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    Deutscher Bundestag 23. Sitzung Bonn, den 18. Februar 1966 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/301, V/303) Fragen des Abg. Logemann: Benachteiligung von Ferngesprächen über das Fernamt gegenüber dem Selbstwählferndienst Bornemann, Staatssekretär 985 B, 986 B Logemann (FDP) 985 D Frage des Abg. Logemann: Umstellung auf Selbstwählferndienst im Bereich der OPD Bremen Bornemann, Staatssekretär 986 C Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Gedenkmarke zum 100. Geburtstag von Käthe Kollwitz Bornemann, Staatssekretär 986 C Kahn-Ackermann (SPD) 986 D Dr. Hellige (FDP) 987 B Fellermaier (SPD) 987 C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 988 A Könen (Düsseldorf) (SPD) 988 A Frage des Abg. Dr. Hellige: Aushändigung der auf Paketkarten, Zahlkarten und Postanweisungen verklebten Freimarken an die Empfänger Bornemann, Staatssekretär 988 B Dr. Hellige (FDP) 988 C Kahn-Ackermann (SPD) 988 D Frage des Abg. Dröscher: Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen 1966 Höcherl, Bundesminister 989 B Dröscher (SPD) 989 C Fellermaier (SPD) 989 D Fragen des Abg. Fritz (Wiesbaden) : Schlachtpferdetransporte 989 D Fragen des Abg. Wächter: Berechnungspreise für die Abschöpfungen bei Rindfleisch Höcherl, Bundesminister 990 B Wächter (FDP) 990 C Fragen des Abg. Baier: Studien- und Modellvorhaben zur Erneuerung von Städten und Dörfern Dr. Schornstein, Staatssekretär . 990 D Baier (CDU/CSU) 991 A Dröscher (SPD) 991 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 992 A Frage des Abg. Reichmann: 40-Stunden-Woche im öffentlichen Dienst Dr. Schäfer, Staatssekretär 992 C Reichmann (FDP) 992 D TT Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 Frage des Abg. Kubitza: Deutsch-englischer Jugendaustausch Dr. Barth, Staatssekretär 992 D Kubitza (FDP) 993 A Baier (CDU/CSU) 993 C, 994 A Moersch (FDP) 993 C Dr. Rinderspacher (SPD) 993 D Fragen der Abg. Frau Freyh: Ergänzung der Ausbildungszulagen nach dem Bundeskindergeldgesetz 994 A Frage des Abg. Haehser: Beeinträchtigung der Förderung des 2. Bildungsweges 994 A Frage des Abg. Sanger: Ubersicht über die Pressegesetze in den deutschen Ländern Dr. Schäfer, Staatssekretär 994 B Sänger (SPD) 994 C Moersch (FDP) 994 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Ruhezeit zwischen zwei Dienstschichten für Bundesbeamte Dr. Schäfer, Staatssekretär 995 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) 995 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Neue Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Dr. Schäfer, Staatssekretär 995 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 995 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Altersversorgung der Angestellten, die erst nach 1945 im vorgerückten Lebensalter in den öffentlichen Dienst getreten sind Dr. Schäfer, Staatssekretär 995 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) 996 A Fragen des Abg. Dr. Schulze-Vorberg: Amerikanische Manöver „Marne-Mauler" — Flur- und Straßenschäden in Unterfranken Grund, Staatssekretär 996 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 996 C Frage des Abg. Dröscher: Karabinerausbildung von Arbeitnehmern bei alliierten Dienststellen Grund, Staatssekretär 997 A Dröscher (SPD) 997 A Frage des Abg. Folger: Pünktliche Überweisung von Sparprämien an die Banken Grund, Staatssekretär 997 B Folger (SPD) 997 D Könen (Düsseldorf) (SPD) 998 A Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gem. §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen V/255, zu V/255) Höcherl, Bundesminister 998 C Schriftlicher Bericht des Innenausschusses über den Antrag der Abg. Schwabe, Marx (München), Folger, Seuffert, Dr. Müller (München), Haage (München), Porzner, Figgen u. Gen. betr. Antrag der Stadt München auf Übertragung der Olympischen Spiele (Drucksachen V/72, V/299) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache V/298) Dr. Kempfler (CDU/CSU) 1005 B Antrag betr. Änderung des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts, hier: Hochschullehrer, wissenschaftliche Assistenten . und Lektoren (Abg. Schmitt-Vockenhausen, Dr. Lohmar, Dr. Rau und Fraktion der SPD) (Drucksache V/173) Dr. Rau (SPD) 1005 D Dr. Martin (CDU/CSU) 1007 D Moersch (FDP) 1008 D Antrag betr. Besoldungsreform (CDU/CSU, FDP) (Drucksache V/271), in Verbindung mit Antrag betr. Studienkommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen für das Beamtenrecht (Abg. Schmitt-Vockenhausen, Gscheidle, Wilhelm, Collet, Gertzen, Haar [Stuttgart], Hansing, Kunze, Lautenschlager, Frau Renger, Schonhofen, Urban und Fraktion der SPD) (Drucksache V/181), mit Antrag betr. einheitliche Richtlinien zur Bewertung der Dienstposten und über Harmonisierung der Stellenpläne (SPD) (Drucksache V/185), mit Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 III Antrag betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (SPD) (Drucksache V/184) und mit Antrag betr. Abschlußgesetz zur Gesetzgebung nach Art. 131 GG (SPD) (Drucksache V/183) Wagner (CDU/CSU) 1010 A, 1018 A Gscheidle (SPD) 1011 B Brück (Köln) (CDU/CSU) 1016 B Dorn (FDP) 1018 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. März 1964 mit der Republik der Philippinen über die Förderung und den Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache V/140); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen (Drucksache V/293) — Zweite und dritte Beratung — 1020 C Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten ... usw. (Drucksachen V/164, V/230), in Verbindung mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vorschläge der Kommission der EWG für eine Richtlinie des Rats über das Recht der Landwirte, die Angehörige eines Mitgliedstaates sind und sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen haben, auf Zugang zu Genossenschaften, sowie für eine Richtlinie des Rats über das Recht der Landwirte, die Angehörige eines Mitgliedstaates sind und sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen haben, auf Zugang zu den verschiedenen Arten von Krediten (Drucksachen V/166, V/285), und mit Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über den geänderten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung von Art. 11 der Verordnung Nr. 23 hinsichtlich Orangen, sowie über den geänderten Entwurf für eine Entschließung des Rats betr. die Finanzierung der Subventionen für die Apfelsinenerzeuger (Drucksachen V/162 [neu], V/294) und 1020 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1966) (Drucksachen V/133, V/284) 1021 C Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses zu dem Bericht des Bundesministers des Auswärtigen betr. Verfolgung von Ansprüchen deutscher unehelicher Kinder gegenüber Mitgliedern der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte (Drucksachen V/106, V/297) 1021 C Antrag betr. Verbleib der Bundesanstalt für Fleischforschung in Kulmbach (Abg. Herold, Seidel, Freiherr von und zu Guttenberg, Röhner, Dr. Starke [Franken], Geldner u. Gen. und Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/262) . . 1021 D Antrag betr. Sicherheit in der Zivilluftfahrt (Abg. Börner, Seifriz, Iven und Fraktion der SPD) (Drucksache V/241) Börner (SPD) 1022 A Wagner (CDU/CSU) 1022 A Nächste Sitzung 1022 C Anlagen 1023 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 985 23. Sitzung Bonn, den 18. Februar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 17. Sitzung, Seite 687 D, Zeile 1 statt „eine" keine. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 18. 2. Frau Albertz 18.2. Arendt (Wattenscheid) 18.2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18.2. Bading 7. 3. Dr. Barzel 19.2. Bauer (Wasserburg) 18.2. Prinz von Bayern 23. 2. Dr. Becher (Pullach) 18.2. Frau Berger-Heise 18. 2. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Berlin 18.2. Dr. Birrenbach 18.2. Blumenfeld 18.2. Dr. Burgbacher 18. 2. Burger 10.4. Cramer 18.2. Diekmann 18.2. Dr. Dittrich * 18.2. Eisenmann 18.2. Frau Dr. Elsner * 18. 2. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 28.2. Flämig ** 18.2. Dr. Franz 18. 2. Frau Freyh 18. 2. Fritz (Wiesbaden) 31.3. Frau Funcke 18.2. Gibbert 18. 2. Dr. Gleissner 18. 2. Graaff 18.2. Freiherr von und zu Guttenberg 5. 3. Haage (München) 18. 2. Hahn (Bielefeld) * 18. 2. Hamacher 28.2. Häussler 18.2. Hauffe 18. 2. Hirsch 18.2. Illerhaus * 18. 2. Jacobi (Köln) 18. 2. Jahn (Marburg) 18. 2. Dr. h. c. Jaksch 18. 2. Josten 19.2. Frau Kalinke 18. 2. Kiep 18.2. Klein 5. 3. Klinker 18. 2. Kohlberger 18.2. Frau Krappe 28.2. *) Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Kriedemann * 18. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 2. Dr. Lenz (Bergstraße) 18. 2. Liedtke 8. 3. Dr. Löhr 18.2. Dr. Lohmar 18.2. Lücker (München) * 18. 2. Metzger 18. 2. Michels 18. 2. Dr. Miessner 12. 3. Missbach 18.2. Dr. Morgenstern 18.2. Dr. h. c. Dr.-Ing. Möller 18.2. Müller (Aachen-Land) * 18.2. Dr. Müller (München) 18.2. Pöhler 18. 2. Dr. Pohle 18.2. Frau Renger 18. 2. Riedel (Frankfurt) * 18. 2. Dr. Ritgen 18. 2. Rösing 18.2. Russe (Bochum) 18.2. Schmidt (Hamburg) 18.2. Schmitt (Lockweiler) 18. 2. Frau Schroeder (Detmold) 18. 2. Schultz (Gau-Bischofsheim) 18. 2. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Dr. Serres 18.2. Seuffert 18.2. Spitzmüller 18.2. Dr. Staratzke 18.2. Strohmayr 18.2. Struve 18.2. Dr. Süsterhenn 18.2. Urban 18.2. Wendelborn 18. 2. Wieninger 18.2. Dr. Wilhelmi 18.2. Baron von Wrangel 18.2. Wurbs 18.2. Zerbe 5.3. Dr. Zimmermann 18. 2. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schwabe zur Beratung des Schriftlichen Berichts des Innenausschusses und des Berichts des Haushaltsausschusses betr. Antrag der Stadt München auf Übertragung der Olympischen Spiele (Drucksachen V/72, V/298 und V/299). Als am 30. November 1965 bekannt wurde, daß sich die Stadt München um die olympischen Sommerspiele bewerben würde, wurde die Öffentlichkeit gleichzeitig darüber unterrichtet, daß der Herr Bundeskanzler, der Herr bayerische Ministerpräsident und der Herr Präsident des Deutschen Sportbundes und des Nationalen Olympischen Komitees Willi Daume in einer gemeinsamen Besprechung 1024 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 dem Münchener Oberbürgermeister Dr. Vogel ihre volle Unterstützung zugesagt hätten. Nach dieser dankenswerten Entscheidung der drei Exekutiven von Bund, Land und Gemeinden schien es angebracht, zügig und eindeutig eine Erklärung der obersten Legislative herbeizuführen. Aus diesem Grund wurde der vorliegende Antrag V/72 am 2. Dezember 1965 eingebracht. Er soll unterstreichen, daß es sich — ohne jedes falsche Pathos sei das ausgedrückt — hier um einen aufrichtigen Wunsch des gesamten deutschen Volkes handelt, die Jugend der Welt zu ihrem friedlichen Wettstreit bei sich zu Gast zu sehen. Und weil es ein Anliegen des ganzen deutschen Volkes ist, deshalb sollten auch die gewählten Vertreter Gelegenheit nehmen, diesem Antrag der Stadt München zuzustimmen. Mehr als das: Sie sollen zum Ausdruck bringen, daß das Parlament zum gegebenen Zeitpunkt auch bereit sein wird, die finanziellen Konsequenzen aus dieser Zustimmung zu übernehmen. Wenn der Haushaltsausschuß in der ihm von Amts wegen eigenen nüchternen Sprache in der Drucksache V/98 erklärt, daß im Rechnungsjahr 1966 noch keine Kosten entstehen, so muß man ihm gleichwohl dankbar dafür sein, daß er im Grundsatz dem Anliegen zustimmt und mit einer Drittelung der Kosten einverstanden ist. Der vorliegende Antrag hat vermutlich zu einem bescheidenen Teil dazu beigetragen, die nach dem 30. November 1965 hier und da aufgetretenen innerdeutschen Standorterwägungen abzuklären und eindeutig auf München zu konzentrieren. Eine weitere Aufgabe des Antrages und der ohne Zweifel erfolgenden einmütigen Zustimmung des Parlaments ist die Unterstützung des Münchener Antrages bei der im April dieses Jahres erfolgenden Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees im Rahmen seiner Sitzung in Rom. Wir hatten vor wenigen Tagen Gelegenheit, den außergewöhnlich eindrucksvollen olympischen Farbtonfilm „Tokio 1964" zu sehen. Die Anwesenheit des Herrn Bundeskanzlers und vieler hoher Vertreter der Bundesrepublik bei der festlichen Aufführung in Bad Godesberg ließ neben der dem Gegenstand gemäßen offiziellen Anteilnahme doch wohl auch verspüren, daß anläßlich dieser Veranstaltung der allgemeine und sehr herzliche Wunsch im Raume stand, daß Deutschland in absehbarer Zeit Gelegenheit haben möge, nicht nur Teilnehmer, sondern auch Veranstalter der olympischen Spiele zu sein. Der Deutsche Bundestag hat ganz sicherlich die Pflicht, neben der Spontaneität eines solchen Wunsches und neben seinem emotionellen Gehalt die Realitäten zu prüfen und auch jene Argumente zu wägen, die als Begründung für Vorbehalte verschiedener Art in der Öffentlichkeit genannt werden. Eine Reihe solcher skeptischer Gesichtspunkte ergaben sich bei den Überlegungen, ob die bayerische Landeshauptstadt dem Besuch der vielen tausend Athleten und der aber tausend Besucher gewachsen sei. Mein Münchener Kollege Franz Marx und seine bayerischen Freunde haben diese Frage mit uns zusammen sehr eingehend besprochen. Insbesondere hat sich die gesamte deutsche Presse zu diesem Fragenkomplex umfassend geäußert. München steht mit derzeit annähernd 16 000 Hotelbetten an der Spitze der deutschen Großstädte. Über Art und Umfang seiner Verpflegungsbetriebe braucht man im Deutschen Bundestag keine Ausführungen zu machen; das hieße wohl, Bier nach München zu tragen. Für den Neubau und den Ausbau der Sportstätten und der Verkehrsmittel liegen übersehbare und realisierbare Pläne vor. Das Internationale Olympische Komitee legt besonderen Wert auf ein breit angelegtes kulturelles Programm. Dazu bietet München ausgezeichnete Voraussetzungen. Im Augenblick kommt es indessen nicht nur darauf an, darzulegen, was bis zum Sommer 1972 geschehen kann. Für den Moment, daß heißt für die bevorstehende Entscheidung des IOC muß man sich klar darüber sein, daß der internationale Attraktivwert für eine solche Wahl von größter Bedeutung ist. In dieser Hinsicht hat sich das gastfreundliche München weltweit einen guten Namen und eine außerordentliche Anziehungskraft geschaffen. Der Deutsche Bundestag unterstützt also nicht nur ein einzigartig wichtiges, sondern auch ein aussichtsreiches Anliegen. Die Fraktionen dieses Hohen Hauses sehen sich naturgemäß sehr oft veranlaßt, in kontroverser Diskussion um anstehende Entscheidungen zu ringen. Der Antrag V/72 und der Bericht des Innenausschusses V/299 bieten unbestreitbar eine hervorragende Gelegenheit zu einer gemeinschaftlichen und einmütigen Willenskundgebung. Wenn der Antrag der Stadt München Erfolg hat, wenn uns die Durchführung der Olympischen Spiele 1972 übertragen wird, dann wird sich der Deutsche Bundestag sicherlich noch mehr als einmal mit diesem großen Fragenkomplex zu befassen haben, und er wird es sicher gerne tun. Denn diese Aufgabe fordert dann von uns allen jede nur denkbare Mithilfe. So zeichnet sich für das Parlament der Aspekt eines edlen vorolympischen Wettstreites ab: Jeder, der sich guten Willens beteiligt, darf als Teilhaber am Sieg, das heißt am erfolgreichen Verlauf der olympischen Sommerspiele 1972 bezeichnet werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 14. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/251 Frage XVII/4) : In welcher Form gedenkt die Bundesrepublik, einen Beitrag zu dem in diesem Jahr anlaufenden UNESCO-Programm zur Bekämpfung des Analphabetentums zu leisten? Das Alphabetisierungsprogramm der UNESCO sieht zunächst die Durchführung und Auswertung von sieben Versuchsprojekten in verschiedenen Ländern vor. Es besteht nach meinem Dafürhalten kein dringender Anlaß, diese sieben Projekte durch ein deutsches Versuchsvorhaben zu erweitern. Die Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 1025 Bundesregierung wird jedoch nach Abschluß dieser Testreihe und Kenntnis der sich daraus ergebenden Planung der UNESCO prüfen, inwieweit sie innerhalb dieser Planung auf bilateraler Basis ein Teilprogramm — beispielsweise für ein Entwicklungsland — übernehmen kann. Eine finanzielle Förderung der Arbeit der UNESCO wird laufend in Form der von Jahr zu Jahr erhöhten Beiträge der BRD zum UN-Spezial-Fonds *) geleistet. Die Bundesregierung führt seit 1963 eigene Projekte der Alphabetisierung und Erwachsenenbildung in Afrika und Lateinamerika durch, die neben reinen Materialhilfen — hier auch für ein UNESCO-Programm — vorwiegend in der Ausbildung von Fachkräften und der Förderung von Institutionen und technischen Hilfseinrichtungen bestehen. Gesamtförderungsbetrag 1963-1965 rund 1,6 Mio DM. Bilaterale Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland in der Alphabetisierung und Erwachsenenbildung A. Afrika 1. Reine Materialhilfen a) Regierung Niger 3 Materialspenden in den Jahren 1963/64/65 als Beitrag zu einer Alphabetisierungskampagne der UNESCO-Kommission insgesamt: 200 Transistorgeräte 10 000 Schultafeln 230 Petromaxlampen Gesamtbetrag: rund 100 000,— DM b) Guinea Druckkosten für ein Lehrbuch in der Peul-Sprache 1963 — 50 000,— DM (Gesamtförderung: 150 000,— DM) 2. Ausbildungsmaßnahmen des Deutschen Volkshochschulverbandes 1963 wurde — unter Mitwirkung des Deutschen Volkshochschulverbandes — eine auf weite Sicht ausgerichtete Fortbildung von Erwachsenenbildnern für Afrika eingeleitet (Ausbildungsstätte Heimvolkshochschule Göhrde/Niedersachsen). Die Programme sind bisher rund 60 Fachkräften zugute gekommen. Am 1. 4. 1966 beginnt ein 4. Lehrgang für weitere 20 Afrikaner. Diese Arbeit ist in Stufen geplant: durch eine Reihe von Seminaren in der BRD — 12 Monate *) Mio DM 1961 12,8 1962 19,5 1963 21,4 1964 21,2 1965 32,0 1966 36,0 Dauer, 20 Teilnehmer, Abschlußprüfung — soll erreicht werden, daß einige afrikanische Länder über einen Stamm in Deutschland ausgebildeter Kräfte verfügen, die im Wege der Kaderbildung — u. U. mit Hilfe deutscher Berater — systematisch Arbeitsmethoden und geeignete Institutionen für die Erwachsenenbildung schaffen. Ergänzt wird diese Arbeit durch Beratungsbesuche bei den Regierungsstellen, Materialhilfen an die Absolventen und Nachkontaktseminare in den afrikanischen Ländern. Ziel ist eine allmähliche Verlagerung der Ausbildung in die Entwicklungsländer. (Gesamtförderung: 1 230 000,— DM) 3. Institutionelle Maßnahmen der Friedrich-Ebert- Stiftung und der Weltweiten Partnerschaft Daneben laufen in Afrika zwei andere Modelle der Erwachsenenbildung: a) in Ghana ist seit dem 1. 7. 1965 ein deutsches Fernsehteam der Friedrich-Ebert-Stiftung mit der Gestaltung des Bildungsprogramms für das ghanaische Fernsehen beauftragt. (Mitteleinsatz 1965: 1 250 000,— DM) FES b) für den ostafrikanischen Raum — beginnend in Kenia — verfolgt die Weltweite Partnerschaft einen Ausbau des ostafrikanischen Bildungsinstituts (EAISCA) durch Angliederung eines/einer Tonbandstudios (1964) 212 000,— DM Druckerei mit Lehrwerkstatt (1965) 327 000,— DM Lehrmittelproduktion (1966) c) In Uganda ist mit der Einrichtung einer Druckerei begonnen worden (1965), in der 1966 ebenfalls ein Lehrbuchverlag angegliedert werden soll 103 000,— DM d) Schließlich ist in Madagaskar eine Druckerei- und Verlagsanstalt eingerichtet worden (1965) 367 000,— DM (Mitteleinsatz WWP bis 1965) 1 009 000,— DM) (Gesamtförderung 2 259 000,— DM) B. Lateinamerika Institutsförderung und Ausbildung durch den Deutschen Volkshochschulverband (DVV) Für Lateinamerka bot sich auf Grund intensiver privater Vorarbeiten des Grafen Thun eine günstige Ausgangsbasis: das durch Staatsgesetz geschaffene Erwachsenenbildungsinstitut ICECU in Costa Rica. Sein Aufbau wird — vor allem personell — seit 1963 gefördert. In Zusammenarbeit mit ihm wurde von deutscher Seite eine allgemeine Untersuchung für Möglichkeiten der Erwachsenenbildung in Lateinamerika durchgeführt. Zur Ausweitung der Ar- 1026 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 beit des Instituts auf weitere Länder ist in gleicher Form, wie sie die „Göhrde-Seminare" für Afrikaner darstellen, eine Fortbildung von Fachkräften aus Lateinamerika in der Heimvolkshochschule Rendsburg/Schleswig-Holstein begonnen worden. Der erste Lehrgang schließt im Sommer 1966 ab. (Gesamtförderung: 570 000,— DM) Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 14. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Gleissner (Drucksache V/251 Fragen XVII/1, XVII/2 und XVII/3) : Wieviel Geld hat die Bundesregierung bisher im Rahmen der Entwicklungshilfe für die Förderung des Tourismus und für den Ausbau von Fremdenverkehrseinrichtungen, wie z. B. Hotels etc., in den zurückliegenden Jahren (einschließlich 1965) gewährt? Welche festen Zusagen für die in Frage XVII/1 genannten Zwecke liegen für die nächste Zeit schon vor? Weldie Anträge der in Frage XVII/1 bezeichneten Art sind volumenmäßig noch in der Schwebe? Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen zur Förderung des Tourismus in Entwicklungsländern, weil der Auslandstourismus zur Verbesserung der Devisensituation und damit zum wirtschaftlichen Aufbau beitragen kann. Die Gewährung von Kapitalhilfen beschränkt sich auch für die Tourismusförderung im allgemeinen auf Kredite zur Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen. Im Bereich der Technischen Hilfe liegt das Schwergewicht der Maßnahmen im Ausbildungsbereich. Der Bau von Hotels bleibt einer privatwirtschaftlichen Betätigung vorbehalten, zu denen die Bundesregierung u. a. die bekannten Anreize für Auslandsinvestitionen gibt. Bis einschließlich 1965 sind aus Mitteln der Kapitalhilfe 3,3 Mio DM und aus Mitteln der Technischen Hilfe 4,7 Mio DM für Maßnahmen zur Förderung des Tourismus in Entwicklungsländern gewährt worden. Zusagen für Maßnahmen auf dem Gebiet der Tourismusförderung liegen derzeit in Höhe von 4,1 Mio DM vor. Darin sind in Durchführung begriffene Maßnahmen eingeschlossen. Anträge von Regierungen der Entwicklungsländer zur Tourismusförderung liegen . im Augenblick in Höhe von 17,2 Mio DM vor. Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit hinreichend beantwortet zu haben. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Dahlgrün vom 17. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Dr. Krips (Drucksache V/303 Fragen III/2 und III/3): Wie kann den im Rahmen der Familienzusammenführung zu uns übergesiedelten Mitteldeutschen geholfen werden, denen, wie z. B. ehemaligen Beamten der Deutschen Reichsbahn, im Hinblick auf die vom Bundestag beschlossene Änderung des Gesetzes zu Artikel 131 GG Versorgungsbezüge zugesichert, durch das Haushaltssicherungsgesetz jedoch wieder zurückgenommen wurden? Welche Beträge sind etwa erforderlich, um die Mittel für den in Frage III/2 genannten Personenkreis aufzubringen, denen die Besoldungsdienststellen die Bezüge bereits zugesichert hatten? Zu 1.: Das Haushaltssicherungsgesetz und auch das Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes enthalten keine Ermächtigungsvorschrift, in besonderen Fällen die Versorgungsbezüge ausnahmsweise zahlen zu können. Ohne eine gesetzliche Änderung ist deshalb die Zahlung der Versorgungsbezüge an den angesprochenen Personenkreis nicht möglich. Diese Personen gelten jedoch nach § 72 des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes als nachversichert und erhalten infolgedessen eine Rente aus den gesetzlichen Rentenversicherungen. Außerdem beziehen sie in zahlreichen Fällen aufgrund rentenversicherungspflichtiger Zeiten eine Rente. Trotz Hinausschiebens des Inkrafttretens ,des Vierten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes durch das Haushaltssicherungsgesetz erhalten diese Personen also nicht unbeträchtliche Leistungen. Zu 2.: Der Bundesregierung ist die Zahl der Fälle, in denen die Zahlung der Versorgungsbezüge vom 1. Januar 1966 an bereits zugesagt worden ist, nicht bekannt, zumal die Durchführung des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes überwiegend den Ländern obliegt. Es kann deshalb nicht angegeben werden, welche Beträge für die Zahlung der Versorgungsbezüge an den angesprochenen Personenkreis erforderlich wären. Der jährliche Gesamtaufwand für die Durchführung der Verbesserungen bei der Familienzusammenführung nach dem Vierten Änderungsgesetz wird auf 11 Millionen DM (einschließlich Bundesbahn und Bundespost) geschätzt. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 17. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/303 Frage V) : Trifft es zu, daß die Bundeswehr für den Standortbereich Husum ein truppeneigenes Hallenschwimmbad plant? Wie ich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 9. Dezember 1965 ausgeführt habe, kommen für den Bau von bundeswehreigenen Hallenbädern diejenigen Standorte in Betracht, die entweder selbst oder zusammen mit Nachbarstandorten mit mindestens 4000 Soldaten belegt sind. Diese Voraussetzung wird für den Standort Husum mit den Nachbarstandorten Seeth und Bred-stedt voraussichtlich Ende 1968 erfüllt sein, wenn die zur Zeit im Bau befindliche Kaserne Bredstedt belegt werden kann. Jedoch ist eine Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls wann der Standort Husum ein bundeswehreigenes Hallenbad erhalten wird, bisher Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 23. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Februar 1966 1027 nicht getroffen. Beide Fragen werden im Rahmen der noch nicht abgeschlossenen Gesamtplanungen unter besonderer Berücksichtigung der Haushaltslage und der Dringlichkeit entschieden werden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/303 Frage VI/3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse von Untersuchungen niederländischer Verkehrsbehörden, die die Prüfung zum Ziele hatten, ob durch das Auftragen von Schaumstoffen an Brückenunterseiten wirksam eine Unterkühlung und damit Glatteisgefahr vermindert oder gar verhindert werden kann? Die Farbenfabriken Bayer, Leverkusen, haben ein Beschichtungsmaterial entwickelt, das auf die Unterseiten der Brücken aufgespritzt wird, um eine vorzeitige Vereisung der Bauwerke zu verhindern. Dieses Material ist ein Hartmoltopren-Schaumstoff, der im vergangenen Jahre erstmals bei je einer Betonbrücke in der Bundesrepublik und in den Niederlanden angewandt wurde. In Anbetracht der sehr kurzen Probezeit sowie des in Westdeutschland verhältnismäßig milden Winters kann über die Bewährung dieses Isolierstoffes noch kein endgültiges Urteil abgegeben werden. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß die Anwendung von Hartmoltopren nur bei Betonbrücken, und zwar mit bestimmter Querschnittsausbildung sinnvoll ist. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schlager (Drucksache V/303 Frage VI/4) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis eines Tests Bremer Polizeibehörden, der die Prüfung zum Ziele hatte, ob die Einführung einer Vorfahrt von links zu einem erheblich besseren Verkehrsfluß an Straßen, bei verschiedenen Verkehrssituationen sogar bis zu 50 %, führen würde? Zu dieser Frage kann ich nicht Stellung nehmen, weil nach einer Mitteilung des Senators für Inneres in Bremen ein Test Bremer Polizeibehörden über Linksvorfahrt im Straßenverkehr nicht stattgefunden hat. Nach Auskunft des Senators für Inneres in Bremen hat Mitte Januar 1966 ein Verkehrsingenieur der Bremer Straßenbahn AG (Dr. Dörfler) auf einem Verkehrsübungsplatz in Bremen mit Polizeifahrzeugen die Linksvorfahrt demonstriert. Hierauf bezieht sich anscheinend Ihre Frage. Die Polizei hat lediglich die Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, aber sonst in keiner Weise an dem Test mitgewirkt; sie hat sich mit der Auffassung von Dr. Dörfler auch nicht identifiziert. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Glombig (Drucksache V/303 Frage VI/5) : Ist die Bundesregierung ebenso wie die Deutsche Bundesbahn der Auffassung, daß das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie anderer Behinderter im Nahverkehr vom 27. August 1965 die Deutsche Bundesbahn verpflichtet, ab 1. Januar 1966 nur noch denjenigen Schwerkriegsbeschädigten die kostenlose Benutzung der 1. Wagenklasse in der Hamburger S-Bahn zu gestatten, deren Erwerbsfähigkeit durch ihr Leiden mindestens um 70 % gemindert ist und in deren amtlichen Ausweis die Ausfertigungsstelle vermerkt hat: „Die Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis 2. Klasse liegen vor."? Nach dem Gesetz vom 27. August 1965 ist die Bundesbahn nicht verpflichtet, irgendwelche Personenkreise kostenlos in der 1. Wagenklasse der Hamburger S-Bahn zu befördern. Wenn sie diese Vergünstigung bestimmten Schwerkriegsbeschädigten zubilligt, so ist dies eine freiwillige Leistung, für die sie keinerlei Entschädigung aus dem Bundeshaushalt oder einem anderen Etat erhält. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Seiermann vom 18. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reichmann (Drucksache V/303 Frage VI/6) : Welche Mehrkosten würden durch die Einführung der Vierzigstundenwoche bei Bundesbahn und Bundespost jährlich verursacht werden? Durch die Einführung der 40-Stundenwoche würden jährliche Mehrkosten verursacht a) bei der Deutschen Bundesbahn in Höhe von rund 450 Mio. DM und b) bei der Deutschen Bundespost in Höhe von rund 440 Mio. DM.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willy Könen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich habe an sich keine Frage mehr, aber — —


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Die Fragestunde ist beendet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Die nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet, soweit sie nicht zurückgezogen sind.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes—Drucksachen V/255, zu V/255 —
Der Bericht wird eingebracht von dem Herrn Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Er hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Höcherl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre, Ihnen den elften Bericht über die Lage der Landwirtschaft seit Bestehen des Landwirtschaftsgesetzes vorzulegen, und darf diesem großen Zahlenwerk einige Anmerkungen vorausschicken.
    Ich darf mit Ihrer Zustimmung damit beginnen, daß ich den Auftrag des Gesetzes noch einmal formuliere. Das Gesetz verlangt in seinem § 2 eine Bilanz von Ertrag und Aufwand von 6000 bis 8000 Testbetrieben aller Betriebsformen, gegliedert nach Größen, Typen, Systemen und Wirtschaftsgebieten, und die Auswertung dieser Ergebnisse im Lichte der allgemeinen volkswirtschaftlichen Statistik — insbesondere von Indexvergleichen — und aller geeigneten Unterlagen der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft.
    Diese Analyse und Auswertung des Lageberichts muß nach § 4 des Gesetzes durch eine Stellungnahme ergänzt werden, inwieweit einmal landwirtschaftliche Vollarbeitskräfte, auf die die ganze Rechnung bezogen wird, einen Lohn erzielen, der vergleichbaren Berufs- und Tarifgruppen entspricht, ferner ein angemessenes Entgelt für die Tätigkeit des Betriebsleiters erwirtschaftet und eine angemessene Verzinsung des Aktivkapitals erzielt wurde.
    Das Leitmodell des Landwirtschaftsgesetzes ist der bäuerliche Betrieb, der unter durchschnittlichen Produktionsbedingungen bei ordnungsgemäßer Führung eine nachhaltige moderne Existenz für eine bäuerliche Familie sichert. Interessanterweise hat sich der EWG-Vertrag in seinem Art. 39 für das gleiche Leitbild entschieden.
    Die Landwirtschaft, die heute noch 10,9 % der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung in ihren Reihen zählt, ist trotz aller Eigenständigkeit und Besonderheit ein voll integrierter Teil der modernen Volkswirtschaft, eingebunden in den Rahmen der europäischen und weltweiten Beziehungen, in denen unsere gesamte Wirtschaft steht. Entschei-



    Bundesminister Höcherl
    dende Impulse empfängt unsere Wirtschaft aus diesen Zusammenhängen, die zum Teil mitbestimmen, keineswegs aber mehr immer maßgeblich beeinflussen können. Es gibt keinen Wirtschaftszweig, in dem die Preishoheit in einem so weitgehenden Maße an die EWG abgegeben wurde, wie das im Bereich der Landwirtschaft der Fall gewesen ist. Das ist für die Preisdebatte, die in den letzten Tagen geführt worden ist, nicht ohne Bedeutung.
    Vom Großbetrieb mit seinen unentbehrlichen spezifischen Funktionen über den modernen Familienbetrieb, den Kleinbetrieb, der unter günstigen Umständen nachhaltig noch ein vollwertiges Einkommen nach heutigen Maßstäben bieten kann, reicht die Bandbreite der Betriebstypen und Betriebsformen über den Zuerwerbs- und Nebenerwerbsbetrieb zum Selbstversorgerbetrieb bis zur ländlichen Heimstätte.
    Es ist nicht Aufgabe des Berichts, diese Vielfalt der in ständigem Wandel stehenden Betriebsformen und -arten wiederzugeben. Der Bericht muß sich vielmehr in Vollzug des gesetzlichen Auftrags in einer Momentaufnahme auf eine kräftig vereinfachte Durchschnittsbetrachtung beschränken und an Hand dieser abstrakten Darstellung den Neigungswinkel der kommenden Entwicklungslinien bestimmen. Die Aussagekraft dieser Darstellung wird durch das Maß der Abstraktion und die geforderten Durchschnittswerte — natürlich auch negativ — bestimmt.
    Die entscheidende Gestaltung in der Wirtschafts-und damit auch in der Agrarpolitik hängt nach unserer Auffassung stets von dem Entschluß des Betriebsleiters ab. Staatliche Interventionen sind nach unserer Wirtschaftsordnung im Wirtschaftsablauf nur in der Form von Anregungen, Anreizen und marktkonformen Eingriffen gerechtfertigt. In diesem Zusammenhang muß in erster Linie auf die Verbesserung der Infrastruktur hingewiesen werden, die in den vergangenen 16 Jahren in der kulturellen, verkehrsmäßigen und gewerblichen Erschließung für die Entwicklung des ländlichen Raumes wahrscheinlich mehr geleistet hat, als alle unmittelbaren Beiträge zu leisten vermöchten.
    Diesem Bericht liegt das Wirtschaftsjahr 1964/65 zugrunde. Dieses Jahr war durch ungünstige Witterung gekennzeichnet. Die in allen bisherigen Grünen Berichten sichtbaren Grundtendenzen werden wiederum bestätigt. Wiederum wurde folgender Zug bestätigt. Die Zahl der Betriebe unter 10 ha hat um rund 45 000 abgenommen. Der Zuwachs kam den Betrieben über 10 ha, in stärkerem Maße den Betrieben von 20 bis 50 ha zugute. Die Maßnahmen der Aufstockung als entscheidende Komponente der Agrarstrukturverbesserung wurden durch dieses Ergebnis überzeugend bekräftigt und bestätigt.
    Der schon seit Jahren andauernde Prozeß des Ersatzes menschlicher Arbeitskraft durch Maschinen und verbesserte Betriebsorganisation hat sich im Berichtsjahr ebenfalls wieder herausgestellt. Die Zahl der Arbeitskräfte verringerte sich wiederum um 5,6 %. Dabei war in den unteren Bereichen der
    Betriebsgrößen und bei den Lohnarbeitskräften eine höhere Zahl von Abwanderungen zu beobachten als in den anderen Bereichen. Dem Rückgang des Arbeitskräftebestandes entsprach eine Investitionsrate von 4,3 Milliarden DM. Darunter waren allein 1,8 Milliarden DM Nettoinvestitionen.
    Das Fremdkapital — um einen dritten Zug herauszustellen — ist auf 18,8 Milliarden DM angestiegen

    (Abg. Brese: Hört! Hört!)

    und beträgt zur Zeit 20 % des Aktivkapitals. Dieser Umstellungsprozeß offenbarte weiterhin die unveränderte Schwierigkeit in der Eigenkapitalbildung. Schuldenzuwachs und Nettoinvestitionen halten sich die Waage. Mit einem Kapitaleinsatz von durchschnittlich 59 000 DM je Arbeitskraft — ich sage: durchschnittlich und wiederhole es — übertrifft die moderne Landwirtschaft die Arbeitsplatzkosten und die Kapitalintensität vieler Zweige der gewerblichen Wirtschaft und gerät damit auch in die Eigengesetzlichkeit einer solchen Kapitalabhängigkeit.

    (Abg. Brese: Sehr gut!)

    Beunruhigend und bedrückend ist der relative Rückgang im Ertrag der Grünland- und Futterbaubetriebe.
    Ich darf mich einem zweiten Kapitel zuwenden, und zwar den neuen Erkenntnissen in der Effektivrechnung aus diesem Berichtsjahr.
    Erstens. Die Richtgröße für Familienbetriebe hat sich bei freier Entscheidung der bäuerlichen Betriebsleiter weiter erhöht. Ferner zeigt sich, daß die betriebliche Organisation, die stark von baulichen Investitionen abhängt, weiter an Raum gewinnt, wenn auch die Maschineninvestitionen noch einen Zuwachs von 17 % gegenüber dem vorletzten Bericht aufzuweisen haben.
    Zweitens. Bei der schwachen Eigenkapitalbildung ist die Landwirtschaft auf die Aufnahme von Fremdkapital angewiesen,

    (Zuruf von der Mitte: Leider!)

    das der Kapitalmarkt nicht zu Bedingungen, die für die Landwirtschaft tragbar sind, zur Verfügung stellen kann, ganz besonders nicht bei der derzeitigen Verfassung des Kapitalmarkts.
    Nun zur Ertragsentwicklung. Der ausgewiesene Zuwachs von 5 % der nominellen Bruttoerlöse entspricht in dem gleichen Zeitraum nicht einmal dem realen Wachstum der gesamten Volkswirtschaft. Hier schlägt sich die im Interesse einer angemessenen Massenversorgung praktizierte Erzeugerpreisbildung nieder. Wir kennen die gleichen Erscheinungen in anderen Bereichen wie Energie und Verkehr. Hier zeigt sich wieder der Anteil der Gemeinwirtschaftlichkeit, den :die Landwirtschaft in einem hohen Maße aufzuweisen hat, natürlich auch mit all den Folgerungen, die mit einem solchen Tatbestand verbunden sind. Der Neigungswinkel des Nominalwie auch des Realeinkommens der Verbraucher steigt demgegenüber in einer stärkeren Relation.
    Bei den Grünland- und Futterbaubetrieben ist eine weitere Verschärfung der Relation von Aufwand und Ertrag festzustellen.



    Bundesminister Höcherl
    Nun kommt ein schwieriges Kapitel, das bereits zu Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt hat, einige methodologische Vorbemerkungen zur Vergleichslohnberechnung. Meines Erachtens könnte man schon mit gutem Grund darüber rechten, ob das Einkommen der in der Landwirtschaft tätigen Menschen, wie sich das Gesetz in § 4 ausdrückt, auch bei größter Pauschalierung ohne Rücksicht auf Arbeitgeber-Betriebsleiterposition auf der einen Seite und Arbeitnehmerposition auf der anderen Seite überhaupt in eine Beziehung gebracht werden kann. Das Landwirtschaftsgesetz ist in dieser Hinsicht meines Erachtens auslegungsbedürftig. Ich glaube auch, daß es in seinen Daten nicht mehr der derzeitigen Lage entspricht. Bei der Verabschiedung des Gesetzes ist man vom 15. Februar als Berichtstag ausgegangen. In der Zwischenzeit haben wir das Haushaltsjahr umgestellt. Wir kommen nun in bezug auf Zeit und Tagesordnung in Verdrückung. Ich glaube, daß auch hier ein Ausgleich und eine Revision notwendig wären. Unabhängig von der Darstellungspraxis aller bisherigen Grünen Berichte halte ich eine solche Gegenüberstellung von Unternehmereinkommen und Lohn, auch wenn sie durch einen Zinsansatz für das Aktivkapital und einen Betriebsleiterzuschlag modifiziert wird, zumindest für anfechtbar.
    Eine dem Sinne des Gesetzes entsprechende, an der Wirklichkeit orientierte Auslegung müßte zu dem Ergebnis kommen, daß die Vergleichslöhne nicht vollkommen objektive Maßstäbe sein können. Angemessen erschiene mir ein Vergleich mit dem Einkommen adäquater gewerblicher Unternehmungen. In dem Landwirtschaftsgesetz ist als Maßstab der Vergleichslohn gewerblicher Arbeitnehmer als Notbehelf genommen worden, weil vergleichbare Unterlagen über die Einkommen gewerblicher Unternehmungen nicht zur Verfügung stehen.
    Die bisherige Praxis ging davon aus, daß die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer, die in agrarisch-industriellen Mischgemeinden Tür an Tür mit den Landwirten leben, als geeigneter Maßstab für die Vergleichsrechnungen verwendet wurden. Inzwischen hat sich die Sozial- und Lohnstruktur so stark geändert, daß heute die durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste der Versicherten in der Arbeiterrentenversicherung — eine Zahl, die uns auf Grund der dynamischen Rente alljährlich wieder begegnet — als relativ beste und geeignetste Lösung zur Ermittlung des Vergleichslohnes angesehen wird. Das dürfte auch der Grund gewesen sein, weshalb sich der Beirat zu dem Vorschlag entschlossen hat, das Durchschnittseinkommen aller alters- und krankenversickerten Arbeitnehmer als Vergleichslohn zu empfehlen.
    Dadurch ergab sich ein höherer Vergleichslohn, der aber das eigentliche Anliegen des Vergleichs von Unternehmer- und Arbeitnehmereinkommen immer noch nicht deckt. Man wird sagen können, daß eine solche Relation, wie sie nun neuerdings gefunden wurde, nur als Mindestlösung angesehen werden kann.
    Leider ist die Erhöhung des Vergleichslohnes in der Öffentlichkeit mißdeutet worden. Ganz abwegig ist dabei der Versuch, aus einem Verdacht eine Tatsache zu machen. Die veränderte Relation ist in dem Bericht durchaus klargestellt worden. Im Text ist lediglich erwähnt worden, wie sich der geänderte Vergleichslohn in der Vergleichsrechnung auswirken würde.
    Da mir in einem hohen Maße an der Transparenz des Zahlenwerkes im Interesse der Landwirtschaft wie der Verbraucher liegt, habe ich beide Berechnungen und damit beide Relationen in den Bericht aufgenommen. Ich werde besorgt sein, dieses Rechnungswerk auf den modernsten Stand zu bringen, weil ich glaube, daß es nur mit modernsten Methoden möglich ist, eine solche Analyse, eine solche „Röntgenaufnahme" beweiskräftig vorzulegen.
    Der vorliegende Grüne Bericht bestätigt die schon in früheren Jahren gemachten Erfahrungen, daß der durchschnittliche jährliche Zuwachs an Betriebseinkommen je Vollarbeitskraft seit 1956/57 in den oberen Betriebsgrößenklassen bis zum Dreifachen des Zuwachses beträgt, wie er in Kleinbetrieben zu erreichen war. Der Einkommensabstand zwischen Betriebsgrößenklassen erweitert sich zunehmend.
    Die Einkommen in der Landwirtschaft zeigen in den verschiedenen Größenklassen, Bodennutzungssystemen und Einheitswertstufen eine unterschiedliche Entwicklung. Allgemein ergibt sich immer wieder, daß die Betriebe in Süddeutschland wegen der geringeren wirtschaftlichen und natürlichen Ertragsbedingungen schlechtere Einkommensverhältnisse als in Norddeutschland aufweisen. Mit der fortschreitenden Intensivierung und Kapitalausstattung der Betriebe werden sich auch innerhalb der Landwirtschaft die Einkommensunterschiede verstärken. Dabei schneiden nach wie vor die Futterbaubetriebe ungünstiger ab als die Hackfrucht- und Getreidebaubetriebe. Die Auswertung des Grünen Berichtes kann auf die Dauer, schon aus Gründen der inneren Gerechtigkeit, an diesem Tatbestand — der Unterschied wird nie voll auszugleichen sein — nicht vorübergehen.
    Der Auftrag des Landwirtschaftsgesetzes lautet, ein klares Bild von der Lage der Landwirtschaft, von den Ertragsverhältnissen der Landwirtschaft und der Entwicklung der Einkommen der landwirtschaftlichen Bevölkerung zu zeichnen. Im Vollzug dieses Auftrages haben die Grünen Berichte ihre Analyse von Jahr zu Jahr ausdehnen und verbessern können. Die Landwirtschaft befindet sich, wie auch die anderen Wirtschaftszweige, in einer so raschen, fast revolutionären Entwicklung, daß die Untersuchungsmethoden ständig modernisiert werden müssen, damit die Aussagekraft laufend erhöht und der Bericht noch überzeugender wird.
    Die Ansätze der Vergleichslohnregelung, die immer wieder Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten zwischen Sachverständigen gewesen sind und meines Erachtens der Natur der Sache nach auch immer bleiben werden, müssen ständig überprüft, der allgemeinen Entwicklung angepaßt und fortgeschrieben werden. Hier liegt weiterhin der Schwerpunkt der Arbeit des Beirates.
    Der Grüne Bericht weist wiederum aus, daß der vom Landwirtschaftsgesetz geforderte Angleichungs-



    Bundesminister Höcherl
    prozeß noch keineswegs abgeschlossen ist. Bei dem überwiegenden Teil der Betriebe konnte der Einkommensabstand in den letzten zehn Jahren zwar verringert, aber die volle Angleichung noch nicht erreicht werden. Das ist auch der Grund, warum die Bundesregierung im kommenden Jahre ihre Förderungsmaßnahmen fortsetzen wird. Hierbei kommt es in erster Linie darauf an, das Bewährte fortzusetzen.
    Im Mittelpunkt der zukünftigen Förderung hat nach wie vor die Agrarstrukturpolitik zu stehen. Das ist notwendig, weil wir in der Bundesrepublik im Vergleich zu Holland und Dänemark — um zwei Beispiele herauszugreifen — auf diesem Gebiet noch einen großen Nachholbedarf haben 'und weil es möglich ist, durch die Agrarstrukturpolitik den ländlichen Raum nach modernen Gesichtspunkten entscheidend zu sanieren. Ich darf noch auf einen Punkt hinweisen. Von der Übergabe der Preishoheit an die EWG habe ich bereits gesprochen. Dem wird die Übergabe der Zuständigkeit für die Handelspolitik und für die Sozialpolitik folgen. Dann bleibt als entscheidendes Feld für unsere Arbeit nur mehr die Strukturpolitik.
    Die Richtlinien des Grünen Planes für die Flurbereinigung müssen meines Erachtens schon im Jahre 1966 so ausgestaltet werden, daß ein gezielterer Mitteleinsatz und eine beschleunigte Durchführung der Maßnahmen sichergestellt werden. Die Beschleunigung der Zusammenlegung in den regulären Flurbereinigungsverfahren muß mehr als bisher gefördert werden. Es muß dafür Sorge getragen werden, daß der freiwillige Landtausch — das ist die richtige Bezeichnung für diesen Vorgang — stärker als bisher zum Zuge kommt.
    Bei der freiwilligen Landabgabe treffen wir auf eine Zurückhaltung, deren Beweggründe auf den verschiedensten Motiven beruhen. Die Skala dieser Motive reicht von verständlichen traditionellen, familiären und eigentumspolitischen Aspekten bis hin zu spekulativen Momenten. Breite Kreise sind zwar bereit, die Bewirtschaftung ihres Landes aufzugeben, sind aber begreiflicherweise nicht bereit, ihr Eigentum zu veräußern. Deshalb kommt der Pacht in diesem Zusammenhang eine zunehmend größere Bedeutung zu. Es ist in Aussicht genommen, denjenigen, die bereit sind, die Bewirtschaftung ihres Landes aufzugeben, besondere Anreize zur Verpachtung
    — z. B. durch Kapitalisierung. des Pachtzinses usw.
    — zu schaffen.
    Besondere Schwierigkeiten ergeben sich bei der Verbesserung der Agrarstruktur durch die steigenden Kosten. Deshalb kommt der Kostensenkung ein stärkeres Gewicht zu. Die Fertigbauweise; um ein Beispiel herauszugreifen, ist deshalb bei der Siedlung und Aussiedlung im verstärkten Umfange zu verwenden und durch Anreize auch entsprechend zu verstärken.
    Die Agrarstrukturverbesserung ist kein Selbstzweck. Sie leitet ihre Berechtigung von der im Grünen Bericht auch dieses Mal wieder ausgewiesenen nachhaltigen Ertragsverbesserung ab. Die Agrarstrukturverbesserung gehört meines Erachtens zu einem viel größeren Thema, nämlich zu dem Thema: Ausgleich des sozialen Gefälles zwischen Stadt und Land. Richtig verstanden verlangt schon das Grundgesetz in Art. 72 Abs. 2 Ziffer 3 im ganzen Bundesgebiet die Herstellung einheitlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Ein Ausfluß dieses Auftrages des Grundgesetzes ist in dem neuen Städtebauförderungsgesetz zu erblicken. Die Agrarstrukturverbesserung ist so gesehen ein entscheidender Teil der Raumordnung und unserer Siedlungsstruktur mit dem Ziel, auch den Lebensstandard der ländlichen Bevölkerung an die Umweltverhältnisse anzupassen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Im Zuge der Dorferneuerung müssen die Dörfer noch mehr als bisher mit modernen Versorgungseinrichtungen ausgestattet werden. Ein vordringliches Ziel ist dabei die Schaffung und Erhaltung einer hohen und großen Zahl gesunder bäuerlicher Vollerwerbsbetriebe bei gleichzeitiger Erhaltung und Sicherung von weitgestreutem Eigentum im ländlichen Raum. Um diesen Kern der Vollerwerbsbetriebe gruppiert sich eine Vielfalt von landwirtschaftlichen Betriebsgrößen und -arten sowie landwirtschaftlicher und gewerblicher Mischformen, die in gegenseitiger Abhängigkeit, in einer Symbiose, einer Lebensgemeinschaft zusammen existieren und nur so zusammen existieren können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Schwierigkeiten, die sich bei der Vorlage dieses Haushalts ergeben, haben wiederum gezeigt, daß gerade auf dem Gebiet der Agrarstruktur die jährlichen Haushaltsfestlegungen nicht den notwendigen langfristigen Vorhaben gerecht werden. Im Rahmen der Bemühung der Bundesregierung um eine auf weite Sicht angelegte Finanz- und Haushaltspolitik wird es deshalb auch im Bereich der Agrarstrukturpolitik darauf ankommen, nach dem Beispiel der Verkehrsgesetzgebung, die auf Vierjahrespläne angelegt ist, eine größere und weitere Festlegung zu erreichen.
    Mit der- zunehmenden Entfaltung der Wirtschaft kommt es für die Landwirtschaft darauf an, sich stärker auf die Verhältnisse des Marktes einzustellen. Hierfür sind hohe Investitionen notwendig, und deshalb wird im Grünen Plan 1966 erstmalig durch Bereitstellung von Bundesmitteln ein allgemeines Investitionshilfeprogramm eingeleitet. Damit wird ein ganz neuer Weg beschritten. Es ist hierfür leider nur die bescheidene Summe von 133 Millionen DM als Anfang vorgesehen. Die Investitionshilfe, durch die die Bauern in die Lage versetzt werden sollen, ihre Betriebe durch Schwerpunktbildung und andere Formen der Spezialisierung umzustellen, wird nicht mehr wie bisher in Form von Einzelbeihilfen gewährt. Gewisse auslaufende Leistungen werden noch abgewickelt. Es bedeutet eine entscheidende Wende, daß die Investitionsbeihilfen im Rahmen eines Betriebsentwicklungsplanes durchgeführt werden, der die unternehmerische Initiative voll zur Geltung kommen läßt. Durch die Beihilfegewährung soll die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe verbessert werden. Leider, ich habe es



    Bundesminister Höcherl
    schon erwähnt, hat die finanzielle Enge nicht mehr Mittel zugelassen.
    Der Erfolg der Verbesserung der Betriebsstruktur hängt davon ab, daß mit ihr eine entsprechende Verbesserung der Marktstruktur einhergeht. Die beiden Gesetzgebungsversuche in der letzten Legislaturperiode haben das Ziel nicht erreicht. Wir werden uns bemühen, auf dem Sektor der Richtlinien zunächst vorläufig Ersatz zu schaffen, bis eine einheitliche Konzeption gemeinsam mit allen Beteiligten erarbeitet werden kann. Die mit einer solchen Marktstrukturverbesserung verbundene Stabilisierung der Märkte liegt im wohlverstandenen Interesse nicht nur der Erzeuger, sondern auch der Verbraucher. In der Steigerung der Qualitäten, der Verbesserung des Angebots sowie in der Verkürzung und Verbesserung der Absatzwege liegt noch eine interessante Chance, den Erzeugern einen höheren Anteil am Endverbraucherpreis zu sichern. Auf der anderen Seite müssen die Landwirte sich aber darüber im klaren sein, daß sie auf dem Markt nur dann bestehen können, wenn sie den gestiegenen Anforderungen der Verbraucher und den ernährungsphysiologischen Erkenntnissen — also nicht nur Volumen, sondern auch Qualität unserer Ernährung — Rechnung tragen. Dabei bin ich mir vollkommen darüber im klaren, daß jede Steigerung, von einem hohen Niveau aus gesehen, schon bis zum Marginalsatz reicht, was die Aufwendungen betrifft.
    Bei dem hohen Kapitalbedarf — auf eine Vollarbeitskraft entfällt, wie bereits dargelegt, in der Landwirtschaft heute ein Aktivkapital von rund 59 000 DM — ist die Landwirtschaft also auf einen hohen Einsatz von Fremdkapital angewiesen. Der Zugang zum Kapitalmarkt ist der kapitalbedürftigen, aber zinsempfindlichen Landwirtschaft nur dann möglich, wenn Zinsverbilligungsaktionen eine Brücke schlagen zwischen der Wirklichkeit des Kapitalmarkts und der Leistungsfähigkeit bei den Umschlagszahlen, die in der Landwirtschaft vorliegen. Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren für die verschiedensten Förderungszwecke Zinsverbilligungen durchgeführt. Im Mittelpunkt dieser Aktion steht der 1962 geschaffene sogenannte einheitliche Hofkredit. Sachgerecht wäre ein aus Rückflüssen zu speisender revolvierender Kreditfonds, der mit Zinssätzen arbeitet, die der Ertragskraft der Landwirtschaft angemessen sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Leider kann dieses Jahr weniger denn je für eine Ansammlung eines solchen Fonds genützt werden. Auch würde sich die Landwirtschaft in fühlbarem Maße vom Kapitalmarkt unabhängig machen können, wenn das in der Bundesrepublik sehr beliebte Bausparen durch eine entsprechende gesetzliche Änderung für notwendige Wirtschaftsgebäude in Anspruch genommen werden könnte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich werde mich um eine solche gesetzliche Änderung bemühen.
    Der erwähnte einheitliche Hofkredit ist die Voraussetzung für die sinnvoll aufeinander abgestimmte Stufeninvestition nach Betriebsentwicklungsplänen. Dabei leuchtet ein, daß bei steigendem Kapitaleinsatz von einer angemessenen Höhe — und dabei sollte man nicht kleinlich sein — eine rechnungsmäßige Kontrolle des Betriebserfolges notwendig wird. Das erfordert ein Vertrautsein des Betriebsleiters mit den Erfordernissen einer betriebswirtschaftlichen Rechnungsführung. Aber auch hier muß man mit den Füßen auf dem Boden bleiben. Es ist billig zu verlangen, daß wenigstens regelmäßige Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben des landwirtschaftlichen Betriebs gemacht werden, gegebenenfalls unter Einschaltung einer landwirtschaftlichen Buchstelle, für die unter Umständen Zuschüsse ausgeworfen werden könnten, um dadurch den Betrieb transparenter und für den Betriebsleiter durchsichtiger und kontrollfähiger zu machen. Die dafür erforderliche Ausbildung und Beratung ist einer der Ansatzpunkte für eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern. Die Zuständigkeit auf diesem Gebiet liegt bei den Ländern, die sich in dieser — wie in allen agrarpolitischen Fragen — in einem ganz hohen Maße kooperativ gezeigt haben. Zur Beschleunigung dieses Umstellungsprozesses möchte ich erwägen, künftig demjenigen Landwirt einen Bonus bei allen diesen Leistungen zu gewähren, der die bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten voll in Anspruch nimmt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Ausgelöst durch die Katastrophen des letzten Weltkrieges hat, wie in allen übrigen Wirtschaftszweigen, auch im Selbständigenbereich, so auch in der Landwirtschaft das Bedürfnis nach sozialer Sicherung seinen Einzug gehalten. Mit der Altershilfe für Landwirte ist ein besonders der Landwirtschaft angepaßtes System der sozialen Sicherung geschaffen worden, das in den letzten Jahren weiter ausgebaut wurde. Mit der Dritten Novelle zum Altershilfegesetz ist den besonderen Gegebenheiten des bäuerlichen Familienbetriebes — der ja das Leitbild unserer und auch der europäischen Agrarpolitik ist — durch die Stellung von Ersatzkräften bei Krankheit oder Abwesenheit des Betriebsleiters Rechnung getragen worden. Es ist nicht ohne Risiko, einen hochkapitalisierten Familienbetrieb auf vier Augen zu stellen und alles gesundheitliche und sonstige Risiko einfach durch eine Fiktion in Gedanken auszuschalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Durch diese Institution, die in der letzten Novelle des Altershilfegesetzes getroffen wurde, soll eine kontinuierliche Weiterführung des Betriebs auch in Notfällen erreicht werden.
    Der verstärkte Einsatz von Betriebshelfern und Dorfhelferinnen ist bei dem Arbeitskräftemangel weiterhin eine dringende Aufgabe. Hier entsteht auch eine Sonderaufgabe in der Symbiose zwischen Zuerwerbs- und Nebenerwerbsbetrieben auf der einen Seite und Vollerwerbsbetrieben auf der anderen Seite. Hier sind menschliche und wirtschaftliche Ergänzungen sichtbar, die noch mehr genützt werden sollten, die aber nicht Aufgabe einer gesetzlichen Regelung sein können, sondern die im Bereich



    Bundesminister Höcherl
    des Humanitären — wenn ich so sagen darf — sich selbst gestalten sollen.
    Die hochtechnisierte Wirtschaftsweise in der Landwirtschaft verlangt einen modernen Unfallschutz. Durch die Zuschüsse aus dem Grünen Plan ist es möglich geworden, bei annähernd gleichen Bedingungen die Leistungen der Unfallversicherung wesentlich zu verbessern. Der Grüne Plan sieht für 1966 wiederum einen beachtlichen Bundeszuschuß vor, so daß die Leistungen der Unfallversicherung im gleichen Umfang ohne Beitragsanhebung aufrechterhalten werden können.
    Die weitere Entwicklung der sozialen Sicherung wird in Zukunft' eine noch engere Zusammenarbeit der landwirtschaftlichen Alterskassen, der Berufsgenossenschaften und der Landkrankenkassen erfordern. Das Fehlen einer ausreichenden Krankenversicherung wird in weiten Kreisen der bäuerlichen Bevölkerung mit Recht als Mangel empfunden, zumal Untersuchungen, vor allem im Bereich der Bundeswehr, einen besonders schlechten Gesundheitszustand der landwirtschaftlichen Bevölkerung ergeben haben. Um einen Überblick über das Ausmaß des vorhandenen und des fehlenden Krankheitsschutzes zu bekommen, sind bereits Feststellungen eingeleitet worden, wobei auch berufsständische Erfahrungen mitverwertet werden sollen.
    Ein gesundes wirtschaftliches Wachstum hat zur Voraussetzung, daß alle Wirtschaftszweige und alle regionalen Bereiche der Wirtschaft gleichmäßig am Aufstieg der Gesamtwirtschaft teilnehmen. Meines Erachtens sind die Auswirkungen der Infrastruktur, also der sozialen, der gewerblichen, der kulturellen und der verkehrsmäßigen Erschließung, auf die Landwirtschaft bisher unterschätzt worden. Die kulturelle, verkehrsmäßige und gewerbliche Erschließung hat der Landwirtschaft mehr gegeben, als alle unmittelbaren Hilfen zu bringen und zu leisten vermochten. Deshalb muß die Agrarstrukturverbesserung durch entsprechende Maßnahmen auf dem Gebiet der Infrastruktur wirksam ergänzt werden.
    Bei der Erschließung des ländlichen Raumes zu einem ausgewogenen Wirtschafts- und Kulturbereich sind alle im ländlichen Bereich wirkenden Kräfte zu aktivieren. In der gewerblichen Erschließung des Landes liegt auch die Lösung des Problems der Neben- und Zuerwerbsbetriebe, deren Beitrag für die Stabilität des ländlichen Raumes nicht übersehen werden kann. Dabei ist vor allem darauf hinzuweisen, daß der Zuerwerbsbetrieb durch die hohe Technisierung eine immer größere Bedeutung bekommen wird. Es gibt Anzeichen und Beispiele aus anderen Ländern, die dieses Ziel schon einige Jahrzehnte früher erreicht haben, und ich glaube, daß hier ein Ansatzpunkt für einen besonders interessanten neuen Zweig der agrarpolitischen Überlegungen zu finden ist.
    Für die Agrarpolitik stellt sich dabei die Aufgabe, diesen Betrieben die Entscheidung zu erleichtern, welchen Weg sie in Zukunft gehen wollen: entweder den Betrieb ganz aufzugeben oder, unter Beibehaltung von Wohneigentum im Dorf, einen Hauptberuf außerhalb des eigenen landwirtschaftlichen
    Betriebes zu wählen, oder sich zu einem Vollerwerbsbetrieb aufzustocken — um diese drei Grundformen einmal herauszustellen —. Dabei darf unter keinen Umständen ein Druck auf die Entscheidung des einzelnen ausgeübt werden. Soweit sich diese Betriebe für die Bewirtschaftung von Grund und Boden entscheiden, soweit sie also keine ausreichende Fläche haben und sich trotzdem neben anderer Beschäftigung und anderen Erwerbsmöglichkeiten dafür entscheiden, haben sie vollen Anspruch auf die globalen Förderungsmaßnahmen des Bundes. Das gilt insbesondere auch, wenn es sich um Mittel für arbeitssparende — darauf kommt es in einem hohen Maße an —, überbetriebliche und qualitätsfördernde Zusammenschlüsse handelt; arbeitssparende deswegen, weil wir in einer Zeit, in einer Phase, in einem Entwicklungsstadium stehen, in dem die Arbeitszeit sich, sagen wir einmal, einem Durchschnitt von 42 Stunden annähert, nicht haben wollen, daß hier Arbeitszeiten anhalten, die auf Kosten der Gesundheit der Familie und vor allem der Frauen gehen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Diejenigen Betriebsinhaber aber, die sich für den landwirtschaftlichen Vollerwerb entschließen, stehen vor folgenden Wegen: die innere oder flächenmäßige Aufstockung oder die Verbindung von beiden. Die Versserung der Produktivität bei den in Frage kommenden Betrieben ist im ersten Stadium vornehmlich durch Hebung der Gesamtproduktion bei intensiver Betriebsorganisation und Bewirtschaftung zu erreichen. Für Folgeinvestitionen stehen Mittel aus dem Grünen Plan und nach dem EWG-Anpassungsgesetz, der zweiten Quelle unserer Vorbereitung auf die Gemeinschaft, zur Verfügung. Bei einer Vergabe muß die Wirtschaftsberatung unter allen Umständen eingeschaltet bleiben.
    Trotz der zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtung in Großräumen und im weltwirtschaftlichen Rahmen kommt es nach wie vor ganz wesentlich auf die Stabilität der Landwirtschaft im nationalen Bereich an. Es ist der deutschen Landwirtschaft gelungen, bei steigender Bevölkerungszahl, und zwar durch Austreibung und erzwungene Flucht in Millionenzahlen, und höherem Verbrauch — hinzu kommt eine qualitative Verbesserung — die Versorgung mit Grundnahrungsmittel zu rund 75 % sicherzustellen, so daß in Krisenzeiten die Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln im großen und ganzen gewährleistet ist. In der Euphorie des Tages sind viele nicht bereit, diese Leistung für die innere Stabilität und Sicherheit auch nur im geringsten zu würdigen.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Der Grad der großräumigen weltwirtschaftlichen Verflechtung hat dazu geführt, daß die Unterschiede zwischen Agrarexport- und -importländern herkömmlicher Form sich mehr und mehr verwischen. Die Bundesrepublik hat im letzten Jahr für 2 Milliarden DM Ernährungsgüter exportieren können und gleichzeitig Agrarerzeugnisse im Werte von über 13 Milliarden DM eingeführt. Wenn wir die Zeichen



    Bundesminister Höcherl
    richtig deuten, ist es durchaus möglich, daß in Zukunft das Problem der Überproduktion, vor allem regionaler Art, wenigstens bei einzelnen Erzeugnissen durch entsprechenden Export gesteuert und behoben werden kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Die Vorteile von wirtschaftlichen Großräumen können sich nur dann voll auswirken, wenn alle Partner in gleichem Maße am Integrationsprozeß teilhaben. Über die nationalen Maßnahmen hinaus strebt die Bundesregierung an, bei der EWG-Kommission und beim Rat durchzusetzen, daß zur Förderung des Agrarexports durch die EWG in Zukunft das Bruttoprinzip und nicht mehr das Nettoprinzip angewandt wird.
    Eine starke Landwirtschaft im nationalen Rahmen ist im Interesse einer ausgewogenen Handelspolitik auch deshalb notwendig, weil die Verringerung der einheimischen Erzeugung weitere Importe in einem Ausmaß notwendig machen würde, das nicht immer durch Exporte von Industrieerzeugnissen abgesichert wäre.
    Für die Stabilität des nationalen Marktes ist auch die Kaufkraft der Landwirtschaft von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Die Landwirtschaft tritt als sicherer Käufer für industrielle und gewerbliche Erzeugnisse und Leistungen in einer Größenordnung von jährlich 18 bis 20 Milliarden DM auf. Das sollten sich einige Leute und Persönlichkeiten merken, die es für richtig halten,

    (Zuruf: Leber!)

    im Gegensatz zum Ausland hier Gegensätze zwischen Landwirtschaft und Industrie oder Gewerbe zu konstruieren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Auch eine Zahl von 13,2 Milliarden Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist für die Industrie von größtem Interesse, weil dadurch zum Ausdruck gebracht wird, daß hier ein Feld bearbeitet wird, das der Industrie für Gegenleistungen im Export große Möglichkeiten einräumt.

    (Abg. Brese: Das ist es!)

    Die Zukunft der deutschen Landwirtschaft wird von zwei Komponenten beherrscht: der weiteren Entwicklung der EWG und der gegenseitigen Abhängigkeit von Agrarpolitik und allgemeiner Wirtschaftspolitik, von der ja die Agrarpolitik nur ein Teil ist. Die Integration der Landwirtschaft in die EWG ist wohl die schwierigste wirtschaftliche Aufgabe. Trotzdem ist es erfreulicherweise gelungen, bis heute 85 % der landwirtschaftlichen Erzeugnisse in die Marktordnung der EWG einzubeziehen. Dadurch wurde der Weg für eine echte Integration frei gemacht, die nach unseren Vorstellungen und nach dem Beispiel, das wir in unserer eigenen Geschichte erlebt haben, durch eine politische Gemeinschaft gekrönt werden soll. Es ist für die Landwirtschaft ehrenvoll, daß sie einen solchen Beitrag für dieses große geistige Abenteuer der europäischen Einigung leisten konnte. Bei diesem Zusammenwachsen ist bemerkenswert, daß die Einfuhr von Ernährungsgütern aus dritten Ländern nicht zurückgegangen ist. Gleichzeitig hat sich die einheimische Erzeugung, insbesondere die Erzeugung von tierischen Veredlungsprodukten, dank der gemeinsamen Marktorganisation in der EWG sogar ausdehnen können.
    Das Ziel eines freien Agrarmarktes ist in der EWG noch nicht erreicht. Eine Reihe von für die deutsche Landwirtschaft wichtigen und entscheidenden Marktregelungen, wie z. B. für Zucker und Trinkmilch, muß noch verabschiedet werden. Für Rindfleisch, Milch, Zucker und Ölsaaten müssen noch gemeinsame Preise gefunden und angewendet werden, die eine angemessene Entschädigung für die Leistung und einen angemessenen Ersatz für die Kosten enthalten müssen, wenn man wirklich von Preisen reden will und nicht von Konventionen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Diese Arbeit muß noch vollzogen werden. Dabei darf keine Verstimmung zurückbleiben, weil jede Verstimmung und Benachteiligung eines Partners desintegrierend und nicht zusammenführend wirkt. Die Bundesregierung wird sich bemühen, daß die Preise für Verbraucher und Erzeuger nach den Gesichtspunkten, die angeführt worden sind, angemessen bleiben.
    Diese Ziele sind aber nur zu verwirklichen, wenn die Wettbewerbsbedingungen in der EWG angeglichen und harmonisiert werden. Eine gleichmäßige Wettbewerbspolitik ist nicht nur für den gewerblichen, sondern genauso für den landwirtschaftlichen Markt, wo sich die Dinge sehr versteckt verhalten, eine entscheidende Voraussetzung. Bei den künftigen Verhandlungen in Brüssel wird die Bundesregierung dafür zu sorgen haben, daß der deutschen Landwirtschaft aus der Entwicklung der gemeinsamen Agrarpolitik keine Nachteile erwachsen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Das ist für eine angemessene und eine sichere Versorgung auch vom Verbraucherstandpunkt aus von sehr entscheidender Bedeutung. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß ein gerechter Ausgleich zwischen den sich nur äußerlich stoßenden Interessen gefunden wird.
    Die zweite Komponente, nämlich die bereits angesprochene Abhängigkeit der Agrarpolitik von der allgemeinen Wirtschaftspolitik, erfordert, daß im System der sozialen Marktwirtschaft eine Koordinierung zwischen diesen beiden Zweigen der Wirtschaftspolitik herbeigeführt wird. Das heißt praktisch, daß auf der einen Seite bei agrarpolitischen Forderungen Rücksicht auf die gesamtwirtschaftliche Situation genommen werden muß und daß das auch umgekehrt gilt. Keiner hat dies besser erkannt und klarer formuliert — und damit lassen Sie mich schließen — als der vor wenigen Tagen von uns gegangene große deutsche Nationalökonom und Soziologe Wilhelm Röpke, dem in einem Nachruf der ehrenvolle Titel „Medicus humanitatis" verliehen wurde und der an seinem Lebensabend, in der höchsten Reife seiner Erkenntnisse, folgende Worte gesprochen hat:



    Bundesminister Höcherl
    Ich setze voraus, daß wir entschlossen sind, der modischen Abwertung der Landwirtschaft durch einsichtslose Hohepriester der industriell-städtischen Massenzivilisation entgegenzutreten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Und wir sind dazu 'entschlossen, weil wir wissen, daß gerade der Beruf des Landwirts und seine Lebensweise noch immer im höchsten Grade jene Werte und geistig-sittlichen Kräfte verkörpern, die in unserer Industriegesellschaft immer mehr zu verkümmern drohen.

    (Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Aber das sind Werte und geistig-sittliche Kräfte, ohne die diese Industriegesellschaft selber auf die Dauer kaum bestehen kann.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)