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    Deutscher Bundestag 11. Sitzung Bonn, den 8. Dezember 1965 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/76, V/86) Fragen der Abg. Dr. Schiller und Kurlbaum: Gutachten des Sachverständigenrates Schmücker, Bundesminister 408 D Dr. Schiller (SPD) 409 C Erler (SPD) 409 D Kurlbaum (SPD) 410 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) 410 C Wehner (SPD) 410 D Matthöfer (SPD) 411 B Rehs (SPD) 41.1 D Büttner (SPD) 412 A Jahn (Marburg) (SPD) 412 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 412 C Dr. Schäfer (SPD) 412 C Mattick (SPD) 413 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 413 B Frage des Abg. Rehs: 4. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention Dr. Jaeger, Bundesminister 413 D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Europäische Übereinkommen über Auslieferung und über Rechtshilfe in Strafsachen Dr. Jaeger, Bundesminister 413 D Bauer (Würzburg) (SPD) 414 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Dienstpaß für Entwicklungshelfer im Ausland Scheel, Bundesminister 414 C Druck Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53 Bonn Alleinvertrieb: Dr. Hans Heger, 532 Bad Godesberg, Postfach 821, Goethestraße 54, Tel. 6 35 51 Frage des Abg. Bading: Zusatz von „Farbebier" zu hellem Bier Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 415 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 415 B Dr. Bardens (SPD) 415 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) 415 C Fragen des Abg. Zerbe: Passierscheinabkommen Dr. Mende, Bundesminister 415 D Zerbe (SPD) 416 B Vogt (CDU/CSU) 416 C Genscher (FDP) 417 A Dorn (FDP) 417 B Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Unterstützung des Pfalztheaters Kaiserslautern und des Pfalzorchesters Ludwigshafen Dr. Mende, Bundesminister . 417 B Dr. Müller-Emmert (SPD) 417 C Holkenbrink (CDU/CSU) 418 C Dröscher (SPD) 418 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 419 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 419 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) 419 C Hermsdorf (SPD) 420 A Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 10. Juli 1964 des Weltpostvereins (Drucksache V/65) — Erste Beratung — 420 C Nächste Sitzung 420 C Anlagen 421 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1965 407 11. Sitzung Bonn, den 8. Dezember 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 10. Sitzung Seite 395 B Zeile 5 von unten statt „zu der Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung" : zu dem Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) (Drucksache V/48) Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach* 10. 42. Dr. Aigner * 10. 12. Bading* 10. 12. Frau Berger-Heise 18. 2. 1966 Blachstein 17. 12. Corterier 8. 1,2. Cramer 8. 12. Damm 8. 12. Dr. Dittrich 9. 12. Dr. Eckhardt 10. 12. Dr. Effertz 8. 12. Frau Dr. Elsner * 11. 12. Dr. Furler* 9. 12. Hahn (Bielefeld) * 10. 12. Illerhaus* 8. 12. Koenen (Lippstadt) * 31. 12. Frau Krappe 10. 12. Kriedemann 31. 12. Lücker (München) * 10. 12. Leber 9. 12. Mauk* 10. 12. Metzger * 10. 12. Rawe 8. 12. Frau Schanzenbach 31. 12. Frau Schimschok 31. 12. Schmidt (Hamburg) 10. 12. Stein 8. 12. Frau Strobel* :10. 12. Wolf 10. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Parlamentarischen Konferenz für Assoziation des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Neef vom 1. Dezember 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Schanzenbach (Drucksache V/38 Fragen VII/5 und VII/6) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Industrieansiedlung im badischen Grenzland vor allem deshalb Schwierigkeiten bereitet, weil das Energieangebot auf der elsässischen Seite erheblich günstiger ist? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, darauf hinzuwirken, daß die geplanten neuen Stromkraftwerke am Oberrhein die elektrische Energie zu gleichen Bedingungen nach Frankreich und in die Bundesrepublik abgeben, also nicht mehr einseitig in das Netz der „Electricité de France"? Zu Frage VII/5: Die Struktur der Strompreise und die Strompreispolitik der deutschen Versorgungsunternehmen weichen in der Tat von denen in Frankreich ab. Im Gegensatz zu Frankreich sind in Deutschland die Anlagen zum Stenographischen Bericht Strompreise für die Haushalte, die landwirtschaftlichen Abnehmer und die industriellen Großabnehmer niedriger, während sie, wieder im Gegensatz zu Frankreich, für die kleineren und mittleren industriellen Abnehmer höher sind. Die deutschen Lieferbedingungen entsprechen den tatsächlichen Kosten bei der Stromerzeugung und -verteilung besser als in Frankreich. Die Strompreise in Baden gehören zu .den niedrigsten im Bundesgebiet. Abgesehen von den unterschiedlichen Lieferbedingungen bestehen bei den Kosten der Stromerzeugung und -verteilung zwischen Deutschland und Frankreich wesentliche Unterschiede. Die französische Stromerzeugung beruht zu über 40 0/o auf billiger Wasserkraft. Der Anteil ,der Wasserkraft in der deutschen Stromerzeugung beträgt dagegen nur etwa 15 %. Außerdem erhält die Electricité de France Staatszuschüsse und zinsermäßigte Staatskredite zur Finanzierung ihrer Investitionen. Dagegen sind die deutschen Stromerzeuger auf die normalen Kapitalmarktbedingungen angewiesen. Voraussetzung für ihre ausreichende Eigen- und Fremdfinanzierung ist die Erwirtschaftung eines angemessenen Gewinnes, während die Electricité de France keine Gewinne zu erwirtschaften braucht. Zu Frage VII/6: Bei den im Zuge des Ausbaus des Oberrheins geplanten beiden Laufwasserkraftwerken zwischen Straßburg und Lauterburg ist vorgesehen, beide Kraftwerke als deutsch-französische Gemeinschaftskraftwerke zu errichten, wobei der anfallende Strom jedem Partner zur Hälfte zustehen würde. Falls diese Lösung nicht zum Zuge kommt, würde ein Kraftwerk von der Badenwerk AG, das andere von der Electricité de France errichtet werden. Auch in diesem Falle steht der deutschen Versorgung die Hälfte der erzeugten Strommenge zu. Der in diesen Kraftwerken erzeugte Strom wird erst Mitte der 70er Jahre zur Verfügung stehen; der Baubeginn der beiden Rheinkraftwerke wird voraussichtlich 1970 sein. Der deutsche Anteil des in diesem Kraftwerk erzeugten Stroms wird nur einen kleinen Teil des Strombedarfs in Baden decken können. Ein fühlbarer Einfluß auf das Strompreisniveau kann hiervon nicht erwartet werden, ganz unabhängig davon, daß heute noch keine Angaben über die Stromerzeugungskosten dieser Kraftwerke gemacht werden können. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 3. Dezember 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache V/57 Fragen X/1 und X/2). Ist die Bundesregierung bereit, den Anbau der Kartoffelsorte „Bintje" in der Bundesrepublik wieder zuzulassen? Gibt es in der Bundesrepublik überhaupt Kartoffelsorten, die gegen alle Krebsviren resistent sind? 422 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1965 1. Die Bundesregierung wird zu Anfang des 'nächsten Jahres dem Bundesrat eine Rechtsverordnung vorlegen, die das bestehende generelle Anbauverbot für Pflanzgut aller Kartoffelsorten aufhebt, die nicht gegen die Rasse 1 des Erregers des Kartoffelkrebses resistent sind. Zu diesen Sorten gehört auch die Sorte „Bintje". Die Rechtsverordnung wird lediglich noch ein beschränktes Anbauverbot für befallene Grundstücke und, soweit erforderlich, auch für ein Sicherheitsgebiet vorsehen. 2. Der Kartoffelkrebs wird nicht durch Viren, sondern durch einen Pilz hervorgerufen. Die Frage dürfte sich daher auf Kartoffelsorten beziehen, die Resistenz gegen alle Krebsrassen besitzen. Zur Zeit sind drei Kartoffelsorten bekannt, die gegen alle in der Bundesrepublik festgestellten Krebsrassen resistent sind (Erdkraft, Fecula, Tondra). Darüber hinaus gibt es eine Kartoffelsorte, die Resistenz gegen zwei der in der Bundesrepublik festgestellten Rassen aufweist (Saphir). Ich darf auf die diesbezügliche Bekanntmachung meines Hauses vom 25. März 1964, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 8. April 1964, hinweisen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 6. Dezember 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Drucksache V/57 Fragen X/3, X/4 und X/5) : Ist es zutreffend, daß dem deutschen Agrarexport nach Frankreich und Italien Schwierigkeiten bereitet werden, um damit unseren Export zu behindern? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die in Frage X/3 genannten Länder zu veranlassen, derartige Praktiken einzustellen? Ist die Bundesregierung bereit, wenn ihren in Frage X/3 bezeichneten berechtigten Forderungen nicht entsprochen wird, gleichartige Maßnahmen deutscherseits zu veranlassen? 1. Der Bundesregierung ist bekannt, daß beim Agrarexport nach Italien und Frankreich Behinderungen verwaltungstechnischer Art durch die Handhabung der gesundheits- und veterinärpolizeilichen Kontrolle und der Auslegung der Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften in den beiden Ländern bestehen. Bezüglich Frankreich sind allerdings in der letzten Zeit keine Beschwerden mehr an die Bundesregierung herangetragen worden. 2. Die Bundesregierung hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Agrarexport bereits Schritte gegen diese Erschwernisse unternommen. Die Landwirtschaftsreferenten bei den deutschen Botschaften in Rom und Paris sind wiederholt im Auftrage des BML bei den zuständigen Ministerien vorstellig geworden, um gegen die Behinderungen Protest zu erheben. Es konnte auch auf mehreren Gebieten Abhilfe geschaffen werden. Anläßlich der letzten Tagung des deutsch-italienischen Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit am 12. November 1965 in Bonn wurde vom Vertreter des BML über die aufgetretenen Schwierigkeiten berichtet und dringend um ihre Abstellung gebeten. Der italienische Vorsitzende des Ausschusses hat zugesagt, die deutschen Beschwerden eingehend zu überprüfen. Ein Memorandum, in dem die wichtigeren bekanntgewordenen Fälle aufgeführt worden sind, ist über die deutsche Botschaft in Rom inzwischen überreicht worden. 3. Falls den deutschen Forderungen nicht entsprochen werden sollte, wird die Bundesregierung prüfen, ob und ggf. welche Maßnahmen zu treffen sind, um den Behinderungen des deutschen Agrarexportes entgegenzuwirken.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Mende


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Nein, im allgemeinen Geschäftsverkehr der Bundesregierung und der einzelnen Bundesressorts mit den Ministerpräsidenten der Länder pflegen mündliche oder gar telefonische Fragen amtliche Schreiben nicht zu ersetzen.


Rede von Dr. Werner Marx
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich habe eine zweite Frage. Ich komme auf Ihren Schnellbrief vom 6. Juli zurück und frage, ob in diesem Brief angedeutet war, daß Sie auch kulturelle Institutionen des Landes Rheinland-Pfalz besichtigen oder besuchen wollten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Mende


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich habe sogar gebeten, die Objekte aus dem Titel 600 zu bestimmen, die in den Bereich der kulturellen Förderung fallen. Das ergab sich zwangsläufig aus der bisherigen Praxis und der Zweckbestimmung des Titels 600.