Rede:
ID0502319600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 114
    1. der: 12
    2. Punkt: 5
    3. die: 4
    4. soll: 4
    5. den: 4
    6. des: 4
    7. ist: 3
    8. Tagesordnung: 3
    9. und: 3
    10. Der: 2
    11. Antrag: 2
    12. an: 2
    13. dem: 2
    14. Dr.: 2
    15. zur: 2
    16. —: 2
    17. Es: 2
    18. rufe: 2
    19. auf:Beratung: 2
    20. Antrags: 2
    21. Drucksache: 2
    22. Aussprache: 2
    23. nicht: 2
    24. nun: 2
    25. werden.: 2
    26. wird: 2
    27. 9: 2
    28. 7: 2
    29. Ich: 1
    30. schließe: 1
    31. Aussprache.: 1
    32. Innenausschuß: 1
    33. überwiesen: 1
    34. werden,: 1
    35. federführend: 1
    36. sein: 1
    37. soll.: 1
    38. Nach: 1
    39. Herrn: 1
    40. Abgeordneten: 1
    41. Martin: 1
    42. er: 1
    43. weiterhin: 1
    44. Mitberatung: 1
    45. Kulturausschuß: 1
    46. gehen.: 1
    47. Einverständnis?: 1
    48. so: 1
    49. beschlossen.Ich: 1
    50. 18: 1
    51. Fraktion: 1
    52. CDU/CSU: 1
    53. betr.Anpassung: 1
    54. Gesetzes: 1
    55. über: 1
    56. Arbeitsvermittlung: 1
    57. Arbeitslosenversicherung: 1
    58. V/222: 1
    59. —Dieser: 1
    60. in: 1
    61. Annahme: 1
    62. angesetzt: 1
    63. worden,: 1
    64. daß: 1
    65. eine: 1
    66. notwendig: 1
    67. ist.: 1
    68. aber: 1
    69. doch: 1
    70. debattiert: 1
    71. Das: 1
    72. heute: 1
    73. aus: 1
    74. Zeitgründen: 1
    75. mehr: 1
    76. möglich.: 1
    77. deswegen: 1
    78. im: 1
    79. Einverständnis: 1
    80. mit: 1
    81. Haus: 1
    82. abgesetzt.Wir: 1
    83. behandeln: 1
    84. Punkte: 1
    85. 5: 1
    86. bis: 1
    87. Tagesordnung.: 1
    88. Zunächst: 1
    89. :begründet: 1
    90. Anschließend: 1
    91. werden: 1
    92. Tagesordnungspunkte: 1
    93. 5,: 1
    94. 6,: 1
    95. 8: 1
    96. gemeinsam: 1
    97. begründet,: 1
    98. dann: 1
    99. eröffnet.\n: 1
    100. Vizepräsident: 1
    101. DehlerIch: 1
    102. zunächst: 1
    103. Fraktionen: 1
    104. CDU/CSU,: 1
    105. FDP: 1
    106. betr.: 1
    107. Besoldungsreform—: 1
    108. V/271: 1
    109. —Das: 1
    110. Wort: 1
    111. Begründung: 1
    112. hat: 1
    113. Abgeordnete: 1
    114. Wagner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 23. Sitzung Bonn, den 18. Februar 1966 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/301, V/303) Fragen des Abg. Logemann: Benachteiligung von Ferngesprächen über das Fernamt gegenüber dem Selbstwählferndienst Bornemann, Staatssekretär 985 B, 986 B Logemann (FDP) 985 D Frage des Abg. Logemann: Umstellung auf Selbstwählferndienst im Bereich der OPD Bremen Bornemann, Staatssekretär 986 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Gedenkmarke zum 100. Geburtstag von Käthe Kollwitz Bornemann, Staatssekretär 986 C Kahn-Ackermann (SPD) 986 D Dr. Hellige (FDP) 987 B Fellermaier (SPD) 987 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 988 A Könen (Düsseldorf) (SPD) 988 A Frage des Abg. Dr. Hellige: Aushändigung der auf Paketkarten, Zahlkarten und Postanweisungen verklebten Freimarken an die Empfänger Bornemann, Staatssekretär 988 B Dr. Hellige (FDP) 988 C Kahn-Ackermann (SPD) 988 D Frage des Abg. Dröscher: Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen 1966 Höcherl, Bundesminister 989 B Dröscher (SPD) 989 C Fellermaier (SPD) 989 D Fragen des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Schlachtpferdetransporte 989 D Fragen des Abg. Wächter: Berechnungspreise für die Abschöpfungen bei Rindfleisch Höcherl, Bundesminister 990 B Wächter (FDP) 990 C Fragen des Abg. Baier: Studien- und Modellvorhaben zur Erneuerung von Städten und Dörfern Dr. Schornstein, Staatssekretär . 990 D Baier (CDU/CSU) 991 A Dröscher (SPD) 991 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 992 A Frage des Abg. Reichmann: 40-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst Dr. Schäfer, Staatssekretär 992 C Reichmann (FDP) 992 D TT Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 Frage des Abg. Kubitza: Deutsch-englischer Jugendaustausch Dr. Barth, Staatssekretär 992 D Kubitza (FDP) 993 A Baier (CDU/CSU) 993 C, 994 A Moersch (FDP) 993 C Dr. Rinderspacher (SPD) 993 D Fragen der Abg. Frau Freyh: Ergänzung der Ausbildungszulagen nach dem Bundeskindergeldgesetz 994 A Frage des Abg. Haehser: Beeinträchtigung der Förderung des 2. Bildungsweges 994 A Frage des Abg. Sanger: Ubersicht über die Pressegesetze in den deutschen Ländern Dr. Schäfer, Staatssekretär 994 B Sänger (SPD) 994 C Moersch (FDP) 994 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ruhezeit zwischen zwei Dienstschichten für Bundesbeamte Dr. Schäfer, Staatssekretär 995 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) 995 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Neue Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Dr. Schäfer, Staatssekretär 995 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 995 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Altersversorgung der Angestellten, die erst nach 1945 im vorgerückten Lebensalter in den öffentlichen Dienst getreten sind Dr. Schäfer, Staatssekretär 995 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) 996 A Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Amerikanische Manöver „Marne-Mauler" — Flur- und Straßenschäden in Unterfranken Grund, Staatssekretär 996 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 996 C Frage des Abg. Dröscher: Karabinerausbildung von Arbeitnehmern bei alliierten Dienststellen Grund, Staatssekretär 997 A Dröscher (SPD) 997 A Frage des Abg. Folger: Pünktliche Überweisung von Sparprämien an die Banken Grund, Staatssekretär 997 B Folger (SPD) 997 D Könen (Düsseldorf) (SPD) 998 A Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255) Höcherl, Bundesminister 998 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Schwabe, Marx (München), Folger, Seuffert, Dr. Müller (München), Haage (München), Porzner, Figgen u. Gen. betr. Antrag der Stadt München auf Übertragung der Olympischen Spiele (Drucksachen V/72, V/299) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/298) Dr. Kempfler (CDU/CSU) 1005 B Antrag betr. Änderung des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts, hier: Hochschullehrer, wissenschaftliche Assistenten . und Lektoren (Abg. Schmitt-Vockenhausen, Dr. Lohmar, Dr. Rau und Fraktion der SPD) (Drucksache V/173) Dr. Rau (SPD) 1005 D Dr. Martin (CDU/CSU) 1007 D Moersch (FDP) 1008 D Antrag betr. Besoldungsreform (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/271), in Verbindung mit Antrag betr. Studienkommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das Beamtenrecht (Abg. Schmitt-Vockenhausen, Gscheidle, Wilhelm, Collet, Gertzen, Haar [Stuttgart], Hansing, Kunze, Lautenschlager, Frau Renger, Schonhofen, Urban und Fraktion der SPD) (Drucksache V/181), mit Antrag betr. einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und über Harmonisierung der Stellenpläne (SPD) (Drucksache V/185), mit Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 III Antrag betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (SPD) (Drucksache V/184) und mit Antrag betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung nach Art. 131 GG (SPD) (Drucksache V/183) Wagner (CDU/CSU) 1010 A, 1018 A Gscheidle (SPD) 1011 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 1016 B Dorn (FDP) 1018 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. März 1964 mit der Republik der Philippinen über die Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/140); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/293) — Zweite und dritte Beratung — 1020 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten ... usw. (Drucksachen V/164, V/230), in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über das Recht der Landwirte, die Angehörige eines Mitgliedstaates sind und sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen haben, auf Zugang zu Genossenschaften, sowie für eine Richtlinie des Rats über das Recht der Landwirte, die Angehörige eines Mitgliedstaates sind und sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen haben, auf Zugang zu den verschiedenen Arten von Krediten (Drucksachen V/166, V/285), und mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den geänderten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung von Art. 11 der Verordnung Nr. 23 hinsichtlich Orangen, sowie über den geänderten Entwurf für eine Entschließung des Rats betr. die Finanzierung der Subventionen für die Apfelsinenerzeuger (Drucksachen V/162 [neu], V/294) und 1020 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1966) (Drucksachen V/133, V/284) 1021 C Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses zu dem Bericht des Bundesministers des Auswärtigen betr. Verfolgung von Ansprüchen deutscher unehelicher Kinder gegenüber Mitgliedern der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte (Drucksachen V/106, V/297) 1021 C Antrag betr. Verbleib der Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach (Abg. Herold, Seidel, Freiherr von und zu Guttenberg, Röhner, Dr. Starke [Franken], Geldner u. Gen. und Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/262) . . 1021 D Antrag betr. Sicherheit in der Zivilluftfahrt (Abg. Börner, Seifriz, Iven und Fraktion der SPD) (Drucksache V/241) Börner (SPD) 1022 A Wagner (CDU/CSU) 1022 A Nächste Sitzung 1022 C Anlagen 1023 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 985 23. Sitzung Bonn, den 18. Februar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 17. Sitzung, Seite 687 D, Zeile 1 statt „eine" keine. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 18. 2. Frau Albertz 18.2. Arendt (Wattenscheid) 18.2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18.2. Bading 7. 3. Dr. Barzel 19.2. Bauer (Wasserburg) 18.2. Prinz von Bayern 23. 2. Dr. Becher (Pullach) 18.2. Frau Berger-Heise 18. 2. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Berlin 18.2. Dr. Birrenbach 18.2. Blumenfeld 18.2. Dr. Burgbacher 18. 2. Burger 10.4. Cramer 18.2. Diekmann 18.2. Dr. Dittrich * 18.2. Eisenmann 18.2. Frau Dr. Elsner * 18. 2. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 28.2. Flämig ** 18.2. Dr. Franz 18. 2. Frau Freyh 18. 2. Fritz (Wiesbaden) 31.3. Frau Funcke 18.2. Gibbert 18. 2. Dr. Gleissner 18. 2. Graaff 18.2. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 3. Haage (München) 18. 2. Hahn (Bielefeld) * 18. 2. Hamacher 28.2. Häussler 18.2. Hauffe 18. 2. Hirsch 18.2. Illerhaus * 18. 2. Jacobi (Köln) 18. 2. Jahn (Marburg) 18. 2. Dr. h. c. Jaksch 18. 2. Josten 19.2. Frau Kalinke 18. 2. Kiep 18.2. Klein 5. 3. Klinker 18. 2. Kohlberger 18.2. Frau Krappe 28.2. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Kriedemann * 18. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 2. Dr. Lenz (Bergstraße) 18. 2. Liedtke 8. 3. Dr. Löhr 18.2. Dr. Lohmar 18.2. Lücker (München) * 18. 2. Metzger 18. 2. Michels 18. 2. Dr. Miessner 12. 3. Missbach 18.2. Dr. Morgenstern 18.2. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 18.2. Müller (Aachen-Land) * 18.2. Dr. Müller (München) 18.2. Pöhler 18. 2. Dr. Pohle 18.2. Frau Renger 18. 2. Riedel (Frankfurt) * 18. 2. Dr. Ritgen 18. 2. Rösing 18.2. Russe (Bochum) 18.2. Schmidt (Hamburg) 18.2. Schmitt (Lockweiler) 18. 2. Frau Schroeder (Detmold) 18. 2. Schultz (Gau-Bischofsheim) 18. 2. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Dr. Serres 18.2. Seuffert 18.2. Spitzmüller 18.2. Dr. Staratzke 18.2. Strohmayr 18.2. Struve 18.2. Dr. Süsterhenn 18.2. Urban 18.2. Wendelborn 18. 2. Wieninger 18.2. Dr. Wilhelmi 18.2. Baron von Wrangel 18.2. Wurbs 18.2. Zerbe 5.3. Dr. Zimmermann 18. 2. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schwabe zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses und des Berichts des Haushaltsausschusses betr. Antrag der Stadt München auf Übertragung der Olympischen Spiele (Drucksachen V/72, V/298 und V/299). Als am 30. November 1965 bekannt wurde, daß sich die Stadt München um die olympischen Sommerspiele bewerben würde, wurde die Öffentlichkeit gleichzeitig darüber unterrichtet, daß der Herr Bundeskanzler, der Herr bayerische Ministerpräsident und der Herr Präsident des Deutschen Sportbundes und des Nationalen Olympischen Komitees Willi Daume in einer gemeinsamen Besprechung 1024 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 dem Münchener Oberbürgermeister Dr. Vogel ihre volle Unterstützung zugesagt hätten. Nach dieser dankenswerten Entscheidung der drei Exekutiven von Bund, Land und Gemeinden schien es angebracht, zügig und eindeutig eine Erklärung der obersten Legislative herbeizuführen. Aus diesem Grund wurde der vorliegende Antrag V/72 am 2. Dezember 1965 eingebracht. Er soll unterstreichen, daß es sich — ohne jedes falsche Pathos sei das ausgedrückt — hier um einen aufrichtigen Wunsch des gesamten deutschen Volkes handelt, die Jugend der Welt zu ihrem friedlichen Wettstreit bei sich zu Gast zu sehen. Und weil es ein Anliegen des ganzen deutschen Volkes ist, deshalb sollten auch die gewählten Vertreter Gelegenheit nehmen, diesem Antrag der Stadt München zuzustimmen. Mehr als das: Sie sollen zum Ausdruck bringen, daß das Parlament zum gegebenen Zeitpunkt auch bereit sein wird, die finanziellen Konsequenzen aus dieser Zustimmung zu übernehmen. Wenn der Haushaltsausschuß in der ihm von Amts wegen eigenen nüchternen Sprache in der Drucksache V/98 erklärt, daß im Rechnungsjahr 1966 noch keine Kosten entstehen, so muß man ihm gleichwohl dankbar dafür sein, daß er im Grundsatz dem Anliegen zustimmt und mit einer Drittelung der Kosten einverstanden ist. Der vorliegende Antrag hat vermutlich zu einem bescheidenen Teil dazu beigetragen, die nach dem 30. November 1965 hier und da aufgetretenen innerdeutschen Standorterwägungen abzuklären und eindeutig auf München zu konzentrieren. Eine weitere Aufgabe des Antrages und der ohne Zweifel erfolgenden einmütigen Zustimmung des Parlaments ist die Unterstützung des Münchener Antrages bei der im April dieses Jahres erfolgenden Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees im Rahmen seiner Sitzung in Rom. Wir hatten vor wenigen Tagen Gelegenheit, den außergewöhnlich eindrucksvollen olympischen Farbtonfilm „Tokio 1964" zu sehen. Die Anwesenheit des Herrn Bundeskanzlers und vieler hoher Vertreter der Bundesrepublik bei der festlichen Aufführung in Bad Godesberg ließ neben der dem Gegenstand gemäßen offiziellen Anteilnahme doch wohl auch verspüren, daß anläßlich dieser Veranstaltung der allgemeine und sehr herzliche Wunsch im Raume stand, daß Deutschland in absehbarer Zeit Gelegenheit haben möge, nicht nur Teilnehmer, sondern auch Veranstalter der olympischen Spiele zu sein. Der Deutsche Bundestag hat ganz sicherlich die Pflicht, neben der Spontaneität eines solchen Wunsches und neben seinem emotionellen Gehalt die Realitäten zu prüfen und auch jene Argumente zu wägen, die als Begründung für Vorbehalte verschiedener Art in der Öffentlichkeit genannt werden. Eine Reihe solcher skeptischer Gesichtspunkte ergaben sich bei den Überlegungen, ob die bayerische Landeshauptstadt dem Besuch der vielen tausend Athleten und der aber tausend Besucher gewachsen sei. Mein Münchener Kollege Franz Marx und seine bayerischen Freunde haben diese Frage mit uns zusammen sehr eingehend besprochen. Insbesondere hat sich die gesamte deutsche Presse zu diesem Fragenkomplex umfassend geäußert. München steht mit derzeit annähernd 16 000 Hotelbetten an der Spitze der deutschen Großstädte. Über Art und Umfang seiner Verpflegungsbetriebe braucht man im Deutschen Bundestag keine Ausführungen zu machen; das hieße wohl, Bier nach München zu tragen. Für den Neubau und den Ausbau der Sportstätten und der Verkehrsmittel liegen übersehbare und realisierbare Pläne vor. Das Internationale Olympische Komitee legt besonderen Wert auf ein breit angelegtes kulturelles Programm. Dazu bietet München ausgezeichnete Voraussetzungen. Im Augenblick kommt es indessen nicht nur darauf an, darzulegen, was bis zum Sommer 1972 geschehen kann. Für den Moment, daß heißt für die bevorstehende Entscheidung des IOC muß man sich klar darüber sein, daß der internationale Attraktivwert für eine solche Wahl von größter Bedeutung ist. In dieser Hinsicht hat sich das gastfreundliche München weltweit einen guten Namen und eine außerordentliche Anziehungskraft geschaffen. Der Deutsche Bundestag unterstützt also nicht nur ein einzigartig wichtiges, sondern auch ein aussichtsreiches Anliegen. Die Fraktionen dieses Hohen Hauses sehen sich naturgemäß sehr oft veranlaßt, in kontroverser Diskussion um anstehende Entscheidungen zu ringen. Der Antrag V/72 und der Bericht des Innenausschusses V/299 bieten unbestreitbar eine hervorragende Gelegenheit zu einer gemeinschaftlichen und einmütigen Willenskundgebung. Wenn der Antrag der Stadt München Erfolg hat, wenn uns die Durchführung der Olympischen Spiele 1972 übertragen wird, dann wird sich der Deutsche Bundestag sicherlich noch mehr als einmal mit diesem großen Fragenkomplex zu befassen haben, und er wird es sicher gerne tun. Denn diese Aufgabe fordert dann von uns allen jede nur denkbare Mithilfe. So zeichnet sich für das Parlament der Aspekt eines edlen vorolympischen Wettstreites ab: Jeder, der sich guten Willens beteiligt, darf als Teilhaber am Sieg, das heißt am erfolgreichen Verlauf der olympischen Sommerspiele 1972 bezeichnet werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 14. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/251 Frage XVII/4) : In welcher Form gedenkt die Bundesrepublik, einen Beitrag zu dem in diesem Jahr anlaufenden UNESCO-Programm zur Bekämpfung des Analphabetentums zu leisten? Das Alphabetisierungsprogramm der UNESCO sieht zunächst die Durchführung und Auswertung von sieben Versuchsprojekten in verschiedenen Ländern vor. Es besteht nach meinem Dafürhalten kein dringender Anlaß, diese sieben Projekte durch ein deutsches Versuchsvorhaben zu erweitern. Die Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 1025 Bundesregierung wird jedoch nach Abschluß dieser Testreihe und Kenntnis der sich daraus ergebenden Planung der UNESCO prüfen, inwieweit sie innerhalb dieser Planung auf bilateraler Basis ein Teilprogramm — beispielsweise für ein Entwicklungsland — übernehmen kann. Eine finanzielle Förderung der Arbeit der UNESCO wird laufend in Form der von Jahr zu Jahr erhöhten Beiträge der BRD zum UN-Spezial-Fonds *) geleistet. Die Bundesregierung führt seit 1963 eigene Projekte der Alphabetisierung und Erwachsenenbildung in Afrika und Lateinamerika durch, die neben reinen Materialhilfen — hier auch für ein UNESCO-Programm — vorwiegend in der Ausbildung von Fachkräften und der Förderung von Institutionen und technischen Hilfseinrichtungen bestehen. Gesamtförderungsbetrag 1963-1965 rund 1,6 Mio DM. Bilaterale Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland in der Alphabetisierung und Erwachsenenbildung A. Afrika 1. Reine Materialhilfen a) Regierung Niger 3 Materialspenden in den Jahren 1963/64/65 als Beitrag zu einer Alphabetisierungskampagne der UNESCO-Kommission insgesamt: 200 Transistorgeräte 10 000 Schultafeln 230 Petromaxlampen Gesamtbetrag: rund 100 000,— DM b) Guinea Druckkosten für ein Lehrbuch in der Peul-Sprache 1963 — 50 000,— DM (Gesamtförderung: 150 000,— DM) 2. Ausbildungsmaßnahmen des Deutschen Volkshochschulverbandes 1963 wurde — unter Mitwirkung des Deutschen Volkshochschulverbandes — eine auf weite Sicht ausgerichtete Fortbildung von Erwachsenenbildnern für Afrika eingeleitet (Ausbildungsstätte Heimvolkshochschule Göhrde/Niedersachsen). Die Programme sind bisher rund 60 Fachkräften zugute gekommen. Am 1. 4. 1966 beginnt ein 4. Lehrgang für weitere 20 Afrikaner. Diese Arbeit ist in Stufen geplant: durch eine Reihe von Seminaren in der BRD — 12 Monate *) Mio DM 1961 12,8 1962 19,5 1963 21,4 1964 21,2 1965 32,0 1966 36,0 Dauer, 20 Teilnehmer, Abschlußprüfung — soll erreicht werden, daß einige afrikanische Länder über einen Stamm in Deutschland ausgebildeter Kräfte verfügen, die im Wege der Kaderbildung — u. U. mit Hilfe deutscher Berater — systematisch Arbeitsmethoden und geeignete Institutionen für die Erwachsenenbildung schaffen. Ergänzt wird diese Arbeit durch Beratungsbesuche bei den Regierungsstellen, Materialhilfen an die Absolventen und Nachkontaktseminare in den afrikanischen Ländern. Ziel ist eine allmähliche Verlagerung der Ausbildung in die Entwicklungsländer. (Gesamtförderung: 1 230 000,— DM) 3. Institutionelle Maßnahmen der Friedrich-Ebert- Stiftung und der Weltweiten Partnerschaft Daneben laufen in Afrika zwei andere Modelle der Erwachsenenbildung: a) in Ghana ist seit dem 1. 7. 1965 ein deutsches Fernsehteam der Friedrich-Ebert-Stiftung mit der Gestaltung des Bildungsprogramms für das ghanaische Fernsehen beauftragt. (Mitteleinsatz 1965: 1 250 000,— DM) FES b) für den ostafrikanischen Raum — beginnend in Kenia — verfolgt die Weltweite Partnerschaft einen Ausbau des ostafrikanischen Bildungsinstituts (EAISCA) durch Angliederung eines/einer Tonbandstudios (1964) 212 000,— DM Druckerei mit Lehrwerkstatt (1965) 327 000,— DM Lehrmittelproduktion (1966) c) In Uganda ist mit der Einrichtung einer Druckerei begonnen worden (1965), in der 1966 ebenfalls ein Lehrbuchverlag angegliedert werden soll 103 000,— DM d) Schließlich ist in Madagaskar eine Druckerei- und Verlagsanstalt eingerichtet worden (1965) 367 000,— DM (Mitteleinsatz WWP bis 1965) 1 009 000,— DM) (Gesamtförderung 2 259 000,— DM) B. Lateinamerika Institutsförderung und Ausbildung durch den Deutschen Volkshochschulverband (DVV) Für Lateinamerka bot sich auf Grund intensiver privater Vorarbeiten des Grafen Thun eine günstige Ausgangsbasis: das durch Staatsgesetz geschaffene Erwachsenenbildungsinstitut ICECU in Costa Rica. Sein Aufbau wird — vor allem personell — seit 1963 gefördert. In Zusammenarbeit mit ihm wurde von deutscher Seite eine allgemeine Untersuchung für Möglichkeiten der Erwachsenenbildung in Lateinamerika durchgeführt. Zur Ausweitung der Ar- 1026 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 beit des Instituts auf weitere Länder ist in gleicher Form, wie sie die „Göhrde-Seminare" für Afrikaner darstellen, eine Fortbildung von Fachkräften aus Lateinamerika in der Heimvolkshochschule Rendsburg/Schleswig-Holstein begonnen worden. Der erste Lehrgang schließt im Sommer 1966 ab. (Gesamtförderung: 570 000,— DM) Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 14. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache V/251 Fragen XVII/1, XVII/2 und XVII/3) : Wieviel Geld hat die Bundesregierung bisher im Rahmen der Entwicklungshilfe für die Förderung des Tourismus und für den Ausbau von Fremdenverkehrseinrichtungen, wie z. B. Hotels etc., in den zurückliegenden Jahren (einschließlich 1965) gewährt? Welche festen Zusagen für die in Frage XVII/1 genannten Zwecke liegen für die nächste Zeit schon vor? Weldie Anträge der in Frage XVII/1 bezeichneten Art sind volumenmäßig noch in der Schwebe? Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen zur Förderung des Tourismus in Entwicklungsländern, weil der Auslandstourismus zur Verbesserung der Devisensituation und damit zum wirtschaftlichen Aufbau beitragen kann. Die Gewährung von Kapitalhilfen beschränkt sich auch für die Tourismusförderung im allgemeinen auf Kredite zur Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen. Im Bereich der Technischen Hilfe liegt das Schwergewicht der Maßnahmen im Ausbildungsbereich. Der Bau von Hotels bleibt einer privatwirtschaftlichen Betätigung vorbehalten, zu denen die Bundesregierung u. a. die bekannten Anreize für Auslandsinvestitionen gibt. Bis einschließlich 1965 sind aus Mitteln der Kapitalhilfe 3,3 Mio DM und aus Mitteln der Technischen Hilfe 4,7 Mio DM für Maßnahmen zur Förderung des Tourismus in Entwicklungsländern gewährt worden. Zusagen für Maßnahmen auf dem Gebiet der Tourismusförderung liegen derzeit in Höhe von 4,1 Mio DM vor. Darin sind in Durchführung begriffene Maßnahmen eingeschlossen. Anträge von Regierungen der Entwicklungsländer zur Tourismusförderung liegen . im Augenblick in Höhe von 17,2 Mio DM vor. Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit hinreichend beantwortet zu haben. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 17. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Krips (Drucksache V/303 Fragen III/2 und III/3): Wie kann den im Rahmen der Familienzusammenführung zu uns übergesiedelten Mitteldeutschen geholfen werden, denen, wie z. B. ehemaligen Beamten der Deutschen Reichsbahn, im Hinblick auf die vom Bundestag beschlossene Änderung des Gesetzes zu Artikel 131 GG Versorgungsbezüge zugesichert, durch das Haushaltssicherungsgesetz jedoch wieder zurückgenommen wurden? Welche Beträge sind etwa erforderlich, um die Mittel für den in Frage III/2 genannten Personenkreis aufzubringen, denen die Besoldungsdienststellen die Bezüge bereits zugesichert hatten? Zu 1.: Das Haushaltssicherungsgesetz und auch das Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes enthalten keine Ermächtigungsvorschrift, in besonderen Fällen die Versorgungsbezüge ausnahmsweise zahlen zu können. Ohne eine gesetzliche Änderung ist deshalb die Zahlung der Versorgungsbezüge an den angesprochenen Personenkreis nicht möglich. Diese Personen gelten jedoch nach § 72 des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes als nachversichert und erhalten infolgedessen eine Rente aus den gesetzlichen Rentenversicherungen. Außerdem beziehen sie in zahlreichen Fällen aufgrund rentenversicherungspflichtiger Zeiten eine Rente. Trotz Hinausschiebens des Inkrafttretens ,des Vierten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes durch das Haushaltssicherungsgesetz erhalten diese Personen also nicht unbeträchtliche Leistungen. Zu 2.: Der Bundesregierung ist die Zahl der Fälle, in denen die Zahlung der Versorgungsbezüge vom 1. Januar 1966 an bereits zugesagt worden ist, nicht bekannt, zumal die Durchführung des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes überwiegend den Ländern obliegt. Es kann deshalb nicht angegeben werden, welche Beträge für die Zahlung der Versorgungsbezüge an den angesprochenen Personenkreis erforderlich wären. Der jährliche Gesamtaufwand für die Durchführung der Verbesserungen bei der Familienzusammenführung nach dem Vierten Änderungsgesetz wird auf 11 Millionen DM (einschließlich Bundesbahn und Bundespost) geschätzt. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 17. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/303 Frage V) : Trifft es zu, daß die Bundeswehr für den Standortbereich Husum ein truppeneigenes Hallenschwimmbad plant? Wie ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9. Dezember 1965 ausgeführt habe, kommen für den Bau von bundeswehreigenen Hallenbädern diejenigen Standorte in Betracht, die entweder selbst oder zusammen mit Nachbarstandorten mit mindestens 4000 Soldaten belegt sind. Diese Voraussetzung wird für den Standort Husum mit den Nachbarstandorten Seeth und Bred-stedt voraussichtlich Ende 1968 erfüllt sein, wenn die zur Zeit im Bau befindliche Kaserne Bredstedt belegt werden kann. Jedoch ist eine Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls wann der Standort Husum ein bundeswehreigenes Hallenbad erhalten wird, bisher Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 1027 nicht getroffen. Beide Fragen werden im Rahmen der noch nicht abgeschlossenen Gesamtplanungen unter besonderer Berücksichtigung der Haushaltslage und der Dringlichkeit entschieden werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/303 Frage VI/3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse von Untersuchungen niederländischer Verkehrsbehörden, die die Prüfung zum Ziele hatten, ob durch das Auftragen von Schaumstoffen an Brückenunterseiten wirksam eine Unterkühlung und damit Glatteisgefahr vermindert oder gar verhindert werden kann? Die Farbenfabriken Bayer, Leverkusen, haben ein Beschichtungsmaterial entwickelt, das auf die Unterseiten der Brücken aufgespritzt wird, um eine vorzeitige Vereisung der Bauwerke zu verhindern. Dieses Material ist ein Hartmoltopren-Schaumstoff, der im vergangenen Jahre erstmals bei je einer Betonbrücke in der Bundesrepublik und in den Niederlanden angewandt wurde. In Anbetracht der sehr kurzen Probezeit sowie des in Westdeutschland verhältnismäßig milden Winters kann über die Bewährung dieses Isolierstoffes noch kein endgültiges Urteil abgegeben werden. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß die Anwendung von Hartmoltopren nur bei Betonbrücken, und zwar mit bestimmter Querschnittsausbildung sinnvoll ist. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/303 Frage VI/4) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis eines Tests Bremer Polizeibehörden, der die Prüfung zum Ziele hatte, ob die Einführung einer Vorfahrt von links zu einem erheblich besseren Verkehrsfluß an Straßen, bei verschiedenen Verkehrssituationen sogar bis zu 50 %, führen würde? Zu dieser Frage kann ich nicht Stellung nehmen, weil nach einer Mitteilung des Senators für Inneres in Bremen ein Test Bremer Polizeibehörden über Linksvorfahrt im Straßenverkehr nicht stattgefunden hat. Nach Auskunft des Senators für Inneres in Bremen hat Mitte Januar 1966 ein Verkehrsingenieur der Bremer Straßenbahn AG (Dr. Dörfler) auf einem Verkehrsübungsplatz in Bremen mit Polizeifahrzeugen die Linksvorfahrt demonstriert. Hierauf bezieht sich anscheinend Ihre Frage. Die Polizei hat lediglich die Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, aber sonst in keiner Weise an dem Test mitgewirkt; sie hat sich mit der Auffassung von Dr. Dörfler auch nicht identifiziert. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Glombig (Drucksache V/303 Frage VI/5) : Ist die Bundesregierung ebenso wie die Deutsche Bundesbahn der Auffassung, daß das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie anderer Behinderter im Nahverkehr vom 27. August 1965 die Deutsche Bundesbahn verpflichtet, ab 1. Januar 1966 nur noch denjenigen Schwerkriegsbeschädigten die kostenlose Benutzung der 1. Wagenklasse in der Hamburger S-Bahn zu gestatten, deren Erwerbsfähigkeit durch ihr Leiden mindestens um 70 % gemindert ist und in deren amtlichen Ausweis die Ausfertigungsstelle vermerkt hat: „Die Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis 2. Klasse liegen vor."? Nach dem Gesetz vom 27. August 1965 ist die Bundesbahn nicht verpflichtet, irgendwelche Personenkreise kostenlos in der 1. Wagenklasse der Hamburger S-Bahn zu befördern. Wenn sie diese Vergünstigung bestimmten Schwerkriegsbeschädigten zubilligt, so ist dies eine freiwillige Leistung, für die sie keinerlei Entschädigung aus dem Bundeshaushalt oder einem anderen Etat erhält. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reichmann (Drucksache V/303 Frage VI/6) : Welche Mehrkosten würden durch die Einführung der Vierzigstundenwoche bei Bundesbahn und Bundespost jährlich verursacht werden? Durch die Einführung der 40-Stundenwoche würden jährliche Mehrkosten verursacht a) bei der Deutschen Bundesbahn in Höhe von rund 450 Mio. DM und b) bei der Deutschen Bundespost in Höhe von rund 440 Mio. DM.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind wohl alle dankbar dafür, daß dieses Thema nun doch von diesem Bundestag abschließend beraten werden soll, zumal es in den vergangenen Jahren nicht ganz unstrittig gewesen ist, ob der Bund mit den Rahmengesetzgebungskompetenzen eigentlich eingreifen sollte, oder ob es nicht vielmehr reine Ländersache sei, diese Frage zu lösen. Ich wundere mich allerdings ein wenig darüber, Herr Dr. Rau, daß wir nicht schon bei der Großen Anfrage in der vergangenen Woche diesen Antrag mit behandelt haben, zumal es sich hier um eine sehr bedeutsame Sache handelt. Thematisch hätte er dort noch besser hineingepaßt, und das Haus wäre auch besser besetzt gewesen.



    Moersch
    Ich freue mich besonders darüber, daß nun auch vom Wissenschaftsrat her Anstöße für diese Reform gekommen sind. Wir sind uns wohl darüber klar, daß man Reformhochschulen eben nicht aufbauen kann, wenn man nicht eine größere Beweglichkeit im Beamtenrechtsrahmengesetz selbst schafft. Das hat gerade die Vorlage aus Baden-Württemberg gezeigt. Insofern darf ich Sie nur daran erinnern, daß die Verantwortlichkeit des Bundes in einem viel höherem Maße gegeben ist, als es oftmals von anderer interessierter Seite dargestellt wird. Auch das beweist dieser sehr nützliche Antrag, den Sie gestellt haben. Ich stimme dem Herrn Kollegen Dr. Martin zu, daß wir im Kulturausschuß diese Frage mitberatend behandeln sollten. Im Kulturausschuß werden wir sicherlich — aber nicht nur bei dieser Gelegenheit — über die Hochschulen und die beamtenrechtlichen Fragen zu sprechen haben. Wir müssen das auch im Zusammenhang mit den Besoldungen an den Instituten sehen, die nicht öffentlich-rechtlicher Art sind, sondern als eingetragene Vereine oder ähnlich firmieren; denn dort besteht bei personellen Entscheidungen ein entscheidendes gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis zu den Hochschulen. Wir müssen eine Gleichgewichtigkeit, eine Chancengleichheit schaffen. Das alte Ideal, daß unter allen Umständen die beamtenrechtliche Sicherung vorhanden sein soll, ist bei den jüngeren Wissenschaftlern und Forschern keineswegs mehr so verbreitet. In Instituten privatrechtlicher Art haben wir jetzt die Situation, daß diese Institute zwar über sehr teure Apparaturen verfügen, daß die korrespondierenden Besoldungsvorschriften es manchmal aber nicht erlauben, diese teuren Apparaturen wirtschaftlich zu nutzen. Es fehlt nicht nur an jungen Wissenschaftlern, Forschern und Assistenten, sondern zum Teil auch an den notwendigen technischen Hilfskräften. Dazu hat die Starrheit der Besoldungsordnung geführt. Auch das sollte nach meiner Ansicht mit berücksichtigt werden.
    Wir werden schließlich eine Gesamtdarstellung bekommen. Insofern sind wir nun einen Schritt weiter. Nach dem ersten Beschluß des Kabinettsausschusses für Wissenschaftspolitik werden die drei unmittelbar beteiligten Ministerien das ganze Gebiet gemeinsam beraten und Vorschläge machen. Aber auch die Antragsteller wissen sehr genau, daß wir mit einer Frist von schätzungsweise anderthalb Jahren bis zur Verabschiedung der Gesetzesänderung rechnen müssen und daß deshalb die akuten Fragen, die gerade jetzt in vielen Instituten anstehen, noch nicht gelöst werden können. Die Antragsteller selbst. haben ja als Datum für die Vorlage des Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung den 31. Dezember 1966 vorgeschlagen. Eine beschleunigte Beratung liegt also in gemeinsamem Interesse.
    Aber wie gesagt: wir müssen den Zusammenhang sehen und uns von vornherein über die finanziellen Konsequenzen in anderen Bereichen im klaren sein. Hier geht es natürlich auch um ein Kernstück des Beamtenrechts. Ohne mich jetzt auf Einzelheiten einzulassen, möchte ich erklären, daß es uns darauf ankommt, .daß in diese neuen Bestimmungen möglichst wenig Einzelvorschriften eingebaut werden, damit die Beweglichkeit in jedem Fall gewahrt bleibt. Die Hochschulreform muß sich von innen heraus den wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen anpassen können. Jede komplizierte oder perfektionierte gesetzliche Vorschrift würde diesem Interesse nur entgegenstehen. Ich bin sicher, wir werden von allen interessierten Seiten gute Vorschläge hören können; wir werden uns aber auch die jetzigen Systeme im Ausland anzusehen haben, damit wir nicht in einigen Jahren auch auf diesem Gebiet von Reform zu Reform eilen müssen.
    Der Staat sollte den Rahmen abstecken, innerhalb dessen sich dann allés andere selbst entwikkeln kann. Es wäre unter Umständen auch kein Schaden, wenn wir bei unserem föderalistischen Aufbau da und dort zu konkurrierenden Lösungen kämen; so würden wir dann Vergleichsmaßstäbe besitzen. Der Bund kann nur die Aufgabe haben, eine Entwicklung dieser konkurrierenden Systeme nicht weiter zu behindern.
    Die Fraktion der Freien Demokraten stimmt dem Antrag der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion im Prinzip zu. Das Hohe Haus wird noch genügend Gelegenheit haben, die Einzelheiten in weiteren Debatten zu besprechen. Wir sind uns hoffentlich alle darüber einig, daß hier Eile geboten ist. Die günstigen Ansätze zu einer Reform der Hochschulen und des Studienganges, wie sie der Wissenschaftsrat vorschlägt, und die Bemühungen, bei den Neugründungen auch neue Formen einzuführen, sollten jedenfalls nicht behindert werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich schließe die Aussprache. Der Antrag soll an den Innenausschuß überwiesen werden, der federführend sein soll. Nach dem Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Martin soll er weiterhin zur Mitberatung an den Kulturausschuß gehen. Einverständnis? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr.
Anpassung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) an den technischen Fortschritt und an die wirtschaftliche Entwicklung
— Drucksache V/222 —
Dieser Punkt der Tagesordnung ist in der Annahme angesetzt worden, daß eine Aussprache nicht notwendig ist. Es soll aber nun doch debattiert werden. Das ist heute aus Zeitgründen nicht mehr möglich. Der Punkt wird deswegen im Einverständnis mit dem Haus abgesetzt.
Wir behandeln nun die Punkte 5 bis 9 der Tagesordnung. Zunächst soll der Punkt 7 :begründet werden. Anschließend werden die Tagesordnungspunkte 5, 6, 8 und 9 gemeinsam begründet, und dann wird die Aussprache eröffnet.



Vizepräsident Dr. Dehler
Ich rufe zunächst den Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Besoldungsreform
— Drucksache V/271 —
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Wagner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Leo Wagner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion der CDU/ CSU habe ich die Ehre, den Antrag zur Besoldungsreform — Drucksache V/271 — zu begründen. Zu Punkt 1 des Antrages muß ich in Ihre Erinnerung zurückrufen, daß der Deutsche Bundestag ausgangs der letzten Legislaturperiode aus der Regierungsvorlage eines Vierten Änderungsgesetzes beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften die neue Ortszuschlagstabelle und die Verbesserungen der Kinderzuschlagsregelungen herausgelöst und verabschiedet hat. Im übrigen hat er die in unserem Antrag zitierte Entschließung gefaßt, die das Ersuchen an die Bundesregierung enthielt, in Fortführung der Vorlage zum Vierten Änderungsgesetz die anstehenden und nicht mehr behandelten Punkte einer befriedigenden Lösung zuzuführen. Die weiterhin mit der Entschließung erbetenen Maßnahmen zur Besoldungsanpassung sind durch das unlängst verabschiedete Fünfte Besoldungserhöhungsgesetz, soweit es der Haushalt zuließ, bereits erfüllt worden. Wir sind davon überzeugt, daß die Bundesregierung der Entschließung des Deutschen Bundestages loyal nachkommen wird.
    Wenn wir heute diese Entschließung noch einmal zum Gegenstand unseres Antrages gemacht haben, dann deshalb,

    (Abg. Schmitt-Vockenhausen: Um den Eindruck zu erwecken, daß Sie auch etwas tun!)

    weil wir auf die Dringlichkeit dieser Maßnahmen hinweisen wollten und, Herr Kollege Schmitt-Vokkenhausen, weil wir darüber hinaus hoffen, daß das Bundeskabinett in einer Grundsatzentscheidung positiv dazu Stellung nehmen und in das neue Fünfte Änderungsgesetz zusätzliche Verbesserungen der Besoldungsvorschriften, die in erster Linie sozialen Gesichtspunkten Rechnung tragen, aufnehmen wird.
    Zu Punkt 2 unseres Antrages. Am Ende der letzten Legislaturperiode hat der damalige Bundesinnenminister Höcherl unter dem Stichwort „Besoldungsreform" Vorstellungen über eine Neuordnung des Besoldungswesens entwickelt, die die Zustimmung der Beamtenorganisationen gefunden haben. Eine aus Experten zusammengesetzte Kommission im Bundesinnenministerium hat auf der Grundlage dieser Vorstellungen weitere Vorarbeit geleistet.
    Ausgangspunkt dieser Bemühungen war die Erkenntnis, daß das mit dem Bundesbesoldungsgesetz aus dem Jahre 1957 eingeführte System nicht mehr durch einzelne punktuelle Maßnahmen weiterentwickelt werden kann. Seit 1957 sind in diesem Besoldungssystem so zahlreiche Änderungen vorgenommen worden, daß die innere Systemgerechtigkeit bedroht ist. Weitere Änderungen würden diese Spannungen in Zukunft noch erhöhen.
    Aber zur Forderung nach einer Besoldungsreform hat auch die Erkenntnis beigetragen, daß die traditionelle Aufgliederung der Gehaltsbestandteile modernen Anforderungen nicht mehr entspricht. Vor allem dadurch, daß sich im Gesamtbereich der Bundesrepublik die Lebenshaltungskosten weitgehend angeglichen haben, wird die Aufteilung der Bezüge in das mehr leistungsbezogene Grundgehalt und in den mehr vom Alimentationsprinzip beherrschten Ortszuschlag überflüssig.
    Bei der Besoldungsreform sollte auch eine dritte Erwägung Platz greifen, nämlich die, daß das Besoldungsrecht entscheidender Vereinfachung bedarf. Die Frage des Ortszuschlages ist dazu ein Teilstück; aber darüber hinaus ist eine Prüfung weiterer Instrumente des Besoldungsrechts nach unserer Auffassung angebracht. Beispielsweise kann man hier die Frage stellen, ob nicht ein einfacherer Weg zur Berücksichtigung des Lebens- und Dienstalters des Beamten als das jetzige System der Festsetzung des Besoldungsdienstalters gefunden werden kann. Weiter muß man fragen, ob es auch in Zukunft noch angebracht ist, das Hinausschieben des Besoldungsdienstalters bei einzelnen Beförderungsvorgängen weiter beizubehalten.
    Meine Damen und Herren, die Länder haben mit der Regelbeförderung einen Weg beschritten, mit dem aus Besoldungsgründen das Prinzip der Zuweisung eines Amtes im Sinne der Übertragung eines bestimmten Aufgabenbereiches, einer abgegrenzten Verantwortlichkeit gelockert wird. Bei der Besoldungsreform sollten wir ernsthaft prüfen, ob man an Stelle der Regelbeförderung nicht besser Differenzierungen innerhalb einer Besoldungsgruppe einführen sollte; denn nach bisheriger Übung sind Zuweisung eines Amtes und damit die automatische Einweisung in eine Besoldungsgruppe aufs engste miteinander verbunden.
    Das in diesem Punkt des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP verfolgte Anliegen ist, die Bundesregierung zu bitten, die Vorstellungen über die Besoldungsreform zu konkretisieren und auszusagen, ob sie den Weg, den Bundesminister Höcherl vorgeschlagen hat, auch weiter begehen will. Nur so kann für die Beamten der Weg in die Zukunft deutlich gemacht werden.
    Nach dem Zeitplan für die Besoldungsreform fragen wir deshalb, weil diese Maßnahmen erhebliche finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen werden. Bei einer langfristigen Vorausschau für die nächsten Jahre müssen die zu ergreifenden Schritte in die Haushaltsberechnungen und Vorberatungen einbezogen werden. Damit wird aber gleichzeitig eine Aussage darüber gemacht, welcher Rang einer geordneten und angemessenen Beamtenbesoldung zugemessen wird.
    Zu Punkt 3. In diesem Hohen Hause ist Übereinstimmung in der Frage erzielt worden, daß innere Besoldungsgerechtigkeit auch Besoldungsharmonie in Bund und Ländern bedingt. Wir haben uns des öfteren darum bemüht. Sinn und Zweck unseres



    Wagner
    Antrages ist es, die Bundesregierung nochmals zur Überprüfung aller Möglichkeiten in diesem Bereich anzuregen. Wir gehen hierbei davon aus, daß der Begriff Besoldungsharmonie zwei Dinge umfaßt, nämlich einheitliche Besoldung und einheitliche berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Wir sind der Meinung, daß der Zeitpunkt, zu dem eine neue Konzeption für die künftige Gestaltung des Besoldungsrechts vorgelegt wird, im besonderen Maße geeignet ist, ein Gespräch zwischen Bund und Ländern über die Harmonisierung im Bereich der Besoldung des öffentlichen Dienstes zu führen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Fraktion der CDU/CSU bitte ich Sie, unseren Antrag dem Innenausschuß zur Beratung zu überweisen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)