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ID0502002700

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    Deutscher Bundestag 20. Sitzung Bonn, den 11. Februar 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 817 A Überweisung eines Berichts der Bundesregierung an den Gesundheitsausschuß 817 A Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Vierzigste und Einundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Drucksachen V/138, V/279, V/139, V/277) 817 B Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste (Drucksachen V/137, V/278) 817 B Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Erste, Vierte und Sechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Drucksachen V/149, V/280, V/150, V/281, V/151, V/282) 817 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen über die Neunte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste (Drucksachen V/157, V/283) 817 D Fragestunde (Drucksachen V/251, V/263) Fragen des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Standortübungsplatz im Naturpark Kottenforst und bei Heimerzheim von Hassel, Bundesminister . . 818 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 818 C Dr. Effertz (FDP) 819 B Dr. Verbeek (CDU/CSU) 819 D Lemper (SPD) 820 A Frage des Abg. Merten: Feststellung der Tauglichkeit von Wehrpflichtigen bei der Musterung von Hassel, Bundesminister . . . 820 B Dr. Tamblé (SPD) 820 C Felder (SPD) 821 A Büttner (SPD) 821 C Fragen des Abg. Merten: Feststellung und Behandlung von Zukkerkrankheit durch Ärzte und Sanitätsdienst der Bundeswehr — Tod des Bundeswehrsoldaten Ohlhoff von Hassel, Bundesminister . . . 822 A II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Februar 1966 Fragen des Abg. Ollesch: Einberufungstermin für wehrpflichtige Abiturienten von Hassel, Bundesminister . . . 822 B Moersch (FDP) . . . . . . . 822 D Dichgans (CDU/CSU) 823 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 823 B Fragen des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Suspendierung von Soldaten wegen Beteiligung an einer Gründungsversammlung des „Stahlhelm" in Bergzabern von Hassel, Bundesminister . . . 823 C Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) 824 A Cramer (SPD) 824 C Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 825 A Dr. Schäfer (SPD) 825 B Dr. Müller (München) (SPD) . . 825 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 826 A Frage des Abg. Schultz (Gau-Bischofsheim) : Anlage eines Gehweges neben der Ingolstädter Landstraße bei Schleißheim von Hassel, Bundesminister . . . 826 B Schultz (Gau-Bischofsheim) (FDP) . 826 C Frage des Abg. Baron von Wrangel: Ausbau der B 208 von Bad Oldesloe nach Ratzeburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 826 D Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 827 A Sänger (SPD) . . . . . . . . . 827 B Frage des Abg. Strohmayr: Verkehrszeichen aus rückstrahlendem Material zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 827 D Strohmayr (SPD) 827 D Fragen des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern): Berücksichtigung von Unfallschwerpunkten auf Bundesstraßen bei der Straßenplanung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 828 A Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) . 828 D Fragen des Abg. Picard: Behinderung des Verkehrs auf den Autobahnen durch Fahrzeugkolonnen der verbündeten Streitkräfte Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 829 D Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 830 A Fragen des Abg. Dr. Miessner: Besteuerung von Jubiläumszuwendungen 830 C Nächste Sitzung 830 D Anlage 831 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 20. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Februar 1966 817 20. Sitzung Bonn, den 11. Februar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 8.58 Uhr
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    Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Aigner * 11.2. Arendt (Wattenscheid) 11. 2. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 11.2. Dr. Arnold 11. 2. Bading 7. 3. Dr. Barzel 19. 2. Prinz von Bayern 11.2. Frau Berger-Heise 18. 2. Berlin 18. 2. Blachstein 12. 2. Blank 12. 2. Blume 11.2. Blumenfeld 11. 2. Burger 10. 4. Dr. Dehler 11.2. Diebäcker 11.2. Ehnes 11.2. Eisenmann 11. 2. Frau Dr. Elsner 11.2. Dr. Emde 11. 2. Erler 15. 2. Faller 6. 3. Figgen 28. 2. Frieler 11. 2. Fritz (Wiesbaden) 31. 3. Frau Funcke (Hagen) 11. 2. Frau Geisendörfer 11. 2. Dr. Geißler 11. 2. Gewandt 11. 2. Gibbert 18. 2. Dr. Gleissner 11.2. Graaff 18. 2. Haage (München) 11. 2. Haehser 11. 2. Hahn (Bielefeld) * 11.2. Hamacher 12. 2. Hellenbrock 11. 2. Horten 11. 2. Illerhaus * 11.2. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Jacobi (Köln) 11. 2. Josten 19. 2. Klein 5. 3. Klinker 11. 2. Dr. Koch 11.2. Frau Krappe 28. 2. Kühn (Hildesheim) 11. 2. Lemmer 12. 2. Lemmrich 11.2. Liedtke 8. 3. Lücker (München) * 11. 2. Majonica 11.2. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 12. 2. Merten 12. 2. Metzger * 11. 2. Missbach 18. 2. Dr. Morgenstern 18. 2. Müller (Aachen-Land) * 11. 2. Dr. Müller-Emmert 11. 2. Neemann 15. 2. Paul 11.2. Dr.-Ing. Philipp 11. 2. Picard 11.2. Dr. Preiß 11. 2. Ramms 11.2. Rasner 11.2. Richarts 11. 2. Dr. Ritz 11.2. Rollmann 11. 2. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 11. 2. Schlee 11.2. Schmitt (Lockweiler) 11.2. Seifriz 11.2. Dr. Serres 11.2. Dr. Staratzke 11.2. Stein (Honrath) 11.2. Strauß 11.2. Frau Strobel 12. 2. Struve 11.2. Dr. Süsterhenn 14. 2. Urban 18. 2. Wendelborn 11.2. Wieninger 11. 2. Dr. Wilhelmi 12. 2. Frau Dr. Wolf 12. 2.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hubert Lemper


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Bundesminister, da die im Zusammenhang mit dem neuen Schießplatz gestellten Fragen nach dem Motto „Heiliger Florian ..." gestellt wurden, darf ich fragen, ob man derartige Anlagen nicht grundsätzlich aus Erholungsgebieten herauslassen und statt dessen rein militärische Gebiete wie z. B. das Gelände um die Burg Vogelsang nehmen sollte; oder ist das Gebiet um die Burg Vogelsang belgisches Territorium?


Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

(belgischen Streitkräften zur Verfügung gestellt ist. Die belgischen Streitkräfte haben genauso wie die deutschen, die britischen, die holländischen, die französischen, die amerikanischen, die kanadischen Streitkräfte die Pflicht, irgendwo ihre Manöver und Übungen abzuhalten. Für diesen Zweck ist Vogelsang den Belgiern zur Verfügung gestellt. Im vergangenen Jahr bin ich dort gewesen und habe mit den belgischen Behörden die eine oder andere Frage besprochen, die aus lokaler Sicht vorgetragen worden ist — ob man dieses oder jenes an Erleichterungen, z. B. an Sonnund Feiertagen, für das Publikum durchführen könnte. Vogelsang liegt aber von Bonn so weit entfernt, daß es für die hier stationierten deutschen Einheiten nicht in Betracht kommt. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage XI/7 des Herrn Abgeordneten Merten auf: Ist dafür Vorsorge getroffen, daß bei der Musterung der Wehrpflichtigen den Musterungsärzten die personellen und technischen Voraussetzungen zur Verfügung gestellt werden, um die Tauglichkeit der Wehrpflichtigen mit neuzeitlichem Gerät, geschultem Hilfspersonal und modernen Methoden feststellen zu können? Abgeordneter Merten ist nicht im. Saal. Wer übernimmt die Frage? — Herr Dr. Tamblé. Bitte schön, Herr Bundesminister. von Hassel, Bundesminister der Verteidigung. Es ist Vorsorge .getroffen, daß die Wehrpflichtigen vor ihrem Erscheinen vor idem Musterungsausschuß auf ihre geistige und körperliche Tauglichkeit eingehend ärztlich untersucht werden. Das Wehrpflichtgesetz schreibt vor, daß die Untersuchungen dem Stand der ärztlichen Wissenschaft entsprechen, daß sie für die Beurteilung der Tauglichkeit des Wehrpflichtigen für den Wehrdienst notwendig sind und im Rahmen einer Reihenuntersuchung durchgeführt werden können. In einem Votum vom 9. Juli 1964 hat der Wissenschaftliche Beirat für das Sanitätsund Gesundheitswesen beim Bundesminister der Verteidigung Den Musterungsärzten steht das erforderliche Hilfspersonal und das notwendige Gerät zur Verfügung, was nicht ausschließt, daß in dem einen oder anderen Fall noch Gerät hinzugefügt werden muß. Darüber hinaus haben die Musterungsärzte in unbeschränktem Umfang die Möglichkeit, in allen Zweifelsfällen den Wehrpflichtigen zu einer fachärztlichen Untersuchung zu überweisen oder ihn — mit seiner Zustimmung — zu einer stationären Untersuchung in ein Bundeswehrlazarett einzuweisen. Im übrigen habe ich bereits mit Erlaß vom 16. Dezember 1963 angeordnet, daß die Musterungsuntersuchung dadurch intensiviert wird, daß pro Tag nicht mehr 35, sondern nur 25 Wehrpflichtige untersucht werden; nicht zur Entlastung des Arztes, sondern um die Untersuchung sorgfältiger durchführen zu können. Eine Zusatzfrage. Herr Minister, können Sie mir sagen, welche Verbesserungen personeller Art und welche Verbesserungen auf medizinisch-technischem Gebiet seit 1964 beispielsweise vorgenommen worden sind? Die Antwort kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht geben. Wir haben seinerzeit sowohl im Verteidigungsausschuß als auch im Haushaltsausschuß im Zusammenhang mit der Abschaffung des Losverfahrens bei der Auswahl der Wehrpflichtigen vorgetragen, daß wir das Losverfahren verlassen und zu einem neuen System kommen, das eine gründliche ärztliche Untersuchung und eine entsprechende Eignungsprüfung vorsieht. Wir haben für diese beiden Komplexe — ärztliche Untersuchung und Eignungsprüfung — eine Zahl von neuen Planstellen angefordert, und zwar sowohl für die ärztliche Seite mit Hilfskräften als auch für die Untersuchungsgruppen, d. h. Psychologen und was dazu gehört. Ich kann Ihnen im Augenblick nicht sagen, um wie viele Planstellen es sich handelt. Ich würde sagen — aber nageln Sie mich bitte auf diese Zahl nicht fest —, daß wir etwa 200 derartige qualifizierte Stellen neu angefordert haben. Im gleichen Atemzug ist für diese so personell verstärkten Einrichtungen auch die materielle Beschaffung eingeleitet worden. Sie ist meines Wissens im wesentlichen abgeschlossen. Es können noch irgendwelche Reste sein, die noch nicht geliefert sind, aber im großen und ganzen ist das abgeschlossen. Ich bin aber bereit, Ihnen dazu noch eine schriftliche Antwort zu geben, falls Sie, Herr Kollege, darauf besonderen Wert legen. Zweite Zuzusatzfrage. Herr Minister, glauben Sie, daß die Verordnung, in der Sie die Zahl von 35 auf 25 herabgesetzt haben, überall eingehalten wird? Ich gehe davon aus, daß Weisungen des Verteidigungsministeriums durchgeführt werden. Wenn man unten feststellt, daß es z. B. dort bei 35 bleibt, dann werden die unten Betroffenen sehr rasch sich selber sagen: Hier ist das noch nicht in Ordnung. Herr Abgeordneter Felder zu einer weiteren Zusatzfrage. Herr Minister, können Sie mir sagen, ob sich die Arbeitsbedingungen der Bataillonsärzte im Hinblick vor allem auf die Zurverfügungstellung entsprechend geschulter Schreibkräfte in der letzten Zeit wesentlich verbessert haben, und sind Ihnen Klagen junger Offiziere in einem Standort bekannt, die von „weicher Welle" sprechen, weil Ihr Ministerium dankenswerterweise den 2000-m-Testlauf der Rekruten untersagt hat? Die Klagen der jungen Offiziere sind mir bekannt. Daß zuweilen von „weicher Welle" geredet wird, ist ganz unbestreitbar. Aber den Einzelfall, den Sie nennen, kann ich Ihnen nicht bestätigen. Der erste Teil Ihrer Frage berührt das Gebiet der Arbeitsfähigkeit der Bataillonsärzte. Vom Material her ist dort sicher nicht viel auszusetzen. Vom Personellen her haben wir die ganz große Schwierigkeit, nicht genügend Betaillonsärzte, d. h. Sanitätsoffiziere zu bekommen. Der Zuwachs an Sanitätsoffizieren und damit die Verringerung des Fehl ist immer noch unzureichend. Das Verteidigungsministerium hat in ganz enger Zusammenarbeit mit unserem eigenen hockqualifizierten Wissenschaftlichen Beirat für die ganzen Fragen des Sanitätswesens und auch im Zusammenhang mit den standesärztlichen Organisationen sehr viele Diskussionen geführt, bisher aber keine einzige Anregung bekommen, die uns in diesem Engpaß personeller Besetzung des Sanitätskorps die Dinge erleichtert hätte. Zweite Zusatzfrage. Herr Minister, ist es richtig, daß — um nur ein Beispiel zu nennen — z. B. im Standort Wildflecken wegen der Erkrankung des dortigen Oberstabsarztes neben ihm ein Vertragsarzt eingesetzt ist, wobei das Bataillon vierteljährlich 750 Rekruten erhält und die Belegstärke neben dem Übungsplatz und den übenden Truppen mindestens 800 Mann umfaßt? Es kann sein, daß in Wildflecken oder auch in anderen Standorten vorübergehend derartige Engpässe auftreten. Aber, Herr Kollege, Sie wissen ganz genau, daß der Ärztemangel überall besteht. Den Ärztemangel haben nicht nur wir im Sanitätsoffizierskorps der Bundeswehr, den Ärztemangel haben Sie in jedem Krankenhaus, in jeder sonstigen Einrichtung etwa der Länder, der Verbände und der Gemeinden. Sie haben überall den gleichen Engpaß. Den kann ich auch alleine nur auf lange Frist beseitigen. Dazu gibt es eine Fülle von Maßnahmen, die in einer Fragestunde vorzutragen die ganze Fragestunde konsumieren würde. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Büttner. Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß der Mangel an Sanitätsoffizieren verhältnismäßig am größten ist und daß dieser Mangel u. a. durch eine grundsätzliche Änderung in der Besoldung behoben werden könnte? Der erste Teil der Frage ist mir selbstverständlich bekannt. Den Mangel an Sanitätsoffizieren kenne ich. Im übrigen habe ich selber unlängst eine derartige Einrichtung als Patient drei Wochen lang aufsuchen können. Ich kenne die Situation dort. Die Frage nach der Besoldung, Herr Kollege, ist nicht lediglich an den Verteidigungsminister zu richten, sondern eine Frage des öffentlichen Dienstes schlechthin. Wenn wir die Besoldung der Ärzte wesentlich verbessern, kommen sofort Präzedenzfälle in den Ländern, Städten, Kreisen und Gemeinden. Es kommen sofort die Auswirkungen auch in anderen Teilen des höheren Dienstes. Dennoch bemühen wir uns um Abhilfen; aber das kann ich nicht allein, das kann ich nur mit der ganzen Bundesregierung und mit den Ländern gemeinsam tun, auch nicht isoliert für einen Bereich, sondern nur für den gesamten Bereich. Herr Abgeordneter Büttner zu einer zweiten Zusatzfrage. Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, daß durch eine Änderung der Besoldung z. B. in den Vereinigten Staaten und in England der beklagenswerte Fehlbestand sehr schnell behoben worden ist? Das ist mir bekannt. Jedoch kann die Regierung der Vereinigten Staaten mit anderen finanziellen Maßstäben messen als die Bundesregierung. Keine weiteren Zusatzfragen. Vizepräsident Frau Dr. Probst Ich rufe die Frage XI/8 des Herrn Abgeordneten Merten auf: Wie beurteilt die Bundesregierung den Bericht in dem Magazin „Der Spiegel" vom 31. Januar 1966, Seite 32, über den Tod des zuckerkranken Bundeswehrsoldaten Ohlhoff? Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Dr. Tamblé übernommen. Gestatten Sie mir, daß ich die beiden Fragen gemeinsam beantworte, weil sie in einem Sachzusammenhang stehen. Sind Sie einverstanden? — Dann rufe ich ferner die Frage XI/9 des Herrn Abgeordneten Merten auf: Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die Bundeswehrärzte und die technischen Einrichtungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr so vorzubereiten, daß Fälle von Zuckerkrankheit sofort erkannt und entsprechend behandelt werden können? Bitte, Herr Minister. Der von dem Fragesteller erwähnte Artikel in der Zeitschrift „Der Spiegel" ist die Darstellung der Verhandlung vor einem Strafgericht. Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Ich sehe mich deshalb zur Zeit nicht in der Lage, mich zur Sache zu äußern. Nach Vorliegen des rechtskräftigen Urteils wird über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu entscheiden sein. Ich habe aber bereits veranlaßt, daß der angeklagte Sanitätsoffizier eine Tätigkeit erhalten hat, in der er mit der Behandlung oder Untersuchung von Patienten nicht befaßt ist. Auf die Frage hinsichtlich der Diagnose und der Behandlung von Zuckerkrankheiten darf ich folgendes antworten. Die Untersuchung von Zuckerkrankheit ist ein einfaches Verfahren. Das Anzeichen von Zuckerkrankheit kann sofort erkannt werden. Gegebenenfalls kann dann eine zusätzliche fachärztliche Untersuchung veranlaßt werden. Der tragische Tod des Soldaten Ohlhoff ist nicht auf das Fehlen von technischen Einrichtungen zurückzuführen, sondern auf Unterlassungen, deren Beurteilung mir — ich darf es wiederholen — wegen des schwebenden Strafverfahrens zur Zeit nicht möglich ist. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage XI/10 des Herrn Abgeordneten Ollesch auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß wehrpflichtigen Abiturienten im Gebiet der Wehrbereichsverwaltung Stuttgart, denen ursprünglich erklärt wurde, sie hätten mit einer Einberufung zum 1. April 1966 zu rechnen, nunmehr eröffnet wird, sie könnten frühestens zum 1. Oktober 1966 einberufen werden? Die Frage wird von dem Abgeordneten Moersch übernommen. Ich darf auch hier anregen, daß die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Ollesch gemeinsam beantwortet werden, weil sie zusammengehören. Sind Sie einverstanden? — Dann rufe ich weiter die Frage XI/11 des Herrn Abgeordneten Ollesch auf: Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die nachteiligen Folgen des für die durch das in Frage XI/10 geschilderte Verfahren Betroffenen eintretenden Zeitverlustes — ein Studium nur im Sommersemester ist zumeist weder möglich noch sinnvoll — zu vermeiden? Bitte, Herr Minister! Den wehrpflichtigen Abiturienten wird bei der Musterung mündlich mitgeteilt, daß sie mit einer Einberufung zum 1. April oder zum 1. Oktober rechtnen können. Die Wehrbereichsverwaltung V in Stuttgart hat auf Rückfrage fernschriftlich berichtet, daß auch in diesem Bereich nicht anders verfahren wird. Sie kann nicht ausschließen, daß in Einzelfällen mißverständliche oder unrichtige Auskünfte an Wehrpflichtige erteilt sein könnten. Es sind ihr jedoch solche Fälle nicht bekannt. Im übrigen haben alle Abiturienten, die im Vorjahr gemustert worden sind, bis Januar 1966 eine schriftliche Mitteilung erhalten, wenn sie nicht zum 1. April, sondern zum 1. Oktober 1966 einberufen werden. Zur zweiten Frage. Die frühzeitige Unterrichtung der Abiturienten über ihren Einberufungstermin stellt sicher, daß sie rechtzeitig Dispositionen treffen und ihr Studium im Sommersemester aufnehmen können. Der Herr Präsident der Rektorenkonferenz — mit der Rektorenkonferenz haben wir dieses Thema sehr eingehend behandelt — hat anerkannt, daß nach Lage der Sache gegen dieses Verfahren nichts einzuwenden sei. Ich bin der Meinung, daß ein Semester, das vor dem Wehrdienst absolviert wird, nicht verloren ist. Das erste Semester dient in der Regel der Einführung in das Studium. Es wird hauptsächlich an dem einzelnen Studenten liegen, was er daraus zu machen versteht. Eine Zusatzfrage. Herr Minister, sehen Sie nicht eine Möglichkeit, grundsätzlich zu erreichen, daß Abiturienten sofort nach Ableistung des Abiturs eingezogen werden, zumal die von Ihnen geäußerte Meinung über das nicht verlorene Semester nicht unbedingt den Bemühungen um die Straffung des Studiums entspricht? Ich darf darauf verweisen, Herr Abgeordneter, daß im vergangenen Jahr fast zur gleichen Zeit dieses Thema hier in einer Fragestunde behandelt worden ist. In seiner Antwort hat Herr Staatssekretär Gumbel am 19. Februar 1965 dazu eingehend Stellung genommen. Aus dieser Stellungnahme ergibt sich, Herr Kollege, daß es bei den begrenzten Ausbildungsmöglichkeiten, die wir haben, leider nicht möglich ist, die Abiturienten zu einem Zeitpunkt unmittelbar nach dem Abitur einzuberufen. Ich glaube, Sie stimmen mit mir darin überein, daß wir möglichst alle Abiturienten, die gesund und geeignet sind, zum Wehrdienst einziehen, daß wir also Bundesminister von Hassel nicht, wie wir es noch vor drei oder vier Jahren getan haben, nur einen kleinen Kreis einziehen. Aus einem staatspolitischen Prinzip heraus sollte möglichst jeder Abiturient seinen Wehrdienst zu leisten haben. Dabei entstehen dann jene Schwierigkeiten, die ich Ihnen eben geschildert habe. Sie liegen darin, daß wir keine größere Ausbildungskapazität haben, sie aber auch für die Abiturienten nicht schaffen können. Denn Sie werden mit mir auch darin übereinstimmen, daß man nicht eigene Ausbildungskapazitäten nur für den angehenden akademischen Nachwuchs haben soll, sondern daß man die jungen Menschen, ob sie Abiturienten oder Nichtabiturienten sind, in einer Ausbildungseinheit zusammenfassen soll. Zweite Zusatzfrage. Herr Minister, ist bereits die Frage bei Ihnen geprüft worden, wie die Dinge geregelt werden sollen, wenn es uns gelingt, die Frage des Beginns und des Endes des Schuljahres zu klären? Dann wird es noch schwieriger als heute. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dichgans. Herr Minister, wieviel Prozent der Abiturienten werden nach Ihrer Schätzung gegen ihren Willen erst verspätet eingezogen? Die Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, Herr Kollege, aber es ist so, daß sich diese Abiturienten bzw. ihre Väter dann relativ rasch an den Verteidigungsminister wenden mit der Bitte, zu helfen, damit der Sohn doch frühzeitig eingezogen wird. Darüber gibt es einen gewissen Schriftwechsel, der aber keinen übergroßen Umfang hat. Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dichgans. Herr Bundesminister, halten Sie es nicht für möglich, bei den Wehrbereichen die Einziehung so zu organisieren, daß der Apriltermin vorzugsweise den Abiturienten vorbehalten wird und die Übrigen Termine für Berufe genommen werden, bei denen der Termin nicht so wichtig ist wie bei den künftigen Studenten? Das geschieht bereits. Herr Abgeordneter Schultz, erste Zusatzfrage. Schultz Ich teile diese Auffassung, weil ich selber danach handele. Keine weitere Zusatzfrage? — Dann rufe ich die Frage XI/12 des Abgeordneten Schultz auf: Welche rechtlichen Voraussetzungen lagen für die Suspendierung vom Dienst von Soldaten vor, die sich an einer Grundungsversammlung des „Stahlhelm" in Bergzabern beteiligt haben? Bitte, Herr Bundesminister! Darf ich ,die beiden Fragen des Abgeordneten Schultz im Zusammenhang beantworten? Dann rufe ich noch die Frage XI/13 des Abgeordneten Schultz auf: Ist mit einer Anklage wegen Angriffs auf die bestehende demokratische Ordnung oder Staatsgefährdung auf Grund der in Frage XI/12 genannten Vorgänge zu rechnen? Des Dienstes enthoben wurde lediglich einer der Soldaten, die bei der Gründungsversammlung der Ortsgruppe des „Stahlhelm" in Bergzabern zugegen waren. Es handelt sich dabei um den 27jährigen Feldwebel Benitz, der als Schirrmeister dem Fernmeldebataillon 768 angehört. Benitz war kommissarisch eingesetzter Ortsgruppenführer des „Stahlhelm" in Bergzabern. Feldwebel Benitz hielt auf dieser Versammlung eine vom Blatt abgelesene Einführungsrede, in der unter anderem angeführt wurde, daß sich der deutsche Frontsoldat zwar in das Staatswesen einzugliedern habe, dabei aber nicht „im Sumpf der parlamentarischen Korruption" versinken dürfe. Wegen dieser und ähnlicher Äußerungen hat der Bataillonskommandeur dem Feldwebel Benitz nach § 22 ,des Soldatengesetzes verboten, seinen Dienst auszuüben, weil zwingend angenommen werden mußte, daß das Vertrauen der Benitz unterstellten Soldaten zu ihm als militärischen Vorgesetzten erschüttert war. Zur zweiten Frage: Nach den mir vorliegenden Unterlagen sind wegen des Vorfalles in Bergzabern sowohl von der örtlich zuständigen Polizei als auch vom Landesamt für Verfassungsschutz RheinlandPfalz Ermittlungen eingeleitet worden. Ob diese Ermittlungen zu einer Anklageerhebung wegen Verletzung strafrechtlicher Tatbestände führen werden, kann nur von ,der zuständigen Staatsanwaltschaft beurteilt werden. Im übrigen hat der hier für die Einleitung disziplinargerichtlicher Verfahren zuständige Befehlshaber der territorialen Verteidigung die Aufnahme disziplinargerichtlicher Vorermittlungen angeordnet. Dieses Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Herr Abgeordneter Schultz zu einer Zusatzfrage. Schultz Die Frage, Herr Abgeordneter, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich bin bereit, dies klären zu lassen. Er ist vom Dienst suspendiert, tut also im Dienst nichts. Aber ob er auf seiner Stube sitzt oder zu Hause ist, weiß ich nicht. Herr Abgeordneter Schultz zu einer zweiten Zusatzfrage, bitte! Schultz Herr Kollege Schultz, lassen Sie mich dazu zweierlei sagen. Erstens. Die mir bisher vorliegenden Berichte der Organe der Landespolizei oder der Bundeswehr sind nicht völlig identisch. Es gibt Unterschiede in der Darstellung, die die Dinge gravierend oder weniger gravierend erscheinen lassen. Zweitens. Ich reagiere hart — ich glaube, daß ich mich da eigentlich mit dem ganzen Hohen Haus in Übereinstimmung befinde —, wenn in der Bundeswehr Rechtsradikalismus oder Linksradikalismus auftaucht. Ich bin nicht bereit, als der für die Bundeswehr verantwortliche Minister derartige Strömungen zuzulassen. Wenn ein Mann eine solche Rede hält, dann ist es mir völlig gleichgültig, ob er Zugführer oder Schirrmeister oder Funkmeister ist. Herr Abgeordneter Schultz zu einer weiteren Zusatzfrage, bitte! Schultz Aber meinen Sie nicht, Herr Minister, daß es sich auch darum handeln kann, daß Dinge dramatisiert werden, Herr Abgeordneter, ich habe im ersten Teil meiner Antwort ja angedeutet, daß die Berichte, die uns vorliegen, unterschiedlich sind. Die einen sind gravierender in der Aussage als die anderen. Das muß genau untersucht werden. Man sollte zwar nichts dramatisieren, aber ich wiederhole, daß ich persönlich außerordentlich allergisch bin, wenn derartige Ansätze — ob das so etwas oder etwas anderes ist, ist mir völlig gleichgültig — sichtbar werden. Herr Abgeordneter Cramer zu einer Zusatzfrage. Herr Minister, Sie sprachen von der Allergie. Ich darf Ihnen folgende Frage stellen: Halten Sie es für vertretbar, daß Delegationen, Abordnungen oder geschlossene Formationen der Bundeswehr an Veranstaltungen — ich denke an den Großen Zapfenstreich, an Gedenkfeiern, an Skagerrakfeiern — teilnehmen, an denen auch geschlossene Formationen des „Stahlhelm" teilnehmen? Ich glaube, hierfür gilt das, was vorhin Kollege Schultz gesagt hat: Man sollte nicht dramatisieren. Wenn Sie nämlich die Angehörigen des „Stahlhelm" im ganzen Bundesgebiet einmal addieren, dann kommen Sie vielleicht auf eine ganz kleine vierstellige Zahl. Anders ist es aber, wenn sie anfangen, Reden zu halten. Beim Zapfenstreich jedoch haben sie nichts zu reden, da haben sie sich den Zapfenstreich anzuhören. Ich habe keine Bedenken, wenn sie dann dabeistehen und einmal lernen, wie die deutsche Bundeswehr aussieht. Herr Abgeordneter Cramer zu einer zweiten Zusatzfrage. Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß es einen Großen Zapfenstreich nicht nur bei der Bundeswehr, sondern auch bei anderen Organisationen gibt? Beispielsweise bei der Landespolizei. Die untersteht den Ministerpräsidenten. Dann muß die Frage an den betreffenden Ministerpräsidenten gestellt werden. Sonst wird der Große Zapfenstreich nach meinem Dafürhalten nicht mehr gespielt. Herr Abgeordneter Hamm zur ersten Zusatzfrage. Herr Minister, wissen Sie etwas davon, daß sich dieser Feldwebel darauf berufen hat, daß er erstens nicht gewählt sei und daß zweitens in dem Saal, in dem er die Eröffnung bekanntgegeben habe, eine größere Anzahl von Offizieren anwesend gewesen seien, die kein Wort zu der ganzen Sache gesagt hätten, und daß er das Gefühl habe, er sei der falsche, der geschnappt worden sei? Verzeihung, Herr Abgeordneter, wenn sich ein ausgewachsener Feldwebel als kommissarischer Führer, mehr oder weniger als Versammlungsleiter dort präsentiert und eine Einleitungsrede hält, dann kann er sich nicht herausreden, er sei nicht gewählt worden. Wie kommt er denn sonst dahin? Wenn sich Offiziere das dort angehört haben, werden sie sich überlegt haben: Sollen wir gleich etwas sagen, oder wollen wir uns das anhören und dann sehen, was wir machen? Ich sehe nicht ein, daß jeder einzelne Offizier für derartige Reden verantwortlich gemacht wird, die ein Feldwebel hält. Daß sie sofort reagiert haben, sehen Sie daran, daß Wir ihn suspendiert haben. Eine zweite Zusatzfrage. Ich wollte nur von Ihnen wissen, ob Sie das wissen. Nein, das war mir im Detail nicht bekannt, wer und wieviel dabei gewesen sind. Es ist im Grunde eine kleine Veranstaltung gewesen, bei der nicht viel los gewesen ist. Herr Abgeordneter Dr. Schäfer zur ersten Zusatzfrage. Herr Minister, liegen Ihnen Nachrichten darüber vor, daß es ähnliche Vorgänge auch an anderen Standorten gegeben hat? Mir liegen keine Nachrichten hinsichtlich des „Stahlhelm" vor. Ich habe aber im Zusammenhang mit dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf Erfahrungen über die Frage der NPD. In dieser Beziehung — NPD — habe ich genauso reagiert wie etwa in dem Fall des „Stahlhelm", da ich in diesem Punkte genauso empfindlich bin. Ich glaube, Herr Kollege, daß wir uns da völlig einig sind. Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schäfer. Herr Minister, bezieht sich Ihre Antwort eben darauf, daß Angehörige der Bundeswehr dort Mitglied sind oder sogar führende Funktionen übernehmen? Das Wort „führende Funktionen" würde ich einschränken. Ich meine beispielsweise: selber Plakate kleben, in Versammlungen mit auftreten, als Diskussionsredner im Saal sein, nicht als der Redner vorn, sondern mitten im Saal. Ich würde also sagen: die nicht unmittelbar Führer sind, aber doch sehr stark das ganze mit fördern. Wir dürfen die Bundeswehr nicht in die Gefahr bringen, daß in Deutschland oder draußen im Ausland beim Beobachter das Gefühl Platz greift, daß in der Bundeswehr rechtsoder linksradikale Strömungen im Gange seien. Das habe ich eben schon einmal gesagt. Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schäfer. Herr Minister, ich darf also Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie in diesen Fällen, die Ihnen bekanntgeworden sind, genauso verfahren sind wie in Bergzabern? Ich bin gern bereit, über diesen ganzen Komplex einmal im Verteidigungsausschuß vortragen zu lassen, weil es ein Vorgang ist, den man nicht in einer kurzen Fragestunde abhandeln kann. Ich habe Ihnen hier nur meine Prinzipien für die Leitung des Hauses dargelegt. Herr Abgeordneter Dr. Müller Herr Minister, was ist gegen die Offiziere unternommen worden, die bei dieser Sitzung des „Stahlhelm" anwesend waren und geschwiegen haben, also nicht Stellung genommen haben? Sind Sie nicht auch der Meinung, daß Offiziere, die schweigend so etwas anhören, in den Verdacht kommen können, daß sie schweigend dem zustimmen könnten? Ich bin der Meinung, daß Offiziere, die politische Versammlungen besuchen, nicht verpflichtet sind, gleich ihre gegenteilige Auffassung dort kundzutun. Wenn Offiziere dort hingehen, sich orientieren und reagieren, wie es hier geschildert worden ist, dann kann man ihnen nach meiner Meinung keinen Vorwurf machen. Im Gegenteil, es ist ganz gut, wenn sie sich selber einmal ein Bild davon machen, was in einer solchen Ortsgruppenversammlung — oder wie das nun geheißen haben mag — vor sich geht. Zweite Zusatzfrage. Herr Minister, Sie haben vorhin in Zusammenhang mit einem großen Zapfenstreich davon gesprochen, daß es bei Rechtsradikalität allein maßgebend sei, ob man das aussage, ob man sich also dazu äußere, eine Rede halte. Glauben Sie, daß das die richtige Einstellung dazu ist? Ich darf, ohne in irgendeinen Verdacht zu geraten, doch einmal sagen, daß nicht alle Leute, die im „Stahlhelm" sind, dieses Geistes sind, der hier geschildert worden ist. Es gibt durchaus auch anständige Leute, die aus diesem oder jenem Grunde dabei sind. Man sollte nun nicht in Bausch und Bogen alles hier verurteilen. Insofern stimme ich Herrn Abgeordneten Schultz in seiner Zusatzfrage zu. Herr Abgeordneter Dr. Marx Herr Minister, stimmt es, wie ich in Erfahrung gebracht habe, daß die Beweisaufnahme hinsichtlich der von Ihnen vorhin angedeuteten widersprüchlichen Darstellungen der Befragten über eine gewisse Zeit hin noch erfolgt und es daher nicht gut ist, hier den Eindruck zu erwecken, als ob über die dort im Saale anwesenden Offiziere von Ihrer Seite aus hinweggegangen würde, und wird diese Beweisaufnahme nicht noch weiter fortgesetzt, so daß man Endgültiges erst sagen kann, wenn die gesamten Texte vorliegen? Ich stimme Ihnen zu. Keine weiteren Zusatzfragen? — Dann rufe ich die Frage XI/14 des Herrn Abgeordneten Schultz auf: Wird das Bundesverteidigungsministerium dafür sorgen, daß im Bereich der Heeresfliegerstaffel 8 in Schleißheim ein Gehweg neben der stark befahrenen Ingolstädter Landstraße angelegt wird, besonders nachdem das Fehlen eines solchen zum Tode zweier Soldaten geführt hat? Bitte, Herr Bundesminister, zur Beantwortung! Der Unfalltod zweier Soldaten auf der Ingolstädter Landstraße ereignete sich, als sich die Soldaten auf dem Rückweg von einer nördlich von der Unterkunft Hochbrück gelegenen Gaststätte befanden. Grundsätzlich werden Truppenunterkünfte durch Fußwege mit dem nächstgelegenen Besiedlungsgebiet verbunden. Das nächstgelegene Besiedlungsgebiet ist in diesem Falle die 2 km südlich gelegene Stadtgrenze von München. Der Ausbau eines befestigten Gehweges zur Stadtgrenze München ist vorgesehen, da die Erweiterung der bisher nur schwach belegten Behelfsunterkunft Hochbrück geplant ist. Es ist aus Kostengründen nicht möglich, von einer Unterkunft aus nach allen Richtungen Gehwege anzulegen. Ich bin jedoch bereit und habe die entsprechende Anordnung erteilt, im Falle Hochbrück eine Ausnahme zu machen und außer dem Gehweg zur Stadtgrenze München nach Süden einen Gehweg zu der genannten Gaststätte nach Norden anlegen zu lassen. Es handelt sich dabei um eine Entfernung von etwa 1 km. Erste Zusatzfrage, bitte sehr! Schultz Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten; denn die Durchführung aller Bauvorhaben ist — mehr oder weniger aus zwei Gründen — außerordentlich schwierig. Erstens haben wir für die Planung nicht genügend Fachkräfte — in diesem Falle ist sie allerdings relativ einfach —, und zweitens haben wir für die Durchführung der Bauarbeiten nicht genügend Baufirmen; sie sind wegen der Konjunktur überlastet. Dennoch glaube ich, daß die Anlegung dieses Fußweges von 1 km nicht sehr lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich darf Sie vielleicht zur Einweihung des Fußweges dann einladen, Herr Abgeordneter. Herr Abgeordneter Schultz, zur zweiten Zusatzfrage. Schultz Herr Abgeordneter, ich bin gerne bereit, mich in dieser Richtung einzusetzen. Ich darf Ihnen aber eine Zahl ins Gedächtnis rufen, die, glaube ich, auch der Verteidigungsausschuß kennt, daß wir nämlich gegenwärtig — eigentlich immer — 2000 Bauvorgänge haben, so daß es also nicht ganz einfach ist, eine Sache vorzuziehen; man muß sie immer irgendwie einplanen. Aber so groß ist diese Sache hier nicht, als daß man es nicht vielleicht doch tun könnte. Schultz Ich danke dem Herrn Bundesminister der Verteidigung. Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf, zunächst die Frage XII/1 des Herrn Abgeordneten Baron von Wrangel: Ist die Bundesregierung in der Lage, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des Landes Schleswig-Holstein, den Ausbau der Bundesstraße Nr. 208 von Bad Oldesloe nach Ratzeburg beschleunigt in Angriff zu nehmen, zumal es sich bei dieser Bundesstraße um eine besonders wichtige Verkehrsader für die wirtschaftliche Erschließung des Zonenrandgebietes im Norden der Bundesrepublik handelt? Ich bitte den Herrn Bundesminister für Verkehr um Beantwortung. Herr Kollege, die Bundesstraße 208 Bad Oldesloe—Ratzeburg, deren rund 34 km langer Abschnitt von Bundesminister Dr.-Ing. Seebohm Bad Oldesloe bis Harmsdorf, dem Kreuzungspunkt mit der Bundesstraße 207, erst am 1. Januar 1961 zur Bundesstraße aufgestuft wurde, gehört zu den verkehrsschwächsten Bundesstraßen des zwei Drittel des Landes umfassenden schleswig-holsteinischen Zonenrandgebiets. Dessen ungeachtet wurde wegen des unbefriedigenden Zustandes der B 208 der Ausbau von Teilstrecken begonnen. Eine weitere Förderung ist im Einvernehmen mit dem schleswig-holsteinischen Minister für Wirtschaft und Verkehr 1966 und im 3. Vierjahresplan von 1967 bis 1970 im Rahmen der verfügbaren Mittel, sofern baureife und rechtskräftig festgestellte Pläne, für die das Land verantwortlich ist, vorliegen, vorgesehen. Die Vorbereitung und das baureife Gestalten dieser Pläne — Planfeststellung usw. — ist, wie gesagt, im wesentlichen Sache der Auftragsverwaltung. Eine Zusatzfrage. Herr Minister, hat sich die Bundesregierung mit der Landesregierung eine Meinung darüber gebildet, ob man die Bahnstrecke Bad Oldesloe—Ratzeburg für den Bau dieser Straße heranziehen sollte? Dieser Gedanke ist von der Landesregierung nicht an die Bundesregierung herangetragen worden. Die Landesregierung hat sich offenbar auch früher nicht mit dieser Frage beschäftigt; denn auch bei der Aufstufung ist dieses Problem nicht vorgetragen worden. Zweite Zusatzfrage. Herr Minister, ist zu vermuten, daß die Heranziehung der Bahnstrecke, die im Augenblick nicht befahren wird, die Kosten des Baues dieser Straße verbilligen würde? Ich glaube nicht, daß die Kosten nennenswert dadurch vermindert werden, daß die Bahnstrecke in den Straßenkörper einbezogen wird. Es ist nur eine Grunderwerbsfrage. Herr Abgeordneter Sänger zu einer Zusatzfrage. Herr Bundesminister, ist der Bundesregierung bekannt, daß diese eventuell einzuziehende Bahnstrecke ein Teil der kürzesten Verbindung Kiel—Berlin ist? Gerade deswegen, Herr Kollege Sänger, ist diese Frage eben nicht behandelt worden bei der Aufstufung der Straße in dem Sinne, daß die Strecke eingezogen werden könnte, sondern sie ist offengeblieben aus dem von Ihnen eben genannten Grund. Herr Abgeordneter Sänger zu einer weiteren Zusatzfrage. Herr Bundesminister, dann darf ich also auch schon voraussetzen, daß die Bundesregierung sicher bereit sein wird, die Landesregierung darauf hinzuweisen, daß in dem gleichen Augenblick, in dem möglicherweise diese Teilstrecke auf unserer Seite die Kiel-Berlin-Verbindung abbricht, auf der anderen Seite die gleiche Strecke zweigleisig ausgebaut wird? Diese Frage wird natürlich sorgfältig überlegt, wenn ein solcher Gedanke an uns herangetragen werden wird. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe Frage XII/2 des Herrn Abgeordneten Strohmayr auf: Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesverkehrswacht, daß die Verkehrssicherheit wesentlich gehoben werden könnte, wenn sämtliche Verkehrszeichen, zumindest aber sämtliche Verbotszeichen sowie die polizeilichen Kennzeichen der Kraftfahrzeuge nur noch aus rückstrahlendem Material hergestellt würden? Bitte, Herr Bundesminister! Herr Kollege, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Ausführung der Verkehrszeichen aus rückstrahlendem Material, mindestens aber der Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen wird. Ob die amtlichen Kraftfahrzeugkennzeichen rückstrahlend sein dürfen, wird augenblicklich im Zusammenhang mit umfangreichen Versuchen auf internationaler Ebene im Rahmen der ECE in Genf geprüft. Diese Versuche sollen bis Mitte dieses Jahres abgeschlossen sein. Danach können wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Herr Abgeordneter Strohmayr, erste Zusatzfrage. Herr Bundesminister, ist Ihnen bekannt, ,daß zum Teil in den USA und auch in Frankreich rückstrahlende Verkehrszeichen zugelassen sind und dort im nächtlichen Straßenverkehr einen wesentlichen Sicherheitsfaktor darstellen? Ja, das ist bekannt. Ich habe ja auch meine positive Auffassung zu dieser Frage geäußert. Wir wollen aber diese Versuche bei der ECE abwarten, damit möglichst eine Einheitlichkeit in der Ausführung erreicht wird. Sie wissen, daß wir bezüglich der Einheitlichkeit der Straßenverkehrszeichen auch im Rahmen der europäischen Verkehrsministerkonferenz in Verhandlungen stehen, die noch nicht ganz abgeschlossen sind. Zweite Zusatzfrage. Herr Bundesminister, ist Ihnen auch bekannt, daß rückstrahlende Verkehrszeichen nach den gemachten Erfahrungen den Vorzug haben, daß beim Ausffall der Beleuchtungsanlage nachts ein rechtzeitiges und deutliches Erkennen von Pannenfahrzeugen möglich ist? Ja, das ist bekannt, aber es ist nicht ganz unbestritten. Es hängt nämlich davon ab, unter welchem Winkel diese rückstrahlenden Kennzeichen angefahren werden. Davon hängt ab, ob der Anfahrende sie auch wirklich dann bemerkt, wenn seine eigene Beleuchtung völlig ausgefallen sein sollte. Ich rufe Frage XII/3 des Herrn Abgeordneten Dr. Hamm Was unternimmt die Bundesregierung, um Unfallschwerpunkte auf Bundesstraßen, die aus örtlichen Gegebenheiten entstehen, systematisch zu erfassen und bei ihrer Straßenplanung zu berücksichtigen? Bitte, Herr Bundesminister! Frau Präsidentin, ich bitte damit einverstanden zu sein, daß ich die drei Fragen des Herrn Kollegen Dr. Hamm gemeinsam beantworte, da sie von der Sache her zusammenhängen, falls der Herr Kollege damit einverstanden ist. (Abg. Dr. Hamm [Kaiserslautern] : Ich bin damit einverstanden!)