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ID0502427200

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    Deutscher Bundestag 24. Sitzung Bonn, den 2. März 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Rudoll 1029 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/ 250), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1966 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966) (Drucksache V/305) — Erste Beratung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1029 D Dr. Dollinger, Bundesminister . . 1040 B Überweisung von Vorlagen 1042 B Fragestunde (Drucksachen V/339, V/343) Fragen des Abg. Bading: Drohende Ölpest durch Strandung des norwegischen Tankers „Anne Mildred Brovig" Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1042 D Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . . 1043 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Künftige Regelung der deutschen Ostgrenzen Dr. Mende, Bundesminister . . . . 1044 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 1044 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 1045 D Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 1046 B Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . . 1047 A Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 1047 B Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 1047 C Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . . 1047 D Borm (FDP) . . . . . . . . . 1048 A Köppler (CDU/CSU) . . . . . . 1048 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 1048 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Zeitungsaustausch mit der Zone Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 1049 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1049 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 1049 B Frage des Abg. Felder: Beruhigungszellen in Gefängnissen und Zuchthäusern Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 1049 C Felder (SPD) . . . . . . . . . 1050 A Dr. Geißler (CDU/CSU) . . . 1050 B Rollmann (CDU/CSU) 1050 C Wehner (SPD) 1050 D Jacobi (Köln) (SPD) 1051 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 1051 D Lemmer (CDU/CSU) 1052 A Dr. Bechert (SPD) 1052 B Strohmayr (SPD) . . . . . . 1052 C Dr. Apel (SPD) 1053 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 Fragen des Abg. Westphal: Zweiter Bericht über die Lage der Jugend Dr. Heck, Bundesminister . . . 1053 B Westphal (SPD) 1053 C Frage der Abg. Frau Korspeter: Einrichtungshilfe für nicht anerkannte Flüchtlinge 1054 C Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255) Bauknecht (CDU/CSU) 1054 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 1060 A Höcherl, Bundesminister 1069 B Dr. Effertz (FDP) 1075 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 1080 B Frehsee (SPD) 1087 C Logemann (FDP) 1093 B Frau Griesinger (CDU/CSU) . . 1096 B Ertl (FDP) 1098 C Bewerunge (CDU/CSU) . . . . 1101 D Dr. Mommer (SPD) zur GO . . . 1105 B Struve (CDU/CSU) zur GO . . . 1105 C Nächste Sitzung 1107 D Anlagen 1109 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 1029 24. Sitzung Bonn, den 2. März 1966 Stenographischer Bericht Begin: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 4. 3. Dr. Arnold 2. 3. Bading 7. 3. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Dr. Birrenbach 2. 3. Frau Blohm 4. 3. Bremer 2. 3. Burger 10. 4. Dr. Dittrich *) 4. 3. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 5. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Frau Funcke 4. 3. Frhr. von und zu Guttenberg 5. 3. Haage (München) 4. 3. Hamacher 31. 3. Hauffe 2. 3. Dr. h. c. Jaksch 3. 3. Klein 18. 3. Klinker *) 4. 3. Frau Krappe 31. 3. Kriedemann *) 2. 3. Frhr. von Kühlmann-Stumm 5. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Leber 4. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Löhr 4. 3. Mattick 4. 3. Mauk 2. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 2. 3. Dr. Miessner 12. 3. Mischnick 4. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Müller (Aachen-Land) *) 2. 3. Frau Pitz-Savelsberg 2. 3. Pöhler 2. 3. Rösing 4. 3. Schonhofen 4. 3. Schulhoff 4. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Strauß 2. 3. Teriete 4. 3. Dr. Verbeek 8. 3. Dr. Vogel 4. 3. Wächter 4. 3. Weimer 2. 3. Baron von Wrangel 4. 3. Dr. Wuermeling 3. 3. Zerbe 5. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr.-Ing. Balke 26. 3. Blumenfeld 27. 3. Eisenmann 13. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Mertes 12. 3. Anlage 2 Umdruck 21 Entschließungsantrag der Abgeordneten Ertl, Schmidt (Kempten), Reichmann, Dr. Effertz, Logemann, Peters (Poppenbüll), Walter und Genossen zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, a) für die Futterbaubetriebe in benachteiligten Gebieten zum Ausgleich der Marktferne Frachtbeihilfen für den Bezug von Betriebsmitteln und den Absatz von Erzeugnissen vorzusehen, solange eine Harmonisierung der Frachten in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft noch nicht durchgeführt ist, b) im Rahmen der Investitionshilfen vor allem für kleine und mittlere Betriebe in benachteiligten Gebieten, insbesondere in Höhenlagen, angemessene Zinsverbilligungen als Finanzierungshilfen für die Einrichtung von Gästezimmern in diesen Betrieben vorzusehen. Bonn, den 2. März 1966 Ertl Schmidt (Kempten) Reichmann Dr. Effertz Logemann Peters (Poppenbüll) Walter Geldner Graaff Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Mühlhan Sander Schultz (Gau-Bischofsheim) Dr. Staratzke Dr. Starke (Franken) Anlage 3 Umdruck 22 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255). 1110 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, der endgültigen Festsetzung eines harmonisierten Getreidepreises in der EWG erst zuzustimmen, wenn die Voraussetzungen für die Harmonisierung in allen notwendigen Bereichen erfüllt sind. Bonn, den 2. März 1966 Zoglmann und Fraktion Anlage 4 Umdruck 23 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU/FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255). Der Bundestag wolle beschließen: Bei den Verhandlungen in Brüssel über die gemeinsame Agrarpolitik in der EWG möge die Bundesregierung folgende Grundsätze beachten: 1. Bei der Fortentwicklung des gemeinsamen Agrarmarktes möge die Bundesregierung keine Zugeständnisse machen, die zu weiteren Einkommensverlusten für die deutsche Landwirtschaft führen. Die notwendigen Umstellungs- und Anpassungshilfen sollen nicht durch Entscheidungen der EWG gefährdet werden. 2. Das Inkrafttreten der vom Ministerrat beschlossenen Getreidepreisangleichung zum 1. Juli 1967 setzt voraus, daß zuvor eine Einigung über die noch ausstehenden Agrarmarktordnungen sowie über die noch notwendigen Preisangleichungen unter Berücksichtigung der lebenswichtigen Belange der deutschen Landwirtschaft erfolgt. Dabei ist angesichts des ständig steigenden Bedarfs an Futtergetreide in der EWG das Verhältnis zwischen Brot- und Futtergetreidepreis zu korrigieren. 3. Der Milcherzeugerpreis der EWG soll unter Berücksichtigung der gestiegenen Kosten in Verbindung mit einer befriedigenden Regelung für die Trinkmilchmärkte mit 39 Pf. je kg für 3,7%ige Milch ab Hof festgesetzt werden. Soweit dieser Preis nicht über den Markt zu erzielen ist, müssen bis zum Inkrafttreten des gemeinsamen Milcherzeugerrichtpreises die Milchförderungsprämien erhalten bleiben. Nach Einführung des gemeinsamen Milcherzeugerrichtpreises sollen diese Ausgleichszahlungen aus dem Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG sichergestellt werden. 4. Der Orientierungspreis für Rindfleisch soll 1966 heraufgesetzt werden, um einen wirksamen Anreiz zur Verstärkung der Rindfleischproduktion zu setzen und damit einerseits eine ausreichende Versorgung der Märkte mit qualitativ gutem Rindfleisch sicherzustellen und andererseits die gegebene Wechselwirkung zwischen Milch- und Rindfleischproduktion besser zur Auswirkung gelangen zu lassen. 5. Bei der Europäischen Marktordnung für Zucker soll durch regionale Produktionsziele sichergestellt werden, daß der deutsche Zuckerrübenanbau unter Zugrundelegung eines angemessenen gemeinsamen Zuckerrübenpreises in dem aus betriebswirschaftlichen Gründen notwendigen Umfang aufrechterhalten werden kann. 6. Bei Obst und Gemüse sollen insbesondere im Interesse der bäuerlichen Familienbetriebe die bisherigen Marktordnungsvorschriften wesentlich verbessert werden. Gegebenenfalls sind für weitere Sonderkulturen (z. B. Hopfen und Tabak) gemeinsame Marktregelungen anzustreben. 7. Die Europäische Marktordnung für pflanzliche Fette soll sicherstellen, daß die Produktion von Ölfrüchten in der Bundesrepublik in dem aus Fruchtfolgegründen notwendigen Umfang aufrechterhalten werden kann. 8. Zwingende Voraussetzung für eine Zustimmung zu der gemeinsamen Agrarfinanzierung soll neben der gleichzeitigen Einigung über die noch ausstehenden Agrarmarktordnungen und Preisangleichungen eine Anerkennung des Bruttoprinzips für die Zahlung von Ausfuhrrückerstattungen aus dem Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG sein. Nur dadurch wird auch die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft insbesondere in den marktfernen Gebieten in die Lage versetzt, sich den sich ändernden Handelsströmen anzupassen und sich unter gleichen Wettbewerbschancen neue Märkte zu erschließen. II. Bei der Beratung und Verabschiedung des Bundeshaushalts 1966 sollen insbesondere im Rahmen des Grünen Planes und der EWG-Anpassungshilfe folgende Vorschläge geprüft und nach Möglichkeit beachtet werden: 1. Die Zinsverbilligungsmittel sollen über den vorgesehenen Ansatz hinaus erhöht werden. Nur dadurch wird es möglich, die zur Finanzierung der notwendigen Investitionen für Agrar- und Betriebsstrukturverbesserungen erforderlichen Kapitalmarktmittel auch im Jahre 1966 zinszuverbilligen. 2. Die Zinsverbilligung alter, bisher nicht zinsverbilligter Kredite, . die 1965 aus der Anpassungshilfe gewährt wurde, soll fortgesetzt werden. Diese Maßnahme ist eine wesentliche Voraussetzung, um die durch die Anpassung erforderlich werdenden Folgeinvestitionen in den landwirtschaftlichen Betrieben finanzieren zu können. 3. Für den Wirtschaftswegebau und für die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen ist eine Streichung der zentral bereitgestellten Kapitalmarktmittel in voller Höhe nicht zu vertreten. Sie trifft vor allem die finanzschwachen Bauträger und hindert damit jeden weiteren Fortgang der strukturellen Maßnahmen in den besonders benachteiligten Gebieten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 1111 4. Die Maßnahmen der bäuerlichen Hauswirtschaft sollen unter Ausdehnung des Verwendungszweckes weiterhin gefördert und in einem besonderen Titel ausgewiesen werden. Diese Hilfen sind bei den schwierigen Wirtschafts- und oft schlechten Wohnverhältnissen in den Bauernhäusern entscheidende Voraussetzungen für eine Arbeitserleichterung der Bauersfrau. 5. Die besondere Förderung des Baues von Grünfuttersilos, Unterdachtrocknungs- und Gülleanlagen sowie Milchkühleinrichtungen soll für eine Übergangszeit als gezielte Beihilfe erhalten bleiben. Gerade diese Investitionen sind für die in allen Grünen Berichten in ihrer Rentabilität wesentlich benachteiligten Futterbaubetriebe von besonderer Bedeutung. 6. Die Erstattung des Lastenausgleichs für Niederungsgebiete sollte nicht eingestellt werden. Es wird auf die Entschließung des Bundesrates verwiesen. Bonn, den 2. März 1966 Dr. Barzel und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 5 Umdruck 24 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zu der Aussprache über den Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht zu prüfen, ob es möglich ist, den Vorlagetermin für den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft in § 4 des Landwirtschaftsgesetzes vom 9. September 1955 soweit vorzuziehen, daß dieses Dokument bei den Haushaltsberatungen, insbesondere bei den Beschlüssen über die Ausstattung des Grünen Planes ausgewertet werden kann, und alsbald darüber zu berichten. Bonn, den 2. März 1966 Dr. Barzel und Fraktion Dr. Starke (Franken) und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Ausführungen der Abg. Frau Kalinke zu Punkt 4 der Tagesordnung. Lassen Sie mich zu den Ausführungen und Behauptungen des Kollegen Frehsee noch einige Bemerkungen machen. Auch ich betone, daß wir in diesem Hause alle darin einig sind, zum mindesten die hier in später Stunde noch Anwesenden, daß wir der Landwirtschaft helfen wollen. Unterschiedliche Meinungen bestehen in diesem Hause — wie auch im Bereich der Landwirtschaft — über Weg und Ziel. Daher sollte Klarheit über das Erreichbare, aber auch über die Kosten dessen, was angestrebt wird, geschaffen werden. Es sollten auch sorgfältig die Grundsätze geprüft werden, nach denen das soziale Sicherungssystem für die freien Berufe gestaltet werden soll. Viele Fragen auch der bäuerlichen Sozialpolitik werden Inhalt der Sozialenquete und der Enquete über die Situation der Frauen auch in der Landwirtschaft sein. Auf einige dieser Probleme habe ich damals bei der Begründung der Anfrage nach der Enquete hingewiesen. Viele Fragen gehören in den Bereich der Krankenversicherungsreform. Ihr kann und darf nicht vorgegriffen werden. Die Forderung der SPD nach einem Versicherungszwang für alle Landwirte — demnächst auch für alle Selbständigen — ohne Befreiungsrecht und ohne Wahlfreiheit für alle Beteiligten ist nicht neu. Sie ist aber deshalb nicht weniger gegen alle Grundsätze einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Neu ist bei der SPD offenbar die Erkenntnis, daß ein Versicherungszwang in der Versicherung der Arbeitnehmer und eine Verschiebung der Risiken in diesem Bereich nicht erreichbar ist, weil die gesetzliche Krankenversicherung ihren Preis fordert. Hier in dieser Debatte wie in den Plänen der SPD wird die Illusion erweckt, als könne es eine ausreichende soziale Sicherung im Bereich der Landwirtschaft in einer Krankenversicherung geben, bei der die Kosten nicht von den Versicherten, sondern mit mindestens 50 % durch eine staatliche Subvention getragen werden. Die selbständigen Landwirte sind ein Teil der Selbständigen, der freien Berufe, ein Teil auch der freien Wirtschaft. Wohlstand und Sicherheit der Landwirtschaft sind in die Probleme der sozialen Marktwirtschaft wie in deren Gesetze eingebettet. Von dem Erfolg der sozialen Marktwirtschaft hängt auch der Erfolg der deutschen Agrarpolitik ab. Hier gilt es, den großen Zusammenhang zu sehen und zu erkennen. Der Abgeordnete Frehsee hat behauptet, daß eine große Zahl der Landwirte ohne Versicherungsschutz sei. Ich bestreite diese Behauptung, die der Kollege Frehsee auf meine Frage auch nicht beweisen konnte. Heute meinte der Kollege Frehsee offenbar, es sei nicht mehr so wichtig, die soziale Wirklichkeit zu kennen. Es genüge, einfach Behauptungen darüber aufzustellen, wie etwa die, die Aussage eines Sprechers aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung in einer nicht genannten wissenschaftlichen Organisation sei falsch, ohne daß er den Namen, den Kreis und die Organisation nennt. Ich bestreite hier entschieden, daß unser soziales Sicherungssystem, zu dem beide, die gesetzliche und die private Krankenversicherung, gehören, die beide unter dem Schutz und der Aufsicht des Staates stehen, nicht jedem Landwirt eine Chance und Möglichkeit gibt und schon bisher gegeben hat, im Krankheitsfall einen angemessenen Schutz zu finden. In zunehmendem Maße haben Landwirte in den Land- und Ortskrankenkassen als Pflichtversicherte, als freiwillig Weiterversicherte oder als Versicherungsberechtigte und in den privaten Krankenver- 1112 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 sicherungen, besonders in solchen auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft abgestellten, individuellen Versicherungsschutz gesucht und gefunden. In zunehmendem Maße machen Bauern und ihre Angehörigen von dem Recht und der Pflicht zur Selbstverantwortung Gebrauch. Selbst die Rentner aus dem bäuerlichen Bereich sind durch die von uns verwirklichte Krankenversicherung der Rentner in diesen Schutz einbezogen worden. Auch das muß bei dieser Debatte betont werden. Der Herr Kollege Frehsee hat .auf die erfreuliche Verbesserung und die Erfolge der Strukturpolitik hingewiesen. Eine erfolgreiche Wirtschafts- und Agrarpolitik wird diesen Trend noch verbessern und damit für jedermann die Chancen weiter wachsen lassen, einen individuellen Versicherungsschutz zu wählen und sich selbstverantwortlich zu entscheiden. Die Forderung der SPD, die Wahlfreiheit zu beseitigen und alle Bauern, auch diejenigen, die seit Jahrzehnten verantwortungsbewußt gehandelt und einen individuellen Versicherungsschutz gewählt haben, der ihren besonderen Bedürfnissen entspricht, nun in eine Zwangsversicherung einzubeziehen, wird auf heftigen Widerstand der Betroffenen stoßen, die mit der Freiheit und Risikobereitschaft des Bauerntums auch die Freiheit der Wahl des Versicherungsschutzes verbinden. An dieser Stelle muß auch an ,die Verantwortung für die Versicherungsgemeinschaften der privaten Versicherungen, in denen sich die freien Berufe und die Selbständigen zusammengefunden haben, erinnert werden. Jeder Landwirt, ob groß oder klein, muß den Preis der sozialen Sicherung mit bezahlen. Das Modell der bäuerlichen Sicherung Osterreichs oder Frankreichs, wie es der SPD offenbar vorschwebt, hat Herr Frehsee hier leider nicht im einzelnen erläutert. Das Merkmal gerade dieser Modelle ist neben hohen Beiträgen eine kräftige Selbstbeteiligung. Wie denkt die SPD darüber im Zusammenhang mit den Finanzproblemen der gesetzlichen Krankenversicherung und mit den Fragen der Krankenversicherungsreform? Auch Subventionen, die verlockend sind und mit deren Versprechen so gern gearbeitet wird, müssen bezahlt werden, nämlich aus Steuern, direkten oder indirekten. Bei der vielfältigen Steuerumwälzung ist das zwar oft unsichtbar, aber deshalb nicht weniger hart und nicht billiger. Die Landwirtschaft wäre gut beraten, wenn sie sich diese Probleme und diese Seite der Subventionspolitik im Zusammenhang mit sozialpolitischen Forderungen auch sehr klarmachen würde. Unser niedersächsischer Landwirtschaftsminister Hasselmann hat unlängst — wie mir scheint, zu Recht — empfohlen, sich doch endlich davon frei zu machen, nur das gutzuheißen, was vom Staat subventioniert wird. Leider ist der Abgeordnete Frehsee uns die Antwort auf viele Fragen schuldig geblieben. Eine dieser Fragen wäre zur Solidarhaftung zu stellen, eine andere zum Thema Selbstverwaltung bei 50%iger Kostenbeteiligung des Staates. Die Hauptfrage aber an die SPD ist die, wie sie sich die Grenzen der Freiheit und des staatlichen Zwangs in einer gewandelten industriellen Wohlstandsgesellschaft vorstellt. Sollten wir den Strukturwandel unseres industriellen Zeitalters bei uns und in der freien westlichen Welt nicht besser so deuten, daß der mündige Staatsbürger — und dazu gehört auch der mündige Landwirt — aus dem Zwang entlassen und ihm an Stelle von mehrstaatlichem Zwang mehr Hilfe zur Selbsthilfe gegeben wird? Hierüber sollten wir bei der Diskussion über den Grünen Plan sowie bei der Diskussion von Themen über einen Sozialfonds nachdenken. Wir sollten auch bei der Krankenversicherungsreform über vernünftige Lösungen zugunsten derjenigen Teile der Landwirtschaft nachdenken, die einen besonderen Versicherungsschutz suchen. Ich stimme dem Minister Höcherl zu, daß nicht alle Pläne, nicht alle Vorschläge gut und praktikabel sind und zu verwirklichen sind. Ich füge hinzu, daß ich fürchte, daß viele Pläne auch nicht zu finanzieren sein werden. Er hat recht darin, daß .die freie Entscheidung des einzelnen für seinen Beruf, für das Risiko des freien Bauern auf freier Scholle erhalten bleiben muß. Zu dieser freien Entscheidung gehört auch eine Entscheidung für die Risikobereitschaft in den Fragen der sozialen Sicherung. Hier darf die Freiheit nicht haltmachen. Anlage 7 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Ehnes zu Punkt 4 der Tagesordnung. Diese Debatte zum Grünen Bericht kann nach Auffassung meiner politischen Freunde und mir nicht abgeschlossen werden, ohne noch einmal auf die krassen Ertrags- und Einkommensunterschiede innerhalb des Bundesgebietes zu verweisen. Hier muß neben dem Grünen Bericht auch der EWG-Jahresbericht, Drucksache 529, als Vergleichsmaßstab Anwendung finden. Wenn man aus diesen beiden Berichten das Preisgefälle zwischen den Referenzpreisen der 12 großen deutschen Märkte heranzieht, muß man leider feststellen, daß auf den süddeutschen Märkten bei Schweinen und Rindern der Durchschnittspreis in der Bundesrepublik erheblich unterschritten wird. So liegt der Preis bei Schweinen in München und Augsburg 22 DM tiefer als der Durchschnittspreis, andererseits der Marktpreis von Mannheim 5,40 DM höher als der Schnitt im Bundesgebiet. Ähnliche Zahlen sind aus dem EWG-Jahresbericht zu entnehmen, der den Durchschnittspreis auf dem Rindersektor darstellt. Meine politischen Freunde und ich fordern deshalb die Bundesregierung auf, diesem Preisgefälle erhöhte Aufmerksamkeit schenken zu wollen, damit die Disparität, die im Grünen Bericht so deutlich zutage tritt, abgebaut wird. Hier muß bereits die bevorstehende Frachterhöhung und der weite Antransport von Futtermitteln mit einkalkuliert werden. Ein besonderes Anliegen bleibt in weiten Teilen der Bundesrepublik das Problem der Grünlandbetriebe, verbunden mit Zonenrand- und marktferner Lage. Es ist geradezu besorgniserregend wie hier weite Teile unserer Landwirtschaft in der Einkommenslage gegenüber den Landwirten in der Nähe der Verbrauchergebiete zurückliegen. Da in diesen Gebieten der Futterbau Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 1113 durch die Natur bedingt ist, bitten wir die Bundesregierung, auch im Hinblick auf die Verhandlungen in Brüssel alles zu unternehmen, um über den Preis ein möglichst hohes Einkommen zu erzielen. Der im Entschließungsantrag der CDU/CSU niedergelegte Milchpreis muß unter allen Umständen erreicht werden. Weiter ist von besonderer Wichtigkeit, daß die Beihilfen zur Silowirtschaft, zur Unterdachtrocknung den Futterbaubetrieben, besonders den von der Natur benachteiligten Gebieten und Mittelgebirgslagen, zufließen. Meine politischen Freunde und ich bitten die Bundesregierung, sich für folgende agrarpolitische Maßnahmen einzusetzen. In den Verhandlungen in Brüssel sollte ein Milchpreis erstrebt werden, der den Produktionsbedingungen und der Unkostenseite der deutschen Landwirtschaft Rechnung trägt. Hier ist die Verlängerung der Stützungsmaßnahmen eine unbedingte Notwendigkeit. Die Zuckermarktordnung sollte den deutschen Produktionskosten Rechnung tragen, der Rübenbau sollte auch als maßgebender Fakt der Veredlungsproduktion in Erwägung gezogen werden. Eine Anbausteuerung über den Preis ist im Interesse der deutschen Rübenpflanzer nicht annehmbar. Die Produktionskosten in der Bundesrepublik sind die höchsten; das ist gutachtlich von neutraler Stelle errechnet. Der Orientierungspreis für Rinder ist in einer Höhe von etwa 2,70 DM festzusetzen. Marktordnungen für Tabak und Hopfen sind anzustreben. Im Hinblick auf die Beschlüsse der Getreidepreispolitik des Jahres 1964 ist zu prüfen, ob der Interventionszuschlag für Braugerste weiter gezahlt werden kann, da die deutsche Brauwirtschaft Qualitätsbraugerste braucht und der Gerstenpreis mit 375 DM pro Tonne nicht ausreicht, um Qualitätsware zu erzeugen. Die Anbauprämie für Qualitätsweizen sollte weiter gezahlt werden, da die deutsche Landwirtschaft in der Lage ist, Kleberweizen zu erzeugen. Hier sollte man der einheimischen Erzeugung den Vorrang vor der Einfuhr aus Übersee geben. Falls der Interventionszuschlag für Braugerste in der EWG nicht genehmigt wird, sollte eine ähnliche Prämie wie bei Qualitätsweizen in Erwägung gezogen werden. Zum Grünen Bericht muß festgestellt werden, daß das Vorgehen der Tarifpartner sich nachteilig in der Einkommenslage der Landwirtschaft niederschlagen wird, da zwangsläufig die Bedarfsartikel der Landwirtschaft erhöhte Preise aufweisen werden. Dies ist besonders im Bereiche der Baumaßnahmen zu befürchten. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn auch die Tarifpartner auf die Bereiche Rücksicht nehmen würden, die an der günstigen Entwicklung aus politischen Gründen nicht teilhaben können. Zum Schluß möchte ich noch zum Ausdruck bringen, daß die Benotung, die Herr Kollege Dr. Schmidt gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsminister ausgesprochen hat, mich etwas befremdet. Man sollte nicht über Lehrlings- oder Gesellenstück sprechen, sondern gemeinsam versuchen, Herrn Höcherl in seinen Bestrebungen volle Unterstützung zu gewähren. Besonderer Dank sollte deshalb am Schluß dieser Debatte dem Landwirtschaftsministerium für seine Tätigkeit ausgesprochen werden, ganz besonders aber dem Herrn Bundesminister dafür, daß er in seinem Beitrag die Preis- und die Handelspolitik in den Vordergrund seiner Betrachtung gestellt hat. Nur wenn wir gemeinsam die Preispolitik auch in Zukunft in den Vordergrund stellen, wird es möglich sein, dem Verbraucher hochwertige Qualitätsnahrungsmittel in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen. Wenn die Sozialdemokraten in Zukunft diese preispolitischen Maßnahmen besser unterstützen als in der Vergangenheit, dann dürfte auch für die deutsche Landwirtschaft der Weg nach Europa von Erfolg sein. Dies ist unser aufrichtiger Wunsch. Georg Ehnes Dr. Probst Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Reichmann zu Punkt 4 der Tagesordnung. Unsere moderne Wirtschaft und Gesellschaft sind durch die vielseitigen Wechselbeziehungen und durch wachsende gegenseitige Abhängigkeiten gekennzeichnet. Diese Entwicklung, die im Bereich der industriellen arbeitsteiligen Produktionen eingesetzt hat, wird auch in der Landwirtschaft immer stärker. Der hierdurch bedingte Wandlungsprozeß verändert gleichzeitig die soziale Struktur in der Landwirtschaft; wie wir feststellen müssen, nicht im positiven Sinne. Je schwieriger die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse der Landwirtschaft und der in ihr tätigen Menschen aus vielerlei Gründen werden, desto größer wird das soziale Risiko — aber auch die soziale Last — als Folge des raschen Strukturwandels. Die Hauptursachen für die agrarsozialen Probleme in der Landwirtschaft sind: 1. die ständige Aufwands- und Ertragsdisparität — wie sie alle Grünen Berichte ausweisen —, 2. der rasche Strukturwandel mit seinen tiefgreifenden Auswirkungen auf die in der Landwirtschaft tätige Bevölkerung, 3. die Abwanderung eines Drittels der landwirtschaftlichen Bevölkerung in andere Berufe — einschließlich der dadurch bedingten Überalterung —, 4. der dadurch verursachte Arbeitskräftemangel, 5. die dadurch ausgelöste Arbeitsüberlastung für die in der Landwirtschaft verbliebenen Menschen, insbesondere die Frauen und Jugendlichen, ohne die erforderlichen Erholungsmöglichkeiten, 6. der dadurch verursachte schlechte Gesundheitszustand der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung. 1114 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 Mehr denn je beruht die Existenzfähigkeit der Landwirtschaft heute mit auf ihrer Gesundheit und Arbeitskraft. Sie zu erhalten, ist eine der wesentlichen agrarsozialen Aufgaben. Infolge der ständigen Disparität nach allen Grünen Berichten ist die Landwirtschaft nicht in der Lage, aus eigener Kraft die agrarsozialen Probleme allein zu lösen. So mußte die soziale Sicherung zu einem Teil der Agrarpolitik werden, obwohl die FDP den Weg der Selbstvorsorgemöglichkeiten, wenn die politischen Voraussetzungen dafür gegeben wären, vorziehen würde. Zu dem schlechten Umweg über die Subventionen — statt des kostengerechten Marktpreises, wie ihn die FDP forderte und anstrebt — wurden zusätzlich staatliche Sozialleistungen erforderlich, wenn man die Landwirtschaft in ihrer Existenz nicht gefährden wollte, Das ist nach Meinung der FDP ein schlechter Ausweg zur angemessenen Gleichstellung der Landwirtschaft in Wirtschaft und Gesellschaft im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes. Im Grünen Plan 1966 sind zur Verbesserung der sozialen Lage der Landwirtschaft 765 Millionen DM vorgesehen, also 155 Millionen mehr als 1965. Diese Hilfen und Verbesserungen bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und besonders der Altershilfe für die Landwirtschaft sind an sich zu begrüßen. Aber in der Öffentlichkeit haftet ihnen der Makel der Subventionen an. Zuwenig versteht man die Tatsache, daß dies kein Geschenk ist, sondern eine Ausgleichsleistung für die politischen statt kostengerechter Agrarpreise und für die Folgen des Strukturwandels. In der EWG scheint man diesen schlechten Weg noch stärker beschreiten zu wollen. Man strebt dort entsprechend der Entwicklung in Frankreich den „produktionsneutralen Einkommensausgleich" an. Die Aufwendungen von 4,1 Milliarden DM für Sozialleistungen im französischen Agrarhaushalt, davon 2,4 Milliarden DM direkte Sozialsubventionen — gegenüber den 765 Millionen DM im Grünen Plan 1966 — sollten eine Mahnung sein durch Verhinderung eines weiteren Anstiegs der Disparität unserer Landwirtschaft — ob durch Erzeugerpreissenkung, wie beim Getreidepreis beabsichtigt, oder durch allgemeine Kostensteigerungen — unsere Agrarpolitik nicht noch stärker auf diesen schlechten und gefährlichen Ausweg zu drängen. Die unter den jetzigen Bedingungen erforderliche ländliche Sozialpolitik sollten wir aber noch besser und sinnvoller — unter Berücksichtigung aller Erfordernisse des Strukturwandels sowie der besonderen Wirtschafts- und Lebensverhältnisse in der Landwirtschaft — weiterentwickeln. Mit Hilfe der Dorfhelferinnen und des Betriebshelfers wird die Funktionsfähigkeit von Hof und Betrieb gewährleistet, wenn Angehörige des Familienbetriebs vom Unfall betroffen werden, wenn Heilverfahren durchgeführt werden müssen oder — so hoffen wir für die Zukunft — wenn im Krankheitsfall Schwierigkeiten auftreten. Diese bewährte Einrichtung muß weiter verbessert und ausgebaut werden. Das noch fehlende Glied in der ländlichen Sozialordnung, die Hilfe im Krankheitsfall drängt immer stärker zu einer Lösung, je schwieriger die Verhältnisse werden. Wir erwarten, daß es nicht nur bei der Ankündigung einer Lösung durch den Herrn Bundeslandwirtschaftsminister verbleibt, sondern daß dem Wort die Tat folgt. Wir haben daher am 25. 1. 1966 mit der Drucksache V/215 in einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung zur Stellungnahme zu diesem Problem aufgefordert. Wir begrüßen die im Grundsätzlichen positive Antwort der Bundesregierung vom 9. 2. 1966. Daraus ist zu entnehmen, daß sich die Bundesregierung intensiv mit der Problematik beschäftigt und zu diesem Zweck die Grundlagenforschung fördert. Unsere Fraktion ist zur Mitarbeit an einer umfassenden ländlichen Sozialordnung bereit, damit soziale Sicherheit in Freiheit den in der Landwirtschaft tätigen Menschen baldmöglichst zuteil wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seuffert (Drucksache V/303 Frage III/1): Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß unter Müllabfuhr im Sinne des § 2 Ziff. 3 a Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes die Abfuhr aller Arten von Abfällen (einschließlich Schlachtabfälle, Tierkörper, usw.) zu verstehen ist, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung (z. B. aus dem Fleischbeschaugesetz und dem Tierkörperbeseitigungsgesetz) besteht? In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder, denen die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zusteht, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Begriff der Müllabfuhr im Sinne des § 2 Nr. 3 a Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 17. März 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 145) nicht so weit ausgelegt werden kann, daß darunter auch die Beförderung von Schlachtabfällen, Tierkörpern usw. zu verstehen ist. Eine derart erweiternde Auslegung der Befreiungsvorschrift ließe sich auch nicht mit der Begründung rechtfertigen, daß die Abfuhr der bezeichneten Abfälle auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen durchgeführt werden muß. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 18. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/301 Fragen VII/2 und VII/3) : Wird die Bundesregierung dem Bundestag eine Gesetzesänderung vorschlagen, um die gesetzlichen Grundlagen für die Ausbildungszulagen nach dem Bundeskindergeldgesetz so zu ergänzen, daß auch Vollwaisen bis zum vorgesehenen Alter von 27 Jahren in Zukunft die Ausbildungszulagen von monatlich 30 DM erhalten können? Trifft es zu, daß die Bundesregierung in Ausführungsbestimmungen geregelt hat, daß die Ausbildungszulagen nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht nur entsprechend dem Gesetzestext für den Besuch von „öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten allgemein- oder berufsbildenden Schulen" gezahlt werden, sondern auch für „genehmigte Ersatzschulen"? Es liegt hier in der Tat in Einzelfällen eine Härte vor. Deswegen wird in meinem Hause eine ent- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 1115 sprechende Novelle zum Bundeskindergeldgesetz vorbereitet, um diese Härten zu beseitigen. Ihre weitere Frage beantworte ich mit Ja. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 21. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Haehser (Drucksache V/301, Frage VII/4): Ist es mit den Bemühungen um eine Förderung des 2. Bildungsweges zu vereinbaren, wenn die Ausbildungsbeihilfen nur bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden, darüber hinaus aber auch nach die Tarifvergünstigungen der Deutschen Bundesbahn für Schüler und Studierende vom gleichen Lebensalter an gestrichen werden sollen? Die Ausbildungszulage wird nur für ein Kind gewährt, das zwischen der Vollendung des 15. und der Vollendung des 27. Lebensjahres sich einer im Gesetz näher umschriebenen Ausbildung unterzieht. Wird die Ausbildung dadurch verzögert, daß das Kind den gesetzlichen Wehrdienst oder den zivilen Ersatzdienst leistet, so wird die Ausbildungszulage für dieses Kind auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Ausbildungszeitraum über das 27. Lebensjahr hinaus gewährt. Diese Höchstaltersgrenze erklärt sich aus dem Charakter der Ausbildungszulage als einer Maßnahme des Familienlastenausgleichs. Personen, die die Höchstaltersgrenze überschritten haben, stehen im allgemeinen — das Gesetz kann nur diesen typischen Fall regeln — nicht mehr als Kinder im engen Familienverband, sondern selbständig außerhalb dieses Familienverbandes. Dieser Sachverhalt hat in zahlreichen anderen öffentlichen Leistungsbereichen zur Festsetzung von Höchstaltersgrenzen geführt. Ich verweise u. a. auf die im Besoldungsrecht für die Gewährung des Kinderzuschlags bestehende Grenze der Vollendung des 27. Lebensjahres. Auch die Höchstaltersgrenze bei Tarifvergünstigungen der Deutschen Bundesbahn für Schüler und Studierende liegt bei der Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Deutsche Bundesbahn ist aus den folgenden Gründen nicht bereit, von dieser Grenze abzusehen: a) Auch nach der Tarifanhebung decken die Preise der Schülerzeitkarten nur etwa 1/6 der Selbstkosten. Wenn schon neben den eigentlichen Schülern auch Fachschüler, Studenten und Lehrlinge zur Lösung dieser Fahrausweise berechtigt sind, so muß zumindest eine Begrenzung nach dem Lebensalter stattfinden. b) Die Begrenzung auf die Vollendung des 27. Lebensjahres ist derjenigen in anderen Bundesgesetzen angepaßt. c) Die Einführung der Altersgrenze ist im Anhörverfahren nach § 46 des Bundesbahngesetzes mit den für das Unterrichts- und Bildungswesen zuständigen Ländern erörtert worden; Einwendungen wurden nicht erhoben. Ich habe schon im Juli 1965 die Herren Ministerpräsidenten der Länder auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, Mittel aus den Länderetats zur Verfügung zu stellen, wenn die Beförderung der Schüler und Studenten auf öffentlichen Verkehrsmitteln zufriedenstellend gelöst werden soll. Soweit mir bekannt ist, haben die Finanz-, Wirtschafts- und Kultusminister der Länder inzwischen den Auftrag erhalten, die Angelegenheit zu prüfen und Vorschläge auszuarbeiten. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 24. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Lemper (Drucksache V/301 Fragen XIV/1 und XIV/2) : Trifft es zu, daß Grund- und Einsatzverpflegungsmittel aus Beständen der Bundeswehr zwar allen Bundesbehörden angeboten werden, der Verteilerschlüssel jedoch unterschiedlich angewandt wird? Ist es richtig, daß bei dem in Frage XIV/? bezeichneten Verfahren die Anforderungen (oder Bestellungen) von Bediensteten des Bundesverteidigungsministeriums hundertprozentig, Bestellungen anderer Bundesbediensteter entweder überhaupt nicht oder unter Umständen mit ca. 10 % erfüllt werden? Zur Frage 1: Der Verkauf von Verpflegungsmitteln aus Beständen der Bundeswehr, die wegen Ablaufs ihrer Lagerzeit abgegeben werden müssen, liegt in Händen der Wehrbereichsverwaltungen. Die Wehrbereichsverwaltungen sind angewiesen, die abzugebenden Verpflegungsmittel zunächst karitativen Organisationen anzubieten. Anderen Stellen werden sie nicht angeboten, weil dies einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand erfordern würde. Jedoch haben alle Interessenten — beispielsweise die Personalräte von Behörden und sonstige Dritte — die Möglichkeit, sich an die Wehrbereichsverpflegungsämter zu wenden und um Zusendung von Bestellisten jeweils vor Verkauf der überschüssigen Verpflegungsmittel zu bitten. Die Bestellungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs beim jeweiligen Wehrbereichsverpflegungsamt erledigt, soweit der Vorrat an überschüssigen Verpflegungsmitteln reicht. Einen unterschiedlichen Verteilerschlüssel gibt es nicht. Zur Frage 2: Das Wehrbereichsverpflegungsamt III in Borken behandelt die Bestellungen von Bediensteten meines Hauses nach diesem Verfahren in gleicher Weise wie die Bestellungen aus anderen Bundesministerien. Die Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung werden nicht bevorzugt. Wenn in diesem oder jenem Einzelfall die Bestellungen aus meinem Hause in vollem Umfang berücksichtigt wurden, die aus anderen Ministerien aber nur teilweise oder überhaupt nicht, so ist dies darauf zurückzuführen, daß die bestellten Verpflegungsmittel bei Eingang der Bestellungen nicht mehr oder nicht mehr in dem gewünschten Umfang vorhanden waren. Das bei der Verteilung der Verpflegungsmittel angewendete Verfahren hat in einer Reihe von Fällen zur Folge gehabt, daß auch Bestellungen von Bediensteten des Bundesministeriums der Verteidigung nicht ausgeführt werden konnten. 1116 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 22. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemper (Drucksache V/301 Frage XIV/3) : Wann wird die „Medizin-Baracke" für das fliegende und sonstige Personal auf dem Flugplatz Nörvenich so eingerichtet, daß sie den heutigen Notwendigkeiten entspricht? Die „Medizinbaracke" enthält unter anderem ein Arztzimmer, ein Behandlungszimmer, einen Röntgenraum, einen Warteraum, ein Geschäftszimmer und Unterkünfte für das Sanitätspersonal. Sie ist mit allen für die ärztliche Betreuung notwendigen Einrichtungen ausgestattet. Sie stellt jedoch, ebenso wie die Zahnstation auf dem Flugplatz, eine Zwischenlösung dar. Der endgültige Sanitätsbereich für das in Nörvenich stationierte Geschwader befindet sich im Bau. Er wird in Kerpen errichtet. Mit dem Abschluß der Bauarbeiten ist im Juli 1966 zu rechnen. Nach Fertigstellung des Sanitätsbereichs in Kerpen wird auf der Basis nur eine Erste-Hilfe-Station zurückbleiben. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 26. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/301 Frage XIV/4) : Trifft es zu, daß zum Grundwehrdienst herangezogene Beamte anstellungsmäßige Nachteile in Kauf nehmen müssen? Es trifft zu, daß die Regelung des gültigen Arbeitsplatzschutzgesetzes, nach der die Probezeit und der Vorbereitungsdienst der Beamten um die Zeit des Grundwehrdienstes verlängert werden, eine spätere Anstellung der Beamten zur Folge hat. Ich habe in der Fragestunde am 27. Januar 1966 darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung bemüht ist, die darin liegende Härte durch eine Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes zu beseitigen. Dabei habe ich auch die Schwierigkeiten erläutert, die einer derartigen Gesetzesänderung bisher entgegenstanden. Erfreulicherweise konnten diese Schwierigkeiten inzwischen weitgehend ausgeräumt werden. Die, Vorbereitungen für den Gesetzentwurf werden in Kürze abgeschlossen sein. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 28. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache V/301 Fragen XIV/6 und XIV/7): Trifft es zu, daß das Bundesverteidigungsministerium eine Entschließung erlassen hat, wonach die Musterung der Wehrpflichtigen von den Kreisstädten weg in zentrale Orte verlegt wird? Hat das Bundesverteidigungsministerium Vorsorge getroffen, daß in ländlichen und verkehrsarmen Bezirken die Musterungsorte so ausgewählt werden, daß dem Wehrpflichtigen hinsichtlich der Anreise nicht unzumutbare Zeitverluste entstehen? Zur Frage 1: Der Gesetzgeber hat die Vorschrift des § 17 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes, wonach in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis ein oder mehrere Musterungsbezirke zu bilden sind, durch das am 1, April 1965 in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes gestrichen. Im Interesse der Intensivierung der Musterungen habe ich daraufhin angeordnet, daß die Kreiswehrersatzämter vom Beginn der Musterungsperiode 1965 an nur noch dort mustern, wo in jeder Hinsicht geeignete Räume zur Verfügung stehen. Dies war notwendig, weil nicht in allen Gemeinden geeignete Räume vorhanden waren. Auf Grund meiner Anordnung ist die Zahl der Musterungsorte von bisher 658 auf 477 verringert worden. Eine weitere Verringerung wird mit dem Ziel angestrebt, die Musterungen nur noch am Sitz der Kreiswehrersatzämter durchzuführen. In Hamburg wird zur Zeit die zentrale Musterung erprobt, wie sie bei den verbündeten Streitkräften mit Erfolg eingeführt ist. Hierbei ist ein Team von Ärzten und Fachärzten, das mit modernen ärztlichen Geräten ausgestattet ist, für das Gebiet mehrerer Kreiswehrersatzämter eingesetzt. Zur Frage 2: Nach meinen Weisungen darf die Musterung unter Berücksichtigung der An- und Rückreise nicht länger als einen Tag in Anspruch nehmen. Sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen — das ist vorwiegend in ländlichen und verkehrsarmen Bezirken der Fall — wird weiterhin außerhalb des Dienstsitzes des Kreiswehrersatzamtes gemustert. Den Wehrpflichtigen und Arbeitgebern entstehen durch die Konzentrierung der Musterung keine Nachteile. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 15. Februar 1966 auf -die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Westphal (Drucksache V/251 Frage XV/1) : Weshalb hat der Bundesfamilienminister den § 10 der Geschäftsordnung des Bundesjugendkuratoriums, der die Einladung von Abgeordneten des zuständigen Bundestagsausschusses zu den Beratungen des Kuratoriums als Gäste vorsah, nicht genenmigt? Das Bundesjugendkuratorium hat gemäß § 26 des Jugendwohlfahrtsgesetzes die Bundesregierung zu beraten. Als Mitglieder dieses Kuratoriums sind durch die Bundesregierung Vertreter der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Jugendorganisationen und der Wissenschaft berufen worden. Wie bei allen übrigen Beratungsorganen der Bundesregierung ist eine Beteiligung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht vorgesehen, da dies den verschiedenen Funktionen von Legislative und Exekutive widersprechen würde. Deshalb habe ich im Einvernehmen mit allen Bundesressorts dem Vorschlag des Bundesjugendkuratoriums nicht zugestimmt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Kalinke, ich entziehe Ihnen jetzt das Wort. Sie überschreiten das Institut der Zwischenfrage. Sie halten eine Zwischenrede. Ich muß leider unterbrechen, ich bedauere sehr.
    Bitte, fahren Sie fort, Herr Frehsee!


Rede von Heinz Frehsee
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Fragen, soweit ich sie gehört habe, will ich gern beantworten. Frau Kollegin Kalinke, der Beweis, den Sie von mir fordern, kann nun nicht in der Form erbracht werden, wie Sie es natürlich provokatorisch hier fordern. Aber es hat in meiner Gegenwart in einem wissenschaftlichen Gremium, das ich hier nicht öffentlich nennen sollte
— Sie werden mir darin recht geben —, ein Vertreter der privaten Krankenversicherung behauptet,
alle landwirtschaftlichen selbständigen Mithelfenden seien privat krankenversichert. Das hat er behauptet.
Was den Beirat betrifft, so kann man von einem Gutachten sicherlich nicht eine letzte Entscheidung erwarten, die der Politik und den Politikern obliegt.

(Abg. Frau Kalinke: Aha!)

Aber die Wege, Frau Kollegin Kalinke, die der Beirat in diesem Gutachten aufgezeigt hat, liegen genau auf der Linie dessen, was die Sozialdemokratische Partei mit ihrem Sozialplan vorgeschlagen hat.

(Beifall bei der SPD.)

Ich wollte mich aber einigen anderen Sozialfragen der Landwirtschaft zuwenden. Ich beziehe mich auch da auf Äußerungen von Herrn Minister Höcherl, die auch schon von Herrn Dr. Schmidt wiederholt hier angezogen worden sind. Das ist die Aussage, daß der neue Grüne Plan bewährte Maßnahmen konsequent fortführe und daß der Grüne Bericht den Neigungswinkel der kommenden Entwicklungslinie bestimmen müsse. Da muß ich fragen, ob .der Grüne Bericht jene Neigungswinkel der kommenden Entwicklungslinie bestimmt, wonach die Seßhaftmachung verheirateter Landarbeiter eingestellt werden soll, wonach die bisher sehr reichlich dotierten Hilfsmaßnahmen für die bäuerliche Hauswirtschaft in Frage gestellt sind und wonach in Zukunft möglicherweise keine Grüne-Plan-Mittel mehr für die landwirtschaftliche Facharbeiterausbildung gewährt werden, von anderen aus dem Grünen Plan bezuschußten Maßnahmen und von den Vorhaben in puncto Förderung der landwirtschaftlichen Wirtschaftsberatung aus Bundesmitteln beispielsweise abgesehen.
Eine der erfolgreichsten gezielten agrarsozialen Maßnahmen und gleichzeitig eines der wirksamsten Mittel zur Neuordnung der landwirtschaftlichen Arbeitsverfassung, nämlich die Umstellung von der Gesinde- auf die Lohnarbeitsverfassung, würde zum Erliegen kommen, wenn die im Grünen Plan vorgesehene Maßnahme der Seßhaftmachung verheirateter Landarbeiter nicht fortgeführt würde. Zwar hat sich die Bundesregierung der Forderung des Bundesrats angeschlossen, das Wort „letztmalig" aus der Erläuterung des betreffenden Titels des Haushaltsentwurfs 1966 zu streichen. Aber dieses Wort hat im Haushaltsplanentwurf gestanden.
Es scheint also mindestens die Absicht der Bundesregierung gewesen zu sein, die Förderung des Landarbeiterwohnungsbaus aus dem Grünen Plan einzustellen. Einer solchen Maßnahme werden wir uns entschieden und mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln widersetzen.
Wie vereinbart sich, so müssen wir fragen, eine solche Haltung der Bundesregierung mit der im vorigen Sommer vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gegebenen Zusage, die Eigenkapitalbeihilfe auf 10 000 DM zu erhöhen? Geht sie hier etwa den Weg des geringsten Widerstandes? Mußte sich hier etwa die CDU dem Koalitionspartner bzw. dem vom Koalitionspartner gestellten Finanzminister beugen, die CDU,



Frehsee
die in ihrem Agrarbrief vom Juli vorigen Jahres die Erhöhung der Eigenkapitalbeihilfe fest versprochen und als so gut wie vollzogen hingestellt hatte? War etwa auch das ein Wahlgeschenk?
Es war schon schlimm genug, daß in den letzten Jahren die Zahl der geförderten Landarbeiterstellen wegen der gestiegenen Baukosten unter Einbeziehung der landwirtschaftlichen Werkswohnungen laufend zurückgegangen ist. Die SPD fordert, daß dieser Titel in vollem Umfang wiederhergestellt wird und daß bis zur Deckung der dringendsten Nachfrage nach Landarbeitereigenheimen die Förderung landwirtschaftlicher Werkswohnungen zurückgestellt wird.
Genauso entschieden setzen wir uns auch für die Fortführung der Maßnahmen zur Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft ein. Es ist nicht vertretbar, daß diese Maßnahme gerade in dem Augenblick eingestellt werden soll, in dem sie voll zum Tragen gekommen ist.
Sie hat übrigens im Gegensatz zu manchen anderen Maßnahmen des Grünen Plans eine große Breitenwirkung. In vier Jahren wurden in rund 112 000 bäuerlichen Betrieben die wärmewirtschaftlichen Einrichtungen über diese Maßnahme des Grünen Plans in Ordnung gebracht. Für 1965 ist mit weiteren solchen Maßnahmen für 25 000 Betriebe zu rechnen. Zur Zeit liegen den Ländern noch Anträge über eine Gesamtsumme von 15 Millionen DM vor. Man kann auch nicht sagen, wie das vielfach geschieht, daß diese Maßnahmen nur den größeren landwirtschaftlichen Betrieben zugute kämen.
In Bayern wurden 1964 beispielsweise 4484 der Gesamtanlagen in der Betriebsgrößenklasse von 10 bis 20 ha — das sind 47 % — und weitere 2699 Gesamtanlagen in der Betriebsgrößenklasse bis 10 ha — das sind 28,2 % — bezuschußt. Nur 81 Anlagen — das sind 0,8 % — entfallen auf die Betriebsgrößenklasse über 50 ha.
Es ist wirklich wenig überzeugend, wenn hier und draußen im Lande bei jeder passenden Gelegenheit auf die Überforderung der Landfrau hingewiesen wird, wenn man sich immer wieder zwar bereit erklärt, ihr die notwendige Hilfe zu gewähren, aber auf der anderen Seite im Bewußtsein der Tatsache, daß der Bauer — das ist nun einmal so — zehnmal an andere im Betrieb ebenfalls dringend erforderliche Dinge denkt als an Hilfen für die bäuerliche Hauswirtschaft,

(Zustimmung in der Mitte)

diese zweckgebundenen und die Selbsthilfe dort provozierenden Zuschüsse aus dem Grünen Plan verweigert.
Hierbei handelt es sich wirklich, Herr Minister, um bewährte Maßnahmen, die die Regierung fortführen müßte. Das Hohe Haus sollte Sie entsprechend beauftragen.
Nun ein Wort zu den Löhnen. Die Landarbeiterlöhne sind zwar relativ stärker gestiegen als die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer. Die Relativzahlen geben aber nicht den wahren Sachverhalt wieder. Auch für den Landarbeiter ist der absolute
Lohn entscheidend. Auch im Wirtschaftsjahr 1964/65 überstieg der Vergleichsstundenlohn den Landarbeiterlohn um 1,05 DM je Stunde. Das bedeutet, daß der Stundenlohn des Vergleichslöhners um 36 % über dem Landarbeiterverdienst liegt. Beachten Sie bitte diese Zahlen, meine Damen und Herren. Der Lohnunterschied der Arbeitnehmer beträgt 36 %! Sie haben an anderer Stelle gehört, daß der Einkommensabstand im Wirtschaftsjahr 1964/65 im Durchschnitt 22 % betragen hat. Das heißt, daß der Lohnabstand zwischen Landwirtschaft und gewerblicher Wirtschaft im Durchschnitt wesentlich größer ist als der durchschnittliche Einkommensabstand zwischen den in der Landwirtschaft Tätigen und dem Einkommen der sogenannten Vergleichslöhner, insbesondere in den größeren Betrieben, wie Sie das auch auf Seite 109, glaube ich, des Grünen Berichts in den graphischen Darstellungen sehen können. In den Betrieben über 50 ha lagen in Nordwestdeutschland die Betriebseinkommen mit rund 13 500 DM je Arbeitskraft um 53,6 % über dem Betriebseinkommen von 8800 DM in den Betrieben unter 20 ha. In Süddeutschland erzielten die Betriebe über 50 ha ein Betriebseinkommen von 11 300 DM je Arbeitskraft. Das sind 69,4 % mehr als in den Betrieben unter 20 ha, wo es bei 6680 DM lag.
Die Tabellen auf Seite 107 des Grünen Berichts sollten sich nicht nur — jetzt wende ich mich an die Herren von der Regierung; das ist eine kleine Kritik am Grünen Bericht — auf die Betriebe bis zu 20 ha beziehen. Ich finde, diese Tabellen sollten genauso gegliedert werden wie alle anderen Übersichten im Grünen Bericht, in Betriebe bis 10 ha, von 10 bis 20 ha, von 20 bis 50 ha und über 50 ha. Aus dieser Tabelle würde dann hervorgehen, würde das noch bewiesen und erhärtet werden, was ich mir auf Grund der, Zahlenangaben, an Hand der Buchführungsergebnisse errechnet habe, daß nämlich die größeren landwirtschaftlichen Betriebe, die Lohnarbeitsbetriebe, zur Zahlung der Vergleichslöhne an die landwirtschaftlichen Arbeiter imstande sind. Der Grüne Bericht muß auch die Unterlage für die Lohnpolitik bilden, wenn sie versachlicht werden soll, wie man das allgemein von der Lohnpolitik fordert.
Zum Schluß auch diesmal noch ein kurzes Wort zur agrarsozialen Forschung, ,genau wie vor einem Jahr. Für die ländliche Struktur und die landwirtschaftliche Sozialpolitik sollen in diesem Jahr 1,8 Milliarden DM ausgegeben werden. Ihnen stehen 288 000 DM für die wissenschaftliche Bearbeitung dieser Fragen gegenüber; das sind 0,05 %. Von den Forschungsmitteln des Bundesernährungsministeriums in Höhe von 81 Millionen DM werden 0,37 % für die wissenschaftliche Bearbeitung agrarsozialer Fragen ausgewiesen. Dieses Mißverhältnis, Frau Kollegin Kalinke, bekommen wir hier im Bundestag bei unserer ,gesetzgeberischen Arbeit immer wieder zu spüren. Ständig haben wir uns bei der Einführung der landwirtschaftlichen Altershilfe und bei der wiederholten Novellierung — das letzte Mal im vorigen Jahr, als wir die mithelfenden Familienangehörigen einbeziehen wollten — mit der Stange im Nebel herumtasten müssen. So und nicht anders geht es uns in den Fragen der bäuerlichen Kranken-



Frehsee
versicherung, und es geht uns so, obwohl wir die Bundesregierung immer wieder nach Erhebungen gefragt und Untersuchungen und Überprüfungen gefordert haben. Weil es aber nicht anders ist, haben wir einen .anderen Vorschlag, der trotzdem zu realisieren wäre, gemacht, Frau Kollegin Kalinke, und zwar schon vor drei Jahren.
Ich wiederhole noch einmal: ich habe für das Verhalten der Bundesregierung, das offensichtlich auf eine Unterbewertung der Agrarstruktur in der sozialpolitischen Forschung hinausläuft, kein Verständnis. Wer würde es sich in der privaten Wirtschaft leisten, so ,gewaltige Beträge zu investieren, ohne vorher genaueste Pläne aufgestellt zu haben und ohne die Durchführung solcher Pläne ständig zu überprüfen? Es besteht in diesem Hause ja doch eine große Bereitschaft, der Landwirtschaft in dieser schwierigen Anpassungsperiode nach Kräften zu helfen. Aber der Abgeordnete muß sich bei seinen Entscheidungen immer sicher sein, daß er damit seiner Verantwortung gegenüber dem ganzen Volk gerecht wird. Wissenschaft und Forschung müssen ihm dabei helfen. Das erfordert auch die Erfüllung des Landwirtschaftsgesetzes, zu dem wir uns bekennen.

(Beifall Meine Damen und Herren, ich mache darauf aufmerksam, daß noch acht Wortmeldungen vorliegen. Wir müssen pünktlich um 9 Uhr schließen. Wir müssen vorher noch über einige Anträge abstimmen. Ich darf also die nächsten Redner herzlich bitten, sich kürzer zu fassen. Das Wort hat der Abgeordnete Logemann. Frau Präsidentin, ich werde mich bemühen, meine Ausführungen möglichst kurz zu halten, schon mit Rücksicht darauf, daß gleich eine Kollegin nach mir sprechen wird, die ihre Jungfernrede gern noch heute abend halten möchte. Zunächst aber noch etwas zu Herrn Kollegen Frehsee. Herr Kollege Frehsee, ich bin persönlich gern bereit, Ihnen zu bescheinigen, daß Sie in der Tat in der Sozialpolitik immer versucht haben, Pionier zu sein, ganz vorn zu sein. Das bedeutet aber nicht, daß wir auf sozialpolitischem Gebiete immer mit Ihnen einverstanden waren. Es war vielfach so — und das muß nun hinzugefügt werden —, daß die Sozialdemokratische Partei in den letzten Jahren wiederholt versucht hat, Sozialpolitik auf Kosten der allgemeinen Preisoder Kostenpolitik zu machen. Das sind Erschwernisse gewesen, die uns veranlaßt haben, bremsend einzugreifen. Aber im übrigen erkenne ich dankbar an, daß wir jetzt laut Grünem Bericht erhebliche Fortschritte auf sozialem Gebiet nachweisen können. Ich bin durchaus der Meinung, daß wir so weitermachen sollten, wie es in den letzten Jahren gelaufen ist. Nun aber zu meinem eigentlichen Auftrag. Ich möchte noch einmal zur Vergleichslohnberechnung und damit zur Methodik des Grünen Berichts Stellung nehmen, obwohl es schon von zwei Seiten geschehen ist. Der vorliegende Grüne Bericht verwendet erstmalig eine neue Vergleichslohnberechnung. Meine politischen Freunde sind der Auffassung, daß die alte Vergleichslohnberechnung, die auf einem Lohnvergleich mit „Tür an Tür" wohnenden Arbeitskräften aufbaute, schon seit Jahren die Landwirtschaft sehr stark benachteiligte. Wir haben uns deshalb schon wiederholt bemüht, dafür zu sorgen, daß hier eine Änderung erfolgt. Sie werden sich noch an den Weber-Antrag erinnern, den wir im letzten Jahr zu diesem Problem gestellt haben, oder daran, daß wir immer wieder verlangt haben, es müsse zu einer Modernisierung des Lohnvergleichs kommen, z. B. durch Verwirklichung der Forderung, neben dem Jahreslohnvergleich einen Stundenlohnvergleich einzuführen. Das war seinerzeit auch in einem Parlamentsbeschluß gefordert worden, der aber vom Ministerium nie realisiert worden ist. Wir begrüßen die neue Methode des Lohnvergleichs, weil wir meinen, daß damit, wenn sie richtig angewendet wird, ein gerechterer Lohnvergleich als bisher möglich ist. Wir sehen in dem Vorschlag des Beirates, das Durchschnittseinkommen aller altersund krankenversickerten Arbeitnehmer als Vergleichslohn zu wählen, ein Verfahren, das mehr den tatsächlichen Verhältnissen in der Umwelt des Bauern draußen auf dem Lande entspricht. Wir begrüßen es auch, daß endlich die Pendlerzeiten nicht mehr in Anrechnung gebracht werden und der Grüne Bericht jetzt feststellt, was wir seit Jahren gesagt haben, daß diese Pendlerzeiten nicht mehr vertretbar seien. Nun aber noch etwas mehr zum Lohnvergleich. Ich habe festgestellt, daß die neue Berechnung den echten Lohnanspruch der Landwirtschaft doch erheblich dadurch verkleinert, daß landwirtschaftliche Arbeitskräfte in kleineren landwirtschaftlichen Betrieben nicht mehr erfaßt werden. Man kann auf Seite 44 nachlesen, daß 144 000 volle Arbeitskräfte mit ihrem Lohnanspruch nun nicht mehr zum Zuge kommen. Wenn man aber trotzdem nach dem neuen Verfahren noch zu einem höheren Vergleichslohn kommt, beweist das eigentlich nur, wie ungerecht die alte Berechnungsmethode war. Nun sind in den letzten Wochen die Methoden der neuen Vergleichslohnberechnung von verschiedensten Seiten kritisiert worden. Ich bin der Auffassung, wir sollten eine solche Kritik von außerhalb, aus der Öffentlichkeit, nicht überbewerten. Ich möchte sogar meinen, daß sie bei uns an sich langsam schon zur Gewohnheit geworden ist. Wir können eigentlich nach allen Grünen Berichten immer wieder feststellen, daß dann, wenn die Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen zu einer kleineren Disparität geführt hat, der Aussagewert der Berechnung von bestimmten Kreisen sehr wenig angezweifelt wird. Im umgekehrten Falle dagegen — und den haben wir ja jetzt laut Grünem Bericht 1966 mit einem größeren Abstand — werden solche Methoden stets kritisiert. Diese Kritiker sollten, finde ich, zugeben, daß in der Landwirtschaft in der Tat trotz längster Arbeitszeit, trotz größter Produktivitätssteigerung noch eine größere Disparität da ist, die ihre Ursachen keinesfalls in der Landwirtschaft selbst hat, sondern die vielmehr auf die allLogemann gemeine wirtschaftliche Entwicklung zurückgeht, die uns ja doch immer wieder davongelaufen ist. In der letzten Konjunkturdebatte wurde als Hauptgefahr für unsere wirtschaftliche Entwicklung und für die Geldwertstabilität die Arbeitszeitverkürzung herausgestellt. Meine Damen und Herren, ein solcher Appell, wie er hier für die Allgemeinheit notwendig war, ist für die Bauern, für die Landwirtschaft völlig überflüssig. Wir können nachweisen, daß die Bauern durch den Rückgang der Zahl der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, der sich im Berichtsjahr wiederum sehr stark fortgesetzt hat, nicht zu einer kürzeren Arbeitszeit, sondern zu längeren Arbeitstagen ohne freies Wochenende und ohne Urlaub gekommen sind. Die Vergrößerung des Lohnabstandes in der Landwirtschaft — das möchte ich damit sagen hat ihre Ursachen nicht in der Landwirtschaft, sondern ist durch steigende Löhne und die fortgelaufene Entwicklung in vergleichbaren Berufen begründet. Für diese Entwicklung ist nicht so sehr der Landwirtschaftsminister zuständig, sondern hier ist vielmehr der Wirtschaftsminister, der leider heute nachmittag nicht anwesend ist, zuständig. Ich verstehe deshalb auch nicht die Selbstkritik, Herr Minister Höcherl, die Sie an Ihrem eigenen Bericht geübt haben. Sie haben in Ihren Reden und auch z. B. heute nachmittag wieder ausgeführt, das Landwirtschaftsgesetz sei doch bezüglich Lohnvergleich auslegungsbedürftig, die bisherigen Darstellungen seien anfechtbar, oder die Vergleichslöhne seien keine objektiven Maßstäbe, und nach Ihrer Auffassung wäre es besser, die Einkommen vergleichbarer gewerblicher Unternehmen zum Vergleich heranzuziehen. Ich möchte darauf hinweisen, daß Sie sich mit diesen Äußerungen in Gegensatz zu Ihrem Vorgänger, dem Minister Schwarz, stellen, der immer wieder gerade die Berechnungsmethodik im Grünen Bericht entgegen unserer Kritik verteidigt hat. Wie meinen aber — und hier möchte ich warnen, Herr Minister —, daß Änderungen in der Systematik der Berechnungen sehr schwierig und sehr bedenklich sind. Ich will hier ausdrücklich vor Experimenten in dieser Richtung warnen. Aber eines sollten wir uns vornehmen, und, Herr Minister, dafür sollten Sie sich einsetzen: der Grüne Bericht muß ein Tatsachenbericht sein, auch wenn sein Ergebnis gewissen Regierungswünschen und -vorstellungen nicht entspricht, Darum müssen wir uns gemeinschaftlich bemühen. Ich begrüße es, daß kürzlich der Ernährungsausschuß des Deutschen Bundestages beschlossen hat, die Mehodik des Grünen Berichs in diesem Jahr gründlich zu beraten. Herr Kollege Dr. Schmidt, Sie rennen mit Ihrem Antrag schon etwas offene Türen ein. Ich möchte behaupten, es ist neulich auf meinen Vorschlag hin im Ernährungsausschuß eine Vereinbarung darüber erzielt worden, daß diese gründliche Beratung stattfinden soll. Aber nun komme ich zu einem zweiten Vorschlag in diesem Zusammenhang. Herr Minister, wir haben in einem Entschließungsantrag gebeten, den Grünen Bericht künftig früher vorzulegen. Wir sind der Auffassung, daß man statt des 15. Februar durchaus einen Termin Anfang Dezember jeden Jahres wählen könnte. Wir neigen zu der Annahme, daß gerade diese frühzeitigere Vorlegung des Grünen Berichts eine gleichzeitige Beratung von Grünem Plan und Haushaltsplan ermöglichen würde. Bisher ist uns oftmals erklärt worden, eine solche frühzeitige Vorlage sei nicht möglich. Ich möchte aber annehmen, Herr Minister, daß sie in der Zwischenzeit doch die technischen Möglichkeiten in Ihrem Hause weitgehend genutzt haben und es durchaus möglich ist, den Grünen Bericht frühzeitiger vorzulegen. Ich möchte auf einen dritten Punkt eingehen, den Einkommensabstand innerhalb der Landwirtschaft. Hier macht uns die Entwicklung Sorge, und wir sollten uns sehr gründlich mit diesem Problem, das ja nicht neu ist, sondern sich seit Jahren schon in den Grünen Berichten abzeichnet, auseinandersetzen. Im vorliegenden Bericht wird der Vergleichslohnabstand bei den Betrieben unter 20 ha mit 43% und bei den Betrieben über 20 ha mit 23 % angegeben. Wir müssen uns bemühen, nach den Ursachen zu forschen. Es ist dazu festzustellen, daß solche Einkommensunterschiede auch in anderen Wirtschaftsbereichen gang und gäbe sind, daß sie dort nicht kleiner sind, ferner, daß auch in anderen Ländern der freien westlichen Welt innerhalb der Landwirtschaft eine große Disparität festzustellen ist. Als Beispiel seien die USA angeführt. Nach Untersuchungen des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums vom Dezember 1964 erzielen in den USA nur 10,7 % der Betriebe Verkaufserlöse von 20 000 Dollar und mehr. In dem Bericht wird weiter ausgewiesen, daß in der amerikanischen Landwirtschaft 91 % der Bareinkünfte und 79 % des gesamten Jahreseinkommens auf nur 43,3 % aller für den Markt erzeugenden Farmen entfielen; 55,7 % aller Betriebe hatten weniger als 5000 Dollar Verkaufserlöse. Diese Zahlen mögen beweisen, daß auch in den USA, einem Land mit sehr großen landwirtschaftlichen Betrieben, eine große innere Disparität vorhanden ist. Die Untersuchungen zeigen weiter aber auch, daß die Disparität nicht vorrangig ein Problem der Betriebsgrößen ist; es kommen andere Ursachen sehr mitbestimmend hinzu. Ich kann nur einige Gründe anführen: unterschiedliche Bodenverhältnisse, unterschiedliches Klima, Marktferne, unterschiedliche Ernteerträge, Es darf aber auch nicht übersehen werden — und ich finde, gerade das bewertet der Grüne Bericht nicht entsprechend —, daß der höhere AK-Besatz in kleineren landwirtschaftlichen Betrieben oftmals durch eine stärkere Veredelung in diesen Betrieben bedingt ist und daß eine verstärkte Veredelung zwangsläufig auch zu höheren Stallinvestitionen zwingt, die bei den hohen Baukosten in der Bundesrepublik — den höchsten im Vergleich zu unseren EWG-Partnerländern — je Tiereinheit zu höchsten Belastungen führt. Der Grüne Bericht stellt erfreulicherweise fest, daß die Produktionsleistung je Flächeneinheit in Betrieben unter 20 ha höher ist als in größeren Betrieben Logemann und daß sich seit 1956/57 der Betriebsertrag in kleineren Betrieben am stärksten erhöht hat. Das sind Tatsachen, die berücksichtigt werden müssen, die aber doch auch, Herr Minister, zu einer Agrarpolitik verpflichten, welche auch den kleineren landwirtschaftlichen Betrieben langfristig Chancen gewährt. Wir meinen, daß wir das mit gutem Recht verlangen können, weil ja feststeht, daß gerade kleine Betriebe auf Spezialgebieten trotz erhöhten AK-Besatzes nicht teurer produzieren als größere Betriebe. Langfristige Produktionschancen bedeuten, Möglichkeiten zur inneren Betriebsaufstockung z. B. in der Veredelungswirtschaft zu schaffen. Wir haben uns besonders von der FDP aus seit Jahren darum bemüht und z. B. schon 1964 einen Antrag eingebracht, der eine Begrenzung der Veredelung der gewerblichen industriellen Erzeugung zugunsten der bäuerlichen Familienbetriebe verlangte. Wir sind damals nicht direkt zum Zuge gekommen, weil der damalige Landwirtschaftsminister Schwarz dieses Problem noch nicht ernst nahm. Heute ist es aber in der Tat so, daß das Vordringen industrieller Tierfabriken immer größer wird, und es ist erfreulich, daß es jetzt gelungen ist, einen entsprechenden Antrag der Koalition dem Deutschen Bundestag zuzuleiten. Ich hoffe nur, daß er bald zu einem Gesetz führen wird. Im übrigen aber, Herr Minister, halte ich es für eine Aufgabe der amtlichen Agrarpolitik, zu versuchen, auch mit den Mitteln der amtlichen Agrarpolitik zu einem besseren Ausgleich der inneren Disparität innerhalb der landwirtschaftlichen Betriebe zu kommen. Ich finde, daß dafür mit gewissem Vorrang Futterbauund Dauergrünlandgebiete angesteuert werden müßten. Ich bin aber auch der Meinung, daß die im Etat vorgesehene Streichung des Erlasses der Vermögensabgabe in Küstengebieten hier geradezu entgegengesetzt wirken wird, daß damit die Disparität innerhalb der Landwirtschaft noch wieder vergrößert wird. Ich sehe weitere Gefahren — ich möchte es hier nur andeuten — durch eine kommende Frachterhöhung, die ja von seiten der Deutschen Bundesbahn jetzt zu erwarten ist, und durch die EWG-Entwicklung. Ein letzter Punkt, der uns mit Sorge erfüllt, ist die Zunahme des Fremdkapitals. Der Grüne Bericht weist aus, daß im Berichtsjahr eine Zunahme des Fremdkapitals in einer Größenordnung von etwa 1,9 Milliarden DM eingetreten ist. — Ich betone dazu ausdrücklich: eine Zunahme des erfaßten Fremdkapitals; in Wirklichkeit wird die Verschuldung sehr viel größer sein. — Das ist immerhin fast eine Milliarde DM mehr, als in den letzten Jahren normal an Mehrverschuldung zu verzeichnen war. Wenn man dann aber feststellt, daß das Kapitalvolumen, für das wir im Jahre 1965 Zinsverbilligungsmittel zur Verfügung hatten, noch 2043 Millionen DM betrug, und wenn man im Etat für 1966 errechnen kann, ,daß man jetzt nur noch in der Lage ist, ein Volumen von 1 Milliarde DM zu verbilligen, dann zeigt sich auch darin ganz deutlich, wie stark die Haushaltskürzungen auch direkt in die Agrarpolitik hineinwirken. Es wäre aber nutzlos, Zinsverbilligungsmittel z. B. für Altschulden nur für ein Jahr zu geben. Wir können hier nur dann zu einem Erfolg kommen, wenn wir langfristig und kontinuierlich Schulden durch Zinsverbilligungsmittel entsprechend verbilligen. Wie notwendig das ist, haben Sie, Herr Minister, neulich selbst in Ihrer Einbringungsrede gesagt. Sie haben darauf hingewiesen, daß man bei der modernen Landwirtschaft damit rechnen müsse, daß sich die Kosten je landwirtschaftlichen Arbeitsplatz etwa auf 59 000 DM belaufen würden. Das übertrifft in der Tat die Kosten, die in anderen Bereichen der Industrie festzustellen sind. Aber gerade das muß uns veranlassen, hier in der EWG-Entwicklung vor allen Dingen auch auf dem Gebiet der Kapitalverbilligung noch mehr zu tun als bisher. Meine Damen und Herren, ich komme damit zum Schluß. Die Lage der Landwirtschaft — das ist eine abschließende Feststellung — hat sich laut Bericht gegenüber dem Vorjahr verschlechtert, — ich möchte sagen: nicht als Folge rückläufiger Leistungen der Bauern selbst, sondern durch die Entwicklung im gewerblichen industriellen Bereich, bei der die Bauern immer weiter zurückgeblieben sind. Erschwert wird aber die Anpassung der deutschen Landwirtschaft an die EWG-Entwicklung vor allen Dingen durch die erfolgte Kürzung der Haushaltsmittel. Nun, Herr Minister, ich bin nicht der Meinung, daß wir uns einen guten Dienst erweisen, wenn wir hier irgend etwas verniedlichen. In der Tat werden unsere deutschen landwirtschaftlichen Betriebe durch diese Kürzungen sehr schwer getroffen. Ich habe einmal versucht, die Entwicklung des landwirtschaftlichen Etats bei den Soll-Zahlen in den letzten Jahren nachzurechnen. Ich komme dabei zu dem Ergebnis, daß der Etat 1966 bei den Soll-Zahlen ein Mehr für die Landwirtschaft von etwa 310 Millionen DM ausweist. Wenn ich die Zusagen hinzufüge, die in der Zwischenzeit eigentlich fällig geworden wären, dann müßte dieser Betrag nicht 310 Millionen, sondern 1,1 Milliarden DM sein. Wir sollten das nicht verschweigen und sollten auf die Schwierigkeit unserer Situation hinweisen. Herr Minister, ich weiß, Sie sind ein Mensch mit Humor; ich darf es deshalb wagen, zum EWG-Landwirtschaftsgesetz und zu den jetzt noch vorhandenen Mitteln Busch zu zitieren. Wilhelm Busch würde sagen: Von dem ganzen Hühnerschmaus guckt nur noch ein Bein heraus. Hier sind in der Tat erhebliche Kürzungen zu verzeichnen. Ich glaube, Herr Minister, daß uns gerade diese Haushaltssituation dazu zwingt, uns darum zu bemühen, zur stärksten Ausnutzung gegebener nationaler Erzeugerpreischancen zu kommen. Es ist durchaus nicht so, daß wir hier schon alle Vollmachten an die EWG verloren haben. Ich weiß aber auch, wie schwierig es ist, hier bei den Erzeugerpreischancen verlorengegangenes Terrain durch verstärkte Haushaltsmittel wieder auszugleichen. Dazu ein Beispiel. Die Senkung der Schweineabschöpfung im Dezember letzten Jahres, die Sie ja Logemann — das darf ich hier bestätigen — nicht wollten, die aber dann durchgeführt worden ist, hat den landwirtschaftlichen Erzeugern in 14 Tagen einen Preisverlust von etwa 28 Millionen DM gebracht. Nun, der Preisverlust für die Landwirtschaft ist da; ich sehe keine Möglichkeit, ihn in dieser Situation durch Haushaltsmittel auszugleichen. Auf der anderen Seite ist aber die Tatsache zu verzeichnen, daß der deutsche Verbraucher von diesem hohen Preisverlust, den die Bauern hinnehmen mußten, in keiner Weise profitiert hat. Im Gegenteil, diese ganze Preissenkung bei den Bauern ist wieder aufgegangen in einer höheren Importspanne, oder wie man es nennen will. Hier besteht also für uns die Verpflichtung zur Ausnutzung gegebener Erzeugerpreischancen. Die Mittel im Etat sollten uns veranlassen, sie verstärkt zu Maßnahmen einer direkten Kostensenkung einzusetzen. Als Drittes möchte ich Sie bitten, gerade in der amtlichen Agrarpolitik, auch in Brüssel, bei der Preisharmonisierung ein langsames Tempo in der EWG vorzuschlagen. Ich bedaure eigentlich, daß das in den letzten Tagen nicht so mit Nachdruck geschehen ist. Ich kann mir einfach nicht denken, daß eine verantwortungsbewußte Regierung bereit sein könnte, Preisharmonisierungen zuzustimmen, wenn die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Wir bezweifeln wirklich, daß es bei der Getreidepreisharmonisierung noch möglich sein könnte, bis zum Juli 1967 all das zu erfüllen, was seinerzeit von unserer Seite als Voraussetzungen für diese Senkung verlangt worden ist. Ich halte es nicht für möglich, daß man bis zu diesem Termin noch zu einer Angleichung in all diesen Fragen kommt. Deshalb ist es nicht richtig, Herr Minister, wenn Sie so mit leichter Hand, wie es heute nachmittag geschehen ist, ernsthafte Vorschläge abtun, mit denen versucht werden soll, noch etwas Zeit zu gewinnen. Nun hat das Wort Frau Abgeordnete Griesinger zu ihrer Jungfernrede. Ich wünsche ihr viel Glück. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem zu den wichtigsten Agrarproblemen so viele gute und kluge Beiträge vorliegen, fällt es mir schwer, hier meine Redezeit noch in Anspruch zu nehmen. Doch bin ich, lieber Herr Kollege Logemann, hier sehr freundlich angekündigt worden. Vor allem geht es mir darum, ein bestimmtes Problem noch einmal anzusprechen, weil es so ungemein wichtig ist, wichtig für uns alle, besonders wichtig für unsere Landfrauen. Ich will es kurz machen, um Ihre Geduld nicht zu lange auf die Probe zu stellen. Wenn wir das Dorf von heute betrachten, in welchem der Arbeiter, der Bauer, der Angestellte und der Beamte auf engstem Raum unter ganz verschiedenen Lebensund Arbeitsbedingungen neben-und miteinander wohnen, werden wir auf die Problematik dieser Situation gestoßen. Ich greife einen Punkt heraus, der zur Zeit viele Menschen mit großer Sorge erfüllt und von fast allen Politikern in ihren Reden draußen im Lande angesprochen wird. Hier scheint mir auch für uns eine besondere Verantwortung gegeben zu sein. Herr Kollege Frehsee hat diesen Punkt schon angeschnitten. Ich glaube aber, daß wir ihn noch etwas stärker beleuchten müssen, vor allem deshalb, weil im Grünen Bericht und in allen Publikationen nicht die Wichtigkeit zum Ausdruck gekommen ist, die der Angelegenheit zukommt. Es handelt sich, wie Sie sich alle denken können, um die vorgesehene totale Streichung der einzigen Maßnahme innerhalb des Grünen Plans für die Landfrau, um die Mittel zur Förderung der. bäuerlichen Hauswirtschaft, die in Tit. 610 ausgewiesen waren. Diese Maßnahme muß sehr gut angekommen sein. Sonst würde die geplante Streichung jetzt nicht solche Wellen schlagen. Wie groß die Sorge um die eventuelle Streichung ist, darf ich daraus schließen, daß mir viele Menschen in der kurzen Zeit, in der ich dem Ernährungsausschuß angehöre, dieses Anliegen nahegebracht haben, und zwar aus allen Teilen der Bundesrepublik. Gestern abend noch hatte ich Gespräche mit Landfrauen aus Westfalen über dieses Problem, und diese Frauen waren in großer Unruhe. Die Maßnahme wurde 1961 erstmals in den Grünen Plan aufgenommen, und zwar mit einem Betrag von 30 Millionen DM, der im Jahre 1965 auf 40 Millionen DM erhöht wurde. Nach anfänglichem langsamem Anlaufen — lassen Sie mich für die, die dieser Maßnahme vielleicht skeptisch gegenüberstanden, hier bitte sagen, daß solche Maßnahmen langsam gehen; wir müssen überlegen, wie weit der Weg vom Bund bis ins einzelne Dorf ist — hat sich die Inanspruchnahme so entwickelt, daß das Jahr 1965, wie Herr Frehsee schon gesagt hat, mit einem Überhang von zirka 15 Millionen DM abschließt. Ich glaube, daß dies nur zum Teil auf die 20%ige Bausperre und die zusätzliche 3%ige Kürzung zurückzuführen ist, die es nicht zuließen, den gesamten Betrag auszuwerfen, sondern vor allem auf die vielen Anträge, die inzwischen vorliegen. Wie sieht nun diese Maßnahme aus, und wo liegt ihre Bedeutung? Es handelt sich dabei um die Einrichtung zentraler Heizungsund Warmwasserversorgungsanlagen in den bäuerlichen Wohnhäusern, welche zu rund 41 % aus der Zeit vor 1870, zu 18 % aus der Zeit vor 1900 und nur zu 27% aus der Zeit vor dem Jahre 1948 .stammen und zum größten Teil noch nicht nach modernen Gesichtspunkten umgebaut werden konnten. Warum? Die Umstellung der Betriebe auf die Erfordernisse der heutigen Zeit bringt einen solchen Kapitalbedarf mit sich — wir haben das heute im Laufe der verschiedenen Reden schon sehr eindringlich gehört, bis hin zu den verschärften Wettbewerbsbedingungen der EWG —, daß für das Wohnhaus und die Modernisierung der Hauswirtschaft nichts mehr übrigbleiben konnte. Zwar ist das eine falsche Rechnung, aber — das darf ich doch geschwind in einem Nebensatz sagen Frau Griesinger — auch erfreulich, wenn die junge Bäuerin, weil sie Mitunternehmerin mit ihrem Mann zusammen ist, zuerst mit ihm zusammen plant, wie sie die Außenwirtschaft modernisieren können, und sich in ihrer eigenen Wirtschaft beschränkt. Wir als verantwortliche Politiker hier in dieser Bundesrepublik haben, so meine ich, die Aufgabe, diesen Frauen, die heute sehr volkswirtschaftlich denken, eine Unterstützung zu geben, durch die sie in die Lage versetzt werden, ihre eigene Hauswirtschaft zu verbessern und zu modernisieren. Ich sagte, daß diese Rechnung unseres Erachtens nicht ganz richtig ist. Denn wenn die Frau mit dem Mann gemeinsam — meist ohne die früher mithelfenden Familienangehörigen oder sonstigen Arbeitskräfte — den bäuerlichen Familienbetrieb bewirtschaften soll, ist jede Stunde wertvoll, die sie durch diese Arbeitserleichterung in der Hauswirtschaft gewinnt. Es ist fast tragisch, meine Damen und Herren, daß man an den Anfang idas Erfordernis setzen muß, daß sie mehr Zeit für den Außenbetrieb gewinnt, weil die Arbeitskräfte fehlen. Dabei wäre es doch so notwendig, daß sie diese Kraft und Zeit für die Familie, die Kindererziehung und ihre sonstigen menschlichen Aufgaben in ihrer Umwelt verwendet. Lassen Sie mich hier noch ein Wort für die Landfrau in allen Gebieten sprechen. Ich bin immer wieder erstaunt, wie gerade die Landfrauen ungemein aufgeschlossen gegenüber den öffentlichen Belangen und für ihre Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit sind. Diese Maßnahme — das wird vielleicht besonders die Finanzexperten in unserem Hause interessieren —, die mit relativ geringen Mitteln so viel Arbeitszeit erspart, belastet weder den Staat noch die bäuerliche Familie zu sehr. Die einzelne Maßnahme hat im Durchschnitt 6000 bis 8000 DM gekostet. Der verlorene Zuschuß des Staates pro Maßnahme betrug 30 bis 40 % des Gesamtbetrages bis zum Höchstbetrag von 1600 DM bzw. in benachteiligten Gebieten Ibis zu 200Q DM. Hinzu kam der verbilligte Zinssatz für den Restbetrag, der bis zu zehn Jahren gewährt wird, also eine kurzfristige Maßnahme. Es ist wichtig, zu betonen, daß es sich um eine kurzfristige Maßnahme handelt, im Gegensatz zu den langfristigen Maßnahmen, den hohen Darlehen. Es gibt eine Berechnung darüber — ich möchte Sie hier nicht lange aufhalten —, daß diese Kleinbeihilfen mit kurzfristigen Darlehen dem Staat billiger kommen als die langfristigen NurDarlehen. Es ist recht interessant, das einmal zu beobachten. Das Verhältnis von Bundeszuschuß zur Eigenleistung beträgt zirka 1 :3; wenn wir den Betrag, der noch als Eigenleistung hinzugebracht wird, einbeziehen, sogar 1 : 4. Das bedeutet, daß bei kaum einer Maßnahme jemals mit verhältnismäßig so wenig Geld so viel erreicht worden ist, auch als Anreiz zur Eigeninitiative, wie mit dieser Maßnahme zur Förderung der bäuerlichen Hauswirtschaft. Es sind nicht. nur 112 000, Herr Kollege Frehsee, sondern tatsächlich sogar schon 135 000 Betriebe mit dieser Warmwasserund Heizungsversorgung innerhalb der letzten vier Jahre in Ordnung gebracht worden. 740 000 Betriebe, die nach den Richtlinien zuschußberechtigt sind, fehlen noch. Wenn wir mit denselben Beträgen weiter rechnen könnten, sehr verehrter Herr Minister, könnte diese fortlaufende Maßnahme noch unendlich viel Gutes für unsere Landbevölkerung erwirken. Lassen Sie mich noch ein kurzes Wort zu den Betriebsgrößenklassen sagen, die Herr Frehsee schon angeführt hat. Es sind hauptsächlich die Größenklassen zwischen 10 und 50 Hektar, d. h. die ausgesprochenen bäuerlichen Familienbetriebe, die ja auch im Mittelpunkt unserer Politik stehen. Was ist nun eigentlich außer der Arbeitszeitersparnis und der Arbeitserleichterung erreicht worden? Hier ist interessant, daß von den 4000 Arbeitsstunden der Bäuerin, d. h. ungefähr 11 Stunden am Tage, 500 Arbeitsstunden eingespart werden können, d. h. eineinhalb Stunden täglich. Diese Maßnahme wirkt sich außerdem noch auf die hygienische Situation im bäuerlichen Betrieb aus, d. h. sie ist gesundheitsvorsorgend für die gesamte Familie. Es muß hier zwar noch etwas stärker auf die weiteren hygienischen Einrichtungen wie Bad und Dusche eingegangen werden, weshalb auch der Katalog in unserem Vorschlag sinnvoll erweitert und die Möglichkeit geschaffen wurde, zu wählen, welche Maßnahme am vordringlichsten ist. Die Maßnahme wirkt sich aber auch stark auf die Bildungssituation aus. Die Kinder — jetzt lachen Sie bitte nicht, es kommt ein banaler Satz, der aber eine große Bedeutung hat — können nun ihre Schularbeiten ungestört im warmen Wohnzimmer machen, und das Fimilienleben kann endlich auch außerhalb der Wohnküche stattfinden so wie in allen anderen Häusern rings um das Bauernhaus herum. Dazu müssen wir noch bedenken, daß im Bauernhaus mehr als anderswo die Dreigenerationen-Familie zu Hause und noch ein starkes Familienzusammengehörigkeitsgefühl vorhanden ist. Ich glaube, wir sollten auch diese Tendenz stärken, bewahren und schützen, soweit es in unseren Kräften liegt. Untersuchungen haben einwandfrei ergeben, daß hiermit tatsächlich eine Verbesserung und Angleichung der Lebensverhältnisse der bäuerlichen Familie erreicht wird. Damit wird auch ein gewisser Ausgleich der sozialen Disparität erreicht. Wir haben heute schon von dieser sozialen Disparität gehört, die uns sehr zu denken geben müßte, der sozialen Disparität innerhalb des Dorfes, von Haus zu Haus — hier Bauer, dort Beamter oder Angestellter, der sein neues Haus hat —, der sozialen Disparität aber auch innerhalb des Betriebes. Heute ist es nämlich häufig so, daß der Außenbetrieb Frau Griesinger modernisiert ist, aber das Wohnhaus sehr zu wünschen übrigläßt. Ich glaube, daß das mit ein Problem ist und daß sich unsere jungen Bauern oft schwertun, junge Bäuerinnen zu finden, die dort hineinheiraten. Meine Damen und Herren, der moderne Betrieb kann heute nur von einer modernen Familie modern geführt werden. Darum gehört die Bildungsförderung für die landwirtschaftliche Bevölkerung unbedingt in dieses Gebiet hinein, und wir haben mit den Ländern noch viele Gespräche über dieses Thema zu führen. Ich möchte noch einen Punkt hervorheben. Die Verbesserung der Wohnverhältnisse hält den Menschen auf dem Lande, wenn auch nicht unbedingt in der Landwirtschaft. Wir haben gehört, daß jährlich 40 000 Betriebe aufgegeben werden. Es wurde heute schon gesagt, was es für diese Menschen bedeutet, hier aufzuhören und in eine völlig andere Arbeits-und Lebenswelt hineinzugehen. Die Abwanderung in die Ballungsräume kann durch die Verbesserung der Wohnverhältnisse zu einem gewissen Teil verhindert werden, was im Blick auf die Raumordnung von großer Bedeutung ist. Es gibt gewisse Forderungen — ich weiß es wohl —, daß man zu durchgreifenderen Maßnahmen kommen müsse. Aber, meine Damen und Herren und besonders meine Kollegen aus dem Haushaltsausschuß — ich möchte aber auch die Damen und Herren in den Ministerien hiermit ansprechen —: Ist es zu einer Zeit, wo Sparsamkeit für alle Teile wirklich am Platze ist und wir darüber in diesen Wochen und Monaten sehr viel hören, nicht sinnvoller, für den größten Teil unserer bäuerlichen Familien mit kleinen Maßnahmen einigermaßen tragbare und den heutigen Verhältnissen gemäße Lebensund Wohnbedingungen zu schaffen, als viel Geld für wenige Projekte zu geben, die mit großen Ausgaben verbunden sind und bei denen wir nicht unbedingt wissen — angesichts der ungewissen Zukunft, der EWG-Maßnahmen und der Raumordnung —, ob die Mittel ganz richtig verwendet werden? Ich spreche damit gar nicht gegen diese Maßnahmen, die genauso wichtig sind. Aber mir ist es sehr wichtig festzustellen, daß diese kleine Maßnahme ein Weg sein könnte, auch mit wenig Geld Wirkungen zu erreichen und vor allem die Eigeninitiative stärker anzuregen. Es treffen in dieser Maßnahme, die ihre Bewährungsprobe meines Erachtens durchaus bestanden hat, wirtschaftspolitische, finanzpolitische, sozialpolitische, gesundheitspolitische und familienpolitische Anliegen zusammen, so daß sicherlich alle in diesem Hause und auch in den Ministerien mit mir Verständnis dafür haben werden. Es ist deshalb, so meine ich, nicht vertretbar, diese Maßnahme, die wie kaum eine andere dazu geeignet ist, mit verhältnismäßig geringen Mitteln die Selbsthilfe anzuregen und wirklich der gesamten bäuerlichen Familie zu dienen, fallen zu lassen. Meine Fraktion schlägt deshalb vor, diese Maßnahme wie bisher in einem besonderen Titel im Rahmen der Förderungsmittel auszuweisen. Ich meine, sie gehört genau wie viele andere Maßnahmen in die Agrarstrukturverbesserung und ist deswegen auch hauptsächlich unsere Aufgabe hier im Bund. Im Namen meiner Fraktion darf ich das Hohe Haus bitten, diesem dringenden Anliegen zu entsprechen. Ich beglückwünsche Frau Griesinger zu ihrer ersten Rede in diesem Hohen Hause, in der sie uns in lebensnaher und fundierter Weise die Sorgen der Landfrau, die Bedürfnisse der ländlichen Hauswirtschaft und die Anliegen der bäuerlichen Familie nahegebracht hat. Ich stelle Beifall auf allen Seiten des Hauses fest. Das Wort hat nunmehr der Herr Abgeordnete Ertl. Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Frehsee, ich habe inzwischen im Protokoll des III. Bundestages nachgesehen und konnte feststellen, daß die Drucksache 1274 einen Antrag der Freien Demokraten zur Regelung der Altershilfe beinhaltet. Ich konnte ihn zwar nur oberflächlich während der Debatte durchschauen, aber ich habe nicht festgestellt, daß die Gedanken, die in diesem Antrag niedergelegt waren, besonders differieren von der gesetzlichen Lösung, die wir beschritten haben. Mir liegt daran, die Dinge historisch klarzustellen. Ich weiß ihre Fairneß zu schätzen, daß Sie das auch anerkennen werden. Es hat uns etwas wehgetan, daß Sie das so plötzlich abwerten wollten. Ich nehme an, das war nicht Ihre Absicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Debatte wird sich ja nun bald zu Ende neigen. Sie war ein wenig gemischt aus dem Dialog: Was wird in Brüssel werden? und: Wie werden wir national weitermachen können? Dabei ist dieser Grüne Bericht eine vorzügliche Dokumentation. Ich möchte auch all jenen danken, die daran mitgewirkt haben. Dieses Werk ist weiß Gott vergleichbar mit jenem Bericht zur Konjunkturlage, den wir in der letzten Woche beraten haben. Er bringt auch die große gesellschaftliche und soziale Umwälzung zum Ausdruck, die gerade die Menschen auf dem Lande in den letzten zehn Jahren durchmachen mußten. Es ist eine Umwälzung, die fast revolutionär war und vielleicht in manchen Dingen zu schnell vor sich gegangen ist und daher die große Unruhe ausgelöst hat, weil man plötzlich nun andere Maßstäbe setzte, andere Forderungen aufstellte. So zeigt dieser neue Grüne Bericht beispielsweise wiederum auf, daß es nicht nur die Disparität zwischen Landwirtschaft und übriger Wirtschaft gibt, sondern daß es natürlich auch eine große innere Disparität gibt. Hier ist es natürlich sehr leicht möglich, daß man sagt: Das liegt eben an den kleinen Betrieben; wenn wir erst einmal diese kleinen Betriebe alle ausgelöscht haben, dann ist das Problem von selbst gelöst. Ich glaube, eine Agrarpolitik, die nur Ertl in Schablonen denkt und die Betriebe nur mit Winkel und Maßstab mißt, ganz nach Fläche, wäre verfehlt. Sie würde nämlich das nicht berücksichtigen, was in der Landwirtschaft vielleicht noch viel wichtiger und schwererwiegend ist als in anderen Produktionszweigen — und das hat auch Kollege Bauer ausgesprochen —: den Menschen. Der Mensch, sein Können, sein Wissen, sein Leistungswille und auch seine Lebenserwartungen, ist letzten Endes der Maßstab dafür, wie sich der Strukturwandel vollziehen muß: ob er bleiben will, ob er ausscheiden will, ob er Vollerwerbsbauer werden will. Das, glaube ich, sollte man bei dieser Debatte erneut in aller Deutlichkeit herausstellen. Auch in diesem Grünen Bericht — ich habe diese Seiten mit großer Aufmerksamkeit durchgelesen — ist immer wieder zum Ausdruck gekommen: Würden wir auf jene Betriebsgrößen unter 5 oder 10 ha verzichten, dann würde die Problematik einfacher und leichter sein, dann gäbe es kein Disparitätsproblem mehr. Es wäre aber ein Irrglaube, wenn man annähme, so könnte die Problematik gelöst werden. Die Landwirtschaft hat Großes geleistet in den letzten 10, 15 Jahren, seit der Währungsreform. Wenn man an die Investitionen denkt, wenn man an den großartigen Wandel von der Flächenproduktivität zur Arbeitsproduktivität denkt, dann kann man nicht sagen, hier sei von Haus aus eine Rückständigkeit gewesen. Nein, man muß bestätigen, daß auch von der Landwirtschaft selbst viel geleistet wurde und daß sie durchaus den Zug der Zeit erkannt hat. Bei der Konjunkturdebatte in der letzten Woche — es wurde heute schon einmal darauf hingewiesen — war es so, als seien an der beinahe inflationären Entwicklung, die sich teilweise bei uns bemerkbar macht, letzten Endes die Lebensmittelpreise schuld. Ich will diesen Dialog nicht noch einmal anfangen. Es ist so, daß die Erzeugerpreise im Schnitt in einem Höchstmaß stabil geblieben sind — auch das zeigt dieser Grüne Bericht —, im Hinblick auf die Einkommenslage der Landwirtschaft vielleicht zu stabil gewesen sind. In der Agrarpolitik und in dieser Diskussion gibt es ein Kriterium, und das ist vielleicht die Gretchenfrage an alle Fraktionen und Parteien: Wie hälts du es mit den Agrarpreisen, mit den Erzeugerpreisen? Bist du bereit, dem Bauern dasselbe zuzugestehen, was du der übrigen Wirtschaft auch zugestehst, nämlich das Einkommen über den Preis zu gestalten, oder hast du hier zwei Meßlatten? Behandelst du eine Gruppe anders als die andere Gruppe? Das ist eine Kernfrage. Ich würde sagen: die Frage der Preispolitik wird die Gretchenfrage bleiben; sie muß es auch, verehrter Herr Minister, im Zuge einer europäischen Entwicklung. Denn ich könnte mir nicht vorstellen, daß eines Tages die Landwirte in den Partnerstaaten auf dieses Grundprinzip einer Wirtschaft verzichten können. Auch unsere Partner werden es nicht können. Wenn das Ziel einer gedeihlichen Agrarpolitik und Eingliederung der Landwirtschaft in einen größeren Markt, insbesondere die Lebensfähigkeit der bäuerlichen Landwirtschaft, erreicht werden soll — auch im Rahmen der EWG —, dann muß die Preisfrage immer wieder zur Gretchenfrage werden. Ich möchte jetzt noch kurz zu den Problemen der Agrarförderung Stellung nehmen. Denn gleichzeitig mit dem Grünen Bericht wurde uns das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats vorgelegt, — ein sehr interessantes Gutachten mit vielen erwägenswerten Vorschlägen, aber auch mit manchen Vorschlägen, mit denen man sich sehr kritisch auseinandersetzen muß. Vorweg gleich: es ist für den Politiker ein großer Trost, daß auch die Professoren nicht in der Lage sind, eine Abgrenzung durchzuführen. Sie haben zwar schöne Einteilungen vollzogen — Vollerwerbs-, Übergangs-, Nebenerwerbsund Selbstversorgerbetriebe —, aber auch der wissenschaftliche Beirat konnte die Kriterien der Abgrenzung nicht sagen. Meine Fraktion hat schon vor Jahren einmal eine Entschließung vorgelegt, und ich hatte damals die Ehre, sie zu verlesen. Wir hatten uns damals schon geeinigt auf das Einkommen für ein bis zwei AK, und recht viel mehr ist nicht herausgekommen. Daran sieht man wiederum, wie schwer es hier ist, echte Kriterien aufzustellen, was daran liegt, daß der Mensch mit seinen Fähigkeiten die entscheidende Funktion hat. Das ist die eine Seite dieses Gutachtens. Zur anderer Seite. Es gibt viele Vorschläge, auf die ich jetzt doch noch kurz eingehen will. In der Agrarförderung haben wir in der Zukunft drei wichtige Komplexe zu behandeln. Der eine ist der Strukturwandel. Auch ich bin der Auffassung des Herrn Ministers, daß Teilprobleme dieses Strukturwandels sogar langfristig gelöst werden müssen. Wir werden die Flurbereinigung noch 25 Jahre durchführen. Wir können nicht mit allen anderen Maßnahmen warten, bis die Flurbereinigung endgültig vollzogen ist. Daher ist es sinnvoll, langfristig zu planen. Wir werden andere Aufgaben vor uns haben, die sehr wesentlich, die brennender sind. Ich meine die Investitionsaufgaben, angefangen von der Althofsanierung, fortgesetz über die Umbauten zur inneren und äußeren Aufstockung, zur Umstrukturierung der Betriebe und zur Verbesserung der Betriebsorganisation. Wir begrüßen, daß der Gedanke der Investitionshilfe auch vom Minister aufgegriffen worden ist. Wir könnten weiter voran sein. Hätte man bereits den Antrag der Freien Demokraten vom Jahre 1958 im Parlament angenommen, dann gäbe es diese Investitionshilfe schon. Ich halte sie für außerordentlich gewichtig. Sie muß vielleicht eines Tages in einem großen Rahmen den Vorrang bekommen, wobei man nicht meinen darf, daß deshalb alles andere verschwinden muß. — Ich sehe von der Regierungsbank manches amüsante Lächeln. Ich bin z. B. nicht der Auffassung, daß die Silobeihilfe verschwinden sollte. Ich habe mir die Mühe gemacht, mir einmal wissenschaftlich ermittelte Zahlen zu beschaffen. Es ist vielleicht auch einmal ganz interessant, wenn wissenschaftliche Zahlen in einer Debatte des Bundestages diskutiert werden. Ich habe in meinem Heimatlandkreis Wiesbach einen Zahlenvergleich auf Grund von BuchführungsErtl ergebnissen angestellt, und zwar unter dem Gesichtspunkt, wie sich die Schaffung von Siloraum auf die Intensität und Produktivität der Betriebe auswirkt. Als Vergleichszeiträume habe ich die Jahre 1957/58 und 1963/64 genommen. Ich habe dabei zehn Betriebe des Alpenvorlandes mit zehn Bergbauernbetrieben verglichen. Im Jahre 1957/58 hatten die Voralpenbetriebe einen durchschnittlichen Siloraum von 2,2 cbm, einen durchschnittlichen Viehbesatz von 16,3 Kühen und eine durchschnittliche Milchleistung von 3542 L Die Bergbauernbetriebe hatten im Durchschnitt 1,5 cbm Siloraum, 12 Kühe und eine Milchleistung von 3157 1. Dann kam die Zeit der Silobeihilfen. Wie entwickelten sich die Verhältnisse bis zum Jahre 1963/64? Die Voralpenbetriebe steigerten den Siloraum auf 4,8 cbm, gleichzeitig stiegen der Viehbesatz im Durchschnitt auf 20,7 Kühe und die Milchleistung auf 3688 1. Wenn wir jetzt einen Projektor hier hätten, könnte ich Ihnen fast kontinuierlich gleichlaufende Kurven für die Verstärkung des Siloraums, die Verstärkung des Kuhbesatzes und die Steigerung der Milchleistung zeigen. Noch erfreulicher ist die Wirkung bei den Berg-bauernbetrieben. Der Siloraum stieg auf 4,6 cbm. Überlegen Sie: 1957/58 waren es noch 1,5 cbm. Der Kuhbesatz stieg auf 14,8, und die Milchleistung stieg auf 3697 1. Diese Zahlen beweisen deutlich, daß die Maßnahme keine Töpfchenmaßnahme war, verehrter Kollege Schmidt, sondern daß sie eine echte Investitionshilfe war, die dazu beigetragen hat, die Produktivität, also die Leistungsfähigkeit, gerade jener Betriebe zu stärken, die, wie wir immer wieder feststellen müssen, auf Grund der Marktferne, aber auch wegen der Bodenqualität oder des Klimas benachteiligt sind. Daher bin ich der Meinung, daß solche Maßnahmen in der Investitionshilfe fortgeführt werden müßten, zumindest so lange, bis wir sagen können, daß wir in der Betriebsorganisation einen befriedigenden Zustand und einen entsprechenden Rationalisierungseffekt haben. Man sollte daher nicht alle Maßnahmen — so sehr wir eine Konzentration der Maßnahmen des Grünen Plans bejahen — mit dem Wort „Töpfchenwirtschaft" abqualifizieren. Man muß auch hier wiederum die richtige Relation und das richtige Maß finden. Ich brauche wohl für die FDP nicht noch Besonderes zum Programm für die ländliche Hauswirtschaft zu sagen. Das ist schon so charmant von Frau Griesinger vorgetragen worden. Ich kann nur sagen, sie hat uns alle überzeugt. Wir werden im Ausschuß hoffentlich einen gemeinsamen Weg finden. Wir werden versuchen, Ihnen zu helfen; denn die Probleme, wie sie Frau Kollegin Griesinger hier geschildert hat, sind von großer Bedeutung. Zu den Förderungsmaßnahmen darf ich zusammenfassend folgendes sagen. Es sind bereits zwei wichtige Probleme angeschnitten worden, die, wie wir meinen, vorrangig zu behandeln sind, nämlich langfristige Strukturmaßnahmen und mittelfristige Maßnahmen auf dem Investitionssektor in Form einer Investitionshilfe. Die dritte Säule ist die Marktstruktur einschließlich des Exports. Ich will mich hier kurz fassen; dazu ist ja von den Vorrednern bereits Zutreffendes ausgeführt worden. Ich will aber noch einmal zu dem berühmten Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zurückkehren. In diesem Gutachten ist sehr eingehend auf die Problematik der Bildung und die Notwendigkeit der Beratung eingegangen worden. Sie spielt auch bei der zukünftigen Festlegung der Investitionshilfe eine sehr bedeutende Rolle. Der Entwicklungsplan, der sicherlich eine nützlich Sache sein kann — sein kann! —, kann auch zu einer bürokratischen Schikane werden. Beide Möglichkeiten sind vorhanden. Es liegt jetzt an den Richtlinien. Weil wir schon bei diesen Richtlinien sind, möchte ich sagen, daß wir Freien Demokraten es sehr begrüßen würden, wenn man in diesen Richtlinien mehr Freiheit gewährte, und zwar den Ländern ebenso wie den örtlichen Dienststellen. Es ist sehr schlecht, wenn über die Kreditgewährung nur am grünen Tisch entschieden wird. Ich teile die Auffassung des Gutachtens, daß die Beratung hier eine wesentliche Funktion zu erfüllen hat. Ich teile allerdings nicht die Meinung, daß man Schule und Beratung trennen sollte. Die Einheit zwischen Schule und Beratung, die in weiten Teilen des Bundesgebietes besteht, hat sich bewährt. Von der Schule muß ja das Fundament für die Beratungsmaßnahmen gelegt werden. Ich bin auch nicht der Meinung, daß es sinnvoll wäre, eine neue Gesellschaft beispielsweise für Investitionsberatungen zu gründen oder — um an das amerikanische Beispiel anzuknüpfen — die Beratungen plötzlich in die Fakultäten zu verlegen. Aber das wäre ein weites Feld, und ich möchte Sie nicht allzu lange aufhalten, indem ich über dieses Gutachtens spreche. Ich nehme an, daß die Möglichkeit dazu noch im Ausschuß gegeben sein wird. Nun aber zurück zu der ganzen Planung, wie sida der Investitionsund Integrationsprozeß der Landwirtschaft vollziehen soll. Er muß zunächst davon ausgehen, daß das Fundament in der bäuerlichen Jugend durch die Schule und die ländliche Ausbildung gelegt wird. Dann muß eine Harmonie zwischen einer richtigen, guten, betriebswirtschaftlich fundierten Beratung und den Betriebsleitern hergegestellt werden. Ich habe mir in bezug auf das Gutachten über die zukünftige Gestaltung von Investitionen und Struktur noch das Wort „Kuratorien" aufgeschrieben. Nach dem Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirates sollen Kreiskuratorien gebildet werden. Ich glaube nicht, daß dann noch viele Kreditersuchen erfolgen würden, denn die Vertraulichkeit wäre nicht mehr gewährleistet. Es wäre sicherlich nicht im Sinne dieser Maßnahmen, wenn man nun plötzlich auf Kreisebene ein Gremium mit der Frage befassen würde, ob ein Betrieb entwicklungsfähig ist oder nicht. Nein, hier muß zunächst die Entscheidung in der Verantwortung des Betriebsleiters stehen, und dann auch die Entscheidung in der Verantwortung des auf Ortsebene bzw. Kreisebene tätigen Beraters. Man muß auch Vertrauen haben. Da wir schon bei diesen Beratern sind: Ich habe große Sorge, daß wir in Zukunft überhaupt noch genügend Berater haben werden. Noch schlimmer Ertl ist es bei den landwirtschaftlichen Beraterinnen. Wir haben mit der Zeit ein ,so kluges Ausbildungssystem geschaffen, daß wohl auf die Dauer die Zahl derjenigen, die sich dieser langen Ausbildung überhaupt noch unterziehen wollen, ständig geringer wird. Ich meine auch, Herr Bundesminister, daß Sie darüber einmal ein Gespräch mit den Ländern führen sollten. Denn ist das sinnvoll., was man hier zum Teil ganz unterschiedlich macht? Wäre hier nicht auch eine gewisse Koordinierung am Platze? Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluß zu dem Antrag Umdruck 21. Kollegen meiner Fraktion wollen hiermit einen Versuch unternehmen, die Benachteiligung in den Bergbauerngebieten, in den Höhengebieten, auszugleichen. Wir wissen, ,daß die Frachten ein großes Problem sind für den Bezug der Betriebsmittel, aber auch für den Absatz von Produkten. Wirmeinen, hier sollten wir Wege suchen — sei es durch Frachtbeihilfe, sei es durch Sondertarife —, diese Wettbewerbsnachteile auszuschalten. Wir sind auch der Meinung, daß gerade im Hinblick auf die gesunde Struktur in diesen Höhengebieten für die Erhaltung einer großartigen Erholungslandschaft die Frage des Urlaubs und der Ferien für die städtische Bevölkerung auf dem Lande eine große Rolle spielt, und nicht zuletzt ist das natürlich auch für die Einkommensentwicklung der kleineren Betriebe in diesen Höhenlagen von Bedeutung. Daher meinen wir, daß man auch den Versuch machen sollte, durch entsprechende zinsbegünstigte Darlehen die Möglichkeit des Ausbaus von Gästezimmern vorzusehen. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diesen Anträgen Ihre Zustimmung gäben, weil wir glauben, daß sie einen ersten Versuch darstellen, gerade die Wettbewerbsnachteile, die aus der Marktferne und aus der Höhenlage entstehen, ein klein wenig durch wirtschaftliche Maßnahmen auszugleichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den kommenden Wochen und Monaten werden uns die Probleme im Zusammenhang mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft noch sehr beschäftigen. Ich habe auch gemischte Gefühle, Herr Kollege Schmidt, im Hinblick auf all das, was sich vielleicht dort an Schwierigkeiten aufbauen wird oder vielleicht schon wieder aufgebaut hat. Wir wollen daher — mein Kollege Effertz hat ja schon darauf hingewiesen — von uns aus, vom Parlament aus noch einmal die Bundesregierung bitten, unsere Belange konsequent in der Weise zu vertreten, daß nicht nur einseitige Zugeständnisse gemacht werden. Ich glaube, in diesem Punkt sind sich Koalition und Opposition einig; denn es geht, wie Kollege Effertz gesagt hat, in der Tat heute nicht mehr allein darum, daß Preisnachteile für die deutsche Landwirtschaft auf uns zukommen — wir haben darauf immer wieder hingewiesen —, sondern es geht letzten Endes darum, daß dieser Haushalt gar nicht in der Lage ist, einerseits die Mittel für Brüssel aufzubringen und ,andererseits überhaupt einen Einkommensausgleich zu finanzieren. Daher ist die Situation für die Bundesregierung doppelt schwierig. Herr Minister, unsere Anträge, die wir gern noch erläutern — wir haben Ihnen bereits in Gesprächen ausführlich unseren Katalog von Bedingungen genannt —, sind zum Teil in gemeinsamen Anträgen der CDU/CSU und FDP enthalten. Wir sind aber auch der Meinung, daß ein allgemeiner Plafond für alle Erstattungen und vieles andere gefunden werden muß. Wir werden sicherlich in Einzelheiten über diese wichtigen . Fragen der kommenden Europaund EWG-Politik hier noch einmal zu sprechen halben. Ich komme zum Schluß, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es wurde heute schon von der großen Wolke gesprochen. Nun, jeder, der ein bissel was von Wolken versteht, weiß, daß dann ein Regen kommt, wenn sie sich auflöst. Wir wollen hoffen, daß unsere gemeinsamen — — — Na, also, Herr Kollege Marquardt, Sie dürfen einem alten Segelflieger nicht sagen wollen, was mit Wolken los ist. Das dürfen Sie mir glauben. Fragen Sie einen Meteorologen! Wir hoffen, daß die gemeinsame Arbeit von Parlament und Regierung sich segensreich auswirkt für unsere Landwirtschaft, für unsere bäuerliche Landwirtschaft, die zu erhalten es für die Zukunft gilt. Wir glauben auch, daß derjenige, der sich heute um die Landwirtschaft kümmert — und das sage ich hier in diesem Plenarsaal, auch wenn nicht mehr viele Kolleginnen und Kollegen anwesend sind —, letzten Endes auch dem gesamten Volke nützt. Das Wort hat Herr Abgeordneter Bewerunge. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diese ganze Debatte stand unter dem Aspekt vieler Wirtschaftsberichte. Wir denken an den Bericht des Finanzministers über die Haushaltslage der kommenden Jahre, die Sorge — mit Rücksicht auf die Agrarvorstellungen —, ob die Haushalte reichen werden, und daran, wie die Dinge sich entwickeln werden und daß wir die Glaubhaftigkeit unserer Agrarpolitik unter Beweis stellen müssen. Ich sage das deshalb, weil ich gerade aus meinem Lande weiß, daß die Opposition — in diesem Falle die SPD — bei der Diskussion um den Landeshaushalt einen Antrag stellte, von 242,9 Millionen DM im Landeshaushalt für den Einzelplan 10 insgesamt 90,7 Millionen DM zu streichen; das sind 37 % des Landeshaushalts. Es ist Gott sei Dank noch gut gegangen. Aber wir können doch feststellen, in welch schwieriger Situation wir uns befinden, wenn wir uns mit den Forderungen zur Agrarpolitik nicht glaubhaft machen. Hier wurde immer wieder gesagt, daß wir das auch mit der gewerblichen Wirtschaft abstimmen müßten. Wir sollten uns Mühe geben, die Daten, die wir nennen, der gewerblichen Wirtschaft so darzustellen, wie sie dort gebraucht werden. Zur Methodik ist hier viel gesagt worden. Eines hat mich etwas enttäuscht. Herr Dr. Schmidt, Sie haben gesagt, hier werde so eine Gesundbeterei geBewerunge macht. Ich habe Sorge, daß wir diesen guten Grünen Bericht in der Öffentlichkeit noch zerreden. Sie wissen, daß die Produktivitätsfortschritte berücksichtigt werden. Sie wissen, daß wir 8000 gut geleitete Betriebe überprüfen. Wir sollten alles tun, in dieser Frage auch in der Zukunft in der Öffentlichkeit glaubhaft zu bleiben. Sie wissen, daß sich die Produktivitätsfortschritte in der Zeit von 1954 bis 1965 beispielsweise auch trotz des Weggangs von einem Drittel der Arbeitskräfte aus den Betrieben darstellen — auch dies wird doch bei der Beurteilung des Grünen Berichts berücksichtigt —; trotzdem haben wir diese Steigerung der Produktivität. Zwei Gründe für die zurückgebliebene Einkommensentwicklung — sie sind, glaube ich, heute schon angesprochen worden — sind zu nennen: erstens die Lohnentwicklung in den außerlandwirtschaftlichen Bereichen und ihre Auswirkung auf die Landwirtschaft und zweitens die Preisbildung für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Das sind die Ursachen der Entwicklung. Wir bejahen selbstverständlich alle die Tarifhoheit der Sozialpartner. Wir wissen jedoch, daß sich die Forderungen immer nach dem produktivitätsstärksten Unternehmen richten und daß man bereit ist, entsprechend höhere Löhne zu gewähren. Dadurch hat sich gerade auf dem Gebiete der Dienstleistungen eine Situation entwickelt, die in der Landwirtschaft bei Reparaturen an Maschinen und Gebäuden nur schwer verkraftet werden kann. Daher blieb es bei dieser Disparität. Es ist eine allgemein bekannte Tatsache, daß die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Großbritannien und Japan die großen Zuschußgebiete für Agrarerzeugnisse sind und daß alle Agrarüberschüsse auf diese Märkte drängen, weil diese Länder zu einer echten Bezahlung dieser Nahrungsmittel in der Lage sind. Unter diesem Druck stehen wir. Zusätzlich ergibt sich für uns in der EWG eine noch unangenehmere Situation, weil einerseits unsere Partnerländer in der EWG auf unseren Markt drängen, andererseits aber auch die Ostblockländer nicht nur eine Aufrechterhaltung ihres bisherigen Exports, sondern eine Erweiterung ihrer Agrarausfuhr in die Bundesrepublik wünschen und außerdem die klassischen Handelsbeziehungen zu den Drittländern gepflegt werden sollen. Ich bin der Meinung, daß wir das respektieren sollten. Aber das kann nicht einseitig von einem Berufsstand getragen werden. Wenn es allgemein wirtschaftliche Wünsche sind, sollten sie von der Gesamtheit des Volkes getragen werden. Es gibt aber eine gefährliche Aussage, auf die ich zurückkommen muß; und das ist immer noch das Vorgespräch zur Strukturpolitik. Es heißt, daß wir unsere Produktion ungefähr auf dem derzeitigen Stand einfrieren lassen sollten und daß wir das klassische Einfuhrland für Nahrungsmittel auch nach den Vorstellungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bleiben sollten. Ich glaube, meine Damen und Herren, hier kommen wir zu einem kritischen und ernst zu nehmenden Punkt. Wenn man uns in der Bundesrepublik die Produktionsmöglichkeit pro Betrieb oder in der Ganzheit beschneidet, dann, glaube ich, sollten wir nicht mehr von Familienbetrieben reden. Wenn Sie der Landwirtschaft die Produktivitätssteigerung pro AK oder pro Flächeneinheit nehmen, haben Sie ihr zur gleichen Zeit den Todesstoß versetzt. Stellen Sie sich das Entsprechende im industriellen Bereich vor. Wenn man dem Volkswagenwerk sagen würde: „Das derzeitige Produktionsniveau = 100 darf nie überschritten werden", würde dieses Volkswagenwerk morgen nicht mehr wettbewerbsfähig sein. Ich glaube also, daß man diese Frage der quantitativen Begrenzung, Herr Dr. Effertz, wie Sie sie ansprachen, nach Ihren Ausführungen nicht annehmen dürfte. Denn Sie fangen beim Betrieb an, Sie fangen mit der Bundesrepublik an. Die quantitative Begrenzung ist einfach ein Rückschritt, weil der technische Fortschritt größere Produktionsmengen zuläßt. Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage? Herr Kollege Bewerunge, jetzt haben Sie mich aber gründlich mißverstanden. Ich habe ständig von der Chancengleichheit gesprochen. Ich hätte allerdings dazu noch sagen müssen: — — — Gut, eine Frage. Sind Sie nicht der Meinung, daß wir den Mut haben sollten, endlich aufzuhören, vom Importland zu sprechen, und statt dessen zu sagen, daß wir unserer deutschen Landwirtschaft mit Rücksicht auf die Kleinbetriebe sogar empfehlen müssen, zusätzlich für den Export zu produzieren? Das Gegenteil von dem, was Sie aus meiner Rede herausgehört haben! Sie sprachen davon, daß man sich über eine quantitative Begrenzung einigen könne und das, was darüber hinaus (Abg. Dr. Effertz: Mit Bezug auf die Finanzierung, auf den gemeinsamen Fonds; obere Grenze!)