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    Deutscher Bundestag 16. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1966 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Frede, Seidel und Jürgensen . 605 A Überweisung von Vorlagen 605 B Umbesetzung im Wahlprüfungsausschuß 646 C Fragestunde (Drucksache V/212) Fragen des Abg. Dr. Martin: Vertrag des SFB mit dem Zonenfernsehen — Alleinvertretungsrecht der Bundesregierung Dr. Mende, Bundesminister . . . . 607 B Fragen des Abg. Sänger: Personen- und Sachschäden an der Demarkationslinie Dr. Mende, Bundesminister . . . 607 D Sänger (SPD) 608 B Jahn (Marburg) (SPD) 609 B Frage des Abg. Weigl: Werbung der SBZ in Presseorganen der Bundesrepublik Dr. Mende, Bundesminister . . . . 609 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Waffengebrauch durch Vollzugsbeamte des Bundes Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 610 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 610 B Frage des Abg. Kaffka: Durchführung des Personenstandsgesetzes Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 610 D Kaffka (SPD) 611 A Frage des Abg. Rollmann: Wirtschaftsflüchtlinge aus den Ostblockstaaten Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 611 C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 611 D Wehner (SPD) 612 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 612 C Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 612 D Felder (SPD) . . . . . . . . 613 B Dorn (FDP) . . . . . . . . 613 C Dr. Geißler (CDU/CSU) . . . . 613 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 614 A Damm (CDU/CSU) . . . . . . 614 B Dr. Müller (München) (SPD) . . 614 C Büttner (SPD) 614 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . 615 B Moersch (FDP) 615 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 615 D Fragen des Abg Felder: Bessere Sicherung des Bankgewerbes gegen Einbrecher und Räuber Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 616 C Felder (SPD) 616 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 Frage des Abg. Dr. Ritz: Paketsendungen in die SBZ . . . . 617 A Fragen des Abg. Zerbe: Finanzreform Grund, Staatssekretär 617 B Zerbe (SPD) . . . . . . . . 617 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 618 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 618 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 619 A Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) (Drucksachen V/1.52, zu V/152 Katzer, Bundesminister . 619 C, 635 D Dr. Schellenberg (SPD) . 623 C, 636 C Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 628 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 632 C Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 637B Springorum (CDU/CSU) 638 A Frehsee (SPD) . . . . . . 640 A Berberich (CDU/CSU) 641 D Reichmann (FDP) . . . . . . 642 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 643 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1964 mit der Bundesrepublik Kamerun über den Luftverkehr (Drucksache V/19); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/187) — Zweite und dritte Beratung — 644 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. März 1965 mit der Republik Österreich über den Luftverkehr (Drucksache V/26) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/188) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 644 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Oktober 1964 mit der Republik Senegal über den Luftverkehr (Drucksache V/21); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/189) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 644 D Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zu den Europäischen Versammlungen (Drucksache V/37) — Erste Beratung — . . . 645 A Ubersicht 1 des Rechtsausschusses über die vom Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/180) 645 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über die Vorschläge der Kommission der EWG für Verordnungen des Rats zur Änderung und Ergänzung gewisser Bestimmungen der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 (Seeleute) (Drucksachen V/119, V/196); über die teilweise Aussetzung des bei der Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch anzuwendenden Satzes des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksachen V/131, V/199, zu V/199); über die teilweise Aussetzung des Gemeinsamen Zolltarifs bei der Einfuhr von Färsen und Kühen bestimmter Höhenrassen (Drucksachen V/141, V/200, zu V/200) 645B Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur unentgeltlichen Abtretung von Geschäftsanteilen an wirtschaftlichen Unternehmungen, hier: Beteiligung an Flughafengesellschaften (Drucksache V/202) sowie betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zur Überlassung junger Aktien der Deutschen Lufthansa AG an private Zeichner (Drucksache V/209) . Börner (SPD) 645 D Antrag betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/213) 646 A Nächste Sitzung 646 C Anlagen 647 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 605 16. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 14. Sitzung Seite 548 B Zeile 8 statt „Schulprinzip": Schuldprinzip. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 28. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 28. 1. Bartsch 28. 1. Bauer (Würzburg) * 28. 1. Frau Berger-Heise 18. 2. Berkhan * 28. 1. Berlin 19. 2. Blachstein * 28. 1. Blumenfeld * 28. 1. Burger 10. 4. Corterier * 28. 1. Draeger * 28. 1. Frau Eilers 28. 1. Erler 15. 2. Faller 28. 1. Figgen 28. 1. Flämig * 28. 1. Frau Funcke (Hagen) 11. 2. Dr. Furler * 28. 1. Gibbert 28. 1. Gscheidle 28. 1. Frhr. von und zu Guttenberg 26. 1. Haar (Stuttgart) 26. 1. Hahn (Bielefeld) ** 26. 1. Dr. Hellige * 28. 1. Herold * 28. 1. Hilbert * 28. 1. Hösl * 28. 1. Frau Dr. Hubert * 28. 1. Illerhaus ** 26. 1. Dr. h. c. Jaksch 27. 1. Josten 19. 2. Junghans 7. 2. Kahn-Ackermann * 28. 1. Dr. Kempfler * 28. 1. Frau Klee * 28. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 28. 1. Dr. Kopf * 28. 1. Frau Krappe 28. 2. Kuntscher 28. 1. Lange 26. 1. Lenze (Attendorn) * 28. 1. Dr. Lohmar 28. 1. Lücker (München) ** 26. 1. Mattick 26. 1. Frau Dr. Maxsein * 28. 1. Frau Meermann 28. 1. Dr. Morgenstern 28. 1. Müller (Remscheid) 26. 1. Neemann 15. 2. Paul * 28. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an einer Ausschußsitzung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Pitz-Savelsberg 28. 1. Pöhler * 28. 1. Dr. Rinderspacher * 28. 1. Russe (Bochum) 26. 1. Dr. Rutschke * 28. 1. Frau Schanzenbach 3. 2. Schlager 27. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 28. 1. Schmidt (Hamburg) 28. 1. Schultz (Gau-Bischofsheim) 26. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 28. 1. Seifriz ** 26. 1. Dr. Serres * 28. 1. Seuffert 19. 2. Dr. Stammberger 26. 1. Frau Strobel 26. 1. Urban 31. 1. Dr. Frhr. v. Vittinghoff-Schell * 28. 1. Vogt * 28. 1. Dr. Wahl * 28. 1. Wienand * 28. 1. Baron von Wrangel 28. 1. Wurbs 28. 1. b) Urlaubsanträge Prinz von Bayern 5. 2. Blank 12. 2. van Delden 6. 2. Dr. Gleissner 4. 2. Liedtke 8. 3. Anlage 2 Umdruck 9 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichtes der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) (Drucksache V/152). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, eine Neufassung des Berichtes über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) vorzulegen. Bonn, den 26. Januar 1966 Erler und Fraktion 648 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 Anlage 3 Ergänzung der schriftlichen Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 17. Januar 1966 auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin/Köln) (Drucksache IV/3377 Frage II) : *) Ich frage den Bundesjustizminister, ob und in welchem Ausmaß es vor dem 1. Januar 1933 bei den Landgerichten Überbesetzungen der Sprucheinheiten (Zivil- und Strafkammern, Schwurgerichte) gab. Die Antwort auf Ihre Frage, ob und in welchem Ausmaß es vor dem 1. Januar 1933 bei den Landgerichten Überbesetzungen der Sprucheinheiten (Zivil- und Strafkammern, Schwurgerichte) gab, erstreckt sich auf verschiedene Zeitabschnitte, weil die politische und wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt werden soll. Deshalb hatte ich die Landesjustizverwaltungen gebeten, ihren Ermittlungen nach Möglichkeit die Jahre 1905, 1925 und 1931 zugrunde zu legen. Die Mitteilungen der Landesjustizverwaltungen und die Ergebnisse meiner Nachforschungen beim Bundesarchiv sind in der Anlage im wesentlichen zusammengefaßt. Leider ließen sich nicht in jedem Fall die Besetzungen für jene drei Jahre feststellen, so daß zum Teil andere Jahre einbezogen werden mußten. Insgesamt ergibt sich, daß Überbesetzungen der landgerichtlichen Spruchkörper fast stets vorgekommen sind. Manche Kammern, namentlich in Süddeutschland, waren sehr erheblich überbesetzt. So gehörten der Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg 1925 sechs und 1931 sieben Beisitzer an. Eine Zivilkammer des Landgerichts München I hatte 1914 sieben und 1924 acht Beisitzer, die Zivilkammer des Landgerichts Amberg 1905 sogar zehn Beisitzer. Je eine Strafkammer (von sieben bayerischen Landgerichten) hatte 1931 sieben und acht Beisitzer. 1931 waren auch zwei Strafkammern (von sieben geprüften Landgerichten) im jetzigen Land Niedersachsen mit je acht Beisitzern besetzt. Eine dortige Zivilkammer hatte in jenem Jahr sieben Beisitzer. Wie die Landesjustizverwaltung Niedersachsen ferner mitgeteilt hat, waren dort 1925 nur bei einem Landgericht sämtliche Kammern lediglich mit zwei Beisitzern besetzt (bei fünf geprüften Landgerichten). Zum Teil wurden Richter (Hilfsrichter) mehreren vollbesetzten Kammern zugewiesen, so 1905 beim Landgericht I Berlin zwei Hilfsrichter sämtlichen Strafkammern zur Vertretung und zur Entlastung, vom 1. Januar bis 31. Mai 1905 beim Landgericht Hamburg vier Richter als „Mitglieder aller vier Strafkammern" und 1932 beim Landgericht II Berlin ein Landgerichtsrat zu 1/2, ein Gerichtsassessor und die beiden Untersuchungsrichter den Strafkammern. Es kam auch vor, daß einer Kammer zwei Vorsitzende zugeteilt wurden. So führten 1927 in einer kleinen Strafkammer des Landgerichts Lübeck und zeitweise in einer kleinen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld je zwei Richter abwechselnd den Vorsitz. Im Jahre 1931 war auch eine große Strafkammer des Landgerichts Bielefeld mit zwei Vorsitzenden besetzt. S) Siehe 181. Sitzung, Seite 9086 B Auf der anderen Seite hatte allerdings das Landgericht Kiel in den Jahren von 1929 bis 1932 keine überbesetzten Zivil- und großen Strafkammern. Wegen der Einzelheiten darf ich auf die Anlage Bezug nehmen. Ich bin — soweit möglich — zu ergänzenden Auskünften gern bereit. Baden-Württemberg Landgericht Ellwangen 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (ab 22. 5. 1931 3 Beisitzer) Landgericht Ravensburg 1925 i Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Landgericht Rottweil 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Landgericht Tübingen 1926 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 649 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Landgericht Heidelberg 1925 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (außerdem 1 „hilfsweiser" Beisitzer) Berufungsgericht in Pachtstreitigkeiten: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, alle Landgerichtsräte als Beisitzer 1 kleine Strafkammer (zugleich Beschlußkammer) : 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Für das Schwurgericht waren nur ein Vorsitzender und ein stellvertretender Vorsitzender bestimmt. 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Berufungsgericht in Pachtstreitigkeiten: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 1, Landgerichtsdirektor sowie alle Landgerichtsräte als Beisitzer 1 kleine Strafkammer (zugleich Beschlußkammer) : 1 Vorsitzender, 2 Landgerichträte als stellvertretende Vorsitzende, alle übrigen Mitglieder des Landgerichts als Beisitzer Schwurgericht: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Landgericht Karlsruhe 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Pachtschutzkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Schwurgericht: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Landgericht Konstanz 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer (darunter die 5 der Zivilkammer zugeteilten Landgerichtsräte) 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer (die ständigen Mitglieder der Zivilkammer und 1 Landgerichtsdirektor) Landgericht Mannheim 1930 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Berufungsgericht in Pachtsachen: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Schwurgericht: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Landgericht Mosbach 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer (dieselben Beisitzer wie bei der Zivilkammer) 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (dieselben Beisitzer wie bei der Zivilkammer) 650 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 Landgericht Offenburg 1905 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, alle Landgerichtsräte mit einer Ausnahme als Beisitzer 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, sämtliche Mitglieder des Landgerichts als Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Strafkammer als Beschlußkammer: 1 Vorsitzender, alle Mitglieder des Landgerichts als Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, sämtliche Mitglieder des Landgerichts als Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Strafkammer als Beschlußkammer: 1 Vorsitzender, alle Mitglieder des Landgerichts mit Ausnahme des Untersuchungsrichters als Beisitzer Bayern Landgericht Amberg 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 10 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 9 Beisitzer 1915 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 9 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Landgericht Ansbach 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer Landgericht Eichstätt 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1915 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Die Beisitzer der Zivilkammern und Strafkammern waren bei allen Gerichten weitgehend personengleich. Landgericht Schweinfurt 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Landgericht Traunstein 1905 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Landgericht Weiden 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 , 651 Landgericht München I 1914 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1924 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Landgerichte Deggendorf, Landshut, Schweinfurt, Traunstein und Weiden 1925 Von insgesamt 8 Zivilkammern: 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Von insgesamt 5 Strafkammern: 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer Landgerichte Deggendorf, Landshut, München II, Passau, Schweinfurt, Traunstein und Weiden 1931 Von den insgesamt 12 Zivilkammern: 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 -Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 7 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Von den insgesamt 8 Strafkammern: 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 4 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer Berlin Landgericht I 1905 25 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer (die statutenmäßig in Stiftungssachen zu Dezernenten bestimmten Richter des Landgerichts waren als solche Mitglieder der Kammer) 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer (bei diesen Kammern waren je 2 Abteilungen gebildet) 9 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer (bei dieser Kammer waren 4 Abteilungen, und zwar eine mit dem Vorsitzenden und 5 Beisitzern, 3 mit dem Vorsitzenden und 3 Beisitzern gebildet) 2 Hilfsrichter waren sämtlichen Strafkammern zur Vertretung behinderter Mitglieder und zur Entlastung zugewiesen. 1925 35 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (von den Vorsitzenden war einer krank und wurde durch einen anderen Landgerichtsdirektor vertreten) 652 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 6 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (der Vorsitzende einer dieser Kammern war behindert) 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 5 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender davon eine als Beschlußkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Schwurgericht: für beide Hälften des Jahres je 1 Vorsitzender 1930 38 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 14 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 3 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 6 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender, davon einer behindert und durch einen Landgerichtsrat vertreten. Dieser auch für die Beschlußsachen mit 5 Beisitzern zuständig. Schwurgericht: für jeweils 4 Zeiträume des Jahres 1 Vorsitzender (wechselnd) nebst einem Vertreter (wechselnd). Für das ganze Jahr 2 Beisitzer und 2 Vertreter. Landgericht II 1905 9 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (davon 3 mit bestimmtem Vertreter) 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (von den Vorsitzenden 2 dauernd verhindert und 2 Kammern mit noch je einem Vertreter) 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 4 Strafkammern: je i Vorsitzender, 5 Beisitzer (zuzüglich in einer Kammer 2 Vertreter und einem Vertreter in einer Kammer — 1 Vorsitzender war stets dienstlich behindert, 3 Vorsitzende an bestimmten Tagen) 1925 16 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer (davon 3 ständig verhindert) Ein Landrichter war allen Zivilkammern überwiesen, ebenfalls ein Landgerichtsrat, soweit nicht durch 17. Zivilkammer und Referendarübungen in Anspruch genommen. 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 3 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender diese als Beschlußkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1932 17 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer (davon 3 vorläufig ständig verhindert) 3 Gerichtsassessoren waren allen Kammern für Handelssachen überwiesen. 4 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (davon 2 Kammern mit einem weiteren Direktor, soweit der erste verhindert) 3 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender 1 Landgerichtsrat zu 1/2, 1 Gerichtsassessor und die beiden Untersuchungsrichter waren allen Strafkammern überwiesen. Landgericht III 1906 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 653 1925 16 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (davon 2 Kammern mit je einem Vertreter) 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (davon einer als „überzähliges Mitglied" bezeichnet) 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer (davon 2 als „überzählige Mitglieder" bezeichnet) 5 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender davon eine als Beschlußkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1931 13 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 18 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 5 Strafkammern: je i Vorsitzender, 2 Beisitzer (davon eine zuzüglich eines Vertreters und eine zuzüglich dreier Vertreter) 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (zuzüglich 2 Vertreter) Bremen Hamburg Landgericht 1905 8 Zivilkammern (ab 1. 6. 1905: 9 Zivilkammern) : je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer ab 1. 6. 1905: 2 Richter als „überzählige Richter der Zivilkammern" bis 31. 5. 1905: 4 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 4 weitere Richter als „Mitglieder aller 4 Strafkammern" ab 1. 6. 1905: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1925 10 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 große Strafkammern und 1 große Strafkammer für Jugendliche: je i Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 große Strafkammern (davon eine gemäß VO des Reichspräsidenten vom 13. 2. 1924 — RGBl. S. 117) : je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Schwurgericht bei jeweiligen Tagungen: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1931 9 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer — ab 16. 9. 1931 entfiel eine Zivilkammer —2 große Strafkammern und 1 große Strafkammer für Jugendliche: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Schwurgericht bei jeweiligen Tagungen: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Hessen Landgericht Darmstadt 1905 1 Zivilkammer: 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 4 Beisitzer 1925 Von 3 Zivilkammern eine mit 5 Beisitzern besetzt. 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 654 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Landgericht Gießen 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Landgericht Frankfurt/Main 1932 10 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Landgericht Limburg a. d. Lahn 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Niedersachsen Landgericht Braunschweig 1905 4 Zivilkammern: je 3 Beisitzer 2 Strafkammern: je 4 Beisitzer Landgericht Oldenburg 1905 4 Kammern: je 2 Beisitzer 1 Strafkammer: 4 Beisitzer 1925 5 Landgerichte von 29 Kammern 21 mit 2 Beisitzern 5 mit 3 Beisitzern 3 mit 4 Beisitzern besetzt. 1931 7 Landgerichte von 42 Kammern 20 Kammern je ein Vorsitzender, 2 Beisitzer 14 Kammern je ein Vorsitzender, 3 Beisitzer 3 Kammern je ein Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Kammern je ein Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: ein Vorsitzender, 7 Beisitzer 2 Strafkammern mit je 8 Beisitzern besetzt; — einige Vorsitzende waren regelmäßig verhindert — Nordrhein-Westfalen Landgericht Bielefeld 1908 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 655 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1925 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1931 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 2 Vorsitzende, 5 Beisitzer Landgericht Hagen 1910 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1920 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 6 oder mehr Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Schwurgericht: 9 Beisitzer Landgericht Köln 1905 6 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 4 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1926 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 8 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1931 4 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 8 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Landgericht Krefeld 1911 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1925 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 656 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1931 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Rheinland-Pfalz Landgericht Trier 1929 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender (Landgerichtspräsident), 1 stellvertretender Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender (Landgerichtspräsident), 1 stellvertretender Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Schwurgericht: 2 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Schwurgericht: 2 Gruppen zu je 2 Beisitzern Saarland Schleswig-Holstein Landgericht Kiel 1927 6 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1931 8 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer i große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Landgericht Lübeck 1927 1 Zivilkammer (zugleich Jugendgerichtsstrafkammer) : 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Zivilkammer (zugleich Jugendgerichtsstrafkammer) : 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer, 2 Vertreter 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer, 3 Vertreter 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer, 2 Vertreter diese Kammern als kleine Strafkammern: 1 Vorsitzender, 1 Vertreter 2 Vorsitzende, 1 Vertreter 1 Strafkammer für bestimmte Beschlußsachen: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 1 Vertreter Schwurgericht: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 4 Vertreter Thüringen/Preußen Gemeinschaftliches Landgericht Meiningen 1. 1. bis 31. 3. 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 3 Vertreter 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer, 3 Vertreter 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer, 2 Vertreter Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 657 Gemeinschaftliches Landgericht Rudolstadt 1924 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 2 Vertreter 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Jugendstrafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer, 2 Vertreter (Vorsitzender in diesen 5 Kammern war der Landgerichtspräsident) Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 20. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache V/161 Frage 111/9): Billigt die Bundesregierung ,das in der Panorama-Sendung vom 13. Dezember 1965 gefällte Pauschalurteil: „Seine Pflicht erfüllte, wer eine englische, norwegische oder französiche Uniform trug, eher als derjenige, der in einer deutschen marschierte."? Nein. Die Bundesregierung billigt das von Ihnen erwähnte Pauschalurteil nicht. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 15. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/161 Frage IX/2) : Weshalb werden nach den „Richtlinien für die Gewährung von Heizungskostenzuschüssen an Bedienstete der Bundeswehr" (Besoldungsgruppe A 1 bis A 9/BAT X bis V) nur an die Mieter bundeseigener Wohnungen Zuschüsse gezahlt, nicht aber den Mietern von Bundesdarlehenswohnungen? Heizkostenzuschüsse werden deshalb nur an die Mieter bundeseigener Wohnungen gezahlt, weil es sich hierbei nahezu ausschließlich um Wohnungen handelt, die in den Jahren 1951 bis 1955 für die alliierten Streitkräfte nach deren Forderungen und Wohngewohnheiten gebaut worden sind. Infolge der Übergröße dieser Wohnungen und vielfach auch überdimensionierter Heizanlagen fallen Heizkosten an, die geringer besoldete Angehörige der Bundeswehr nicht tragen können. Sie erhalten aus diesem Grunde einen Zuschuß. Wohnungen, deren Bau der Bund durch Darlehen fördert, sind nach den Bestimmungen des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau mit der jeweils wirtschaftlichsten Heizung ausgestattet. Es besteht daher keine Veranlassung, zu den Heizkosten dieser Wohnungen Zuschüsse zu gewähren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.


Rede von Hans Katzer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte einige Bemerkungen zu dem machen, was hier in der Diskussion ausgeführt worden ist.
Erstens ist behauptet worden, daß noch nicht genügend Verwaltungsvorschriften erlassen worden seien. Ich darf feststellen: Das Unfallversicherungs-
Neuregelungsgesetz enthält ungefähr 30 Ermächtigungen zum Erlaß von Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, und davon ist mehr als die Hälfte inzwischen erlassen worden.



Bundesminister Katzer
Zweitens wurde gesagt, daß in der Sitzung der Arbeitsgruppe Statistiken der Arbeitsunfälle in den Industrien der EWG am 12. Januar 1966 in Luxemburg der Vertreter der Bundesregierung nicht für eine vergleichbare Statistik innerhalb der EWG votiert habe. Ich habe festgestellt, daß das Gegenteil richtig ist. Es hat sich hier eindeutig um statistisch-technische Fragen gehandelt, bei denen der Vertreter der Bundesregierung den Standpunkt vertreten hat, man sollte alles tun, um zu einer vergleichbaren. Statistik zu kommen. Ich wäre Ihnen, Herr Dr. Schellenberg, dankbar, wenn Sie mir den Informanten nennen könnten, der Ihnen eine gegenteilige Mitteilung hat zukommen lassen.

(Abg. Dr. Schellenberg: Darüber werden wir sprechen!)

Drittens wurde mitgeteilt, daß Mittel für Forschungsaufträge im Haushalt des letzten Jahres nicht ausgenutzt worden sind. Dazu darf ich feststellen, daß Mittel für Forschungsaufträge eingestellt sind, daß aber die Mittel, wenn die Forschungsaufträge in diesem Jahre nicht ausgeführt werden, auch nicht ausgezahlt werden können, sondern erst im folgenden Jahr. Daraus Schlußfolgerungen zu ziehen, ist absolut unzulässig.
Viertens wurde gefragt, warum der Bericht nicht die absoluten Zahlen über die tödlich Verunglückten enthalte. Ich bin gern bereit, meine Damen und Herren, Ihnen die Zahlen noch zu geben. Sie haben sie in anderen Berichten vorliegen. Darauf komme ich noch zu sprechen. Die Zahl der tödlichen Unfälle ist in den auf Seite 6 angegebenen Zahlen der angezeigten Arbeitsunfälle enthalten. Sie ist im übrigen als vorläufiges Ergebnis in der Arbeits- und Sozialstatistik 1964, die Ihnen zugänglich gemacht worden ist, auf Seite 108 mitgeteilt. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle im engeren Sinne ist 4943, der Wegeunfälle 1813 und der Berufskrankheiten mit tödlichem Ausgang 278.
Schließlich ist bemängelt und gefragt worden, warum bei dem Ergebnis der Erhebung über die Arbeitsunfälle im engeren Sinne keine absoluten Zahlen mitgeteilt werden. Ich habe in meinen erläuternden Bemerkungen klarzustellen versucht — und das müßte jedem einleuchten —, daß die Angabe von absoluten Zahlen nur bei einer Totalerhebung möglich ist. Wir haben aber keine Totalerhebung, sondern nur eine kleine Quotalerhebung. Einzig aus diesem Grunde ist davon abgesehen worden.
Meine Damen und Herren, ich wünsche mir jede Kritik; aber ich möchte doch darum bitten, daß diese Kritik der Sache gerecht wird und nicht Agitationsbedürfnisse befriedigt, die gerade in diesem Punkte weiß Gott unangebracht sind.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich möchte mir eine letzte Bemerkung erlauben. Erstens: der Bericht über die Lage in der Unfallversicherung wird seit vielen Jahren in den Geschäfts- und Rechnungsberichten erstattet. Das war bekannt, als dieser Bericht von uns gefordert wurde. Damit war zweitens klar und dem ganzen Hause sichtbar, daß es in Zukunft zwei, drei, vier Berichte geben wird und nicht einen, wie Sie jetzt tun. Damit war drittens dem ganzen Hause klar, daß das, was Sie bemängeln, nicht zutrifft, daß sich nämlich der Abgeordnete hinsetzen und alle diese Berichte nebeneinander vergleichen und studieren muß. Alles dies war Ihnen klar, alles dies hat der Gesetzgeber gewollt. Deshalb bin ich dem Kollegen Spitzmüller wirklich dankbar dafür, daß er darauf hingewiesen hat, worauf es jetzt ankommt. Wenn wir Ihren Antrag annähmen — wozu ich keinem raten kann —, dann würde das genau zu dem führen, was auch Herr Spitzmüller hier angeführt hat. Wenn auf einem Gebiet, dann brauchen wir hier die Zusammenarbeit aller gutwilligen Kräfte, denn es geht um nichts anderes als um die Gesundheit der Menschen, die uns anvertraut sind.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Professor Dr. Schellenberg.