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    Deutscher Bundestag 16. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1966 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Frede, Seidel und Jürgensen . 605 A Überweisung von Vorlagen 605 B Umbesetzung im Wahlprüfungsausschuß 646 C Fragestunde (Drucksache V/212) Fragen des Abg. Dr. Martin: Vertrag des SFB mit dem Zonenfernsehen — Alleinvertretungsrecht der Bundesregierung Dr. Mende, Bundesminister . . . . 607 B Fragen des Abg. Sänger: Personen- und Sachschäden an der Demarkationslinie Dr. Mende, Bundesminister . . . 607 D Sänger (SPD) 608 B Jahn (Marburg) (SPD) 609 B Frage des Abg. Weigl: Werbung der SBZ in Presseorganen der Bundesrepublik Dr. Mende, Bundesminister . . . . 609 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Waffengebrauch durch Vollzugsbeamte des Bundes Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 610 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 610 B Frage des Abg. Kaffka: Durchführung des Personenstandsgesetzes Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 610 D Kaffka (SPD) 611 A Frage des Abg. Rollmann: Wirtschaftsflüchtlinge aus den Ostblockstaaten Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 611 C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 611 D Wehner (SPD) 612 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 612 C Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 612 D Felder (SPD) . . . . . . . . 613 B Dorn (FDP) . . . . . . . . 613 C Dr. Geißler (CDU/CSU) . . . . 613 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 614 A Damm (CDU/CSU) . . . . . . 614 B Dr. Müller (München) (SPD) . . 614 C Büttner (SPD) 614 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . 615 B Moersch (FDP) 615 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 615 D Fragen des Abg Felder: Bessere Sicherung des Bankgewerbes gegen Einbrecher und Räuber Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 616 C Felder (SPD) 616 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 Frage des Abg. Dr. Ritz: Paketsendungen in die SBZ . . . . 617 A Fragen des Abg. Zerbe: Finanzreform Grund, Staatssekretär 617 B Zerbe (SPD) . . . . . . . . 617 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 618 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 618 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 619 A Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) (Drucksachen V/1.52, zu V/152 Katzer, Bundesminister . 619 C, 635 D Dr. Schellenberg (SPD) . 623 C, 636 C Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 628 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 632 C Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 637B Springorum (CDU/CSU) 638 A Frehsee (SPD) . . . . . . 640 A Berberich (CDU/CSU) 641 D Reichmann (FDP) . . . . . . 642 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 643 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1964 mit der Bundesrepublik Kamerun über den Luftverkehr (Drucksache V/19); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/187) — Zweite und dritte Beratung — 644 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. März 1965 mit der Republik Österreich über den Luftverkehr (Drucksache V/26) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/188) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 644 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Oktober 1964 mit der Republik Senegal über den Luftverkehr (Drucksache V/21); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/189) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 644 D Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zu den Europäischen Versammlungen (Drucksache V/37) — Erste Beratung — . . . 645 A Ubersicht 1 des Rechtsausschusses über die vom Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/180) 645 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über die Vorschläge der Kommission der EWG für Verordnungen des Rats zur Änderung und Ergänzung gewisser Bestimmungen der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 (Seeleute) (Drucksachen V/119, V/196); über die teilweise Aussetzung des bei der Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch anzuwendenden Satzes des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksachen V/131, V/199, zu V/199); über die teilweise Aussetzung des Gemeinsamen Zolltarifs bei der Einfuhr von Färsen und Kühen bestimmter Höhenrassen (Drucksachen V/141, V/200, zu V/200) 645B Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur unentgeltlichen Abtretung von Geschäftsanteilen an wirtschaftlichen Unternehmungen, hier: Beteiligung an Flughafengesellschaften (Drucksache V/202) sowie betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zur Überlassung junger Aktien der Deutschen Lufthansa AG an private Zeichner (Drucksache V/209) . Börner (SPD) 645 D Antrag betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/213) 646 A Nächste Sitzung 646 C Anlagen 647 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 605 16. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 14. Sitzung Seite 548 B Zeile 8 statt „Schulprinzip": Schuldprinzip. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 28. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 28. 1. Bartsch 28. 1. Bauer (Würzburg) * 28. 1. Frau Berger-Heise 18. 2. Berkhan * 28. 1. Berlin 19. 2. Blachstein * 28. 1. Blumenfeld * 28. 1. Burger 10. 4. Corterier * 28. 1. Draeger * 28. 1. Frau Eilers 28. 1. Erler 15. 2. Faller 28. 1. Figgen 28. 1. Flämig * 28. 1. Frau Funcke (Hagen) 11. 2. Dr. Furler * 28. 1. Gibbert 28. 1. Gscheidle 28. 1. Frhr. von und zu Guttenberg 26. 1. Haar (Stuttgart) 26. 1. Hahn (Bielefeld) ** 26. 1. Dr. Hellige * 28. 1. Herold * 28. 1. Hilbert * 28. 1. Hösl * 28. 1. Frau Dr. Hubert * 28. 1. Illerhaus ** 26. 1. Dr. h. c. Jaksch 27. 1. Josten 19. 2. Junghans 7. 2. Kahn-Ackermann * 28. 1. Dr. Kempfler * 28. 1. Frau Klee * 28. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 28. 1. Dr. Kopf * 28. 1. Frau Krappe 28. 2. Kuntscher 28. 1. Lange 26. 1. Lenze (Attendorn) * 28. 1. Dr. Lohmar 28. 1. Lücker (München) ** 26. 1. Mattick 26. 1. Frau Dr. Maxsein * 28. 1. Frau Meermann 28. 1. Dr. Morgenstern 28. 1. Müller (Remscheid) 26. 1. Neemann 15. 2. Paul * 28. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an einer Ausschußsitzung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Pitz-Savelsberg 28. 1. Pöhler * 28. 1. Dr. Rinderspacher * 28. 1. Russe (Bochum) 26. 1. Dr. Rutschke * 28. 1. Frau Schanzenbach 3. 2. Schlager 27. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 28. 1. Schmidt (Hamburg) 28. 1. Schultz (Gau-Bischofsheim) 26. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 28. 1. Seifriz ** 26. 1. Dr. Serres * 28. 1. Seuffert 19. 2. Dr. Stammberger 26. 1. Frau Strobel 26. 1. Urban 31. 1. Dr. Frhr. v. Vittinghoff-Schell * 28. 1. Vogt * 28. 1. Dr. Wahl * 28. 1. Wienand * 28. 1. Baron von Wrangel 28. 1. Wurbs 28. 1. b) Urlaubsanträge Prinz von Bayern 5. 2. Blank 12. 2. van Delden 6. 2. Dr. Gleissner 4. 2. Liedtke 8. 3. Anlage 2 Umdruck 9 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichtes der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) (Drucksache V/152). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, eine Neufassung des Berichtes über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) vorzulegen. Bonn, den 26. Januar 1966 Erler und Fraktion 648 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 Anlage 3 Ergänzung der schriftlichen Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 17. Januar 1966 auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin/Köln) (Drucksache IV/3377 Frage II) : *) Ich frage den Bundesjustizminister, ob und in welchem Ausmaß es vor dem 1. Januar 1933 bei den Landgerichten Überbesetzungen der Sprucheinheiten (Zivil- und Strafkammern, Schwurgerichte) gab. Die Antwort auf Ihre Frage, ob und in welchem Ausmaß es vor dem 1. Januar 1933 bei den Landgerichten Überbesetzungen der Sprucheinheiten (Zivil- und Strafkammern, Schwurgerichte) gab, erstreckt sich auf verschiedene Zeitabschnitte, weil die politische und wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt werden soll. Deshalb hatte ich die Landesjustizverwaltungen gebeten, ihren Ermittlungen nach Möglichkeit die Jahre 1905, 1925 und 1931 zugrunde zu legen. Die Mitteilungen der Landesjustizverwaltungen und die Ergebnisse meiner Nachforschungen beim Bundesarchiv sind in der Anlage im wesentlichen zusammengefaßt. Leider ließen sich nicht in jedem Fall die Besetzungen für jene drei Jahre feststellen, so daß zum Teil andere Jahre einbezogen werden mußten. Insgesamt ergibt sich, daß Überbesetzungen der landgerichtlichen Spruchkörper fast stets vorgekommen sind. Manche Kammern, namentlich in Süddeutschland, waren sehr erheblich überbesetzt. So gehörten der Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg 1925 sechs und 1931 sieben Beisitzer an. Eine Zivilkammer des Landgerichts München I hatte 1914 sieben und 1924 acht Beisitzer, die Zivilkammer des Landgerichts Amberg 1905 sogar zehn Beisitzer. Je eine Strafkammer (von sieben bayerischen Landgerichten) hatte 1931 sieben und acht Beisitzer. 1931 waren auch zwei Strafkammern (von sieben geprüften Landgerichten) im jetzigen Land Niedersachsen mit je acht Beisitzern besetzt. Eine dortige Zivilkammer hatte in jenem Jahr sieben Beisitzer. Wie die Landesjustizverwaltung Niedersachsen ferner mitgeteilt hat, waren dort 1925 nur bei einem Landgericht sämtliche Kammern lediglich mit zwei Beisitzern besetzt (bei fünf geprüften Landgerichten). Zum Teil wurden Richter (Hilfsrichter) mehreren vollbesetzten Kammern zugewiesen, so 1905 beim Landgericht I Berlin zwei Hilfsrichter sämtlichen Strafkammern zur Vertretung und zur Entlastung, vom 1. Januar bis 31. Mai 1905 beim Landgericht Hamburg vier Richter als „Mitglieder aller vier Strafkammern" und 1932 beim Landgericht II Berlin ein Landgerichtsrat zu 1/2, ein Gerichtsassessor und die beiden Untersuchungsrichter den Strafkammern. Es kam auch vor, daß einer Kammer zwei Vorsitzende zugeteilt wurden. So führten 1927 in einer kleinen Strafkammer des Landgerichts Lübeck und zeitweise in einer kleinen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld je zwei Richter abwechselnd den Vorsitz. Im Jahre 1931 war auch eine große Strafkammer des Landgerichts Bielefeld mit zwei Vorsitzenden besetzt. S) Siehe 181. Sitzung, Seite 9086 B Auf der anderen Seite hatte allerdings das Landgericht Kiel in den Jahren von 1929 bis 1932 keine überbesetzten Zivil- und großen Strafkammern. Wegen der Einzelheiten darf ich auf die Anlage Bezug nehmen. Ich bin — soweit möglich — zu ergänzenden Auskünften gern bereit. Baden-Württemberg Landgericht Ellwangen 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (ab 22. 5. 1931 3 Beisitzer) Landgericht Ravensburg 1925 i Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Landgericht Rottweil 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Landgericht Tübingen 1926 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 649 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Landgericht Heidelberg 1925 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (außerdem 1 „hilfsweiser" Beisitzer) Berufungsgericht in Pachtstreitigkeiten: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, alle Landgerichtsräte als Beisitzer 1 kleine Strafkammer (zugleich Beschlußkammer) : 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Für das Schwurgericht waren nur ein Vorsitzender und ein stellvertretender Vorsitzender bestimmt. 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Berufungsgericht in Pachtstreitigkeiten: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 1, Landgerichtsdirektor sowie alle Landgerichtsräte als Beisitzer 1 kleine Strafkammer (zugleich Beschlußkammer) : 1 Vorsitzender, 2 Landgerichträte als stellvertretende Vorsitzende, alle übrigen Mitglieder des Landgerichts als Beisitzer Schwurgericht: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Landgericht Karlsruhe 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Pachtschutzkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Schwurgericht: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Landgericht Konstanz 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer (darunter die 5 der Zivilkammer zugeteilten Landgerichtsräte) 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer (die ständigen Mitglieder der Zivilkammer und 1 Landgerichtsdirektor) Landgericht Mannheim 1930 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Berufungsgericht in Pachtsachen: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Schwurgericht: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Landgericht Mosbach 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer (dieselben Beisitzer wie bei der Zivilkammer) 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (dieselben Beisitzer wie bei der Zivilkammer) 650 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 Landgericht Offenburg 1905 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, alle Landgerichtsräte mit einer Ausnahme als Beisitzer 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, sämtliche Mitglieder des Landgerichts als Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Strafkammer als Beschlußkammer: 1 Vorsitzender, alle Mitglieder des Landgerichts als Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, sämtliche Mitglieder des Landgerichts als Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Strafkammer als Beschlußkammer: 1 Vorsitzender, alle Mitglieder des Landgerichts mit Ausnahme des Untersuchungsrichters als Beisitzer Bayern Landgericht Amberg 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 10 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 9 Beisitzer 1915 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 9 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Landgericht Ansbach 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer Landgericht Eichstätt 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1915 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Die Beisitzer der Zivilkammern und Strafkammern waren bei allen Gerichten weitgehend personengleich. Landgericht Schweinfurt 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Landgericht Traunstein 1905 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Landgericht Weiden 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 , 651 Landgericht München I 1914 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1924 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Landgerichte Deggendorf, Landshut, Schweinfurt, Traunstein und Weiden 1925 Von insgesamt 8 Zivilkammern: 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Von insgesamt 5 Strafkammern: 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer Landgerichte Deggendorf, Landshut, München II, Passau, Schweinfurt, Traunstein und Weiden 1931 Von den insgesamt 12 Zivilkammern: 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 -Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 7 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Von den insgesamt 8 Strafkammern: 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 4 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer Berlin Landgericht I 1905 25 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer (die statutenmäßig in Stiftungssachen zu Dezernenten bestimmten Richter des Landgerichts waren als solche Mitglieder der Kammer) 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer (bei diesen Kammern waren je 2 Abteilungen gebildet) 9 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer (bei dieser Kammer waren 4 Abteilungen, und zwar eine mit dem Vorsitzenden und 5 Beisitzern, 3 mit dem Vorsitzenden und 3 Beisitzern gebildet) 2 Hilfsrichter waren sämtlichen Strafkammern zur Vertretung behinderter Mitglieder und zur Entlastung zugewiesen. 1925 35 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (von den Vorsitzenden war einer krank und wurde durch einen anderen Landgerichtsdirektor vertreten) 652 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 6 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (der Vorsitzende einer dieser Kammern war behindert) 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 5 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender davon eine als Beschlußkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Schwurgericht: für beide Hälften des Jahres je 1 Vorsitzender 1930 38 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 14 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 3 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 6 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender, davon einer behindert und durch einen Landgerichtsrat vertreten. Dieser auch für die Beschlußsachen mit 5 Beisitzern zuständig. Schwurgericht: für jeweils 4 Zeiträume des Jahres 1 Vorsitzender (wechselnd) nebst einem Vertreter (wechselnd). Für das ganze Jahr 2 Beisitzer und 2 Vertreter. Landgericht II 1905 9 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (davon 3 mit bestimmtem Vertreter) 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (von den Vorsitzenden 2 dauernd verhindert und 2 Kammern mit noch je einem Vertreter) 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 4 Strafkammern: je i Vorsitzender, 5 Beisitzer (zuzüglich in einer Kammer 2 Vertreter und einem Vertreter in einer Kammer — 1 Vorsitzender war stets dienstlich behindert, 3 Vorsitzende an bestimmten Tagen) 1925 16 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer (davon 3 ständig verhindert) Ein Landrichter war allen Zivilkammern überwiesen, ebenfalls ein Landgerichtsrat, soweit nicht durch 17. Zivilkammer und Referendarübungen in Anspruch genommen. 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 3 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender diese als Beschlußkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1932 17 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer (davon 3 vorläufig ständig verhindert) 3 Gerichtsassessoren waren allen Kammern für Handelssachen überwiesen. 4 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (davon 2 Kammern mit einem weiteren Direktor, soweit der erste verhindert) 3 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender 1 Landgerichtsrat zu 1/2, 1 Gerichtsassessor und die beiden Untersuchungsrichter waren allen Strafkammern überwiesen. Landgericht III 1906 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 653 1925 16 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (davon 2 Kammern mit je einem Vertreter) 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (davon einer als „überzähliges Mitglied" bezeichnet) 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer (davon 2 als „überzählige Mitglieder" bezeichnet) 5 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender davon eine als Beschlußkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1931 13 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 18 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 5 Strafkammern: je i Vorsitzender, 2 Beisitzer (davon eine zuzüglich eines Vertreters und eine zuzüglich dreier Vertreter) 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (zuzüglich 2 Vertreter) Bremen Hamburg Landgericht 1905 8 Zivilkammern (ab 1. 6. 1905: 9 Zivilkammern) : je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer ab 1. 6. 1905: 2 Richter als „überzählige Richter der Zivilkammern" bis 31. 5. 1905: 4 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 4 weitere Richter als „Mitglieder aller 4 Strafkammern" ab 1. 6. 1905: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1925 10 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 große Strafkammern und 1 große Strafkammer für Jugendliche: je i Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 große Strafkammern (davon eine gemäß VO des Reichspräsidenten vom 13. 2. 1924 — RGBl. S. 117) : je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Schwurgericht bei jeweiligen Tagungen: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1931 9 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer — ab 16. 9. 1931 entfiel eine Zivilkammer —2 große Strafkammern und 1 große Strafkammer für Jugendliche: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Schwurgericht bei jeweiligen Tagungen: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Hessen Landgericht Darmstadt 1905 1 Zivilkammer: 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 4 Beisitzer 1925 Von 3 Zivilkammern eine mit 5 Beisitzern besetzt. 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 654 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Landgericht Gießen 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Landgericht Frankfurt/Main 1932 10 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Landgericht Limburg a. d. Lahn 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Niedersachsen Landgericht Braunschweig 1905 4 Zivilkammern: je 3 Beisitzer 2 Strafkammern: je 4 Beisitzer Landgericht Oldenburg 1905 4 Kammern: je 2 Beisitzer 1 Strafkammer: 4 Beisitzer 1925 5 Landgerichte von 29 Kammern 21 mit 2 Beisitzern 5 mit 3 Beisitzern 3 mit 4 Beisitzern besetzt. 1931 7 Landgerichte von 42 Kammern 20 Kammern je ein Vorsitzender, 2 Beisitzer 14 Kammern je ein Vorsitzender, 3 Beisitzer 3 Kammern je ein Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Kammern je ein Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: ein Vorsitzender, 7 Beisitzer 2 Strafkammern mit je 8 Beisitzern besetzt; — einige Vorsitzende waren regelmäßig verhindert — Nordrhein-Westfalen Landgericht Bielefeld 1908 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 655 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1925 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1931 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 2 Vorsitzende, 5 Beisitzer Landgericht Hagen 1910 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1920 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 6 oder mehr Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Schwurgericht: 9 Beisitzer Landgericht Köln 1905 6 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 4 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1926 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 8 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1931 4 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 8 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Landgericht Krefeld 1911 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1925 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 656 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1931 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Rheinland-Pfalz Landgericht Trier 1929 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender (Landgerichtspräsident), 1 stellvertretender Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender (Landgerichtspräsident), 1 stellvertretender Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Schwurgericht: 2 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Schwurgericht: 2 Gruppen zu je 2 Beisitzern Saarland Schleswig-Holstein Landgericht Kiel 1927 6 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1931 8 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer i große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Landgericht Lübeck 1927 1 Zivilkammer (zugleich Jugendgerichtsstrafkammer) : 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Zivilkammer (zugleich Jugendgerichtsstrafkammer) : 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer, 2 Vertreter 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer, 3 Vertreter 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer, 2 Vertreter diese Kammern als kleine Strafkammern: 1 Vorsitzender, 1 Vertreter 2 Vorsitzende, 1 Vertreter 1 Strafkammer für bestimmte Beschlußsachen: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 1 Vertreter Schwurgericht: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 4 Vertreter Thüringen/Preußen Gemeinschaftliches Landgericht Meiningen 1. 1. bis 31. 3. 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 3 Vertreter 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer, 3 Vertreter 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer, 2 Vertreter Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 657 Gemeinschaftliches Landgericht Rudolstadt 1924 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 2 Vertreter 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Jugendstrafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer, 2 Vertreter (Vorsitzender in diesen 5 Kammern war der Landgerichtspräsident) Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 20. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache V/161 Frage 111/9): Billigt die Bundesregierung ,das in der Panorama-Sendung vom 13. Dezember 1965 gefällte Pauschalurteil: „Seine Pflicht erfüllte, wer eine englische, norwegische oder französiche Uniform trug, eher als derjenige, der in einer deutschen marschierte."? Nein. Die Bundesregierung billigt das von Ihnen erwähnte Pauschalurteil nicht. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 15. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/161 Frage IX/2) : Weshalb werden nach den „Richtlinien für die Gewährung von Heizungskostenzuschüssen an Bedienstete der Bundeswehr" (Besoldungsgruppe A 1 bis A 9/BAT X bis V) nur an die Mieter bundeseigener Wohnungen Zuschüsse gezahlt, nicht aber den Mietern von Bundesdarlehenswohnungen? Heizkostenzuschüsse werden deshalb nur an die Mieter bundeseigener Wohnungen gezahlt, weil es sich hierbei nahezu ausschließlich um Wohnungen handelt, die in den Jahren 1951 bis 1955 für die alliierten Streitkräfte nach deren Forderungen und Wohngewohnheiten gebaut worden sind. Infolge der Übergröße dieser Wohnungen und vielfach auch überdimensionierter Heizanlagen fallen Heizkosten an, die geringer besoldete Angehörige der Bundeswehr nicht tragen können. Sie erhalten aus diesem Grunde einen Zuschuß. Wohnungen, deren Bau der Bund durch Darlehen fördert, sind nach den Bestimmungen des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau mit der jeweils wirtschaftlichsten Heizung ausgestattet. Es besteht daher keine Veranlassung, zu den Heizkosten dieser Wohnungen Zuschüsse zu gewähren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Thomas Ruf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte, lassen Sie mich reden. Wir haben vorhin Herrn Kollegen Schellenberg auch nicht unterbrochen. Wir wollen eine Debatte führen. Es ist der einzige Punkt der Tagesordnung, über den eine Aussprache vorgesehen ist. Wir können also diskutieren. Es kommt ja doch nicht von ungefähr.

    (Zuruf von der SPD)

    daß die Arbeitsunfälle bei uns in der Bundesrepublik nicht eine steigende, sondern eine sinkende Tendenz haben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!) Das muß doch einmal festgestellt werden.


    (Zuruf von der SPD: Woher wissen Sie das? Sie haben doch keine Vergleiche!)

    — Natürlich!

    (Zuruf von der SPD: In dem Bericht nicht!)

    — Schauen Sie sich doch die Unterlagen einmal an! Sie sind Ihnen alle zugänglich. Holen Sie sich einmal — Sie werden sich als Sozialpolitiker damit beschäftigen — die Nachweisungen der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der gewerblichen Berufsgenossenschaften für das Jahr 1964!

    (Zuruf von der SPD: Wir reden doch von dem Unfallverhütungsbericht!)

    — Das finden Sie auf der Seite 6.

    (Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Mit dem Unfallgeschehen wollen wir uns beschäftigen und nicht bloß mit dem Bericht.

    (Heiterkeit und weitere Zurufe bei der SPD.)

    — Ja, das selbstverständlich. Es geht doch um die Sache.

    (Abg. Killat: Es geht um den Bericht im Augenblick!)

    — Es geht Ihnen um ganz andere Dinge. (Zurufe von der SPD.)

    — Darf ich endlich einige Zahlen aus den Rechnungsergebnissen der gewerblichen Berufsgenossenschaften vorlesen. Da heißt es z. B.: Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten, Anzeigen: auf 1000 Versicherte entfallen im Jahre 1961 147, im Jahre 1932 137, im Jahre 1963 131 und im Jahre 1964 130.
    - Wenn Sie nun die erstmals entschädigten Unfälle
    nehmen, die mehr aussagen als die angezeigten Unfälle, weil nämlich die Bagatellunfälle ausgeschaltet sind, dann ergeben sich folgende Zahlen: Auf 1000 Versicherte entfallen erstmals entschädigte Unfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten: im Jahre 1961 4,48, im Jahre 1962 4,60, im Jahre 1963 4,22 und im Jahre 1964 3,91. Die tödlichen Arbeitsunfälle betrugen — auf 1000 Versicherte gerechnet — im Jahre 1961 0,28, im Jahre 1962 0,29 — wahrscheinlich war irgendwo ein größeres Unglück —, im Jahre 1963 0,24, im Jahre 1964 0,26. Das ist die Entwicklung. Das sind Zahlen, die man doch bei dieser Gelegenheit auch einmal der Öffentlichkeit bekanntgeben muß.

    (Zuruf von der SPD: „Beruhigend!")

    - Wir wollen uns damit wahrhaftig nicht beruhigen. Es wäre ganz verkehrt, wenn Sie mir jetzt unterstellten, ich sei angesichts der sinkenden Tendenz der Arbeitsunfälle beruhigt. Keineswegs. Im Gegenteil. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese sinkende Tendenz muß für uns ein Ansporn sein, noch mehr auf dem Gebiet der Unfallverhütung zu tun. Das ist unser Wille.

    (Beifall in der Mitte.) So möchte ich das betrachtet haben.

    Ich habe in diesen Tagen irgendwo gelesen, daß die Unfälle, die reinen Arbeitsunfälle inklusive Wegeunfälle, in der Bundesrepublik im Jahr etwa eine Belastung in Höhe von 7 Milliarden DM für die deutsche Volkswirtschaft bedeuten. Das ist eine nicht unbeachtliche Summe, und das wollen wir sehr ernst nehmen — alle miteinander hier in diesem Hause. Das ist ganz selbstverständlich. Wir wollen



    Ruf
    aber bei dieser Debatte nicht bloß an die materiellen Verluste, an die DM-Verluste denken, wir wollen vielmehr an das unsagbare Leid denken, das viele Menschen und viele Familien durch das Unfallgeschehen trifft. Das ist das Entscheidende.

    (Beifall in der Mitte.)

    Deshalb sind wir angesichts dieser rückläufigen Zahlen, die wir Gott sei Dank vorlegen können, keineswegs beruhigt.
    Meine Damen und Herren, ich halte es für notwendig, daß wir uns bei dieser Debatte vergegenwärtigen, was das Unfallgeschehen bedeutet, daß wir uns das Elend in seiner Bedeutung klarmachen, das sich Tag für Tag in den Unfallkrankenhäusern und in anderen Krankenhäusern abspielt. Man denke an die vielen durch das Unfallgeschehen Hirngeschädigten, an die Rückenmarkgeschädigten, an das Leid, das die Familien trifft, wenn die Frauen und die Kinder ihren Ernährer verlieren. Daran sollten wir viel mehr denken, und davon sollten wir uns viel mehr leiten lassen als von den Zahlen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

    (Abg. Wehner: Wir sollten die Ursachen beseitigen helfen!)

    Diese Einstellung zum Menschen ist ein viel wirksamerer Antrieb, auf dem Gebiet der Sozialpolitik tätig zu sein, aktiv zu werden als die Beschäftigung mit Berichten und mit Zahlen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Lassen Sie mich folgendes einmal ganz offen sagen: Hier ist wieder der Kreis der Sozialpolitiker beisammen. Wir Sozialpolitiker laufen Gefahr, daß wir uns immer mehr zu Sozialtechnikern entwickeln, die sich in den Paragraphen gut auskennen, die die Rentenformeln beherrschen,

    (Zuruf des Abg. Wehner)

    — Herr Kollege Wehner, seien Sie doch froh, daß ich das einmal ausspreche — und die vielleicht verstehen, mit Statistiken gut umzugehen, daß wir dabei aber den Menschen, um den es eigentlich geht, allzu leicht aus dem Auge verlieren.

    (Zuruf von der SPD: Liegt die bei Ihnen vor?)

    Das ist eine Gefahr, der wir alle miteinander im Laufe der Jahre unterliegen. Ich selber — ich gebe das ganz offen zu — muß mich jeden Tag erneut dazu erziehen, wenn ich einen Brief von einem Rentner, einen Rentenbescheid, ein Sozialgerichtsurteil, eine Petition oder etwas Ähnliches in die Hand bekomme, hinter dem Papier den Menschen zu sehen — und darauf kommt es an.
    Meine Damen und Herren, es gibt Leute, die sagen — auch das können Sie in der Öffentlichkeit leider Gottes hören —, die hohen Zahlen von Unfällen seien nun einmal der Preis für die Zivilisation; sie seien der Tribut, den wir für die Technik und den technischen Fortschritt zu zahlen hätten. Meine Damen und Herren, es wäre um unsere Zivilisation und um den Fortschritt der Technik schlecht bestellt, wenn wir uns damit abfänden, wenn wir nicht im Gegenteil alles täten, diesen Tribut auf ein Mindestmaß zu beschränken.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das ist unsere Aufgabe, und in dieser Richtung zu wirken, ist auch der Sinn unserer Debatte.
    Allerdings müssen wir uns davor hüten, zu glauben, daß es in erster Linie auf Gesetze, auf Institutionen, auf Ausschüsse, auf Kuratorien, auf angestellte Funktionäre usw. usw. ankomme. Vielmehr kommt es auf den einzelnen Menschen an, auf seine Einstellung, auf seine Rücksichtnahme, auf sein Verhalten im Betrieb, auf der Straße und im Hause.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Vor einiger Zeit habe ich einen sehr interessanten Vortrag gelesen, der im Bulletin und auch in einer sehr schön aufgemachten Broschüre veröffentlicht worden ist. Der Vorsitzende des Vorstandes der Ford-Werke AG in Köln, der Amerikaner Andrews, hat ihn vor der Industrie- und Handelskammer Köln 1960 gehalten. Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten darf ich aus diesem Vortrag des amerikanischen Unternehmers, der doch immerhin gewisse Vergleichsmöglichkeiten hat, einiges zitieren.
    Andrews weist darauf hin, daß es in Deutschland schon seit 1839 eine Fülle von Vorschriften über die Unfallversicherung, die Unfallverhütung, den Arbeitsschutz usw. gibt, daß aber demgegenüber in den Vereinigten Staaten keine umfassende bundesgesetzliche Regelung besteht.

    (Zurufe von der SPD.)

    — Natürlich, der amerikanische Kongreß beschäftigt sich damit. Wir tun das ja jetzt auch.
    In dem Vortrag von Mr. Andrews heißt es:
    Die Bundesstaaten haben nur wenige Dinge zur Sicherung gegen Unfälle gesetzlich geregelt. Ausgefeilte technische Vorschriften mit Gesetzeskraft sind weitgehend unbekannt.
    Im Vordergrund steht der Grundsatz der Selbstverantwortung aller für die Sicherung des Lebens und der Gesundheit.
    Die technische Sicherheit ist auf Grund der umfassenden Gesetzgebung in Europa und insbesondere in Deutschland sehr hoch. Einen Vergleich mit den Vereinigten Staaten braucht man in dieser Beziehung in Europa nicht zu scheuen.
    An anderer Stelle heißt es dann:
    Man unterscheidet in der Erforschung der Unfallursachen zwischen sicherungswidrigen Zuständen und sicherungswidrigen Handlungen. Sicherungswidrige Handlungen bilden in allen Ländern die Hauptursachen. Der Statistik unseres Werkes
    — der Ford-Werke in Köln —entnehmen wir, daß es 80 % sind.
    - 80 % der Unfälle sind also auf sicherungswidriges Verhalten und Handeln zurückzuführen; das ist eine sehr beachtliche Zahl. —



    Ruf
    Mit einigen Prozenten Abweichung vielleicht dürfte das für die gesamte Bundesrepublik auch zutreffen. —
    Herr Kollege Professor Schellenberg, der den Unfallverhütungsbericht kritisiert, sollte auch einmal die anderen Aussagen des Berichts dem Hohen Hause vortragen, z. B. das, was auf Seite 22 über die von den Gewerbeaufsichtsämtern angestellten Untersuchungen gesagt wird. Dort steht nämlich, daß von 61 663 untersuchten Unfällen — das sind keine Bagatellunfälle — 45 738 Fälle auf Verhaltensmängel zurückzuführen sind, die im Einflußbereich der Beschäftigten liegen, z. B. unterlassener oder falscher Gebrauch von Schutzvorrichtungen und Schutzausrüstungen, Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften, Unachtsamkeit, Ungeschicklichkeit.

    (Abg. Matthöfer: Mangelnde Einweisung, zu hohes Arbeitstempo, zu lange Arbeitszeiten!)

    Diese hohe Zahl ist also nicht darauf zurückzuführen, daß wir zu wenig Gesetze, zu wenig Vorschriften oder Berichte hätten, sondern darauf, daß die Menschen sich falsch verhalten.

    (Zurufe von der SPD.)

    Daraus sollten auch die Gewerkschaften einmal die nötigen Folgerungen ziehen. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die USA verweisen, Herr Matthöfer. Dort kümmern sich die Gewerkschaften viel, viel mehr um die Unfallverhütung, als es bei uns der Fall ist. Lassen Sie mich noch einmal auf den Amerikaner Andrews zurückkommen.

    (Abg. Killat: Wie wollen Sie das beweisen?)

    — Moment! Lassen Sie mich doch bitte ausreden. — Er sagt:
    Fragen der Sicherung gegen Unfälle bleiben bei der Berufsausbildung und bei der Arbeitseinweisung häufig unbeachtet. Auch die Vertreter der Arbeiterschaft, die Gewerkschaften, machen ihren Einfluß auf ihre Mitglieder in bezug auf die Sicherung nicht in ausreichendem Maße geltend, wie das z. B. in Amerika der Fall ist.
    Das ist eine sehr beachtliche Feststellung.

    (Abg. Matthöfer: Sind Sie sich darüber im klaren, daß die Ford-Werke hier eine der höchsten Unfallquoten der deutschen Automobilindustrie haben? Das, was dort gesagt worden ist, grenzt doch an Heuchelei! — Hört! Hört bei der SPD.)

    — Ich kann Ihre Behauptung im Augenblick nicht prüfen; ich kann dazu jetzt nicht Stellung nehmen. Ich berichte hier über das, was über das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik und in den Vereinigten Staaten gesagt worden ist, und das halte ich für sehr beachtlich.
    Der Herr Kollege Schellenberg hat gesagt, die SPD sei schon bei der Verabschiedung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes dafür eingetreten, daß das Problem der Sicherheitsbeauftragten im Gesetz konkret behandelt werden sollte. Ich darf hier einmal auf folgendes hinweisen. Eine Delegation des Sozialpolitischen Ausschusses war in Schweden, im
    Wohlfahrtsstaat Schweden, auf den hier so gern verwiesen wird. Auch zwei Mitglieder der SPD-Fraktion waren dabei vertreten. In dem Bericht über diese Reise nach Schweden, wo man die Unfallverhütung studiert hat, heißt es, daß die Zusammenarbeit der Unternehmer mit den Arbeitnehmervertretungen gesetzlich vorgeschrieben sei. Dann aber heißt es:
    Im Anschluß und in Ausführung dieser gesetzlichen Verpflichtung haben der Schwedische Zentralverband der Arbeitgeber und der Gewerkschaftsbund in Schweden das Abkommen über allgemeine Regeln für die Organisation des lokalen Arbeitsschutzes und den Vertrag über den Arbeitsschutzausschuß vom 27. 2. 1951 beschlossen.
    Interessant ist nun die Begründung für diesen Vertrag. Das ist sehr beachtlich und wäre ein Vorbild auch für uns. Es heißt dort — ich darf das mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Die Möglichkeit, auf dem Wege der Gesetzgebung eine möglichst effektive Gestaltung der örtlichen Schutztätigkeit ... herbeizuführen, ist begrenzt. Die hier in Betracht kommenden Verhältnisse sind zum Teil von solcher Beschaffenheit, daß sie zweckmäßigerweise durch Vertrag — und nicht durch Gesetz — geregelt werden. Die freiwillige Abmachung enthält ganz offensichtlich Vorzüge, soweit es sich um die praktische Durchführbarkeit der Vorschriften handelt, und vor allem ist sie geeignet, den Parteien Interesse für die Schutzarbeit abzugewinnen und deren Selbsttätigkeit und Verantwortungsgefühl zu fördern. Auf dem Wege der Freiwilligkeit übernommene Obliegenheiten verpflichten moralisch in weit höherem Grad, gerade dann, wenn es sich um Aufgaben der hier in Frage stehenden Art
    — der Unfallverhütung nämlich —
    handelt. Ohne Rückhalt in einer aktiven Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer führt auch das beste Arbeiterschutzgesetz nicht zu dem beabsichtigten Erfolg.
    Diese Stimme aus Schweden scheint mir doch sehr wertvoll zu sein. Deshalb habe ich sie dem Hohe Hause hier einmal vorgetragen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Nun etwas anderes. Herr Kollege Professor Schellenberg hat auf die Schulungsmaßnahmen hingewiesen und gesagt, er wisse nicht genau, worum es auf Seite 20 des Unfallverhütungsberichts gehe, wo davon die Rede sei, daß 'bei der Bundesbahn 13 681 Schulungsmaßnahmen, bei den Einrichtungen den Eigenunfallversicherung 14 000 Schulungsmaßnahmen durchgeführt worden seien. Selibstverständlich handelt es sich hier um Teilnehmer an diesen Schulungsmaßnahmen. Es kann gar nicht anders sein. Schließlich haben Bundesbahn und Bundespost auch noch andere Aufgaben. Aber meine sehr verehrten Damen und Herren, zu sagen, daß auch auf diesem Gebiet noch zu wenig geschehe, das ist einfach nicht gerechtfertigt. Wer die Dinge kennt, wer weiß, was die gewerblichen Berufsgenossenschaften



    Ruf
    zum Beispiel auf diesem Gebiet tun, daß sie immer wieder neue Schulen und Schulungsstätten einrichten, um solche Kurse durchführen zu können, der kann einfach nicht behaupten, daß bei uns auf diesem Gebiet zu wenig geschehe.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

    Kollege Professor Schellenberg hat beanstandet, daß hier zwar von den Unfällen, die auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte passieren, die Rede ist, daß aber von den Verkehrsunfällen allgemein im Bericht nichts gesagt ist. Das kann wahrhaftig nicht die Aufgabe dieses Berichtes sein. Es ist ein Bericht, der über die Arbeitsunfälle zu erstatten ist; das steht im Unfallversicherungsgesetz. Es ist also nicht an Verkehrsunfälle gedacht. Wir haben hier eine Aribeitsunfallverhütungsdebatte zu führen und nicht eine Debatte etwa über ein Straßenverkehrssicherheitsgesetz und über die Verkehrsprobleme auf der Straße.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, mir scheint doch notwendig zu sein, noch auf eines hinzuweisen. Wenn man von der Notwendigkeit spricht, die deutsche Öffentlichkeit über das Unfallgeschehen zu orientieren, sie zu unterrichten, sie aufzurütteln, sie sicherheitsbewußter zu machen, dann darf man nicht unerwähnt lassen, was die Berufsgenossenschaften auf diesem Gebiet in den letzten Jahren dank der Initiative von Herrn Dr. Lauterbach in die Wege geleitet haben.

    (Zuruf von der SPD: Die Gewerkschaften nicht vergessen, Herr Kollege!)

    — Selbstverständlich, die Gewerkschaften sind mit dabei. Das gehört dazu, daß wir alle beteiligen, alle Kräfte der Gesellschaft heranziehen. Das ist bei diesen Unfallaktionen in Baden-Wüttemberg und im norddeutschen Raum geschehen. Da hat man Arbeitgeber, Gewerkschaften, Schulen, Kirchen, alles, was irgendwie die Öffentlichkeit anzusprechen vermag, herangezogen. Man hat sämtliche Massenmedien eingeschaltet, den Rundfunk, das Fern-sehn, den Film, Plakate, Vorträge. Man hat Vorträge in Schulen und Universitäten gehalten. Überall war man aktiv. Das war eine ganz großartige Sache, für die wir in diesem Hause einmal den Dank aussprechen müssen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir erfahren zu unserer Freude, daß eine ähnliche Aktion im Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 1968 geplant ist. Wie ich gelesen habe, rechnet man damit, daß für diese Aktion im Lande Nordrhein-Westfalen insgesamt etwa immerhin 6 bis 8 Millionen DM ausgegeben werden müssen. Das ist eine beachtliche Sache.
    Und nun zum Schluß. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich meine wir sollten die Gelegenheit dieser Debatte einmal dazu benutzen, um auch den vielen Menschen zu danken, die auf dem Gebiet der Unfallbekämpfung, der Unfallverhütung, der Heilung und Linderung der Unfallfolgen tätig sind;

    (Beifall bei den Regierungsparteien)

    zu danken den Ärzten und Schwestern; den Rote-
    Kreuz-Helfern, der Polizei, all den vielen Angehörigen von Institutionen, Verbänden und Einrichtungen, die auf diesem Gebiet in aufopferungsvoller Weise Tag für Tag und Jahr für Jahr wirken. Das sollte der Bundestag einmal tun, und diesen Dank darf ich — sicherlich in Ihrer aller Namen — heute bei dieser Gelegenheit, bei der Erstattung und Diskussion des ersten Unfallverhütungsberichts aussprechen. Wir wollen hoffen und wünschen, daß uns der nächste Bericht noch Besseres zu berichten haben wird.
    Ich bitte um Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der SPD: Nur an den Sozialpolitischen Ausschuß?)

    — Wir haben Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß beantragt. Ich glaube, das genügt. Wir haben seinerzeit die Dinge im Sozialpolitischen Ausschuß behandelt. Ich würde es dabei belassen.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Spitzmüller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Spitzmüller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Herr Kollege Professor Dr. Schellenberg hat in seinen Einführungsworten gesagt, dieser Unfallverhütungsbericht sei nicht dazu geeignet, die Öffentlichkeit aufzurütteln und sie anzuregen, genügend und noch mehr zur Verhütung von Unfällen zu tun. Auch ich gestehe, daß es nicht ganz einfach war, sich durch das vielfältige Prozentzahlenmaterial dieser Vorlage durchzufinden. Man mußte schon eine Fülle zusätzlicher Unterlagen, die einem als Mitglied des Sozialpolitischen Ausschusses zahlreich zugehen, heranziehen, um zu bestimmten Ergebnissen und Erkenntnissen zu kommen. Entscheidend ist doch, daß wir heute einen ganzen Vormittag verwenden, um uns mit dieser Frage aus den verschiedensten Gesichtswinkeln auseinanderzusetzen.
    Dieser Bericht gibt doch immerhin einen Überblick über die Entwicklung der Arbeitsunfälle und der Kosten, der insgesamt gesehen aufrütteln kann. Aus dem mündlichen Bericht des Herrn Arbeitsministers ging hervor, daß sich allein die Kosten bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften um 24, bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften um 28 % — in Zahlen ausgedrückt: um rund 750 Millionen DM — erhöht haben, ganz zu schweigen von den Kosten, die durch den Ausfall der Arbeitsstunden infolge der Arbeitsunfähigkeit der Leute entstehen.
    Wir müssen dem zustimmen, was in der Einleitung des Berichts gesagt wird: daß es noch verfrüht wäre, endgültige Konsequenzen zu ziehen. Aber es ist nie zu früh, sich im Sozialpolitischen Ausschuß nicht nur darüber zu unterhalten, was geschieht, sondern auch darüber, was noch zusätzlich geschehen kann. Dazu hat Herr Kollege Schellenberg einiges ausgeführt. Aber, Herr Kollege Schellenberg und meine Damen und Herren von der SPD, wir



    Spitzmüller
    dürfen doch nicht so tun, als ob nichts geschähe. In den letzten Jahren, seit sich der Sozialpolitische Ausschuß mit dem Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz beschäftigt hat, ist doch auf dem Gebiete der Unfallverhütung eine ganze Fülle zusätzlicher Dinge getan worden.

    (Abg. Killat: Sehr wahr! Aber nicht genügend im Bericht gewürdigt! — Abg. Winkelheide: Das liegt doch nicht am Bericht!)

    Ich möchte meinen, daß gerade die lange Debatte um das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz mit dazu beigetragen hat und daß jetzt jedes Jahr die Berichterstattung über das Unfallgeschehen und die Beratung darüber mit dazu beitragen werden, daß in weiten Bevölkerungskreisen das Verständnis für die Notwendigkeit einer Unfallverhütung und Unfallbekämpfung wächst. Man kann doch sagen, daß in den letzten Jahren auch in den kleinen Betrieben das Verständnis dafür viel größer geworden ist, daß die Vorschriften und Anordnungen, die von den Berufsgenossenschaften erlassen worden sind, nicht erlassen wurden, um die Arbeit im Betrieb noch zu vermehren, sondern um eben Unglück von dem einzelnen Arbeitnehmer abzuwenden und um auch zu verhindern, daß die Kosten für die Berufsgenossenschaften noch stärker steigen, als es ohnehin der Fall ist.
    Je öfter bei den Arbeitnehmern über diese Frage diskutiert wird, desto mehr wird bei ihnen auch das Verständnis wachsen, daß manche unerfreuliche Vorschrift — ich denke nur an das Tragen von Schutzmasken oder von Schutzhelmen —, auch wenn sie vielleicht manchmal das Arbeitsleben nicht gerade als beglückend erscheinen läßt, eben nicht als Schikane, sondern als Schutzmaßnahme für den arbeitenden Menschen selbst ausgedacht worden ist und deshalb auch zur Anwendung kommen muß.
    Ich möchte noch kurz auf das eingehen, was Herr Kollege Ruf gesagt hat. Nach meinem Dafürhalten haben Sie von der SPD Herrn Kollegen Ruf völlig falsch verstanden und interpretiert. Aus Seite 22 des Berichts geht hervor, daß nicht nur die Arbeitgeber dafür zu sorgen haben, daß weniger Unfälle geschehen, sondern daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer hier zusammenarbeiten müssen und daß bei allen im Wirtschaftsleben Tätigen das Verständnis dafür wachsen muß, daß es sich hier um eine persönlich, aber auch volkswirtschaftlich wichtige Aufgabe handelt.

    (Beifall bei der FDP und in der Mitte.)

    Meine Damen und Herren, ich kann vieles von dem, was ich sagen wollte, weglassen. Aber auf eines möchte ich doch besonders hinweisen. Ich meine die Wegeunfälle, die Herr Kollege Schellenberg schon angesprochen hat. Wir müssen feststellen, daß im Berichtsjahr rund 3 Millionen, genau 2 991 000 Unfälle angemeldet worden sind. In diesen 2,9 Millionen Unfällen sind 268 000 Wegeunfälle enthalten. Das sind 9 %. Diese 268 000 Wegeunfälle verteilen sich aber sehr ungleich auf die drei Gruppen der Berufsgenossenschaften. Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften ist der Durchschnitt mit 9 % genau erreicht, bei der landwirtschaftlichen
    Berufsgenossenschaft beträgt er 1 % und bei der Eigenunfallversicherung 21 %. Das bedeutet, daß in dem Bereich, in dem die Unfallgefahr wegen der starken Beamten- und Angestelltentätigkeit nicht so groß ist, die Wegeunfälle immerhin schon einen beachtlichen Anteil, nämlich ein Fünftel, der Unfälle ausmachen. Wenn man berücksichtigt, daß nach der Berichtigung, die uns zugeschickt worden ist, 45 % der tödlichen Unfälle auf die Gruppe „Lasten und Beförderungsmittel" entfallen, sollte man der Frage der Wegeunfälle einmal eine besondere Aufmerksamkeit widmen.
    Ich würde für heute nur die Anregung mitgeben — das sollten wir im Ausschuß erörtern —, ob es nicht möglich wäre, beim Kostenausweis auf Seite 16 die Kosten, die durch Wegeunfälle entstehen, gesondert darzustellen, um dazu beizutragen, daß dieses zusätzliche Risiko, das die Arbeitgeber auf sich genommen haben, ausgewiesen wird; nicht, meine Damen und Herren, um es abzuschaffen, sondern nur, um deutlich zu machen, welches kostenmäßige Risiko, auf das der Betrieb keinen Einfluß nehmen kann, für den Arbeitgeber im Laufe der letzten fünfzig Jahre entstanden ist.
    Das brauchen wir auch, wenn wir einmal zu internationalen Vergleichen kommen wollen. Sie wissen, daß in Italien — es sei denn, in den letzten Wochen oder Monaten sei ein neues Gesetz erlassen worden — die Wegeunfälle nicht in den Schutz durch die Berufsgenossenschaften eingeschlossen sind. Wenn wir zu einem internationalen Vergleich je Arbeitsstunde und vielleicht auch hinsichtlich der Kosten kommen wollen, dann ist es wichtig, daß man das voneinander trennt.
    Auch die Fragen des Arbeitszeitbeginns, des Pendlerverkehrs und der Raumordnung sind hier mit angesprochen. Man wird einmal prüfen müssen, inwieweit bestimmte Zusammenballungen durch Maßnahmen im Bereich der Raumordnung und durch Verschiebung des Arbeitszeitbeginns vermieden werden könnten und ob dadurch eine Senkung der Kosten der Berufsgenossenschaften auf diesem Gebiet der Wegeunfälle möglich wäre.
    Als besonders erfreulich müssen wir die starke Beteiligung der Berufsgenossenschaften bei den Verkehrssicherheitstagen feststellen. Ich möchte auf diesem Gebiet gerade der Deutschen Bundespost ein besonderes Lob zollen, die sich nach dem Bericht mit Fragen der Verkehrsunfälle und der Wegeunfälle sehr befaßt hat und mit einer Reihe von Filmen und Veranstaltungen dazu beigetragen hat, in ihrem Bereich die Zahl dieser Unfälle durch Aufklärung einzudämmen.
    Meine Damen und Herren, wenn man die in diesem Bericht aufgeführten Prozentzahlen der Verletzten und der Getöteten einmal gegenüberstellt, kommt man zu recht interessanten, überraschenden Feststellungen. 78,3 % der Verletzten und 52,1 % der Getöteten sind Arbeiter, 6,8 % der Verletzten, aber 10 % der Getöteten sind Angestellte, 4,5 % der Verletzten und 20 % der Getöteten sind Selbständige, und 4 % der Verletzten und 14 % der Getöteten sind mithelfende Familienangehörige.



    Spitzmüller
    Wir sehen aus dieser Zusammenstellung der Prozentzahlen natürlich wieder nichts Genaues, weil die absoluten Zahlen fehlen.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Aber sie zeigen an — und das möchte ich nur mit einer Randbemerkung feststellen —, daß die Landwirtschaft einen außerordentlich gefährdeten Beruf darstellt. Denn dort haben wir eine Fülle von tödlichen Unfällen, insbesondere bei den Selbständigen und bei den mithelfenden Familienangehörigen. Damit wird deutlich — wenn ich das als Nichtlandwirt sagen darf —, daß die Arbeit in der Landwirtschaft erstens gar nicht so einfach ist, weil man lange Arbeitszeiten hat, und zweitens sogar noch zu den gefährlichsten und am schlechtesten bezahlten Berufen gehört, die man überhaupt ausüben kann. Ich möchte das hier einmal ausführen, weil in manchen Versammlungen ein bißchen der Eindruck entsteht, also ob Stadt und Land gegeneinanderständen. Ich wollte diesen Bericht zum Anlaß nehmen, deutlich zu machen, wie schwer und vor allem wie gefährlich es die Landwirtschaft bei der Ausübung ihres Berufes hat.

    (Abg. Killat: Wenn Sie noch eine Weile weitermachen, glaube ich es auch!)

    — Aber, Herr Kollege Killat, Sie werden es doch sicher glauben.
    Die Frage, weshalb die Unfallhäufigkeit am Montag am größten ist, wird auch im Ausschuß sicherlich nicht zu klären sein. Hier wird man die Erkenntnisse der Arbeitsmedizin auswerten und die Forschung weitertreiben müssen. Für mich ergibt sich die Frage: Kann es nicht vielleicht auch mit der Ernährungsweise in einem bestimmten Zusammenhang stehen, daß sich am Wochenanfang die Unfälle häufen, wie man es eigentlich zunächst nicht erwarten sollte, nachdem ein oder meistens sogar zwei Ruhetage vorangegangen sind? Es wird also auch die Frage der Ernährungsweise zu prüfen sein.
    Was die Verteilung der Unfallhäufigkeit auf die Tageszeiten anlangt, so wird man sich im Ausschuß darüber unterhalten müssen, ob eine solche Aufteilung sinnvoll ist. Wir glauben, man sollte folgende Gesichtspunkte mehr in den Vordergrund stellen: Arbeitsbeginn — also sogenannte Anlaufzeit —, Zeitraum bis zur ersten Arbeitspause, Zeitraum bis zur Mittagspause oder nächsten Arbeitspause, Zeitraum bis zur Schlußphase und Unfälle vor oder nach Beginn der offiziellen Arbeitszeit. Darüber wird man sich einmal unterhalten müssen. Die Aufteilung in Abschnitte von zwei, drei, drei und dann wieder von zwei Stunden scheint mir keine Handhabe zu geben, um zu irgendwelchen Schlüssen zu kommen oder auch nur Spekulationen anzustellen. Man muß sich einmal Gedanken darüber machen, wie man zu einer sinnvolleren Aufteilung kommen kann.

    (Abg. Büttner: Herr Kollege Spitzmüller, was sagen Sie denn zu der komischen Begründung vom Freitag?)

    — Ich muß Ihnen sagen, man ist hier natürlich ein
    bißchen auf den Bereich der Vermutungen angewiesen.
    Was die Unfallhäufigkeit am Montag betrifft, so habe ich ausdrücklich nur gesagt, es liege nahe, an Zusammenhänge mit der Ernährungsweise zu denken. Ich bin kein Wissenschaftler und erst recht kein Ernährungswissenschaftler. Ich könnte mir aber denken, daß man auf diesem Gebiet einmal Forschungsaufträge vergibt und daß man sich im Ausschuß hierüber unterhält und dann vielleicht zu Ergebnissen kommt, die etwas aus dem Bereich der Spekulation herausführen. Zu ganz klaren Ergebnissen wird man mit Sicherheit nicht kommen.