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    1044. vorwärtszutreiben.\n: 1
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    Deutscher Bundestag 24. Sitzung Bonn, den 2. März 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Rudoll 1029 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/ 250), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1966 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966) (Drucksache V/305) — Erste Beratung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1029 D Dr. Dollinger, Bundesminister . . 1040 B Überweisung von Vorlagen 1042 B Fragestunde (Drucksachen V/339, V/343) Fragen des Abg. Bading: Drohende Ölpest durch Strandung des norwegischen Tankers „Anne Mildred Brovig" Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1042 D Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . . 1043 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Künftige Regelung der deutschen Ostgrenzen Dr. Mende, Bundesminister . . . . 1044 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 1044 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 1045 D Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 1046 B Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . . 1047 A Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 1047 B Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 1047 C Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . . 1047 D Borm (FDP) . . . . . . . . . 1048 A Köppler (CDU/CSU) . . . . . . 1048 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 1048 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Zeitungsaustausch mit der Zone Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 1049 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1049 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 1049 B Frage des Abg. Felder: Beruhigungszellen in Gefängnissen und Zuchthäusern Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 1049 C Felder (SPD) . . . . . . . . . 1050 A Dr. Geißler (CDU/CSU) . . . 1050 B Rollmann (CDU/CSU) 1050 C Wehner (SPD) 1050 D Jacobi (Köln) (SPD) 1051 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 1051 D Lemmer (CDU/CSU) 1052 A Dr. Bechert (SPD) 1052 B Strohmayr (SPD) . . . . . . 1052 C Dr. Apel (SPD) 1053 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 Fragen des Abg. Westphal: Zweiter Bericht über die Lage der Jugend Dr. Heck, Bundesminister . . . 1053 B Westphal (SPD) 1053 C Frage der Abg. Frau Korspeter: Einrichtungshilfe für nicht anerkannte Flüchtlinge 1054 C Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255) Bauknecht (CDU/CSU) 1054 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 1060 A Höcherl, Bundesminister 1069 B Dr. Effertz (FDP) 1075 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 1080 B Frehsee (SPD) 1087 C Logemann (FDP) 1093 B Frau Griesinger (CDU/CSU) . . 1096 B Ertl (FDP) 1098 C Bewerunge (CDU/CSU) . . . . 1101 D Dr. Mommer (SPD) zur GO . . . 1105 B Struve (CDU/CSU) zur GO . . . 1105 C Nächste Sitzung 1107 D Anlagen 1109 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 1029 24. Sitzung Bonn, den 2. März 1966 Stenographischer Bericht Begin: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 4. 3. Dr. Arnold 2. 3. Bading 7. 3. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Dr. Birrenbach 2. 3. Frau Blohm 4. 3. Bremer 2. 3. Burger 10. 4. Dr. Dittrich *) 4. 3. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 5. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Frau Funcke 4. 3. Frhr. von und zu Guttenberg 5. 3. Haage (München) 4. 3. Hamacher 31. 3. Hauffe 2. 3. Dr. h. c. Jaksch 3. 3. Klein 18. 3. Klinker *) 4. 3. Frau Krappe 31. 3. Kriedemann *) 2. 3. Frhr. von Kühlmann-Stumm 5. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Leber 4. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Löhr 4. 3. Mattick 4. 3. Mauk 2. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 2. 3. Dr. Miessner 12. 3. Mischnick 4. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Müller (Aachen-Land) *) 2. 3. Frau Pitz-Savelsberg 2. 3. Pöhler 2. 3. Rösing 4. 3. Schonhofen 4. 3. Schulhoff 4. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Strauß 2. 3. Teriete 4. 3. Dr. Verbeek 8. 3. Dr. Vogel 4. 3. Wächter 4. 3. Weimer 2. 3. Baron von Wrangel 4. 3. Dr. Wuermeling 3. 3. Zerbe 5. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr.-Ing. Balke 26. 3. Blumenfeld 27. 3. Eisenmann 13. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Mertes 12. 3. Anlage 2 Umdruck 21 Entschließungsantrag der Abgeordneten Ertl, Schmidt (Kempten), Reichmann, Dr. Effertz, Logemann, Peters (Poppenbüll), Walter und Genossen zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, a) für die Futterbaubetriebe in benachteiligten Gebieten zum Ausgleich der Marktferne Frachtbeihilfen für den Bezug von Betriebsmitteln und den Absatz von Erzeugnissen vorzusehen, solange eine Harmonisierung der Frachten in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft noch nicht durchgeführt ist, b) im Rahmen der Investitionshilfen vor allem für kleine und mittlere Betriebe in benachteiligten Gebieten, insbesondere in Höhenlagen, angemessene Zinsverbilligungen als Finanzierungshilfen für die Einrichtung von Gästezimmern in diesen Betrieben vorzusehen. Bonn, den 2. März 1966 Ertl Schmidt (Kempten) Reichmann Dr. Effertz Logemann Peters (Poppenbüll) Walter Geldner Graaff Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Mühlhan Sander Schultz (Gau-Bischofsheim) Dr. Staratzke Dr. Starke (Franken) Anlage 3 Umdruck 22 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255). 1110 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, der endgültigen Festsetzung eines harmonisierten Getreidepreises in der EWG erst zuzustimmen, wenn die Voraussetzungen für die Harmonisierung in allen notwendigen Bereichen erfüllt sind. Bonn, den 2. März 1966 Zoglmann und Fraktion Anlage 4 Umdruck 23 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU/FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255). Der Bundestag wolle beschließen: Bei den Verhandlungen in Brüssel über die gemeinsame Agrarpolitik in der EWG möge die Bundesregierung folgende Grundsätze beachten: 1. Bei der Fortentwicklung des gemeinsamen Agrarmarktes möge die Bundesregierung keine Zugeständnisse machen, die zu weiteren Einkommensverlusten für die deutsche Landwirtschaft führen. Die notwendigen Umstellungs- und Anpassungshilfen sollen nicht durch Entscheidungen der EWG gefährdet werden. 2. Das Inkrafttreten der vom Ministerrat beschlossenen Getreidepreisangleichung zum 1. Juli 1967 setzt voraus, daß zuvor eine Einigung über die noch ausstehenden Agrarmarktordnungen sowie über die noch notwendigen Preisangleichungen unter Berücksichtigung der lebenswichtigen Belange der deutschen Landwirtschaft erfolgt. Dabei ist angesichts des ständig steigenden Bedarfs an Futtergetreide in der EWG das Verhältnis zwischen Brot- und Futtergetreidepreis zu korrigieren. 3. Der Milcherzeugerpreis der EWG soll unter Berücksichtigung der gestiegenen Kosten in Verbindung mit einer befriedigenden Regelung für die Trinkmilchmärkte mit 39 Pf. je kg für 3,7%ige Milch ab Hof festgesetzt werden. Soweit dieser Preis nicht über den Markt zu erzielen ist, müssen bis zum Inkrafttreten des gemeinsamen Milcherzeugerrichtpreises die Milchförderungsprämien erhalten bleiben. Nach Einführung des gemeinsamen Milcherzeugerrichtpreises sollen diese Ausgleichszahlungen aus dem Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG sichergestellt werden. 4. Der Orientierungspreis für Rindfleisch soll 1966 heraufgesetzt werden, um einen wirksamen Anreiz zur Verstärkung der Rindfleischproduktion zu setzen und damit einerseits eine ausreichende Versorgung der Märkte mit qualitativ gutem Rindfleisch sicherzustellen und andererseits die gegebene Wechselwirkung zwischen Milch- und Rindfleischproduktion besser zur Auswirkung gelangen zu lassen. 5. Bei der Europäischen Marktordnung für Zucker soll durch regionale Produktionsziele sichergestellt werden, daß der deutsche Zuckerrübenanbau unter Zugrundelegung eines angemessenen gemeinsamen Zuckerrübenpreises in dem aus betriebswirschaftlichen Gründen notwendigen Umfang aufrechterhalten werden kann. 6. Bei Obst und Gemüse sollen insbesondere im Interesse der bäuerlichen Familienbetriebe die bisherigen Marktordnungsvorschriften wesentlich verbessert werden. Gegebenenfalls sind für weitere Sonderkulturen (z. B. Hopfen und Tabak) gemeinsame Marktregelungen anzustreben. 7. Die Europäische Marktordnung für pflanzliche Fette soll sicherstellen, daß die Produktion von Ölfrüchten in der Bundesrepublik in dem aus Fruchtfolgegründen notwendigen Umfang aufrechterhalten werden kann. 8. Zwingende Voraussetzung für eine Zustimmung zu der gemeinsamen Agrarfinanzierung soll neben der gleichzeitigen Einigung über die noch ausstehenden Agrarmarktordnungen und Preisangleichungen eine Anerkennung des Bruttoprinzips für die Zahlung von Ausfuhrrückerstattungen aus dem Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG sein. Nur dadurch wird auch die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft insbesondere in den marktfernen Gebieten in die Lage versetzt, sich den sich ändernden Handelsströmen anzupassen und sich unter gleichen Wettbewerbschancen neue Märkte zu erschließen. II. Bei der Beratung und Verabschiedung des Bundeshaushalts 1966 sollen insbesondere im Rahmen des Grünen Planes und der EWG-Anpassungshilfe folgende Vorschläge geprüft und nach Möglichkeit beachtet werden: 1. Die Zinsverbilligungsmittel sollen über den vorgesehenen Ansatz hinaus erhöht werden. Nur dadurch wird es möglich, die zur Finanzierung der notwendigen Investitionen für Agrar- und Betriebsstrukturverbesserungen erforderlichen Kapitalmarktmittel auch im Jahre 1966 zinszuverbilligen. 2. Die Zinsverbilligung alter, bisher nicht zinsverbilligter Kredite, . die 1965 aus der Anpassungshilfe gewährt wurde, soll fortgesetzt werden. Diese Maßnahme ist eine wesentliche Voraussetzung, um die durch die Anpassung erforderlich werdenden Folgeinvestitionen in den landwirtschaftlichen Betrieben finanzieren zu können. 3. Für den Wirtschaftswegebau und für die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen ist eine Streichung der zentral bereitgestellten Kapitalmarktmittel in voller Höhe nicht zu vertreten. Sie trifft vor allem die finanzschwachen Bauträger und hindert damit jeden weiteren Fortgang der strukturellen Maßnahmen in den besonders benachteiligten Gebieten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 1111 4. Die Maßnahmen der bäuerlichen Hauswirtschaft sollen unter Ausdehnung des Verwendungszweckes weiterhin gefördert und in einem besonderen Titel ausgewiesen werden. Diese Hilfen sind bei den schwierigen Wirtschafts- und oft schlechten Wohnverhältnissen in den Bauernhäusern entscheidende Voraussetzungen für eine Arbeitserleichterung der Bauersfrau. 5. Die besondere Förderung des Baues von Grünfuttersilos, Unterdachtrocknungs- und Gülleanlagen sowie Milchkühleinrichtungen soll für eine Übergangszeit als gezielte Beihilfe erhalten bleiben. Gerade diese Investitionen sind für die in allen Grünen Berichten in ihrer Rentabilität wesentlich benachteiligten Futterbaubetriebe von besonderer Bedeutung. 6. Die Erstattung des Lastenausgleichs für Niederungsgebiete sollte nicht eingestellt werden. Es wird auf die Entschließung des Bundesrates verwiesen. Bonn, den 2. März 1966 Dr. Barzel und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 5 Umdruck 24 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zu der Aussprache über den Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht zu prüfen, ob es möglich ist, den Vorlagetermin für den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft in § 4 des Landwirtschaftsgesetzes vom 9. September 1955 soweit vorzuziehen, daß dieses Dokument bei den Haushaltsberatungen, insbesondere bei den Beschlüssen über die Ausstattung des Grünen Planes ausgewertet werden kann, und alsbald darüber zu berichten. Bonn, den 2. März 1966 Dr. Barzel und Fraktion Dr. Starke (Franken) und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Ausführungen der Abg. Frau Kalinke zu Punkt 4 der Tagesordnung. Lassen Sie mich zu den Ausführungen und Behauptungen des Kollegen Frehsee noch einige Bemerkungen machen. Auch ich betone, daß wir in diesem Hause alle darin einig sind, zum mindesten die hier in später Stunde noch Anwesenden, daß wir der Landwirtschaft helfen wollen. Unterschiedliche Meinungen bestehen in diesem Hause — wie auch im Bereich der Landwirtschaft — über Weg und Ziel. Daher sollte Klarheit über das Erreichbare, aber auch über die Kosten dessen, was angestrebt wird, geschaffen werden. Es sollten auch sorgfältig die Grundsätze geprüft werden, nach denen das soziale Sicherungssystem für die freien Berufe gestaltet werden soll. Viele Fragen auch der bäuerlichen Sozialpolitik werden Inhalt der Sozialenquete und der Enquete über die Situation der Frauen auch in der Landwirtschaft sein. Auf einige dieser Probleme habe ich damals bei der Begründung der Anfrage nach der Enquete hingewiesen. Viele Fragen gehören in den Bereich der Krankenversicherungsreform. Ihr kann und darf nicht vorgegriffen werden. Die Forderung der SPD nach einem Versicherungszwang für alle Landwirte — demnächst auch für alle Selbständigen — ohne Befreiungsrecht und ohne Wahlfreiheit für alle Beteiligten ist nicht neu. Sie ist aber deshalb nicht weniger gegen alle Grundsätze einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Neu ist bei der SPD offenbar die Erkenntnis, daß ein Versicherungszwang in der Versicherung der Arbeitnehmer und eine Verschiebung der Risiken in diesem Bereich nicht erreichbar ist, weil die gesetzliche Krankenversicherung ihren Preis fordert. Hier in dieser Debatte wie in den Plänen der SPD wird die Illusion erweckt, als könne es eine ausreichende soziale Sicherung im Bereich der Landwirtschaft in einer Krankenversicherung geben, bei der die Kosten nicht von den Versicherten, sondern mit mindestens 50 % durch eine staatliche Subvention getragen werden. Die selbständigen Landwirte sind ein Teil der Selbständigen, der freien Berufe, ein Teil auch der freien Wirtschaft. Wohlstand und Sicherheit der Landwirtschaft sind in die Probleme der sozialen Marktwirtschaft wie in deren Gesetze eingebettet. Von dem Erfolg der sozialen Marktwirtschaft hängt auch der Erfolg der deutschen Agrarpolitik ab. Hier gilt es, den großen Zusammenhang zu sehen und zu erkennen. Der Abgeordnete Frehsee hat behauptet, daß eine große Zahl der Landwirte ohne Versicherungsschutz sei. Ich bestreite diese Behauptung, die der Kollege Frehsee auf meine Frage auch nicht beweisen konnte. Heute meinte der Kollege Frehsee offenbar, es sei nicht mehr so wichtig, die soziale Wirklichkeit zu kennen. Es genüge, einfach Behauptungen darüber aufzustellen, wie etwa die, die Aussage eines Sprechers aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung in einer nicht genannten wissenschaftlichen Organisation sei falsch, ohne daß er den Namen, den Kreis und die Organisation nennt. Ich bestreite hier entschieden, daß unser soziales Sicherungssystem, zu dem beide, die gesetzliche und die private Krankenversicherung, gehören, die beide unter dem Schutz und der Aufsicht des Staates stehen, nicht jedem Landwirt eine Chance und Möglichkeit gibt und schon bisher gegeben hat, im Krankheitsfall einen angemessenen Schutz zu finden. In zunehmendem Maße haben Landwirte in den Land- und Ortskrankenkassen als Pflichtversicherte, als freiwillig Weiterversicherte oder als Versicherungsberechtigte und in den privaten Krankenver- 1112 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 sicherungen, besonders in solchen auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft abgestellten, individuellen Versicherungsschutz gesucht und gefunden. In zunehmendem Maße machen Bauern und ihre Angehörigen von dem Recht und der Pflicht zur Selbstverantwortung Gebrauch. Selbst die Rentner aus dem bäuerlichen Bereich sind durch die von uns verwirklichte Krankenversicherung der Rentner in diesen Schutz einbezogen worden. Auch das muß bei dieser Debatte betont werden. Der Herr Kollege Frehsee hat .auf die erfreuliche Verbesserung und die Erfolge der Strukturpolitik hingewiesen. Eine erfolgreiche Wirtschafts- und Agrarpolitik wird diesen Trend noch verbessern und damit für jedermann die Chancen weiter wachsen lassen, einen individuellen Versicherungsschutz zu wählen und sich selbstverantwortlich zu entscheiden. Die Forderung der SPD, die Wahlfreiheit zu beseitigen und alle Bauern, auch diejenigen, die seit Jahrzehnten verantwortungsbewußt gehandelt und einen individuellen Versicherungsschutz gewählt haben, der ihren besonderen Bedürfnissen entspricht, nun in eine Zwangsversicherung einzubeziehen, wird auf heftigen Widerstand der Betroffenen stoßen, die mit der Freiheit und Risikobereitschaft des Bauerntums auch die Freiheit der Wahl des Versicherungsschutzes verbinden. An dieser Stelle muß auch an ,die Verantwortung für die Versicherungsgemeinschaften der privaten Versicherungen, in denen sich die freien Berufe und die Selbständigen zusammengefunden haben, erinnert werden. Jeder Landwirt, ob groß oder klein, muß den Preis der sozialen Sicherung mit bezahlen. Das Modell der bäuerlichen Sicherung Osterreichs oder Frankreichs, wie es der SPD offenbar vorschwebt, hat Herr Frehsee hier leider nicht im einzelnen erläutert. Das Merkmal gerade dieser Modelle ist neben hohen Beiträgen eine kräftige Selbstbeteiligung. Wie denkt die SPD darüber im Zusammenhang mit den Finanzproblemen der gesetzlichen Krankenversicherung und mit den Fragen der Krankenversicherungsreform? Auch Subventionen, die verlockend sind und mit deren Versprechen so gern gearbeitet wird, müssen bezahlt werden, nämlich aus Steuern, direkten oder indirekten. Bei der vielfältigen Steuerumwälzung ist das zwar oft unsichtbar, aber deshalb nicht weniger hart und nicht billiger. Die Landwirtschaft wäre gut beraten, wenn sie sich diese Probleme und diese Seite der Subventionspolitik im Zusammenhang mit sozialpolitischen Forderungen auch sehr klarmachen würde. Unser niedersächsischer Landwirtschaftsminister Hasselmann hat unlängst — wie mir scheint, zu Recht — empfohlen, sich doch endlich davon frei zu machen, nur das gutzuheißen, was vom Staat subventioniert wird. Leider ist der Abgeordnete Frehsee uns die Antwort auf viele Fragen schuldig geblieben. Eine dieser Fragen wäre zur Solidarhaftung zu stellen, eine andere zum Thema Selbstverwaltung bei 50%iger Kostenbeteiligung des Staates. Die Hauptfrage aber an die SPD ist die, wie sie sich die Grenzen der Freiheit und des staatlichen Zwangs in einer gewandelten industriellen Wohlstandsgesellschaft vorstellt. Sollten wir den Strukturwandel unseres industriellen Zeitalters bei uns und in der freien westlichen Welt nicht besser so deuten, daß der mündige Staatsbürger — und dazu gehört auch der mündige Landwirt — aus dem Zwang entlassen und ihm an Stelle von mehrstaatlichem Zwang mehr Hilfe zur Selbsthilfe gegeben wird? Hierüber sollten wir bei der Diskussion über den Grünen Plan sowie bei der Diskussion von Themen über einen Sozialfonds nachdenken. Wir sollten auch bei der Krankenversicherungsreform über vernünftige Lösungen zugunsten derjenigen Teile der Landwirtschaft nachdenken, die einen besonderen Versicherungsschutz suchen. Ich stimme dem Minister Höcherl zu, daß nicht alle Pläne, nicht alle Vorschläge gut und praktikabel sind und zu verwirklichen sind. Ich füge hinzu, daß ich fürchte, daß viele Pläne auch nicht zu finanzieren sein werden. Er hat recht darin, daß .die freie Entscheidung des einzelnen für seinen Beruf, für das Risiko des freien Bauern auf freier Scholle erhalten bleiben muß. Zu dieser freien Entscheidung gehört auch eine Entscheidung für die Risikobereitschaft in den Fragen der sozialen Sicherung. Hier darf die Freiheit nicht haltmachen. Anlage 7 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Ehnes zu Punkt 4 der Tagesordnung. Diese Debatte zum Grünen Bericht kann nach Auffassung meiner politischen Freunde und mir nicht abgeschlossen werden, ohne noch einmal auf die krassen Ertrags- und Einkommensunterschiede innerhalb des Bundesgebietes zu verweisen. Hier muß neben dem Grünen Bericht auch der EWG-Jahresbericht, Drucksache 529, als Vergleichsmaßstab Anwendung finden. Wenn man aus diesen beiden Berichten das Preisgefälle zwischen den Referenzpreisen der 12 großen deutschen Märkte heranzieht, muß man leider feststellen, daß auf den süddeutschen Märkten bei Schweinen und Rindern der Durchschnittspreis in der Bundesrepublik erheblich unterschritten wird. So liegt der Preis bei Schweinen in München und Augsburg 22 DM tiefer als der Durchschnittspreis, andererseits der Marktpreis von Mannheim 5,40 DM höher als der Schnitt im Bundesgebiet. Ähnliche Zahlen sind aus dem EWG-Jahresbericht zu entnehmen, der den Durchschnittspreis auf dem Rindersektor darstellt. Meine politischen Freunde und ich fordern deshalb die Bundesregierung auf, diesem Preisgefälle erhöhte Aufmerksamkeit schenken zu wollen, damit die Disparität, die im Grünen Bericht so deutlich zutage tritt, abgebaut wird. Hier muß bereits die bevorstehende Frachterhöhung und der weite Antransport von Futtermitteln mit einkalkuliert werden. Ein besonderes Anliegen bleibt in weiten Teilen der Bundesrepublik das Problem der Grünlandbetriebe, verbunden mit Zonenrand- und marktferner Lage. Es ist geradezu besorgniserregend wie hier weite Teile unserer Landwirtschaft in der Einkommenslage gegenüber den Landwirten in der Nähe der Verbrauchergebiete zurückliegen. Da in diesen Gebieten der Futterbau Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 1113 durch die Natur bedingt ist, bitten wir die Bundesregierung, auch im Hinblick auf die Verhandlungen in Brüssel alles zu unternehmen, um über den Preis ein möglichst hohes Einkommen zu erzielen. Der im Entschließungsantrag der CDU/CSU niedergelegte Milchpreis muß unter allen Umständen erreicht werden. Weiter ist von besonderer Wichtigkeit, daß die Beihilfen zur Silowirtschaft, zur Unterdachtrocknung den Futterbaubetrieben, besonders den von der Natur benachteiligten Gebieten und Mittelgebirgslagen, zufließen. Meine politischen Freunde und ich bitten die Bundesregierung, sich für folgende agrarpolitische Maßnahmen einzusetzen. In den Verhandlungen in Brüssel sollte ein Milchpreis erstrebt werden, der den Produktionsbedingungen und der Unkostenseite der deutschen Landwirtschaft Rechnung trägt. Hier ist die Verlängerung der Stützungsmaßnahmen eine unbedingte Notwendigkeit. Die Zuckermarktordnung sollte den deutschen Produktionskosten Rechnung tragen, der Rübenbau sollte auch als maßgebender Fakt der Veredlungsproduktion in Erwägung gezogen werden. Eine Anbausteuerung über den Preis ist im Interesse der deutschen Rübenpflanzer nicht annehmbar. Die Produktionskosten in der Bundesrepublik sind die höchsten; das ist gutachtlich von neutraler Stelle errechnet. Der Orientierungspreis für Rinder ist in einer Höhe von etwa 2,70 DM festzusetzen. Marktordnungen für Tabak und Hopfen sind anzustreben. Im Hinblick auf die Beschlüsse der Getreidepreispolitik des Jahres 1964 ist zu prüfen, ob der Interventionszuschlag für Braugerste weiter gezahlt werden kann, da die deutsche Brauwirtschaft Qualitätsbraugerste braucht und der Gerstenpreis mit 375 DM pro Tonne nicht ausreicht, um Qualitätsware zu erzeugen. Die Anbauprämie für Qualitätsweizen sollte weiter gezahlt werden, da die deutsche Landwirtschaft in der Lage ist, Kleberweizen zu erzeugen. Hier sollte man der einheimischen Erzeugung den Vorrang vor der Einfuhr aus Übersee geben. Falls der Interventionszuschlag für Braugerste in der EWG nicht genehmigt wird, sollte eine ähnliche Prämie wie bei Qualitätsweizen in Erwägung gezogen werden. Zum Grünen Bericht muß festgestellt werden, daß das Vorgehen der Tarifpartner sich nachteilig in der Einkommenslage der Landwirtschaft niederschlagen wird, da zwangsläufig die Bedarfsartikel der Landwirtschaft erhöhte Preise aufweisen werden. Dies ist besonders im Bereiche der Baumaßnahmen zu befürchten. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn auch die Tarifpartner auf die Bereiche Rücksicht nehmen würden, die an der günstigen Entwicklung aus politischen Gründen nicht teilhaben können. Zum Schluß möchte ich noch zum Ausdruck bringen, daß die Benotung, die Herr Kollege Dr. Schmidt gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsminister ausgesprochen hat, mich etwas befremdet. Man sollte nicht über Lehrlings- oder Gesellenstück sprechen, sondern gemeinsam versuchen, Herrn Höcherl in seinen Bestrebungen volle Unterstützung zu gewähren. Besonderer Dank sollte deshalb am Schluß dieser Debatte dem Landwirtschaftsministerium für seine Tätigkeit ausgesprochen werden, ganz besonders aber dem Herrn Bundesminister dafür, daß er in seinem Beitrag die Preis- und die Handelspolitik in den Vordergrund seiner Betrachtung gestellt hat. Nur wenn wir gemeinsam die Preispolitik auch in Zukunft in den Vordergrund stellen, wird es möglich sein, dem Verbraucher hochwertige Qualitätsnahrungsmittel in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen. Wenn die Sozialdemokraten in Zukunft diese preispolitischen Maßnahmen besser unterstützen als in der Vergangenheit, dann dürfte auch für die deutsche Landwirtschaft der Weg nach Europa von Erfolg sein. Dies ist unser aufrichtiger Wunsch. Georg Ehnes Dr. Probst Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Reichmann zu Punkt 4 der Tagesordnung. Unsere moderne Wirtschaft und Gesellschaft sind durch die vielseitigen Wechselbeziehungen und durch wachsende gegenseitige Abhängigkeiten gekennzeichnet. Diese Entwicklung, die im Bereich der industriellen arbeitsteiligen Produktionen eingesetzt hat, wird auch in der Landwirtschaft immer stärker. Der hierdurch bedingte Wandlungsprozeß verändert gleichzeitig die soziale Struktur in der Landwirtschaft; wie wir feststellen müssen, nicht im positiven Sinne. Je schwieriger die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse der Landwirtschaft und der in ihr tätigen Menschen aus vielerlei Gründen werden, desto größer wird das soziale Risiko — aber auch die soziale Last — als Folge des raschen Strukturwandels. Die Hauptursachen für die agrarsozialen Probleme in der Landwirtschaft sind: 1. die ständige Aufwands- und Ertragsdisparität — wie sie alle Grünen Berichte ausweisen —, 2. der rasche Strukturwandel mit seinen tiefgreifenden Auswirkungen auf die in der Landwirtschaft tätige Bevölkerung, 3. die Abwanderung eines Drittels der landwirtschaftlichen Bevölkerung in andere Berufe — einschließlich der dadurch bedingten Überalterung —, 4. der dadurch verursachte Arbeitskräftemangel, 5. die dadurch ausgelöste Arbeitsüberlastung für die in der Landwirtschaft verbliebenen Menschen, insbesondere die Frauen und Jugendlichen, ohne die erforderlichen Erholungsmöglichkeiten, 6. der dadurch verursachte schlechte Gesundheitszustand der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung. 1114 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 Mehr denn je beruht die Existenzfähigkeit der Landwirtschaft heute mit auf ihrer Gesundheit und Arbeitskraft. Sie zu erhalten, ist eine der wesentlichen agrarsozialen Aufgaben. Infolge der ständigen Disparität nach allen Grünen Berichten ist die Landwirtschaft nicht in der Lage, aus eigener Kraft die agrarsozialen Probleme allein zu lösen. So mußte die soziale Sicherung zu einem Teil der Agrarpolitik werden, obwohl die FDP den Weg der Selbstvorsorgemöglichkeiten, wenn die politischen Voraussetzungen dafür gegeben wären, vorziehen würde. Zu dem schlechten Umweg über die Subventionen — statt des kostengerechten Marktpreises, wie ihn die FDP forderte und anstrebt — wurden zusätzlich staatliche Sozialleistungen erforderlich, wenn man die Landwirtschaft in ihrer Existenz nicht gefährden wollte, Das ist nach Meinung der FDP ein schlechter Ausweg zur angemessenen Gleichstellung der Landwirtschaft in Wirtschaft und Gesellschaft im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes. Im Grünen Plan 1966 sind zur Verbesserung der sozialen Lage der Landwirtschaft 765 Millionen DM vorgesehen, also 155 Millionen mehr als 1965. Diese Hilfen und Verbesserungen bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und besonders der Altershilfe für die Landwirtschaft sind an sich zu begrüßen. Aber in der Öffentlichkeit haftet ihnen der Makel der Subventionen an. Zuwenig versteht man die Tatsache, daß dies kein Geschenk ist, sondern eine Ausgleichsleistung für die politischen statt kostengerechter Agrarpreise und für die Folgen des Strukturwandels. In der EWG scheint man diesen schlechten Weg noch stärker beschreiten zu wollen. Man strebt dort entsprechend der Entwicklung in Frankreich den „produktionsneutralen Einkommensausgleich" an. Die Aufwendungen von 4,1 Milliarden DM für Sozialleistungen im französischen Agrarhaushalt, davon 2,4 Milliarden DM direkte Sozialsubventionen — gegenüber den 765 Millionen DM im Grünen Plan 1966 — sollten eine Mahnung sein durch Verhinderung eines weiteren Anstiegs der Disparität unserer Landwirtschaft — ob durch Erzeugerpreissenkung, wie beim Getreidepreis beabsichtigt, oder durch allgemeine Kostensteigerungen — unsere Agrarpolitik nicht noch stärker auf diesen schlechten und gefährlichen Ausweg zu drängen. Die unter den jetzigen Bedingungen erforderliche ländliche Sozialpolitik sollten wir aber noch besser und sinnvoller — unter Berücksichtigung aller Erfordernisse des Strukturwandels sowie der besonderen Wirtschafts- und Lebensverhältnisse in der Landwirtschaft — weiterentwickeln. Mit Hilfe der Dorfhelferinnen und des Betriebshelfers wird die Funktionsfähigkeit von Hof und Betrieb gewährleistet, wenn Angehörige des Familienbetriebs vom Unfall betroffen werden, wenn Heilverfahren durchgeführt werden müssen oder — so hoffen wir für die Zukunft — wenn im Krankheitsfall Schwierigkeiten auftreten. Diese bewährte Einrichtung muß weiter verbessert und ausgebaut werden. Das noch fehlende Glied in der ländlichen Sozialordnung, die Hilfe im Krankheitsfall drängt immer stärker zu einer Lösung, je schwieriger die Verhältnisse werden. Wir erwarten, daß es nicht nur bei der Ankündigung einer Lösung durch den Herrn Bundeslandwirtschaftsminister verbleibt, sondern daß dem Wort die Tat folgt. Wir haben daher am 25. 1. 1966 mit der Drucksache V/215 in einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung zur Stellungnahme zu diesem Problem aufgefordert. Wir begrüßen die im Grundsätzlichen positive Antwort der Bundesregierung vom 9. 2. 1966. Daraus ist zu entnehmen, daß sich die Bundesregierung intensiv mit der Problematik beschäftigt und zu diesem Zweck die Grundlagenforschung fördert. Unsere Fraktion ist zur Mitarbeit an einer umfassenden ländlichen Sozialordnung bereit, damit soziale Sicherheit in Freiheit den in der Landwirtschaft tätigen Menschen baldmöglichst zuteil wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seuffert (Drucksache V/303 Frage III/1): Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß unter Müllabfuhr im Sinne des § 2 Ziff. 3 a Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes die Abfuhr aller Arten von Abfällen (einschließlich Schlachtabfälle, Tierkörper, usw.) zu verstehen ist, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung (z. B. aus dem Fleischbeschaugesetz und dem Tierkörperbeseitigungsgesetz) besteht? In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder, denen die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zusteht, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Begriff der Müllabfuhr im Sinne des § 2 Nr. 3 a Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 17. März 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 145) nicht so weit ausgelegt werden kann, daß darunter auch die Beförderung von Schlachtabfällen, Tierkörpern usw. zu verstehen ist. Eine derart erweiternde Auslegung der Befreiungsvorschrift ließe sich auch nicht mit der Begründung rechtfertigen, daß die Abfuhr der bezeichneten Abfälle auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen durchgeführt werden muß. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 18. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/301 Fragen VII/2 und VII/3) : Wird die Bundesregierung dem Bundestag eine Gesetzesänderung vorschlagen, um die gesetzlichen Grundlagen für die Ausbildungszulagen nach dem Bundeskindergeldgesetz so zu ergänzen, daß auch Vollwaisen bis zum vorgesehenen Alter von 27 Jahren in Zukunft die Ausbildungszulagen von monatlich 30 DM erhalten können? Trifft es zu, daß die Bundesregierung in Ausführungsbestimmungen geregelt hat, daß die Ausbildungszulagen nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht nur entsprechend dem Gesetzestext für den Besuch von „öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten allgemein- oder berufsbildenden Schulen" gezahlt werden, sondern auch für „genehmigte Ersatzschulen"? Es liegt hier in der Tat in Einzelfällen eine Härte vor. Deswegen wird in meinem Hause eine ent- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 1115 sprechende Novelle zum Bundeskindergeldgesetz vorbereitet, um diese Härten zu beseitigen. Ihre weitere Frage beantworte ich mit Ja. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 21. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Haehser (Drucksache V/301, Frage VII/4): Ist es mit den Bemühungen um eine Förderung des 2. Bildungsweges zu vereinbaren, wenn die Ausbildungsbeihilfen nur bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden, darüber hinaus aber auch nach die Tarifvergünstigungen der Deutschen Bundesbahn für Schüler und Studierende vom gleichen Lebensalter an gestrichen werden sollen? Die Ausbildungszulage wird nur für ein Kind gewährt, das zwischen der Vollendung des 15. und der Vollendung des 27. Lebensjahres sich einer im Gesetz näher umschriebenen Ausbildung unterzieht. Wird die Ausbildung dadurch verzögert, daß das Kind den gesetzlichen Wehrdienst oder den zivilen Ersatzdienst leistet, so wird die Ausbildungszulage für dieses Kind auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Ausbildungszeitraum über das 27. Lebensjahr hinaus gewährt. Diese Höchstaltersgrenze erklärt sich aus dem Charakter der Ausbildungszulage als einer Maßnahme des Familienlastenausgleichs. Personen, die die Höchstaltersgrenze überschritten haben, stehen im allgemeinen — das Gesetz kann nur diesen typischen Fall regeln — nicht mehr als Kinder im engen Familienverband, sondern selbständig außerhalb dieses Familienverbandes. Dieser Sachverhalt hat in zahlreichen anderen öffentlichen Leistungsbereichen zur Festsetzung von Höchstaltersgrenzen geführt. Ich verweise u. a. auf die im Besoldungsrecht für die Gewährung des Kinderzuschlags bestehende Grenze der Vollendung des 27. Lebensjahres. Auch die Höchstaltersgrenze bei Tarifvergünstigungen der Deutschen Bundesbahn für Schüler und Studierende liegt bei der Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Deutsche Bundesbahn ist aus den folgenden Gründen nicht bereit, von dieser Grenze abzusehen: a) Auch nach der Tarifanhebung decken die Preise der Schülerzeitkarten nur etwa 1/6 der Selbstkosten. Wenn schon neben den eigentlichen Schülern auch Fachschüler, Studenten und Lehrlinge zur Lösung dieser Fahrausweise berechtigt sind, so muß zumindest eine Begrenzung nach dem Lebensalter stattfinden. b) Die Begrenzung auf die Vollendung des 27. Lebensjahres ist derjenigen in anderen Bundesgesetzen angepaßt. c) Die Einführung der Altersgrenze ist im Anhörverfahren nach § 46 des Bundesbahngesetzes mit den für das Unterrichts- und Bildungswesen zuständigen Ländern erörtert worden; Einwendungen wurden nicht erhoben. Ich habe schon im Juli 1965 die Herren Ministerpräsidenten der Länder auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, Mittel aus den Länderetats zur Verfügung zu stellen, wenn die Beförderung der Schüler und Studenten auf öffentlichen Verkehrsmitteln zufriedenstellend gelöst werden soll. Soweit mir bekannt ist, haben die Finanz-, Wirtschafts- und Kultusminister der Länder inzwischen den Auftrag erhalten, die Angelegenheit zu prüfen und Vorschläge auszuarbeiten. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 24. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Lemper (Drucksache V/301 Fragen XIV/1 und XIV/2) : Trifft es zu, daß Grund- und Einsatzverpflegungsmittel aus Beständen der Bundeswehr zwar allen Bundesbehörden angeboten werden, der Verteilerschlüssel jedoch unterschiedlich angewandt wird? Ist es richtig, daß bei dem in Frage XIV/? bezeichneten Verfahren die Anforderungen (oder Bestellungen) von Bediensteten des Bundesverteidigungsministeriums hundertprozentig, Bestellungen anderer Bundesbediensteter entweder überhaupt nicht oder unter Umständen mit ca. 10 % erfüllt werden? Zur Frage 1: Der Verkauf von Verpflegungsmitteln aus Beständen der Bundeswehr, die wegen Ablaufs ihrer Lagerzeit abgegeben werden müssen, liegt in Händen der Wehrbereichsverwaltungen. Die Wehrbereichsverwaltungen sind angewiesen, die abzugebenden Verpflegungsmittel zunächst karitativen Organisationen anzubieten. Anderen Stellen werden sie nicht angeboten, weil dies einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand erfordern würde. Jedoch haben alle Interessenten — beispielsweise die Personalräte von Behörden und sonstige Dritte — die Möglichkeit, sich an die Wehrbereichsverpflegungsämter zu wenden und um Zusendung von Bestellisten jeweils vor Verkauf der überschüssigen Verpflegungsmittel zu bitten. Die Bestellungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs beim jeweiligen Wehrbereichsverpflegungsamt erledigt, soweit der Vorrat an überschüssigen Verpflegungsmitteln reicht. Einen unterschiedlichen Verteilerschlüssel gibt es nicht. Zur Frage 2: Das Wehrbereichsverpflegungsamt III in Borken behandelt die Bestellungen von Bediensteten meines Hauses nach diesem Verfahren in gleicher Weise wie die Bestellungen aus anderen Bundesministerien. Die Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung werden nicht bevorzugt. Wenn in diesem oder jenem Einzelfall die Bestellungen aus meinem Hause in vollem Umfang berücksichtigt wurden, die aus anderen Ministerien aber nur teilweise oder überhaupt nicht, so ist dies darauf zurückzuführen, daß die bestellten Verpflegungsmittel bei Eingang der Bestellungen nicht mehr oder nicht mehr in dem gewünschten Umfang vorhanden waren. Das bei der Verteilung der Verpflegungsmittel angewendete Verfahren hat in einer Reihe von Fällen zur Folge gehabt, daß auch Bestellungen von Bediensteten des Bundesministeriums der Verteidigung nicht ausgeführt werden konnten. 1116 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 22. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemper (Drucksache V/301 Frage XIV/3) : Wann wird die „Medizin-Baracke" für das fliegende und sonstige Personal auf dem Flugplatz Nörvenich so eingerichtet, daß sie den heutigen Notwendigkeiten entspricht? Die „Medizinbaracke" enthält unter anderem ein Arztzimmer, ein Behandlungszimmer, einen Röntgenraum, einen Warteraum, ein Geschäftszimmer und Unterkünfte für das Sanitätspersonal. Sie ist mit allen für die ärztliche Betreuung notwendigen Einrichtungen ausgestattet. Sie stellt jedoch, ebenso wie die Zahnstation auf dem Flugplatz, eine Zwischenlösung dar. Der endgültige Sanitätsbereich für das in Nörvenich stationierte Geschwader befindet sich im Bau. Er wird in Kerpen errichtet. Mit dem Abschluß der Bauarbeiten ist im Juli 1966 zu rechnen. Nach Fertigstellung des Sanitätsbereichs in Kerpen wird auf der Basis nur eine Erste-Hilfe-Station zurückbleiben. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 26. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/301 Frage XIV/4) : Trifft es zu, daß zum Grundwehrdienst herangezogene Beamte anstellungsmäßige Nachteile in Kauf nehmen müssen? Es trifft zu, daß die Regelung des gültigen Arbeitsplatzschutzgesetzes, nach der die Probezeit und der Vorbereitungsdienst der Beamten um die Zeit des Grundwehrdienstes verlängert werden, eine spätere Anstellung der Beamten zur Folge hat. Ich habe in der Fragestunde am 27. Januar 1966 darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung bemüht ist, die darin liegende Härte durch eine Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes zu beseitigen. Dabei habe ich auch die Schwierigkeiten erläutert, die einer derartigen Gesetzesänderung bisher entgegenstanden. Erfreulicherweise konnten diese Schwierigkeiten inzwischen weitgehend ausgeräumt werden. Die, Vorbereitungen für den Gesetzentwurf werden in Kürze abgeschlossen sein. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 28. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache V/301 Fragen XIV/6 und XIV/7): Trifft es zu, daß das Bundesverteidigungsministerium eine Entschließung erlassen hat, wonach die Musterung der Wehrpflichtigen von den Kreisstädten weg in zentrale Orte verlegt wird? Hat das Bundesverteidigungsministerium Vorsorge getroffen, daß in ländlichen und verkehrsarmen Bezirken die Musterungsorte so ausgewählt werden, daß dem Wehrpflichtigen hinsichtlich der Anreise nicht unzumutbare Zeitverluste entstehen? Zur Frage 1: Der Gesetzgeber hat die Vorschrift des § 17 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes, wonach in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis ein oder mehrere Musterungsbezirke zu bilden sind, durch das am 1, April 1965 in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes gestrichen. Im Interesse der Intensivierung der Musterungen habe ich daraufhin angeordnet, daß die Kreiswehrersatzämter vom Beginn der Musterungsperiode 1965 an nur noch dort mustern, wo in jeder Hinsicht geeignete Räume zur Verfügung stehen. Dies war notwendig, weil nicht in allen Gemeinden geeignete Räume vorhanden waren. Auf Grund meiner Anordnung ist die Zahl der Musterungsorte von bisher 658 auf 477 verringert worden. Eine weitere Verringerung wird mit dem Ziel angestrebt, die Musterungen nur noch am Sitz der Kreiswehrersatzämter durchzuführen. In Hamburg wird zur Zeit die zentrale Musterung erprobt, wie sie bei den verbündeten Streitkräften mit Erfolg eingeführt ist. Hierbei ist ein Team von Ärzten und Fachärzten, das mit modernen ärztlichen Geräten ausgestattet ist, für das Gebiet mehrerer Kreiswehrersatzämter eingesetzt. Zur Frage 2: Nach meinen Weisungen darf die Musterung unter Berücksichtigung der An- und Rückreise nicht länger als einen Tag in Anspruch nehmen. Sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen — das ist vorwiegend in ländlichen und verkehrsarmen Bezirken der Fall — wird weiterhin außerhalb des Dienstsitzes des Kreiswehrersatzamtes gemustert. Den Wehrpflichtigen und Arbeitgebern entstehen durch die Konzentrierung der Musterung keine Nachteile. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 15. Februar 1966 auf -die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Westphal (Drucksache V/251 Frage XV/1) : Weshalb hat der Bundesfamilienminister den § 10 der Geschäftsordnung des Bundesjugendkuratoriums, der die Einladung von Abgeordneten des zuständigen Bundestagsausschusses zu den Beratungen des Kuratoriums als Gäste vorsah, nicht genenmigt? Das Bundesjugendkuratorium hat gemäß § 26 des Jugendwohlfahrtsgesetzes die Bundesregierung zu beraten. Als Mitglieder dieses Kuratoriums sind durch die Bundesregierung Vertreter der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Jugendorganisationen und der Wissenschaft berufen worden. Wie bei allen übrigen Beratungsorganen der Bundesregierung ist eine Beteiligung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht vorgesehen, da dies den verschiedenen Funktionen von Legislative und Exekutive widersprechen würde. Deshalb habe ich im Einvernehmen mit allen Bundesressorts dem Vorschlag des Bundesjugendkuratoriums nicht zugestimmt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Ertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Schmidt, würden Sie mir darin recht geben, daß Ihr Fraktionskollege Leber als maßgeblicher Mitverhandler bei Tarifverhandlungen zu den Baukosten erheblich beiträgt?


Rede von Dr. R. Martin Schmidt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Hören Sie einmal zu! Sie münzen auf das ab, was der Kollege Leber hier neulich gesagt hat. Ich habe das nicht selbst gehört, sondern habe das später erst nachgelesen. Ich habe nur den letzten Teil seiner Ausführungen vernommen, weil ich hier heruntergerufen wurde. Das, was Herr Kollege Leber hier gesagt hat, unterstreiche ich voll und ganz. Sie haben es bloß in den falschen Hals gekriegt. Er hat nämlich gefragt, ob die Landarbeiterlöhne an der Entwicklung der Lebensmittelpreise schuld seien. Natürlich sind sie überhaupt nicht schuld daran. Hätten Sie ihn nur ausreden lassen! Aber Sie wurden ja viel zu nervös!

(Beifall bei der SPD.)

Und dann noch eins, was den Kollegen Leber angeht: der Mann hat viel mehr Verständnis für die Belange der Landwirtschaft als mancher von Ihnen hier.

(Erneuter Beifall bei der SPD.)

Ich brauche nur ein paar von Ihnen anzugucken.
Nun lassen Sie mich fortfahren. Über die einzelnen Vorschläge des vorliegenden Gutachtens wird man sich, wie gesagt, noch unterhalten müssen. Eines steht freilich jetzt schon fest: das Gutachten zwingt zu der Erkenntnis, daß eine gezielte Förderung der Landwirtschaft nur erfolgreich ist, wenn sie zwischen entwicklungsfähigen Betrieben und solchen Höfen unterscheidet, die als vollbäuerliche Existenzen keine Zukunft mehr haben. — Herr Kollege Gleissner, Sie stehen schon wieder auf; aber lassen Sie es mich vorweg sagen. — Beide gehören natürlich zur Landwirtschaft; das ist wohl selbstverständlich. Derartige Grenzen zu ziehen, ist sicher nicht einfach; und das ist eben auch ein Nachteil des Gutachtens. Aber immerhin, hier wird ein anerkennenswerter Versuch gemacht, und er kann hoffentlich dazu beitragen, uns von den weltanschaulichen Deutungen des Begriffs „Familienbetrieb" zu befreien.
Die Entscheidung ist unausweichlich, und es ist die Pflicht des Staates — so meinen wir jeden-



Dr. Schmidt (Gellersen)

falls —, denjenigen zu helfen, die in der Landwirtschaft kein angemessenes Einkommen mehr finden können. Die Begründung dafür liegt nicht — wie eine billige Propaganda behauptet — darin, daß der Landwirtschaft ein bestimmter Preis vorenthalten wird. Es handelt sich bei dieser ganzen Entwicklung um eine folgerichtige, unausweichliche Konsequenz des technischen Fortschritts, nicht mehr und nicht weniger.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das hat der alte Marx auch schon gesagt!)

Das muß man doch endlich einmal begreifen.

(Erneuter Zuruf von der CDU/CSU.)

— Das ist eben so. Der technische Fortschritt erzwingt auch in der Landwirtschaft diesen Wandlungsprozeß. Gesetzt den Fall, wir hätten genug Geld, allen kleinen Bauernbetrieben alle betriebsnotwendigen Investitionen zu schenken, dann würden wir bald feststellen, daß das Arbeitspotential dieser Bereiche nicht mehr ausgenutzt werden kann, weil die Produktionsgrundlagen fehlen.
Und was sagen Sie von der Koalition zu diesem Gutachten? Diese Frage möchte ich stellen. Ich habe vor wenigen Stunden eine Stellungnahme der CSU gefunden, der Partei des Bundesministers Höcherl, in der es heißt, es müsse unterstellt werden, daß man die 800 000 landwirtschaftlichen Zu- und Nebenerwerbsbetriebe zugunsten der Aufstockung opfern möchte. Denn Grund und Boden — so heißt es darin weiter — könnten nicht vermehrt, sondern nur anders verteilt werden. Das aber stehe in klarem Gegensatz zu den agrarpolitischen Zielen der CSU. Denn die CSU werde auch in Zukunft im Bund und in der EWG daran festhalten, daß die bäuerlichen Betriebe aller Größen bestehenblieben. Ein bekannter Vertreter dieser Partei fügte vor einiger Zeit mit unmißverständlicher Deutlichkeit hinzu: „Es darf keine landwirtschaftliche Existenz und kein Betrieb aufgelöst werden, auch wenn er nur die Größe eines Handtuchs hat." Diese Äußerungen waren ursprünglich gegen das Agrarprogramm der SPD gerichtet: aber sie gelten sinngemäß natürlich auch für das Gutachten. Ich kann es einfach nicht glauben, daß man es sich südlich der Mainlinie so billig machen kann. Und was hat der Herr Minister Höcherl, der derselben Partei angehört, bei der Vorlage des Gutachtens erklärt? Er sagte, die Vorschläge der Professoren seien schön und seien gut, aber dafür sei jetzt kein Geld da, denn die „bewährten" Maßnahmen müßten ja „konsequent" fortgesetzt werden. Ich nehme an, daß auch die FDP dabei natürlich helfen wird.
Konkret — auf die gegenwärtige Situation übertragen— möchte ich namens meiner Fraktion folgendes vorschlagen: die Bundesregierung aufzufordern, im Bundestag unverzüglich einen mittelfristigen Plan für die Verbesserung der Agrarstruktur vorzulegen, und zwar unter Berücksichtigung der Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesernährungsminister und unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung der EWG-Strukturpolitik, der die Bundesregierung mit der Grundsatzverordnung 17/64 bereits zugestimmt hat.
Vielleicht bietet sich auch eine Zusammenfassung der bestehenden Gesetze und Bestimmungen über die Verbesserung der Agrarstruktur an, so wie es die Agrarsoziale Gesellschaft vor einigen Wochen vorgeschlagen hat.
Ich darf diese Forderung kurz erläutern. Herr Minister Höcherl hat vor einigen Tagen hier an dieser Stelle erklärt, es sei notwendig und zweckmäßig, ebenso wie bei der Verkehrsplanung auch im Bereich der Agrarstrukturpolitik auf jährliche Haushaltsfestlegungen zu verzichten. Insofern bedeutet unsere Forderung nach einem mittelfristigen Plan, die wir schon seit Jahren hier in diesem Hause vortragen, hoffentlich ein Einrennen offener Türen.
Der Herr Bundesminister hat auch erklärt, im Gegensatz zur Preis-, Handels- und Sozialpolitik bleibe im Bereich der Strukturpolitik die nationale Zuständigkeit voll und ganz erhalten. Herr Bundesminister, in diesem Punkte scheinen Sie von Ihren Referenten nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein. Richtig ist nämlich, daß die Sozialpolitik vom EWG-Vertrag kaum berührt wird, obwohl wir uns darin einig sind, daß es zum mindesten im Bereich der landwirtschaftlichen Sozialleistungen zu einer Harmonisierung kommen muß, während in der Strukturpolitik zum mindesten de facto in absehbarer Zeit wichtige Kompetenzen an Brüssel übergehen. Es handelt sich dabei um eine Art konkurrierender Gesetzgebung, die vor allem in der erwähnten Verordnung 17/64 ihre praktische Bedeutung erhält. Diese Verordnung sieht nämlich vor, daß die Beihilfen zur Verbesserung der Agrar- und Marktstruktur aus dem EWG-Agrarfonds künftig nach einheitlichen Kriterien vergeben werden, nach sogenannten Gemeinschaftsplänen. Da es sich um recht beträchtliche Mittel handelt — man muß für die EWG insgesamt etwa zwei Milliarden DM rechnen - erhält die Gemeinschaft, sprich: Ministerrat und Kommission, ein direktes Einwirkungsrecht auf die nationale Strukturpolitik. Denn kein Land wird außerhalb der gemeinsamen Richtlinien noch einen größeren Spielraum haben.
Kommen Sie nun bitte bei diesem Gegenstand nicht mit dem Einwand, man müsse zunächst das Ergebnis der Beratung über die Agrarfinanzierung abwarten. Mit der Zustimmung zur Verordnung 17/64 hat die Bundesregierung auch dieser Übertragung von Kompetenzen zugestimmt, und das kann sie nicht mehr rückgängig machen. Auch nach der Luxemburger Vereinbarung wird das nicht anders sein. Die Bundesregierung muß sich also auf eine neue Linie einstellen, und der Bundestag hat ein Recht, zu erfahren, wie man sich die weitere Entwicklung vorstellt.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch eine Bemerkung zu einem Tatbestand, der meines Erachtens nicht übersehen werden darf. Der Grüne Bericht des Jahres 1966 zeigt mit unwiderlegbarer Deutlichkeit, daß die Disparität innerhalb der Landwirtschaft von Jahr zu Jahr wächst. Mit dieser Feststellung wird im Grunde genommen ein vernichtendes Urteil über die bisherige Politik gefällt, die zwar immer den kleinen Mann für ihre Zwecke vor sich hergeschoben hat, ihn aber im Grunde seinem



Dr. Schmidt (Gellersen)

Schicksal Überlassen hat. Selbst Herr Bundesminister Höcherl 'bemerkt in seiner Rede, daß man auf die Dauer an diesen Tatsachen der wachsenden Disparität in der Landwirtschaft nicht vorbeikomme. Das ganze Drum und Dran uni die Kleinbauernprogramme kann man, Herr Bundesminister, mit einer in Berlin zu hörenden Redensart kennzeichnen: Viel Geschrei und wenig Wolle. Ein Kleinbauernförderungsprogramm ist dem Bundesminister Höcherl das allerliebste Kind. Nur wußte man bisher nie, Herr Minister, woran man war und was man darunter verstehen sollte. Es scheint Strohfeuer gewesen zu sein. Denn inzwischen sollen erst einmal Gutachten ,die Sache näher untersuchen und beleuchten.
So einfach aber, wie der Bundeskanzler das Problem sieht, ist es nun auch wieder nicht. In seiner Regierungserklärung heißt es: „Betriebe mit einer nicht ausreichenden Existenzgrundlage können nur durch Aufstockung oder Intensivierung gesunden." Das ist allerdings nur ein Bruchteil der Wahrheit, teilweise sogar unwahr. Ein ganzes Bündel von Maßnahmen dürfte notwendig sein, so, wie wir sie im Kap. IV 7 unter dem Stichwort „Sozialfonds zur Strukturverbesserung" vorschlagen und anbieten. Worauf kommt es an? Wir müssen dem Menschen, der in dieser Situation ist, Alternativen anbieten. Um möglichen Mißverständnissen vorzubeugen, möchte ich nochmals betonen, daß selbstverständlich niemand ernstlich daran denken kann, gesunde Familienbetriebe aufzulösen. Es geht nur darum, auch auf diesem Teilgebiet gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Wir meinen, es wäre verantwortungslos, Maßnahmen abzulehnen, die sich in unseren Partnerländern bestens bewährt haben.
Eine derartige Politik wird allerdings nur dann erfolgreich betrieben werden können, wenn sie eingebettet ist in eine aktive umfassende regionale Wirtschaftspolitik, — die es in der Bundesrepublik leider nicht gibt. Es ist schade, daß dafür in der Wirtschaftspolitik der Bundesrepublik kein Platz vorhanden ist. Wenn die Agrarpolitik wachstumsorientiert sein soll — und sie muß es sein — dann ist sie doch ohne die ergänzende Wirtschaftspolitik nicht denkbar.
Nun zu einem ganz anderen, aber nicht minder wichtigen Punkt. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Bundestag ihre Vorstellungen über die künftige Milchpolitik zu entwickeln. Wir möchten damit nicht den Entscheidungen über den Richtpreis oder die Richtpreisschere für das nächste Wirtschaftsjahr oder über den Gemeinschaftspreis vorgreifen. Uns interessiert, wie sich die Bundesregierung die Durchführung des von ihr selbst in Brüssel mitbeschlossenen Beihilfenabbaus vorstellt, wie sie das Verwertungsverhältnis des Fett- und des Nichtfettanteils in der Milch ändern und schließlich wie sie — ganz konkret — verhindern will, daß in diesem Jahr der Butterberg noch weiter anwächst. Das ganze Haus hat einen sehr unmittelbaren Anspruch darauf, diese Pläne kennenzulernen. Denn die derzeitige Milchpolitik in der Bundesrepublik kostet uns 1966 zwischen 1,2 und 1,5 Milliarden DM. Es ist deshalb nicht unwichtig, zu wissen, ob
dieser Betrag in diesem Jahr noch weiter ansteigt oder nicht.

(Abg. Wehner: Sehr wahr!)

Herr Minister Dahlgrün hat heute in seiner Rede — ich verweise auf die Ziffern 63 und 64 seines Konzepts — bereits einige Feststellungen getroffen. Leider zieht er daraus nicht die nötigen Konsequenzen; er redet nur darüber.
Gleichzeitig ist es aber wichtig, zu wissen, was mit dem Erzeugererlös passiert. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, in dieser Frage so weitermachen wie bisher, werden Sie diesen Erzeugererlös mit Sicherheit erheblich herunterdrücken. Denn Sie setzen die deutsche Milchwirtschaft der Gefahr aus, daß sie von einem Tag zum anderen in das kalte Wasser einer völlig anders gearteten Markt- und Stützungspolitik geworfen wird, auf die sie sich nicht rechtzeitig eingestellt hat. Angesichts der Tatsache, daß 28 % aller Verkaufserlöse der Landwirtschaft aus der Milch kommen, dürfte das von besonderer Bedeutung sein.
Wohlgemerkt, dem deutschen Milcherzeuger soll nichts, zumindest nichts Entscheidendes von seinem Erlös genommen werden. Aber Sie können sicher sein, daß wir es nicht zulassen werden, daß Sie sich hinter der bösen EWG-Kommission und später hinter dem uneinsichtigen Ministerrat verschanzen, wenn dieser Erlös eines Tages rapide absinkt, weil Sie jede Diskussion über die Milchpolitik im Keim erstickt haben. In Holland wie auch in Belgien ist man dabei; nur hier in der Bundesrepublik benehmen sich die Bundesregierung und die Koalition völlig anders. Vielleicht kann ich das Verhalten dadurch charakterisieren, daß ich es vergleiche mit dem Verhalten der Kinder, wenn es blitzt und donnert. Was tun Kinder dann? Sie kriechen unter das Federbett und meinen, ein Gewitter, das man nicht sehen und hören kann, das findet auch nicht statt.

(Heiterkeit. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Für uns gilt in diesem Fall ein altes Sprichwort: Wer nicht hören will, muß fühlen. Sie können sich darauf verlassen, daß Ihnen eines Tages die Landwirtschaft den Vorwurf machen wird, das Sie es versäumt haben, rechtzeitig das Richtige zu tun.
Die Zeit ist so weit fortgeschritten, daß ich zwei bedeutende Problemkreise ausklammern muß, die Investitionspolitik und das Thema Marktstruktur. Herr Höcherl hat dafür in seiner Rede nur ein paar philosophische Betrachtungen übrig gehabt. Obwohl es doch die Spatzen von den Dächern pfeifen, daß der Markt für die Zukunft unserer Betriebe entscheidend ist, hat Herr Höcherl nichts zu sagen über die notwendigen Änderungen in den Zielvorstellungen für die Produktion, auch nichts über die großen Rationalisierungsreserven in der Vermarktung usw. Daß er seine Ankündigung eines gesetzlichen Rahmens für die Verbesserung der Marktstruktur vermeidet, dafür habe ich volles Verständnis, wenn man die Lage in seiner Koalition sieht.
Nun, meine Damen und Herren, meine Freunde und ich haben davon abgesehen, in diesem Jahr eine besondere Entschließung einzubringen. Mit Entschließungen im agrarpolitischen Bereich haben wir



Dr. Schmidt (Gellersen)

in diesem Hause unsere besonderen Erfahrungen. Ich habe mich immer gefragt, was eigentlich die Bundesregierung mit solchen Entschließungen anstellt. Durch Zufall hat mir dieser Tage ein sehr pfiffiger Mann — ein Journalist — dazu folgendes gesagt und zum besten gegeben. Ich darf es hier wiederholen: Sie dreht die Papierehen zu einem Röllchen zusammen, verschließt das eine Ende, macht ein paar Löcher rein, und dann kann sie darauf pfeifen. Nun, aber unabhängig davon werden Sie, da bin ich mir völlig sicher, in den kommenden Monaten an dem „Bewährten" festhalten. Der Minister wird das Seine tun, um in seinem Kleinbauernprogramm einige Fortschritte zu machen und den Träumen nachzugehen. Die Koalition wird damit fortfahren, die ganze bisherige Agrarpolitik zu einem Fetisch zu machen — das erleben wir —, den man nur anbeten, aber nicht antasten darf.
Aber wenn Sie so weitermachen, können Sie von uns nicht erwarten, daß wir Ihnen auch nur den kleinen Finger reichen, wenn Sie 1967 und 1968 in den selber geschaufelten Graben gefallen sind; dessen bin ich mir bei der heutigen Situation völlig sicher. Sie können sich darauf verlassen, daß wir auf die von mir und später von meinem Freund Frehsee angeschnittenen Fragen und Themen in diesem Jahr immer wieder zurückkommen werden.
Ich bitte Sie, und das sage ich in aller Offenheit, sich heute schon darauf einzustellen. Wir haben Vertrauen in die Landwirtschaft, daß sie sich den Erfordernissen unserer Tage gewachsen zeigen wird. Wir sind den Menschen in der Landwirtschaft gegenüber nicht ungeduldig, sondern nur der Politik gegenüber, die den Anschluß der Landwirtschaft an die übrige Wirtschaft hinauszögert, statt sie vorwärtszutreiben.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.