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    Deutscher Bundestag 16. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1966 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Frede, Seidel und Jürgensen . 605 A Überweisung von Vorlagen 605 B Umbesetzung im Wahlprüfungsausschuß 646 C Fragestunde (Drucksache V/212) Fragen des Abg. Dr. Martin: Vertrag des SFB mit dem Zonenfernsehen — Alleinvertretungsrecht der Bundesregierung Dr. Mende, Bundesminister . . . . 607 B Fragen des Abg. Sänger: Personen- und Sachschäden an der Demarkationslinie Dr. Mende, Bundesminister . . . 607 D Sänger (SPD) 608 B Jahn (Marburg) (SPD) 609 B Frage des Abg. Weigl: Werbung der SBZ in Presseorganen der Bundesrepublik Dr. Mende, Bundesminister . . . . 609 D Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Waffengebrauch durch Vollzugsbeamte des Bundes Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 610 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 610 B Frage des Abg. Kaffka: Durchführung des Personenstandsgesetzes Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 610 D Kaffka (SPD) 611 A Frage des Abg. Rollmann: Wirtschaftsflüchtlinge aus den Ostblockstaaten Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . . 611 C Rollmann (CDU/CSU) . . . . . 611 D Wehner (SPD) 612 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 612 C Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 612 D Felder (SPD) . . . . . . . . 613 B Dorn (FDP) . . . . . . . . 613 C Dr. Geißler (CDU/CSU) . . . . 613 D Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 614 A Damm (CDU/CSU) . . . . . . 614 B Dr. Müller (München) (SPD) . . 614 C Büttner (SPD) 614 D Dr. Giulini (CDU/CSU) . . . . 615 B Moersch (FDP) 615 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 615 D Fragen des Abg Felder: Bessere Sicherung des Bankgewerbes gegen Einbrecher und Räuber Dr. Schäfer, Staatssekretär . . . 616 C Felder (SPD) 616 D II Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 Frage des Abg. Dr. Ritz: Paketsendungen in die SBZ . . . . 617 A Fragen des Abg. Zerbe: Finanzreform Grund, Staatssekretär 617 B Zerbe (SPD) . . . . . . . . 617 D Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 618 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 618 D Dr. Müller (München) (SPD) . . . 619 A Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) (Drucksachen V/1.52, zu V/152 Katzer, Bundesminister . 619 C, 635 D Dr. Schellenberg (SPD) . 623 C, 636 C Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 628 A Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 632 C Stingl (CDU/CSU) . . . . . . 637B Springorum (CDU/CSU) 638 A Frehsee (SPD) . . . . . . 640 A Berberich (CDU/CSU) 641 D Reichmann (FDP) . . . . . . 642 C Dr. Schmidt (Offenbach) (SPD) . . 643 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Oktober 1964 mit der Bundesrepublik Kamerun über den Luftverkehr (Drucksache V/19); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/187) — Zweite und dritte Beratung — 644 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 5. März 1965 mit der Republik Österreich über den Luftverkehr (Drucksache V/26) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/188) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 644 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Oktober 1964 mit der Republik Senegal über den Luftverkehr (Drucksache V/21); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache V/189) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 644 D Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Vertreter der Bundesrepublik zu den Europäischen Versammlungen (Drucksache V/37) — Erste Beratung — . . . 645 A Ubersicht 1 des Rechtsausschusses über die vom Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache V/180) 645 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik über die Vorschläge der Kommission der EWG für Verordnungen des Rats zur Änderung und Ergänzung gewisser Bestimmungen der Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 (Seeleute) (Drucksachen V/119, V/196); über die teilweise Aussetzung des bei der Einfuhr von gefrorenem Rindfleisch anzuwendenden Satzes des Gemeinsamen Zolltarifs (Drucksachen V/131, V/199, zu V/199); über die teilweise Aussetzung des Gemeinsamen Zolltarifs bei der Einfuhr von Färsen und Kühen bestimmter Höhenrassen (Drucksachen V/141, V/200, zu V/200) 645B Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur unentgeltlichen Abtretung von Geschäftsanteilen an wirtschaftlichen Unternehmungen, hier: Beteiligung an Flughafengesellschaften (Drucksache V/202) sowie betr. Zustimmung des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zur Überlassung junger Aktien der Deutschen Lufthansa AG an private Zeichner (Drucksache V/209) . Börner (SPD) 645 D Antrag betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache V/213) 646 A Nächste Sitzung 646 C Anlagen 647 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 605 16. Sitzung Bonn, den 26. Januar 1966 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 14. Sitzung Seite 548 B Zeile 8 statt „Schulprinzip": Schuldprinzip. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Adenauer 28. 1. Dr. Arndt (Berlin/Köln) 28. 1. Bartsch 28. 1. Bauer (Würzburg) * 28. 1. Frau Berger-Heise 18. 2. Berkhan * 28. 1. Berlin 19. 2. Blachstein * 28. 1. Blumenfeld * 28. 1. Burger 10. 4. Corterier * 28. 1. Draeger * 28. 1. Frau Eilers 28. 1. Erler 15. 2. Faller 28. 1. Figgen 28. 1. Flämig * 28. 1. Frau Funcke (Hagen) 11. 2. Dr. Furler * 28. 1. Gibbert 28. 1. Gscheidle 28. 1. Frhr. von und zu Guttenberg 26. 1. Haar (Stuttgart) 26. 1. Hahn (Bielefeld) ** 26. 1. Dr. Hellige * 28. 1. Herold * 28. 1. Hilbert * 28. 1. Hösl * 28. 1. Frau Dr. Hubert * 28. 1. Illerhaus ** 26. 1. Dr. h. c. Jaksch 27. 1. Josten 19. 2. Junghans 7. 2. Kahn-Ackermann * 28. 1. Dr. Kempfler * 28. 1. Frau Klee * 28. 1. Dr. Kliesing (Honnef) * 28. 1. Dr. Kopf * 28. 1. Frau Krappe 28. 2. Kuntscher 28. 1. Lange 26. 1. Lenze (Attendorn) * 28. 1. Dr. Lohmar 28. 1. Lücker (München) ** 26. 1. Mattick 26. 1. Frau Dr. Maxsein * 28. 1. Frau Meermann 28. 1. Dr. Morgenstern 28. 1. Müller (Remscheid) 26. 1. Neemann 15. 2. Paul * 28. 1. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Beratenden Versammlung des Europarats ** Für die Teilnahme an einer Ausschußsitzung des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Pitz-Savelsberg 28. 1. Pöhler * 28. 1. Dr. Rinderspacher * 28. 1. Russe (Bochum) 26. 1. Dr. Rutschke * 28. 1. Frau Schanzenbach 3. 2. Schlager 27. 1. Dr. Schmid (Frankfurt) * 28. 1. Schmidt (Hamburg) 28. 1. Schultz (Gau-Bischofsheim) 26. 1. Dr. Schulz (Berlin) * 28. 1. Seifriz ** 26. 1. Dr. Serres * 28. 1. Seuffert 19. 2. Dr. Stammberger 26. 1. Frau Strobel 26. 1. Urban 31. 1. Dr. Frhr. v. Vittinghoff-Schell * 28. 1. Vogt * 28. 1. Dr. Wahl * 28. 1. Wienand * 28. 1. Baron von Wrangel 28. 1. Wurbs 28. 1. b) Urlaubsanträge Prinz von Bayern 5. 2. Blank 12. 2. van Delden 6. 2. Dr. Gleissner 4. 2. Liedtke 8. 3. Anlage 2 Umdruck 9 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichtes der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) (Drucksache V/152). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, eine Neufassung des Berichtes über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) vorzulegen. Bonn, den 26. Januar 1966 Erler und Fraktion 648 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 Anlage 3 Ergänzung der schriftlichen Antwort des Bundesministers Dr. Jaeger vom 17. Januar 1966 auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Arndt (Berlin/Köln) (Drucksache IV/3377 Frage II) : *) Ich frage den Bundesjustizminister, ob und in welchem Ausmaß es vor dem 1. Januar 1933 bei den Landgerichten Überbesetzungen der Sprucheinheiten (Zivil- und Strafkammern, Schwurgerichte) gab. Die Antwort auf Ihre Frage, ob und in welchem Ausmaß es vor dem 1. Januar 1933 bei den Landgerichten Überbesetzungen der Sprucheinheiten (Zivil- und Strafkammern, Schwurgerichte) gab, erstreckt sich auf verschiedene Zeitabschnitte, weil die politische und wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigt werden soll. Deshalb hatte ich die Landesjustizverwaltungen gebeten, ihren Ermittlungen nach Möglichkeit die Jahre 1905, 1925 und 1931 zugrunde zu legen. Die Mitteilungen der Landesjustizverwaltungen und die Ergebnisse meiner Nachforschungen beim Bundesarchiv sind in der Anlage im wesentlichen zusammengefaßt. Leider ließen sich nicht in jedem Fall die Besetzungen für jene drei Jahre feststellen, so daß zum Teil andere Jahre einbezogen werden mußten. Insgesamt ergibt sich, daß Überbesetzungen der landgerichtlichen Spruchkörper fast stets vorgekommen sind. Manche Kammern, namentlich in Süddeutschland, waren sehr erheblich überbesetzt. So gehörten der Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg 1925 sechs und 1931 sieben Beisitzer an. Eine Zivilkammer des Landgerichts München I hatte 1914 sieben und 1924 acht Beisitzer, die Zivilkammer des Landgerichts Amberg 1905 sogar zehn Beisitzer. Je eine Strafkammer (von sieben bayerischen Landgerichten) hatte 1931 sieben und acht Beisitzer. 1931 waren auch zwei Strafkammern (von sieben geprüften Landgerichten) im jetzigen Land Niedersachsen mit je acht Beisitzern besetzt. Eine dortige Zivilkammer hatte in jenem Jahr sieben Beisitzer. Wie die Landesjustizverwaltung Niedersachsen ferner mitgeteilt hat, waren dort 1925 nur bei einem Landgericht sämtliche Kammern lediglich mit zwei Beisitzern besetzt (bei fünf geprüften Landgerichten). Zum Teil wurden Richter (Hilfsrichter) mehreren vollbesetzten Kammern zugewiesen, so 1905 beim Landgericht I Berlin zwei Hilfsrichter sämtlichen Strafkammern zur Vertretung und zur Entlastung, vom 1. Januar bis 31. Mai 1905 beim Landgericht Hamburg vier Richter als „Mitglieder aller vier Strafkammern" und 1932 beim Landgericht II Berlin ein Landgerichtsrat zu 1/2, ein Gerichtsassessor und die beiden Untersuchungsrichter den Strafkammern. Es kam auch vor, daß einer Kammer zwei Vorsitzende zugeteilt wurden. So führten 1927 in einer kleinen Strafkammer des Landgerichts Lübeck und zeitweise in einer kleinen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld je zwei Richter abwechselnd den Vorsitz. Im Jahre 1931 war auch eine große Strafkammer des Landgerichts Bielefeld mit zwei Vorsitzenden besetzt. S) Siehe 181. Sitzung, Seite 9086 B Auf der anderen Seite hatte allerdings das Landgericht Kiel in den Jahren von 1929 bis 1932 keine überbesetzten Zivil- und großen Strafkammern. Wegen der Einzelheiten darf ich auf die Anlage Bezug nehmen. Ich bin — soweit möglich — zu ergänzenden Auskünften gern bereit. Baden-Württemberg Landgericht Ellwangen 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (ab 22. 5. 1931 3 Beisitzer) Landgericht Ravensburg 1925 i Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Landgericht Rottweil 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Landgericht Tübingen 1926 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 649 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Landgericht Heidelberg 1925 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (außerdem 1 „hilfsweiser" Beisitzer) Berufungsgericht in Pachtstreitigkeiten: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, alle Landgerichtsräte als Beisitzer 1 kleine Strafkammer (zugleich Beschlußkammer) : 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Für das Schwurgericht waren nur ein Vorsitzender und ein stellvertretender Vorsitzender bestimmt. 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Berufungsgericht in Pachtstreitigkeiten: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 1, Landgerichtsdirektor sowie alle Landgerichtsräte als Beisitzer 1 kleine Strafkammer (zugleich Beschlußkammer) : 1 Vorsitzender, 2 Landgerichträte als stellvertretende Vorsitzende, alle übrigen Mitglieder des Landgerichts als Beisitzer Schwurgericht: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Landgericht Karlsruhe 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Pachtschutzkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Schwurgericht: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Landgericht Konstanz 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer (darunter die 5 der Zivilkammer zugeteilten Landgerichtsräte) 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer (die ständigen Mitglieder der Zivilkammer und 1 Landgerichtsdirektor) Landgericht Mannheim 1930 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Berufungsgericht in Pachtsachen: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Schwurgericht: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Landgericht Mosbach 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer (dieselben Beisitzer wie bei der Zivilkammer) 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (dieselben Beisitzer wie bei der Zivilkammer) 650 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 Landgericht Offenburg 1905 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, alle Landgerichtsräte mit einer Ausnahme als Beisitzer 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, sämtliche Mitglieder des Landgerichts als Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Strafkammer als Beschlußkammer: 1 Vorsitzender, alle Mitglieder des Landgerichts als Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, sämtliche Mitglieder des Landgerichts als Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Strafkammer als Beschlußkammer: 1 Vorsitzender, alle Mitglieder des Landgerichts mit Ausnahme des Untersuchungsrichters als Beisitzer Bayern Landgericht Amberg 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 10 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 9 Beisitzer 1915 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 9 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Landgericht Ansbach 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer Landgericht Eichstätt 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1915 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Die Beisitzer der Zivilkammern und Strafkammern waren bei allen Gerichten weitgehend personengleich. Landgericht Schweinfurt 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Landgericht Traunstein 1905 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Landgericht Weiden 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 , 651 Landgericht München I 1914 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1924 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Landgerichte Deggendorf, Landshut, Schweinfurt, Traunstein und Weiden 1925 Von insgesamt 8 Zivilkammern: 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Von insgesamt 5 Strafkammern: 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer Landgerichte Deggendorf, Landshut, München II, Passau, Schweinfurt, Traunstein und Weiden 1931 Von den insgesamt 12 Zivilkammern: 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 -Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 7 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Von den insgesamt 8 Strafkammern: 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 4 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer Berlin Landgericht I 1905 25 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer (die statutenmäßig in Stiftungssachen zu Dezernenten bestimmten Richter des Landgerichts waren als solche Mitglieder der Kammer) 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer (bei diesen Kammern waren je 2 Abteilungen gebildet) 9 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer (bei dieser Kammer waren 4 Abteilungen, und zwar eine mit dem Vorsitzenden und 5 Beisitzern, 3 mit dem Vorsitzenden und 3 Beisitzern gebildet) 2 Hilfsrichter waren sämtlichen Strafkammern zur Vertretung behinderter Mitglieder und zur Entlastung zugewiesen. 1925 35 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (von den Vorsitzenden war einer krank und wurde durch einen anderen Landgerichtsdirektor vertreten) 652 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 6 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (der Vorsitzende einer dieser Kammern war behindert) 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 5 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender davon eine als Beschlußkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Schwurgericht: für beide Hälften des Jahres je 1 Vorsitzender 1930 38 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 14 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 3 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 6 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender, davon einer behindert und durch einen Landgerichtsrat vertreten. Dieser auch für die Beschlußsachen mit 5 Beisitzern zuständig. Schwurgericht: für jeweils 4 Zeiträume des Jahres 1 Vorsitzender (wechselnd) nebst einem Vertreter (wechselnd). Für das ganze Jahr 2 Beisitzer und 2 Vertreter. Landgericht II 1905 9 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (davon 3 mit bestimmtem Vertreter) 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (von den Vorsitzenden 2 dauernd verhindert und 2 Kammern mit noch je einem Vertreter) 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 4 Strafkammern: je i Vorsitzender, 5 Beisitzer (zuzüglich in einer Kammer 2 Vertreter und einem Vertreter in einer Kammer — 1 Vorsitzender war stets dienstlich behindert, 3 Vorsitzende an bestimmten Tagen) 1925 16 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer (davon 3 ständig verhindert) Ein Landrichter war allen Zivilkammern überwiesen, ebenfalls ein Landgerichtsrat, soweit nicht durch 17. Zivilkammer und Referendarübungen in Anspruch genommen. 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 3 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender diese als Beschlußkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1932 17 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer (davon 3 vorläufig ständig verhindert) 3 Gerichtsassessoren waren allen Kammern für Handelssachen überwiesen. 4 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer (davon 2 Kammern mit einem weiteren Direktor, soweit der erste verhindert) 3 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender 1 Landgerichtsrat zu 1/2, 1 Gerichtsassessor und die beiden Untersuchungsrichter waren allen Strafkammern überwiesen. Landgericht III 1906 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 653 1925 16 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (davon 2 Kammern mit je einem Vertreter) 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (davon einer als „überzähliges Mitglied" bezeichnet) 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer (davon 2 als „überzählige Mitglieder" bezeichnet) 5 (kleine) Strafkammern: je 1 Vorsitzender davon eine als Beschlußkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1931 13 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 18 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 5 Strafkammern: je i Vorsitzender, 2 Beisitzer (davon eine zuzüglich eines Vertreters und eine zuzüglich dreier Vertreter) 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer (zuzüglich 2 Vertreter) Bremen Hamburg Landgericht 1905 8 Zivilkammern (ab 1. 6. 1905: 9 Zivilkammern) : je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer ab 1. 6. 1905: 2 Richter als „überzählige Richter der Zivilkammern" bis 31. 5. 1905: 4 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 4 weitere Richter als „Mitglieder aller 4 Strafkammern" ab 1. 6. 1905: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1925 10 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 große Strafkammern und 1 große Strafkammer für Jugendliche: je i Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 große Strafkammern (davon eine gemäß VO des Reichspräsidenten vom 13. 2. 1924 — RGBl. S. 117) : je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Schwurgericht bei jeweiligen Tagungen: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1931 9 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 5 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer — ab 16. 9. 1931 entfiel eine Zivilkammer —2 große Strafkammern und 1 große Strafkammer für Jugendliche: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Schwurgericht bei jeweiligen Tagungen: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Hessen Landgericht Darmstadt 1905 1 Zivilkammer: 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 4 Beisitzer 1925 Von 3 Zivilkammern eine mit 5 Beisitzern besetzt. 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 654 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Landgericht Gießen 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer Landgericht Frankfurt/Main 1932 10 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer Landgericht Limburg a. d. Lahn 1925 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Niedersachsen Landgericht Braunschweig 1905 4 Zivilkammern: je 3 Beisitzer 2 Strafkammern: je 4 Beisitzer Landgericht Oldenburg 1905 4 Kammern: je 2 Beisitzer 1 Strafkammer: 4 Beisitzer 1925 5 Landgerichte von 29 Kammern 21 mit 2 Beisitzern 5 mit 3 Beisitzern 3 mit 4 Beisitzern besetzt. 1931 7 Landgerichte von 42 Kammern 20 Kammern je ein Vorsitzender, 2 Beisitzer 14 Kammern je ein Vorsitzender, 3 Beisitzer 3 Kammern je ein Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Kammern je ein Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: ein Vorsitzender, 7 Beisitzer 2 Strafkammern mit je 8 Beisitzern besetzt; — einige Vorsitzende waren regelmäßig verhindert — Nordrhein-Westfalen Landgericht Bielefeld 1908 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 655 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1925 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1931 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 große Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 2 Vorsitzende, 5 Beisitzer Landgericht Hagen 1910 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1920 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 3 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 6 oder mehr Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Schwurgericht: 9 Beisitzer Landgericht Köln 1905 6 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 4 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1926 3 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 8 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1931 4 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 8 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Landgericht Krefeld 1911 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1925 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 656 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1931 2 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer Rheinland-Pfalz Landgericht Trier 1929 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender (Landgerichtspräsident), 1 stellvertretender Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender (Landgerichtspräsident), 1 stellvertretender Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Schwurgericht: 2 Beisitzer 1931 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer 1 Zivilkammer: je 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Schwurgericht: 2 Gruppen zu je 2 Beisitzern Saarland Schleswig-Holstein Landgericht Kiel 1927 6 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer 1 große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1931 8 Zivilkammern: je 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer i große Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer Landgericht Lübeck 1927 1 Zivilkammer (zugleich Jugendgerichtsstrafkammer) : 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Zivilkammer (zugleich Jugendgerichtsstrafkammer) : 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer, 2 Vertreter 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer, 3 Vertreter 2 Strafkammern: je 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer, 2 Vertreter diese Kammern als kleine Strafkammern: 1 Vorsitzender, 1 Vertreter 2 Vorsitzende, 1 Vertreter 1 Strafkammer für bestimmte Beschlußsachen: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 1 Vertreter Schwurgericht: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 4 Vertreter Thüringen/Preußen Gemeinschaftliches Landgericht Meiningen 1. 1. bis 31. 3. 1905 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 3 Vertreter 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 5 Beisitzer 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 6 Beisitzer, 3 Vertreter 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 8 Beisitzer, 2 Vertreter Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 16. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Januar 1966 657 Gemeinschaftliches Landgericht Rudolstadt 1924 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 3 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Zivilkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 2 Beisitzer, 2 Vertreter 1 Strafkammer: 1 Vorsitzender, 7 Beisitzer, 1 Vertreter 1 Jugendstrafkammer: 1 Vorsitzender, 4 Beisitzer, 2 Vertreter (Vorsitzender in diesen 5 Kammern war der Landgerichtspräsident) Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ernst vom 20. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dorn (Drucksache V/161 Frage 111/9): Billigt die Bundesregierung ,das in der Panorama-Sendung vom 13. Dezember 1965 gefällte Pauschalurteil: „Seine Pflicht erfüllte, wer eine englische, norwegische oder französiche Uniform trug, eher als derjenige, der in einer deutschen marschierte."? Nein. Die Bundesregierung billigt das von Ihnen erwähnte Pauschalurteil nicht. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Gumbel vom 15. Januar 1966 auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Tamblé (Drucksache V/161 Frage IX/2) : Weshalb werden nach den „Richtlinien für die Gewährung von Heizungskostenzuschüssen an Bedienstete der Bundeswehr" (Besoldungsgruppe A 1 bis A 9/BAT X bis V) nur an die Mieter bundeseigener Wohnungen Zuschüsse gezahlt, nicht aber den Mietern von Bundesdarlehenswohnungen? Heizkostenzuschüsse werden deshalb nur an die Mieter bundeseigener Wohnungen gezahlt, weil es sich hierbei nahezu ausschließlich um Wohnungen handelt, die in den Jahren 1951 bis 1955 für die alliierten Streitkräfte nach deren Forderungen und Wohngewohnheiten gebaut worden sind. Infolge der Übergröße dieser Wohnungen und vielfach auch überdimensionierter Heizanlagen fallen Heizkosten an, die geringer besoldete Angehörige der Bundeswehr nicht tragen können. Sie erhalten aus diesem Grunde einen Zuschuß. Wohnungen, deren Bau der Bund durch Darlehen fördert, sind nach den Bestimmungen des Bundesministers für Wohnungswesen und Städtebau mit der jeweils wirtschaftlichsten Heizung ausgestattet. Es besteht daher keine Veranlassung, zu den Heizkosten dieser Wohnungen Zuschüsse zu gewähren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Abgeordneter, verstehe ich Ihre Frage recht, daß Sie die Zweckbindung im Mineralölsteuergesetz erhöhen wollen? Oder geht Ihre Frage dahin, daß Sie innerhalb des zweckgebundenen Teils einen Teil für die Regelung des kommunalen Nahverkehrs abzweigen wollen?

    (Abg. Dr. Müller [München] : Es ist beides zu erwägen, auf der einen Seite eine Erhöhung der Zweckbindung, auf der anderen Seite aber auch eine Teilung!)



Rede von Dr. Maria Probst
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Verzeihen Sie, Herr Staatssekretär, ich möchte darauf aufmerksam machen, daß die Fragestunde nicht zur Diskussion dient und die Bundesregierung nicht die Möglichkeit hat, Fragen zu stellen.
Die Fragestunde ist abgelaufen; die Zeit ist bereits überschritten. Ich danke dem Herrn Staatssekretär und den Vertretern der Bundesregierung, die heute morgen die Fragen beantwortet haben.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik für das Jahr 1964 (Unfallverhütungsbericht 1964) — Drucksachen V/152, zu V/152 —
Ich erteile das Wort dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Katzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon vor achtzig Jahren, als das erste Unfallversicherungsgesetz geschaffen wurde, war ein entscheidender Gesichtspunkt für die Organisation der gesetzlichen Unfallversicherung der Zusammenhang zwischen der finanziellen Belastung durch die Folgen von Arbeitsunfällen und der Verhütung von Arbeitsunfällen. Wer mit seinem Unternehmen Gefahren verursachte, sollte auch das finanzielle Risiko tragen. Aus diesem Grundsatz erklärt sich auch die nach Gewerbezweigen aufgegliederte Unfallversicherung. Neben dem selbstverständlich hohen Interesse aus humanitären Gründen sollen die Unternehmer aber auch durch wirtschaftliche Überlegungen dem Gedanken der Unfallverhütung Rechnung tragen. Auch den Berufsgenossenschaften als dem Zusammenschluß der die Lasten der Unfallversicherung tragenden Unternehmen ist daher von jeher als ihre vornehmste Pflicht auferlegt, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen. Seit dem Inkrafttreten des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Jahre 1963 haben die Träger der Unfallversicherung mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen zu sorgen.
    Hatte man sich zunächst darauf beschränkt, Vorschriften zur Verhütung von Unfällen zu erlassen und die Beachtung dieser Vorschriften durch Überwachungsorgane der Berufsgenossenschaft überwachen zu lassen, so wuchs doch mit der Zeit die Erkenntnis, daß technische Maßnahmen allein nicht ausreichten, sondern daß vor allen Dingen auch die psychologische Beeinflussung im Bereich der Unfallverhütung von größter Bedeutung sei. Denn die Erfahrung hat gelehrt, daß es nicht nur auf Material und Maschinen ankommt, sondern wesentlich auch die Aufgeschlossenheit für den Gedanken der Sicherheit am Arbeitsplatz und die Bereitschaft zu unfallsicherem Verhalten immer wieder angesprochen werden müssen, um das hohe Ziel, den Menschen, der arbeitet, vor den bei der Arbeit drohenden Gefahren zu schützen, verwirklichen zu helfen. Hier wirken die Gewerbeaufsicht als staatliche Kontrolle in den Betrieben und die Unfallverhütung als eine der vornehmsten Aufgaben der fachlich gegliederten Selbstverwaltung nebeneinander. Die gemeinsame Zielrichtung auf den Arbeitsschutz hat die Gewerbeaufsicht und die Unfallverhütung der Unfallversicherung zu erfolgreichem Zusammenwirken geführt.



    Bundesminister Katzer
    Denn selbst wenn sich beide Bereiche mit ihren Vorschriften, die der Unfallverhütung dienen, überschneiden, kann dies vernünftigerweise dem Gedanken der Unfallversicherung nicht abträglich sein, sondern muß im Gegenteil zu einer sinnvollen Ergänzung führen.
    Soweit nun den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz von 1963 aufgegeben worden ist, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Unfällen zu sorgen, ist der Gesetzgeber dabei den Erfahrungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere der Berufsgenossenschaften, gefolgt und hat ihnen eine Rechtsgrundlage gegeben, auf der sie in erweitertem Maße das fortführen können, was sie im Interesse der Unfallverhütung zum Teil schon seit langem auch unter großem finanziellem Aufwand durchgeführt haben. Ich erinnere nur an die bemerkenswerten Aktionen gegen den Unfall, die vor einigen Jahren in Süddeutschland und im vergangenen Jahr in Norddeutschland durchgeführt wurden und in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
    Dankbar ist anzuerkennen, daß die Gewerbeaufsicht trotz ihrer zahlreichen anderen Aufgaben auf dem Gebiete der Luftreinhaltung, des gesamten Nachbarschutzes und des sozialen Arbeitsschutzes sich der Unfallverhütung mit großer Hingabe annimmt.
    Bei der Beratung des Neuregelungsgesetzes kam der federführende Ausschuß für Sozialpolitik zu der Auffassung, daß noch größere Anstrengungen unternommen werden müßten, um die Zahl der Arbeitsunfälle zu senken. Auf seinen Vorschlag hin beschloß das Hohe Haus, daß die Bundesregierung dem Bundestag alljährlich einen Bericht über die Entwicklung der Arbeitsunfälle, die durch sie verursachten Kosten und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung zu erstatten habe. Dadurch, daß sich der Bundestag in jedem Jahr mit der Unfallverhütung beschäftigt, soll vor allem auch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit noch mehr als bisher auf dieses Gebiet gelenkt und ihr Interesse an der Unfallverhütung angeregt und verstärkt werden.
    Die Bundesregierung legt nunmehr zum erstenmal diesen Unfallverhütungsbericht vor. Der Bericht umfaßt das Jahr 1964, das erste volle Geschäftsjahr nach dem Inkrafttreten des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes. Ich bin mir dabei bewußt, daß dieser Bericht sicherlich nicht alle Wünsche erfüllt.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    — Er erfüllt auch nicht alle Wünsche, die wir gern erfüllt sehen möchten. Man sollte aber nicht übersehen, welchen Auftrag der Gesetzgeber der Bundesregierung erteilt hat. Sie soll die Berichte der Träger der Unfallversicherung und die Jahresberichte der Gewerbeaufsicht zusammenfassen und einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Arbeitsunfälle, die durch die Unfälle verursachten Kosten und über die Unfallverhütungsmaßnahmen geben. Wenn z. B. erwartet wird — wie das hier und da in der Öffentlichkeit geschehen ist —, daß der Bericht langfristige Vergleiche über die Unfallentwicklung
    etwa auch auf internationaler Ebene enthält, so muß dazu gesagt werden, daß nur Gleiches miteinander verglichen werden kann und daß der Begriff des Arbeitsunfalls in verschiedenen Ländern unterschiedlichen Inhalt hat. Bei den Beratungen der EWG haben die Vertreter der Bundesregierung deshalb auch nachdrücklich darauf gedrungen, daß zunächst einmal gleiche Begriffe geschaffen werden sollten.
    Der Bericht enthält auch keine Aussage über die Zahl der versicherten Personen, um sie als Maßstab für die Unfallgefahr zu verwenden; denn der Begriff der versicherten Person besagt noch nichts über den Umfang der Tätigkeit, die jede einzelne versicherte Person ausgeübt hat. Wirklich messen kann man die Unfallgefahr wohl im Grunde nur an den geleisteten Arbeitsstunden, wie im Bericht ja auch über die geleisteten Arbeitsstunden und die ausgefallenen Arbeitsstunden etwas ausgesagt ist. Selbst die Schwere der Folgen eines Unfalls sagt primär nichts über die Möglichkeit seiner Verhütung aus. Darum scheint es mir auch begründet zu sein, die Menge der Arbeitsunfälle mit geringen Folgen, soweit sie meldepflichtig waren, in die Darstellung des Unfallgeschehens mit einzubeziehen. Denn durch ihre leider sehr große Zahl sagen sie sicherlich doch Gültiges aus.
    Nun wird die Unfallverhütung seit langem schon in den Jahresberichten der Gewerbeaufsicht und den Berichten der Berufsgenossenschaften und der anderen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung behandelt. Für eine zusammenfassende und zusammenhängende Darstellung des Unfallgeschehens und der Unfallverhütungsmaßnahmen eigneten sich diese Berichte jedoch wegen der Unterschiede in ihrer Anlage und Durchführung nicht sonderlich gut.
    Angaben über die Entwicklung der Arbeitsunfälle und die durch sie verursachten Kosten enthalten die statistischen und finanziellen Jahresberichte meines Hauses. Der letzte Bericht — für das Jahr 1963 — ist in diesen Tagen veröffentlicht und Ihnen zugänglich gemacht worden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Jahresberichte, die die Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Unfallversicherungsträger zusammenfassen und die in dieser Form schon seit Jahrzehnten vorgelegt wurden, durch den Unfallverhütungsbericht nicht entbehrlich werden. Auch die Träger der Unfallversicherung halten die bisher von ihnen herausgebenen Berichte für ihren Wirkungsbereich weiterhin für erforderlich, und ich freue mich darüber.
    Der Ihnen vorliegende Unfallverhütungsbericht bemüht sich, zusammenfaßbare Tatsachen möglichst übersichtlich darzustellen. Diese Zusammenfassung aus den verschiedenen, oben erwähnten Unterlagen wird ergänzt um Erkenntnisse einer Erhebung, die im Rahmen der Erstellung des Unfallverhütungsberichts erstmalig für das Berichtsjahr unter Beteiligung der Unfallversicherungsträger durchgeführt worden ist und die künftig jedes Jahr erneut durchgeführt werden soll. In ihr werden die Arbeitsunfälle im engeren Sinne, d. h. die Unfälle, die unmittelbar bei der beruflichen Arbeit eingetreten sind, nach bestimmten Gesichtspunkten untersucht. Unfälle auf dem Wege von der und zur Arbeit und



    Bundesminister Katzer
    Berufskrankheiten sind also in die Sondererhebung nicht eingeschlossen. Von den Arbeitsunfällen im engeren Sinne sind alle erfaßt, die im Bereich der Landwirtschaft eingetreten sind, ferner alle tödlichen Unfälle und 10 v. H. der übrigen Unfälle.
    Bei der Beurteilung der Ergebnisse scheint mir zu berücksichtigen zu sein, daß es Ergebnisse einer Stichprobenerhebung sind. Diese Stichprobe wurde mit dem Ziel durchgeführt, Verhältniszahlen zu ermitteln. Die Feststellung von absoluten Zahlen ist nach wie vor Aufgabe der Statistik der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse. Die meisten der durch die Stichprobe aufgezeigten Sachverhalte werden zum erstenmal dargestellt. Damit ist ein Anfang gemacht
    — ich betone noch einmal, damit ist ein Anfang gemacht —, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

    (Zuruf von der SPD: Leider kein guter Anfang, Herr Minister!)

    — Darüber wollen wir gern mit Ihnen diskutieren. Ich sage von mir aus, wir haben einen Anfang gemacht, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich bitte das ganze Hohe Haus und die Ausschüsse — wo wir gemeinsam, wie ich hoffe, beraten werden —, das Ihre dazu zu tun und darüber nachzudenken, wie und wo die Ergebnisse zu verbessern sind; denn wir sind mit Ihnen der Auffassung, daß sie verbessert werden müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Unfallverhütungsbericht gibt wie jeder Bericht einen Überblick über Tatsachen. Er enthält sich bewußt kritischer Würdigungen und übt grundsätzlich Zurückhaltung in der Beurteilung der dargestellten Tatsachen.

    (Zuruf von der SPD: Das stimmt nicht!)

    Die Bundesregierung will hier der sicher erforderlichen Auswertung des Berichts im Ausschuß nicht vorgreifen. Sie ist sich aber auch darüber im klaren, daß sich aus den Ergebnissen dieses ersten Berichtsjahres noch keine allgemein gültigen Folgerungen ziehen lassen. Immerhin erscheinen mir einige Angaben in dem Bericht bemerkenswert, so daß ich sie an dieser Stelle erwähnen möchte. Sie geben zu Fragen Anlaß, denen noch nachgegangen werden muß. Vorweg die Zahl der im Jahre 1964 angezeigten Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Sie betrug fast 3 Millionen und ist gegenüber dem Jahre 1963 um 1,9 % angestiegen. Dabei sind die Wegeunfälle um 7 v. H. zurückgegangen.
    Bei den Erhebungen über die angezeigten Arbeitsunfälle im engeren Sinne, die wohl als ein Kernstück des Unfallverhütungsberichts bezeichnet werden können, haben die Untersuchungen zu interessanten Ergebnissen geführt. Sehr bewegen mich die Aussagen, aus denen sich die besonders große Gefährdung der Frau in der Landwirtschaft ersehen läßt, vor allem die Feststellung, daß von drei tödlich verunglückten Frauen zwei bei Tätigkeiten in der Landwirtschaft verunglückt waren.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Bei diesem Beispiel zeigt sich schon, daß wir Konsequenzen aus dem Bericht ziehen müssen. Deshalb würde ich nicht voreilig sagen, er sei dürftig, sondern ich meine, daß das ein Sachbericht ist, der Anlaß gibt, daß wir alle miteinander darüber nachdenken, wie wir Schlußfolgerungen aus dem ziehen können, was hier sachlich festgestellt worden ist.

    (Beifall 'bei der CDU/CSU.)

    An diesem Beispiel möchte ich aber auch das eine zeigen: hier wird die positive Wirkung des Berichtes durchaus sichtbar, wenn ich Sie davon in Kenntnis setze, daß der Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften auf Grund der Feststellungen des Berichtes eine besondere Überprüfung eingeleitet hat.
    Bei der Untersuchung der Unfälle nach der Art der ausgeübten Tätigkeit stellt sich heraus, daß 37 % der Verletzten bei Verkehrs- und Transporttätigkeiten verunglückt waren, in der Landwirtschaft sogar 46 %. Mit besonderer Besorgnis muß es, glaube ich, uns alle erfüllen, daß sich in der Landwirtschaft zwei Drittel der tödlichen Unfälle bei Transporttätigkeiten ereignet hatten.
    Es wurde auch ermittelt, in wieviel Fällen Betriebseinrichtungen oder Arbeitsstoffe bei der Entstehung der Unfälle maßgeblich beteiligt gewesen sind. Mit einiger Befriedigung kann ich feststellen, daß Arbeitsmaschinen und Einrichtungen nur mit einem verhältnismäßig geringen Anteil an dem Zustandekommen von Unfällen beteiligt waren. Das scheint die Qualität der über 550 in diesem Bericht aufgeführten Vorschriften und Richtlinien über Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften zu bestätigen.
    Bei den Erhebungen über die Berufskrankheiten hat sich ergeben, daß die Silikose immer noch weitaus an der Spitze steht. Das gilt besonders für die erstmals entschädigten Fälle. Glücklicherweise sind die Zahlen der letzten Jahre rückläufig. Die Zahl der Anzeigen von schweren oder rückfälligen Hauterkrankungen übertraf noch die der angezeigten Silikosefälle. Unter den Entschädigungsfällen war der Anteil der Hauterkrankungen jedoch erheblich geringer. Häufiger als Hauterkrankungen waren neben den Silikose-Fällen Meniskusschäden, Erkrankungen durch Erschütterung bei der Arbeit und Infektionskrankheiten erstmals zu entschädigen.
    In der Zahl der angezeigten Fälle folgen auf die Silikose die Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze. Die Voraussetzungen für eine Entschädigung liegen aber bei diesen Erkrankungen selten vor; im Berichtsjahr waren sie in weniger als zwei von tausend angezeigten Fällen erfüllt.
    Die Kosten der im Berichtsjahr eingetretenen Arbeitsunfälle, denen der zweite Teil des Unfallverhütungsberichts gwidmet ist, lassen sich noch nicht feststellen. Der Bericht gibt die Höhe aller Aufwendungen der Unfallversicherungsträger im Jahre 1964 an, aufgegliedert nach Renten, Heilbehandlung, sonstigen Leistungen, Unfallverhütung usw. Gegenüber 1963 stiegen die Aufwendungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften um 24,3 %, die der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften um 28,8 vom Hundert. Hierin wirkten sich auch die Lei-



    Bundesminister Katzer
    stungsverbesserungen durch das Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz aus. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die Aufwendungen der Unfallversicherungsträger nur ein Teil, und zwar wahrscheinlich der geringere Teil der Kosten sind, die durch Arbeitsunfälle verursacht werden. Leider kann zur Zeit nichts über die gesamte Belastung der Betriebe und über die Belastung der Volkswirtschaft durch die Folgen von Arbeitsunfällen ausgesagt werden. Es läuft ein Forschungsauftrag, den das Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung erteilt hat. Durch eine repräsentative Erhebung wird versucht werden, die gesamten Unfallkosten in einer ausreichenden Zahl von Einzelfällen zu ermitteln. Es wäre eine große Hilfe, wenn diese Untersuchung Ansatzpunkte für ein brauchbares Verfahren ergeben würde, nach dem die Unfallkosten künftig ermittelt werden könnten. Im Anschluß daran ist eine Untersuchung der Unfallursachen vorgesehen.
    Lassen Sie mich noch einige Bemerkungen zum vierten Teil des Berichts machen. Er befaßt sich mit Unfallverhütungsmaßnahmen. In einer Anlage zu diesem Teil sind die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften und -richtlinien des Bundes, der Länder und der Versicherungsträger aufgeführt. Dieser Teil des Berichts unterrichtet ferner über die Überwachung der Unternehmen durch Unfallversicherungsträger und Gewerbeaufsicht sowie über die Schulung der Unternehmer, der Führungskräfte in den Unternehmen und besonders der Sicherheitsbeauftragten in den Unternehmen. Bis Ende 1964 waren 162 000 Sicherheitsbeauftragte bestellt. Ihre Tätigkeit soll die Unfallverhütungsmaßnahmen der Unfallversicherungsträger unterstützen und wird hoffentlich dazu führen, daß die notwendigen Schutzvorkehrungen nicht nur von den Unternehmungen getroffen, sondern auch von den Beschäftigten stets angewandt werden. Hier ist auch eine wichtige Aufgabe angesprochen, deren Lösung von allen Beteiligten in Angriff genommen werden muß und nicht immer nur von dem einen Teil dem anderen zugeschoben werden darf.
    Ich darf nicht verschweigen, daß die Personallage sowohl bei der Gewerbeaufsicht als auch bei den Trägern der Unfallversicherung schwierig ist, weil geeignete Techniker nicht in ausreichender Zahl zu finden sind.
    Unabhängig von den Ergebnissen des Berichts möchte ich, meine Damen und Herren, diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, ohne zu erwähnen, daß sich die Bundesregierung gerade in den letzten Jahren intensiv um den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung bemüht hat.
    Wir sind uns mit allen Fachkreisen einig, daß die Unfallforschung in der Bundesrepublik dringend einer Förderung und Koordinierung bedarf. Zwar gibt es zahlreiche, mit qualifizierten Wissenschaftlern und Sachverständigen besetzte Stellen und Institute, die sich einzelner Themen auf diesem Gebiete annehmen. Es hat sich aber die Erkenntnis durchgesetzt, daß eine Ausrichtung dieser Forschung auf die Bedürfnisse der Praxis dringend erforderlich ist. Wir haben dieses Problem eingehend mit den
    Sozialpartnern und den an der Unfallverhütung und am Arbeitsschutz beteiligten Stellen diskutiert, und ich habe in den letzten Tagen das Bundesinstitut für Arbeitsschutz in Koblenz beauftragt, sich dieser Aufgabe einer koordinierenden Förderung der Unfallforschung vorrangig anzunehmen. Wir hoffen dabei auf die tatkräftige Unterstützung aller beteiligten Kreise. Um eine ständige Beteiligung der Praxis gerade an diesen Aufgaben sicherzustellen, habe ich die Bildung eines Kuratoriums beim Bundesinstitut für Arbeitsschutz veranlaßt, in dem Vertreter der Sozialpartner zusammen mit Vertretern der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden der Länder, der Berufsgenossenschaften und der Fachverbände das Institut und das Bundesarbeitsministerium in diesen Fragen beraten sollen. Einen weiteren Beitrag zur Unfallverhütung hat die Bundesregierung geleistet durch den Erlaß großer Verordnungswerke, z. B. auf dem Gebiet der Dampfkessel, der Aufzüge, der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten. Wir beabsichtigen, noch in diesem Jahre das Druckgaswesen neu zu ordnen sowie eine Verordnung über den Arbeitsschutz beim Winterbau zu erlassen.
    Eine weitere erhebliche Verbesserung des Unfallschutzes verspreche ich mir von dem Gesetz über technische Arbeitsmittel, das unter der Bezeichnung Maschinenschutzgesetz in der Öffentlichkeit schon bekanntgeworden ist. Ich hoffe, den Entwurf im Laufe des nächsten Monats im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft vorlegen zu können. Durch dieses Gesetz soll erreicht werden, daß alle serienmäßig gefertigten Arbeitsmaschinen und Geräte in ihrer Konstruktion und Ausführung den allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik genügen und daß insbesondere ungeschützte Geräte nicht in den Verkehr gebracht werden. Damit wird ein Anliegen des Arbeitsschutzes erfüllt, das seit nahezu 50 Jahren bis auf den heutigen Tag noch keiner befriedigenden Lösung zugeführt werden konnte. Dankbar begrüße ich die nachhaltige Unterstützung, die dieses Vorhaben sowohl in den Kreisen der Gewerkschaften als auch in den Kreisen der Wirtschaft gefunden hat.
    Selbstverständlich sind noch nicht alle Probleme der innerbetrieblichen Sicherheitsorganisation gelöst. Zwei Fragen sind noch ungelöst, und die Redlichkeit gebietet, Ihnen zu sagen, daß ich selber zur Zeit noch nicht übersehe, in welcher Weise wir sie bewältigen können. Das sind einmal das Problem der Werksärzte, zum anderen das Problem der hauptamtlichen Sicherheitsingenieure. In der Praxis vieler Unternehmen ist eine durchaus positive Einstellung zur werksärztlichen Betreuung und zur innerbetrieblichen Sicherheitsorganisation zu verzeichnen. Die gesetzgeberische Lösung macht allerdings erhebliche Schwierigkeiten, nicht zuletzt wegen des Mangels an qualifizierten Sicherheitsingenieuren wie an Ingenieuren schlechthin und wegen der Schwierigkeit, einschlägig vorgebildete Mediziner für den werksärztlichen Dienst zu gewinnen. Ich bin der Ansicht, daß eine gesetzliche Regelung für diese Bereiche nur dann sinnvoll wäre, wenn ihre Durchführung auch tatsächlich garantiert werden könnte. Andererseits bin ich durchaus bereit, diese Pro-



    Bundesminister Katzer
    bleme mit allen Beteiligten eingehend weiter zu erörtern, und bin dankbar für jede Anregung, die hilft, diese schwierigen Fragen zu lösen. Zunächst ist beabsichtigt, in Kürze Richtlinien zu erlassen, in denen konkrete Vorschläge für die werksärztliche Betreuung der Arbeitnehmer in den Betrieben enthalten sind und die einen Ausbau des werksärztlichen Dienstes nahelegen. Ein ähnliches Verfahren bietet sich auch für die innerbetriebliche Sicherheitsorganisation an. Dankbar ist anzuerkennen, daß die Gewerbeaufsicht sich dieser Fragen schon mit großer Hingabe annimmt.
    Ich habe vorhin schon darauf hingewiesen, daß die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände sich der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes in den letzten Jahren besonders stark gewidmet haben. Auf diesem Gebiet besteht ein sehr enger Kontakt zu den zuständigen Stellen der Bundesregierung. Ich denke besonders an die „Arbeitsgemeinschaft für Arbeitssicherheit", ein Forum der freiwilligen Koordinierung, in dem private und staatliche Stellen in offener Aussprache sich bemühen, zu einer schöpferischen Aufgabenverteilung und Konzentration zu gelangen. Die sich in der Stille vollziehende Arbeit dieses Zusammenschlusses wirkt sich in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sehr segensreich aus.
    Wie stark das Interesse an der Bekämpfung des Unfalles in allen Bereichen geworden ist, zeigt sich auch darin, daß der Deutsche Normenausschuß, der durch seine Vielzahl von DIN-Normen maßgebenden Einfluß auf die Gestaltung der Betriebsmittel und Werkstoffe hat, sich freiwillig bereit erklärt hat, alle Normen auf die Belange der Sicherheitstechnik zu überprüfen und, soweit dies erforderlich oder zweckmäßig ist, neue Normungsaufgaben in Angriff zu nehmen, um den Belangen der Sicherheitstechnik zu entsprechen. Zu diesem Zweck ist ein besonderer „Ausschuß für Sicherheitstechnik" gegründet worden, in dem insbesondere auch die Berufsgenossenschaften und die Bundesregierung beteiligt sind. Auch diese Maßnahmen erfolgten in vollem Einvernehmen mit meinem Hause.
    Ich glaube, daß wir diese ganze Entwicklung bei der Diskussion des Berichtes nicht übersehen dürfen, und ich begrüße es, daß der heutige Tag Gelegenheit gibt, diese Problematik in der Gesamtschau der sozialen Zielsetzung der Bundesregierung darzulegen.
    Meine Damen und Herren! Dieser erstmals vorgelegte Bericht wird in den beteiligten Ausschüssen des Bundestages beraten werden. Ich habe einige Punkte angedeutet, die nach meiner Meinung besonderes Interesse finden sollten. Soweit zu dem Bericht vergleichbare Unterlagen in meinem Hause vorhanden sind, bin ich gern bereit, sie unmittelbar zu den Beratungen vorzulegen.
    Der Bericht ist ein Anfang. Erst wenn die Berichte für mehrere Jahre vorliegen, werden wir sagen können, ob der eingeschlagene, vom Gesetz gewollte Weg, die Gefahren des Arbeitslebens zu erkennen, sie wirksamer zu bekämpfen und vor allem das Bewußtsein der Öffentlichkeit auf diese Frage zu lenken, erfolgreich ist.
    Wenn es uns mit dieser Debatte gelingt, die Öffentlichkeit auf die Problematik hinzuweisen und zu mobilisieren, haben wir, wie ich glaube, der Sache einen guten Dienst geleistet.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)