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ID0502230700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 22. Sitzung Bonn, den 17. Februar 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 903 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Zwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/270, V/318) 903 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen über die Verordnung über Änderung von Zollkontingenten für das Kalenderjahr 1965 (Drucksachen V/269, V/319) . . . 903 B Fragestunde (Drucksachen V/301, V/303) Fragen des Abg. Bartsch: Genehmigung der Tariferhöhungen der Deutschen Bundesbahn und ihre Folgen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 903 C Bartsch (SPD) 904 A Fellermaier (SPD) 904 B Brück (Holz) (SPD) 904 C Westphal (SPD) 904 D Strohmayr (SPD) 905 A Börner (SPD) 905 C Fragen des Abg. Schonhofen: Ausbau der B 482 zwischen Lande und Neesen (Lkr Minden) — Ortsdurchfahrt der B 482 in Leteln (Lkr Minden) — Ausbau der Bundesstraßen im Bereich der Landkreise Lübbecke und Minden 905 C Frage des Abg. Dr. Apel: Margentarifsystem im Güterverkehr — Einführung von Referenztarifen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 906 A Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 906 A Frage des Abg. Dr. Apel: Vertiefung der Unterelbe auf 12 m Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 906 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 906 C Frage des Abg. Dröscher: Zusammenlegung der Bahnhöfe Bingen und Bingerbrück Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 906 D Fragen des Abg. Felder: Telefon- und Schreibdienst in den FD-und TEE-Zügen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 907 A Felder (SPD) . . . . . . . . . 907 B Dr. Kempfler (CDU/CSU) . . . . 907 C Fragen des Abg. Löbbert: Auswirkungen von Zechenstillegungen Schmücker, Bundesminister . . . . 908 A Löbbert (SPD) . . . . . . . . 908 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1966 Fragen des Abg. Faller: Strompreise in Baden-Württemberg bei Verwendung von 50 % Steinkohle bei der Stromerzeugung 909 A Frage des Abg. Schlager: Nichtbeteiligung des Deutschen Beamtenbundes am Wirtschafts- und Verbraucherausschuß des WarentestInstituts Schmücker, Bundesminister . . . 909 C Wagner (CDU/CSU) 909 D Frage des Abg. Reichmann: Mehrkosten durch Einführung der Vierzigstundenwoche Schmücker, Bundesminister . . . . 910 A Reichmann (FDP) . . . . 910 B, 911 A Dr. Rinderspacher (SPD) 910 C Logemann (FDP) 910 D Frage des Abg. Dr. Eppler: Gutschrift von Postanweisungen auf Postscheckkonten 911 A Fragen des Abg. Hofmann (Kronach) : Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen im Zonenrandgebiet Stücklen, Bundesminister . . . . 911 B Hofmann (Kronach) (SPD) . . . . 911 D Fragen des Abg. Hörmann (Freiburg) : Fahrbare Sendeanlagen zum Ausgleich fehlender stationärer Sender Stücklen, Bundesminister . . . . 911 D Hörmann (Freiburg) (SPD) . . . . 912 A Frage des Abg. Strohmayr: Briefporto-Erhöhung Stücklen, Bundesminister . . . 912 B Strohmayr (SPD) 912 B Cramer (SPD) 912 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 913 A Dr. Müller (München) (SPD) . • 913 C Büttner (SPD) 914 A Dr. Besold (CDU/CSU) . . 914 A, 915 A Killat (SPD) 914 B Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 915 A Ott (CDU/CSU) 915 B Fragen der Abg. Frau Herklotz: Unterschiedliche Fahrpreise bei der Kraftpost und bei Buslinien privater Unternehmen Stücklen, Bundesminister 915 C, 916 A Frau Herklotz (SPD) 915 D Fragen des Abg. Kuntscher: Übernahme privater Verkehrsgesellschaften durch die Deutsche Bundespost Stücklen, Bundesminister . . . 916 B Kuntscher (CDU/CSU) 916 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen) : Rückwirkende Nachforderung erhöhter Fernsprechgrundgebühren Stücklen, Bundesminister . . . . 916 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 917 A Fortsetzung der Beratung des Zweiten Jahresgutachtens des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gutachten (Drucksachen V/123, V/127) Dr. Luda (CDU/CSU) 917 C Frau Dr. Krips (SPD) 924 C Opitz (FDP) 927 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundeskanzler 928 C Fritz (Welzheim) (CDU/CSU) . . . 935 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 937 B Dr. Staratzke (FDP) 941 C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 944 B Dr. Dahlgrün, Bundesminister . . 945 B Dr. Schiller (SPD) 947 C Schoettle, Vizepräsident 952 C Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . 952 D Budde (CDU/CSU) 956 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 960 A Dr. Friderichs (FDP) 964 B Dr. Dehler, Vizepräsident . . . 968 C Dr.-Ing. Dr. h. c. Balke (CDU/CSU) 968 C Kurlbaum (SPD) 972 B Schmücker, Bundesminister . . . 974 C Nächste Sitzung 979 Anlagen 981 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1966 903 22. Sitzung Bonn, den 17. Februar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Aigner * 18. 2. Frau Albertz 18. 2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 2. Bading 7. 3. Dr. Barzel 19. 2. Bauer (Wasserburg) 18.2. Prinz von Bayern 23. 2. Dr. Becher (Pullach) 18. 2. Frau Berger-Heise 18. 2. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Berlin 18. 2. Frau Brauksiepe 17. 2. Burger 10. 4. Dichgans * 17. 2. Dr. Dittrich * 18. 2. Dröscher * 17. 2. Eisenmann 18. 2. Frau Dr. Elsner * 18. 2. Dr. Eppler 12. 3. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 28. 2. Flämig ** 18. 2. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Gibbert 18. 2. Graaff 18. 2. Hamacher 18. 2. Dr. h. c. Jaksch 18. 2. Josten 19. 2. Frau Kalinke 18. 2. Kiep 18. 2. Klein 5. 3. Frau Krappe 28. 2. Kriedemann * 18. 2. Dr. Lenz (Bergstraße) 18. 2. Liedtke 8. 3. Dr. Löhr 18. 2. Michels 19. 2. Dr. Miessner 12. 3. Missbach 18. 2. Dr. Morgenstern 18. 2. Müller (Aachen-Land) * 18. 2. Pöhler 18. 2. Frau Renger 18. 2. Dr. Ritgen 18. 2. Russe (Bochum) 18. 2. Frau Schroeder (Detmold) 18. 2. Schultz 17. 2. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Spitzmüller 18. 2. Struve 18. 2. Urban 18. 2. Dr. Wilhelmi 18. 2. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Wullenhaupt 17. 2. Zerbe 5. 3. Zoglmann 17. 2. b) Urlaubsanträge Frhr. von und zu Guttenberg 5. 3. Dr. Schulz (Berlin) 11. 3. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Bucher vom 16. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jacobi (Köln) (Drucksache V/251 Fragen XIV/1 und XIV/2) : Worauf stützt sich die Feststellung des Bundeswohnungsbauministers vom 24. Januar 1966 anläßlich der Internationalen Möbelmesse in Köln, daß das Wohnungsdefizit „zur Zeit nur noch 200 000 Wohnungen" beträgt? Hat die Bundesregierung eine Vorstellung über die ungefähre Anzahl der Kündigungen von Wohnungsmietverhältnissen, die im Zuge der Abbaugesetzgebung erfolgt sind? Zur Frage XIV/1: Bei den von mir genannten 200 000 Wohnungen handelt es sich um eine Vorschätzung des rechnerischen Wohnungsdefizits für Ende 1965. Die Ergebnisse der amtlichen Berechnungen können erst bekanntgegeben werden, wenn die kreisweisen Wohnungsbestands- und Bevölkerungszahlen für den 31. Dezember 1965 vorliegen und die Defizitberechnungen aufgrund der Abbaugesetzgebung in den einzelnen Bundesländern durchgeführt worden sind. Zur Frage XIV/2: Über die Kündigungen in den „weißen Kreisen" gibt es keine amtlichen Erhebungen. Die Zahl der Kündigungen hat schon deshalb keinen entscheidenden Aussagewert, weil keineswegs feststeht, ob eine Kündigung in jedem Falle zum Verlust der Wohnung führt. Häufig einigen sich die Mietvertragsparteien - gegebenenfalls nach einer Änderung der Verrtagsbedingungen - über eine Fortsetzung des Mietverhältnisses. In vielen Fällen widersprechen die Mieter der Kündigung und erreichen durch gerichtliche Entscheidung eine Verlängerung des Mietverhältnisses oder eine vergleichsweise Regelung. Ein gewisses Indiz für die Wohnungsmarktsituation könnte allenfalls die Zahl der Räumungsklagen sein, obwohl auch hier noch ein Prozeßabschluß durch Vergleich erfahrungsgemäß eine große Rolle spielt und die Gerichte darüber hinaus Härten durch die Zubilligung von Räumungsfristen bis zu einem Jahr ausschließen können. Eine Aussage darüber, in wie vielen Fällen Räumungsklagen in den „weißen Kreisen" zum Verlust der Wohnung geführt haben, kann zur Zeit noch nicht gemacht werden. Das wird erst im Frühjahr 1966 möglich sein, wenn die Berichte der Landesjustizverwaltungen über die Räumungsklagen 982 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1966 und deren Erledigung ausgewertet sind. Die Landesjustizverwaltungen berichten für die Dauer von 3 Jahren halbjährlich; der erste Berichtszeitraum umfaßte die Zeit vom 1. 1. bis zum 30. 6. 1965. Eine Gegenüberstellung mit der Zahl der Räumungsklagen und deren Erledigung im zweiten Halbjahr 1965 wird erstmalig eine Aussage darüber zulassen, in welchem Ausmaß die Kündigungen von Vermietern in den „weißen Kreisen" zur Beendigung von Mietverhältnissen über Wohnraum geführt haben. Bereits früher haben die Landesjustizverwaltungen Erhebungen über die Zahl der Mietaufhebungs- und Räumungsklagen in den bereits seit dem 1. 11. 1963 „weißen Kreisen" in der Zeit vom 1. 11. 1962 bis zum 30. 4. 1963 (also vor der erstmaligen Mietpreisfreigabe) und die entsprechende Zahl im Zeitraum vom 1. 11. 1964 bis zum 30. 4. 1965 durchgeführt. Die Ergebnisse ihrer Erhebungen haben mir die Justizverwaltungen von 6 Ländern zugänglich gemacht. Für die Beurteilung der Auswirkungen des Abbaues der Wohnungszwangswirtschaft hat diese Erhebung jedoch nur einen bedingten Aussagewert, weil in ihr die alten, aufgrund des Mieterschutzgesetzes noch anhängigen Mietaufhebungsklagen, nicht ausgeklammert waren und deshalb die Zahl der auf Kündigungen beruhenden Räumungsklagen nicht erkennbar ist. Immerhin läßt sich aber aus dieser Gegenüberstellung ersehen, daß von einer ins Gewicht fallenden Zunahme der Räumungsklagen nicht die Rede sein kann, gerade weil ein Teil dieser Klagen noch auf die Zeit zurückgeht, in der der Kreis „schwarz" war. Diese Gegenüberstellung ist in der Anlage beigefügt. Räumungsklagen in den weißen Kreisen Räumungsklagen Räumungsklagen Zunahme Bemerkungen in der Zeit in der Zeit Abnahme vom 1. 11. 1962 vom 1. 11. 1962 bis 30.4. 1963 bis 30.4. 1963 Baden-Württemberg 1 977 2 220 + 12,3 % Geringe Zunahmen in Gebieten mit kleinstädtischländlichem Charakter, stärkere Zunahme in größeren und mittelgroßen Städten Bayern 2 080 2 272 + 9,2 % Im OLG-Bezirk Nürnberg ist eine Abnahme festzustellen. Nicht unerheblich ist die Zunahme in Fremdenverkehrs- und Kurorten (z. B. Immenstadt, Sonthofen, Bad Kissingen) Niedersachsen 766 857 +11,9 % Die Entwicklung ist in den einzelnen Gerichtsbezirken sehr unterschiedlich. Die stärkste Zunahme hat Helmstedt (24 : 59), die stärkste Abnahme haben Wolfenbüttel (93 : 75) und Delmenhorst (104 : 86). Nordrhein-Westfalen 6 412 7 730 +20,56 % Erheblich ist die Zunahme in folgenden Städten: Solingen (152 : 387) Hattingen (68 : 137) Witten (84 : 147) Schwelm (127 : 197) Wattenscheid (111 : 171) Hamm (68 : 103) Gladbeck (84 : 123) Recklinghausen (278 : 406) Herford (109 : 151) Hagen (245 : 333) Gelsenkirchen (499 : 647) Dortmund (826 : 935) Rheinland-Pfalz 1 562 1 788 + 14,5 % Im OLG-Bezirk Koblenz ist die Zunahme gering (858 : 886), stärker ist sie im OLG-Bezirk Zweibrücken (704 : 902). Saarland 704 552 —21,6 % Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. Februar 1966 983 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Scheel vom 16. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Diebäcker (Drucksache V/251 Frage XVII/5) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die ärztliche Versorgung der Deutschen in Afghanistan, insbesondere in der Hauptstadt Kabul - es handelt sich um rd. 800 Deutsche, darunter viele Frauen und Kinder — sicherzustellen, vor allem angesichts der Tatsache, daß es sich hier um ein Land handelt, dessen Bewohner im starken Maße von Infektionskrankheiten wie Pocken, Typhus, Cholera und ansteckender Gelbsucht heimgesucht werden? Die Bundesregierung beabsichtigt, es einem deutschen Arzt durch geeignete Bundeshilfen zu ermöglichen, eine ärztliche Praxis in Kabul zur ärztlichen Versorgung der dortigen Deutschen und auf entsprechenden Wunsch der WHO hin auch der dortigen UNO-Angehörigen aufzunehmen. Dem Arzt soll zu diesem Zwecke auf Bundeskosten eine komplette Praxisausstattung gegen eine angemessene Miete zur Verfügung gestellt werden. Er soll auch einen Pauschalvertrag zur Behandlung der in Kabul helfenden Angehörigen des Deutschen Entwicklungsdienstes erhalten. Die Bundesregierung beabsichtigt weiter, die Umbaukosten für ein geeignetes Gebäude für die Praxis nebst einem kleinen Krankenrevier zu übernehmen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Entsendung des Arztes sind in die Wege geleitet. Das Vorhaben hat sich verzögert, weil erst jetzt über das Petitum des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und anderer Bundesressorts innerhalb der Bundesregierung Übereinstimmung erzielt werden konnte.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Bitte, Herr Abgeordneter!


Rede von Dr. Karl Schiller
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Bundesfinanzminister, haben Sie nicht auch gelesen, daß in dem Bericht der Bundesbank im Januar-Heft die Anmerkung sich zwar auf den Teil des Kassendefizits bezieht, daß es aber in bezug auf das Gesamtdefizit eindeutig dort folgendermaßen heißt?
Unter Einschluß der Schulbuchforderungen, mit
denen Zuschüsse des Haushalts an die gesetzliche Rentenversicherung finanziert wurden, er-



Dr. Schiller
gab sich 1965 ein Defizit von 2,3 Milliarden DM,
das um 11/4 Milliarden höher war als 1964.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege Schiller, ich glaube, es ist wirklich nicht die Zeit — —

    (Lachen bei der SPD. — Abg. Wehner: Wenn Sie das sagen!)

    — Einen Moment, Herr Wehner, so nicht!

    (Abg. Wehner: Wenn Sie sowas sagen, können Sie doch wohl Zeit haben! Wir haben auch Zeit!)

    — Das ist großartig, Herr Wehner; Sie haben sonst nicht so viel Zeit.

    (Abg. Wehner: Lassen Sie doch diese Bemerkungen! Die stehen Ihnen gar nicht zu!)

    Das Defizit des Bundeshaushalts 1965, Herr Kollege Schiller, beträgt 724 oder 726 Millionen DM. Ich habe die Zahl im Moment nicht im Kopf. Sie wird Ihnen mit der Gesamtabrechnung des Jahres 1965 gedruckt vorgelegt werden. Sie wissen ja, daß Sie diese Abrechnung des Haushalts nach einiger Zeit erhalten. Ich glaube, wir sollten die Frage des Kassendefizits von 2,3 Milliarden DM bei der Bundesbank hier nicht weiter erörtern. Das geht nun wahrhaftigen Gotts nicht. Daß das, was Herr Schmücker genannt hat, nicht vergleichbar ist mit dem, was die Bundesbank im Januar-Bericht gesagt hat, ist doch ganz klar.
    Noch eine Bemerkung zu der mittelfristigen Vorausschau. Eine Gesamtvorausschau, ein öffentlicher Gesamthaushalt ist selbstverständlich nur möglich, wenn zwischen Bund, Ländern und Gemeinden Übereinstimmung über ein Schema, über ein einheitliches Erhebungsformular geschaffen worden ist. Ich kann Ihnen erfreulicherweise mitteilen, daß im Verhältnis Bund—Länder ein Arbeitskreis damit beschäftigt ist, diese Unterlagen zu schaffen. Zusätzlich müssen aber noch 25 000 Gemeinden oder mindestens eine repräsentative Zahl von großen, mittleren und kleinen Gemeinden einbezogen werden. Das sind Arbeiten, die mit der Finanzreform zusammenhängen, die die Bundesregierung tatkräftig gefördert hat. Trotz all Ihrer düsteren Prognosen liegt das Gutachten inzwischen vor und wird Ihnen in aller Kürze zugestellt werden können. Übrigens nutzt mir die Zusammenfassung der Bedarfsanmeldungen aller öffentlichen Haushalte gar nichts, wenn nicht die Abstimmung der Ausgabeanforderungen mit den finanzwirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Möglichkeiten, d. h. die Festlegung von Prioritäten, hinzukommt.
    Nun muß ich mich, so leid es mir tut, einem Zwischenruf oder einer Zwischenfrage des Kollegen Schmidt (Hamburg) zuwenden. Er ist zwar leider nicht da, aber ich möchte die Erwiderung gern im Protokoll haben. Herr Kollege Schmidt, der ja auch Diplomvolkswirt ist, hat während der Rede des Herrn Bundeskanzlers auf eine „Inflationsrate" bei den Steuerschätzungen hingewiesen. Ich weiß, daß in populären Auslassungen dazu häufig der Gedanke geäußert wird, der Staat könne sich über die
    Inflationsrate bei den Steuereingängen besonders freuen. Ich habe dazu zu sagen, daß ich den in dem Zwischenruf des Herrn Kollegen Schmidt liegenden Vorwurf nicht verstehe. Auch in dem Sachverständigengutachten findet sich eigenartigerweise der Vorwurf, die Bundesregierung berücksichtige in ihrer Haushaltsgestaltung einen Inflationszuschlag, wenn sie die Steigerung des nominellen Sozialprodukts zugrunde lege; auf diese Weise werde den Preissteigerungstendenzen Vorschub geleistet. Meine Damen und Herren, es ist unrealistisch, die Steuern auf der Basis des realen Wachstums des Bruttosozialprodukts zu schätzen. Dann würde dem Bundesfinanzminister, wie das früher immer geschehen ist, der Vorwurf gemacht werden, er habe bewußt druntergehalten. Die Steuerschätzung, an der neuerdings die Länder beteiligt sind, wie Sie wissen, an der auch die Bundesbank beteiligt ist, an der unabhängige Sachverständige beteiligt sind, erfolgt in keiner Weise so, daß eine Inflationsrate einkalkuliert wird. Aber die zu erwartenden Einnahmen müssen nach der ausdrücklichen Vorschrift des Art. 110 Abs. 1 des Grundgesetzes und nach § 9 der Reichshaushaltsordnung so geschätzt werden, daß die voraussichtlichen Einnahmen möglichst mit dem Ist in der Waage gehalten werden. Deshalb kann eine solche wirklichkeitsgetreue Vorausschätzung der Steuern nur auf der Basis des zu erwartenden nominellen Wirtschaftswachstums erfolgen, und zwar mit Abwägungen auf 1 3/4 Jahr im voraus und auf die manchmal über ein Jahr zurückliegenden Veranlagungszeiträume. Aber der Vorwurf, daß dabei eine Inflationsrate geschätzt wird, ist eine Unterstellung, die nicht richtig ist. Selbst bei völligem Stillstand der Preise würden sich, wenn Sie die reale Wachstumsrate nehmen, die im Laufe des vorangegangenen Jahres eingetretenen Veränderungen erstmals in rund 12 Monaten auswirken. Das können Sie gar nicht vermeiden.
    Ich möchte nur feststellen, daß es für die konjunkturgerechte Haushaltsgestaltung gar nicht auf die reale Steuerschätzung ankommt, die Herr Kollege Schmidt mit entsprechend niedrigeren Ausgabeansätzen verlangt hat. Allein ausschlaggebend ist, daß die erzielten Einnahmen, wie hoch sie auch immer sein mögen, einer konjunkturgerechten Verwendung zugeführt werden. Darauf allein kommt es an. Sie müssen also z. B. zur Tilgung von Schulden benutzt werden. — Bitte, Herr Kollege!