Rede von
Dr.
Hans-Christoph
Seebohm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Bundesregierung hat bereits im Jahre 1957 Richtlinien für die örtliche Untersuchung der Straßenverkehrsunfälle herausgegeben. Diese Richtlinien dienen der systematischen Erfassung der Unfallschwerpunkte. Auswertungen der danach jeweils durchgeführten Unfalluntersuchungen geben den Verkehrsbehörden wertvolle Hinweise für verkehrsregelnde Maßnahmen und der Polizei für den zweckmäßigen Einsatz ihrer Kräfte.
Die obersten Straßenbaubehörden der Länder verwalten die Bundesstraßen im Auftrag des Bundes. Die Ergebnisse der Unfallauswertungen werden von ihnen beim Neubau und beim Ausbau der Bundesstraßen berücksichtigt. Dabei erforderliche zusätzliche Maßnahmen werden in engem Einvernehmen zwischen dem Bundesminister für Verkehr und der jeweils zuständigen obersten Straßenbaubehörde des Landes geprüft und im Rahmen des Möglichen beschleunigt durchgeführt. Für die Bauwürdigkeit einer Maßnahme ist daneben natürlich auch der Verkehrsbedarf von besonderer Bedeutung. Zur Beurteilung darf allerdings nicht außer acht gelassen werden, daß die Mängel im Straßenbau nur einen relativ geringen Anteil an den Unfällen überhaupt haben. Die Masse der Unfälle wird von den Verkehrsteilnehmern selbst durch ihr nicht verkehrsgerechtes Verhalten verursacht.
Im Straßenbau-Haushalt des Bundes sind erhebliche Mittel enthalten, die für zusätzliche Maßnahmen wie z. B. die Beseitigung von neu erkannten oder inzwischen bekanntgewordenen örtlichen Unfallschwerpunkten vorgesehen sind.
Eine Verlagerung der für den Autobahnneubau bereitzustellenden Mittel auf Bundesstraßen ist deshalb nicht erforderlich. Auch ist der Autobahnneubau wegen der Kürzung der Mittel und der bekannten Schwierigkeiten auf dem Kapitalmarkt in seiner Baudurchführung ohnehin stark behindert, während der Bundesstraßenanteil aus dem Bundeshaushalt voll bedient wird.