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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 23. Sitzung Bonn, den 18. Februar 1966 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/301, V/303) Fragen des Abg. Logemann: Benachteiligung von Ferngesprächen über das Fernamt gegenüber dem Selbstwählferndienst Bornemann, Staatssekretär 985 B, 986 B Logemann (FDP) 985 D Frage des Abg. Logemann: Umstellung auf Selbstwählferndienst im Bereich der OPD Bremen Bornemann, Staatssekretär 986 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Gedenkmarke zum 100. Geburtstag von Käthe Kollwitz Bornemann, Staatssekretär 986 C Kahn-Ackermann (SPD) 986 D Dr. Hellige (FDP) 987 B Fellermaier (SPD) 987 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 988 A Könen (Düsseldorf) (SPD) 988 A Frage des Abg. Dr. Hellige: Aushändigung der auf Paketkarten, Zahlkarten und Postanweisungen verklebten Freimarken an die Empfänger Bornemann, Staatssekretär 988 B Dr. Hellige (FDP) 988 C Kahn-Ackermann (SPD) 988 D Frage des Abg. Dröscher: Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen 1966 Höcherl, Bundesminister 989 B Dröscher (SPD) 989 C Fellermaier (SPD) 989 D Fragen des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Schlachtpferdetransporte 989 D Fragen des Abg. Wächter: Berechnungspreise für die Abschöpfungen bei Rindfleisch Höcherl, Bundesminister 990 B Wächter (FDP) 990 C Fragen des Abg. Baier: Studien- und Modellvorhaben zur Erneuerung von Städten und Dörfern Dr. Schornstein, Staatssekretär . 990 D Baier (CDU/CSU) 991 A Dröscher (SPD) 991 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 992 A Frage des Abg. Reichmann: 40-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst Dr. Schäfer, Staatssekretär 992 C Reichmann (FDP) 992 D TT Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 Frage des Abg. Kubitza: Deutsch-englischer Jugendaustausch Dr. Barth, Staatssekretär 992 D Kubitza (FDP) 993 A Baier (CDU/CSU) 993 C, 994 A Moersch (FDP) 993 C Dr. Rinderspacher (SPD) 993 D Fragen der Abg. Frau Freyh: Ergänzung der Ausbildungszulagen nach dem Bundeskindergeldgesetz 994 A Frage des Abg. Haehser: Beeinträchtigung der Förderung des 2. Bildungsweges 994 A Frage des Abg. Sanger: Ubersicht über die Pressegesetze in den deutschen Ländern Dr. Schäfer, Staatssekretär 994 B Sänger (SPD) 994 C Moersch (FDP) 994 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ruhezeit zwischen zwei Dienstschichten für Bundesbeamte Dr. Schäfer, Staatssekretär 995 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) 995 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Neue Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Dr. Schäfer, Staatssekretär 995 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 995 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Altersversorgung der Angestellten, die erst nach 1945 im vorgerückten Lebensalter in den öffentlichen Dienst getreten sind Dr. Schäfer, Staatssekretär 995 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) 996 A Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Amerikanische Manöver „Marne-Mauler" — Flur- und Straßenschäden in Unterfranken Grund, Staatssekretär 996 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 996 C Frage des Abg. Dröscher: Karabinerausbildung von Arbeitnehmern bei alliierten Dienststellen Grund, Staatssekretär 997 A Dröscher (SPD) 997 A Frage des Abg. Folger: Pünktliche Überweisung von Sparprämien an die Banken Grund, Staatssekretär 997 B Folger (SPD) 997 D Könen (Düsseldorf) (SPD) 998 A Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255) Höcherl, Bundesminister 998 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Schwabe, Marx (München), Folger, Seuffert, Dr. Müller (München), Haage (München), Porzner, Figgen u. Gen. betr. Antrag der Stadt München auf Übertragung der Olympischen Spiele (Drucksachen V/72, V/299) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/298) Dr. Kempfler (CDU/CSU) 1005 B Antrag betr. Änderung des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts, hier: Hochschullehrer, wissenschaftliche Assistenten . und Lektoren (Abg. Schmitt-Vockenhausen, Dr. Lohmar, Dr. Rau und Fraktion der SPD) (Drucksache V/173) Dr. Rau (SPD) 1005 D Dr. Martin (CDU/CSU) 1007 D Moersch (FDP) 1008 D Antrag betr. Besoldungsreform (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/271), in Verbindung mit Antrag betr. Studienkommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das Beamtenrecht (Abg. Schmitt-Vockenhausen, Gscheidle, Wilhelm, Collet, Gertzen, Haar [Stuttgart], Hansing, Kunze, Lautenschlager, Frau Renger, Schonhofen, Urban und Fraktion der SPD) (Drucksache V/181), mit Antrag betr. einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und über Harmonisierung der Stellenpläne (SPD) (Drucksache V/185), mit Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 III Antrag betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (SPD) (Drucksache V/184) und mit Antrag betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung nach Art. 131 GG (SPD) (Drucksache V/183) Wagner (CDU/CSU) 1010 A, 1018 A Gscheidle (SPD) 1011 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 1016 B Dorn (FDP) 1018 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. März 1964 mit der Republik der Philippinen über die Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/140); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/293) — Zweite und dritte Beratung — 1020 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten ... usw. (Drucksachen V/164, V/230), in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über das Recht der Landwirte, die Angehörige eines Mitgliedstaates sind und sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen haben, auf Zugang zu Genossenschaften, sowie für eine Richtlinie des Rats über das Recht der Landwirte, die Angehörige eines Mitgliedstaates sind und sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen haben, auf Zugang zu den verschiedenen Arten von Krediten (Drucksachen V/166, V/285), und mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den geänderten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung von Art. 11 der Verordnung Nr. 23 hinsichtlich Orangen, sowie über den geänderten Entwurf für eine Entschließung des Rats betr. die Finanzierung der Subventionen für die Apfelsinenerzeuger (Drucksachen V/162 [neu], V/294) und 1020 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1966) (Drucksachen V/133, V/284) 1021 C Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses zu dem Bericht des Bundesministers des Auswärtigen betr. Verfolgung von Ansprüchen deutscher unehelicher Kinder gegenüber Mitgliedern der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte (Drucksachen V/106, V/297) 1021 C Antrag betr. Verbleib der Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach (Abg. Herold, Seidel, Freiherr von und zu Guttenberg, Röhner, Dr. Starke [Franken], Geldner u. Gen. und Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/262) . . 1021 D Antrag betr. Sicherheit in der Zivilluftfahrt (Abg. Börner, Seifriz, Iven und Fraktion der SPD) (Drucksache V/241) Börner (SPD) 1022 A Wagner (CDU/CSU) 1022 A Nächste Sitzung 1022 C Anlagen 1023 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 985 23. Sitzung Bonn, den 18. Februar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 17. Sitzung, Seite 687 D, Zeile 1 statt „eine" keine. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 18. 2. Frau Albertz 18.2. Arendt (Wattenscheid) 18.2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18.2. Bading 7. 3. Dr. Barzel 19.2. Bauer (Wasserburg) 18.2. Prinz von Bayern 23. 2. Dr. Becher (Pullach) 18.2. Frau Berger-Heise 18. 2. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Berlin 18.2. Dr. Birrenbach 18.2. Blumenfeld 18.2. Dr. Burgbacher 18. 2. Burger 10.4. Cramer 18.2. Diekmann 18.2. Dr. Dittrich * 18.2. Eisenmann 18.2. Frau Dr. Elsner * 18. 2. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 28.2. Flämig ** 18.2. Dr. Franz 18. 2. Frau Freyh 18. 2. Fritz (Wiesbaden) 31.3. Frau Funcke 18.2. Gibbert 18. 2. Dr. Gleissner 18. 2. Graaff 18.2. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 3. Haage (München) 18. 2. Hahn (Bielefeld) * 18. 2. Hamacher 28.2. Häussler 18.2. Hauffe 18. 2. Hirsch 18.2. Illerhaus * 18. 2. Jacobi (Köln) 18. 2. Jahn (Marburg) 18. 2. Dr. h. c. Jaksch 18. 2. Josten 19.2. Frau Kalinke 18. 2. Kiep 18.2. Klein 5. 3. Klinker 18. 2. Kohlberger 18.2. Frau Krappe 28.2. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Kriedemann * 18. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 2. Dr. Lenz (Bergstraße) 18. 2. Liedtke 8. 3. Dr. Löhr 18.2. Dr. Lohmar 18.2. Lücker (München) * 18. 2. Metzger 18. 2. Michels 18. 2. Dr. Miessner 12. 3. Missbach 18.2. Dr. Morgenstern 18.2. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 18.2. Müller (Aachen-Land) * 18.2. Dr. Müller (München) 18.2. Pöhler 18. 2. Dr. Pohle 18.2. Frau Renger 18. 2. Riedel (Frankfurt) * 18. 2. Dr. Ritgen 18. 2. Rösing 18.2. Russe (Bochum) 18.2. Schmidt (Hamburg) 18.2. Schmitt (Lockweiler) 18. 2. Frau Schroeder (Detmold) 18. 2. Schultz (Gau-Bischofsheim) 18. 2. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Dr. Serres 18.2. Seuffert 18.2. Spitzmüller 18.2. Dr. Staratzke 18.2. Strohmayr 18.2. Struve 18.2. Dr. Süsterhenn 18.2. Urban 18.2. Wendelborn 18. 2. Wieninger 18.2. Dr. Wilhelmi 18.2. Baron von Wrangel 18.2. Wurbs 18.2. Zerbe 5.3. Dr. Zimmermann 18. 2. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schwabe zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses und des Berichts des Haushaltsausschusses betr. Antrag der Stadt München auf Übertragung der Olympischen Spiele (Drucksachen V/72, V/298 und V/299). Als am 30. November 1965 bekannt wurde, daß sich die Stadt München um die olympischen Sommerspiele bewerben würde, wurde die Öffentlichkeit gleichzeitig darüber unterrichtet, daß der Herr Bundeskanzler, der Herr bayerische Ministerpräsident und der Herr Präsident des Deutschen Sportbundes und des Nationalen Olympischen Komitees Willi Daume in einer gemeinsamen Besprechung 1024 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 dem Münchener Oberbürgermeister Dr. Vogel ihre volle Unterstützung zugesagt hätten. Nach dieser dankenswerten Entscheidung der drei Exekutiven von Bund, Land und Gemeinden schien es angebracht, zügig und eindeutig eine Erklärung der obersten Legislative herbeizuführen. Aus diesem Grund wurde der vorliegende Antrag V/72 am 2. Dezember 1965 eingebracht. Er soll unterstreichen, daß es sich — ohne jedes falsche Pathos sei das ausgedrückt — hier um einen aufrichtigen Wunsch des gesamten deutschen Volkes handelt, die Jugend der Welt zu ihrem friedlichen Wettstreit bei sich zu Gast zu sehen. Und weil es ein Anliegen des ganzen deutschen Volkes ist, deshalb sollten auch die gewählten Vertreter Gelegenheit nehmen, diesem Antrag der Stadt München zuzustimmen. Mehr als das: Sie sollen zum Ausdruck bringen, daß das Parlament zum gegebenen Zeitpunkt auch bereit sein wird, die finanziellen Konsequenzen aus dieser Zustimmung zu übernehmen. Wenn der Haushaltsausschuß in der ihm von Amts wegen eigenen nüchternen Sprache in der Drucksache V/98 erklärt, daß im Rechnungsjahr 1966 noch keine Kosten entstehen, so muß man ihm gleichwohl dankbar dafür sein, daß er im Grundsatz dem Anliegen zustimmt und mit einer Drittelung der Kosten einverstanden ist. Der vorliegende Antrag hat vermutlich zu einem bescheidenen Teil dazu beigetragen, die nach dem 30. November 1965 hier und da aufgetretenen innerdeutschen Standorterwägungen abzuklären und eindeutig auf München zu konzentrieren. Eine weitere Aufgabe des Antrages und der ohne Zweifel erfolgenden einmütigen Zustimmung des Parlaments ist die Unterstützung des Münchener Antrages bei der im April dieses Jahres erfolgenden Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees im Rahmen seiner Sitzung in Rom. Wir hatten vor wenigen Tagen Gelegenheit, den außergewöhnlich eindrucksvollen olympischen Farbtonfilm „Tokio 1964" zu sehen. Die Anwesenheit des Herrn Bundeskanzlers und vieler hoher Vertreter der Bundesrepublik bei der festlichen Aufführung in Bad Godesberg ließ neben der dem Gegenstand gemäßen offiziellen Anteilnahme doch wohl auch verspüren, daß anläßlich dieser Veranstaltung der allgemeine und sehr herzliche Wunsch im Raume stand, daß Deutschland in absehbarer Zeit Gelegenheit haben möge, nicht nur Teilnehmer, sondern auch Veranstalter der olympischen Spiele zu sein. Der Deutsche Bundestag hat ganz sicherlich die Pflicht, neben der Spontaneität eines solchen Wunsches und neben seinem emotionellen Gehalt die Realitäten zu prüfen und auch jene Argumente zu wägen, die als Begründung für Vorbehalte verschiedener Art in der Öffentlichkeit genannt werden. Eine Reihe solcher skeptischer Gesichtspunkte ergaben sich bei den Überlegungen, ob die bayerische Landeshauptstadt dem Besuch der vielen tausend Athleten und der aber tausend Besucher gewachsen sei. Mein Münchener Kollege Franz Marx und seine bayerischen Freunde haben diese Frage mit uns zusammen sehr eingehend besprochen. Insbesondere hat sich die gesamte deutsche Presse zu diesem Fragenkomplex umfassend geäußert. München steht mit derzeit annähernd 16 000 Hotelbetten an der Spitze der deutschen Großstädte. Über Art und Umfang seiner Verpflegungsbetriebe braucht man im Deutschen Bundestag keine Ausführungen zu machen; das hieße wohl, Bier nach München zu tragen. Für den Neubau und den Ausbau der Sportstätten und der Verkehrsmittel liegen übersehbare und realisierbare Pläne vor. Das Internationale Olympische Komitee legt besonderen Wert auf ein breit angelegtes kulturelles Programm. Dazu bietet München ausgezeichnete Voraussetzungen. Im Augenblick kommt es indessen nicht nur darauf an, darzulegen, was bis zum Sommer 1972 geschehen kann. Für den Moment, daß heißt für die bevorstehende Entscheidung des IOC muß man sich klar darüber sein, daß der internationale Attraktivwert für eine solche Wahl von größter Bedeutung ist. In dieser Hinsicht hat sich das gastfreundliche München weltweit einen guten Namen und eine außerordentliche Anziehungskraft geschaffen. Der Deutsche Bundestag unterstützt also nicht nur ein einzigartig wichtiges, sondern auch ein aussichtsreiches Anliegen. Die Fraktionen dieses Hohen Hauses sehen sich naturgemäß sehr oft veranlaßt, in kontroverser Diskussion um anstehende Entscheidungen zu ringen. Der Antrag V/72 und der Bericht des Innenausschusses V/299 bieten unbestreitbar eine hervorragende Gelegenheit zu einer gemeinschaftlichen und einmütigen Willenskundgebung. Wenn der Antrag der Stadt München Erfolg hat, wenn uns die Durchführung der Olympischen Spiele 1972 übertragen wird, dann wird sich der Deutsche Bundestag sicherlich noch mehr als einmal mit diesem großen Fragenkomplex zu befassen haben, und er wird es sicher gerne tun. Denn diese Aufgabe fordert dann von uns allen jede nur denkbare Mithilfe. So zeichnet sich für das Parlament der Aspekt eines edlen vorolympischen Wettstreites ab: Jeder, der sich guten Willens beteiligt, darf als Teilhaber am Sieg, das heißt am erfolgreichen Verlauf der olympischen Sommerspiele 1972 bezeichnet werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 14. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/251 Frage XVII/4) : In welcher Form gedenkt die Bundesrepublik, einen Beitrag zu dem in diesem Jahr anlaufenden UNESCO-Programm zur Bekämpfung des Analphabetentums zu leisten? Das Alphabetisierungsprogramm der UNESCO sieht zunächst die Durchführung und Auswertung von sieben Versuchsprojekten in verschiedenen Ländern vor. Es besteht nach meinem Dafürhalten kein dringender Anlaß, diese sieben Projekte durch ein deutsches Versuchsvorhaben zu erweitern. Die Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 1025 Bundesregierung wird jedoch nach Abschluß dieser Testreihe und Kenntnis der sich daraus ergebenden Planung der UNESCO prüfen, inwieweit sie innerhalb dieser Planung auf bilateraler Basis ein Teilprogramm — beispielsweise für ein Entwicklungsland — übernehmen kann. Eine finanzielle Förderung der Arbeit der UNESCO wird laufend in Form der von Jahr zu Jahr erhöhten Beiträge der BRD zum UN-Spezial-Fonds *) geleistet. Die Bundesregierung führt seit 1963 eigene Projekte der Alphabetisierung und Erwachsenenbildung in Afrika und Lateinamerika durch, die neben reinen Materialhilfen — hier auch für ein UNESCO-Programm — vorwiegend in der Ausbildung von Fachkräften und der Förderung von Institutionen und technischen Hilfseinrichtungen bestehen. Gesamtförderungsbetrag 1963-1965 rund 1,6 Mio DM. Bilaterale Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland in der Alphabetisierung und Erwachsenenbildung A. Afrika 1. Reine Materialhilfen a) Regierung Niger 3 Materialspenden in den Jahren 1963/64/65 als Beitrag zu einer Alphabetisierungskampagne der UNESCO-Kommission insgesamt: 200 Transistorgeräte 10 000 Schultafeln 230 Petromaxlampen Gesamtbetrag: rund 100 000,— DM b) Guinea Druckkosten für ein Lehrbuch in der Peul-Sprache 1963 — 50 000,— DM (Gesamtförderung: 150 000,— DM) 2. Ausbildungsmaßnahmen des Deutschen Volkshochschulverbandes 1963 wurde — unter Mitwirkung des Deutschen Volkshochschulverbandes — eine auf weite Sicht ausgerichtete Fortbildung von Erwachsenenbildnern für Afrika eingeleitet (Ausbildungsstätte Heimvolkshochschule Göhrde/Niedersachsen). Die Programme sind bisher rund 60 Fachkräften zugute gekommen. Am 1. 4. 1966 beginnt ein 4. Lehrgang für weitere 20 Afrikaner. Diese Arbeit ist in Stufen geplant: durch eine Reihe von Seminaren in der BRD — 12 Monate *) Mio DM 1961 12,8 1962 19,5 1963 21,4 1964 21,2 1965 32,0 1966 36,0 Dauer, 20 Teilnehmer, Abschlußprüfung — soll erreicht werden, daß einige afrikanische Länder über einen Stamm in Deutschland ausgebildeter Kräfte verfügen, die im Wege der Kaderbildung — u. U. mit Hilfe deutscher Berater — systematisch Arbeitsmethoden und geeignete Institutionen für die Erwachsenenbildung schaffen. Ergänzt wird diese Arbeit durch Beratungsbesuche bei den Regierungsstellen, Materialhilfen an die Absolventen und Nachkontaktseminare in den afrikanischen Ländern. Ziel ist eine allmähliche Verlagerung der Ausbildung in die Entwicklungsländer. (Gesamtförderung: 1 230 000,— DM) 3. Institutionelle Maßnahmen der Friedrich-Ebert- Stiftung und der Weltweiten Partnerschaft Daneben laufen in Afrika zwei andere Modelle der Erwachsenenbildung: a) in Ghana ist seit dem 1. 7. 1965 ein deutsches Fernsehteam der Friedrich-Ebert-Stiftung mit der Gestaltung des Bildungsprogramms für das ghanaische Fernsehen beauftragt. (Mitteleinsatz 1965: 1 250 000,— DM) FES b) für den ostafrikanischen Raum — beginnend in Kenia — verfolgt die Weltweite Partnerschaft einen Ausbau des ostafrikanischen Bildungsinstituts (EAISCA) durch Angliederung eines/einer Tonbandstudios (1964) 212 000,— DM Druckerei mit Lehrwerkstatt (1965) 327 000,— DM Lehrmittelproduktion (1966) c) In Uganda ist mit der Einrichtung einer Druckerei begonnen worden (1965), in der 1966 ebenfalls ein Lehrbuchverlag angegliedert werden soll 103 000,— DM d) Schließlich ist in Madagaskar eine Druckerei- und Verlagsanstalt eingerichtet worden (1965) 367 000,— DM (Mitteleinsatz WWP bis 1965) 1 009 000,— DM) (Gesamtförderung 2 259 000,— DM) B. Lateinamerika Institutsförderung und Ausbildung durch den Deutschen Volkshochschulverband (DVV) Für Lateinamerka bot sich auf Grund intensiver privater Vorarbeiten des Grafen Thun eine günstige Ausgangsbasis: das durch Staatsgesetz geschaffene Erwachsenenbildungsinstitut ICECU in Costa Rica. Sein Aufbau wird — vor allem personell — seit 1963 gefördert. In Zusammenarbeit mit ihm wurde von deutscher Seite eine allgemeine Untersuchung für Möglichkeiten der Erwachsenenbildung in Lateinamerika durchgeführt. Zur Ausweitung der Ar- 1026 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 beit des Instituts auf weitere Länder ist in gleicher Form, wie sie die „Göhrde-Seminare" für Afrikaner darstellen, eine Fortbildung von Fachkräften aus Lateinamerika in der Heimvolkshochschule Rendsburg/Schleswig-Holstein begonnen worden. Der erste Lehrgang schließt im Sommer 1966 ab. (Gesamtförderung: 570 000,— DM) Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 14. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache V/251 Fragen XVII/1, XVII/2 und XVII/3) : Wieviel Geld hat die Bundesregierung bisher im Rahmen der Entwicklungshilfe für die Förderung des Tourismus und für den Ausbau von Fremdenverkehrseinrichtungen, wie z. B. Hotels etc., in den zurückliegenden Jahren (einschließlich 1965) gewährt? Welche festen Zusagen für die in Frage XVII/1 genannten Zwecke liegen für die nächste Zeit schon vor? Weldie Anträge der in Frage XVII/1 bezeichneten Art sind volumenmäßig noch in der Schwebe? Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen zur Förderung des Tourismus in Entwicklungsländern, weil der Auslandstourismus zur Verbesserung der Devisensituation und damit zum wirtschaftlichen Aufbau beitragen kann. Die Gewährung von Kapitalhilfen beschränkt sich auch für die Tourismusförderung im allgemeinen auf Kredite zur Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen. Im Bereich der Technischen Hilfe liegt das Schwergewicht der Maßnahmen im Ausbildungsbereich. Der Bau von Hotels bleibt einer privatwirtschaftlichen Betätigung vorbehalten, zu denen die Bundesregierung u. a. die bekannten Anreize für Auslandsinvestitionen gibt. Bis einschließlich 1965 sind aus Mitteln der Kapitalhilfe 3,3 Mio DM und aus Mitteln der Technischen Hilfe 4,7 Mio DM für Maßnahmen zur Förderung des Tourismus in Entwicklungsländern gewährt worden. Zusagen für Maßnahmen auf dem Gebiet der Tourismusförderung liegen derzeit in Höhe von 4,1 Mio DM vor. Darin sind in Durchführung begriffene Maßnahmen eingeschlossen. Anträge von Regierungen der Entwicklungsländer zur Tourismusförderung liegen . im Augenblick in Höhe von 17,2 Mio DM vor. Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit hinreichend beantwortet zu haben. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 17. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Krips (Drucksache V/303 Fragen III/2 und III/3): Wie kann den im Rahmen der Familienzusammenführung zu uns übergesiedelten Mitteldeutschen geholfen werden, denen, wie z. B. ehemaligen Beamten der Deutschen Reichsbahn, im Hinblick auf die vom Bundestag beschlossene Änderung des Gesetzes zu Artikel 131 GG Versorgungsbezüge zugesichert, durch das Haushaltssicherungsgesetz jedoch wieder zurückgenommen wurden? Welche Beträge sind etwa erforderlich, um die Mittel für den in Frage III/2 genannten Personenkreis aufzubringen, denen die Besoldungsdienststellen die Bezüge bereits zugesichert hatten? Zu 1.: Das Haushaltssicherungsgesetz und auch das Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes enthalten keine Ermächtigungsvorschrift, in besonderen Fällen die Versorgungsbezüge ausnahmsweise zahlen zu können. Ohne eine gesetzliche Änderung ist deshalb die Zahlung der Versorgungsbezüge an den angesprochenen Personenkreis nicht möglich. Diese Personen gelten jedoch nach § 72 des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes als nachversichert und erhalten infolgedessen eine Rente aus den gesetzlichen Rentenversicherungen. Außerdem beziehen sie in zahlreichen Fällen aufgrund rentenversicherungspflichtiger Zeiten eine Rente. Trotz Hinausschiebens des Inkrafttretens ,des Vierten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes durch das Haushaltssicherungsgesetz erhalten diese Personen also nicht unbeträchtliche Leistungen. Zu 2.: Der Bundesregierung ist die Zahl der Fälle, in denen die Zahlung der Versorgungsbezüge vom 1. Januar 1966 an bereits zugesagt worden ist, nicht bekannt, zumal die Durchführung des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes überwiegend den Ländern obliegt. Es kann deshalb nicht angegeben werden, welche Beträge für die Zahlung der Versorgungsbezüge an den angesprochenen Personenkreis erforderlich wären. Der jährliche Gesamtaufwand für die Durchführung der Verbesserungen bei der Familienzusammenführung nach dem Vierten Änderungsgesetz wird auf 11 Millionen DM (einschließlich Bundesbahn und Bundespost) geschätzt. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 17. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/303 Frage V) : Trifft es zu, daß die Bundeswehr für den Standortbereich Husum ein truppeneigenes Hallenschwimmbad plant? Wie ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9. Dezember 1965 ausgeführt habe, kommen für den Bau von bundeswehreigenen Hallenbädern diejenigen Standorte in Betracht, die entweder selbst oder zusammen mit Nachbarstandorten mit mindestens 4000 Soldaten belegt sind. Diese Voraussetzung wird für den Standort Husum mit den Nachbarstandorten Seeth und Bred-stedt voraussichtlich Ende 1968 erfüllt sein, wenn die zur Zeit im Bau befindliche Kaserne Bredstedt belegt werden kann. Jedoch ist eine Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls wann der Standort Husum ein bundeswehreigenes Hallenbad erhalten wird, bisher Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 1027 nicht getroffen. Beide Fragen werden im Rahmen der noch nicht abgeschlossenen Gesamtplanungen unter besonderer Berücksichtigung der Haushaltslage und der Dringlichkeit entschieden werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/303 Frage VI/3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse von Untersuchungen niederländischer Verkehrsbehörden, die die Prüfung zum Ziele hatten, ob durch das Auftragen von Schaumstoffen an Brückenunterseiten wirksam eine Unterkühlung und damit Glatteisgefahr vermindert oder gar verhindert werden kann? Die Farbenfabriken Bayer, Leverkusen, haben ein Beschichtungsmaterial entwickelt, das auf die Unterseiten der Brücken aufgespritzt wird, um eine vorzeitige Vereisung der Bauwerke zu verhindern. Dieses Material ist ein Hartmoltopren-Schaumstoff, der im vergangenen Jahre erstmals bei je einer Betonbrücke in der Bundesrepublik und in den Niederlanden angewandt wurde. In Anbetracht der sehr kurzen Probezeit sowie des in Westdeutschland verhältnismäßig milden Winters kann über die Bewährung dieses Isolierstoffes noch kein endgültiges Urteil abgegeben werden. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß die Anwendung von Hartmoltopren nur bei Betonbrücken, und zwar mit bestimmter Querschnittsausbildung sinnvoll ist. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/303 Frage VI/4) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis eines Tests Bremer Polizeibehörden, der die Prüfung zum Ziele hatte, ob die Einführung einer Vorfahrt von links zu einem erheblich besseren Verkehrsfluß an Straßen, bei verschiedenen Verkehrssituationen sogar bis zu 50 %, führen würde? Zu dieser Frage kann ich nicht Stellung nehmen, weil nach einer Mitteilung des Senators für Inneres in Bremen ein Test Bremer Polizeibehörden über Linksvorfahrt im Straßenverkehr nicht stattgefunden hat. Nach Auskunft des Senators für Inneres in Bremen hat Mitte Januar 1966 ein Verkehrsingenieur der Bremer Straßenbahn AG (Dr. Dörfler) auf einem Verkehrsübungsplatz in Bremen mit Polizeifahrzeugen die Linksvorfahrt demonstriert. Hierauf bezieht sich anscheinend Ihre Frage. Die Polizei hat lediglich die Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, aber sonst in keiner Weise an dem Test mitgewirkt; sie hat sich mit der Auffassung von Dr. Dörfler auch nicht identifiziert. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Glombig (Drucksache V/303 Frage VI/5) : Ist die Bundesregierung ebenso wie die Deutsche Bundesbahn der Auffassung, daß das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie anderer Behinderter im Nahverkehr vom 27. August 1965 die Deutsche Bundesbahn verpflichtet, ab 1. Januar 1966 nur noch denjenigen Schwerkriegsbeschädigten die kostenlose Benutzung der 1. Wagenklasse in der Hamburger S-Bahn zu gestatten, deren Erwerbsfähigkeit durch ihr Leiden mindestens um 70 % gemindert ist und in deren amtlichen Ausweis die Ausfertigungsstelle vermerkt hat: „Die Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis 2. Klasse liegen vor."? Nach dem Gesetz vom 27. August 1965 ist die Bundesbahn nicht verpflichtet, irgendwelche Personenkreise kostenlos in der 1. Wagenklasse der Hamburger S-Bahn zu befördern. Wenn sie diese Vergünstigung bestimmten Schwerkriegsbeschädigten zubilligt, so ist dies eine freiwillige Leistung, für die sie keinerlei Entschädigung aus dem Bundeshaushalt oder einem anderen Etat erhält. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reichmann (Drucksache V/303 Frage VI/6) : Welche Mehrkosten würden durch die Einführung der Vierzigstundenwoche bei Bundesbahn und Bundespost jährlich verursacht werden? Durch die Einführung der 40-Stundenwoche würden jährliche Mehrkosten verursacht a) bei der Deutschen Bundesbahn in Höhe von rund 450 Mio. DM und b) bei der Deutschen Bundespost in Höhe von rund 440 Mio. DM.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5, 6, 8 und 9 auf:
    5. Beratung des Antrags der Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen, Gscheidle, Wilhelm, Collet, Gertzen, Haar (Stuttgart), Hansing, Kunze, Lautenschlager, Frau Renger, Schonhofen, Urban und der Fraktion der SPD
    betr. Studienkommission zur Ausarbeitung
    von Vorschlägen für das Beamtenrecht
    — Drucksache V/181 —
    6. Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und über Harmonisierung der Stellenpläne
    — Drucksache V/185 —
    8. Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (BWGöD)

    — Drucksache V/184 —
    9. Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung nach Artikel 131 GG
    — Drucksache V/183 —
    Die Anträge werden einheitlich begründet. Gleichzeitig zur Stellungnahme zu Punkt. 7 hat das Wort der Abgeordnete Gscheidle.


Rede von Kurt Gscheidle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die hier zur Verhandlung stehenden Punkte haben nicht unbedingt einen inneren Zusammenhang, aber sie betreffen alle das öffentliche Dienstrecht, und es sind mehr zeitökonomische Gründe, die uns heute veranlassen, das alles zusammenzuziehen.

(Vorsitz : Vizepräsident Frau Dr. Probst.)

Zunächst erscheint es mir wichtig, doch darauf hinzuweisen, daß es bei einer solchen zusammengefaßten Debatte für jeden Diskussionsredner nicht sinnlos ist, frühere Debatten einmal kurz zu überfliegen, inwieweit man frühere Stellungnahmen noch vortragen, sich darauf beziehen kann oder ob inzwischen andere Entwicklungen das eine oder andere überholt haben. Dieser Mühe habe ich mich unterzogen, und ich muß sagen, die SPD-Fraktion schneidet dabei nicht schlecht ab. Ob Sie zu dem gleichen Ergebnis kommen, weiß ich nicht. Ich darf Ihnen die Anführung jener Zitate im allgemeinen schenken, die mir beim Durchlesen aufgefallen sind; aber an einigen Punkten werde ich doch darauf hinweisen.
Der jetzige Landwirtschaftsminister ist nicht mehr anwesend. Während seiner Amtszeit als Innenminister hat er ja die Meinung vertreten, daß die von uns vor Jahren dargestellte Gefahr der unterschiedlichen Entwicklung bei den Stellenplänen übertrieben sei; er meinte, von dort her drohe keine solche Gefahr.
Meine Damen und Herren, das war einer der entscheidenden Irrtümer unter vielen anderen. Nicht daß wir sagen wollen, wir waren ganz frei von Irrtümern; wir haben uns auch einige Male geirrt. Aber in diesem Punkte glaube ich doch, daß wir rechtzeitig eine Gefahr für das gesamte öffentliche Dienstrecht gesehen haben. Sie werden sich sicherlich alle noch an jene Debatten um den Art. 75 erinnern, Änderung der Verfassung und dergleichen mehr; ich komme an anderer Stelle darauf zurück. Uns scheint, daß auch heute noch nicht voll akzeptiert wird, daß die Einheitlichkeit des öffentlichen Dienstrechts allein mit der Änderung des Art. 75 nicht zu schaffen ist. Sehen Sie, die einfache Kontrollfrage, die Sie sich stellen können, ist: Hätten wir denn heute nicht den beklagenswerten Zustand im öffentlichen Dienstrecht, wenn wir den Art. 75 geändert hätten? Dazu ist es wichtig, einmal nachzulesen: Wie war es denn seinerzeitig mit der Änderung von Art. 75? Mit der Einführung von Mindest- und Höchstbeträgen, meine Damen und Herren, hätten wir es nicht gehalten. Das ist unstreitig. Wir haben im Augenblick im öffentlichen Dienst eine große Unzufriedenheit — ich glaube nicht, daß hier jemand ist, der das bestreiten wollte —, und zwar einfach deshalb, weil sich die Beförderungsmöglichkeiten und auch die Anstellungsmöglichkeiten unterschiedlich entwickelt haben. Es ist doch ganz interessant, die Frage zu stellen: Warum haben sie sich denn so unterschiedlich entwickelt? Wir sagen — und wir sagen das nicht zum erstenmal —: Das war ein Ausweichen im Hinblick auf eine unterbliebene Besoldungsanpassung auf andere nicht adäquate Mittel innerhalb des Dienstrechts.
Es ist nicht nur dieser Punkt. Es wird in Ihrem Antrag auch von einer Vereinfachung gesprochen; ein Grundsatz, der in den Diskussionen des Innenausschusses nie umstritten war. Eine solche Vereinheitlichung und Vereinfachung stößt doch in der Diskussion laufend auf neues Dienstrecht. Wenn wir untersuchen, warum dieses — beinahe hätte ich gesagt — Unkraut gewachsen ist, dann doch deshalb, weil man in der Besoldung nicht vorankam.



Gscheidle
Da hat man hier noch ein Zulägelchen und dort noch etwas geschaffen usw.
Wir beklagen heute alle diese Entwicklung. Es war ja nun nicht nur die Entwicklung der Stellenpläne, sondern Sie werden sich noch an jene Diskussion über die Einführung einer Besoldungsordnung L erinnern. Ich sehe Herrn Dorn hier. Herr Dorn hat davon gesprochen: Das ist ein Dammbruch, wenn wir die Lehrer herausnehmen. Wir sind noch heute fest davon überzeugt, Herr Dorn, das war falsch gesehen. Wer in eine Besoldungsordnung A und B, die ihre Systematik und ihre Entwicklung hat, die für Laufbahnbeamte geschaffen wurde, versuchen will, Beamte hineinzunehmen, die nach ihrer Vor- und Ausbildung und nach ihrer Aufgabenstellung Nichtlaufbahnbeamte sind, der bringt Sprengstoff in die Besoldungsordnung A hinein. Sie dürfen nicht nur die Entwicklung in den Ländern sehen. Sehen Sie, es ist doch erschreckend, zu hören, daß die Diskussion nunmehr bereits darüber geführt wird, ob der Volksschullehrer nach A 13 gebracht werden soll. Wo ist denn der Punkt, den Sie zeitlich und im Besoldungsrecht fixieren wollen, an dem Sie die ganzen Dinge in eine Ordnung, nämlich in eine Ordnung zu diesem Punkt, bringen?
Wir bemühen uns — gemeinsam, darf ich durchaus sagen —, in der Anpassung der Stellenpläne des Bundes den davonlaufenden Ländern nachzukommen. Wir rennen mit hängender Zunge hinterher. Welche Vorstellungen wir auch entwickeln, ob es nun ein Dreistufenplan oder ein Zweistufenplan ist, — in dem Augenblick, wo wir einen solchen Plan erfüllt haben, sind die Länder wieder weitergelaufen. Das ist etwas, was uns sicherlich in gleichem Maße wie Sie beunruhigt. Denn unter dem Strich ist es doch mehr als fraglich, ob es den Staat billiger kommt, auf diesem Umwege eine Befriedigung der Wünsche seiner Bediensteten zu versuchen — in diesem Falle wird es gar nicht erreicht — oder aber von vornherein zu erkennen, daß, wenn sich die Einkommensentwicklung so gestaltet hat, daß der öffentliche Dienst angepaßt werden muß, dies auch getan werden muß. Der öffentliche Dienst muß nicht führen. Die Anpassung muß nicht sofort erfolgen. All das sind Dinge, über die man auf Grund der Haushaltssituation und der Gesamtverantwortung reden kann. Aber die Unterlassung einer notwendigen Besoldungsanpasssung führt zu verquollenen Lösungen, die unter dem Strich gleichviel kosten, aber bei den Beamten eine enorme leistungshemmende Wirkung durch die ständige Diskussion und Unruhe nach sich ziehen.
Was ist denn das Ergebnis dieser von den Ländern kommenden Bündelung der Eingangsgruppen? Sie können nicht mehr nach dem Inhalt der Amtsgeschäfte in Eingangs- und Beförderungsgruppe differenzieren. Damit stellt sich sofort die Frage, wie sie den Aufstiegsbeamten aus der darunterliegenden Laufbahngruppe behandeln wollen. Auch den können Sie dann logischerweise nur noch schlecht nach dem Amtsgeschäft differenzieren. Dann haben Sie im Verlauf der Entwicklung sofort eine Verzahnung von zwei Besoldungsgruppen. Hinzu kommt, daß Sie einen gewissen Inflationswert in ein Beförderungsamt gebracht haben. „Sie" ist jetzt kein Vorwurf an diese Seite des Hauses (zu den Regierungsparteien), sondern ich meine „Sie" im Sinne von „wir". Wir schaffen damit einen Inflationswert auf die Entwicklung bezogen. Sehen Sie, ein Oberregierungsrat a. D. kann durchaus ein Mann sein, der etwas Überdurchschnittliches geleistet hat, der aber in seinem Beruf nicht mehr hat erreichen können, als Oberregierungsrat zu werden.

(Abg. Brück Köln]: Das war auch früher etwas!)

Bei dieser Entwicklung, Herr Brück, ist dieser Mann doch, ob er a. D. ist oder ob er sich im 65. Lebensjahr befindet, einfach deshalb unzufrieden, weil er erkennt, wie ein Amt, das er mit vielen Versetzungen und sehr viel Leistungswillen erreichen konnte, heute etwas ist, was man sozusagen nach Zeitablauf automatisch erreicht. Wir kommen damit in die Problematik der sogenannten strukturellen Überleitung hinein. Ist eine solche Stellenplanumgestaltung mit ihrer Beförderungauswirkung nicht Anlaß zu strukturellen Überleitungsmaßnahmen? Sind wir dieser Meinung, dann kommen wir in die Problematik des 131er-Gesetzes hinein. Die 131 er können wir dann nicht hängen lassen.
Wenn wir uns das alles überlegen, ist doch die Frage zu stellen: Wo fangen wir das überhaupt ein? Eine interessante Frage! Wir könnten hier Vorstellungen dazu entwickeln. Wir sind aber der Meinung, hier sollte man nicht in eigener Küche etwas brauen, sondern, wenn irgendwie möglich, versuchen, in einer Diskussion miteinander Grundsätze zu entwickeln, eine politische Zielvorstellung auszudiskutieren, nach der dann die zuständigen Ministerien weiterarbeiten und Vorlagen erstellen könnten. Wichtig erscheint uns auf jeden Fall die Erkenntnis, daß für die Zukunft jeder Faktor, der das öffentliche Dienstrecht beeinflußt, wegen der Wirkungen auf lange Sicht ausdiskutiert werden und ein adäquates Mittel für seine Beantwortung gesucht werden muß. Einkommensentwicklungen in der freien Wirtschaft können nur durch Besoldungsanpassungen beantwortet werden und nicht durch Verbesserung der Beförderungsverhältnisse.
Wie stark hier der Inflationswert geworden ist, kann ich Ihnen an einem Inserat deutlichmachen. Ich hatte vor einigen Tagen in Stuttgart Gelegenheit, in einer Zeitung unter „Stellengesuche„ zu lesen: „Junger, leistungswilliger Verwaltungsfachmann sucht verantwortungsvollen Posten in der Industrie (Stadtamtmann, 29 Jahre)." Er hat die Ochsentour im öffentlichen Dienst satt. Sehen Sie, das ist eine Vorstellung, die hier so wächst, und Sie müssen sich darüber klar sein: die bestimmenden Faktoren — —(Abg. Dorn: Das war aber eine anständige
Tour, mit 29 Jahren!)
— Natürlich! Aber, Herr Dorn, deshalb nehme ich doch das Beispiel. An diesem Mann wird deutlich, was hier als Beförderungswelle laufend hervorgekommen ist und wie die Exspektanzen für eine Beförderung sich laufend dadurch verändern. Es war

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doch die normale Exspektanz, wenn ich das sagen darf, in einer Verwaltung nach dem 50. Lebensjahr Amtmann zu werden. Das war vor Jahrzehnten eine Spitzenstellung. Jetzt ist es das nicht mehr. Sie kommen aus diesem Kreis nicht heraus, wenn Sie nicht einen mutigen Schritt machen, weil der Mann, der jetzt auf Grund der Stellenvermehrungen seine Möglichkeit, in die zweite Beförderungsgruppe befördert zu werden, mit dem 35. Lebensjahr sieht. Wenn Sie den Stellenplan die nächsten zehn, zwanzig Jahre lassen, pendelt sich das wieder in ein Durchschnittsalter bei 40 bis 45 Jahren ein. Sie haben aber den Druck der Beamten, die auf diese einmalige Situation der sogenannten Beförderungsaktion hinweisen. Und dann kommen Sie in den Teufelskreis, laufend die Exspektanzen halten zu müssen, indem Sie laufend die Stellenschichtungen ändern.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber nicht wir; zuerst das Land Niedersachsen!)

— Stimmt im übrigen nicht, Herr Berg. Aber damit wir nicht falsch diskutieren — ich hatte es vorher schon gesagt —: „Sie" ist in diesem Zusammenhang im Sinne von „wir" gemeint und bezieht sich auf diese Entwicklung.

(Abg. Dorn: Das ist aber eine Frage der Kommunalverwaltung gewesen!)

— Natürlich; selbstverständlich! Ich will ja auch nur versuchen, das darzustellen, um es hinterher leichter zu haben, alle jene Anträge hier kurz begründen zu können.
Wir kommen bei all diesen Überlegungen zu dem Ergebnis, daß die allseitig geforderte Einheitlichkeit des öffentlichen Dienstrechts mehrere Maßnahmen notwendig macht. Man muß sich einmal darüber klar werden: wie kann ich einen Amtsinhalt möglichst objektiv im Hinblick auf die notwendige Eingruppierung in die Besoldungsordnung erfassen? Und zum anderen darüber: wie kann ich für den Bund, für die Länder und für die Gemeinden an Arbeitsbeispielen Orientierungspunkte für die Eingruppierung setzen? Zunächst: Was ist mittlerer Dienst, gehobener und höherer Dienst, und dann innerhalb dieser einzelnen Laufbahngruppen: Was sind Eingangsämter, was sind Beförderungsämter, was sind Spitzenämter? Das wurde hier oft angeregt. Wir haben uns die Mühe gemacht, einen sehr detaillierten Vorschlag zu machen. Er ist untergegangen. Man hat gesagt: „So ins Detail wollen wir nicht gehen. Wir machen eine Anregung. Das wird dann schon gemacht." Wenn ich nicht irre, hat der frühere Innenminister gesagt, die Kommission, die hier den Auftrag hat, ist zügig am Arbeiten, und demnächst liegen Ergebnisse vor.

(Zuruf.)

— Zumindest ist die Zeitfixierung natürlich so unbestimmt, daß er sagen kann: Ich habe es nicht „früher" versprochen, wenn es noch nicht da ist. Wir waren natürlich der Meinung, dieses „demnächst" ist in Anbetracht der Unruhe etwas, was vor Jahren vorgelegen hätte, zumindest für eine Diskussion mit den Ländern.
Ein zweiter Punkt ist: Man muß sich darüber im klaren sein, daß bei dieser Entwicklung einige
Grundfragen des Beamtenrechts einer neuen Grundsatzdiskussion bedürfen. Das ist nämlich die Frage: Inwieweit ist es richtig, für den gesamten öffentlichen Dienst, Kommunen, Länder und Bund zu sagen, die Schichtung in den einzelnen Planstellen und damit die Beförderungsmöglichkeiten müßten überall gleich sein? Erste Frage: Ist es richtig, daraus zu folgern, daß sich bei den Betriebsverwaltungen Bahn und Post die Beförderungsverhältnisse im höheren Dienst aus einem Vergleich zum Durchschnitt der Stellenpläne in den Ländern ergeben müssen? Zweite Frage: Ist es überhaupt gerecht, zu sagen, die Beförderungsverhältnisse innerhalb einer obersten Bundesbehörde — beim Zoll, bei der Finanzverwaltung, im Auswärtigen Amt oder sonstwo — müssen vergleichbar zueinander sein?
Wir diskutieren doch in zwei Richtungen. Wir sagen einmal, wir wollen eine Bewertung der Amtsgeschäfte, so daß jeder entsprechend den Anforderungen, die an ihn gestellt werden, auch als Beamter eingestuft wird. Das ist eine Betonung des Leistungsprinzips vom Amtsinhalt her. Auf der anderen Seite diskutieren wir das Laufbahnprinzip und sagen: das muß aber alles gleich sein, und da, wo der einzelne mit dem Gedanken des Amtsinhalts nicht weiterkommt, hilft ihm vielleicht der Vergleich zu anderen Behörden. Das muß ausdiskutiert werden. Man kann doch nicht einmal so und einmal so fahren.
Das sind wichtige Fragen, und so gäbe es noch mindestens acht solche Fragen hier zu entwickeln. Wir sind der Meinung, dafür wäre eine Studienkommission richtig, die sich zusammensetzt aus Leuten, die Verwaltungspraxis haben, also aus den Ministerien — natürlich dem Innenministerium —, dem Bundesrechnungshof, dem Bundespersonalausschuß, weiter Leuten aus den Spitzenorganisationen, die sehr detaillierte Vorstellungen dazu haben und die gleich mit in die Diskussion und damit in die Verantwortung genommen werden sollten, damit nicht jeder für sich sein Süppchen kocht, dazu Vertretern aus Lehre und Rechtsprechung. Das war unser früherer Vorschlag.
Vielleicht haben einige von Ihnen den Gedanken: Was soll das, die SPD-Fraktion bringt wieder ihre alten Anträge, sie legt sie jetzt neu vor. Aber beim Durchlesen auch der Debatte über unseren alten Antrag zeigt sich, er war damals gut, und er ist heute noch gut. Es gab damals eine Diskussion, ob für die benennende Behörde nicht das Innenministerium zuständig sei, ob unser Vorschlag der Koordinierung mit den Ländern so richtig sei, und dergleichen mehr. Darüber kann man reden, das ist nicht der Kernpunkt der Angelegenheit. Der Kernpunkt ist doch, ob die Zustände im öffentlichen Dienstrecht uns nicht veranlassen müssen, einer solchen Kommission eine solche umfassende Aufgabe zu stellen, damit wir eine Grundlage haben.
Sie werden antworten — vielleicht tut es der Herr Innenminister nachher —: Wir haben ja eine solche Kommission, die Kommission Bund/Länder. Sie unterzieht sich dieser Aufgabe, sie arbeitet daran. Wir bezweifeln nicht die Qualifikation der Herren, die in dieser Kommission tätig sind. Aber wir sind doch



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alle so lebenserfahren, zu wissen, daß es ein Unterschied ist, ob ich eine Kommission bilde aus leitenden Herren des federführenden Bundesministeriums und der federführenden Ministerien in den Ländern, die weisungsgebunden neben ihren allgemeinen Amtsgeschäften dies tun müssen und die von ihrem Beruf her verständlicherweise mehr am überkommenen Recht kleben — ich meine das durchaus nicht negativ, ich meine es im positiven Sinne der Kontinuierlichkeit der Entwicklung des Beamtenrechts —, oder ob ich es sozusagen freigestellten, losgelösten, nicht weisungsgebundenen Herren übertrage. Das ist unsere Meinung.
Herr Wagner, Sie hören so freundlich zu. Deshalb darf ich — ganz freundschaftlich gemeint — zur Begründung der Wiedereinreichung unseres alten Antrags Sie zitieren. Sie hatten damals als Gründe, warum man das nicht tun sollte, eine Reihe von Punkten genannt, über die man reden kann. Interessant aber war Ihre Schlußbemerkung — ich zitiere —:
Die Forderung, eine besondere Studienkommission einzusetzen, ist nach unserer Auffassung nur dann gerechtfertigt, wenn entweder der Sachverhalt völlig unübersichtlich geworden ist, wenn die Grundlagen sich entscheidend geändert haben oder wenn über den einzuschlagenden Weg in der Gesetzgebung keine Vorstellungen bestehen.
Herr Wagner, ich nehme nicht an, daß Sie jetzt hingehen und sagen: jawohl, das ist heute so weit. Aber eins werden Sie mir sicherlich zugeben — so weit kennen wir uns —, und bezogen auf den damaligen Zeitpunkt und die damalige Situation und auf den heutigen Zeitpunkt und die heutige Situation werden auch Sie nicht umhin können, zu sagen: Es ist unübersichtlicher geworden, weil wir einfach an einige Kernpunkte des Laufbahnrechts, an einige Kernpunkte des Beamten- und des Besoldungsrechts stoßen, wo wir Entscheidungen brauchen, und es wäre im Sinne der Sache, im Sinne einer Lösung auf lange Zeit, wenn dazu eine Vorarbeit durch eine unabhängige Kommission geleistet würde.
Darf ich mir nun gestatten, gleich auf Ihren eigenen Antrag einzugehen. Sie haben ihn gut begründet; aber Sie haben natürlich bei Ihrer Begründung — wofür ich Verständnis habe —, auch bei der Zitierung des Entschließungsantrages, auf den Sie sich unter Punkt 1 beziehen, die einleitenden Bemerkungen weggelassen. In diesem Entschließungsantrag heißt es: sofort einzubringen nach der Wahl des neuen Bundestages. Mit der Einbringung Ihres Antrags unter Punkt 1 setzen Sie sich doch zumindest der Gefahr aus, daß man meint, Sie glaubten nicht, daß Ihre Regierung es entsprechend einem Entschließungsantrag auch sofort macht. Sie sagen einfach: Es erscheint uns notwendig, da einmal Druck auszuüben. Mein Freund Schmitt-Vockenhausen hat durch Zwischenruf schon seine Bemerkung dazu gemacht.
Im zweiten Punkt fordern Sie etwas, was Sie im ersten Punkt schon haben. Unter Punkt 2 Ihres
Antrags wollen Sie die Grundzüge und den Zeitplan l festlegen. Auch daran sind wir interessiert.

(Abg. Schmitt-Vockenhausen: Herr Kollege Gscheidle, der war mit einer heißen Nadel genäht, als es auf der Tagesordnung stand!)

— Das ist auch eine Erklärung.
Der zweite Teil des Punktes 2 fordert die Regierung auf, gleichzeitig dem Parlament einen Gesetzentwurf zuzuleiten, mit dem das Besoldungsrecht in Richtung auf diese Reform weiterentwickelt wird. Sie haben bei Ihren eigenen Ausführungen — wenn Sie es nachlesen, werden Sie es bestätigen — zur Begründung Ihres Punktes 1 soviel hineingepackt, daß für Ihre zweite Forderung nichts übrigbleibt. Wenn die Bundesregierung dem nachkommt, was Sie unter Punkt 1 gefordert und erläutert haben, können Sie den Punkt 2 nicht aufrechterhalten.

(Abg. Brück [Köln] : Stufenplan!)

— Gut, im Zweifel kann man sich über einen Stufenplan einigen.
In Punkt 3 kommen Sie zu Vorschlägen für die Vereinheitlichung zum gleichen Zeitpunkt. Um es vorab zu sagen: Wir stimmen diesem Antrag zu. Die Anträge gehen nun alle in den Innenausschuß.
Ich wollte nur darauf hinweisen: Sie haben zur Begründung des Punktes 1 soviel an übereinstimmenden Grundsätzen, die im Ausschuß für Inneres mit erarbeitet wurden, vorgetragen, daß im Punkt 2 der zweite Satz keine Bedeutung mehr hat. Es wird für 'die Bundesregierung 'schwer sein, neben dem Punkt 1 noch das unter Punkt 2 vorzulegen.

(Abg. Wagner: Das müssen Sie noch einmal nachlesen! Da unterliegen Sie einem Irrtum! Was ich ausgeführt habe, 'bezieht sich auf Punkt 2!)

— So? Das habe ich nicht gehört. Aber ich werde es nachlesen.
Bei Punkt 3 meinen wir, wir müßten neben unserer Studienkommission noch mehr bringen. Deshalb haben wir unseren Antrag zur Vereinheitlichung mit Hilfe eines Verwaltungsabkommens wieder eingebracht. Es ist nicht unsere Aufgabe, hier für die Bundesregierung Konzeptionen zu entwickeln. Nur für den Fall, daß Sie später einmal sagen, wir hätten keine gehabt, will ich Ihnen eine andeuten. Unseres Erachtens müßte die Bundesregierung sich darüber im klaren sein: Wenn sie die Einheitlichkeit des öffentlichen Dienstrechtes will, bedarf es eines sehr mutigen Schrittes, sich nämlich wieder an die Spitze der Entwicklung zu setzen. Das ist etwas, was Geld kosten wird.

(Abg. Brück [Köln] : Sie würden auch mitmachen mit allen Konsequenzen?)

— Ich komme auf Ihre Frage, die ich dahinter vermute, Herr Brück, zu sprechen. — Das bedeutet, Sie müssen mit den Ländern in einer freiwilligen Vereinbarung zunächst einen Zeitpunkt fixieren. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sich sowohl die Länder als auch der Bund verpflichten, in dienstrechtlichen Fragen — ausgenommen Besoldungsanpas-



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sungen, die tunlichst ebenfalls gemeinsam vorzunehmen wären — keine Regelung zu treffen, die über eine bereits getroffene maximale Regelung auf diesem Gebiet hinausgeht. Bis zu diesem Zeitpunkt X müßte die Bundesregierung eine in sich logische und gerechte Konzeption über das gesamte Dienstrecht in Zusammenarbeit mit den Ländern vorlegen können. Zu diesem Zeitpunkt gilt es nun, Vorsorge zu treffen, daß sich von dann an nicht wiederholen kann, was in der Vergangenheit zu diesen betrüblichen Entwicklungen geführt hat.
Unseres Erachtens ist schwergewichtig der Versuch, zu einheitlichen Richtlinien für die Bewertung von Amtsgeschäften zu kommen und zum andern der Versuch, einheitliche Richtlinien für die Aufstellung von Organisations- und Stellenplänen zu erstellen. Hier ist verfassungsrechtlich nichts zu machen. Wir greifen in die Organisationsgewalt, in das Haushaltsrecht der Länder ein. Hier können die Länder nur freiwillig auf etwas verzichten, in einer gegenseitigen vernünftigen Regelung durch Verwaltungsabkommen, oder wie immer das in der Diskussion letztlich als rechtliche Möglichkeit stehen wird, sich einem sachlich überzeugenden Gesichtspunkt der Einheitlichkeit im Dienstrecht zu unterwerfen.
Dann kommt auch die Frage des Art. 75. Ich vermute, darauf bezog sich Ihr Zwischenruf, Herr Kollege Brück. Sie können alle unsere Aussagen zu Art. 75 nachlesen, Sie werden immer feststellen: wir haben nie nein gesagt. Wir haben immer nur gesagt: Art. 75 allein schafft Ihr Ziel nicht. Der Art. 75 allein — im Wissen, daß er nicht ausreicht — legt einen Verdacht nahe, in der Öffentlichkeit und im Parlament. Ich darf nur an die Ausführungen meines Freundes Schmitt-Vockenhausen erinnern, der in humorvoller, aber treffender Weise gesagt hat: solange nur der Bremser Lokomotivführer werden will — in der Besoldungssache —, ist das, politisch gesehen, eine schlechte Sache. Wenn es sich um die Einheitlichkeit im Dienstrecht handelt, ist auch das eine eventuell notwendig werdende Konsequenz, — aber nur im Zusammenhang mit dem anderen, nur unter der Voraussetzung, daß das andere gelöst ist. Sonst wird es nicht wirksam.
Eine ganz ernste Bemerkung noch; ich will mich bemühen, die Zeit genau einzuhalten, die man mir eingeräumt hat. Der Bund muß sich darüber im klaren sein, dieser mutige Schritt, den wir von ihm fordern, ist im Augenblick — ich vereinfache das jetzt, nur um das deutlich für denjenigen zu machen, der nicht mit dem Beamtenrecht zu tun hat — noch möglich. Jetzt könnten wir es noch schaffen, indem wir sagen: Gut, diese Beförderungsaktion ist eine Besoldungsmaßnahme geworden, dann wenigstens eine gerechte! Jeder bei gleichem Amtsinhalt um eine Gruppe höher, dann aber auch nicht scheuen vor dem Übergang aus der Besoldungsordnung A zu B und nicht den höheren Dienst auf der Strecke lassen. Der höhere Dienst hat ohnedies durch die Entwicklung nivellierender Tendenzen, die ihre Berechtigung hatten, teilweise gelitten. Wenn diese Beförderungsmaßnahme, die als Besoldungsersatz gilt, vor dem höheren Dienst haltmacht — und das ist zur Zeit der Fall —, dann ist das eine doppelte Benachteiligung des höheren Dienstes. Sie kennen die Unruhe der Staatsanwälte und der Richter, die berechtigte Unruhe einer anderen Gruppe. Hier muß man sehen, daß berechtigt Klage geführt wird. Hier muß etwas getan werden. Es ist falsch, im einfachen, mittleren und gehobenen Dienst Maßnahmen zu beschließen und im höheren Dienst Angst zu haben, von A 16 nach B 3 zu gehen. Dann muß man eben B 3, wenn Sie wollen, besoldungsrechtlich zu A 17 machen. Und wenn man das gehabt hat, schneidet man unten wieder ab, und dann hat man es eingefangen. Macht es der Bund nicht in den nächsten zwei Jahren, dann ist der Preis, den der Bund zu zahlen hat, daß er um zwei Beförderungsgruppen heraufgeht, um den gleichen Effekt zu haben. Macht er es nicht in den nächsten fünf, sechs Jahren, dann — davon bin ich mit meinen Freunden fest überzeugt — ist der Preis im öffentlichen Dienst, daß Sie die Dienstbezeichnungen streichen müssen, weil sie dann jeglichen Sinn verloren haben. Da möchten wir doch warnen. Da möchten wir doch bitten, in der Zusammenarbeit im Innenausschuß — das ist ein guter Ausschuß, das darf ich sagen — alles, was hier vorgetragen wird, einschließlich Ihres Antrages, nicht im Detail zunächst, aber in der großen Konzeption, auszudiskutieren, damit man weiß, wo es hingeht, damit nicht der eine wieder hier und der andere dort bastelt und die Länder, auf sich allein gestellt, wieder dies oder jenes versuchen.
In den letzten zwei Minuten, die ich noch habe, habe ich einige Bemerkungen zur Begründung der Anträge betreffend die Schlußgesetzgebung zum BWGöD und zu Art. 131 zu machen. Ich kann mir vorstellen, Sie werden in der Diskussion nachher sagen: „Was soll das? Wir sind beim 131er-Gesetz und beim Wiedergutmachungsgesetz durch die Beschlüsse dieses Hauses — Haushaltssicherungsgesetz — zu dem Zeitpunkt, wo Sie die neue Vorlage wollen, mit dem Alten noch nicht herumgekommen." Richtig! Aber wenn wir uns, die wir den meisten Ärger im Ausschuß mit den Fragen hatten, überlegen, warum denn der eine oder andere Ärger so groß war, dann werden Sie doch nicht darum herumkommen, zuzugestehen, daß das mit dem Termin zusammenhing. Lassen Sie mich als ganz persönliche Meinung sagen: Wer immer in diesem Hause versuchen will, die Schlußgesetzgebung zu Art. 131 in den letzten Jahren der Legislaturperiode zu machen, der wird Entscheidungen hinnehmen müssen, die in einer ruhigen Stunde von seinem Sachverstand einer herben Kritik unterworfen werden.
Unser Antrag ist ein politisch zu wertender Antrag. Wir wollen damit die Bundesregierung darauf aufmerksam machen, daß wir 20 Jahre nach Kriegsende eine Schlußgesetzgebung brauchen. Die Rangordnung auf der Tagesordnung ist nicht zufällig. An erster Stelle, noch vor der 131er-Gesetzgebung, steht die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Ist es 20 Jahre nach dem Krieg nicht eine berechtigte Forderung an die Regierung, eine Schlußgesetzgebung vorzulegen, damit die Opfer erkennen, welches die endgültige Regelung ist? Mit der Wiedergutmachung im öffentlichen Dienst hängt die



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Gesetzgebung zu Art. 131 zusammen. Deshalb die Forderung: macht auch hier eine Schlußgesetzgebung.
Die Bundesregierung hatte die Absicht und sicherlich auch die Hoffnung, daß ihre letzte Vorlage die Schlußgesetzgebung wäre. Es ist nicht zu bestreiten, daß sie Härten enthält. Wer immer mit diesem Personenkreis zu tun hat, bekommt im Augenblick täglich Briefe. Zugegeben, viele davon hängen mit dem Haushaltssicherungsgesetz zusammen. Aber vieles ist auch nicht logisch begründet, so daß wir dem Petenten gegenüber nicht sagen können, sein Wunsch sei nicht berechtigt. Wir müssen zugeben, daß in diesem Gesetz Verzerrungen sind. Wir können sie nur erklären mit der politischen Entscheidung, die an die Haushaltslage gebunden war. Trotzdem müssen wir uns bemühen, die Verzerrungen herauszubringen.
Der Sinn unseres Antrages ist also, a) eine Schlußgesetzgebung zu verlangen und b) darauf hinzuwirken, daß sie rechtzeitig vorgelegt wird, damit wir mit den Beratungen nicht wieder in das Ende der Legislaturperiode kommen, und c) wollte ich Ihnen den Zusammenhang zwischen den beiden Gesetzen darstellen. Ich danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der FDP.)

Wir bitten, all unsere Anträge dem Ausschuß für Inneres zu überweisen, damit sie dort in Zusammenhang mit dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion beraten werden können.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Maria Probst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wir fahren fort mit der Beratung der Punkte 5 bis 9. Das Wort hat Herr Abgeordneter Brück.