufwand von etwa 7 bis 8 Millionen DM. Deshalb halte ich es für notwendig, daß das Projekt bei den bevorstehenden Haushaltsberatungen über den Einzelplan 02 nochmals in diesem Hause erörtert und geprüft wird, ohne daß zuvor Verpflichtungen eingegangen werden, die eine zwangsläufige Automatik auslösen. Damit komme ich speziell zu der Beantwortung der Frage des Herrn Kollegen Dr. Mommer. Die 1965 von diesem Hohen Hause bewilligten Mittel und Bindungsermächtigungen reichen nicht aus, um mit dem Vorhaben zu beginnen. Zusätzliche Mittel oder eine Erweiterung der Bindungsermächtigung können jedoch nicht vom Haushaltsausschuß, sondern nur vom Parlament selbst bewilligt werden. (Zurufe von der Mitte: Sehr richtig! In aller Öffentlichkeit!)