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    Deutscher Bundestag 23. Sitzung Bonn, den 18. Februar 1966 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/301, V/303) Fragen des Abg. Logemann: Benachteiligung von Ferngesprächen über das Fernamt gegenüber dem Selbstwählferndienst Bornemann, Staatssekretär 985 B, 986 B Logemann (FDP) 985 D Frage des Abg. Logemann: Umstellung auf Selbstwählferndienst im Bereich der OPD Bremen Bornemann, Staatssekretär 986 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Gedenkmarke zum 100. Geburtstag von Käthe Kollwitz Bornemann, Staatssekretär 986 C Kahn-Ackermann (SPD) 986 D Dr. Hellige (FDP) 987 B Fellermaier (SPD) 987 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 988 A Könen (Düsseldorf) (SPD) 988 A Frage des Abg. Dr. Hellige: Aushändigung der auf Paketkarten, Zahlkarten und Postanweisungen verklebten Freimarken an die Empfänger Bornemann, Staatssekretär 988 B Dr. Hellige (FDP) 988 C Kahn-Ackermann (SPD) 988 D Frage des Abg. Dröscher: Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen 1966 Höcherl, Bundesminister 989 B Dröscher (SPD) 989 C Fellermaier (SPD) 989 D Fragen des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Schlachtpferdetransporte 989 D Fragen des Abg. Wächter: Berechnungspreise für die Abschöpfungen bei Rindfleisch Höcherl, Bundesminister 990 B Wächter (FDP) 990 C Fragen des Abg. Baier: Studien- und Modellvorhaben zur Erneuerung von Städten und Dörfern Dr. Schornstein, Staatssekretär . 990 D Baier (CDU/CSU) 991 A Dröscher (SPD) 991 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 992 A Frage des Abg. Reichmann: 40-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst Dr. Schäfer, Staatssekretär 992 C Reichmann (FDP) 992 D TT Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 Frage des Abg. Kubitza: Deutsch-englischer Jugendaustausch Dr. Barth, Staatssekretär 992 D Kubitza (FDP) 993 A Baier (CDU/CSU) 993 C, 994 A Moersch (FDP) 993 C Dr. Rinderspacher (SPD) 993 D Fragen der Abg. Frau Freyh: Ergänzung der Ausbildungszulagen nach dem Bundeskindergeldgesetz 994 A Frage des Abg. Haehser: Beeinträchtigung der Förderung des 2. Bildungsweges 994 A Frage des Abg. Sanger: Ubersicht über die Pressegesetze in den deutschen Ländern Dr. Schäfer, Staatssekretär 994 B Sänger (SPD) 994 C Moersch (FDP) 994 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ruhezeit zwischen zwei Dienstschichten für Bundesbeamte Dr. Schäfer, Staatssekretär 995 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) 995 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Neue Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Dr. Schäfer, Staatssekretär 995 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 995 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Altersversorgung der Angestellten, die erst nach 1945 im vorgerückten Lebensalter in den öffentlichen Dienst getreten sind Dr. Schäfer, Staatssekretär 995 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) 996 A Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Amerikanische Manöver „Marne-Mauler" — Flur- und Straßenschäden in Unterfranken Grund, Staatssekretär 996 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 996 C Frage des Abg. Dröscher: Karabinerausbildung von Arbeitnehmern bei alliierten Dienststellen Grund, Staatssekretär 997 A Dröscher (SPD) 997 A Frage des Abg. Folger: Pünktliche Überweisung von Sparprämien an die Banken Grund, Staatssekretär 997 B Folger (SPD) 997 D Könen (Düsseldorf) (SPD) 998 A Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255) Höcherl, Bundesminister 998 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Schwabe, Marx (München), Folger, Seuffert, Dr. Müller (München), Haage (München), Porzner, Figgen u. Gen. betr. Antrag der Stadt München auf Übertragung der Olympischen Spiele (Drucksachen V/72, V/299) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/298) Dr. Kempfler (CDU/CSU) 1005 B Antrag betr. Änderung des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts, hier: Hochschullehrer, wissenschaftliche Assistenten . und Lektoren (Abg. Schmitt-Vockenhausen, Dr. Lohmar, Dr. Rau und Fraktion der SPD) (Drucksache V/173) Dr. Rau (SPD) 1005 D Dr. Martin (CDU/CSU) 1007 D Moersch (FDP) 1008 D Antrag betr. Besoldungsreform (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/271), in Verbindung mit Antrag betr. Studienkommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das Beamtenrecht (Abg. Schmitt-Vockenhausen, Gscheidle, Wilhelm, Collet, Gertzen, Haar [Stuttgart], Hansing, Kunze, Lautenschlager, Frau Renger, Schonhofen, Urban und Fraktion der SPD) (Drucksache V/181), mit Antrag betr. einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und über Harmonisierung der Stellenpläne (SPD) (Drucksache V/185), mit Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 III Antrag betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (SPD) (Drucksache V/184) und mit Antrag betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung nach Art. 131 GG (SPD) (Drucksache V/183) Wagner (CDU/CSU) 1010 A, 1018 A Gscheidle (SPD) 1011 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 1016 B Dorn (FDP) 1018 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. März 1964 mit der Republik der Philippinen über die Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/140); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/293) — Zweite und dritte Beratung — 1020 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten ... usw. (Drucksachen V/164, V/230), in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über das Recht der Landwirte, die Angehörige eines Mitgliedstaates sind und sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen haben, auf Zugang zu Genossenschaften, sowie für eine Richtlinie des Rats über das Recht der Landwirte, die Angehörige eines Mitgliedstaates sind und sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen haben, auf Zugang zu den verschiedenen Arten von Krediten (Drucksachen V/166, V/285), und mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den geänderten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung von Art. 11 der Verordnung Nr. 23 hinsichtlich Orangen, sowie über den geänderten Entwurf für eine Entschließung des Rats betr. die Finanzierung der Subventionen für die Apfelsinenerzeuger (Drucksachen V/162 [neu], V/294) und 1020 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1966) (Drucksachen V/133, V/284) 1021 C Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses zu dem Bericht des Bundesministers des Auswärtigen betr. Verfolgung von Ansprüchen deutscher unehelicher Kinder gegenüber Mitgliedern der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte (Drucksachen V/106, V/297) 1021 C Antrag betr. Verbleib der Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach (Abg. Herold, Seidel, Freiherr von und zu Guttenberg, Röhner, Dr. Starke [Franken], Geldner u. Gen. und Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/262) . . 1021 D Antrag betr. Sicherheit in der Zivilluftfahrt (Abg. Börner, Seifriz, Iven und Fraktion der SPD) (Drucksache V/241) Börner (SPD) 1022 A Wagner (CDU/CSU) 1022 A Nächste Sitzung 1022 C Anlagen 1023 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 985 23. Sitzung Bonn, den 18. Februar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 17. Sitzung, Seite 687 D, Zeile 1 statt „eine" keine. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 18. 2. Frau Albertz 18.2. Arendt (Wattenscheid) 18.2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18.2. Bading 7. 3. Dr. Barzel 19.2. Bauer (Wasserburg) 18.2. Prinz von Bayern 23. 2. Dr. Becher (Pullach) 18.2. Frau Berger-Heise 18. 2. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Berlin 18.2. Dr. Birrenbach 18.2. Blumenfeld 18.2. Dr. Burgbacher 18. 2. Burger 10.4. Cramer 18.2. Diekmann 18.2. Dr. Dittrich * 18.2. Eisenmann 18.2. Frau Dr. Elsner * 18. 2. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 28.2. Flämig ** 18.2. Dr. Franz 18. 2. Frau Freyh 18. 2. Fritz (Wiesbaden) 31.3. Frau Funcke 18.2. Gibbert 18. 2. Dr. Gleissner 18. 2. Graaff 18.2. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 3. Haage (München) 18. 2. Hahn (Bielefeld) * 18. 2. Hamacher 28.2. Häussler 18.2. Hauffe 18. 2. Hirsch 18.2. Illerhaus * 18. 2. Jacobi (Köln) 18. 2. Jahn (Marburg) 18. 2. Dr. h. c. Jaksch 18. 2. Josten 19.2. Frau Kalinke 18. 2. Kiep 18.2. Klein 5. 3. Klinker 18. 2. Kohlberger 18.2. Frau Krappe 28.2. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Kriedemann * 18. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 2. Dr. Lenz (Bergstraße) 18. 2. Liedtke 8. 3. Dr. Löhr 18.2. Dr. Lohmar 18.2. Lücker (München) * 18. 2. Metzger 18. 2. Michels 18. 2. Dr. Miessner 12. 3. Missbach 18.2. Dr. Morgenstern 18.2. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 18.2. Müller (Aachen-Land) * 18.2. Dr. Müller (München) 18.2. Pöhler 18. 2. Dr. Pohle 18.2. Frau Renger 18. 2. Riedel (Frankfurt) * 18. 2. Dr. Ritgen 18. 2. Rösing 18.2. Russe (Bochum) 18.2. Schmidt (Hamburg) 18.2. Schmitt (Lockweiler) 18. 2. Frau Schroeder (Detmold) 18. 2. Schultz (Gau-Bischofsheim) 18. 2. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Dr. Serres 18.2. Seuffert 18.2. Spitzmüller 18.2. Dr. Staratzke 18.2. Strohmayr 18.2. Struve 18.2. Dr. Süsterhenn 18.2. Urban 18.2. Wendelborn 18. 2. Wieninger 18.2. Dr. Wilhelmi 18.2. Baron von Wrangel 18.2. Wurbs 18.2. Zerbe 5.3. Dr. Zimmermann 18. 2. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schwabe zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses und des Berichts des Haushaltsausschusses betr. Antrag der Stadt München auf Übertragung der Olympischen Spiele (Drucksachen V/72, V/298 und V/299). Als am 30. November 1965 bekannt wurde, daß sich die Stadt München um die olympischen Sommerspiele bewerben würde, wurde die Öffentlichkeit gleichzeitig darüber unterrichtet, daß der Herr Bundeskanzler, der Herr bayerische Ministerpräsident und der Herr Präsident des Deutschen Sportbundes und des Nationalen Olympischen Komitees Willi Daume in einer gemeinsamen Besprechung 1024 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 dem Münchener Oberbürgermeister Dr. Vogel ihre volle Unterstützung zugesagt hätten. Nach dieser dankenswerten Entscheidung der drei Exekutiven von Bund, Land und Gemeinden schien es angebracht, zügig und eindeutig eine Erklärung der obersten Legislative herbeizuführen. Aus diesem Grund wurde der vorliegende Antrag V/72 am 2. Dezember 1965 eingebracht. Er soll unterstreichen, daß es sich — ohne jedes falsche Pathos sei das ausgedrückt — hier um einen aufrichtigen Wunsch des gesamten deutschen Volkes handelt, die Jugend der Welt zu ihrem friedlichen Wettstreit bei sich zu Gast zu sehen. Und weil es ein Anliegen des ganzen deutschen Volkes ist, deshalb sollten auch die gewählten Vertreter Gelegenheit nehmen, diesem Antrag der Stadt München zuzustimmen. Mehr als das: Sie sollen zum Ausdruck bringen, daß das Parlament zum gegebenen Zeitpunkt auch bereit sein wird, die finanziellen Konsequenzen aus dieser Zustimmung zu übernehmen. Wenn der Haushaltsausschuß in der ihm von Amts wegen eigenen nüchternen Sprache in der Drucksache V/98 erklärt, daß im Rechnungsjahr 1966 noch keine Kosten entstehen, so muß man ihm gleichwohl dankbar dafür sein, daß er im Grundsatz dem Anliegen zustimmt und mit einer Drittelung der Kosten einverstanden ist. Der vorliegende Antrag hat vermutlich zu einem bescheidenen Teil dazu beigetragen, die nach dem 30. November 1965 hier und da aufgetretenen innerdeutschen Standorterwägungen abzuklären und eindeutig auf München zu konzentrieren. Eine weitere Aufgabe des Antrages und der ohne Zweifel erfolgenden einmütigen Zustimmung des Parlaments ist die Unterstützung des Münchener Antrages bei der im April dieses Jahres erfolgenden Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees im Rahmen seiner Sitzung in Rom. Wir hatten vor wenigen Tagen Gelegenheit, den außergewöhnlich eindrucksvollen olympischen Farbtonfilm „Tokio 1964" zu sehen. Die Anwesenheit des Herrn Bundeskanzlers und vieler hoher Vertreter der Bundesrepublik bei der festlichen Aufführung in Bad Godesberg ließ neben der dem Gegenstand gemäßen offiziellen Anteilnahme doch wohl auch verspüren, daß anläßlich dieser Veranstaltung der allgemeine und sehr herzliche Wunsch im Raume stand, daß Deutschland in absehbarer Zeit Gelegenheit haben möge, nicht nur Teilnehmer, sondern auch Veranstalter der olympischen Spiele zu sein. Der Deutsche Bundestag hat ganz sicherlich die Pflicht, neben der Spontaneität eines solchen Wunsches und neben seinem emotionellen Gehalt die Realitäten zu prüfen und auch jene Argumente zu wägen, die als Begründung für Vorbehalte verschiedener Art in der Öffentlichkeit genannt werden. Eine Reihe solcher skeptischer Gesichtspunkte ergaben sich bei den Überlegungen, ob die bayerische Landeshauptstadt dem Besuch der vielen tausend Athleten und der aber tausend Besucher gewachsen sei. Mein Münchener Kollege Franz Marx und seine bayerischen Freunde haben diese Frage mit uns zusammen sehr eingehend besprochen. Insbesondere hat sich die gesamte deutsche Presse zu diesem Fragenkomplex umfassend geäußert. München steht mit derzeit annähernd 16 000 Hotelbetten an der Spitze der deutschen Großstädte. Über Art und Umfang seiner Verpflegungsbetriebe braucht man im Deutschen Bundestag keine Ausführungen zu machen; das hieße wohl, Bier nach München zu tragen. Für den Neubau und den Ausbau der Sportstätten und der Verkehrsmittel liegen übersehbare und realisierbare Pläne vor. Das Internationale Olympische Komitee legt besonderen Wert auf ein breit angelegtes kulturelles Programm. Dazu bietet München ausgezeichnete Voraussetzungen. Im Augenblick kommt es indessen nicht nur darauf an, darzulegen, was bis zum Sommer 1972 geschehen kann. Für den Moment, daß heißt für die bevorstehende Entscheidung des IOC muß man sich klar darüber sein, daß der internationale Attraktivwert für eine solche Wahl von größter Bedeutung ist. In dieser Hinsicht hat sich das gastfreundliche München weltweit einen guten Namen und eine außerordentliche Anziehungskraft geschaffen. Der Deutsche Bundestag unterstützt also nicht nur ein einzigartig wichtiges, sondern auch ein aussichtsreiches Anliegen. Die Fraktionen dieses Hohen Hauses sehen sich naturgemäß sehr oft veranlaßt, in kontroverser Diskussion um anstehende Entscheidungen zu ringen. Der Antrag V/72 und der Bericht des Innenausschusses V/299 bieten unbestreitbar eine hervorragende Gelegenheit zu einer gemeinschaftlichen und einmütigen Willenskundgebung. Wenn der Antrag der Stadt München Erfolg hat, wenn uns die Durchführung der Olympischen Spiele 1972 übertragen wird, dann wird sich der Deutsche Bundestag sicherlich noch mehr als einmal mit diesem großen Fragenkomplex zu befassen haben, und er wird es sicher gerne tun. Denn diese Aufgabe fordert dann von uns allen jede nur denkbare Mithilfe. So zeichnet sich für das Parlament der Aspekt eines edlen vorolympischen Wettstreites ab: Jeder, der sich guten Willens beteiligt, darf als Teilhaber am Sieg, das heißt am erfolgreichen Verlauf der olympischen Sommerspiele 1972 bezeichnet werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 14. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/251 Frage XVII/4) : In welcher Form gedenkt die Bundesrepublik, einen Beitrag zu dem in diesem Jahr anlaufenden UNESCO-Programm zur Bekämpfung des Analphabetentums zu leisten? Das Alphabetisierungsprogramm der UNESCO sieht zunächst die Durchführung und Auswertung von sieben Versuchsprojekten in verschiedenen Ländern vor. Es besteht nach meinem Dafürhalten kein dringender Anlaß, diese sieben Projekte durch ein deutsches Versuchsvorhaben zu erweitern. Die Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 1025 Bundesregierung wird jedoch nach Abschluß dieser Testreihe und Kenntnis der sich daraus ergebenden Planung der UNESCO prüfen, inwieweit sie innerhalb dieser Planung auf bilateraler Basis ein Teilprogramm — beispielsweise für ein Entwicklungsland — übernehmen kann. Eine finanzielle Förderung der Arbeit der UNESCO wird laufend in Form der von Jahr zu Jahr erhöhten Beiträge der BRD zum UN-Spezial-Fonds *) geleistet. Die Bundesregierung führt seit 1963 eigene Projekte der Alphabetisierung und Erwachsenenbildung in Afrika und Lateinamerika durch, die neben reinen Materialhilfen — hier auch für ein UNESCO-Programm — vorwiegend in der Ausbildung von Fachkräften und der Förderung von Institutionen und technischen Hilfseinrichtungen bestehen. Gesamtförderungsbetrag 1963-1965 rund 1,6 Mio DM. Bilaterale Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland in der Alphabetisierung und Erwachsenenbildung A. Afrika 1. Reine Materialhilfen a) Regierung Niger 3 Materialspenden in den Jahren 1963/64/65 als Beitrag zu einer Alphabetisierungskampagne der UNESCO-Kommission insgesamt: 200 Transistorgeräte 10 000 Schultafeln 230 Petromaxlampen Gesamtbetrag: rund 100 000,— DM b) Guinea Druckkosten für ein Lehrbuch in der Peul-Sprache 1963 — 50 000,— DM (Gesamtförderung: 150 000,— DM) 2. Ausbildungsmaßnahmen des Deutschen Volkshochschulverbandes 1963 wurde — unter Mitwirkung des Deutschen Volkshochschulverbandes — eine auf weite Sicht ausgerichtete Fortbildung von Erwachsenenbildnern für Afrika eingeleitet (Ausbildungsstätte Heimvolkshochschule Göhrde/Niedersachsen). Die Programme sind bisher rund 60 Fachkräften zugute gekommen. Am 1. 4. 1966 beginnt ein 4. Lehrgang für weitere 20 Afrikaner. Diese Arbeit ist in Stufen geplant: durch eine Reihe von Seminaren in der BRD — 12 Monate *) Mio DM 1961 12,8 1962 19,5 1963 21,4 1964 21,2 1965 32,0 1966 36,0 Dauer, 20 Teilnehmer, Abschlußprüfung — soll erreicht werden, daß einige afrikanische Länder über einen Stamm in Deutschland ausgebildeter Kräfte verfügen, die im Wege der Kaderbildung — u. U. mit Hilfe deutscher Berater — systematisch Arbeitsmethoden und geeignete Institutionen für die Erwachsenenbildung schaffen. Ergänzt wird diese Arbeit durch Beratungsbesuche bei den Regierungsstellen, Materialhilfen an die Absolventen und Nachkontaktseminare in den afrikanischen Ländern. Ziel ist eine allmähliche Verlagerung der Ausbildung in die Entwicklungsländer. (Gesamtförderung: 1 230 000,— DM) 3. Institutionelle Maßnahmen der Friedrich-Ebert- Stiftung und der Weltweiten Partnerschaft Daneben laufen in Afrika zwei andere Modelle der Erwachsenenbildung: a) in Ghana ist seit dem 1. 7. 1965 ein deutsches Fernsehteam der Friedrich-Ebert-Stiftung mit der Gestaltung des Bildungsprogramms für das ghanaische Fernsehen beauftragt. (Mitteleinsatz 1965: 1 250 000,— DM) FES b) für den ostafrikanischen Raum — beginnend in Kenia — verfolgt die Weltweite Partnerschaft einen Ausbau des ostafrikanischen Bildungsinstituts (EAISCA) durch Angliederung eines/einer Tonbandstudios (1964) 212 000,— DM Druckerei mit Lehrwerkstatt (1965) 327 000,— DM Lehrmittelproduktion (1966) c) In Uganda ist mit der Einrichtung einer Druckerei begonnen worden (1965), in der 1966 ebenfalls ein Lehrbuchverlag angegliedert werden soll 103 000,— DM d) Schließlich ist in Madagaskar eine Druckerei- und Verlagsanstalt eingerichtet worden (1965) 367 000,— DM (Mitteleinsatz WWP bis 1965) 1 009 000,— DM) (Gesamtförderung 2 259 000,— DM) B. Lateinamerika Institutsförderung und Ausbildung durch den Deutschen Volkshochschulverband (DVV) Für Lateinamerka bot sich auf Grund intensiver privater Vorarbeiten des Grafen Thun eine günstige Ausgangsbasis: das durch Staatsgesetz geschaffene Erwachsenenbildungsinstitut ICECU in Costa Rica. Sein Aufbau wird — vor allem personell — seit 1963 gefördert. In Zusammenarbeit mit ihm wurde von deutscher Seite eine allgemeine Untersuchung für Möglichkeiten der Erwachsenenbildung in Lateinamerika durchgeführt. Zur Ausweitung der Ar- 1026 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 beit des Instituts auf weitere Länder ist in gleicher Form, wie sie die „Göhrde-Seminare" für Afrikaner darstellen, eine Fortbildung von Fachkräften aus Lateinamerika in der Heimvolkshochschule Rendsburg/Schleswig-Holstein begonnen worden. Der erste Lehrgang schließt im Sommer 1966 ab. (Gesamtförderung: 570 000,— DM) Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 14. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache V/251 Fragen XVII/1, XVII/2 und XVII/3) : Wieviel Geld hat die Bundesregierung bisher im Rahmen der Entwicklungshilfe für die Förderung des Tourismus und für den Ausbau von Fremdenverkehrseinrichtungen, wie z. B. Hotels etc., in den zurückliegenden Jahren (einschließlich 1965) gewährt? Welche festen Zusagen für die in Frage XVII/1 genannten Zwecke liegen für die nächste Zeit schon vor? Weldie Anträge der in Frage XVII/1 bezeichneten Art sind volumenmäßig noch in der Schwebe? Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen zur Förderung des Tourismus in Entwicklungsländern, weil der Auslandstourismus zur Verbesserung der Devisensituation und damit zum wirtschaftlichen Aufbau beitragen kann. Die Gewährung von Kapitalhilfen beschränkt sich auch für die Tourismusförderung im allgemeinen auf Kredite zur Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen. Im Bereich der Technischen Hilfe liegt das Schwergewicht der Maßnahmen im Ausbildungsbereich. Der Bau von Hotels bleibt einer privatwirtschaftlichen Betätigung vorbehalten, zu denen die Bundesregierung u. a. die bekannten Anreize für Auslandsinvestitionen gibt. Bis einschließlich 1965 sind aus Mitteln der Kapitalhilfe 3,3 Mio DM und aus Mitteln der Technischen Hilfe 4,7 Mio DM für Maßnahmen zur Förderung des Tourismus in Entwicklungsländern gewährt worden. Zusagen für Maßnahmen auf dem Gebiet der Tourismusförderung liegen derzeit in Höhe von 4,1 Mio DM vor. Darin sind in Durchführung begriffene Maßnahmen eingeschlossen. Anträge von Regierungen der Entwicklungsländer zur Tourismusförderung liegen . im Augenblick in Höhe von 17,2 Mio DM vor. Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit hinreichend beantwortet zu haben. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 17. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Krips (Drucksache V/303 Fragen III/2 und III/3): Wie kann den im Rahmen der Familienzusammenführung zu uns übergesiedelten Mitteldeutschen geholfen werden, denen, wie z. B. ehemaligen Beamten der Deutschen Reichsbahn, im Hinblick auf die vom Bundestag beschlossene Änderung des Gesetzes zu Artikel 131 GG Versorgungsbezüge zugesichert, durch das Haushaltssicherungsgesetz jedoch wieder zurückgenommen wurden? Welche Beträge sind etwa erforderlich, um die Mittel für den in Frage III/2 genannten Personenkreis aufzubringen, denen die Besoldungsdienststellen die Bezüge bereits zugesichert hatten? Zu 1.: Das Haushaltssicherungsgesetz und auch das Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes enthalten keine Ermächtigungsvorschrift, in besonderen Fällen die Versorgungsbezüge ausnahmsweise zahlen zu können. Ohne eine gesetzliche Änderung ist deshalb die Zahlung der Versorgungsbezüge an den angesprochenen Personenkreis nicht möglich. Diese Personen gelten jedoch nach § 72 des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes als nachversichert und erhalten infolgedessen eine Rente aus den gesetzlichen Rentenversicherungen. Außerdem beziehen sie in zahlreichen Fällen aufgrund rentenversicherungspflichtiger Zeiten eine Rente. Trotz Hinausschiebens des Inkrafttretens ,des Vierten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes durch das Haushaltssicherungsgesetz erhalten diese Personen also nicht unbeträchtliche Leistungen. Zu 2.: Der Bundesregierung ist die Zahl der Fälle, in denen die Zahlung der Versorgungsbezüge vom 1. Januar 1966 an bereits zugesagt worden ist, nicht bekannt, zumal die Durchführung des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes überwiegend den Ländern obliegt. Es kann deshalb nicht angegeben werden, welche Beträge für die Zahlung der Versorgungsbezüge an den angesprochenen Personenkreis erforderlich wären. Der jährliche Gesamtaufwand für die Durchführung der Verbesserungen bei der Familienzusammenführung nach dem Vierten Änderungsgesetz wird auf 11 Millionen DM (einschließlich Bundesbahn und Bundespost) geschätzt. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 17. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/303 Frage V) : Trifft es zu, daß die Bundeswehr für den Standortbereich Husum ein truppeneigenes Hallenschwimmbad plant? Wie ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9. Dezember 1965 ausgeführt habe, kommen für den Bau von bundeswehreigenen Hallenbädern diejenigen Standorte in Betracht, die entweder selbst oder zusammen mit Nachbarstandorten mit mindestens 4000 Soldaten belegt sind. Diese Voraussetzung wird für den Standort Husum mit den Nachbarstandorten Seeth und Bred-stedt voraussichtlich Ende 1968 erfüllt sein, wenn die zur Zeit im Bau befindliche Kaserne Bredstedt belegt werden kann. Jedoch ist eine Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls wann der Standort Husum ein bundeswehreigenes Hallenbad erhalten wird, bisher Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 1027 nicht getroffen. Beide Fragen werden im Rahmen der noch nicht abgeschlossenen Gesamtplanungen unter besonderer Berücksichtigung der Haushaltslage und der Dringlichkeit entschieden werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/303 Frage VI/3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse von Untersuchungen niederländischer Verkehrsbehörden, die die Prüfung zum Ziele hatten, ob durch das Auftragen von Schaumstoffen an Brückenunterseiten wirksam eine Unterkühlung und damit Glatteisgefahr vermindert oder gar verhindert werden kann? Die Farbenfabriken Bayer, Leverkusen, haben ein Beschichtungsmaterial entwickelt, das auf die Unterseiten der Brücken aufgespritzt wird, um eine vorzeitige Vereisung der Bauwerke zu verhindern. Dieses Material ist ein Hartmoltopren-Schaumstoff, der im vergangenen Jahre erstmals bei je einer Betonbrücke in der Bundesrepublik und in den Niederlanden angewandt wurde. In Anbetracht der sehr kurzen Probezeit sowie des in Westdeutschland verhältnismäßig milden Winters kann über die Bewährung dieses Isolierstoffes noch kein endgültiges Urteil abgegeben werden. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß die Anwendung von Hartmoltopren nur bei Betonbrücken, und zwar mit bestimmter Querschnittsausbildung sinnvoll ist. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/303 Frage VI/4) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis eines Tests Bremer Polizeibehörden, der die Prüfung zum Ziele hatte, ob die Einführung einer Vorfahrt von links zu einem erheblich besseren Verkehrsfluß an Straßen, bei verschiedenen Verkehrssituationen sogar bis zu 50 %, führen würde? Zu dieser Frage kann ich nicht Stellung nehmen, weil nach einer Mitteilung des Senators für Inneres in Bremen ein Test Bremer Polizeibehörden über Linksvorfahrt im Straßenverkehr nicht stattgefunden hat. Nach Auskunft des Senators für Inneres in Bremen hat Mitte Januar 1966 ein Verkehrsingenieur der Bremer Straßenbahn AG (Dr. Dörfler) auf einem Verkehrsübungsplatz in Bremen mit Polizeifahrzeugen die Linksvorfahrt demonstriert. Hierauf bezieht sich anscheinend Ihre Frage. Die Polizei hat lediglich die Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, aber sonst in keiner Weise an dem Test mitgewirkt; sie hat sich mit der Auffassung von Dr. Dörfler auch nicht identifiziert. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Glombig (Drucksache V/303 Frage VI/5) : Ist die Bundesregierung ebenso wie die Deutsche Bundesbahn der Auffassung, daß das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie anderer Behinderter im Nahverkehr vom 27. August 1965 die Deutsche Bundesbahn verpflichtet, ab 1. Januar 1966 nur noch denjenigen Schwerkriegsbeschädigten die kostenlose Benutzung der 1. Wagenklasse in der Hamburger S-Bahn zu gestatten, deren Erwerbsfähigkeit durch ihr Leiden mindestens um 70 % gemindert ist und in deren amtlichen Ausweis die Ausfertigungsstelle vermerkt hat: „Die Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis 2. Klasse liegen vor."? Nach dem Gesetz vom 27. August 1965 ist die Bundesbahn nicht verpflichtet, irgendwelche Personenkreise kostenlos in der 1. Wagenklasse der Hamburger S-Bahn zu befördern. Wenn sie diese Vergünstigung bestimmten Schwerkriegsbeschädigten zubilligt, so ist dies eine freiwillige Leistung, für die sie keinerlei Entschädigung aus dem Bundeshaushalt oder einem anderen Etat erhält. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reichmann (Drucksache V/303 Frage VI/6) : Welche Mehrkosten würden durch die Einführung der Vierzigstundenwoche bei Bundesbahn und Bundespost jährlich verursacht werden? Durch die Einführung der 40-Stundenwoche würden jährliche Mehrkosten verursacht a) bei der Deutschen Bundesbahn in Höhe von rund 450 Mio. DM und b) bei der Deutschen Bundespost in Höhe von rund 440 Mio. DM.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Rau


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Hochschulwesen in der Bundesrepublik ist nach meiner Einschätzung der Dinge an einen Punkt gelangt, wo die seit Jahrzehnten geführte theoretische Diskussion über die Hochschulreform beginnt, in das Stadium der Realisierung zu treten. Vielleicht wird der eine oder der andere das für einen übertriebenen Optimismus halten. Aber ich glaube, daß dieser Optimismus begründet ist durch die Erwartung, die wir richten können auf die Neugründung von Hochschulen einerseits und auf die in den Ländern in Bewegung gekommene Gesetzgebung auf der anderen Seite. Beides — Akte der Neugründung von Hochschulen und die Gesetzgebung — sind im Grunde Dinge, die von außen an die Universitäten herankommen. Es hat den Anschein, daß in Beziehung auf die wissenschaftlichen Hochschulen der Satz des Archimedes gilt: Gib mir einen Ort außerhalb der Erde, und ich werde die Erde bewegen. Das soll kein Vorwurf gegen diejenigen sein, die in den bestehenden Hochschulen sich bisher abgemüht haben. Viel theoretische, gute Vorarbeit in den Hochschulen ist geleistet, und vereinzelt sind auch immer Maßnahmen der Hochschul-



    Dr. Rau
    reform in den Hochschulen getroffen worden. Aber was fehlt, ist die umfassende Reform.
    Selbst der Wissenschaftsrat hat sich bewußt zurückgehalten und hat nur zu einzelnen Fragen des Hochschulwesens wirklich reformerische Theorien, reformerische Ideen entwickelt, z. B. gerade in Beziehung auf die Neugründungen und in Beziehung auf die Neugliederung der Lehrkörper.
    Sie werden sagen: Das ist eine Länderangelegenheit. Das trifft auch im großen und ganzen zu. Aber die Hochschulreform hat eine beamtenrechtliche Seite. Das Beamtenrecht der Hochschullehrer ist bekanntlich im Beamtenrechtsrahmengesetz des Bundes geregelt, und zwar in den §§ 105 bis 114. Damit ist eine Mitverantwortung des Bundes gegeben. Dieser Teil des Beamtenrechtsrahmengesetzes ist in einer verhältnismäßig phantasielosen Weise den Bestimmungen nachgebildet worden, die in dem Gesetz über die rechtlichen Verhältnisse der beamteten Lehrer an wissenschaftlichen Hochschulen vom Jahre 1939 enthalten sind. Es wäre verhängnisvoll, wenn ausgerechnet der Bund die Entwicklung, die sich jetzt mit den Neugründungen und den Ländergesetzen anbahnt, hemmte.
    Der Wissenschaftsrat warnte schon in seiner ersten Publikation von 1960 vor „Flickwerk und halben Maßnahmen", gerade auf diesem Gebiet. Deshalb hat dann auch der Wissenschaftsrat im Jahre 1964 einen besonderen kleinen Empfehlungsband zu der Frage der beamtenrechtlichen Neugliederung und überhaupt der personalrechtlichen Neugliederung der Lehrkörper der Hochschulen veröffentlicht.
    Nach 1960 ist der Gedanke aufgekommen, daß auch die Gesetzgebung ein Mittel zum Ingangsetzen einer umfassenderen Hochschulreform sein könne. Es hat sich gezeigt, daß dies noch in einem stärkeren Maße der Fall ist, als man vielleicht zu jener Zeit noch angenommen hatte. Dabei zeigte sich aber sehr bald — schon bei dem Berliner Hochschullehrergesetz —, daß man an die Grenzen stößt, die das Beamtenrechtsrahmengesetz steckt.
    Ich darf einige Zitate aus der allerneuesten Zeit bringen, nämlich aus den Arbeiten des baden-württembergischen Kultusministeriums sowohl an einem Hochschulgesetz wie dann auch bei den Neugründungen für Konstanz und Ulm, aber besonders für Konstanz. Ich bemerke ausdrücklich, daß es sich hierbei nicht, wie man vielleicht glauben könnte, um den SPD-Entwurf handelt, sondern um den Entwurf der Regierung bzw. des Kultusministeriums von Baden-Württemberg. Da heißt es z. B. zu den §§ 25 bis 36 in der Begründung:
    Der Entwurf berücksichtigt die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Neugliederung des Lehrkörpers an den wissenschaftlichen Hochschulen, soweit dies nach der durch das Beamtenrechtsrahmengesetz gegebenen Rechtslage möglich ist. ... Sobald die zu erwartende Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes vollzogen ist, kann diese Bezeichnung . . .
    Das ist das eine. In der Denkschrift für Konstanz ist dieses Thema noch einmal aufgegriffen worden. Da heißt es:
    Für die vom Wissenschaftsrat empfohlene Anwendung der Bezeichnung „außerordentlicher Professor" auf den wissenschaftlichen Rat, die auch vom Kultusministerium angestrebt wird, bedarf es noch einer Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes.
    Aus diesen und ähnlichen Gründen hat schon in der vergangenen Legislaturperiode die SPD-Fraktion dieses Hauses eine Initiative unterbreitet und die Formulierungen einer Novellierung des Hochschullehrerteils des Beamtenrechtsrahmengesetzes des Bundes vorgeschlagen.
    Wir sind jetzt in dieser Legislaturperiode, wie Sie aus dem Antrag sehen, einen anderen Weg gegangen. Wir wollen sozusagen nur das Thema stellen. Dem dient jetzt auch die kurze Begründung, die ich hier geben will, damit dann die Bundesregierung Gelegenheit hat, in möglichst kurzer Frist selbst einen Novellierungsvorschlag, also eine Gesetzesvorlage diesem Hause zu unterbreiten.
    Worum geht es nun eigentlich? Abstrakt gesprochen, geht es, wie ich schon andeutete, darum, Prinzipien, die im Bereich der Hochschulreform anerkannt sind, nun auch im Beamtenrecht ihren Niederschlag finden zu lassen, nämlich da, wo es notwendig ist.
    Konkret geht es im einzelnen um folgendes. Es ist immer die Rede davon, daß die Hochschullehrer eine Gemeinschaft gleichberechtigter Gelehrter sein sollen. Dennoch haben wir in dem Gesetz, um das es hier geht, noch immer die altüberkommene Zweiklasseneinteilung in Ordinarien und Extraordinarien ohne jeden inhaltlichen Sinn. Schon der preußische Kultusminister C. H. Becker hat diese Einteilung als überholt bezeichnet, und der Wissenschaftsrat hat sich dem angeschlossen. Wie das praktisch aussieht, habe ich selbst in meiner eigenen Hochschulerfahrung erlebt: Wenn man Entwicklungspläne macht, kommt immer wieder der Antrag auf zusätzliche Extraordinarien, und das, was unseren Hochschulen eigentlich not tut, nämlich Parallel-Lehrstühle für die verschiedenen Fächer zu schaffen, kommt nicht zustande. Man muß diese alte Institution hier nun endlich beseitigen. — Das ist der eine Punkt.
    Der zweite Punkt bezieht sich nicht auf die Lehrstuhlinhaber, sondern auf die Nichtordinarien, wie es in der Fachsprache heißt, d. h. auf die jungen Gelehrten, die sich habilitiert haben, die Hochschullehrer sind, aber einen Lehrstuhl noch nicht innehaben. Diese jungen Gelehrten sind bis zum heutigen Tag nach dem Gesetz Beamte auf Widerruf, und wenn ein außerplanmäßiger Professor, dem ja doch bei der Ernennung attestiert wird, daß er Lehrstuhlreife besitzt, aus irgendwelchen Gründen nun doch nicht auf einen Lehrstuhl berufen wird, dann bleibt er sein ganzes Leben Beamter auf Widerruf. Daß nicht schon früher entdeckt worden ist, daß das ein Mißbrauch dieses Instituts ist, ist für mich er-



    Dr. Rau
    staunlich. Man hätte diesen Zustand längst beseitigen müssen, und es ist hohe Zeit, daß wir es hier durch eine Novellierung des Bundesgesetzes tun. Wenn in den Diskussionen zur Frage der Wissenschaftspolitik, die in der letzten Zeit in diesem Hause geführt worden sind, von Abwanderung die Rede war, so sollte man darauf hinweisen, daß der Grund nicht nur bei den niedrigen Gehältern — das ist schon gesagt worden — und bei der ungenügenden Ausstattung der Institute usw. liegt; vielmehr spielt auch die korporationsrechtliche Stellung und all das, wovon in der Wissenschaftsdebatte die Rede war, eine Rolle. Dazu gehört aber auch die beamtenrechtliche Stellung der jungen Gelehrten. Wenn immer das Damoklesschwert des Widerrufs über dem jungen Gelehrten schwebt, wird er entweder nicht den nötigen Mannesmut vor seinem Brotherrn aufbringen — was die Erfahrung schon sehr häufig gezeigt hat —, oder aber der junge Gelehrte wird aus Furcht vor diesem Abhängigsein auf unübersehbare Zeit davon abgehalten, die Hochschullaufbahn einzuschlagen.
    Es ist dringend notwendig, diesen jungen Gelehrten einen angemessenen Status zu geben. Ich hoffe, daß die Bundesregierung, wenn Sie unserem Antrag folgen, hier Remedur schafft.
    Ein weiteres Thema ist die Frage des Mittelbaues. Darüber will ich jetzt nicht sehr viel sagen. Das ist eine Frage, über die man so oder so denken kann. Ich will jetzt in meinen Ausführungen auch nicht schon zuviel präjudizieren. Ich will diese Dinge nur als Beispiele nennen, damit Sie sehen, worum es geht. — Der Mittelbau muß an den Aufgaben, die die Hochschule hat, orientiert werden. Alte Zöpfe, die mehr ein Flickwerk sind — im Sinne dessen, was der Wissenschaftsrat gesagt hat —, müssen abgeschnitten werden. Wir sehen, ob es möglich ist, in den Hochschullehrerteil Sondervorschriften für den Mittelbau aufzunehmen. Das ist noch eine offene Frage.
    Das Tutorenproblem ist im Bundesbeamtenrechtsrahmengesetz überhaupt nicht behandelt, obwohl es durchaus denkbar ist, daß es aus vielerlei Gründen auch beamtete Tutoren geben sollte. Auch hier sei mir erlaubt, ein kurzes Zitat aus der Stellungnahme der Regierung zur Denkschrift Konstanz zu bringen:
    Deshalb schlägt der Gründungsausschuß z. B. vor, in den ersten Semestern mehr die „handwerklichen Kenntnisse" zu vermitteln,
    — „handwerkliche Kenntnisse" ist kein sehr glücklicher Ausdruck —
    die einzelnen Lehrveranstaltungen aufeinander abzustimmen, die Vorlesungen durch Arbeiten in kleinem Kreis unter Anleitung von Tutoren zu begrenzen...
    Also auch hier wird vorgeschlagen, Tutoren einzusetzen. Ihre rechtliche Stellung hat, wie gesagt, im Beamtenrechtsrahmengesetzes bisher keine Berücksichtigung gefunden.
    Eine weitere Frage wird dann noch die Neukonstruierung des Mittelbaus in den Kliniken sein, die ganz besonders schwierig ist.
    Damit Sie sich nicht allzusehr darüber wundern, daß in dem Antrag auch von künstlerischen Mitarbeitern gesprochen ist, darf ich vielleicht erwähnen, daß es immerhin einzelne Länder gibt, die der Ansicht sind, daß auch die Hochschullehrer an künstlerischen Hochschulen genauso wie die an wissenschaftlichen Hochschulen emeritiert werden oder daß zumindest die Länder die Möglichkeit haben sollten, solche Leute zu emeritieren. Es wird kein Land dazu gezwungen, aber es sollte wenigstens die Möglichkeit dazu bestehen, die jetzt nach § 114 nicht besteht. § 114 bezieht sich ja hauptsächlich auf die künstlerischen Hochschulen. Sie werden mir zugeben, daß man nicht recht einsehen kann, daß ein mittelmäßiger Wissenschaftler, wenn er einen Lehrstuhl innehat, auf jeden Fall das Recht zur Emeritierung hat und die Hochschule damit von seiner Lehrtätigkeit auch weit über die Altersgrenze hinaus . weiterhin Gebrauch machen muß, daß aber Menschen wie Schmidt-Rottluff oder Paul Klee — ich nenne Tote und Lebende, um die Sache zu illustrieren — oder die Sintenis und im musikalischen Bereich Boris Blacher oder Hindemith den Hochschulen nicht über die Altersgrenze hinaus erhalten werden sollen. Mir geht es dabei gar nicht darum, daß diese Professoren mehr Geld verdienen, sondern mir geht es darum, daß sie auch im hohen Alter dem Lehrkörper ihrer Hochschule angehören sollen.
    Ich habe zu diesen Fragen bewußt ein paar Ansichten ganz konkret vorgetragen, weil ich der Meinung bin, Sie sollten wissen, um welche Fragen es sich handelt. Ich wollte damit noch nicht präjudizieren, wie das nachher aussehen soll. Das ist dann Sache der Vorlage, die von der Regierung kommen wird. Es ist aber auf alle Fälle notwendig, die Fesseln zu beseitigen, die der Hochschulreform gegenwärtig vom Bundesbeamtenrecht her angelegt sind. Deshalb bitte ich alle Fraktionen, diesem Antrag unserer Fraktion auf Drucksache V/173 die Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Martin.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Berthold Martin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt diesen Antrag der SPD. Er ist in der Tat notwendig, um bestimmte Schritte in der Hochschulreform wirklich tun zu können. Herr Rau, der in der Unterrichtsverwaltung und in der Hochschulverwaltung ein erfahrener Mann ist, hat hier eine Reihe von Prinzipien erörtert und gleichzeitig gesagt, daß er die Sache nicht präjudizieren wolle. Dafür bin ich besonders dankbar. Ich möchte nur einiges, im wesentlichen antwortend, dazu sagen.
    Zunächst einmal, Herr Rau, kann ich mich mit dem Gedanken, daß man den archimedischen Punkt finden müsse, von dem aus man den Kosmos der Universität aus den Angeln heben könne, nicht recht befreunden. Wenn ich mich recht erinnere, stammt er von dem Göttinger Soziologen Barth, und



    Dr. Martin
    der entsprechende Aufsatz ist einmal in der „Neuen Gesellschaft" erschienen, wo er der Sache nach auch hingehört. Dort ist gesagt, es habe sich gezeigt, daß die Hochschulreform nicht von den Hochschulen selbst ausgehen könne. Man könne sich nicht an dem berühmten Zopf aus dem Sumpf ziehen, und es bedürfe des Anstoßes der Parlamente und der Regierungen. Ich denke, daß man diesen Gedanken sehr sorgfältig behandeln muß; denn die deutsche Universitätstradition geht davon aus, daß auch die Organisation der Universität und der Aufbau des Lehrkörpers unmittelbar Ausdruck des Wesens von -Wissenschaft ist. Die große Leistung von Humboldt bestand darin, daß er für seine Zeit den adäquaten Ausdruck für die Wissenschaft in der Gestalt der von ihm geschaffenen Universität fand. Das trifft ja jetzt schön zusammen, Herr Rau, da Sie aus Berlin kommen.

    (Abg. Dr. Rau meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

    — Darf ich den Gedanken noch zu Ende bringen. — Der Gedanke ist ja in der Schrift über die Einrichtung der Berliner wissenschaftlichen Anstalten entwickelt worden.
    Herr Rau, bitte!