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    Deutscher Bundestag 24. Sitzung Bonn, den 2. März 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Rudoll 1029 A Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1966 (Haushaltsgesetz 1966) (Drucksache V/ 250), in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1966 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966) (Drucksache V/305) — Erste Beratung — Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . . 1029 D Dr. Dollinger, Bundesminister . . 1040 B Überweisung von Vorlagen 1042 B Fragestunde (Drucksachen V/339, V/343) Fragen des Abg. Bading: Drohende Ölpest durch Strandung des norwegischen Tankers „Anne Mildred Brovig" Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 1042 D Dr. Tamblé (SPD) . . . . . . . 1043 B Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) : Künftige Regelung der deutschen Ostgrenzen Dr. Mende, Bundesminister . . . . 1044 A Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 1044 D Dr. Klepsch (CDU/CSU) 1045 D Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 1046 B Prinz von Bayern (CDU/CSU) . . . 1047 A Zoglmann (FDP) . . . . . . . . 1047 B Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . . . 1047 C Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . . 1047 D Borm (FDP) . . . . . . . . . 1048 A Köppler (CDU/CSU) . . . . . . 1048 B Wehner (SPD) . . . . . . . . 1048 C Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Zeitungsaustausch mit der Zone Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 1049 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1049 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 1049 B Frage des Abg. Felder: Beruhigungszellen in Gefängnissen und Zuchthäusern Dr. Bülow, Staatssekretär . . . . 1049 C Felder (SPD) . . . . . . . . . 1050 A Dr. Geißler (CDU/CSU) . . . 1050 B Rollmann (CDU/CSU) 1050 C Wehner (SPD) 1050 D Jacobi (Köln) (SPD) 1051 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 1051 D Lemmer (CDU/CSU) 1052 A Dr. Bechert (SPD) 1052 B Strohmayr (SPD) . . . . . . 1052 C Dr. Apel (SPD) 1053 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 Fragen des Abg. Westphal: Zweiter Bericht über die Lage der Jugend Dr. Heck, Bundesminister . . . 1053 B Westphal (SPD) 1053 C Frage der Abg. Frau Korspeter: Einrichtungshilfe für nicht anerkannte Flüchtlinge 1054 C Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255) Bauknecht (CDU/CSU) 1054 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 1060 A Höcherl, Bundesminister 1069 B Dr. Effertz (FDP) 1075 D Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 1080 B Frehsee (SPD) 1087 C Logemann (FDP) 1093 B Frau Griesinger (CDU/CSU) . . 1096 B Ertl (FDP) 1098 C Bewerunge (CDU/CSU) . . . . 1101 D Dr. Mommer (SPD) zur GO . . . 1105 B Struve (CDU/CSU) zur GO . . . 1105 C Nächste Sitzung 1107 D Anlagen 1109 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 1029 24. Sitzung Bonn, den 2. März 1966 Stenographischer Bericht Begin: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 4. 3. Dr. Arnold 2. 3. Bading 7. 3. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Dr. Birrenbach 2. 3. Frau Blohm 4. 3. Bremer 2. 3. Burger 10. 4. Dr. Dittrich *) 4. 3. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 5. 3. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Frau Funcke 4. 3. Frhr. von und zu Guttenberg 5. 3. Haage (München) 4. 3. Hamacher 31. 3. Hauffe 2. 3. Dr. h. c. Jaksch 3. 3. Klein 18. 3. Klinker *) 4. 3. Frau Krappe 31. 3. Kriedemann *) 2. 3. Frhr. von Kühlmann-Stumm 5. 3. Frau Kurlbaum-Beyer 4. 3. Leber 4. 3. Liedtke 15. 4. Dr. Löhr 4. 3. Mattick 4. 3. Mauk 2. 3. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 2. 3. Dr. Miessner 12. 3. Mischnick 4. 3. Dr. Morgenstern 25. 3. Müller (Aachen-Land) *) 2. 3. Frau Pitz-Savelsberg 2. 3. Pöhler 2. 3. Rösing 4. 3. Schonhofen 4. 3. Schulhoff 4. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Strauß 2. 3. Teriete 4. 3. Dr. Verbeek 8. 3. Dr. Vogel 4. 3. Wächter 4. 3. Weimer 2. 3. Baron von Wrangel 4. 3. Dr. Wuermeling 3. 3. Zerbe 5. 3. *) Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Dr.-Ing. Balke 26. 3. Blumenfeld 27. 3. Eisenmann 13. 3. Dr. Jungmann 31. 3. Mertes 12. 3. Anlage 2 Umdruck 21 Entschließungsantrag der Abgeordneten Ertl, Schmidt (Kempten), Reichmann, Dr. Effertz, Logemann, Peters (Poppenbüll), Walter und Genossen zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, a) für die Futterbaubetriebe in benachteiligten Gebieten zum Ausgleich der Marktferne Frachtbeihilfen für den Bezug von Betriebsmitteln und den Absatz von Erzeugnissen vorzusehen, solange eine Harmonisierung der Frachten in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft noch nicht durchgeführt ist, b) im Rahmen der Investitionshilfen vor allem für kleine und mittlere Betriebe in benachteiligten Gebieten, insbesondere in Höhenlagen, angemessene Zinsverbilligungen als Finanzierungshilfen für die Einrichtung von Gästezimmern in diesen Betrieben vorzusehen. Bonn, den 2. März 1966 Ertl Schmidt (Kempten) Reichmann Dr. Effertz Logemann Peters (Poppenbüll) Walter Geldner Graaff Dr. Hamm (Kaiserslautern) Dr. Mühlhan Sander Schultz (Gau-Bischofsheim) Dr. Staratzke Dr. Starke (Franken) Anlage 3 Umdruck 22 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255). 1110 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, der endgültigen Festsetzung eines harmonisierten Getreidepreises in der EWG erst zuzustimmen, wenn die Voraussetzungen für die Harmonisierung in allen notwendigen Bereichen erfüllt sind. Bonn, den 2. März 1966 Zoglmann und Fraktion Anlage 4 Umdruck 23 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU/FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255). Der Bundestag wolle beschließen: Bei den Verhandlungen in Brüssel über die gemeinsame Agrarpolitik in der EWG möge die Bundesregierung folgende Grundsätze beachten: 1. Bei der Fortentwicklung des gemeinsamen Agrarmarktes möge die Bundesregierung keine Zugeständnisse machen, die zu weiteren Einkommensverlusten für die deutsche Landwirtschaft führen. Die notwendigen Umstellungs- und Anpassungshilfen sollen nicht durch Entscheidungen der EWG gefährdet werden. 2. Das Inkrafttreten der vom Ministerrat beschlossenen Getreidepreisangleichung zum 1. Juli 1967 setzt voraus, daß zuvor eine Einigung über die noch ausstehenden Agrarmarktordnungen sowie über die noch notwendigen Preisangleichungen unter Berücksichtigung der lebenswichtigen Belange der deutschen Landwirtschaft erfolgt. Dabei ist angesichts des ständig steigenden Bedarfs an Futtergetreide in der EWG das Verhältnis zwischen Brot- und Futtergetreidepreis zu korrigieren. 3. Der Milcherzeugerpreis der EWG soll unter Berücksichtigung der gestiegenen Kosten in Verbindung mit einer befriedigenden Regelung für die Trinkmilchmärkte mit 39 Pf. je kg für 3,7%ige Milch ab Hof festgesetzt werden. Soweit dieser Preis nicht über den Markt zu erzielen ist, müssen bis zum Inkrafttreten des gemeinsamen Milcherzeugerrichtpreises die Milchförderungsprämien erhalten bleiben. Nach Einführung des gemeinsamen Milcherzeugerrichtpreises sollen diese Ausgleichszahlungen aus dem Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG sichergestellt werden. 4. Der Orientierungspreis für Rindfleisch soll 1966 heraufgesetzt werden, um einen wirksamen Anreiz zur Verstärkung der Rindfleischproduktion zu setzen und damit einerseits eine ausreichende Versorgung der Märkte mit qualitativ gutem Rindfleisch sicherzustellen und andererseits die gegebene Wechselwirkung zwischen Milch- und Rindfleischproduktion besser zur Auswirkung gelangen zu lassen. 5. Bei der Europäischen Marktordnung für Zucker soll durch regionale Produktionsziele sichergestellt werden, daß der deutsche Zuckerrübenanbau unter Zugrundelegung eines angemessenen gemeinsamen Zuckerrübenpreises in dem aus betriebswirschaftlichen Gründen notwendigen Umfang aufrechterhalten werden kann. 6. Bei Obst und Gemüse sollen insbesondere im Interesse der bäuerlichen Familienbetriebe die bisherigen Marktordnungsvorschriften wesentlich verbessert werden. Gegebenenfalls sind für weitere Sonderkulturen (z. B. Hopfen und Tabak) gemeinsame Marktregelungen anzustreben. 7. Die Europäische Marktordnung für pflanzliche Fette soll sicherstellen, daß die Produktion von Ölfrüchten in der Bundesrepublik in dem aus Fruchtfolgegründen notwendigen Umfang aufrechterhalten werden kann. 8. Zwingende Voraussetzung für eine Zustimmung zu der gemeinsamen Agrarfinanzierung soll neben der gleichzeitigen Einigung über die noch ausstehenden Agrarmarktordnungen und Preisangleichungen eine Anerkennung des Bruttoprinzips für die Zahlung von Ausfuhrrückerstattungen aus dem Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG sein. Nur dadurch wird auch die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft insbesondere in den marktfernen Gebieten in die Lage versetzt, sich den sich ändernden Handelsströmen anzupassen und sich unter gleichen Wettbewerbschancen neue Märkte zu erschließen. II. Bei der Beratung und Verabschiedung des Bundeshaushalts 1966 sollen insbesondere im Rahmen des Grünen Planes und der EWG-Anpassungshilfe folgende Vorschläge geprüft und nach Möglichkeit beachtet werden: 1. Die Zinsverbilligungsmittel sollen über den vorgesehenen Ansatz hinaus erhöht werden. Nur dadurch wird es möglich, die zur Finanzierung der notwendigen Investitionen für Agrar- und Betriebsstrukturverbesserungen erforderlichen Kapitalmarktmittel auch im Jahre 1966 zinszuverbilligen. 2. Die Zinsverbilligung alter, bisher nicht zinsverbilligter Kredite, . die 1965 aus der Anpassungshilfe gewährt wurde, soll fortgesetzt werden. Diese Maßnahme ist eine wesentliche Voraussetzung, um die durch die Anpassung erforderlich werdenden Folgeinvestitionen in den landwirtschaftlichen Betrieben finanzieren zu können. 3. Für den Wirtschaftswegebau und für die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen ist eine Streichung der zentral bereitgestellten Kapitalmarktmittel in voller Höhe nicht zu vertreten. Sie trifft vor allem die finanzschwachen Bauträger und hindert damit jeden weiteren Fortgang der strukturellen Maßnahmen in den besonders benachteiligten Gebieten. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 1111 4. Die Maßnahmen der bäuerlichen Hauswirtschaft sollen unter Ausdehnung des Verwendungszweckes weiterhin gefördert und in einem besonderen Titel ausgewiesen werden. Diese Hilfen sind bei den schwierigen Wirtschafts- und oft schlechten Wohnverhältnissen in den Bauernhäusern entscheidende Voraussetzungen für eine Arbeitserleichterung der Bauersfrau. 5. Die besondere Förderung des Baues von Grünfuttersilos, Unterdachtrocknungs- und Gülleanlagen sowie Milchkühleinrichtungen soll für eine Übergangszeit als gezielte Beihilfe erhalten bleiben. Gerade diese Investitionen sind für die in allen Grünen Berichten in ihrer Rentabilität wesentlich benachteiligten Futterbaubetriebe von besonderer Bedeutung. 6. Die Erstattung des Lastenausgleichs für Niederungsgebiete sollte nicht eingestellt werden. Es wird auf die Entschließung des Bundesrates verwiesen. Bonn, den 2. März 1966 Dr. Barzel und Fraktion Zoglmann und Fraktion Anlage 5 Umdruck 24 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zu der Aussprache über den Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht zu prüfen, ob es möglich ist, den Vorlagetermin für den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft in § 4 des Landwirtschaftsgesetzes vom 9. September 1955 soweit vorzuziehen, daß dieses Dokument bei den Haushaltsberatungen, insbesondere bei den Beschlüssen über die Ausstattung des Grünen Planes ausgewertet werden kann, und alsbald darüber zu berichten. Bonn, den 2. März 1966 Dr. Barzel und Fraktion Dr. Starke (Franken) und Fraktion Anlage 6 Schriftliche Ausführungen der Abg. Frau Kalinke zu Punkt 4 der Tagesordnung. Lassen Sie mich zu den Ausführungen und Behauptungen des Kollegen Frehsee noch einige Bemerkungen machen. Auch ich betone, daß wir in diesem Hause alle darin einig sind, zum mindesten die hier in später Stunde noch Anwesenden, daß wir der Landwirtschaft helfen wollen. Unterschiedliche Meinungen bestehen in diesem Hause — wie auch im Bereich der Landwirtschaft — über Weg und Ziel. Daher sollte Klarheit über das Erreichbare, aber auch über die Kosten dessen, was angestrebt wird, geschaffen werden. Es sollten auch sorgfältig die Grundsätze geprüft werden, nach denen das soziale Sicherungssystem für die freien Berufe gestaltet werden soll. Viele Fragen auch der bäuerlichen Sozialpolitik werden Inhalt der Sozialenquete und der Enquete über die Situation der Frauen auch in der Landwirtschaft sein. Auf einige dieser Probleme habe ich damals bei der Begründung der Anfrage nach der Enquete hingewiesen. Viele Fragen gehören in den Bereich der Krankenversicherungsreform. Ihr kann und darf nicht vorgegriffen werden. Die Forderung der SPD nach einem Versicherungszwang für alle Landwirte — demnächst auch für alle Selbständigen — ohne Befreiungsrecht und ohne Wahlfreiheit für alle Beteiligten ist nicht neu. Sie ist aber deshalb nicht weniger gegen alle Grundsätze einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung. Neu ist bei der SPD offenbar die Erkenntnis, daß ein Versicherungszwang in der Versicherung der Arbeitnehmer und eine Verschiebung der Risiken in diesem Bereich nicht erreichbar ist, weil die gesetzliche Krankenversicherung ihren Preis fordert. Hier in dieser Debatte wie in den Plänen der SPD wird die Illusion erweckt, als könne es eine ausreichende soziale Sicherung im Bereich der Landwirtschaft in einer Krankenversicherung geben, bei der die Kosten nicht von den Versicherten, sondern mit mindestens 50 % durch eine staatliche Subvention getragen werden. Die selbständigen Landwirte sind ein Teil der Selbständigen, der freien Berufe, ein Teil auch der freien Wirtschaft. Wohlstand und Sicherheit der Landwirtschaft sind in die Probleme der sozialen Marktwirtschaft wie in deren Gesetze eingebettet. Von dem Erfolg der sozialen Marktwirtschaft hängt auch der Erfolg der deutschen Agrarpolitik ab. Hier gilt es, den großen Zusammenhang zu sehen und zu erkennen. Der Abgeordnete Frehsee hat behauptet, daß eine große Zahl der Landwirte ohne Versicherungsschutz sei. Ich bestreite diese Behauptung, die der Kollege Frehsee auf meine Frage auch nicht beweisen konnte. Heute meinte der Kollege Frehsee offenbar, es sei nicht mehr so wichtig, die soziale Wirklichkeit zu kennen. Es genüge, einfach Behauptungen darüber aufzustellen, wie etwa die, die Aussage eines Sprechers aus dem Bereich der privaten Krankenversicherung in einer nicht genannten wissenschaftlichen Organisation sei falsch, ohne daß er den Namen, den Kreis und die Organisation nennt. Ich bestreite hier entschieden, daß unser soziales Sicherungssystem, zu dem beide, die gesetzliche und die private Krankenversicherung, gehören, die beide unter dem Schutz und der Aufsicht des Staates stehen, nicht jedem Landwirt eine Chance und Möglichkeit gibt und schon bisher gegeben hat, im Krankheitsfall einen angemessenen Schutz zu finden. In zunehmendem Maße haben Landwirte in den Land- und Ortskrankenkassen als Pflichtversicherte, als freiwillig Weiterversicherte oder als Versicherungsberechtigte und in den privaten Krankenver- 1112 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 sicherungen, besonders in solchen auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft abgestellten, individuellen Versicherungsschutz gesucht und gefunden. In zunehmendem Maße machen Bauern und ihre Angehörigen von dem Recht und der Pflicht zur Selbstverantwortung Gebrauch. Selbst die Rentner aus dem bäuerlichen Bereich sind durch die von uns verwirklichte Krankenversicherung der Rentner in diesen Schutz einbezogen worden. Auch das muß bei dieser Debatte betont werden. Der Herr Kollege Frehsee hat .auf die erfreuliche Verbesserung und die Erfolge der Strukturpolitik hingewiesen. Eine erfolgreiche Wirtschafts- und Agrarpolitik wird diesen Trend noch verbessern und damit für jedermann die Chancen weiter wachsen lassen, einen individuellen Versicherungsschutz zu wählen und sich selbstverantwortlich zu entscheiden. Die Forderung der SPD, die Wahlfreiheit zu beseitigen und alle Bauern, auch diejenigen, die seit Jahrzehnten verantwortungsbewußt gehandelt und einen individuellen Versicherungsschutz gewählt haben, der ihren besonderen Bedürfnissen entspricht, nun in eine Zwangsversicherung einzubeziehen, wird auf heftigen Widerstand der Betroffenen stoßen, die mit der Freiheit und Risikobereitschaft des Bauerntums auch die Freiheit der Wahl des Versicherungsschutzes verbinden. An dieser Stelle muß auch an ,die Verantwortung für die Versicherungsgemeinschaften der privaten Versicherungen, in denen sich die freien Berufe und die Selbständigen zusammengefunden haben, erinnert werden. Jeder Landwirt, ob groß oder klein, muß den Preis der sozialen Sicherung mit bezahlen. Das Modell der bäuerlichen Sicherung Osterreichs oder Frankreichs, wie es der SPD offenbar vorschwebt, hat Herr Frehsee hier leider nicht im einzelnen erläutert. Das Merkmal gerade dieser Modelle ist neben hohen Beiträgen eine kräftige Selbstbeteiligung. Wie denkt die SPD darüber im Zusammenhang mit den Finanzproblemen der gesetzlichen Krankenversicherung und mit den Fragen der Krankenversicherungsreform? Auch Subventionen, die verlockend sind und mit deren Versprechen so gern gearbeitet wird, müssen bezahlt werden, nämlich aus Steuern, direkten oder indirekten. Bei der vielfältigen Steuerumwälzung ist das zwar oft unsichtbar, aber deshalb nicht weniger hart und nicht billiger. Die Landwirtschaft wäre gut beraten, wenn sie sich diese Probleme und diese Seite der Subventionspolitik im Zusammenhang mit sozialpolitischen Forderungen auch sehr klarmachen würde. Unser niedersächsischer Landwirtschaftsminister Hasselmann hat unlängst — wie mir scheint, zu Recht — empfohlen, sich doch endlich davon frei zu machen, nur das gutzuheißen, was vom Staat subventioniert wird. Leider ist der Abgeordnete Frehsee uns die Antwort auf viele Fragen schuldig geblieben. Eine dieser Fragen wäre zur Solidarhaftung zu stellen, eine andere zum Thema Selbstverwaltung bei 50%iger Kostenbeteiligung des Staates. Die Hauptfrage aber an die SPD ist die, wie sie sich die Grenzen der Freiheit und des staatlichen Zwangs in einer gewandelten industriellen Wohlstandsgesellschaft vorstellt. Sollten wir den Strukturwandel unseres industriellen Zeitalters bei uns und in der freien westlichen Welt nicht besser so deuten, daß der mündige Staatsbürger — und dazu gehört auch der mündige Landwirt — aus dem Zwang entlassen und ihm an Stelle von mehrstaatlichem Zwang mehr Hilfe zur Selbsthilfe gegeben wird? Hierüber sollten wir bei der Diskussion über den Grünen Plan sowie bei der Diskussion von Themen über einen Sozialfonds nachdenken. Wir sollten auch bei der Krankenversicherungsreform über vernünftige Lösungen zugunsten derjenigen Teile der Landwirtschaft nachdenken, die einen besonderen Versicherungsschutz suchen. Ich stimme dem Minister Höcherl zu, daß nicht alle Pläne, nicht alle Vorschläge gut und praktikabel sind und zu verwirklichen sind. Ich füge hinzu, daß ich fürchte, daß viele Pläne auch nicht zu finanzieren sein werden. Er hat recht darin, daß .die freie Entscheidung des einzelnen für seinen Beruf, für das Risiko des freien Bauern auf freier Scholle erhalten bleiben muß. Zu dieser freien Entscheidung gehört auch eine Entscheidung für die Risikobereitschaft in den Fragen der sozialen Sicherung. Hier darf die Freiheit nicht haltmachen. Anlage 7 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Ehnes zu Punkt 4 der Tagesordnung. Diese Debatte zum Grünen Bericht kann nach Auffassung meiner politischen Freunde und mir nicht abgeschlossen werden, ohne noch einmal auf die krassen Ertrags- und Einkommensunterschiede innerhalb des Bundesgebietes zu verweisen. Hier muß neben dem Grünen Bericht auch der EWG-Jahresbericht, Drucksache 529, als Vergleichsmaßstab Anwendung finden. Wenn man aus diesen beiden Berichten das Preisgefälle zwischen den Referenzpreisen der 12 großen deutschen Märkte heranzieht, muß man leider feststellen, daß auf den süddeutschen Märkten bei Schweinen und Rindern der Durchschnittspreis in der Bundesrepublik erheblich unterschritten wird. So liegt der Preis bei Schweinen in München und Augsburg 22 DM tiefer als der Durchschnittspreis, andererseits der Marktpreis von Mannheim 5,40 DM höher als der Schnitt im Bundesgebiet. Ähnliche Zahlen sind aus dem EWG-Jahresbericht zu entnehmen, der den Durchschnittspreis auf dem Rindersektor darstellt. Meine politischen Freunde und ich fordern deshalb die Bundesregierung auf, diesem Preisgefälle erhöhte Aufmerksamkeit schenken zu wollen, damit die Disparität, die im Grünen Bericht so deutlich zutage tritt, abgebaut wird. Hier muß bereits die bevorstehende Frachterhöhung und der weite Antransport von Futtermitteln mit einkalkuliert werden. Ein besonderes Anliegen bleibt in weiten Teilen der Bundesrepublik das Problem der Grünlandbetriebe, verbunden mit Zonenrand- und marktferner Lage. Es ist geradezu besorgniserregend wie hier weite Teile unserer Landwirtschaft in der Einkommenslage gegenüber den Landwirten in der Nähe der Verbrauchergebiete zurückliegen. Da in diesen Gebieten der Futterbau Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 1113 durch die Natur bedingt ist, bitten wir die Bundesregierung, auch im Hinblick auf die Verhandlungen in Brüssel alles zu unternehmen, um über den Preis ein möglichst hohes Einkommen zu erzielen. Der im Entschließungsantrag der CDU/CSU niedergelegte Milchpreis muß unter allen Umständen erreicht werden. Weiter ist von besonderer Wichtigkeit, daß die Beihilfen zur Silowirtschaft, zur Unterdachtrocknung den Futterbaubetrieben, besonders den von der Natur benachteiligten Gebieten und Mittelgebirgslagen, zufließen. Meine politischen Freunde und ich bitten die Bundesregierung, sich für folgende agrarpolitische Maßnahmen einzusetzen. In den Verhandlungen in Brüssel sollte ein Milchpreis erstrebt werden, der den Produktionsbedingungen und der Unkostenseite der deutschen Landwirtschaft Rechnung trägt. Hier ist die Verlängerung der Stützungsmaßnahmen eine unbedingte Notwendigkeit. Die Zuckermarktordnung sollte den deutschen Produktionskosten Rechnung tragen, der Rübenbau sollte auch als maßgebender Fakt der Veredlungsproduktion in Erwägung gezogen werden. Eine Anbausteuerung über den Preis ist im Interesse der deutschen Rübenpflanzer nicht annehmbar. Die Produktionskosten in der Bundesrepublik sind die höchsten; das ist gutachtlich von neutraler Stelle errechnet. Der Orientierungspreis für Rinder ist in einer Höhe von etwa 2,70 DM festzusetzen. Marktordnungen für Tabak und Hopfen sind anzustreben. Im Hinblick auf die Beschlüsse der Getreidepreispolitik des Jahres 1964 ist zu prüfen, ob der Interventionszuschlag für Braugerste weiter gezahlt werden kann, da die deutsche Brauwirtschaft Qualitätsbraugerste braucht und der Gerstenpreis mit 375 DM pro Tonne nicht ausreicht, um Qualitätsware zu erzeugen. Die Anbauprämie für Qualitätsweizen sollte weiter gezahlt werden, da die deutsche Landwirtschaft in der Lage ist, Kleberweizen zu erzeugen. Hier sollte man der einheimischen Erzeugung den Vorrang vor der Einfuhr aus Übersee geben. Falls der Interventionszuschlag für Braugerste in der EWG nicht genehmigt wird, sollte eine ähnliche Prämie wie bei Qualitätsweizen in Erwägung gezogen werden. Zum Grünen Bericht muß festgestellt werden, daß das Vorgehen der Tarifpartner sich nachteilig in der Einkommenslage der Landwirtschaft niederschlagen wird, da zwangsläufig die Bedarfsartikel der Landwirtschaft erhöhte Preise aufweisen werden. Dies ist besonders im Bereiche der Baumaßnahmen zu befürchten. Es wäre deshalb wünschenswert, wenn auch die Tarifpartner auf die Bereiche Rücksicht nehmen würden, die an der günstigen Entwicklung aus politischen Gründen nicht teilhaben können. Zum Schluß möchte ich noch zum Ausdruck bringen, daß die Benotung, die Herr Kollege Dr. Schmidt gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsminister ausgesprochen hat, mich etwas befremdet. Man sollte nicht über Lehrlings- oder Gesellenstück sprechen, sondern gemeinsam versuchen, Herrn Höcherl in seinen Bestrebungen volle Unterstützung zu gewähren. Besonderer Dank sollte deshalb am Schluß dieser Debatte dem Landwirtschaftsministerium für seine Tätigkeit ausgesprochen werden, ganz besonders aber dem Herrn Bundesminister dafür, daß er in seinem Beitrag die Preis- und die Handelspolitik in den Vordergrund seiner Betrachtung gestellt hat. Nur wenn wir gemeinsam die Preispolitik auch in Zukunft in den Vordergrund stellen, wird es möglich sein, dem Verbraucher hochwertige Qualitätsnahrungsmittel in ausreichendem Maß zur Verfügung zu stellen. Wenn die Sozialdemokraten in Zukunft diese preispolitischen Maßnahmen besser unterstützen als in der Vergangenheit, dann dürfte auch für die deutsche Landwirtschaft der Weg nach Europa von Erfolg sein. Dies ist unser aufrichtiger Wunsch. Georg Ehnes Dr. Probst Anlage 8 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Reichmann zu Punkt 4 der Tagesordnung. Unsere moderne Wirtschaft und Gesellschaft sind durch die vielseitigen Wechselbeziehungen und durch wachsende gegenseitige Abhängigkeiten gekennzeichnet. Diese Entwicklung, die im Bereich der industriellen arbeitsteiligen Produktionen eingesetzt hat, wird auch in der Landwirtschaft immer stärker. Der hierdurch bedingte Wandlungsprozeß verändert gleichzeitig die soziale Struktur in der Landwirtschaft; wie wir feststellen müssen, nicht im positiven Sinne. Je schwieriger die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse der Landwirtschaft und der in ihr tätigen Menschen aus vielerlei Gründen werden, desto größer wird das soziale Risiko — aber auch die soziale Last — als Folge des raschen Strukturwandels. Die Hauptursachen für die agrarsozialen Probleme in der Landwirtschaft sind: 1. die ständige Aufwands- und Ertragsdisparität — wie sie alle Grünen Berichte ausweisen —, 2. der rasche Strukturwandel mit seinen tiefgreifenden Auswirkungen auf die in der Landwirtschaft tätige Bevölkerung, 3. die Abwanderung eines Drittels der landwirtschaftlichen Bevölkerung in andere Berufe — einschließlich der dadurch bedingten Überalterung —, 4. der dadurch verursachte Arbeitskräftemangel, 5. die dadurch ausgelöste Arbeitsüberlastung für die in der Landwirtschaft verbliebenen Menschen, insbesondere die Frauen und Jugendlichen, ohne die erforderlichen Erholungsmöglichkeiten, 6. der dadurch verursachte schlechte Gesundheitszustand der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung. 1114 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 Mehr denn je beruht die Existenzfähigkeit der Landwirtschaft heute mit auf ihrer Gesundheit und Arbeitskraft. Sie zu erhalten, ist eine der wesentlichen agrarsozialen Aufgaben. Infolge der ständigen Disparität nach allen Grünen Berichten ist die Landwirtschaft nicht in der Lage, aus eigener Kraft die agrarsozialen Probleme allein zu lösen. So mußte die soziale Sicherung zu einem Teil der Agrarpolitik werden, obwohl die FDP den Weg der Selbstvorsorgemöglichkeiten, wenn die politischen Voraussetzungen dafür gegeben wären, vorziehen würde. Zu dem schlechten Umweg über die Subventionen — statt des kostengerechten Marktpreises, wie ihn die FDP forderte und anstrebt — wurden zusätzlich staatliche Sozialleistungen erforderlich, wenn man die Landwirtschaft in ihrer Existenz nicht gefährden wollte, Das ist nach Meinung der FDP ein schlechter Ausweg zur angemessenen Gleichstellung der Landwirtschaft in Wirtschaft und Gesellschaft im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes. Im Grünen Plan 1966 sind zur Verbesserung der sozialen Lage der Landwirtschaft 765 Millionen DM vorgesehen, also 155 Millionen mehr als 1965. Diese Hilfen und Verbesserungen bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und besonders der Altershilfe für die Landwirtschaft sind an sich zu begrüßen. Aber in der Öffentlichkeit haftet ihnen der Makel der Subventionen an. Zuwenig versteht man die Tatsache, daß dies kein Geschenk ist, sondern eine Ausgleichsleistung für die politischen statt kostengerechter Agrarpreise und für die Folgen des Strukturwandels. In der EWG scheint man diesen schlechten Weg noch stärker beschreiten zu wollen. Man strebt dort entsprechend der Entwicklung in Frankreich den „produktionsneutralen Einkommensausgleich" an. Die Aufwendungen von 4,1 Milliarden DM für Sozialleistungen im französischen Agrarhaushalt, davon 2,4 Milliarden DM direkte Sozialsubventionen — gegenüber den 765 Millionen DM im Grünen Plan 1966 — sollten eine Mahnung sein durch Verhinderung eines weiteren Anstiegs der Disparität unserer Landwirtschaft — ob durch Erzeugerpreissenkung, wie beim Getreidepreis beabsichtigt, oder durch allgemeine Kostensteigerungen — unsere Agrarpolitik nicht noch stärker auf diesen schlechten und gefährlichen Ausweg zu drängen. Die unter den jetzigen Bedingungen erforderliche ländliche Sozialpolitik sollten wir aber noch besser und sinnvoller — unter Berücksichtigung aller Erfordernisse des Strukturwandels sowie der besonderen Wirtschafts- und Lebensverhältnisse in der Landwirtschaft — weiterentwickeln. Mit Hilfe der Dorfhelferinnen und des Betriebshelfers wird die Funktionsfähigkeit von Hof und Betrieb gewährleistet, wenn Angehörige des Familienbetriebs vom Unfall betroffen werden, wenn Heilverfahren durchgeführt werden müssen oder — so hoffen wir für die Zukunft — wenn im Krankheitsfall Schwierigkeiten auftreten. Diese bewährte Einrichtung muß weiter verbessert und ausgebaut werden. Das noch fehlende Glied in der ländlichen Sozialordnung, die Hilfe im Krankheitsfall drängt immer stärker zu einer Lösung, je schwieriger die Verhältnisse werden. Wir erwarten, daß es nicht nur bei der Ankündigung einer Lösung durch den Herrn Bundeslandwirtschaftsminister verbleibt, sondern daß dem Wort die Tat folgt. Wir haben daher am 25. 1. 1966 mit der Drucksache V/215 in einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung zur Stellungnahme zu diesem Problem aufgefordert. Wir begrüßen die im Grundsätzlichen positive Antwort der Bundesregierung vom 9. 2. 1966. Daraus ist zu entnehmen, daß sich die Bundesregierung intensiv mit der Problematik beschäftigt und zu diesem Zweck die Grundlagenforschung fördert. Unsere Fraktion ist zur Mitarbeit an einer umfassenden ländlichen Sozialordnung bereit, damit soziale Sicherheit in Freiheit den in der Landwirtschaft tätigen Menschen baldmöglichst zuteil wird. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seuffert (Drucksache V/303 Frage III/1): Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß unter Müllabfuhr im Sinne des § 2 Ziff. 3 a Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes die Abfuhr aller Arten von Abfällen (einschließlich Schlachtabfälle, Tierkörper, usw.) zu verstehen ist, zu deren Durchführung eine gesetzliche Verpflichtung (z. B. aus dem Fleischbeschaugesetz und dem Tierkörperbeseitigungsgesetz) besteht? In Übereinstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder, denen die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zusteht, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Begriff der Müllabfuhr im Sinne des § 2 Nr. 3 a Satz 1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 17. März 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 145) nicht so weit ausgelegt werden kann, daß darunter auch die Beförderung von Schlachtabfällen, Tierkörpern usw. zu verstehen ist. Eine derart erweiternde Auslegung der Befreiungsvorschrift ließe sich auch nicht mit der Begründung rechtfertigen, daß die Abfuhr der bezeichneten Abfälle auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen durchgeführt werden muß. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 18. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/301 Fragen VII/2 und VII/3) : Wird die Bundesregierung dem Bundestag eine Gesetzesänderung vorschlagen, um die gesetzlichen Grundlagen für die Ausbildungszulagen nach dem Bundeskindergeldgesetz so zu ergänzen, daß auch Vollwaisen bis zum vorgesehenen Alter von 27 Jahren in Zukunft die Ausbildungszulagen von monatlich 30 DM erhalten können? Trifft es zu, daß die Bundesregierung in Ausführungsbestimmungen geregelt hat, daß die Ausbildungszulagen nach dem Bundeskindergeldgesetz nicht nur entsprechend dem Gesetzestext für den Besuch von „öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten allgemein- oder berufsbildenden Schulen" gezahlt werden, sondern auch für „genehmigte Ersatzschulen"? Es liegt hier in der Tat in Einzelfällen eine Härte vor. Deswegen wird in meinem Hause eine ent- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 1115 sprechende Novelle zum Bundeskindergeldgesetz vorbereitet, um diese Härten zu beseitigen. Ihre weitere Frage beantworte ich mit Ja. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Barth vom 21. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Haehser (Drucksache V/301, Frage VII/4): Ist es mit den Bemühungen um eine Förderung des 2. Bildungsweges zu vereinbaren, wenn die Ausbildungsbeihilfen nur bis zum 27. Lebensjahr gezahlt werden, darüber hinaus aber auch nach die Tarifvergünstigungen der Deutschen Bundesbahn für Schüler und Studierende vom gleichen Lebensalter an gestrichen werden sollen? Die Ausbildungszulage wird nur für ein Kind gewährt, das zwischen der Vollendung des 15. und der Vollendung des 27. Lebensjahres sich einer im Gesetz näher umschriebenen Ausbildung unterzieht. Wird die Ausbildung dadurch verzögert, daß das Kind den gesetzlichen Wehrdienst oder den zivilen Ersatzdienst leistet, so wird die Ausbildungszulage für dieses Kind auch für einen der Zeit dieses Dienstes entsprechenden Ausbildungszeitraum über das 27. Lebensjahr hinaus gewährt. Diese Höchstaltersgrenze erklärt sich aus dem Charakter der Ausbildungszulage als einer Maßnahme des Familienlastenausgleichs. Personen, die die Höchstaltersgrenze überschritten haben, stehen im allgemeinen — das Gesetz kann nur diesen typischen Fall regeln — nicht mehr als Kinder im engen Familienverband, sondern selbständig außerhalb dieses Familienverbandes. Dieser Sachverhalt hat in zahlreichen anderen öffentlichen Leistungsbereichen zur Festsetzung von Höchstaltersgrenzen geführt. Ich verweise u. a. auf die im Besoldungsrecht für die Gewährung des Kinderzuschlags bestehende Grenze der Vollendung des 27. Lebensjahres. Auch die Höchstaltersgrenze bei Tarifvergünstigungen der Deutschen Bundesbahn für Schüler und Studierende liegt bei der Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Deutsche Bundesbahn ist aus den folgenden Gründen nicht bereit, von dieser Grenze abzusehen: a) Auch nach der Tarifanhebung decken die Preise der Schülerzeitkarten nur etwa 1/6 der Selbstkosten. Wenn schon neben den eigentlichen Schülern auch Fachschüler, Studenten und Lehrlinge zur Lösung dieser Fahrausweise berechtigt sind, so muß zumindest eine Begrenzung nach dem Lebensalter stattfinden. b) Die Begrenzung auf die Vollendung des 27. Lebensjahres ist derjenigen in anderen Bundesgesetzen angepaßt. c) Die Einführung der Altersgrenze ist im Anhörverfahren nach § 46 des Bundesbahngesetzes mit den für das Unterrichts- und Bildungswesen zuständigen Ländern erörtert worden; Einwendungen wurden nicht erhoben. Ich habe schon im Juli 1965 die Herren Ministerpräsidenten der Länder auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, Mittel aus den Länderetats zur Verfügung zu stellen, wenn die Beförderung der Schüler und Studenten auf öffentlichen Verkehrsmitteln zufriedenstellend gelöst werden soll. Soweit mir bekannt ist, haben die Finanz-, Wirtschafts- und Kultusminister der Länder inzwischen den Auftrag erhalten, die Angelegenheit zu prüfen und Vorschläge auszuarbeiten. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 24. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Lemper (Drucksache V/301 Fragen XIV/1 und XIV/2) : Trifft es zu, daß Grund- und Einsatzverpflegungsmittel aus Beständen der Bundeswehr zwar allen Bundesbehörden angeboten werden, der Verteilerschlüssel jedoch unterschiedlich angewandt wird? Ist es richtig, daß bei dem in Frage XIV/? bezeichneten Verfahren die Anforderungen (oder Bestellungen) von Bediensteten des Bundesverteidigungsministeriums hundertprozentig, Bestellungen anderer Bundesbediensteter entweder überhaupt nicht oder unter Umständen mit ca. 10 % erfüllt werden? Zur Frage 1: Der Verkauf von Verpflegungsmitteln aus Beständen der Bundeswehr, die wegen Ablaufs ihrer Lagerzeit abgegeben werden müssen, liegt in Händen der Wehrbereichsverwaltungen. Die Wehrbereichsverwaltungen sind angewiesen, die abzugebenden Verpflegungsmittel zunächst karitativen Organisationen anzubieten. Anderen Stellen werden sie nicht angeboten, weil dies einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand erfordern würde. Jedoch haben alle Interessenten — beispielsweise die Personalräte von Behörden und sonstige Dritte — die Möglichkeit, sich an die Wehrbereichsverpflegungsämter zu wenden und um Zusendung von Bestellisten jeweils vor Verkauf der überschüssigen Verpflegungsmittel zu bitten. Die Bestellungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs beim jeweiligen Wehrbereichsverpflegungsamt erledigt, soweit der Vorrat an überschüssigen Verpflegungsmitteln reicht. Einen unterschiedlichen Verteilerschlüssel gibt es nicht. Zur Frage 2: Das Wehrbereichsverpflegungsamt III in Borken behandelt die Bestellungen von Bediensteten meines Hauses nach diesem Verfahren in gleicher Weise wie die Bestellungen aus anderen Bundesministerien. Die Angehörigen des Bundesministeriums der Verteidigung werden nicht bevorzugt. Wenn in diesem oder jenem Einzelfall die Bestellungen aus meinem Hause in vollem Umfang berücksichtigt wurden, die aus anderen Ministerien aber nur teilweise oder überhaupt nicht, so ist dies darauf zurückzuführen, daß die bestellten Verpflegungsmittel bei Eingang der Bestellungen nicht mehr oder nicht mehr in dem gewünschten Umfang vorhanden waren. Das bei der Verteilung der Verpflegungsmittel angewendete Verfahren hat in einer Reihe von Fällen zur Folge gehabt, daß auch Bestellungen von Bediensteten des Bundesministeriums der Verteidigung nicht ausgeführt werden konnten. 1116 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. März 1966 Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 22. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemper (Drucksache V/301 Frage XIV/3) : Wann wird die „Medizin-Baracke" für das fliegende und sonstige Personal auf dem Flugplatz Nörvenich so eingerichtet, daß sie den heutigen Notwendigkeiten entspricht? Die „Medizinbaracke" enthält unter anderem ein Arztzimmer, ein Behandlungszimmer, einen Röntgenraum, einen Warteraum, ein Geschäftszimmer und Unterkünfte für das Sanitätspersonal. Sie ist mit allen für die ärztliche Betreuung notwendigen Einrichtungen ausgestattet. Sie stellt jedoch, ebenso wie die Zahnstation auf dem Flugplatz, eine Zwischenlösung dar. Der endgültige Sanitätsbereich für das in Nörvenich stationierte Geschwader befindet sich im Bau. Er wird in Kerpen errichtet. Mit dem Abschluß der Bauarbeiten ist im Juli 1966 zu rechnen. Nach Fertigstellung des Sanitätsbereichs in Kerpen wird auf der Basis nur eine Erste-Hilfe-Station zurückbleiben. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 26. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fritsch (Deggendorf) (Drucksache V/301 Frage XIV/4) : Trifft es zu, daß zum Grundwehrdienst herangezogene Beamte anstellungsmäßige Nachteile in Kauf nehmen müssen? Es trifft zu, daß die Regelung des gültigen Arbeitsplatzschutzgesetzes, nach der die Probezeit und der Vorbereitungsdienst der Beamten um die Zeit des Grundwehrdienstes verlängert werden, eine spätere Anstellung der Beamten zur Folge hat. Ich habe in der Fragestunde am 27. Januar 1966 darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung bemüht ist, die darin liegende Härte durch eine Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes zu beseitigen. Dabei habe ich auch die Schwierigkeiten erläutert, die einer derartigen Gesetzesänderung bisher entgegenstanden. Erfreulicherweise konnten diese Schwierigkeiten inzwischen weitgehend ausgeräumt werden. Die, Vorbereitungen für den Gesetzentwurf werden in Kürze abgeschlossen sein. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 28. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (Drucksache V/301 Fragen XIV/6 und XIV/7): Trifft es zu, daß das Bundesverteidigungsministerium eine Entschließung erlassen hat, wonach die Musterung der Wehrpflichtigen von den Kreisstädten weg in zentrale Orte verlegt wird? Hat das Bundesverteidigungsministerium Vorsorge getroffen, daß in ländlichen und verkehrsarmen Bezirken die Musterungsorte so ausgewählt werden, daß dem Wehrpflichtigen hinsichtlich der Anreise nicht unzumutbare Zeitverluste entstehen? Zur Frage 1: Der Gesetzgeber hat die Vorschrift des § 17 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes, wonach in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis ein oder mehrere Musterungsbezirke zu bilden sind, durch das am 1, April 1965 in Kraft getretene Dritte Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes gestrichen. Im Interesse der Intensivierung der Musterungen habe ich daraufhin angeordnet, daß die Kreiswehrersatzämter vom Beginn der Musterungsperiode 1965 an nur noch dort mustern, wo in jeder Hinsicht geeignete Räume zur Verfügung stehen. Dies war notwendig, weil nicht in allen Gemeinden geeignete Räume vorhanden waren. Auf Grund meiner Anordnung ist die Zahl der Musterungsorte von bisher 658 auf 477 verringert worden. Eine weitere Verringerung wird mit dem Ziel angestrebt, die Musterungen nur noch am Sitz der Kreiswehrersatzämter durchzuführen. In Hamburg wird zur Zeit die zentrale Musterung erprobt, wie sie bei den verbündeten Streitkräften mit Erfolg eingeführt ist. Hierbei ist ein Team von Ärzten und Fachärzten, das mit modernen ärztlichen Geräten ausgestattet ist, für das Gebiet mehrerer Kreiswehrersatzämter eingesetzt. Zur Frage 2: Nach meinen Weisungen darf die Musterung unter Berücksichtigung der An- und Rückreise nicht länger als einen Tag in Anspruch nehmen. Sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen — das ist vorwiegend in ländlichen und verkehrsarmen Bezirken der Fall — wird weiterhin außerhalb des Dienstsitzes des Kreiswehrersatzamtes gemustert. Den Wehrpflichtigen und Arbeitgebern entstehen durch die Konzentrierung der Musterung keine Nachteile. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Heck vom 15. Februar 1966 auf -die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Westphal (Drucksache V/251 Frage XV/1) : Weshalb hat der Bundesfamilienminister den § 10 der Geschäftsordnung des Bundesjugendkuratoriums, der die Einladung von Abgeordneten des zuständigen Bundestagsausschusses zu den Beratungen des Kuratoriums als Gäste vorsah, nicht genenmigt? Das Bundesjugendkuratorium hat gemäß § 26 des Jugendwohlfahrtsgesetzes die Bundesregierung zu beraten. Als Mitglieder dieses Kuratoriums sind durch die Bundesregierung Vertreter der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände, der Jugendorganisationen und der Wissenschaft berufen worden. Wie bei allen übrigen Beratungsorganen der Bundesregierung ist eine Beteiligung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht vorgesehen, da dies den verschiedenen Funktionen von Legislative und Exekutive widersprechen würde. Deshalb habe ich im Einvernehmen mit allen Bundesressorts dem Vorschlag des Bundesjugendkuratoriums nicht zugestimmt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die finanziellen Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Bundes und ihre Grenzen werden in dieser Legislaturperiode eine zentrale Frage der deutschen Innenpolitik sein. Der Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1966, den die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag heute vorlegt, zeigt das deutlich.
    Die Aufstellung dieses Haushalts 1966 hat außergewöhnliche Schwierigkeiten bereitet. Die Dynamik der großen Ausgabenblöcke, namentlich der steile Anstieg der gesetzlich festgelegten Sozialausgaben, die bedrohliche Finanzlage der Bundesbahn, ferner die Ausgabenbeschlüsse in der letzten Phase der 4. Legislaturperiode sowie die mangelnde Ergiebigkeit des Kapitalmarktes haben für den Bundeshaushalt die Gefahr einer Deckungslücke heraufbeschworen, die nur durch rigorose Einschränkung



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    auch gesetzlich beschlossener Ausgaben vermieden werden konnte. Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag haben angesichts dieser Gefahr rasch und entschlossen mit dem Haushaltssicherungsgesetz die notwendigen Folgerungen gezogen. Wir werden auch in den kommenden Jahren immer wieder vor der Aufgabe stehen, den Haushaltsausgleich stärker von der Ausgabenseite her vornehmen zu müssen. Die Jahre der Einnahmenfülle, wie sie sich in den Zeiten des stürmischen Wiederaufbaues und der damit einhergehenden besonders kräftigen Steigerung des Steueraufkommens gezeigt haben, gehören der Vergangenheit an.
    Inzwischen hat sich eine Konsolidierungsphase herausgebildet. Immer noch werden zwar — im internationalen Vergleich gesehen — beträchtliche Zuwachsraten des Sozialprodukts erzielt. Diese liegen jedoch deutlich unter den Zuwachsraten der Wiederaufbauphase. Damit ist eine Normalisierung der Entwicklung eingetreten, die für sich genommen keinen Anlaß zur Besorgnis bietet. Besorgniserregend erscheint allein das Ausmaß der trotz wachsenden Wohlstandes anhaltend steigenden Ansprüche an die öffentliche Leistungsdarbietung und die sich darin widerspiegelnde zunehmende Neigung zur Inanspruchnahme staatlicher Hilfen.
    Wenn man die ohnehin starke Steuerbelastung in der Bundesrepublik Deutschland nicht ungebührlich erhöhen will, kommt es darauf an, durch eine strenge Ausgabenpolitik das volkswirtschaftlich und finanzwirtschaftlich gebotene Maß zu halten.
    In der letzten Zeit ist es neben vielen anderen harten Worten der Kritik auch zu dem bösen Wort von der angeblichen Finanzanarchie in der öffentlichen Haushaltswirtschaft gekommen. Meine Damen und Herren, das ist Panikmache, der ich entschieden entgegentreten muß. Der damit verbundene Vorwurf, die Staatsausgaben würden übermäßig steigen, ist ganz einfach unrichtig. Die Kritiker übersehen, daß der Anteil der Ausgaben des Bundes am Bruttosozialprodukt — von geringfügigen Schwankungen abgesehen — seit 1951 mit rd. 14 % unverändert geblieben ist. Die Ausgaben des Bundes haben sich über einen Zeitraum von 15 Jahren im Schnitt parallel zum Bruttosozialprodukt entwickelt. Auch der öffentliche Gesamthaushalt — also unter Einbeziehung der Länder und der Gemeinden einschließlich des Bundes hat seinen Anteil am Bruttosozialprodukt nicht in beunruhigendem Umfang ausgedehnt. Von 29,1 % im Jahre 1951 wird er im laufenden Jahr auf schätzungsweise 30 % ansteigen. Angesichts der außerordentlich hohen und ständig wachsenden Ansprüche an die Leistungen des Staates in allen Bereichen unseres wirtschaftlichen und sozialen Lebens würde eine gegenüber dem volkswirtschaftlichen Leistungspotential unterdurchschnittliche Entwicklung der Ausgaben zu einer unzureichenden Erfüllung der öffentlichen Aufgaben führen. Meine Damen und Herren, nicht nur von zu hohen, sondern auch von zu niedrigen Staatsausgaben können nachteilige Wirkungen auf die Volkswirtschaft ausgehen.

    (Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Hört! Hört!)

    Die Staatsaufgaben dürfen weder vernachlässigt noch übermäßig vorangetrieben werden.

    (Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Hört! Hört!)

    Deshalb sollten in den kommenden Jahren die Ausgaben der öffentlichen Hand weiterhin wie in der Vergangenheit im Schnitt parallel zum Bruttosozialprodukt entwickelt werden.
    Dabei sieht es die Bundesregierung als ihre vornehmste Pflicht an, die währungspolitischen Bemühungen der Deutschen Bundesbank durch eine konjunkturgerechte Haushaltspolitik zu unterstützen. Die Stabilität des Preisniveaus und ein ausgeglichenes wirtschaftliches Wachstum sind herausragende wirtschaftspolitische Leitbilder der Bundesregierung. Gegenwärtig müssen vor allem Preissteigerungen unterbunden werden, ohne daß dabei der wirtschaftliche Stabilisierungsprozeß gefährdet wird.
    Dieses Ziel läßt sich allerdings keinesfalls allein durch eine konjunkturgerechte Haushaltspolitik erreichen. Allgemeine Preissteigerungen sind letztlich Ausdruck eines Mißverhältnisses zwischen Güterangebot und Geldnachfrage oder, anders ausgedrückt, einer zu reichlichen Geldversorgung der gesamten Volkswirtschaft. Da die Finanzierung der öffentlichen Ausgaben zu weit mehr als 90 °/o aus Mitteln erfolgt, die vorher dem Wirtschaftskreislauf entzogen wurden, kann so betrachtet keine expansive Wirkung von den öffentlichen Haushalten auf die Gesamtgeldversorgung ausgehen. Das monetäre Ungleichgewicht setzt immer eine übermäßige Kreditexpansion voraus. Es kommt daher darauf an, den Kreditfinanzierungsspielraum einzuengen, der die Grundlagen für eine übersteigerte Nachfrage schafft. Deshalb muß beim Kampf gegen allgemeine Preissteigerungstendenzen das Schwergewicht ganz zwangsläufig bei der Geld- und Kreditpolitik liegen.
    Selbstverständlich stößt die monetäre Restriktionspolitik auch auf Grenzen. Sie bedarf deshalb der Unterstützung durch Eindämmung der von der öffentlichen Hand ausgehenden Nachfrage. Monetäre und budgetäre Restriktionspolitik würde jedoch letzten Endes wirkungslos bleiben, wenn sich die Einkommenserhöhungen in der Wirtschaft nicht auch in dem durch den Produktivitätsfortschritt gezogenen Rahmen hielten.
    Vor der Beurteilung des Haushaltsentwurfs 1966 sollte man zunächst einen Blick auf die gegenwärtige wirtschaftliche Lage und deren voraussichtliche weitere Entwicklung werfen. Die intensive Nachfrageexpansion des Jahres 1964 und in der ersten Hälfte des Jahres 1965 hat eindeutig an Kraft verloren. Trotz dieser Abflachung der konjunkturellen Entwicklung, die sich zudem in einzelnen Wirtschaftsbereichen zusehends differenziert, ist nach wie vor noch ein Ungleichgewicht zwischen Gesamtnachfrage und Angebot festzustellen, das insbesondere durch die starken Spannungen am Arbeitsmarkt hervorgerufen wird. Preisauftriebstendenzen sind immer noch sichtbar. Solange es am Gleichgewicht in der Wirtschaft mangelt, müssen nicht nur die Restriktionsmaßnahmen auf monetärem



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    Gebiete aufrechterhalten werden. Die öffentlichen Haushalte müssen ihr Expansionstempo verlangsamen. Außerdem müssen auch die Tarifpartner zur Erhaltung der Stabilität beitragen, indem sie keinen Lohn- und Gehaltsforderungen sowie Absprachen über eine Verkürzung der Arbeitszeit zustimmen, die auf die Dauer die durchschnittliche Produktivitätsentwicklung der Gesamtwirtschaft überschreiten.
    Bevor ich Ihnen Einzelheiten aus dem Haushalt 1966 vortrage, gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick auf das Haushaltsjahr 1965.
    Der Bundeshaushaltsplan 1965 hatte ein Volumen von 63,9 Milliarden DM. Bei der Durchführung mußten zusätzliche Leistungen von insgesamt fast 2 1/2 Milliarden DM — davon allein für die Bundesbahn 1,5 Milliarden DM — erbracht werden. Zusätzlich zu diesen Mehrausgaben von fast 2 1/2 Milliarden DM waren außerdem Verpflichtungen aus Ausgaberesten von fast 300 Millionen DM, insbesondere auf dem Gebiet der Rückerstattung (150 Millionen DM) und des Wohnungsbaues (120 Millionen DM) zu Lasten des Gesamthaushalts zu decken.
    Als sich diese bei der Aufstellung des Haushalts nicht vorhersehbare Entwicklung abzeichnete, hat die Bundesregierung am 14. Juli 1965 einschneidende Bewirtschaftungsmaßnahmen, darunter eine zusätzliche 3-Prozent-Sperre, beschlossen. Namentlich dadurch wurde die Überschreitung des Ausgabensolls für 1965 (63,9 Milliarden DM) auf rd. 1,9 Milliarden DM begrenzt.
    Auf der Einnahmeseite des ordentlichen Haushalts 1965 wurden Mehreinnahmen von 1,8 Milliarden DM erzielt, wozu in erster Linie höhere Steuereingänge (etwa 900 Millionen DM) hauptsächlich infolge unerwartet kräftiger Einfuhrsteigerungen und des dadurch bedingten Anstiegs der Einfuhrabgaben sowie Mehreinnahmen aus Vermögensveräußerungen im Zusammenhang mit der VEBA-Privatisierung (500 Millionen DM) beigetragen haben.
    Demgegenüber zwang die Lage auf dem Kapitalmarkt den Bund dazu, die im außerordentlichen Haushalt vorgesehene Anleiheaufnahme von rd. 2 Milliarden DM auf nicht ganz 1,4 Milliarden DM, also um über 600 Millionen DM, zu verringern.
    Die Mehreinnahmen im ordentlichen Haushalt (1,8 Milliarden DM) und die Mindereinnahmen im außerordentlichen Haushalt (0,6 Milliarden DM) ergaben per Saldo Mehreinnahmen von 1,2 Milliarden DM, so daß die erwähnten zusätzlichen Ausgabebelastungen von 1,9 Milliarden DM nicht voll ausgeglichen werden konnten. Trotz äußerster Restriktionsmaßnahmen der Bundesregierung schloß deshalb der Bundeshaushalt 1965 mit einem kassenmäßigen Defizit von rd. 728 Millionen DM ab, was etwa 1% des Haushaltsvolumens entspricht und sich damit noch innerhalb der normalen Schwankungsbreite hält.
    Und nun, meine Damen und Herren, zum Haushalt 1966. Bei der Aufstellung ergab die Addition der Anforderungen für 1966 die riesige Summe von 76,6 Milliarden DM. Das waren Mehranforderungen gegenüber dem Haushaltssoll 1965 von 12,7 Milliarden DM, wobei ich hinzufügen möchte, daß diese
    Anforderungen keineswegs als allgemein übertrieben und hoch kritisiert werden können. Das moderne Leben stellt eben ungeheure Anforderungen.
    Trotzdem war die Berücksichtigung aller — auch durchaus berechtigter— Forderungen naturgemäß nicht möglich. Die Bundesregierung hat deshalb sofort nach ihrem Zusammentreten in der ersten Kabinettsitzung am 27. Oktober 1965 einen Kabinettausschuß gebildet, der schnellstens Vorschläge zur Sicherung des Haushaltsausgleichs zu erarbeiten hatte.
    Auf Grund der Vorschläge dieses Ausschusses wurden durch Kabinettsbeschluß und im Rahmen von Ressortverhandlungen beeinflußbare Ausgabenanforderungen von insgesamt 4,4 Milliarden DM gestrichen. Selbst das genügte bei weitem nicht, wie Sie alle wissen. Bei dem relativ bescheidenen Anteil von beeinflußbaren Ausgaben im Bundeshaushalt mußten deshalb durch das Haushaltssicherungsgesetz auch gesetzlich beschlossene Ausgaben eingeschränkt oder verschoben werden. Die Bundesregierung hat sich entgegen allen heute erhobenen Vorwürfen nicht gescheut, die Notwendigkeit solcher Maßnahmen schon frühzeitig und ganz ausdrücklich durch entsprechende Veröffentlichungen im Bulletin vom 16. Juli und vom 13. August 1965 anzukündigen.
    Die Opposition hat seinerzeit die Notwendigkeit des Haushaltssicherungsgesetzes bezweifelt und gemeint, daß hierüber erst zusammen mit der Vorlage des Haushaltsentwurfs 1966 gesprochen werden könne. Dazu stelle ich in aller Deutlichkeit fest: Ohne den Eingriff auch in gesetzlich beschlossene Ausgaben im Haushaltssicherungsgesetz, durch das der Haushalt 1966 um weitere 3,1 Milliarden DM entlastet worden ist, hätte dem Hohen Hause heute ein ausgeglichener Haushaltsentwurf nicht vorgelegt werden können.

    (Sehr wahr! Sehr gut! in der Mitte.)

    Der Vorschlag der Opposition war keine Lösung. (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Festlegung des Ausgabenrahmens für 1966 auf 69,15 Milliarden DM bedeutet gegenüber dem Haushaltssoll des Vorjahres (63,9 Milliarden DM) leider eine Steigerung um 5,2 Milliarden DM oder um 8,1 % und gegenüber den tatsächlichen Ausgaben des Vorjahres (65,8 Milliarden DM) eine Steigerung um 3,3 Milliarden DM. Berücksichtigt man bei diesem aus konjunkturpolitischer Sicht durchaus zulässigen Zahlenvergleich, daß im Haushaltsentwurf 1966 die Abdeckung des Fehlbetrages aus 1964 und eines Teils des Fehlbetrages aus 1965 mit insgesamt 231,9 Millionen DM vorgesehen ist, so steigen die effektiven Ausgaben gegenüber den Ist-Zahlen des Vorjahres tatsächlich um weniger als 5 %.
    Damit ist es gelungen, den tatsächlichen Anstieg der Bundesausgaben mit den konjunkturpolitischen Empfehlungen des EWG-Ministerrats in Einklang zu bringen; der Zuwachs liegt sogar niedriger, als es der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorgeschlagen hat. Diese Tatsache und die weitere Tatsache, daß die Mehrausgaben 1966 voll aus Steuereinnahmen ge-



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    deckt werden, also aus Mitteln, die vorher dem Geld- und Einkommenskreislauf entzogen sind, werden ihre stabilisierende Wirkung nicht verfehlen.
    Der Bundesminister der Finanzen ist in der jüngsten Zeit wiederholt. gescholten worden, er habe die Soll-Zahlen für 1966 mit den Ist-Zahlen für 1965 verglichen. Ich habe mich nicht gescheut, meine Damen und Herren, stets auch den Soll-Vergleich 1965 zum Soll 1966 anzustellen und beide Zahlen zu nennen. Wenn ich aber Steigerungsraten des Haushalts unter konjunkturpolitischen Aspekten würdigen soll, so kommt es nicht darauf an, wie es hätte sein sollen, sondern darauf, wie es wirklich gewesen ist.

    (Abg. Haase [Kassel] : Sehr gut! — Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Welche Auswirkungen das öffentliche Finanzwesen auf unsere Volkswirtschaft hat, hängt nicht von auf dem Papier stehenden Zahlen ab, sondern einzig und allein von den tatsächlich geleisteten Ausgaben.
    Dabei wird selbstverständlich vorausgesetzt, daß der Ausgaberahmen in der Durchführung eingehalten, das Soll 1966 sich also mit dem voraussichtlichen Ist 1966 decken wird.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Die späte — nach der Bundestagswahl allerdings sehr rasche — Einbringung des Haushalts 1966 ermöglichte bei allen sonstigen Nachteilen eine sehr viel genauere Vorausschätzung der Ausgaben, als das bei Haushaltsverhandlungen der Fall sein kann, die über ein halbes Jahr vor Beginn des Rechnungsjahres abgeschlossen werden. Diese Tatsache und die bewußt realistischen Ansätze z. B. bei der Bundesbahn, bei der Entwicklungshilfe oder bei den Sparprämien sowie der Verzicht auf Globalkürzungen rechtfertigen die Annahme, daß es gelingen wird, das Soll 1966 zum Ist 1966 in der Waage zu halten, vorausgesetzt, meine Damen und Herren, daß nicht gänzlich unerwartete Ereignisse dazwischentreten.
    Unter den großen Ausgabenblöcken, die ich jetzt behandeln möchte, ragen besonders die Aufwendungen für die Sozialleistungen heraus. Trotz der Einschränkungen, die auch der Sozialhaushalt zur Sicherung des Haushaltsausgleichs hinnehmen mußte, steigt der Sozialaufwand des Bundes auch 1966 weiter an. Für die Sozialleistungen im engeren Sinne, also vor allem für die Zuschüsse zur Sozialversicherung, zur Altershilfe für Landwirte, für die Kriegsopferversorgung, für die übrigen sozialen Kriegsfolgelasten einschließlich der besonderen Zuschüsse zum Lastenausgleich und für die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz sind rd. 18,3 Milliarden DM veranschlagt. Das sind über 600 Millionen DM mehr als im Vorjahr und rd. 27,2 % der Gesamtausgaben des Bundes. Für Sozialleistungen im weiteren Sinne, die insbesondere noch die Aufwendungen für die Versorgung der verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht nach Art. 131 des Grundgesetzes mit über 2,5 Milliarden DM umfassen, wird der Bund 1966 insgesamt 21,4 Milliarden DM aufbringen. Das sind 1,2 Milliarden DM mehr als im Jahr 1965 und ist mit rd. 31,6 % fast ein Drittel der Gesamtausgaben.
    Damit stellen die Sozialausgaben seit 1961 erstmals wieder den größten Ausgabenblock im Bundeshaushalt. Sie haben den zweiten großen Ausgabenblock, den Verteidigungshaushalt, überholt. Das gilt bei einem Vergleich der Sozialausgaben im engeren Sinne mit den Verteidigungsausgaben im engeren Sinne, also den Ausgaben für die militärische und zivile Verteidigung und für die Stationierungsstreitkräfte. Das gilt aber auch bei einem Vergleich ,der Sozialausgaben im weiteren Sinne mit den Verteidigungsausgaben im weiteren Sinne, also einschließlich der Hilfe für Berlin.
    Der hohe Gesamtaufwand des Bundes für die soziale Sicherung kann in seinen Auswirkungen erst richtig beurteilt werden, wenn man sich die wesentlichen Ausgaben im einzelnen vor Augen führt. Bei den Zuschüssen des Bundes zur Sozialversicherung sind die allgemeinen Zuschüsse an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung wegen ihres finanziellen Umfangs in der Gegenwart und wegen ihrer hohen Steigerungsraten in der Zukunft sowie wegen ihrer gesetzlichen Konstruktion von besonderer Bedeutung. Die allgemeinen Zuschüsse an die Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten — rd. 5,6 Milliarden DM — und an die knappschaftliche Rentenversicherung — 2,24 Milliarden DM — werden 1966 gut 8,5% höher als im Vorjahr sein.
    Durch den gesetzlich fixierten Automatismus werden diese Leistungen bei gleichbleibenden Gesetzesbestimmungen und voller Anpassung der Bestandsrenten auch weiterhin unter Einbeziehung der Schuldbuchforderungen von rd. 8,6 Milliarden DM auf voraussichtlich 11,7 Milliarden DM im Rechnungsjahr 1970 ansteigen. Die sich hieraus ergebenden schwerwiegenden haushaltswirtschaftlichen Probleme dürfen für die Zukunft nicht übersehen werden.
    Wie bei der knappschaftlichen Rentenversicherung führt auch bei der Altershilfe für Landwirte der gesetzlich festgelegte Defizitausgleich durch den Bund zu einem ständigen Anwachsen des Bundeszuschusses. Sein Anteil ist auf beiden Gebieten im Verhältnis zu den Beitragseinnahmen und Vermögensrückflüssen schon jetzt so hoch, daß kaum noch „Versicherung" im eigentlichen Sinne, sondern schon eher „Versorgung" angenommen werden muß. Der Zuschuß des Bundes zur Altershilfe für Landwirte, der für 1966 mit 535 Millionen DM veranschlagt werden muß, hat sich seit 1963 mehr als verdoppelt.
    Für die sozialen Kriegsfolgelasten sind im Haushalt 1966 insgesamt rd. 5,9 Milliarden DM vorgesehen. Hiervon werden allein die Aufwendungen für die Opfer des Krieges insgesamt rd. 5,2 Milliarden DM betragen.
    Die angemessene und würdige Versorgung der Kriegsopfer war immer ein besonderes Anliegen der Bundesregierung. Die Ausgaben des Bundes im Rechnungsjahr 1966 werden doppelt und die durchschnittlichen Jahresleistungen für das einzelne Kriegsopfer sogar mehr als dreifach so hoch sein wie im Jahre 1950. Angesichts der natürlichen Ver-



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    ringerung der Versorgungsberechtigten hat nicht der Haushaltsansatz, sondern nur der durchschnittliche jährliche Aufwand je Kriegsopfer einen Aussagewert über die Angemessenheit der Versorgung. 1966 wird trotz Rückgangs der Ausgaben insgesamt die durchschnittliche Jahresleistung für das einzelne Kriegsopfer 1745 DM betragen gegenüber 1353 DM im Jahre 1963, dem Jahr vor dem Inkrafttreten des Zweiten Neuordnungsgesetzes. Dabei ist die durchschnittliche Versorgungsleistung für die besonders hart betroffenen Gruppen natürlich ganz wesentlich höher, was durch die Bezüge der zahlenmäßig stärksten Gruppe der Minderbeschädigten verdeckt wird. Bei der kommenden Neuregelung der Kriegsopferversorgung wird vor allem überlegt werden müssen, wie sich eine laufende Anpassung der Versorgungsbezüge an die wirtschaftliche Entwicklung auf die Bundeshaushalte der nächsten Jahre auswirkt.
    Für das Kindergeld, das seit dem 1. Juli 1964 vom Bund voll zu tragen ist, und für die Ausbildungszulage, die am 1. April 1965 neu eingeführt wurde, sind für 1966 insgesamt über 2,8 Milliarden DM vorgesehen. Das sind trotz der Herabsetzung der Ausbildungszulage durch das Haushaltssicherungsgesetz von 40 DM auf 30 DM monatlich noch immer 79 Millionen DM mehr als im Vorjahr. Die Bedeutung der Belastung durch das Bundeskindergeldgesetz wird deutlich, wenn man die Haushaltsansätze 1964 — damals hat die Wirtschaft etwa 600 Millionen DM getragen — und 1966 gegenübergestellt. In diesen zwei Jahren werden sich die Kindergeldzahlungen um 1,4 Milliarden DM erhöhen und damit annähernd verdoppeln. Innerhalb der EWG ist die Bundesrepublik übrigens das einzige Land, das das Kindergeld ausschließlich aus Staatsmitteln finanziert.
    Im gesamten Sozialbereich verbindet sich mit dem berechtigten Stolz auf das Erreichte aber immer stärker die Besorgnis um die zukünftigen haushaltsmäßigen Auswirkungen des ständig wachsenden Sozialaufwandes. Die sozialen Aufwendungen des Bundes sind fast ausschließlich nach Grund und Höhe gesetzlich festgelegt; darüber hinaus wachsen durch gesetzlich fixierten Automatismus und durch eine ebenso festgelegte Defizithaftung vor allem die allgemeinen Bundeszuschüsse zur Sozialversicherung von Jahr zu Jahr mit der Lohnentwicklung. Vor der Gefahr, dabei jeglichen Spielraum für notwendige haushaltspolitische Entscheidungen zu verlieren, darf niemand die Augen verschließen. Sorgfältige Überlegungen zur finanziellen Gestaltung des zweiten Deckungsabschnittes in der Rentenversicherung und zur Neuordnung der gesetzlichen Bestimmungen über die Vermögensanlage der Sozialversicherungsträger sind unbedingt notwendig.
    Auf der Grundlage der Erkenntnisse, die die „Sozialenquete" bringen soll, müssen im Sozialbereich die Belastungen durch bestehende wie zukünftige soziale Leistungen neu durchdacht werden. Ich bin überzeugt, daß auch diese schwierigen Probleme gelöst werden können, wenn sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung für das Ganze bewußt sind.
    Ich komme nun zu dem zweiten ,großen Ausgabenblock, den Verteidigungsausgaben.
    In Anpassung an die tatsächlich geleisteten Ausgaben ist der Ansatz für die Verteidigungsausgaben im engeren Sinne für 1966 gegenüber 1965 um rd. 0,8 Milliarden DM geringer gehalten.
    Gleichwohl enthält der Haushaltsentwurf 1966 dafür die hohe Summe von rd. 18,6 Milliarden DM. Davon entfallen
    17,5 Milliarden DM auf die Bundeswehr
    540 Millionen DM auf die Verteidigungslasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt verbündeter Streitkräfte und
    570 Millionen DM auf die zivile Verteidigung.
    Die Bundesregierung geht mit diesem Verteidigungsbeitrag für das Rechnungsjahr 1966 an die oberste Grenze dessen, was von ihr für die äußere Sicherheit aufgebracht werden kann.
    Die aus der Gesamtsituation des Haushalts notwendigen Einschränkungen betreffen ausschließlich die Bereiche Materialbeschaffung und Infrastruktur. Die Ansätze für laufende Kosten sind dagegen gegenüber dem Vorjahr um rd. 1 Milliarde DM = rd. 10 v. H. auf 11,15 Milliarden DM erhöht worden.
    Die Ausgaben für die zivile Verteidigung übersteigen die Ansätze des Jahres 1965 um etwa 10 Millionen DM. Das ermöglicht eine Fortsetzung der bisherigen Anstrengungen und Vorbereitungen auf wichtigen Teilgebieten der zivilen Verteidigung. Wesentliche Maßnahmen, wie der Aufbau des Warn- und Alarmdienstes und die Bevorratung von Arzneimitteln, sind fast abgeschlossen.
    Das Wirksamwerden der Zivilschutzgesetze erfordert sorgfältige Überlegungen darüber, welche besonders dringlichen Vorhaben mit den zur Verfügung stehenden Mitteln weiter in Angriff genommen werden können und wie man dem Finanzbedarf der zivilen Verteidigung künftig im Rahmen des Gesamthaushalts Rechnung tragen kann.
    Für die Bundeshilfe Berlin — Bundeszuschuß und Bundesdarlehen —, die als wesentlicher Beitrag zur Verteidigung der Freiheit der westlichen Welt den Verteidigungsausgaben des Bundes im weiteren Sinne hinzuzurechnen ist, sind zusammen mit einem Darlehen aus dem ERP-Vermögen insgesamt 2,22 Milliarden DM vorgesehen. Das sind 197 Millionen DM oder 9,7 v. H. mehr als 1965.
    Der Senat und das Abgeordnetenhaus von Berlin haben bei der Verabschiedung des Berliner Landeshaushalts 1966 eine weitere Erhöhung der Bundeshilfe gewünscht.
    Die Bundeshilfe auf Grund des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes wurde 1951 erstmalig gewährt und betrug damals 550 Millionen DM. 1965 ist sie auf über 2,04 Milliarden DM angewachsen. In diesen 15 Jahren sind an Bundeshilfe insgesamt 17 Milliarden DM nach Berlin geflossen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Bundeshilfe machte 1951 etwa 36 v. H. und 1961
    nur 29,9 v. H. des Berliner Landeshaushalts aus, sie



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    deckte dagegen 1965 fast 43 v. H. des Berliner Haushaltsvolumens.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Ich glaube, diese Leistungen und die Entwicklung Berlins in dieser Zeit lassen zweifelsfrei erkennen, daß der Bund alle erforderliche Hilfe gab. Das hat Berlin auch immer anerkannt.
    Wegen der Maßnahmen zur Sicherung des Haushaltsausgleichs und der einschneidenden Einschränkungen bei allen Anmeldungen mußte 1966 auch an die Anmeldungen Berlins ein strenger Maßstab angelegt werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Berlin hatte noch im Mai 1965 einen Bedarf für 1966 von rd. 2,4 Milliarden DM angemeldet. Diese Anmeldung ist erst im Herbst, unmittelbar vor und zum Teil noch während der Verhandlungen, auf rd. 2,7 Milliarden DM erhöht worden. Der jetzt vorgesehene Betrag von 2,22 Milliarden DM liegt unter Berücksichtigung einer Anleiheaufnahme von weiteren 200 Millionen DM noch um 8 Millionen DM über der ursprünglichen Anforderung Berlins.
    Die um nahezu 10 v. H. gegenüber 1965 erhöhte Bundeshilfe 1966 sollte die weitere Entwicklung Berlins und der Berliner Wirtschaft in gemeinsamen Bemühungen wirksam fördern.
    Ich wende mich nun dem drittgrößten Ausgabenblock, dem Verkehrshaushalt, zu.
    Für den Ausbau der Verkehrswege und deren fortlaufende Anpassung an die steigenden Erfordernisse sind 1966 Bundesmittel in Höhe von rd. 6,76 Milliarden DM sowie 350 Millionen DM Kreditmittel, insgesamt also über 7,1 Milliarden DM, vorgesehen. Das sind rd. 10 v. H. mehr als im Jahre 1965.
    Der Finanzierung des Bundesfernstraßenbaues werden im Rechnungsjahr 1966 aus der Zweckbindung eines Teils der Mineralölsteuer 3,4 Milliarden DM zugeführt, mithin rd. 5,7 v. H. mehr als im Rechnungsjahr 1965. Dazu kommen 250 Millionen DM Kredite. Mit diesen Beträgen — zusammen 3,65 Milliarden DM — wird der 1966 auslaufende zweite Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in Höhe von 13 Milliarden DM bis auf 100 Millionen DM — das sind nur 0,77 v. H. des Gesamtvolumens — erfüllt und abgeschlossen.
    Die Deutsche Bundesbahn soll in die Lage versetzt werden, ihren Betriebsdienst weiter zu rationalisieren und ihre Rentabilität zu verbessern. Zugleich soll die Eigenkapitalbasis angemessen erweitert werden. Der Deutschen Bundesbahn werden deshalb im Rechnungsjahr 1966 insgesamt fast 3 Milliarden DM zufließen.
    Die Zunahme der Leistungen an die Deutsche Bundesbahn gibt zu ernster Sorge Anlaß. Ein schrittweiser Abbau ist unumgänglich. Ohne durchgreifende Umgestaltung des Verwaltungsapparates und ohne Straffung des Leistungsangebots ist eine dauerhafte Sanierung nicht zu erreichen.
    Die Bundesregierung hat ein umfassendes „Verkehrspolitisches Programm" verabschiedet. Kern-
    stück dieses Programms ist neben anderen Maßnahmen der Entwurf eines Bundesbahnanpassungsgesetzes, der dem Hohen Hause in Kürze zugeleitet wird.
    Im Bereich der Bundespost, deren Wirtschaftsführung wegen der gesetzlich festgelegten Ablieferungen erhebliche Auswirkungen auf den Bundeshaushalt hat, sind die bei der Einbringung des Bundeshaushalts 1965 von mir angekündigten Stabilisierungsmaßnahmen inzwischen angelaufen.
    Die Haushaltsgesetze 1964 und 1965 haben mit der Begrenzung der gesetzlichen Ablieferung zu einer Entlastung der Deutschen Bundespost um rd. 355 Millionen DM geführt. Mit der Beibehaltung der Begrenzung der Ablieferung auf 265 Millionen DM durch den Entwurf des Haushaltsgesetzes ist für 1966 eine weitere Entlastung um fast 400 Millionen DM zu erwarten, die der Verstärkung des Eigenkapitals dient.
    Als Maßnahme zur weiteren Kapitalaufstockung war bereits im Vorjahr die Übernahme des Schuldendienstes für Postanleihen vorgesehen, und zwar von je 300 Millionen DM in den Jahren 1965 und 1966, insgesamt also 600 Millionen DM. Im Jahre 1965 konnte die Bundespost infolge der Entwicklung am Kapitalmarkt davon nur 210 Millionen DM unterbringen. Im Rechnungsjahr 1966 ist deshalb vorgesehen, den Schuldendienst für Anleihen von 390 Millionen DM auf den Bundeshaushalt zu übernehmen. Damit wird der von der Bundesregierung in Aussicht genommene Betrag von insgesamt 600 Millionen DM erreicht.
    Schließlich wird die Deutsche Bundespost vom Haushaltsjahr 1966 ab von der anteiligen Verzinsung für die Ausgleichsforderungen befreit, die der Deutschen Bundesbank nach dem Umstellungsgesetz gegenüber dem Bund zustehen.
    Von 1964 bis 1966 ergibt sich durch direkte und indirekte Leistungen des Bundes eine Verbesserung der Finanzlage und Kapitalstruktur der Deutschen Bundespost um fast 1,4 Milliarden DM.
    Alle diese Maßnahmen können jedoch eine Verbesserung der Finanzlage nur bewirken, wenn nicht neue Verluste die Entlastungsmaßnahmen unwirksam machen. Die Sachverständigenkommission für die Deutsche Bundespost, deren Gutachten dem Hohen Hause vorliegt, weist mit Nachdruck darauf hin.
    Ich komme nun zu den Ausgaben für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die gegenüber den IstAusgaben 1965 in Höhe von 4,57 Milliarden DM keine Kürzung, sondern eine Erhöhung um ca. 175 Millionen DM erfahren.
    Die Anpassungshilfe nach dem EWG-Anpassungsgesetz mit 770 Millionen DM soll in Höhe von 455 Millionen DM für die weitere Verbesserung der sozialen Lage in der Landwirtschaft eingesetzt werden; damit stehen für diese Maßnahmen im Rechnungsjahr 1966 insgesamt 765 Millionen DM — das sind 155 Millionen DM mehr als 1965 — zur Verfügung. Sie soll ferner in Höhe von 150 Millionen DM für die Verbesserung der Marktstruktur und in Höhe von 133,5 Millionen DM für Investitionsbei-



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    hilfen gemäß § 2 Abs. 4 des EWG-Anpassungsgesetzes verwendet werden. Der verbleibende Betrag dient der Durchführung von Kreditverbilligungsmaßnahmen und ferner der Seßhaftmachung von verheirateten Landarbeitern.
    Die Mittel für den Grünen Plan 1966 sind nicht wie bisher global eingestellt, sondern zur Erleichterung der kommenden Beratungen bereits auf die Einzelmaßnahmen verteilt.
    Damit soll der Erörterung über den Grünen Bericht 1966 und den Beschlüssen zum Grünen Plan 1966 nicht vorgegriffen werden.
    Der Ansatz im Grünen Plan für den sogenannten Milchpfennig ist von 400 Millionen DM im Rechnungsjahr 1957 auf 670 Millionen DM im Jahre 1965 gestiegen. Für 1966 sind im Hinblick auf die zu erwartende Mehrproduktion 700 Millionen DM vorgesehen. Berücksichtigt man die Umsatzsteuerbefreiung bei Milch und Milcherzeugnissen mit etwa 300 Millionen DM jährlich, so kommt man auf einen Betrag von ca. 1 Milliarde DM, der zu Lasten des Bundeshaushalts allein für ein einzelnes Agrarprodukt aufgebracht werden muß. Dabei sind andere Förderungsmittel, etwa für Verbesserungen in der Molkereiwirtschaft, noch nicht einmal berücksichtigt.
    Meine Damen und Herren, die Förderung der Milcherzeugung hat eine seit Jahren steigende Milch- und Butterproduktion zur Folge, die mittlerweile die Aufnahmefähigkeit des Marktes übersteigt. Dadurch entsteht ein Butterberg und entstehen für den Bundeshaushalt zugleich höhere Kosten für die Lagerhaltung der Butter. Dafür waren im Rechnungsjahr 1965 rd. 42 Millionen DM veranschlagt. Während des Rechnungsjahres mußten die bereitzustellenden Mittel einschließlich einer überplanmäßigen Bewilligung tatsächlich auf 113 Millionen DM erhöht und damit nahezu verdreifacht werden.
    Der zweite Punkt, den ich ansprechen möchte, betrifft die Zinssubventionen an die Landwirtschaft, die ein kapitalmarkt- und haushaltspolitisch besorgniserregendes Ausmaß angenommen haben.
    Der Zinsverbilligungsrahmen für 1966 mußte deshalb auf 40 Millionen DM beschränkt werden. Aber, meine Damen und Herren, Sie müssen sich darüber klar sein, daß damit eine Nachfrage am Kapitalmarkt von fast 1 Milliarde DM ausgelöst wird, was angesichts der Lage am Kapitalmarkt wirklich die obere Grenze darstellt.
    Auch die außerhalb des Bundeshaushalts zentral zu beschaffenden Kapitalmarktmittel mußten begrenzt werden; mit den für Maßnahmen der Flurbereinigung vorgesehenen 25 Millionen DM ist das äußerste Maß des Vertretbaren meiner Überzeugung nach erreicht.
    Der Bundeshaushalt wird durch das für 1966 verkleinerte Programm — durch das verkleinerte Programm! — in Höhe von insgesamt etwa 345 Millionen DM in den kommenden Rechnungsjahren verpflichtet. Die Gesamtverpflichtungen künftiger Bundeshaushalte aus den bisherigen Aktionen und der
    neuen Aktion 1966 für landwirtschaftliche Zinsverbilligungen sind mit rd. 2,6 Milliarden DM anzusetzen.
    Mit diesen Bemerkungen, meine Damen und Herren, wird die Notwendigkeit von Maßnahmen für die deutsche Landwirtschaft wegen ihrer besonderen Lage nicht im geringsten in Zweifel gezogen. Die Bundesregierung ist sich ihrer Verpflichtung gegenüber der Landwirtschaft sehr wohl bewußt. Andererseits meine ich, daß es nötig ist, nüchtern und klar die Tatbestände zu erkennen, um richtige Entscheidungen zu treffen.
    In diesem Zusammenhang soll auch ein Wort zur Agrarfinanzierung in der EWG gesagt sein. Während sich die bisherigen Zahlungen im Vergleich zum Volumen des Gesamthaushaltes noch verhältnismäßig bescheiden ausnehmen, werden die Ausgaben in den kommenden Jahren gewaltig ansteigen. Das verdeutlichen folgende Zahlen: An Beiträgen Deutschlands an den EWG-Agrarfonds für Marktinterventionen und Strukturmaßnahmen waren im Jahre 1965 — das bezieht sich immer auf die zwei dem Abrechnungszeitraum vorhergehenden Jahre, also in diesem Fall auf 1962/1963 — 42 Millionen DM zu zahlen, das sind 28% des Fondsvolumens. Demgegenüber haben wir Rückvergütungen aus dem Fonds nur in Höhe von 17,4 Millionen DM erhalten, das sind 11,5 %. 1966 — für den zweiten Abrechnungszeitraum — sind es 84 Millionen DM und für den dritten Zeitraum etwa 290 Millionen DM; das sind zusammen 374 Millionen DM, die wir zu zahlen haben. 1967 rechne ich mit 600 Millionen DM, 1968 mit 900 Millionen DM und 1969 mit voraussichtlich 1,7 bis 2,1 Milliarden DM, wozu ab 1967 noch gesonderte deutsche Beiträge zum Sondertitel „Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Getreidepreisbeschluß" in beträchtlicher Höhe kommen.
    Diese Zahlen, die selbstverständlich nur auf Schätzungen beruhen, sprechen, glaube ich, für sich. Die starke Zunahme, die nach geplanten Neuregelungen noch steigen kann, ist durch die Einbeziehung der Erzeugnisse Reis, Rindfleisch, Fette sowie Obst, Gemüse und neuerdings durch die beabsichtigte Hereinnahme von Milch und Zucker in die finanzielle Verantwortung der Gemeinschaft und durch die von Jahr zu Jahr steigende Beteiligung des Fonds bedingt. Sicher werden auch die Rückvergütungen an Deutschland etwas zunehmen. Die Agrarfinanzierung ist jedoch so angelegt, daß die Agrarüberschüsse erzeugenden Mitgliedstaaten, zu denen wir niemals gehören werden, die Hauptnutznießer des Agrarfonds sind. Die Erreichung eines besseren Gleichgewichts in der Gemeinschaft wird — wie schon bisher — bei den derzeit laufenden Verhandlungen in Brüssel ein besonderes Anliegen der Bundesregierung sein.
    Ein Bereich, dessen Bedeutung für die Zukunft Deutschlands und für unsere Stellung in der Welt nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, ist das weite Feld der Wissenschaft und Forschung. Deshalb hat die Bundesregierung den Ausgaben hierfür eine besondere Priorität eingeräumt.



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    Im Jahre 1966 sollen nach dem Vorschlag der Bundesregierung bei einem Gesamthaushalt von rd. 69,1 Milliarden DM für Wissenschaft und Forschung fast 2,5 Milliarden DM ausgegeben werden. Das bedeutet seit 1961 eine Steigerung der für die Wissenschaft zur Verfügung stehenden Mittel um etwa 127 % gegenüber einer Volumenssteigerung des Gesamthaushalts von 43,5% im gleichen Zeitraum.
    Da die Mittel nicht ausreichen, um allen Wünschen zu entsprechen, müssen Schwerpunkte gebildet werden, damit wir in besonders wichtigen Forschungsbereichen, in denen uns andere Nationen davongeeilt sind, den Anschluß an die internationale Entwicklung gewinnen.
    Der größte Teil der Ausgaben des Bundes für Wissenschaft und Forschung ist mit nahezu 1,3 Milliarden DM im Einzelplan des Bundesministeriums für wissenschaftliche Forschung veranschlagt. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von nahezu 30% und die bisher höchste Steigerungsquote der Bundesausgaben für die Förderung der Wissenschaft überhaupt.

    (Abg. Wehner: Höher geht's nimmer!)

    Besonders ins Gewicht fällt die Erhöhung des Zuschusses für den Ausbau der bestehenden Hochschulen und für die Errichtung von zwei neuen medizinischen Akademien um insgesamt 72 Millionen DM auf 372 Millionen DM. Ich verweise dazu auf die Debatte in diesem Hohen Hause, die kürzlich bei der Beantwortung von Großen Anfragen der Fraktionen geführt und in der der Standpunkt der Bundesregierung eingehend dargelegt worden ist.
    Nachdem die Länder auf das Angebot des Bundes vom Jahre 1964, sich an dem Ausbau von neuen Hochschulen zu beteiligen, geantwortet haben, werden auch hierüber die Verhandlungen in Kürze geführt werden.
    Doch nun zu einer besonderen politischen Aufgabe, der Aufgabe der Entwicklungshilfe, deren immer stärkere Bedeutung für unsere Haushaltswirtschaft in der hohen Steigerungsrate der Ausgaben zum Ausdruck kommt. Im Einzelplan des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden die Ausgaben von rd. 865 Millionen DM im Vorjahr auf annähernd 1,6 Milliarden DM erhöht und damit fast verdoppelt. Die Steigerung ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß bisher außerhalb des Bundeshaushalts noch verfügbare Mittel — insbesondere aus den Länderdarlehen und der Wirtschaftsanleihe — inzwischen verbraucht sind. Die Ansätze dienen in erster Linie der Abtragung der offenen Verpflichtungen aus den Vorjahren. Diese Verpflichtungen beinhalten etwa 7,5 Milliarden DM.
    Bei Einbeziehung der Beiträge aus anderen Einzelplänen und aus sonstigen öffentlichen Quellen — also z. B. ERP-Sondervermögen, Länderhaushalte, Kreditanstalt für Wiederaufbau usw. — werden sich 1966 die Barleistungen an Entwicklungsländer aus öffentlichen Mitteln auf insgesamt 2,1 Milliarden DM belaufen. Hinzu kommen noch Steuerausfälle auf Grund des Gesetzes zur Förderung
    privater Kapitalanlagen in Entwicklungsländern und die Kapitalinvestitionen der privaten Wirtschaft selbst.
    Damit auch für längerfristige Maßnahmen bereits jetzt weitere Zusagen des Bundes in ausgewogenem Verhältnis gegeben werden können, sind in dem Regierungsentwurf Ermächtigungen zur Eingehung von neuen Verpflichtungen auf dem Gebiete der Entwicklungshilfe zu Lasten künftiger Rechnungsjahre in Höhe von insgesamt mehr als 1,5 Milliarden DM ausgebracht worden.
    Außer durch Barleistungen wird den Entwicklungsländern auch durch die Bürgschaften und die sonstigen Gewährleistungen des Bundes zur Förderung des Außenwirtschaftsverkehrs eine wirksame Hilfestellung gegeben. Bis zum 31. Dezember 1965 war die hierfür im Haushaltsgesetz eingestellte Ermächtigung mit 22,5 Milliarden Deutsche Mark in Anspruch genommen. Hierin liegen wegen der schlechten Devisenlage und der hohen Verschuldung vieler Entwicklungsländer sehr hohe Risiken.
    Im Bereich der innerdeutschen Wirtschaftsförderung sind im Bundeshaushalt erstmalig Kredithilfen für die Werftindustrie vorgesehen, die bisher nur aus ERP-Mitteln gewährt wurden.
    Durch regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft in wirtschaftsschwachen Gebieten und Grenzbezirken, insbesondere im Zonenrandgebiet, soll als staatspolitisch und gesamtwirtschaftlich bedeutsame Aufgabe eine möglichst ausgewogene Wirtschafts- und Sozialstruktur geschaffen werden. Das Ziel läßt sich naturgemäß nur auf weitere Sicht erreichen. Dank der langjährigen Bundeshilfen konnten die Wirtschafts- und Lebensbedingungen in den leistungsschwachen Gebieten, die teils in der politischen Entwicklung, teils aber auch in den natürlichen Lebensbedingungen begründet sind, bereits jetzt erheblich verbessert werden.
    Im Hinblick auf die Bedeutung, die die Bundesregierung dem Gesundheitswesen beimißt, sind die hierfür vorgesehenen Mittel wesentlich erhöht worden. Für 1966 sind erstmalig auch Haushaltsmittel des Bundes für die Entwicklung von Einrichtungen zur Reinhaltung der Luft eingeplant.
    Auf dem Gebiet des Lastenausgleichs haben finanzielle Erwägungen bei der Verabschiedung der 18. Novelle zu einer Beschränkung des Volumens der von der Mehrheit dieses Hohen Hauses geforderten weiteren Leistungsverbesserungen geführt. Von dem Ergebnis der Prüfungen der Gutachterkommission für die Schätzung des zu erwartenden künftigen Vermögensteueraufkommens und von der Liquiditätslage wird es abhängen, in welchem Umfang durch eine Novellierung des Gesetzes die Ausgleichsleistungen noch verbessert werden können.
    Ein Anliegen vor allem der Flüchtlinge aus Mitteldeutschland ist eine allgemeine Entschädigung der in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands erlittenen Vermögensverluste auf der Grundlage des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes.
    So verständlich dieses Anliegen ist, so kann doch nicht übersehen werden, daß der Verwirklichung eines Vorhabens, das sich in einer Größenordnung



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    von etwa 10 bis 12 Milliarden DM bewegen würde, von der Finanzierungsseite her unüberwindliche Schwierigkeiten entgegenstehen. Bei der derzeitigen Haushaltslage sehe ich leider keine Möglichkeit, die für ein so weit gestecktes Vorhaben erforderlichen Mittel in absehbarer Zeit in den Haus halt einzuplanen.
    Auf dem Gebiet der Kriegsfolgenregelung hat der 4. Deutsche Bundestag das Gesetz zur Abgeltung der Reparations-, Restitutions-, Zerstörungs- und Rückerstattungsschäden nicht mehr abschließend behandeln können. Die Bundesregierung wird sich bald mit diesem Problem beschäftigen müssen.
    Auf dem Gebiet der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts wurde am Ende der vorigen Legislaturperiode das BEG-Schlußgesetz mit einem Mehraufwand von 4,5 Milliarden DM für Bund und Länder verabschiedet. Der Gesamtaufwand nach dem Bundesentschädigungsgesetz wird sich dadurch auf über 34 Milliarden DM erhöhen, wovon bis Ende 1965 etwa 19 1/2 Milliarden DM ausgezahlt worden sind.
    Gestatten Sie mir noch ein kurzes Wort zum Besoldungs- und Versorgungswesen des öffentlichen Dienstes, einem Gebiet, dessen Bedeutung für die öffentliche Haushaltswirtschaft nicht zu übersehen ist. Der Personalaufwand im Bundeshaushalt wird sich — einschließlich Verteidigung und Versorgung — in dem vor uns liegenden Jahr auf über 10,6 Milliarden DM belaufen, also auf fast 1/6 des Haushaltsvolumens überhaupt.
    I Die Bundesregierung hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die Einsatzbereitschaft und der Sachverstand ihrer Bediensteten eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen des großen Aufbauwerks der Vergangenheit war und für die Bewältigung der künftigen Aufgaben bleiben wird. Ausgehend hiervon hat das Hohe Haus auf Vorschlag der Bundesregierung für 1966 trotz der schwierigen Haushaltslage eine stufenweise weitere Erhöhung der Besoldung und der Versorgung sowie eine wesentliche Verbesserung der Stellenpläne beschlossen.
    Künftig wird vor allem die innere Gerechtigkeit des Besoldungsgefüges bei Bund, Ländern und Gemeinden wieder voll herzustellen sein. Diese Erkenntnis in die Tat umzusetzen, sind Bund und Länder aufgerufen.
    Voraussetzung ist die Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage, die ohne Änderung des Art. 75 des Grundgesetzes meiner Ansicht nach kaum zu erreichen sein wird. Ich hoffe, daß Sie alle, auch die Damen und Herren der Opposition, sich den bestehenden Notwendigkeiten nicht verschließen werden. Die Vorschläge der Kommission für die Reform der Finanzverfassung sollten uns allen die Entscheidung erleichtern.
    Nach der Behandlung der Ausgabenblöcke im Bundeshaushalt komme ich nunmehr zur Deckungsseite.
    Der ordentliche Haushalt hat ein Volumen von 67,78 Milliarden DM. Die ordentlichen Einnahmen setzen sich zusammen aus Steuern in Höhe von über 63,1 Milliarden DM, Verwaltungseinnahmen einschließlich Postablieferung von knapp 3 Milliarden DM und Lastenausgleichsabgaben von rd. 1,7 Milliarden DM.
    Bei der Schätzung der Steuereinnahmen im Haushalt wird nicht die reale, sondern selbstverständlich die nominale Steigerungsrate des Bruttosozialprodukts zugrunde gelegt. Das ist niemals anders gewesen. Nur so kommen wirklichkeitsgetreue Zahlen in den Haushalt, wie das vom Grundgesetz ausdrücklich vorgeschrieben ist.
    Die bisherige Schätzungsmethode ist vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und neuerdings auch von Organisationen aus dem Wirtschaftsbereich beanstandet worden, weil der Fortgang des Preissteigerungsprozesses angeblich zur Grundlage der Steuerschätzung gemacht werde. Dabei übersehen der Sachverständigenrat und die anderen Kritiker, daß die finanzpolitisch richtige Behandlung von Steuermehreinnahmen z. B. eine unter bestimmte Gegebenheiten sicher notwendige Neutralisierung von Steuermehreinnahmen, die vornehmlich auf PreisSteigerungen beruhen, keinesfalls im Wege zu niedriger Schätzungen erreicht werden kann. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes ist realistisch zu schätzen. In den Fällen, die die Kritiker im Auge haben, muß eine offen im Haushaltsplan ausgewiesene Stillegung von Mitteln vorgesehen werden, z. B. die konjunkturneutrale Tilgung von Schulden oder eine Verminderung des Anleihebedarfs. Bewußt zu niedrig gehaltene Schätzungen helfen gar nichts. Auch im vorliegenden Entwurf ist, um nur die beiden wichtigsten Positionen in diesem Zusammenhang zu nennen, dieser richtige Weg eingeschlagen worden. Der Haushaltsentwurf enthält wiederum eine Tilgungsrate Nachkriegswirtschaftshilfe von 500 Millionen DM, und 232 Millionen DM werden für die Abdeckung von Kassendefiziten aus den Vorjahren verwendet, insgesamt also 732 Millionen DM.
    Durch einschneidende Kürzungen war es möglich, den außerordentlichen Haushalt auf 1,37 Milliarden DM zu senken. Dabei mußte hingenommen werden, daß dringende Investitionsvorhaben zurückgestellt werden, um auch bei der öffentlichen Kapitalnachfrage beispielhaft Zurückhaltung zu üben und damit zur Entspannung am Kapitalmarkt beizutragen. Abgesehen von dieser Beschränkung des Kreditrahmens wird der Bund im Jahre 1966 Kreditmarktmittel in Höhe von rd. 600 Millionen DM zu Lasten des ordentlichen Haushalts — also im wesentlichen aus Steuereinnahmen — tilgen. Diese 600 Millionen DM fließen wieder größtenteils dem Kapitalmarkt zu. Im Jahre 1966 wird daher der außerordentliche Haushalt des Bundes den Kapitalmarkt netto nur mit 770 Millionen DM belasten.
    Diese Selbstbeschränkung des Bundes sollte — das möchte ich einmal ganz nachdrücklich anmerken — keinesfalls von den Ländern dazu ausgenutzt werden, ihre Ausgaben mit Hilfe der vom Bundesrat vorgeschlagenen Ergänzungszuweisungen an bestimmte Länder als Ganzes zu erhöhen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)




    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    Das war sicherlich auch nicht im Sinne der einschneidenden Maßnahmen zur Sicherung des Haushaltsausgleichs, die dieses Hohe Haus beschlossen hat.
    Falls die fünf finanzschwachen Länder nicht in der Lage sind, bei Anlegung gleichstrenger Maßstäbe, wie sie sich der Bund in seinem Bereich zur Pflicht gemacht hat, ihre Haushalte auszugleichen, ist zunächst eine Änderung des bestehenden horizontalen Finanzausgleichs innerhalb der Ländergesamtheit durchzuführen. Daß dieser Weg nicht gangbar ist, haben die Länder nicht dargetan. Ein Anwendungsfall für die Gewährung von Ergänzungszuweisungen ist schon deshalb nicht gegeben, ganz abgesehen davon, daß dieser Vorschlag des Bundesrates den im Grundgesetz verankerten horizontalen Charakter des Länderfinanzausgleichs durch eine Tendenz zum vertikalen Ausgleich in Frage stellt. Außerdem wird übrigens auf diesem Wege auch das Beteiligungsverhältnis zwischen Bund und Ländern an der Einkommen- und Körperschaftsteuer berührt und im Ergebnis der kommenden Finanzverfassungsreform entgegengewirkt, die eine klare Abgrenzung der Aufgaben und Finanzmassen anstrebt.
    Meine Damen und Herren, die großen Zielsetzungen der Haushaltspolitik, die ich bisher angesprochen habe, lassen sich ohne eine sinnvolle Steuerpolitik nicht erreichen.
    Der Einsatz des Steuerrechts für außerfiskalische Zwecke, was jeweils eine zusätzliche Komplizierung zur Folge hat, ist auf besonders wichtige Aufgaben zu beschränken. Die Vielzahl der noch immer bestehenden steuerlichen Subventionen wird auf ihre Berechtigung überprüft. Außerdem sollte die Steuerpolitik auf steuerliche Einzelmaßnahmen, soweit sie nicht unumgänglich notwendig sind, verzichten und sich auf wenige besonders bedeutungsvolle Gesetzesvorhaben konzentrieren.
    Zu den großen Gesetzesvorhaben auf dem Steuersektor rechne ich vor allem die Reform der Umsatzsteuer, die das Hohe Haus in dieser Legislaturperiode noch sehr eingehend beschäftigen wird.
    Die notwendige Reform der Reichsabgabenordnung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb müssen unter Umständen gewisse Teilgebiete, z, B. die Einführung der verbindlichen Auskunft und die Umgestaltung des Steuerstrafrechts und des Steuerstrafverfahrens vorweg einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden.
    Eine der vordringlichsten Aufgaben, die die Bundesregierung in allernächster Zeit in Angriff zu nehmen hat, ist eine Neuordnung der staatlichen Maßnahmen zur Förderung der Spartätigkeit. Die Lösung muß neben den gesellschaftspolitischen auch den haushaltswirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Notwendigkeiten Rechnung tragen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Grundsätzliche Fragen der Steuerpolitik werden auch im Rahmen der Finanzreform zur Diskussion gestellt, die von Bundeskanzler Erhard und den von ihm gebildeten Bundesregierungen entscheidend gefördert wurde.
    Das Reformvorhaben soll u. a. Fehlentwicklungen in den Finanzbeziehungen zwischen den verschiedenen Ebenen unseres Gemeinwesens — zwischen Bund, Ländern und Gemeinden — beseitigen. Die Finanzverfassung muß den Notwendigkeiten der Gegenwart angepaßt werden. Durch eine Änderung des Grundgesetzes und durch darauf aufbauende neue Gesetze sollen die Möglichkeiten für ein fruchtbares Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden und eine gesunde Weiterentwicklung unseres Staatswesens verbessert werden.
    Das große Reformwerk, meine Damen und Herren, mit seinen vielen Einzelheiten wird sicher nicht in einem Zuge verwirklicht werden können. Die Finanzreform wird uns eine Reihe. von Jahren beschäftigen. Der erste Abschnitt wird Änderungen der Finanzverfassung sowie die Aufgabenabgrenzung und die Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern enthalten müssen. Der zweite Abschnitt wird die Gemeindefinanzreform umfassen, die wegen des Zusammenhangs mit der neuen Einheitsbewertung und der Notwendigkeit der Angleichung der Steuerbelastung in der EWG voraussichtlich nicht vor 1970 abgeschlossen werden kann, aber natürlich schon im Rahmen der Maßnahmen des ersten Abschnitts vorbereitet werden muß.
    Die Bundesregierung begrüßt die aus den Reihen der Opposition bisher bekanntgewordenen positiven Erklärungen. Sie legt auf eine möglichst frühzeitige Abstimmung des Reformwerkes mit der Opposition und deren ständige Unterrichtung und Mitarbeit besonderen Wert.
    Parallel zur Finanzreform ist eine grundlegende Neuordnung des Haushaltswesens begonnen worden.
    Das Haushaltsrecht muß den Erfordernissen der Gegenwart angepaßt werden, der Haushaltsablauf muß modernisiert und durchsichtiger gestaltet werden und muß den volkswirtschaftlichen Erfordernissen noch stärker als bisher in der Haushaltswirtschaft Geltung verschaffen können.
    Neben der gesetzlichen Verankerung von neuen Grundsätzen für eine neue Haushaltspolitik müssen aber auch die aus den 20er Jahren stammenden Kassen-, Buchführungs- und Rechnungslegungsbestimmungen der fortgeschrittenen technischen Entwicklung angepaßt werden, und die hergebrachte Kameralistik muß ein Buchführungssystem mit wesentlich verbesserter Aussagekraft erhalten. Außerdem muß vor allem erreicht werden, daß die Zahlen und Zahlengruppen in neuzeitlichen Datenverarbeitungsanlagen laufend so aufbereitet werden, wie sie Bund und Länder für ihre Haushaltsplanungen und zur Vorbereitung finanz- und konjunkturpolitischer Maßnahmen dringend benötigen.
    Die gesetzliche Neugestaltung des Haushaltswesens ist durch den Arbeitskreis der Haushaltsabteilungsleiter inzwischen so weit vorbereitet, daß dem Hohen Hause demnächst der Entwurf einer neuen Haushaltsordnung vorgelegt werden kann, die vor allem auch die Haushaltsaufstellung und die Haushaltsausführung entsprechend den jeweiligen konjunkturpolitischen Erfordernissen erleichtern wird.



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    Was die Aufstellung des Haushalts betrifft, ist in der vergangenen Legislaturperiode den konjunkturpolitischen Erfordernissen durch die Begrenzung des Ausgabenwachstums in angemessenem Verhältnis zu dem erwarteten Zuwachs des Sozialprodukts auch ohne besondere gesetzliche Regelung Rechnung getragen worden.
    Für die Steuerung des Haushaltsvollzugs ist es das geringere Problem, in Zeiten einer Rezession die dann konjunkturpolitisch erforderlichen zusätzlichen Ausgaben zu veranlassen. Dazu ist das Rufen nach erhöhten Staatsausgaben viel zu laut und der Bedarf nach bedeutsamen Staatsinvestitionen viel zu groß.
    Die eigentliche Schwierigkeit besteht darin, in Zeiten wirtschaftlicher Hochspannung die Ausgaben zu drosseln und damit einem Nachfrageüberhang entgegenzuwirken. Die hierzu erforderlichen Steuerungsinstrumente sind bereits seit Jahren — genau seit dem Jahre 1960 — in die jährlichen Haushaltsgesetze eingebaut, womit ein wesentlicher Teil des konjunkturpolitischen Instrumentariums bereits vorliegt.
    Nach dem, was bisher in den Haushaltsgesetzen vorhanden ist, können bestimmte Ausgaben während des Haushaltsvollzugs nicht nur aus Deckungsgründen, sondern auch aus konjunkurpolitischen Gründen gesperrt werden. Dem besonderen Gewicht des Hochbaues im Rahmen der konjunkturellen Entwicklung ist dadurch Rechnung getragen, daß der Beginn von Hochbaumaßnahmen des Bundes durch ein besonderes Zustimmungserfordernis entsprechend der allgemeinen Wirtschaftslage beeinflußt werden kann.
    Darüber hinaus war in den Jahren 1962 bis 1965 eine allgemeine 20-Prozent-Sperre der Bauausgaben angeordnet, und das Haushaltsgesetz 1966 sieht die Möglichkeit dazu ebenfalls vor.
    Was jetzt noch vor allem fehlt, ist die Möglichkeit, die Haushalte der Länder und Gemeinden bei der Steuerung des Wirtschaftsablaufs einzubeziehen. Dies ist um so wichtiger, als die öffentlichen Investitionen mit ihrer direkten Wirkung auf den Wirtschaftsablauf zu fast 75 % von den Ländern und Gemeinden durchgeführt werden. Das dringliche Problem der Erfassung der Länder- und Gemeindehaushalte ist eine vorrangige Aufgabe, die aber nur im Rahmen der Finanzreform gelöst werden kann.
    Voraussetzung für diese Einbeziehung der Länder- und Gemeindehaushalte in die gesamtwirtschaftlichen Überlegungen ist eine wirklich befriedigende Abstimmung der Finanzpolitik mit den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und Notwendigkeiten. Das alles verlangt eine mittelfristige Vorausschau, die alle öffentlichen Haushalte erfaßt. Die Vorarbeiten zu dieser gesamtwirtschaftlichen Vorausschau sind ebenfalls weit fortgeschritten.
    Im Bereich des Bundes ist die mittelfristige Vorausschau verwirklicht. Damit ist einem wesentlichen Anliegen im Rahmen der Haushaltsreform bereits entsprochen, ohne daß der Gesetzgeber bemüht werden mußte.
    Der Bundesminister der Finanzen hat im Jahre 1964 mit einer dreijährigen Vorausschätzung begonnen. Im Finanzbericht 1966, der Ihnen vorliegt, ist eine nunmehr auf einen Zeitraum von fünf Jahren ausgedehnte, wesentlich verbesserte Finanzvorausschau bis zum Jahre 1970 enthalten.
    Die mittelfristige Vorausschau stellt ein wesentliches Hilfsmittel zur Erleichterung finanzpolitischer Entscheidungen dar. Ausdrücklich möchte ich vor dem Trugschluß warnen, daß die Aufstellung einer solchen mittelfristigen Vorausschau ein Zaubermittel sei, durch das sich die finanzwirtschaftlichen Probleme gewissermaßen von selbst in das Nichts auflösen. Die mittelfristige Vorausschau ist immer nur ein Orientierungsmittel. Die Probleme werden durch die Vorausschau nicht beseitigt, sondern nur offengelegt. Die mittelfristige Vorausschau zwingt jeden verantwortungsvollen Politiker dazu, .über die öffentliche Aufgabenerfüllung in sachlicher und zeitlicher Hinsicht gründlich nachzudenken. Eine Vollzugsverbindlichkeit kann mit ihr nicht verbunden sein.
    Der Wert der neuen Haushaltsvorausschau liegt in der klaren Erkenntnis, welche Anstrengungen nötig sein werden, um den Haushaltsausgleich in den nächsten vier Jahren sicherzustellen. Im Bereich der beeinflußbaren Ausgaben liegen nach meiner Meinung für unsere Zukunftsvorsorge so wichtige Aufgaben wie die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die allgemeine Wissenschaftsförderung einschließlich der Maßnahmen zur Strukturverbesserung in der Landwirtschaft und die Verbesserung unseres Verkehrswesens. In diesem Bereich sind ins Gewicht fallende Kürzungen kaum möglich, ohne die Grundlagen für die weitere gedeihliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik zu schwächen.
    Ich glaube, daß nach den Aussagen der mittelfristigen Vorausschau deshalb wieder einschneidende Maßnahmen notwendig werden, durch die das Gesamtvolumen der Ausgaben des Bundes auch im Jahre 1967 und in den Folgejahren auf eine Höhe begrenzt wird, die den im Grundgesetz vorgeschriebenen Ausgleich des Haushalts sicherstellt, darüber hinaus aber auch einem konjunkturgerechten Verhalten des Bundes entspricht. Ich rechne dabei auf die Einsicht aller, weil es um das Wohl des Ganzen geht.
    Nach diesem Ausblick darf ich nun nochmals ganz kurz auf den Haushalt 1966 zurückkommen. An Ihnen, meine Damen und Herren, liegt es nun, dem Haushalt 1966 seine endgültige Gestalt zu geben. Ich habe Ihnen dargelegt, daß der Regierungsentwurf 1966 sehr viel weniger mit Risiken behaftet ist, als es sein Vorgänger war. Schaffen Sie bitte keine neuen Risiken! Sie selbst haben mit den Beschlüssen zum Haushaltssicherungsgesetz die Grundlage für diesen Haushalt gelegt, eine solide und feste Grundlage.
    Selbstverständlich kann der Bund allein die Stabilität nicht garantieren. Der Bundeshaushalt entscheidet — wie ich es eingangs dargelegt habe — nur über 14 % des Sozialprodukts. Dieser Anteil ist — absolut gesehen — gewiß außerordentlich hoch,



    Bundesminister Dr. Dahlgrün
    aber er darf in seiner konjunkturellen Wirkung auch nicht überschätzt werden.
    Überhaupt kommt es ja in unserem Lande — Gott sei es gedankt — nicht allein auf den Staat an. Fast wichtiger ist, daß auch die Wirtschaft in allen ihren Teilen sich konjunkturbewußt verhält. Ich spreche hier besonders die Sozialpartner, die Gewerkschaften und die Unternehmer in ihrer Verantwortung an. Alles Gegensteuern durch konjunkturgerechte Geld-, Kredit- und Finanzpolitik wird nicht zum Ziele führen, wenn gleichzeitig die Nachfrage im privaten Bereich davonläuft, sei es durch Ausnutzung von Engpässen im Angebot mit der Folge von Preissteigerungen, sei es durch Ausnutzung der Knappheit der Arbeitskräfte mit der Folge von übersteigerten Lohnforderungen und übersteigerten Lohnzugeständnissen.
    Die Bundesregierung hat sich bemüht, mit dem Haushaltsplan und den vorangegangenen Entscheidungen zur Haushaltssicherung allen berechtigten Erwartungen zu entsprechen. Wenn Sie, meine Damen und Herren, sich jetzt darum bemühen werden, neue positive Akzente zu setzen und möglicherweise die Ausgaben noch weiter zu kürzen, wird die Bundesregierung dieses Bemühen nur begrüßen können.
    Die öffentlichen Ausgaben sind aber — das muß man sich dabei überlegen — nicht unbegrenzt elastisch. Beliebig lassen sie sich nicht zusammendrücken. Die öffentliche Hand hat lebenswichtige Aufgaben für uns alle zu erfüllen, die nicht vernachlässigt werden dürfen, weil sie — wie die Sozialinvestitionen — für die künftige Entwicklung unseres Volkes von kaum zu überschätzender Bedeutung sind. Auf diese wesentlichen Aufgaben des Staates müssen wir uns alle wieder stärker besinnen. Es wird aber von der Regierung und vom Bundesminister der Finanzen die Quadratur des Zirkels verlangt, wenn man fordert, die Gesamtausgaben im Rahmen des Sozialproduktwachstums zu halten und zugleich neben den zukunftswichtigen Sozialinvestitionen auch die Ausgaben für den Sozialkonsum zu steigern. Wenn der Haushalt weiterhin in den Dienst der Geldwertstabilität gestellt werden soll, wenn dabei die Sozialinvestitionen nicht vernachlässigt werden sollen, dann muß der Sozialkonsum zurückstehen.
    Diese Zwangslage fordert von uns allen klare Entscheidungen. Der 5. Deutsche Bundestag, wir alle, werden nicht zuletzt daran gemessen werden, wie wir uns dieser Aufgabe gestellt und wie wir diese Probleme gelöst haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Damit ist das Haushaltsgesetz 1966 eingebracht.
Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 1966 wird von dem Herrn Bundesschatzminister eingebracht. Ich gebe ihm das Wort.
Dr. Dollinger, Bundesschatzminister: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ich habe die Ehre, im Namen der Bundesregierung dem Hohen Hause den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes für das Rechnungsjahr 1966 vorzulegen. Mit Abwicklung des ERP-Plans 1965 erreichten die Finanzierungshilfen des ERP-Sondervermögens den beachtlichen Umfang von 19,6 Milliarden DM. Mit einem Betrag von 13,6 Milliarden DM wurde die Wirtschaft in Westdeutschland gefördert, rund 6 Milliarden DM wurden als Hilfe an die Berliner Wirtschaft gegeben. Damit ist Berlin, das durch die Abschnürung vom übrigen Bundesgebiet erhebliche wirtschaftliche Probleme zu bewältigen hat, in ganz besonderem Maße an den vom ERP-Sondervermögen gewährten Finanzierungshilfen beteiligt worden. Gegenwärtig weist das ERP-Sondervermögen einen Vermögensbestand von rund 8,4 Milliarden DM auf.
Bei der Durchführung der Finanzierungsmaßnahmen im Rechnungsjahr 1965 hat sich erneut gezeigt, daß das ERP-Sondervermögen ein unentbehrliches wirtschaftspolitisches Instrument zur Leistung wichtiger Aufgaben der Strukturpolitik ist und mit seinen Förderungshilfen sehr wesentlich zur Finanzierung gesamtwirtschaftlich notwendiger Investitionen der Wirtschaft beitragen kann und beigetragen hat.
Der ERP-Wirtschaftsplan 1966 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1 596 887 000 DM ab. Effektiv werden im Rechnungsjahr 1966 1 054 940 000 DM zur Verfügung stehen. Von diesem Betrag entfallen 362 183 000 DM auf die Berlin-Hilfe, 465 180 000 DM auf Finanzierungsmaßnahmen zugunsten der Wirtschaft in Westdeutschland und 227 577 000 DM auf die Entwicklungshilfe. Die Differenz zu den Gesamtausgaben von 1 596 887 000 DM ergibt sich aus dem haushaltsmäßig notwendigen Nachweis durchlaufender Einnahmen und Ausgaben, insbesondere eines Betrages von rund 500 Millionen DM zu Lasten des Exportliquiditätsfonds.
Zu den Schwerpunktmaßnahmen des Finanzierungsprogramms 1966 zählen die Mittelstandsförderung einschließlich der Förderung der Wirtschaft in den Zonenrandgebieten, die Struktur- und Anpassungsbeihilfen und die Kredithilfen für Investitionen zur Reinhaltung der Gewässer und der Luft.
Das Mittelstandsprogramm des ERP-Sondervermögens wird mit einem Betrag von 200 Millionen DM gegenüber 204 Millionen DM im Rechnungsjahr 1965 unverändert fortgeführt. Im Vordergrund des Programms stehen wiederum die Errichtung von Betrieben in neuen Wohnsiedlungen. — diese Vorhaben wurden 1965 mit einer Zahl von 1185 gefördert —, die Gründung selbständiger Existenzen durch Nachwuchskräfte — im Jahre 1965 waren es 2220 Fälle — und die Gewährung von Kredithilfen an die gewerbliche Wirtschaft in den Fördergebieten. Es ist beabsichtigt, einen Teil der Programme, soweit dies möglich ist, aus Bankenmitteln aufzustocken. Nach den bisher hierzu geführten Verhandlungen werden sich in gewissem Umfange zusätzliche Kapitalmarktmittel beschaffen lassen.
Im Interesse einer nachhaltigen Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Zonenrandgebiet wurde die Finanzierungshilfe mit 100 Millionen DM



Bundesminister Dr. Dollinger
angesetzt, also mit dem gleichen Betrag wie im Jahre 1965.
Im Rahmen der Struktur- und Anpassungshilfen, für die insgesamt 183 Millionen DM vorgesehen sind, verdienen insbesondere die Programme zur Umstellung und Anpassung der gewerblichen Wirtschaft an Strukturveränderungen im internationalen Wettbewerb und die Finanzierung von Aufträgen an deutsche Werften besondere Erwähnung. Die Fortführung des Auftragsfinanzierungsprogramms zugunsten der Werftindustrie soll dazu beitragen, die Wettbewerbsnachteile, die den deutschen Werften durch die Subventionierung der ausländischen Werften entstehen, auszugleichen und die Konditionen für Lieferungen von Schiffsbauten den Erfordernissen des internationalen Marktes anzupassen.
Für die Finanzierung von Investitionen zur Reinhaltung der Gewässer und der Luft werden einschließlich einer Bindungsermächtigung von 7 Millionen DM 77 Millionen DM zur Verfügung stehen.
Im Vordergrund der Finanzierungshilfe für die Berliner Wirtschaft steht wie bisher die Investitionsfinanzierung und die Finanzierung von Aufträgen westdeutscher Unternehmen an die Berliner Wirtschaft. Insgesamt sind für diese beiden Maßnahmen rund 319 Millionen DM vorgesehen.
Die Förderung der Zuwanderung von Arbeitskräften nach Berlin ist für die Entwicklung der Berliner Wirtschaft von großer Bedeutung. Dazu gehört auch der Bau von Wohnungen für diese Arbeitskräfte und ihre Familien. Das ERP-Sondervermögen unterstützt diese Bemühungen seit einigen Jahren durch Bereitstellung zinsbegünstigter Kredite. Im Rechnungsjahr 1965 wurde ein neues Programm für die Schaffung von Wohnungen für mittlere und gehobene Führungskräfte der gewerblichen Wirtschaft eingeleitet, für dessen Anfinanzierung 4,5 Millionen DM bereitgestellt wurden. Der ERP-Wirtschaftsplan 1966 enthält einen weiteren Ansatz von 11,5 Millionen DM. Daneben sind für den Bau von Facharbeiterwohnungen 10 Millionen DM vorgesehen.
Aus den für die Entwicklungshilfe veranschlagten Mitteln werden 95 Millionen DM für die Kapitalhilfe, 80 Millionen DM für die Finanzierung von Lieferungen deutscher Unternehmungen nach Entwicklungsländern sowie 14 Millionen DM für die Finanzierung von Niederlassungen deutscher Unternehmen in Entwicklungsländern bereitgestellt. Das letztgenannte Programm kann aus der im ERP-Entwicklungshilfegesetz enthaltenen Bindungsermächtigung im Bedarfsfalle auf 20 Millionen DM aufgestockt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Finanzierungsmaßnahmen des ERP-Sondervermögens sind jedoch mit der Gewährung von Krediten an die Wirtschaft nicht erschöpft. Gemäß § 4 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1966 soll der Bundesschatzminister ermächtigt werden, zu Lasten des ERP-Sondervermögens Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Millionen DM zu übernehmen. Diese Burgschaftsermächtigung ergänzt die Kreditprogramme und erweitert dadurch den Förderungsrahmen des ERP-Sondervermögens. Sie schafft in vielen Fällen
die Voraussetzung dafür, daß ohne einen Einsatz von Kreditmitteln wichtige Investitionen durchgeführt werden können, und verstärkt damit die Elastizität dieses Kapitalfonds.
Abschließend darf ich feststellen, daß das ERP-Sondervermögen mit seinen Förderungsmaßnahmen wesentlich zur Erfüllung wirtschaftspolitischer Aufgaben beigetragen und der Wirtschaft bei der Durchführung von Investitionen wertvolle Hilfe geleistet hat. Das jährliche Finanzierungsvolumen von über 1 Milliarde DM kann — das hat das Jahr 1965 gezeigt — nicht mehr alle Wünsche und Forderungen der Wirtschaft erfüllen. Die ERP-Hilfe kann immer nur Hilfe zur Selbsthilfe sein" und muß im Interesse eines möglichst hohen Wirkungsgrades auf die Finanzierung von Schwerpunktmaßnahmen begrenzt bleiben. Die Schwerpunktbildung bei der Verwendung der verfügbaren Mittel unter Anpassung der Programme an die wirtschaftliche Entwicklung muß daher auch künftig oberster Grundsatz der Förderung aus dem ERP-Sondervermögen bleiben.
Meine Damen und Herren, die Anlage 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs enthält den Wirtschaftsplan des Sondervermögens für berufliche Leistungsförderung für das Rechnungsjahr 1966. Er schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1 005 000 DM ab.
Als Folge des Haushaltssicherungsgesetzes entfällt die nach dem Leistungsförderungsgesetz den Bundeshaushalt verpflichtende Kapitalzuführung an das Sondervermögen von jährlich 50 Millionen DM für das Rechnungsjahr 1966. Die kontinuierliche Weiterführung der Förderungsmaßnahmen ist trotz dieses Ausfalles durch die Übertragung der Vorjahresausgabereste gesichert. Die geringe Inanspruchnahme der erstmals im Rechnungsjahr 1965 bereitgestellten Programmbeträge ist unter anderem darauf zurückzuführen, daß infolge der mit der Projektierung der speziellen Bauvorhaben verbundenen zeitraubenden Planungsarbeiten Anträge auf Finanzierung baureifer Projekte erst gegen Ende des Vorjahres eingereicht wurden. Bei der individuellen Förderung mußten die Lehrgänge erst anlaufen.
Der Mitteleinsatz des Sondervermögens für 1966 orientiert sich an den Einzelansätzen des Wirtschaftsplans für das Rechnungsjahr 1965. Hiernach stehen für die institutionelle Förderung rund 35 Millionen DM und für die individuelle Förderung 15 Millionen DM zur Verfügung. Die Einzelansätze der institutionellen Förderung betragen: rund 20 Millionen DM für überbetriebliche Berufsfortbildungsstätten und -einrichtungen, 10 Millionen DM für überbetriebliche Lehrwerkstätten und Einrichtungen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, 5 Millionen DM für überbetriebliche Einrichtungen zur Fortbildung von Ausbildungsfachkräften. Sie sind gegenseitig deckungsfähig. Damit kann notwendigen Prioritäten Rechnung getragen werden.
Nach den bisher bekannten Planungen der Antragsberechtigten muß bereits jetzt mit einem Antragsvolumen von rund 28 Millionen DM gerechnet werden. Bewilligt wurden bisher Anträge mit einer Darlehenssumme von 2,7 Millionen DM. Anträge mit einer Darlehenssumme von rund



Bundesminister Dr. Dollinger
10,1 Millionen DM liegen zur Entscheidung vor. Mit dem Eingang weiterer Anträge ist in Kürze zu rechnen.
Die Mehrzahl der förderungsfähigen Projekte wird von den Handwerkskammern getragen. Nach Abschluß der Projektplanungen liegen nunmehr auch erste Anträge aus dem Bereich der Industrie und des Handels zur anteiligen Finanzierung überbetrieblicher Lehrwerkstätten und Fortbildungseinrichtungen vor.
Es muß sonach davon ausgegangen werden, daß die für 1966 für die institutionelle Förderung verfügbaren Mittel voll beansprucht werden.
Eine ähnliche Entwicklung dürfte auch für die individuelle Förderung nach Überwindung der sich bei der Breite des individuellen Förderungsprogramms zur beruflichen Fortbildung ergebenden Anlaufschwierigkeiten zu erwarten sein.
Sollten die auf 1966 übertragenen Ausgabereste aus 1965 in Höhe von rund 47 Millionen DM nicht ausreichen, können weitere Zusagen auf Grund der im Wirtschaftsplan enthaltenen Bindungermächtigung bis zu einer Höhe von 50 Millionen DM eingegangen werden.
Meine Damen und Herren, der ERP-Wirtschaftsplan und der Wirtschaftsplan des Sondervermögens für die berufliche Leistungsförderung sollen auch im Jahre 1966 zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit unserer Volkswirtschaft beitragen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die beiden Vorlagen Tagesordnungspunkte 2 und 3 werden morgen, Donnerstag, um 10 Uhr besprochen.
    Es liegt Ihnen eine Liste auf Überweisung von Vorlagen der Bundesregierung, die keiner Beschlußfassung bedürfen, an die zuständigen Ausschüsse nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung vor. — Gegen die beabsichtigte Überweisung erhebt sich kein Widerspruch; dann sind folgende Überweisungen beschlossen:
    Vorlage des Bundesschatzministers betr. Ergebnisse der Entbehrlichkeitsprüfung und der Veräußerung von Bundesgelände zu Zwecken des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung — Bezug: Beschluß des Bundestages vom 18. Mai 1962 — Drucksache V/308 — an den Ausschuß für das Bundesvermögen — federführend — und den Ausschuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen sowie den Haushaltsausschuß,
    Vorlage der Sprecher der deutschen Delegation in der Beratenden Versammlung des Europarates betr. Bericht über die Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates vom 24. bis 27. Januar 1966 — Drucksache V/326 — an den Auswärtigen Ausschuß.
    Heute nachmittag um 14 Uhr fahren wir mit der Fragestunde fort. Um 15 Uhr beginnt die Aussprache über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft.
    Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr.

    (Unterbrechung der Sitzung von 10.31 Uhr bis 14.01 Uhr.)