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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 27. Januar 1966

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1966 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 659 A Fragestunde (Drucksache V/212) Frage des Abg. Dröscher: Beurlaubung deutscher Beschäftigter bei den Stationierungstruppen zur Teilnahme an Lehrgängen und Prüfungen Grund, Staatssekretär 659 D Dröscher (SPD) . . . . . . . 660 A Frage des Abg. Dröscher: Nutzung von Gemarkungsteilen durch Bundeswehranlagen — Grundsteuerausfall Grund, Staatssekretär 660 C Dröscher (SPD) 660 D Strohmayr (SPD) 660 D Fragen des Abg. Dr. Miessner: Dienstpostenzulagen für ungünstige Dienstzeiten bei der Deutschen Bundesbahn Grund, Staatssekretär 661 A Dr. Miessner (FDP) 661 B Seibert (SPD) . .. . . . . . . 661 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Angestelltenversicherung . . . . . 662 C Fragen des Abg. Folger: Europäischer Sozialfonds Kattenstroth, Staatssekretär . . . 662 D Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Entschädigung für Schäden an Gesundheit und Vermögen bei Nothilfeleistung Kattenstroth, Staatssekretär . . . 663 C Dr. Müller (München) (SPD) . . . 663 D Fragen des Abg. Dr. Geißler: „Telefonseelsorge" — „Fernsprechseelsorge" Stücklen, Bundesminister . . . . . 664 A Dr. Geißler (CDU/CSU) . . . . . 664 B Fragen des Abg. Porzner: Fernsehprogramm in Rothenburg ob der Tauber und im Landkreis Rothenburg 664 B Frage des Abg. Dr. Müller (München) : Nichtempfang von Sendestationen der BRD im unmittelbar benachbarten Ausland Stücklen, Bundesminister 664 C Dr. Müller (München) (SPD) . . 664 D Hofmann (Kronach) (SPD) . . . 665 B Strohmayr (SPD) . . . . . . 665 C II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Januar 1966 Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Unzulänglicher Empfang des 3. Fernsehprogramms im Bereich des Bayerischen Rundfunks Stücklen, Bundesminister 665 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 666 A Ertl (FDP) 666 C Hofmann (Kronach) (SPD) . . . 666 C Fragen des Abg. Fellermaier: Maul- und Klauenseuche 667 A Fragen der Abg. Ertl und Schmidt (Kempten) : Förderungsmittel für technische Anlagen bei Futterbaubetrieben . . . 667 A, C Frage des Abg. Schmidt (Kempten) : Erstattungsmöglichkeit für Emmentaler-Export in die EWG-Länder . . . 667 B Fragen des Abg. Leicht: Weineinfuhrkontingente 667 C Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Bundesforschungsanstalten in Braunschweig 667 C Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) : Naturwissenschaftlich-technische Attachés für die wichtigsten Botschaften . 667 C Frage des Abg. Rollmann: Zentrales Institut zur Ausbildung und Fortbildung von Straf vollzugsbediensteten Dr. Jaeger, Bundesminister . . . 667 D Rollmann (CDU/CSU) 668 A Fragen des Abg. Dr. Gleissner: Mißbrauch im Abzahlungsgeschäft — Zahl der Wechselgeschäfte beim Autokauf 668 B Fragen des Abg. Dorn: Probezeit und Vorbereitungsdienst der Beamten — Grundwehrdienst Gumbel, Staatssekretär 668 C Dorn (FDP) 668 C Fragen des Abg. Gierenstein: Stand der Privatisierung im Industriegelände Ebenhausen-Werk Dr. Dollinger, Bundesminister . . 669 A Schoettle, Vizepräsident 669 B Strohmayr (SPD) 669 B Böhm (SPD) 669 D Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Todesurteil über den deutschen Staatsbürger Johann Zirisan in Jugoslawien Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 670 B Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Gefahren für deutsche Ferienreisende durch die jugoslawische Justiz Dr. Carstens, Staatssekretär . . 670 D Bühler (CDU/CSU) 671 A Prochazka (CDU/CSU) 671 B Frage des Abg. Dr. Becher (Pullach) : Möglichkeit einer Ahndung der Ermordung deutscher Kriegsgefangener und Jugoslawien-Deutscher in Jugoslawien Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 671 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 671 D Borm (FDP) 672 A Fragen des Abg. Müller (Berlin) : Deutsche Chemieausstellung in Moskau 672 A Fragen des Abg. Liehr: Behandlung der SBZ als Drittland Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 672 C Liehr (SPD) 672 D Fragen des Abg. Strohmayr: Militärhilfe für Griechenland und die Türkei Dr. Carstens, Staatssekretär . . 673 B Strohmayr (SPD) 673 C Erklärung des Bundesministers der Auswärtigen Dr. Schröder, Bundesminister . . 673 D, 691 C, 696 A Frau Strobel (SPD) 676 B Dr. Furler (CDU/CSU) 679 B Dr. Starke (Franken) (FDP) . . . 682 B Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . 683 C Freiherr von und zu Guttenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . 686 B Dr. Apel (SPD) 688 B D. Dr. Gerstenmaier, Präsident . 690 B Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 690 B Wehner (SPD) 693 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. a) Aufhebung der Immunität von Abgeordneten bei Verkehrsdelikten und Bagatellsachen, b) Ermächtigung gem. § 197 StGB (Drucksache V/229) . 696 D Nächste Sitzung 697 Anlagen 699 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Januar 1966 659 17. Sitzung Bonn, den 27. Januar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 28. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 28. 1. Bartsch 28. 1. Bauer (Würzburg) *) 28. 1. Prinz von Bayern 5. 2. Dr. Bechert 28. 1. Frau Berger-Heise 18. 2. Berkhan *) 28. 1. Berlin 28. 1. Blachstein *) 28. 1. Blank 12. 2. Burger 10. 4. Corterier *) 28. 1. van Delden 6. 2. Draeger *) 28. 1. Dr. Effertz 27. 1. Frau Eilers 28. 1. Dr. Elbrächter 27. 1. Erler 15. 2. Faller 28. 1. Figgen 28. 1. Flämig *) 28. 1. Fritz (Wiesbaden) 27. 1. Frau Funcke (Hagen) 11. 2. Geiger 27. 1. Gibbert 28. 1. Dr. Gleissner 4. 2. Gscheidle 28. 1. Haar (Stuttgart) 27. 1. Dr. Dr. Heinemann 28. 1. Herold *) 28. 1. Hilbert *) 28. 1. Hösl *) 28. 1. Frau Dr. Hubert *) 28. 1. Dr. h. c. Jaksch 27. 1. Josten 19. 2. Junghans 7. 2. Kahn-Ackermann *) 28. 1. Frau Klee *) 28. 1. Dr. Kliesing (Honnef) *) 28. 1. Dr. Kopf *) 28. 1. Frau Krappe 28. 2. Leber 28. 1. Lenze (Attendorn) *) 28. 1. Liedtke 8. 3. Dr. Lohmar 28. 1. Frau Dr. Maxsein *) 28. 1. Frau Meermann 28. 1. Dr. Morgenstern 28. 1. Neemann 15. 2. Paul *) 28. 1. Frau Pitz-Savelsberg 28. 1. Pöhler *) 28. 1. *) Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Pohle 27. 1. Riedel (Frankfurt) 27. 1. Dr. Rutschke *) 28. 1. Frau Schanzenbach 3. 2. Dr. Schiller 27. 1. Schlager 27. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) *) 28. 1. Schmidt (Hamburg) 28. 1. Dr. Schulz (Berlin) *) 28. 1. Dr. Serres *) 28. 1. Seuffert 19. 2. Urban 31.1. Dr. Frhr. v. Vittinghoff-Schell *) 28. 1. Vogt *) 28. 1. Dr. Wahl *) 28. 1. Weimer 27. 1. Wienand *) 28. 1. Baron von Wrangel 28. 1. Wurbs 28. 1. b) Urlaubsanträge Dr. Rinderspacher 6. 2. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Grund vom 27. Januar 1966 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Müller (München) zu der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Zerbe St). Wegen Zeitablaufs der gestrigen Fragestunde konnte ich Ihre zweite Zusatzfrage zu den Fragen des Abgeordneten Zerbe, die sich auf den kommunalen Straßenbau bezog, leider nicht mehr beantworten. Ich erlaube mir deshalb, Ihnen die Antwort schriftlich zu übermitteln. Im Rahmen der Maßnahmen zur Geldwertstabilisierung ließ es sich nicht vermeiden, auch den Straßenbauplan des Bundes einzubeziehen und gegenüber dem ursprünglichen Plan- und Finanzierungssoll Einschränkungen vorzunehmen. Soweit hierbei echte Kürzungen vorgenommen werden mußten, sind die Zuschüsse an die Gemeinden hiervon bewußt unberührt geblieben. Sie wurden im Gegenteil gegenüber dem Vorjahr von 200 Mio DM auf 208 Mio DM erhöht. Eine weitere Erhöhung dieser Zuschüsse würde zwangsläufig die Zurückstellung von zahlreichen für das Rechnungsjahr 1966 vorgesehenen Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen nach sich ziehen. Es wäre aber nicht sinnvoll, die zweifellos im kommunalen Verkehrsbereich bestehenden Engpässe zu Lasten der ohnehin noch nicht befriedigend gelösten Fernverkehrsprobleme zu beseitigen. **) Siehe 16. Sitzung Seite 617 B 700 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Januar 1966 Die von Ihnen erwähnte Möglichkeit, die Zweckbindung der Mineralölsteuer um einen bestimmten Prozentsatz zugunsten des kommunalen Straßenbaus zu erhöhen, würde bedeuten, daß im Gesamthaushalt eine Deckungslücke entstehen würde, die unter den gegenwärtigen Umständen nur durch Steuererhöhungen geschlossen werden könnte. Es sollte bei dieser Betrachtung nicht außer acht gelassen werden, daß der Bund im Interesse der Gemeinden schon jetzt über die direkten Zuschüsse an die kommunalen Baulastträger hinaus rd. 38 v.H. der Aufwendungen des 2. Vierjahresplanes = rd. 4,9 Mrd. DM für Baumaßnahmen im Vorfeld der großen Ballungszentren oder indirekt durch den Bau von Umgehungsstraßen und neuen entlastenden Autobahnen zur Verfügung stellt. Wenn es sich hier auch um Aufgaben handelt, die in die alleinige Zuständigkeit des Bundes fallen, so tragen sie doch entscheidend zur Entlastung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden bei. Wie ich schon in der gestrigen Fragestunde betont habe, wird erwogen, ggf. dem Deutschen Bundestag so bald wie möglich weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vorzuschlagen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lotze (Drucksache V/212 Frage XII/4) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Landwirtschaft fühlbare Schäden dadurch entstehen, daß an der Bundeswasserstraße Weser zwischen dem Mittellandkanal und Bremen gelegene Ländereien alljährlich überflutet werden? Es trifft zu, daß landwirtschaftlich genutzte Flächen und sonstige Anlagen beiderseits der Weser bei Hochwasser überflutet werden und hierbei Schäden auftreten. Für die Abführung des Hochwassers ist der Querschnitt zwischen den Winterdeichen bemessen und notwendig. Der Deichschutz ist stets Landessache. Solche Überflutungen treten je nach Wetterlage in gleicher Weise wie an der Weser auch an anderen Flüssen auf, natürlich ebenso wie an der Weser nicht alljährlich. Sie führen auch keinesfalls immer zu Schäden. Auch ihr Ausbleiben kann Schäden durch zu starke Bodenaustrocknung veranlassen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lotze (Drucksache V/212 Frage XII/5) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, der Hochwassergefahr der Weser wirksam zu begegnen, um dadurch Schäden von den davon betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben abzuwenden? Nach Artikel 89 GG obliegt dem Bund die Verwaltung der Bundeswasserstraßen. Der Umfang seiner Unterhaltungspflicht ergibt sich aus § 28 Wasserhaushaltsgesetz. Danach hat der Bund für die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes des Wasserabflusses — darunter fällt in übereinstimmender Auffassung mit den Ländern nicht der Hoch-wasserabfluß des Gewässerbettes — und für die Erhaltung der Schiffbarkeit zu sorgen. Für die Sicherung des Hochwasserabflusses, also für den Schutz der Anlieger gegen das Hochwasser ist das jeweilige Bundesland und nicht der Bund zuständig. Maßnahmen zur Verminderung der Hochwassergefahren können daher nicht vom Bund, sondern nur von den Ländern getragen werden. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kahn-Ackermann (Drucksache V/212 Frage XII/6) : Trifft es zu, daß das Teilstück der Isar-Talbahn Wolfratshausen—Beuerberg noch in diesem Jahr stillgelegt werden soll? Für die Stillegung des Teilstückes Wolfratshausen—Beuerberg der Isartalbahn liegt mir bisher noch kein Antrag der Deutschen Bundesbahn gemäß Bundesbahngesetz vor. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brück (Drucksache V/212 Frage XII/7) : Wie ist der Stand der Arbeit der Internationalen Kommission zum Schutz von Mosel und Saar gegen Verunreinigung? Die Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar haben am 29. Januar 1963 ihre Arbeiten aufgenommen. Diese Kommissionen haben die Aufgabe, alle notwendigen Untersuchungen zur Ermittlung der Verunreinigungen vorzubereiten und aufgrund der erzielten Ergebnisse den betreffenden Regierungen die geeigneten Maßnahmen zum Schutze der Mosel und der Saar vorzuschlagen. Zur Durchführung dieser Aufgaben sind je zwei Arbeitsgruppen gebildet worden. Aufgrund der Vorschläge dieser Arbeitsgruppen sind Maßnahmen ergriffen, durch die die Verschmutzung der Rossel und somit auch der Saar und der Mosel durch den Schlamm der französischen Kohlengruben im wesentlichen beseitigt sein soll. Anhand der festgelegten Untersuchungsprogramme sind die Kommissionen weiterhin bemüht, auch die sonstigen Verunreinigungen und Verschmutzungen dieser Wasserläufe auf ein erträgliches Maß zu vermindern. Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Januar 1966 701 Anlage 7 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwabe (Drucksache V/212 Frage XII/8) : Reichen die derzeitigen Bestimmungen über die Ausführung von Warndreiecken aus, um die kontinuierliche Herstellung und den wünschenswerten breiten Absatz derselben zu gewährleisten? Ich möchte Ihre Frage durchaus bejahen. Es wird zur Zeit geprüft, wie die geltenden Bestimmungen über die Ausführung von Warndreiecken zu ändern sind, um sie den größeren Sicherheitsanforderungen im Verkehr anzupassen. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (Drucksache V/212 Fragen XII/19, XII/10 und XII/11): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn 1966 trotz höheren Bedarfs nur 2500 Güterwagen ankaufen wird, während in den zurückliegenden Jahren durchschnittlich etwa 10 000 Güterwagen pro Jahr in Auftrag gegeben wurden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die in Frage XII/9 genannte Einsparungsmaßnahme die Waggonfabriken der Bundesrepublik, die zum Teil fast völlig von Aufträgen der Deutschen Bundesbahn abhängig sind, in eine schwierige wirtschaftliche Situation kommen, die vor allen Dingen auch erhebliche soziale Harten für die Belegschaften mit sich bringt? Wird durch die beabsichtigten Sparmaßnahmen bei der Vergabe des Baues von Güterwagen die Deutsche Bundesbahn auch künftig ihre Aufgaben im bisherigen Umfange erfüllen können? Ich kann auf Ihre drei Fragen heute noch keine abschließende Antwort geben, da die dazu angeforderte Stellungnahme der Deutschen Bundesbahn nicht ausreichend war und neue Ermittlungen notwendig werden. Wenn Sie einverstanden sind, werde ich die Fragen nach Klärung des Sachverhalts schriftlich beantworten. Fest steht schon heute, daß die Deutsche Bundesbahn im Durchschnitt der letzten drei Jahre jährlich rd. 8000, also nicht rund 10 000 neue Güterwagen bezogen hat und daß bei dem erheblichen Rückgang der Massenguttransporte auch zur Zeit der Herbstspitzen ein Überhang von Güterwagen festzustellen war. Die Auftragsprogramme der Deutschen Bundesbahn werden leider auch entscheidend von ihren Finanzierungsmöglichkeiten bestimmt, die ihrerseits durch die Entwicklung des Kapitalmarktes stark eingeengt sind. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Eppler (Drucksache V/212 Frage XII/12) : Hat ein Schild an einer Ortsdurchfahrt „Achtung Ortsdurchfahrt, Streuen noch nicht beendet", das den ganzen Winter hindurch angebracht ist, für Straßenbenutzer rechtliche Auswirkungen? Das in der Frage erwähnte Schild ist kein amtliches Verkehrszeichen. Die Streupflicht der Gemeinde, die in der Ortsdurchfahrt an besonderen Gefahrenstellen besteht, wird durch den Hinweis nicht gemindert. Dem Verkehrsteilnehmer wird eine Vorsicht nahegelegt, die sich bei winterlicher Witterung von selbst versteht. Für die Schadenersatzpflicht hat das Schild, wenn es den ganzen Winter hindurch angebracht ist, keine rechtlichen Auswirkungen. Ich habe bereits im Februar 1959 die obersten Verkehrs- und Straßenbaubehörden der Länder gebeten, solche Schilder nicht aufzustellen bzw. zu 'beseitigen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ertl (Drucksache V/212 Fragen XII/13 und XII/14) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, die Frachttarife für lebende Tiere zu erhöhen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Heraufsetzung der Frachttarife für lebende Tiere die bäuerlichen Betriebe, insbesondere in den marktfernen und von Natur benachteiligten Gebieten, mit Einkommensverlusten rechnen müssen? Zu Frage XII/13: Ja; soweit ich unterrichtet bin, beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn die nichtkostendeckenden Frachten für die Beförderung lebender Tiere zu erhöhen. Dieser Tarif ist zuletzt 1958 gebildet worden. Die Einnahmen daraus decken heute nur einen Teil der verursachten Kosten. Zu Frage XII/14: Ob und inwieweit die Heraufsetzung der Frachttarife für lebende Tiere für die Erzeuger zu Einnahmeverlusten führt, dürfte davon abhängen, wie sich der Markt auf die durch die Tarifänderung herbeigeführte neue Lage einstellt. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/212 Frage XII/15) : Sind der Bundesregierung bereits von der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn die von der Bundesbahndirektion Frankfurt (Main) erarbeiteten Pläne für das gemeinsame Bauvorhaben V-Bahn der Stadt Frankfurt (Main) und der Deutschen Bundesbahn zugeleitet worden? Die Pläne bedürfen vor ihrer offiziellen Weiterleitung an den Bundesminister für Verkehr der Behandlung im Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn. Diese steht noch aus. 702 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Januar 1966 Anlage 12 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Freyh (Drucksache V/212 Frage XII/16): Welche künftigen Pläne hat die Deutsche Bundesbahn mit der elektronischen Zugauskunft, wie sie augenblicklich am Hauptbahnhof in Frankfurt (Main) eingerichtet ist? Der von der Firma Siemens & Halske entwickelte elektronische Fahrplan-Auskunftsautomat, zuerst auf der Internationalen Verkehrsausstellung in München gezeigt, wird gegenwärtig in Frankfurt (Main) erprobt. Von dem Ergebnis wird es abhängen, ob weitere Geräte dieser Art beschafft werden. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weigl (Drucksache V/212 Frage XII/17) : Hat die Bundesregierung die Einführung einer Gebühr für Ausländer bei der Benutzung unserer Autobahnen prüfen lassen? Die Frage ist in etwas abgewandelter Form schon in der Fragestunde am 1. Dezember 1965 beantwortet worden. Ich darf darauf verweisen und kurz wiederholen, daß nach eingehender Überprüfung die Erhebung einer solchen Gebühr nicht für nützlich angesehen werden kann. Es ist kein Staat in der freien Welt bekannt, in dem nur Ausländer zur Gebührenerhebung für Straßen verpflichtet sind. Eine einseitige Gebührenerhebung nur für Ausländer ist — auch hei den bestehenden internationalen Vereinbarungen über die Freiheit der Straße — in der Bundesrepublik Deutschland nicht vertretbar. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/212 Frage XII/18) : Wird die Bundesregierung in Anbetracht der Stellungnahme der EWG-Kommission zu den Als-ob-Tarifen den Bau des Saar- Pfalz-Kanales nunmehr gemeinsam mit den Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und dem Saarland erörtern? Die Bundesregierung hält entgegen der Stellungnahme der Kommission vom 13. Januar 1966 ihren Standpunkt aufrecht, daß es sich bei den Als-ob-des Landes Rheinland-Pfalz beraten. Mit den Regierungen des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz stehen wir bezüglich des gesamten Problemkreises in ständiger Verbindung. Tarifen um Wettbewerbsmaßnahmen gemäß Artikel 80 Abs. 3 des EWG-Vertrages handelt. Sie prüft zur Zeit, in welcher Weise sie ihre Auffassung zur Geltung bringen kann, und wird darüber mit den beteiligten Landesregierungen des Saarlandes und Anlage 15 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (Drucksache V/212 Frage XII/19) : Ist der Bundesverkehrsminister in Anbetracht der in einigen Städten gemachten Erfahrungen bereit, auf eine bundeseinheitliche Regelung dahin gehend hinzuwirken, daß Sonderparkplätze für Ärzte eingeführt werden? Bisher ist mir dies nur aus Berlin bekannt. Die Rechtslage beleuchtet ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 3. Dezember 1965, in dem erneut entschieden wird, daß die Straßenverkehrs-Ordnung keine rechtliche Handhabe bietet, „dem Zu- und Abgangsverkehr von Anliegern in der Weise Rechnung zu tragen, daß zum Zwecke der Aufstellung an- und abfahrender Kraftfahrzeuge öffentlicher Verkehrsraum bereitgestellt wird". Die obersten Landesbehörden haben auf der Besprechung vom 18. und 19. Januar 1966 sich gegen eine gesetzliche Änderung dieser Rechtslage ausgesprochen; sie befürchten, daß die Begünstigung eines Berufszweiges zahlreiche Berufungen nach sich zieht. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr.-Ing. Seebohm vom 27. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matthöfer (Drucksache V/212 Fragen XII/20 und XII/21) : Welches Ergebnis hatten die in der Fragestunde der 186. Sitzung des 4. Deutschen Bundestages angekündigten Verhandlungen der Bundesregierung mit den Länderregierungen bezüglich der Entschädigungsbestimmungen für erhöhte Schäden, die vor allem dem Einzelhandel bei U-Bahnbauten entstehen? Hält die Bundesregierung eine einheitliche Regelung des in Frage XII/20 genannten Problems durch den Bundesgesetzgeber für zweckmäßig? Nach den bisher eingegangenen Stellungnahmen einiger Länder zu unserer Anfrage vom 20. Juli 1965 wird in keinem Fall eine gesetzgeberische Tätigkeit des Bundes für erforderlich oder zweckmäßig gehalten. Hamburg hält eine gesetzliche Regelung nicht für eine Sache des Bundes, da die Probleme vornehmlich nur innerhalb einzelner Großstädte und nicht beim Bau von Bundesstraßen auftreten. Bayern und Hessen halten es für richtig, die Frage der Entschädigung bei Beeinträchtigungen durch U-Bahn- Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Januar 1966 703 bauten der Gesetzesauslegung durch die Rechtsprechung zu überlassen. Dieser Weg erscheint richtig. Bereits bei Beantwortung der Frage im Bundestag am 21. Mai 1965 wurde auf die Entwicklung der Rechtsprechung in dieser erst in letzter Zeit bedeutsamer gewordenen Angelegenheit hingewiesen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1965 wurde die bisherige Rechtsprechung über Geschäftsschädigungen durch Straßenbauten zugunsten der durch U-Bahn-bauten Beeinträchtigten modifiziert. Danach braucht der Straßenanlieger Beeinträchtigungen seines Gewerbebetriebs durch Arbeiten für die Anlegung einer neuen Untergrundbahnstrecke in der Regel nicht entschädigungslos hinzunehmen. Diese höchstrichterliche Entscheidung zeigt, daß die Rechtsprechung bemüht ist, den Belangen der durch U-Bahn-bauten Geschädigten Rechnung zu tragen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Stoltenberg vom 26. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (Drucksache V/212 Fragen XIV/1, XIV/2 und XIV/3): Ist die Bundesregierung bereit, die in der Stadt Braunschweig befindlichen 4 Bundesforschungsanstalten: Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Deutsche Forschungsanstalt für Luftfahrt von eventuellen Kürzungen und Sperrungen der Haushaltsmittel auszunehmen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit in den Bundesforschungsanstalten durch die im Zuge der Preissteigerungen eingetretenen Einsparungen der Beschaffung wesentlicher Fachliteratur und Periodika die wissenschaftlichen Arbeitsgrundlagen nicht gehemmt werden? Wird die Bundesregierung wie andere große Industrie-Nationen bereit sein, naturwissenschaftlich-technische Attachés an die wichtigsten Botschaften zu entsenden? Frage XIV/1: Nach dem Regierungsentwurf des Haushaltsgesetzes und des Bundeshaushaltsplans 1966 sind generelle Kürzungen und Sperren von Haushaltsmitteln nicht vorgesehen. Die von Ihnen genannten Braunschweiger Forschungsanstalten sind also nicht von solchen Maßnahmen betroffen. Ich hoffe, daß auch der Deutsche Bundestag bei der Beratung des Bundeshaushaltsplans 1966 keine Kürzungen und Sperren zu Lasten der Bundesforschungsanstalten vornehmen wird. Frage XIV/2: Die Ansätze für Fachliteratur und Zeitschriften für Bundesforschungsanstalten (Titel 202) sind im Entwurf des Bundeshaushaltsplans 1966 so ausgestattet, daß Fachbücher und Periodika als wissenschaftliche Arbeitsgrundlage im notwendigen Umfang beschafft werden können. Gerade diese Ansätze sind im Verhältnis zum Wachstum des Bundeshaushalts überdurchschnittlich erhöht worden. Frage XIV/3: Die Bundesregierung hält es für notwendig, dem Beispiel anderer Industrienationen zu folgen und im Laufe der Zeit Wissenschaftsattachés an wichtige deutsche Botschaften zu entsenden. Die erste vom Bundestag bewilligte Stelle wird voraussichtlich in Kürze besetzt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sind Sie einverstanden? — Dann rufe ich also auch die Fragen XI/3 und XI/4 auf:
    Liegt der Grund für den in Frage XI/12 genannten Unterschied darin, daß Frankreich die Umschulung weit großzügiger handhabt als die Bundesrepublik Deutschland?
    Wo bleiben die seit Jahren erwarteten und versprochenen verbesserten Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, die einen weiteren Ausbau der Umschulungsmaßnahmen und damit einen höheren Anteil aus dem Europäischen Sozialfonds bezwecken?


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nach Art. 200 Abs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betragen die Finanzbeiträge der Bundesrepublik und Frankreichs zur



Staatssekretär Kattenstroth
Deckung der Ausgaben des Europäischen Sozialfonds je 32 % der Ausgaben dieses Fonds. Die Leistungen aus dem Fonds entsprechen je Land jedoch nicht den Beitragssätzen. Die Gewährung der Beihilfen aus dem Fonds stellt einen echten zwischenstaatlichen Finanzausgleich dar. Für ihn war die Überlegung maßgebend, daß die Mitgliedstaaten durch Maßnahmen zur Beseitigung von Arbeitslosigkeit künftig finanziell möglicherweise sehr unterschiedlich belastet werden und daß eine gemeinsame Verantwortlichkeit für die Beseitigung von Arbeitslosigkeit innerhalb der Gemeinschaft besteht.
Frankreich hat aus dem Fonds bisher 9 Millionen Rechnungseinheiten, die Bundesrepublik 6 Millionen Rechnungseinheiten erhalten. Eine Rechnungseinheit entspricht 4,— DM.
Mit Hilfe des Fonds sind in Frankreich rund 18 000 Arbeitskräfte und in der Bundesrepublik rund 36 000 Arbeitskräfte umgeschult worden. Bestimmend für den gleichwohl höheren Betrag, den Frankreich bisher aus dem Fonds erhalten hat, war die Dauer der einzelnen Umschulungsmaßnahmen. Eine Umschulung dauert in Frankreich durchschnittlich sechs Monate. In der Bundesrepublik überwogen ursprünglich wesentlich kürzere Umschulungen von rund zwei Monaten Dauer. Heute hat die Bundesrepublik im Durchschnitt allerdings die längste Umschulungsdauer von etwa acht Monaten. In Italien beträgt die Umschulungsdauer nur etwas über einen Monat.
Die Masse der Beihilfeanträge Frankreichs für Umschulungen bezieht sich auf die Zeit vor 1962 und die der Bundesrepublik auf die Zeit nach 1962. Die Prüfungen der Anträge durch die Kommission der EWG nehmen in Frankreich mit seiner zentralisierten Verwaltung weniger Zeit in Anspruch als in Deutschland, in dem Anträge nicht nur die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, sondern auch noch die große Zahl der Landesversicherungsanstalten, der Berufsgenossenschaften, der übrigen Sozialversicherungsträger, der Landesfürsorgestellen usw. vorlegen.
In diesen Umständen liegen überwiegend die Gründe für die bisher unterschiedlichen Auszahlungen des Fonds. Auf eine großzügigere Handhabung der Umschulung in Frankreich kann nach diesen Ergebnissen jedoch nicht geschlossen werden.
Eine Änderung unserer innerstaatlichen Vorschriften, auf die die dritte Frage abzielt, könnte uns kaum einen höheren Anteil an dem Europäischen Sozialfonds sichern. Mehr für Umschulungen aus diesem Fonds könnten wir bekommen, wenn wir mehr Arbeitslose hätten — dieser Fall scheidet erfreulicherweise aus — oder wenn die Vorschriften der EWG geändert würden. Über eine Änderung der Vorschriften wird in den zuständigen Arbeitsgruppen des Rats der EWG zur Zeit beraten. Sollten sich daraus erweiterte Möglichkeiten zur Inanspruchnahme des Fonds ergeben, so wird dies bei einer Änderung der Richtlinien der Bundesanstalt in Nürnberg berücksichtigt werden, über die die Bundesanstalt und das Bundesministerium für Arbeit mit den beteiligten Kreisen zur Zeit verhandeln.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine weiteren Fragen.
    Ich rufe die Frage XI/5 des Abgeordneten Dr. Müller (München) auf:
    Beabsichtigt die Bundesregierung, in nächster Zeit den Widerspruch zu beseitigen, daß zwar unterlassene Hilfeleistung unter Strafe gestellt wird, jedoch Menschen, die bei einem Akt der Nothilfe Schaden an Gesundheit und Vermögen erlitten haben, keine Entschädigung erhalten?
    Bitte, Herr Staatssekretär.