Rede:
ID0501618400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 12
    1. dem: 2
    2. Herrn: 2
    3. Ich: 1
    4. danke: 1
    5. Bundesarbeitsminister: 1
    6. und: 1
    7. erteile: 1
    8. nunmehr: 1
    9. das: 1
    10. Wort: 1
    11. Abgeordneten: 1
    12. Schellenberg.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 16. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1966 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Frede, Seidel und Jürgensen . 605 A Überweisung von Vorlagen 605 B Umbesetzung im Wahlprüfungsausschuß 646 C Fragestunde (Drucksache V/212) Fragen des Abg. Dr. Martin: Vertrag des SFB mit dem Zonenfernsehen — Alleinvertretungsrecht der Bundesregierung Dr. Mende, Bundesminister . . . . 607 B Fragen des Abg. Sänger: Personen- und Sachschäden an der Demarkationslinie Dr. Mende, Bundesminister . . . 607 D Sänger (SPD) 608 B Jahn (Marburg) (SPD) 609 B Frage des Abg. Weigl: Werbung der SBZ in Presseorganen der Bundesrepublik Dr. Mende, Bundesminister . . . . 609 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Waffengebrauch durch Vollzugsbeamte des Bundes Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 610 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 610 B Frage des Abg. Kaffka: Durchführung des Personenstandsgesetzes Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 610 D Kaffka (SPD) 611 A Frage des Abg. Rollmann: Wirtschaftsflüchtlinge aus den Ostblockstaaten Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 611 C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 611 D Wehner (SPD) 612 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 612 C Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 612 D Felder (SPD) . . . . . . . . 613 B Dorn (FDP) . . . . . . . . 613 C Dr. Geißler (CDU/CSU) . . . . 613 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 614 A Damm (CDU/CSU) . . . . . . 614 B Dr. Müller (München) (SPD) . . 614 C Büttner (SPD) 614 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . 615 B Moersch (FDP) 615 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 615 D Fragen des Abg Felder: Bessere Sicherung des Bankgewerbes gegen Einbrecher und Räuber Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 616 C Felder (SPD) 616 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 Frage des Abg. Dr. Ritz: Paketsendungen in die SBZ . . . . 617 A Fragen des Abg. Zerbe: Finanzreform Grund, Staatssekretär 617 B Zerbe (SPD) . . . . . . . . 617 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 618 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 618 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 619 A Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) (Drucksachen V/1.52, zu V/152 Katzer, Bundesminister . 619 C, 635 D Dr. Schellenberg (SPD) . 623 C, 636 C Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 628 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 632 C Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 637B Springorum (CDU/CSU) 638 A Frehsee (SPD) . . . . . . 640 A Berberich (CDU/CSU) 641 D Reichmann (FDP) . . . . . . 642 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 643 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1964 mit der Bundesrepublik Kamerun über den Luftverkehr (Drucksache V/19); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/187) — Zweite und dritte Beratung — 644 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. März 1965 mit der Republik Österreich über den Luftverkehr (Drucksache V/26) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/188) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 644 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Oktober 1964 mit der Republik Senegal über den Luftverkehr (Drucksache V/21); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/189) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 644 D Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zu den Europäischen Versammlungen (Drucksache V/37) — Erste Beratung — . . . 645 A Ubersicht 1 des Rechtsausschusses über die vom Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/180) 645 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über die Vorschläge der Kommission der EWG für Verordnungen des Rats zur Änderung und Ergänzung gewisser Bestimmungen der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 (Seeleute) (Drucksachen V/119, V/196); über die teilweise Aussetzung des bei der Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch anzuwendenden Satzes des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksachen V/131, V/199, zu V/199); über die teilweise Aussetzung des Gemeinsamen Zolltarifs bei der Einfuhr von Färsen und Kühen bestimmter Höhenrassen (Drucksachen V/141, V/200, zu V/200) 645B Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur unentgeltlichen Abtretung von Geschäftsanteilen an wirtschaftlichen Unternehmungen, hier: Beteiligung an Flughafengesellschaften (Drucksache V/202) sowie betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zur Überlassung junger Aktien der Deutschen Lufthansa AG an private Zeichner (Drucksache V/209) . Börner (SPD) 645 D Antrag betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/213) 646 A Nächste Sitzung 646 C Anlagen 647 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 605 16. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung Es ist zu lesen: 14. Sitzung Seite 548 B Zeile 8 statt „Schulprinzip": Schuldprinzip. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 28. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 28. 1. Bartsch 28. 1. Bauer (Würzburg) * 28. 1. Frau Berger-Heise 18. 2. Berkhan * 28. 1. Berlin 19. 2. Blachstein * 28. 1. Blumenfeld * 28. 1. Burger 10. 4. Corterier * 28. 1. Draeger * 28. 1. Frau Eilers 28. 1. Erler 15. 2. Faller 28. 1. Figgen 28. 1. Flämig * 28. 1. Frau Funcke (Hagen) 11. 2. Dr. Furler * 28. 1. Gibbert 28. 1. Gscheidle 28. 1. Frhr. von und zu Guttenberg 26. 1. Haar (Stuttgart) 26. 1. Hahn (Bielefeld) ** 26. 1. Dr. Hellige * 28. 1. Herold * 28. 1. Hilbert * 28. 1. Hösl * 28. 1. Frau Dr. Hubert * 28. 1. Illerhaus ** 26. 1. Dr. h. c. Jaksch 27. 1. Josten 19. 2. Junghans 7. 2. Kahn-Ackermann * 28. 1. Dr. Kempfler * 28. 1. Frau Klee * 28. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 28. 1. Dr. Kopf * 28. 1. Frau Krappe 28. 2. Kuntscher 28. 1. Lange 26. 1. Lenze (Attendorn) * 28. 1. Dr. Lohmar 28. 1. Lücker (München) ** 26. 1. Mattick 26. 1. Frau Dr. Maxsein * 28. 1. Frau Meermann 28. 1. Dr. Morgenstern 28. 1. Müller (Remscheid) 26. 1. Neemann 15. 2. Paul * 28. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an einer Ausschußsitzung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Pitz-Savelsberg 28. 1. Pöhler * 28. 1. Dr. Rinderspacher * 28. 1. Russe (Bochum) 26. 1. Dr. Rutschke * 28. 1. Frau Schanzenbach 3. 2. Schlager 27. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 28. 1. Schmidt (Hamburg) 28. 1. Schultz (Gau-Bischofsheim) 26. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 28. 1. Seifriz ** 26. 1. Dr. Serres * 28. 1. Seuffert 19. 2. Dr. Stammberger 26. 1. Frau Strobel 26. 1. Urban 31. 1. Dr. Frhr. v. Vittinghoff-Schell * 28. 1. Vogt * 28. 1. Dr. Wahl * 28. 1. Wienand * 28. 1. Baron von Wrangel 28. 1. Wurbs 28. 1. b) Urlaubsanträge Prinz von Bayern 5. 2. Blank 12. 2. van Delden 6. 2. Dr. Gleissner 4. 2. Liedtke 8. 3. Anlage 2 Umdruck 9 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichtes der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) (Drucksache V/152). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, eine Neufassung des Berichtes über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) vorzulegen. Bonn, den 26. Januar 1966 Erler und Fraktion 648 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 Anlage 3 Ergänzung der schriftlichen Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 17. Januar 1966 auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin/Köln) (Drucksache IV/3377 Frage II) : *) Ich frage den Bundesjustizminister, ob und in welchem Ausmaß es vor dem 1. Januar 1933 bei den Landgerichten Überbesetzungen der Sprucheinheiten (Zivil- und Strafkammern, Schwurgerichte) gab. Die Antwort auf Ihre Frage, ob und in welchem Ausmaß es vor dem 1. Januar 1933 bei den Landgerichten Überbesetzungen der Sprucheinheiten (Zivil- und Strafkammern, Schwurgerichte) gab, erstreckt sich auf verschiedene Zeitabschnitte, weil die politische und wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt werden soll. Deshalb hatte ich die Landesjustizverwaltungen gebeten, ihren Ermittlungen nach Möglichkeit die Jahre 1905, 1925 und 1931 zugrunde zu legen. Die Mitteilungen der Landesjustizverwaltungen und die Ergebnisse meiner Nachforschungen beim Bundesarchiv sind in der Anlage im wesentlichen zusammengefaßt. Leider ließen sich nicht in jedem Fall die Besetzungen für jene drei Jahre feststellen, so daß zum Teil andere Jahre einbezogen werden mußten. Insgesamt ergibt sich, daß Überbesetzungen der landgerichtlichen Spruchkörper fast stets vorgekommen sind. Manche Kammern, namentlich in Süddeutschland, waren sehr erheblich überbesetzt. So gehörten der Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg 1925 sechs und 1931 sieben Beisitzer an. Eine Zivilkammer des Landgerichts München I hatte 1914 sieben und 1924 acht Beisitzer, die Zivilkammer des Landgerichts Amberg 1905 sogar zehn Beisitzer. Je eine Strafkammer (von sieben bayerischen Landgerichten) hatte 1931 sieben und acht Beisitzer. 1931 waren auch zwei Strafkammern (von sieben geprüften Landgerichten) im jetzigen Land Niedersachsen mit je acht Beisitzern besetzt. Eine dortige Zivilkammer hatte in jenem Jahr sieben Beisitzer. Wie die Landesjustizverwaltung Niedersachsen ferner mitgeteilt hat, waren dort 1925 nur bei einem Landgericht sämtliche Kammern lediglich mit zwei Beisitzern besetzt (bei fünf geprüften Landgerichten). Zum Teil wurden Richter (Hilfsrichter) mehreren vollbesetzten Kammern zugewiesen, so 1905 beim Landgericht I Berlin zwei Hilfsrichter sämtlichen Strafkammern zur Vertretung und zur Entlastung, vom 1. Januar bis 31. Mai 1905 beim Landgericht Hamburg vier Richter als „Mitglieder aller vier Strafkammern" und 1932 beim Landgericht II Berlin ein Landgerichtsrat zu 1/2, ein Gerichtsassessor und die beiden Untersuchungsrichter den Strafkammern. Es kam auch vor, daß einer Kammer zwei Vorsitzende zugeteilt wurden. So führten 1927 in einer kleinen Strafkammer des Landgerichts Lübeck und zeitweise in einer kleinen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld je zwei Richter abwechselnd den Vorsitz. Im Jahre 1931 war auch eine große Strafkammer des Landgerichts Bielefeld mit zwei Vorsitzenden besetzt. S) Siehe 181. Sitzung, Seite 9086 B Auf der anderen Seite hatte allerdings das Landgericht Kiel in den Jahren von 1929 bis 1932 keine überbesetzten Zivil- und großen Strafkammern. Wegen der Einzelheiten darf ich auf die Anlage Bezug nehmen. Ich bin — soweit möglich — zu ergänzenden Auskünften gern bereit. Baden-Württemberg Landgericht Ellwangen 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (ab 22. 5. 1931 3 Beisitzer) Landgericht Ravensburg 1925 i Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Landgericht Rottweil 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Landgericht Tübingen 1926 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 649 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Landgericht Heidelberg 1925 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (außerdem 1 „hilfsweiser" Beisitzer) Berufungsgericht in Pachtstreitigkeiten: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, alle Landgerichtsräte als Beisitzer 1 kleine Strafkammer (zugleich Beschlußkammer) : 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Für das Schwurgericht waren nur ein Vorsitzender und ein stellvertretender Vorsitzender bestimmt. 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Berufungsgericht in Pachtstreitigkeiten: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 1, Landgerichtsdirektor sowie alle Landgerichtsräte als Beisitzer 1 kleine Strafkammer (zugleich Beschlußkammer) : 1 Vorsitzender, 2 Landgerichträte als stellvertretende Vorsitzende, alle übrigen Mitglieder des Landgerichts als Beisitzer Schwurgericht: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Landgericht Karlsruhe 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Pachtschutzkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Schwurgericht: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Landgericht Konstanz 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer (darunter die 5 der Zivilkammer zugeteilten Landgerichtsräte) 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer (die ständigen Mitglieder der Zivilkammer und 1 Landgerichtsdirektor) Landgericht Mannheim 1930 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Berufungsgericht in Pachtsachen: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Schwurgericht: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Landgericht Mosbach 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer (dieselben Beisitzer wie bei der Zivilkammer) 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (dieselben Beisitzer wie bei der Zivilkammer) 650 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 Landgericht Offenburg 1905 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, alle Landgerichtsräte mit einer Ausnahme als Beisitzer 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, sämtliche Mitglieder des Landgerichts als Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Strafkammer als Beschlußkammer: 1 Vorsitzender, alle Mitglieder des Landgerichts als Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, sämtliche Mitglieder des Landgerichts als Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Strafkammer als Beschlußkammer: 1 Vorsitzender, alle Mitglieder des Landgerichts mit Ausnahme des Untersuchungsrichters als Beisitzer Bayern Landgericht Amberg 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 10 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 9 Beisitzer 1915 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 9 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Landgericht Ansbach 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer Landgericht Eichstätt 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1915 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Die Beisitzer der Zivilkammern und Strafkammern waren bei allen Gerichten weitgehend personengleich. Landgericht Schweinfurt 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Landgericht Traunstein 1905 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Landgericht Weiden 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 , 651 Landgericht München I 1914 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1924 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Landgerichte Deggendorf, Landshut, Schweinfurt, Traunstein und Weiden 1925 Von insgesamt 8 Zivilkammern: 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Von insgesamt 5 Strafkammern: 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer Landgerichte Deggendorf, Landshut, München II, Passau, Schweinfurt, Traunstein und Weiden 1931 Von den insgesamt 12 Zivilkammern: 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 -Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 7 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Von den insgesamt 8 Strafkammern: 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 4 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer Berlin Landgericht I 1905 25 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer (die statutenmäßig in Stiftungssachen zu Dezernenten bestimmten Richter des Landgerichts waren als solche Mitglieder der Kammer) 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer (bei diesen Kammern waren je 2 Abteilungen gebildet) 9 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer (bei dieser Kammer waren 4 Abteilungen, und zwar eine mit dem Vorsitzenden und 5 Beisitzern, 3 mit dem Vorsitzenden und 3 Beisitzern gebildet) 2 Hilfsrichter waren sämtlichen Strafkammern zur Vertretung behinderter Mitglieder und zur Entlastung zugewiesen. 1925 35 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (von den Vorsitzenden war einer krank und wurde durch einen anderen Landgerichtsdirektor vertreten) 652 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 6 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (der Vorsitzende einer dieser Kammern war behindert) 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 5 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender davon eine als Beschlußkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Schwurgericht: für beide Hälften des Jahres je 1 Vorsitzender 1930 38 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 14 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 3 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 6 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender, davon einer behindert und durch einen Landgerichtsrat vertreten. Dieser auch für die Beschlußsachen mit 5 Beisitzern zuständig. Schwurgericht: für jeweils 4 Zeiträume des Jahres 1 Vorsitzender (wechselnd) nebst einem Vertreter (wechselnd). Für das ganze Jahr 2 Beisitzer und 2 Vertreter. Landgericht II 1905 9 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (davon 3 mit bestimmtem Vertreter) 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (von den Vorsitzenden 2 dauernd verhindert und 2 Kammern mit noch je einem Vertreter) 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 4 Strafkammern: je i Vorsitzender, 5 Beisitzer (zuzüglich in einer Kammer 2 Vertreter und einem Vertreter in einer Kammer — 1 Vorsitzender war stets dienstlich behindert, 3 Vorsitzende an bestimmten Tagen) 1925 16 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer (davon 3 ständig verhindert) Ein Landrichter war allen Zivilkammern überwiesen, ebenfalls ein Landgerichtsrat, soweit nicht durch 17. Zivilkammer und Referendarübungen in Anspruch genommen. 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 3 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender diese als Beschlußkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1932 17 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer (davon 3 vorläufig ständig verhindert) 3 Gerichtsassessoren waren allen Kammern für Handelssachen überwiesen. 4 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (davon 2 Kammern mit einem weiteren Direktor, soweit der erste verhindert) 3 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender 1 Landgerichtsrat zu 1/2, 1 Gerichtsassessor und die beiden Untersuchungsrichter waren allen Strafkammern überwiesen. Landgericht III 1906 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 653 1925 16 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (davon 2 Kammern mit je einem Vertreter) 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (davon einer als „überzähliges Mitglied" bezeichnet) 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer (davon 2 als „überzählige Mitglieder" bezeichnet) 5 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender davon eine als Beschlußkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1931 13 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 18 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 5 Strafkammern: je i Vorsitzender, 2 Beisitzer (davon eine zuzüglich eines Vertreters und eine zuzüglich dreier Vertreter) 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (zuzüglich 2 Vertreter) Bremen Hamburg Landgericht 1905 8 Zivilkammern (ab 1. 6. 1905: 9 Zivilkammern) : je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer ab 1. 6. 1905: 2 Richter als „überzählige Richter der Zivilkammern" bis 31. 5. 1905: 4 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 4 weitere Richter als „Mitglieder aller 4 Strafkammern" ab 1. 6. 1905: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1925 10 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 große Strafkammern und 1 große Strafkammer für Jugendliche: je i Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 große Strafkammern (davon eine gemäß VO des Reichspräsidenten vom 13. 2. 1924 — RGBl. S. 117) : je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Schwurgericht bei jeweiligen Tagungen: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1931 9 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer — ab 16. 9. 1931 entfiel eine Zivilkammer —2 große Strafkammern und 1 große Strafkammer für Jugendliche: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Schwurgericht bei jeweiligen Tagungen: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Hessen Landgericht Darmstadt 1905 1 Zivilkammer: 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 4 Beisitzer 1925 Von 3 Zivilkammern eine mit 5 Beisitzern besetzt. 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 654 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Landgericht Gießen 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Landgericht Frankfurt/Main 1932 10 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Landgericht Limburg a. d. Lahn 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Niedersachsen Landgericht Braunschweig 1905 4 Zivilkammern: je 3 Beisitzer 2 Strafkammern: je 4 Beisitzer Landgericht Oldenburg 1905 4 Kammern: je 2 Beisitzer 1 Strafkammer: 4 Beisitzer 1925 5 Landgerichte von 29 Kammern 21 mit 2 Beisitzern 5 mit 3 Beisitzern 3 mit 4 Beisitzern besetzt. 1931 7 Landgerichte von 42 Kammern 20 Kammern je ein Vorsitzender, 2 Beisitzer 14 Kammern je ein Vorsitzender, 3 Beisitzer 3 Kammern je ein Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Kammern je ein Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: ein Vorsitzender, 7 Beisitzer 2 Strafkammern mit je 8 Beisitzern besetzt; — einige Vorsitzende waren regelmäßig verhindert — Nordrhein-Westfalen Landgericht Bielefeld 1908 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 655 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1925 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1931 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 2 Vorsitzende, 5 Beisitzer Landgericht Hagen 1910 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1920 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 6 oder mehr Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Schwurgericht: 9 Beisitzer Landgericht Köln 1905 6 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 4 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1926 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 8 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1931 4 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 8 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Landgericht Krefeld 1911 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1925 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 656 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1931 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Rheinland-Pfalz Landgericht Trier 1929 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender (Landgerichtspräsident), 1 stellvertretender Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender (Landgerichtspräsident), 1 stellvertretender Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Schwurgericht: 2 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Schwurgericht: 2 Gruppen zu je 2 Beisitzern Saarland Schleswig-Holstein Landgericht Kiel 1927 6 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1931 8 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer i große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Landgericht Lübeck 1927 1 Zivilkammer (zugleich Jugendgerichtsstrafkammer) : 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Zivilkammer (zugleich Jugendgerichtsstrafkammer) : 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer, 2 Vertreter 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer, 3 Vertreter 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer, 2 Vertreter diese Kammern als kleine Strafkammern: 1 Vorsitzender, 1 Vertreter 2 Vorsitzende, 1 Vertreter 1 Strafkammer für bestimmte Beschlußsachen: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 1 Vertreter Schwurgericht: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 4 Vertreter Thüringen/Preußen Gemeinschaftliches Landgericht Meiningen 1. 1. bis 31. 3. 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 3 Vertreter 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer, 3 Vertreter 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer, 2 Vertreter Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 657 Gemeinschaftliches Landgericht Rudolstadt 1924 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 2 Vertreter 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Jugendstrafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer, 2 Vertreter (Vorsitzender in diesen 5 Kammern war der Landgerichtspräsident) Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 20. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache V/161 Frage 111/9): Billigt die Bundesregierung ,das in der Panorama-Sendung vom 13. Dezember 1965 gefällte Pauschalurteil: „Seine Pflicht erfüllte, wer eine englische, norwegische oder französiche Uniform trug, eher als derjenige, der in einer deutschen marschierte."? Nein. Die Bundesregierung billigt das von Ihnen erwähnte Pauschalurteil nicht. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 15. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/161 Frage IX/2) : Weshalb werden nach den „Richtlinien für die Gewährung von Heizungskostenzuschüssen an Bedienstete der Bundeswehr" (Besoldungsgruppe A 1 bis A 9/BAT X bis V) nur an die Mieter bundeseigener Wohnungen Zuschüsse gezahlt, nicht aber den Mietern von Bundesdarlehenswohnungen? Heizkostenzuschüsse werden deshalb nur an die Mieter bundeseigener Wohnungen gezahlt, weil es sich hierbei nahezu ausschließlich um Wohnungen handelt, die in den Jahren 1951 bis 1955 für die alliierten Streitkräfte nach deren Forderungen und Wohngewohnheiten gebaut worden sind. Infolge der Übergröße dieser Wohnungen und vielfach auch überdimensionierter Heizanlagen fallen Heizkosten an, die geringer besoldete Angehörige der Bundeswehr nicht tragen können. Sie erhalten aus diesem Grunde einen Zuschuß. Wohnungen, deren Bau der Bund durch Darlehen fördert, sind nach den Bestimmungen des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau mit der jeweils wirtschaftlichsten Heizung ausgestattet. Es besteht daher keine Veranlassung, zu den Heizkosten dieser Wohnungen Zuschüsse zu gewähren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Katzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon vor achtzig Jahren, als das erste Unfallversicherungsgesetz geschaffen wurde, war ein entscheidender Gesichtspunkt für die Organisation der gesetzlichen Unfallversicherung der Zusammenhang zwischen der finanziellen Belastung durch die Folgen von Arbeitsunfällen und der Verhütung von Arbeitsunfällen. Wer mit seinem Unternehmen Gefahren verursachte, sollte auch das finanzielle Risiko tragen. Aus diesem Grundsatz erklärt sich auch die nach Gewerbezweigen aufgegliederte Unfallversicherung. Neben dem selbstverständlich hohen Interesse aus humanitären Gründen sollen die Unternehmer aber auch durch wirtschaftliche Überlegungen dem Gedanken der Unfallverhütung Rechnung tragen. Auch den Berufsgenossenschaften als dem Zusammenschluß der die Lasten der Unfallversicherung tragenden Unternehmen ist daher von jeher als ihre vornehmste Pflicht auferlegt, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen. Seit dem Inkrafttreten des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Jahre 1963 haben die Träger der Unfallversicherung mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen zu sorgen.
    Hatte man sich zunächst darauf beschränkt, Vorschriften zur Verhütung von Unfällen zu erlassen und die Beachtung dieser Vorschriften durch Überwachungsorgane der Berufsgenossenschaft überwachen zu lassen, so wuchs doch mit der Zeit die Erkenntnis, daß technische Maßnahmen allein nicht ausreichten, sondern daß vor allen Dingen auch die psychologische Beeinflussung im Bereich der Unfallverhütung von größter Bedeutung sei. Denn die Erfahrung hat gelehrt, daß es nicht nur auf Material und Maschinen ankommt, sondern wesentlich auch die Aufgeschlossenheit für den Gedanken der Sicherheit am Arbeitsplatz und die Bereitschaft zu unfallsicherem Verhalten immer wieder angesprochen werden müssen, um das hohe Ziel, den Menschen, der arbeitet, vor den bei der Arbeit drohenden Gefahren zu schützen, verwirklichen zu helfen. Hier wirken die Gewerbeaufsicht als staatliche Kontrolle in den Betrieben und die Unfallverhütung als eine der vornehmsten Aufgaben der fachlich gegliederten Selbstverwaltung nebeneinander. Die gemeinsame Zielrichtung auf den Arbeitsschutz hat die Gewerbeaufsicht und die Unfallverhütung der Unfallversicherung zu erfolgreichem Zusammenwirken geführt.



    Bundesminister Katzer
    Denn selbst wenn sich beide Bereiche mit ihren Vorschriften, die der Unfallverhütung dienen, überschneiden, kann dies vernünftigerweise dem Gedanken der Unfallversicherung nicht abträglich sein, sondern muß im Gegenteil zu einer sinnvollen Ergänzung führen.
    Soweit nun den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz von 1963 aufgegeben worden ist, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Unfällen zu sorgen, ist der Gesetzgeber dabei den Erfahrungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere der Berufsgenossenschaften, gefolgt und hat ihnen eine Rechtsgrundlage gegeben, auf der sie in erweitertem Maße das fortführen können, was sie im Interesse der Unfallverhütung zum Teil schon seit langem auch unter großem finanziellem Aufwand durchgeführt haben. Ich erinnere nur an die bemerkenswerten Aktionen gegen den Unfall, die vor einigen Jahren in Süddeutschland und im vergangenen Jahr in Norddeutschland durchgeführt wurden und in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
    Dankbar ist anzuerkennen, daß die Gewerbeaufsicht trotz ihrer zahlreichen anderen Aufgaben auf dem Gebiete der Luftreinhaltung, des gesamten Nachbarschutzes und des sozialen Arbeitsschutzes sich der Unfallverhütung mit großer Hingabe annimmt.
    Bei der Beratung des Neuregelungsgesetzes kam der federführende Ausschuß für Sozialpolitik zu der Auffassung, daß noch größere Anstrengungen unternommen werden müßten, um die Zahl der Arbeitsunfälle zu senken. Auf seinen Vorschlag hin beschloß das Hohe Haus, daß die Bundesregierung dem Bundestag alljährlich einen Bericht über die Entwicklung der Arbeitsunfälle, die durch sie verursachten Kosten und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung zu erstatten habe. Dadurch, daß sich der Bundestag in jedem Jahr mit der Unfallverhütung beschäftigt, soll vor allem auch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit noch mehr als bisher auf dieses Gebiet gelenkt und ihr Interesse an der Unfallverhütung angeregt und verstärkt werden.
    Die Bundesregierung legt nunmehr zum erstenmal diesen Unfallverhütungsbericht vor. Der Bericht umfaßt das Jahr 1964, das erste volle Geschäftsjahr nach dem Inkrafttreten des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes. Ich bin mir dabei bewußt, daß dieser Bericht sicherlich nicht alle Wünsche erfüllt.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    — Er erfüllt auch nicht alle Wünsche, die wir gern erfüllt sehen möchten. Man sollte aber nicht übersehen, welchen Auftrag der Gesetzgeber der Bundesregierung erteilt hat. Sie soll die Berichte der Träger der Unfallversicherung und die Jahresberichte der Gewerbeaufsicht zusammenfassen und einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Arbeitsunfälle, die durch die Unfälle verursachten Kosten und über die Unfallverhütungsmaßnahmen geben. Wenn z. B. erwartet wird — wie das hier und da in der Öffentlichkeit geschehen ist —, daß der Bericht langfristige Vergleiche über die Unfallentwicklung
    etwa auch auf internationaler Ebene enthält, so muß dazu gesagt werden, daß nur Gleiches miteinander verglichen werden kann und daß der Begriff des Arbeitsunfalls in verschiedenen Ländern unterschiedlichen Inhalt hat. Bei den Beratungen der EWG haben die Vertreter der Bundesregierung deshalb auch nachdrücklich darauf gedrungen, daß zunächst einmal gleiche Begriffe geschaffen werden sollten.
    Der Bericht enthält auch keine Aussage über die Zahl der versicherten Personen, um sie als Maßstab für die Unfallgefahr zu verwenden; denn der Begriff der versicherten Person besagt noch nichts über den Umfang der Tätigkeit, die jede einzelne versicherte Person ausgeübt hat. Wirklich messen kann man die Unfallgefahr wohl im Grunde nur an den geleisteten Arbeitsstunden, wie im Bericht ja auch über die geleisteten Arbeitsstunden und die ausgefallenen Arbeitsstunden etwas ausgesagt ist. Selbst die Schwere der Folgen eines Unfalls sagt primär nichts über die Möglichkeit seiner Verhütung aus. Darum scheint es mir auch begründet zu sein, die Menge der Arbeitsunfälle mit geringen Folgen, soweit sie meldepflichtig waren, in die Darstellung des Unfallgeschehens mit einzubeziehen. Denn durch ihre leider sehr große Zahl sagen sie sicherlich doch Gültiges aus.
    Nun wird die Unfallverhütung seit langem schon in den Jahresberichten der Gewerbeaufsicht und den Berichten der Berufsgenossenschaften und der anderen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung behandelt. Für eine zusammenfassende und zusammenhängende Darstellung des Unfallgeschehens und der Unfallverhütungsmaßnahmen eigneten sich diese Berichte jedoch wegen der Unterschiede in ihrer Anlage und Durchführung nicht sonderlich gut.
    Angaben über die Entwicklung der Arbeitsunfälle und die durch sie verursachten Kosten enthalten die statistischen und finanziellen Jahresberichte meines Hauses. Der letzte Bericht — für das Jahr 1963 — ist in diesen Tagen veröffentlicht und Ihnen zugänglich gemacht worden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Jahresberichte, die die Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Unfallversicherungsträger zusammenfassen und die in dieser Form schon seit Jahrzehnten vorgelegt wurden, durch den Unfallverhütungsbericht nicht entbehrlich werden. Auch die Träger der Unfallversicherung halten die bisher von ihnen herausgebenen Berichte für ihren Wirkungsbereich weiterhin für erforderlich, und ich freue mich darüber.
    Der Ihnen vorliegende Unfallverhütungsbericht bemüht sich, zusammenfaßbare Tatsachen möglichst übersichtlich darzustellen. Diese Zusammenfassung aus den verschiedenen, oben erwähnten Unterlagen wird ergänzt um Erkenntnisse einer Erhebung, die im Rahmen der Erstellung des Unfallverhütungsberichts erstmalig für das Berichtsjahr unter Beteiligung der Unfallversicherungsträger durchgeführt worden ist und die künftig jedes Jahr erneut durchgeführt werden soll. In ihr werden die Arbeitsunfälle im engeren Sinne, d. h. die Unfälle, die unmittelbar bei der beruflichen Arbeit eingetreten sind, nach bestimmten Gesichtspunkten untersucht. Unfälle auf dem Wege von der und zur Arbeit und



    Bundesminister Katzer
    Berufskrankheiten sind also in die Sondererhebung nicht eingeschlossen. Von den Arbeitsunfällen im engeren Sinne sind alle erfaßt, die im Bereich der Landwirtschaft eingetreten sind, ferner alle tödlichen Unfälle und 10 v. H. der übrigen Unfälle.
    Bei der Beurteilung der Ergebnisse scheint mir zu berücksichtigen zu sein, daß es Ergebnisse einer Stichprobenerhebung sind. Diese Stichprobe wurde mit dem Ziel durchgeführt, Verhältniszahlen zu ermitteln. Die Feststellung von absoluten Zahlen ist nach wie vor Aufgabe der Statistik der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse. Die meisten der durch die Stichprobe aufgezeigten Sachverhalte werden zum erstenmal dargestellt. Damit ist ein Anfang gemacht
    — ich betone noch einmal, damit ist ein Anfang gemacht —, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    (Zuruf von der SPD: Leider kein guter Anfang, Herr Minister!)

    — Darüber wollen wir gern mit Ihnen diskutieren. Ich sage von mir aus, wir haben einen Anfang gemacht, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich bitte das ganze Hohe Haus und die Ausschüsse — wo wir gemeinsam, wie ich hoffe, beraten werden —, das Ihre dazu zu tun und darüber nachzudenken, wie und wo die Ergebnisse zu verbessern sind; denn wir sind mit Ihnen der Auffassung, daß sie verbessert werden müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Unfallverhütungsbericht gibt wie jeder Bericht einen Überblick über Tatsachen. Er enthält sich bewußt kritischer Würdigungen und übt grundsätzlich Zurückhaltung in der Beurteilung der dargestellten Tatsachen.

    (Zuruf von der SPD: Das stimmt nicht!)

    Die Bundesregierung will hier der sicher erforderlichen Auswertung des Berichts im Ausschuß nicht vorgreifen. Sie ist sich aber auch darüber im klaren, daß sich aus den Ergebnissen dieses ersten Berichtsjahres noch keine allgemein gültigen Folgerungen ziehen lassen. Immerhin erscheinen mir einige Angaben in dem Bericht bemerkenswert, so daß ich sie an dieser Stelle erwähnen möchte. Sie geben zu Fragen Anlaß, denen noch nachgegangen werden muß. Vorweg die Zahl der im Jahre 1964 angezeigten Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Sie betrug fast 3 Millionen und ist gegenüber dem Jahre 1963 um 1,9 % angestiegen. Dabei sind die Wegeunfälle um 7 v. H. zurückgegangen.
    Bei den Erhebungen über die angezeigten Arbeitsunfälle im engeren Sinne, die wohl als ein Kernstück des Unfallverhütungsberichts bezeichnet werden können, haben die Untersuchungen zu interessanten Ergebnissen geführt. Sehr bewegen mich die Aussagen, aus denen sich die besonders große Gefährdung der Frau in der Landwirtschaft ersehen läßt, vor allem die Feststellung, daß von drei tödlich verunglückten Frauen zwei bei Tätigkeiten in der Landwirtschaft verunglückt waren.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Bei diesem Beispiel zeigt sich schon, daß wir Konsequenzen aus dem Bericht ziehen müssen. Deshalb würde ich nicht voreilig sagen, er sei dürftig, sondern ich meine, daß das ein Sachbericht ist, der Anlaß gibt, daß wir alle miteinander darüber nachdenken, wie wir Schlußfolgerungen aus dem ziehen können, was hier sachlich festgestellt worden ist.

    (Beifall 'bei der CDU/CSU.)

    An diesem Beispiel möchte ich aber auch das eine zeigen: hier wird die positive Wirkung des Berichtes durchaus sichtbar, wenn ich Sie davon in Kenntnis setze, daß der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften auf Grund der Feststellungen des Berichtes eine besondere Überprüfung eingeleitet hat.
    Bei der Untersuchung der Unfälle nach der Art der ausgeübten Tätigkeit stellt sich heraus, daß 37 % der Verletzten bei Verkehrs- und Transporttätigkeiten verunglückt waren, in der Landwirtschaft sogar 46 %. Mit besonderer Besorgnis muß es, glaube ich, uns alle erfüllen, daß sich in der Landwirtschaft zwei Drittel der tödlichen Unfälle bei Transporttätigkeiten ereignet hatten.
    Es wurde auch ermittelt, in wieviel Fällen Betriebseinrichtungen oder Arbeitsstoffe bei der Entstehung der Unfälle maßgeblich beteiligt gewesen sind. Mit einiger Befriedigung kann ich feststellen, daß Arbeitsmaschinen und Einrichtungen nur mit einem verhältnismäßig geringen Anteil an dem Zustandekommen von Unfällen beteiligt waren. Das scheint die Qualität der über 550 in diesem Bericht aufgeführten Vorschriften und Richtlinien über Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften zu bestätigen.
    Bei den Erhebungen über die Berufskrankheiten hat sich ergeben, daß die Silikose immer noch weitaus an der Spitze steht. Das gilt besonders für die erstmals entschädigten Fälle. Glücklicherweise sind die Zahlen der letzten Jahre rückläufig. Die Zahl der Anzeigen von schweren oder rückfälligen Hauterkrankungen übertraf noch die der angezeigten Silikosefälle. Unter den Entschädigungsfällen war der Anteil der Hauterkrankungen jedoch erheblich geringer. Häufiger als Hauterkrankungen waren neben den Silikose-Fällen Meniskusschäden, Erkrankungen durch Erschütterung bei der Arbeit und Infektionskrankheiten erstmals zu entschädigen.
    In der Zahl der angezeigten Fälle folgen auf die Silikose die Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze. Die Voraussetzungen für eine Entschädigung liegen aber bei diesen Erkrankungen selten vor; im Berichtsjahr waren sie in weniger als zwei von tausend angezeigten Fällen erfüllt.
    Die Kosten der im Berichtsjahr eingetretenen Arbeitsunfälle, denen der zweite Teil des Unfallverhütungsberichts gwidmet ist, lassen sich noch nicht feststellen. Der Bericht gibt die Höhe aller Aufwendungen der Unfallversicherungsträger im Jahre 1964 an, aufgegliedert nach Renten, Heilbehandlung, sonstigen Leistungen, Unfallverhütung usw. Gegenüber 1963 stiegen die Aufwendungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften um 24,3 %, die der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften um 28,8 vom Hundert. Hierin wirkten sich auch die Lei-



    Bundesminister Katzer
    stungsverbesserungen durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz aus. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die Aufwendungen der Unfallversicherungsträger nur ein Teil, und zwar wahrscheinlich der geringere Teil der Kosten sind, die durch Arbeitsunfälle verursacht werden. Leider kann zur Zeit nichts über die gesamte Belastung der Betriebe und über die Belastung der Volkswirtschaft durch die Folgen von Arbeitsunfällen ausgesagt werden. Es läuft ein Forschungsauftrag, den das Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung erteilt hat. Durch eine repräsentative Erhebung wird versucht werden, die gesamten Unfallkosten in einer ausreichenden Zahl von Einzelfällen zu ermitteln. Es wäre eine große Hilfe, wenn diese Untersuchung Ansatzpunkte für ein brauchbares Verfahren ergeben würde, nach dem die Unfallkosten künftig ermittelt werden könnten. Im Anschluß daran ist eine Untersuchung der Unfallursachen vorgesehen.
    Lassen Sie mich noch einige Bemerkungen zum vierten Teil des Berichts machen. Er befaßt sich mit Unfallverhütungsmaßnahmen. In einer Anlage zu diesem Teil sind die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften und -richtlinien des Bundes, der Länder und der Versicherungsträger aufgeführt. Dieser Teil des Berichts unterrichtet ferner über die Überwachung der Unternehmen durch Unfallversicherungsträger und Gewerbeaufsicht sowie über die Schulung der Unternehmer, der Führungskräfte in den Unternehmen und besonders der Sicherheitsbeauftragten in den Unternehmen. Bis Ende 1964 waren 162 000 Sicherheitsbeauftragte bestellt. Ihre Tätigkeit soll die Unfallverhütungsmaßnahmen der Unfallversicherungsträger unterstützen und wird hoffentlich dazu führen, daß die notwendigen Schutzvorkehrungen nicht nur von den Unternehmungen getroffen, sondern auch von den Beschäftigten stets angewandt werden. Hier ist auch eine wichtige Aufgabe angesprochen, deren Lösung von allen Beteiligten in Angriff genommen werden muß und nicht immer nur von dem einen Teil dem anderen zugeschoben werden darf.
    Ich darf nicht verschweigen, daß die Personallage sowohl bei der Gewerbeaufsicht als auch bei den Trägern der Unfallversicherung schwierig ist, weil geeignete Techniker nicht in ausreichender Zahl zu finden sind.
    Unabhängig von den Ergebnissen des Berichts möchte ich, meine Damen und Herren, diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, ohne zu erwähnen, daß sich die Bundesregierung gerade in den letzten Jahren intensiv um den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung bemüht hat.
    Wir sind uns mit allen Fachkreisen einig, daß die Unfallforschung in der Bundesrepublik dringend einer Förderung und Koordinierung bedarf. Zwar gibt es zahlreiche, mit qualifizierten Wissenschaftlern und Sachverständigen besetzte Stellen und Institute, die sich einzelner Themen auf diesem Gebiete annehmen. Es hat sich aber die Erkenntnis durchgesetzt, daß eine Ausrichtung dieser Forschung auf die Bedürfnisse der Praxis dringend erforderlich ist. Wir haben dieses Problem eingehend mit den
    Sozialpartnern und den an der Unfallverhütung und am Arbeitsschutz beteiligten Stellen diskutiert, und ich habe in den letzten Tagen das Bundesinstitut für Arbeitsschutz in Koblenz beauftragt, sich dieser Aufgabe einer koordinierenden Förderung der Unfallforschung vorrangig anzunehmen. Wir hoffen dabei auf die tatkräftige Unterstützung aller beteiligten Kreise. Um eine ständige Beteiligung der Praxis gerade an diesen Aufgaben sicherzustellen, habe ich die Bildung eines Kuratoriums beim Bundesinstitut für Arbeitsschutz veranlaßt, in dem Vertreter der Sozialpartner zusammen mit Vertretern der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden der Länder, der Berufsgenossenschaften und der Fachverbände das Institut und das Bundesarbeitsministerium in diesen Fragen beraten sollen. Einen weiteren Beitrag zur Unfallverhütung hat die Bundesregierung geleistet durch den Erlaß großer Verordnungswerke, z. B. auf dem Gebiet der Dampfkessel, der Aufzüge, der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten. Wir beabsichtigen, noch in diesem Jahre das Druckgaswesen neu zu ordnen sowie eine Verordnung über den Arbeitsschutz beim Winterbau zu erlassen.
    Eine weitere erhebliche Verbesserung des Unfallschutzes verspreche ich mir von dem Gesetz über technische Arbeitsmittel, das unter der Bezeichnung Maschinenschutzgesetz in der Öffentlichkeit schon bekanntgeworden ist. Ich hoffe, den Entwurf im Laufe des nächsten Monats im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft vorlegen zu können. Durch dieses Gesetz soll erreicht werden, daß alle serienmäßig gefertigten Arbeitsmaschinen und Geräte in ihrer Konstruktion und Ausführung den allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik genügen und daß insbesondere ungeschützte Geräte nicht in den Verkehr gebracht werden. Damit wird ein Anliegen des Arbeitsschutzes erfüllt, das seit nahezu 50 Jahren bis auf den heutigen Tag noch keiner befriedigenden Lösung zugeführt werden konnte. Dankbar begrüße ich die nachhaltige Unterstützung, die dieses Vorhaben sowohl in den Kreisen der Gewerkschaften als auch in den Kreisen der Wirtschaft gefunden hat.
    Selbstverständlich sind noch nicht alle Probleme der innerbetrieblichen Sicherheitsorganisation gelöst. Zwei Fragen sind noch ungelöst, und die Redlichkeit gebietet, Ihnen zu sagen, daß ich selber zur Zeit noch nicht übersehe, in welcher Weise wir sie bewältigen können. Das sind einmal das Problem der Werksärzte, zum anderen das Problem der hauptamtlichen Sicherheitsingenieure. In der Praxis vieler Unternehmen ist eine durchaus positive Einstellung zur werksärztlichen Betreuung und zur innerbetrieblichen Sicherheitsorganisation zu verzeichnen. Die gesetzgeberische Lösung macht allerdings erhebliche Schwierigkeiten, nicht zuletzt wegen des Mangels an qualifizierten Sicherheitsingenieuren wie an Ingenieuren schlechthin und wegen der Schwierigkeit, einschlägig vorgebildete Mediziner für den werksärztlichen Dienst zu gewinnen. Ich bin der Ansicht, daß eine gesetzliche Regelung für diese Bereiche nur dann sinnvoll wäre, wenn ihre Durchführung auch tatsächlich garantiert werden könnte. Andererseits bin ich durchaus bereit, diese Pro-



    Bundesminister Katzer
    bleme mit allen Beteiligten eingehend weiter zu erörtern, und bin dankbar für jede Anregung, die hilft, diese schwierigen Fragen zu lösen. Zunächst ist beabsichtigt, in Kürze Richtlinien zu erlassen, in denen konkrete Vorschläge für die werksärztliche Betreuung der Arbeitnehmer in den Betrieben enthalten sind und die einen Ausbau des werksärztlichen Dienstes nahelegen. Ein ähnliches Verfahren bietet sich auch für die innerbetriebliche Sicherheitsorganisation an. Dankbar ist anzuerkennen, daß die Gewerbeaufsicht sich dieser Fragen schon mit großer Hingabe annimmt.
    Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, daß die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände sich der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes in den letzten Jahren besonders stark gewidmet haben. Auf diesem Gebiet besteht ein sehr enger Kontakt zu den zuständigen Stellen der Bundesregierung. Ich denke besonders an die „Arbeitsgemeinschaft für Arbeitssicherheit", ein Forum der freiwilligen Koordinierung, in dem private und staatliche Stellen in offener Aussprache sich bemühen, zu einer schöpferischen Aufgabenverteilung und Konzentration zu gelangen. Die sich in der Stille vollziehende Arbeit dieses Zusammenschlusses wirkt sich in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sehr segensreich aus.
    Wie stark das Interesse an der Bekämpfung des Unfalles in allen Bereichen geworden ist, zeigt sich auch darin, daß der Deutsche Normenausschuß, der durch seine Vielzahl von DIN-Normen maßgebenden Einfluß auf die Gestaltung der Betriebsmittel und Werkstoffe hat, sich freiwillig bereit erklärt hat, alle Normen auf die Belange der Sicherheitstechnik zu überprüfen und, soweit dies erforderlich oder zweckmäßig ist, neue Normungsaufgaben in Angriff zu nehmen, um den Belangen der Sicherheitstechnik zu entsprechen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer „Ausschuß für Sicherheitstechnik" gegründet worden, in dem insbesondere auch die Berufsgenossenschaften und die Bundesregierung beteiligt sind. Auch diese Maßnahmen erfolgten in vollem Einvernehmen mit meinem Hause.
    Ich glaube, daß wir diese ganze Entwicklung bei der Diskussion des Berichtes nicht übersehen dürfen, und ich begrüße es, daß der heutige Tag Gelegenheit gibt, diese Problematik in der Gesamtschau der sozialen Zielsetzung der Bundesregierung darzulegen.
    Meine Damen und Herren! Dieser erstmals vorgelegte Bericht wird in den beteiligten Ausschüssen des Bundestages beraten werden. Ich habe einige Punkte angedeutet, die nach meiner Meinung besonderes Interesse finden sollten. Soweit zu dem Bericht vergleichbare Unterlagen in meinem Hause vorhanden sind, bin ich gern bereit, sie unmittelbar zu den Beratungen vorzulegen.
    Der Bericht ist ein Anfang. Erst wenn die Berichte für mehrere Jahre vorliegen, werden wir sagen können, ob der eingeschlagene, vom Gesetz gewollte Weg, die Gefahren des Arbeitslebens zu erkennen, sie wirksamer zu bekämpfen und vor allem das Bewußtsein der Öffentlichkeit auf diese Frage zu lenken, erfolgreich ist.
    Wenn es uns mit dieser Debatte gelingt, die Öffentlichkeit auf die Problematik hinzuweisen und zu mobilisieren, haben wir, wie ich glaube, der Sache einen guten Dienst geleistet.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich danke dem Herrn Bundesarbeitsminister und erteile nunmehr das Wort dem Herrn Abgeordneten Schellenberg.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesarbeitsminister hat davon gesprochen, daß der Unfallverhütungsbericht die Öffentlichkeit aufrütteln sollte.

    (Zuruf von der Mitte: Das ist doch gut!)

    Nun, zu dieser Aufrüttelung trägt der Bericht sicher nicht bei.

    (Erneuter Zuruf von der Mitte: Warum denn nicht?)

    — Das werde ich Ihnen begründen. Der Unfallverhütungsbericht 1964 ist der erste sozialpolitische Bericht der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Er hätte eigentlich eine sozialpolitische Visitenkarte dieser Bundesregierung sein sollen, und zwar im guten Sinne des Wortes.
    Meine Damen und Herren, aus den Beratungen des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes ist bekannt, daß gerade wir Sozialdemokraten auf die Intensivierung der Unfallverhütung als Teil einer produktiven Sozialpolitik den größten Wert gelegt haben. Es war dann schließlich auch unser Antrag, der hinsichtlich des Unfallverhütungsberichts angenommen wurde. Der Unfallverhütungsbericht soll — das geht uns alle an — für das Parlament ein wichtiges Instrument der Kontrolle darüber sein, wie sich die Vorschriften insbesondere des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes in bezug auf das Unfallgeschehen und die Unfallverhütung auswirken.
    Ich möchte zum Unfallverhütungsbericht einige Bemerkungen machen, und zwar zur Entwicklung des Unfallgeschehens, zu den Unfallverhütungsmaßnahmen, den Berufskrankheiten, den Wege- und häuslichen Unfällen und schließlich zur internationalen Zusammenarbeit.
    Zur Entwicklung des Unfallgeschehens. Der Bericht der Bundesregierung teilt Unfallzahlen mit, die niedriger liegen als die vom Bundesarbeitsministerium an anderer Stelle veröffentlichten Zahlen. Nun, meine Damen und Herren, solche Differenzen, die im Bericht nicht erklärt werden, erwecken Mißtrauen. Der Bericht bringt — das ist ein zweiter Tatbestand — keine Zahlenangaben über die Arbeitsunfälle mit tödlichem Ausgang und über Unfälle, die zu voller oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit führten. Die entsprechenden amtlichen Zahlen sind vorhanden; aber sie stehen, das muß erstaunen, nicht im Unfallverhütungsbericht.
    Der Bericht enthält auf den ersten sieben oder acht Seiten eine Fülle von Prozentrechnungen, schätzungsweise 250 verschiedene Prozentrechnun-



    Dr. Schellenberg
    gen. Hinter diesen Berechnungen steckt viel Fleiß; aber mit diesen Prozentsätzen kann man leider sehr wenig anfangen, weil die absoluten Zahlen fehlen, was Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, doch sicher auch in Erstaunen versetzt hat. Prozentsätze und absolute Zahlen würden aber erst dem Zahlenmaterial einen Erkenntniswert verleihen. Die Prozentsätze sind erläutert; aber diese Erläuterungen tragen im allgemeinen nicht dazu bei, den Aussagewert der Prozentsätze zu verstärken. Sie bringen keine Aufhellung der Zusammenhänge, beispielsweise keine Aufklärung über den erschütternden Tatbestand, den der Herr Bundesarbeitsminister hinsichtlich der Zahl der tödlichen Unfälle von Frauen in der Landwirtschaft vorgetragen hat. Die Erläuterungen enthalten vielmehr — das werden Sie zugeben müssen und werden es sicher auch festgestellt haben — größtenteils mehr oder weniger spekulative Auslassungen.
    Ich möchte Ihnen wenige Beispiele, Zitate aus dem Bericht vorlesen:
    Möglicherweise wirken sich Ermüdungserscheinungen bei Männern stärker aus als bei Frauen. (Abg. Winkelheide: Ja!)

    — Aber das wird nicht gestützt durch Fakten. Herr Kollege Winkelheide, wir wissen nämlich, daß Männer mehr Überstunden zu machen pflegen als Frauen, und vielleicht hängt die höhere Zahl der Unfälle damit zusammen.

    (Abg. Ruf: Und die Doppelbelastung der Frauen? — Zuruf von der CDU/CSU: Das eine ist genauso eine Spekulation wie das andere!)

    — Aber, meine Damen und Herren, das ist doch eine durch den Bericht in keiner Weise fundierte Bemerkung.
    Auch Formulierungen des Berichts zu sehr ernsthaften Tatbeständen haben einen Charakter, der — ich muß es leider sagen, und Sie werden es auch empfunden haben — doch recht naiv anmutet. Zur Landwirtschaft, von der der Herr Bundesarbeitsminister gesprochen hat, zitiere ich eine Formulierung; Sie können sie auf Seite 11 nachlesen:
    In der Landwirtschaft treffen Unfälle mit tödlichem Ausgang fast zur Hälfte Kopf und Hals, selten indessen die Augen. Es folgen Brustkorb und Rücken vor den Gliedmaßen.
    Meine Damen und Herren, solche Aussagen helfen uns doch wohl kaum bei unseren Bemühungen, die Unfallverhütung zu intensivieren.
    Über die Entwicklung des Unfallgeschehens enthält der Unfallverhütungsbericht nichts. Erstaunlicherweise bringt der Bericht keinen einzigen Zahlenvergleich über das Unfallgeschehen. Das benötigt man, um sich eine Erkenntnis über den Stand des Unfallgeschehens 1964 zu verschaffen. Dazu muß man Vergleichszahlen haben. Der Bericht bringt sie nicht. Aber im Vorwort heißt es, die Zahl der Arbeitsunfälle sei zurückgegangen, obwohl er keinerlei Vergleichsmaterial enthält. Die entsprechenden Zahlen sind selbstverständlich erstellt und veröffentlicht; sie finden sich nur nicht im Unfallverhütungsbericht.
    Der Bundesarbeitsminister hat davon gesprochen, daß unsere Unfallversicherung — aus guten Gründen — nach Wirtschaftszweigen gegliedert ist. Der Unfallverhütungsbericht enthält aber keine einzige Zahl über Unfälle nach Wirtschaftszweigen. Die entsprechenden Zahlen stehen zur Verfügung, sie sind veröffentlicht; sie finden sich nur nicht im Unfallverhütungsbericht.
    Die Verbände und Träger der Unfallversicherung erstellen wohlgegliedertes und aussagekräftiges Zahlenmaterial über das Unfallgeschehen, und sie veröffentlichen es auch. Aber, meine Damen und Herren, im Unfallverhütungsbericht findet sich davon sehr wenig.
    Nun zu den entscheidenden Maßnahmen zur Unfallverhütung. Der Unfallverhütungsbericht bringt
    — das ist zu begrüßen — eine Zusammenstellung
    der Arbeitsschutzvorschriften des Bundes. Im Be
    richt heißt es dazu — das möchte ich zitieren —: Ein Teil der Vorschriften, insbesondere auf technischem Gebiet, ist so alt, daß die Regelungen
    bei der derzeit raschen Entwicklung der Technik kaum den neuesten Erkenntnissen entsprechen dürften.
    Das ist völlig richtig. Von den 79 aufgeführten Unfallschutzvorschriften des Bundes sind nämlich 48, also 60 %, über 25 Jahre alt.

    (Zuruf von der SPD: Hört! Hört!)

    Nun hat der Herr Bundesarbeitsminister erklärt,
    die Bundesregierung arbeite sehr an der Modernisierung der Vorschriften. Das steht auch im Bericht
    nämlich:
    In den letzten Jahren wurden die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Vorschriften dem heutigen Stand der Technik anzupassen.
    Das ist eine sehr gewagte Aussage; denn sie steht
    nicht im Einklang mit den Fakten.

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Tatsache ist: in den letzten zehn Jahren sind im Durchschnitt pro Jahr zwei Arbeitsschutzvorschriften des Bundes neu erlassen oder geändert worden. Wenn die Bundesregierung bei der Modernisierung der Arbeitsschutzvorschriften das gleiche Tempo wie bisher beibehält, dann wird die letzte der heute schon 25 Jahre und mehr alten Vorschriften im Jahre 1990 abgeändert sein.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Na, sagen wir, die Hälfte!)

    Daraus ergibt sich, daß man den Ausführungen des Herrn Bundesarbeitsministers über die Tatkraft, mit der in den letzten Jahren an Verbesserungen der Unfallverhütung gearbeitet worden sei, bis zum Beweise des Gegenteils Skepsis entgegenbringen muß.
    Nun zur Überwachung der Unfallverhütung! Wenn Sie sich die Darstellung über die Gestaltung der Überwachung der Unfallverhütung durch die Berufsgenossenschaften durchlesen, stellen Sie fest, daß der Text völlig unübersichtlich ist. Ich habe sogar den Verdacht, daß im Bericht eine erste und eine zweite Fassung durcheinandergekommen sind. Die Sache ist jedenfalls schwer zu verstehen. Eine



    Dr. Schellenberg
    einzige klare Tabelle hätte mehr ausgesagt als der ganze Text.
    Nun stimmt es sehr nachdenklich — das hat der Bundesarbeitsminister zugegeben —, daß in der gesamten gesetzlichen Unfallversicherung nur 921 technische Aufsichtsbeamte einschließlich der Aufsichtshilfen tätig sind. Das bedeutet, auf 37 000 Beschäftigte entfällt eine technische Aufsichtskraft.

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Nun wird man sagen: Wir bekommen leider keine Fachkräfte! Meine Damen und Herren, das zeigt erneut, wie notwendig unser Antrag bei der Beratung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes war, in das Gesetz Vorschriften über Sicherheitsbeauftragte aus den Betrieben einzufügen.
    Der Bundesarbeitsminister hat die Zahl der Sicherheitsbeauftragten genannt, die heute wirken. Das ist eine beachtliche Zahl. Wenn man sie aber zu dem in Verhältnis setzt, was der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, so stellt man fest, daß nur rund ein Viertel der Zahl von Sicherheitsbeauftragten tätig ist, die laut Gesetz in den Betrieben als ehrenamtliche Kräfte bestellt werden müßten. Deshalb erwarten wir also, daß die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten vorangetrieben wird.
    Ferner ersuchen wir die Bundesregierung, den im Februar 1963 zugesagten Gesetzentwurf für die betriebliche Sicherheitsorganisation vorzulegen. Der Herr Bundesarbeitsminister hat Entschuldigungsgründe vorgebracht. Ich muß mich aber wundern, daß in einer Regierungserklärung vor zwei Jahren gesagt wurde: Dieser Gesetzentwurf wird baldigst vorgelegt.
    Die Berufsgenossenschaften sind verpflichtet worden — das war ein Antrag der SPD —, für die erforderliche Ausbildung aller mit der Unfallverhütung betrauten Personen Sorge zu tragen. Der Bericht bringt darüber Zahlen, und der Herr Bundesarbeitsminister hat sie noch einmal unterstrichen. Aber, meine Damen und Herren, diese Zahlen über das, was an Schulung derjenigen, die mit der Unfallverhütung betraut sind, geschieht — Sie werden es mir bestätigen, wenn Sie den Bericht nachlesen —, sind wenig vertrauenerweckend. Im Bericht wird nämlich behauptet, daß insgesamt 19 000 Schulungskurse durchgeführt wurden — eine imposante Zahl —, davon allein über 13 000 bei der Bundesbahn. Auf die gesamte gewerbliche Wirtschaft sollen nach dem Bericht nur rund 5000 Schulungskurse entfallen. Nun, meine Damen und Herren, wenn das die Sachlage ist, dann ist entweder mit der Sicherheitsschulung oder mit der Berichterstattung etwas nicht in Ordnung.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Ruf: Die Berichterstattung stimmt!)

    Der Gesetzgeber hat den Bundesarbeitsminister beauftragt, zwei allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Verbesserung der Unfallverhütung zu erlassen, eine über das Zusammenwirken von Unfallverhütungsbeamten der Berufsgenossenschaften mit den Betriebsvertretungen, die zweite über das Zusammenwirken von Unfallverhütungsorganen der Berufsgenossenschaften mit der staatlichen Gewerbeaufsicht. Beide Verwaltungsvorschriften sind bisher noch nicht erlassen worden. Bei der großen Bedeutung der Arbeitsunfälle ist eine solche Verzögerung nicht zu entschuldigen. Meine Damen und Herren, das Gesetz ist im Mai 1963 verkündet worden. Aber wichtige Verwaltungsvorschriften, die im übrigen die Bundesregierung im Regierungsentwurf selbst vorgeschlagen hatte, sind nicht erlassen worden.
    Der Bericht der Bundesregierung verliert kein Wort über die medizinische Seite der Unfallverhütung. Das Haus war sich doch bei der Beratung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes darüber einig, daß dem medizinischen Bereich der Unfallverhütung mehr Raum als früher gegeben werden muß. Das Gesetz hat deshalb festgelegt, daß die Berufsgenossenschaften Vorschriften über die ärztliche Untersuchung von Versicherten erlassen sollen, die mit Arbeiten beschäftigt werden, die eine außerordentliche Unfallgefahr und Gesundheitsgefährdung mit sich bringen. Der Bericht sagt nicht das geringste darüber, ob und inwieweit diese gesetzliche Vorschrift praktiziert wird und welche Erfahrungen gewonnen wurden. Das Gesetz enthält ferner Vorschriften über erste Hilfe bei Arbeitsunfällen. Der Bericht sagt darüber nichts, obwohl vorgeschrieben ist, daß die Berufsgenossenschaften dem Bundesarbeitsminister bis zum 1. Juli jedes Jahres über den Stand der Ersten Hilfe zu berichten haben.
    Auch der Abschnitt über Berufskrankheiten ist unzureichend. So verschweigt der Bericht beispielsweise den wichtigen Tatbestand, wieviel Versicherte infolge von Berufskrankheiten verstorben sind. Es ist keine ausreichende Entschuldigung, wenn es im Bericht heißt — ich zitiere —:
    Eine Auswertung der angezeigten Berufskrankheiten ... erschien nicht sinnvoll, weil die Ursachen für die Entstehung einer Berufskrankheit in der Regel lange Zeit vor dem Zeitpunkt liegen, in dem die Krankheit angezeigt wird.
    Dem Bundesarbeitsministerium stehen im Haushalt Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsverhältnisse und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zur Verfügung. Der Bundesarbeitsminister hat erklärt, daß sein Ministerium in diesem Bereich aktiv sei. Aber dann muß es doch erstaunen, daß die im Haushalt 1964 für diese Erforschung eingesetzten Mittel noch nicht einmal zur Hälfte ausgegeben wurden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das ist doch wohl Sparsamkeit am falschen Platz,

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    wenn allein die Ausgaben der gesetzlichen Unfallversicherung jährlich 3 Milliarden DM betragen. Wir alle wissen, daß darüber hinaus der Volkswirtschaft und dem einzelnen Verletzten noch weit höhere wirtschaftliche Belastungen entstehen. Die Zurückhaltung der Bundesregierung hinsichtlich der Ausschöpfung der Haushaltsmittel zur Erforschung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ist der Grund dafür, daß im Bericht nichts darüber enthalten ist, was im Forschungsbereich getan wird.



    Dr. Schellenberg
    Über andere Dinge dagegen berichtet die Vorlage der Regierung ausführlich.
    Ich will Ihnen ein Beispiel dafür geben, wie unausgewogen und unausgegoren der Bericht ist. Es wird von einem „Fall" einer sogenannten Farmer-oder Drescherlunge berichtet, dem leider doch keine Entschädigung gewährt wurde, da — ich zitiere — „das Krankheitsbild über 10 Jahre vor dem Inkrafttreten des UVNG bekannt gewesen ist". Meine Damen und Herren, wenn man einen solchen Einzelfall behandelt und sonst zur Erforschung der Berufskrankheiten überhaupt nichts sagt, dann sind doch die Gewichte völlig falsch verteilt.
    Nun zu den Wegeunfällen. Im Bericht finden sich Zahlen der Wegeunfälle. Aber sie weichen wiederum von anderen Zahlen, die das Bundesarbeitsministerium über Wegeunfälle veröffentlicht hat, ab. Sonst enthält der Bericht überhaupt keine Aussage über die Wegeunfälle.
    Wir wissen, daß die Verkehrsunfälle in unserem Land ein geradezu tragisches Ausmaß erreicht haben. Verkehrsunfälle belasten in erheblichem Maße nicht nur die gesetzliche Unfallversicherung, sondern auch die Krankenversicherung und die Rentenversicherung. Da alle Verkehrsbetriebe unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen, hätte es doch wohl nahegelegen, im Unfallverhütungsbericht einiges zum Thema „Verkehrsunfälle und ihre Verhütung" zu sagen. Das hätte nicht den Umfang des Berichts gesprengt. Der Bericht des Herrn Bundesministers für Verkehr „Verkehrspolitik 1949 bis 1965" zeigt, daß es möglich gewesen wäre, auf wenigen Seiten Wichtiges zur Unfallverhütung im Straßen-, Schiffs- und Flugverkehr zu sagen.
    Nun zu dem Thema der häuslichen Unfälle. In dem besonderen Beitrag der gemeindlichen Unfallversicherungsträger, der als Anlage beigefügt ist, wird auf die Aktion „Sicheres Haus" verwiesen. Das ist zu begrüßen; denn die häuslichen Unfälle verdienen gerade im Hinblick auf die technische Entwicklung immer mehr Beachtung. Davon sind nicht nur Hausfrauen, sondern auch Kinder und ältere Menschen betroffen. Man kann, wenn man sich die Mühe macht, feststellen, daß im Jahre 1964 — das steht natürlich nicht im Bericht — 9100 Menschen durch häusliche Unfälle zu Tode gekommen sind.
    Diese häuslichen Unfälle könnten durch das Gesetz, von dem der Herr Bundesarbeitsminister gesprochen hat, nämlich das Gesetz über die Herstellung und den Vertrieb gefahrensicherer Maschinen, verringert werden.
    Es ist doch bedauerlich, daß schon seit Jahren hierüber gesprochen wird, auch internationale Vereinbarungen vorliegen, aber bisher eine Vorlage dem Hause noch nicht unterbreitet worden ist.
    Welche Bedeutung ein solches Gesetz für häusliche Unfälle haben würde, möchte ich hier an einem Beispiel verdeutlichen. Ich habe es mir aus dem Bericht einer Berufsgenossenschaft herausgesucht. Ein Hersteller von Kreissägen vertreibt die gleiche Kreissäge in zweifacher Ausführung, eine für gewerbliche Zwecke mit Schutzvorrichtung, die andere gleiche Säge für den privaten Gebrauch ohne Schutzvorrichtung. Solchen Mißständen kann nur durch das von uns geforderte Maschinenschutzgesetz begegnet werden.
    Nun zur internationalen Zusammenarbeit. Der Herr Bundesarbeitsminister hat sie besonders erwähnt. Auch im Bericht wird gesagt, wie intensiv die Bundesregierung bei allen internationalen Abkommen mitarbeite. Wenn man den Bericht genauer liest, dann muß man aber feststellen, daß von zwölf internationalen Abkommen über Arbeitssicherheit die Bundesrepublik bisher nur drei ratifiziert hat.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Im Bericht heißt es dann weiter — und der Herr Bundesarbeitsminister hat es hier wiederholt —, es könnten in bezug auf die Unfallgefahr internationale Vergleiche leider nicht gezogen werden, weil es vergleichbare Statistiken nicht gebe. Dann hat der Herr Bundesarbeitsminister hier eine Erklärung abgegeben, die mich erstaunt. Er sagte, im Rahmen der EWG setze die Bundesregierung sich für solche vergleichbare Statistiken ein. Das ist eine für mich interessante Mitteilung; denn ich bin informiert, daß vor 14 Tagen, am 12. Januar, der Vertreter der Bundesregierung in der Arbeitsgruppe Unfallstatistik der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf einer Sitzung in Luxemburg als einziger Vertreter der sechs Länder erklärt hat, die Bundesrepublik halte solche vergleichbare Unfallstatistiken im Rahmen der EWG nicht für erforderlich. Das ist erstaunlich, und es steht im Widerspruch zu dem, was der Herr Bundesarbeitsminister gesagt hat.
    Diese zögernde Haltung in der Bundesrepublik, jedenfalls wie ich unterrichtet bin, legt die Frage nahe, wie es mit den Vergleichen steht, die vorhanden sind. Wir haben einen Vergleich für die Eisen-und Stahlindustrie aus dem Material der Montanunion. Daraus ergibt sich, daß hinsichtlich der Betriebsunfälle in der Eisen- und Stahlindustrie die Bundesrepublik — ich nenne nur eine Zahl: Unfälle ohne tödlichen Ausgang, bezogen auf 1 Million Arbeitsstunden; das ist der offizielle Maßstab —89 Unfälle aufweist, Frankreich 72. In diesem internationalen Vergleich stehen wir also nicht sehr gut. Das sollte eigentlich ein Anlaß sein, sich stärker auch darum zu bemühen, Erfahrungen anderer Industrienationen für die Gestaltung der Unfallverhütungsarbeit nutzbar zu machen.
    Die Bundesregierung faßt ihren Unfallverhütungsbericht in der Einleitung wie folgt zusammen — der Herr Bundesarbeitsminister hat es mit anderen Worten in seiner Begründung wiederholt —:
    Aus diesem ersten Bericht können schwerlich Folgerungen für Maßnahmen der Unfallverhütung unmittelbar gezogen werden. Er läßt keine Schlüsse auf die Qualität der Unfallverhütung in der Bundesrepublik zu.
    Schlüsse auf die Qualität der Arbeit der Bundesregierung drängt er aber geradezu auf, möchte ich hinzufügen.
    Meine Damen und Herren, der Unfallverhütungsbericht 1964 ist in der vorgelegten Fassung eine Zu-



    Dr. Schellenberg
    mutung für das Haus. Was soll ein dem Parlament vorgelegter Bericht, wenn die Abgeordneten erst andere Unterlagen durcharbeiten müssen, um sich über die Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 zu unterrichten?

    (Hört! Hört! 'bei der SPD.)

    Das ist eine sehr schlechte Sache. Und ich möchte hinzufügen: Der Unfallverhütungsbericht 1964 liegt weit unter dem Niveau bisheriger Berichte der Bundesregierung, einschließlich des Bundesarbeitsministeriums, —

    (Beifall bei der SPD)

    womit ich aber keine generelle Bestätigung der Güte anderer Berichte aussprechen möchte.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    Der Herr Bundesarbeitsminister hat entschuldigend erklärt, ,es sei eine Erstlingsarbeit. Aber auch als Erstlingsarbeit ist der Bericht nicht akzeptabel, weil er nicht den gesetzlichen Auftrag der umfassenden Berichterstattung erfüllt.
    An diesem schlechten Bericht wird auch dadurch nichts geändert, daß uns der Herr Bundesarbeitsminister gestern oder vorgestern mit entschuldigenden Bemerkungen eine Richtigstellung nachgereicht hat. Der Herr Bundesarbeitsminister hätte besser daran getan, den gesamten Bericht mit einer Entschuldigung zurückzunehmen oder vor Abzeichnung der Vorlage das Haus um eine Fristverlängerung für die Berichterstattung zu bitten.
    Meine Damen und Herren, der Bericht bietet keine Grundlage für eine sachgemäße Beratung in den Ausschüssen. Wir alle haben gezeigt, insbesondere im Sozialpolitischen Ausschuß, daß wir bemüht sind, uns sehr intensiv dem Problem der Unfallverhütung zu widmen. Dazu muß man aber eine einigermaßen brauchbare Arbeitsgrundlage haben. Deshalb beantrage ich namens der sozialdemokratischen Fraktion — ich überreiche den Antrag dem Herrn Präsidenten —:
    Die Bundesregierung wird ersucht, eine Neufassung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) vorzulegen. Der neue Bericht soll der Bedeutung entsprechen, die die Unfallverhütung für den einzelnen und für die Gesamtheit hat.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch einige persönliche Bemerkungen an den Herrn Bundesarbeitsminister richten. Nach der Debatte über die Regierungserklärung, Herr Bundesarbeitsminister, hatte ich das Empfinden, daß wir in einigen Fragen an einem Strang ziehen können; in anderen Dingen — das ergab sich auch aus Ihrem Beitrag zur Regierungserklärung; das. wußten wir — würden wir uns hart auseinandersetzen müssen. Aber ich hätte niemals gedacht, Herr Bundesarbeitsminister, daß ich Sie in einer Frage der produktiven Sozialpolitik so bald hier rügen müßte. Der Bericht war vor allem Ihre Visitenkarte. Sie waren nicht gut beraten, den Bericht in dieser Fassung abzuzeichnen und dem Hause vorzulegen.
    Herr Bundesarbeitsminister, Sie haben von den weiteren Aufgaben der Unfallverhütung gesprochen und dankenswerterweise ein Kuratorium für Unfallverhütung erwähnt. Meine Damen und Herren, das haben wir Sozialdemokraten vor drei Jahren beantragt. Die Mehrheit hat es damals abgelehnt. Wir freuen uns, daß sich unsere Auffassung jetzt bei dem Herrn Minister durchgesetzt hat und er ein solches Kuratorium bestellen will.
    Sie, Herr Minister, haben dann über Möglichkeiten und Perspektiven des Handelns hinsichtlich der Unfallverhütung gesprochen. In der Zeit, in der ich dem Hause angehöre, habe ich zu sozialpolitischen Dingen manche Ankündigungen vernommen. Vieles ist dann unterblieben oder nicht so durchgeführt worden, wie es ursprünglich angekündigt wurde. Deshalb möchte ich am Schluß präzise die Aufgaben umreißen, die — das ist unsere Bitte — Sie im Bereich der Unfallverhütung durchführen sollten.
    Erstens. Erlassen Sie nun endlich die allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Unfallverhütung, die in den §§ 712 und 717 vorgesehen sind und die sich auf das Zusammenwirken der Organe der Unfallverhütung mit den Betriebsvertretungen und das Zusammenwirken zwischen der Gewerbeaufsicht und der technischen Aufsicht der Berufsgenossenschaften beziehen sollen!
    Zweitens. Sorgen Sie dafür, daß die veralteten Arbeitsschutzvorschriften, von denen ich gesprochen habe, nun schneller modernisiert werden!
    Drittens. Legen Sie das Maschinenschutzgesetz dem Hause möglichst bald vor! Sie haben das erwähnt. Wir bitten aber um baldige Vorlage!
    Viertens. Verwirklichen Sie die Ankündigung über die betriebliche Sicherheitsorganisation! Sie haben davon gesprochen, aber gleichzeitig auch Bedenken geäußert.
    Fünftens. Betriebsärztlicher Dienst! Vor drei Jahren haben wir im Ausschuß gehört, daß die Regierung uns dazu eine Vorlage machen werde. Wir bitten Sie, diese dem Hause vorzulegen.
    Sechstens, Herr Bundesarbeitsminister, eine weitere Bitte: Informieren Sie sich und berichten Sie dem Hause über den Stand der ärztlichen Untersuchungen von Beschäftigten, die außergewöhnlichen Gefahren in Betrieben ausgesetzt sind!
    Siebtens. Informieren Sie sich und unterrichten Sie das Haus über den Stand der Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen!
    Achtens. Informieren Sie sich und unterrichten Sie das Haus, inwieweit die Berufsgenossenschaften den einzelnen Unternehmungen je nach Zahl und Schwere der Arbeitsunfälle Zuschläge auferlegen oder Nachlässe gewähren!
    Neuntens. Berichten Sie konkret über die Forschungsaufgaben, die Sie hinsichtlich der Intensivierung der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten erteilt haben!



    Dr. Schellenberg
    Zehntens. Berichten Sie dem Hause, was Sie in Zusammenarbeit mit dem Herrn Bundesverkehrsminister zur wirksamen Verhütung von Wegeunfällen unternommen haben!
    Elftens. Berichten Sie dem Haus darüber, was Sie in Zusammenarbeit mit dem Herrn Bundesfamilienminister zur wirksamen Verhütung von häuslichen Unfällen unternommen haben!
    Zwölftens. Berichten Sie dem Haus, was Sie in internationalen Gremien konkret zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten veranlaßt haben!
    Wenn Sie diese zwölf Aufgaben anpacken, dann wird die Unfallverhütung in unserem Land beachtlich vorankommen, dann wird den Menschen und der Wirtschaft gedient sein. Aber als erstes: Geben Sie uns einen neuen Bericht über die Situation im Unfallgeschehen und in der Unfallverhütung, einen Bericht, der der gestellten Aufgabe entspricht!

    (Beifall bei der SPD.)