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    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 659 A Fragestunde (Drucksache V/212) Frage des Abg. Dröscher: Beurlaubung deutscher Beschäftigter bei den Stationierungstruppen zur Teilnahme an Lehrgängen und Prüfungen Grund, Staatssekretär 659 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 660 A Frage des Abg. Dröscher: Nutzung von Gemarkungsteilen durch Bundeswehranlagen — Grundsteuerausfall Grund, Staatssekretär 660 C Dröscher (SPD) 660 D Strohmayr (SPD) 660 D Fragen des Abg. Dr. Miessner: Dienstpostenzulagen für ungünstige Dienstzeiten bei der Deutschen Bundesbahn Grund, Staatssekretär 661 A Dr. Miessner (FDP) 661 B Seibert (SPD) . .. . . . . . . 661 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Angestelltenversicherung . . . . . 662 C Fragen des Abg. Folger: Europäischer Sozialfonds Kattenstroth, Staatssekretär . . . 662 D Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Entschädigung für Schäden an Gesundheit und Vermögen bei Nothilfeleistung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 663 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 663 D Fragen des Abg. Dr. Geißler: „Telefonseelsorge" — „Fernsprechseelsorge" Stücklen, Bundesminister . . . . . 664 A Dr. Geißler (CDU/CSU) . . . . . 664 B Fragen des Abg. Porzner: Fernsehprogramm in Rothenburg ob der Tauber und im Landkreis Rothenburg 664 B Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Nichtempfang von Sendestationen der BRD im unmittelbar benachbarten Ausland Stücklen, Bundesminister 664 C Dr. Müller (München) (SPD) . . 664 D Hofmann (Kronach) (SPD) . . . 665 B Strohmayr (SPD) . . . . . . 665 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Januar 1966 Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Unzulänglicher Empfang des 3. Fernsehprogramms im Bereich des Bayerischen Rundfunks Stücklen, Bundesminister 665 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 666 A Ertl (FDP) 666 C Hofmann (Kronach) (SPD) . . . 666 C Fragen des Abg. Fellermaier: Maul- und Klauenseuche 667 A Fragen der Abg. Ertl und Schmidt (Kempten) : Förderungsmittel für technische Anlagen bei Futterbaubetrieben . . . 667 A, C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Erstattungsmöglichkeit für Emmentaler-Export in die EWG-Länder . . . 667 B Fragen des Abg. Leicht: Weineinfuhrkontingente 667 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Bundesforschungsanstalten in Braunschweig 667 C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Naturwissenschaftlich-technische Attachés für die wichtigsten Botschaften . 667 C Frage des Abg. Rollmann: Zentrales Institut zur Ausbildung und Fortbildung von Straf vollzugsbediensteten Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 667 D Rollmann (CDU/CSU) 668 A Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Mißbrauch im Abzahlungsgeschäft — Zahl der Wechselgeschäfte beim Autokauf 668 B Fragen des Abg. Dorn: Probezeit und Vorbereitungsdienst der Beamten — Grundwehrdienst Gumbel, Staatssekretär 668 C Dorn (FDP) 668 C Fragen des Abg. Gierenstein: Stand der Privatisierung im Industriegelände Ebenhausen-Werk Dr. Dollinger, Bundesminister . . 669 A Schoettle, Vizepräsident 669 B Strohmayr (SPD) 669 B Böhm (SPD) 669 D Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Todesurteil über den deutschen Staatsbürger Johann Zirisan in Jugoslawien Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 670 B Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Gefahren für deutsche Ferienreisende durch die jugoslawische Justiz Dr. Carstens, Staatssekretär . . 670 D Bühler (CDU/CSU) 671 A Prochazka (CDU/CSU) 671 B Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Möglichkeit einer Ahndung der Ermordung deutscher Kriegsgefangener und Jugoslawien-Deutscher in Jugoslawien Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 671 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 671 D Borm (FDP) 672 A Fragen des Abg. Müller (Berlin) : Deutsche Chemieausstellung in Moskau 672 A Fragen des Abg. Liehr: Behandlung der SBZ als Drittland Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 672 C Liehr (SPD) 672 D Fragen des Abg. Strohmayr: Militärhilfe für Griechenland und die Türkei Dr. Carstens, Staatssekretär . . 673 B Strohmayr (SPD) 673 C Erklärung des Bundesministers der Auswärtigen Dr. Schröder, Bundesminister . . 673 D, 691 C, 696 A Frau Strobel (SPD) 676 B Dr. Furler (CDU/CSU) 679 B Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . 682 B Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 683 C Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 686 B Dr. Apel (SPD) 688 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 690 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 690 B Wehner (SPD) 693 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. a) Aufhebung der Immunität von Abgeordneten bei Verkehrsdelikten und Bagatellsachen, b) Ermächtigung gem. § 197 StGB (Drucksache V/229) . 696 D Nächste Sitzung 697 Anlagen 699 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Januar 1966 659 17. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 28. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 28. 1. Bartsch 28. 1. Bauer (Würzburg) *) 28. 1. Prinz von Bayern 5. 2. Dr. Bechert 28. 1. Frau Berger-Heise 18. 2. Berkhan *) 28. 1. Berlin 28. 1. Blachstein *) 28. 1. Blank 12. 2. Burger 10. 4. Corterier *) 28. 1. van Delden 6. 2. Draeger *) 28. 1. Dr. Effertz 27. 1. Frau Eilers 28. 1. Dr. Elbrächter 27. 1. Erler 15. 2. Faller 28. 1. Figgen 28. 1. Flämig *) 28. 1. Fritz (Wiesbaden) 27. 1. Frau Funcke (Hagen) 11. 2. Geiger 27. 1. Gibbert 28. 1. Dr. Gleissner 4. 2. Gscheidle 28. 1. Haar (Stuttgart) 27. 1. Dr. Dr. Heinemann 28. 1. Herold *) 28. 1. Hilbert *) 28. 1. Hösl *) 28. 1. Frau Dr. Hubert *) 28. 1. Dr. h. c. Jaksch 27. 1. Josten 19. 2. Junghans 7. 2. Kahn-Ackermann *) 28. 1. Frau Klee *) 28. 1. Dr. Kliesing (Honnef) *) 28. 1. Dr. Kopf *) 28. 1. Frau Krappe 28. 2. Leber 28. 1. Lenze (Attendorn) *) 28. 1. Liedtke 8. 3. Dr. Lohmar 28. 1. Frau Dr. Maxsein *) 28. 1. Frau Meermann 28. 1. Dr. Morgenstern 28. 1. Neemann 15. 2. Paul *) 28. 1. Frau Pitz-Savelsberg 28. 1. Pöhler *) 28. 1. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Pohle 27. 1. Riedel (Frankfurt) 27. 1. Dr. Rutschke *) 28. 1. Frau Schanzenbach 3. 2. Dr. Schiller 27. 1. Schlager 27. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 28. 1. Schmidt (Hamburg) 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) *) 28. 1. Dr. Serres *) 28. 1. Seuffert 19. 2. Urban 31.1. Dr. Frhr. v. Vittinghoff-Schell *) 28. 1. Vogt *) 28. 1. Dr. Wahl *) 28. 1. Weimer 27. 1. Wienand *) 28. 1. Baron von Wrangel 28. 1. Wurbs 28. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Rinderspacher 6. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 27. Januar 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Müller (München) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Zerbe St). Wegen Zeitablaufs der gestrigen Fragestunde konnte ich Ihre zweite Zusatzfrage zu den Fragen des Abgeordneten Zerbe, die sich auf den kommunalen Straßenbau bezog, leider nicht mehr beantworten. Ich erlaube mir deshalb, Ihnen die Antwort schriftlich zu übermitteln. Im Rahmen der Maßnahmen zur Geldwertstabilisierung ließ es sich nicht vermeiden, auch den Straßenbauplan des Bundes einzubeziehen und gegenüber dem ursprünglichen Plan- und Finanzierungssoll Einschränkungen vorzunehmen. Soweit hierbei echte Kürzungen vorgenommen werden mußten, sind die Zuschüsse an die Gemeinden hiervon bewußt unberührt geblieben. Sie wurden im Gegenteil gegenüber dem Vorjahr von 200 Mio DM auf 208 Mio DM erhöht. Eine weitere Erhöhung dieser Zuschüsse würde zwangsläufig die Zurückstellung von zahlreichen für das Rechnungsjahr 1966 vorgesehenen Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen nach sich ziehen. Es wäre aber nicht sinnvoll, die zweifellos im kommunalen Verkehrsbereich bestehenden Engpässe zu Lasten der ohnehin noch nicht befriedigend gelösten Fernverkehrsprobleme zu beseitigen. **) Siehe 16. Sitzung Seite 617 B 700 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Januar 1966 Die von Ihnen erwähnte Möglichkeit, die Zweckbindung der Mineralölsteuer um einen bestimmten Prozentsatz zugunsten des kommunalen Straßenbaus zu erhöhen, würde bedeuten, daß im Gesamthaushalt eine Deckungslücke entstehen würde, die unter den gegenwärtigen Umständen nur durch Steuererhöhungen geschlossen werden könnte. Es sollte bei dieser Betrachtung nicht außer acht gelassen werden, daß der Bund im Interesse der Gemeinden schon jetzt über die direkten Zuschüsse an die kommunalen Baulastträger hinaus rd. 38 v.H. der Aufwendungen des 2. Vierjahresplanes = rd. 4,9 Mrd. DM für Baumaßnahmen im Vorfeld der großen Ballungszentren oder indirekt durch den Bau von Umgehungsstraßen und neuen entlastenden Autobahnen zur Verfügung stellt. Wenn es sich hier auch um Aufgaben handelt, die in die alleinige Zuständigkeit des Bundes fallen, so tragen sie doch entscheidend zur Entlastung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden bei. Wie ich schon in der gestrigen Fragestunde betont habe, wird erwogen, ggf. dem Deutschen Bundestag so bald wie möglich weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vorzuschlagen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lotze (Drucksache V/212 Frage XII/4) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Landwirtschaft fühlbare Schäden dadurch entstehen, daß an der Bundeswasserstraße Weser zwischen dem Mittellandkanal und Bremen gelegene Ländereien alljährlich überflutet werden? Es trifft zu, daß landwirtschaftlich genutzte Flächen und sonstige Anlagen beiderseits der Weser bei Hochwasser überflutet werden und hierbei Schäden auftreten. Für die Abführung des Hochwassers ist der Querschnitt zwischen den Winterdeichen bemessen und notwendig. Der Deichschutz ist stets Landessache. Solche Überflutungen treten je nach Wetterlage in gleicher Weise wie an der Weser auch an anderen Flüssen auf, natürlich ebenso wie an der Weser nicht alljährlich. Sie führen auch keinesfalls immer zu Schäden. Auch ihr Ausbleiben kann Schäden durch zu starke Bodenaustrocknung veranlassen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lotze (Drucksache V/212 Frage XII/5) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, der Hochwassergefahr der Weser wirksam zu begegnen, um dadurch Schäden von den davon betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben abzuwenden? Nach Artikel 89 GG obliegt dem Bund die Verwaltung der Bundeswasserstraßen. Der Umfang seiner Unterhaltungspflicht ergibt sich aus § 28 Wasserhaushaltsgesetz. Danach hat der Bund für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Wasserabflusses — darunter fällt in übereinstimmender Auffassung mit den Ländern nicht der Hoch-wasserabfluß des Gewässerbettes — und für die Erhaltung der Schiffbarkeit zu sorgen. Für die Sicherung des Hochwasserabflusses, also für den Schutz der Anlieger gegen das Hochwasser ist das jeweilige Bundesland und nicht der Bund zuständig. Maßnahmen zur Verminderung der Hochwassergefahren können daher nicht vom Bund, sondern nur von den Ländern getragen werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/212 Frage XII/6) : Trifft es zu, daß das Teilstück der Isar-Talbahn Wolfratshausen—Beuerberg noch in diesem Jahr stillgelegt werden soll? Für die Stillegung des Teilstückes Wolfratshausen—Beuerberg der Isartalbahn liegt mir bisher noch kein Antrag der Deutschen Bundesbahn gemäß Bundesbahngesetz vor. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brück (Drucksache V/212 Frage XII/7) : Wie ist der Stand der Arbeit der Internationalen Kommission zum Schutz von Mosel und Saar gegen Verunreinigung? Die Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar haben am 29. Januar 1963 ihre Arbeiten aufgenommen. Diese Kommissionen haben die Aufgabe, alle notwendigen Untersuchungen zur Ermittlung der Verunreinigungen vorzubereiten und aufgrund der erzielten Ergebnisse den betreffenden Regierungen die geeigneten Maßnahmen zum Schutze der Mosel und der Saar vorzuschlagen. Zur Durchführung dieser Aufgaben sind je zwei Arbeitsgruppen gebildet worden. Aufgrund der Vorschläge dieser Arbeitsgruppen sind Maßnahmen ergriffen, durch die die Verschmutzung der Rossel und somit auch der Saar und der Mosel durch den Schlamm der französischen Kohlengruben im wesentlichen beseitigt sein soll. Anhand der festgelegten Untersuchungsprogramme sind die Kommissionen weiterhin bemüht, auch die sonstigen Verunreinigungen und Verschmutzungen dieser Wasserläufe auf ein erträgliches Maß zu vermindern. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Januar 1966 701 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/212 Frage XII/8) : Reichen die derzeitigen Bestimmungen über die Ausführung von Warndreiecken aus, um die kontinuierliche Herstellung und den wünschenswerten breiten Absatz derselben zu gewährleisten? Ich möchte Ihre Frage durchaus bejahen. Es wird zur Zeit geprüft, wie die geltenden Bestimmungen über die Ausführung von Warndreiecken zu ändern sind, um sie den größeren Sicherheitsanforderungen im Verkehr anzupassen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (Drucksache V/212 Fragen XII/19, XII/10 und XII/11): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn 1966 trotz höheren Bedarfs nur 2500 Güterwagen ankaufen wird, während in den zurückliegenden Jahren durchschnittlich etwa 10 000 Güterwagen pro Jahr in Auftrag gegeben wurden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die in Frage XII/9 genannte Einsparungsmaßnahme die Waggonfabriken der Bundesrepublik, die zum Teil fast völlig von Aufträgen der Deutschen Bundesbahn abhängig sind, in eine schwierige wirtschaftliche Situation kommen, die vor allen Dingen auch erhebliche soziale Harten für die Belegschaften mit sich bringt? Wird durch die beabsichtigten Sparmaßnahmen bei der Vergabe des Baues von Güterwagen die Deutsche Bundesbahn auch künftig ihre Aufgaben im bisherigen Umfange erfüllen können? Ich kann auf Ihre drei Fragen heute noch keine abschließende Antwort geben, da die dazu angeforderte Stellungnahme der Deutschen Bundesbahn nicht ausreichend war und neue Ermittlungen notwendig werden. Wenn Sie einverstanden sind, werde ich die Fragen nach Klärung des Sachverhalts schriftlich beantworten. Fest steht schon heute, daß die Deutsche Bundesbahn im Durchschnitt der letzten drei Jahre jährlich rd. 8000, also nicht rund 10 000 neue Güterwagen bezogen hat und daß bei dem erheblichen Rückgang der Massenguttransporte auch zur Zeit der Herbstspitzen ein Überhang von Güterwagen festzustellen war. Die Auftragsprogramme der Deutschen Bundesbahn werden leider auch entscheidend von ihren Finanzierungsmöglichkeiten bestimmt, die ihrerseits durch die Entwicklung des Kapitalmarktes stark eingeengt sind. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Eppler (Drucksache V/212 Frage XII/12) : Hat ein Schild an einer Ortsdurchfahrt „Achtung Ortsdurchfahrt, Streuen noch nicht beendet", das den ganzen Winter hindurch angebracht ist, für Straßenbenutzer rechtliche Auswirkungen? Das in der Frage erwähnte Schild ist kein amtliches Verkehrszeichen. Die Streupflicht der Gemeinde, die in der Ortsdurchfahrt an besonderen Gefahrenstellen besteht, wird durch den Hinweis nicht gemindert. Dem Verkehrsteilnehmer wird eine Vorsicht nahegelegt, die sich bei winterlicher Witterung von selbst versteht. Für die Schadenersatzpflicht hat das Schild, wenn es den ganzen Winter hindurch angebracht ist, keine rechtlichen Auswirkungen. Ich habe bereits im Februar 1959 die obersten Verkehrs- und Straßenbaubehörden der Länder gebeten, solche Schilder nicht aufzustellen bzw. zu 'beseitigen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/212 Fragen XII/13 und XII/14) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, die Frachttarife für lebende Tiere zu erhöhen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Heraufsetzung der Frachttarife für lebende Tiere die bäuerlichen Betriebe, insbesondere in den marktfernen und von Natur benachteiligten Gebieten, mit Einkommensverlusten rechnen müssen? Zu Frage XII/13: Ja; soweit ich unterrichtet bin, beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn die nichtkostendeckenden Frachten für die Beförderung lebender Tiere zu erhöhen. Dieser Tarif ist zuletzt 1958 gebildet worden. Die Einnahmen daraus decken heute nur einen Teil der verursachten Kosten. Zu Frage XII/14: Ob und inwieweit die Heraufsetzung der Frachttarife für lebende Tiere für die Erzeuger zu Einnahmeverlusten führt, dürfte davon abhängen, wie sich der Markt auf die durch die Tarifänderung herbeigeführte neue Lage einstellt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/212 Frage XII/15) : Sind der Bundesregierung bereits von der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn die von der Bundesbahndirektion Frankfurt (Main) erarbeiteten Pläne für das gemeinsame Bauvorhaben V-Bahn der Stadt Frankfurt (Main) und der Deutschen Bundesbahn zugeleitet worden? Die Pläne bedürfen vor ihrer offiziellen Weiterleitung an den Bundesminister für Verkehr der Behandlung im Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn. Diese steht noch aus. 702 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Januar 1966 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/212 Frage XII/16): Welche künftigen Pläne hat die Deutsche Bundesbahn mit der elektronischen Zugauskunft, wie sie augenblicklich am Hauptbahnhof in Frankfurt (Main) eingerichtet ist? Der von der Firma Siemens & Halske entwickelte elektronische Fahrplan-Auskunftsautomat, zuerst auf der Internationalen Verkehrsausstellung in München gezeigt, wird gegenwärtig in Frankfurt (Main) erprobt. Von dem Ergebnis wird es abhängen, ob weitere Geräte dieser Art beschafft werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/212 Frage XII/17) : Hat die Bundesregierung die Einführung einer Gebühr für Ausländer bei der Benutzung unserer Autobahnen prüfen lassen? Die Frage ist in etwas abgewandelter Form schon in der Fragestunde am 1. Dezember 1965 beantwortet worden. Ich darf darauf verweisen und kurz wiederholen, daß nach eingehender Überprüfung die Erhebung einer solchen Gebühr nicht für nützlich angesehen werden kann. Es ist kein Staat in der freien Welt bekannt, in dem nur Ausländer zur Gebührenerhebung für Straßen verpflichtet sind. Eine einseitige Gebührenerhebung nur für Ausländer ist — auch hei den bestehenden internationalen Vereinbarungen über die Freiheit der Straße — in der Bundesrepublik Deutschland nicht vertretbar. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/212 Frage XII/18) : Wird die Bundesregierung in Anbetracht der Stellungnahme der EWG-Kommission zu den Als-ob-Tarifen den Bau des Saar- Pfalz-Kanales nunmehr gemeinsam mit den Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und dem Saarland erörtern? Die Bundesregierung hält entgegen der Stellungnahme der Kommission vom 13. Januar 1966 ihren Standpunkt aufrecht, daß es sich bei den Als-ob-des Landes Rheinland-Pfalz beraten. Mit den Regierungen des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz stehen wir bezüglich des gesamten Problemkreises in ständiger Verbindung. Tarifen um Wettbewerbsmaßnahmen gemäß Artikel 80 Abs. 3 des EWG-Vertrages handelt. Sie prüft zur Zeit, in welcher Weise sie ihre Auffassung zur Geltung bringen kann, und wird darüber mit den beteiligten Landesregierungen des Saarlandes und Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/212 Frage XII/19) : Ist der Bundesverkehrsminister in Anbetracht der in einigen Städten gemachten Erfahrungen bereit, auf eine bundeseinheitliche Regelung dahin gehend hinzuwirken, daß Sonderparkplätze für Ärzte eingeführt werden? Bisher ist mir dies nur aus Berlin bekannt. Die Rechtslage beleuchtet ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 3. Dezember 1965, in dem erneut entschieden wird, daß die Straßenverkehrs-Ordnung keine rechtliche Handhabe bietet, „dem Zu- und Abgangsverkehr von Anliegern in der Weise Rechnung zu tragen, daß zum Zwecke der Aufstellung an- und abfahrender Kraftfahrzeuge öffentlicher Verkehrsraum bereitgestellt wird". Die obersten Landesbehörden haben auf der Besprechung vom 18. und 19. Januar 1966 sich gegen eine gesetzliche Änderung dieser Rechtslage ausgesprochen; sie befürchten, daß die Begünstigung eines Berufszweiges zahlreiche Berufungen nach sich zieht. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache V/212 Fragen XII/20 und XII/21) : Welches Ergebnis hatten die in der Fragestunde der 186. Sitzung des 4. Deutschen Bundestages angekündigten Verhandlungen der Bundesregierung mit den Länderregierungen bezüglich der Entschädigungsbestimmungen für erhöhte Schäden, die vor allem dem Einzelhandel bei U-Bahnbauten entstehen? Hält die Bundesregierung eine einheitliche Regelung des in Frage XII/20 genannten Problems durch den Bundesgesetzgeber für zweckmäßig? Nach den bisher eingegangenen Stellungnahmen einiger Länder zu unserer Anfrage vom 20. Juli 1965 wird in keinem Fall eine gesetzgeberische Tätigkeit des Bundes für erforderlich oder zweckmäßig gehalten. Hamburg hält eine gesetzliche Regelung nicht für eine Sache des Bundes, da die Probleme vornehmlich nur innerhalb einzelner Großstädte und nicht beim Bau von Bundesstraßen auftreten. Bayern und Hessen halten es für richtig, die Frage der Entschädigung bei Beeinträchtigungen durch U-Bahn- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Januar 1966 703 bauten der Gesetzesauslegung durch die Rechtsprechung zu überlassen. Dieser Weg erscheint richtig. Bereits bei Beantwortung der Frage im Bundestag am 21. Mai 1965 wurde auf die Entwicklung der Rechtsprechung in dieser erst in letzter Zeit bedeutsamer gewordenen Angelegenheit hingewiesen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1965 wurde die bisherige Rechtsprechung über Geschäftsschädigungen durch Straßenbauten zugunsten der durch U-Bahn-bauten Beeinträchtigten modifiziert. Danach braucht der Straßenanlieger Beeinträchtigungen seines Gewerbebetriebs durch Arbeiten für die Anlegung einer neuen Untergrundbahnstrecke in der Regel nicht entschädigungslos hinzunehmen. Diese höchstrichterliche Entscheidung zeigt, daß die Rechtsprechung bemüht ist, den Belangen der durch U-Bahn-bauten Geschädigten Rechnung zu tragen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 26. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/212 Fragen XIV/1, XIV/2 und XIV/3): Ist die Bundesregierung bereit, die in der Stadt Braunschweig befindlichen 4 Bundesforschungsanstalten: Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Deutsche Forschungsanstalt für Luftfahrt von eventuellen Kürzungen und Sperrungen der Haushaltsmittel auszunehmen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit in den Bundesforschungsanstalten durch die im Zuge der Preissteigerungen eingetretenen Einsparungen der Beschaffung wesentlicher Fachliteratur und Periodika die wissenschaftlichen Arbeitsgrundlagen nicht gehemmt werden? Wird die Bundesregierung wie andere große Industrie-Nationen bereit sein, naturwissenschaftlich-technische Attachés an die wichtigsten Botschaften zu entsenden? Frage XIV/1: Nach dem Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes und des Bundeshaushaltsplans 1966 sind generelle Kürzungen und Sperren von Haushaltsmitteln nicht vorgesehen. Die von Ihnen genannten Braunschweiger Forschungsanstalten sind also nicht von solchen Maßnahmen betroffen. Ich hoffe, daß auch der Deutsche Bundestag bei der Beratung des Bundeshaushaltsplans 1966 keine Kürzungen und Sperren zu Lasten der Bundesforschungsanstalten vornehmen wird. Frage XIV/2: Die Ansätze für Fachliteratur und Zeitschriften für Bundesforschungsanstalten (Titel 202) sind im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1966 so ausgestattet, daß Fachbücher und Periodika als wissenschaftliche Arbeitsgrundlage im notwendigen Umfang beschafft werden können. Gerade diese Ansätze sind im Verhältnis zum Wachstum des Bundeshaushalts überdurchschnittlich erhöht worden. Frage XIV/3: Die Bundesregierung hält es für notwendig, dem Beispiel anderer Industrienationen zu folgen und im Laufe der Zeit Wissenschaftsattachés an wichtige deutsche Botschaften zu entsenden. Die erste vom Bundestag bewilligte Stelle wird voraussichtlich in Kürze besetzt werden.
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    Rede von Käte Strobel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren und Damen! Die heutigen Nachrichten aus Frankreich sind eigentlich ermutigend. Man hat den Eindruck, daß Frankreich den ultimativen Charakter seiner Terminvorschläge abschwächen will. Das wäre nach allem, was jetzt der Herr Bundesaußenminister berichtet hat, eine wesentlich lockere Haltung, als sie vom französischen Außenminister in Luxemburg vertreten worden ist. Nach einer Mitteilung in der „Welt" gibt es auch eine französische Erklärung, die besondere Bereitschaft zeigt, am Gelingen der Kennedy-Runde mitzuwirken. Wenn das stimmt, so wäre das ein Zeichen dafür, daß nicht allein von den Fünfen, sondern auch von Frankreich her mehr getan wird, um in den kommenden Luxemburger Verhandlungen zu einer für alle tragbaren Lösung zu gelangen, als zunächst sichtbar war. Wenn wir das ausdrücken, so ist dabei natürlich der Wunsch ein bißchen der Vater des Gedankens.

    (Beifall rechts.)

    Aber nicht zuletzt wollen wir ja mit diesem Ziel in solche Verhandlungen gehen, und dazu gehört auch ein Stück Optimismus. Wenn das richtig ist, dann wäre von vornherein schon einmal ein etwas besseres Klima vorhanden. Worauf das zurückzuführen ist, will ich nicht untersuchen.
    Ich für mein Teil möchte sagen: es war sicher für den Fortgang der Verhandlungen auch nützlich, daß zwischen den beiden Verhandlungsterminen das Kolloquium mit dem Ministerrat im Straßburger Parlament durchgeführt werden konnte. Es ist etwas geschehen, was man diesem Parlament und seinen drei Institutionen für die Zukunft eigentlich immer wünschen möchte. In den Fraktionssitzungen der drei großen Fraktionen haben nämlich sowohl Vertreter des Ministerrats als auch der Kommissionen zusammen mit den Parlamentariern aus den sechs Ländern in Vorbereitung des Kolloquiums über die Dinge gründlich diskutiert. Das wäre auch für die Zukunft ein guter Stil, und das Parlament würde es sehr begrüßen, wenn man das fortsetzen könnte.
    Ich meine, wir sollten heute — und das gehört auch zur Verbesserung des Klimas — ganz besonders der italienischen Regierung dafür danken, daß sie trotz ihrer schwierigen Situation bereit ist, die Verhandlungen in Luxemburg nicht aufzuhalten. Das war sicher nicht leicht. Ferner sollte es heute auch hier eine weitere Klärung geben, um die Chancen für die kommenden Verhandlungen zu verbessern. Vor allem liegt mir wegen der Pressestimmen in Frankreich auch daran, zu betonen, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht weniger als die anderen Vier zur Lösung der Probleme bereit ist. Das muß jetzt deutlich werden, damit nicht eine Situation eintritt, in der wir, die Deuschen, sozusagen den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen.
    Generell möchte ich sagen, die beteiligten Regierungen, das Parlament, die verschiedenen Parteien, die Presse, die großen wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Kräfte in der Bundesrepublik erklären, ja beschwören die Beteiligten, den Willen zur Gemeinschaft und die Wirksamkeit der Gemeinschaften unter allen Umständen zu erhalten. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, daß die Gemeinschaften auf dem Weg zur europäischen Einigung überhaupt bisher den sichtbarsten Erfolg hatten. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, daß die Überzeugung von der Notwendigkeit, die Teilintegration zu überwinden, und zwar sowohl geographisch als auch politisch, durch die Tätigkeit der



    Frau Strobel
    Gemeinschaften gewachsen ist und sichtbarer geworden ist. Das zeigt auch die Tatsache, die man als Positivum werten muß, daß die Bereitschaft Englands zum Beitritt in eine Gemeinschaft, die ihre Sicherheit wiedergefunden hat, gewachsen ist. Das zeigt sich auch daran, daß die Sorge um den Bestand der Gemeinschaften und die Erwartungen, daß die Krise bald und ohne allzu große Narben überwunden wird, auch von den EFTA-Ländern geteilt werden. Die Sorge um den Bestand der Gemeinschaften kommt also nicht nur bei den Sechsen, sondern auch bei den Drittländern zum Ausdruck, die sich bisher zum Teil durch die Gemeinschaft geschädigt fühlten. Ich meine, daß auch die Notwendigkeit deutlich wird, den politischen Gehalt der Gemeinschaften zu vertiefen, zu verbreitern und durch eine europäische politische Union zu ergänzen. Das ist durch die Krise und die Ursachen der Krise, auf die der Herr Bundesaußenminister ja schon hingewiesen hat, noch deutlicher geworden.
    So, meine ich, ist die EWG trotz der Krise, in der sie sich befindet, der stärkste Grundpfeiler der europäischen Einigung. Aber wir dürfen auch nicht müde werden, immer wieder zu sagen, daß ein anderer ebenso wichtiger Grundpfeiler der europäischen Einigung die deutsch-französische Verständigung und eine dauerhafte deutsch-französische Freundschaft ist und daß wir diesen Grundpfeiler genauso wichtig nehmen wie den andern. Wir wollen beides erhalten, wir wollen beides ausbauen. Es ,gibt aber grundlegende Meinungsverschiedenheiten unter den Sechs über den Weg zum einigen Europa und vor allen Dingen über die Politik eines vereinigten Europas. Die Krise ist eben der Ausdruck dieser unterschiedlichen Auffassung. Aber nicht allein zwischen Frankreich und Deutschland, wie das leider manchmal aussieht, sondern diese Meinungsverschiedenheiten gibt es zwischen der französischen Regierung und den anderen fünf beteiligten Regierungen. Deshalb lassen Sie mich bitte noch einmal sagen, je größer und je fester die gemeinsame Haltung der Fünf ist, desto mehr Chancen bestehen, die Integration zu erhalten und fortzusetzen. Deshalb möchten wir nachdrücklich den Wunsch aussprechen, daß sich die deutsche Regierung, genauso wie die anderen, um ein Höchstmaß an Übereinstimmung mit den anderen Regierungen bemüht. Ich muß sagen, die Aktivität der Benelux-Länder in den letzten Tagen, z. B. die des holländischen Außenministers, Herrn Luns — und des holländischen Regierungschefs, Herrn Kals —, ist imponierend und dient der Einigung bzw. der gemeinsamen Haltung der Fünf. Ich habe bei dem Bericht des Herrn Bundesaußenministers — der ja eine chronologische Darstellung war — eigentlich vermißt, daß auch die Bundesregierung in den letzten Tagen solche Kontakte weiter genutzt hat. Es ist ja so, daß der Katalog der zu lösenden Probleme nicht kleiner, sondern größer wird.
    Ohne Zweifel scheint es zu sein, daß die Fusion bzw. die mit der Fusion zusammenhängenden Fragen allmählich zum schwierigsten Punkt werden, also z. B. die Zusammensetzung der künftigen Kommission. Der Bundestag hat den Verträgen über die Fusion zugestimmt. Wir haben es letzten Endes getan, um die Exekutiven zu stärken, und können aus diesem Vertrag und auch aus politischen Gründen keinerlei Schwächung der Exekutiven hinnehmen, weder bezüglich der Befugnisse noch bezüglich der personellen Zusammensetzung. Aber ich meine, eines sollte man sehen und auch ehrlich aussprechen. Auf die Dauer kann auf ein roulierendes System bei den Präsidenten und Vizepräsidenten der künftigen vereinigten Kommission nicht verzichtet werden. Je früher und je ehrlicher wir uns zu diesem Grundsatz auch in Luxemburg bekennen, desto leichter wird es möglich sein, zu verhindern, daß in diesem Augenblick bestimmte Personen die Opfer der Krise werden, noch dazu diejenigen, die man bisher als Motor der gesamten Gemeinschaft bezeichnet hat. Es geht nicht um Personen, sondern es geht um die Sache, und um der Sache willen sollten wir uns dieser Forderung nach einer künftigen Roulierung bei diesen Positionen der Kommission nicht widersetzen wenn jetzt für die Übergangszeit, bis dieses Roulieren eintritt, eine befriedigende, vertretbare Lösung gefunden wird. Frage an die Bundesregierung: Hat sie hier einen Weg gesucht und gefunden, um in dieser Frage mit den anderen Fünf gemeinsam vorzugehen? Der Herr Bundesaußenminister hat sich zum roulierenden System nicht geäußert.
    Die drei Hürden — Formen der Zusammenarbeit, Mehrheitsbeschlüsse, Terminkalender — sind inzwischen unterschiedlich abgeschwächt worden. Niemand bestreitet — das möchte ich auch gern zu den sogenannten zehn Punkten sagen —, daß es auch bei der Kommission in Brüssel Pannen und Mißgriffe gegeben hat. Manche — das muß ich Ihnen ehrlich sagen — haben wir erst durch das Gespräch in den Fraktionen mit Mitgliedern des Ministerrats erfahren. Es ist mir eigentlich nicht recht erklärlich, warum man nicht schon früher auf Grund von Art. 162 des Vertrages mit der Kommission darüber offen und ehrlich gesprochen hat, warum man nicht Herrn Hallstein den Freundschaftsdienst erwiesen hat, ihm zu sagen, daß bestimmte Formen seitens bestimmter Mitglieder des Ministerrats nicht gern gesehen werden. Für uns ist die Kommission nie tabu gewesen, und wir haben gerade in Straßburg immer wieder die Kommission — allerdings natürlich in erster Linie bezüglich ihrer Politik — kritisiert. Die Formen erschienen uns weniger wichtig.
    Aber man darf natürlich diese äußeren Dinge jetzt nicht als Vorwand benutzen, um die Unabhängigkeit der Kommision anzuzweifeln, um ihren Gemeinschaftsauftrag einzuschränken, um ihr Initiativrecht einzuschränken. Denn, meine Damen und Herren — wir sollten das als Parlamentarier besonders deutlich sehen —, jede Zurückdrängung der Kommission in ihren vertraglich festgelegten Rechten und Pflichten bedeutet auch eine Zurückdrängung des Einflusses des Parlaments. Denn die Kommission ist dem Europäischen Parlament verantwortlich, und das Europäische Parlament kann nur in Zusammenarbeit mit der Kommission auf die Dinge Einfluß nehmen.
    Ich meine also, man muß die zehn Punkte als Ganzes sehen; aber man muß sie auch als Ganzes entschärfen. Wir müssen jede Zurückdrängung der



    Frau Strobel
    Kommission nicht zuletzt auch deswegen ablehnen, weil sie eine Zurückdrängung des Parlaments bedeuten würde.

    (Abg. Dr. Mommer: Sehr wahr!)

    Die einmütige Auffassung des Bundestages war immer, daß der Einfluß des Europäischen Parlaments gestärkt werden muß, und zwar um so mehr, je wichtiger die Beschlüsse der Gemeinschaft werden und je mehr Mehrheitsbeschlüsse in der Gemeinschaft zustande kommen. Aber nun müssen wir — und ich möchte auch das offen sagen — tatsächlich unsere Bemühungen um eine Stärkung des Einflusses des Parlaments zurückstellen. Wir möchten jedoch deutlich sagen: aufgeschoben darf in diesem Fall nicht aufgehoben sein. Denn diese Gefahr ist ja auch vorhanden.
    Auf keinen Fall können wir aber doch im Augenblick eine weitere Schwächung hinnehmen, und diese Gefahr ist in den zehn Punkten enthalten. Das sehen Sie am besten an den Punkten 1 und 2. Ich meine, die bisherige Praxis der Kommission war gut; die Kommission hat nämlich, bevor sie ihre Vorschläge vorgelegt hat, sowohl mit den einzelnen Regierungen als auch mit dem Parlament gesprochen. Die Formulierung in diesen ersten beiden Punkten sieht eigentlich so aus, als ob sie das nicht getan hätte. Außerdem steht im zweiten Punkt, daß man ihr künftig verbieten müsse, ihre Vorschläge dem Europäischen Parlament mitzuteilen, bevor der Ministerrat sich mit ihnen befasse. Das wäre eine völlig unmögliche Praxis; denn das Europäische Parlament ist ja auch das einzige Organ der Gemeinschaften, das öffentlich tagt, und es ist doch ein guter Stil in der Gesetzgebung — und darum handelt es sich —, daß über Gesetze nicht hinter verschlossenen Türen verhandelt wird — was ja im Ministerrat der Fall ist —, sondern daß wenigstens vorher die Öffentlichkeit und das zuständige Parlament darüber informiert werden.

    (Abg. Wehner: Sehr gut!)

    Das Vetorecht, meine Damen und Herren, ist ein anderer solcher Punkt. Dazu wird sich noch einer meiner Kollegen äußern. Ich möchte aber auch hier sagen, man muß doch die ganze Abstimmungspraxis in der EWG im Lichte der bisherigen Praxis des Ministerrats und der Kommission sehen. Und da muß man einfach der Kommission und dem Ministerrat zugestehen, daß die bisherige Praxis keinerlei Anlaß zu Mißtrauen irgendeines Landes geben kann, daß es in wichtigen Fragen majorisiert werde, ganz abgesehen davon, daß die Verträge noch heute in viel mehr Fragen Einstimmigkeit vorsehen — auch in der dritten Periode —, als das allgemein bekannt ist. Das Vetorecht ist aber hochgespielt worden, weil es der Ausdruck der Integration ist, und ich würde sagen, wir sollten auch nicht davor zurückschrecken, in diesem Zusammenhang zu sagen, daß Vertragstreue heute in der Weltöffentlichkeit für jede Regierung unverzichtbar ist.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wir möchten aus diesem Grunde hoffen, daß auch
    der französische Staatspräsident de Gaulle Achtung
    und Einhaltung der im Namen des französischen Volkes geschlossenen Verträge garantieren wird.

    (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP.)

    Nun möchte ich bezüglich der Termine an den Herrn Bundesaußenminister — obwohl er sagte, er wolle sich dazu heute nicht äußern — die Frage richten: Gibt es eigentlich einen gemeinsamen Fahrplan der Fünf für die Reihen- und Zeitfolge der längst fälligen Entscheidungen? Schließlich ist es keine schlechte Nachricht, wenn man laut VWD vom 24. Januar aus Paris hört, daß französische Regierungsstellen sagen, wenn sie ein Arbeitsprogramm vorschlügen, dann geschehe das in dem Geist, Verhandlungen zu eröffnen. Das sei kein Ultimatum. Im übrigen — das steht hier als ein Ausdruck des französischen Sprechers — liege kein Vorschlag vor, die von Frankreich genannte Frist zu verlängern. Wenn das stimmt, würde ich es bedauern, wenn also die Fünf in Luxemburg nicht so reagiert hätten, daß sie sich sagen: Natürlich können wir nicht verlangen, daß Frankreich bei seinem Terminvorschlag die Punkte nennt, die für uns wichtig sind. Es wird die Punkte nennen, die für Frankreich wichtig sind. Die anderen müssen dann eben die Punkte ergänzen. Aber man muß erwarten, daß die Fünf jetzt die Punkte nennen, die für die Gemeinschaft wichtig sind, und daß sie versuchen, mit der französischen Regierung hierin zu einer Einigung zu gelangen. Das betrifft nicht nur die Punkte, die für die Gemeinschaft nach innen, sondern auch diejenigen, die für die Gemeinschaft nach außen wichtig sind.
    Ich erinnere hier noch einmal an die Verantwortung in den GATT-Verhandlungen. Hier ist, meine ich, ein entscheidender Punkt — in Straßburg hatte ich sehr diesen Eindruck —, der ein bißchen zu dem Versuch benutzt werden könnte, die Bundesrepublik zu isolieren. Es gibt da Formulierungen wie: „Der Schlüssel liegt jetzt in Bonn" usw. In eine solche Situation dürfen wir uns nicht drängen lassen,

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    von niemand, und dürfen wir uns auch nicht selber begeben.
    Ich meine, das hängt auch ein bißchen mit den Problemen der Agrarfinanzierung zusammen. Als ich letzthin hier sagte, an der Agrarfinanzierung dürfe die weitere Existenz der Gemeinschaft nicht scheitern, kam von Ihnen der Zuruf: „Wer soll das bezahlen!" Nun, meine Damen und Herren, es gibt ja das neue Memorandum der EWG-Kommission. Ich bitte Sie sehr, es einmal zu studieren. Ich würde vom Herrn Bundesaußenminister gern wissen, ob die Bundesregierung der Meinung ist, daß man auf der Basis des Memorandums der EWG-Kommission durchaus die Agrarfinanzierung jetzt regeln könnte, und ob es von französischer Seite irgendwelche Äußerungen gibt, die hoffen lassen, daß sich auch Frankreich auf die Basis dieses Memorandums begibt.
    Ganz besonders begrüßen wir die Erklärung des Präsidenten des Ministerrates in Straßburg, auch



    Frau Strobel
    die dort abgegebenen Erklärungen der verschiedenen Regierungen. Denn sie lassen immerhin darauf schließen, daß Geist, Inhalt und Wirksamkeit der Verträge — einschließlich derjenigen der Kommission — nicht geschwächt werden sollen.
    Etwas muß ich noch sagen. Besorgt machen uns Stimmen, die jetzt von Alternativlösungen mit der EFTA sprechen. Dafür ist jetzt nicht die Zeit, meine Damen und Herren.

    (Abg. Wehner: Sehr richtig!)

    Damit leisten wir weder der europäischen Einigung noch den Sechsen, noch den anderen Sieben einen Dienst. Die Sieben wollen und können nur in eine intakte Gemeinschaft eintreten. Da wir ihren Beitritt wünschen, ist es nötig, daß wir jetzt dafür sorgen, daß die Gemeinschaft wieder intakt wird.
    Dabei kann man von beiden Seiten nichts Unmögliches verlangen. Unmöglich wäre es, den Vertrag zu ändern. Das hat die französische Regierung übrigens erkannt. Es ist für die französische Regierung gar nicht so schwer, jetzt auf die Vertragsänderung zu verzichten; denn es steht, wenn es weitergeht, ja die Zusammenlegung der Verträge unmittelbar bevor. Da wird es harte Verhandlungen um ihren künftigen Inhalt geben. Ebenso unmöglich ist es, der Gemeinschaft zuzumuten, daß die Verträge nicht eingehalten oder durch Fehlinterpretationen zerstört werden. Wir wollen die Integration erhalten. Wir müssen sie erhalten, wenn nicht eine lähmende Resignation in der ganzen europäischen Öffentlichkeit das Einigungswerk auf lange Zeit in Frage stellen !soll. Wenn in der Wirtschaftsgemeinschaft der Motor der Gemeinschaft, die Kommission, seiner politischen Wirksamkeit beraubt würde, ginge die politische Einigung Europas nicht rascher, sondern langsamer vor sich. Wenn die Demontage der Integration in der EWG begänne, wäre der Tatbestand der Unfähigkeit Europas, sich enger als in einem lockeren Bündnis zusammenzuschließen, gegeben.
    Der französische Staatspräsident strebt nach seinen eigenen Erklärungen ein starkes, von den dominierenden Weltmächten unabhängiges Europa an. Wir wollen ein Europa, das durch seinen Zusammenschluß als Ganzes zu einem gleichberechtigten Partner Amerikas werden kann. Beides, meine Damen und Herren, ist aber nur möglich, wenn Europa einig ist, wenn es seine Einigungspolitik fortsetzt. Sollte es nicht möglich sein — und wir Deutschen sollten und wollen uns darum besonders bemühen —, sich unter dem Gewicht dieser Tatsache auf einem vertretbaren Punkt zu treffen?

    (Beifall.)



Rede von Erwin Schoettle
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Professor Furler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Furler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren zu einem etwas ungewöhnlichen Zeitpunkt, nämlich an dem Tage, bevor die Verhandlungen in Luxemburg fortgesetzt werden. Sie wissen, daß am 17. und 18. eine außergewöhnliche — weil die Kommission nicht teilnahm — Ministerratskonferenz in Luxemburg stattgefunden hat. Sie hat weder zu einem Bruch, was sehr gut ist, noch aber zu einer Lösung geführt. Man hat vertagt und will morgen und übermorgen weiter verhandeln.
    Wie ist die Lage heute? Ist sie besser als vor vierzehn Tagen, oder ist sie verschärft worden?
    Sie ist vielleicht besser geworden, weil alle Beteiligten noch einmal Gelegenheit hatten, ihre Position zu überprüfen, und auch im Europäischen Parlament in einer großen Debatte, an der sich die Minister, die Kommissionen und das Parlament beteiligten, manche Standpunkte klarer geworden sind. Es sind auch die Standpunkte der nationalen Parlamente in den ganzen Dingen klarer geworden.
    Schlechter ist die Lage vielleicht deshalb, weil leider am Ende der letzten Tagung Frankreich neue Forderungen erhob und einen Zeitplan vorlegte, der zunächst Bedenken und Sorgen erregte. Ich bin mit meiner Vorrednerin darin einig, daß hier gewisse Erklärungen abgegeben wurden, die klar sagen, daß dieser Terminplan keinen ultimativen Charakter' habe. Diese Sorge ist also behoben.
    Aber wir dürfen nicht vergessen, daß die neue Forderung sehr schwierig ist, nämlich die, daß die Ratifizierung des Fusionsvertrages noch vor dem 1. April 1966 erfolgt. Diese Forderung richtet sich an die nationalen Parlamente. Denn nur zwei Parlamente haben ratifiziert, das deutsche und das französische Parlament. Alle anderen, insbesondere das holländische Parlament, haben eine Ratifizierung nicht vorgenommen. Der holländische Außenminister hat in der Sitzung in Straßburg ganz eindeutig erklärt, sein Parlament lasse sich hier keine Fristen setzen. Das gilt auch für andere Parlamente. Durch diese Forderung ist also schon aus formalen Gründen eine Erschwerung eingetreten.
    Aber auch, was dann in dem Zeitplan kommt, ist nicht einfach. Frankreich verlangt nämlich, daß seine drei Grundforderungen erfüllt werden; dann wolle es in den Rat zurückkehren. Die drei Grundforderungen betreffen bekanntlich die Mehrheitsentscheidungen, die Stellung der Kommission und schließlich die Ratifizierung des Fusionsvertrages. Aber Frankreich hat erklärt, es komme in den Rat nicht voll zurück, sondern nur teilweise. Das heißt, es will dort nur über zwei Punkte verhandeln, nämlich über die Agrarfinanzierung und über den Außenzolltarif. Im übrigen ist Frankreich als nicht anwesend zu betrachten. Das heißt, es arbeitet nur partiell mit, was natürlich eine sehr schwierige Situation schafft. Wenn man schon die Krise bereinigt, dann sollte Frankreich voll mitarbeiten und nicht nur in zwei Punkten, die es besonders interessieren, und uns und alle anderen nicht in der Frage der Agrarfinanzierung und auch in dem anderen Punkt in eine außerordentlich schwierige Terminlage bringen.
    Worum geht es bei den Grundforderungen? Ich muß noch einmal kurz auf die Frage der Mehrheitsentscheidungen eingehen: Ich betone: Es handelt sich nicht -um eine doktrinäre Auseinandersetzung. Wir debattieren nicht hier supranational, dort irgend-



    Dr. Furler
    eine andere These, die der supranationalen gegenübersteht. Es geht einzig und allein um einen praktisch-politisch außerordentlich wichtigen Tatbestand, nämlich um die Wirksamkeit, die aktive Lebensmöglichkeit der EWG. Das muß man sich klarmachen. Es ist kein theoretischer Streit, sondern ein Streit um politische Positionen.
    Die Gemeinschaft ist schließlich etwas anderes als ein völkerrechtlicher Verband, der nach altem Stil immer nur einstimmig arbeitet. Die Situation ist so, daß es Mehrheitsentscheidungen schon bisher gab. Zum Beispiel der Haushalt kann mit Mehrheit entschieden werden, wobei es sich immer um qualifizierte Mehrheiten handelt. Man hat davon auch schon zweimal Gebrauch gemacht. In einem Jahr wurde der Haushalt mit Mehrheit gegen die Stimme Frankreichs angenommen. In einem anderen Jahr wurde der Haushalt gegen die Stimme Italiens angenommen. Beide Staaten haben sich durchaus demokratisch und fair diesen Entscheidungen gefügt. Es wurden auch sonstige Mehrheitsentscheidungen gefaßt, nicht viele, vielleicht eine bis zwei im Jahr. Immerhin, sie wurden gefaßt, und der Überstimmte hat sich nachher gefügt. Manchmal hatte man den Eindruck, daß man sich auch ganz gern überstimmen ließ; auch solche Situationen können vorkommen.
    Diese Möglichkeiten der qualifizierten Mehrheitsentscheidung werden ab 1. Januar 1966 erweitert. Das ist ganz bewußt in den Vertrag aufgenommen worden. Die Schöpfer des Vertrages haben sich lange darüber unterhalten, inwieweit man das Mehrheitsprinzip erweitern könne. Man kam zu der Lösung, die in den Verträgen steht. Diese Erweiterung ist also eine fundamentale Voraussetzung der Wirksamkeit, der Aktionsmöglichkeit, der Existenz und des Lebens unserer Gemeinschaft.
    Im übrigen ist es so: Niemand will ja unnötig majorisieren, selbstverständlich auch bisher schon nicht. Man hat Verhandlungen geführt, man ist meistens zu einer Einigung gekommen, oft auch sehr stark unter dem Einfluß der Kommission zu einer Einigung gelangt. Man kann auch in der Zukunft mit einer politisch richtigen Haltung weiterkommen. Niemand hat Interesse daran, jemanden zu majorisieren, bei dem es offensichtlich ist, daß ganz vitale Interessen im Spiel stehen. Man kann nach dieser Richtung beruhigende Erklärungen abgeben.
    Aber man kann eines nicht tun — und ich muß das ganz deutlich sagen —: Man kann nicht den Vertrag praktisch aufheben. „Praktisch aufheben" hieße entweder ein Gentleman's Agreement treffen, in dem steht, daß das Mehrheitsprinzip intern doch nicht gilt, oder aber — und das ist das Allerschlimmste — die These akzeptieren, die gerade Frankreich vertritt, daß man nicht majorisieren darf, wenn ein Staat in seinem freien Ermessen erklärt, es handle sich um vitale Interessen. Praktisch ist das das absolute Veto. Praktisch ist das der Gegensatz, das Gegenteil von dem, was im Vertrage steht. Ich glaube, das kann man nicht annehmen, und das sollte man auch nicht fordern, wenn man gleichzeitig erklärt — und Frankreich tut es zu unserer Freude —, daß man die Verträge nicht abgeändert haben will. Denn diese Abänderung wäre ja offensichtlich ein Weggehen von dem Mehrheitsprinzip, das wir für wesentlich halten.
    Es wurden die verschiedensten Kompromißvorschläge gemacht. Ich halte im Gegensatz zum Herrn Außenminister schon die Idee für bedenklich, daß man sagt: Was bisher einstimmig entschieden wurde, kann auch in Zukunft nur einstimmig geregelt werden. Darin liegen große Gefahren, vor allem auch für die Agrarpolitik. Ich halte einen solchen Kompromiß für äußerst schwierig. Ich bitte sehr, darüber noch einmal eingehend zu beraten.
    Etwas anderes ist es mit der Idee von Spaak. Spaak hat ja immer ingeniöse Ideen, um irgendwelche Kompromisse zu erzielen. Er sagt: Wenn es sich wirklich um eine Sache handelt, bei der vitale Interessen auf dem Spiel stehen, dann soll man im Rat drei Lesungen machen und die Dinge eingehend überprüfen; aber dann, wenn die eingehende Überprüfung erfolgt ist, die drei Lesungen durchgeführt sind und die Mehrheit der Meinung ist, man solle trotzdem mit Mehrheit entscheiden, dann muß entschieden werden, weil dies der Vertragslage entspricht.
    Man kann ja auch durch andere beruhigende Erklärungen ein Klima schaffen, in dem das Mehrheitsprinzip erhalten bleibt, ohne daß man dem anderen androht, man werde ihn rücksichtslos majorisieren.
    Eine Frage, die wahrscheinlich noch schwieriger ist und die noch mehr politische Substanz in sich hat, ist die Stellung der Kommission. Meine Damen und Herren, es geht hier um eine sehr ernste Angelegenheit. Frankreich sagt zwar: Wir wollen nur das Verhalten der Kommission regeln. In Wirklichkeit geht es nicht um das Verhalten, es geht um die Stellung der Kommission innerhalb der europäischen Verträge. Das französische Memorandum ist ja schon erwähnt worden. Es liegt mir hier vor. Es hat zehn Punkte. Sicher, man kann über den einen oder anderen Punkt streiten. Man muß sich wundern, daß man nicht früher schon die Dinge geklärt hat, wenn man glaubte, die Kommission mache etwas falsch.
    Wenn hier gesagt wird, daß der Kommission keine Durchführungsrechte, keine souveränen Entscheidungen über die Durchführung der Verträge überlassen werden dürften, dann kann man aber der Kommission wirklich keinen Vorwurf machen, wenn sie solche Durchführungsbefugnisse durch den Ministerrat bekommen hat. Auch Frankreich hat zugestimmt, der Kommission in weitem Umfange solche Rechte zu geben, vor allem im Rahmen der Agrarpolitik. Es geht nicht an, nachher der Kommission einen Vorwurf zu machen, wenn aus ihr die entsprechenden Entscheidungen hervorgehen. Ähnlich ist es mit der Richtlinienkompetenz. Sie steht im Vertrag, die Kommission hat sie. Wie kann man dann die Kommission kritisieren und sagen, es sei falsch, daß sie die Richtlinienkompetenz ausübe!
    Das sind aber Dinge, über die man verhandeln kann. Das eine ist jedoch sicher, meine Damen und Herren, und deshalb möchte ich in allem Ernst davon



    Dr. Furler
    sprechen: Wenn Sie alle zehn Punkte akzeptieren, vor allem die vier grundlegenden, wichtigen Punkte, dann ist nicht das Verhalten der Kommission geändert, dann ist die Stellung der Kommission geändert. Dann ist die Kommission nicht mehr das, was sie nach dem Vertrag sein muß. Dann ist sie nicht mehr die dynamische Kraft, die die Integration vorwärtstreibt, dann ist sie nicht mehr der Motor der Integration. Dann ist sie ganz klar ein abhängiges Organ des Ministerrats, ein besseres Generalsekretariat, das an die Weisungen des Ministerrats gebunden ist. Das geht natürlich auf keinen Fall, und da müßten wir doch unseren Partnern sehr deutlich machen, daß wir nicht einen Pfeiler aus den Fundamenten, auf denen die ganze Gemeinschaft beruht, herausbrechen können. Es sind vier Pfeiler: der Ministerrat — der entscheidende und . wichtigste Pfeiler —, die Kommission in selbständiger Stellung, beschränkt auf das Vorschlagsrecht, aber auf diesem Gebiet doch selbständig und mit Weisungen versehen, die die Integration vorwärtstreiben sollen, das Europäische Parlament und schließlich der Gerichtshof. Ich möchte auch sagen, daß mit dem Herausbrechen dieses einen Pfeilers ein zweiter Pfeiler ins Stürzen gerät oder wenigstens auf das heftigste angeschlagen wird: das ist das Europäische Parlament. Uns gegenüber steht nur die Kommission, nicht der Ministerrat. Wir haben Einfluß auf die Politik der Kommission, wir haben Einfluß auf das, was durch die Kommission Europäisches geschieht oder nicht geschieht, wir kontrollieren über die Kommission die Politik der Gemeinschaft. Wenn der Kommission ihre selbständige Stellung genommen wird, dann ist auch unser Interpellations-, unser Kontrollrecht über die Kommission außerordentlich geschwächt. Die Stellung des Parlaments wird also gleichzeitig angeschlagen — das möchte ich einmal ausdrücklich betonen —, und das verstärkt natürlich die Bedenken gegen diese Änderung der Stellung der Kommission erheblich.
    Zurück zur Kommission! Ich glaube, wir haben allen Grund, uns hinter die Kommission und hinter ihren Präsidenten Hallstein zu stellen. Ich habe es in der letzten Debatte schon gesagt. Ich glaube, daß die Männer, die so ausgezeichnet europäisch gearbeitet und allen Nationen gegenüber objektiv, gerecht und ausgleichend gehandelt haben, es nicht verdient haben, gewissermaßen zum Gegenstand von Strafmaßnahmen zu werden.

    (Beifall.)

    Ich bin der Meinung, wir sollten uns da ganz klar und kompromißlos für die Kommission und ihren Präsidenten einsetzen. Wie es mit dem roulierenden System ist, das ist eine andere Frage; darüber kann man sprechen. Man kann nicht irgendwo eine ewige Regierung etablieren. Aber die Zeit des Übergangs in der Fusion der Einheitsbehörde und ihres Einarbeitens muß von den Leuten bewältigt werden, die wirklich deutlich in den acht Jahren erlebt haben, was die Gemeinschaft und die europäische Arbeit in ihr bedeuten. Die erworbenen Erfahrungen müssen ausreichend ausgewertet werden.
    Noch ein kurzes Wort zu dem Terminplan. Er hat keinen ultimativen Charakter. Ich akzeptiere das, ich freue mich, daß das klargestellt ist. Aber er hat doch seine Gefährlichkeit, weil nicht nur Termine verbunden sind, sondern in diesen Terminen ganz schwere Junktims enthalten sind. Ich sagte schon, Frankreich macht erst mit, wenn die drei Punkte in seinem Interesse erledigt sind, dann aber macht es nur beschränkt mit, und es fordert gewisse Beschlüsse, die wieder von Beschlüssen von Parlamenten abhängen, die zu erhalten in dieser Zeit gar nicht möglich ist. Daß wir darüber verhandeln können, daß wir die Junktims lösen können, ist klar.
    Noch etwas anderes: Nach diesem Vorschlag kommen wir in der Frage der Agrarfinanzierung in eine ganz schwierige Terminsituation. Wir legen den Grundstein zu einer eventuellen neuen Krise. Denn um diese schwierige Zeitposition ist es ja am 30. Juni 1965 gegangen. Wir sollten also nichts tun, was solche Folgen wieder haben könnte. Außerdem ist klar: Wenn Frankreich nur über diesen Punkt verhandelt, dann ist eine harmonische Entwicklung des Agrarmarktes und des Industriemarktes erledigt, dann wird alles andere zurückgeschoben, und wir sehen kaum mehr Möglichkeiten, das durchzuführen, was im Rahmen der Agrarfinanzierung und der Agrarpolitik eben durchgeführt werden muß.
    Mit der Kennedy-Runde ist es ähnlich. Wir sind alle der Meinung, daß die Kennedy-Runde gut und wichtig ist. Durch sie Sollen die Zölle in der ganzen Welt ermäßigt werden. Für Europa ist sie wichtig, weil sie geeignet ist, den Gegensatz zwischen EFTA und EWG abzumildern.
    Ich höre, es seien Erklärungen da, Frankreich sei bezüglich der Kennedy-Runde doch nicht so hart, wie angenommen wurde. Aber das alles geht noch eineinhalb Jahre. Es können noch einige andere Dinge dazwischenkommen, die die Haltung wieder ändern. Wir haben keine festen Möglichkeiten in der Hand.
    Alles das hängt mit dem Terminplan zusammen. Alles das hängt mit der ganzen Entstehung der Krise zusammen, wie wir sie erlebt haben.
    Es gab Leute — dazu gehört auch der Präsident der Kommission —, die sagten, es gebe auch heilsame Krisen. Sicher gibt es heilsame Krisen. Aber Krisen müssen nicht heilsam sein. Sie sind nur dann heilsam, wenn die Beteiligten die notwendigen Folgerungen ziehen, wenn sie also die Folgerung ziehen, das souveräne Denken etwas zurückzustellen und im Gemeinschaftsgeist zu handeln. Eine Krise ist heilsam, wenn sie zu einer besseren und fortschrittlicheren Situation führt, aber nicht, wenn sie die Dinge verhärtet oder Situationen schafft, in denen neue Krisen ausbrechen können.
    Es war sehr schwierig, die Monate durchzustehen, in denen diese Krise bestand. Wir haben mit großem Interesse und mit Befriedigung vom Präsidenten des Ministerrates gehört, daß im wesentlichen die alte Linie beibehalten wurde. Die EWG konnte keine politischen Entschlüsse fassen; das war in dieser Situation nicht möglich. Aber sie ist doch am Leben geblieben, sie hat pulsiert und relativ gut gearbeitet; sie ist nicht auseinandergebrochen. Das



    Dr. Furler
    ist außerordentlich wichtig. Wenn wir gezwungen würden, die Krise noch etwas länger durchzustehen, weil die Verhandlungen nicht sofort zu einer Einigung führen, dann müßten natürlich auch manche Rechte des Vertrages stärker in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, eine solche Krise zu überwinden.
    Die Mitgliedstaaten sollten alles versuchen, mit unseren französischen Nachbarn zu Rande zu kommen. Das sollte auch wegen unserer guten Beziehungen und wegen der deutsch-französischen Freundschaft geschehen. Wir wollen beides, eine EWG und eine unbeschädigte deutsch-französische Freundschaft. Wir werden uns deshalb anstrengen, um mit Frankreich zu einer Einigung zu gelangen. Wir wünschen aber, daß Frankreich seinen Platz im Ministerrat wieder einnimmt, den einzunehmen es nach den Römischen Verträgen verpflichtet ist.
    Wir können aber nicht Bedingungen akzeptieren, die die Grundlagen der EWG zerstören. Wie könnten wir später von anderen Staaten verlangen, daß sie die EWG-Verträge akzeptieren, wenn wir selber im Begriff sind, sie in ihren wichtigsten Punkten außer Kraft zu setzen! Das geht nicht.
    Ich sage noch einmal: es geht nicht um Doktrinen, sondern es geht um ganz reale politische Dinge. Wir sollten versuchen, in diesen beiden Tagen zur Verständigung zu gelangen. Wenn das nicht geht, sollten wir die Verhandlungen nicht aufgehen, sondern fortsetzen. Wir sollten dann Geduld üben und warten, ob es nicht doch möglich ist, zu einer Lösung zu kommen. Wir müssen längeren Verhandlungen und vielleicht sogar einer verlängerten Krise ins Auge sehen. Aber wir müssen mit einer klaren Haltung, mit Geduld und Festigkeit verhandeln. Ich glaube und hoffe, daß wir dann auch zur Bereinigung dieser Krise kommen, die nicht die erste in unserer EWG ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)