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ID0502415700

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    Deutscher Bundestag 24. Sitzung Bonn, den 2. März 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Rudoll 1029 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/ 250), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1966 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966) (Drucksache V/305) — Erste Beratung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1029 D Dr. Dollinger, Bundesminister . . 1040 B Überweisung von Vorlagen 1042 B Fragestunde (Drucksachen V/339, V/343) Fragen des Abg. Bading: Drohende Ölpest durch Strandung des norwegischen Tankers „Anne Mildred Brovig" Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1042 D Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . . 1043 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Künftige Regelung der deutschen Ostgrenzen Dr. Mende, Bundesminister . . . . 1044 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 1044 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 1045 D Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 1046 B Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . . 1047 A Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 1047 B Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 1047 C Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . . 1047 D Borm (FDP) . . . . . . . . . 1048 A Köppler (CDU/CSU) . . . . . . 1048 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 1048 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Zeitungsaustausch mit der Zone Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 1049 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1049 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 1049 B Frage des Abg. Felder: Beruhigungszellen in Gefängnissen und Zuchthäusern Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 1049 C Felder (SPD) . . . . . . . . . 1050 A Dr. Geißler (CDU/CSU) . . . 1050 B Rollmann (CDU/CSU) 1050 C Wehner (SPD) 1050 D Jacobi (Köln) (SPD) 1051 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 1051 D Lemmer (CDU/CSU) 1052 A Dr. Bechert (SPD) 1052 B Strohmayr (SPD) . . . . . . 1052 C Dr. Apel (SPD) 1053 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 Fragen des Abg. Westphal: Zweiter Bericht über die Lage der Jugend Dr. Heck, Bundesminister . . . 1053 B Westphal (SPD) 1053 C Frage der Abg. Frau Korspeter: Einrichtungshilfe für nicht anerkannte Flüchtlinge 1054 C Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255) Bauknecht (CDU/CSU) 1054 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 1060 A Höcherl, Bundesminister 1069 B Dr. Effertz (FDP) 1075 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 1080 B Frehsee (SPD) 1087 C Logemann (FDP) 1093 B Frau Griesinger (CDU/CSU) . . 1096 B Ertl (FDP) 1098 C Bewerunge (CDU/CSU) . . . . 1101 D Dr. Mommer (SPD) zur GO . . . 1105 B Struve (CDU/CSU) zur GO . . . 1105 C Nächste Sitzung 1107 D Anlagen 1109 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 1029 24. Sitzung Bonn, den 2. März 1966 Stenographischer Bericht Begin: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 4. 3. Dr. Arnold 2. 3. Bading 7. 3. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Dr. Birrenbach 2. 3. Frau Blohm 4. 3. Bremer 2. 3. Burger 10. 4. Dr. Dittrich *) 4. 3. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 5. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Frau Funcke 4. 3. Frhr. von und zu Guttenberg 5. 3. Haage (München) 4. 3. Hamacher 31. 3. Hauffe 2. 3. Dr. h. c. Jaksch 3. 3. Klein 18. 3. Klinker *) 4. 3. Frau Krappe 31. 3. Kriedemann *) 2. 3. Frhr. von Kühlmann-Stumm 5. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Leber 4. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Löhr 4. 3. Mattick 4. 3. Mauk 2. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 2. 3. Dr. Miessner 12. 3. Mischnick 4. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Müller (Aachen-Land) *) 2. 3. Frau Pitz-Savelsberg 2. 3. Pöhler 2. 3. Rösing 4. 3. Schonhofen 4. 3. Schulhoff 4. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Strauß 2. 3. Teriete 4. 3. Dr. Verbeek 8. 3. Dr. Vogel 4. 3. Wächter 4. 3. Weimer 2. 3. Baron von Wrangel 4. 3. Dr. Wuermeling 3. 3. Zerbe 5. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr.-Ing. Balke 26. 3. Blumenfeld 27. 3. Eisenmann 13. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Mertes 12. 3. Anlage 2 Umdruck 21 Entschließungsantrag der Abgeordneten Ertl, Schmidt (Kempten), Reichmann, Dr. Effertz, Logemann, Peters (Poppenbüll), Walter und Genossen zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, a) für die Futterbaubetriebe in benachteiligten Gebieten zum Ausgleich der Marktferne Frachtbeihilfen für den Bezug von Betriebsmitteln und den Absatz von Erzeugnissen vorzusehen, solange eine Harmonisierung der Frachten in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft noch nicht durchgeführt ist, b) im Rahmen der Investitionshilfen vor allem für kleine und mittlere Betriebe in benachteiligten Gebieten, insbesondere in Höhenlagen, angemessene Zinsverbilligungen als Finanzierungshilfen für die Einrichtung von Gästezimmern in diesen Betrieben vorzusehen. Bonn, den 2. März 1966 Ertl Schmidt (Kempten) Reichmann Dr. Effertz Logemann Peters (Poppenbüll) Walter Geldner Graaff Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Mühlhan Sander Schultz (Gau-Bischofsheim) Dr. Staratzke Dr. Starke (Franken) Anlage 3 Umdruck 22 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255). 1110 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, der endgültigen Festsetzung eines harmonisierten Getreidepreises in der EWG erst zuzustimmen, wenn die Voraussetzungen für die Harmonisierung in allen notwendigen Bereichen erfüllt sind. Bonn, den 2. März 1966 Zoglmann und Fraktion Anlage 4 Umdruck 23 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU/FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255). Der Bundestag wolle beschließen: Bei den Verhandlungen in Brüssel über die gemeinsame Agrarpolitik in der EWG möge die Bundesregierung folgende Grundsätze beachten: 1. Bei der Fortentwicklung des gemeinsamen Agrarmarktes möge die Bundesregierung keine Zugeständnisse machen, die zu weiteren Einkommensverlusten für die deutsche Landwirtschaft führen. Die notwendigen Umstellungs- und Anpassungshilfen sollen nicht durch Entscheidungen der EWG gefährdet werden. 2. Das Inkrafttreten der vom Ministerrat beschlossenen Getreidepreisangleichung zum 1. Juli 1967 setzt voraus, daß zuvor eine Einigung über die noch ausstehenden Agrarmarktordnungen sowie über die noch notwendigen Preisangleichungen unter Berücksichtigung der lebenswichtigen Belange der deutschen Landwirtschaft erfolgt. Dabei ist angesichts des ständig steigenden Bedarfs an Futtergetreide in der EWG das Verhältnis zwischen Brot- und Futtergetreidepreis zu korrigieren. 3. Der Milcherzeugerpreis der EWG soll unter Berücksichtigung der gestiegenen Kosten in Verbindung mit einer befriedigenden Regelung für die Trinkmilchmärkte mit 39 Pf. je kg für 3,7%ige Milch ab Hof festgesetzt werden. Soweit dieser Preis nicht über den Markt zu erzielen ist, müssen bis zum Inkrafttreten des gemeinsamen Milcherzeugerrichtpreises die Milchförderungsprämien erhalten bleiben. Nach Einführung des gemeinsamen Milcherzeugerrichtpreises sollen diese Ausgleichszahlungen aus dem Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG sichergestellt werden. 4. Der Orientierungspreis für Rindfleisch soll 1966 heraufgesetzt werden, um einen wirksamen Anreiz zur Verstärkung der Rindfleischproduktion zu setzen und damit einerseits eine ausreichende Versorgung der Märkte mit qualitativ gutem Rindfleisch sicherzustellen und andererseits die gegebene Wechselwirkung zwischen Milch- und Rindfleischproduktion besser zur Auswirkung gelangen zu lassen. 5. Bei der Europäischen Marktordnung für Zucker soll durch regionale Produktionsziele sichergestellt werden, daß der deutsche Zuckerrübenanbau unter Zugrundelegung eines angemessenen gemeinsamen Zuckerrübenpreises in dem aus betriebswirschaftlichen Gründen notwendigen Umfang aufrechterhalten werden kann. 6. Bei Obst und Gemüse sollen insbesondere im Interesse der bäuerlichen Familienbetriebe die bisherigen Marktordnungsvorschriften wesentlich verbessert werden. Gegebenenfalls sind für weitere Sonderkulturen (z. B. Hopfen und Tabak) gemeinsame Marktregelungen anzustreben. 7. Die Europäische Marktordnung für pflanzliche Fette soll sicherstellen, daß die Produktion von Ölfrüchten in der Bundesrepublik in dem aus Fruchtfolgegründen notwendigen Umfang aufrechterhalten werden kann. 8. Zwingende Voraussetzung für eine Zustimmung zu der gemeinsamen Agrarfinanzierung soll neben der gleichzeitigen Einigung über die noch ausstehenden Agrarmarktordnungen und Preisangleichungen eine Anerkennung des Bruttoprinzips für die Zahlung von Ausfuhrrückerstattungen aus dem Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG sein. Nur dadurch wird auch die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft insbesondere in den marktfernen Gebieten in die Lage versetzt, sich den sich ändernden Handelsströmen anzupassen und sich unter gleichen Wettbewerbschancen neue Märkte zu erschließen. II. Bei der Beratung und Verabschiedung des Bundeshaushalts 1966 sollen insbesondere im Rahmen des Grünen Planes und der EWG-Anpassungshilfe folgende Vorschläge geprüft und nach Möglichkeit beachtet werden: 1. Die Zinsverbilligungsmittel sollen über den vorgesehenen Ansatz hinaus erhöht werden. Nur dadurch wird es möglich, die zur Finanzierung der notwendigen Investitionen für Agrar- und Betriebsstrukturverbesserungen erforderlichen Kapitalmarktmittel auch im Jahre 1966 zinszuverbilligen. 2. Die Zinsverbilligung alter, bisher nicht zinsverbilligter Kredite, . die 1965 aus der Anpassungshilfe gewährt wurde, soll fortgesetzt werden. Diese Maßnahme ist eine wesentliche Voraussetzung, um die durch die Anpassung erforderlich werdenden Folgeinvestitionen in den landwirtschaftlichen Betrieben finanzieren zu können. 3. Für den Wirtschaftswegebau und für die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen ist eine Streichung der zentral bereitgestellten Kapitalmarktmittel in voller Höhe nicht zu vertreten. Sie trifft vor allem die finanzschwachen Bauträger und hindert damit jeden weiteren Fortgang der strukturellen Maßnahmen in den besonders benachteiligten Gebieten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 1111 4. Die Maßnahmen der bäuerlichen Hauswirtschaft sollen unter Ausdehnung des Verwendungszweckes weiterhin gefördert und in einem besonderen Titel ausgewiesen werden. Diese Hilfen sind bei den schwierigen Wirtschafts- und oft schlechten Wohnverhältnissen in den Bauernhäusern entscheidende Voraussetzungen für eine Arbeitserleichterung der Bauersfrau. 5. Die besondere Förderung des Baues von Grünfuttersilos, Unterdachtrocknungs- und Gülleanlagen sowie Milchkühleinrichtungen soll für eine Übergangszeit als gezielte Beihilfe erhalten bleiben. Gerade diese Investitionen sind für die in allen Grünen Berichten in ihrer Rentabilität wesentlich benachteiligten Futterbaubetriebe von besonderer Bedeutung. 6. Die Erstattung des Lastenausgleichs für Niederungsgebiete sollte nicht eingestellt werden. Es wird auf die Entschließung des Bundesrates verwiesen. Bonn, den 2. März 1966 Dr. Barzel und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 5 Umdruck 24 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zu der Aussprache über den Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht zu prüfen, ob es möglich ist, den Vorlagetermin für den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft in § 4 des Landwirtschaftsgesetzes vom 9. September 1955 soweit vorzuziehen, daß dieses Dokument bei den Haushaltsberatungen, insbesondere bei den Beschlüssen über die Ausstattung des Grünen Planes ausgewertet werden kann, und alsbald darüber zu berichten. Bonn, den 2. März 1966 Dr. Barzel und Fraktion Dr. Starke (Franken) und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Ausführungen der Abg. Frau Kalinke zu Punkt 4 der Tagesordnung. Lassen Sie mich zu den Ausführungen und Behauptungen des Kollegen Frehsee noch einige Bemerkungen machen. Auch ich betone, daß wir in diesem Hause alle darin einig sind, zum mindesten die hier in später Stunde noch Anwesenden, daß wir der Landwirtschaft helfen wollen. Unterschiedliche Meinungen bestehen in diesem Hause — wie auch im Bereich der Landwirtschaft — über Weg und Ziel. Daher sollte Klarheit über das Erreichbare, aber auch über die Kosten dessen, was angestrebt wird, geschaffen werden. Es sollten auch sorgfältig die Grundsätze geprüft werden, nach denen das soziale Sicherungssystem für die freien Berufe gestaltet werden soll. Viele Fragen auch der bäuerlichen Sozialpolitik werden Inhalt der Sozialenquete und der Enquete über die Situation der Frauen auch in der Landwirtschaft sein. Auf einige dieser Probleme habe ich damals bei der Begründung der Anfrage nach der Enquete hingewiesen. Viele Fragen gehören in den Bereich der Krankenversicherungsreform. Ihr kann und darf nicht vorgegriffen werden. Die Forderung der SPD nach einem Versicherungszwang für alle Landwirte — demnächst auch für alle Selbständigen — ohne Befreiungsrecht und ohne Wahlfreiheit für alle Beteiligten ist nicht neu. Sie ist aber deshalb nicht weniger gegen alle Grundsätze einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Neu ist bei der SPD offenbar die Erkenntnis, daß ein Versicherungszwang in der Versicherung der Arbeitnehmer und eine Verschiebung der Risiken in diesem Bereich nicht erreichbar ist, weil die gesetzliche Krankenversicherung ihren Preis fordert. Hier in dieser Debatte wie in den Plänen der SPD wird die Illusion erweckt, als könne es eine ausreichende soziale Sicherung im Bereich der Landwirtschaft in einer Krankenversicherung geben, bei der die Kosten nicht von den Versicherten, sondern mit mindestens 50 % durch eine staatliche Subvention getragen werden. Die selbständigen Landwirte sind ein Teil der Selbständigen, der freien Berufe, ein Teil auch der freien Wirtschaft. Wohlstand und Sicherheit der Landwirtschaft sind in die Probleme der sozialen Marktwirtschaft wie in deren Gesetze eingebettet. Von dem Erfolg der sozialen Marktwirtschaft hängt auch der Erfolg der deutschen Agrarpolitik ab. Hier gilt es, den großen Zusammenhang zu sehen und zu erkennen. Der Abgeordnete Frehsee hat behauptet, daß eine große Zahl der Landwirte ohne Versicherungsschutz sei. Ich bestreite diese Behauptung, die der Kollege Frehsee auf meine Frage auch nicht beweisen konnte. Heute meinte der Kollege Frehsee offenbar, es sei nicht mehr so wichtig, die soziale Wirklichkeit zu kennen. Es genüge, einfach Behauptungen darüber aufzustellen, wie etwa die, die Aussage eines Sprechers aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung in einer nicht genannten wissenschaftlichen Organisation sei falsch, ohne daß er den Namen, den Kreis und die Organisation nennt. Ich bestreite hier entschieden, daß unser soziales Sicherungssystem, zu dem beide, die gesetzliche und die private Krankenversicherung, gehören, die beide unter dem Schutz und der Aufsicht des Staates stehen, nicht jedem Landwirt eine Chance und Möglichkeit gibt und schon bisher gegeben hat, im Krankheitsfall einen angemessenen Schutz zu finden. In zunehmendem Maße haben Landwirte in den Land- und Ortskrankenkassen als Pflichtversicherte, als freiwillig Weiterversicherte oder als Versicherungsberechtigte und in den privaten Krankenver- 1112 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 sicherungen, besonders in solchen auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft abgestellten, individuellen Versicherungsschutz gesucht und gefunden. In zunehmendem Maße machen Bauern und ihre Angehörigen von dem Recht und der Pflicht zur Selbstverantwortung Gebrauch. Selbst die Rentner aus dem bäuerlichen Bereich sind durch die von uns verwirklichte Krankenversicherung der Rentner in diesen Schutz einbezogen worden. Auch das muß bei dieser Debatte betont werden. Der Herr Kollege Frehsee hat .auf die erfreuliche Verbesserung und die Erfolge der Strukturpolitik hingewiesen. Eine erfolgreiche Wirtschafts- und Agrarpolitik wird diesen Trend noch verbessern und damit für jedermann die Chancen weiter wachsen lassen, einen individuellen Versicherungsschutz zu wählen und sich selbstverantwortlich zu entscheiden. Die Forderung der SPD, die Wahlfreiheit zu beseitigen und alle Bauern, auch diejenigen, die seit Jahrzehnten verantwortungsbewußt gehandelt und einen individuellen Versicherungsschutz gewählt haben, der ihren besonderen Bedürfnissen entspricht, nun in eine Zwangsversicherung einzubeziehen, wird auf heftigen Widerstand der Betroffenen stoßen, die mit der Freiheit und Risikobereitschaft des Bauerntums auch die Freiheit der Wahl des Versicherungsschutzes verbinden. An dieser Stelle muß auch an ,die Verantwortung für die Versicherungsgemeinschaften der privaten Versicherungen, in denen sich die freien Berufe und die Selbständigen zusammengefunden haben, erinnert werden. Jeder Landwirt, ob groß oder klein, muß den Preis der sozialen Sicherung mit bezahlen. Das Modell der bäuerlichen Sicherung Osterreichs oder Frankreichs, wie es der SPD offenbar vorschwebt, hat Herr Frehsee hier leider nicht im einzelnen erläutert. Das Merkmal gerade dieser Modelle ist neben hohen Beiträgen eine kräftige Selbstbeteiligung. Wie denkt die SPD darüber im Zusammenhang mit den Finanzproblemen der gesetzlichen Krankenversicherung und mit den Fragen der Krankenversicherungsreform? Auch Subventionen, die verlockend sind und mit deren Versprechen so gern gearbeitet wird, müssen bezahlt werden, nämlich aus Steuern, direkten oder indirekten. Bei der vielfältigen Steuerumwälzung ist das zwar oft unsichtbar, aber deshalb nicht weniger hart und nicht billiger. Die Landwirtschaft wäre gut beraten, wenn sie sich diese Probleme und diese Seite der Subventionspolitik im Zusammenhang mit sozialpolitischen Forderungen auch sehr klarmachen würde. Unser niedersächsischer Landwirtschaftsminister Hasselmann hat unlängst — wie mir scheint, zu Recht — empfohlen, sich doch endlich davon frei zu machen, nur das gutzuheißen, was vom Staat subventioniert wird. Leider ist der Abgeordnete Frehsee uns die Antwort auf viele Fragen schuldig geblieben. Eine dieser Fragen wäre zur Solidarhaftung zu stellen, eine andere zum Thema Selbstverwaltung bei 50%iger Kostenbeteiligung des Staates. Die Hauptfrage aber an die SPD ist die, wie sie sich die Grenzen der Freiheit und des staatlichen Zwangs in einer gewandelten industriellen Wohlstandsgesellschaft vorstellt. Sollten wir den Strukturwandel unseres industriellen Zeitalters bei uns und in der freien westlichen Welt nicht besser so deuten, daß der mündige Staatsbürger — und dazu gehört auch der mündige Landwirt — aus dem Zwang entlassen und ihm an Stelle von mehrstaatlichem Zwang mehr Hilfe zur Selbsthilfe gegeben wird? Hierüber sollten wir bei der Diskussion über den Grünen Plan sowie bei der Diskussion von Themen über einen Sozialfonds nachdenken. Wir sollten auch bei der Krankenversicherungsreform über vernünftige Lösungen zugunsten derjenigen Teile der Landwirtschaft nachdenken, die einen besonderen Versicherungsschutz suchen. Ich stimme dem Minister Höcherl zu, daß nicht alle Pläne, nicht alle Vorschläge gut und praktikabel sind und zu verwirklichen sind. Ich füge hinzu, daß ich fürchte, daß viele Pläne auch nicht zu finanzieren sein werden. Er hat recht darin, daß .die freie Entscheidung des einzelnen für seinen Beruf, für das Risiko des freien Bauern auf freier Scholle erhalten bleiben muß. Zu dieser freien Entscheidung gehört auch eine Entscheidung für die Risikobereitschaft in den Fragen der sozialen Sicherung. Hier darf die Freiheit nicht haltmachen. Anlage 7 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Ehnes zu Punkt 4 der Tagesordnung. Diese Debatte zum Grünen Bericht kann nach Auffassung meiner politischen Freunde und mir nicht abgeschlossen werden, ohne noch einmal auf die krassen Ertrags- und Einkommensunterschiede innerhalb des Bundesgebietes zu verweisen. Hier muß neben dem Grünen Bericht auch der EWG-Jahresbericht, Drucksache 529, als Vergleichsmaßstab Anwendung finden. Wenn man aus diesen beiden Berichten das Preisgefälle zwischen den Referenzpreisen der 12 großen deutschen Märkte heranzieht, muß man leider feststellen, daß auf den süddeutschen Märkten bei Schweinen und Rindern der Durchschnittspreis in der Bundesrepublik erheblich unterschritten wird. So liegt der Preis bei Schweinen in München und Augsburg 22 DM tiefer als der Durchschnittspreis, andererseits der Marktpreis von Mannheim 5,40 DM höher als der Schnitt im Bundesgebiet. Ähnliche Zahlen sind aus dem EWG-Jahresbericht zu entnehmen, der den Durchschnittspreis auf dem Rindersektor darstellt. Meine politischen Freunde und ich fordern deshalb die Bundesregierung auf, diesem Preisgefälle erhöhte Aufmerksamkeit schenken zu wollen, damit die Disparität, die im Grünen Bericht so deutlich zutage tritt, abgebaut wird. Hier muß bereits die bevorstehende Frachterhöhung und der weite Antransport von Futtermitteln mit einkalkuliert werden. Ein besonderes Anliegen bleibt in weiten Teilen der Bundesrepublik das Problem der Grünlandbetriebe, verbunden mit Zonenrand- und marktferner Lage. Es ist geradezu besorgniserregend wie hier weite Teile unserer Landwirtschaft in der Einkommenslage gegenüber den Landwirten in der Nähe der Verbrauchergebiete zurückliegen. Da in diesen Gebieten der Futterbau Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 1113 durch die Natur bedingt ist, bitten wir die Bundesregierung, auch im Hinblick auf die Verhandlungen in Brüssel alles zu unternehmen, um über den Preis ein möglichst hohes Einkommen zu erzielen. Der im Entschließungsantrag der CDU/CSU niedergelegte Milchpreis muß unter allen Umständen erreicht werden. Weiter ist von besonderer Wichtigkeit, daß die Beihilfen zur Silowirtschaft, zur Unterdachtrocknung den Futterbaubetrieben, besonders den von der Natur benachteiligten Gebieten und Mittelgebirgslagen, zufließen. Meine politischen Freunde und ich bitten die Bundesregierung, sich für folgende agrarpolitische Maßnahmen einzusetzen. In den Verhandlungen in Brüssel sollte ein Milchpreis erstrebt werden, der den Produktionsbedingungen und der Unkostenseite der deutschen Landwirtschaft Rechnung trägt. Hier ist die Verlängerung der Stützungsmaßnahmen eine unbedingte Notwendigkeit. Die Zuckermarktordnung sollte den deutschen Produktionskosten Rechnung tragen, der Rübenbau sollte auch als maßgebender Fakt der Veredlungsproduktion in Erwägung gezogen werden. Eine Anbausteuerung über den Preis ist im Interesse der deutschen Rübenpflanzer nicht annehmbar. Die Produktionskosten in der Bundesrepublik sind die höchsten; das ist gutachtlich von neutraler Stelle errechnet. Der Orientierungspreis für Rinder ist in einer Höhe von etwa 2,70 DM festzusetzen. Marktordnungen für Tabak und Hopfen sind anzustreben. Im Hinblick auf die Beschlüsse der Getreidepreispolitik des Jahres 1964 ist zu prüfen, ob der Interventionszuschlag für Braugerste weiter gezahlt werden kann, da die deutsche Brauwirtschaft Qualitätsbraugerste braucht und der Gerstenpreis mit 375 DM pro Tonne nicht ausreicht, um Qualitätsware zu erzeugen. Die Anbauprämie für Qualitätsweizen sollte weiter gezahlt werden, da die deutsche Landwirtschaft in der Lage ist, Kleberweizen zu erzeugen. Hier sollte man der einheimischen Erzeugung den Vorrang vor der Einfuhr aus Übersee geben. Falls der Interventionszuschlag für Braugerste in der EWG nicht genehmigt wird, sollte eine ähnliche Prämie wie bei Qualitätsweizen in Erwägung gezogen werden. Zum Grünen Bericht muß festgestellt werden, daß das Vorgehen der Tarifpartner sich nachteilig in der Einkommenslage der Landwirtschaft niederschlagen wird, da zwangsläufig die Bedarfsartikel der Landwirtschaft erhöhte Preise aufweisen werden. Dies ist besonders im Bereiche der Baumaßnahmen zu befürchten. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn auch die Tarifpartner auf die Bereiche Rücksicht nehmen würden, die an der günstigen Entwicklung aus politischen Gründen nicht teilhaben können. Zum Schluß möchte ich noch zum Ausdruck bringen, daß die Benotung, die Herr Kollege Dr. Schmidt gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsminister ausgesprochen hat, mich etwas befremdet. Man sollte nicht über Lehrlings- oder Gesellenstück sprechen, sondern gemeinsam versuchen, Herrn Höcherl in seinen Bestrebungen volle Unterstützung zu gewähren. Besonderer Dank sollte deshalb am Schluß dieser Debatte dem Landwirtschaftsministerium für seine Tätigkeit ausgesprochen werden, ganz besonders aber dem Herrn Bundesminister dafür, daß er in seinem Beitrag die Preis- und die Handelspolitik in den Vordergrund seiner Betrachtung gestellt hat. Nur wenn wir gemeinsam die Preispolitik auch in Zukunft in den Vordergrund stellen, wird es möglich sein, dem Verbraucher hochwertige Qualitätsnahrungsmittel in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen. Wenn die Sozialdemokraten in Zukunft diese preispolitischen Maßnahmen besser unterstützen als in der Vergangenheit, dann dürfte auch für die deutsche Landwirtschaft der Weg nach Europa von Erfolg sein. Dies ist unser aufrichtiger Wunsch. Georg Ehnes Dr. Probst Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Reichmann zu Punkt 4 der Tagesordnung. Unsere moderne Wirtschaft und Gesellschaft sind durch die vielseitigen Wechselbeziehungen und durch wachsende gegenseitige Abhängigkeiten gekennzeichnet. Diese Entwicklung, die im Bereich der industriellen arbeitsteiligen Produktionen eingesetzt hat, wird auch in der Landwirtschaft immer stärker. Der hierdurch bedingte Wandlungsprozeß verändert gleichzeitig die soziale Struktur in der Landwirtschaft; wie wir feststellen müssen, nicht im positiven Sinne. Je schwieriger die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse der Landwirtschaft und der in ihr tätigen Menschen aus vielerlei Gründen werden, desto größer wird das soziale Risiko — aber auch die soziale Last — als Folge des raschen Strukturwandels. Die Hauptursachen für die agrarsozialen Probleme in der Landwirtschaft sind: 1. die ständige Aufwands- und Ertragsdisparität — wie sie alle Grünen Berichte ausweisen —, 2. der rasche Strukturwandel mit seinen tiefgreifenden Auswirkungen auf die in der Landwirtschaft tätige Bevölkerung, 3. die Abwanderung eines Drittels der landwirtschaftlichen Bevölkerung in andere Berufe — einschließlich der dadurch bedingten Überalterung —, 4. der dadurch verursachte Arbeitskräftemangel, 5. die dadurch ausgelöste Arbeitsüberlastung für die in der Landwirtschaft verbliebenen Menschen, insbesondere die Frauen und Jugendlichen, ohne die erforderlichen Erholungsmöglichkeiten, 6. der dadurch verursachte schlechte Gesundheitszustand der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung. 1114 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 Mehr denn je beruht die Existenzfähigkeit der Landwirtschaft heute mit auf ihrer Gesundheit und Arbeitskraft. Sie zu erhalten, ist eine der wesentlichen agrarsozialen Aufgaben. Infolge der ständigen Disparität nach allen Grünen Berichten ist die Landwirtschaft nicht in der Lage, aus eigener Kraft die agrarsozialen Probleme allein zu lösen. So mußte die soziale Sicherung zu einem Teil der Agrarpolitik werden, obwohl die FDP den Weg der Selbstvorsorgemöglichkeiten, wenn die politischen Voraussetzungen dafür gegeben wären, vorziehen würde. Zu dem schlechten Umweg über die Subventionen — statt des kostengerechten Marktpreises, wie ihn die FDP forderte und anstrebt — wurden zusätzlich staatliche Sozialleistungen erforderlich, wenn man die Landwirtschaft in ihrer Existenz nicht gefährden wollte, Das ist nach Meinung der FDP ein schlechter Ausweg zur angemessenen Gleichstellung der Landwirtschaft in Wirtschaft und Gesellschaft im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes. Im Grünen Plan 1966 sind zur Verbesserung der sozialen Lage der Landwirtschaft 765 Millionen DM vorgesehen, also 155 Millionen mehr als 1965. Diese Hilfen und Verbesserungen bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und besonders der Altershilfe für die Landwirtschaft sind an sich zu begrüßen. Aber in der Öffentlichkeit haftet ihnen der Makel der Subventionen an. Zuwenig versteht man die Tatsache, daß dies kein Geschenk ist, sondern eine Ausgleichsleistung für die politischen statt kostengerechter Agrarpreise und für die Folgen des Strukturwandels. In der EWG scheint man diesen schlechten Weg noch stärker beschreiten zu wollen. Man strebt dort entsprechend der Entwicklung in Frankreich den „produktionsneutralen Einkommensausgleich" an. Die Aufwendungen von 4,1 Milliarden DM für Sozialleistungen im französischen Agrarhaushalt, davon 2,4 Milliarden DM direkte Sozialsubventionen — gegenüber den 765 Millionen DM im Grünen Plan 1966 — sollten eine Mahnung sein durch Verhinderung eines weiteren Anstiegs der Disparität unserer Landwirtschaft — ob durch Erzeugerpreissenkung, wie beim Getreidepreis beabsichtigt, oder durch allgemeine Kostensteigerungen — unsere Agrarpolitik nicht noch stärker auf diesen schlechten und gefährlichen Ausweg zu drängen. Die unter den jetzigen Bedingungen erforderliche ländliche Sozialpolitik sollten wir aber noch besser und sinnvoller — unter Berücksichtigung aller Erfordernisse des Strukturwandels sowie der besonderen Wirtschafts- und Lebensverhältnisse in der Landwirtschaft — weiterentwickeln. Mit Hilfe der Dorfhelferinnen und des Betriebshelfers wird die Funktionsfähigkeit von Hof und Betrieb gewährleistet, wenn Angehörige des Familienbetriebs vom Unfall betroffen werden, wenn Heilverfahren durchgeführt werden müssen oder — so hoffen wir für die Zukunft — wenn im Krankheitsfall Schwierigkeiten auftreten. Diese bewährte Einrichtung muß weiter verbessert und ausgebaut werden. Das noch fehlende Glied in der ländlichen Sozialordnung, die Hilfe im Krankheitsfall drängt immer stärker zu einer Lösung, je schwieriger die Verhältnisse werden. Wir erwarten, daß es nicht nur bei der Ankündigung einer Lösung durch den Herrn Bundeslandwirtschaftsminister verbleibt, sondern daß dem Wort die Tat folgt. Wir haben daher am 25. 1. 1966 mit der Drucksache V/215 in einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung zur Stellungnahme zu diesem Problem aufgefordert. Wir begrüßen die im Grundsätzlichen positive Antwort der Bundesregierung vom 9. 2. 1966. Daraus ist zu entnehmen, daß sich die Bundesregierung intensiv mit der Problematik beschäftigt und zu diesem Zweck die Grundlagenforschung fördert. Unsere Fraktion ist zur Mitarbeit an einer umfassenden ländlichen Sozialordnung bereit, damit soziale Sicherheit in Freiheit den in der Landwirtschaft tätigen Menschen baldmöglichst zuteil wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seuffert (Drucksache V/303 Frage III/1): Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß unter Müllabfuhr im Sinne des § 2 Ziff. 3 a Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes die Abfuhr aller Arten von Abfällen (einschließlich Schlachtabfälle, Tierkörper, usw.) zu verstehen ist, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung (z. B. aus dem Fleischbeschaugesetz und dem Tierkörperbeseitigungsgesetz) besteht? In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder, denen die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zusteht, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Begriff der Müllabfuhr im Sinne des § 2 Nr. 3 a Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 17. März 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 145) nicht so weit ausgelegt werden kann, daß darunter auch die Beförderung von Schlachtabfällen, Tierkörpern usw. zu verstehen ist. Eine derart erweiternde Auslegung der Befreiungsvorschrift ließe sich auch nicht mit der Begründung rechtfertigen, daß die Abfuhr der bezeichneten Abfälle auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen durchgeführt werden muß. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 18. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/301 Fragen VII/2 und VII/3) : Wird die Bundesregierung dem Bundestag eine Gesetzesänderung vorschlagen, um die gesetzlichen Grundlagen für die Ausbildungszulagen nach dem Bundeskindergeldgesetz so zu ergänzen, daß auch Vollwaisen bis zum vorgesehenen Alter von 27 Jahren in Zukunft die Ausbildungszulagen von monatlich 30 DM erhalten können? Trifft es zu, daß die Bundesregierung in Ausführungsbestimmungen geregelt hat, daß die Ausbildungszulagen nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht nur entsprechend dem Gesetzestext für den Besuch von „öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten allgemein- oder berufsbildenden Schulen" gezahlt werden, sondern auch für „genehmigte Ersatzschulen"? Es liegt hier in der Tat in Einzelfällen eine Härte vor. Deswegen wird in meinem Hause eine ent- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 1115 sprechende Novelle zum Bundeskindergeldgesetz vorbereitet, um diese Härten zu beseitigen. Ihre weitere Frage beantworte ich mit Ja. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 21. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Haehser (Drucksache V/301, Frage VII/4): Ist es mit den Bemühungen um eine Förderung des 2. Bildungsweges zu vereinbaren, wenn die Ausbildungsbeihilfen nur bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden, darüber hinaus aber auch nach die Tarifvergünstigungen der Deutschen Bundesbahn für Schüler und Studierende vom gleichen Lebensalter an gestrichen werden sollen? Die Ausbildungszulage wird nur für ein Kind gewährt, das zwischen der Vollendung des 15. und der Vollendung des 27. Lebensjahres sich einer im Gesetz näher umschriebenen Ausbildung unterzieht. Wird die Ausbildung dadurch verzögert, daß das Kind den gesetzlichen Wehrdienst oder den zivilen Ersatzdienst leistet, so wird die Ausbildungszulage für dieses Kind auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Ausbildungszeitraum über das 27. Lebensjahr hinaus gewährt. Diese Höchstaltersgrenze erklärt sich aus dem Charakter der Ausbildungszulage als einer Maßnahme des Familienlastenausgleichs. Personen, die die Höchstaltersgrenze überschritten haben, stehen im allgemeinen — das Gesetz kann nur diesen typischen Fall regeln — nicht mehr als Kinder im engen Familienverband, sondern selbständig außerhalb dieses Familienverbandes. Dieser Sachverhalt hat in zahlreichen anderen öffentlichen Leistungsbereichen zur Festsetzung von Höchstaltersgrenzen geführt. Ich verweise u. a. auf die im Besoldungsrecht für die Gewährung des Kinderzuschlags bestehende Grenze der Vollendung des 27. Lebensjahres. Auch die Höchstaltersgrenze bei Tarifvergünstigungen der Deutschen Bundesbahn für Schüler und Studierende liegt bei der Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Deutsche Bundesbahn ist aus den folgenden Gründen nicht bereit, von dieser Grenze abzusehen: a) Auch nach der Tarifanhebung decken die Preise der Schülerzeitkarten nur etwa 1/6 der Selbstkosten. Wenn schon neben den eigentlichen Schülern auch Fachschüler, Studenten und Lehrlinge zur Lösung dieser Fahrausweise berechtigt sind, so muß zumindest eine Begrenzung nach dem Lebensalter stattfinden. b) Die Begrenzung auf die Vollendung des 27. Lebensjahres ist derjenigen in anderen Bundesgesetzen angepaßt. c) Die Einführung der Altersgrenze ist im Anhörverfahren nach § 46 des Bundesbahngesetzes mit den für das Unterrichts- und Bildungswesen zuständigen Ländern erörtert worden; Einwendungen wurden nicht erhoben. Ich habe schon im Juli 1965 die Herren Ministerpräsidenten der Länder auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, Mittel aus den Länderetats zur Verfügung zu stellen, wenn die Beförderung der Schüler und Studenten auf öffentlichen Verkehrsmitteln zufriedenstellend gelöst werden soll. Soweit mir bekannt ist, haben die Finanz-, Wirtschafts- und Kultusminister der Länder inzwischen den Auftrag erhalten, die Angelegenheit zu prüfen und Vorschläge auszuarbeiten. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 24. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Lemper (Drucksache V/301 Fragen XIV/1 und XIV/2) : Trifft es zu, daß Grund- und Einsatzverpflegungsmittel aus Beständen der Bundeswehr zwar allen Bundesbehörden angeboten werden, der Verteilerschlüssel jedoch unterschiedlich angewandt wird? Ist es richtig, daß bei dem in Frage XIV/? bezeichneten Verfahren die Anforderungen (oder Bestellungen) von Bediensteten des Bundesverteidigungsministeriums hundertprozentig, Bestellungen anderer Bundesbediensteter entweder überhaupt nicht oder unter Umständen mit ca. 10 % erfüllt werden? Zur Frage 1: Der Verkauf von Verpflegungsmitteln aus Beständen der Bundeswehr, die wegen Ablaufs ihrer Lagerzeit abgegeben werden müssen, liegt in Händen der Wehrbereichsverwaltungen. Die Wehrbereichsverwaltungen sind angewiesen, die abzugebenden Verpflegungsmittel zunächst karitativen Organisationen anzubieten. Anderen Stellen werden sie nicht angeboten, weil dies einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand erfordern würde. Jedoch haben alle Interessenten — beispielsweise die Personalräte von Behörden und sonstige Dritte — die Möglichkeit, sich an die Wehrbereichsverpflegungsämter zu wenden und um Zusendung von Bestellisten jeweils vor Verkauf der überschüssigen Verpflegungsmittel zu bitten. Die Bestellungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs beim jeweiligen Wehrbereichsverpflegungsamt erledigt, soweit der Vorrat an überschüssigen Verpflegungsmitteln reicht. Einen unterschiedlichen Verteilerschlüssel gibt es nicht. Zur Frage 2: Das Wehrbereichsverpflegungsamt III in Borken behandelt die Bestellungen von Bediensteten meines Hauses nach diesem Verfahren in gleicher Weise wie die Bestellungen aus anderen Bundesministerien. Die Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung werden nicht bevorzugt. Wenn in diesem oder jenem Einzelfall die Bestellungen aus meinem Hause in vollem Umfang berücksichtigt wurden, die aus anderen Ministerien aber nur teilweise oder überhaupt nicht, so ist dies darauf zurückzuführen, daß die bestellten Verpflegungsmittel bei Eingang der Bestellungen nicht mehr oder nicht mehr in dem gewünschten Umfang vorhanden waren. Das bei der Verteilung der Verpflegungsmittel angewendete Verfahren hat in einer Reihe von Fällen zur Folge gehabt, daß auch Bestellungen von Bediensteten des Bundesministeriums der Verteidigung nicht ausgeführt werden konnten. 1116 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 22. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemper (Drucksache V/301 Frage XIV/3) : Wann wird die „Medizin-Baracke" für das fliegende und sonstige Personal auf dem Flugplatz Nörvenich so eingerichtet, daß sie den heutigen Notwendigkeiten entspricht? Die „Medizinbaracke" enthält unter anderem ein Arztzimmer, ein Behandlungszimmer, einen Röntgenraum, einen Warteraum, ein Geschäftszimmer und Unterkünfte für das Sanitätspersonal. Sie ist mit allen für die ärztliche Betreuung notwendigen Einrichtungen ausgestattet. Sie stellt jedoch, ebenso wie die Zahnstation auf dem Flugplatz, eine Zwischenlösung dar. Der endgültige Sanitätsbereich für das in Nörvenich stationierte Geschwader befindet sich im Bau. Er wird in Kerpen errichtet. Mit dem Abschluß der Bauarbeiten ist im Juli 1966 zu rechnen. Nach Fertigstellung des Sanitätsbereichs in Kerpen wird auf der Basis nur eine Erste-Hilfe-Station zurückbleiben. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 26. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/301 Frage XIV/4) : Trifft es zu, daß zum Grundwehrdienst herangezogene Beamte anstellungsmäßige Nachteile in Kauf nehmen müssen? Es trifft zu, daß die Regelung des gültigen Arbeitsplatzschutzgesetzes, nach der die Probezeit und der Vorbereitungsdienst der Beamten um die Zeit des Grundwehrdienstes verlängert werden, eine spätere Anstellung der Beamten zur Folge hat. Ich habe in der Fragestunde am 27. Januar 1966 darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung bemüht ist, die darin liegende Härte durch eine Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes zu beseitigen. Dabei habe ich auch die Schwierigkeiten erläutert, die einer derartigen Gesetzesänderung bisher entgegenstanden. Erfreulicherweise konnten diese Schwierigkeiten inzwischen weitgehend ausgeräumt werden. Die, Vorbereitungen für den Gesetzentwurf werden in Kürze abgeschlossen sein. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 28. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache V/301 Fragen XIV/6 und XIV/7): Trifft es zu, daß das Bundesverteidigungsministerium eine Entschließung erlassen hat, wonach die Musterung der Wehrpflichtigen von den Kreisstädten weg in zentrale Orte verlegt wird? Hat das Bundesverteidigungsministerium Vorsorge getroffen, daß in ländlichen und verkehrsarmen Bezirken die Musterungsorte so ausgewählt werden, daß dem Wehrpflichtigen hinsichtlich der Anreise nicht unzumutbare Zeitverluste entstehen? Zur Frage 1: Der Gesetzgeber hat die Vorschrift des § 17 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes, wonach in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis ein oder mehrere Musterungsbezirke zu bilden sind, durch das am 1, April 1965 in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes gestrichen. Im Interesse der Intensivierung der Musterungen habe ich daraufhin angeordnet, daß die Kreiswehrersatzämter vom Beginn der Musterungsperiode 1965 an nur noch dort mustern, wo in jeder Hinsicht geeignete Räume zur Verfügung stehen. Dies war notwendig, weil nicht in allen Gemeinden geeignete Räume vorhanden waren. Auf Grund meiner Anordnung ist die Zahl der Musterungsorte von bisher 658 auf 477 verringert worden. Eine weitere Verringerung wird mit dem Ziel angestrebt, die Musterungen nur noch am Sitz der Kreiswehrersatzämter durchzuführen. In Hamburg wird zur Zeit die zentrale Musterung erprobt, wie sie bei den verbündeten Streitkräften mit Erfolg eingeführt ist. Hierbei ist ein Team von Ärzten und Fachärzten, das mit modernen ärztlichen Geräten ausgestattet ist, für das Gebiet mehrerer Kreiswehrersatzämter eingesetzt. Zur Frage 2: Nach meinen Weisungen darf die Musterung unter Berücksichtigung der An- und Rückreise nicht länger als einen Tag in Anspruch nehmen. Sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen — das ist vorwiegend in ländlichen und verkehrsarmen Bezirken der Fall — wird weiterhin außerhalb des Dienstsitzes des Kreiswehrersatzamtes gemustert. Den Wehrpflichtigen und Arbeitgebern entstehen durch die Konzentrierung der Musterung keine Nachteile. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 15. Februar 1966 auf -die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Westphal (Drucksache V/251 Frage XV/1) : Weshalb hat der Bundesfamilienminister den § 10 der Geschäftsordnung des Bundesjugendkuratoriums, der die Einladung von Abgeordneten des zuständigen Bundestagsausschusses zu den Beratungen des Kuratoriums als Gäste vorsah, nicht genenmigt? Das Bundesjugendkuratorium hat gemäß § 26 des Jugendwohlfahrtsgesetzes die Bundesregierung zu beraten. Als Mitglieder dieses Kuratoriums sind durch die Bundesregierung Vertreter der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Jugendorganisationen und der Wissenschaft berufen worden. Wie bei allen übrigen Beratungsorganen der Bundesregierung ist eine Beteiligung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht vorgesehen, da dies den verschiedenen Funktionen von Legislative und Exekutive widersprechen würde. Deshalb habe ich im Einvernehmen mit allen Bundesressorts dem Vorschlag des Bundesjugendkuratoriums nicht zugestimmt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Damit ist die Fragestunde abgeschlossen.
    Für das Protokoll muß ich noch feststellen, daß die Frage der Frau Abgeordneten Korspeter aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte bereits schriftlich beantwortet worden ist.
    Ich rufe die Frage III der Drucksache V/339 der Abgeordneten Frau Korspeter auf:
    Ist die Bundesregierung bereit, die im § 7 des Flüchtlingshilfegesetzes bestimmte Einkommensgrenze von 500 DM, die als Voraussetzung für die Gewährung von Einrichtungshilfe für nicht anerkannte Flüchtlinge festgelegt ist, zu überprüfen, wenn sich herausstellt, daß aufgrund dieser Einkommensgrenze die Zahl der Anträge so gering ist, daß die im Bundeshaushalt 1966 eingesetzten Mittel nicht ausgegeben werden können?
    Die Fragestellerin hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Dr. Gradl vom 1. März 1966 lautet:
    Unter den in Ihrer Frage genannten Voraussetzungen bin ich bereit, die Einkommensgrenze für die Gewährung der Einrichtungshilfe im § 7 des Flüchtlingshilfegesetzes zu überprüfen und der Bundesregierung entsprechende Schritte vorzuschlagen. Eine Prüfung wird mir jedoch erst möglich sein, wenn wenigstens die statistischen Ergebnisse des ersten Vierteljahres 1966 über die vollzogene Auszahlung der Einrichtungshilfe vorliegen.
    Ich rufe nun Punkt 4 der Tagesordnung auf:
    Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes — Drucksachen V/255, zu V/255 —
    Die Aussprache ist eröffnet. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bauknecht.


Rede von Bernhard Bauknecht
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich feststellen, Herr Bundeslandwirtschaftsminister, daß das Hohe Haus Ihnen und Ihren Mitarbeitern dankbar sein muß, daß Sie ihm wiederum — zum elften Male — einen so sorgfältig ausgearbeiteten Bericht über die Lage der Landwirtschaft vorgelegt haben. — Herr Bundeslandwirtschaftsminister, wenn Sie zuhören wollten, dann würden Sie merken: was ich sage, ist Wasser auf Ihre Mühle. Herr Minister Höcherl, manche der bedeutenden Beschlüsse, die in diesen Monaten und Wochen, ja, man kann beinahe sagen, Tagen, in Brüssel zu fassen sind, wären nicht so schwerwiegend und so langwierig, wenn andere Länder ähnliche Berichte aufweisen könnten, - nicht dem Inhalt nach, aber der Exaktheit nach. Ich weiß aus den Diskussionen mit Vertretern anderer Länder, daß die glücklich wären, könnten sie etwas Ähnliches aufweisen.



Bauknecht
Um so bedauerlicher ist es, daß erstmals gerade bei diesem Grünen Bericht in der Öffentlichkeit über die Systematik der Aufstellung gewisse Zweifel entstanden sind. Ich sehe mich daher genötigt, auf diese einzelnen Fragen jetzt hier einzugehen, weil ich das für besonders wichtig halte. Denn nichts ist schlimmer, als wenn die Glaubwürdigkeit eines solchen Berichts angezweifelt wird.
Da ist zunächst einmal die Kritik, die besagt, daß man — natürlich infolge des unterschiedlichen Ergebnisses über die Lage der einzelnen Betriebe nach Größe, Betriebstypen, nach Klima und Struktur — eigentlich alle Betriebe ausschließen müsse, die keine Vollbauernbetriebe sind. Es wird bemängelt, daß auch Betriebe mit einer Größe von unter 10 ha in die Betrachtungen einbezogen werden.
Dazu ist zunächst zu sagen, daß dies auf Grund des Auftrages des Landwirtschaftsgesetzes geschieht. Darin heißt es wörtlich: nur solche Betriebe dürfen einbezogen werden, die bei ordnungsgemäßer Führung die wirtschaftliche Existenz einer bäuerlichen Familie nachhaltig gewährleisten. Damit ist. die Umgrenzung schon beschrieben, und damit kann auch keine Gefahr entstehen, daß Betriebe zum Vergleich herangezogen werden, die nicht diese Vorbedingung erfüllen. Von den rund 8000 Betrieben haben nur 900, also nicht einmal der achte Teil, eine Betriebsgröße unter 10 ha. Von diesen 900 Betrieben liegen die allermeisten zwischen 7,1 und 8,9 ha, sind also an der oberen Grenze; sie liegen nur ganz knapp unter diesen 10 ha.
Zweitens kann damit auch keine Aussage gemacht werden, daß die Betriebsgröße allein die Existenz einer Familie gewährleistet. Wir wissen doch alle, wie grundlegend die Unterschiede in den Bedingungen sind. Bei bestem Boden und besten klimatischen Lagen — ich erinnere an das Bonner Vorgebirge, an die Mainzer Aue oder ähnliche Lagen — kann man mit wesentlich weniger Hektar auskommen, wobei man noch pflanzliche Sonderkulturen betreiben kann.
Herr Bundeslandwirtschaftsminister, Sie haben davon gesprochen, es sei schwierig, die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe mit den Einkommen der Betriebe der gewerblichen Wirtschaft zu vergleichen; man müßte es eigentlich tun, sagten Sie. Diese Forderung, Herr Minister, wird in den entsprechenden Paragraphen des Landwirtschaftsgesetzes nicht aufgestellt. Man hat bei der Erstellung des Gesetzes wohlweislich darauf verzichtet und hat sich darauf beschränkt, die Möglichkeiten für Lohnvergleiche aufzuzeigen. Das ist eine entscheidende Sache, wenn man die Einkommen der Selbständigen in vergleichbaren gewerblichen Gruppen deswegen nicht heranzieht, weil hier die Vielfältigkeit zu groß ist und der Vergleich nicht durchführbar ist.
Mit dieser Frage beschäftigt sich alljährlich der Beirat, der den Grünen Bericht zu erstellen hat. In all den zehn Jahren ist man immer einheitlicher Meinung darüber gewesen, daß diese Möglichkeit des Vergleichs nicht gegeben ist.
Ich möchte Ihnen also sagen: Wenn Sie als neuer Ressortchef glauben, hier jetzt eine Änderung durchführen zu können, dann müssen Sie sich sehr sorgfältig überlegen, ob dabei etwas Brauchbares herauskommt und ob Sie sich nicht leichter tun, auch in Zukunft nur die Lohnverhältnisse zu vergleichen.
Meine Damen und Herren, es wird gesagt: Man stellt hier wohl auf das Einkommen nur aus der Landwirtschaft ab, aber man verzichtet von vornherein darauf, andere bare Einnahmen mit einzukalkulieren; man spricht vom Fehlen von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. All diese Dinge lasse man beiseite. Man fragt auch, warum man denn den Wald nicht mit einbeziehe; aus ihm kämen doch auch Erträgnisse. Hierzu möchte ich sagen, daß das eine reine Annahme ist. In Wirklichkeit werden alle Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung mit eingerechnet. Auch die Erträgnisse aus dem Wald werden mit aufgeführt. Natürlich werden jene Betriebe, die nicht typisch sind, auch nicht unter die Testbetriebe gerechnet; sie werden nicht zum Vergleich herangezogen, weil man sie nicht brauchen kann, wenn sie den größeren Teil der Einnahmen aus dem Wald beziehen. Solche Betriebe ergeben kein repräsentatives Bild.
Man sagt, der Grüne Bericht habe insofern nicht genügend Aussagekraft, als der Betriebsleiterzuschlag zu hoch angesetzt sei und der Ansatz der notwendigen Zinsen problematisch sei. Meine Damen und Herren, das war von Anfang an so. Trotzdem hat man sich damals darauf geeinigt, daß man das tun will.
Man hat jetzt einen neuen Modus gewählt. In diesem Jahr ist man dazu übergegangen, für den Lohnvergleich eine andere Grundlage zu wählen. Man hat bisher den Lohn praktisch nur derjenigen Arbeitnehmer mit herangezogen, die auf dem Dorf wohnen, die also nach dem Tür-an-Tür-Prinzip bewertet worden sind. Man ist in diesem Jahre erstmals zu dem Modus übergegangen, alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der Bergarbeiter zum Vergleich heranzuziehen, also auch solche, die in den Städten wohnen. Ich darf aber sagen, daß man sich in dem Vergleich lediglich auf diejenigen Arbeitnehmer beschränkt hat, die nun bei der Rentenerhöhung mit herangezogen werden. Man hat also bewußt auf die Arbeitnehmer verzichtet, die ein höheres Einkommen haben und der Rentenversicherungspflicht nicht unterliegen.
Es ist ganz klar, daß diese neue Methode nicht ohne weiteres eine Aussagekraft im Vergleich zu früheren Jahren hat. Daher haben Sie, Herr Minister, es dankenswerterweise für richtig befunden, beide kalkulatorischen Posten nebeneinanderzustellen und zu sagen, daß man auf Grund dessen die neue Methode auch in Zukunft wählen solle. Jeder weiß doch, daß sich die Dinge weiterentwickelt haben. Auch bei den Lebenshaltungskosten darf man nicht mehr den Standard einer vierköpfigen Verbraucherfamilie heranziehen wie etwa noch vor 15 Jahren. Man muß hier die neuen Gegebenheiten berücksichtigen.
Es wäre daher bedauerlich, wenn die Öffentlichkeit glaubte, daß es sich hier um eine reine Manipulation handele. Dem ist nicht so. Ich darf darauf hinweisen, daß die Mitglieder des Beirats, die diese



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Berichte erstellen, zu den namhaftesten Wissenschaftlern auf agrarischem Gebiet in der Bundesrepublik zählen. Es muß auch gesagt werden, daß es sich hier nicht um eine Sache handelt, die das Bundesernährungsministerium allein durchzuführen hat. Vielmehr nehmen die entsprechenden Referenten auf der Dirigenten-Ebene sowohl aus dem Bundeswirtschaftsministerium als auch aus dem Bundesfinanzministerium jeweils von Anfang bis zum Ende an der Erstellung des Grünen Berichts teil. Es besteht also nicht die geringste Ursache zu der Meinung, daß diese Dinge nicht in Ordnung seien. Ich darf deshalb, Herr Minister Höcherl, feststellen, daß die Bundesregierung keine sachliche Kritik an dem fundierten Bericht zu fürchten braucht, den Sie vorgelegt haben.
Meine Damen und Herren, ich möchte des weiteren folgendes sagen. Wir haben bewußt darauf verzichtet, etwa den Stundenlohn zum Vergleich heranzuziehen, obwohl diese Forderung in den letzten Jahren von zahlreichen Abgeordneten auch im Ernährungsausschuß immer wieder erhoben wurde und in entsprechenden Entschließungen zum Ausdruck kam. Man hat darauf verzichtet, weil es schwer ist, in der Landwirtschaft einen Stundenlohn zu fixieren. Man hat sich darauf beschränkt, einen Jahreslohn festzusetzen.
Leidei zeigt das Ergebnis des Grünen Berichts, daß die Lohnentwicklung für die Landwirtschaft in dem Vergleichsjahr 1964/1965 rückläufig gewesen ist und daß sie - was noch mehr zu bedauern ist — im laufenden Jahr in der Vorausschau eine weitere Verschlechterung aufzuweisen hat. Nun, woher rührt das? Das rührt sicherlich nicht daher, daß die Agrarpolitik, die wir betrieben haben, etwa schlecht gewesen wäre. Es ist aber doch jedermann bekannt, daß andere Gruppen der gewerblichen Wirtschaft in ihrer Lohn- und Gehaltsentwicklung immer weiter voranschreiten, während die Landwirtschaft, die das aus eigener Kraft nicht leisten kann, dauernd hinterhermarschieren muß. Ich muß deshalb feststellen — und das geht aus dem Grünen Bericht nicht direkt hervor —, daß der Barlohnanspruch in keinem der letzten Jahre praktisch in genügender Weise gedeckt werden konnte. Ich will Sie gar nicht mit Zahlen belästigen. Dennoch muß ich Ihnen ein paar Zahlen bekanntgeben, weil sie in dem Grünen Bericht nicht enthalten sind. Sie lassen sich aber aus anderen Veröffentlichungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums entnehmen. Daraus ist zu ersehen, daß der Barlohnanspruch im Jahre 1962/1963 zu 88 %, im folgenden günstigeren Jahre 1963/1964 zu 91 %, in dem Jahre, das hier zur Debatte steht, nur zu 79 % und — wenn die Entwicklung so weitergeht — im laufenden Jahre nur zu 68% im Durchschnitt aller Betriebe gedeckt werden wird, wobei die Verzinsung des Eigenkapitals dann noch gar nicht berücksichtigt worden ist.
Meine Damen und Herren, die Investitionen zur Verbesserung der Agrarstruktur werden laufend höher. Aus den Zahlen des Grünen Berichts können Sie das entnehmen. Im Grünen Bericht wird zutreffend ausgeführt, daß der bauliche Nachholbedarf kaum in einem anderen Wirtschaftsbereich heute
noch so groß ist wie in der Landwirtschaft — Sie kennen das alles —, weil die innerbetrieblichen und die arbeitswirtschaftlichen Maßnahmen eben zu solchen Investitionen zwingen und die Rationalisierung, die man von uns fordert, wenn man Arbeit durch Kapital ersetzen will, zu hohen Investitionen führen muß, die dann leider, da sie baulicher Art sind und zum Teil auch Maschinen betreffen, nicht dieselbe Steigerung der Arbeitsproduktivität mit sich bringen, wie dies in der gewerblichen Wirtschaft möglich ist. Jedermann weiß, daß der Ablauf der Jahreszeiten und der Ablauf der Witterung hier eben Grenzen setzen und der Rationalisierungseffekt daher sehr viel begrenzter ist als in jedem anderen Zweig der gewerblichen Wirtschaft.
Dessenungeachtet hat sich die Landwirtschaft über den Weg der Spezialisierung der Produktion und auch über den Weg vernünftiger Maschinenanwendung, besonders über die Maschinenbanken, über Maschinenaustauschgemeinschaften und auch über Lohnunternehmen, angestrengt, die Kostenlage möglichst herunterzudrücken und einer unwirtschaftlichen Investition zu entgehen.
Aber es gibt gewisse Gebiete — ich komme darauf nachher zu sprechen —, wo man die Maschinenaustauschgemeinschaften nicht anwenden kann. Das sind die Futterbaubetriebe, das sind die Grünlandgebiete. Ich möchte des weiteren noch sagen, es gibt zahlreiche Betriebe, wo man eben keine Abwanderung von Arbeitskräften mehr ertragen kann. Dies sind die Ein- bis Zwei-Mann-Betriebe, die meistens unter großen Schwierigkeiten zu leiden haben, wenn einmal eine Arbeitskraft ausfällt. Wir begrüßen es daher, daß diese Dinge wie im letzten Jahr berücksichtigt werden und der Frage der Betriebs-heifer ein besonderes Augenmerk geschenkt wird. Diese Einrichtung der Betriebshelfer sollte noch stärker mit Bundesmitteln ausgebaut werden, besonders auf der fraulichen Seite; ich denke hier an Dorfhelferinnen.
Meine Damen und Herren, nun bitte ich Sie, Ihre Aufmerksamkeit auf folgendes zu lenken. Man konnte in der Presse lesen, daß nach wie vor sogenannte Gesäßprämien durch den Grünen Plan gegeben würden, auf Grund derer die Leute nicht veranlaßt würden, ihre zu kleinen Betriebe aufzugeben, und daß die Grünen Pläne oft dazu dienten, Überlebtes zu konservieren. Meine Damen und Herren, offenbar wurden aber die Zahlen übersehen, die in dem Grünen Bericht nachweisen, daß jährlich — im vergangenen Jahr wie überhaupt in den letzten fünf Jahren — an die 40 000 Betriebe ihr Hoftor ein- für allemal geschlossen haben. Man muß sich einmal vorstellen, was das bedeutet. Das nimmt man so leicht hin: die Aufgabe des Betriebes, des Eigentums und den Berufswechsel. 40 000 Betriebe im Jahre, das bedeutet die Aufgabe von mehr als hundert Betrieben jeden Tag. Auf diese Tatsache wird ein besonderes Schlaglicht geworfen angesichts dessen, daß sich andere Berufsgruppen zu Recht wehren, wenn man ihnen zumutet, von heute auf morgen ihren Beruf aufzugeben. Sie wissen ja alle, was sich in den letzten Tagen im Ruhrgebiet ereignet hat, wo man mehrere Zechen schließen will und wo 7- bis 8000 Arbeiter dagegen protestiert haben,



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daß man ihnen zumutet, von heute auf morgen ihren Beruf zu wechseln. Tatsache ist aber, daß seit dem Jahre 1949 in der Landwirtschaft bereits eine halbe Million Menschen ihre Betriebe aufgegeben haben. Auch das muß berücksichtigt werden, wenn man diese Dinge mit dem Blick auf die schicksalhafte Seite betrachtet. Was das für eine bäuerliche Familie bedeutet und welche schwerwiegenden menschlichen Probleme mit diesen Dingen zusammenhängen!
Meine Damen und Herren, die Ergebnisse der Grünen Berichte wären noch wesentlich schlechter ausgefallen, wenn nicht während dieser zehn oder elf Jahre diese Hilfen im Rahmen des Grünen Plans gegeben worden wären," die gezielten Hilfen wie die globalen Hilfen, und wenn nicht die revolvierenden Ergebnisse durch die Verbesserung der Agrarstruktur zu verzeichnen wären. In diesem Zusammenhang muß man sagen, daß sich die Lage in diesem Jahre natürlich erstmals ganz anders darstellt als in den vergangenen Jahren. In den vergangenen Jahren gab es immer noch bestimmte Möglichkeiten, die Hilfen im Grünen Plan zu erweitern. Ich erinnere an die Anpassungshilfe des vergangenen Jahres. Mit dieser Sache ist nun auf einmal wegen der Haushaltslage Schluß. Das verlangt natürlich von uns, daß man die Mittel, die jetzt noch zur Verfügung stehen, möglichst so einsetzt, daß ihr Einsatz den bestmöglichen Erfolg verspricht. Ich glaube, daß die Sorgfalt, mit der man an diese Fragen herangehen muß, noch nie so groß war wie in diesem Jahr.
Wenn Sie den Finanzbericht der Regierung gelesen haben, so werden Sie wissen, daß da auch ein Problem auftaucht, das vor diesem Hohen Hause einmal erörtert werden muß, weil gemeinhin in der Öffentlichkeit, wenn von Subventionen gesprochen wird, immer die Auffassung herrscht: Subventionen gibt es ja eigentlich im wesentlichen nur für die Landwirtschaft. In dem neuen Finanzbericht wird nachgewiesen, daß an offenen und verdeckten Subventionen, also Steuerbegünstigungen und allen möglichen Dingen, die hierunter fallen, insgesamt 29 Milliarden DM zu verzeichnen sind. Es wird dort allerdings gesagt, daß der Löwenanteil in der Höhe von 3,9 Milliarden DM auf die Landwirtschaft entfalle. Aber, meine Damen und Herren, wenn Sie diese 3,9 Milliarden DM einmal unter die Lupe nehmen, so müssen Sie doch feststellen, daß ein großer Teil davon nicht etwa nur der bäuerlichen Bevölkerung zugute kommt, sondern im wesentlichen dem ganzen Dorfe. Es gibt doch heute Dörfer, in denen die Landwirtschaft nur noch einen geringen Prozentsatz ausmacht. Sie kennen alle diese Dinge: Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, dann die Frage des Wegebaus.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Dann beim Küsten-Plan: wenn dort Dämme zum Schutz der gesamten Bevölkerung errichtet werden, so kann doch niemand behaupten, daß man die dafür aufgewendeten Mittel der Landwirtschaft anlasten kann. Oder wer will behaupten, daß die Vorratshaltung Berlin eine Sache ist, die der Landwirtschaft zugute kommt?!
Meine Damen und Herren, wenn man alle diese Dinge auseinanderzerrt, bleiben eben im wesentlichen doch nur die echten Hilfen des Grünen Plans mit etwa 2 Milliarden DM und die Anpassungshilfe mit 700 Millionen DM übrig, von denen große Teile wieder der gesamten Bevölkerung zugute kommen.
Wenn Sie bei der heutigen Etatrede des Herrn Bundesfinanzministers aufmerksam zugehört haben oder diese Rede nachlesen, werden Sie festgestellt oder gelesen haben, wie dort sehr stark hervorgehoben wird, daß für ein Produkt so große Hilfen gegeben würden, nämlich für die Milch. Der Finanzminister hat da alles zusammengerechnet und u. a. auch diese Umsatzsteuerbefreiung beim Milchhandel mit einbezogen. Man ist natürlich leicht geneigt, das alles der Landwirtschaft anzulasten. Wie liegen denn hier die Dinge? Im wesentlichen handelt es sich doch darum, daß eine Milchproduktion überhaupt noch erhalten bleibt. Eigentlich müssen diese Hilfen praktisch als Verbrauchersubventionen angesehen werden, weil es der Markt nicht erlaubt, mit Milch oder den Molkereiprodukten im Preise hochzugehen. So liegen doch die Dinge.
Wenn man darüber hinaus feststellt, daß gerade die Futterbaubetriebe mit ihren Ergebnissen wieder, wie in den vergangenen Jahren, weitaus hintanstehen und daß das, was an Milchförderprämie gegeben wurde, im wesentlichen gerade diesen Futterbaubetrieben und auch den kleinbäuerlichen Betrieben zugute kam, so kann man wohl mit Fug und Recht sagen, daß wahrscheinlich niemand die Hand dazu bieten würde, diese Subventionen zu streichen oder zu kürzen und dadurch die Lage der Futterbaubetriebe erneut zu verschlechtern. Es gibt hier andere Möglichkeiten. Mein Kollege Struve wird zum Schluß einen Entschließungsantrag der CDU/ CSU begründen, in dem gerade diese Punkte angesprochen sind und Vorschläge gemacht werden, Herr Minister Höcherl, wie man einen verstärkten Anreiz zu einer bestimmten Umlagerung der Produktion von der Milcherzeugung zur Mast geben könnte. Ich glaube, Sie sind der gleichen Auffassung. Das kann man auf ganz einfache Art und Weise machen, indem man den Rinderorientierungspreis in der EWG entsprechend heraufsetzt.
Lassen Sie mich bei den Strukturmaßnahmen noch eine kurze Betrachtung anschließen. Wir bedauern sehr, daß die zentral beschafften Kapitalmarktmittel derart gekürzt worden sind, daß anstatt 190 Millionen DM nur noch 25 Millionen DM zur Verfügung stehen. Das sind nicht die Mittel für die einzelnen Betriebe, sondern die Mittel für allumfassende Maßnahmen wie den Wegebau und die Wasserwirtschaft. Es ist zu befürchten, daß diese Maßnahmen, die sich in der Vergangenheit gut ausgewirkt haben, nun von heute auf morgen praktisch blockiert werden. Man muß sich also reiflich überlegen, ob man hier nicht bei der endgültigen Verabschiedung des Grünen Plans durch Ernährungsausschuß, Haushaltsausschuß und Plenum eine bestimmte Umgruppierung vornehmen sollte.
Des weiteren möchte ich auf einen Punkt hinweisen, der uns sehr zu denken gibt und zu dem man laufend Brandbriefe aus der Praxis bekommt, in



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denen gesagt wird, daß eigentlich diese gesamten strukturellen Maßnahmen wie die Aussiedlung, die Althofsanierung und zum Teil auch die Flurbereinigung nahezu blockiert sind, daß sie stagnieren, weil ein großer Teil der Mittel, die im letzten Jahr bewilligt worden sind, wegen des angespannten Bundeshaushalts nicht ausgezahlt werden konnten und weil in diesem Jahr bei allen diesen Maßnahmen praktisch kaum mehr als 20 % neu bewilligt werden können. Was das für alle die bedeutet, die angefangen haben zu bauen, die dringend eine Aussiedlung, eine Althofsanierung durchführen müssen, das kann sich nur der vorstellen, der praktisch in diesen Din- gen drinsteht.
Sehr zu bedauern ist auch, daß infolge der Kürzung der Zinsverbilligungsmittel die sogenannten Hofkredite, wenn die Zahlen so bestehen bleiben, wie sie hier stehen, auf die Hälfte der letztjährigen Beträge gekürzt werden. Herr Bundeslandwirtschaftsminister, ich bin mit Ihnen der Auffassung, daß dieser neue Fonds vielleicht zur Verbesserung der Betriebsstruktur gar nicht so sehr abwegig ist. Ich habe auch gar nichts dagegen, wenn man die Frage eines Betriebsentwicklungsplanes hier in die Diskussion wirft und wenn man, anstatt nur auf einzelne Investitionen abzustellen, einen allumfassenden Plan vorlegt. Aber bis diese Dinge anlaufen, sollten wir bestimmte Maßnahmen, die bisher durchgeführt worden sind, mindestens in diesem Übergangsjahr noch nach dem gleichen Modus durchführen wie in der Vergangenheit. Das gilt vor allen Dingen hinsichtlich der Maßnahmen für das Grünland. Ich erinnere an den Silobau, an die Unterdachtrocknung und an die Zuschüsse für Milchkühleinrichtungen. Die sollte man mindestens in diesem Jahr noch so laufen lassen wie im letzten Jahr, weil gerade auch die Überhänge in den Futterbaugebieten namentlich Süddeutschlands, also Bayerns und Baden-Württembergs, von ganz großem Ausmaß sind.
Eine weitere Sache, über die man eigentlich nur den Kopf schütteln kann, ist folgende. Man hat im letzten Jahr erstmals richtigerweise und auch mit Erfolg den Versuch gemacht, die sogenannten Altschulden zu verbilligen, die aus der Zeit vor 1957 bei den Betrieben entstanden sind, die als Pioniere in der Umstellung der Betriebe vorangegangen sind. Hierfür hat man jetzt 14 Millionen DM aufgewendet. Es ist schade um die ganze Arbeit, die sich alle Bankinstitute gemacht haben, und es ist ein Jammer, die Leute heute betrügen zu müssen, wenn man ihnen sagen muß: Na ja, das war ja mal ein Jahr lang schön, ein paar Mark habt ihr mal gekriegt; aber jetzt lassen wir euch in eurem Elend sitzen, ab 1966 bekommt ihr nichts mehr! Ich glaube, Herr Bundeslandwirtschaftsminister, daß Sie sich diesen Gedankengängen nicht verschließen können, und ich bitte das Parlament dringend, zu überlegen, ob wir diese Maßnahme gutheißen können. Ich bin der Auffassung, daß diese Altschuldenverbilligung weiter durchgeführt werden müßte. Es wäre der größte Nonsens, wenn man das jetzt abschließen wollte.
Ich möchte aber ausdrücklich sagen, meine Damen und Herren: Alle diese Dinge bewegen sich selbstverständlich innerhalb der finanziellen Manövriermasse, die hier gegeben ist. Es sollen also nicht etwa neue Mittel, für die keine Deckung da wäre, bewilligt werden. Wir werden Ihnen genau vorschlagen, auf Kosten welcher anderen Titel das bewerkstelligt werden soll.
Ich darf noch sagen, daß wir einen Gedanken begrüßen, den Sie, Herr Bundeslandwirtschaftsminister, in Ihrer Rede zum erstenmal anklingen ließen: Die Landwirtschaft würde es durchaus begrüßen, wenn man für die Sanierung der bäuerlichen Betriebe nun den Weg über das sogenannte Bausparen wählen könnte. Bisher hatte man die Landwirtschaft doch weitgehend "aus dem Bausparen ausgeschlossen. Das wäre aber eine Sache, die sicherlich sehr gut ankäme.
Es wäre dann noch kurz auf einige andere Probleme hinzuweisen, die nachher andere Redner meiner Fraktion im einzelnen begründen werden. Das ist zunächst die Kürzung der Mittel für Maßnahmen des Landarbeiterwohnungsbaues. Dann eine Sache, die sehr bedauerlich, die eigentlich unverständlich ist: Nicht nur für uns Abgeordnete, sondern auch für die gesamte Öffentlichkeit ist es nicht verständlich, daß man es in diesem Jahr auf einmal nicht mehr fürnotwendig hält, die Verbesserungen innerhalb der bäuerlichen Hauswirtschaft, die sich so ausgezeichnet ausgewirkt haben, fortzuführen, daß man abrupt von heute auf morgen damit aufhören will. Alles redet von dergeplagten Bauersfrau, und nun will man von heute auf morgen mit diesen Hilfen aufhören. Auch dazu werden meine Kollegen noch etwas sagen.
Als drittes wäre noch die Frage, was uns veranlaßt hat, in den nassen Gebieten Nordwestdeutschlands, in den Marschen mit ihren hohen Einheitswerten von heute auf morgen eine als völlig richtig anerkannte Maßnahme der Stornierung des Lastenausgleichs aufzuheben. Auch hier muß sorgfältig geprüft werden, ob das aufrechterhalten werden kann. — Soviel zur Agrarstruktur.
Nun noch einige Gedanken zur Marktstruktur. Wir ,begrüßen es, daß hier bestimmte Mittel zur Verfügung gestellt sind, und ich glaube auch, daß die Ansätze sehr sinnvoll sind. Wir wissen ja alle, daß im letzten Bundestag Gesetzesanträge zur Verbesserung der Marktstruktur eingebracht waren, ein Marktstrukturgesetz und ein Marktstrukturfondsgesetz. Wir sind aber der Auffassung, daß man, wenn keine neuen Mittel zur Verfügung stehen, auch mit Hilfe entsprechender Richtlinien zum Grünen Plan diese Dinge vollführen kann.
Wir sind aber der Auffassung, daß für die Absatzwerbung im In- und Ausland mehr als bisher getan werden muß. Auch ,den Auslandsmessen sollte größere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wir stellen fest, daß das Ausland seinerseits große Anstrengungen unternimmt, auf den deutschen Inlandsmessen mit seinen Produkten an den Mann zu kommen, und bei uns in erheblichem Umfang Werbung betreibt. Im Vergleich zu den Mitteln, die andere Länder auf diesem Gebiet aufwenden, erscheinen die bei uns hierfür vorgesehenen Beträge kärglich.



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Herr Minister, Sie selber haben begrüßt, daß hier der Berufsstand zusammen mit der Ernährungsindustrie die Initiative ergriffen hat, daß man also eine Gesellschaft für die Absatzförderung gegründet hat. Wir wären sehr dankbar, wenn man diese Gesellschaft nun nicht auf dem Trockenen sitzen ließe und ihr einen namhaften Betrag für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellte. Ebenso sollte man auch die Vorhaben für Beteiligungen an Auslandsmessen nicht allzusehr zusammendrücken; auch hier wird eine bessere Ausstattung notwendig sein. Wir werden dann Deckungsvorschläge machen, in denen aufgezeigt wird, woher die erforderlichen Mittel genommen werden können.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

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