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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 11. Sitzung Bonn, den 8. Dezember 1965 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen V/76, V/86) Fragen der Abg. Dr. Schiller und Kurlbaum: Gutachten des Sachverständigenrates Schmücker, Bundesminister 408 D Dr. Schiller (SPD) 409 C Erler (SPD) 409 D Kurlbaum (SPD) 410 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) 410 C Wehner (SPD) 410 D Matthöfer (SPD) 411 B Rehs (SPD) 41.1 D Büttner (SPD) 412 A Jahn (Marburg) (SPD) 412 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 412 C Dr. Schäfer (SPD) 412 C Mattick (SPD) 413 A Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) 413 B Frage des Abg. Rehs: 4. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention Dr. Jaeger, Bundesminister 413 D Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Europäische Übereinkommen über Auslieferung und über Rechtshilfe in Strafsachen Dr. Jaeger, Bundesminister 413 D Bauer (Würzburg) (SPD) 414 B Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Dienstpaß für Entwicklungshelfer im Ausland Scheel, Bundesminister 414 C Druck Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 53 Bonn Alleinvertrieb: Dr. Hans Heger, 532 Bad Godesberg, Postfach 821, Goethestraße 54, Tel. 6 35 51 Frage des Abg. Bading: Zusatz von „Farbebier" zu hellem Bier Frau Dr. Schwarzhaupt, Bundesminister 415 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) 415 B Dr. Bardens (SPD) 415 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) 415 C Fragen des Abg. Zerbe: Passierscheinabkommen Dr. Mende, Bundesminister 415 D Zerbe (SPD) 416 B Vogt (CDU/CSU) 416 C Genscher (FDP) 417 A Dorn (FDP) 417 B Frage des Abg. Dr. Müller-Emmert: Unterstützung des Pfalztheaters Kaiserslautern und des Pfalzorchesters Ludwigshafen Dr. Mende, Bundesminister . 417 B Dr. Müller-Emmert (SPD) 417 C Holkenbrink (CDU/CSU) 418 C Dröscher (SPD) 418 D Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) 419 B Dr. Hamm (Kaiserslautern) (FDP) 419 C Dr. Klepsch (CDU/CSU) 419 C Hermsdorf (SPD) 420 A Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 10. Juli 1964 des Weltpostvereins (Drucksache V/65) — Erste Beratung — 420 C Nächste Sitzung 420 C Anlagen 421 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1965 407 11. Sitzung Bonn, den 8. Dezember 1965 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 10. Sitzung Seite 395 B Zeile 5 von unten statt „zu der Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung" : zu dem Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) (Drucksache V/48) Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Beurlaubungen Dr. Achenbach* 10. 42. Dr. Aigner * 10. 12. Bading* 10. 12. Frau Berger-Heise 18. 2. 1966 Blachstein 17. 12. Corterier 8. 1,2. Cramer 8. 12. Damm 8. 12. Dr. Dittrich 9. 12. Dr. Eckhardt 10. 12. Dr. Effertz 8. 12. Frau Dr. Elsner * 11. 12. Dr. Furler* 9. 12. Hahn (Bielefeld) * 10. 12. Illerhaus* 8. 12. Koenen (Lippstadt) * 31. 12. Frau Krappe 10. 12. Kriedemann 31. 12. Lücker (München) * 10. 12. Leber 9. 12. Mauk* 10. 12. Metzger * 10. 12. Rawe 8. 12. Frau Schanzenbach 31. 12. Frau Schimschok 31. 12. Schmidt (Hamburg) 10. 12. Stein 8. 12. Frau Strobel* :10. 12. Wolf 10. 12. * Für die Teilnahme an einer Tagung der Parlamentarischen Konferenz für Assoziation des Europäischen Parlaments Anlage 2 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Neef vom 1. Dezember 1965 auf die Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Frau Schanzenbach (Drucksache V/38 Fragen VII/5 und VII/6) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Industrieansiedlung im badischen Grenzland vor allem deshalb Schwierigkeiten bereitet, weil das Energieangebot auf der elsässischen Seite erheblich günstiger ist? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, darauf hinzuwirken, daß die geplanten neuen Stromkraftwerke am Oberrhein die elektrische Energie zu gleichen Bedingungen nach Frankreich und in die Bundesrepublik abgeben, also nicht mehr einseitig in das Netz der „Electricité de France"? Zu Frage VII/5: Die Struktur der Strompreise und die Strompreispolitik der deutschen Versorgungsunternehmen weichen in der Tat von denen in Frankreich ab. Im Gegensatz zu Frankreich sind in Deutschland die Anlagen zum Stenographischen Bericht Strompreise für die Haushalte, die landwirtschaftlichen Abnehmer und die industriellen Großabnehmer niedriger, während sie, wieder im Gegensatz zu Frankreich, für die kleineren und mittleren industriellen Abnehmer höher sind. Die deutschen Lieferbedingungen entsprechen den tatsächlichen Kosten bei der Stromerzeugung und -verteilung besser als in Frankreich. Die Strompreise in Baden gehören zu .den niedrigsten im Bundesgebiet. Abgesehen von den unterschiedlichen Lieferbedingungen bestehen bei den Kosten der Stromerzeugung und -verteilung zwischen Deutschland und Frankreich wesentliche Unterschiede. Die französische Stromerzeugung beruht zu über 40 0/o auf billiger Wasserkraft. Der Anteil ,der Wasserkraft in der deutschen Stromerzeugung beträgt dagegen nur etwa 15 %. Außerdem erhält die Electricité de France Staatszuschüsse und zinsermäßigte Staatskredite zur Finanzierung ihrer Investitionen. Dagegen sind die deutschen Stromerzeuger auf die normalen Kapitalmarktbedingungen angewiesen. Voraussetzung für ihre ausreichende Eigen- und Fremdfinanzierung ist die Erwirtschaftung eines angemessenen Gewinnes, während die Electricité de France keine Gewinne zu erwirtschaften braucht. Zu Frage VII/6: Bei den im Zuge des Ausbaus des Oberrheins geplanten beiden Laufwasserkraftwerken zwischen Straßburg und Lauterburg ist vorgesehen, beide Kraftwerke als deutsch-französische Gemeinschaftskraftwerke zu errichten, wobei der anfallende Strom jedem Partner zur Hälfte zustehen würde. Falls diese Lösung nicht zum Zuge kommt, würde ein Kraftwerk von der Badenwerk AG, das andere von der Electricité de France errichtet werden. Auch in diesem Falle steht der deutschen Versorgung die Hälfte der erzeugten Strommenge zu. Der in diesen Kraftwerken erzeugte Strom wird erst Mitte der 70er Jahre zur Verfügung stehen; der Baubeginn der beiden Rheinkraftwerke wird voraussichtlich 1970 sein. Der deutsche Anteil des in diesem Kraftwerk erzeugten Stroms wird nur einen kleinen Teil des Strombedarfs in Baden decken können. Ein fühlbarer Einfluß auf das Strompreisniveau kann hiervon nicht erwartet werden, ganz unabhängig davon, daß heute noch keine Angaben über die Stromerzeugungskosten dieser Kraftwerke gemacht werden können. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 3. Dezember 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (Drucksache V/57 Fragen X/1 und X/2). Ist die Bundesregierung bereit, den Anbau der Kartoffelsorte „Bintje" in der Bundesrepublik wieder zuzulassen? Gibt es in der Bundesrepublik überhaupt Kartoffelsorten, die gegen alle Krebsviren resistent sind? 422 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1965 1. Die Bundesregierung wird zu Anfang des 'nächsten Jahres dem Bundesrat eine Rechtsverordnung vorlegen, die das bestehende generelle Anbauverbot für Pflanzgut aller Kartoffelsorten aufhebt, die nicht gegen die Rasse 1 des Erregers des Kartoffelkrebses resistent sind. Zu diesen Sorten gehört auch die Sorte „Bintje". Die Rechtsverordnung wird lediglich noch ein beschränktes Anbauverbot für befallene Grundstücke und, soweit erforderlich, auch für ein Sicherheitsgebiet vorsehen. 2. Der Kartoffelkrebs wird nicht durch Viren, sondern durch einen Pilz hervorgerufen. Die Frage dürfte sich daher auf Kartoffelsorten beziehen, die Resistenz gegen alle Krebsrassen besitzen. Zur Zeit sind drei Kartoffelsorten bekannt, die gegen alle in der Bundesrepublik festgestellten Krebsrassen resistent sind (Erdkraft, Fecula, Tondra). Darüber hinaus gibt es eine Kartoffelsorte, die Resistenz gegen zwei der in der Bundesrepublik festgestellten Rassen aufweist (Saphir). Ich darf auf die diesbezügliche Bekanntmachung meines Hauses vom 25. März 1964, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 8. April 1964, hinweisen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Höcherl vom 6. Dezember 1965 auf die Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Reichmann (Drucksache V/57 Fragen X/3, X/4 und X/5) : Ist es zutreffend, daß dem deutschen Agrarexport nach Frankreich und Italien Schwierigkeiten bereitet werden, um damit unseren Export zu behindern? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die in Frage X/3 genannten Länder zu veranlassen, derartige Praktiken einzustellen? Ist die Bundesregierung bereit, wenn ihren in Frage X/3 bezeichneten berechtigten Forderungen nicht entsprochen wird, gleichartige Maßnahmen deutscherseits zu veranlassen? 1. Der Bundesregierung ist bekannt, daß beim Agrarexport nach Italien und Frankreich Behinderungen verwaltungstechnischer Art durch die Handhabung der gesundheits- und veterinärpolizeilichen Kontrolle und der Auslegung der Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften in den beiden Ländern bestehen. Bezüglich Frankreich sind allerdings in der letzten Zeit keine Beschwerden mehr an die Bundesregierung herangetragen worden. 2. Die Bundesregierung hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Agrarexport bereits Schritte gegen diese Erschwernisse unternommen. Die Landwirtschaftsreferenten bei den deutschen Botschaften in Rom und Paris sind wiederholt im Auftrage des BML bei den zuständigen Ministerien vorstellig geworden, um gegen die Behinderungen Protest zu erheben. Es konnte auch auf mehreren Gebieten Abhilfe geschaffen werden. Anläßlich der letzten Tagung des deutsch-italienischen Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit am 12. November 1965 in Bonn wurde vom Vertreter des BML über die aufgetretenen Schwierigkeiten berichtet und dringend um ihre Abstellung gebeten. Der italienische Vorsitzende des Ausschusses hat zugesagt, die deutschen Beschwerden eingehend zu überprüfen. Ein Memorandum, in dem die wichtigeren bekanntgewordenen Fälle aufgeführt worden sind, ist über die deutsche Botschaft in Rom inzwischen überreicht worden. 3. Falls den deutschen Forderungen nicht entsprochen werden sollte, wird die Bundesregierung prüfen, ob und ggf. welche Maßnahmen zu treffen sind, um den Behinderungen des deutschen Agrarexportes entgegenzuwirken.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Erwin Schoettle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Haben Sie noch eine Frage, Herr Abgeordneter Dr. Müller-Emmert? — Bitte!


Rede von Dr. Adolf Müller-Emmert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, daß inzwischen der Ministerpräsident und der Kultusminister des Landes Rheinland-Pfalz öffentlich erklärt haben, daß Ihre Behauptung in der Fragestunde vom 2. Dezember 1965, wonach das Land Rheinland-Pfalz Zuschüsse von Ihrem Ministerium abgelehnt habe, jeglicher Grundlage entbehre?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Mende


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Müller-Emmert, ich habe auch die Pressestimmen in Rheinland-Pfalz darauf hin verfolgt, und ich danke Ihnen, daß Sie mir die Gelegenheit geben, hier an Hand der unwiderleglichen und beweiskräftigen Schriftsätze und der Daten Mißverständnisse aufzuklären.
    Mit einem Schnellbrief vom 6. Juli 1965 — man beachte das Datum — an die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz hatte ich Kenntnis von meiner Absicht gegeben, nach meinen Informationsreisen ins Zonenrandgebiet, deutsch-tschechische Grenzgebiet und deutsch-dänische Grenzgebiet — zum Teil allein mit meinen Beamten, zum Teil zusammen mit dem Bundestagsausschuß für gesamtdeutsche Fragen — nunmehr auch Teile der deutschen Westgrenze kennenzulernen. Dabei wurden in dem Schreiben an die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz die Orte Hornbach, Ludwigswinkel, Schweigen und Bergzabern sowie der Mundatwald erwähnt, die aber keineswegs das ausschließliche Ziel der Reise sein sollten. Der Mundatwald war deswegen aktuell geworden, weil der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen wie seine Amtsvorgänger einem Abkommen über die Abtretung des Mundatwaldes an Frankreich widersprochen haben und im Kabinett darüber Übereinstimmung nicht erzielt werden konnte.
    Ich habe weiter der Staatskanzlei in dem genannten Schnellbrief die Bitte unterbreitet, einen gemeinsamen Reise- und Zeitplan aufzustellen und mir zu übermitteln. Es ist bei allen Bereisungen üblich und selbstverständlich, daß der Ministerpräsident und der Innenminister oder der Kultusminister die jeweiligen Objekte vorschlagen, und da das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen finanzielle Zuschüsse nur für kulturelle Vorhaben
    418 Deutscher Bundestag — 5. Wahlperiode — 11. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 8. Dezember 1965
    Bundesminister Dr. Mende
    in dem Grenzgebiet des Landes Rheinland-Pfalz gibt, wäre es entsprechend meiner Bitte nunmehr Sache des Landes gewesen, Vorschläge für den Besuch kultureller Institutionen zu machen.
    Ich habe keinen Vorschlag erhalten. Vielmehr ist ein Brief des Herrn Ministerpräsidenten an den Bundeskanzler gerichtet worden, von dem ich informiert wurde, in dem die Zuständigkeit des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen für die westlichen Grenzgebiete irrtümlicherweise bestritten wurde. Der Bundeskanzler hat dann den Ministerpräsidenten darüber aufgeklärt, daß seit 16 Jahren auch für die kulturelle Betreuung der westlichen Grenzgebiete selbstverständlich das Ministerium für gesamtdeutsche Fragen zuständig ist.
    Auf die andere Frage, ob jemals von dem Kultusminister oder dem Ministerpräsidenten Absagen auf kulturelle Unterstützung an den Minister für gesamtdeutsche Fragen gekommen sind, darf ich folgendes antworten. In früheren Jahren trat jeweils im Monat Dezember das Kultusministerium des Landes Rheinland-Pflaz an das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen mit der Bitte heran, die gewünschte Förderung einzelner kultureller Objekte in dem Grenzgebiet des Landes aus Bundesmitteln mündlich zu besprechen. In diesem Jahr ist das bis zur Stunde unterblieben. Auch schriftlich hat weder das Kultusministerium noch der Ministerpräsident des Landes Anträge für eine Förderung gestellt.
    In meinem Schreiben vom 23. Juli 65 an den Herrn Ministerpräsidenten Dr. Altmeier wurde bereits davon ausgegangen, daß ein Bedürfnis für eine Förderung kultureller Maßnahmen in den Grenzgebieten des Landes durch das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen nicht mehr bestehe. Da eine Antwort auf dieses Schreiben in den mehr als fünf Monaten nicht eingegangen ist, konnte aus der gesamten Haltung nur der Schluß gezogen werden, daß das Land in der Tat an finanziellen Zuschüssen des Bundes für diesen Zweck nicht mehr interessiert sei, sondern kulturelle Förderungen in anderen Bereichen als dringender ansehe.