Rede von
Dr.
Maria
Probst
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft für die Beantwortung der Fragen und rufe nunmehr den Geschäftsbereich ,des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen auf, und zwar die Frage V/1 des Herrn Abgeordneten Dr. Eppler:
Könnte es den Geschäftsbetrieb der Deutschen Bundespost vereinfachen, wenn Postbenutzer sich damit einverstanden erklärten, daß alle für sie eingehenden Postanweisungen nicht in bar ausgezahlt, sondern einem Postscheckkonto gutgeschrieben würden?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Stücklen vom 16. Februar 1966 lautet:
Das vorgeschlagene Verfahren entspricht den Bestimmungen des § 4 Postscheckordnung. Es wird bereits seit Jahrzehnten von weiten Kreisen der Bevölkerung angewandt und trägt erheblich zur Entlastung der Geldzustellung bei.
Dieser § 4 lautet:
Der Postscheckkunde kann bei der Postanstalt, durch die er seine Postsendungen erhält, beantragen, daß alle für ihn eingehenden oder auch einzelne bereits eingegangene Post- und Zahlungsanweisungen seinem Postscheckkonto gutgeschrieben werden.
Ich rufe die Frage V/2 des Herrn Abgeordneten Hofmann auf:
Trifft die Feststellung des Ausschusses für gesamtdeutsche und Berliner Fragen im Schriftlichen Bericht vom 25. Juni 1965 — Drucksache IV/3668 — noch zu, in dem es heißt: „Der Empfang von Rundfunk- und Fernsehsendungen ist im Zonenrandgebiet noch ungenügend. Auch aus politischen Gründen muß hier beschleunigt Abhilfe geschaffen werden"?
Ist ,der Herr Abgeordnete im Saal? — Bitte sehr, Herr Bundesminister, zur Beantwortung.