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    Deutscher Bundestag 22. Sitzung Bonn, den 17. Februar 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 903 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Zwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/270, V/318) 903 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Verordnung über Änderung von Zollkontingenten für das Kalenderjahr 1965 (Drucksachen V/269, V/319) . . . 903 B Fragestunde (Drucksachen V/301, V/303) Fragen des Abg. Bartsch: Genehmigung der Tariferhöhungen der Deutschen Bundesbahn und ihre Folgen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 903 C Bartsch (SPD) 904 A Fellermaier (SPD) 904 B Brück (Holz) (SPD) 904 C Westphal (SPD) 904 D Strohmayr (SPD) 905 A Börner (SPD) 905 C Fragen des Abg. Schonhofen: Ausbau der B 482 zwischen Lande und Neesen (Lkr Minden) — Ortsdurchfahrt der B 482 in Leteln (Lkr Minden) — Ausbau der Bundesstraßen im Bereich der Landkreise Lübbecke und Minden 905 C Frage des Abg. Dr. Apel: Margentarifsystem im Güterverkehr — Einführung von Referenztarifen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 906 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 906 A Frage des Abg. Dr. Apel: Vertiefung der Unterelbe auf 12 m Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 906 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 906 C Frage des Abg. Dröscher: Zusammenlegung der Bahnhöfe Bingen und Bingerbrück Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 906 D Fragen des Abg. Felder: Telefon- und Schreibdienst in den FD-und TEE-Zügen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 907 A Felder (SPD) . . . . . . . . . 907 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 907 C Fragen des Abg. Löbbert: Auswirkungen von Zechenstillegungen Schmücker, Bundesminister . . . . 908 A Löbbert (SPD) . . . . . . . . 908 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1966 Fragen des Abg. Faller: Strompreise in Baden-Württemberg bei Verwendung von 50 % Steinkohle bei der Stromerzeugung 909 A Frage des Abg. Schlager: Nichtbeteiligung des Deutschen Beamtenbundes am Wirtschafts- und Verbraucherausschuß des WarentestInstituts Schmücker, Bundesminister . . . 909 C Wagner (CDU/CSU) 909 D Frage des Abg. Reichmann: Mehrkosten durch Einführung der Vierzigstundenwoche Schmücker, Bundesminister . . . . 910 A Reichmann (FDP) . . . . 910 B, 911 A Dr. Rinderspacher (SPD) 910 C Logemann (FDP) 910 D Frage des Abg. Dr. Eppler: Gutschrift von Postanweisungen auf Postscheckkonten 911 A Fragen des Abg. Hofmann (Kronach) : Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen im Zonenrandgebiet Stücklen, Bundesminister . . . . 911 B Hofmann (Kronach) (SPD) . . . . 911 D Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Fahrbare Sendeanlagen zum Ausgleich fehlender stationärer Sender Stücklen, Bundesminister . . . . 911 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 912 A Frage des Abg. Strohmayr: Briefporto-Erhöhung Stücklen, Bundesminister . . . 912 B Strohmayr (SPD) 912 B Cramer (SPD) 912 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 913 A Dr. Müller (München) (SPD) . • 913 C Büttner (SPD) 914 A Dr. Besold (CDU/CSU) . . 914 A, 915 A Killat (SPD) 914 B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 915 A Ott (CDU/CSU) 915 B Fragen der Abg. Frau Herklotz: Unterschiedliche Fahrpreise bei der Kraftpost und bei Buslinien privater Unternehmen Stücklen, Bundesminister 915 C, 916 A Frau Herklotz (SPD) 915 D Fragen des Abg. Kuntscher: Übernahme privater Verkehrsgesellschaften durch die Deutsche Bundespost Stücklen, Bundesminister . . . 916 B Kuntscher (CDU/CSU) 916 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Rückwirkende Nachforderung erhöhter Fernsprechgrundgebühren Stücklen, Bundesminister . . . . 916 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 917 A Fortsetzung der Beratung des Zweiten Jahresgutachtens des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gutachten (Drucksachen V/123, V/127) Dr. Luda (CDU/CSU) 917 C Frau Dr. Krips (SPD) 924 C Opitz (FDP) 927 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 928 C Fritz (Welzheim) (CDU/CSU) . . . 935 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 937 B Dr. Staratzke (FDP) 941 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 944 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 945 B Dr. Schiller (SPD) 947 C Schoettle, Vizepräsident 952 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . 952 D Budde (CDU/CSU) 956 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 960 A Dr. Friderichs (FDP) 964 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 968 C Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke (CDU/CSU) 968 C Kurlbaum (SPD) 972 B Schmücker, Bundesminister . . . 974 C Nächste Sitzung 979 Anlagen 981 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1966 903 22. Sitzung Bonn, den 17. Februar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 18. 2. Frau Albertz 18. 2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 2. Bading 7. 3. Dr. Barzel 19. 2. Bauer (Wasserburg) 18.2. Prinz von Bayern 23. 2. Dr. Becher (Pullach) 18. 2. Frau Berger-Heise 18. 2. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Berlin 18. 2. Frau Brauksiepe 17. 2. Burger 10. 4. Dichgans * 17. 2. Dr. Dittrich * 18. 2. Dröscher * 17. 2. Eisenmann 18. 2. Frau Dr. Elsner * 18. 2. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 28. 2. Flämig ** 18. 2. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Gibbert 18. 2. Graaff 18. 2. Hamacher 18. 2. Dr. h. c. Jaksch 18. 2. Josten 19. 2. Frau Kalinke 18. 2. Kiep 18. 2. Klein 5. 3. Frau Krappe 28. 2. Kriedemann * 18. 2. Dr. Lenz (Bergstraße) 18. 2. Liedtke 8. 3. Dr. Löhr 18. 2. Michels 19. 2. Dr. Miessner 12. 3. Missbach 18. 2. Dr. Morgenstern 18. 2. Müller (Aachen-Land) * 18. 2. Pöhler 18. 2. Frau Renger 18. 2. Dr. Ritgen 18. 2. Russe (Bochum) 18. 2. Frau Schroeder (Detmold) 18. 2. Schultz 17. 2. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Spitzmüller 18. 2. Struve 18. 2. Urban 18. 2. Dr. Wilhelmi 18. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wullenhaupt 17. 2. Zerbe 5. 3. Zoglmann 17. 2. b) Urlaubsanträge Frhr. von und zu Guttenberg 5. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 16. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache V/251 Fragen XIV/1 und XIV/2) : Worauf stützt sich die Feststellung des Bundeswohnungsbauministers vom 24. Januar 1966 anläßlich der Internationalen Möbelmesse in Köln, daß das Wohnungsdefizit „zur Zeit nur noch 200 000 Wohnungen" beträgt? Hat die Bundesregierung eine Vorstellung über die ungefähre Anzahl der Kündigungen von Wohnungsmietverhältnissen, die im Zuge der Abbaugesetzgebung erfolgt sind? Zur Frage XIV/1: Bei den von mir genannten 200 000 Wohnungen handelt es sich um eine Vorschätzung des rechnerischen Wohnungsdefizits für Ende 1965. Die Ergebnisse der amtlichen Berechnungen können erst bekanntgegeben werden, wenn die kreisweisen Wohnungsbestands- und Bevölkerungszahlen für den 31. Dezember 1965 vorliegen und die Defizitberechnungen aufgrund der Abbaugesetzgebung in den einzelnen Bundesländern durchgeführt worden sind. Zur Frage XIV/2: Über die Kündigungen in den „weißen Kreisen" gibt es keine amtlichen Erhebungen. Die Zahl der Kündigungen hat schon deshalb keinen entscheidenden Aussagewert, weil keineswegs feststeht, ob eine Kündigung in jedem Falle zum Verlust der Wohnung führt. Häufig einigen sich die Mietvertragsparteien - gegebenenfalls nach einer Änderung der Verrtagsbedingungen - über eine Fortsetzung des Mietverhältnisses. In vielen Fällen widersprechen die Mieter der Kündigung und erreichen durch gerichtliche Entscheidung eine Verlängerung des Mietverhältnisses oder eine vergleichsweise Regelung. Ein gewisses Indiz für die Wohnungsmarktsituation könnte allenfalls die Zahl der Räumungsklagen sein, obwohl auch hier noch ein Prozeßabschluß durch Vergleich erfahrungsgemäß eine große Rolle spielt und die Gerichte darüber hinaus Härten durch die Zubilligung von Räumungsfristen bis zu einem Jahr ausschließen können. Eine Aussage darüber, in wie vielen Fällen Räumungsklagen in den „weißen Kreisen" zum Verlust der Wohnung geführt haben, kann zur Zeit noch nicht gemacht werden. Das wird erst im Frühjahr 1966 möglich sein, wenn die Berichte der Landesjustizverwaltungen über die Räumungsklagen 982 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1966 und deren Erledigung ausgewertet sind. Die Landesjustizverwaltungen berichten für die Dauer von 3 Jahren halbjährlich; der erste Berichtszeitraum umfaßte die Zeit vom 1. 1. bis zum 30. 6. 1965. Eine Gegenüberstellung mit der Zahl der Räumungsklagen und deren Erledigung im zweiten Halbjahr 1965 wird erstmalig eine Aussage darüber zulassen, in welchem Ausmaß die Kündigungen von Vermietern in den „weißen Kreisen" zur Beendigung von Mietverhältnissen über Wohnraum geführt haben. Bereits früher haben die Landesjustizverwaltungen Erhebungen über die Zahl der Mietaufhebungs- und Räumungsklagen in den bereits seit dem 1. 11. 1963 „weißen Kreisen" in der Zeit vom 1. 11. 1962 bis zum 30. 4. 1963 (also vor der erstmaligen Mietpreisfreigabe) und die entsprechende Zahl im Zeitraum vom 1. 11. 1964 bis zum 30. 4. 1965 durchgeführt. Die Ergebnisse ihrer Erhebungen haben mir die Justizverwaltungen von 6 Ländern zugänglich gemacht. Für die Beurteilung der Auswirkungen des Abbaues der Wohnungszwangswirtschaft hat diese Erhebung jedoch nur einen bedingten Aussagewert, weil in ihr die alten, aufgrund des Mieterschutzgesetzes noch anhängigen Mietaufhebungsklagen, nicht ausgeklammert waren und deshalb die Zahl der auf Kündigungen beruhenden Räumungsklagen nicht erkennbar ist. Immerhin läßt sich aber aus dieser Gegenüberstellung ersehen, daß von einer ins Gewicht fallenden Zunahme der Räumungsklagen nicht die Rede sein kann, gerade weil ein Teil dieser Klagen noch auf die Zeit zurückgeht, in der der Kreis „schwarz" war. Diese Gegenüberstellung ist in der Anlage beigefügt. Räumungsklagen in den weißen Kreisen Räumungsklagen Räumungsklagen Zunahme Bemerkungen in der Zeit in der Zeit Abnahme vom 1. 11. 1962 vom 1. 11. 1962 bis 30.4. 1963 bis 30.4. 1963 Baden-Württemberg 1 977 2 220 + 12,3 % Geringe Zunahmen in Gebieten mit kleinstädtischländlichem Charakter, stärkere Zunahme in größeren und mittelgroßen Städten Bayern 2 080 2 272 + 9,2 % Im OLG-Bezirk Nürnberg ist eine Abnahme festzustellen. Nicht unerheblich ist die Zunahme in Fremdenverkehrs- und Kurorten (z. B. Immenstadt, Sonthofen, Bad Kissingen) Niedersachsen 766 857 +11,9 % Die Entwicklung ist in den einzelnen Gerichtsbezirken sehr unterschiedlich. Die stärkste Zunahme hat Helmstedt (24 : 59), die stärkste Abnahme haben Wolfenbüttel (93 : 75) und Delmenhorst (104 : 86). Nordrhein-Westfalen 6 412 7 730 +20,56 % Erheblich ist die Zunahme in folgenden Städten: Solingen (152 : 387) Hattingen (68 : 137) Witten (84 : 147) Schwelm (127 : 197) Wattenscheid (111 : 171) Hamm (68 : 103) Gladbeck (84 : 123) Recklinghausen (278 : 406) Herford (109 : 151) Hagen (245 : 333) Gelsenkirchen (499 : 647) Dortmund (826 : 935) Rheinland-Pfalz 1 562 1 788 + 14,5 % Im OLG-Bezirk Koblenz ist die Zunahme gering (858 : 886), stärker ist sie im OLG-Bezirk Zweibrücken (704 : 902). Saarland 704 552 —21,6 % Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1966 983 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 16. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Diebäcker (Drucksache V/251 Frage XVII/5) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die ärztliche Versorgung der Deutschen in Afghanistan, insbesondere in der Hauptstadt Kabul - es handelt sich um rd. 800 Deutsche, darunter viele Frauen und Kinder — sicherzustellen, vor allem angesichts der Tatsache, daß es sich hier um ein Land handelt, dessen Bewohner im starken Maße von Infektionskrankheiten wie Pocken, Typhus, Cholera und ansteckender Gelbsucht heimgesucht werden? Die Bundesregierung beabsichtigt, es einem deutschen Arzt durch geeignete Bundeshilfen zu ermöglichen, eine ärztliche Praxis in Kabul zur ärztlichen Versorgung der dortigen Deutschen und auf entsprechenden Wunsch der WHO hin auch der dortigen UNO-Angehörigen aufzunehmen. Dem Arzt soll zu diesem Zwecke auf Bundeskosten eine komplette Praxisausstattung gegen eine angemessene Miete zur Verfügung gestellt werden. Er soll auch einen Pauschalvertrag zur Behandlung der in Kabul helfenden Angehörigen des Deutschen Entwicklungsdienstes erhalten. Die Bundesregierung beabsichtigt weiter, die Umbaukosten für ein geeignetes Gebäude für die Praxis nebst einem kleinen Krankenrevier zu übernehmen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Entsendung des Arztes sind in die Wege geleitet. Das Vorhaben hat sich verzögert, weil erst jetzt über das Petitum des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und anderer Bundesressorts innerhalb der Bundesregierung Übereinstimmung erzielt werden konnte.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Ertl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Kurlbaum, ist Ihnen bekannt, daß nach Untersuchungen des Ernährungsministeriums beispielsweise die letzte Absenkung der Abschöpfungen bei Schweinen überhaupt nicht am Markt durchgeschlagen hat?


Rede von Georg Kurlbaum
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das kann durchaus der Fall sein. Auch da spielt wieder die Frage eine Rolle, wieweit der Wettbewerb sich in unserer Wirtschaft durchzusetzen vermag. Das ist ja gerade das Thema, über das ich hier spreche. Wir werden uns zweifellos darum kümmern müssen, daß sich gewisse Preismanipulationen weniger durchsetzen. Trotzdem bleibt die Kritik der Bundesbank im Raume stehen, und wir werden uns mir ihr beschäftigen müssen.
Nun zum Kartellgesetz! Da gibt es drei Komplexe, von denen im Zusammenhang mit der Preisflexibilität die Rede sein muß. Ich nenne sie in der Reihenfolge der Rangordnung, die sie haben. Der letzte Kartellbericht stellt eindeutig fest — und das ist sehr bedeutsam -, daß die Preisbindung der zweiten Hand ein Element zur Behinderung der Preisflexibilität ist. Er stellt fest, daß nach Aufhebung der Preisbindung die Preise um über 20 % gesunken sind.



Kurlbaum
Ferner spielen hier die sogenannten Überläuferkartelle eine Rolle. Ich mache darauf aufmerksam, daß es gerade in den für die Baukosten wichtigen Sektoren immer noch eine Anzahl von Überläuferkartellen gibt, und zwar sind es alle ZementÜberläuferkartelle, die im Jahre 1957 bestanden und wegen der unzureichenden Bestimmungen des Kartellgesetzes heute noch ihre wettbewerbsbeschränkende Tätigkeit weiter praktizieren, obwohl sie keine Genehmigung des Bundeskartellamtes besitzen. Auch hier möchte ich ausdrücklich an die Diskussion erinnern, die wir in dieser Frage gelegentlich der Verabschiedung der sogenannten Kartellnovelle geführt haben.
Ganz entscheidend ist nun aber die Frage der marktbeherrschenden Unternehmen. Wir haben hier in diesem Hause versucht, aus dem einen Teil des Kartellgesetzes, der sich mit den marktbeherrschenden Unternehmen beschäftigt, ein wirksames Instrument zu schaffen. Dabei geht es nicht um reine Theorie. In der wirtschaftlichen Praxis ist es nun einmal so, daß diese Unternehmen wegen ihrer Marktbeherrschung in der Lage sind, ihre Preise unabhängig von der Entwicklung der Nachfrage festzusetzen. Das ist aber genau das Gegenteil von der Preisflexibilität, die die Gutachter verlangen.
Wir haben es immer wieder bedauert, daß trotz der Scheinnovellierung dieses Teils des Kartellgesetzes über die marktbeherrschenden Unternehmen die Bestimmungen weiter ein total stumpfes Schwert geblieben sind, daß die Kartellbehörde nicht einmal in die Lage versetzt worden ist, auf diesen Gebieten überhaupt Untersuchungen mit Aussicht auf Erfolg anzustellen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß z. B. die britische Monopolkommission sehr eingehende Untersuchungen über den Tankstellenmarkt, über den Waschmittelmarkt und auch über den Markt der elektrischen Ausrüstung für Kraftfahrzeuge angestellt hat und daher Empfehlungen geben konnte. Jeder, der die Dinge näher kennt, weiß, daß es sich hier auch im Hinblick auf den europäischen Markt um sehr interessante Fälle von Marktbeherrschung handelt. Wir müssen diesem Problem unsere ganze Aufmerksamkeit widmen.
Hier gilt dasselbe wie für die gesamte Frage der Entwicklung eines Instrumentariums zur Stabilisierung unseres Geldwertes: die Lösung dieser Fragen braucht Zeit. Bereits im Jahre 1956 hat die sozialdemokratische Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf eingereicht, der ein ähnliches Gutachten und einen rückblickenden und vorausschauenden Jahresbericht, wie wir ihn nunmehr seit erst zwei Jahren haben, forderte. Gelegentlich aller Debatten über das Kartellgesetz haben wir von vornherein und immer wieder darauf hingewiesen, wie unzureichend dieses Instrument ist und daß es nicht ausreicht, den Wettbewerb in seiner bedeutsamen volkswirtschaftlichen Funktion durchzusetzen. Nachdem sich die Regierungsfraktionen acht Jahre nach dem- Vorschlag der SPD-Fraktion endlich zur Notwendigkeit eines Gutachtens bekannt haben, besteht vielleicht auch die Aussicht, daß nach einem Ablauf von nunmehr acht Jahren seit Inkrafttreten des Kartellgesetzes der Weg für eine Lösung dieses Problems geebnet wird. Ich hoffe, daß es nicht bei dem bleibt, womit man die konjunkturpolitische und währungspolitische Aktivität der Bundesregierung und der hinter ihr stehenden Parteien in der Vergangenheit immer charakterisieren mußte: immer zu spät und immer unzureichend.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft.