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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 21. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1966 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Wächter 833 A Technik der Fragestunde Dr. Dehler, Vizepräsident . . . . 834 C Fragestunde (Drucksachen V/301, V/303) Frage des Abg. Paul: Lage der Flüchtlinge in Zypern Dr. Carstens, Staatssekretär . . 834 D Paul (SPD) 834 D Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Amerikahäuser Dr. Carstens, Staatssekretär . . 835 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 835 A Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 835 B Fragen des Abg. Haehser: Wehrpflichtige doppelter Staatsangehörigkeit — Fall des Jean Serge Splitt-gerber Dr. Carstens, Staatssekretär . . 835 C Haehser (SPD) 835 D Dr. Rinderspacher (SPD) 836 B Börner (SPD) 836 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 836 D Westphal (SPD) 837 A Strohmayr (SPD) 837 B Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) : Beseitigung ehemaliger Kampfanlagen am Oberrhein Dr. Dollinger, Bundesminister . . . 837 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 837 D Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . . 838 A Dr. Furler (CDU/CSU) 838 C Haehser (SPD) 838 C Reichmann (FDP) 839 A Frage der Abg. Frau Freyh: Abweisung von Studienbewerbern an den Universitäten Dr. Stoltenberg, Bundesminister . 839 B Frau Freyh (SPD) 839 C Haase (Kassel) (CDU/CSU) . . . 839 D Felder (SPD) . . . . . . . . 840 A Dr. von Merkatz (CDU/CSU) . . 840 B Sänger (SPD) . . . . . . . . 840 C Dr. Rinderspacher (SPD) . . . . 840 D Frage des Abg. Kahn-Ackermann: Arbeitseffektivität der Länderreferate im BMZ Scheel, Bundesminister 841 B Kahn-Ackermann (SPD) 841 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Februar 1966 Fragen des Abg. Müller (Mülheim) : Ruhrtalbahn im Streckenabschnitt Mülheim-Styrum—Kettwig-Stausee Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 842 A Müller (Mülheim) (SPD) . . . . . 842 B Frage des Abg. Strohmayr: Erklärung des DIHT zu den geplanten Streckenstillegungen in peripheren Gebieten Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 842 D Strohmayr (SPD) 843 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 843 B Fellermaier (SPD) 843 D Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Bundesbahnstrecken Zwiesel—Bodenmais, Zwiesel—Grafenau und Deggendorf—Kalteneck Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 844 A Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 844 B Unertl (CDU/CSU) . . . . . . . 844 C . Frage des Abg. Fritsch (Deggendorf) : Reklameflüge Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 844 D Fritsch (Deggendorf) (SPD) . . . . 845 A Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Deutsche Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt in Braunschweig Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 845 C Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 845 D Schmidt (Braunschweig) (SPD) . . . 845 D Frage des Abg. Prochazka: Zahl der Unfälle an unbeschrankten Bahnübergängen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . 846 A Prochazka (CDU/CSU) . . . . . 846 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 846 B Frage des Abg. Prochazka: Autobahn München—Salzburg im Bereich Irschenberg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 846 D Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Ausbau der deutschen Verkehrsflughäfen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 846 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 847 A Nachruf für die Opfer der Schlagwetterexplosion auf der Zeche Rossenray der Firma Krupp 878 C Zweites Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gutachten (Drucksachen V/ 123, V/127) Schmücker, Bundesminister 847 C, 889 D Dichgans (CDU/CSU), zur GO 852 D, 854 D Dr. Mommer (SPD), zur GO . . . . 854 A Dr. Dehler, Vizepräsident . . . . 854 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 855 A Dr. Schiller (SPD) . . . . . . . 859 D Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . 866 C Dr. Pohle (CDU/CSU) . . . . . . 873 B Leber (SPD) . . . . . . . . . 878 D Dr. h. c. Menne (Frankfurt) (FDP) 890 C Nächste Sitzung 893 Anlagen 895 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Februar 1966 833 21. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Adorno 16. 2. Dr. Aigner *) 18. 2. Frau Albertz 18. 2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 18. 2. Bading 7. 3. Dr. Barzel 19. 2. Dr. Becher (Pullach) 18. 2. Frau Berger-Heise 18. 2. Berlin 18. 2. Burger 10. 4. Dr. Dittrich *) 18. 2. Eisenmann 18. 2. Erler 4. 3. Faller 6. 3. Figgen 28. 2. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Gerlach *) 16. 2. Gibbert 18. 2. Graaff 18. 2. Gscheidle 16. 2. Hamacher 18. 2. Holkenbrink 16. 2. Josten 19. 2. Frau Kalinke 18. 2. Kiep 18. 2. Klein 5. 3. Frau Krappe 28. 2. Kriedemann *) 18. 2. Dr. Lenz (Bergstraße) 18. 2. Liedtke 8. 3. Dr. Löhr 18. 2. Mauk *) 16. 2. Merten *) 16. 2. Missbach 18. 2. Dr. Morgenstern 18. 2. Müller (Aachen-Land) *) 18. 2. Richarts *) 16. 2. Rollmann 16. 2. Frau Strobel *) 16. 2. Struve 18. 2. Urban 18. 2. b) Urlaubsanträge Prinz von Bayern 23. 2. Benda 4. 3. Berkhan 12. 3. Dr. Eppler 12. 3. Dr. Miessner 12. 3. Dr.-Ing. Seebohm 11. 3. Zerbe 5. 3. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Buschfort (Drucksache V/251 Fragen XII /9 und XII /10) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Förderung der Wirtschaft im deutsch-niederländischen Grenzgebiet alsbald den Autobahnzubringer von Bocholt zur Bundesautobahnauffahrt BocholtWesel auszubauen? Ist die Bundesregierung bereit, den Landschaftsverband Westfalen-Lippe mit der Planung und Durchführung des Autobahnzubringers von Bocholt zu beauftragen? Für Autobahnzubringer im Zuge der vor kurzer Zeit erst aufgestuften B 473 zwischen Bocholt und der BAB-Anschlußstelle Bocholt/ Wesel sehen die Planungen eine westlich abgerückte Ersatzstraße vor. Da diese Planung wegen der angespannten Haushaltslage des Bundes, die bekanntlich zu einer empfindlichen Kürzung des Straßenbauplanes geführt hat, leider nicht kurzfristig verwirklicht werden kann, wurde als vorübergehende Lösung die bestehende Straße im Vorjahr im Zwischenausbau hergerichtet. Nach einer Mitteilung des Ministeriums für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Verbindung zwischen Bocholt und der BAB-Anschlußstelle Bocholt/ Wesel eine weitere wesentliche Verbesserung erfahren, wenn der in diesem Jahr anlaufende Neubau einer Landesstraße zwischen Ding-den und Logikum abgeschlossen sein wird. Der Zubringerverkehr kann dann die engen Ortsdurchfahrten Dingden und Ringenberg zielgerecht umgehen. Der Vorentwurf für die neue Führung der B 473 wurde im Jahre 1963 von mir gebilligt. Schon 1963 erhielt die Auftragsverwaltung die Anweisung, die weitere Planbearbeitung durchzuführen. Nach einer Rückfrage steht die endgültige Entwurfsbearbeitung jetzt vor dem Abschluß. Damit ist gewährleistet, daß bei günstiger Entwicklung des Straßenbauhaushaltes die planerischen Voraussetzungen für eine Verwirklichung der Maßnahme vorliegen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lenze (Attendorn) (Drucksache V/251 Frage XII/ 14) : Ist die Bundesregierung bereit, zu veranlassen, daß die Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn im Hinblick auf die Strecke Finnentrop-Wennemen noch einmal überprüft werden, um zu gewährleisten, daß die Personenbeförderung nicht ganz zum Erliegen kommt und ein durchgehender Güterverkehr sichergestellt ist? Bei beabsichtigten Stillegungsmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn sieht das Bundesbahngesetz - und das gilt grundsätzlich - zunächst die Anhörung der obersten Landesverkehrsbehörde vor. Dadurch wird erreicht, daß neben den Interessen 896 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Februar 1966 der Deutschen Bundesbahn auch die jeweiligen örtliken Belange geprüft und gebührend berücksichtigt werden können, um eine optimale Verkehrsbedienung sicherzustellen. Auch im Falle der von der Deutschen Bundesbahn vorgeschlagenen Stillegung des Reiseverkehrs auf der Nebenbahnstrecke Finnentrop–Wennemen ist inzwischen das Land Nordrhein-Westfalen eingeschaltet worden. Ein abschließendes Ergebnis liegt mir noch nicht vor. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 9. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nellen (Drucksache V/251 Frage XII/ 15) : Ist bei der Planung der neuen Rheinbrücke in Höhe der Stadtgrenze Bonn — Bad Godesberg (Südbrücke) Platz für ein schienengebundenes öffentliches Nahverkehrsmittel vorgesehen und der Anschluß an die vorhandenen rechts- und linksrheinischen schienengebundenen Nahverkehrsmittel geprüft worden? Die Planungen für die Bonner Südbrücke sehen wie für fast alle Brücken im Zuge von Bundesstraßen zunächst einen 4spurigen Straßenquerschnitt vor, der für später auch die Möglichkeit eines 6spurigen Betriebes berücksichtigt. Danach laufen verkehrliche Untersuchungen darüber, ob die Mitüberführung eines schienengebundenen Nahverkehrsmittels oder Sonderspuren für nicht schienengebundene Nahverkehrsmittel zusätzlich erforderlich sind. Nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses und nach abschließender Bearbeitung des Generalverkehrsplanes der Stadt Bonn, die leider immer noch aussteht, wird der vorgesehene Brückenquerschnitt überprüft. Für den Fall eines positiven Untersuchunsergebnisses zugunsten einer Straßenbahn oder eines anderen Nahverkehrsmittels bedarf es dann der Klärung der finanziellen und straßenbahntechnischen Fragen durch den in Betracht kommenden Verkehrsträger. In technischer Hinsicht erfordert die zusätzliche Anordnung einer Gleiszone im Mittelstreifen einer Brücke nur eine einfache Querschnittvergrößerung, die im Bedarfsfalle verhältnismäßig leicht noch bei der Planung berücksichtigt werden kann. Weit schwieriger gestaltet sich demgegenüber die Regelung der Zu- und Ableitungen im Bereich der beidseitigen Brückenköpfe. Soweit ich unterrichtet bin, hat der Verkehrsträger hierüber seine Vorstellungen über Netzplanung und Knotenpunktgestaltung an die mit der Brückenplanung örtlich befaßte Stelle der Auftragsverwaltung noch nicht herangetragen. Erst dann kann auch die Frage der Kostenbeteiligung der dieses Nahverkehrsmittel tragenden Stellen an- dem Brückenbau endgültig geklärt werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Stammberger (Drucksache V/251 Frage XII/16) : Bis wann kann mit dem für das Zonenrandgebiet wichtigen Ausbau der B 303 zwischen Ebern und Schweinfurt gerechnet werden? Das völlig neue Stück Bundesstraße 303 westlich der B 279 wird von Pfaffendorf über Burgpreppach nach Schweinfurt verlaufen. Vordringlichstes Teilstück ist als Fortsetzung der von Coburg kommenden Bundesstraße 303 die Übereckverbindung Pfaffendorf—Burgpreppach. Diese Maßnahme ist im 3. Vierjahresplan eingeplant. Mit ihrer Fertigstellung steht dann als vorübergehende Lösung - die Verbindung nach Schweinfurt über die heutige Staatsstraße 2266 zur Verfügung. Der Ersatz dieser Staatsstraße durch den Bau einer neuen Bundesstraße hängt von der Höhe der Straßenbaumittel ab, die zur Verfügung gestellt werden und die bekanntlich eine empfindliche Kürzung erfahren haben. Als Kosten für diesen Neubau muß mit etwa 100 Mio DM gerechnet werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeneten Zebisch (Drucksache V/251 Frage XII/ 17) : Ist die Bundesregierung bereit, beim Bau von Bundesverkehrswegen — soweit bautechnisch möglich — auch die Granitvorkommen in den Zonenrandgebieten zu verwenden? Bei der Gestaltung der Verkehrswege sind bautechnisch immer zahlreiche Möglichkeiten für die Verwendung von Gesteinserzeugnissen aus Granit gegeben, z. B. Schotter für Straßen- und Eisenbahnbau, Pflastersteine, Bordsteine und sonstige Steinerzeugnisse für Straßen-, Brücken- und Wasserbau. Der Absatz von Granit wird jedoch nicht allein von technischen, sondern auch von wirtschaftlichen Gesichtspunkten bestimmt. In preislicher Hinsicht stehen die Natursteinerzeugnisse der Zonenrandgebiete in hartem Konkurrenzkampf gegen die ausländischen Erzeugnisse, die z. B. aus Portugal oder Skandinavien angeboten werden und selbst in frachtfernen Gebieten preisgünstiger sind. Die Gewinnungsbetriebe in den Zonenrandgebieten werden durch die Frachthilfe in ihrer Konkurrenzfähigkeit gestützt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/251 Fragen XII/ 18 und XII/ 19) : Hält es die Bundesregierung für angezeigt, nach dem Vorbild der Seegerichtsbarkeit (Seeämter, Oberseeämter) auch eine ähnliche öffentliche Untersuchung für Unfälle in der Zivilluftfahrt einzurichten? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die bisherige Praxis der nichtöffentlichen Untersuchungen bei Unfällen in der Zivilluftfahrt kaum dazu angetan ist, das Vertrauen der Passagiere in das modernste Verkehrsmittel zu fördern? Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Februar 1966 897 Die Bundesregierung ist der Auffassung, „daß die bisherige Praxis der sogenannten nicht ,öffentlichen Untersuchungen bei Unfällen in der zivilen Luftfahrt durchaus dazu angetan ist, das Vertrauen der Passagiere in das modernste Verkehrsmittel zu fördern", und zwar, weil es nämlich 1. gar nicht zutrifft, daß das derzeitige Verfahren nicht öffentlich sei. Neben dem regelmäßig ex officio einzuleitenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wird das fachliche FlugunfallUntersuchungsverfahren durchgeführt, das dem Ziel dient, die objektiven Ursachen des Unfalls festzustellen, um hieraus insbesondere Rückschlüsse für eine Änderung oder Ergänzung der bestehenden Sicherheitsvorschriften des Luftrechts zu ziehen. Dieses Verfahren kann deshalb als „öffentlich" bezeichnet werden, weil zu den Verhandlungen der Flugunfalluntersuchungskommission die an den Vorgängen beteiligten oder interessierten Personen (z. B. Presse, Funk, Fernsehen) zugelassen sind. 2. weil es sich um ein Verfahren handelt, das dem Anhang 13 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 entspricht, das in ähnlicher Form weltweit (z. B. in der Schweiz) mit Erfolg angewendet wird und zu dessen Durchführung sich die Bundesrepublik Deutschland durch ihren Beitritt zur ICAO verpflichtet hat. 3. weil anläßlich der Untersuchung des Falles Herfurtner das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20. 7. 1962 (VII C 57/61) das derzeitige Verfahren in seiner Recht- und Zweckmäßigkeit nicht beanstandet hat. Dieser Beschluß wurde durch das Bundesverfassungsgericht am 24. 3. 1965 — 22 BvR 449/62 — bestätigt. 4. weil die bisherige Praxis der Untersuchungen der Flugunfallkommission zu keinen grundsätzlichen Beanstandungen geführt hat. Die Bundesregierung hat es bisher nicht für angezeigt gehalten, „nach dem Vorbild der Seegerichtsbarkeit (Seeamt oder Oberseeamt) eine ähnliche öffentliche Untersuchung für Unfälle in der Zivilluftfahrt einzurichten", 1. weil die Untersuchungsverfahren für See- und für Flugunfälle nicht miteinander vergleichbar sind. Bei den Flugunfalluntersuchungen handelt es sich um ein verwaltungsmäßiges Gutachten-Verfahren, das nur die objektiven Unfallursachen festzustellen hat, während sich das Seeunfalluntersuchungsverfahren auch auf die Prüfungen erstreckt, ob ein Verschulden vorliegt oder ob eine Entziehung von Gewerbebefugnissen für die Seeschiffahrt erfolgen muß. 2. weil die Frage der größeren Zweckmäßigkeit des einen oder anderen Verfahrens zur Zeit umstritten ist. Mit anderen Worten: die Kritiker des einen Verfahrens verweisen fast regelmäßig auf die größere Zweckmäßigkeit des anderen Verfahrens. 3. weil die Bundesregierung es bei dieser Sachlage für notwendig erachtet, zunächst die Erörterungen über eine mögliche Änderung des Seeunfalluntersuchungsverfahrens abzuwarten, zumal das Flugunfalluntersuchungsverfahren bisher zu keinen grundsätzlichen Beanstandungen geführt hat, wie dies bei den Seeunfalluntersuchungsverfahren gelegentlich geschieht. Die Bundesregierung wird aber nach wie vor ihre besondere Aufmerksamkeit auf die Entwicklung dieser Fragen richten und Änderungen des derzeitigen Luftunfall-Untersuchungsverfahrens herbeiführen, sobald dies notwendig erscheint. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Richarts (Drucksache V/251, Fragen XII/ 20 und XII/21) : Hat die Bundesregierung endgültige Vorstellungen über die Stillegung von Bahnstrecken im Eifel-Grenzgebiet? Ist die Bundesregierung sich der Tatsache bewußt, daß die Stillegungen von Bahnstrecken im Eifel-Grenzgebiet nachteilige Folgen für die wirtschaftliche Entwicklung des Grenzraumes haben können? Die Bundesregierung strebt mit ihrem Kabinettsbeschluß vom 5. Mai 1965 und ihrem verkehrspolitischen Programm für die 5. Legislaturperiode eine volkswirtschaftlich optimale Verkehrsbedienung an. Im Zuge dieser Bestrebungen wird der Flächenverkehr der Deutschen Bundesbahn dahingehend überprüft, inwieweit er durch das Leistungsangebot anderer Verkehrsmittel zu ergänzen oder abzulösen sein wird. Die Untersuchung einer Reihe von Strecken ist inzwischen eingeleitet. Dabei werden eingehende Erhebungen über die Bedeutung und die wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeit des betroffenen Gebietes angestellt, um Nachteile zu vermeiden. Auch die Folgen einer evtl. durchzuführenden Verkehrsverlagerung werden sorgfältig geprüft. Die Rückwirkung geplanter Maßnahmen auf öffentliche Belange wird nicht zuletzt durch rechtzeitiges Einschalten der obersten Landesverkehrsbehörde gewährleistet. Diese Grundsätze gelten selbstverständilch auch für die Eifel und insbesondere für das Eifel-Grenzgebiet. Endgültige Vorstellungen über durchzuführende Maßnahmen in diesem Raum liegen beim augenblicklichen Stand der Untersuchungen allerdings noch nicht vor. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richarts (Drucksache V/251 Frage XII/ 22) : 898 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Februar 1966 Ist die Bundesregierung bereit, als Äquivalent für die in Frage XII /20 bezeichneten Stillegungen höhere Mittel für den beschleunigten Ausbau der Europastraße 42 bereitzustellen? Entsprechend den Grundsätzen ihres verkehrspolitischen Programms für die 5. Legislaturperiode wird die Bundesregierung im Fall der Stillegung von Bahnstrecken im Eifelgebiet — soweit sie durchgeführt werden muß — für eine Ablösung des Eisenbahnverkehrs durch andere Verkehrsmittel mit dem Ziel einer optimalen Verkehrsbedienung zu sorgen haben. Den Verkehrsbedürfnissen müssen die Verkehrswege entsprechen, deren Bau und Ausbau im Rahmen der regionalen Strukturpolitik der Bundesregierung gerade im Eifelgebiet besondere Beachtung zu schenken ist, da es ja zu den Ausbaugebieten des Bundes gehört. Inwieweit die Arbeiten für den bereits laufenden und im 3. Vierjahresplan für den Straßenbau zur zügigen Fortsetzung vorgesehenen Ausbau der Bundesstraße 51 zur Europastraße 42 dazu einer Änderung oder Beschleunigung bedürfen, wird im Zusammenhang mit dieser Entwicklung zu prüfen sein. Dabei bleibt natürlich auch die empfindliche Kürzung der Straßenausbaumittel zu berücksichtigen, die auch die Kreditaufnahmemöglichkeiten berührt. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/251 Frage XII/ 23) : Wann ist mit einer abschließenden Behandlung der von der Bundesbahndirektion Frankfurt (Main) erarbeiteten Pläne für das gemeinsame Bauvorhaben V-Bahn der Stadt Frankfurt (Main) und der Deutschen Bundesbahn im Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn zu rechnen, damit diese Pläne offiziell an das Bundesverkehrsministerium weitergeleitet werden können? Der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn hat in seiner Sitzung am 10. Februar 1966 den Antrag des Vorstandes zum Projekt Verbindungsbahn Frankfurt zunächst seinem technischen Ausschuß überwiesen. Eine Aussage über die abschließende Behandlung im Verwaltungsrat kann deshalb im Augenblick noch nicht gemacht werden. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Iven (Drucksache V/251 Frage XII /24) : Was haben die Untersuchungen des Flugzeugunfalls vom Freitag, dem 28. Januar 1966, in Bremen bisher ergeben? Zuverlässig zutreffende Ergebnisse der Untersuchung des Flugunfalles vom 28. Januar 1966 liegen bisher nicht vor. Wegen der Schwere und der Bedeutung des Unfalls ist die Untersuchung durch eine Kommission angeordnet worden. Als Vorsitzender dieser Kommission ist -- im Benehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Niedersachsen, auf dessen Gebiet sich der Unfall ereignet hat — der Ministerialdirigent Dr. von Spreckelsen vom Bundesjustizministerium ernannt worden. Die Kommission ist keinen Weisungen unterworfen; sie übt ihre Tätigkeit unabhängig aus. In das Verfahren kann nicht eingegriffen werden. Die Unfalluntersuchung ist im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei in vollem Gange. Der leitende Oberstaatsanwalt bei der Untersuchungskommission Herbert Eckert aus Oldenburg hat sich die Bekanntgabe weiterer Informationen ausdrücklich selbst vorbehalten. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hofmann (Kronach) (Drucksache V/251 Fragen XII/ 25, XII /26 und XII/ 27): Trifft es zu, daß im Streckenstillegungs-Vorhaben der Deutschen Bundesbahn im Direktionsbereich Nürnberg die Strecken Kronach—Nordhalben, Ludwigsstadt—Zonengrenze (Lauenstein) im 1. bzw. 2. Stufenplan zur Stillegung vorgesehen sind? Ist das in Frage XII/ 25 genannte Vorhaben bereits Teil des vorgesehenen Bundesbahn-Anpassungsgesetzes, in dem. auch die Stillegung von Strecken auf Grund von Stufenplänen geregelt werden soll? Kann der Beschluß des Bundeskabinetts vom 16. Dezember 1964 in bezug auf Streckenstillegungen der Deutschen Bundesbahn im Zonenrandgebiet als noch bindend angesehen werden? Der Kabinettsbeschluß vom 16. Dezember 1964 über das Zonenrandgebiet ist in den Beschluß vom 5. Mai 1965 und in das verkehrspolitische Programm für die 5 Legislaturperiode eingegangen, das am 26. Januar 1966 von der Bundesregierung verabschiedet worden ist. Der besonderen Stellung des Zonenrandgebietes wird stets Rechnung getragen. Wenn sich die Deutsche Bundesbahn über die in dem Zonenrandgebiet liegenden Strecken intern einen Überblick über deren Wirtschaftlichkeit verschafft, so geschieht das insbesondere deshalb, weil ihr ein Ausgleichsanspruch gegen den Bund nach § 28 a des Bundesbahngesetzes zusteht, wenn sie veranlaßt wird, wie es nach den genannten Beschlüssen der Fall ist, trotz Unwirtschaftlichkeit eine Strecke aus übergeordneten, insbesondere staatspolitischen, Gründen aufrechtzuerhalten. Ich hoffe Sie damit einverstanden, daß es sich unter diesen Umständen erübrigt, auf weitere Einzelheiten Ihrer Fragen einzugehen. Das vorgesehene Bundesbahnanpassungsgesetz wird nur Kriterien für geplante Maßnahmen, aber keine Einzelangaben enthalten. Wegen der Strecke Ludwigsstadt—Zonengrenze darf ich nur noch bemerken, daß es sich hier um eine der wichtigsten Strecken des Interzonenverkehrs und des Verkehrs nach Berlin handelt; eine Stilllegung einer solchen wichtigen Durchgangsstrecke steht im gesamten Netz der Bundesbahn überhaupt nicht zur Diskussion, da für die Überprüfung nur verlustbringende Strecken in Betracht kommen. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Februar 1966 899 Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 13. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Böhm (Drucksache V/251 Frage XII/ 28) : Warum werden von der Bundesregierung die der bayerischen Obersten Baubehörde und einem ehemaligen Bundestagsabgeordneten gegebenen Finanzierungszusagen für den Bau der Südumgehungsstraße Manching (Landkreis Ingolstadt) (NATO- Flugplatz) nicht eingehalten? Die geplante Südumgehung Manching liegt im Zuge der derzeitigen Staatsstraße 2041; Baulastträger ist somit das Land Bayern. Die Bundesregierung kann daher keine Zusagen für den Bau der Umgehung Manching gemacht haben. Lediglich der Bundesminister der Verteidigung hat für den erweiterten Ausbau, der über die zivilen Verkehrserfordernisse hinausgeht, zur Erfüllung des militärischen Bedürfnisses einen entsprechenden Beitrag zugesagt, der jedoch nur ein Bruchteil der Gesamtkosten sein wird. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 13. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Böhm (Drucksache V/251 Frage XII/ 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der überaus starke Durchgangsverkehr mit einem beträchtlichen Anteil an schweren Straßenfahrzeugen in Manching (Landkreis Ingolstadt) eine erhebliche Gefährdung der Verkehrsteilnehmer ist und bereits zu schweren Verkehrsunfällen geführt hat? Die Verkehrsstärke in der Ortsdurchfahrt Manching beträgt nach der Verkehrszählung von 1963: 6248 Kfz/ 24 Std. Es ist unvermeidbar, daß dort auftretende Verkehrsunfälle bekannt sind. Die Ortsdurchfahrt Manching gehört im zuständigen Landpolizeibereich zu den Unfallschwerpunkten. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 13. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Böhm (Drucksache V/251 Frage XII/ 30) : Entspricht es den Tatsachen, daß die zuständigen Dienststellen der Bundeswehr gegenüber der bayerischen Obersten Baubehörde hinsichtlich der Trassenführung für den Bau der in Frage XII/ 28 genannten Umgehungsstraße Änderungswünsche geltend machen, die eine beträchtliche Verzögerung des Baubeginns bedeuten würden? Wie mir die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern mitteilt, hat die Bundeswehr gewisse Änderungswünsche für die westliche Fortsetzung der Ortsumgehung Manching vorgebracht. Das Straßenbauamt Ingolstadt untersucht zur Zeit, ob sich diese Änderungswünsche verwirklichen lassen. Es wird mir versichert, daß eine nennenswerte Verzögerung des Baubeginns dadurch nicht auftreten wird. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller (München) (Drucksache V/251 Frage XII/ 31) : Billigt die Bundesregierung die Tatsache, daß nicht alle Maschinen der Lufthansa mit Flugdatenschreiber ausgerüstet sind? Flugdatenschreiber werden heute serienmäßig in alle Strahlverkehrsflugzeuge eingebaut. Bei Kolben- und Turbopropflugzeugen sind sie serienmäßig nicht eingebaut worden. Da diese ab 1967 in rascher Folge aus dem Verkehr gezogen werden, wird ein Einbau nicht mehr vorgeschrieben, weil er einen erheblichen Aufwand erfordert, der schwerlich verantwortet werden kann. Die im kommenden Jahr herauskommende Neufassung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät schreibt Flugdatenschreiber für alle Strahl-Flugzeuge über 14 t Gewicht vor, die im gewerblichen Verkehr fliegen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brück (Holz) (Drucksache V/251 Frage XII/ 33) : Kann die Bundesregierung ihre Behauptung, daß die Verschmutzung der Rossel und somit auch der Saar und der Mosel durch den Schlamm der französischen Kohlengruben im wesentlichen beseitigt sein soll, durch die Ergebnisse von Analysen des Rosselwassers belegen? Leider mußte die Beantwortung Ihrer letzten Anfrage wegen der sehr knappen Zeit zwischen Zuweisung der Frage und Antwortstermin sehr kurzfristig vorbereitet werden, so daß es nicht mehr rechtzeitig möglich war, weitere Rückfragen zu den Anagben im Protokoll der Internationalen Kommission zum Schutze der Saar gegen Verunreinigung zu stellen, in dem am 7. April 1964 der französischen Delegation offiziell gedankt worden war, „daß auf deren Initiative die Verschmutzung der Rossel durch entsprechende Maßnahmen der französischen Montanindustrie bis zum Ende des Jahres 1965 im wesentlichen beseitigt sein werde." Dabei hatten jedoch die Franzosen nur die Zurückhaltung des Schlammes aus der Kohlenwäsche als ersten Schritt zur Sanierung zugesagt; der Anteil der von offizieller französischer Seite bis Ende 1965 versprochenen Maßnahmen bedeutet nach französischer Darstellung die Zurückhaltung von über 50 Prozent, nach deutscher Schätzung aber nur von etwa 30 bis 40 Prozent der Schlammführung der Rossel, die außer aus der Kohlenwäsche aus den Rückflüssen des Spülversatzes und durch Abwaschen alter Halden bei Niederschlägen besteht. Die französische Seite hat zugesagt, weitere Maßnahmen in dieser Richtung durchzuführen und insbesondere auch das Problem der Verunreinigung durch Teere und Phenole anzupacken. Ich habe veranlaßt, daß wegen der Analysen weitere Rückfragen gehalten werden. Die wegen der 900 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Februar 1966 Unregelmäßigkeit der Rosselbelastung nicht einfachen Analysen werden von einer Dienststelle des Saarlandes durchgeführt, die ihren Bericht für die nächste Delegiertensitzung der Saarkommission vorbereitet, die am 16. März stattfindet. Sobald mir konkrete Ergebnisse zugänglich sind, werde ich Sie schriftlich weiter darüber unterrichten. Das von mir inzwischen über das jüngste Analysenergebnis an der Rossel befragte Hygieneinstitut des Saarlandes konnte mir noch keinerlei Aussagen machen. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 11. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brück (Holz) (Drucksache V/251 Frage XII/ 34) : Hält die Bundesregierung die Verdoppelung der Fahrpreise für Sammelfahrten erholungsbedürftiger Kinder durch die Deutsche Bundesbahn für gerechtfertigt? Ja, die Bundesregierung hält es für gerechtfertigt, daß die Ermäßigung, die bei der Beförderung erholungsbedürftiger Kinder von der Deutschen Bundesbahn gewährt wird und die sich bislang auf 75 bzw. 87,5% belief, künftig auf 50 % bzw. (bei Kindern bis zu 10 Jahren) auf 75 % neu festgesetzt wird. Die Kostendeckung betrug in diesem Verkehrszweig bislang nur 16%; künftig soll sie etwa 32 % erreichen. Die Finanzierung dieser Transporte ist Angelegenheit der Länder. Von der Bundesbahn kann nicht erwartet werden, daß sie die Fahrten der erholungsbedürftigen Kinder auch künftig in dem bisherigen Umfange subventioniert. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Bornemann vom 11. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Porzner, Dorn und Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/251 Frage XIII /3 bis XIII/ 7) : Wird die Bundesregierung etwas unternehmen, um den freien Verkauf und die Benutzung von Abhörgeräten zu verhindern? Wie denkt die Bundesregierung, dem Gesetz über Fernmeldeanlagen vom 14. Januar 1928 Geltung zu verschaffen, nach dem der Vertrieb und die Errichtung von Mikro-Abhöranlagen ohne Genehmigung der Deutschen Bundespost ein rechtswidriges Eindringen in die Intimsphäre anderer Personen darstellt und nach den gesetzlichen Bestimmungen als Anstiftung bzw. Beihilfe mit Geldstrafe oder Gefängnis zu ahnden ist? Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen bzw. gedenkt sie gegen die Verbreitung rechtswidriger Werbeanzeigen für Mikro-Abhöranlagen zu unternehmen, die letzte Woche im „Bayern-Kurier” der Süddeutschen Zeitung" und dem „Münchner Merkur" mit folgendem Text erschienen: KleinstSpion, Abhörgerät, Würfelzuckergröße, Wiedergabe auf 150 Meter über normales Radiogerät, selbst Flüstertöne durch dickste Wände. Einfachste Bedienung. Mit Garantiekarte nur 980,— DM. Per Nachnahme, diskreter Versand . . ." ? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß nur ein generelles Vertriebs- und Benutzungsverbot von Mikro-Abhöranlagen den dem Bundesbürger vom Grundgesetz verbürgten Persönlichkeitsschutz wirklich sicherstellen kann und das Gesetz über Fernmeldeanlagen vom 14. Januar 1928 dementsprechend ergänzt werden muß? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um des ständig zunehmenden Vertriebes und Gebrauches von MikroAbhöranlagen, mit denen ein rechtswidriges Eindringen in die Privatsphäre ermöglicht wird, Herr zu werden? Es steht fest, daß es sich bei diesen Anlagen um Fernmeldeanlagen im Sinne des Gesetzes über Fernmeldeanlagen vom 14. 1. 1928 handelt. Das Errichten und Betreiben dieser Anlagen bedarf somit nach § 2 Fernmeldeanlagengesetz einer fernmelderechtlichen Genehmigung durch die Deutsche Bundespost, die jedoch nicht erteilt wird, da die erwähnten Abhörgeräte dazu bestimmt sind, unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in die Intimsphäre fremder Personen einzudringen. Personen, die ungeachtet dessen Anlagen dieser Art ohne Genehmigung errichten und betreiben, können gemäß § 15 Fernmeldeanlagengesetz mit Gefängnis oder mit Geldstrafe bestraft werden, wobei bereits der Versuch strafbar ist. Händler, die derartige Geräte vertreiben, müssen damit rechnen, wegen Anstiftung oder Beihilfe zu einem Vergehen des § 15 Fernmeldeanlagengesetz strafrechtlich belangt zu werden. Über die Sachlage ist die Öffentlichkeit in den letzten Tagen des Monats Januar durch eine Presseveröffentlichung des BPM eingehend unterrichtet worden. Darüber hinaus sind diejenigen Händler, deren Anschriften aus Anzeigen in der Presse ermittelt werden konnten, noch unmittelbar angeschrieben und über .die Rechtsfolgen informiert worden. Weitere Möglichkeiten sind seitens der Deutschen Bundespost nicht gegeben. Insbesondere kann ein 'bloßer Verkauf der erwähnten Geräte mangels einer entsprechenden Rechtsnorm nicht verhindert werden. Eine Ergänzung des Fernmeldeanlagengesetzes wird weder für notwendig noch für zweckmäßig gehalten. Ein Benutzungsverbot für die Mikro-AbhörAnlagen besteht bereits, da sie nach dem Fernmeldeanlagengesetz genehmigungspflichtig sind und die Genehmigung nicht erteilt wird. Ein Verbot des Verkaufs der Geräte durch Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Fernmeldeanlagengesetz würde eine Ausdehnung der Fernmeldehoheit in den Bereich des Handelsverkehrs !bedeuten, den zu regeln nicht Aufgabe des Fernmeldeanlagengesetzes ist. Ein umfassender strafrechtlicher Schutz der Intimsphäre des einzelnen Staatsbürgers wird erst dann gewährleistet sein, wenn § 183 des erneut beim Bundestag eingebrachten Entwurfs eines Strafgesetzbuchs (Drucksache V/32 der 5. Wahlperiode) Gesetz wird. Der Abs. 2 des § 183 sieht Gefängnis Ibis zu einem Jahr, Strafhaft oder Geldstrafe vor, wenn jemand das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 15. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fellermaier (Drucksache V/251 Frage XIII/ 8) : Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Februar 1966 901 Teilt der Bundespostminister die Auffassung der Oberpostdirektion Nürnberg, daß wegen der angespannten Personallage bei der Deutschen Bundespost während der Ferien Schüler als Zusteller eingesetzt werden sollten? Die Deutsche Bundespost stellt Minderjährige, also auch Schüler, nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein. Sofern die Schüler das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten für sie die Schutzbestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Diese sehen im wesentlichen vor, daß Jugendliche bis zu 18 Lebensjahren weder in der Zeit von 20 bis 6 Uhr, noch in Samstagen nach 14 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen beschäftigt werden dürfen. Auch darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Für Jugendliche unter 16 Jahren beträgt das Wochenleistungsmaß nur 40 Stunden. Im übrigen tut die Deutsche Bundespost alles, um eine Überbelastung der Jugendlichen zu vermeiden. Der erhebliche Personalmangel bei der Deutschen Bundespost, der sich hauptsächlich in den wirtschaftlichen Ballungsräumen — so auch in Nürnberg — empfindlich bemerkbar macht, zwingt gerade in den Haupturlaubsmonaten dazu, alle Möglichkeiten für eine aushilfsweise Beschäftigung von Kräften auszuschöpfen. Aus der Verpflichtung zur Fürsorge für den arbeitenden Menschen heraus, kann dem während der übrigen Zeit ohnehin schon vielfach überbeanspruchten Personal keine Verschleppung in der Urlaubsabwicklung zugemutet werden. Eine ordnungsgemäße Zustellung in den Haupturlaubsmonaten wäre dabei ohne den Einsatz von Aushilfskräften, die auf dem normalen Arbeitsmarkt kaum mehr zu gewinnen sind, nicht mehr gewährleistet. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Bundesministers Stücklen vom 15. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rollmann (Drucksache V/ 251 Frage XIII/ 10) : Beabsichtigt die Deutsche Bundespost, Käthe Kollwitz zu ihrem 100. Geburtstag durch eine Sondermarke zu ehren? Die Deutsche Bundespost hat Käthe Kollwitz bereits 1954 im Rahmen der Wohlfahrtsmarken-Serie „Helfer der Menschheit" durch die Wiedergabe ihres Porträts auf dem Wert 7+3 Pf ehrend hervorgehoben. Aus betrieblichen Gründen muß die Deutsche Bundespost die Ausgabe neuer Briefmarken einschränken. Es ist deshalb nicht möglich, generell 100. Geburtstage hervorragender Persönlichkeiten zum Anlaß der Ausgabe von Gedenkmarken zu wählen. Zum 100. Geburtstag von Käthe Kollwitz ist deshalb keine weitere Sondermarke geplant. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 11. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Hörmann (Freiburg) (Drucksache V/251 Fragen XVIII/ 1, XVIII/ 2 und XVIII/ 3) : Trifft es zu, daß das Unfallrettungswesen in den Ländern der Bundesrepublik keinen einheitlichen rechtlichen Status hat? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung von einer möglichst einheitlichen Regelung des Unfallrettungswesens? Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, daß die Länder bzw. der Bund sich mit einem geringfügigen Teil des Aufkommens an Kfz- und Mineralölsteuer an dem Ausbau des Unfallrettungsdienstes beteiligen, damit z. B. ein großer Teil der Krankentransportfahrzeuge in Unfall-Rettungswagen umgewandelt werden können? Zu Frage 1.: Das Unfallrettungswesen ist Länderangelegenheit. Rechtsgrundlagen auf Bundesebene bestehen nur hinsichtlich der Verhütung von Unfällen und der Kennzeichnung bzw. der Verwendung von Martinshorn und Blaulicht bei Rettungsfahrzeugen. Meldesystem, Ausrüstung und Personalfragen, Einsatz und Bereitschaft im Unfallrettungswesen obliegen entweder den Kommunen oder den Ländern (Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser), sofern sie nicht an die Hilfsorganisationen (Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter- Unfallhilfe, Malteser-Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund) oder die Verkehrswacht delegiert sind. Zu Frage 2.: Die Bundesregierung hat ihre Vorstellungen von einer möglichst einheitlichen Regelung des Unfallrettungswesens in der Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 12. Februar 1965 unter dem 17. Mai 1965 (Drucksache IV/ 3430) dargestellt. Ich darf auf sie verweisen. Ich hebe daraus hervor, daß einheitliche Regelungen vordringlich sind über die Erste-HilfeLeistung am Unfallort, über das Melde- und Benachrichtigungssystem, den Unfalltransport und die Behandlungsbereitschaft der Krankenhäuser, desgleichen über personelle Voraussetzungen, ohne die eine Modernisierung des Unfallrettungswesens nicht denkbar sind. Zu Frage 3.: Ich halte es aus grundsätzlichen Erwägungen nicht für angebracht, in weitergehendem Maße als bisher eine Zweckbindung für bestimmte Steuereinnahmen vorzunehmen. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 11. Februar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Geiger (Drucksache V/251, Frage XVIII/ 6) : Kann die Sporthilfe Württemberg e. V. für den Bau des geplanten „Krankenhauses für Sportverletzte" in Stuttgart-Bad Cannstatt mit einem Bundeszuschuß rechnen, nachdem die Finanzierung durch Eigenleistungen der Sportverbände sowie durch Zuschüsse des Landes Baden-Württemberg und. der Stadt Stuttgart weitgehend gesichert und der Baubeginn für das Frühjahr 1966 vorgesehen ist? Die Errichtung des „Krankenhauses für Sportverletzte" in Stuttgart-Bad Cannstatt wird von meinem Hause grundsätzlich als förderungswürdig angesehen. 902 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 21. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Februar 1966 Leider ist eine finanzielle Beteiligung im Haushaltsjahr 1966 nicht möglich, da Mittel für dieses Projekt wegen der angespannten Haushaltslage nicht vorgesehen werden konnten. Ich beabsichtige, Mittel für dieses Rehabilitationszentrum für das Rechnungsjahr 1967 zu beantragen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Bundesministers Frau Dr. Schwarzhaupt vom 11. Februar 1966 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Felder (Drucksache V/251, Fragen XVIII/ 10, XVIII/ 11 und XVIII/ 12): Bedeuten die Äußerungen der Bundesgesundheitsministerin, Frau Dr. Schwarzhaupt, nach ihrer Rückkehr von einer Studienreise in die USA, dort sei man „bezüglich der Entgiftung der Autoabgase der Bundesrepublik weit voraus", daß die vom Bundesverkehrsminister in den Fragestunden des Bundestages vom 30. November und 1. Dezember 1965 zum gleichen Problem angekündigten amtlichen Richtlinien verschärft werden müssen? Ist die Bundesgesundheitsministerin bereit, ihre entsprechend Frage XVIII/ 10 in den USA getroffenen Feststellungen mit der neugebildeten Prüfstelle für die Abgase von Kraftfahrzeugen beim Technischen Überwachungsverein in Essen zu erörtern? Ist der Bundesgesundheitsministerin bekannt, ob die in den USA gesetzlich verankerten Maßnahmen zur Entgiftung von Autoabgasen eine Erhöhung der dortigen Autopreise zur Folge hatten? Zu Frage 10: Es trifft zu, daß die USA bei dem Bemühen, die Schadstoffe in den Auspuffgasen von Ottomotoren zu verringern, weiter vorangeschritten sind als wir. Die Bundesregierung wird jedoch in Anknüpfung an die in den USA bereits vorliegenden Erfahrungen im Wege einer Verordnung Grenzwerte für den Auswurf von Schadstoffen festsetzen. Zu Frage 11: Selbstverständlich werden die neuen Erkenntnisse auch mit den Experten des Technischen Überwachungsvereins in Essen, vor allem aber mit den Praktikern der Kraftfahrzeugindustrie selbst, erörtert werden. Zu Frage 12: Es ist mir bekannt, daß Kraftfahrzeuge, die in den USA mit anerkannten Einrichtungen zur Abgasentgiftung ausgerüstet sind, je nach dem angewendeten Verfahren 25-50 US-$ mehr kosten.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Abgeordneter, die Errichtung und Unterhaltung von Flughäfen ist in erster Linie Sache der Länder, die sich dieser Aufgabe ja auch rechtzeitig, zum Teil im Benehmen mit den Gemeinden, angenommen haben. Die Aufgabe des Bundes liegt in erster Linie bei der Sicherstellung der Flugsicherung und bei der Sicherstellung des Flugwetterdienstes. Dieser Aufgabe wird sich der Bund auch in Zukunft in vollem Umfange unterziehen.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Beratung des Zweiten Jahresgutachtens des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie der Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Zweiten Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
— Drucksachen V/123, V/127 —
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wirtschaft

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    Rede von Dr. Kurt Schmücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sachverständigen zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung — Professor Bauer, Staatssekretär a. D. Dr. Binder, Professor Giersch, Staatsminister a. D. Dr. Koch und Professor Meyer — haben Mitte November 1965 ihr Zweites Jahresgutachten der Bundesregierung zugeleitet. Sie haben es danach zum frühestmöglichen Termin — das heißt, nach Abschluß der verlegerischen Arbeiten — veröffentlicht. Die Bundesregierung ermöglichte diese frühe Veröffentlichung durch Verzicht auf die im Gesetz genannte Acht-Wochen-Frist. Sie gab ihre Stellungnahme bereits am 15. Dezember bekannt.
    Mehrere Indiskretionen hatten zu einer vorzeitigen Bekanntgabe von Teilen des Gutachtens geführt. Diese und andere Umstände begünstigten eine Politisierung des Gutachtens, die nach dem Willen des Gesetzes auf jeden Fall vermieden werden sollte. Keine politische und auch keine wirtschaftliche Gruppe darf das Gutachten für sich . reklamieren oder es zu einer Fundgrube der Polemik erniedrigen. Wer offen und kritisch gegen sich selbst und andere, wer ohne Rücksicht auf Lob und Tadel das Gutachten liest, wird feststellen, daß die Aufforderung, gleichmäßig und gleichzeitig zu handeln, ausnahmslos an jeden gerichtet ist. Mit anderen Worten: Bei gleichzeitigem und gleichmäßigem Handeln sollte gerade verhindert werden, daß der eine sich mit dem Schuldhinweis auf den anderen exkulpiert. An die Stelle des bisher üblichen und üblen Schwarze-Peter-Spiels sollte die gemeinsame Aktion treten.
    Die Regierung hat diesen Gedanken, der sich mit ihren eigenen Überlegungen trifft, sofort aufgenommen und entsprechend gehandelt. Wenn der eine oder der andere glaubt, daß er, bevor er sich zu diesem Konzept nicht nur theoretisch, sondern auch tatsächlich bekennt, seine Kritik zum Beweis der eigenen Klugheit vorbringen soll, so mag er das tun. Entscheidend ist, daß in der Sache selbst alle gleichmäßig und gleichzeitig mitmachen.
    Meine Damen und Herren, es ist besonders erfreulich, daß der Appell zur Stabilität in unserem Volke ein starkes Echo gefunden hat. Die öffentliche Meinung ist der mächtigste Bundesgenosse im Kampf um die Stabilität. Das ist nicht zuletzt ein Erfolg des Sachverständigenrates. Dafür möchte ich ihm gerade vor diesem Hohen Hause den Dank der Bundesregierung aussprechen. Ich wiederhole gleichzeitig den Dank an die Sachverständigen für ihre gesamte Arbeit.
    In diesen Dank möchte ich den Wissenschaftlichen Beirat meines Hauses einschließen, der vor einigen Tagen ebenfalls ein Gutachten zur Stabilisierungspolitik vorgelegt hat. Da ich bei diesem Gutachten



    Bundesminister Schmücker
    für die Veröffentlichung zuständig bin, habe ich es sofort freigegeben.
    Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats bekräftigt die Notwendigkeit der kurzfristig wirksamen Stabilisierungsmaßnahmen des Staates. Es wendet sich klar gegen die These, daß eine solche Stabilitätspolitik das Wachstum der Wirtschaft beeinträchtige. Das Gutachten weist außerdem auf die Gefahr von kurzfristigen Indexklauseln hin. Es sagt wörtlich:
    Gefährlich ist es, wenn derartige Klauseln in kurzfristige Vereinbarungen Eingang finden und dazu dienen sollen, Paritätsforderungen zu verwirklichen. Je mehr ein solches indexorientiertes Verhalten die schnelle Anpassung einzelner Preise und einzelner Lohnsätze an das allgemeine Preisniveau bewirkt, um so stärker wird der Inflationsprozeß vorangetrieben.
    Für die langfristige Stabilitätspolitik unterstreicht der Wissenschaftliche Beirat erneut die Bedeutung der regionalen und sektoralen Strukturpolitik sowie einer konjunktur- und wachstumsgerechten Haushalts- und Finanzpolitik. Er spricht sich dabei für die von der Bundesregierung aufgenommene Überprüfung und den Abbau der Subventionen aus. Steuererhöhungen hält er dann für unumgänglich, wenn der Weg über die Ausgabenkürzung nicht zum Erfolg führt. Für die Regierung ist klar, daß sie die erste Alternative anstrebt; denn auch sie will Steuererhöhungen vermeiden.
    Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats zeigt, daß der Weg, auf dem wir uns befinden, richtig ist. Diese Feststellung gilt aber auch für das Gutachten des Sachverständigenrates, dessen generelle Zielrichtung ich akzeptiere. Auch wenn Bundesregierung und Parlament bei der Kritik in diesem Gutachten des Sachverständigenrates nicht gerade gut weggekommen sind, so stehe ich nicht an, zu erklären, daß ich einen Großteil dieser Kritik für berechtigt halte. Diese Feststellung bedeutet jedoch keine uneingeschränkte Zustimmung zu allen Details. Widersprechen möchte ich vor allem der ungleichen Verteilung der Kritik. Doch das ist mir am heutigen Tage keine wichtige Sache mehr. Mir kommt es vielmehr darauf an, hier im Hause die Unterstützung für die Stabilisierungspolitik der Bundesregierung zu finden. Die Bundesregierung braucht diese Unterstützung, damit ihr Appell in allen Bereichen der Wirtschaft Gehör findet. Denn die Wirtschaft ist in Selbstverwaltung und in freier persönlicher Verantwortung für Erfolg oder Mißerfolg der Stabilisierung in gleicher Weise mitbestimmend wie Bund, Länder und Gemeinden.
    Seit der Abfassung des Gutachtens sind mehr als drei Monate vergangen. In dieser Zeit haben sich wichtige Konjunkturdaten verändert. Die Unberechenbarkeit der wirtschaftlichen Entwicklung hat damit erneut viel Wasser in den Wein der zahlengläubigen Anhänger von Prognosen und Zahlenspielen gegossen. Eine frühere Debatte wäre fraglos zweckmäßiger gewesen, und wir sollten sie das nächstemal erreichen. Aber der Zeitverzug hat auch seine Vorteile. Er zeigt sehr deutlich die Vorläufigkeit und den begrenzten Aussagewert von Zahlen und Ziffern, und er verweist uns immer wieder auf die wesentlichen Fragen. Zahlen dürfen nicht zur Sache selbst gemacht werden, auch wenn sich mit ihnen noch so trefflich streiten läßt. Sie sind ohne Zweifel wichtige Hilfen für die Erkenntnis, aber sie sind noch keine Anweisungen zum Handeln. Politik ist eben mehr als das Ablesen vom Rechenschieber. Diese Vorsicht gilt natürlich auch gegenüber den heutigen Zahlen, wenn diese auch der Wirklichkeit des Jahres 1966 schon näherkommen dürften.
    Im wesentlichen sind es drei Punkte, in denen das Zahlenwerk des Gutachtens inzwischen einer gewissen Korrektur bedarf.
    Erstens. Nach dem heutigen Stand der Konjunkturbeobachtung müssen wir für 1966 mit einer geringeren Zuwachsrate des realen Sozialprodukts als 4 % rechnen. Bei den Investitionen dürfen wir statt 8% Zuwachs nur etwa 5 bis 6 % annehmen. Das deutliche Abbröckeln der Investitionen in den letzten Monaten setzte ein unübersehbares Zeichen. Mit diesen Ziffern ändern sich natürlich auch die wirtschaftlichen Möglichkeiten und die wirtschaftlichen Notwendigkeiten. Es geht nicht an, daß nur derjenige von den Änderungen Notiz nimmt, dem sie ins Konzept passen, und die übrigen so tun, als hätte sich nichts gewandelt. Aber ich sagte schon: Mir kommt es gar nicht auf die Anerkennung von Komma-Stellen an, mir ist die Bereitschaft zur Anpassung an die wirtschaftlichen Tatbestände die Hauptsache. Und an der Notwendigkeit der Anpassung in Richtung auf Stabilität hat die Entwicklung seit Erstellung des Gutachtens nichts geändert.
    Zweitens. Die Preisentwicklung dürfte bei normalen Witterungsverhältnissen voraussichtlich etwas günstiger ausfallen als bisher angenommen. Der beträchtliche Preisanstieg im Ernährungsbereich war im Jahre 1965 zum großen Teil das Ergebnis außerordentlicher Verhältnisse, ohne daß übrigens der Einkommensausfall der Landwirtschaft ausgeglichen worden wäre. Wir sollten uns auch darüber im klaren sein, daß die Preisentwicklung in manchen Bereichen — vor allem in der Wohnungswirtschaft und bei manchen Dienstleistungen — ein Angleichungsprozeß ist. Wir können nicht dauerhaft die Preise in diesen Bereichen durch öffentliche Subventionen stützen oder die Last einzelnen Gruppen aufbürden. Subventionen verfälschen nicht nur die Preise, sondern auch den Index.
    Drittens. Der Jahresabschluß hat in der außenwirtschaftlichen Entwicklung eine leichte Besserung gebracht, so daß das Schlußergebnis für 1965 doch günstiger ist als erwartet.
    Darüber hinaus, meine Damen und Herren, gibt es noch eine vierte Veränderung, die allerdings nicht die Zahlen des Gutachtens, sondern einige Prognosen betrifft. Ich meine das Haushaltsdefizit von 1965, das mit 700 Millionen DM wesentlich geringer ausgefallen ist, als es noch in der Debatte zur Regierungserklärung geweissagt worden war. Auch wenn Sie es damals nicht glauben wollten, Herr Schiller, aus der von Ihnen zitierten elfprozen-

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    Bundesminister Schmücker
    tigen Steigerung der Bundesausgaben in den ersten zehn Monaten ist für das ganze Jahr 1965 „nur" — aber das setze ich in Anführungsstriche — ein Anstieg von rund 8 % geworden. Die über die Begrenzung der Betriebsmittel-Zuweisungen geführte Konjunkturbremse hat bedeutend besser gegriffen, als die Herbst-Kritiker es wahrhaben wollten.
    Diese vier Veränderungen, meine Damen und Herren, sind wichtig, aber sie machen die Stabilisierungsaufgabe nicht weniger dringlich. Im Gegenteil, das Zusammentreffen des Investitionsrückgangs mit einer Welle von Lohn- und Arbeitszeitforderungen zeigt deutlich die drohende Gefahr: Rückgang des Wachstums bei steigenden Kosten und damit die Gefahr einer Stagnation ohne Beendigung des Preisanstiegs. Was eine solche Entwicklung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft bedeuten würde, liegt auf der Hand. Wir müssen immer mehr erkennen, daß nicht nur Angebot und Nachfrage von Bedeutung sind, sondern daß es in unserer Lage auch auf die Entwicklung der Kosten ankommt. Das Ziel „Stabilisierung ohne Stagnation" kann nur dann erreicht werden, wenn der Abbau der Übernachfrage begleitet wird von einer Beendigung des Kostenanstiegs.
    Hier entsteht eine gemeinsame Aufgabe, die nicht vom Staat allein, sondern nur von allen Beteiligten gemeinsam durch ein gleichzeitiges und gleichmäßiges konjunkturgerechtes Verhalten erreicht werden kann. Wir müssen alle miteinander an dieser Aufgabe arbeiten, ohne Verzug und ohne Ausnahme, ) aber auch ohne Festlegung auf ein detailliertes Zahlenwerk. Ich stimme dabei mit dem Sachverständigenrat darin überein, daß der Staat — und dafür sind sowohl die Regierung als auch das Parlament verantwortlich — ein gutes Beispiel zu geben hat.
    Ich meine aber auch, daß deutlich — und gerade in diesem Hohen Hause — gesagt werden muß: der Staat ist mehr als eine Wirtschaftsvereinigung oder Interessengruppe.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Bundesrepublik darf auch in einer Konjunkturdebatte nicht zu einem Zweckverband herabgestuft werden.

    (Zustimmung in der Mitte. — Abg. Wehner: Sehr gut!)

    Was der Bund und was auch Länder und Gemeinden tun und unterlassen, bestimmt die Zukunft aller, geistig, ideell und materiell. Darum ist es auch nicht erlaubt, die Ausgaben für Wissenschaft und Bildung, für Sozialinvestitionen, für die Regionalpolitik und dergleichen um der Erzielung erstrebenswerter Etatziffern willen mit weniger wichtigen Posten gleichzusetzen.
    Aber diese Feststellung — und dieses Bekenntnis zur Politik — enthebt uns natürlich nicht der Aufgabe, den höheren Aufgaben eine solide wirtschaftliche Basis zu geben. Mit anderen Worten, das benötigte Geld kann nicht irgendwie und irgendwoher beschafft werden, es kann nur durch anderweitigen Verzicht oder durch Mehrleistung erbracht werden.
    Genau hier ist der Punkt, und wer an diesem Punkte paßt, der inflationiert. Da helfen keine Zahlentricks, keine Klagen gegen gestern und keine Unkenrufe gegen morgen. Hier muß mit Titel und Summe ganz einfach und nichts als gerechnet werden.
    Ich möchte auch noch ein Wort zu einer vor allem außerhalb dieses Hauses verbreiteten Rede sagen. Die Versammlungserfahrungen und Presselektüre zeigen, daß die öffentlichen Haushalte unter der Überschrift „Bürokratische Aufwendigkeit" gern und beifallssicher zerfetzt werden. Dabei machen die Kosten für Parlament und Verwaltung nur einen geringen Bruchteil der öffentlichen Ausgaben aus. Die Öffentlichkeit sollte erkennen, daß in diesem Bereich Sparsamkeit nicht erst jetzt entdeckt worden ist. Was ich heute als Wirtschaftsminister vielen meiner Mitarbeiter beispielsweise an Arbeitsräumen in früheren Waffen- und Kleiderkammern unter dem Kasernendach zumuten muß, würde ich als Unternehmer allenfalls als Lager für unempfindliche Waren akzeptieren, aber als Aufenthaltsraum ablehnen. Wahrscheinlich würde ich sonst auch Krach mit der Gewerbeaufsicht bekommen. Ich wiederhole: die Öffentlichkeit sollte anerkennen, daß im Bereich der öffentlichen Verwaltung Sparsamkeit nicht erst jetzt entdeckt worden ist.

    (Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Das gilt auch für den Bundestag!)

    — Das gilt für uns alle. Ich habe mich bemüht, Herr Kollege Möller, herauszustellen: gleichzeitig, gleichmäßig, alle sind angesprochen.
    Das geforderte Beispiel hat die Bundesregierung mit der Haushaltsvorlage 1966 in einem Maße gegeben, wie es viele Kritiker nicht für möglich gehalten haben. Es kommt nicht von ungefähr, wenn man heute in der Auslandspresse bereits mit Respekt von einem großen deutschen Stabilisierungserfolg spricht und die ausländische Wirtschaft entsprechend disponiert.
    Die Begrenzung des Haushalts auf 69,1 Milliarden ergibt politisch eine gute Basis. Es wäre ein zusätzlicher und der Stabilität zugute kommender Erfolg, wenn das Hohe Haus noch weitere Kürzungen von einigen 100 Millionen DM durchsetzen könnte. Ich wiederhole, Kürzungen von einigen 100 Millionen, aber nicht Milliarden. Denn das andere Extrem könnte uns ebensosehr gefährlich werden. Wer heute Kürzungen von einigen Milliarden vorschlägt, der unterschätzt die Empfindlichkeit der Konjunktur. Derartige Kürzungen könnten doch sehr leicht zu einer Bruchlandung führen.

    (Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Sehr richtig!)

    Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ein Wort zu dem mehrfach kritisierten Vergleich des Soll-Ansatzes für 1966 mit den IstAusgaben für 1965 sagen. Dieser Vergleich ist weder ein Kunstgriff noch ein Taschenspielertrick. Er ist vielmehr der wirtschafts- und konjunkturpolitisch allein aussagekräftige Vergleich. Für die Wirtschaft und damit für die Konjunktur ist nicht mehr so sehr entscheidend, was im Haushalt 1965 veranschlagt gewesen ist. Ausschlag-



    Bundesminister Schmücker
    gebend ist jetzt das, was wirklich ausgegeben wurde. Ein Etat wird doch sofort wirksam, und nach dem Ablauf kann man ihn nicht ungeschehen machen. Die Soll-Soll-Rechnung ist Plan-Denken ohne Anpassung an die Realitäten. Derartiges Planen halte ich für gefährlich, ich möchte davor warnen. Was wir aber tun können und tun müssen, ist, wachsam und kritisch die Haushaltsentwicklung 1966 zu beobachten. Es muß das Soll 1966 zum Ist gemacht werden. Und jede Kritik, die das unterstützt oder gar erzwingt, ist willkommen.
    Im übrigen kommt es bei der ökonomischen Wirkung des Haushalts keineswegs nur auf das Volumen an. Zumindest ebenso wichtig ist die Art der Ausgaben und Einnahmen. Die im Haushalt 1966 vorgenommene Umstrukturierung der Ausgaben ist in ihrer konjunkturellen Auswirkung gleichbedeutend mit einer erheblichen weiteren Kürzung. Schuldenrückzahlung bedeutet ebenso Kaufkraftentzug wie eine Kürzung der Zinssubventionen, deren ökonomische Wirkung ja ein Vielfaches der Haushaltsausgabe ist.
    Die Regierung ist dabei, auch die übrigen Subventionen zu überprüfen und das entstandende Dickicht zu durchforsten. Hoffentlich werden dabei nicht zu viele Stabilisierungshelden müde, nämlich dann, wenn's an die eigene Kasse geht!

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Die Kabinettsbeschlüsse zur Sanierung der Bundesbahn und der Bundespost haben gezeigt, daß die
    Bundesregierung den Mut zu ehrlichen und langfristig wirkenden Lösungen hat. Ein Verzicht auf die Erhöhung von Tarifen und Gebühren wäre nur ein Scheinbeitrag zur Stabilisierung gewesen. Subventionen können den ständigen Kostenanstieg im Dienstleistungsbereich nur verdecken, ihn aber nicht ausschalten. Was nutzt es, wenn die Tarife künstlich stabil gehalten werden, die Steuern und Abgaben dafür aber steigen?! Bezahlt werden muß auf jeden Fall, wenn nicht über den Preis, dann über die Staatskasse mit der Folge, daß der Gesundungsprozeß verzögert oder gar verhindert wird.
    Meine Damen und Herren! Koalition und Regierung haben mit der Verabschiedung des Haushaltssicherungsgesetzes und der Vorlage des Haushalts 1966 den Beweis erbracht, daß sie der Stabilität den Vorrang einräumen. Noch wissen wir nicht, wie sich die Opposition entscheidet. Ich möchte gern von ihr den Betrag wissen, den sie für angemessen hält. Sind Ihnen 69,1 Milliarden nun zu viel oder zu wenig? Und wenn Sie kürzen wollen, so müssen Sie konkret sagen, an welcher Stelle und um welchen Betrag! Wenn Sie mehr ausgeben wollen, brauchen Sie von mir aus die Titel noch nicht zu nennen, denen Sie es zuführen wollen, aber Sie müssen sagen, woher Sie das Geld zu nehmen gedenken.

    (Beifall in der Mitte.)

    Solange wir darauf von Ihnen keine klare und eindeutige Antwort bekommen, können wir auch keine Antwort geben.
    Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat ihren Vorschlag mit dem Haushalt 1966 auf den
    Tisch gelegt. Die Bundesregierung ist dabei, die Vorschläge für die Erweiterung und Verbesserung des konjunkturpolitischen Instrumentariums im einzelnen auszuarbeiten. Die Debatte über das konjunkturpolitische Instrumentarium gibt jedoch der Entscheidung über den Etat keine Pause. Auch ein noch so vielfältiges Instrumentarium würde für die derzeitige Situation keine anderen Möglichkeiten bieten als die Kürzung der öffentlichen Ausgaben.
    Bei dem Ausbau des konjunkturpolitischen Instrumentariums werden wir jede Einseitigkeit vermeiden. Wir brauchen ein Instrumentarium, das nach beiden Seiten wirkt und das ebensosehr den Boom wie die Rezession zu verhindern hilft.
    Meine Damen und Herren! Es ist üblich, bildhaft davon zu sprechen, daß es weiter bergauf gehen soll. Man sorgt sich, daß es mal bergab gehen könnte. Ich meine, dieses Bild stimmt nicht mehr recht. Wir haben einen steilen Aufstieg hinter uns, aber nicht mehr vor uns. Wir gehen eher einen sanft ansteigenden Pfad, dessen Tücke darin besteht, daß wir nach beiden Seiten tief abrutschen können, — abrutschen in die deflationäre Stagnation oder in die inflationistische Hektik. Wir müssen uns also immer wieder zur Mitte hin orientieren. Und das ist fraglos schwieriger, als immer bergan zu marschieren. Wir brauchen neue, schnell und wirksam greifende Instrumente für die Konjunkturpolitik. Dafür gibt es eine lange Reihe von Möglichkeiten, die wir miteinander diskutieren werden. Ich will hier ohne Prüfung im einzelnen die unterschiedlichen Möglichkeiten aufzählen. Dabei möchte ich die geschäftsordnungsmäßigen Möglichkeiten dieses Hohen Hauses außer Betracht lassen.
    Zunächst die Möglichkeiten der Schaffung eines konjunkturpolitischen Instrumentariums in der Finanz- und Haushaltspolitik: Erstellung eines Finanzrahmens Bund/Länder/ Gemeinden mit Schuldenbegrenzung; Aufstellung mehrjähriger Finanzpläne insbesondere für den Baubereich und Investitionsprogramme bei möglichst allen öffentlichen Haushalten; Verpflichtung zur antizyklischen Ausführung der Haushaltspläne; Einführung eines modernen Abrechnungssystems, um schnelle und gründliche Klarheit über den Stand der öffentlichen Ausgaben und damit die Basis für Raffung und Streckung zu erhalten; Abstimmung der Investitionsprogramme von Bund und Ländern, insbesondere für den Baubereich — das Verwaltungsabkommen mit Nordrhein-Westfalen ist da ein überzeugendes Beispiel —; Verpflichtungen der Sozialversicherungsträger zu einer konjunkturgerechten Anlagepolitik; Bindung der öffentlichen Ausgaben an den Steuereingang; Schaffung einer Konjunkturausgleichsrücklage für Steuermehreinnahmen oder Verpflichtung zur Schuldentilgung bei der Notenbank; Ermächtigung der Bundesregierung zur begrenzten konjunkturpolitischen Variierung der Steuer- und Abschreibungssätze oder Verschiebung des Beginns der steuerlichen Abschreibungen; steuerfreie Investitionsrückstellungen mit Einlagepflicht bei der Bundesbank; zeitlich befristete Investitionsabgabe und Investitionszuschüsse.



    Bundesminister Schmücker
    Auf dem Gebiet der Kreditpolitik: Koordinierung der öffentlichen Kreditaufnahme; Verbesserung der kreditpolitischen Instrumente der Bundesbank durch Abstimmung der öffentlichen Kassentransaktionen und der Aufnahme von Schuldscheindarlehen mit der Bundesbank; Einbeziehung der Sozialversicherungsträger in die Einlagepflicht bei der Bundesbank; Erweiterung der Möglichkeiten zur Offenmarktpolitik; Kreditlimitierung oder -plafondierung durch die Bundesbank; Heraufsetzung der Höchstgrenzen bei den Mindestreserven.
    Für den Bereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft möchte ich noch die Notwendigkeit einer Abstimmung in der Konjunktur- und Währungspolitik in Brüssel erwähnen sowie die Notwendigkeit einer anderen Handhabung der Zölle, vollständige Aussetzung der Zölle im EWG-Verkehr und die Vorsorge für schnellere Verordnungen und Entscheidungen in Brüssel bei starkem binnenländischem Preisauftrieb, insbesondere preisdämpfende Terminwahl bei saisonalen Einfuhrsperren.
    Meine Damen und Herren, Sie wissen wie ich: es gibt eine bunte Vielfalt von Möglichkeiten, aus denen wir zu wählen haben. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hierzu Ihre Meinung äußerten, damit die Bundesregierung diese Meinung bei ihrer Beschlußfassung berücksichtigen kann.
    Das Kabinett hat den Bundesminister der Finanzen und den Bundesminister für Wirtschaft aufgefordert, bis zum 31. März dieses Jahres einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Dem wird entsprochen.
    Die Bundesregierung wird, nachdem das Finanzreform-Gutachten vorliegt, diese Fragen auch mit den Ländern erörtern. Nicht daß alle Instrumente auf die Finanzreform abgestimmt werden müßten, aber der Zusammenhang ist doch unbestritten. Ich bin sicher, daß die Länder sich den Erfordernissen einer wirksamen Konjunktur- und Stabilitätspolitik nicht verschließen. Die bisherigen Beratungen mit den Ministerpräsidenten und im Bundesrat haben das gezeigt. Es ist ein gutes Zeichen, wenn man in den Landtagen um die Kürzung der Haushalte wetteifert. So habe ich mit großem Interesse die Haushaltsdebatte in Nordrhein-Westfalen verfolgt, und ich werde gern die dortigen Argumente mit dem vergleichen, was hier heute und in unserer Haushaltsdebatte gesagt wird. Die Tatsachen aber, daß man um der Stabilität willen zur Reduzierung an sich berechtigter Wünsche bereit ist, zeigt deutlich die veränderte Situation.
    Alle Bemühungen in Bund und Ländern können aber nur dann Erfolg haben, meine Damen und Herren, wenn sie unterstützt werden von der Wirtschaft und den Tarifpartnern. Der Sachverständigenrat hat eine gemeinsame Aktion gefordert. Ich bejahe diese Forderung. Wir können die vielfältigen und vielschichtigen Probleme nur bewältigen, wenn wir nach allen Seiten hin das offene Gespräch suchen.
    Sie wissen, daß die Bundesregierung inzwischen mehrere Gespräche mit den Repräsentanten der großen Gruppen geführt hat. Es ist sicher richtig, daß wir bisher noch nicht über eine allgemeine Aussprache hinausgekommen sind. Aber, meine
    Damen und Herren, ich bin deswegen keineswegs enttäuscht. Es kommt doch zunächst darauf an, bei allen die Einsicht in die wirtschaftlichen Notwendigkeiten zu vertiefen und das Mißtrauen abzubauen. Wir haben eine Wirtschafts- und Sozialordnung mit freier Unternehmerentscheidung und Autonomie der Tarifpartner. Die lohn- und preispolitischen Entscheidungen können und sollen deshalb nicht in solchen Gesprächen gefällt werden. Hier können nur die Möglichkeiten und Konsequenzen aufgezeigt und besprochen werden. Bundesregierung und Sachverständigenrat haben in dem letzten großen Gespräch allen Beteiligten unsere gesamtwirtschaftliche Lage und ihre Gefahren deutlich vor Augen geführt. Niemand kann heute mehr behaupten, nicht genügend auf den Ernst der Situation und die Konsequenz weiterer Preis- und Kostensteigerungen hingewiesen worden zu sein. Dabei geht es nicht in erster Linie um Ziffern und Zahlen, denn damit allein wird nichts entschieden. Es geht um Einsichten und entsprechende Entscheidungen.
    Ich lege aber Wert auf folgende Feststellung: Die Bundesregierung lehnt quantitative Orientierungshilfen für Lohnentscheidungen ab, die eine Preissteigerungsrate vorwegnehmen. Die Übernahme solcher Leitlinien, wie der Sachverständigenrat sie vorgeschlagen hat, würde dem von ihm selbst verurteilten „Rechnen mit der Inflation" weiteren Vorschub leisten. Eine Inflationsrate würde sofort zur Untergrenze für alle Forderungen genommen werden, gleichgültig wie die Situation in dem jeweiligen Bereich auch aussehen mag. Der Erfolg der Stabilisierungsaktion wäre damit von vornherein zum Scheitern verurteilt. Im Ziel sind wir uns mit dem Sachverständigenrat vollends einig, aber wir sollten dieses Ziel direkt ansteuern und eine Orientierung aller — auch der Tarifpartner — an den realen Möglichkeiten fordern.
    In der Öffentlichkeit ist es manchmal so gedeutet worden, als habe der Sachverständigenrat die Gewerkschaften aus ihrer Mitverantwortung für die Stabilität weitgehend entlassen. Ich bin nicht dieser Meinung. Gewiß sind die Aussagen des Gutachtens über die Lohnpolitik der Gewerkschaften besonders vorsichtig und zurückhaltend formuliert. Aber es ist auch nicht jeder so unempfindlich gegenüber der Kritik, wie es die Bundesregierung sein muß. Nicht jeder hat eben die permanente Schule dieses Parlaments. Und nicht jeder, der gern kritisiert, läßt sich selber gern kritisieren.

    (Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Hört! Hört!)

    Ich möchte hier klar herausstellen, daß Tarifautonomie und unternehmerische Freiheit — die beide ein unverzichtbares Stück unserer Demokratie sind — ein hohes Maß an Verantwortungsbewußtsein für das Ganze erfordern. Ohne Vernunft und Besinnung auf beiden Seiten ist der Weg in die Instabilität oder den gesetzlichen Zwang unausweichlich. Ich habe die Zuversicht, daß wir alle den Weg des vernünftigen Ausgleichs gehen.
    . Meine Damen und Herren! Die Entwicklung unserer Handels- und Zahlungsbilanz im vergangenen Jahr hat die außenwirtschaftliche Konsequenz des binnenwirtschaftlichen Ungleichgewichts deutlich



    Bundesminister Schmücker
    gezeigt. Wenn man sich die einzelnen Posten unserer Zahlungsbilanz ansieht, so besteht kein Zweifel, daß ein Handelsbilanzüberschuß von 1,2 Milliarden DM für den Ausgleich der Zahlungsbilanz nicht ausreicht. Zum Ausgleich unserer — vor allem wegen der Auslandstouristik — strukturell defizitären Dienstleistungsbilanz und zum Ausgleich für die hohen Übertragungen der Gastarbeiter in ihre Heimatländer zur Sicherung des wirtschaftspolitisch notwendigen Kapitalexports und nicht zuletzt zur Sicherung der hohen gesamtpolitischen Leistungen brauchen wir einen Außenhandelsüberschuß beträchtlicher Größenordnung. Vorbedingung dafür ist eine leistungsstarke und eine bei stabilem Geldwert stetig expandierende deutsche Wirtschaft, die zu Hause und auf allen Märkten konkurrenzfähig ist.
    Den fünf Partnern der EWG ergeht es nicht anders. Die durch den Außenhandel erzwungene Arbeitsteilung wird in allen Ländern wechselnde — ich wiederhole: wechselnde — Spezialisierungen zur Folge haben. Ich warne aber davor, Erkenntnisse, die zu irgendeinem Zeitpunkt zu Recht gefunden worden sind, für unumstößlich zu halten. So halte ich beispielsweise die Vorstellung für überholt, daß Frankreichs EWG- Zukunft allein in der Agrarwirtschaft liege und Deutschland nur im industriellen Bereich Chancen habe. Frankreich macht bedeutende industrielle Anstrengungen, und es ist uns allen nicht entgangen, daß die deutsche Landwirtschaft bedeutende Fortschritte erzielt. Ich ziehe daraus die Schlußfolgerung, daß alle Staaten mit einer modernen Wirtschaft in einen liberalen Außenhandel drängen.
    Es ist darum auch falsch, die Kennedy-Runde für eine Art Steckenpferd der deutschen Wirtschaftspolitik zu halten. Nach meiner festen Überzeugung sind ausnahmslos alle Länder auf ein Gelingen dieser Konferenz angewiesen. Es wäre darum gut, wenn niemand sich einbilden würde, daß es bei der Kennedy-Runde etwa darum ginge, einem anderen Gefälligkeiten zu erweisen. Es geht um die Beseitigung der internationalen Handelshemmnisse; es geht damit um Vorteile für jeden. Ich hoffe sehr, daß dieser Standpunkt sich auch in Brüssel durchsetzen wird. Ich bin sehr dankbar dafür, daß alle Fraktionen des Deutschen Bundestages sich so nachdrücklich für ein Gelingen der Kennedy-Runde einsetzen, und ich hoffe sehr, daß diese Zustimmung auch dann durchgehalten wird, wenn es binnenwirtschaftlich vorübergehend Schwierigkeiten geben sollte.
    Gestern hat der EWG-Ausschuß für mittelfristige Wirtschaftspolitik seit dem 18. Juni 1965 erstmals wieder in voller Runde getagt. Er ist dabei, das erste Programm für die Zeit bis 1970 zu entwerfen. Die konjunktur- und währungspolitische Zusammenarbeit hatte in Brüssel bereits einen bedeutenden Platz gewonnen. Wir werden uns bemühen, dieser Zusammenarbeit möglichst schnell ihre überragende Bedeutung zurückzugeben. Die Verflechtung innerhalb der EWG hat zur Folge, daß die Entwicklungen des einen Landes schnell auf die Partnerländer übergreifen, und das gilt im Guten wie im Bösen. Darum ist die Koordinierung so vordringlich. Aber die sechs EWG-Partner sollten auch eine gemeinsame Linie in ihrer gesamten Handels- und Währungspolitik gegenüber Drittländern finden. Uns drohen zwar im Augenblick von der Außenwirtschaft her keine Gefahren für die Stabilität, aber das Bild kann sich sehr, sehr rasch wandeln.
    Ohne einen besonderen Schutz gegen den international wirkenden Inflationsbazillus können Stabilität und Geldwert auf die Dauer nicht gesichert werden. Die währungspolitischen Verhandlungen im Rahmen der Zehnergruppe haben eine wichtige Phase erreicht. Wir fragen uns, wie Ungleichgewichte in der Zahlungsbilanz vermieden oder wenigstens schneller beseitigt werden können.
    Wir dürfen aber nicht übersehen, daß es noch ein zweites Problem gibt, nämlich das der Ausweitung der internationalen Liquidität. Ob wir die Liquiditätsfrage für vorrangig halten oder nicht, ist zweitrangig. Das Thema steht auf der Tagesordnung, und wir müssen uns jetzt mit diesem Thema auseinandersetzen. Die zentrale wirtschaftspolitische Frage dabei ist: Wie können wir sicherstellen, daß die Welt von den Möglichkeiten, neue Währungsreserven zu beschaffen, einen weisen, zurückhaltenden Gebrauch macht? Vieles spricht dafür, die Antwort im Rahmen der bestehenden und bewährten internationalen Währungsinstitutionen zu suchen. Aber auch dieser Weg verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Disziplin. Das gilt auch für die festen Wechselkurse, an denen wir um der Integration und einer möglichst hohen Intensität der außenwirtschaftlichen Beziehungen willen festhalten.
    Wir wissen, daß ohne eine solche Disziplin unser Konzept in Gefahr gerät. Es bleibt uns also nur — ich wiederhole es — das unentwegte Bemühen um erfolgreiche internationale Anstrengungen. Es gibt leider keinen leichteren Weg, weil es keine große Einzelaktion gibt, die uns all die wünschenswerten Voraussetzungen auf einmal bescheren und bewahren könnte. Die Bundesregierung unterzieht sich dieser mühevollen Aufgabe und läßt sich durch Schwierigkeiten nicht entmutigen. Jahr um Jahr hat der Leitgedanke „Wirtschaftswachstum bei stabilen Verhältnissen" international mehr Anhänger gefunden. Die Bundesregierung ist sicher, daß der von ihr vertretene Leitgedanke ausnahmslos allen Ländern nützlich ist. Für unser eigenes Land erkennen wir fast jeden Tag aufs neue, daß Deutschlands Stärke in seiner Wirtschaft liegt. Entsprechend sollten wir handeln. Nur mit einer starken Wirtschaft, die Stabilität und Fortschritt sichert, können wir Politik machen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)